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Rechtsprechung
   BGH, 27.10.2015 - 3 StR 218/15   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2015,29700
BGH, 27.10.2015 - 3 StR 218/15 (https://dejure.org/2015,29700)
BGH, Entscheidung vom 27.10.2015 - 3 StR 218/15 (https://dejure.org/2015,29700)
BGH, Entscheidung vom 27. Januar 2015 - 3 StR 218/15 (https://dejure.org/2015,29700)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • HRR Strafrecht

    § 89a StGB
    Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat (Staatsschutzklausel; Zivilperson in ausländischem Staat; bewaffneter Konflikt; Verteidigungshandlungen; keine Maßgeblichkeit der völkerrechtlichen Bewertung; restriktive Auslegung; Sympathie mit terroristischer ...

  • lexetius.com

    StGB § 89a Abs. 1 Satz 2

  • openjur.de

    § 89a Abs. 1 Satz 2 StGB

  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 89a Abs 1 S 2 StGB, § 89a Abs 2 Nr 1 StGB
    Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat: Unterweisung im Gebrauch von Schusswaffen durch ein Mitglied einer terroristischen Vereinigung in einem ausländischen Staat

  • IWW

    § 235 Abs. 2 Nr. 1 StGB, § ... 89a StGB, § 89a Abs. 2 Nr. 1 StGB, § 89a Abs. 1 Satz 2 StGB, § 239a, § 239b StGB, § 120 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 Buchst. a) und b) GVG, §§ 129a, 129b StGB, §§ 89b, 91 StGB, § 30 StGB, §§ 129, 129a, § 129a Abs. 1 StGB, §§ 129 ff. StGB, § 89a Abs. 4 StGB

  • Wolters Kluwer

    Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat durch Sympathisierung mit der betreffenden terroristischen Vereinigung; Aufenthalt einer Zivilperson in einem ausländischen Staat bei einem Mitglied einer terroristischen Vereinigung und Unterweisung in dem ...

  • rewis.io

    Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat: Unterweisung im Gebrauch von Schusswaffen durch ein Mitglied einer terroristischen Vereinigung in einem ausländischen Staat

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat durch Sympathisierung mit der betreffenden terroristischen Vereinigung; Aufenthalt einer Zivilperson in einem ausländischen Staat bei einem Mitglied einer terroristischen Vereinigung und Unterweisung in dem ...

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (11)

  • bundesgerichtshof.de (Pressemitteilung)

    Bundesgerichtshof bestätigt Urteil im sogenannten Allgäuer Islamistenprozess

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Die Ausbildung im Al Qaida-Camp

  • lto.de (Kurzinformation)

    Keine strafbare Vorbereitungshandlung - Schusswaffen zur Selbstverteidigung

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Urteil im sogenannten Allgäuer Islamistenprozess bestätigt

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Erlernen von Schusswaffengebrauch bei Terrorvereinigung ist nicht immer Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat

  • Telepolis (Pressebericht, 27.10.2015)

    Sympathie für den Dschihad ist noch kein Terrorismus

  • sueddeutsche.de (Pressebericht, 27.10.2015)

    Grenzen des Rechts

  • Telepolis (Pressebericht, 27.10.2015)

    Sympathie für den Dschihad ist noch kein Terrorismus

  • bundesgerichtshof.de (Pressemitteilung - vor Ergehen der Entscheidung)

    Allgäuer Islamistin

  • taz.de (Pressebericht zum Verfahren - vor Ergehen der Entscheidung, 01.10.2015)

    Kann Selbstverteidigung Terror sein?

  • br.de (Pressebericht zum Verfahren - vor Ergehen der Entscheidung, 01.10.2015)

    Allgäuer Islamistin: BGH-Urteil erst in vier Wochen

Besprechungen u.ä.

