Rechtsprechung
| EuGH, 11.04.2000 - C-51/96, C-191/97 |
Volltextveröffentlichungen (11)
- lexetius.com
Dienstleistungsfreiheit - Für Unternehmen geltende Wettbewerbsregeln - Judoka - Sportregeln mit nationalen Quoten und Verfahren für die Auswahl durch nationale Verbände für die Teilnahme an internationalen Turnieren
- Judicialis
EGV Art. 49; ; EGV Art. 50; ; EGV Art. 55
- Europäischer Gerichtshof
Deliège
"Dienstleistungsfreiheit - Für Unternehmen geltende Wettbewerbsregeln - Judoka - Sportregeln mit nationalen Quoten und Verfahren für die Auswahl durch nationale Verbände für die Teilnahme an internationalen Turnieren"
- Europäischer Gerichtshof
Deliège
Dienstleistungsfreiheit - Für Unternehmen geltende Wettbewerbsregeln - Judoka - Sportregeln mit nationalen Quoten und Verfahren für die Auswahl durch nationale Verbände für die Teilnahme an internationalen Turnieren
- EU-Kommission
Deliège
EG-Vertrag, Artikel 177 [jetzt Artikel 234 EG]
1 Vorabentscheidungsverfahren - Zulässigkeit - Erfordernis, dem Gerichtshof hinreichende Angaben zum tatsächlichen und rechtlichen Zusammenhang zu machen - EU-Kommission
Deliège
- Wolters Kluwer
Vorlagefragen in Rechtsstreitigkeiten wegen der Weigerung eines nationalen Sportverbandes der Auswahl einer Sportlerin für die Teilnahme an einem internationalen Judowettkampf in Paris; Voraussetzungen der Zulässigkeit von Vorlagefragen im Rahmen der Zuständigkeit des ...
- riw-online.de(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz/Auszüge frei)
Auswahlregeln für internationale Turniere verstoßen nicht generell gegen Gemeinschaftsrecht
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
EGV Art. 49; EGV Art. 50; EGV Art. 55
1 Vorabentscheidungsverfahren - Zulässigkeit - Erfordernis, dem Gerichtshof hinreichende Angaben zum tatsächlichen und rechtlichen Zusammenhang zu machen - rechtsportal.de
Dienstleistungsfreiheit - Für Unternehmen geltende Wettbewerbsregeln - Judoka - Sportregeln mit nationalen Quoten und Verfahren für die Auswahl durch nationale Verbände für die Teilnahme an internationalen Turnieren
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Europäischer Gerichtshof (Pressemitteilung)
FREIER DIENSTLEISTUNGSVERKEHR - DIE AUSWAHLREGELN DER SPORTVERBÄNDE FÜR INTERNATIONALE TURNIERE VERSTOSSEN FÜR SICH GENOMMEN NICHT GEGEN DAS GEMEINSCHAFTSRECHT
Besprechungen u.ä.
- jurafuchs.de (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)
Dienstleistungsfreiheit, Art. 56 AEUV: intermediäre Gewalten ("Deliege")
Sonstiges
- Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)
Vorabentscheidungsersuchen des Tribunal de première instance Namur - Auslegung der Artikel 59 bis 66, 85 und 86 EG-Vertrag (jetzt Artikel 49 EG bis 55 EG, 81 EG und 82 EG) in bezug auf die Regelung eines (internationalen) Sportverbands, die für die Teilnahme an einem ...
Verfahrensgang
- Generalanwalt beim EuGH, 18.03.1999 - C-51/96
- Generalanwalt beim EuGH, 18.05.1999 - C-51/96
- EuGH, 11.04.2000 - C-51/96, C-191/97
Papierfundstellen
- Slg. 2000, I-2549
- NJW 2000, 2011
- EuZW 2000, 371
- NZA 2000, 648
- BB 2000, 549
- SpuRt 2000, 148
Wird zitiert von ... (69) Zitiert selbst (19)
- EuGH, 12.12.1974 - 36/74
Walrave und Koch / Association Union Cycliste Internationale u.a.
Auszug aus EuGH, 11.04.2000 - C-51/96
Angesichts der Ziele der Gemeinschaft fällt die Ausübung von Sport insoweit unter das Gemeinschaftsrecht, als sie zum Wirtschaftsleben im Sinne von Artikel 2 EG-Vertrag gehört (vgl. Urteile vom 12. Dezember 1974 in der Rechtssache 36/74, Walrave und Koch, Slg. 1974, 1405, Randnr. 4, und vom 15. Dezember 1995 in der Rechtssache C-415/93, Bosman, Slg. 1995, I-4921, Randnr. 73).Was die Natur der streitigen Regeln angeht, so ergibt sich aus den Urteilen Walrave und Koch (Randnrn. 17 und 18) sowie Bosman (Randnrn. 82 und 83), daß die Gemeinschaftsbestimmungen über die Freizügigkeit und den freienDienstleistungsverkehr nicht nur für behördliche Maßnahmen gelten, sondern sich auch auf Vorschriften anderer Art erstrecken, die zur kollektiven Regelung unselbständiger Arbeit und der Erbringung von Dienstleistungen dienen.
- EuGH, 23.03.1982 - 53/81
Levin / Staatssecretaris van Justitie
Auszug aus EuGH, 11.04.2000 - C-51/96
Da die Begriffe Wirtschaftsleben und Dienstleistung im Sinne der Artikel 2 und 59 EG-Vertrag den Anwendungsbereich einer der Grundfreiheiten des EG-Vertrags garantieren, dürfen sie nicht einschränkend ausgelegt werden (in diesem Sinne Urteil vom 23. März 1982 in der Rechtssache 53/81, Levin, Slg. 1982, 1035, Randnr. 13).Allerdings muß es sich, wie der Gerichtshof in den Urteilen Levin (Randnr. 17) und Steymann (Randnr. 13) entschieden hat, um tatsächliche und echte Tätigkeiten handeln, die keinen so geringen Umfang haben, daß sie sich als völlig untergeordnet und unwesentlich darstellen.
