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Schlußanträge unten: Generalanwalt beim EuGH, 18.05.2006

Rechtsprechung
   EuGH, 05.10.2006 - C-232/05   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2006,2519
EuGH, 05.10.2006 - C-232/05 (https://dejure.org/2006,2519)
EuGH, Entscheidung vom 05.10.2006 - C-232/05 (https://dejure.org/2006,2519)
EuGH, Entscheidung vom 05. Oktober 2006 - C-232/05 (https://dejure.org/2006,2519)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • lexetius.com

    Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Staatliche Beihilfen - Zugunsten von Scott Paper SA/Kimberly-Clark gewährte staatliche Beihilfen - Rückforderungspflicht - Nichtvollstreckung aufgrund der Anwendung des nationalen Verfahrens - Nationale Verfahrensautonomie - ...

  • Judicialis

    EG Art. 88 Abs. 2 Unterabs. 2; ; EG Art. 249 Abs. 4; ; Entscheidung 2002/14/EG Art. 2; ; Entscheidung 2002/14/EG Art. 3; ; Verordnung (EG) Nr. 659/1999 Art. 14 Abs. 3

  • Europäischer Gerichtshof

    Kommission / Frankreich

    Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Staatliche Beihilfen - Zugunsten von Scott Paper SA/Kimberly-Clark gewährte staatliche Beihilfen - Rückforderungspflicht - Nichtvollstreckung aufgrund der Anwendung des nationalen Verfahrens - Nationale Verfahrensautonomie - ...

  • EU-Kommission PDF

    Kommission / Frankreich

    Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Staatliche Beihilfen - Zugunsten von Scott Paper SA/Kimberly-Clark gewährte staatliche Beihilfen - Rückforderungspflicht - Nichtvollstreckung aufgrund der Anwendung des nationalen Verfahrens - Nationale Verfahrensautonomie - ...

  • EU-Kommission

    Kommission / Frankreich

    Wettbewerb , Staatliche Beihilfen

  • Wolters Kluwer

    Rückforderung von für unvereinbar mit dem Gemeinsamen Markt erklärten staatlichen Beihilfen in Form des Vorzugspreises für ein Grundstück und eines Vorzugstarifs für die Abwasserentsorgung ; Vertragsverletzung in Form der Nichtvollstreckung einer Entscheidung der ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Staatliche Beihilfen - Zugunsten von Scott Paper SA/Kimberly-Clark gewährte staatliche Beihilfen - Rückforderungspflicht - Nichtvollstreckung aufgrund der Anwendung des nationalen Verfahrens - Nationale Verfahrensautonomie - ...

  • datenbank.nwb.de

    Zugunsten von Scott Paper SA/Kimberly-Clark gewährte staatliche Beihilfen - Rückforderungspflicht

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Europäischer Gerichtshof (Leitsatz)

    Kommission / Frankreich

    Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Staatliche Beihilfen - Zugunsten von Scott Paper SA/Kimberly-Clark gewährte staatliche Beihilfen - Rückforderungspflicht - Nichtvollstreckung aufgrund der Anwendung des nationalen Verfahrens - Nationale Verfahrensautonomie - ...

Sonstiges (2)

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensmitteilung)

    Klage der Kommission der Europäischen Gemeinschaften gegen die Französische Republik, eingereicht am 26. Mai 2005

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)

    Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Nicht fristgerechte Durchführung der Entscheidung 2002/14/EG der Kommission vom 12. Juli 2000 betreffend die von Frankreich zugunsten von Scott Paper SA/Kimberly-Clark gewährte staatliche Beihilfe (ABl. L 12 vom 15. Januar 2002, S. 1)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • EuZW 2007, 56
  • DVBl 2007, 369
 
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Wird zitiert von ... (32)Zitiert selbst (12)

  • EuGH, 09.03.1994 - C-188/92

    TWD / Bundesrepublik Deutschland

    Auszug aus EuGH, 05.10.2006 - C-232/05
    58 Der Empfänger einer für unvereinbar erklärten Beihilfe ist berechtigt, eine Nichtigkeitsklage gemäß Artikel 230 Absatz 2 EG zu erheben, selbst wenn die Entscheidung an einen Mitgliedstaat gerichtet ist (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 17. September 1980 in der Rechtssache 730/79, Philip Morris/Kommission, Slg. 1980, 2671, und vom 9. März 1994 in der Rechtssache C-188/92, TWD Textilwerke Deggendorf, Slg. 1994, I-833, Randnr. 14).

    Ließe man in derartigen Fällen zu, dass sich der Betroffene vor dem nationalen Gericht unter Berufung auf die Rechtswidrigkeit der Gemeinschaftsentscheidung ihrer Durchführung widersetzen kann, würde ihm damit die Möglichkeit eingeräumt, die Bestandskraft zu umgehen, die die Entscheidung ihm gegenüber nach Ablauf der Klagefrist besitzt (vgl. in diesem Sinne Urteile TWD Textilwerke Deggendorf, Randnrn.

  • EuGH, 12.12.2002 - C-209/00

    Der Gerichtshof stellt fest, dass Deutschland die Entscheidung der Kommission, …

    Auszug aus EuGH, 05.10.2006 - C-232/05
    42 Nach ständiger Rechtsprechung hat der Mitgliedstaat, an den eine Entscheidung gerichtet ist, die ihn zur Rückforderung rechtswidriger Beihilfen verpflichtet, nach Artikel 249 EG alle geeigneten Maßnahmen zu ergreifen, um die Durchführung der Entscheidung sicherzustellen (vgl. Urteile vom 12. Dezember 2002 in der Rechtssache C-209/00, Kommission/Deutschland, Slg. 2002, I-11695, Randnr. 31, und vom 26. Juni 2003 in der Rechtssache C-404/00, Kommission/Spanien, Slg. 2003, I-6695, Randnr. 21).

