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Rechtsprechung
   OLG Düsseldorf, 06.05.2003 - 24 U 99/02, I-24 U 99/02   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2003,2159
OLG Düsseldorf, 06.05.2003 - 24 U 99/02, I-24 U 99/02 (https://dejure.org/2003,2159)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 06.05.2003 - 24 U 99/02, I-24 U 99/02 (https://dejure.org/2003,2159)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 06. Mai 2003 - 24 U 99/02, I-24 U 99/02 (https://dejure.org/2003,2159)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Judicialis

    ZPO § 301 Abs. 1; ; BGB § ... 130; ; BGB § 133; ; BGB § 147 Abs. 2; ; BGB § 157; ; BGB § 259; ; BGB § 315 Abs. 2; ; BGB § 320 Abs. 1; ; BGB § 536 a.F.; ; BGB § 537 Abs. 1 S. 1 a.F.; ; BGB § 539 a.F.; ; BGB § 542 Abs. 2 a. F; ; BGB § 571 a.F.; ; BGB § 571 Abs. 1 a.F.; ; BGB § 542 Abs. 1 a.F.; ; BGB § 543 a.F.; ; BGB § 554a a.F.; ; BGB § 1030

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    BGB §§ 535, 543, 571 a. F. (542, 566 n. F.), § 315
    Verlust des Minderungsrechts bei vorbehaltloser Nachzahlung der Rückstände; Vermieterwechsel bei Nießbrauch; Festlegung der Abrechnungsperiode; Kostenbelegeinsicht

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Zum Recht auf außerordentliche Kündigung eines Mietverhältnisses trotz Nachzahlung wegen Mietmängeln einbehaltener Mietzinsteile

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Aufhebung eines Teilurteils aus verfahrensrechtlichen Gründen; Unzulässigkeit eines Teilurteils bei Bestehen der Gefahr widersprüchlicher Teilentscheidungen ; Widerspruch im Instanzenzug und in rechtlichen Vorfragen; Streitigkeit der Erfüllung der vereinbarten Rückgabe ...

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Mietrecht

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZMR 2003, 570
 
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Wird zitiert von ... (17)Zitiert selbst (11)

  • BGH, 23.11.1981 - VIII ZR 298/80

    Inhalt der Nebenkostenabrechung

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 06.05.2003 - 24 U 99/02
    Nachvollziehbar sind die Abrechnungen dann, wenn aus ihnen die Gesamtkosten, der Verteilungsschlüssel, der Kostenanteil des belasteten Mieters und die davon abzusetzenden Vorauszahlungen hervorgehen (BGH NJW 1982, 573 und MDR 2003, 382).

    Jeder Mieter hat das Recht, die Belege jeder einzelnen Kostenposition einzusehen (…Wolf/Eckert/Ball, Handbuch des gewerblichen Miet-, Pacht- und Leasingrechts, 8. Aufl. Rn. 524; BGH NJW 1982, 573).

  • BGH, 31.05.2000 - XII ZR 41/98

    Verwirkung des Rechts zur fristlosenKündigung; Annahmeverzug als Gegenstand einer …

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 06.05.2003 - 24 U 99/02
    Mit dem nachträglichen Verzicht auf den Mängelvorbehalt ist der Beklagte wie der Mieter zu behandeln, der in Kenntnis des Mangels den Mietvertrag vorbehaltlos abschließt oder trotz eines im Laufe des Mietverhältnisses auftretenden Mangels die Miete vorbehaltlos über einen längeren Zeitraum fortentrichtet (vgl. BGH NJW 1997, 2674 m.w.N., zuletzt ZMR 2000, 666).

    Aus dem Verlust der Gewährleistungsrechte folgt, dass der Beklagte nicht nur das Kündigungsrecht aus § 542 Abs. 1 BGB a.F. gemäß § 543 BGB a.F. verloren hat (BGH ZMR 2000, 666), sondern auch das Recht, nur eine geminderte Miete zu zahlen, § 537 Abs. 1 S. 1 BGB a.F.

  • BGH, 18.06.1997 - XII ZR 63/95

    Ausschluß von Gewährleistungsrechten wegen vorbehaltloser Weiterzahlung des …

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 06.05.2003 - 24 U 99/02
    Mit dem nachträglichen Verzicht auf den Mängelvorbehalt ist der Beklagte wie der Mieter zu behandeln, der in Kenntnis des Mangels den Mietvertrag vorbehaltlos abschließt oder trotz eines im Laufe des Mietverhältnisses auftretenden Mangels die Miete vorbehaltlos über einen längeren Zeitraum fortentrichtet (vgl. BGH NJW 1997, 2674 m.w.N., zuletzt ZMR 2000, 666).