- EuGH, 14.07.1976 - 13/76
Dona ./. Mantero - Fußballprofi, Diskriminierung aufgrund der Staatsangehörigkeit
Auszug aus EuGH, 11.04.2000 - C-51/96
Nach der Rechtsprechung des Gerichtshofes darf diese Beschränkung des Geltungsbereichs des Vertrages jedoch nicht weiter gehen, als ihr Zweck es erfordert; sie kann nicht herangezogen werden, um eine sportliche Tätigkeit im ganzen vom Geltungsbereich des EG-Vertrags auszuschließen (Urteile vom 14. Juli 1976 in der Rechtssache 13/76, Donà, Slg. 1976, 1333, Randnrn.Speziell zu dem Begriff Wirtschaftsleben ergibt sich aus der ständigen Rechtsprechung (Urteile Donà, Randnr. 12, und vom 5. Oktober 1988 in der Rechtssache 196/87, Steymann, Slg. 1988, 6159, Randnr. 10), daß eine entgeltliche Arbeits- oder Dienstleistung einen Teil des Wirtschaftslebens im Sinne von Artikel 2 EG-Vertrag ausmacht.
- EuGH, 26.01.1993 - C-320/90
Telemarsicabruzzo u.a. / Circostel u.a.
Auszug aus EuGH, 11.04.2000 - C-51/96
Schließlich habe das vorlegende Gericht den Sachverhalt und die Rechtslage, in denen sich die Frage stelle, nicht hinreichend dargelegt, was ganz besonders im Bereich des Wettbewerbs erforderlich sei, der durch komplexe tatsächliche und rechtliche Verhältnisse gekennzeichnet sei (Urteil vom 26. Januar 1993 in den verbundenen Rechtssachen C-320/90 bis C-322/90, Telemarsicabruzzo, Slg. 1993, I-393).Dies gilt insbesondere in bestimmten Bereichen wie dem des Wettbewerbs, die durch komplexe tatsächliche und rechtliche Verhältnisse gekennzeichnet sind (vgl. insbesondere Urteile Telemarsicabruzzo, Randnrn.
- EuGH, 15.12.1995 - C-415/93
Union royale belge des sociétés de football association u.a. / Bosman u.a.
Auszug aus EuGH, 11.04.2000 - C-51/96
Angesichts der Ziele der Gemeinschaft fällt die Ausübung von Sport insoweit unter das Gemeinschaftsrecht, als sie zum Wirtschaftsleben im Sinne von Artikel 2 EG-Vertrag gehört (vgl. Urteile vom 12. Dezember 1974 in der Rechtssache 36/74, Walrave und Koch, Slg. 1974, 1405, Randnr. 4, und vom 15. Dezember 1995 in der Rechtssache C-415/93, Bosman, Slg. 1995, I-4921, Randnr. 73). - EuGH, 21.09.1999 - C-67/96
Albany - Pflichtmitgliedschaft in einem Betriebsrentenfonds - Vereinbarkeit mit …
- EuGH, 11.07.1996 - C-39/94
SFEI u.a.
Auszug aus EuGH, 11.04.2000 - C-51/96
Was zweitens die angebliche Verletzung der Verfahrensrechte der IJF und der EJU angeht, so ist es nicht Sache des Gerichtshofes, zu prüfen, ob die Vorlageentscheidung den nationalen Vorschriften über die Gerichtsorganisation und das Verfahren entspricht (vgl. insbesondere Urteile vom 11. Juli 1996 in der Rechtssache C-39/94, SFEI u. a., Slg. 1996, I-3547, Randnr. 24, und vom 5. Juni 1997 in der Rechtssache C-105/94, Celestini, Slg. 1997, I-2971, Randnr. 20). - EuGH, 03.06.1986 - 139/85
Kempf / Staatssecretaris van Justitie
Auszug aus EuGH, 11.04.2000 - C-51/96
Im Rahmen der richterlichen Zusammenarbeit in Vorabentscheidungsverfahren obliegt dem nationalen Gericht die Feststellung und Beurteilung des Sachverhalts des Rechtsstreits (vgl. insbesondere Urteil vom 3. Juni 1986 in der Rechtssache 139/85, Kempf, Slg. 1986, 1741, Randnr. 12), während es Aufgabe des Gerichtshofes ist, dem nationalen Gericht die Hinweise zur Auslegung zu geben, die zur Entscheidung des Rechtsstreits erforderlich sind (Urteil vom 22. Mai 1990 in der Rechtssache C-332/88, Alimenta, Slg. 1990, I-2077, Randnr. 9). - EuGH, 04.10.1991 - C-159/90
Society for the Protection of Unborn Children Ireland / Grogan u.a.
Auszug aus EuGH, 11.04.2000 - C-51/96
Wie sich aus den Urteilen vom 21. April 1988 in der Rechtssache 338/85 (Fratelli Pardini, Slg. 1988, 2041) und vom 4. Oktober 1991 in der Rechtssache C-159/90 (Society for the Protection of Unborn Children Ireland, Slg. 1991, I-4685) ergebe, sei der Gerichtshof somit nicht zur Beantwortung der Vorlagefrage zuständig. - EuGH, 26.04.1988 - 352/85
Bond van Adverteerders / Niederlande State
Auszug aus EuGH, 11.04.2000 - C-51/96
Im Rahmen sportlicher Tätigkeiten, insbesondere der Teilnahme von Hochleistungssportlern an einem internationalen Wettkampf, werden mehrere eigene, aber eng miteinander verknüpfte Dienstleistungen erbracht, die auch dann unter Artikel 59 EG-Vertrag fallen können, wenn einzelne Dienstleistungen nicht von denen bezahlt werden, denen sie zugute kommen (vgl. Urteil vom 26. April 1988 in der Rechtssache 352/85, Bond van Adverteerders u. a., Slg. 1988, 2085, Randnr. 16). - EuGH, 05.10.1988 - 196/87
Steymann / Staatssecretaris van Justitie
- EuGH, 21.09.1999 - C-115/97
Brentjens' - Pflichtmitgliedschaft in einem Betriebsrentenfonds — Vereinbarkeit …
- EuGH, 21.10.1999 - C-97/98
Jägerskiöld - "Freier Warenverkehr - Begriff .Waren' - Recht zum Fischen mit der …
- EuGH, 21.04.1988 - 338/85
Pardini / Ministero del commercio con l'estero
- EuGH, 09.09.1999 - C-108/98