    49 Hierbei ist daran zu erinnern, dass nach Artikel 14 Absatz 3 der Verordnung Nr. 659/1999 die Anwendung nationaler Verfahren von der Bedingung abhängt, dass diese die sofortige und tatsächliche Vollstreckung der Kommissionsentscheidung ermöglichen; diese Bedingung spiegelt die Erfordernisse des in der Rechtsprechung bereits früher aufgestellten Effektivitätsgrundsatzes wider (vgl. Urteile vom 2. Februar 1989 in der Rechtssache 94/87, Kommission/Deutschland, Slg. 1989, 175, Randnr. 12, vom 20. März 1997 in der Rechtssache C-24/95, Alcan Deutschland, Slg. 1997, I-1591, Randnr. 24, und vom 12. Dezember 2002 in der Rechtssache Kommission/Deutschland, Randnrn.

  • EuGH, 02.07.2002 - C-499/99

    Kommission / Spanien - "Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Staatliche …

    Auszug aus EuGH, 05.10.2006 - C-232/05
    32 Nach ständiger Rechtsprechung ist für die Anwendung von Artikel 88 Absatz 2 Unterabsatz 2 EG auf jenen Zeitpunkt abzustellen, der in der Entscheidung genannt ist, deren Nichtdurchführung beanstandet wird, oder gegebenenfalls auf jenen Zeitpunkt, der von der Kommission später festgesetzt wurde (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 3. Juli 2001 in der Rechtssache C-378/98, Kommission/Belgien, Slg. 2001, I-5107, Randnr. 26, vom 2. Juli 2002 in der Rechtssache C-499/99, Kommission/Spanien, Slg. 2002, I-6031, Randnr. 28, und vom 1. Juni 2006 in der Rechtssache C-207/05, Kommission/Italien, Slg. 2006, I-0000, Randnr. 31).

    42 Nach ständiger Rechtsprechung hat der Mitgliedstaat, an den eine Entscheidung gerichtet ist, die ihn zur Rückforderung rechtswidriger Beihilfen verpflichtet, nach Artikel 249 EG alle geeigneten Maßnahmen zu ergreifen, um die Durchführung der Entscheidung sicherzustellen (vgl. Urteile vom 12. Dezember 2002 in der Rechtssache C-209/00, Kommission/Deutschland, Slg. 2002, I-11695, Randnr. 31, und vom 26. Juni 2003 in der Rechtssache C-404/00, Kommission/Spanien, Slg. 2003, I-6695, Randnr. 21).

  • EuGH, 20.03.1997 - C-24/95

    Land Rheinland-Pfalz / Alcan Deutschland - Staatliche Beihilfen - Rückforderung …

    Auszug aus EuGH, 05.10.2006 - C-232/05
    49 Hierbei ist daran zu erinnern, dass nach Artikel 14 Absatz 3 der Verordnung Nr. 659/1999 die Anwendung nationaler Verfahren von der Bedingung abhängt, dass diese die sofortige und tatsächliche Vollstreckung der Kommissionsentscheidung ermöglichen; diese Bedingung spiegelt die Erfordernisse des in der Rechtsprechung bereits früher aufgestellten Effektivitätsgrundsatzes wider (vgl. Urteile vom 2. Februar 1989 in der Rechtssache 94/87, Kommission/Deutschland, Slg. 1989, 175, Randnr. 12, vom 20. März 1997 in der Rechtssache C-24/95, Alcan Deutschland, Slg. 1997, I-1591, Randnr. 24, und vom 12. Dezember 2002 in der Rechtssache Kommission/Deutschland, Randnrn.
  • EuGH, 17.09.1980 - 730/79

    Philip Morris / Kommission

    Auszug aus EuGH, 05.10.2006 - C-232/05
    58 Der Empfänger einer für unvereinbar erklärten Beihilfe ist berechtigt, eine Nichtigkeitsklage gemäß Artikel 230 Absatz 2 EG zu erheben, selbst wenn die Entscheidung an einen Mitgliedstaat gerichtet ist (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 17. September 1980 in der Rechtssache 730/79, Philip Morris/Kommission, Slg. 1980, 2671, und vom 9. März 1994 in der Rechtssache C-188/92, TWD Textilwerke Deggendorf, Slg. 1994, I-833, Randnr. 14).
  • EuGH, 25.07.2002 - C-50/00

    DER GERICHTSHOF BESTÄTIGT SEINE RECHTSPRECHUNG ZU DEN VORAUSSETZUNGEN FÜR DEN …

    Auszug aus EuGH, 05.10.2006 - C-232/05
    57 Da die Europäische Gemeinschaft eine Rechtsgemeinschaft ist, in der die Handlungen ihrer Organe daraufhin kontrolliert werden, ob sie mit dem Vertrag und den allgemeinen Rechtsgrundsätzen vereinbar sind, hat der Vertrag ein vollständiges System von Rechtsbehelfen und Verfahren vorgesehen, das die Kontrolle der Rechtmäßigkeit der Handlungen der Organe gewährleisten soll und dazu den Gemeinschaftsrichter mit dieser Aufgabe betraut hat (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 25. Juli 2002 in der Rechtssache C-50/00 P, Unión de Pequeños Agricultores/Rat, Slg. 2002, I-6677, Randnrn.
  • EuGH, 02.02.1989 - 94/87

    Kommission / Deutschland

    Auszug aus EuGH, 05.10.2006 - C-232/05
    49 Hierbei ist daran zu erinnern, dass nach Artikel 14 Absatz 3 der Verordnung Nr. 659/1999 die Anwendung nationaler Verfahren von der Bedingung abhängt, dass diese die sofortige und tatsächliche Vollstreckung der Kommissionsentscheidung ermöglichen; diese Bedingung spiegelt die Erfordernisse des in der Rechtsprechung bereits früher aufgestellten Effektivitätsgrundsatzes wider (vgl. Urteile vom 2. Februar 1989 in der Rechtssache 94/87, Kommission/Deutschland, Slg. 1989, 175, Randnr. 12, vom 20. März 1997 in der Rechtssache C-24/95, Alcan Deutschland, Slg. 1997, I-1591, Randnr. 24, und vom 12. Dezember 2002 in der Rechtssache Kommission/Deutschland, Randnrn.
  • EuGH, 15.02.2001 - C-239/99