    Seine Gewährleistungsrechte hat er damit nicht nur für die Vergangenheit, sondern auch für die Zukunft verloren (vgl. BGH NJW 1997, 2674).

  • OLG Düsseldorf, 23.03.2000 - 10 U 160/97

    Keine Pflicht des Mieters zum Ausgleich des Saldos aus der Nebenkostenabrechnung …

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 06.05.2003 - 24 U 99/02
    Verzichtet ein Mieter darauf, die Kostenbelege einzusehen und kann er deshalb konkrete Rügen nicht erheben, ist ihm auch im Prozess der Einwand unrichtiger Kostenabrechnung abgeschnitten (vgl. OLG Düsseldorf -10. ZS- NJW-RR 2001, 299 und OLGR 2001, 286).
  • BGH, 20.01.1993 - VIII ZR 10/92

    Auslegung und Zulässigkeit von Formularklauseln in Wohnungsmietvertrag

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 06.05.2003 - 24 U 99/02
    Vielmehr hat der Vermieter gemäß § 315 Abs. 2 BGB ein Leistungsbestimmungsrecht, das nur auf Angemessenheit überprüfbar ist (vgl. BGH NJW 1993, 1061).
  • BGH, 27.11.2002 - VIII ZR 108/02

    Anforderungen an den Inhalt einer Nebenkostenabrechnung

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 06.05.2003 - 24 U 99/02
    Nachvollziehbar sind die Abrechnungen dann, wenn aus ihnen die Gesamtkosten, der Verteilungsschlüssel, der Kostenanteil des belasteten Mieters und die davon abzusetzenden Vorauszahlungen hervorgehen (BGH NJW 1982, 573 und MDR 2003, 382).
  • BGH, 01.07.1987 - VIII ZR 117/86

    Ansprüche des Leasingnehmers bei teilweiser Übergabe der Leasingsache (Übergabe …

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 06.05.2003 - 24 U 99/02
    Die Voraussetzungen der Kündigung wegen der Nichtgewährung des vertragsgemäßen Gebrauchs ergeben sich (allein) aus § 542 Abs. 1 BGB a.F. mit den dort geregelten Einschränkungen (vgl. BGH MDR 1988, 137 sub. lit. b; OLG Düsseldorf - 10. ZS- ZMR 1990, 57; OLG Koblenz MDR 1997, 1113).
  • BGH, 25.01.1982 - VIII ZR 310/80

    Einrede des nicht erfüllten Vertrages - Rechtmäßigkeit der EInrede des …

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 06.05.2003 - 24 U 99/02
    Verloren geht es aber dann, wenn der Mieter sein Interesse an der Herstellung der Mietsache durch (berechtigte oder unberechtigte) Kündigung und durch die Rückgabe der Mietsache dementiert (BGH NJW 1982, 874).
  • OLG Düsseldorf, 30.07.2002 - 24 U 200/01

    Haftung für Mängel der Mietsache; konkludenter Verzicht auf …

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 06.05.2003 - 24 U 99/02
    Einen anderen Erklärungsinhalt kann dieser Nachzahlung gemäß §§ 133, 157 BGB nicht beigelegt werden (vgl. Senat NJW-RR 2003, 153).
  • OLG Koblenz, 16.07.1997 - 4 W RE 602/96

    Entscheidungserheblichkeit bei einem Vorlagebeschluss im Wohnraummietrecht; …

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 06.05.2003 - 24 U 99/02
    Die Voraussetzungen der Kündigung wegen der Nichtgewährung des vertragsgemäßen Gebrauchs ergeben sich (allein) aus § 542 Abs. 1 BGB a.F. mit den dort geregelten Einschränkungen (vgl. BGH MDR 1988, 137 sub. lit. b; OLG Düsseldorf - 10. ZS- ZMR 1990, 57; OLG Koblenz MDR 1997, 1113).
  • OLG Düsseldorf, 09.11.1989 - 10 U 37/89
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Rechtsprechung
   OLG Frankfurt, 12.12.2002 - 6 W 120/02   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2002,6232
OLG Frankfurt, 12.12.2002 - 6 W 120/02 (https://dejure.org/2002,6232)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 12.12.2002 - 6 W 120/02 (https://dejure.org/2002,6232)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 12. Dezember 2002 - 6 W 120/02 (https://dejure.org/2002,6232)
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Volltextveröffentlichungen (5)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Wettbewerbswidrigkeit einer Werbeaussage auf dem Gebiet der Telekommunikation; Unzulässigkeit von Werbevergleichen; Unterlassungsanspruch wegen Wiederholungsgefahr ; Wegfall der Wiederholungsgefahr bei Abgabe einer Unterwerfungserklärung

