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Weitere Entscheidungen unten: EuG, 05.12.2002 | EuG, 22.05.2007 | EuG | Generalanwalt beim EuGH

Rechtsprechung
   EuG, 03.12.2002 - T-181/02 R   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2002,4491
EuG, 03.12.2002 - T-181/02 R (https://dejure.org/2002,4491)
EuG, Entscheidung vom 03.12.2002 - T-181/02 R (https://dejure.org/2002,4491)
EuG, Entscheidung vom 03. Dezember 2002 - T-181/02 R (https://dejure.org/2002,4491)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Judicialis

    EGV Art. 242; ; Beschluss 88/591/EGKS, EWG, Euratom Art. 4; ; Verfahrensordnung Art. 104; ; Entscheidung 2002/783/EG; ; Leitlinien der Gemeinschaft für staatliche Beihilfen zur Ret... tung und Umstrukturierung von Unternehmen in Schwierigkeiten

  • Europäischer Gerichtshof

    Neue Erba Lautex / Kommission

    "Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes - Staatliche Beihilfen - Beihilfen in den neuen Bundesländern - Rettungs- und Umstrukturierungsbeihilfen - Rückforderungspflicht - Dringlichkeit - Interessenabwägung"

  • EU-Kommission

    Neue Erba Lautex GmbH Weberei und Veredlung gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften.

    Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes - Staatliche Beihilfen - Beihilfen in den neuen Bundesländern - Rettungs- und Umstrukturierungsbeihilfen - Rückforderungspflicht - Dringlichkeit - Interessenabwägung.

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes - Staatliche Beihilfen - Beihilfen in den neuen Bundesländern - Rettungs- und Umstrukturierungsbeihilfen - Rückforderungspflicht - Dringlichkeit - Interessenabwägung

  • rechtsportal.de

    Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes - Staatliche Beihilfen - Beihilfen in den neuen Bundesländern - Rettungs- und Umstrukturierungsbeihilfen - Rückforderungspflicht - Dringlichkeit - Interessenabwägung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Aussetzung des Vollzugs der Entscheidung der Kommission vom 12. März 2002 über die staatliche Beihilfe C 62/2001 (ex NN 8/2000) der Bundesrepublik Deutschland zugunsten von Neue Erba Lautex GmbH und Erba Lautex GmbH in Gesamtvollstreckung; Kriterien für die Beurteilung ...

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)

    Beihilfen in den neuen Bundesländern - Rettungs- und Umstrukturierungsbeihilfen - Rückforderungspflicht

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Sonstiges

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (13)Zitiert selbst (37)

  • EuGH, 11.11.1987 - 259/85

    Frankreich / Kommission

    Auszug aus EuG, 03.12.2002 - T-181/02
    Nach ständiger Rechtsprechung schließt weder der verhältnismäßig geringe Umfang einer Beihilfe noch die verhältnismäßig geringe Größe des begünstigten Unternehmens von vornherein die Möglichkeit einer Beeinträchtigung des Handels zwischen Mitgliedstaaten aus (Urteile des Gerichtshofes vom 11. November 1987 in der Rechtssache 259/85, Frankreich/Kommission, Slg. 1987, 4393, Randnr. 24, und vom 21. März 1990 in der Rechtssache C-142/87, Belgien/Kommission, Slg. 1990, I-959, Randnr. 43; Urteil des Gerichts vom 30. April 1998 in der Rechtssache T-214/95, Vlaams Gewest/Kommission, Slg. 1998, II-717, Randnr. 48).

    Selbst eine verhältnismäßig geringe Beihilfe kann nämlich unstreitig die Handelsbedingungen in einer Weise verändern, die dem gemeinsamen Interesse zuwiderläuft, da sie es den begünstigten Unternehmen ermöglicht, ihre Investitionskosten zu senken, und damit die Stellung dieser Unternehmen gegenüber anderen Unternehmen, die mit ihnen in der Gemeinschaft im Wettbewerb stehen, stärkt (Urteil des Gerichtshofes vom 17. September 1980 in der Rechtssache 730/79, Philip Morris/Kommission, Slg. 1980, 2671, Randnr. 11, und Urteil Frankreich/Kommission, Randnr. 24).

