Rechtsprechung
| EuGH, 02.12.2025 - C-34/24 |
Volltextveröffentlichungen (5)
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Stichting Right to Consumer Justice und Stichting App Stores Claims
Vorlage zur Vorabentscheidung - Gerichtliche Zuständigkeit und Anerkennung und Vollstreckung von Entscheidungen in Zivil- und Handelssachen - Verordnung (EU) Nr. 1215/2012 - Art. 7 Nr. 2 - Besondere Zuständigkeit für Verfahren, die eine unerlaubte Handlung, eine ihr ...
- Europäischer Gerichtshof
Vorlage zur Vorabentscheidung - Gerichtliche Zuständigkeit und Anerkennung und Vollstreckung von Entscheidungen in Zivil- und Handelssachen - Verordnung (EU) Nr. 1215/2012 - Art. 7 Nr. 2 - Besondere Zuständigkeit für Verfahren, die eine unerlaubte Handlung, eine ihr ...
- Europäischer Gerichtshof
Vorlage zur Vorabentscheidung - Gerichtliche Zuständigkeit und Anerkennung und Vollstreckung von Entscheidungen in Zivil- und Handelssachen - Verordnung (EU) Nr. 1215/2012 - Art. 7 Nr. 2 - Besondere Zuständigkeit für Verfahren, die eine unerlaubte Handlung, eine ihr ...
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Vorlage zur Vorabentscheidung - Gerichtliche Zuständigkeit und Anerkennung und Vollstreckung von Entscheidungen in Zivil- und Handelssachen - Verordnung (EU) Nr. 1215/2012 - Art. 7 Nr. 2 - Besondere Zuständigkeit für Verfahren, die eine unerlaubte Handlung, eine ihr ...
Kurzfassungen/Presse
- beck-aktuell.de (Kurzinformation)
Zu hohe Provisionen? Niederländische Gerichte in App-Store-Streit mit Apple zuständig
Sonstiges (3)
- Europäischer Gerichtshof (Vorlagefragen)
Stichting Right to Consumer Justice und Stichting App Stores Claims
- EUR-Lex (Verfahrensdokumentation)
Vorabentscheidungsersuchen der Rechtbank Amsterdam (Niederlande), eingereicht am 18. Januar 2024 - Stichting Right to Consumer Justice, Stichting App Stores Claims/Apple Distribution International Ltd, Apple Inc.
- Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)
Stichting Right to Consumer Justice und Stichting App Stores Claims
Verfahrensgang
- Generalanwalt beim EuGH, 27.03.2025 - C-34/24
- EuGH, 02.12.2025 - C-34/24
Papierfundstellen
- NJW 2026, 507
- EuZW 2026, 261
Wird zitiert von ... (11) Zitiert selbst (18)
- EuGH, 15.07.2021 - C-30/20
Kartellabsprachen über die Verkaufspreise von Lkw: Der Gerichtshof erläutert, …
Auszug aus EuGH, 02.12.2025 - C-34/24
Rn. 32 Gleichwohl führt das vorlegende Gericht aus, dass es zwar seine internationale Zuständigkeit für die Entscheidung über die Ausgangsrechtsstreitigkeiten habe feststellen können, es aber noch seine örtliche Zuständigkeit zu prüfen habe, da Art. 7 Nr. 2 der Verordnung Nr. 1215/2012 nach dem Urteil vom 15. Juli 2021, Volvo u. a. (C-30/20, EU:C:2021:604), direkt und unmittelbar sowohl die internationale als auch die örtliche Zuständigkeit zuweise.Aus dem Urteil vom 15. Juli 2021, Volvo u. a. (C-30/20, EU:C:2021:604), ergebe sich, dass sich das zuständige Gericht anhand des Ortes des Erwerbs eines Gegenstands oder bei einem Erwerb an mehreren Orten anhand des Sitzes der geschädigten Partei bestimmen lasse.
Rn. 50 Der Gerichtshof hat überdies festgestellt, dass schon aus dem Wortlaut von Art. 7 Nr. 2 der Verordnung Nr. 1215/2012 hervorgeht, dass diese Vorschrift dem Gericht desjenigen Ortes, an dem der Schaden eingetreten ist, direkt und unmittelbar sowohl die internationale als auch die örtliche Zuständigkeit zuweist (Urteil vom 15. Juli 2021, Volvo u. a., C-30/20, EU:C:2021:604, Rn. 33).
Rn. 59 Insoweit ist darauf hinzuweisen, dass der Gerichtshof in Bezug auf eine Klage auf Ersatz des Schadens, der durch Absprachen über Preise und Preiserhöhungen für Gegenstände verursacht worden ist, entschieden hat, dass innerhalb des von diesen Absprachen betroffenen Marktes international und örtlich unter dem Gesichtspunkt des Ortes der Verwirklichung des Schadenserfolgs entweder dasjenige Gericht zuständig ist, in dessen Bezirk die juristische Person, die sich für geschädigt erachtet, die von den genannten Absprachen betroffenen Gegenstände gekauft hat, oder - wenn die betroffene Person die Gegenstände an mehreren Orten gekauft hat - dasjenige Gericht, in dessen Bezirk sich der Sitz dieser juristischen Person befindet (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 15. Juli 2021, Volvo u. a., C-30/20, EU:C:2021:604, Rn. 43).
Rn. 70 In diesem Zusammenhang ist darauf hinzuweisen, dass der Ort der Verwirklichung des Schadenserfolgs zur Ermittlung desjenigen Gerichts, das in den Mitgliedstaaten für die Entscheidung über eine Schadensersatzklage wegen wettbewerbswidriger Verhaltensweisen zuständig ist, im Einklang mit den in den Erwägungsgründen 15 und 16 der Verordnung Nr. 1215/2012 genannten Zielen der Nähe und der Vorhersehbarkeit der Zuständigkeitsregeln sowie der geordneten Rechtspflege bestimmt werden muss (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 15. Juli 2021, Volvo u. a., C-30/20, EU:C:2021:604, Rn. 38 und die dort angeführte Rechtsprechung).
