Rechtsprechung
   OLG Saarbrücken, 07.02.2001 - 1 U 526/00 - 117   

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OLG Saarbrücken, 07.02.2001 - 1 U 526/00 - 117 (https://dejure.org/2001,10162)
OLG Saarbrücken, Entscheidung vom 07.02.2001 - 1 U 526/00 - 117 (https://dejure.org/2001,10162)
OLG Saarbrücken, Entscheidung vom 07. Februar 2001 - 1 U 526/00 - 117 (https://dejure.org/2001,10162)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Judicialis

    BGB § 138; ; BGB § ... 478; ; BGB § 459 I; ; BGB § 433 II; ; BGB §§ 459 ff.; ; BGB § 477 Abs. 1; ; BGB § 433 Abs. 2; ; BGB § 119 Abs. 2; ; BGB § 138 Abs. 1; ; BGB § 138 Abs. 2; ; ZPO § 97 I; ; ZPO § 713; ; ZPO § 708 Nr. 10; ; ZPO § 546 II

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Bindung an einen Kaufvertrag bei fehlender Echtheit eines Gemäldes

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

  • LG Saarbrücken - 6 O 220/99
  • OLG Saarbrücken, 07.02.2001 - 1 U 526/00 - 117
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (11)

  • BGH, 18.12.1954 - II ZR 296/53

    Gewährleistung. Heilgerät

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 07.02.2001 - 1 U 526/00
    Auch wenn der Wert oder Marktpreis des Gemäldes, über den sich der Beklagte - zumindest im Falle der fehlenden Echtheit - in der Tat falsche Vorstellungen gemacht haben dürfte, keine Eigenschaft im Sinne der Gewährleistungsvorschriften darstellt (vgl. Palandt, a.a.O. Rdn. 41 zu § 459 mwNw.), läßt sich auf diesbezügliche Fehlvorstellungen keine Vertragsanfechtung nach § 119 Abs. 2 BGB stützen, denn der Wert als solcher ist anders als die wertbildenden Faktoren nach ständiger Rechtsprechung keine Eigenschaft im Sinne dieser Vorschrift (vgl. BGH in st. Rspr., z.B. BGHZ 16, 54, 57; Palandt - Heinrichs, a.a.O. Rdn. 27 zu § 119 mwNw.).
  • BGH, 07.02.1992 - V ZR 246/90

    Sachmängelgewährleistung für Bebaubarkeit eines Kaufgrundstücks, orientiert am

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 07.02.2001 - 1 U 526/00
    Die Rechtsfrage ist nur von theoretischer Bedeutung und bedarf keiner Vertiefung, weil die Rechtsfolgen des Fehlens der Geschäftsgrundlage im Anwendungsbereich der Gewährleistungsvorschriften, jedenfalls soweit es sich, wie hier, um Fehler oder zusicherungsfähige Eigenschaften handelt, nach ständiger Rechtsprechung ausgeschlossen sind (vgl. BGHZ 117, 159 mwNw.).
  • BGH, 19.06.1990 - XI ZR 280/89

    Mißverhältnis von Leistung und Gegenleistung beim Gelegenheitsdarlehen eines

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 07.02.2001 - 1 U 526/00
    Die Rechtsprechung zieht die Grenzlinie für ein auffälliges Mißverhältnis dort, wo der Wert der Leistung den der Gegenleistung um 200 % übersteigt (vgl. BGH NJW-RR 90, 1199).
  • BGH, 22.12.1999 - VIII ZR 111/99