  • EuGH, 15.06.1987 - 142/87

    Belgien / Kommission

    Auszug aus EuG, 03.12.2002 - T-181/02
    Sie ist der Ansicht, die Antragstellerin hätte die Einleitung des Rückforderungsverfahrens durch die BvS und die SAB abwarten und dann von den ihr gegen diese Rückforderung zur Verfügung stehenden innerstaatlichen Rechtsbehelfen Gebrauch machen müssen (Urteil des Gerichtshofes vom 25. Oktober 2001 in der Rechtssache C-276/99, Deutschland/Kommission, Slg. 2001, I-8055; Beschlüsse des Präsidenten des Gerichtshofes vom 6. Februar 1986 in der Rechtssache 310/85 R, Deufil/Kommission, Slg. 1986, 537, Randnr. 22, und vom 15. Juni 1987 in der Rechtssache 142/87 R, Belgien/Kommission, Slg. 1987, 2589, Randnr. 26).

    Nach ständiger Rechtsprechung schließt weder der verhältnismäßig geringe Umfang einer Beihilfe noch die verhältnismäßig geringe Größe des begünstigten Unternehmens von vornherein die Möglichkeit einer Beeinträchtigung des Handels zwischen Mitgliedstaaten aus (Urteile des Gerichtshofes vom 11. November 1987 in der Rechtssache 259/85, Frankreich/Kommission, Slg. 1987, 4393, Randnr. 24, und vom 21. März 1990 in der Rechtssache C-142/87, Belgien/Kommission, Slg. 1990, I-959, Randnr. 43; Urteil des Gerichts vom 30. April 1998 in der Rechtssache T-214/95, Vlaams Gewest/Kommission, Slg. 1998, II-717, Randnr. 48).

  • EuGH, 25.10.2001 - C-276/99

    Deutschland / Kommission - "EGKS - Staatliche Beihilfe an Stahlunternehmen - …

    Auszug aus EuG, 03.12.2002 - T-181/02
    Sie ist der Ansicht, die Antragstellerin hätte die Einleitung des Rückforderungsverfahrens durch die BvS und die SAB abwarten und dann von den ihr gegen diese Rückforderung zur Verfügung stehenden innerstaatlichen Rechtsbehelfen Gebrauch machen müssen (Urteil des Gerichtshofes vom 25. Oktober 2001 in der Rechtssache C-276/99, Deutschland/Kommission, Slg. 2001, I-8055; Beschlüsse des Präsidenten des Gerichtshofes vom 6. Februar 1986 in der Rechtssache 310/85 R, Deufil/Kommission, Slg. 1986, 537, Randnr. 22, und vom 15. Juni 1987 in der Rechtssache 142/87 R, Belgien/Kommission, Slg. 1987, 2589, Randnr. 26).

    So ergibt sich u. a. aus dem oben genannten Urteil Deutschland/Kommission, dass das deutsche Gericht (das Landgericht Amberg) in der Rechtssache, die zu diesem Urteil führte, eine Aussetzung des nationalen Rückforderungsverfahrens für angebracht hielt, nachdem der Präsident des Gerichtshofes mit Beschluss vom 3. Mai 1996 in der Rechtssache C-399/95 R (Deutschland/Kommission, Slg. 1996, I-2441) den von der Bundesrepublik Deutschland vor dem Gerichtshof gestellten Antrag auf Aussetzung des Vollzugs der Entscheidung der Kommission abgelehnt hatte.