  • HRR Strafrecht (Entscheidungsbesprechung)

    Zur Auslegung der Staatsschutzklausel in § 89a StGB im Lichte der Rechtsprechung des BGH (StA Dr. Stefan Biehl; HRRS 2016, 85-89)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BGHSt 61, 36
  • NJW 2016, 260
  • NStZ 2016, 666
  • StV 2016, 492
  • JZ 2016, 109
 
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Wird zitiert von ... (7)

  • BGH, 06.04.2017 - 3 StR 326/16

    Urteil wegen (versuchter) Ausreise nach Syrien rechtskräftig

    Dies gilt unabhängig von der jeweiligen Staatsform und der konkreten Ausgestaltung des Regierungshandelns in dem Land des ins Auge gefassten Tatorts (BGH, Urteil vom 27. Oktober 2015 - 3 StR 218/15, BGHSt 61, 36, 41 f.).

    Im Speziellen kommt darüber hinaus in Betracht, dass die besondere Situation in dem in Rede stehenden Staat Bedeutung für die Auslegung der Tatbestandsmerkmale der Staatsschutzklausel des § 89a Abs. 1 Satz 2 StGB erlangt (vgl. BGH, Urteil vom 27. Oktober 2015 - 3 StR 218/15, BGHSt 61, 36, 41 f.).

    (2) Das vom Angeklagten verfolgte Vorhaben ist auch nicht mit der Fallgestaltung vergleichbar, die der Senat in seinem Urteil vom 27. Oktober 2015 (3 StR 218/15, BGHSt 61, 36) als nicht der Staatsschutzklausel des § 89a Abs. 1 Satz 2 StGB unterfallend angesehen hat, weil es nicht bestimmt und geeignet war die Sicherheit Syriens zu beeinträchtigen.

    Die erforderliche Eignung ist objektiv anhand der (gleichsam fiktiven) Umstände der vorbereiteten Tat festzustellen (vgl. BGH, Urteile vom 27. Oktober 2015 - 3 StR 218/15, BGHSt 61, 36, 38 f.; vom 8. Mai 2014 - 3 StR 243/13, BGHSt 59, 218, 234 f. mwN).

  • LG München I, 19.05.2016 - 2 KLs 111 Js 169510/15

    Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat - Beabsichtigte

    Der Anwendung steht auch nicht entgegen, dass - wie der BGH im Urteil vom 27.10.2015 (3 StR 218/15) ausführt - "(...) Sinn und Zweck der Norm sowie völkerrechtliche Grundsätze wie der derjenige der Nichteinmischung eine zurückhaltende, die konkreten Umstände angemessen in den Blick nehmende Anwendung der Vorschrift auf ausländische Sachverhalte und dabei insbesondere solche nahelegen, die sich in einem bereits lange andauernden bewaffneten Konflikt ereignen, der sich auf dem Gebiet eines ausländischen Staates (...) zuträgt und insgesamt wesentlich durch massive Gewalthandlungen der am Konflikt beteiligten zahlreichen Parteien geprägt wird.
  • BGH, 07.03.2019 - AK 5/19

    Anordnung der Fortdauer der Untersuchungshaft über sechs Monate hinaus wegen

    Hinsichtlich der entsprechenden Eignung und Bestimmung ist auf die konkreten Umstände des Einzelfalls abzustellen; dabei kann es für die Frage der Staatsgefährdung auf Einzelheiten wie etwa die Prominenz der Opfer, die Öffentlichkeit oder Symbolträchtigkeit des Ortes und die Umstände der Tathandlung ankommen (BGH, Beschluss vom 27. Oktober 2015 - 3 StR 218/15, NJW 2016, 260 Rn. 10).
  • OLG München, 27.04.2017 - 8 St 2/16

    Syrien, Ausreise, Angeklagte, Hauptverhandlung, Einreise, Versorgung,

    Der Gesetzeswortlaut macht insoweit keinen Unterschied nach Regierungsform oder rechtsstaatlichem Charakter (vgl. BGH NJW 2016, 260, 261 Tz. 14).
  • BGH, 04.04.2019 - AK 8/19