    Nachi Europe - "Gemeinsame Handelspolitik - Schutz gegen Dumpingpraktiken - …

    Auszug aus EuGH, 05.10.2006 - C-232/05
    17 und 18, und vom 15. Februar 2001 in der Rechtssache C-239/99, Nachi Europe, Slg. 2001, I-1197, Randnr. 37).
  • EuGH, 12.05.2005 - C-415/03

    GRIECHENLAND WIRD VERURTEILT, WEIL ES NICHT ALLE MASSNAHMEN ERGRIFFEN HAT, DIE …

    Auszug aus EuGH, 05.10.2006 - C-232/05
    Er muss erreichen, dass er die geschuldeten Beträge tatsächlich wiedererlangt (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 12. Mai 2005 in der Rechtssache C-415/03, Kommission/Griechenland, Slg. 2005, I-3875, Randnr. 44, und Kommission/Italien, Randnrn.
  • EuGH, 26.06.2003 - C-404/00

    Kommission / Spanien - "Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Staatliche …

    Auszug aus EuGH, 05.10.2006 - C-232/05
    42 Nach ständiger Rechtsprechung hat der Mitgliedstaat, an den eine Entscheidung gerichtet ist, die ihn zur Rückforderung rechtswidriger Beihilfen verpflichtet, nach Artikel 249 EG alle geeigneten Maßnahmen zu ergreifen, um die Durchführung der Entscheidung sicherzustellen (vgl. Urteile vom 12. Dezember 2002 in der Rechtssache C-209/00, Kommission/Deutschland, Slg. 2002, I-11695, Randnr. 31, und vom 26. Juni 2003 in der Rechtssache C-404/00, Kommission/Spanien, Slg. 2003, I-6695, Randnr. 21).
  • EuGH, 03.07.2001 - C-378/98

    Kommission / Belgien - "Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Staatliche …

  • EuGH, 01.06.2006 - C-207/05

    Kommission / Italien - Wettbewerb , Staatliche Beihilfen

  • BGH, 05.07.2007 - IX ZR 221/05

    Behandlung eigenkapitalersetzender Darlehen in der Insolvenz der Gesellschaft bei …

    a) Der Mitgliedstaat, an den eine Entscheidung gerichtet ist, die ihn zur Rückforderung rechtswidriger Beihilfen verpflichtet, hat alle geeigneten Maßnahmen zu ergreifen, um die Durchführung der Entscheidung sicherzustellen (…EuGH, Rs. C-209/00, Slg. 2002, I-11695 Rn. 31;… Rs. C-404/00, Slg. 2003, I-6695 Rn. 21; Rs. C-232/05, EuZW 2007, 56, 58 [Rn. 42]).

    Er muss erreichen, dass der Beihilfegeber die geschuldeten Beträge tatsächlich wiedererlangt (…EuGH, Rs. C-277/00, Slg. 2004, I-3925 Rn. 75;… Rs. C-415/03, Slg. 2005, I-3875 Rn. 44; Rs. C-232/05, EuZW 2007, 56, 58 Rn. 42).

    Die nationalen Regelungen dürfen aber die Rückforderung nicht ausschließen oder faktisch unmöglich machen (…vgl. Art. 14 Abs. 3 Satz 1 EG-VO 659/1999 und EuGH, Rs. 94/87, Slg. 1989, 175 Rn. 12;… Rs. C-24/95, Slg. 1997, I-1591 Rn. 24;… EuGH, Rs. C-480/98, Slg. 2000, I-8717 Rn. 34;… Rs. C-209/00, Slg. 2002, I-11695 Rn. 35; Rs. C-232/05, EuZW 2007, 56, 58 Rn. 49).

    Die Anwendung der nationalen Verfahren darf somit die Wiederherstellung eines wirksamen Wettbewerbs nicht erschweren, indem sie die sofortige und tatsächliche Vollstreckung der Kommissionsentscheidung verhindert (EuGH, Rs. C-232/05, EuZW 2007, 56, 58 Rn. 50).

    Verhindert also die Anwendung des deutschen Rechts die sofortige und tatsächliche Vollstreckung der Kommissionsentscheidung und erschwert sie dadurch die Wiederherstellung eines wirksamen Wettbewerbs, sind die entsprechenden deutschen Normen nicht anzuwenden (vgl. EuGH, Rs. C-232/05, EuZW 2007, 56, 58 Rn. 53).

  • BGH, 05.07.2007 - IX ZR 256/06

    Anfechtbarkeit der Rückzahlung einer Beihilfe in der Insolvenz des Empfängers

    a) Der Mitgliedstaat, an den eine Entscheidung gerichtet ist, die ihn zur Rückforderung rechtswidriger Beihilfen verpflichtet, hat alle geeigneten Maßnahmen zu ergreifen, um die Durchführung der Entscheidung sicherzustellen (…EuGH, Rs. C-209/00, Slg. 2002, I-11695 Rn. 31;… Rs. C-404/00, Slg. 2003, I-6695 Rn. 21; Rs. C-232/05, EuZW 2007, 56, 58 Rn. 42).

    Er muss erreichen, dass der Beihilfegeber die geschuldeten Beträge tatsächlich wiedererlangt (…EuGH, Rs. C-277/00, Slg. 2004, I-3925 Rn. 75;… Rs. C-415/03, Slg. 2005, I-3875 Rn. 44; Rs. C-232/05, EuZW 2007, 56, 58 Rn. 42).

