Rechtsprechung
| EuG, 05.06.2013 - T-201/13 R |
Volltextveröffentlichung
- Europäischer Gerichtshof
Rubinum / Kommission
Vorläufiger Rechtsschutz - Zulassung von Futtermittelzusatzstoffen - Verordnung über die Aussetzung der Zulassungen für die Zubereitung von Bacillus cereus var. toyoi - Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung - Dringlichkeit - Interessenabwägung
Sonstiges (2)
- EU-Kommission (Verfahrensdokumentation)
Rubinum S.A. gegen Europäische Kommission.
[fremdsprachig] Vorläufiger Rechtsschutz - Zulassung von Futtermittelzusatzstoffen - Verordnung über die Aussetzung der Zulassungen für die Zubereitung von Bacillus cereus var. toyoi - Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung - Dringlichkeit - ...
- Europäischer Gerichtshof (Verfahrensmitteilung)
Rubinum / Kommission
Verfahrensgang
- EuG, 05.06.2013 - T-201/13 R
- EuG, 16.10.2013 - T-201/13
- EuG, 21.05.2015 - T-201/13
Wird zitiert von ... (4) Zitiert selbst (36)
- EuG, 21.06.2011 - T-209/11
MB System / Kommission - " Vorläufiger Rechtsschutz - Staatliche Beihilfen in den …
Auszug aus EuG, 05.06.2013 - T-201/13
98 bis 102, und vom 21. Juni 2011, MB System/Kommission, T-209/11 R, nicht in der amtlichen Sammlung veröffentlicht, Randnrn.Die Beurteilung der konkreten finanziellen Lage der Antragstellerin hängt nämlich davon ab, ob ihr zusätzliche Finanzquellen, etwa aus Geldmitteln ihres Konzerns, objektiv zur Verfügung stehen (zu den Einzelheiten der sogenannten Konzern-Rechtsprechung, insbesondere deren Relevanz nicht nur für juristische, sondern auch für natürliche "Kontrollpersonen" sowie für substanzielle Minderheitsbeteiligungen, vgl. Beschluss MB System/Kommission, Randnrn.
Zwar darf der Antragsteller diesen Text in einzelnen Punkten durch eine Bezugnahme auf bestimmte Passagen beigefügter Schriftstücke untermauern und vervollständigen, doch kann eine pauschale Bezugnahme auf andere Schriftstücke nicht das Fehlen der wesentlichen Elemente in der Antragsschrift ausgleichen (Beschluss MB System/Kommission, Randnr. 36).
- EuG, 07.05.2002 - T-306/01
Yusuf und Al Barakaat International Foundation / Rat und Kommission - "Verfahren …
Auszug aus EuG, 05.06.2013 - T-201/13
Rn. 53 Soweit ein Teil dieses Schadens bereits eingetreten ist, genügt der Hinweis, dass der Zweck des Eilverfahrens nicht darin besteht, die Wiedergutmachung eines Schadens zu gewährleisten, sondern darin, die volle Wirksamkeit der Entscheidung zur Hauptsache zu sichern (Beschlüsse des Präsidenten des Gerichts vom 7. Mai 2002, Aden u. a./Rat und Kommission, T-306/01 R, Slg. 2002, II-2387, Randnr. 117, und vom 15. Mai 2003, Sison/Rat, T-47/03 R, Slg. 2003, II-2047, Randnr. 41).Im Übrigen entspricht es ständiger Rechtsprechung, dass eine etwaige künftige Nichtigerklärung der angefochtenen Verordnung im Verfahren zur Hauptsache eine ausreichende Wiedergutmachung des geltend gemachten immateriellen Schadens darstellen würde (Beschlüsse Aden u. a./Rat und Kommission, Randnr. 117, und Sison/Rat, Randnr. 41, sowie Beschluss des Präsidenten des Gerichts vom 8. April 2008, Zypern/Kommission, T-54/08 R, T-87/08 R, T-88/08 R und T-91/08 R bis T-93/08 R, nicht in der amtlichen Sammlung veröffentlicht, Randnr. 61).
- EuGH, 11.04.2001 - C-474/00
Kommission / Bruno - "Rechtsmittel - Beschluss des Präsidenten des Gerichts …
Auszug aus EuG, 05.06.2013 - T-201/13
Rn. 43 In Bezug auf den ähnlich streng reglementierten Markt für Humanarzneimittel hat der Präsident des Gerichtshofs in seinem Beschluss vom 11. April 2001, Kommission/Bruno Farmaceutici u. a. (C-474/00 P[R], Slg. 2001, I-2909, Randnrn. 107 bis 110) den gegen die Nichtzulassung eines Arzneimittels gerichteten Eilantrag mit der Begründung zurückgewiesen, der geltend gemachte finanzielle Schaden - obwohl er sich auf fast zwei Drittel des Umsatzes des Antragstellers belief und somit geeignet war, dessen Existenz in Frage zu stellen - rechtfertige die beantragte Eilmaßnahme nicht, weil der Antragsteller auf einem Markt tätig sei, auf dem die zuständigen Behörden aus Gründen, die für die betroffenen Unternehmen nicht immer vorhersehbar seien, zu schnellem Eingreifen gezwungen sein könnten, um Gefahren für die öffentliche Gesundheit abzuwehren.Rn. 60 Insoweit ist darauf hinzuweisen, dass grundsätzlich den Erfordernissen des Schutzes der öffentlichen Gesundheit gegenüber wirtschaftlichen Erwägungen Vorrang einzuräumen ist (Beschluss Kommission/Bruno Farmaceutici u. a., Randnr. 112, und Urteil des Gerichts vom 3. März 2010, Artegodan/Kommission, T-429/05, Slg. 2010, II-491, Randnr. 91).