    Rechtmäßigkeit der Fortdauer einer Untersuchungshaft bei einem Vorwurf der

    Hinsichtlich der entsprechenden Eignung und Bestimmung ist auf die konkreten Umstände des Einzelfalls abzustellen; dabei kann es für die Frage der Staatsgefährdung auf Einzelheiten wie etwa die Prominenz der Opfer, die Öffentlichkeit oder Symbolträchtigkeit des Ortes und die Umstände der Tathandlung ankommen (Senat, Urteil vom 27. Oktober 2015 - 3 StR 218/15, BGHSt 61, 36 Rn. 10).
  • BGH, 10.03.2022 - AK 7/22

    Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat: Überschreitung der

    Denn sie war nicht nur gegen das Leben einer Vielzahl von Personen gerichtet, sondern auch nach den Umständen bestimmt und geeignet, die Sicherheit der Bundesrepublik Deutschland zu beeinträchtigen (vgl. zu den Voraussetzungen BGH, Urteile vom 27. Oktober 2015 - 3 StR 218/15, BGHSt 61, 36 Rn. 10, 14; vom 8. Mai 2014 - 3 StR 243/13, BGHSt 59, 218 Rn. 37, 39, 53; LK-StGB/Engelstätter, 13. Aufl., § 89a Rn. 89 f.; Matt/Renzikowski/Henrichs, StGB, 2. Aufl., § 89a Rn. 8; MüKoStGB/Schäfer/Anstötz, 4. Aufl., § 89a Rn. 22).
  • OLG München, 29.01.2020 - 8 St 8/19

    Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat (Nusra-Front; HTS) -

    Dazu reicht es aus, dass er die tatsächlichen Umstände, welche die Eignung zur Beeinträchtigung des Schutzgutes ergeben, erkannt und in seinen Willen einbezogen hat (BGH, Urteil vom 27.10.2015, 3 StR 218/15).
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Rechtsprechung
   BGH, 19.11.2015 - IX ZR 198/14   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2015,39234
BGH, 19.11.2015 - IX ZR 198/14 (https://dejure.org/2015,39234)
BGH, Entscheidung vom 19.11.2015 - IX ZR 198/14 (https://dejure.org/2015,39234)
BGH, Entscheidung vom 19. November 2015 - IX ZR 198/14 (https://dejure.org/2015,39234)
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Volltextveröffentlichungen (18)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 103 InsO
    Wahlrechtsausübung durch den Insolvenzverwalter über das Vermögen eines Bauträgers: Schadensersatzverlangen wegen Nichterfüllung nach Ablehnung der Erfüllung eines Subunternehmervertrages

  • IWW

    § 180 Abs. 2 InsO, § ... 240 Satz 1 und 2 ZPO, § 86 Abs. 1 InsO, § 87 InsO, § 174 InsO, § 29 Abs. 1 Nr. 2, §§ 176 f InsO, § 179 Abs. 1, § 13 VOB/B, § 103 Abs. 1 InsO, § 13 Abs. 7 Nr. 3 Satz 1 VOB/B, § 103 InsO, § 13 Abs. 7 VOB/B 2009, § 281 BGB, § 4 Abs. 7 VOB/B 2009, § 103 Abs. 2 InsO

  • Wolters Kluwer

    Ablehnung der Erfüllung eines beiderseits nicht erfüllten Subunternehmervertrages durch den Verwalter im Insolvenzverfahren über das Vermögen eines Bauträgers; Feststellung von Schadensersatzansprüchen zur Insolvenztabelle

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Nach Ablehnung der Erfüllung eines nicht erfüllten Subunternehmerauftrags kein Schadensersatz wegen Nichterfüllung

  • WM Zeitschrift für Wirtschafts- und Bankrecht(Abodienst; oder: Einzelerwerb Volltext 12,79 €)

    Kein Schadensersatz wegen Nichterfüllung statt der Erfüllung, wenn der Verwalter im Insolvenzverfahren über das Vermögen eines Bauträgers die Erfüllung eines beiderseits nicht erfüllten Subunternehmervertrages ablehnt