RI.SAN. - Niederlassungsfreiheit - Dienstleistungsfreiheit - Organisation der …
- EuGH, 26.01.1993 - C-322/90
- EuGH, 23.03.1995 - C-458/93
Strafverfahren gegen Saddik
- EuGH, 05.06.1997 - C-105/94
Celestini / Saar-Sektkellerei Faber
- EuGH, 22.05.1990 - 332/88
Alimenta / Doux
- EuGH, 15.09.2016 - C-484/14
Ein Geschäftsinhaber, der der Öffentlichkeit kostenlos ein WiFi-Netz zur …
Rn. 42 Das ist insbesondere dann der Fall, wenn eine unentgeltliche Leistung von einem Anbieter zu Werbezwecken für von ihm verkaufte Güter oder angebotene Dienstleistungen erbracht wird, da die Kosten dieser Tätigkeit dann in den Verkaufspreis dieser Güter oder Dienstleistungen einbezogen werden (…Urteile vom 26. April 1988, Bond van Adverteerders u. a., 352/85, EU:C:1988:196, Rn. 16, und vom 11. April 2000, Deliège, C-51/96 und C-191/97, EU:C:2000:199, Rn. 56). - EuGH, 21.12.2023 - C-333/21
Wettbewerb
Rn. 60 Außerdem müssen die Angaben in der Vorlageentscheidung nicht nur dem Gerichtshof zweckdienliche Antworten ermöglichen, sondern auch den Regierungen der Mitgliedstaaten und den anderen Beteiligten die Möglichkeit geben, gemäß Art. 23 der Satzung des Gerichtshofs der Europäischen Union Erklärungen abzugeben (…vgl. in diesem Sinne Urteile vom 1. April 1982, Holdijk u. a., 141/81 bis 143/81, EU:C:1982:122, Rn. 7, und vom 11. April 2000, Deliège, C-51/96 und C-191/97, EU:C:2000:199, Rn. 31).Rn. 75 Erst recht geht es vorliegend weder um etwaige von der FIFA und der UEFA in Bezug auf andere Aktivitäten aufgestellte Regeln noch um die Bestimmungen ihrer Statuten, die die Arbeitsweise, die Organisation, die Ziele oder auch das Bestehen selbst dieser beiden Vereinigungen betreffen, wobei in dieser Hinsicht anzumerken ist, dass solche Vereinigungen, wie der Gerichtshof bereits ausgeführt hat, zwar über rechtliche Autonomie verfügen, die es ihnen gestattet, Regeln insbesondere zur Organisation von Wettbewerben in ihrer Sportart, zu deren geordnetem Ablauf und zur Teilnahme von Sportlern an ihnen zu treffen (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 11. April 2000, Deliège, C-51/96 und C-191/97, EU:C:2000:199, Rn. 67 und 68, …sowie vom 13. Juni 2019, TopFit und Biffi, C-22/18, EU:C:2019:497, Rn. 60), dabei aber nicht die Ausübung der dem Einzelnen durch das Unionsrecht verliehenen Rechte und Freiheiten einschränken dürfen (…vgl. in diesem Sinne Urteile vom 15. Dezember 1995, Bosman, C-415/93, EU:C:1995:463, Rn. 81 und 83, …sowie vom 13. Juni 2019, TopFit und Biffi, C-22/18, EU:C:2019:497, Rn. 52).
Dies ist insbesondere bei Regeln über den Ausschluss ausländischer Spieler bei der Aufstellung von Mannschaften der Fall, die an Wettbewerben zwischen Mannschaften, die ihr Land vertreten, teilnehmen, oder bei Regeln über die Festlegung der Rangordnungskriterien, die bei der Auswahl der an Einzelwettbewerben teilnehmenden Sportler zum Einsatz kommen (…vgl. in diesem Sinne Urteile vom 12. Dezember 1974, Walrave und Koch, 36/74, EU:C:1974:140, Rn. 8…, vom 15. Dezember 1995, Bosman, C-415/93, EU:C:1995:463, Rn. 76 und 127, sowie vom 11. April 2000, Deliège, C-51/96 und C-191/97, EU:C:2000:199, Rn. 43, 44, 63, 64 und 69).
Rn. 93 Diese verschiedenen wirtschaftlichen Tätigkeiten der Organisation von Sportwettbewerben, der Vermarktung des Sportevents, der Ausstrahlung des Events und der Platzierung von Werbung ergänzen sich im Übrigen oder greifen ineinander, wie der Gerichtshof bereits festgestellt hat (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 11. April 2000, Deliège, C-51/96 und C-191/97, EU:C:2000:199, Rn. 56 und 57, …sowie vom 1. Juli 2008, MOTOE, C-49/07, EU:C:2008:376, Rn. 33).
Rn. 105 Insbesondere muss sich, wenn vorgetragen wird, dass eine von einem Sportverband aufgestellte Regel ein Hindernis für die Freizügigkeit der Arbeitnehmer oder ein wettbewerbswidriges Kartell darstelle, die Einstufung dieser Regel als Hindernis oder als wettbewerbswidriges Kartell jedenfalls auf eine konkrete Prüfung ihres Inhalts in dem tatsächlichen Zusammenhang stützen, in dem sie anzuwenden ist (…vgl. in diesem Sinne Urteile vom 15. Dezember 1995, Bosman, C-415/93, EU:C:1995:463, Rn. 98 bis 103, vom 11. April 2000, Deliège, C-51/96 und C-191/97, EU:C:2000:199, Rn. 61 bis 64, …und vom 13. April 2000, Lehtonen und Castors Braine, C-176/96, EU:C:2000:201, Rn. 48 bis 50).
Rn. 145 Da solche Regeln über die vorherige Genehmigung und die Teilnahme somit im spezifischen Kontext des Profifußballs und der mit seiner Ausübung verbundenen wirtschaftlichen Tätigkeiten legitim sind, können weder ihr Erlass noch ihre Anwendung grundsätzlich und allgemein als "missbräuchliche Ausnutzung einer beherrschenden Stellung" eingestuft werden (vgl. entsprechend, zu einer Beschränkung der Dienstleistungsfreiheit, Urteil vom 11. April 2000, Deliège, C-51/96 und C-191/97, EU:C:2000:199, Rn. 64).
