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Schlußanträge unten: Generalanwalt beim EuGH, 03.09.2020

Rechtsprechung
   EuGH, 22.04.2021 - C-485/19   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2021,9411
EuGH, 22.04.2021 - C-485/19 (https://dejure.org/2021,9411)
EuGH, Entscheidung vom 22.04.2021 - C-485/19 (https://dejure.org/2021,9411)
EuGH, Entscheidung vom 22. April 2021 - C-485/19 (https://dejure.org/2021,9411)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Europäischer Gerichtshof

    Profi Credit Slovakia

    Vorlage zur Vorabentscheidung - Verbraucherschutz - Richtlinie 2008/48/EG - Verbraucherkreditverträge - Richtlinie 93/13/EWG - Missbräuchliche Klauseln - Zahlung aufgrund einer unzulässigen Klausel - Ungerechtfertigte Bereicherung des Kreditgebers - Verjährung des ...

  • Europäischer Gerichtshof

    Profi Credit Slovakia

    Vorlage zur Vorabentscheidung - Verbraucherschutz - Richtlinie 2008/48/EG - Verbraucherkreditverträge - Richtlinie 93/13/EWG - Missbräuchliche Klauseln - Zahlung aufgrund einer unzulässigen Klausel - Ungerechtfertigte Bereicherung des Kreditgebers - Verjährung des ...

  • Wolters Kluwer

    Vorlage zur Vorabentscheidung - Verbraucherschutz - Richtlinie 2008/48/EG - Verbraucherkreditverträge - Richtlinie 93/13/EWG - Missbräuchliche Klauseln - Zahlung aufgrund einer unzulässigen Klausel - Ungerechtfertigte Bereicherung des Kreditgebers - Verjährung des ...

  • Owlit(Abodienst, Leitsatz frei)

    Effektivitätsgrundsatz; Auslegung der RL 2008/48

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Vorlage zur Vorabentscheidung - Verbraucherschutz - Richtlinie 2008/48/EG - Verbraucherkreditverträge - Richtlinie 93/13/EWG - Missbräuchliche Klauseln - Zahlung aufgrund einer unzulässigen Klausel - Ungerechtfertigte Bereicherung des Kreditgebers - Verjährung des ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Sonstiges (2)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • WM 2021, 973
 
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Wird zitiert von ... (60)Zitiert selbst (24)

  • EuGH, 05.09.2019 - C-331/18

    Pohotovosť - Vorlage zur Vorabentscheidung - Richtlinie 2008/48/EG - …

    Auszug aus EuGH, 22.04.2021 - C-485/19
    Rn. 30 Das vorlegende Gericht unterstreicht den Zusammenhang, der zwischen den zuletzt genannten Fragestellungen und den Fragen bestehe, die es dem Gerichtshof in der Rechtssache vorgelegt habe, in der das Urteil vom 5. September 2019, Pohotovosť (C-331/18, EU:C:2019:665), ergangen sei, das mithin nach der Einreichung des vorliegenden Vorabentscheidungsersuchens erlassen worden sei.

    Insoweit ist zum einen darauf hinzuweisen, dass der Gerichtshof ein ähnliches Vorbringen bereits im Urteil vom 5. September 2019, Pohotovosť (C-331/18, EU:C:2019:665, Rn. 35 und 38), zurückgewiesen hat, und zum anderen, dass mit den von der slowakischen Regierung geltend gemachten Unterschieden, die zwischen dem Ausgangsverfahren und der Rechtssache, in der das angeführte Urteil ergangen ist, bestehen, kein anderes Ergebnis als die Zurückweisung begründet werden kann.

    Rn. 70 Im Urteil vom 5. September 2019, Pohotovosť (C-331/18, EU:C:2019:665, Rn. 51), hat der Gerichtshof bestätigt, dass Art. 10 Abs. 2 Buchst. h bis j der Richtlinie 2008/48 in Verbindung mit Art. 22 Abs. 1 dieser Richtlinie einer nationalen Regelung entgegensteht, wonach in einem Kreditvertrag jede Rückzahlung gegebenenfalls im Einzelnen nach Kapitaltilgung, Zinsen und sonstigen Kosten aufzuschlüsseln ist.

    Daraus folgt, dass die Gerichte die Vorschrift in dieser Auslegung auch auf Rechtsverhältnisse, die vor Erlass des auf das Ersuchen um Auslegung ergangenen Urteils entstanden sind, anwenden können und müssen, wenn alle sonstigen Voraussetzungen für die Anrufung der zuständigen Gerichte in einem die Anwendung dieser Vorschrift betreffenden Streit vorliegen (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 5. September 2019, Pohotovosť, C-331/18, EU:C:2019:665, Rn. 53).

    Das Gericht ist im Ausgangsverfahren nicht zu der Annahme berechtigt, dass es die betreffenden nationalen Vorschriften allein deshalb nicht im Einklang mit dem Unionsrecht auslegen könne, weil sie von den slowakischen Gerichten in einem nicht mit dem Unionsrecht zu vereinbarenden Sinne ausgelegt worden seien (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 5. September 2019, Pohotovosť, C-331/18, EU:C:2019:665, Rn. 54 und 55, …sowie vom 5. März 2020, 0PR-Finance, C-679/18, EU:C:2020:167, Rn. 42 und 44).

    Die nationalen Gerichte einschließlich derjenigen, die letztinstanzlich entscheiden, müssen aber gegebenenfalls eine gefestigte nationale Rechtsprechung abändern, wenn sie auf einer Auslegung des nationalen Rechts beruht, die mit den Zielen einer Richtlinie nicht vereinbar ist (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 5. September 2019, Pohotovosť, C-331/18, EU:C:2019:665, Rn. 56, …und vom 5. März 2020, 0PR-Finance, C-679/18, EU:C:2020:167, Rn. 43 und 45).

    Rn. 74 Hier hat der Gerichtshof im Urteil vom 5. September 2019, Pohotovosť (C-331/18, EU:C:2019:665, Rn. 57), bereits entschieden, dass Art. 10 Abs. 2 und Art. 22 Abs. 1 der Richtlinie 2008/48 in ihrer Auslegung durch das Urteil vom 9. November 2016, Home Credit Slovakia (C-42/15, EU:C:2016:842), auf einen Kreditvertrag wie den im Ausgangsverfahren in Rede stehenden anwendbar sind, der vor Verkündung des letztgenannten Urteils und vor einer Änderung der nationalen Regelung zur Anpassung an die in diesem Urteil vorgenommene Auslegung geschlossen wurde.

    Damit ist der Gerichtshof davon ausgegangen, dass die Fragen, die das vorlegende Gericht in der Rechtssache, in der das Urteil vom 5. September 2019, Pohotovosť (C-331/18, EU:C:2019:665), ergangen ist, hilfsweise gestellt hatte und die sich - wie auch in der vorliegenden Rechtssache - auf etwaige Wirkungen der Richtlinie 2008/48 auf das Verhältnis zwischen den vom Ausgangsrechtsstreit betroffenen Personen für den nicht erwiesenen Fall bezogen, dass eine unionsrechtskonforme Auslegung der Rechtsvorschriften nicht möglich sein sollte, gegenstandslos geworden sind.

  • EuGH, 09.07.2020 - C-698/18

    Eine nationale Rechtsvorschrift darf eine Verjährungsfrist für die auf eine …

    Auszug aus EuGH, 22.04.2021 - C-485/19
    Dabei sind gegebenenfalls die Grundsätze zu berücksichtigen, die dem nationalen Rechtsschutzsystem zugrunde liegen, wie z. B. der Schutz der Verteidigungsrechte, der Grundsatz der Rechtssicherheit und der ordnungsgemäße Ablauf des Verfahrens (…vgl. u. a. Urteile vom 15. März 2017, Aquino, C-3/16, EU:C:2017:209, Rn. 53, sowie vom 9. Juli 2020, Raiffeisen Bank und BRD Groupe Societé Générale, C-698/18 und C-699/18, EU:C:2020:537, Rn. 60).

    Rn. 55 Anhand dieser Gesichtspunkte ist zu prüfen, ob eine nationale Verjährungsregelung wie die in Rn. 51 des vorliegenden Urteils genannte als mit dem Effektivitätsgrundsatz vereinbar angesehen werden kann, wobei diese Prüfung nicht nur die Dauer der im Ausgangsverfahren in Rede stehenden Frist umfassen muss, sondern auch die Modalitäten ihrer Anwendung einschließlich des Faktors, durch den diese Frist in Lauf gesetzt wird (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 9. Juli 2020, Raiffeisen Bank und BRD Groupe Societé Générale, C-698/18 und C-699/18, EU:C:2020:537, Rn. 61).