    Die nationalen Regelungen dürfen aber die Rückforderung nicht ausschließen oder faktisch unmöglich machen (…vgl. Art. 14 Abs. 3 Satz 1 EG-VO 659/1999 und EuGH, Rs. 94/87, Slg. 1989, 175 Rn. 12;… Rs. C-24/95, Slg. 1997, I-1591 Rn. 24;… EuGH, Rs. C-480/98, Slg. 2000, I-8717 Rn. 34;… Rs. C-209/00, Slg. 2002, I-11695 Rn. 35; Rs. C-232/05, EuZW 2007, 56, 58 Rn. 49).

    Die Anwendung der nationalen Verfahren darf somit die Wiederherstellung eines wirksamen Wettbewerbs nicht erschweren, indem sie die sofortige und tatsächliche Vollstreckung der Kommissionsentscheidung verhindert (EuGH, Rs. C-232/05, EuZW 2007, 56, 58 Rn. 50).

    Verhindert also die Anwendung des deutschen Rechts die sofortige und tatsächliche Vollstreckung der Kommissionsentscheidung und erschwert sie dadurch die Wiederherstellung eines wirksamen Wettbewerbs, sind die entsprechenden deutschen Normen nicht anzuwenden (vgl. EuGH, Rs. C-232/05, EuZW 2007, 56, 58 Rn. 53).

  • EuGH, 14.04.2011 - C-331/09

    Kommission / Polen - Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Staatliche …

    Rn. 50 Hierzu ist festzustellen, dass entgegen dem Vorbringen der Republik Polen der maßgebliche Zeitpunkt für die Beurteilung einer Vertragsverletzung im Rahmen des Verfahrens nach Art. 88 Abs. 2 EG, da diese Bestimmung im Gegensatz zu Art. 226 EG kein Vorverfahren vorsieht und die Kommission daher keine mit Gründen versehene Stellungnahme abgibt, in der eine Frist gesetzt wird, innerhalb deren die Mitgliedstaaten ihrer Entscheidung nachkommen müssen, nur der Zeitpunkt sein kann, der in der Entscheidung vorgesehen war, deren Nichtdurchführung beanstandet wird, oder gegebenenfalls derjenige, den die Kommission anschließend festgesetzt hat (Urteile vom 3. Juli 2001, Kommission/Belgien, C-378/98, Slg. 2001, I-5107, Randnr. 26, vom 2. Juli 2002, Kommission/Spanien, C-499/99, Slg. 2002, I-6031, Randnr. 28, vom 1. Juni 2006, Kommission/Italien, C-207/05, Randnr. 31, und vom 5. Oktober 2006, Kommission/Frankreich, C-232/05, Slg. 2006, I-10071, Randnr. 32).

    Rn. 55 Folglich hat der Mitgliedstaat, an den eine Entscheidung gerichtet ist, die ihn zur Rückforderung rechtswidriger Beihilfen verpflichtet, nach Art. 249 EG alle geeigneten Maßnahmen zu ergreifen, um die Durchführung der Entscheidung sicherzustellen (vgl. Urteile vom 12. Dezember 2002, Kommission/Deutschland, C-209/00, Slg. 2002, I-11695, Randnr. 31, vom 26. Juni 2003, Kommission/Spanien, C-404/00, Slg. 2003, I-6695, Randnr. 21, und Kommission/Frankreich, Randnr. 42).

    Er muss die geschuldeten Beträge tatsächlich wiedererlangen (vgl. u. a. Urteile vom 12. Mai 2005, Kommission/Griechenland, C-415/03, Slg. 2005, I-3875, Randnr. 44, und Kommission/Frankreich, Randnr. 42).

    Solange die Beihilfe nicht wieder eingezogen worden ist, kann der Beihilfeempfänger ihm durch die für unvereinbar erklärte Beihilfe zugeflossene Gelder behalten und daraus einen unzulässigen Wettbewerbsvorteil ziehen (Urteil Kommission/Frankreich, Randnr. 47).

    Rn. 70 Nach dieser Rechtsprechung ist die Voraussetzung einer absoluten Unmöglichkeit der Durchführung nicht erfüllt, wenn sich der beklagte Mitgliedstaat darauf beschränkt, die Kommission über die mit der Umsetzung der Entscheidung verbundenen rechtlichen, politischen oder praktischen Schwierigkeiten zu unterrichten, ohne gegenüber den betroffenen Unternehmen tatsächlich Schritte zur Rückforderung der Beihilfe zu unternehmen und ohne der Kommission andere Modalitäten zur Durchführung der Entscheidung vorzuschlagen, die es ermöglicht hätten, die Schwierigkeiten zu überwinden (vgl. u. a. Urteile vom 14. Dezember 2006, Kommission/Spanien, Randnr. 74, und vom 13. November 2008, Kommission/Frankreich, Randnr. 46).

    Rn. 74 Den auf Art. 5 der Entscheidung 2008/344 gestützten Antrag, die Republik Polen zu verurteilen, weil sie die Kommission nicht über die zur Durchführung dieser Entscheidung getroffenen und geplanten Maßnahmen informiert habe, hat der Gerichtshof nicht zu prüfen, da der beklagte Mitgliedstaat seine Verpflichtungen gerade nicht innerhalb der vorgeschriebenen Frist erfüllt hat (vgl. u. a. Urteile vom 20. September 2007, Kommission/Spanien, C-177/06, Slg. 2007, I-7689, Randnr. 54, und vom 13. November 2008, Kommission/Frankreich, Randnr. 67).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 12.07.2024 - 4 B 1116/23

    Rückforderung unionsrechtswidriger Beihilfen; Anordnung einer sofortigen …

    Rn. 14 Soweit das Bundesverwaltungsgericht in seinem Urteil vom 23.4.1998 - 3 C 15.97 - und der Gerichtshof der Europäischen Union in seinen Urteilen vom 20.3.1997 - C-24/95 - und vom 5.10.2006 - C-232/05 -, auf die sich die Antragsgegnerin berufen hat, ein Gebot der (auch sofortigen) Befolgung von Kommissionsentscheidungen angenommen hat, selbst wenn solche Vorschriften des nationalen Rechts dem entgegenstehen, deren Anwendung eine gemeinschaftsrechtlich vorgeschriebene (unverzügliche) Rückforderung praktisch unmöglich macht, sind diese Annahmen maßgeblich auf die tatsächliche Wirksamkeit von verbindlichen und bestandskräftig gewordenen Kommissionsentscheidungen über die Rückforderung von Beihilfen gestützt, gegen die vor Gerichten der Europäischen Union unmittelbar hätte geklagt werden können.