- EuGH, 18.07.2006 - C-519/04
DIE DOPINGKONTROLLREGELN DES INTERNATIONALEN OLYMPISCHEN KOMITEES UNTERLIEGEN DEM …
22 Nach den Zielen der Gemeinschaft fällt die Ausübung des Sports insoweit unter das Gemeinschaftsrecht, als sie zum Wirtschaftsleben im Sinne von Artikel 2 EG gehört (vgl. Urteile vom 12. Dezember 1974 in der Rechtssache 36/74, Walrave und Koch, Slg. 1974, 1405, Randnr. 4, vom 14. Juli 1976 in der Rechtssache 13/76, Donà, Slg. 1976, 1333, Randnr. 12, vom 15. Dezember 1995 in der Rechtssache C-415/93, Bosman, Slg. 1995, I-4921, Randnr. 73, vom 11. April 2000 in den Rechtssachen C-51/96 und C-191/97, Deliège, Slg. 2000, I-2549, Randnr. 41, und vom 13. April 2000 in der Rechtssache C-176/96, Lehtonen und Castors Braine, Slg. 2000, I-2681, Randnr. 32).24 Diese Gemeinschaftsbestimmungen über die Freizügigkeit und den freien Dienstleistungsverkehr gelten nicht nur für behördliche Maßnahmen, sondern erstrecken sich auch auf Vorschriften anderer Art, die zur kollektiven Regelung unselbständiger Arbeit und der Erbringung von Dienstleistungen dienen (Urteile Deliège, Randnr. 47, sowie Lethonen und Castors Braine, Randnr. 35).
Sie könne daher nicht herangezogen werden, um eine sportliche Tätigkeit im Ganzen vom Geltungsbereich des Vertrages auszuschließen (Urteile Bosman, Randnr. 76, und Deliège, Randnr. 43).
29 Wenn also die Ausübung dieser sportlichen Tätigkeit nach den Vorschriften des EG-Vertrags über die Freizügigkeit der Arbeitnehmer oder die Dienstleistungsfreiheit zu prüfen ist, so ist zu untersuchen, ob die für diese Tätigkeit geltenden Regeln den Tatbestand der Artikel 39 EG und 49 EG erfüllen, d. h., ob sie eine nach diesen Artikeln verbotene Beschränkung darstellen (Urteil Deliège, Randnr. 60).
- EuGH, 11.12.2007 - C-438/05
KOLLEKTIVE MASSNAHMEN, DIE DARAUF ABZIELEN, EIN AUSLÄNDISCHES UNTERNEHMEN ZUM …
Rn. 33 Nach ständiger Rechtsprechung gelten die Art. 39 EG, 43 EG und 49 EG nicht nur für Akte der staatlichen Behörden, sondern erstrecken sich auch auf Regelwerke anderer Art, die die abhängige Erwerbstätigkeit, die selbständige Arbeit und die Erbringung von Dienstleistungen kollektiv regeln sollen (vgl. Urteile vom 12. Dezember 1974, Walrave, 36/74, Slg. 1974, 1405, Randnr. 17, vom 14. Juli 1976, Donà, 13/76, Slg. 1976, 1333, Randnr. 17, Bosman, Randnr. 82, vom 11. April 2000, Deliège, C-51/96 und C-191/97, Slg. 2000, I-2549, Randnr. 47, vom 6. Juni 2000, Angonese, C-281/98, Slg. 2000, I-4139, Randnr. 31, und vom 19. Februar 2002, Wouters u. a., C-309/99, Slg. 2002, I-1577, Randnr. 120).Rn. 57 Zur Beantwortung dieser Frage ist daran zu erinnern, dass aus der Rechtsprechung des Gerichtshofs hervorgeht, dass die Beseitigung der Hindernisse für die Freizügigkeit und den freien Dienstleistungsverkehr zwischen den Mitgliedstaaten gefährdet wäre, wenn die Abschaffung der Schranken staatlichen Ursprungs durch Hindernisse neutralisiert werden könnte, die nicht dem öffentlichen Recht unterliegende Vereinigungen und Einrichtungen im Rahmen ihrer rechtlichen Autonomie setzen (vgl. Urteile Walrave, Randnr. 18, Bosman, Randnr. 83, Deliège, Randnr. 47, Angonese, Randnr. 32, und Wouters u. a., Randnr. 120).
- EuGH, 21.12.2023 - C-124/21
Wettbewerb
Dies ist insbesondere bei Regeln über den Ausschluss ausländischer Spieler bei der Aufstellung von Mannschaften der Fall, die an Wettbewerben zwischen Mannschaften, die ihr Land vertreten, teilnehmen, oder bei Regeln über die Festlegung der Rangordnungskriterien, die bei der Auswahl der an Einzelwettbewerben teilnehmenden Sportler zum Einsatz kommen (…vgl. in diesem Sinne Urteile vom 12. Dezember 1974, Walrave und Koch, 36/74, EU:C:1974:140, Rn. 8…, vom 15. Dezember 1995, Bosman, C-415/93, EU:C:1995:463, Rn. 76 und 127, sowie vom 11. April 2000, Deliège, C-51/96 und C-191/97, EU:C:2000:199, Rn. 43, 44, 63, 64 und 69).Aus ihr ergibt sich zwar, dass es einem Sportverband wie der ISU freisteht, Regeln in Bezug auf die Veranstaltung und den Ablauf der internationalen Wettbewerbe in der betreffenden Sportart zu erlassen, anzuwenden und ihre Einhaltung mit Sanktionen zu sichern (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 11. April 2000, Deliège, C-51/96 und C-191/97, EU:C:2000:199, Rn. 67 und 68, vom 18 Juli 2006, Meca-Medina und Majcen/Kommission, C-519/04 P, EU:C:2006:492, Rn. 44, …und vom 13. Juni 2019, TopFit und Biffi, C-22/18, EU:C:2019:497, Rn. 60), doch gestatten diese Erwägungen es keinesfalls, Vorschriften als rechtmäßig anzusehen, die wie die Regeln für die vorherige Genehmigung und die Zulassung nicht mit angemessenen Beschränkungen und Bindungen sowie einer angemessenen Kontrolle verbunden sind.
Rn. 196 Der Gerichtshof hat nämlich bereits festgestellt, dass Sportverbände, auch wenn sie über rechtliche Autonomie verfügen, die es ihnen gestattet, Vorschriften u. a. zur Veranstaltung von Wettbewerben, zu deren ordnungsgemäßer Durchführung und zur Teilnahme der Sportler an ihnen zu erlassen (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 11. April 2000, Deliège, C-51/96 und C-191/97, EU:C:2000:199, Rn. 67 und 68, …sowie vom 13. Juni 2019, TopFit und Biffi, C-22/18, EU:C:2019:497, Rn. 60), dabei nicht die Ausübung der dem Einzelnen durch das Unionsrecht verliehenen Rechte und Freiheiten einschränken dürfen (…vgl. in diesem Sinne Urteile vom 15. Dezember 1995, Bosman, C-415/93, EU:C:1995:463, Rn. 81 und 83, …sowie vom 13. Juni 2019, TopFit und Biffi, C-22/18, EU:C:2019:497, Rn. 52), zu denen die Rechte gehören, die sich aus den Art. 101 und 102 AEUV ergeben.