    Rn. 57 Der Gerichtshof hat nämlich bereits anerkannt, dass der Verbraucherschutz keine absolute Geltung hat und dass die Festsetzung angemessener Ausschlussfristen für die Rechtsverfolgung im Interesse der Rechtssicherheit mit dem Unionsrecht vereinbar ist (Urteile vom 9. Juli 2020, Raiffeisen Bank und BRD Groupe Societé Générale, C-698/18 und C-699/18, EU:C:2020:537, Rn. 56, …sowie vom 16. Juli 2020, Caixabank und Banco Bilbao Vizcaya Argentaria, C-224/19 und C-259/19, EU:C:2020:578, Rn. 82 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    Rn. 58 Im Einzelnen hat der Gerichtshof bereits entschieden, dass Art. 6 Abs. 1 und Art. 7 Abs. 1 der Richtlinie 93/13 einer nationalen Regelung nicht entgegenstehen, die zwar vorsieht, dass die Klage auf Feststellung der Nichtigkeit einer missbräuchlichen Klausel in einem Vertrag zwischen einem Gewerbetreibenden und einem Verbraucher nicht verjährt, aber die Klage, mit der die Restitutionswirkungen dieser Feststellung geltend gemacht werden sollen, einer Verjährungsfrist unterwirft, sofern die Regelung die Grundsätze der Äquivalenz und der Effektivität einhält (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 9. Juli 2020, Raiffeisen Bank und BRD Groupe Societé Générale, C-698/18 und C-699/18, EU:C:2020:537, Rn. 58, …sowie vom 16. Juli 2020, Caixabank und Banco Bilbao Vizcaya Argentaria, C-224/19 und C-259/19, EU:C:2020:578, Rn. 84).

    Rn. 59 Zweitens hat der Gerichtshof hinsichtlich der Dauer der geprüften Verjährungsfrist, die im vorliegenden Fall drei Jahre beträgt, entschieden, dass eine Frist von solcher Dauer - wenn sie im Voraus festgelegt und bekannt ist - grundsätzlich ausreichend ist, um es dem betroffenen Verbraucher zu ermöglichen, einen wirksamen Rechtsbehelf vorzubereiten und einzulegen, so dass diese Dauer für sich genommen mit dem Effektivitätsgrundsatz nicht unvereinbar ist (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 9. Juli 2020, Raiffeisen Bank und BRD Groupe Societé Générale, C-698/18 und C-699/18, EU:C:2020:537, Rn. 62 und 64, …sowie vom 16. Juli 2020, Caixabank und Banco Bilbao Vizcaya Argentaria, C-224/19 und C-259/19, EU:C:2020:578, Rn. 87 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    Rn. 62 Insoweit ist der schwächeren Position Rechnung zu tragen, in der sich ein Verbraucher gegenüber einem Gewerbetreibenden befindet, und zwar sowohl hinsichtlich der Verhandlungsmacht als auch hinsichtlich des Informationsstands, wie auch dem Umstand, dass der Verbraucher möglicherweise den Umfang seiner Rechte aus der Richtlinie 93/13 oder der Richtlinie 2008/48 nicht kennt oder nicht richtig erfasst (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 9. Juli 2020, Raiffeisen Bank und BRD Groupe Societé Générale, C-698/18 und C-699/18, EU:C:2020:537, Rn. 65 bis 67, …sowie vom 16. Juli 2020, Caixabank und Banco Bilbao Vizcaya Argentaria, C-224/19 und C-259/19, EU:C:2020:578, Rn. 90 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    Rn. 64 Daher ist davon auszugehen, dass Verfahrensmodalitäten wie die im Ausgangsverfahren in Rede stehenden, sofern sie vom Verbraucher verlangen, innerhalb von drei Jahren ab dem Zeitpunkt der ungerechtfertigten Bereicherung gerichtlich vorzugehen, und soweit diese Bereicherung während der Abwicklung eines lang andauernden Vertragsverhältnisses auftreten kann, geeignet sind, die Ausübung der Rechte, die dem Verbraucher von der Richtlinie 93/13 oder der Richtlinie 2008/48 verliehen werden, übermäßig zu erschweren und daher gegen den Effektivitätsgrundsatz zu verstoßen (vgl. entsprechend Urteile vom 9. Juli 2020, Raiffeisen Bank und BRD Groupe Societé Générale, C-698/18 und C-699/18, EU:C:2020:537, Rn. 67 und 75, …sowie vom 16. Juli 2020, Caixabank und Banco Bilbao Vizcaya Argentaria, C-224/19 und C-259/19, EU:C:2020:578, Rn. 91).

  • EuGH, 09.11.2016 - C-42/15

    Unterlässt es ein Kreditgeber eines Verbraucherkredits, bestimmte wesentliche …

    Auszug aus EuGH, 22.04.2021 - C-485/19
    Rn. 14 Der slowakische Gesetzgeber änderte das Gesetz Nr. 129/2010, um der Auslegung von Art. 10 Abs. 2 der Richtlinie 2008/48 durch das Urteil vom 9. November 2016, Home Credit Slovakia (C-42/15, EU:C:2016:842, Rn. 51 bis 59), nachzukommen, dahin ab, dass es in § 9 Abs. 2 Buchst. i des Gesetzes in seiner seit dem 1. Mai 2018 anwendbaren Fassung heißt, dass im Verbraucherkreditvertrag anzugeben sind: "der Betrag, die Anzahl und die Fälligkeitsdaten der Raten für die Rückzahlung des Darlehensbetrags und gegebenenfalls die Reihenfolge, in der die Ratenzahlungen den einzelnen noch ausstehenden Restbeträgen, für die unterschiedliche Zinssätze gelten, des Verbraucherkredits zum Zweck seiner Rückzahlung zugeordnet werden".

    Rn. 27 Das vorlegende Gericht weist zweitens darauf hin, dass der slowakische Gesetzgeber zur Umsetzung des Urteils vom 9. November 2016, Home Credit Slovakia (C-42/15, EU:C:2016:842), das Gesetz Nr. 129/2010 geändert habe, indem er die Verpflichtung gestrichen habe, die in § 9 Abs. 2 Buchst. k des Gesetzes in seiner auf den vorliegenden Ausgangsrechtsstreit - für den das maßgebliche Datum der 30. Mai 2011 sei - anwendbaren Fassung enthalten gewesen sei und der zufolge in Verbraucherkreditverträgen die Fälligkeitsdaten der Raten für die Rückzahlung des Darlehensbetrags, der Zinsen und der sonstigen, vom Kreditnehmer getragenen Kosten, anzugeben gewesen seien.

    Rn. 68 Mit seiner fünften und seiner sechsten Frage, die zusammen zu prüfen sind, möchte das vorlegende Gericht im Wesentlichen wissen, wie eine nationale Regelung, die mit den Anforderungen des Art. 10 Abs. 2 Buchst. h und i der Richtlinie 2008/48 in seiner Auslegung durch das Urteil Home Credit Slovakia (C-42/15, EU:C:2016:842), für unvereinbar erklärt worden ist, unionsrechtskonform auszulegen ist, wenn der in Rede stehende Kreditvertrag vor Verkündung dieses Urteils und vor einer Änderung der nationalen Regelung zur Umsetzung der in diesem Urteil vorgenommenen Auslegung geschlossen wurde.

    Rn. 72 Im Ausgangsverfahren ist es daher Sache des vorlegenden Gerichts, die zum Zeitpunkt des Abschlusses des in Rede stehenden Vertrags, d. h. am 30. Mai 2011, anwendbaren slowakischen Bestimmungen unter Anwendung der vom innerstaatlichen Recht anerkannten Auslegungsmethoden bestmöglich im Einklang mit der Richtlinie 2008/48 in ihrer Auslegung durch das Urteil vom 9. November 2016, Home Credit Slovakia (C-42/15, EU:C:2016:842), auszulegen.

    Rn. 74 Hier hat der Gerichtshof im Urteil vom 5. September 2019, Pohotovosť (…C-331/18, EU:C:2019:665, Rn. 57), bereits entschieden, dass Art. 10 Abs. 2 und Art. 22 Abs. 1 der Richtlinie 2008/48 in ihrer Auslegung durch das Urteil vom 9. November 2016, Home Credit Slovakia (C-42/15, EU:C:2016:842), auf einen Kreditvertrag wie den im Ausgangsverfahren in Rede stehenden anwendbar sind, der vor Verkündung des letztgenannten Urteils und vor einer Änderung der nationalen Regelung zur Anpassung an die in diesem Urteil vorgenommene Auslegung geschlossen wurde.