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • GRUR-RR 2003, 198
  • K&R 2003, 294
 
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Wird zitiert von ... (5)Zitiert selbst (9)

  • BGH, 17.01.2002 - I ZR 215/99

    "Lottoschein"; Begriff des Mitbewerbers bei Branchenverschiedenheit der Angebote

    Auszug aus OLG Frankfurt, 12.12.2002 - 6 W 120/02
    Eine pauschale Herabsetzung der Antragstellerin, die in unangemessener Weise abfällig, abwertend oder unsachlich erscheint und deshalb gegen § 1 UWG verstößt (vgl. hierzu BGH, WRP 2002, 973, 975- Lottoschein), hat das Landgericht mit Recht verneint.

    Hierbei ist auch zu berücksichtigen, daß ironisch kritisierende Formulierungen, wie sie in der Werbung nicht selten verwendet werden, um Aufmerksamkeit zu erzielen, nicht ohne weiteres eine unzulässige Herabsetzung oder Verunglimpfung darstellen (vgl. BGH, 1441, 1444- Preisgegenüberstellung im Schaufenster; WRP 2002, 973, 976- Lottoschein).

  • OLG Hamm, 05.03.1998 - 4 U 144/97
    Auszug aus OLG Frankfurt, 12.12.2002 - 6 W 120/02
    Die Annahme durch den Gläubiger führt somit zu einem "Verzicht" auf den gesetzlichen Unterlassungsanspruch, an dessen Stelle die Rechte aus dem Unterlassungsvertrag treten (vgl. OLG Hamm, NJWE-WettbR 1999, 90; OLG Stuttgart, WRP 1997, 1219, 1221;… Teplitzky, a.a.O., Kap. 7 Rdnr. 10, Kap. 8 Rdnr. 2 und Kap. 11 Rdnr. 5;… Köhler / Piper, a.a.O., vor § 13, Rdnr. 207 und 217).

    Erklärt der Gläubiger ausdrücklich, daß der gesetzliche Unterlassungsanspruch nicht befriedigt sei, so liegt in der gleichwohl erklärten Annahme der Unterwerfungserklärung in Wahrheit entsprechend § 150 Abs. 2 BGB ein mit der Ablehnung der Unterwerfungserklärung verbundenes neues Angebot (vgl. OLG Hamm, NJWE-WettbR 1999, 90 f.;… Köhler/Piper, a.a.O., vor § 13, Rdnr. 207).

  • BGH, 09.11.1995 - I ZR 212/93

    Wegfall der Wiederholungsgefahr I - Wiederholungsgefahr

    Auszug aus OLG Frankfurt, 12.12.2002 - 6 W 120/02
    Nach der seit längerem gefestigten Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGH, WRP 1984, 199, 201 -Copy-Charge; WRP 1996, 199, 202- Wegfall der Wiederholungsgefahr I) räumt eine den einschlägigen Voraussetzungen genügende Unterwerfungserklärung die Wiederholungsgefahr auch dann aus, wenn der Unterlassungsgläubiger diese Erklärung ablehnt und hierdurch das Zustandekommen eines Unterwerfungsvertrages vereitelt.
  • BGH, 15.10.1998 - I ZR 69/96

    Vergleichen Sie - Vergleichende Werbung

    Auszug aus OLG Frankfurt, 12.12.2002 - 6 W 120/02
    Eine in dieser Weise eingeschränkte Unterwerfungserklärung beseitigt die Wiederholungsgefahr nicht (…vgl. Teplitzky, Wettbewerbsrechtliche Ansprüche und Verfahren, 8. Auflage, Kap. 8, Rdnr. 29;… Köhler/ Piper, UWG, 3. Auflage, vor § 13, Rdnr. 11;… Melullis, Handbuch des Wettbewerbsprozesses, 3. Auflage, Rdnr. 608 a; a.A. Traub in FS für Gaedertz, S. 563, 572;… differenzierend Pastor/Ahrens/Schulte, a.a.O., Kap. 17, Rdnr. 19 ff.; offengelassen in BGH, WRP 1999, 414, 415-Vergleichen Sie).
  • BGH, 25.04.2002 - I ZR 296/99