Im Zusammenhang mit Art. 7 Nr. 2 der Verordnung Nr. 1215/2012 kann die technische Komplexität der für Schadensersatzklagen wegen Zuwiderhandlungen gegen Wettbewerbsvorschriften geltenden Regeln somit für eine Zuständigkeitsbündelung sprechen (Urteil vom 15. Juli 2021, Volvo u. a., C-30/20, EU:C:2021:604, Rn. 37 und die dort angeführte Rechtsprechung), insbesondere wenn sich diese auf Praktiken von Betreibern digitaler Plattformen beziehen.
Rn. 75 Diese Bestimmung steht daher der Anwendung nationaler Vorschriften, mit denen eine solche Zuständigkeitsbündelung gewährleistet werden soll, insbesondere dann nicht entgegen, wenn mehrere nationale Gerichte mit Verbandsklagen befasst werden, die von hierzu befugten Einrichtungen erhoben werden (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 15. Juli 2021, Volvo u. a., C-30/20, EU:C:2021:604, Rn. 35).
- EuGH, 05.07.2018 - C-27/17
flyLAL-Lithuanian Airlines - Vorlage zur Vorabentscheidung - Justizielle …
Auszug aus EuGH, 02.12.2025 - C-34/24
Rn. 25 Zur Rüge eines Verstoßes gegen Art. 102 AEUV stellte das vorlegende Gericht hingegen fest, dass sich das ursächliche Geschehen in Übereinstimmung mit dem Urteil vom 5. Juli 2018, flyLAL-Lithuanian Airlines (C-27/17, EU:C:2018:533), in den Niederlanden ereignet habe, da die Handlungen, die Apple vorgenommen habe, um die missbräuchliche Ausnutzung seiner beherrschenden Stellung umzusetzen, im Hoheitsgebiet dieses Mitgliedstaats stattgefunden hätten.Rn. 29 Sodann wies es unter Berufung u. a. auf das Urteil vom 5. Juli 2018, flyLAL-Lithuanian Airlines (C-27/17, EU:C:2018:533), darauf hin, dass, wenn sich der von den betreffenden wettbewerbswidrigen Verhaltensweisen betroffene Markt in dem Mitgliedstaat befinde, in dessen Hoheitsgebiet der Schaden eingetreten sei, der Ort der Verwirklichung des Schadenserfolgs in diesem Mitgliedstaat liege.
Rn. 48 In seiner Rechtsprechung zur Bestimmung des Ortes, an dem in Fällen von Vermögensschäden, die durch die missbräuchliche Ausnutzung einer marktbeherrschenden Stellung im Sinne von Art. 102 AEUV verursacht wurden, das schädigende Ereignis eingetreten ist, hat der Gerichtshof entschieden, dass das für den Schaden ursächliche Geschehen in der Verwirklichung dieser Ausnutzung liegt, d. h. in den zu ihrer praktischen Umsetzung von dem marktbeherrschenden Unternehmen vorgenommenen Handlungen, insbesondere im Angebot und in der Anwendung von Kampfpreisen auf dem betreffenden Markt (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 5. Juli 2018, flyLAL-Lithuanian Airlines, C-27/17, EU:C:2018:533, Rn. 52).
Zum einen sind nämlich die Gerichte des Mitgliedstaats, in dem sich der betroffene Markt befindet, am besten in der Lage, solche Schadensersatzklagen zu prüfen, und zum anderen kann ein Wirtschaftsteilnehmer, der sich wettbewerbswidrig verhält, vernünftigerweise annehmen, dass er vor den Gerichten des Ortes verklagt wird, an dem durch seine Verhaltensweisen die Regeln für einen gesunden Wettbewerb verletzt wurden (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 5. Juli 2018, flyLAL-Lithuanian Airlines, C-27/17, EU:C:2018:533, Rn. 40).
- EuGH, 22.02.2024 - C-81/23
FCA Italy und FPT Industrial - Vorlage zur Vorabentscheidung - Justizielle …
Auszug aus EuGH, 02.12.2025 - C-34/24
Rn. 44 Nach ständiger Rechtsprechung ist die besondere Zuständigkeitsregel in Art. 7 Nr. 2 der Verordnung Nr. 1215/2012, die es dem Kläger abweichend von der allgemeinen Regel der Zuständigkeit der Gerichte am Beklagtenwohnsitz (Art. 4 der Verordnung) erlaubt, seine Klage aus unerlaubter Handlung oder einer Handlung, die einer unerlaubten Handlung gleichgestellt ist, vor dem Gericht des Ortes zu erheben, an dem das schädigende Ereignis eingetreten ist oder einzutreten droht, autonom und eng auszulegen (…Urteile vom 12. Mai 2021, Vereniging van Effectenbezitters, C-709/19, EU:C:2021:377, Rn. 24, sowie vom 22. Februar 2024, FCA Italy und FPT Industrial, C-81/23, EU:C:2024:165, Rn. 23 und die dort angeführte Rechtsprechung).Rn. 45 Diese besondere Zuständigkeitsregel beruht darauf, dass zwischen der Streitigkeit und den Gerichten des Ortes, an dem das schädigende Ereignis eingetreten ist, eine besonders enge Beziehung besteht, die aus Gründen einer geordneten Rechtspflege und einer sachgerechten Gestaltung des Prozesses eine Zuständigkeit dieser Gerichte rechtfertigt (…Urteile vom 16. Juli 2009, Zuid-Chemie, C-189/08, EU:C:2009:475, Rn. 24, sowie vom 22. Februar 2024, FCA Italy und FPT Industrial, C-81/23, EU:C:2024:165, Rn. 24 und die dort angeführte Rechtsprechung).