    Rn. 75 Nach alledem ist auf die fünfte und die sechste Frage zu antworten, dass Art. 10 Abs. 2 und Art. 22 Abs. 1 der Richtlinie 2008/48 in ihrer Auslegung durch das Urteil vom 9. November 2016, Home Credit Slovakia (C-42/15, EU:C:2016:842), auf einen Kreditvertrag anwendbar sind, der vor Verkündung dieses Urteils und vor einer Änderung der nationalen Regelung zur Anpassung an die in diesem Urteil vorgenommene Auslegung geschlossen wurde.

    Art. 10 Abs. 2 und Art. 22 Abs. 1 der Richtlinie 2008/48 in ihrer Auslegung durch das Urteil vom 9. November 2016, Home Credit Slovakia (C-42/15, EU:C:2016:842), sind auf einen Kreditvertrag anwendbar, der vor Verkündung dieses Urteils und vor einer Änderung der nationalen Regelung zur Anpassung an die in diesem Urteil vorgenommene Auslegung geschlossen wurde..

  • EuGH, 16.07.2020 - C-224/19

    Caixabank - Vorlage zur Vorabentscheidung - Verbraucherschutz - Richtlinie …

    Auszug aus EuGH, 22.04.2021 - C-485/19
    Rn. 52 Hierzu ist darauf hinzuweisen, dass es nach ständiger Rechtsprechung mangels einschlägiger unionsrechtlicher Vorschriften nach dem Grundsatz der Verfahrensautonomie Sache der innerstaatlichen Rechtsordnung jedes Mitgliedstaats ist, die Verfahrensmodalitäten für Klagen, die den Schutz der den Einzelnen aus dem Unionsrecht erwachsenden Rechte gewährleisten sollen, zu regeln, wobei diese Verfahrensmodalitäten jedoch nicht ungünstiger sein dürfen als diejenigen, die gleichartige, dem innerstaatlichen Recht unterliegende Sachverhalte regeln (Äquivalenzgrundsatz), und die Ausübung der durch das Unionsrecht verliehenen Rechte nicht praktisch unmöglich machen oder übermäßig erschweren dürfen (Effektivitätsgrundsatz) (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 16. Juli 2020, Caixabank und Banco Bilbao Vizcaya Argentaria, C-224/19 und C-259/19, EU:C:2020:578, Rn. 83, …sowie vom 6. Oktober 2020, La Quadrature du Net u. a., C-511/18, C-512/18 und C-520/18, EU:C:2020:791, Rn. 223 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    Rn. 57 Der Gerichtshof hat nämlich bereits anerkannt, dass der Verbraucherschutz keine absolute Geltung hat und dass die Festsetzung angemessener Ausschlussfristen für die Rechtsverfolgung im Interesse der Rechtssicherheit mit dem Unionsrecht vereinbar ist (…Urteile vom 9. Juli 2020, Raiffeisen Bank und BRD Groupe Societé Générale, C-698/18 und C-699/18, EU:C:2020:537, Rn. 56, sowie vom 16. Juli 2020, Caixabank und Banco Bilbao Vizcaya Argentaria, C-224/19 und C-259/19, EU:C:2020:578, Rn. 82 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    Rn. 58 Im Einzelnen hat der Gerichtshof bereits entschieden, dass Art. 6 Abs. 1 und Art. 7 Abs. 1 der Richtlinie 93/13 einer nationalen Regelung nicht entgegenstehen, die zwar vorsieht, dass die Klage auf Feststellung der Nichtigkeit einer missbräuchlichen Klausel in einem Vertrag zwischen einem Gewerbetreibenden und einem Verbraucher nicht verjährt, aber die Klage, mit der die Restitutionswirkungen dieser Feststellung geltend gemacht werden sollen, einer Verjährungsfrist unterwirft, sofern die Regelung die Grundsätze der Äquivalenz und der Effektivität einhält (…vgl. in diesem Sinne Urteile vom 9. Juli 2020, Raiffeisen Bank und BRD Groupe Societé Générale, C-698/18 und C-699/18, EU:C:2020:537, Rn. 58, sowie vom 16. Juli 2020, Caixabank und Banco Bilbao Vizcaya Argentaria, C-224/19 und C-259/19, EU:C:2020:578, Rn. 84).

    Rn. 59 Zweitens hat der Gerichtshof hinsichtlich der Dauer der geprüften Verjährungsfrist, die im vorliegenden Fall drei Jahre beträgt, entschieden, dass eine Frist von solcher Dauer - wenn sie im Voraus festgelegt und bekannt ist - grundsätzlich ausreichend ist, um es dem betroffenen Verbraucher zu ermöglichen, einen wirksamen Rechtsbehelf vorzubereiten und einzulegen, so dass diese Dauer für sich genommen mit dem Effektivitätsgrundsatz nicht unvereinbar ist (…vgl. in diesem Sinne Urteile vom 9. Juli 2020, Raiffeisen Bank und BRD Groupe Societé Générale, C-698/18 und C-699/18, EU:C:2020:537, Rn. 62 und 64, sowie vom 16. Juli 2020, Caixabank und Banco Bilbao Vizcaya Argentaria, C-224/19 und C-259/19, EU:C:2020:578, Rn. 87 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    Rn. 62 Insoweit ist der schwächeren Position Rechnung zu tragen, in der sich ein Verbraucher gegenüber einem Gewerbetreibenden befindet, und zwar sowohl hinsichtlich der Verhandlungsmacht als auch hinsichtlich des Informationsstands, wie auch dem Umstand, dass der Verbraucher möglicherweise den Umfang seiner Rechte aus der Richtlinie 93/13 oder der Richtlinie 2008/48 nicht kennt oder nicht richtig erfasst (…vgl. in diesem Sinne Urteil vom 9. Juli 2020, Raiffeisen Bank und BRD Groupe Societé Générale, C-698/18 und C-699/18, EU:C:2020:537, Rn. 65 bis 67, sowie vom 16. Juli 2020, Caixabank und Banco Bilbao Vizcaya Argentaria, C-224/19 und C-259/19, EU:C:2020:578, Rn. 90 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    Rn. 64 Daher ist davon auszugehen, dass Verfahrensmodalitäten wie die im Ausgangsverfahren in Rede stehenden, sofern sie vom Verbraucher verlangen, innerhalb von drei Jahren ab dem Zeitpunkt der ungerechtfertigten Bereicherung gerichtlich vorzugehen, und soweit diese Bereicherung während der Abwicklung eines lang andauernden Vertragsverhältnisses auftreten kann, geeignet sind, die Ausübung der Rechte, die dem Verbraucher von der Richtlinie 93/13 oder der Richtlinie 2008/48 verliehen werden, übermäßig zu erschweren und daher gegen den Effektivitätsgrundsatz zu verstoßen (…vgl. entsprechend Urteile vom 9. Juli 2020, Raiffeisen Bank und BRD Groupe Societé Générale, C-698/18 und C-699/18, EU:C:2020:537, Rn. 67 und 75, sowie vom 16. Juli 2020, Caixabank und Banco Bilbao Vizcaya Argentaria, C-224/19 und C-259/19, EU:C:2020:578, Rn. 91).

  • EuGH, 05.03.2020 - C-679/18

    OPR-Finance - Vorlage zur Vorabentscheidung - Verbraucherschutz - Richtlinie …

    Auszug aus EuGH, 22.04.2021 - C-485/19
    Rn. 60 Hinsichtlich, drittens, des Zeitpunkts, ab dem die geprüfte Verjährungsfrist zu laufen beginnt, besteht unter Umständen wie denen des Ausgangsverfahrens eine nicht zu unterschätzende Gefahr, dass sich der betroffene Verbraucher innerhalb der vorgeschriebenen Frist nicht auf die Rechte beruft, die ihm das Unionsrecht verleiht (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 5. März 2020, 0PR-Finance, C-679/18, EU:C:2020:167, Rn. 22 und die dort angeführte Rechtsprechung), was es ihm unmöglich machen würde, diese Rechte geltend zu machen.

    Das Gericht ist im Ausgangsverfahren nicht zu der Annahme berechtigt, dass es die betreffenden nationalen Vorschriften allein deshalb nicht im Einklang mit dem Unionsrecht auslegen könne, weil sie von den slowakischen Gerichten in einem nicht mit dem Unionsrecht zu vereinbarenden Sinne ausgelegt worden seien (…vgl. in diesem Sinne Urteile vom 5. September 2019, Pohotovosť, C-331/18, EU:C:2019:665, Rn. 54 und 55, sowie vom 5. März 2020, 0PR-Finance, C-679/18, EU:C:2020:167, Rn. 42 und 44).

    Die nationalen Gerichte einschließlich derjenigen, die letztinstanzlich entscheiden, müssen aber gegebenenfalls eine gefestigte nationale Rechtsprechung abändern, wenn sie auf einer Auslegung des nationalen Rechts beruht, die mit den Zielen einer Richtlinie nicht vereinbar ist (…vgl. in diesem Sinne Urteile vom 5. September 2019, Pohotovosť, C-331/18, EU:C:2019:665, Rn. 56, und vom 5. März 2020, 0PR-Finance, C-679/18, EU:C:2020:167, Rn. 43 und 45).