    "Teilunterwerfung"; Rechtsfolgen einer unbedingten Teilunterwerfungserklärung

    Auszug aus OLG Frankfurt, 12.12.2002 - 6 W 120/02
    Im Falle einer Teilunterwerfung, die sich nicht auf alle in der Abmahnung aufgeführten Verstöße erstreckt, kommt ein Verzicht hinsichtlich eines nicht mitumfaßten Verstoßes deshalb nur unter besonderen Umständen in Betracht (vgl. BGH, WRP 2002, 1075- Teilunterwerfung).
  • BGH, 15.05.1985 - I ZR 25/83

    Haftung für Verschulden von Erfüllungsgehilfen bei strafbewehrtem …

    Auszug aus OLG Frankfurt, 12.12.2002 - 6 W 120/02
    Denn ein Vertragsstrafeversprechen gewährleistet regelmäßig erst dann einen wirksamen Schutz, wenn der Schuldner im Einklang mit § 13 Abs. 4 UWG auch für seine Erfüllungsgehilfen einzustehen hat (vgl. BGH, GRUR 1985, 1065 f. - Erfüllungsgehilfe; WRP 1987, 555, 556- Anwalts-Eilbrief).
  • BGH, 24.11.1983 - I ZR 192/81

    Copy-Charge

    Auszug aus OLG Frankfurt, 12.12.2002 - 6 W 120/02
    Nach der seit längerem gefestigten Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGH, WRP 1984, 199, 201 -Copy-Charge; WRP 1996, 199, 202- Wegfall der Wiederholungsgefahr I) räumt eine den einschlägigen Voraussetzungen genügende Unterwerfungserklärung die Wiederholungsgefahr auch dann aus, wenn der Unterlassungsgläubiger diese Erklärung ablehnt und hierdurch das Zustandekommen eines Unterwerfungsvertrages vereitelt.
  • BGH, 30.04.1987 - I ZR 8/85

    "Anwalts-Eilbrief"; Haftung des Schuldners eines strafbewehrten …

    Auszug aus OLG Frankfurt, 12.12.2002 - 6 W 120/02
    Denn ein Vertragsstrafeversprechen gewährleistet regelmäßig erst dann einen wirksamen Schutz, wenn der Schuldner im Einklang mit § 13 Abs. 4 UWG auch für seine Erfüllungsgehilfen einzustehen hat (vgl. BGH, GRUR 1985, 1065 f. - Erfüllungsgehilfe; WRP 1987, 555, 556- Anwalts-Eilbrief).
  • OLG Stuttgart, 29.08.1997 - 2 U 60/97

    Rechtsfolgen der Annahme eines eingeschränkten, auf die konkrete Verletzungsform …

    Auszug aus OLG Frankfurt, 12.12.2002 - 6 W 120/02
    Die Annahme durch den Gläubiger führt somit zu einem "Verzicht" auf den gesetzlichen Unterlassungsanspruch, an dessen Stelle die Rechte aus dem Unterlassungsvertrag treten (vgl. OLG Hamm, NJWE-WettbR 1999, 90; OLG Stuttgart, WRP 1997, 1219, 1221;… Teplitzky, a.a.O., Kap. 7 Rdnr. 10, Kap. 8 Rdnr. 2 und Kap. 11 Rdnr. 5;… Köhler / Piper, a.a.O., vor § 13, Rdnr. 207 und 217).
  • OLG Frankfurt, 10.01.2012 - 11 U 36/11

    Zur Erstattungsfähigkeit der Kosten eines anwaltlichen Abmahnschreibens nach …

    Rn. 30 Allerdings kann dann, wenn ein Schuldner nur eine einfache Unterlassungserklärung abgegeben hat und der Gläubiger sich mit dieser einverstanden erklärt hat, zwischen den Parteien ein Erlassvertrag (§ 397 BGB) zustande kommen, der zu einem Verzicht des Gläubigers auf weitergehende Ansprüche führt (OLG Frankfurt, GRUR-RR 2003, 198;… Ahrens/Deutsch, Der Wettbewerbsprozess, 6. Aufl., Kapitel 1 Rdnr. 60;… vgl. auch Teplitzky, Wettbewerbsrechtliche Ansprüche und Verfahren, 10. Aufl., Kapitel 7 Rdnr. 10.).
  • KG, 25.04.2014 - 5 U 178/11

    ausländischer Gerichtsstand - Forderung einer Gerichtsstandsvereinbarung in einer …

    Rn. 37 Zur Ernstlichkeit des Unterwerfungswillens gehört die Bereitschaft des Schuldners, schützenswerte Interessen des Gläubigers zu wahren (OLG Frankfurt, GRUR-RR 2003, 198, 199f;… Teplitzky, Wettbewerbsrechtliche Ansprüche und Verfahren, 10. Auflage, Kapitel 8 Rn. 29).
  • OLG Frankfurt, 25.11.2004 - 6 U 142/04