- EuG, 15.05.2003 - T-47/03
Sison / Rat - Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes - Restriktive Maßnahmen …
Auszug aus EuG, 05.06.2013 - T-201/13
Rn. 53 Soweit ein Teil dieses Schadens bereits eingetreten ist, genügt der Hinweis, dass der Zweck des Eilverfahrens nicht darin besteht, die Wiedergutmachung eines Schadens zu gewährleisten, sondern darin, die volle Wirksamkeit der Entscheidung zur Hauptsache zu sichern (Beschlüsse des Präsidenten des Gerichts vom 7. Mai 2002, Aden u. a./Rat und Kommission, T-306/01 R, Slg. 2002, II-2387, Randnr. 117, und vom 15. Mai 2003, Sison/Rat, T-47/03 R, Slg. 2003, II-2047, Randnr. 41).Im Übrigen entspricht es ständiger Rechtsprechung, dass eine etwaige künftige Nichtigerklärung der angefochtenen Verordnung im Verfahren zur Hauptsache eine ausreichende Wiedergutmachung des geltend gemachten immateriellen Schadens darstellen würde (Beschlüsse Aden u. a./Rat und Kommission, Randnr. 117, und Sison/Rat, Randnr. 41, sowie Beschluss des Präsidenten des Gerichts vom 8. April 2008, Zypern/Kommission, T-54/08 R, T-87/08 R, T-88/08 R und T-91/08 R bis T-93/08 R, nicht in der amtlichen Sammlung veröffentlicht, Randnr. 61).
- EuGH, 23.02.2001 - C-445/00
DER PRÄSIDENT DES GERICHTSHOFES SETZT DEN VOLLZUG DER VERORDNUNG DES RATES ZUR …
Auszug aus EuG, 05.06.2013 - T-201/13
Der Eilrichter nimmt gegebenenfalls auch eine Abwägung der bestehenden Interessen vor (Beschluss des Präsidenten des Gerichtshofs vom 23. Februar 2001, Österreich/Rat, C-445/00 R, Slg. 2001, I-1461, Randnr. 73, und Beschluss des Präsidenten des Gerichts vom 4. April 2002, Technische Glaswerke Ilmenau/Kommission, T-198/01 R, Slg. 2002, II-2153, Randnr. 50).Die beantragte Aussetzung des Vollzugs der angefochtenen Verordnung wäre nämlich nicht geeignet, diesen Schaden rückwirkend zu beseitigen (vgl. Beschluss des Präsidenten des Gerichtshofs vom 23. Februar 2001, Österreich/Rat, C-445/00 R, Slg. 2001, I-1461, Randnrn.
- EuGH, 30.04.2010 - C-113/09
Rechtsmittel-Zurückweisung
Auszug aus EuG, 05.06.2013 - T-201/13
Rn. 29 In diesem Zusammenhang ist darauf hinzuweisen, dass sich aus Gründen der Rechtssicherheit sowie einer geordneten Rechtspflege die wesentlichen tatsächlichen und rechtlichen Umstände eines Eilantrags zusammenhängend und verständlich schon aus dem Text der Antragsschrift ergeben müssen, damit der Antragsgegner seine Stellungnahme vorbereiten und der Eilrichter seine Entscheidung, gegebenenfalls ohne weitere Informationen, mit der gebotenen Schnelligkeit treffen kann (Beschluss EDF/Kommission, Randnr. 39, und Beschluss des Präsidenten des Gerichtshofs vom 30. April 2010, Ziegler/Kommission, C-113/09 P[R], nicht in der amtlichen Sammlung veröffentlicht, Randnr. 13).Der Umfang des angeblichen Schadens einer einzelnen Konzerngesellschaft kann nämlich, wenn sich deren Interessen sowie diejenigen ihrer Anteilseigner und sonstiger Konzerngesellschaften objektiv überschneiden, nicht vom einseitigen Willen der Letztgenannten abhängen (vgl. in diesem Sinne Beschluss Ziegler/Kommission, Randnr. 46).
- EuG, 04.12.2007 - T-326/07
Cheminova u.a. / Kommission - Vorläufiger Rechtsschutz - Richtlinie 91/414/EWG - …
Auszug aus EuG, 05.06.2013 - T-201/13
Bei der Prüfung dieser beiden Ausnahmetatbestände ist die finanzielle Leistungsfähigkeit - bezogen insbesondere auf den Gesamtumsatz - nicht nur des Antragstellers, sondern auch des Konzerns zu berücksichtigen, dem er unmittelbar oder mittelbar angehört (vgl. in diesem Sinne Beschlüsse des Vizepräsidenten des Gerichtshofs vom 7. März 2013, EDF/Kommission, C-551/12 P[R], nicht in der amtlichen Sammlung veröffentlicht, Randnr. 54, sowie des Präsidenten des Gerichts vom 4. Dezember 2007, Cheminova u. a./Kommission, T-326/07 R, Slg. 2007, II-4877, Randnrn.Rn. 46 Was die Frage betrifft, inwieweit der für die Dauer des Verfahrens zur Hauptsache drohende Verlust der ToyoCerin-Marktanteile als irreversibel angesehen werden könnte, so hat die Antragstellerin nach ständiger Rechtsprechung darzutun, dass die Wiedergewinnung eines beträchtlichen Teils dieser Marktanteile, insbesondere durch geeignete Werbemaßnahmen, wegen Hindernissen struktureller oder rechtlicher Art unmöglich ist (vgl. in diesem Sinne Beschlüsse Kommission/Cambridge Healthcare Supplies, Randnrn. 110 und 111, sowie Cheminova u. a./Kommission, Randnr. 100).