Rn. 46 Bei unerlaubten Handlungen oder ihnen gleichgestellten Handlungen ist nämlich das Gericht des Ortes, an dem das schädigende Ereignis eingetreten ist oder einzutreten droht, insbesondere wegen der Nähe zum Streitgegenstand und der leichteren Beweisaufnahme in der Regel am besten in der Lage, den Rechtsstreit zu entscheiden (…vgl. Urteile vom 1. Oktober 2002, Henkel, C-167/00, EU:C:2002:555, Rn. 46, sowie vom 22. Februar 2024, FCA Italy und FPT Industrial, C-81/23, EU:C:2024:165, Rn. 25 und die dort angeführte Rechtsprechung).
Rn. 54 Was erstens die Art des geltend gemachten Schadens betrifft, ist nach der Rechtsprechung des Gerichtshofs zu unterscheiden zwischen dem sich unmittelbar aus dem kausalen Ereignis ergebenden Erstschaden, dessen Eintrittsort die Zuständigkeit des Gerichts dieses Ortes im Hinblick auf Art. 7 Nr. 2 der Verordnung Nr. 1215/2012 begründen könnte, und den späteren nachteiligen Konsequenzen, die keine Zuständigkeitszuweisung anhand dieser Vorschrift begründen können (Urteil vom 22. Februar 2024, FCA Italy und FPT Industrial, C-81/23, EU:C:2024:165, Rn. 28 und die dort angeführte Rechtsprechung).
- EuGH, 25.10.2011 - C-509/09
Die Opfer mittels des Internets begangener Persönlichkeitsverletzungen können …
Auszug aus EuGH, 02.12.2025 - C-34/24
Diese beiden Orte können unter dem Aspekt der gerichtlichen Zuständigkeit eine signifikante Verknüpfung begründen, da jeder von beiden je nach Lage des Falles für die Beweiserhebung und für die Gestaltung des Prozesses einen besonders sachgerechten Anhaltspunkt liefern kann (Urteil vom 25. Oktober 2011, eDate Advertising u. a., C-509/09 und C-161/10, EU:C:2011:685, Rn. 41 sowie die dort angeführte Rechtsprechung). - EuGH, 06.10.2021 - C-882/19
Das Opfer einer von einer Muttergesellschaft begangenen Zuwiderhandlung gegen das …
Auszug aus EuGH, 02.12.2025 - C-34/24
Rn. 47 Außerdem erfasst die Wendung "Ort, an dem das schädigende Ereignis eingetreten ist" sowohl den Ort der Verwirklichung des Schadenserfolgs als auch den Ort des für diesen Schaden ursächlichen Geschehens, so dass der Beklagte nach Wahl des Klägers vor dem Gericht eines dieser beiden Orte verklagt werden kann (…Urteile vom 30. November 1976, Bier, 21/76, EU:C:1976:166, Rn. 24 und 25, sowie vom 6. Oktober 2021, Sumal, C-882/19, EU:C:2021:800, Rn. 65 und die dort angeführte Rechtsprechung). - EuGH, 21.05.2015 - C-352/13
Die durch ein rechtswidriges Kartell Geschädigten können Ersatz ihrer Schäden vor …
Auszug aus EuGH, 02.12.2025 - C-34/24
Rn. 63 Zweitens ist darüber hinaus festzustellen, dass die Klägerinnen des Ausgangsverfahrens im Unterschied zu der Einrichtung, die die in der Rechtssache, in der das Urteil vom 21. Mai 2015, CDC Hydrogen Peroxide (C-352/13, EU:C:2015:335), ergangen ist, in Rede stehende Sammelklage betrieben hat, nicht mehrere, ihnen von den identifizierten Geschädigten eines wettbewerbswidrigen Verhaltens abgetretene Schadensersatzforderungen geltend machen. - EuGH, 28.01.2025 - C-253/23
Ersatz des durch ein Kartell entstandenen Schadens: Eine nationale Regelung, die …
Auszug aus EuGH, 02.12.2025 - C-34/24
Rn. 74 Insoweit ist darauf hinzuweisen, dass eine Bündelung individueller Forderungen in Anbetracht der Besonderheiten von wettbewerbsrechtlichen Rechtssachen und insbesondere des Umstands, dass die Erhebung von Schadensersatzklagen wegen einer Zuwiderhandlung gegen das Wettbewerbsrecht grundsätzlich eine komplexe Analyse der zugrunde liegenden Tatsachen und wirtschaftlichen Zusammenhänge erfordert, geeignet ist, sowohl den Geschädigten die Durchsetzung ihrer Schadensersatzansprüche zu erleichtern (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 28. Januar 2025, ASG 2, C-253/23, EU:C:2025:40, Rn. 85) als auch dem angerufenen Gericht seine Aufgabe zu vereinfachen. - EuGH, 30.11.1976 - 21/76
Handelskwekerij Bier / Mines de Potasse d'Alsace
Auszug aus EuGH, 02.12.2025 - C-34/24
Rn. 47 Außerdem erfasst die Wendung "Ort, an dem das schädigende Ereignis eingetreten ist" sowohl den Ort der Verwirklichung des Schadenserfolgs als auch den Ort des für diesen Schaden ursächlichen Geschehens, so dass der Beklagte nach Wahl des Klägers vor dem Gericht eines dieser beiden Orte verklagt werden kann (Urteile vom 30. November 1976, Bier, 21/76, EU:C:1976:166, Rn. 24 und 25, …sowie vom 6. Oktober 2021, Sumal, C-882/19, EU:C:2021:800, Rn. 65 und die dort angeführte Rechtsprechung). - EuGH, 01.10.2002 - C-167/00