    Zur Wirksamkeit von Geschäften im Münzhandel

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 07.02.2001 - 1 U 526/00
    Der Bundesgerichtshof hat in einer neueren Entscheidung (BGH, Urt. v. 22.12.J999; VIII ZR 111/99; besprochen in EWiR 2000, 371 f.; veröffentlicht in NJW 2000, 1254 ), festgestellt, dass ein Kaufpreis auch bei erheblicher Überschreitung des "Marktwertes" dann nicht sittenwidrig überhöht ist, wenn es einen sog. gespaltenen Markt (Händler/Sammler) gibt und sich das Entgelt in dem Markt, in dem es vereinbart worden ist - hier also beim Verkauf vom Kunsthändler an den Privatkunden - unter Berücksichtigung handelsüblicher Gewinnspannen im Bereich des noch Tolerabelen bewegt.
  • BGH, 26.10.1978 - VII ZR 202/76

    Zu altes Auto - Verhältnis zwischen § 119 BGB und § 459 BGB <Fassung bis

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 07.02.2001 - 1 U 526/00
    Nur soweit sich der Irrtum auf (andere verkehrswesentliche) Eigenschaften bezieht, die keine Gewährleistungsmängel darstellen, bleibt nach h.M. und Rechtsprechung Raum für eine Vertragsanfechtung (vgl. BGH NJW 79, 160; Palandt - Putzo, BGB, 60. Aufl. Rdn. 10 Vorbem. v. § 459 mwNw.).
  • BGH, 23.06.1995 - V ZR 265/93

    Verbot der Verfallabrede mit dinglich nicht gesicherten Gläubigern

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 07.02.2001 - 1 U 526/00
    Der Bundesgerichtshof vertritt die Ansicht, ein krasses Mißverhältnis zwischen Leistung und Gegenleistung lasse in der Regel den Schluß auf die erforderliche verwerfliche Gesinnung des begünstigten Vertragsteils und damit auf den sittenwidrigen Charakter des Rechtsgeschäftes zu (vgl. BGH NJW 2000, 1487; 1995, 2635; Palandt - Heinrichs, a.a.O., Rdn. 34 a zu § 138 BGB m.w.Nw).
  • BGH, 04.02.2000 - V ZR 146/98

    Wucherähnliches Rechtsgeschäft bei Grundstückskaufverträgen über Grundstücke in

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 07.02.2001 - 1 U 526/00
    Der Bundesgerichtshof vertritt die Ansicht, ein krasses Mißverhältnis zwischen Leistung und Gegenleistung lasse in der Regel den Schluß auf die erforderliche verwerfliche Gesinnung des begünstigten Vertragsteils und damit auf den sittenwidrigen Charakter des Rechtsgeschäftes zu (vgl. BGH NJW 2000, 1487; 1995, 2635; Palandt - Heinrichs, a.a.O., Rdn. 34 a zu § 138 BGB m.w.Nw).
  • BGH, 13.02.1980 - VIII ZR 26/79

    Versteigerung von Kunstgemälden; Übernahme der Garantie für die Echtheit eines

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 07.02.2001 - 1 U 526/00
    Zwar würde die Unechtheit des Gemäldes einen Mangel i.S.d. § 459 I BGB darstellen (vgl. BGH NJW 1980, 1619).
  • BGH, 19.05.1993 - VIII ZR 155/92

    Erfüllungsinteresse bei Zusicherung der Echtheit eines Gemäldes

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 07.02.2001 - 1 U 526/00
    Zwar ist in der Rechtsprechung anerkannt, dass die Echtheit eines Kunstwerkes eine verkehrswesentliche Eigenschaft darstellt (vgl. BGH NJW 93, 2103 mwNw.).
  • BGH, 15.02.1995 - VIII ZR 126/94

    Zusicherung der Echtheit im Kunsthandel

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 07.02.2001 - 1 U 526/00
    Dahinstehen mag, ob die Bezugnahme auf oder die Beifügung von Expertisen oder sonstigen Echtheitsbestätigungen eine Zusicherung darstellen kann, denn die Echtheit des Gemäldes dokumentierende Zertifikate dieser Art wurden dem Beklagten nicht vorgelegt (vgl. BGH NJW 95, 1673; OLG Hamm NJW 95, 2640).
  • OLG Hamm, 14.03.1995 - 7 U 163/94
  • KG, 25.01.2006 - 11 U 6883/97