  • rewis.io

    Wahlrechtsausübung durch den Insolvenzverwalter über das Vermögen eines Bauträgers: Schadensersatzverlangen wegen Nichterfüllung nach Ablehnung der Erfüllung eines Subunternehmervertrages

  • ra.de
  • degruyter.com(kostenpflichtig, erste Seite frei)

    Erfüllungswahl des Insolvenzverwalters

  • degruyter.com(kostenpflichtig, erste Seite frei)
  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Kein Schadensersatzanspruch des Insolvenzverwalters wegen Nichterfüllung bei Ablehnung der Erfüllung eines Subunternehmervertrags gem. § 103 InsO

  • rechtsportal.de

    Ablehnung der Erfüllung eines beiderseits nicht erfüllten Subunternehmervertrages durch den Verwalter im Insolvenzverfahren über das Vermögen eines Bauträgers; Feststellung von Schadensersatzansprüchen zur Insolvenztabelle

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Erfüllung eines nicht erfüllten NU-Vertrags abgelehnt: Kein Schadensersatz wegen Nichterfüllung!

  • ZIP-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)

    Zum Anspruch des Insolvenzverwalters eines Bauträgers auf Schadensersatz wegen Nichterfüllung bei beiderseits nicht erfülltem Subunternehmervertrag

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Der insolvente Bauträger - und Schadensersatz wegen Nichterfüllung

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Bauvertragliche Ansprüche in der Insolvenz des Bauträgers

  • mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)

    Insolvenzverfahren: Erfüllungsablehnung eines Subunternehmervertrags durch Insolvenzverwalter

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Bauvertragliche Ansprüche in der Insolvenz des Bauträgers

Besprechungen u.ä. (2)

  • ewir-online.de(Leitsatz frei, Besprechungstext 3,90 €) (Entscheidungsbesprechung)

    InsO § 103
    Zum Anspruch des Insolvenzverwalters eines Bauträgers auf Schadensersatz wegen Nichterfüllung bei beiderseits nicht erfülltem Subunternehmervertrag

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Schadensersatzanspruch des Insolvenzverwalters ohne Erfüllungswahl? (IBR 2016, 150)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2016, 711
  • ZIP 2016, 85
  • MDR 2016, 120
  • NZI 2016, 128
  • WM 2016, 90
  • DB 2016, 105
  • BauR 2016, 503
  • JZ 2016, 109
  • ZfBR 2016, 147
 
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Wird zitiert von ... (4)

  • BGH, 14.09.2017 - IX ZR 261/15

    Abschluss eines Werklieferungsvertrages nach Insolvenzantrag des Unternehmers:

    Als Folge der Eröffnung verloren die Ansprüche der Beklagten auf die bestellten Metallgussteile und diejenigen der Schuldnerin auf den entsprechenden Werklohn allerdings ihre Durchsetzbarkeit (BGH, Urteil vom 25. April 2002, aaO; vom 19. November 2015 - IX ZR 198/14, WM 2016, 90 Rn. 18).

    Zwar kann der Verwalter grundsätzlich nur aus solchen Verträgen vertragliche Ansprüche herleiten, deren Erfüllung er gewählt hat (vgl. BGH, Urteil vom 19. November 2015 - IX ZR 198/14, WM 2016, 90).

  • BGH, 16.05.2019 - IX ZR 44/18

    Recht des Verwalters zur Erfüllungswahl oder Ablehnung der Erfüllung im

    Ein Werkvertrag über Bauleistungen ist ein gegenseitiger Vertrag im Sinne von § 103 InsO (vgl. BGH, Urteil vom 25. April 2002 - IX ZR 313/99, BGHZ 150, 353, 358 zu § 9 GesO; vom 19. November 2015 - IX ZR 198/14, WM 2016, 90 Rn. 15; MünchKomm-InsO/Huber, 3. Aufl., § 103 Rn. 67; Uhlenbruck/Wegener, InsO, 15. Aufl., § 103 Rn. 27).