    Rn. 15 Vgl. BVerwG, Urteil vom 23.4.1998 - 3 C 15.97 -, BVerwGE 106, 328 = juris, Rn. 20 ff., 27 a. E., und EuGH, Urteil vom 20.3.1997 - C-24/95 -, ECLI:EU:C:1997:163, juris, Rn. 22 ff., 34 (jeweils zur Ausschlussfrist nach § 48 Abs. 4 VwVfG); EuGH, Urteil vom 5.10.2006 - C-232/05 -, ECLI:EU:C:2006:651, juris, Rn. 42 ff., 55 (zur sofortigen Vollziehung trotz aufschiebender Wirkung eines nationalen Rechtsbehelfs).

    Rn. 19 vgl. EuGH, Urteil vom 5.10.2006 - C-232/05 -, ECLI:EU:C:2006:651, juris, Rn. 54,.

    Rn. 21 vgl. EuGH, Urteil vom 5.10.2006 - C-232/05 -, ECLI:EU:C:2006:651, juris, Rn. 49, 56 ff.,.

  • EuGH, 22.12.2010 - C-304/09

    Kommission / Italien - Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Staatliche …

    Rn. 31 Nach ständiger Rechtsprechung hat der Mitgliedstaat, an den eine Entscheidung gerichtet ist, die ihn zur Rückforderung rechtswidriger Beihilfen verpflichtet, nach Art. 249 EG alle geeigneten Maßnahmen zu ergreifen, um die Durchführung dieser Entscheidung sicherzustellen (vgl. Urteil vom 5. Oktober 2006, Kommission/Frankreich, C-232/05, Slg. 2006, I-10071, Randnr. 42 und dort angeführte Rechtsprechung).

    Rn. 32 Der Mitgliedstaat muss erreichen, dass er die geschuldeten Beträge tatsächlich wiedererlangt (vgl. Urteil Kommission/Frankreich, Randnr. 42).

    Rn. 36 Die Voraussetzung einer absoluten Unmöglichkeit der Durchführung ist nicht erfüllt, wenn sich der beklagte Mitgliedstaat darauf beschränkt, die Kommission über die mit der Durchführung der Entscheidung verbundenen rechtlichen, politischen oder praktischen Schwierigkeiten zu unterrichten, ohne gegenüber den betroffenen Unternehmen tatsächlich Schritte zur Rückforderung der Beihilfe zu unternehmen und ohne der Kommission andere Modalitäten zur Durchführung der Entscheidung vorzuschlagen, die es ermöglicht hätten, die Schwierigkeiten zu überwinden (vgl. u. a. Urteile vom 14. Dezember 2006, Kommission/Spanien, C-485/03 bis C-490/03, Slg. 2006, I-11887, Randnr. 74, und vom 13. November 2008, Kommission/Frankreich, Randnr. 46).

    Rn. 57 Der Antrag der Kommission auf Verurteilung der Italienischen Republik, weil sie die Kommission nicht über die in der vorstehenden Randnummer genannten Maßnahmen informiert habe, ist angesichts des dort dargelegten Ergebnisses nicht zu prüfen, da dieser Mitgliedstaat die Entscheidung 2006/261 gerade nicht innerhalb der vorgeschriebenen Fristen durchgeführt hat (vgl. Urteile vom 4. April 1995, Kommission/Italien, Randnr. 31, vom 14. Dezember 2006, Kommission/Spanien, Randnr. 82, vom 20. September 2007, Kommission/Spanien, Randnr. 54, vom 6. Dezember 2007, Kommission/Italien, Randnr. 30, und vom 13. November 2008, Kommission/Frankreich, Randnr. 67).

  • EuGH, 21.05.2026 - C-545/24

    Vorlage zur Vorabentscheidung - Staatliche Beihilfen - Mit dem Binnenmarkt …

    Die Anwendung nationaler Verfahren hängt von der Bedingung ab, dass sie die sofortige und tatsächliche Vollstreckung des Rückforderungsbeschlusses der Kommission ermöglichen (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 5. Oktober 2006, Kommission/Frankreich, C-232/05, EU:C:2006:651, Rn. 49, …und vom 11. September 2014, Kommission/Deutschland, C-527/12, EU:C:2014:2193, Rn. 41 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    Vielmehr kann die Zuerkennung einer solchen aufschiebenden Wirkung die Rückforderung dieser Beihilfe beträchtlich verzögern und damit die Dauer des auf ihr beruhenden unzulässigen Wettbewerbsvorteils verlängern (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 5. Oktober 2006, Kommission/Frankreich, C-232/05, EU:C:2006:651, Rn. 46, 51 und 52).

    Eine solche nationale Regelung, die eine automatisch eintretende aufschiebende Wirkung von Rechtsbehelfen gegen Entscheidungen über die Rückforderung einer rechtswidrigen Beihilfe vorsieht, muss daher unangewendet bleiben (Urteil vom 5. Oktober 2006, Kommission/Frankreich, C-232/05, EU:C:2006:651, Rn. 53).