  • EuGH, 20.03.1997 - C-24/95

    Land Rheinland-Pfalz / Alcan Deutschland - Staatliche Beihilfen - Rückforderung …

    Auszug aus EuG, 03.12.2002 - T-181/02
    Die Verpflichtung des betreffenden Mitgliedstaats, eine mit dem Gemeinsamen Markt unvereinbare Beihilfe aufzuheben, dient nämlich zur Wiederherstellung der früheren Lage (Urteile des Gerichtshofes vom 4. April 1995 in der Rechtssache C-348/93, Kommission/Italien, Slg. 1995, I-673, Randnr. 26, und vom 20. März 1997 in der Rechtssache C-24/95, Alcan Deutschland, Slg. 1997, I-1591, Randnr. 23).
  • EuGH, 14.07.1972 - 48/69

    ICI / Kommission

    Auszug aus EuG, 03.12.2002 - T-181/02
    Ohne dass im vorliegenden Fall auf die Frage eingegangen werden muss, ob die alte Erba Lautex und die Antragstellerin zur gleichen Gruppe von Unternehmen im Sinne des Gemeinschaftsrechts gehören (vgl. Urteile des Gerichtshofes vom 14. Juli 1972 in der Rechtssache 48/69, ICI/Kommission, Slg. 1972, 619, Randnr. 134, vom 12. Juli 1984 in der Rechtssache 170/83, Hydrotherm, Slg. 1984, 2999, Randnr. 11, vom 11. April 1989 in der Rechtssache 66/86, Ahmed Saeed Flugreisen und Silver Line Reisebüro, Slg. 1989, 803, Randnr. 35, und vom 24. Oktober 1996 in der Rechtssache C-73/95 P, Viho/Kommission, Slg. 1996, I-5457, Randnr. 16), genügt die Feststellung, dass die Antragstellerin das Fehlen wirtschaftlicher Bindungen zwischen ihr und der alten Erba Lautex nicht hinreichend dargetan hat.
  • EuGH, 17.09.1980 - 730/79

    Philip Morris / Kommission

    Auszug aus EuG, 03.12.2002 - T-181/02
    Selbst eine verhältnismäßig geringe Beihilfe kann nämlich unstreitig die Handelsbedingungen in einer Weise verändern, die dem gemeinsamen Interesse zuwiderläuft, da sie es den begünstigten Unternehmen ermöglicht, ihre Investitionskosten zu senken, und damit die Stellung dieser Unternehmen gegenüber anderen Unternehmen, die mit ihnen in der Gemeinschaft im Wettbewerb stehen, stärkt (Urteil des Gerichtshofes vom 17. September 1980 in der Rechtssache 730/79, Philip Morris/Kommission, Slg. 1980, 2671, Randnr. 11, und Urteil Frankreich/Kommission, Randnr. 24).
  • EuGH, 24.10.1996 - C-73/95

    Viho / Kommission

    Auszug aus EuG, 03.12.2002 - T-181/02
    Ohne dass im vorliegenden Fall auf die Frage eingegangen werden muss, ob die alte Erba Lautex und die Antragstellerin zur gleichen Gruppe von Unternehmen im Sinne des Gemeinschaftsrechts gehören (vgl. Urteile des Gerichtshofes vom 14. Juli 1972 in der Rechtssache 48/69, ICI/Kommission, Slg. 1972, 619, Randnr. 134, vom 12. Juli 1984 in der Rechtssache 170/83, Hydrotherm, Slg. 1984, 2999, Randnr. 11, vom 11. April 1989 in der Rechtssache 66/86, Ahmed Saeed Flugreisen und Silver Line Reisebüro, Slg. 1989, 803, Randnr. 35, und vom 24. Oktober 1996 in der Rechtssache C-73/95 P, Viho/Kommission, Slg. 1996, I-5457, Randnr. 16), genügt die Feststellung, dass die Antragstellerin das Fehlen wirtschaftlicher Bindungen zwischen ihr und der alten Erba Lautex nicht hinreichend dargetan hat.
  • EuGH, 11.04.1989 - 66/86

    Ahmed Saeed Flugreisen u.a. / Zentrale zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs

    Auszug aus EuG, 03.12.2002 - T-181/02
    Ohne dass im vorliegenden Fall auf die Frage eingegangen werden muss, ob die alte Erba Lautex und die Antragstellerin zur gleichen Gruppe von Unternehmen im Sinne des Gemeinschaftsrechts gehören (vgl. Urteile des Gerichtshofes vom 14. Juli 1972 in der Rechtssache 48/69, ICI/Kommission, Slg. 1972, 619, Randnr. 134, vom 12. Juli 1984 in der Rechtssache 170/83, Hydrotherm, Slg. 1984, 2999, Randnr. 11, vom 11. April 1989 in der Rechtssache 66/86, Ahmed Saeed Flugreisen und Silver Line Reisebüro, Slg. 1989, 803, Randnr. 35, und vom 24. Oktober 1996 in der Rechtssache C-73/95 P, Viho/Kommission, Slg. 1996, I-5457, Randnr. 16), genügt die Feststellung, dass die Antragstellerin das Fehlen wirtschaftlicher Bindungen zwischen ihr und der alten Erba Lautex nicht hinreichend dargetan hat.
  • EuGH, 09.03.1994 - C-188/92

    TWD / Bundesrepublik Deutschland

    Auszug aus EuG, 03.12.2002 - T-181/02
    Da die Antragstellerin die Rechtmäßigkeit der streitigen Entscheidung gemäß Artikel 230 EG angefochten hat, ist das nationale Gericht nicht durch den endgültigen Charakter dieser Entscheidung gebunden (in diesem Sinne auch Urteile des Gerichtshofes vom 9. März 1994 in der Rechtssache C-188/92, TWD Textilwerke Deggendorf, Slg. 1994, I-833, Randnrn.
  • EuGH, 12.07.1984 - 170/83

    Hydrotherm

    Auszug aus EuG, 03.12.2002 - T-181/02
    Ohne dass im vorliegenden Fall auf die Frage eingegangen werden muss, ob die alte Erba Lautex und die Antragstellerin zur gleichen Gruppe von Unternehmen im Sinne des Gemeinschaftsrechts gehören (vgl. Urteile des Gerichtshofes vom 14. Juli 1972 in der Rechtssache 48/69, ICI/Kommission, Slg. 1972, 619, Randnr. 134, vom 12. Juli 1984 in der Rechtssache 170/83, Hydrotherm, Slg. 1984, 2999, Randnr. 11, vom 11. April 1989 in der Rechtssache 66/86, Ahmed Saeed Flugreisen und Silver Line Reisebüro, Slg. 1989, 803, Randnr. 35, und vom 24. Oktober 1996 in der Rechtssache C-73/95 P, Viho/Kommission, Slg. 1996, I-5457, Randnr. 16), genügt die Feststellung, dass die Antragstellerin das Fehlen wirtschaftlicher Bindungen zwischen ihr und der alten Erba Lautex nicht hinreichend dargetan hat.
  • EuGH, 02.04.1998 - C-367/95

    Kommission / Sytraval und Brink's France - Rechtsmittel - Staatliche Beihilfen - …

  • EuGH, 15.02.2001 - C-239/99

    Nachi Europe - "Gemeinsame Handelspolitik - Schutz gegen Dumpingpraktiken - …

  • EuG, 30.04.1998 - T-214/95

    Vlaamse Gewest / Kommission

  • EuGH, 14.12.1999 - C-335/99

    HFB u.a. / Kommission

  • EuGH, 04.04.1995 - C-348/93

    Kommission / Italien

  • EuGH, 30.01.1997 - C-178/95

    Wiljo / Belgischer Staat

  • EuGH, 03.05.1996 - C-399/95

    Deutschland / Kommission

  • EuGH, 03.10.1991 - C-261/89

    Italien / Kommission

  • EuGH, 18.10.1991 - C-213/91

    Abertal / Kommission

  • EuGH, 11.04.2001 - C-471/00

    Kommission / Cambridge Healthcare Supplies - "Rechtsmittel - Beschluss des …

  • EuG, 19.12.2001 - T-195/01

    Government of Gibraltar / Kommission - "Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes …

  • EuGH, 15.04.1998 - C-43/98

    Camar / Kommission und Rat - "Rechtsmittel - Beschluß des Präsidenten des …

  • EuG, 28.06.2000 - T-74/00

    Artegodan / Kommission - "Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes - Rücknahme …

  • EuG, 03.06.1996 - T-41/96

    Bayer AG gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften. - Wettbewerb - …

  • EuG, 25.06.2002 - T-34/02

    Le Levant 015 u.a. / Kommission - "Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes - …

  • EuG, 15.06.2001 - T-339/00

    Bactria / Kommission - "Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes - Verordnung …

  • EuG, 28.05.2001 - T-53/01

    Poste Italiane / Kommission - "Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes - Artikel …

  • EuG, 02.04.1998 - T-86/96

    Arbeitsgemeinschaft Deutscher Luftfahrt-Unternehmen und Hapag Lloyd …

  • EuGH, 20.10.1987 - 119/86

    Spanien / Rat und Kommission

  • EuG, 26.10.1994 - T-231/94

    Transacciones Maritimas SA, Recursos Marinos SA und Makuspesca SA gegen …

  • EuG, 06.12.1996 - T-155/96

    Stadt Mainz gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften. - Vorläufiger …

  • EuGH, 15.05.1997 - C-355/95

    TWD / Kommission

  • EuGH, 14.10.1996 - C-268/96

    SCK und FNK / Kommission

  • EuG, 04.04.2002 - T-198/01

    Technische Glaswerke Ilmenau / Kommission

  • EuGH, 18.10.2002 - C-232/02

    Technische Glaswerke Ilmenau / Kommission - "Rechtsmittel - Beschluss des …

  • EuGH, 06.02.1986 - 310/85

    Deufil / Kommission

  • EuG, 15.07.1998 - T-73/98

    Prayon-Rupel / Kommission - "Staatliche Beihilfen - Verfahren des vorläufigen …

  • OVG Berlin-Brandenburg, 07.11.2005 - 8 S 93.05

    Beihilfe, Gewährung im Rahmen einer Privatisierung, Vertrag, Negativentscheidung …

    Ein Überwiegen des öffentlichen Interesses, das hier wegen des europarechtlichen Bezuges auch das Gemeinschaftsinteresse an der Durchsetzung der gemeinschaftsrechtlichen Wettbewerbsordnung umfasst (vgl. dessen Anerkennung durch das BVerfG, Kammerbeschl. v. 17. Februar 2000 - 2 BvR 1210.98 - zitiert nach juris = DVBl. 2000, 900), ist wegen des vom Europäischen Gerichtshof betonten Erfordernisses der Kohärenz des Systems des Rechtsschutzes durch die europäische und die nationale Gerichtsbarkeit (…EuGH, Urt. v. 9. November 1995 - Rs. C-465/93 - Atlanta, zitiert nach eur-lex = NJW 1996, 1333) nur dann zu verneinen, wenn die Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung erforderlich wäre, um zu vermeiden, dass die Antragstellerin einen schweren und nicht wieder gutzumachenden Schaden erleidet, und wenn das Interesse der Gemeinschaft angemessen berücksichtigt wird (zu dessen hoher Bedeutung vgl. auch EuGH, Urt. v. 20. September 1990 - Rs. C-5/89 - Leitsatz 4, zitiert nach eur-lex = NVwZ 1990, 1161 und EuG, Beschl. v. 3. Dezember 2002 - T-181/02 - Erba Lautex , zitiert nach eur-lex).
  • FG Münster, 01.08.2011 - 9 V 357/11

    Verstoß der Sanierungsklausel gegen Gemeinschaftsrecht?

