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Rechtsprechung
   EuGH, 18.11.1987 - 137/85   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1987,259
EuGH, 18.11.1987 - 137/85 (https://dejure.org/1987,259)
EuGH, Entscheidung vom 18.11.1987 - 137/85 (https://dejure.org/1987,259)
EuGH, Entscheidung vom 18. November 1987 - 137/85 (https://dejure.org/1987,259)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Judicialis

    EWG-Vertrag Art. 177; ; Verordnung Nr. 3183/80 der Kommission vom 3. Dezember 1980 über gemeinsame Durchführungsvorschriften für Einfuhr- und Ausfuhrlizenzen Art. 38 Abs. 1 Buchst.... c zweiter Gedankenstrich

  • EU-Kommission PDF

    Maizena / BALM

    VERORDNUNG NR . 3183/80 DER KOMMISSION, ARTIKEL 38 ABSATZ*1 BUCHSTABE*C UND ARTIKEL 42 ABSÄTZE 1 UND*3
    1 . LANDWIRTSCHAFT - GEMEINSAME MARKTORGANISATION - AUSFUHRLIZENZEN - KAUTIONSREGELUNG - SONDERREGELUNG, NACH DER DIE KAUTION VORZEITIG FREIGEGEBEN WERDEN KANN - NICHT FRISTGEMÄSSE VORNAHME DER AUSFUHR - SANKTION - ERNEUTE STELLUNG DER KAUTION - KEIN STRAFRECHTLICHER ...

  • EU-Kommission

    Maizena / BALM

  • Wolters Kluwer

    Keine Gleichstellung des Kautionsverfall infolge der Nichterfüllung der Ausfuhrverpflichtung mit einer Strafsanktion auf Grund des Sicherungscharakters der Kaution durch freiwillig übernommene Verpflichtung ; Fehlender strafrechtlicher Charakter der Pflicht zur erneuten ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    1. LANDWIRTSCHAFT - GEMEINSAME MARKTORGANISATION - AUSFUHRLIZENZEN - KAUTIONSREGELUNG - SONDERREGELUNG, NACH DER DIE KAUTION VORZEITIG FREIGEGEBEN WERDEN KANN - NICHT FRISTGEMÄSSE VORNAHME DER AUSFUHR - SANKTION - ERNEUTE STELLUNG DER KAUTION - KEIN STRAFRECHTLICHER ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Sonstiges

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • Slg. 1987, 4587
 
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Wird zitiert von ... (90)Zitiert selbst (4)

  • EuGH, 17.12.1970 - 11/70

    Internationale Handelsgesellschaft mbH / Einfuhr- und Vorratsstelle für Getreide …

    Auszug aus EuGH, 18.11.1987 - 137/85
    10 ZUR FRAGE DER RECHTSNATUR DIESER KAUTION HAT DER GERICHTSHOF BEREITS IN SEINEM URTEIL VOM 17. DEZEMBER 1970 IN DER RECHTSSACHE 11/70 ( INTERNATIONALE HANDELSGESELLSCHAFT, SLG. 1970, 1125 ) FOLGENDES ENTSCHIEDEN : DIE KAUTIONSREGELUNG TRAEGT DER TATSACHE RECHNUNG, DASS DIE LIZENZANTRAEGE AUS FREIEM ENTSCHLUSS GESTELLT WERDEN; SIE IST DANK IHRER EINFACHHEIT UND WIRKSAMKEIT EIN NOTWENDIGES UND ANGEMESSENES MITTEL, UM DEN ZUSTÄNDIGEN BEHÖRDEN DIE WAHL DER WIRKSAMSTEN INTERVENTIONEN AUF DEM MARKT ZU ERMÖGLICHEN.
  • EuGH, 25.09.1984 - 117/83

    Könecke / Balm

    Auszug aus EuGH, 18.11.1987 - 137/85
    DENN WIE DER GERICHTSHOF BEREITS ENTSCHIEDEN HAT ( URTEIL VOM 25. SEPTEMBER 1984 IN DER RECHTSSACHE 117/83, KÖNECKE, SLG. 1984, 3291 ), DARF EINE SANKTION, SELBST WENN SIE KEINEN STRAFRECHTLICHEN CHARAKTER BESITZT, NUR DANN VERHÄNGT WERDEN, WENN SIE AUF EINER KLAREN UND UNZWEIDEUTIGEN RECHTSGRUNDLAGE BERUHT.
  • EuGH, 05.02.1987 - 288/85