    Wettbewerbsverstoß durch herabsetzenden Werbevergleich: TV-Werbung für feuchtes …

    Wo genau die Grenze zwischen leiser Ironie und nicht hinnehmbarer Herabsetzung verläuft, bedarf stets einer sorgfältigen Prüfung im Einzelfall (BGH, GRUR 2002, 72, 74 - Preisgegenüberstellung im Schaufenster; vgl. zur Rechtsprechung der Oberlandesgerichte: OLG München, NJW-WettbR 2000, 177 f.- "Hängen Sie noch an der Flasche?"; OLG Frankfurt, GRUR-RR 2003, 198, 200 - Erlaßvertrag; OLG Hamburg, GRUR-RR 2003, 249 - "orgelndes" Auto; OLG Hamburg, GRUR-RR 2003, 251 - Müsli-Riegel; OLG Jena, GRUR-RR 2003, 254 - Fremdgehen).
  • OLG Hamburg, 14.09.2017 - 3 U 115/16

    Wettbewerbsrecht: Zustandekommen eines Erlassvertrages bei Annahme einer …

    Die Annahme durch den Gläubiger führt somit zu einem "Verzicht" auf den gesetzlichen Unterlassungsanspruch, an dessen Stelle die Rechte aus dem Unterlassungsvertrag treten (vgl. OLG Hamburg, NJOZ 2004, 1637, 1642 OLG Frankfurt, GRUR-RR 2003, 198, 199; OLG Hamm, NJWE-WettbR 1999, NJWE-WETTBR Jahr 1999 Seite 90).

    Da eine Unterwerfungserklärung mit einem unzureichenden Strafversprechen regelmäßig das konkludente Angebot zu einem gleichzeitigen Erlassvertrag beinhaltet, kann der Gläubiger nicht zugleich auf seinem (weitergehenden) gesetzlichen Unterlassungsanspruch beharren und die Unterwerfungserklärung dennoch annehmen (OLG Frankfurt, GRUR-RR 2003, 198, 200).

  • LAG Hessen, 05.07.2012 - 9 TaBVGa 158/12

    Betriebsrat - Schwerbehindertenvertretung - Sitzungsteilnahme

    Der Beteiligte zu 2) könnte seine Zusage jederzeit wieder zurücknehmen (vgl. ebenso zur parallelen Rechtslage im Wettbewerbsrecht OLG Frankfurt Beschluss vom 12. Dez. 2002 - 6 W 120/02 - Juris).
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Rechtsprechung
   OLG Schleswig, 12.02.2003 - 2 W 217/02   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2003,2873
OLG Schleswig, 12.02.2003 - 2 W 217/02 (https://dejure.org/2003,2873)
OLG Schleswig, Entscheidung vom 12.02.2003 - 2 W 217/02 (https://dejure.org/2003,2873)
OLG Schleswig, Entscheidung vom 12. Februar 2003 - 2 W 217/02 (https://dejure.org/2003,2873)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • rechtsportal.de

    Paralbolantennen von in Deutschland lebenden Ausländern an Wohnungseigentum

  • ibr-online

    Parabolantenne zum Empfang ausländischer Programme

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    Parabolantenne ohne Empfang? - Italienischer Mieter darf seine Antenne an einem "zum Empfang geeigneten Ort" installieren

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Anspruch ausländischer Mieter auf Fernsehempfang; Montage einer Satellitenanlage an Balkonbrüstung; Ausnahmegenehmigung der Wohnungseigentümergemeinschaft für Parabolantenne; Antrag auf Ungültigerklärung eines Beschlusses der Wohnungseigentümerversammlung; Anbringung ...

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2003, 1018
  • NZM 2003, 558
  • ZMR 2004, 148
  • BauR 2004, 138 (Ls.)
  • BauR 2004, 387 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (5)Zitiert selbst (6)

  • BVerfG, 09.02.1994 - 1 BvR 1687/92

    Parabolantenne I

    Auszug aus OLG Schleswig, 12.02.2003 - 2 W 217/02
    Beide Interessen sind durch Grundrechte geschützt, von denen grundsätzlich keines dem anderen vorgeht; maßgebend für die Entscheidung kann daher nur sein, welche Beeinträchtigung im konkreten Fall schwerer wiegt (BVerfG NJW 1994, 1147).

    Sie darf daher nur an einem zum Empfang geeigneten Ort installiert werden, an dem sie die anderen Wohnungseigentümer möglichst am wenigsten beeinträchtigt - insbesondere den optischen Gesamteindruck der Wohnungseigentumsanlage möglichst am wenigsten stört (…vgl. Bärmann/Pick/Merle, WEG, 8. Aufl., § 22 Rn. 190; BVerfG NJW 1994, 1147).