- EuGH, 11.04.2001 - C-471/00
Kommission / Cambridge Healthcare Supplies - "Rechtsmittel - Beschluss des …
Auszug aus EuG, 05.06.2013 - T-201/13
75 und 76, und vom 28. April 2009, United Phosphorus/Kommission, T-95/09 R, nicht in der amtlichen Sammlung veröffentlicht, Randnr. 64; vgl. auch Beschluss des Präsidenten des Gerichtshofs vom 11. April 2001, Kommission/Cambridge Healthcare Supplies, C-471/00 P[R], Slg. 2001, I-2865, Randnrn.Rn. 46 Was die Frage betrifft, inwieweit der für die Dauer des Verfahrens zur Hauptsache drohende Verlust der ToyoCerin-Marktanteile als irreversibel angesehen werden könnte, so hat die Antragstellerin nach ständiger Rechtsprechung darzutun, dass die Wiedergewinnung eines beträchtlichen Teils dieser Marktanteile, insbesondere durch geeignete Werbemaßnahmen, wegen Hindernissen struktureller oder rechtlicher Art unmöglich ist (vgl. in diesem Sinne Beschlüsse Kommission/Cambridge Healthcare Supplies, Randnrn. 110 und 111, sowie Cheminova u. a./Kommission, Randnr. 100).
- EuG, 28.04.2009 - T-95/09
United Phosphorus / Kommission
Auszug aus EuG, 05.06.2013 - T-201/13
75 und 76, und vom 28. April 2009, United Phosphorus/Kommission, T-95/09 R, nicht in der amtlichen Sammlung veröffentlicht, Randnr. 64; vgl. auch Beschluss des Präsidenten des Gerichtshofs vom 11. April 2001, Kommission/Cambridge Healthcare Supplies, C-471/00 P[R], Slg. 2001, I-2865, Randnrn.Es muss vielmehr angenommen werden, dass der befürchtete immaterielle Schaden durch die Veröffentlichung der EFSA-Stellungnahme und der angefochtenen Verordnung verursacht würde und nur durch deren Nichtigerklärung im Verfahren zur Hauptsache, möglicherweise sogar erst nach einer ausdrücklichen Widerlegung der EFSA-Stellungnahme, beseitigt werden könnte (vgl. in diesem Sinne Beschlüsse Dow AgroSciences u. a./Kommission, Randnr. 94, und United Phosphorus/Kommission, Randnr. 61).
- EuG, 18.06.2008 - T-475/07
Dow AgroSciences u.a. / Kommission
Auszug aus EuG, 05.06.2013 - T-201/13
Verliert das Unternehmen diesen Marktanteil, entgehen ihm die Gewinne, die es andernfalls mit dem Verkauf seiner Waren erzielen könnte (vgl. in diesem Sinne Beschlüsse des Präsidenten des Gerichts vom 18. Juni 2008, Dow AgroSciences u. a./Kommission, T-475/07 R, nicht in der amtlichen Sammlung veröffentlicht, Randnrn.Es muss vielmehr angenommen werden, dass der befürchtete immaterielle Schaden durch die Veröffentlichung der EFSA-Stellungnahme und der angefochtenen Verordnung verursacht würde und nur durch deren Nichtigerklärung im Verfahren zur Hauptsache, möglicherweise sogar erst nach einer ausdrücklichen Widerlegung der EFSA-Stellungnahme, beseitigt werden könnte (vgl. in diesem Sinne Beschlüsse Dow AgroSciences u. a./Kommission, Randnr. 94, und United Phosphorus/Kommission, Randnr. 61).
- EuGH, 19.07.1995 - C-149/95
Kommission / Atlantic Container Line u.a.
- EuGH, 07.03.2013 - C-551/12
EDF / Kommission - Rechtsmittel - Vorläufiger Rechtsschutz - …
- EuGH, 01.06.2010 - C-570/07
Die demografischen und geografischen Begrenzungen, die die Regelung von Asturien …
- EuGH, 21.02.2008 - C-348/06
Kommission / Girardot - Rechtsmittel - Bedienstete auf Zeit - Schadensersatzklage …
- EuGH, 19.07.2012 - C-110/12
Rechtsmittel - Vorläufiger Rechtsschutz - Restriktive Maßnahmen gegen Syrien - …
- EuG, 03.03.2010 - T-429/05
Artegodan / Kommission - Außervertragliche Haftung - Humanarzneimittel - …
- EuGH, 14.12.1999 - C-364/99
DSR-Senator Lines / Kommission
- EuGH, 14.12.2001 - C-404/01
Kommission / Euroalliages u.a.
- EuG, 07.03.2013 - T-539/10
Acino / Kommission - Humanarzneimittel - Aussetzung des Inverkehrbringens und …
- EuG, 18.03.2011 - T-457/09
Westfälisch-Lippischer Sparkassen- und Giroverband / Kommission - Vorläufiger …
- EuG, 28.09.2007 - T-257/07
Frankreich / Kommission - Vorläufiger Rechtsschutz - Gesundheitspolizei - …
- EuG, 13.07.2006 - T-11/06
Romana Tabacchi / Kommission - Vorläufiger Rechtsschutz - Antrag auf Aussetzung …
- EuGH, 14.12.2011 - C-446/10
Alcoa Trasformazioni Srl gegen Europäische Kommission.