  • EuGH, 17.12.2015 - C-157/14

    Der Natriumgehalt natürlicher Mineralwässer ist auf der Grundlage nicht nur des …

    Auszug aus EuGH, 22.04.2021 - C-485/19
    Hierzu hat er die ihm vorgelegten Fragen gegebenenfalls umzuformulieren (vgl. u. a. Urteile vom 17. Dezember 2015, Neptune Distribution, C-157/14, EU:C:2015:823, Rn. 33, …und vom 25. November 2020, Banca B., C-269/19, EU:C:2020:954, Rn. 24).

    Rn. 50 Auch wenn das vorlegende Gericht seine erste Frage in der vorliegenden Rechtssache formal auf die Auslegung von Art. 47 der Charta beschränkt hat, hindert dies den Gerichtshof nicht daran, diesem Gericht alle Hinweise zur Auslegung des Unionsrechts zu geben, die ihm bei der Entscheidung des Ausgangsverfahrens von Nutzen seien können, indem er aus dem gesamten von dem Gericht vorgelegten Material, insbesondere der Begründung der Vorlageentscheidung, diejenigen Elemente des Unionsrechts herausarbeitet, die unter Berücksichtigung des Gegenstands des Rechtsstreits einer Auslegung bedürfen (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 17. Dezember 2015, Neptune Distribution, C-157/14, EU:C:2015:823, Rn. 34, …und vom 8. Mai 2019, PI, C-230/18, EU:C:2019:383, Rn. 43).

  • EuGH, 06.10.2020 - C-511/18

    La Quadrature du Net u.a. - Vorratsdatenspeicherung kann zulässig sein

    Auszug aus EuGH, 22.04.2021 - C-485/19
    Rn. 52 Hierzu ist darauf hinzuweisen, dass es nach ständiger Rechtsprechung mangels einschlägiger unionsrechtlicher Vorschriften nach dem Grundsatz der Verfahrensautonomie Sache der innerstaatlichen Rechtsordnung jedes Mitgliedstaats ist, die Verfahrensmodalitäten für Klagen, die den Schutz der den Einzelnen aus dem Unionsrecht erwachsenden Rechte gewährleisten sollen, zu regeln, wobei diese Verfahrensmodalitäten jedoch nicht ungünstiger sein dürfen als diejenigen, die gleichartige, dem innerstaatlichen Recht unterliegende Sachverhalte regeln (Äquivalenzgrundsatz), und die Ausübung der durch das Unionsrecht verliehenen Rechte nicht praktisch unmöglich machen oder übermäßig erschweren dürfen (Effektivitätsgrundsatz) (…vgl. in diesem Sinne Urteile vom 16. Juli 2020, Caixabank und Banco Bilbao Vizcaya Argentaria, C-224/19 und C-259/19, EU:C:2020:578, Rn. 83, sowie vom 6. Oktober 2020, La Quadrature du Net u. a., C-511/18, C-512/18 und C-520/18, EU:C:2020:791, Rn. 223 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • EuGH, 08.05.2019 - C-230/18

    PI - Vorlage zur Vorabentscheidung - Art. 49 AEUV - Art. 15 Abs. 2 und Art. 16 …

    Auszug aus EuGH, 22.04.2021 - C-485/19
    Rn. 50 Auch wenn das vorlegende Gericht seine erste Frage in der vorliegenden Rechtssache formal auf die Auslegung von Art. 47 der Charta beschränkt hat, hindert dies den Gerichtshof nicht daran, diesem Gericht alle Hinweise zur Auslegung des Unionsrechts zu geben, die ihm bei der Entscheidung des Ausgangsverfahrens von Nutzen seien können, indem er aus dem gesamten von dem Gericht vorgelegten Material, insbesondere der Begründung der Vorlageentscheidung, diejenigen Elemente des Unionsrechts herausarbeitet, die unter Berücksichtigung des Gegenstands des Rechtsstreits einer Auslegung bedürfen (…vgl. in diesem Sinne Urteile vom 17. Dezember 2015, Neptune Distribution, C-157/14, EU:C:2015:823, Rn. 34, und vom 8. Mai 2019, PI, C-230/18, EU:C:2019:383, Rn. 43).
  • EuGH, 25.11.2020 - C-269/19

    Banca B. - Vorlage zur Vorabentscheidung - Verbraucherschutz - Missbräuchliche …

    Auszug aus EuGH, 22.04.2021 - C-485/19
    Hierzu hat er die ihm vorgelegten Fragen gegebenenfalls umzuformulieren (…vgl. u. a. Urteile vom 17. Dezember 2015, Neptune Distribution, C-157/14, EU:C:2015:823, Rn. 33, und vom 25. November 2020, Banca B., C-269/19, EU:C:2020:954, Rn. 24).
  • EuGH, 15.03.2017 - C-3/16

    Aquino - Vorlage zur Vorabentscheidung - Unionsrecht - Dem Einzelnen verliehene …

    Auszug aus EuGH, 22.04.2021 - C-485/19
    Dabei sind gegebenenfalls die Grundsätze zu berücksichtigen, die dem nationalen Rechtsschutzsystem zugrunde liegen, wie z. B. der Schutz der Verteidigungsrechte, der Grundsatz der Rechtssicherheit und der ordnungsgemäße Ablauf des Verfahrens (vgl. u. a. Urteile vom 15. März 2017, Aquino, C-3/16, EU:C:2017:209, Rn. 53, …sowie vom 9. Juli 2020, Raiffeisen Bank und BRD Groupe Societé Générale, C-698/18 und C-699/18, EU:C:2020:537, Rn. 60).
  • EuGH, 31.05.2018 - C-483/16

    Sziber - Vorlage zur Vorabentscheidung - Verbraucherschutz - Missbräuchliche …

  • Generalanwalt beim EuGH, 17.07.2014 - C-169/14

    Sánchez Morcillo und Abril García - Vorabentscheidungsersuchen - …

  • EuGH, 16.07.2020 - C-311/18

    EU-US-Datenschutzschild genügt nicht den Vorgaben der DSGVO und ist ungültig

  • EuGH, 19.01.2010 - C-555/07

    Kücükdeveci - Kündigungsfrist in § 622 Abs. 2 Satz 2 BGB verstößt gegen …

  • EuGH, 05.10.2004 - C-397/01

    BEI RETTUNGSSANITÄTERN, DIE BEI EINEM RETTUNGSDIENST TÄTIG SIND, DARF DIE …

  • EuGH, 15.01.2014 - C-176/12

    Art. 27 der Charta der Grundrechte der Europäischen Union, der das Recht auf …

  • EuGH, 24.01.2012 - C-282/10

    Die Richtlinie über Arbeitszeitgestaltung steht einer nationalen Regelung …

  • EuGH, 19.04.2016 - C-441/14

    DI - Vorlage zur Vorabentscheidung - Sozialpolitik - Charta der Grundrechte der …

  • EuGH, 15.04.2008 - C-268/06

    Impact - Richtlinie 1999/70/EG - Paragraf 4 und Paragraf 5 der Rahmenvereinbarung …

  • EuGH, 19.04.2018 - C-152/17

    Consorzio Italian Management e Catania Multiservizi - Vorlage zur …

  • EuGH, 30.04.2020 - C-584/18

    Die Weigerung, einen Fluggast zu befördern, weil dieser angeblich unzureichende …

  • EuGH, 16.07.2020 - C-686/18

    Adusbef u.a. - Vorlage zur Vorabentscheidung - Zulässigkeit - Art. 63 ff. AEUV - …

  • EuGH, 22.01.2020 - C-177/18

    Baldonedo Martín - Vorlage zur Vorabentscheidung - Sozialpolitik - Richtlinie …

  • EuGH, 08.10.2020 - C-514/19

    Frankreich hat die Kommission wirksam über die Notwendigkeit von Notfallmaßnahmen …

  • BGH, 06.10.2021 - XI ZR 234/20

    Revisionen im Musterfeststellungsverfahren zu Prämiensparverträgen

    Der Zeitpunkt der Entstehung eines Bereicherungsanspruchs knüpft grundsätzlich an das Vorliegen der tatbestandlichen Voraussetzungen der §§ 812 ff. BGB an (…vgl. BeckOK BGB/Wendehorst, 59. Edition, Stand: 01.08.2021, § 812 Rn. 286; vgl. hierzu aber auch EuGH, WM 2021, 973 Rn. 66).
  • EuGH, 21.12.2023 - C-38/21