    Rn. 61 Der Senat entnimmt der Rechtsprechung des EuGH, dass die Befugnis der nationalen Gerichte zur Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes unter den vorstehenden Voraussetzungen auch für solche nationalen Verwaltungsakte gilt, die eine Entscheidung der Europäischen Kommission zur Unvereinbarkeit einer Beihilfe mit dem Binnenmarkt nach Art. 108 Abs. 2 AEUV bzw. zu deren Rückforderung umsetzen (so Urteile des EuGH vom 22.12.2010 C-304/09 "Kommission/Italien", EuZW 2011, 517 Tz 43 - 45; vom 5.5.2011 C-305/09 "Kommission/Italien", juris, Tz 43 f.; eine solche Befugnis voraussetzend auch Beschlüsse des EuG vom 3.12.2002 T-181/02 R "Neue Erba Lautex/Kommission", Slg. 2002, II-5081 Tz 107 f.; vom 25.6.2002 T-34/02 R "B./Komission", Slg. 2002, II-2803 Tz 92; zu den vorstehenden Beschlüssen vgl. Bartosch, EuZW 2004, 43, 48 f.).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 29.12.2006 - 8 S 42.06

    Missachtung einer für die Bundesrepublik Deutschland verbindlichen …

    Die drohende Insolvenz kann einen schweren und nicht wieder gutzumachenden Schaden begründen (vgl. Beschluss des Präsidenten des EuG vom 3. Dezember 2002, Rs. T-181/02 R - Neue Erba Lautex -, zitiert nach curia.europa.eu, Rdn. 88).

    Hinzu tritt das Gemeinschaftsinteresse an einem unverzerrten Wettbewerb, das im Falle eines von der Kommission festgestellten Beihilfeverstoßes nahezu immer Vorrang vor dem Interesse des Beihilfeempfängers hat, den Vollzug der Rückerstattung bis zur Entscheidung in der Hauptsache zu verhindern (vgl. Beschluss des Präsidenten des EuG vom 3. Dezember 2002, a.a.O., Rdn. 113 unter Hinweis auf den im Verfahren der Antragstellerin ergangenen Beschluss vom 4. April 2002, Rs. T-198/01 R).

  • EuG, 07.07.2004 - T-37/04

    Região autónoma dos Açores / Rat

    40 bis 42; Beschluss Free Trade Foods/Kommission, Randnr. 59; Beschlüsse des Präsidenten des Gerichts vom 7. Mai 2002 in der Rechtssache T-306/01 R, Aden u. a./Rat und Kommission, Slg. 2002, II-2387, Randnr. 109, und vom 3. Dezember 2002 in der Rechtssache T-181/02 R, Neue Erba Lautex/Kommission, Slg. 2002, II-5081, Randnrn.
  • EuG, 22.06.2018 - T-476/17

    Arysta LifeScience Netherlands/ Kommission - Vorläufiger Rechtsschutz - …

    Rn. 81 Im Fall eines solchen Schadens ist die beantragte einstweilige Anordnung nur dann gerechtfertigt, wenn sich herausstellt, dass sich der Antragsteller ohne diese Anordnung in einer Lage befände, die vor dem Erlass der das Hauptsacheverfahren beendenden Entscheidung seine Existenz gefährden könnte (Beschluss vom 3. Dezember 2002, Neue Erba Lautex/Kommission, T-181/02 R, EU:T:2002:294, Rn. 84).
  • EuG, 15.05.2003 - T-47/03

    Sison / Rat - Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes - Restriktive Maßnahmen …