    Im Übrigen hat die Beteiligte zu 1. im Verhältnis zu ihrem Mieter auch das Recht, einen Platz für die Installation der Parabolantenne zu bestimmen, an dem die Antenne einen ordnungsgemäßen Empfang gewährleistet und am wenigsten stört (vgl. dazu grundsätzlich BVerfG NJW 1994, 1147).

  • BVerfG, 13.03.1995 - 1 BvR 1107/92

    Informationsfreiheit des Wohnungseigentümers und Anbringung einer Parabolantenne

    Auszug aus OLG Schleswig, 12.02.2003 - 2 W 217/02
    Bei der Beurteilung dieser Frage bedarf es einer Abwägung der beiderseits geschützten Interessen; dabei ist auf Seiten des Wohnungseigentümers, der die Parabolantenne selbst angebracht hat oder von seinen Mietern hat anbringen lassen, neben seinem Eigentumsrecht (Art. 14 GG) vor allem sein Grundrecht auf Informationsfreiheit (Art. 5 Abs. 1 GG) oder gegebenenfalls das seines Mieters zu berücksichtigen und auf Seiten der widersprechenden Wohnungseigentümer ihr durch die Installation der Parabolantenne berührtes Eigentumsrecht (vgl. BVerfG NJW 1995, 1665; NJW 1996, 2858; OLG Hamm DWE 2002, 106).

    Hier ist bei dauerhaft in Deutschland lebenden Ausländern - wie den Mietern der Beteiligten zu 1. - zu berücksichtigen, dass sie ein besonderes Interesse daran haben, sich mit Hilfe der Programme ihres Heimatlandes über das dortige Geschehen zu informieren und die kulturelle und sprachliche Bindung aufrecht zu erhalten; diese Möglichkeit eröffnet - wie auch im vorliegenden Fall - in der Regel nur eine Satellitenempfangsanlage; das besondere Interesse ausländischer Wohnungseigentümer und Mieter an der Installation einer solchen Antenne hat deshalb in der Regel Vorrang vor dem geschützten Interesse der übrigen Wohnungseigentümer an der auch optisch ungeschmälerten Erhaltung ihres Eigentums (vgl. BVerfG NJW 1995, 1665).

    Die besondere Bedeutung dieses Grundrechts ist auch bei der Beurteilung der Frage zu berücksichtigen, ob dem durch einen Beschluss beeinträchtigten Wohnungseigentümer nach Treu und Glauben (§ 242 BGB) ein Anspruch auf Änderung des Beschlusses zuzubilligen ist (zur Berücksichtigung des Art. 5 Abs. 1 GG bei der Konkretisierung von Generalklauseln vgl. grundsätzlich BVerfG NJW 1995, 1665).

  • BGH, 29.11.1995 - XII ZR 230/94

    Kündigung des Mietvertrages wegen Unzulässigkeit der Vermietung von Teileigentum

    Auszug aus OLG Schleswig, 12.02.2003 - 2 W 217/02
    Nach § 14 Nr. 2 WEG ist jeder Wohnungseigentümer vielmehr zumindest verpflichtet, im Rahmen des Möglichen und Zumutbaren darauf hinzuwirken, dass seine Mieter unzulässige Beeinträchtigungen des gemeinschaftlichen Eigentums unterlassen (vgl. BGH NJW 1996, 714).
  • BVerfG, 11.07.1996 - 1 BvR 1912/95

    Informationsfreiheit und Entfernung einer Parabolantenne

    Auszug aus OLG Schleswig, 12.02.2003 - 2 W 217/02
    Bei der Beurteilung dieser Frage bedarf es einer Abwägung der beiderseits geschützten Interessen; dabei ist auf Seiten des Wohnungseigentümers, der die Parabolantenne selbst angebracht hat oder von seinen Mietern hat anbringen lassen, neben seinem Eigentumsrecht (Art. 14 GG) vor allem sein Grundrecht auf Informationsfreiheit (Art. 5 Abs. 1 GG) oder gegebenenfalls das seines Mieters zu berücksichtigen und auf Seiten der widersprechenden Wohnungseigentümer ihr durch die Installation der Parabolantenne berührtes Eigentumsrecht (vgl. BVerfG NJW 1995, 1665; NJW 1996, 2858; OLG Hamm DWE 2002, 106).
  • BVerfG, 10.11.1995 - 1 BvR 2119/95