  • OVG Rheinland-Pfalz, 21.11.2013 - 6 B 11027/13

    Vollstreckung einer einstweiligen Anordnung gegenüber Behörde

    Dies dürfte mit der Verpflichtung, die Negativentscheidung der Europäischen Kommission vom 25. April 2012 über die staatliche Beihilfe SA.25051 (C 19/2010) (exNN 23/2010) unverzüglich und effektiv umzusetzen (vgl. EuGH, C-232/05 - Scott Paper -, Slg. 2005, I-10017, juris, Rn. 41 f.), kaum vereinbar sein.
  • Generalanwalt beim EuGH, 18.12.2025 - C-545/24

    Utiledulci - Vorlage zur Vorabentscheidung - Von Portugal angewandte …

    {FN:28} Dieselbe Auslegung, die von der französischen Regierung in der Rechtssache vorgebracht worden ist, in der das Urteil vom 5. Oktober 2006, Kommission/Frankreich (C-232/05, EU:C:2006:651, im Folgenden: Urteil Kommission/Frankreich, Rn. 40), ergangen ist, hat der Gerichtshof zurückgewiesen.

    {FN:36} Vgl. Urteile vom 5. Oktober 2006, Kommission/Frankreich (C-232/05, EU:C:2006:651, Rn. 51 bis 53), und vom 30. April 2020, Nelson Antunes da Cunha (…C-627/18, EU:C:2020:321, Rn. 52), sowie jüngst - und in Bezug auf die Rückforderung der im Rahmen der ZFM-Regelung III gewährten Beihilfen - Beschluss vom 31. Oktober 2025, Mission - Trading (…C-24/25, EU:C:2025:862, Rn. 25).

    {FN:42} C-232/05, EU:C:2006:651.

  • OLG Brandenburg, 05.06.2019 - 7 U 74/17

    Anforderungen an die Feststellung des Gläubigerbenachteiligungsvorsatzes des …

    Die Anwendung der nationalen Verfahren darf somit die Wiederherstellung eines wirksamen Wettbewerbs nicht erschweren, indem sie die sofortige und tatsächliche Rückforderung verhindert (vgl. EuGH, Urteil v. 05.10.2006 - C-232/05, EuZW 2007, 56).
  • OVG Sachsen, 10.04.2024 - 6 A 91/23

    Anordnung der sofortigen Vollziehung; Aufrechnung im Insolvenzverfahren

    Rn. 33 Zu keinem anderen Ergebnis führt das von der Beklagten zitierte Urteil des EuGH vom 5. Oktober 2005 - C-232/05 - (…juris Rn. 51), wonach ein nationales Verfahren, das Rechtsbehelfen gegen zur Rückforderung einer gewährten Beihilfe erlassene Zahlungsbescheide eine aufschiebende Wirkung zuerkennt, nicht als ein Verfahren angesehen werden kann, das die sofortige und tatsächliche Vollstreckung einer Entscheidung ermöglicht, die die Rückforderung einer Beihilfe anordnet.

    Denn sie rechtfertigt sich durch die tragende Erwägung, dass die aufschiebende Wirkung von Rechtsbehelfen, die bei nationalen Gerichten eingelegt werden, nicht unabdingbar ist, um in Bezug auf das Gemeinschaftsrecht effektiven Rechtsschutz zu garantieren, weil dieser schon vollumfänglich durch die im Unionsrecht eröffneten Möglichkeiten, insbesondere durch die Nichtigkeitsklage nach Art. 230 EGV (heute Art. 263 AEUV) gewährleistet wird (EuGH, Urt. v. 5. Oktober 2005 a. a. O. Rn. 55 ff.).

  • OVG Rheinland-Pfalz, 10.06.2013 - 6 B 10351/13

    Einstweilige Anordnung zwecks Durchsetzung einer Entscheidung der Europäischen …

  • EuGH, 05.05.2011 - C-305/09

    Kommission / Italien - Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Staatliche …

  • EuGH, 22.12.2010 - C-507/08

    Kommission / Slowakei - Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Staatliche …

  • FG Münster, 01.08.2011 - 9 V 357/11

    Verstoß der Sanierungsklausel gegen Gemeinschaftsrecht?

  • OVG Berlin-Brandenburg, 29.12.2006 - 8 S 42.06

    Missachtung einer für die Bundesrepublik Deutschland verbindlichen …

  • EuGH, 17.11.2011 - C-496/09

    Kommission / Italien - Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Urteil des …

  • BFH, 30.01.2009 - VII B 180/08

    Rückforderung von Beihilfen - Mineralölsteuerbegünstigung für den Unterglasanbau …

  • EuGH, 11.09.2014 - C-527/12

    Kommission / Deutschland - Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Mit dem …

  • EuGH, 20.05.2010 - C-210/09

    Scott und Kimberly Clark - Staatliche Beihilfe - Verordnung (EG) Nr. 659/1999 - …

  • Generalanwalt beim EuGH, 26.06.2008 - C-333/07

    Regie Networks - Wettbewerb - Staatliche Beihilfen - Art. 92 EG-Vertrag (nach …

  • Generalanwalt beim EuGH, 25.09.2018 - C-349/17

    Eesti Pagar - Vorlage zur Vorabentscheidung - Staatliche Beihilfen - Verordnung …

  • Generalanwalt beim EuGH, 23.02.2010 - C-290/07

    Kommission / Scott - Rechtsmittel - Staatliche Beihilfen - Beihilfe der …

  • BFH, 30.01.2009 - VII B 181/08

    Rückforderung von gemeinschaftsrechtswidrig gewährten Beihilfen nach Ablauf der …

  • Generalanwalt beim EuGH, 13.02.2014 - C-527/12

    Kommission / Deutschland - Klage nach Art. 108 Abs. 2 AEUV - Staatliche Beihilfen …

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 13.12.2024 - 9 B 975/23
  • Generalanwalt beim EuGH, 21.12.2011 - C-336/09

    Polen / Kommission - Rechtsmittel - Landwirtschaft - Gemeinsame Marktorganisation …

  • EuGH, 09.07.2015 - C-63/14

    Frankreich hat seine Verpflichtungen verletzt, indem es unterlassen hat, eine der …