    Eine vollständige Erfüllung im insolvenzrechtlichen Sinne liegt jedenfalls dann nicht vor, wenn im Zeitpunkt der Eröffnung noch beseitigungsfähige Mängel bestanden (BGH, Urteil vom 19. November 2016 - IX ZR 198/14, aaO Rn. 17; Jaeger/Jacoby, InsO, § 103 Rn. 128; K.Schmidt/Ringstmeier, InsO, 19. Aufl., § 103 Rn. 17; Uhlenbruck/Wegener, InsO, 15. Aufl., § 103 Rn. 63).

  • BGH, 15.12.2016 - IX ZR 117/16

    Insolvenzeröffnung für einen Bauunternehmer: Bindung des Insolvenzverwalters

    Die Eröffnung des Insolvenzverfahrens ließ die beiderseitigen Ansprüche unberührt, nahm ihnen jedoch ihre Durchsetzbarkeit (BGH, Urteil vom 25. April 2002 - IX ZR 313/99, BGHZ 150, 353, 359; vom 7. Februar 2013 - IX ZR 218/11, BGHZ 196, 160 Rn. 8; vom 19. November 2015 - IX ZR 198/14, NZI 2016, 128 Rn. 18; MünchKomm-InsO/Kreft, 3. Aufl., § 103 Rn. 13).

    Verlangt der Insolvenzverwalter in dieser Lage die Erfüllung des Anspruchs zur Masse, liegt darin in aller Regel die Erfüllungswahl im Sinne von § 103 Abs. 1 InsO; denn diese ist Voraussetzung der Durchsetzung des Anspruchs (vgl. BGH, Urteil vom 10. Juli 2003, aaO S. 376; vom 19. November 2015, aaO).

  • LG Wiesbaden, 06.03.2019 - 5 O 234/17

    Ausschluss des Versicherungsumfanges für wissentliche Pflichtverletzung im Rahmen

    Ob eine Nachmeldefrist vorliegend also ausgelöst wurde oder nicht ist wegen des bereits in der originären Versicherungsperiode nicht bestehenden Versicherungsschutzes wegen Nichtzahlung der Folgeprämie unerheblich (BGH NJW 2016, 711).
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Rechtsprechung
   BGH, 03.12.2015 - IX ZR 131/15   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2015,41074
BGH, 03.12.2015 - IX ZR 131/15 (https://dejure.org/2015,41074)
BGH, Entscheidung vom 03.12.2015 - IX ZR 131/15 (https://dejure.org/2015,41074)
BGH, Entscheidung vom 03. Dezember 2015 - IX ZR 131/15 (https://dejure.org/2015,41074)
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Volltextveröffentlichungen (18)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 129 Abs 1 InsO
    Insolvenzanfechtung: Gläubigerbenachteiligung bei Abruf eines Dispositionskredits auf einem gepfändeten Konto

  • IWW

    § 129 Abs. 1 InsO, § 133 Abs. 1 InsO, § 17 Abs. 2 Satz 2 InsO, § 544 Abs. 4 Satz 2 Halbs. 2 ZPO

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Gläubigerbenachteiligung bei Kontopfändung des Gläubiger und Entstehung eines Pfändungspfandrechts erst durch Abruf eines ihm eröffneten Kontokorrentkredit des Schuldners

  • zvi-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)
  • WM Zeitschrift für Wirtschafts- und Bankrecht

    Gläubigerbenachteiligung durch Kontenpfändung auch dann, wenn ein Pfändungspfandrecht erst dadurch entsteht, dass der Schuldner einen ihm eröffneten Kontokorrentkredit abruft

  • rewis.io

    Insolvenzanfechtung: Gläubigerbenachteiligung bei Abruf eines Dispositionskredits auf einem gepfändeten Konto

  • ra.de
  • degruyter.com

    Überweisung aus Kontokorrentkredit als Rechtshandlung des Schuldners

  • rechtsportal.de

    InsO § 129 Abs. 1

  • rechtsportal.de

    InsO § 129 Abs. 1
    Gläubigerbenachteiligung bei Kontopfändung des Gläubiger und Entstehung eines Pfändungspfandrechts erst durch Abruf eines ihm eröffneten Kontokorrentkredit des Schuldners

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online

    Kontopfändung als Gläubigerbenachteiligung?