Henkel - "Brüsseler Übereinkommen - Artikel 5 Nummer 3 - Zuständigkeit bei einer …
Auszug aus EuGH, 02.12.2025 - C-34/24
Rn. 46 Bei unerlaubten Handlungen oder ihnen gleichgestellten Handlungen ist nämlich das Gericht des Ortes, an dem das schädigende Ereignis eingetreten ist oder einzutreten droht, insbesondere wegen der Nähe zum Streitgegenstand und der leichteren Beweisaufnahme in der Regel am besten in der Lage, den Rechtsstreit zu entscheiden (vgl. Urteile vom 1. Oktober 2002, Henkel, C-167/00, EU:C:2002:555, Rn. 46, …sowie vom 22. Februar 2024, FCA Italy und FPT Industrial, C-81/23, EU:C:2024:165, Rn. 25 und die dort angeführte Rechtsprechung). - EuGH, 19.02.2002 - C-256/00
Besix - "Brüsseler Übereinkommen - Artikel 5 Nummer 1 - Zuständigkeit in …
Auszug aus EuGH, 02.12.2025 - C-34/24
Wie in Rn. 62 des vorliegenden Urteils ausgeführt, entspricht dieser Ort im vorliegenden Fall nämlich einem genau definierten geografischen Raum, und zwar dem gesamten Gebiet des von den betreffenden wettbewerbswidrigen Verhaltensweisen betroffenen Marktes, so dass es nicht um den Fall geht, dass es unmöglich ist, diesen Ort zu bestimmen, was gegebenenfalls die Anwendung des in Art. 4 Abs. 1 der Verordnung Nr. 1215/2012 vorgesehenen allgemeinen Zuständigkeitskriteriums des Wohnsitzes des Beklagten rechtfertigen könnte (vgl. entsprechend Urteil vom 19. Februar 2002, Besix, C-256/00, EU:C:2002:99, Rn. 49 und 50). - EuGH, 19.09.1995 - C-364/93
Marinari / Lloyd's Bank
- EuGH, 29.10.2010 - C-161/10
Martinez und Martinez - Verbindung
- EuGH, 09.07.2020 - C-343/19
Ein Autohersteller, dessen widerrechtlich manipulierte Fahrzeuge in anderen …
- EuGH, 16.07.2009 - C-189/08
Zuid-Chemie - Justizielle Zusammenarbeit in Zivil- und Handelssachen - …
- EuGH, 12.05.2021 - C-709/19
Vereniging van Effectenbezitters - Vorlage zur Vorabentscheidung - Gerichtliche …
- EuGH, 13.07.2000 - C-36/99
Idéal tourisme - "Mehrwertsteuer - Sechste Richtlinie 77/388/EWG - …
- EuGH, 16.05.2024 - C-222/23
Toplofikatsia Sofia (Notion de domicile du défendeur) - Vorlage zur …
- EuGH, 24.06.2025 - C-351/23
Der Verbraucherschutz und das Erfordernis eines wirksamen gerichtlichen …
- OLG Hamburg, 24.06.2026 - 11 VKl 1/24
Aussetzung des Verfahrens zwecks Vorlageersuchens an EuGH; Klärung der Frage der …
Ist Art. 7 Nr. 2 EuGVVO nach Maßgabe des Urteils des Gerichtshofs vom 2. Dezember 2025 in der Rechtssache C-34/24 dahin auszulegen, dass jedes Gericht der Bundesrepublik Deutschland, das sachlich für die Entscheidung über eine unter 1. beschriebene Musterfeststellungsklage zuständig ist, auch örtlich für die Entscheidung über diese Klage im Hinblick auf alle deutschen Facebook-Nutzer unabhängig von deren Wohnsitz bzw. allgemeinem Aufenthalt zuständig ist?.Der Senat beabsichtigt, die Grundsätze des Urteils des Gerichtshofs vom 2. Dezember 2025 (C 34/24) auf den vorliegenden Fall zu übertragen.
Damit hat sich der Gerichtshof der Auffassung des Generalanwalts in den Schlussanträgen vom 27. März 2025 (C 34/24) nicht angeschlossen.
- EuGH, 18.06.2026 - C-232/25
Der Gerichtshof präzisiert die Vorschriften über die gerichtliche Zuständigkeit …
Zwischen Art. 5 Nr. 3 der Brüssel-I-Verordnung einerseits und Art. 7 Nr. 2 der Verordnung Nr. 1215/2012 andererseits ist eine solche Gleichwertigkeit festzustellen (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 2. Dezember 2025, Stichting Right to Consumer Justice und Stichting App Stores Claims, C-34/24, EU:C:2025:936, Rn. 43 und die dort angeführte Rechtsprechung).Diese beiden Orte können unter dem Aspekt der gerichtlichen Zuständigkeit eine maßgebliche Anknüpfung begründen, da jeder von beiden je nach Lage des Falles für die Beweiserhebung und für die Gestaltung des Prozesses einen besonders sachgerechten Anhaltspunkt liefern kann (…vgl. in diesem Sinne Urteile vom 30. November 1976, Bier, 21/76, EU:C:1976:166, Rn. 15, 17, 24 und 25, sowie vom 2. Dezember 2025, Stichting Right to Consumer Justice und Stichting App Stores Claims, C-34/24, EU:C:2025:936, Rn. 47).