- EuGH, 14.06.2012 - C-644/11
Qualitest FZE / Rat
- EuGH, 16.12.2010 - C-373/10
Rechtsmittel-Zurückweisung
- EuG, 24.04.2009 - T-52/09
Nycomed Danmark / EMA
- EuG, 08.04.2008 - T-54/08
Zypern / Kommission
- EuGH, 29.06.1993 - C-280/93
Deutschland / Rat
- EuGH, 18.11.1999 - C-329/99
Pfizer Animal Health / Rat - "Rechtsmittel - Beschluß des Präsidenten des …
- EuGH, 14.10.1996 - C-268/96
SCK und FNK / Kommission
- EuG, 04.04.2002 - T-198/01
Technische Glaswerke Ilmenau / Kommission
- EuGH, 25.07.2000 - C-377/98
Niederlande / Parlament und Rat
- EuGH, 17.07.2001 - C-180/01
Kommission / NALOO
- EuGH, 03.05.1996 - C-399/95
Deutschland / Kommission
- EuG, 17.12.2009 - T-396/09
Vereniging Mileudefensie und Stichting Stop Luchtverontreiniging Utrecht gegen …
- EuGH, 03.04.2007 - C-459/06
Rechtsmittel-Zurückweisung
- EuG, 15.12.2014 - T-672/14
August Wolff und Remedia / Kommission - Vorläufiger Rechtsschutz - Zulassung von …
Das Gericht kann somit in einem späteren Schadensersatzprozess die den Antragstellerinnen entstandenen Schäden - gegebenenfalls einen entsprechenden Mindestschaden - im Wege der Schätzung (abstrakt) berechnen und dabei auf die Entwicklung der Marktanteile sowie der daraus resultierenden Gewinne abstellen, die nach dem gewöhnlichen Lauf der Dinge mit hinreichender Wahrscheinlichkeit zu erwarten gewesen wäre (vgl. in diesem Sinne Beschluss vom 5. Juni 2013, Rubinum/Kommission, T-201/13 R, EU:T:2013:296, Rn. 50). - EuG, 16.07.2015 - T-207/15
National Iranian Tanker Company / Rat - Vorläufiger Rechtsschutz - Gemeinsame …
Rn. 76 Das Gericht könnte in einem späteren Schadensersatzprozess den der Klägerin durch die angefochtenen Rechtsakte entstandenen Schaden im Wege der Schätzung abstrakt berechnen und dabei auf die Entwicklung der Marktanteile sowie der daraus resultierenden Gewinne abstellen, die nach dem gewöhnlichen Lauf der Dinge mit hinreichender Wahrscheinlichkeit zu erwarten gewesen wäre, wenn die dem Rat zur Last gelegten Rechtsverstöße nicht begangen worden wären (vgl. in diesem Sinne Beschluss vom 5. Juni 2013, Rubinum/Kommission, T-201/13 R, EU:T:2013:296, Rn. 50). - EuG, 18.01.2016 - T-746/15
Biofa / Kommission - Vorläufiger Rechtsschutz - Pflanzenschutzmittel - …
Das Gericht kann somit in einem späteren Schadensersatzprozess die der Antragstellerin entstandenen Schäden - gegebenenfalls einen entsprechenden Mindestschaden - im Wege der Schätzung (abstrakt) berechnen und dabei auf die Entwicklung der Marktanteile sowie der daraus resultierenden Gewinne abstellen, die nach dem gewöhnlichen Lauf der Dinge mit hinreichender Wahrscheinlichkeit zu erwarten gewesen wäre (vgl. in diesem Sinne Beschluss vom 5. Juni 2013, Rubinum/Kommission, T-201/13 R, EU:T:2013:296, Rn. 50). - EuG, 24.04.2015 - T-43/15
CRM/ Kommission - Vorläufiger Rechtsschutz - Eintragung einer geschützten …
Rn. 52 Im Übrigen könnte das Gericht in einem späteren Schadensersatzprozess den der Antragstellerin entstandenen Schaden im Wege der Schätzung (abstrakt) berechnen und dabei auf die Entwicklung der Marktanteile sowie der daraus resultierenden Gewinne abstellen, die nach dem gewöhnlichen Lauf der Dinge mit hinreichender Wahrscheinlichkeit zu erwarten gewesen wären (vgl. in diesem Sinne Beschluss vom 5. Juni 2013, Rubinum/Kommission, T-201/13 R, EU:T:2013:296, Rn. 50).
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Rechtsprechung
| EuG, 21.05.2015 - T-201/13 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- Europäischer Gerichtshof
Rubinum / Kommission
Öffentliche Gesundheit - Lebensmittelsicherheit - Zusatzstoff zur Verwendung in der Tierernährung - Zubereitung von Bacillus cereus var. toyoi - Beschluss der Kommission, die Zulassungen dieser Zubereitung auszusetzen - Gesundheitsgefährdung - Rechtsfehler ...
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Aussetzung der Zulassung eines Futtermittelzusatzstoffes bei beantragter Verlängerung der Zulassung; unbegründete Nichtigkeitsklage gegen die Durchführungsverordnung der Europäischen Kommission zur Aussetzung der im Verordnungswege erteilten Zulassungen für die ...
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz und Volltext)
Aussetzung der Zulassung eines Futtermittelzusatzstoffes bei beantragter Verlängerung der Zulassung; Nichtigkeitsklage gegen die Durchführungsverordnung der Europäischen Kommission zur Aussetzung der im Verordnungswege erteilten Zulassungen für die Zubereitung von ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Sonstiges
- Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)
Nichtigerklärung der Durchführungsverordnung (EU) Nr. 288/2013 der Kommission vom 25. März 2013 über die Aussetzung der mit den Verordnungen (EG) Nr. 256/2002, (EG) Nr. 1453/2004, (EG) Nr. 255/2005, (EG) Nr. 1200/2005, (EG) Nr. 166/2008 und (EG) Nr. 378/2009 erteilten ...