    Ein Verbraucher, der einen Leasingvertrag über ein Kraftfahrzeug ohne …

    Rn. 224 Unter diesen Umständen hat das vorlegende Gericht zu prüfen, ob die nationalen Vorschriften, um die es in den Ausgangsverfahren geht, einer mit der Richtlinie 2008/48 konformen Auslegung zugänglich sind, wobei es nicht berechtigt ist, seine Möglichkeit, eine solche Auslegung vorzunehmen, allein deshalb zu verneinen, weil diese Vorschriften von anderen Gerichten des Mitgliedstaats, in dem es sich befindet, sei es auch von einem obersten Gericht, in einem mit dem Unionsrecht unvereinbaren Sinne ausgelegt worden sind (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 22. April 2021, Profi Credit Slovakia, C-485/19, EU:C:2021:313, Rn. 72 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • BGH, 03.06.2025 - XI ZR 45/24

    Musterfeststellungsklage zur Rückzahlung von Kontoführungsentgelten

    Dabei dürfen diese Verfahren allerdings nicht weniger günstig gestaltet sein als bei entsprechenden Klagen, die nur innerstaatliches Recht betreffen (Grundsatz der Äquivalenz), und die Ausübung der durch die Unionsrechtsordnung verliehenen Rechte nicht praktisch unmöglich machen oder übermäßig erschweren (Grundsatz der Effektivität;… vgl. EuGH, Urteile vom 9. Juli 2020 - C-698/18 und C-699/18, WM 2020, 1409 Rn. 57 - Raiffeisen Bank und BRD Groupe Société Générale…, vom 16. Juli 2020 - C-224/19 und C-259/19, WM 2020, 1477 Rn. 83 - Caixabank und Banco Bilbao Vizcaya Argentaria, vom 22. April 2021 - C-485/19, WM 2021, 973 Rn. 52 - Profi Credit Slovakia…, vom 10. Juni 2021 - C-776/19 bis C-782/19, WM 2021, 1882 Rn. 27 - BNP Paribas Personal Finance…, vom 8. September 2022 - C-80/21 bis C-82/21, WM 2022, 2120 Rn. 86 - D.B.P., vom 25. Januar 2024 - C-810/21 bis C-813/21, WM 2024, 1121 Rn. 42 - Caixabank …und vom 25. April 2024 - C-561/21, juris Rn. 60 - Banco Santander).

    Eine im Voraus festgelegte und bekannte dreijährige Frist ist in diesem Sinne grundsätzlich ausreichend, um es Verbrauchern zu ermöglichen, wirksame Rechtsbehelfe vorzubereiten und einzulegen (…vgl. EuGH, Urteile vom 9. Juli 2020, aaO Rn. 64, vom 22. April 2021, aaO Rn. 59 …und vom 8. September 2022, aaO Rn. 92).

    Rn. 48 (b) Bei der nationalen kenntnisabhängigen Regelverjährungsfrist von drei Jahren (§§ 195, 199 Abs. 1 BGB) handelt es sich um eine angemessene Ausschlussfrist für die Rechtsverfolgung, die die vorgenannten Grundsätze der Äquivalenz und der Effektivität wahrt und die nicht dazu führt, dass die Ausübung der durch das Gemeinschaftsrecht verliehenen Rechte dadurch praktisch unmöglich gemacht oder übermäßig erschwert würde, auch wenn ihr Ablauf naturgemäß die vollständige oder teilweise Abweisung der Klage zur Folge hat (…Senatsurteil vom 9. Juli 2024 - XI ZR 44/23, BGHZ 241, 107 Rn. 45 mwN;… vgl. auch BeckOK BGB/H. Schmidt, 73. Ed. 1.2.2025, § 306 Rn. 7; Edelmann/Schultheiß/Weil, BB 2022, 1548, 1550;… Fademrecht, WM 2024, 1107 Rn. 29 ff.;… Grigoleit, WM 2023, 749 Rn. 105;… Herresthal, NJW 2023, 1161 Rn. 23; Schultheiß, BKR 2021, 629, 635 f. ).

  • EuGH, 19.12.2024 - C-123/23

    Khan Yunis - Vorlage zur Vorabentscheidung - Raum der Freiheit, der Sicherheit …

    Rn. 64 Der Umstand, dass das vorlegende Gericht in seinen Fragen formal bestimmte Vorschriften des Unionsrechts angeführt hat, hindert den Gerichtshof nicht daran, diesem Gericht alle Hinweise zur Auslegung des Unionsrechts zu geben, die ihm bei der Entscheidung des Ausgangsverfahrens von Nutzen sein können, indem er aus dem gesamten von dem Gericht vorgelegten Material, insbesondere der Begründung der Vorlageentscheidung, diejenigen Elemente des Unionsrechts herausarbeitet, die unter Berücksichtigung des Gegenstands des Rechtsstreits einer Auslegung bedürfen (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 22. April 2021, Profi Credit Slovakia, C-485/19, EU:C:2021:313, Rn. 50 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • KG, 27.03.2024 - 26 MK 1/21

    Wirksamkeit der einseitigen Gebührenerhöhungen der Berliner Sparkasse; Änderungen …

    Dabei dürfen diese Verfahren jedoch nicht weniger günstig gestaltet sein als bei entsprechenden Klagen, die nur innerstaatliches Recht betreffen (Äquivalenzgrundsatz), und die Ausübung der durch das Unionsrecht verliehenen Rechte nicht praktisch unmöglich machen oder übermäßig erschweren (Effektivitätsgrundsatz) (EuGH…, Urteil vom 10. Juni 2021, C-776/19 bis C-782/19, Rn. 27; Urteil vom 22. April 2021, C-485/19, Rn. 52 jeweils m.w.N.).

    Art. 6 Abs. 1 und Art. 7 Abs. 1 der Richtlinie 93/13 stehen nach ständiger Rechtsprechung einer nationalen Regelung nicht entgegenstehen, die eine Klage, mit der die Restitutionswirkungen aufgrund einer missbräuchlichen Klausel geltend gemacht werden sollen, einer Verjährungsfrist unterwirft, sofern die Regelung die Grundsätze der Äquivalenz und der Effektivität einhält (Urteil vom 22. April 2021, C-485/19, Rn. 52 jeweils m.w.N.).

    Nach der Rechtsprechung des Gerichtshofs ist eine Verjährungsfrist von drei Jahren grundsätzlich ausreichend und für sich genommen mit dem Effektivitätsgrundsatz vereinbar ist (EuGH, Urteil vom 22. April 2021 - C-485/19 -, Rn. 59, juris Urteil vom 16. Juli 2020 - C-224/19 und C-259/19 -, Rn. 87, juris;… Urteil vom 9. Juli 2020 - C-698/18 und C-699/18 -, Rn. 64, juris).

  • EuGH, 08.09.2022 - C-80/21

    Auf eine Fremdwährung lautende Darlehen: Wenn der Verbraucher widerspricht, kann …

    Wenn das Ereignis, das die zehnjährige Verjährungsfrist auslöst, in jeder vom Darlehensnehmer vorgenommenen Zahlung besteht - was das vorlegende Gericht zu prüfen haben wird -, kann daher zumindest für einen Teil der vorgenommenen Zahlungen nicht ausgeschlossen werden, dass die Verjährung eintritt, bevor der Vertrag beendet ist, so dass eine solche Verjährungsfrist geeignet ist, Verbrauchern systematisch die Möglichkeit zu nehmen, die Erstattung von Zahlungen zu verlangen, die aufgrund von mit den genannten Richtlinien unvereinbaren Klauseln geleistet wurden (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 22. April 2021, Profi Credit Slovakia, C-485/19, EU:C:2021:313, Rn. 63).
  • EuGH, 05.05.2022 - C-451/19

    Ein Abhängigkeitsverhältnis, das es rechtfertigen kann, dem …

    Rn. 63 Nach ständiger Rechtsprechung des Gerichtshofs ist es im Rahmen des durch Art. 267 AEUV eingeführten Verfahrens der Zusammenarbeit zwischen den nationalen Gerichten und dem Gerichtshof dessen Aufgabe, dem nationalen Gericht eine für die Entscheidung des bei diesem anhängigen Rechtsstreits sachdienliche Antwort zu geben, indem er gegebenenfalls aus dem gesamten von dem Gericht vorgelegten Material, insbesondere der Begründung der Vorlageentscheidung, diejenigen Elemente des Unionsrechts herausarbeitet, die unter Berücksichtigung des Gegenstands des Rechtsstreits einer Auslegung bedürfen (Urteil vom 22. April 2021, Profi Credit Slovakia, C-485/19, EU:C:2021:313, Rn. 49 und 50 sowie die dort angeführte Rechtsprechung).
  • EuGH, 25.01.2024 - C-810/21

    Caixabank (Prescription de remboursement des frais hypothécaires) - Vorlage zur …