  • ZIP-online.de

    Anfechtbarkeit eines erst mit Abruf des Kontokorrentkredits durch den Insolvenzschuldner entstandenen Pfändungspfandrechts

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (5)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Kontopfändung - der Kontokorrentkredit und die Gläubigerbenachteiligung

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Zahlungsunfähigkeit - und die anderweitige Mittelverwendung

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Gläubigerbenachteiligung bei Kontopfändung des Gläubigers

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Gläubigerbenachteiligung bei Kontopfändung des Gläubigers

  • soziale-schuldnerberatung-hamburg.de (Leitsatz)

    Gläubigerbenachteiligung bei Abruf eines Dispositionskredits auf einem gepfändeten Konto

Besprechungen u.ä. (2)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2016, 304
  • ZIP 2016, 124
  • MDR 2016, 180
  • NZI 2016, 225
  • WM 2016, 135
  • DB 2016, 229
  • JZ 2016, 109
 
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Wird zitiert von ... (2)

  • BGH, 19.12.2017 - II ZR 88/16

    Insolvenzrecht: BGH lehnt "Bugwellen"-Theorie für Feststellung der

    Könnte er sich die erforderliche Liquidität durch die Verwertung von Vermögensgegenständen zwar verschaffen, ist hierzu aber nicht bereit, ist hingegen Zahlungsunfähigkeit gegeben (vgl. BGH, Beschluss vom 3. Dezember 2015 - IX ZR 131/15, ZIP 2016, 124 Rn. 5 mwN).
  • BGH, 19.09.2019 - IX ZR 22/17

    Betreiben einer Zwangsvollstreckung zügig durch Erwirken eines Titels gegen den

    Auch ist der Anspruch auf Auszahlung eines zugesagten Darlehens mit dessen Abruf pfändbar (BGH, Urteil vom 29. März 2001 - IX ZR 34/00, BGHZ 147, 193, 195 ff; Beschluss vom 3. Dezember 2015 - IX ZR 131/15, WM 2016, 135 Rn. 3).
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Rechtsprechung
   BGH, 03.12.2015 - IX ZA 32/14   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2015,40534
BGH, 03.12.2015 - IX ZA 32/14 (https://dejure.org/2015,40534)
BGH, Entscheidung vom 03.12.2015 - IX ZA 32/14 (https://dejure.org/2015,40534)
BGH, Entscheidung vom 03. Dezember 2015 - IX ZA 32/14 (https://dejure.org/2015,40534)
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Volltextveröffentlichungen (18)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 222 Abs 1 InsO, § 226 Abs 1 InsO, § 231 Abs 1 S 1 Nr 1 InsO
    Insolvenzplan: Ausschlussregelung für Gläubiger mit nicht angemeldeten Forderungen

  • IWW

    § 114 Abs. 1 Satz 1 ZPO, § 201 Abs. 1 InsO, § 286 InsO, § 301 Abs. 1 InsO, § 222 Abs. 1 Satz 1

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Zulässigkeit einer Regelung im Insolvenzplan zum Ausschluss der Forderung in Höhe der vorgesehenen Befriedigungsquote mangels Anmeldung der Forderung im Verfahren durch den Gläuber im Fall einer beantragten Restschuldbefreiung des Schuldners

  • zvi-online.de
  • WM Zeitschrift für Wirtschafts- und Bankrecht

    Zur Unzulässigkeit einer Regelung im Insolvenzplan, wonach Gläubiger, die ihre Forderung nicht im Verfahren angemeldet haben, in Höhe der vorgesehenen Befriedigungsquote ausgeschlossen sind