    Angesichts dieser Umstände hat der Antragsteller nicht dargetan, dass die Möglichkeit, von den nationalen Behörden eine Genehmigung gemäß den Artikeln 5 und 6 der Verordnung Nr. 2580/2001 zu erhalten, und die innerstaatlichen Rechtsbehelfe, die ihm nach niederländischem Recht gegen nach diesen Bestimmungen erlassene Beschlüsse der nationalen Behörden zur Verfügung stehen, nicht die Abwendung eines schweren und nicht wieder gutzumachenden Schadens ermöglichen würden (vgl. entsprechend Beschlüsse des Präsidenten des Gerichtshofes vom 6. Februar 1986 in der Rechtssache 310/85 R, Deufil/Kommission, Slg. 1986, 537, Randnr. 22, und vom 15. Juni 1987 in der Rechtssache 142/87 R, Belgien/Kommission, Slg. 1987, 2589, Randnr. 26; Beschlüsse des Präsidenten des Gerichts vom 6. Dezember 1996 in der Rechtssache T-155/96 R, Stadt Mainz/Kommission, Slg. 1996, II-1655, Randnr. 25, und vom 3. Dezember 2002 in der Rechtssache T-181/02 R, Neue Erba Lautex/Kommission, Slg. 2002, II-5081, Randnr. 109).
  • EuG, 14.09.2026 - T-304/26
    Rn. 48 Dans l'hypothèse d'un préjudice purement financier, la mesure provisoire sollicitée ne se justifie que s'il apparaît que, en l'absence d'une telle mesure, le requérant se trouverait dans une situation susceptible de mettre en péril son existence avant l'intervention de l'arrêt mettant fin à la procédure au principal (ordonnance du 3 décembre 2002, Neue Erba Lautex/Commission, T-181/02 R, EU:T:2002:294, point 84).
  • EuG, 14.09.2026 - T-359/26
    Rn. 47 Dans l'hypothèse d'un préjudice purement financier, la mesure provisoire sollicitée ne se justifie que s'il apparaît que, en l'absence d'une telle mesure, le requérant se trouverait dans une situation susceptible de mettre en péril son existence avant l'intervention de l'arrêt mettant fin à la procédure au principal (ordonnance du 3 décembre 2002, Neue Erba Lautex/Commission, T-181/02 R, EU:T:2002:294, point 84).
  • EuG, 14.09.2026 - T-305/26
    Rn. 47 Dans l'hypothèse d'un préjudice purement financier, la mesure provisoire sollicitée ne se justifie que s'il apparaît que, en l'absence d'une telle mesure, le requérant se trouverait dans une situation susceptible de mettre en péril son existence avant l'intervention de l'arrêt mettant fin à la procédure au principal (ordonnance du 3 décembre 2002, Neue Erba Lautex/Commission, T-181/02 R, EU:T:2002:294, point 84).
  • EuG, 12.07.2018 - T-224/18

    PV/ Kommission

    Rn. 48 Cependant, il est vrai que, même en cas de préjudice d'ordre purement pécuniaire, une mesure provisoire se justifie s'il apparaît que, en l'absence de cette mesure, la partie qui la sollicite se trouverait dans une situation susceptible de mettre en péril sa viabilité financière (voir, en ce sens, ordonnance du 3 décembre 2002, Neue Erba Lautex/Commission, T-181/02 R, EU:T:2002:294, point 84), puisqu'elle ne disposerait pas d'une somme devant normalement lui permettre de faire face à l'ensemble des dépenses indispensables pour assurer la satisfaction de ses besoins élémentaires jusqu'au moment où il sera statué sur le recours principal (voir, en ce sens, ordonnance du 7 mai 2002, Aden e.a./Conseil et Commission, T-306/01 R, EU:T:2002:113, point 94).
  • EuG, 02.06.2005 - T-125/05

    Umwelt- und Ingenieurtechnik Dresden / Kommission - Vergabeverfahren - Verfahren …

  • EuG, 01.02.2006 - T-417/05

    Endesa / Kommission - Vorläufiger Rechtsschutz - Fusionskontrolle - Dringlichkeit

  • EuG, 10.11.2004 - T-316/04

    Wam / Kommission - Staatliche Beihilfen - Zinsverbilligte Darlehen, durch die es …

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   EuG, 05.12.2002 - T-181/02   

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EuG, 05.12.2002 - T-181/02 (https://dejure.org/2002,77393)
EuG, Entscheidung vom 05.12.2002 - T-181/02 (https://dejure.org/2002,77393)
EuG, Entscheidung vom 05. Dezember 2002 - T-181/02 (https://dejure.org/2002,77393)
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   EuG, 22.05.2007 - T-181/02   

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EuG, Entscheidung vom 22.05.2007 - T-181/02 (https://dejure.org/2007,118094)
EuG, Entscheidung vom 22. Mai 2007 - T-181/02 (https://dejure.org/2007,118094)
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