  • Generalanwalt beim EuGH, 05.02.2009 - C-369/07

    Kommission / Griechenland - Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Urteil des …

  • OLG Jena, 25.01.2010 - 5 W 161/09

    Aussetzung des Rechtsstreits über die Rückforderung rechtswidriger (staatlicher) …

  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 06.08.2008 - 2 L 100/07

    Subvention: Vertrauensschutz bei Rückforderung einer unter Verstoß gegen das …

  • Generalanwalt beim EuGH, 12.06.2008 - C-214/07

    Kommission / Frankreich - Staatliche Beihilfen - Entscheidung 2004/343/EG der …

  • FG Hamburg, 05.09.2008 - 4 V 180/08

    Mineralölsteuer: Verjährung

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Rechtsprechung
   Generalanwalt beim EuGH, 18.05.2006 - C-232/05   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2006,14827
Generalanwalt beim EuGH, 18.05.2006 - C-232/05 (https://dejure.org/2006,14827)
Generalanwalt beim EuGH, Entscheidung vom 18.05.2006 - C-232/05 (https://dejure.org/2006,14827)
Generalanwalt beim EuGH, Entscheidung vom 18. Mai 2006 - C-232/05 (https://dejure.org/2006,14827)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Europäischer Gerichtshof

    Kommission / Frankreich

    Vertragsverletzung - Keine Durchführung einer Entscheidung der Kommission - Beihilfe, die die französischen Behörden Scott Paper SA/Kimberly-Clark gewährt haben

  • EU-Kommission PDF

    Kommission / Frankreich

    Vertragsverletzung - Keine Durchführung einer Entscheidung der Kommission - Beihilfe, die die französischen Behörden Scott Paper SA/Kimberly-Clark gewährt haben

  • EU-Kommission

    Kommission / Frankreich

    Wettbewerb , Staatliche Beihilfen

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Zitiert selbst (38)

  • EuGH, 13.07.1972 - 48/71

    Kommission / Italien

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 18.05.2006 - C-232/05
    {FN:32} - Urteil des Gerichtshofes vom 13. Juli 1972 in der Rechtssache 48/71 (Kommission/Italien, Slg. 1972, 529, Randnr. 7).

    {FN:50} - Urteile vom 23. Februar 1995 in der Rechtssache C-349/93 (Kommission/Italien, Slg. 1995, I-343, Randnr. 12), vom 4. April 1995 in der Rechtssache C-348/93 (Kommission/Italien, Slg. 1995, I-673, Randnr. 16) und vom 22. März 2001 in der Rechtssache C-261/99 (Kommission/Frankreich, Slg. 2001, I-2537, Randnr. 23).

    {FN:51} - Urteil vom 27. April 1988 in der Rechtssache 225/86 (Kommission/Italien, Slg. 1988, I-2271, Randnr. 10).

  • EuGH, 16.12.1976 - 33/76

    Rewe / Landwirtschaftskammer für das Saarland

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 18.05.2006 - C-232/05
    Der Grundsatz der Wirksamkeit ist in den genannten Urteilen Rewe und Comet{FN-VERWEIS:40} aufgestellt worden, wenn er auch erstmals im Urteil San Giorgio{FN-VERWEIS:41} mit der Feststellung zum Zuge gekommen ist, dass "ein Mitgliedstaat die Erstattung von unter Verstoß gegen Vorschriften des Gemeinschaftsrechts erhobenen inländischen Abgaben nicht von … Beweisregeln [abhängig machen darf], die die Ausübung dieses Rechts praktisch unmöglich machen"{FN-VERWEIS:42}.

    {FN:34} - Urteil des Gerichtshofes vom 11. Februar 1971 in der Rechtssache 39/70 (Norddeutsches Vieh- und Fleischkontor, Slg. 1971, 49); ebenso Urteile vom 16. Dezember 1976 in der Rechtssache 33/76 (Rewe, Slg. 1976, 1989) und in der Rechtssache 45/76 (Comet, Slg. 1976, 2043).

    {FN:60} - Urteil Rewe, Randnr. 5 Satz 3.

  • EuGH, 01.12.1998 - C-326/96

    Levez / Jennings Ltd - "Sozialpolitik Männliche und weibliche Arbeitnehmer …

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 18.05.2006 - C-232/05
    {FN:61} - Urteil des Gerichtshofes vom 1. Dezember 1998 in der Rechtssache C-326/96 (Levez, Slg. 1998, I-7835, Randnr. 39); ebenso Urteil vom 10. Juli 1997 in der Rechtssache C-261/95 (Palmisani, Slg. 1997, I-4025, Randnr. 33).

    {FN:63} - Urteil Levez, Randnr. 43.

  • EuGH, 09.03.1978 - 106/77

    Amministrazione delle finanze dello Stato / Simmenthal

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 18.05.2006 - C-232/05
    Die Richtigkeit dieses Vorgehens zeigt das Urteil Simmenthal, das dem nationalen Gericht die Verpflichtung auferlegt hat, für die volle Wirksamkeit des Gemeinschaftsrechts Sorge zu tragen{FN-VERWEIS:30}, in dem es erforderlichenfalls jede - auch spätere - entgegenstehende Bestimmung des nationalen Rechts aus eigener Entscheidungsbefugnis unangewendet lässt, ohne dass es die vorherige Änderung oder Beseitigung dieser Bestimmung im Gesetzeswege oder durch irgendein anderes verfassungsrechtliches Verfahren abwarten müsste{FN-VERWEIS:31}.

    {FN:31} - Urteil des Gerichtshofes vom 9. März 1978 in der Rechtssache 106/77 (Simmenthal, Slg. 1978, 629, Randnr. 24).