    Strafurteil: Umfang der Bindungswirkung für Zivilprozess

    Wird ein Bild als von einem bestimmten Künstler stammend, also "als echtes", verkauft, ist seine Echtheit ein vertraglich vereinbartes Beschaffenheitsmerkmal, seine Unechtheit mithin ein Fehler (OLG München OLGReport München 2002, 97; OLG Saarbrücken OLGReport Saarbrücken 2001, 145) und keine Falschlieferung.
  • LG Essen, 16.09.2019 - 5 O 14/19

    Anfechtung von Kaufverträgen wegen arglistiger Täuschung im Haustürgeschäft

    (OLG Saarbrücken, Urteil vom 07.02.2001, 1 U 526/00, Rz. 40 f.):.
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Rechtsprechung
   OLG Stuttgart, 22.12.2000 - 2 U 120/00   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2000,6550
OLG Stuttgart, 22.12.2000 - 2 U 120/00 (https://dejure.org/2000,6550)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 22.12.2000 - 2 U 120/00 (https://dejure.org/2000,6550)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 22. Dezember 2000 - 2 U 120/00 (https://dejure.org/2000,6550)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Deutsches Notarinstitut

    BGB §§ 505 Abs. 2 a.F., 506 a.F.; RSG §§ 4, 6
    Vereitelung des Vorkaufsrechts durch nachträgliche

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Vorkaufsrecht; Verbindlichkeit; Erstvertrag; Vertragsstrafe; Grundstückskauf

  • Judicialis

    BGB § 505; ; BGB § 506; ; ReichsSiedlG § 4; ; ReichsSiedlG § 6; ; ReichsSiedlG § 8 II

  • rechtsportal.de

    BGB § 505 § 506; ReichsSiedlG § 4 § 6 § 8 Abs. 2
    Vorkaufsrecht - Vereitelung durch vertragliches Weiterveräußerungsverbot - Verbindlichkeit des Vertragsstrafeversprechens - Grundstückskauf

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Deutsches Notarinstitut (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    BGB §§ 505 Abs. 2, 506; RSG §§ 4, 6
    Vereitelung des Vorkaufsrechts durch nachträgliche Vertragsänderung

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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 13.06.1980 - V ZR 11/79

    Zum Umfang der Verpflichtung des Vorkaufsberechtigen im Falle der Ausübung des

    Auszug aus OLG Stuttgart, 22.12.2000 - 2 U 120/00
    Nach der Rspr. des BGH, die das Landgericht zugrundegelegt hat und der der Senat sich anschließt, sind vom Grundsatz des § 505 II BGB, wonach mit der Ausübung des VKR der Kauf zwischen dem Berechtigten und Verpflichteten unter denjenigen Bestimmungen zustandekommt, welche der Verpflichtete mit dem Dritten vereinbart hat, der Vorkaufsberechtigte also alles zu erfüllen hat, was der Erstverkäufer versprochen hat, solche Verpflichtungen ausgenommen, die mit dem Wesen des Kaufs nichts zu tun haben, insbesondere solche, die nur den Vorkauf vereiteln sollen (BGHZ 77, 359; BGH NJW 1996, 654, 655 m. zahlreichen Nachweisen; OLG Stuttgart (5. ZS) ZMR 1998, 771).

    Abzustellen ist dabei darauf, ob die in § 505 II BGB vorgesehene Bindung des Vorkaufsberechtigten an die Konditionen des mit dem Dritten geschlossenen Kaufs dazu benutzt wird, durch den Einbau von "Fremdkörpern" in den Vertrag, die völlig außerhalb der für gegenseitige Verträge typischen Abhängigkeit von Leistung und Gegenleistung stehen, dem Vorkaufsberechtigten den Erwerb zu verleiden (BGHZ 34, 200, 205; BGHZ 77, 359, 362; BGH NJW-RR 1987, 397 f; NJW 1988, 703; w.N. bei MK-Westermann, aaO, FN 81).