- EuGH, 21.12.2023 - C-680/21
Freizügigkeit
Rn. 32 Außerdem müssen die Angaben in der Vorlageentscheidung nicht nur dem Gerichtshof zweckdienliche Antworten ermöglichen, sondern auch den Regierungen der Mitgliedstaaten und den anderen Beteiligten die Möglichkeit geben, gemäß Art. 23 der Satzung des Gerichtshofs der Europäischen Union Erklärungen abzugeben (…vgl. in diesem Sinne Urteile vom 1. April 1982, Holdijk u. a., 141/81 bis 143/81, EU:C:1982:122, Rn. 7, und vom 11. April 2000, Deliège, C-51/96 und C-191/97, EU:C:2000:199, Rn. 31).Dies ist insbesondere der Fall bei Regeln über den Ausschluss ausländischer Spieler von der Aufstellung der Mannschaften, die an Wettbewerben zwischen Mannschaften, die ihr Land vertreten, teilnehmen, oder bei Regeln über die Festlegung der Rangordnungskriterien, die bei der Auswahl der an Einzelwettbewerben teilnehmenden Sportler zum Einsatz kommen (…vgl. in diesem Sinne Urteile vom 12. Dezember 1974, Walrave und Koch, 36/74, EU:C:1974:140, Rn. 8…, vom 15. Dezember 1995, Bosman, C-415/93, EU:C:1995:463, Rn. 76 und 127, sowie vom 11. April 2000, Deliège, C-51/96 und C-191/97, EU:C:2000:199, Rn. 43, 44, 63, 64 und 69).
Rn. 73 Insbesondere muss sich, wenn vorgetragen wird, dass eine von einem Sportverband aufgestellte Regel ein Hindernis für die Freizügigkeit der Arbeitnehmer oder ein wettbewerbswidriges Kartell darstelle, die Einstufung dieser Regel als Hindernis oder als wettbewerbswidriges Kartell jedenfalls auf eine konkrete Prüfung ihres Inhalts in dem tatsächlichen Zusammenhang stützen, in dem sie anzuwenden ist (…vgl. in diesem Sinne Urteile vom 15. Dezember 1995, Bosman, C-415/93, EU:C:1995:463, Rn. 98 bis 103, vom 11. April 2000, Deliège, C-51/96 und C-191/97, EU:C:2000:199, Rn. 61 bis 64, …und vom 13. April 2000, Lehtonen und Castors Braine, C-176/96, EU:C:2000:201, Rn. 48 bis 50).
Rn. 103 In Bezug auf den wirtschaftlichen und rechtlichen Zusammenhang, in den sich die Regeln, zu denen das vorlegende Gericht den Gerichtshof befragt, einfügen, ergibt sich aus der Rechtsprechung des Gerichtshofs zunächst, dass es in Anbetracht der spezifischen Natur der "Produkte", die Sportwettbewerbe aus wirtschaftlicher Sicht darstellen, den für eine Sportart zuständigen Verbänden wie der UEFA und der URBSFA im Allgemeinen freisteht, Regeln u. a. zur Organisation der Wettbewerbe in dieser Sportart, zu ihrer ordnungsgemäßen Durchführung und zur Teilnahme der Sportler an ihnen aufzustellen (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 11. April 2000, Deliège, C-51/96 und C-191/97, EU:C:2000:199, Rn. 67 und 68, …sowie vom 13. Juni 2019, TopFit und Biffi, C-22/18, EU:C:2019:497, Rn. 60), sofern die Verbände dabei nicht die Ausübung der Rechte und Freiheiten beschränken, die das Unionsrecht den Einzelnen verleiht (…vgl. in diesem Sinne Urteile vom 15. Dezember 1995, Bosman, C-415/93, EU:C:1995:463, Rn. 81 und 83, …sowie vom 13. Juni 2019, TopFit und Biffi, C-22/18, EU:C:2019:497, Rn. 52).
- BGH, 14.08.2008 - KVR 54/07
Lottoblock
Die Bestimmungen des EG-Vertrags über den freien Dienstleistungsverkehr sind nicht auf Betätigungen anwendbar, von deren Merkmalen keines über die Grenzen eines Mitgliedstaats hinausweist (EuGH, Urt. v. 11.4.2000 - C-51/96, Slg. 2000, I-2549 = NJW 2000, 2011 Tz. 58 - Deliège, m.w.N., vgl. in diesem Sinne zur Warenverkehrsfreiheit auch EuGH, Urt. v. 5.12.2000 - C-448/98, Slg. 2000, I-10663 = EuZW 2001, 158 Tz. 21 - Guimont, m.w.N.). - EuGH, 10.11.2016 - C-432/15
Baštová - Vorlage zur Vorabentscheidung - Steuerwesen - …
Rn. 31 Schließlich können, wie der Generalanwalt in Nr. 32 seiner Schlussanträge festgestellt hat, sportliche Aktivitäten und vor allem die Teilnahme an Sportwettbewerben mit der Erbringung einer Reihe verschiedener, jedoch eng miteinander verknüpfter Dienstleistungen einhergehen (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 11. April 2000, Deliège, C-51/96 und C-191/97, EU:C:2000:199, Rn. 56). - Generalanwalt beim EuGH, 07.03.2019 - C-22/18
TopFit und Biffi - Niederlassungsfreiheit - Unionsbürgerschaft - Art. 18, 21, 49 …
Der Gerichtshof hat im Urteil Deliège{FN-VERWEIS:50} entschieden, dass "die bloße Tatsache, dass eine Sportvereinigung oder ein Sportverband die Sportler, die ihre Mitglieder sind, einseitig als Amateure qualifiziert, für sich allein nicht aus[schließt], dass die Tätigkeit dieser Sportler zum Wirtschaftsleben … gehört"{FN-VERWEIS:51}; insoweit ist die Ausübung einer wirtschaftlichen Tätigkeit Voraussetzung sowohl dafür, dass die unionsrechtlichen Freizügigkeitsregelungen anwendbar werden{FN-VERWEIS:52}, als auch dafür, dass sportliche Tätigkeiten vom Geltungsbereich des Unionsrechts erfasst werden{FN-VERWEIS:53}.Rn. 53 Ferner hat der Gerichtshof im Urteil Deliège{FN-VERWEIS:57}, einer Rechtssache, die die Teilnahme an einer Einzelsportart sowie eine angebliche Beschränkung der Freizügigkeit betraf, entschieden, dass jeder Vergabe (finanzieller) Zuwendungen aufgrund sportlicher Ergebnisse seitens der öffentlichen Hand neben privatem Sponsoring Bedeutung dafür zukam, ob die Tätigkeit eines Amateurathleten zum Wirtschaftsleben gehörte{FN-VERWEIS:58}.