Verfahrensgang
- EuG, 05.06.2013 - T-201/13
- EuG, 16.10.2013 - T-201/13
- EuG, 21.05.2015 - T-201/13
Wird zitiert von ... (8) Zitiert selbst (10)
- EuG, 26.11.2002 - T-74/00
DAS GERICHT ERKLÄRT DIE ENTSCHEIDUNGEN DER KOMMISSION FÜR NICHTIG, MIT DENEN DIE …
Auszug aus EuG, 21.05.2015 - T-201/13
Rn. 57 Nach der Rechtsprechung verfügt ein Unionsorgan, das komplexe Bewertungen vorzunehmen hat, dabei über ein weites Ermessen, dessen Ausübung einer beschränkten gerichtlichen Nachprüfung unterliegt, die sich nur darauf erstreckt, ob die fragliche Maßnahme mit einem offensichtlichen Irrtum oder Ermessensmissbrauch behaftet ist oder ob die zuständige Behörde die Grenzen ihres Ermessensspielraums offensichtlich überschritten hat (…vgl. entsprechend Urteile vom 21. Januar 1999, Upjohn, C-120/97, Slg, EU:C:1999:14, Rn. 34, und vom 26. November 2002, Artegodan/Kommission, T-74/00, T-76/00, T-83/00 bis T-85/00, T-132/00, T-137/00 und T-141/00, Slg, EU:T:2002:283, Rn. 201).Rn. 61 In diesem Zusammenhang kann sich die Kommission darauf beschränken, ernsthafte und stichhaltige Anhaltspunkte zu liefern, die, ohne die wissenschaftliche Ungewissheit zu beseitigen, vernünftige Zweifel an der Unbedenklichkeit oder der Wirksamkeit des fraglichen Erzeugnisses erlauben (…vgl. in diesem Sinne entsprechend Urteil vom 10. April 2014, Acino/Kommission, C-269/13 P, Slg, EU:C:2014:255, Rn. 60, und Urteil Artegodan/Kommission, oben in Rn. 57 angeführt, EU:T:2002:283, Rn. 192).
- EuG, 09.09.2011 - T-257/07
Frankreich / Kommission - Gesundheitspolizei - Verordnung (EG) Nr. 999/2001 - …
Auszug aus EuG, 21.05.2015 - T-201/13
Von dieser Plausibilitätsprüfung abgesehen darf das Gericht die Beurteilung eines komplexen Sachverhalts durch den Urheber der Entscheidung nicht durch seine eigene Beurteilung ersetzen (vgl. Urteil vom 9. September 2011, Frankreich/Kommission, T-257/07, Slg, EU:T:2011:444, Rn. 86 und die dort angeführte Rechtsprechung).Rn. 59 Die Beschränkung der Prüfung durch den Unionsrichter berührt jedoch nicht dessen Pflicht, die sachliche Richtigkeit der angeführten Beweise, ihre Zuverlässigkeit und ihre Kohärenz zu prüfen und zu kontrollieren, ob diese Beweise alle relevanten Daten darstellen, die bei der Beurteilung einer komplexen Situation heranzuziehen waren, und ob sie die aus ihnen gezogenen Schlüsse zu stützen vermögen (vgl. Urteil Frankreich/Kommission, oben in Rn. 58 angeführt, EU:T:2011:444, Rn. 87 und die dort angeführte Rechtsprechung).
- EuG, 26.11.2002 - T-84/00
Roussel und Roussel Diamant / Kommission
Auszug aus EuG, 21.05.2015 - T-201/13
Rn. 57 Nach der Rechtsprechung verfügt ein Unionsorgan, das komplexe Bewertungen vorzunehmen hat, dabei über ein weites Ermessen, dessen Ausübung einer beschränkten gerichtlichen Nachprüfung unterliegt, die sich nur darauf erstreckt, ob die fragliche Maßnahme mit einem offensichtlichen Irrtum oder Ermessensmissbrauch behaftet ist oder ob die zuständige Behörde die Grenzen ihres Ermessensspielraums offensichtlich überschritten hat (…vgl. entsprechend Urteile vom 21. Januar 1999, Upjohn, C-120/97, Slg, EU:C:1999:14, Rn. 34, und vom 26. November 2002, Artegodan/Kommission, T-74/00, T-76/00, T-83/00 bis T-85/00, T-132/00, T-137/00 und T-141/00, Slg, EU:T:2002:283, Rn. 201).Rn. 61 In diesem Zusammenhang kann sich die Kommission darauf beschränken, ernsthafte und stichhaltige Anhaltspunkte zu liefern, die, ohne die wissenschaftliche Ungewissheit zu beseitigen, vernünftige Zweifel an der Unbedenklichkeit oder der Wirksamkeit des fraglichen Erzeugnisses erlauben (…vgl. in diesem Sinne entsprechend Urteil vom 10. April 2014, Acino/Kommission, C-269/13 P, Slg, EU:C:2014:255, Rn. 60, und Urteil Artegodan/Kommission, oben in Rn. 57 angeführt, EU:T:2002:283, Rn. 192).