- EuGH, 16.07.2026 - C-523/24
Das Unionsrecht steht dem spanischen Amnestiegesetz zur Normalisierung der …
Der Gerichtshof kann das Ersuchen eines nationalen Gerichts somit nur dann zurückweisen, wenn die erbetene Auslegung des Unionsrechts offensichtlich in keinem Zusammenhang mit den Gegebenheiten oder dem Gegenstand des Ausgangsrechtsstreits steht, das Problem hypothetischer Natur ist oder er nicht über die tatsächlichen und rechtlichen Angaben verfügt, die für eine zweckdienliche Beantwortung der ihm vorgelegten Fragen erforderlich sind (…Urteile vom 13. Juli 2000, 1déal tourisme, C-36/99, EU:C:2000:405, Rn. 20, und vom 2. Dezember 2025, Stichting Right to Consumer Justice und Stichting App Stores Claims, C-34/24, EU:C:2025:936, Rn. 39 sowie die dort angeführte Rechtsprechung).
- EuGH, 16.04.2026 - C-672/23
Vorlage zur Vorabentscheidung - Justizielle Zusammenarbeit in Zivil- und …
Rn. 111 Eine solche Auslegung entspricht auch den Erfordernissen einer geordneten Rechtspflege, denn sie ermöglicht sowohl eine wirksame Verfahrensführung als auch die Beweisaufnahme und -würdigung durch ein einziges Gericht sowie die Vermeidung der Gefahr voneinander abweichender Entscheidungen (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 2. Dezember 2025, Stichting Right to Consumer Justice und Stichting App Stores Claims, C-34/24, EU:C:2025:936, Rn. 73).Im Kontext von Art. 8 Nr. 1 der Verordnung Nr. 1215/2012 kann demnach die technische Komplexität der für Schadensersatzklagen wegen Zuwiderhandlungen gegen Wettbewerbsvorschriften geltenden Regeln eine Zuständigkeitsbündelung rechtfertigen (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 2. Dezember 2025, Stichting Right to Consumer Justice und Stichting App Stores Claims, C-34/24, EU:C:2025:936, Rn. 74 und die dort angeführte Rechtsprechung).
- Generalanwalt beim EuGH, 05.02.2026 - C-232/25
Vorlage zur Vorabentscheidung - Justizielle Zusammenarbeit in Zivilsachen - …
{FN:20} Vgl. in diesem Sinne Urteil vom 2. Dezember 2025, Stichting Right to Consumer Justice und Stichting App Stores Claims (C-34/24, im Folgenden: Urteil Stichting Right to Consumer Justice, EU:C:2025:936, Rn. 44 und 45 sowie die dort angeführte Rechtsprechung).{FN:22} Vgl. in diesem Sinne Urteil Stichting Right to Consumer Justice (…Rn. 46 und die dort angeführte Rechtsprechung).
{FN:23} Vgl. in diesem Sinne Urteil Stichting Right to Consumer Justice (…Rn. 47 und die dort angeführte Rechtsprechung).
- EuGH, 13.05.2026 - C-483/24
Vorlage zur Vorabentscheidung - Öffentliche Gesundheit - Lebensmittelrecht - …
Daher ist der Gerichtshof grundsätzlich gehalten, über ihm vorgelegte Fragen zu befinden, wenn diese die Auslegung des Unionsrechts betreffen (Urteile vom 2. Dezember 2025, Stichting Right to Consumer Justice und Stichting App Stores Claims, C-34/24, EU:C:2025:936, Rn. 39, …sowie vom 18. Dezember 2025, Lukoil Bulgaria, C-260/24, EU:C:2025:988, Rn. 18 und die dort angeführte Rechtsprechung). - EuGH, 16.07.2026 - C-666/24
Das Unionsrecht steht dem spanischen Amnestiegesetz zur Normalisierung der …
Der Gerichtshof kann das Ersuchen eines nationalen Gerichts somit nur dann zurückweisen, wenn die erbetene Auslegung des Unionsrechts offensichtlich in keinem Zusammenhang mit den Gegebenheiten oder dem Gegenstand des Ausgangsrechtsstreits steht, das Problem hypothetischer Natur ist oder er nicht über die tatsächlichen und rechtlichen Angaben verfügt, die für eine zweckdienliche Beantwortung der ihm vorgelegten Fragen erforderlich sind (…Urteile vom 13. Juli 2000, 1déal tourisme, C-36/99, EU:C:2000:405, Rn. 20, und vom 2. Dezember 2025, Stichting Right to Consumer Justice und Stichting App Stores Claims, C-34/24, EU:C:2025:936, Rn. 39 sowie die dort angeführte Rechtsprechung). - BAG, 29.01.2026 - 8 AZR 82/25
Internationale Zuständigkeit deutscher Gerichte
Rn. 29 a) Nach ständiger Rechtsprechung des Gerichtshofs sind die in Art. 7 Nr. 2 und in Art. 20 Abs. 1 der Verordnung enthaltenen Begriffe "unerlaubte Handlung oder eine Handlung, die einer unerlaubten Handlung gleichgestellt ist, oder … Ansprüche aus einer solchen Handlung" sowie die Begriffe "individueller Arbeitsvertrag oder Ansprüche aus einem individuellen Arbeitsvertrag" autonom und unter Berücksichtigung der Systematik und der Ziele der Verordnung auszulegen, um ihre einheitliche Anwendung in allen Mitgliedstaaten zu gewährleisten (vgl. [zu Art. 7 Nr. 2 der Verordnung] EuGH 2. Dezember 2025 - C-34/24 - [Stichting Right to Consumer Justice und Stichting App Stores Claims] Rn. 44 mwN;… vgl. [zu Art. 20 Abs. 1 der Verordnung] EuGH 25. Februar 2021 - C-804/19 - [Markt24] Rn. 24 mwN). - Generalanwalt beim EuGH, 23.04.2026 - C-683/24
Glücksspiel: Nach Ansicht von Generalanwalt Emiliou ist das …
{FN:31} Vgl. unter vielen Urteil vom 2. Dezember 2025, Stichting Right to Consumer Justice und Stichting App Stores Claims (C-34/24, EU:C:2025:936, Rn. 39). - Generalanwalt beim EuGH, 26.02.2026 - C-876/24
Gerichtliche Zuständigkeit: Nach Ansicht von Generalanwalt Spielmann kann im Fall …
{FN:36} So Generalanwalt Campos Sánchez-Bordona in seinen Schlussanträgen in der Rechtssache Stichting Right to Consumer Justice und Stichting App Stores Claims (C-34/24, EU:C:2025:212, Nr. 60). - Generalanwalt beim EuGH, 04.06.2026 - C-229/25
Vorlage zur Vorabentscheidung - Erwerb eines Teilzeitnutzungsrechts an einer …
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Rechtsprechung
| Generalanwalt beim EuGH, 27.03.2025 - C-34/24 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Europäischer Gerichtshof
Stichting Right to Consumer Justice und Stichting App Stores Claims
Vorlage zur Vorabentscheidung - Missbrauch einer marktbeherrschenden Stellung bei Verkäufen über eine Online-Plattform - Zusammenarbeit in Zivil- und Handelssachen - Auslegung von Art. 7 Abs. 2 der Verordnung (EU) Nr. 1215/2012 - Internationale gerichtliche Zuständigkeit ...