Der Gerichtshof hat nämlich im Urteil Deliège entschieden, dass Dienstleistungen auch dann Dienstleistungen bleiben, wenn sie nicht von denen bezahlt werden, denen sie zugutekommen{FN-VERWEIS:73}.
{FN:14} Polen verweist auf die Urteile vom 12. Dezember 1974, Walrave und Koch (…36/74, EU:C:1974:140, Rn. 8 und 9), vom 14. Juli 1976, Donà (…13/76, EU:C:1976:115, Rn. 13 bis 15), vom 15. Dezember 1995, Bosman (…C-415/93, EU:C:1995:463, Rn. 73), vom 11. April 2000, Deliège (C-51/96 und C-191/97, EU:C:2000:199, Rn. 43), und vom 18. Juli 2006, Meca-Medina und Majcen/Kommission (…C-519/04 P, EU:C:2006:492, Rn. 26).
{FN:21} Urteile vom 15. Dezember 1995, Bosman (…C-415/93, EU:C:1995:463, Rn. 127), und vom 11. April 2000, Deliège (C-51/96 und C-191/97, EU:C:2000:199, Rn. 61 bis 64).
{FN:50} Urteil vom 11. April 2000 (C-51/96 und C-191/97, EU:C:2000:199).
{FN:55} Urteil vom 11. April 2000, Deliège (C-51/96 und C-191/97, EU:C:2000:199, Rn. 54 und die dort angeführte Rechtsprechung).
{FN:57} Urteil vom 11. April 2000 (C-51/96 und C-191/97, EU:C:2000:199, Rn. 51).
{FN:73} Urteil vom 11. April 2000, Deliège (C-51/96 und C-191/97, EU:C:2000:199, Rn. 56).
Vgl. auch Urteile vom 11. April 2000, Deliège (C-51/96 und C-191/97, EU:C:2000:199, Rn. 43), und vom 13. April 2000, Lehtonen und Castors Braine (…C-176/96, EU:C:2000:201, Rn. 34).
{FN:96} Urteil vom 11. April 2000, Deliège (C-51/96 und C-191/97, EU:C:2000:119, Rn. 64).
- EuGH, 16.07.2026 - C-209/23
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Rn. 285 Auch wenn sich diese Bestimmung in erster Linie an die Mitgliedstaaten richtet, kann sie gleichwohl Anwendung finden, wenn eine Gruppe oder Organisation gegenüber Einzelpersonen bestimmte Befugnisse ausüben und sie Bedingungen unterwerfen kann, die denen entsprechen, die ihnen ein Mitgliedstaat auferlegen könnte (…vgl. in diesem Sinne Urteile vom 12. Dezember 1974, Walrave und Koch, 36/74, EU:C:1974:140, Rn. 17, vom 11. April 2000, Deliège, C-51/96 und C-191/97, EU:C:2000:199, Rn. 47, …und vom 13. Juni 2019, TopFit und Biffi, C-22/18, EU:C:2019:497, Rn. 39). - EuG, 26.01.2005 - T-193/02
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- Generalanwalt beim EuGH, 13.03.2025 - C-715/23
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- Generalanwalt beim EuGH, 10.10.2007 - C-281/06
Jundt
- Generalanwalt beim EuGH, 11.05.2006 - C-506/04
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- Generalanwalt beim EuGH, 15.07.2010 - C-77/09
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- Generalanwalt beim EuGH, 18.05.2006 - C-275/05
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- Generalanwalt beim EuGH, 20.03.2003 - C-313/01
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- Generalanwalt beim EuGH, 17.09.2009 - C-172/08
Pontina Ambiente - Abfalldeponien - Sonderabgabe für die Deponierung fester …
- Generalanwalt beim EuGH, 14.11.2002 - C-355/00
Freskot
- EuGH, 16.07.2009 - C-125/08
Deschaumes
- EFTA-Gerichtshof, 16.11.2018 - E-8/17
Henrik Kristoffersen v the Norwegian Ski Federation, supported by the Norwegian …
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Rechtsprechung
| Generalanwalt beim EuGH, 18.03.1999 - C-51/96 |
Volltextveröffentlichung
- EU-Kommission
Christelle Deliège gegen Ligue francophone de judo et disciplines associées ASBL, Ligue belge de judo ASBL, Union européenne de judo (C-51/96) und François Pacquée (C-191/97).
Dienstleistungsfreiheit - Für Unternehmen geltende Wettbewerbsregeln - Judoka - Sportregeln mit nationalen Quoten und Verfahren für die Auswahl durch nationale Verbände für die Teilnahme an internationalen Turnieren
Verfahrensgang
- Generalanwalt beim EuGH, 18.03.1999 - C-51/96
- Generalanwalt beim EuGH, 18.05.1999 - C-51/96
- EuGH, 11.04.2000 - C-51/96
Papierfundstellen
- Slg. 2000, I-2549
Wird zitiert von ... (0) Zitiert selbst (28)
- EuGH, 15.12.1995 - C-415/93
Union royale belge des sociétés de football association u.a. / Bosman u.a.
Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 18.03.1999 - C-51/96
Folgt man hier der Argumentation des Gerichtshofes im Urteil Bosman(17), so muß man einräumen, daß zwar die Vereinigungsfreiheit durch das Gemeinschaftsrecht geschützt sein mag, jedenfalls aber nicht so weit gehen kann, daß die Tätigkeit von Frau Deliège vom Anwendungsbereich des Artikels 59 ausgeschlossen würde, weil das entsprechende Problem die Ausübung dieser Freiheit nicht unmittelbar tangiere.Das ergebe sich auch e contrario aus dem Urteil Bosman.
Diese Feststellungen sind im Urteil Bosman bekräftigt worden, wenn dort anerkannt wird, daß die Gemeinschaftsvorschriften über die Freizügigkeit und den freien Dienstleistungsverkehr "... Regelungen oder Praktiken nicht entgegenstehen, die aus nichtwirtschaftlichen Gründen, die mit dem besonderen Charakter und Rahmen bestimmter Begegnungen zusammenhängen, gerechtfertigt sind"(59).