    Rn. 42 Hierzu ist darauf hinzuweisen, dass es nach ständiger Rechtsprechung mangels einschlägiger unionsrechtlicher Vorschriften nach dem Grundsatz der Verfahrensautonomie Sache der innerstaatlichen Rechtsordnung jedes Mitgliedstaats ist, die Verfahrensmodalitäten für Klagen, die den Schutz der den Einzelnen aus dem Unionsrecht erwachsenden Rechte gewährleisten sollen, zu regeln, wobei diese Verfahrensmodalitäten jedoch nicht ungünstiger sein dürfen als diejenigen, die gleichartige, dem innerstaatlichen Recht unterliegende Sachverhalte regeln (Äquivalenzgrundsatz), und die Ausübung der durch das Unionsrecht verliehenen Rechte nicht praktisch unmöglich machen oder übermäßig erschweren dürfen (Effektivitätsgrundsatz) (Urteil vom 22. April 2021, Profi Credit Slovakia, C-485/19, EU:C:2021:313, Rn. 52 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • BGH, 25.09.2024 - VIII ZR 165/21

    Frühzeitiger Widerspruch des Fernwärmekunden gegen eine Preiserhöhung

    Rn. 89 Durch die - großzügig bemessene - Frist von drei Jahren ab dem frühzeitig erhobenen Widerspruch besteht auch eine ausreichende Möglichkeit des Kunden, seine Rechte gegenüber dem Fernwärmeversorgungsunternehmen als Verwender geltend zu machen (zu diesem Kriterium EuGH, C-485/19, WM 2021, 973 Rn. 59 - Profi Credit Slovakia).
  • EuGH, 01.12.2022 - C-564/21

    Bundesrepublik Deutschland (Accès au dossier en matière d'asile) - Vorlage zur …

    Der Gerichtshof ist folglich grundsätzlich gehalten, über ihm vorgelegte Fragen zu befinden, wenn sie die Auslegung oder die Gültigkeit einer Vorschrift des Unionsrechts betreffen, es sei denn, dass die erbetene Auslegung ersichtlich in keinem Zusammenhang mit den Gegebenheiten oder dem Gegenstand des Ausgangsrechtsstreits steht, dass das Problem hypothetischer Natur ist oder dass der Gerichtshof nicht über die tatsächlichen und rechtlichen Angaben verfügt, die für eine zweckdienliche Beantwortung der Fragen erforderlich sind (Urteil vom 22. April 2021, Profi Credit Slovakia, C-485/19, EU:C:2021:313, Rn. 38 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • EuGH, 08.12.2022 - C-180/21

    Inspektor v Inspektorata kam Visshia sadeben savet (Finalités du traitement de …

  • EuGH, 25.04.2024 - C-484/21

    Caixabank (Délai de prescription) - Vorlage zur Vorabentscheidung - …

  • EuGH, 15.07.2021 - C-152/20

    SC Gruber Logistics - Vorlage zur Vorabentscheidung - Justizielle Zusammenarbeit …

  • BVerwG, 12.06.2024 - 6 C 11.22

    Klagen von Postkunden gegen Briefporto verfristet

  • EuGH, 17.05.2022 - C-600/19

    Missbräuchliche Klauseln in Verbraucherverträgen: Nationale Verfahrensgrundsätze …

  • BGH, 25.09.2024 - VIII ZR 20/22

    Frühzeitiger Widerspruch des Fernwärmekunden gegen eine Preiserhöhung

  • EuGH, 17.05.2022 - C-869/19

    Missbräuchliche Klauseln in Verbraucherverträgen: Nationale Verfahrensgrundsätze …

  • EuGH, 25.04.2024 - C-561/21

    Banco Santander (Départ du délai de prescription) - Vorlage zur Vorabentscheidung …

  • EuGH, 24.02.2022 - C-262/20

    Glavna direktsia "Pozharna bezopasnost i zashtita na naselenieto" - Vorlage zur …

  • OLG Karlsruhe, 17.11.2021 - 6 U 56/20

    Die Freien Brauer - Aktivlegitimation im Prozess um Kartellschadensersatz: …

  • BGH, 25.09.2024 - VIII ZR 176/21

    Frühzeitiger Widerspruch des Fernwärmekunden gegen eine Preiserhöhung

  • EuGH, 21.03.2024 - C-714/22

    Profi Credit Bulgaria (Services accessoires au contrat de crédit) - Vorlage zur …

  • VG Köln, 17.08.2022 - 21 K 797/22
  • EuGH, 09.04.2024 - C-582/21

    Profi Credit Polska (Réouverture de la procédure terminée par une décision …

  • VG Köln, 17.08.2022 - 21 K 5020/21
  • OLG Düsseldorf, 17.07.2023 - 9 U 6/21

    Ansprüche im Zusammenhang mit der Verbuchung von in Darlehensverträgen …

  • EuGH, 17.05.2022 - C-693/19

    Missbräuchliche Klauseln in Verbraucherverträgen: Nationale Verfahrensgrundsätze …

  • Generalanwalt beim EuGH, 21.06.2022 - C-704/20

    Staatssecretaris van Justitie en Veiligheid (Examen d'office de la rétention) - …

  • EuGH, 02.09.2021 - C-932/19

    Ungarische Rechtsvorschriften, die es verbieten, ein Fremdwährungsdarlehen …

  • Generalanwalt beim EuGH, 15.07.2021 - C-693/19

    SPV Project 1503 - Vorlage zur Vorabentscheidung - Richtlinie 93/13/EWG - …

  • BVerwG, 12.06.2024 - 6 C 12.22

    Klagen von Postkunden gegen Briefporto verfristet

  • Generalanwalt beim EuGH, 31.03.2022 - C-77/21

    Digi - Vorabentscheidungsersuchen Schutz natürlicher Personen bei der …

  • Generalanwalt beim EuGH, 15.07.2021 - C-600/19

    Ibercaja Banco - Vorlage zur Vorabentscheidung - Richtlinie 93/13/EWG - …

  • Generalanwalt beim EuGH, 12.12.2024 - C-324/23

    Myszak

  • EuGH, 26.03.2026 - C-338/24

    Vorlage zur Vorabentscheidung - Rechtsangleichung - Haftung für fehlerhafte …

  • OLG Koblenz, 01.07.2022 - 8 U 841/21

    Kfz-Finanzierungsdarlehen: Treuwidrigkeit eines wirksam ausgeübten Widerrufs …

  • Generalanwalt beim EuGH, 02.09.2021 - C-143/20

    A (Contrats d'assurance " unit-linked ") - Vorlage zur Vorabentscheidung - …

  • EuGH, 17.05.2023 - C-176/22

    Die Einreichung eines Vorabentscheidungsersuchens beim Gerichtshof hindert das …

  • EuGH, 17.05.2022 - C-725/19

    Missbräuchliche Klauseln in Verbraucherverträgen: Nationale Verfahrensgrundsätze …

  • EuGH, 16.02.2023 - C-393/21

    Der Gerichtshof präzisiert den Begriff der außergewöhnlichen Umstände, unter …

  • Generalanwalt beim EuGH, 09.09.2021 - C-497/20

    Randstad Italia

  • Generalanwalt beim EuGH, 19.06.2025 - C-338/24

    Haftung für Impfstoffe: Nach Ansicht von Generalanwältin Medina verstößt die …

  • EuGH, 28.10.2021 - C-319/19

    Komisia za protivodeystvie na koruptsiyata i za otnemane na nezakonno pridobitoto …

  • Generalanwalt beim EuGH, 14.09.2023 - C-582/21

    Profi Credit Polska (Réouverture de la procédure terminée par une décision …

  • EuGH, 23.04.2026 - C-761/24

    Vorlage zur Vorabentscheidung - Verbraucherschutz - Missbräuchliche Klauseln in …

  • Generalanwalt beim EuGH, 13.03.2025 - C-653/23

    Karaman - Vorlage zur Vorabentscheidung - Staatliche Beihilfen - Art. 107 Abs. 1 …

  • Generalanwalt beim EuGH, 06.03.2025 - C-582/23

    Vorlage zur Vorabentscheidung - Verbraucherschutz - Richtlinie 93/13/EWG - …

  • Generalanwalt beim EuGH, 15.07.2021 - C-869/19

    Unicaja Banco - Vorlage zur Vorabentscheidung - Richtlinie 93/13/EWG - …

  • EuGH, 13.03.2025 - C-230/24

    Banco Santander - Vorlage zur Vorabentscheidung - Verbraucherschutz - Richtlinie …