    Dies spricht regelmäßig dafür, daß die betroffene Klausel mit dem eigentlichen Kauf und dem dadurch beabsichtigten Erwerbsvorgang nichts mehr zu tun hat (vgl. BGHZ 77, 359, 363).

  • BGH, 14.12.1995 - III ZR 34/95

    Bindung des Vorkaufsberechtigten an eine Maklerklausel

    Auszug aus OLG Stuttgart, 22.12.2000 - 2 U 120/00
    Nach der Rspr. des BGH, die das Landgericht zugrundegelegt hat und der der Senat sich anschließt, sind vom Grundsatz des § 505 II BGB, wonach mit der Ausübung des VKR der Kauf zwischen dem Berechtigten und Verpflichteten unter denjenigen Bestimmungen zustandekommt, welche der Verpflichtete mit dem Dritten vereinbart hat, der Vorkaufsberechtigte also alles zu erfüllen hat, was der Erstverkäufer versprochen hat, solche Verpflichtungen ausgenommen, die mit dem Wesen des Kaufs nichts zu tun haben, insbesondere solche, die nur den Vorkauf vereiteln sollen (BGHZ 77, 359; BGH NJW 1996, 654, 655 m. zahlreichen Nachweisen; OLG Stuttgart (5. ZS) ZMR 1998, 771).

    Zwar trifft es zu, daß für die Beurteilung darauf abzustellen ist, ob die beanstandete Klausel außerhalb des Synallagmas steht, nur für den Fall des Vorkaufs getroffen worden ist und bei der Durchführung des Erstvertrages keine Vorteile bringt (vgl. BGH NJW 1996, 654, 655 li. Sp. m. z.N.).

  • BGH, 09.02.1990 - V ZR 274/88

    Umgehung der Rechte des Vorkaufsberechtigten

    Auszug aus OLG Stuttgart, 22.12.2000 - 2 U 120/00
    Der Verpflichtete kann aufgrund eines Rücktrittsrechtes oder einer auflösenden Bedingung aber nicht nur nicht den Vorkaufsfall leugnen (vgl. Palandt-Putzo, BGB, 59. Aufl., § 506 Rz. 2; BGH NJW 1987, 98), sondern § 506 BGB, der einen allgemeinen Rechtsgedanken enthält (BGHZ 110, 230), ist entsprechend auf alle solchen auf Umgehung angelegten Vertragsvereinbarungen anzuwenden, mit denen die Ausübung und der Erfolg des VKR in vergleichbarer Weise gehindert werden soll.
  • BGH, 25.11.1987 - VIII ZR 283/86

    Vereinbarung einer anderweitigen Bier- oder Getränkebezugsverpflichtung bei einem

    Auszug aus OLG Stuttgart, 22.12.2000 - 2 U 120/00
    Abzustellen ist dabei darauf, ob die in § 505 II BGB vorgesehene Bindung des Vorkaufsberechtigten an die Konditionen des mit dem Dritten geschlossenen Kaufs dazu benutzt wird, durch den Einbau von "Fremdkörpern" in den Vertrag, die völlig außerhalb der für gegenseitige Verträge typischen Abhängigkeit von Leistung und Gegenleistung stehen, dem Vorkaufsberechtigten den Erwerb zu verleiden (BGHZ 34, 200, 205; BGHZ 77, 359, 362; BGH NJW-RR 1987, 397 f; NJW 1988, 703; w.N. bei MK-Westermann, aaO, FN 81).
  • BGH, 25.01.1961 - V ZR 80/59