(12) - Vgl. Urteile vom 14. Juli 1976 in der Rechtssache 13/76 (Donà, Slg. 1976, 1333, Randnr. 12), vom 12. Dezember 1974 in der Rechtssache 36/74 (Walrave und Koch, Slg. 1974, 1405, Randnr. 4) und vom 15. Dezember 1995 in der Rechtssache C-415/93 (Bosman, Slg. 1995, I-4921, Randnr. 73).
(56) - Urteil Bosman (zitiert in Fußnote 12, Randnr. 103).
(59) - Urteil Bosman (zitiert in Fußnote 12, Randnr. 76).
(81) - Schlußanträge zum Urteil Bosman (zitiert in Fußnote 12, Nrn. 268 ff.).
- EuGH, 21.04.1988 - 338/85
Pardini / Ministero del commercio con l'estero
Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 18.03.1999 - C-51/96
Folglich dürfe nach dem Urteil Pardini(4) auf die Vorabentscheidungsfrage nicht geantwortet werden.Nach dem Urteil Pardini(6) ist der Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften zur Beantwortung von Vorabentscheidungsfragen im Rahmen eines Verfahrens des vorläufigen Rechtsschutzes zuständig, wenn die Antwort dem vorlegenden Gericht von Nutzen sein kann.
Außerdem ist es nach dem Urteil Pardini(10) ebenfalls nicht möglich, die Vorabentscheidungsfrage zu beantworten, um einfach nur das nationale Gericht, das in der Hauptsache zu entscheiden hat, zu unterstützen.
(4) - Urteil vom 21. April 1988 in der Rechtssache 338/85 (Pardini, Slg. 1988, 2041).
(7) - Urteil Pardini (zitiert in Fußnote 4, Randnr. 11).
(8) - Urteil Pardini (zitiert in Fußnote 4, Randnr. 10).
- Generalanwalt beim EuGH, 18.05.1999 - C-191/97
Deliège
Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 18.03.1999 - C-51/96
Rn. 8 Vor seiner Entscheidung in der Hauptsache ist das Tribunal de première instance Namur zu der Auffassung gelangt, es bestehe die Gefahr, daß der Gerichtshof die in der Rechtssache C-51/96 gestellte Frage für unzulässig erklären könne, und hat es daher für angebracht gehalten, das Verfahren auszusetzen und eine weitere Vorabentscheidungsfrage vorzulegen, die wie folgt lautet (Rechtssache C-191/97):.Genau aus diesem Grund hat nämlich das in der Hauptsache befaßte Gericht, das sich der Gefahr bewußt wurde, die Vorabentscheidungsfrage als unzulässig zurückgewiesen zu sehen, eine neue Vorabentscheidungsfrage vorgelegt, diesmal in der Rechtssache C-191/97.
V - Zur Rechtssache C-191/97.
Rn. 14 Die Sportverbände, die griechische Regierung und die Kommission vertreten in ihren Stellungnahmen die Auffassung, die in der Rechtssache C-191/97 vorgelegte Vorabentscheidungsfrage sei unzulässig, weil erstens der rechtliche und tatsächliche Rahmen der Sache nicht ausreichend dargelegt sei, um sie beantworten zu können, sie sich zweitens nicht auf das Gemeinschaftsrecht beziehe, drittens eine etwaige Antwort die Verteidigungsrechte des internationalen Verbandes und der EJU beeinträchtigen würde, die, obwohl sie in der Sache unmittelbar betroffen seien, ihren Standpunkt nicht hätten darlegen können, und weil viertens diese Frage rein hypothetisch sei.
Bezüglich der Vorabentscheidungsfrage in der Rechtssache C-191/97:.
- EuGH, 24.03.1994 - C-275/92
H.M. Customs und Excise / Schindler
Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 18.03.1999 - C-51/96
In seinem Urteil Schindler(22) hat er entschieden, daß Lotterien unter Artikel 60 des Vertrages fallen und der Verkauf von Lotterielosen mithin eine wirtschaftliche Tätigkeit darstellt, und zwar aus folgendem Grund: "Die gewöhnlichen Tätigkeiten im Rahmen einer Lotterie bestehen aber in der Zahlung eines Betrags durch einen Spieler, der auf einen Gewinn oder einen Preis als Gegenleistung hofft.In den Urteilen Schindler(31) und Steymann(32) hat der Gerichtshof klar zum Ausdruck gebracht, daß er diesen Rechtsbegriff nicht formal, sondern funktional auslegen wolle, was auch für den vorliegenden Fall gelten könnte, vorausgesetzt natürlich, daß dieser nach Prüfung alle Aspekte aufweist, die für die Anwendung des Artikels 60 erforderlich sind.
(15) - Vgl. Urteile vom 27. September 1988 in der Rechtssache 263/86 (Humbel, Slg. 1988, 5365) und vom 24. März 1994 in der Rechtssache C-275/92 (Schindler, Slg. 1994, I-1039).
(23) - Urteil Schindler (zitiert in Fußnote 15, Randnr. 33).
- EuGH, 27.09.1988 - 263/86
Belgischer Staat / Humbel
Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 18.03.1999 - C-51/96
Sie verweisen auf das Urteil Humbel(16), dem sie entnehmen, daß eine Tätigkeit ohne Gewinnstreben, die lediglich kulturelle und soziale Bedürfnisse zufriedenstellen will, nicht in den Anwendungsbereich von Artikel 60 des Vertrages fällt; um genau diese Betätigung handele es sich beim Judosport in Belgien.Rn. 29 In den Urteilen Humbel(19) und Wirth(20) hat der Gerichtshof festgestellt, Wesensmerkmal des Entgelts sei, daß "... es die wirtschaftliche Gegenleistung für die betreffende Leistung darstellt, wobei die Gegenleistung in der Regel zwischen dem Erbringer und dem Empfänger der Leistung vereinbart wird"(21).
(15) - Vgl. Urteile vom 27. September 1988 in der Rechtssache 263/86 (Humbel, Slg. 1988, 5365) und vom 24. März 1994 in der Rechtssache C-275/92 (Schindler, Slg. 1994, I-1039).
(21) - Urteil Humbel (zitiert in Fußnote 15, Randnr. 17) und Urteil Wirth (zitiert in Fußnote 20, Randnr. 15).