- EuG, 08.07.2008 - T-99/04
GEGEN EIN BERATUNGSUNTERNEHMEN, DAS ZUR DURCHFÜHRUNG EINES KARTELLS BEIGETRAGEN …
Auszug aus EuG, 21.05.2015 - T-201/13
Denn nach der Rechtsprechung ist bei Verfahrensunregelmäßigkeiten zu überprüfen, ob der Kläger konkrete Umstände zum Nachweis dafür vorgebracht hat, dass die Unregelmäßigkeiten die Wirksamkeit seiner Verteidigung während des kontradiktorischen Abschnitts des Verwaltungsverfahrens beeinträchtigt haben und dass der Ablauf dieses Verfahrens insgesamt und der Inhalt der Entscheidung des fraglichen Organs durch eine wirksamere Verteidigung hätten beeinflusst werden können (vgl. in diesem Sinne entsprechend Urteil vom 8. Juli 2008, AC-Treuhand/Kommission, T-99/04, Slg, EU:T:2008:256, Rn. 59 und 60 und die dort angeführte Rechtsprechung). - EuGH, 17.10.2013 - C-101/12
Verpflichtung zur elektronischen Einzeltierkennzeichnung von Schafen und Ziegen …
Auszug aus EuG, 21.05.2015 - T-201/13
Nach der Rechtsprechung ist die Rechtmäßigkeit von Unionsrechtsakten im Rahmen einer auf Art. 263 AEUV gestützten Nichtigkeitsklage jedoch anhand der Sach- und Rechtslage zum Zeitpunkt ihres Erlasses zu beurteilen (vgl. entsprechend Urteile vom 17. Oktober 2013, Schaible, C-101/12, Slg, EU:C:2013:661, Rn. 50, …und vom 14. Januar 2004, Fleuren Compost/Kommission, T-109/01, Slg, EU:T:2004:4, Rn. 50 und die dort angeführte Rechtsprechung). - EuGH, 09.09.2003 - C-236/01
Monsanto Agricoltura Italie u.a. - "Verordnung (EG) Nr. 258/97 - Neuartige …
Auszug aus EuG, 21.05.2015 - T-201/13
Das Vorsorgeprinzip in der Auslegung durch den Gerichtshof besagt, dass bei Unsicherheiten hinsichtlich des Vorliegens oder des Umfangs von Risiken für die menschliche Gesundheit Schutzmaßnahmen getroffen werden können, ohne dass abgewartet werden müsste, dass das Bestehen und die Schwere dieser Risiken vollständig dargelegt werden (Urteil vom 9. September 2003, Monsanto Agricoltura Italia u. a., C-236/01, Slg, EU:C:2003:431, Rn. 111). - EuGH, 21.01.1999 - C-120/97
Upjohn - Arzneispezialitäten - Widerruf einer Genehmigung für das …
Auszug aus EuG, 21.05.2015 - T-201/13
Rn. 57 Nach der Rechtsprechung verfügt ein Unionsorgan, das komplexe Bewertungen vorzunehmen hat, dabei über ein weites Ermessen, dessen Ausübung einer beschränkten gerichtlichen Nachprüfung unterliegt, die sich nur darauf erstreckt, ob die fragliche Maßnahme mit einem offensichtlichen Irrtum oder Ermessensmissbrauch behaftet ist oder ob die zuständige Behörde die Grenzen ihres Ermessensspielraums offensichtlich überschritten hat (vgl. entsprechend Urteile vom 21. Januar 1999, Upjohn, C-120/97, Slg, EU:C:1999:14, Rn. 34, …und vom 26. November 2002, Artegodan/Kommission, T-74/00, T-76/00, T-83/00 bis T-85/00, T-132/00, T-137/00 und T-141/00, Slg, EU:T:2002:283, Rn. 201). - EuG, 14.01.2004 - T-109/01
Fleuren Compost / Kommission - Nichtigkeitsklage - Staatliche Beihilfen - …
Auszug aus EuG, 21.05.2015 - T-201/13
Nach der Rechtsprechung ist die Rechtmäßigkeit von Unionsrechtsakten im Rahmen einer auf Art. 263 AEUV gestützten Nichtigkeitsklage jedoch anhand der Sach- und Rechtslage zum Zeitpunkt ihres Erlasses zu beurteilen (…vgl. entsprechend Urteile vom 17. Oktober 2013, Schaible, C-101/12, Slg, EU:C:2013:661, Rn. 50, und vom 14. Januar 2004, Fleuren Compost/Kommission, T-109/01, Slg, EU:T:2004:4, Rn. 50 und die dort angeführte Rechtsprechung). - EuGH, 10.04.2014 - C-269/13
Acino / Kommission - Rechtsmittel - Humanarzneimittel - Aussetzung des …
Auszug aus EuG, 21.05.2015 - T-201/13
Rn. 61 In diesem Zusammenhang kann sich die Kommission darauf beschränken, ernsthafte und stichhaltige Anhaltspunkte zu liefern, die, ohne die wissenschaftliche Ungewissheit zu beseitigen, vernünftige Zweifel an der Unbedenklichkeit oder der Wirksamkeit des fraglichen Erzeugnisses erlauben (vgl. in diesem Sinne entsprechend Urteil vom 10. April 2014, Acino/Kommission, C-269/13 P, Slg, EU:C:2014:255, Rn. 60, …und Urteil Artegodan/Kommission, oben in Rn. 57 angeführt, EU:T:2002:283, Rn. 192). - EuGH, 14.04.2005 - C-243/04
Rechtsmittel-Zurückweisung
Auszug aus EuG, 21.05.2015 - T-201/13
Dies bedeutet, dass das Gericht die Befugnis haben muss, die Stichhaltigkeit der Begründung für die verspätete Vorlage der Beweisangebote zu prüfen, sowie die Befugnis, diese Angebote zurückzuweisen, wenn der Antrag nicht hinreichend begründet ist (Urteil vom 14. April 2005, Gaki-Kakouri/Gerichtshof, C-243/04 P, EU:C:2005:238, Rn. 32 und 33).