    Bestimmungsrecht des Vermieters bei Anbringung einer Parabolantenne

    Auszug aus OLG Schleswig, 12.02.2003 - 2 W 217/02
    Dieses (Mit-)Bestimmungsrecht ist aber nur oder erst dann zu berücksichtigen, wenn es auch verbindlich ausgeübt wird (zu der vergleichbaren Problematik im Mietrecht: BVerfG WuM 1996, 82).
  • OLG Düsseldorf, 02.08.1995 - 3 Wx 174/95

    Beseitigungsanspruch der Miteigentümergemeinschaft bei eigenmächtig …

    Auszug aus OLG Schleswig, 12.02.2003 - 2 W 217/02
    Den anderen Wohnungseigentümern steht bei der Auswahl des Standorts für eine Parabolantenne zwar auch ein gewisses (Mit-)Direktionsrecht und Beurteilungsermessen zu (vgl. OLG Düsseldorf, WE 1996, 71).
  • BGH, 22.01.2004 - V ZB 51/03

    Zulässigkeit und Inhaltskontrolle eines generellen Verbots für Parabolantennen in …

    Weiterhin darf die Antenne nur an einem zum Empfang geeigneten Ort installiert werden, an dem sie den optischen Gesamteindruck des Gebäudes möglichst wenig stört; bei der Auswahl zwischen mehreren geeigneten Standorten steht den übrigen Wohnungseigentümern ein Mitbestimmungsrecht zu (OLG Düsseldorf, NJW-RR 1996, 141, 142; OLG Schleswig, NZM 2003, 558, 559; vgl. auch BVerfG, NJWE-MietR 1996, 26 für das Mietrecht).

    Es kann nur dann berücksichtigt werden, wenn es auch tatsächlich ausgeübt wurde (OLG Schleswig, NZM 2003, 558, 559; vgl. auch BVerfG, NJWE-MietR 1996, 26 für das Mietrecht).

  • OLG Schleswig, 02.09.2004 - 2 W 93/04

    Installation einer Satellitenantenne ohne Zustimmung der übrigen …

    Das Recht eines Wohnungseigentümers auf Informationsfreiheit ist zwar grundsätzlich bei der Beurteilung der Frage zu berücksichtigen, ob etwaige mit der Installation einer Satellitenantenne verbundenen Nachteile gemäß § 14 Nr. 1 und 3 WEG von anderen Wohnungseigentümern hinzunehmen sind (Senat - 2 W 217/02 - NZM 2003, 558; BGH NJW 2004, 937).

    Der Senat hat bereits in seinem Beschluss vom 12. Februar 2003 (2 W 217/02 - NZM 2003, 558) ausgeführt: "Es stellt (...) keine verbotene Eigenmacht im Sinne des § 862 BGB dar, wenn ein Wohnungseigentümer eine nach den §§ 22 Abs. 1 Satz 2, 14 Nr. 1 WEG zustimmungsfreie bauliche Veränderung ohne vorherige Beschlussfassung der Wohnungseigentümergemeinschaft vornimmt.

  • OLG Schleswig, 08.09.2003 - 2 W 103/03
    Manchmal werden Beschlüsse gefasst, wenn die dadurch beeinträchtigten Wohnungseigentümer nicht an der Beschluss fassenden Eigentümerversammlung teilnehmen, und die Protokolle der Wohnungseigentümerversammlungen werden sodann erst nach Ablauf der Anfechtungsfrist übersandt (so z.B. in dem Fall, der dem Senatsbeschluss, NJW-RR 2003, 1018 zu Grunde lag).

    zu 3 könnten sich auch nicht ausnahmsweise deshalb auf die fehlende Verwalterzustimmung berufen, weil ihnen bei der Auswahl des Standorts für die Parabolantenne ein gewisses (Mit-)Direktionsrecht und Beurteilungsermessen zusteht (zu dieser Problematik vgl. grundsätzlich OLG Düsseldorf, NJW-RR 2003, 1018 = NZM 2003, 558 = WE 1996, 71).