- EuGH, 12.12.1974 - 36/74
Walrave und Koch / Association Union Cycliste Internationale u.a.
Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 18.03.1999 - C-51/96
Seit dem Urteil Walrave und Koch hat der Gemeinschaftsrichter entschieden, daß die Zusammensetzung von Nationalmannschaften "eine Frage [ist], die ausschließlich den Sport betrifft und als solche mit der Wirtschaftstätigkeit nichts zu tun hat"(58).(12) - Vgl. Urteile vom 14. Juli 1976 in der Rechtssache 13/76 (Donà, Slg. 1976, 1333, Randnr. 12), vom 12. Dezember 1974 in der Rechtssache 36/74 (Walrave und Koch, Slg. 1974, 1405, Randnr. 4) und vom 15. Dezember 1995 in der Rechtssache C-415/93 (Bosman, Slg. 1995, I-4921, Randnr. 73).
(58) - Urteil Walrave und Koch (zitiert in Fußnote 12, Randnr. 8).
- EuGH, 10.05.1995 - C-384/93
Alpine Investments / Minister van Financiën
Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 18.03.1999 - C-51/96
(55) - Urteil vom 10. Mai 1995 in der Rechtssache C-384/93 (Alpine Investments, Slg. 1995, I-1141).Vgl. auch Urteile vom 25. Juli 1991 in der Rechtssache C-288/89 (Collectieve Antennevoorziening Gouda, Slg. 1991, I-4007); Urteile Alpine Investments (zitiert in Fußnote 55) und Schindler (zitiert in Fußnote 15).
(65) - Vgl. Urteile Alpine Investments (zitiert in Fußnote 55), Säger (zitiert in Fußnote 62) und Collectieve Antennevoorziening Gouda (zitiert in Fußnote 63) sowie Urteil vom 25. Juli 1991 in der Rechtssache C-353/89 (Kommission/Niederlande, Slg. 1991, I-4069).
- EuGH, 25.07.1991 - C-76/90
Säger / Dennemeyer
Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 18.03.1999 - C-51/96
Ich verweise insbesondere auf das Urteil Säger(62), wonach "... Artikel 59 EWG-Vertrag nicht nur die Beseitigung sämtlicher Diskriminierungen des Dienstleistungserbringers aufgrund seiner Staatsangehörigkeit, sondern auch die Aufhebung aller Beschränkungen - selbst wenn sie unterschiedslos für einheimische Dienstleistende wie für Dienstleistende anderer Mitgliedstaaten gelten - verlangt, wenn sie geeignet sind, die Tätigkeit des Dienstleistenden, der in einem anderen Mitgliedstaat ansässig ist und dort rechtmäßig ähnliche Dienstleistungen erbringt, zu unterbinden oder zu behindern"(63).(62) - Urteil vom 25. Juli 1991 in der Rechtssache C-76/90 (Säger, Slg. 1991, I-4221).
(63) - Urteil Säger (zitiert in Fußnote 62, Randnr. 12).
- EuGH, 14.07.1976 - 13/76
Dona ./. Mantero - Fußballprofi, Diskriminierung aufgrund der Staatsangehörigkeit
Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 18.03.1999 - C-51/96
Im Urteil Donà hat er ausdrücklich erklärt, daß die Vorschriften über die Freizügigkeit und den freien Dienstleistungsverkehr "... einer Regelung oder Praxis nicht entgegen[stehen], welche die ausländischen Spieler von der Mitwirkung bei bestimmten Begegnungen aus nichtwirtschaftlichen Gründen ausschließt, die mit dem besonderen Charakter und Rahmen dieser Begegnungen zusammenhängen und deshalb ausschließlich den Sport als solchen betreffen, wie dies zum Beispiel bei Begegnungen zwischen Nationalmannschaften verschiedener Länder der Fall ist"(57).(12) - Vgl. Urteile vom 14. Juli 1976 in der Rechtssache 13/76 (Donà, Slg. 1976, 1333, Randnr. 12), vom 12. Dezember 1974 in der Rechtssache 36/74 (Walrave und Koch, Slg. 1974, 1405, Randnr. 4) und vom 15. Dezember 1995 in der Rechtssache C-415/93 (Bosman, Slg. 1995, I-4921, Randnr. 73).
(57) - Urteil Donà (zitiert in Fußnote 12, Randnr. 14).
- EuGH, 05.10.1988 - 196/87
Steymann / Staatssecretaris van Justitie
Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 18.03.1999 - C-51/96
Rn. 32 Nicht ohne Belang ist auch das Urteil Steymann(27) zur Natur der Tätigkeiten einer Person im Rahmen ihrer Mitgliedschaft bei einer religiösen Gemeinschaft.(27) - Urteil vom 5. Oktober 1988 in der Rechtssache 196/87 (Steymann, Slg. 1988, 6159).
(28) - Urteil Steymann (zitiert in Fußnote 27, Randnr. 12).
- EuGH, 26.04.1988 - 352/85
Bond van Adverteerders / Niederlande State
- EuGH, 07.12.1993 - C-109/92
Wirth / Landeshauptstadt Hannover
- EuGH, 26.01.1993 - C-320/90
Telemarsicabruzzo u.a. / Circostel u.a.
- EuGH, 24.11.1993 - C-267/91
Strafverfahren gegen Keck und Mithouard
- EuGH, 23.04.1991 - C-41/90
Höfner und Elser / Macrotron
- EuGH, 30.06.1966 - 56/65
Société Technique Minière / Maschinenbau Ulm
- EuGH, 31.01.1984 - 286/82
Luisi und Carbone / Ministero dello Tesoro
- EuGH, 29.10.1980 - 209/78
Van Landewyck / Kommission
- EuGH, 15.12.1994 - C-250/92
Gøttrup-Klim und others Grovvareforeninger / Dansk Landbrugs Grovvareselskab
- EuGH, 25.07.1991 - C-288/89
Stichting Collectieve Antennevoorziening Gouda / Commissariaat voor de Media
- EuGH, 01.02.1978 - 19/77
Miller / Kommission
- EuGH, 31.05.1979 - 22/78
Hugin / Kommission
- EuGH, 25.07.1991 - C-353/89
Kommission / Niederlande
- EuGH, 26.01.1993 - C-322/90
- EuGH, 20.06.1978 - 28/77
Tepea / Kommission
- EuG, 09.11.1994 - T-46/92
Scottish Football Association gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften. - …
- EuGH, 29.10.1980 - 218/78
- EuGH, 29.10.1980 - 215/78
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