- Europäischer Gerichtshof
Vorlage zur Vorabentscheidung - Missbrauch einer marktbeherrschenden Stellung bei Verkäufen über eine Online-Plattform - Zusammenarbeit in Zivil- und Handelssachen - Auslegung von Art. 7 Nr. 2 der Verordnung (EU) Nr. 1215/2012 - Internationale gerichtliche Zuständigkeit - ...
Verfahrensgang
- Generalanwalt beim EuGH, 27.03.2025 - C-34/24
- EuGH, 02.12.2025 - C-34/24
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (37)
- EuGH, 10.03.2022 - C-498/20
BMA Nederland - Vorlage zur Vorabentscheidung - Justizielle Zusammenarbeit in …
Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 27.03.2025 - C-34/24
{FN:16} Urteile vom 19. September 1995, Marinari (…C-364/93, EU:C:1995:289, Rn. 18), vom 16. Mai 2013, Melzer (…C-228/11, EU:C:2013:305, Rn. 34 und 35), und vom 10. März 2022, BMA Nederland (C-498/20, EU:C:2022:173, im Folgenden: Urteil BMA Nederland, Rn. 38).{FN:17} Urteil BMA Nederland (…Rn. 38).
In der Rechtssache, in der das Urteil BMA Nederland ergangen ist, hatte eine Stiftung zur Wahrnehmung kollektiver Interessen geklagt.
{FN:56} Urteil BMA Nederland.
- EuGH, 19.04.2012 - C-523/10
Wintersteiger - Verordnung (EG) Nr. 44/2001 - Gerichtliche Zuständigkeit und …
Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 27.03.2025 - C-34/24
Wenn die Tatbestandsmerkmale nicht körperlich sind, hat der Gerichtshof zur Bestimmung des Ortes des ursächlichen Geschehens oder des Schadens auf persönliche Faktoren zurückgegriffen: So hat er im Kontext des Internets im Urteil vom 25. Oktober 2011, eDate Advertising u. a. (C-509/09 und C-161/10, EU:C:2011:685, im Folgenden: Urteil eDate Advertising u. a.), den Mittelpunkt der hauptsächlichen Interessen des Geschädigten als Ort der Verwirklichung des Schadenserfolgs angesehen und den Ort der Niederlassung des Täters der unerlaubten Handlung als Ort des ursächlichen Geschehens im Urteil vom 19. April 2012, Wintersteiger (C-523/10, EU:C:2012:220, im Folgenden: Urteil Wintersteiger).Im Urteil Wintersteiger (…Rn. 34 bis 38) ist dasselbe Kriterium herangezogen worden, wobei der Standort des Servers ausgeschlossen worden ist, da "es … unklar [ist], wo er sich befindet"; deshalb ist dem Ort der Niederlassung des Beklagten der Vorzug gegeben worden.
{FN:40} Nichts anderes lässt sich meines Erachtens aus den Urteilen ableiten, die sich bei der Auslegung von Art. 7 Abs. 2 der Verordnung Nr. 1215/2012 oder dessen Vorgängervorschriften auf die Erhebung einer Klage vor den "Gerichten" eines bestimmten Mitgliedstaats beziehen, wie dies im Urteil eDate Advertising u. a. oder im Urteil Wintersteiger der Fall ist.
- EuGH, 16.01.2014 - C-45/13
Kainz - Vorabentscheidungsersuchen - Gerichtliche Zuständigkeit in Zivil- und …
Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 27.03.2025 - C-34/24
{FN:14} Urteile vom 25. Oktober 2012, Folien Fischer und Fofitec (…C-133/11, EU:C:2012:664, Rn. 46), und vom 16. Januar 2014, Kainz (C-45/13, EU:C:2014:7, im Folgenden: Urteil Kainz, Rn. 31).Ich möchte jedoch daran erinnern, dass die Parallelität von Gerichtsstand und materiellem Recht kein vorrangiges Ziel bei der Auslegung der Verordnung Nr. 1215/2012 ist und dass die Kohärenz mit den Rechtsakten über das anzuwendende Recht keinesfalls dazu führen darf, dass die Bestimmungen dieser Verordnung in einer Weise ausgelegt werden, die ihrer Systematik und ihren Zielsetzungen fremd ist: Urteile Kainz (…Rn. 20), und vom 3. Oktober 2019, Petruchová (…C-208/18, EU:C:2019:825, Rn. 63).