- Generalanwalt beim EuGH, 21.07.2016 - C-282/15
Queisser Pharma - Lebensmittelsicherheit - Mitgliedstaatliche Rechtsvorschriften …
Das oben in den Nrn. 72 ff. angeführte Urteil Rubinum/Kommission deutet wohl einen nuancierteren Ansatz an.{FN:12} Urteile des Gerichts vom 9. September 2011, Frankreich/Kommission (T-257/07, EU:T:2011:444) (dieses Urteil betrifft die Vereinbarkeit einer Lockerung der einschränkenden Maßnahmen zur Bekämpfung spongiformer Enzephalopathien mit dem Vorsorgeprinzip, im Rechtsmittelverfahren bestätigt durch Urteil vom 11. Juli 2013, Frankreich/Kommission [C-601/11 P, EU:C:2013:465]), und vom 21. Mai 2015, Rubinum/Kommission (T-201/13, EU:T:2015:311) (das unten in Nr. 72 der vorliegenden Schlussanträge näher behandelt wird; das Urteil betrifft die Vereinbarkeit einer Durchführungsverordnung der Kommission mit Art. 6).
{FN:24} Urteil des Gerichts vom 21. Mai 2015, Rubinum/Kommission (T-201/13, EU:T:2015:311).
{FN:26} Urteil des Gerichts vom 21. Mai 2015, Rubinum/Kommission (T-201/13, EU:T:2015:311, Rn. 90 und 91).
- EuG, 16.02.2017 - T-191/14
Lubrizol France / Rat - Gemeinsamer Zolltarif - Regelung über die Aussetzung der …
Sous réserve de cet examen, il n'appartient pas au Tribunal de substituer son appréciation de faits complexes à celle de l'auteur de cette décision (voir, par analogie, arrêt du 21 mai 2015, Rubinum/Commission, T-201/13, non publié, EU:T:2015:311, point 58 et jurisprudence citée).Rn. 60 Toutefois, la limitation du contrôle du juge de l'Union n'affecte pas le devoir de celui-ci de vérifier l'exactitude matérielle des éléments de preuve invoqués, leur fiabilité et leur cohérence, ainsi que de contrôler si ces éléments constituent l'ensemble des données pertinentes devant être prises en considération pour apprécier une situation complexe et s'ils sont de nature à étayer les conclusions qui en sont tirées (voir, par analogie, arrêt du 21 mai 2015, Rubinum/Commission, T-201/13, non publié, EU:T:2015:311, point 59 et jurisprudence citée).
- EuG, 24.01.2024 - T-347/21
Hypo Vorarlberg Bank/ SRB - Wirtschafts- und Währungsunion - Bankenunion - …
Wie in den Rechtssachen, in denen die Urteile vom 22. Januar 2015, Teva Pharma und Teva Pharmaceuticals Europe/EMA (…T-140/12, EU:T:2015:41, Rn. 38 bis 48), und vom 21. Mai 2015, Rubinum/Kommission (T-201/13, nicht veröffentlicht, EU:T:2015:311, Rn. 23 bis 26), ergangen sind, konnte die Klägerin zum Zeitpunkt der Klageerhebung, d. h. am 21. Juni 2021, somit Kenntnis der tatsächlichen Gesichtspunkte haben, auf die sich das Vorbringen im Rahmen des vorliegenden Klagegrundes stützt.
- EuG, 24.01.2024 - T-348/21
Volkskreditbank/ SRB - Wirtschafts- und Währungsunion - Bankenunion - …
Wie in den Rechtssachen, in denen die Urteile vom 22. Januar 2015, Teva Pharma und Teva Pharmaceuticals Europe/EMA (…T-140/12, EU:T:2015:41, Rn. 38 bis 48), und vom 21. Mai 2015, Rubinum/Kommission (T-201/13, nicht veröffentlicht, EU:T:2015:311, Rn. 23 bis 26), ergangen sind, konnte die Klägerin zum Zeitpunkt der Klageerhebung, d. h. am 21. Juni 2021, somit Kenntnis der tatsächlichen Gesichtspunkte haben, auf die sich das Vorbringen im Rahmen des vorliegenden Klagegrundes stützt. - EuG, 20.09.2019 - T-636/17
PlasticsEurope/ ECHA - REACH - Festlegung einer Liste der für eine Aufnahme in …
Nach der Rechtsprechung ist die Rechtmäßigkeit von Unionsrechtsakten im Rahmen einer auf Art. 263 AEUV gestützten Nichtigkeitsklage aber anhand der Sach- und Rechtslage zum Zeitpunkt ihres Erlasses zu beurteilen (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 21. Mai 2015, Rubinum/Kommission, T-201/13, nicht veröffentlicht, EU:T:2015:311, Rn. 84 und die dort angeführte Rechtsprechung). - EuG, 17.07.2024 - T-142/22
Landesbank Baden-Württemberg/ SRB - Wirtschafts- und Währungsunion - Bankenunion …
Rn. 494 Wie in den Rechtssachen, in denen die Urteile vom 22. Januar 2015, Teva Pharma und Teva Pharmaceuticals Europe/EMA (…T-140/12, EU:T:2015:41, Rn. 38 bis 48), und vom 21. Mai 2015, Rubinum/Kommission (T-201/13, nicht veröffentlicht, EU:T:2015:311, Rn. 23 bis 26), ergangen sind, konnte die Klägerin zum Zeitpunkt der Klageerhebung, d. h. am 15. März 2022, somit Kenntnis von den tatsächlichen Gesichtspunkten haben, auf die sich das Vorbringen im Rahmen des vorliegenden Klagegrundes stützt. - EuG, 27.11.2024 - T-449/22