  • rewis.io

    Insolvenzplan: Ausschlussregelung für Gläubiger mit nicht angemeldeten Forderungen

  • ra.de
  • degruyter.com

    Unzulässigkeit gewillkürter Präklusion im Insolvenzplan

  • rechtsportal.de
  • rechtsportal.de

    Zulässigkeit einer Regelung im Insolvenzplan zum Ausschluss der Forderung in Höhe der vorgesehenen Befriedigungsquote mangels Anmeldung der Forderung im Verfahren durch den Gläuber im Fall einer beantragten Restschuldbefreiung des Schuldners

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online
  • ZIP-online.de

    Unzulässigkeit von Präklusionsregeln im Insolvenzplan auch bei Beantragung von Restschuldbefreiung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

Besprechungen u.ä.

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2016, 1015
  • NJW-RR 2016, 372
  • ZIP 2016, 85
  • MDR 2016, 236
  • NZI 2016, 170
  • WM 2016, 134
  • DB 2016, 230
  • Rpfleger 2016, 241
  • JZ 2016, 109
 
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Wird zitiert von ... (2)

  • BFH, 08.03.2022 - VI R 33/19

    Erlass eines Haftungs- und Nachforderungsbescheids nach Abschluss eines

    cc) Gewillkürte Präklusionsvorschriften im Insolvenzplan, durch die Insolvenzgläubiger, die sich am Insolvenzverfahren nicht beteiligt haben, mit ihren Forderungen auch in Höhe der im Plan auf Forderungen ihrer Art festgeschriebenen Quote ausgeschlossen sind (materielle Ausschlussklausel), sind nach der Rechtsprechung des BGH nicht zulässig (grundlegend BGH-Beschluss vom 07.05.2015 - IX ZB 75/14, Rz 15 f.; ergänzend BGH-Beschluss vom 03.12.2015 - IX ZA 32/14).
  • LG Düsseldorf, 27.04.2017 - 14d O 10/14

    Schadensersatzbegehren wegen eines Kartellrechtsverstoßes; Begründung des

    Zwischenzeitlich, d.h. nach der Bestätigung des in Rede stehenden Insolvenzplans, ergangene höchstrichterliche Entscheidungen (BGH NJW 2015, 2660; NZI 2016, 170; BAG NZI 2016, 175) lassen es zwar fraglich erscheinen, ob die im Insolvenzplan vorgesehene Ausschlussklausel bei ihrer Überprüfung Bestand gehabt hätte.
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Rechtsprechung
   BGH, 22.10.2015 - V ZB 79/15   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2015,39224
BGH, 22.10.2015 - V ZB 79/15 (https://dejure.org/2015,39224)
BGH, Entscheidung vom 22.10.2015 - V ZB 79/15 (https://dejure.org/2015,39224)
BGH, Entscheidung vom 22. Januar 2015 - V ZB 79/15 (https://dejure.org/2015,39224)
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Volltextveröffentlichungen (13)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    Art 36 KonsÜbk Wien, Art 12 EUV 604/2013
    Abschiebehaftanordnung zur Sicherung der Abschiebung eines Asylantragstellers nach Italien: Rechtswidrigkeit bei unterbliebener oder fehlerhafter Belehrung nach dem Wiener Übereinkommen über konsularische Beziehungen

  • IWW

    § 62 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 AufenthG, Verordnung (EU) Nr. 603/2015, § ... 62 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 und 3 AufenthG, § 63 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 AufenthG, § 62 Abs. 3 Satz 1 AufenthG, § 34a Abs. 1 Satz 1 AsylVfG, § 26a Abs. 2 AsylVfG, Richtlinie 2008/115/EG, § 417 Abs. 2 Satz 2 Nr. 3 bis 5 FamFG, § 81 Abs. 1, § 83 Abs. 2, § 430 FamFG, Art. 5 EMRK, § 36 Abs. 3 GNotKG