{FN:20} Im Rahmen von Art. 7 Abs. 2 der Verordnung Nr. 1215/2012 ist die Gleichsetzung der geordneten Rechtspflege mit einer effizienten Gestaltung des Prozesses (die aus der infolge der Nähe zwischen dem betreffenden Gericht und dem Rechtsstreit erleichterten Beweiserhebung und -würdigung im Hinblick auf die Tatbestandsmerkmale für die Haftung und den Schaden folgt) eine Konstante: unter vielen anderen, Urteile Kainz (…Rn. 27), Wintersteiger (…Rn. 31 bis 33), vom 24. November 2020, Wikingerhof (…C-59/19, EU:C:2020:950, Rn. 37), und FCA Italy und FPT Industrial (…Rn. 24 und 25).
- EuGH, 17.10.2017 - C-194/16
Bolagsupplysningen und Ilsjan - Vorlage zur Vorabentscheidung - Justizielle …
Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 27.03.2025 - C-34/24
{FN:21} Z. B. Urteile eDate Advertising u. a. (…Rn. 50), vom 28. Januar 2015, Kolassa (…C-375/13, EU:C:2015:37, Rn. 56), vom 17. Oktober 2017, Bolagsupplysningen und Ilsjan (C-194/16, EU:C:2017:766, Rn. 35), und vom 12. Mai 2021, Vereniging van Effectenbezitters (…C-709/19, EU:C:2021:377, Rn. 33).Die Lokalisierung des ursächlichen Geschehens an einem einzigen Ort ist umso sinnvoller, als das Gericht, das auf der Grundlage von Art. 7 Abs. 2 der Verordnung Nr. 1215/2012 als Gericht des Ortes dieses Geschehens bestimmt wird, eine unbeschränkte Zuständigkeit hat, d. h., es ist zuständig für die Entscheidung über alle Schäden, die sich aus der rechtswidrigen Tätigkeit ergeben, und für den Erlass von Maßnahmen, die ihrem Wesen nach unteilbar sind: vgl. Urteil vom 17. Oktober 2017, Bolagsupplysningen und Ilsjan (C-194/16, EU:C:2017:766).
- EuGH, 29.07.2019 - C-451/18
Tibor-Trans - Vorlage zur Vorabentscheidung - Justizielle Zusammenarbeit in …
Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 27.03.2025 - C-34/24
{FN:47} Urteil vom 29. Juli 2019, Tibor-Trans (C-451/18, EU:C:2019:635, Rn. 31).{FN:48} Urteile flyLAL-Lithuanian Airlines (…Rn. 40), und vom 29. Juli 2019, Tibor-Trans (C-451/18, EU:C:2019:635, Rn. 33).
- EuGH, 21.12.2021 - C-251/20
Verbreitung angeblich verunglimpfender Äußerungen über das Internet: Ersatz des …
Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 27.03.2025 - C-34/24
Der Plural wird auch in Fällen verwendet, in denen die Auslegung des Kriteriums des "Ortes des schädigenden Ereignisses" unzweifelhaft zu einem einzigen Gericht innerhalb eines Hoheitsgebiets führt, wie dies bei der Niederlassung des Beklagten oder dem Mittelpunkt der hauptsächlichen Interessen des Geschädigten der Fall ist: vgl. neben den schon erwähnten Rechtssachen Urteil vom 21. Dezember 2021, Gtflix Tv (C-251/20, EU:C:2021:1036, Rn. 30).Dies hat es dem Gerichtshof ermöglicht, die Mosaik-Theorie in der realen Welt zu entwickeln und sie auf die virtuelle Welt zu übertragen, indem er die Zugänglichkeit der im Internet veröffentlichten Informationen als Anknüpfungskriterium herangezogen hat: Urteile eDate Advertising u. a. und, vom 21. Dezember 2021, Gtflix Tv (C-251/20, EU:C:2021:1036).
- EuGH, 18.12.2014 - C-400/13
Sanders und Huber - Vorlage zur Vorabentscheidung - Raum der Freiheit, der …
Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 27.03.2025 - C-34/24
{FN:88} Entsprechend Urteil vom 18. Dezember 2014, Sanders und Huber (C-400/13 und C-408/13, EU:C:2014:2461, Rn. 35).{FN:93} Urteile vom 15. Mai 1990, Hagen (…C-365/88, EU:C:1990:203, Rn. 20), und vom 18. Dezember 2014, Sanders und Huber (C-400/13 und C-408/13, EU:C:2014:2461, Rn. 32).
- EuGH, 12.05.2021 - C-709/19
Vereniging van Effectenbezitters - Vorlage zur Vorabentscheidung - Gerichtliche …
Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 27.03.2025 - C-34/24
{FN:21} Z. B. Urteile eDate Advertising u. a. (…Rn. 50), vom 28. Januar 2015, Kolassa (…C-375/13, EU:C:2015:37, Rn. 56), vom 17. Oktober 2017, Bolagsupplysningen und Ilsjan (…C-194/16, EU:C:2017:766, Rn. 35), und vom 12. Mai 2021, Vereniging van Effectenbezitters (C-709/19, EU:C:2021:377, Rn. 33).{FN:54} Im Urteil vom 12. Mai 2021, Vereniging van Effectenbezitters (C-709/19, EU:C:2021:377, Rn. 38 und 39), wurde eine diesbezügliche Frage als hypothetisch und damit unzulässig eingestuft.
- EuGH, 15.05.1990 - 365/88
Hagen / Zeehaghe
Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 27.03.2025 - C-34/24
{FN:92} Urteile vom 15. Mai 1990, Hagen (C-365/88, EU:C:1990:203, Rn. 17), vom 31. Mai 2018, Nothartová (…C-306/17, EU:C:2018:360, Rn. 28), und vom 6. Oktober 2021, TOTO und Vianini Lavori (…C-581/20, EU:C:2021:808, Rn. 68).{FN:93} Urteile vom 15. Mai 1990, Hagen (C-365/88, EU:C:1990:203, Rn. 20), und vom 18. Dezember 2014, Sanders und Huber (…C-400/13 und C-408/13, EU:C:2014:2461, Rn. 32).