Evonik Operations/ Kommission - Umwelt und Schutz der menschlichen Gesundheit - …
Rn. 167 Nach der Rechtsprechung ist die Rechtmäßigkeit angefochtener Unionsrechtsakte im Rahmen einer auf Art. 263 AEUV gestützten Nichtigkeitsklage aber anhand der Sach- und Rechtslage zum Zeitpunkt ihres Erlasses zu beurteilen (vgl. Urteil vom 21. Mai 2015, Rubinum/Kommission, T-201/13, nicht veröffentlicht, EU:T:2015:311, Rn. 84 und die dort angeführte Rechtsprechung). - EuG, 17.07.2024 - T-402/21
UniCredit Bank/ SRB - Wirtschafts- und Währungsunion - Bankenunion - …
Wie in den Rechtssachen, in denen die Urteile vom 22. Januar 2015, Teva Pharma und Teva Pharmaceuticals Europe/EMA (…T-140/12, EU:T:2015:41, Rn. 38 bis 48), und vom 21. Mai 2015, Rubinum/Kommission (T-201/13, nicht veröffentlicht, EU:T:2015:311, Rn. 23 bis 26), ergangen sind, konnte die Klägerin zum Zeitpunkt der Klageerhebung, d. h. am 7. Juli 2021, somit Kenntnis der tatsächlichen Gesichtspunkte haben, auf die sich das Vorbringen im Rahmen des vorliegenden Klagegrundes stützt.
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Rechtsprechung
| EuG, 16.10.2013 - T-201/13 |
Volltextveröffentlichung
- Europäischer Gerichtshof
Rubinum / Kommission
Verfahren - Streithilfe - Nichtigkeitsklage - Durchführungsverordnung (EU) Nr. 288/2013 über die Aussetzung der erteilten Zulassungen für die Zubereitung von Bacillus cereus var. toyoi - Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit - Berechtigtes Interesse am Ausgang ...
Kurzfassungen/Presse
- rechtsportal.de (Leitsatz)
Verfahrensgang
- EuG, 05.06.2013 - T-201/13
- EuG, 16.10.2013 - T-201/13
- EuG, 21.05.2015 - T-201/13
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (4)
- EuGH, 29.10.1980 - 138/79
Roquette / Rat
Auszug aus EuG, 16.10.2013 - T-201/13
Nach dieser Bestimmung haben alle Organe der Union dasselbe Recht zum Beitritt (Urteil des Gerichtshofs vom 29. Oktober 1980, Roquette Frères/Rat, 138/79, Slg. 1980, 3333, Randnr. 19, und Beschluss des Präsidenten des Gerichtshofs vom 17. März 2004, Kommission/Rat, C-176/03, nicht in der amtlichen Sammlung veröffentlicht, Randnr. 6). - EuGH, 17.03.2005 - C-317/04
Parlament / Rat - Streithilfe
Auszug aus EuG, 16.10.2013 - T-201/13
Rn. 12 Im Unterschied zur Verordnung (EG) Nr. 45/2001 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 18. Dezember 2000 zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten durch die Organe und Einrichtungen der Gemeinschaft und zum freien Datenverkehr, deren Art. 47 Abs. 1 Buchst. i vom Gerichtshof in dem Sinne ausgelegt wurde, dass er dem genannten Organ das Recht zum Beitritt zu einem bei den Gerichten der Europäischen Union anhängigen Rechtsstreit verleiht, soweit sich dieser Streitbeitritt in den Rahmen der diesem Organ übertragenen Aufgabe einfügt (vgl. in diesem Sinne Beschlüsse des Gerichtshofs vom 17. März 2005, Parlament/Rat, C-317/04, Slg. 2005, I-2457, Randnrn. - EuGH, 25.01.2008 - C-464/07
Rechtsmittel-Zurückweisung
Auszug aus EuG, 16.10.2013 - T-201/13
Zu prüfen ist dabei insbesondere, ob die angefochtene Handlung den Streithelfer unmittelbar berührt und ob sein Interesse am Ausgang des Rechtsstreits erwiesen ist (Beschluss des Präsidenten des Gerichtshofs vom 25. Januar 2008, Provincia di Ascoli Piceno und Comune di Monte Urano/Rat u. a., C-464/07 P[I], nicht in der amtlichen Sammlung veröffentlicht, Randnr. 5). - EuGH, 17.03.2005 - C-318/04
Parlament / Kommission - Streithilfe
Auszug aus EuG, 16.10.2013 - T-201/13
15 und 16, und Parlament/Kommission, C-318/04, Slg. 2005, I-2467, Randnrn.
- EuG, 01.03.2018 - T-610/17
ICL-IP Terneuzen und ICL Europe Coöperatief/ Kommission
Lorsque la demande d'intervention est présentée par une agence de l'Union et que, contrairement aux exigences de l'article 143, paragraphe 2, sous f), du règlement de procédure du Tribunal, cette agence n'expose pas les circonstances établissant son droit d'intervenir, la demande d'intervention doit être rejetée (ordonnance du 16 octobre 2013, Rubinum/Commission, T-201/13, non publiée, EU:T:2013:562).
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