  • Generalanwalt beim EuGH, 16.05.2024 - C-185/23

    protectus - Vorlage zur Vorabentscheidung - Beschluss 2013/488/EU - …

  • Generalanwalt beim EuGH, 10.03.2022 - C-7/21

    LKW WALTER - Vorlage zur Vorabentscheidung - Gerichtliche Zuständigkeit und …

  • Generalanwalt beim EuGH, 11.04.2024 - C-709/22

    Syndyk Masy Upadłości A - Vorlage zur Vorabentscheidung - Gemeinsames …

  • Generalanwalt beim EuGH, 15.07.2021 - C-725/19

    Impuls Leasing România - Vorlage zur Vorabentscheidung - Richtlinie 93/13/EWG - …

  • Generalanwalt beim EuGH, 19.06.2025 - C-320/24

    Soledil - Vorabentscheidungsersuchen - Verbraucherschutz - Richtlinie 93/13/EWG - …

  • Generalanwalt beim EuGH, 14.11.2024 - C-351/23

    GR REAL - Vorabentscheidungsersuchen - Verbraucherschutz - Richtlinie 93/13/EWG - …

  • EuGH, 16.04.2026 - C-901/24

    Vorlage zur Vorabentscheidung - Verbraucherschutz - Richtlinie 93/13/EWG - Art. 7 …

  • OLG Brandenburg, 04.05.2022 - 4 U 74/21

    Wirksamkeit des Widerrufs eines Darlehensvertrages zur Finanzierung eines …

  • Generalanwalt beim EuGH, 09.09.2021 - C-234/20

    Sātiņi-S - Vorlage zur Vorabentscheidung - Europäischer …

  • Generalanwalt beim EuGH, 24.06.2021 - C-110/20

    Generalanwalt Hogan: Ein Mitgliedstaat ist nicht zur flächenmäßigen Begrenzung …

  • Generalanwalt beim EuGH, 09.09.2021 - C-238/20

    Sātiņi-S - Vorlage zur Vorabentscheidung - Staatliche Beihilfen - …

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Rechtsprechung
   Generalanwalt beim EuGH, 03.09.2020 - C-485/19   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2020,25072
Generalanwalt beim EuGH, 03.09.2020 - C-485/19 (https://dejure.org/2020,25072)
Generalanwalt beim EuGH, Entscheidung vom 03.09.2020 - C-485/19 (https://dejure.org/2020,25072)
Generalanwalt beim EuGH, Entscheidung vom 03. September 2020 - C-485/19 (https://dejure.org/2020,25072)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Europäischer Gerichtshof

    Profi Credit Slovakia

    Vorlage zur Vorabentscheidung - Richtlinie 93/13/EWG - Richtlinie 2008/48/EG - Verbraucherschutz - Kreditverträge für Verbraucher - Ungerechtfertigte Bereicherung des Kreditgebers wegen einer Zahlung aufgrund einer unzulässigen Vertragsklausel - Verpflichtung zum ...

  • Europäischer Gerichtshof

    Profi Credit Slovakia

    Vorlage zur Vorabentscheidung - Richtlinie 93/13/EWG - Richtlinie 2008/48/EG - Verbraucherschutz - Kreditverträge für Verbraucher - Ungerechtfertigte Bereicherung des Kreditgebers wegen einer Zahlung aufgrund einer unzulässigen Vertragsklausel - Verpflichtung zum Nachweis des ...

  • rechtsportal.de

    Vorlage zur Vorabentscheidung - Richtlinie 93/13/EWG - Richtlinie 2008/48/EG - Verbraucherschutz - Kreditverträge für Verbraucher - Ungerechtfertigte Bereicherung des Kreditgebers wegen einer Zahlung aufgrund einer unzulässigen Vertragsklausel - Verpflichtung zum ...

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Wird zitiert von ... (0)Zitiert selbst (16)

  • EuGH, 09.07.2020 - C-698/18

    Eine nationale Rechtsvorschrift darf eine Verjährungsfrist für die auf eine …

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 03.09.2020 - C-485/19
    {FN:2} Vgl. meine Schlussanträge in den verbundenen Rechtssachen Raiffeisen Bank und BRD Groupe Société Générale (C-698/18 und C-699/18, EU:C:2020:181).

    {FN:15} Vgl. meine Schlussanträge in den verbundenen Rechtssachen Raiffeisen Bank und BRD Groupe Société Générale (C-698/18 und C-699/18, EU:C:2020:181, Nr. 65 und Fn. 19).

    {FN:17} Vgl. meine Schlussanträge in den verbundenen Rechtssachen Raiffeisen Bank und BRD Groupe Société Générale (C-698/18 und C-699/18, EU:C:2020:181, Nr. 65 und Fn. 19).

    {FN:22} Urteil vom 9. Juli 2020, Raiffeisen Bank und BRD Groupe Société Générale (C-698/18 und C-699/18, EU:C:2020:537, Rn. 46 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    {FN:25} C-698/18 und C-699/18, EU:C:2020:181, Nrn. 76 und 77.

    {FN:26} Vgl. auch in diesem Sinne Urteil vom 9. Juli 2020, Raiffeisen Bank und BRD Groupe Société Générale (C-698/18 und C-699/18, EU:C:2020:537, Rn. 56).

    {FN:32} Vgl. meine Schlussanträge in den verbundenen Rechtssachen Raiffeisen Bank und BRD Groupe Société Générale (C-698/18 und C-699/18, EU:C:2020:181, Nrn. 67 bis 69).

    {FN:33} Vgl. auch in diesem Sinne Urteil vom 9. Juli 2020, Raiffeisen Bank und BRD Groupe Société Générale (C-698/18 und C-699/18, EU:C:2020:537, Rn. 62).

    {FN:34} Vgl. auch in diesem Sinne Urteil vom 9. Juli 2020, Raiffeisen Bank und BRD Groupe Société Générale (C-698/18 und C-699/18, EU:C:2020:537, Rn. 61).

    Vgl. meine Schlussanträge in den verbundenen Rechtssachen Raiffeisen Bank und BRD Groupe Société Générale (C-698/18 und C-699/18, EU:C:2020:181).

  • EuGH, 18.12.2014 - C-449/13

    Die Beweislast für die Erfüllung der vorvertraglichen Pflichten zur Information …

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 03.09.2020 - C-485/19
    Diese Erwägung werde überdies nicht durch das vom vorlegenden Gericht angeführte Urteil CA Consumer Finance{FN-VERWEIS:37} in Frage gestellt, da der Sachverhalt, der diesem Urteil zugrunde gelegen habe, mit dem der vorliegenden Rechtssache nicht vergleichbar sei.

    Rn. 81 Schließlich ist die Kommission im Gegensatz zur slowakischen Regierung der Auffassung, dass das Urteil CA Consumer Finance{FN-VERWEIS:39} im Kontext der vorliegenden Rechtssache relevant sei.

    Rn. 95 Im Urteil CA Consumer Finance{FN-VERWEIS:48} hat der Gerichtshof entschieden, dass die Richtlinie 2008/48 einer nationalen Regelung entgegensteht, nach der die Beweislast für die Nichterfüllung der Verpflichtungen aus den Art. 5 und 8 der Richtlinie 2008/48 (Bereitstellung vorvertraglicher Informationen und Bewertung der Kreditwürdigkeit des Verbrauchers) dem Verbraucher obliegt, weil eine solche Regelung den Effektivitätsgrundsatz gefährdet.

    Rn. 96 Zunächst weise ich darauf hin, dass sich im Urteil CA Consumer Finance{FN-VERWEIS:50} der Kontext, in dem sich das rechtliche Problem der Beweislast gestellt hat, von dem der vorliegenden Rechtssache unterscheidet.

    {FN:37} Urteil vom 18. Dezember 2014 (C-449/13, EU:C:2014:2464).

    {FN:39} Urteil vom 18. Dezember 2014 (C-449/13, EU:C:2014:2464, Rn. 32).

    {FN:40} Urteil vom 18. Dezember 2014 (C-449/13, EU:C:2014:2464).

    {FN:48} Urteil vom 18. Dezember 2014 (C-449/13, EU:C:2014:2464).

    {FN:49} Urteil vom 18. Dezember 2014, CA Consumer Finance (C-449/13, EU:C:2014:2464, Rn. 27 und 28).

    {FN:50} Urteil vom 18. Dezember 2014 (C-449/13, EU:C:2014:2464).

  • Generalanwalt beim EuGH, 05.03.2020 - C-698/18

    Raiffeisen Bank - Vorlage zur Vorabentscheidung - Richtlinie 93/13/EWG - …

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 03.09.2020 - C-485/19
    {FN:2} Vgl. meine Schlussanträge in den verbundenen Rechtssachen Raiffeisen Bank und BRD Groupe Société Générale (C-698/18 und C-699/18, EU:C:2020:181).