- EuGH - C-408/13 (anhängig)
Huber
Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 27.03.2025 - C-34/24
{FN:88} Entsprechend Urteil vom 18. Dezember 2014, Sanders und Huber (C-400/13 und C-408/13, EU:C:2014:2461, Rn. 35).{FN:93} Urteile vom 15. Mai 1990, Hagen (…C-365/88, EU:C:1990:203, Rn. 20), und vom 18. Dezember 2014, Sanders und Huber (C-400/13 und C-408/13, EU:C:2014:2461, Rn. 32).
- EuGH, 09.07.2020 - C-343/19
Ein Autohersteller, dessen widerrechtlich manipulierte Fahrzeuge in anderen …
- EuGH, 15.07.2021 - C-30/20
Kartellabsprachen über die Verkaufspreise von Lkw: Der Gerichtshof erläutert, …
- EuGH, 22.02.2024 - C-81/23
FCA Italy und FPT Industrial - Vorlage zur Vorabentscheidung - Justizielle …
- EuGH, 25.10.2011 - C-509/09
Die Opfer mittels des Internets begangener Persönlichkeitsverletzungen können …
- EuGH, 24.11.2020 - C-59/19
Die Plattform Booking.com kann von einem Hotel, das sie nutzt, grundsätzlich vor …
- EuGH, 21.05.2015 - C-352/13
Die durch ein rechtswidriges Kartell Geschädigten können Ersatz ihrer Schäden vor …
- EuGH, 28.01.2015 - C-375/13
Kolassa - Raum der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts - Verordnung (EG) Nr. …
- EuGH, 05.09.2019 - C-172/18
AMS Neve u.a. - Vorlage zur Vorabentscheidung - Unionsmarke - Verordnung (EG) Nr. …
- EuGH, 01.10.2002 - C-167/00
Henkel - "Brüsseler Übereinkommen - Artikel 5 Nummer 3 - Zuständigkeit bei einer …
- EuGH, 05.07.2018 - C-27/17
flyLAL-Lithuanian Airlines - Vorlage zur Vorabentscheidung - Justizielle …
- EuGH, 27.10.1998 - C-51/97
Réunion européenne u.a. - Brüsseler Übereinkommen - Auslegung von Artikel 5 …
- EuGH, 18.07.2013 - C-147/12
ÖFAB - Justizielle Zusammenarbeit in Zivilsachen - Verordnung (EG) Nr. 44/2001 - …
- EuGH, 11.01.1990 - 220/88
Dumez France u.a. / Hessische Landesbank u.a.
- EuGH, 06.10.2021 - C-581/20
TOTO - Vorlage zur Vorabentscheidung - Justizielle Zusammenarbeit in Zivilsachen …
- EuGH, 30.06.2022 - C-652/20
Allianz Elementar Versicherung - Vorlage zur Vorabentscheidung - Justizielle …
- EuGH, 31.05.2018 - C-306/17
Nothartová - Vorlage zur Vorabentscheidung - Raum der Freiheit, der …
- EuGH, 02.05.2019 - C-694/17
Pillar Securitisation - Vorlage zur Vorabentscheidung - Gerichtliche …
- Generalanwalt beim EuGH, 13.06.2013 - C-170/12
Pinckney - Unzulässigkeit - Fehlen eines Zusammenhangs zwischen den Vorlagefragen …
- Generalanwalt beim EuGH, 22.04.2021 - C-30/20
Volvo m.fl. - Vorlage zur Vorabentscheidung - Justizielle Zusammenarbeit in …
- EuGH, 12.12.2024 - C-118/23
Der Gerichtshof erläutert die Vorschriften über die Unabhängigkeit einer …
- Generalanwalt beim EuGH, 17.12.2020 - C-709/19
Vereniging van Effectenbezitters - Vorabentscheidungsersuchen - Verordnung (EU) …
- EuGH, 29.10.2010 - C-161/10
Martinez und Martinez - Verbindung
- EuGH, 30.11.1976 - 21/76
Handelskwekerij Bier / Mines de Potasse d'Alsace
- EuGH, 25.10.2012 - C-133/11
Folien Fischer und Fofitec - Raum der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts - …
- EuGH, 16.05.2013 - C-228/11
Melzer - Justizielle Zusammenarbeit in Zivilsachen - Besondere Zuständigkeiten im …
- EuGH, 03.10.2019 - C-208/18
Petruchová - Vorlage zur Vorabentscheidung - Justizielle Zusammenarbeit in …
- EuGH, 19.09.1995 - C-364/93
Marinari / Lloyd's Bank
- Generalanwalt beim EuGH, 12.06.2025 - C-77/24
Vorlage zur Vorabentscheidung - Raum der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts …
{FN:42} Vgl. entsprechend Urteil vom 15. Juli 2012, Volvo u. a. (…C-30/20, EU:C:2021:604, Rn. 42), sowie Schlussanträge des Generalanwalts Campos Sánchez-Bordona in der Rechtssache Stichting Right to Consumer Justice und Stichting App Stores Claims (C-34/24, EU:C:2025:212, Nrn. 81 bis 86). - Generalanwalt beim EuGH, 26.02.2026 - C-876/24
Gerichtliche Zuständigkeit: Nach Ansicht von Generalanwalt Spielmann kann im Fall …
{FN:36} So Generalanwalt Campos Sánchez-Bordona in seinen Schlussanträgen in der Rechtssache Stichting Right to Consumer Justice und Stichting App Stores Claims (C-34/24, EU:C:2025:212, Nr. 60).
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