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Anordnung von Haft zur Sicherung der Rücküberstellung eines Asylbewerbers; Beendigung der Haft bzw. Feststellung ihrer Rechtswidrigkeit aufgrund der Verletzung von Verteidigungsrechten

  • rewis.io

    Abschiebehaftanordnung zur Sicherung der Abschiebung eines Asylantragstellers nach Italien: Rechtswidrigkeit bei unterbliebener oder fehlerhafter Belehrung nach dem Wiener Übereinkommen über konsularische Beziehungen

  • ra.de
  • rechtsportal.de

    Anordnung von Haft zur Sicherung der Rücküberstellung eines Asylbewerbers; Beendigung der Haft bzw. Feststellung ihrer Rechtswidrigkeit aufgrund der Verletzung von Verteidigungsrechten

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Haftanordnung - und die fehlerhafte Belehrung

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Abschiebungshaft - und der erforderliche Haftantrag

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Bestehender subsidiärer Schutz in Italien - und der Asylantrag in Deutschland

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ 2016, 711
  • FGPrax 2016, 87
  • JZ 2016, 109
 
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Wird zitiert von ... (29)

  • BGH, 30.03.2017 - V ZB 128/16

    Abschiebungshaftsache: Anforderungen an die Begründung der beantragten

    Fehlt es daran, darf die beantragte Sicherungshaft nicht angeordnet werden (st. Rspr., Senat, Beschlüsse vom 31. Januar 2013 - V ZB 20/12, FGPrax 2013, 130 Rn. 15, vom 9. Oktober 2014 - V ZB 127/13, FGPrax 2015, 39 Rn. 6, vom 22. Oktober 2015 - V ZB 79/15, InfAuslR 2016, 108 Rn. 15 und vom 20. Oktober 2016 - V ZB 26/15, juris Rn. 6).

    Diese Rechtsprechung hat der Senat aber aufgegeben (Beschluss vom 22. Oktober 2015 - V ZB 79/15, NVwZ 2016, 711 Rn. 10 f.), weil das nationale Gericht die Haft zur Sicherung einer Abschiebung nach Art. 15 der Richtlinie 2008/115/EG nach der Rechtsprechung des Gerichtshofs der Europäischen Union wegen der Verletzung von Verteidigungsrechten des Betroffenen nur dann aufheben darf, wenn es der Ansicht ist, dass das Verwaltungsverfahren zu einem anderen Ergebnis hätte führen können (Urteil vom 10. September 2013 - Rs. C-383/13 - PPU - G. und R., ECLI:EU:C:2013:533 Rn. 45).

    Das hat der Betroffene darzulegen (Senat, Beschluss vom 22. Oktober 2015 - V ZB 79/15, NVwZ 2016, 711 Rn. 13).

  • BGH, 01.06.2017 - V ZB 39/17

    Abschiebehaft: Haftaufhebungsantrag wegen Einwänden gegen die Haftanordnung;

    Solche Fehler haben nämlich nur dann die Rechtswidrigkeit der Haftanordnung zur Folge, wenn das Verfahren bei ordnungsgemäßer Belehrung zu einem anderen Ergebnis hätte führen können und der Betroffene dies darlegt (Senat, Beschlüsse vom 22. Oktober 2015 - V ZB 79/15, NVwZ 2016, 711 Rn. 10 f. und vom 30. März 2017 - V ZB 128/16, juris Rn. 16).
  • BGH, 10.01.2019 - V ZB 159/17

    Haftanordnung bei vollziehbarer Abschiebungsandrohung

    Zur Sicherung einer solchen Abschiebung konnte die Haft unter den Voraussetzungen des § 62 Abs. 3 Satz 1 AufenthG angeordnet werden (vgl. Senat, Beschluss vom 22. Oktober 2015 - V ZB 79/15, InfAuslR 2016, 108 Rn. 9).
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