    {FN:15} Vgl. meine Schlussanträge in den verbundenen Rechtssachen Raiffeisen Bank und BRD Groupe Société Générale (C-698/18 und C-699/18, EU:C:2020:181, Nr. 65 und Fn. 19).

    {FN:17} Vgl. meine Schlussanträge in den verbundenen Rechtssachen Raiffeisen Bank und BRD Groupe Société Générale (C-698/18 und C-699/18, EU:C:2020:181, Nr. 65 und Fn. 19).

    {FN:25} C-698/18 und C-699/18, EU:C:2020:181, Nrn. 76 und 77.

    {FN:32} Vgl. meine Schlussanträge in den verbundenen Rechtssachen Raiffeisen Bank und BRD Groupe Société Générale (C-698/18 und C-699/18, EU:C:2020:181, Nrn. 67 bis 69).

    Vgl. meine Schlussanträge in den verbundenen Rechtssachen Raiffeisen Bank und BRD Groupe Société Générale (C-698/18 und C-699/18, EU:C:2020:181).

  • Generalanwalt beim EuGH, 14.11.2019 - C-616/18

    Cofidis - Vorabentscheidungsersuchen - Verbraucherschutz - Richtlinie 2008/48 - …

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 03.09.2020 - C-485/19
    {FN:27} Urteil vom 5. März 2020 (C-679/18, EU:C:2020:167, Rn. 36).

    {FN:28} Im Übrigen hat Generalanwältin Kokott in ihren Schlussanträgen in den verbundenen Rechtssachen Cofidis und OPR-Finance (C-616/18 und C-679/18, EU:C:2019:975, Nrn. 62 bis 70) die Auffassung vertreten, dass die nationale Ausschlussfrist mit dem Effektivitätsgrundsatz vereinbar sein könne.

    {FN:30} Urteil vom 5. März 2020 (C-679/18, EU:C:2020:167, Rn. 36).

    {FN:51} Urteil vom 5. März 2020 (C-679/18, EU:C:2020:167, Rn. 36).

  • EuGH, 05.03.2020 - C-679/18

    OPR-Finance - Vorlage zur Vorabentscheidung - Verbraucherschutz - Richtlinie …

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 03.09.2020 - C-485/19
    {FN:27} Urteil vom 5. März 2020 (C-679/18, EU:C:2020:167, Rn. 36).

    {FN:30} Urteil vom 5. März 2020 (C-679/18, EU:C:2020:167, Rn. 36).

    {FN:51} Urteil vom 5. März 2020 (C-679/18, EU:C:2020:167, Rn. 36).

  • EuGH, 13.09.2018 - C-176/17

    Profi Credit Polska - Vorlage zur Vorabentscheidung - Verbraucherschutz - …

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 03.09.2020 - C-485/19
    {FN:13} Vgl. Urteile vom 13. September 2018, Profi Credit Polska (C-176/17, EU:C:2018:711, Rn. 57), und vom 3. April 2019, Aqua Med (…C-266/18, EU:C:2019:282, Rn. 47).

    {FN:16} Vgl. Urteile vom 13. September 2018, Profi Credit Polska (C-176/17, EU:C:2018:711, Rn. 61), und vom 3. April 2019, Aqua Med (…C-266/18, EU:C:2019:282, Rn. 54).

    {FN:21} In diesem Zusammenhang weise ich darauf hin, dass die Auslegung, wonach die Charta auch auf die nach dem Grundsatz der Verfahrensautonomie erlassenen nationalen Vorschriften Anwendung findet, von der ständigen Rechtsprechung bestätigt wird, in deren Rahmen sich der Gerichtshof auf die in Art. 47 der Charta vorgesehenen Rechte auf einen wirksamen Rechtsbehelf (vgl. Urteile vom 13. September 2018, Profi Credit Polska, C-176/17, EU:C:2018:711, Rn. 57, …und vom 3. April 2019, Aqua Med, C-266/18, EU:C:2019:282, Rn. 47), bzw. auf einen effektiven gerichtlichen Rechtsschutz bezogen hat (…vgl. Urteil vom 31. Mai 2018, Sziber, C-483/16, EU:C:2018:367, Rn. 35).

  • EuGH, 31.05.2018 - C-483/16

    Sziber - Vorlage zur Vorabentscheidung - Verbraucherschutz - Missbräuchliche …

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 03.09.2020 - C-485/19
    {FN:14} Vgl. Urteil vom 31. Mai 2018, Sziber (C-483/16, EU:C:2018:367, Rn. 35).

    Vgl. Urteil vom 31. Mai 2018, Sziber (C-483/16, EU:C:2018:367, Rn. 51 und 52).

    {FN:21} In diesem Zusammenhang weise ich darauf hin, dass die Auslegung, wonach die Charta auch auf die nach dem Grundsatz der Verfahrensautonomie erlassenen nationalen Vorschriften Anwendung findet, von der ständigen Rechtsprechung bestätigt wird, in deren Rahmen sich der Gerichtshof auf die in Art. 47 der Charta vorgesehenen Rechte auf einen wirksamen Rechtsbehelf (…vgl. Urteile vom 13. September 2018, Profi Credit Polska, C-176/17, EU:C:2018:711, Rn. 57, …und vom 3. April 2019, Aqua Med, C-266/18, EU:C:2019:282, Rn. 47), bzw. auf einen effektiven gerichtlichen Rechtsschutz bezogen hat (vgl. Urteil vom 31. Mai 2018, Sziber, C-483/16, EU:C:2018:367, Rn. 35).

  • EuGH, 03.04.2019 - C-266/18

    Aqua Med - Vorlage zur Vorabentscheidung - Verbraucherschutz - Richtlinie …

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 03.09.2020 - C-485/19
    {FN:13} Vgl. Urteile vom 13. September 2018, Profi Credit Polska (…C-176/17, EU:C:2018:711, Rn. 57), und vom 3. April 2019, Aqua Med (C-266/18, EU:C:2019:282, Rn. 47).

    {FN:16} Vgl. Urteile vom 13. September 2018, Profi Credit Polska (…C-176/17, EU:C:2018:711, Rn. 61), und vom 3. April 2019, Aqua Med (C-266/18, EU:C:2019:282, Rn. 54).

    {FN:21} In diesem Zusammenhang weise ich darauf hin, dass die Auslegung, wonach die Charta auch auf die nach dem Grundsatz der Verfahrensautonomie erlassenen nationalen Vorschriften Anwendung findet, von der ständigen Rechtsprechung bestätigt wird, in deren Rahmen sich der Gerichtshof auf die in Art. 47 der Charta vorgesehenen Rechte auf einen wirksamen Rechtsbehelf (…vgl. Urteile vom 13. September 2018, Profi Credit Polska, C-176/17, EU:C:2018:711, Rn. 57, und vom 3. April 2019, Aqua Med, C-266/18, EU:C:2019:282, Rn. 47), bzw. auf einen effektiven gerichtlichen Rechtsschutz bezogen hat (…vgl. Urteil vom 31. Mai 2018, Sziber, C-483/16, EU:C:2018:367, Rn. 35).

  • EuGH, 21.12.2016 - C-154/15

    Die spanische Rechtsprechung, mit der die Wirkungen der Nichtigkeit von …

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 03.09.2020 - C-485/19
    {FN:23} Urteil vom 21. Dezember 2016 (C-154/15, C-307/15 und C-308/15, EU:C:2016:980, Rn. 75).

    {FN:24} Urteil vom 21. Dezember 2016 (C-154/15, C-307/15 und C-308/15, EU:C:2016:980, Rn. 61).

  • EuGH, 21.11.2002 - C-473/00

    Cofidis - "Richtlinie 93/13/EWG - Missbräuchliche Klauseln in …

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 03.09.2020 - C-485/19
    {FN:29} Urteil vom 21. November 2002 (C-473/00, EU:C:2002:705, Rn. 36).

    {FN:31} Urteil vom 21. November 2002 (C-473/00, EU:C:2002:705).

  • EuGH, 28.11.2018 - C-632/17

    PKO Bank Polski

  • EuGH, 17.05.2018 - C-147/16

    Die Unionsrichtlinie über missbräuchliche Klauseln in Verbraucherverträgen kann …

  • EuGH, 03.10.2019 - C-621/17

    Kiss und CIB Bank - Vorlage zur Vorabentscheidung - Verbraucherschutz - …

  • EuGH, 26.06.2019 - C-407/18

    Addiko Bank - Vorlage zur Vorabentscheidung - Missbräuchliche Klauseln in …

  • EuGH, 16.07.2020 - C-224/19

    Caixabank - Vorlage zur Vorabentscheidung - Verbraucherschutz - Richtlinie …

  • EuGH, 21.04.2016 - C-377/14

    Der Gerichtshof stellt fest, dass die Verpflichtung des nationalen Gerichts, von …

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