    Hauptzollamt Hamburg-Jonas / Plange Kraftfutterwerke

    Auszug aus EuGH, 18.11.1987 - 137/85
    24 WAS DEN ZUSCHLAG VON 20*% ANGEHT, SO SOLL DADURCH, WIE DER GERICHTSHOF BEREITS ENTSCHIEDEN HAT ( URTEIL VOM 5.*FEBRUAR 1987 IN DER RECHTSSACHE 288/85, PLANGE KRAFTFUTTERWERKE, SLG. 1987, 611 ), EINEM UNGERECHTFERTIGTEN GEWINN DES BETREFFENDEN EXPORTEURS FÜR DEN FALL VORGEBEUGT WERDEN, DASS KEIN ANSPRUCH AUF DIE ERSTATTUNG BESTAND.
  • EuGH, 18.03.1987 - 56/86

    Société pour l'exportation des sucres / OBEA

    Auszug aus EuGH, 18.11.1987 - 137/85
    SCHLIESSLICH MÜSSEN DIE VORSCHRIFTEN DES GEMEINSCHAFTSRECHTS NACH STÄNDIGER RECHTSPRECHUNG ( SO ZULETZT URTEIL VOM 18. MÄRZ 1987 IN DER RECHTSSACHE 56/86, SOCIETE POUR L' EXPORTATION DES SUCRES/OBEA, SLG. 1987, 1423 ) IM EINKLANG MIT DEM GRUNDSATZ DER VERHÄLTNISMÄSSIGKEIT STEHEN, D.*H., DIE VON IHNEN EINGESETZTEN MITTEL MÜSSEN ZUR ERREICHUNG DES ANGESTREBTEN ZIELS GEEIGNET SEIN UND DÜRFEN NICHT ÜBER DAS DAZU ERFORDERLICHE HINAUSGEHEN.
  • EuGH, 20.12.2017 - C-504/16

    Deister Holding - Vorlage zur Vorabentscheidung - Direkte Besteuerung - …

    Rn. 56 Zur Wahrung dieses Grundsatzes müssen die von den Mitgliedstaaten zur Verhinderung von Steuerhinterziehungen und Missbräuchen vorgesehenen Maßnahmen geeignet sein, dieses Ziel zu erreichen, und dürfen nicht über das dazu Erforderliche hinausgehen (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 18. November 1987, Maizena u. a., 137/85, EU:C:1987:493, Rn. 15, …und vom 30. Juni 2011, Meilicke u. a., C-262/09, EU:C:2011:438, Rn. 42 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • EuGH, 12.12.2006 - C-380/03

    Tabakwerbe-Richtlinie gültig, Klage Deutschlands abgewiesen

    Rn. 144 Der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit, der zu den allgemeinen Grundsätzen des Gemeinschaftsrechts gehört, verlangt, dass die von einer Gemeinschaftsbestimmung eingesetzten Mittel zur Erreichung des angestrebten Zieles geeignet sind und nicht über das dazu Erforderliche hinausgehen (vgl. u. a. Urteile vom 18. November 1987 in der Rechtssache 137/85, Maizena u. a., Slg. 1987, 4587, Randnr. 15, vom 7. Dezember 1993 in der Rechtssache C-339/92, ADM Ölmühlen, Slg. 1993, I-6473, Randnr. 15, und vom 11. Juli 2002 in der Rechtssache C-210/00, Käserei Champignon Hofmeister, Slg. 2002, I-6453, Randnr. 59).
  • EuGH, 10.12.2002 - C-491/01

    British American Tobacco Investments und Imperial Tobacco

    Nach dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit, der zu den allgemeinen Grundsätzen des Gemeinschaftsrechts gehört, müssen die von einer gemeinschaftsrechtlichen Bestimmung eingesetzten Mittel zur Erreichung des angestrebten Zieles geeignet sein und dürfen nicht über das dazu Erforderliche hinausgehen (u. a. Urteile vom 18. November 1987 in der Rechtssache 137/85, Maizena, Slg. 1987, Randnr. 15, vom 7. Dezember 1993 in der Rechtssache C-339/92, ADM Ölmühlen, Slg. 1993, I-6473, Randnr. 15, und vom 11. Juli 2002 in der Rechtssache C-210/00, Käserei Champignon Hofmeister, Slg. 2002, I-6453, Randnr. 59).
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