  • OLG Frankfurt, 02.12.2004 - 20 W 186/03

    Wohnungseigentum: Beseitigungspflicht für eine Satellitenanlage in Ansehung eines …

    Dass die Standortbestimmung ungeeignet -und deshalb nicht bindend wäre (vgl. Schleswig-Holsteinisches Oberlandesgericht NZM 2003, 558)-, weil kein ordnungsgemäßer Empfang der Heimatsender der Antragsgegner gewährleistet wäre, ist weder vorgetragen, noch sonst ersichtlich.
  • OLG Frankfurt, 28.10.2010 - 20 W 122/07

    Zulässigkeit von Parabolantennen im Wohnungseigentum

    Dass die Standortbestimmung bei den konkreten Gegebenheiten des Antragsgegners bzw. seiner Mieterin ungeeignet -und deshalb nicht bindend wäre (vgl. Schleswig-Holsteinisches Oberlandesgericht NZM 2003, 558)-, weil kein ordnungsgemäßer Empfang der Heimatsender der Mieterin des Antragsgegners gewährleistet wäre, hat der Antragsgegner zwar bereits im landgerichtlichen Verfahren im Kern vorgetragen.
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Rechtsprechung
   OLG Frankfurt, 11.03.2003 - 3 WF 210/02   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2003,5622
OLG Frankfurt, 11.03.2003 - 3 WF 210/02 (https://dejure.org/2003,5622)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 11.03.2003 - 3 WF 210/02 (https://dejure.org/2003,5622)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 11. März 2003 - 3 WF 210/02 (https://dejure.org/2003,5622)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • RA Kotz (Volltext/Leitsatz)

    Umgangsrechts - Anordnung eines Zwangsgeldes zur Durchsetzung

  • rechtsportal.de

    BGB § 1684; FGG § 33
    Zulässigkeit der Androhung eines Zwangsgeldes zur Durchsetzung eines Umgangsrechts

  • Wolters Kluwer (Leitsatz und Volltext)

    Zwangsgeldandrohung bei Durchsetzung eines Umgangsrechts; Einschränkungsversuche des festgelegten Umgangsrechts

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

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Rechtsprechung
   OLG Koblenz, 24.04.2003 - 5 U 1089/02   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2003,10517
OLG Koblenz, 24.04.2003 - 5 U 1089/02 (https://dejure.org/2003,10517)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 24.04.2003 - 5 U 1089/02 (https://dejure.org/2003,10517)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 24. April 2003 - 5 U 1089/02 (https://dejure.org/2003,10517)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de (Leitsatz)

    BGB § 823
    Grenzen der Sicherungspflichten des Herstellers und Lieferanten von Baustoffen (hier: Steine)

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Verantwortlichkeit des Baustofflieferanten endet mit Übergabe des Materials auf der Baustelle! (IBR 2003, 1066)

Verfahrensgang

  • LG Koblenz - 16 O 259/00
  • OLG Koblenz, 24.04.2003 - 5 U 1089/02

Papierfundstellen

  • VersR 2004, 659
  • BauR 2003, 1740
  • BauR 2004, 381 (Ls.)
  • ZfBR 2003, 569 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (0)Zitiert selbst (3)

  • BGH, 26.11.1968 - VI ZR 212/66

    Hühnerpest - Beweislastgrundsätze bei der Produkthaftung

    Auszug aus OLG Koblenz, 24.04.2003 - 5 U 1089/02
    Diese Verpflichtung der Beklagten war nicht nur Gegenstand des Liefervertrages, den der Vater des Klägers geschlossen hatte und in dessen Schutzbereich der Kläger ebenso wie die übrigen Bauarbeiter einbezogen war (vgl. BGHZ 51, 91, 96; BGH NJW-RR 1991, 225), sondern darüber hinaus auch Ausfluss eines allgemeinen Verkehrssicherungsgebots, dessen Missachtung eine Verantwortlichkeit aus unerlaubter Handlung oder auf der Grundlage des Produkthaftungsgesetzes nach sich ziehen konnte.
  • BGH, 03.07.2001 - VI ZR 284/00

    Haftungsprivilegierung des nicht selbst auf einer gemeinsamen Betriebsstätte …

    Auszug aus OLG Koblenz, 24.04.2003 - 5 U 1089/02
    Zum einen würden diese Vorschriften grundsätzlich nur die Beschäftigten der Beklagten, nicht aber die Beklagte selbst als Unternehmerin begünstigen (BGH VersR 2001, 1028 f).
  • LG Frankfurt/Main, 25.06.1990 - 21 O 561/89
    Auszug aus OLG Koblenz, 24.04.2003 - 5 U 1089/02
    Diese Verpflichtung der Beklagten war nicht nur Gegenstand des Liefervertrages, den der Vater des Klägers geschlossen hatte und in dessen Schutzbereich der Kläger ebenso wie die übrigen Bauarbeiter einbezogen war (vgl. BGHZ 51, 91, 96; BGH NJW-RR 1991, 225), sondern darüber hinaus auch Ausfluss eines allgemeinen Verkehrssicherungsgebots, dessen Missachtung eine Verantwortlichkeit aus unerlaubter Handlung oder auf der Grundlage des Produkthaftungsgesetzes nach sich ziehen konnte.
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