  • EuGH, 15.09.1998 - C-231/96

    Edilizia Industriale Siderurgica / Ministero delle Finanze - Erstattung …

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 18.05.2006 - C-232/05
    So steht es zum einen dem Gerichtshof nicht zu, die französischen Rechtsvorschriften zu beurteilen; zum anderen hat er im Urteil Edis, ebenfalls in Bezug auf Abgaben, festgestellt, dass die Wahrung des Äquivalenzgrundsatzes voraussetzt, dass das streitige Verfahren in gleicher Weise sowohl auf Klagen anwendbar ist, die auf die Verletzung des Gemeinschaftsrechts gestützt sind, als auch auf solche, die auf die Verletzung des innerstaatlichen Rechts gestützt sind, sofern es sich um dieselbe Art von Abgaben oder Gebühren handelt.

    {FN:64} - Urteil des Gerichtshofes vom 15. September 1998 in der Rechtssache C-231/96 (Edis, Slg. 1998, I-4951, Randnr. 36).

  • EuGH, 15.07.1964 - 6/64

    Costa / E.N.E.L.

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 18.05.2006 - C-232/05
    {FN:27} - Urteil des Gerichtshofes vom 15. Juli 1964 in der Rechtssache 6/64 (Slg. 1964, 1253).
  • EuGH, 05.03.1996 - C-46/93

    Brasserie du pêcheur / Bundesrepublik Deutschland und The Queen / Secretary of …

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 18.05.2006 - C-232/05
    {FN:36} - Urteil des Gerichtshofes vom 5. März 1996 in den Rechtssachen C-46/93 und C-48/93 (Brasserie du Pêcheur y Factortame, Slg. 1996, I-1029, insbesondere Randnr. 73).
  • EuGH, 19.01.1982 - 8/81

    Becker

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 18.05.2006 - C-232/05
    {FN:24} - Urteil des Gerichtshofes vom 19. Januar 1982 in der Rechtssache 8/81 (Slg. 1982, 53).
  • EuGH, 21.02.1991 - 143/88

    Zuckerfabrik Süderdithmarschen und Zuckerfabrik Soest / Hauptzollamt Itzehoe und …

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 18.05.2006 - C-232/05
    {FN:38} - Urteile des Gerichtshofes vom 21. Februar 1991 in den verbundenen Rechtssachen C-143/88 und C-92/89 (Zuckerfabrik Süderdithmarschen und Zuckerfabrik Soest, Slg. 1991, I-415, Randnrn.
  • EuGH, 15.05.1986 - 222/84

    Johnston / Chief Constable of the Royal Ulster Constabulary

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 18.05.2006 - C-232/05
    {FN:43} - Verpflichtung, die sich aus dem Urteil des Gerichtshofes vom 15. Mai 1986 in der Rechtssache 222/84 (Johnston, Slg. 1986, 1651) ergibt.
  • EuGH, 01.06.1999 - C-126/97

    Eco Swiss - Wettbewerb - Anwendung des Artikels 81 EG (früher Artikel 85) von …

  • EuGH, 16.03.2006 - C-234/04

    EIN NATIONALES GERICHT IST GRUNDSÄTZLICH NICHT ZUR ÜBERPRÜFUNG UND AUFHEBUNG …

  • EuGH, 24.10.1996 - C-72/95

    Kraaijeveld u.a.

  • EuGH, 14.12.1995 - C-312/93

    Peterbroeck, Van Campenhout & Cie / Belgischer Staat

  • EuGH, 09.11.1995 - C-465/93

    Atlanta Fruchthandelsgesellschaft und others (I) / Bundesamt für Ernährung und …

  • EuGH, 21.03.1991 - C-305/89

    Italien / Kommission

  • EuGH, 02.02.1989 - 94/87

    Kommission / Deutschland

  • EuGH, 10.07.1997 - C-261/95

    Palmisani

  • EuGH, 16.12.1976 - 45/76

    Comet BV /Produktschap voor Siergewassen

  • EuGH, 09.11.1983 - 199/82

    Amministrazione delle finanze dello Stato / San Giorgio

  • EuGH, 14.12.1995 - C-430/93

    Van Schijndel / Stichting Pensioenfonds voor Fysiotherapeuten

  • EuGH, 11.07.1991 - C-87/90

    Verholen u.a. / Sociale Verzekeringsbank Amsterdam

  • EuGH, 19.12.1968 - 13/68

    Salgoil / Ministero del commercio con l'estero

  • EuGH, 11.02.1971 - 39/70

    Norddeutsches Vieh- und Fleischkontor / Hauptzollamt Hamburg St Annen

  • EuGH, 27.06.2000 - C-404/97

    Kommission / Portugal - "Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Mit dem …

  • EuGH, 04.04.1995 - C-348/93

    Kommission / Italien

  • EuGH, 10.06.1993 - C-183/91

    Kommission / Griechenland

  • EuGH, 22.03.2001 - C-261/99

    Kommission / Frankreich - "Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Mit dem …

  • Generalanwalt beim EuGH, 16.03.2006 - C-392/04

    i-21 Germany - Telekommunikationsdienste - Allgemein- und Einzelgenehmigungen - …

  • EuGH, 23.02.1995 - C-349/93

    Kommission / Italien

  • EuGH, 27.04.1988 - 225/86

    Kommission / Italien

  • EuGH, 05.02.1963 - 26/62

    Van Gend & Loos - Direkte Anwendbarkeit von Primärrecht

  • EuGH, 05.04.1979 - 148/78

    Ratti

  • EuGH, 06.10.2005 - C-276/03

    Scott / Kommission - Rechtsmittel - Rechtswidrige staatliche Beihilfe - Zeitliche …

  • EuG, 10.04.2003 - T-366/00

    Scott / Kommission

  • EuGH, 14.12.2006 - C-485/03

    Kommission / Spanien - Staatliche Beihilfen - Beihilferegelung - Unvereinbarkeit …

  • EuG, 10.04.2003 - T-369/00

    Département du Loiret / Kommission

  • EuGH, 01.06.2006 - C-207/05

    Kommission / Italien - Wettbewerb , Staatliche Beihilfen

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