    Erledigung der Hauptsache. Berufungszurücknahme

    Auszug aus OLG Stuttgart, 22.12.2000 - 2 U 120/00
    Abzustellen ist dabei darauf, ob die in § 505 II BGB vorgesehene Bindung des Vorkaufsberechtigten an die Konditionen des mit dem Dritten geschlossenen Kaufs dazu benutzt wird, durch den Einbau von "Fremdkörpern" in den Vertrag, die völlig außerhalb der für gegenseitige Verträge typischen Abhängigkeit von Leistung und Gegenleistung stehen, dem Vorkaufsberechtigten den Erwerb zu verleiden (BGHZ 34, 200, 205; BGHZ 77, 359, 362; BGH NJW-RR 1987, 397 f; NJW 1988, 703; w.N. bei MK-Westermann, aaO, FN 81).
  • OLG Stuttgart, 20.07.1998 - 5 U 16/98

    Bindung des Vorkaufsberechtigten an missbräuchliche Regelungen des Kaufvertrages

    Auszug aus OLG Stuttgart, 22.12.2000 - 2 U 120/00
    Nach der Rspr. des BGH, die das Landgericht zugrundegelegt hat und der der Senat sich anschließt, sind vom Grundsatz des § 505 II BGB, wonach mit der Ausübung des VKR der Kauf zwischen dem Berechtigten und Verpflichteten unter denjenigen Bestimmungen zustandekommt, welche der Verpflichtete mit dem Dritten vereinbart hat, der Vorkaufsberechtigte also alles zu erfüllen hat, was der Erstverkäufer versprochen hat, solche Verpflichtungen ausgenommen, die mit dem Wesen des Kaufs nichts zu tun haben, insbesondere solche, die nur den Vorkauf vereiteln sollen (BGHZ 77, 359; BGH NJW 1996, 654, 655 m. zahlreichen Nachweisen; OLG Stuttgart (5. ZS) ZMR 1998, 771).
  • OLG Düsseldorf, 22.10.1986 - 9 U 235/85
    Auszug aus OLG Stuttgart, 22.12.2000 - 2 U 120/00
    Abzustellen ist dabei darauf, ob die in § 505 II BGB vorgesehene Bindung des Vorkaufsberechtigten an die Konditionen des mit dem Dritten geschlossenen Kaufs dazu benutzt wird, durch den Einbau von "Fremdkörpern" in den Vertrag, die völlig außerhalb der für gegenseitige Verträge typischen Abhängigkeit von Leistung und Gegenleistung stehen, dem Vorkaufsberechtigten den Erwerb zu verleiden (BGHZ 34, 200, 205; BGHZ 77, 359, 362; BGH NJW-RR 1987, 397 f; NJW 1988, 703; w.N. bei MK-Westermann, aaO, FN 81).
  • OLG Düsseldorf, 12.01.2016 - 21 U 109/15

    Begriff der Rechtsnachfolge i.S. von § 266 Abs. 1 S. 1

    In seinem Urteil vom 22.12.2000 hat das OLG Stuttgart (2 U 120/00, zitiert nach juris) eine Vertragsstrafe für den Fall des Weiterverkaufs als Fremdkörper eingeordnet, denn sie füge sich nicht interessengerecht in das Verhältnis von Leistung und Gegenleistung eines Kaufvertrages ein.
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Rechtsprechung
   OLG Hamm, 16.11.2000 - 2 WF 471/00   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2000,5071
OLG Hamm, 16.11.2000 - 2 WF 471/00 (https://dejure.org/2000,5071)
OLG Hamm, Entscheidung vom 16.11.2000 - 2 WF 471/00 (https://dejure.org/2000,5071)
OLG Hamm, Entscheidung vom 16. November 2000 - 2 WF 471/00 (https://dejure.org/2000,5071)
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Volltextveröffentlichungen (5)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2001, 1611
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 18.03.1981 - IVb ZR 544/80

    Erwerbsobliegenheit des unterhaltsberechtigten Ehegatten nach der Trennung

    Auszug aus OLG Hamm, 16.11.2000 - 2 WF 471/00
    Es handelt sich auch um ein einseitiges Fehlverhalten im Sinne des § 1579 Nr. 6 BGB, solange die Klägerin nicht substantiiert darlegt, daß dem Beklagten ein ähnlich schweres Fehlverhalten zur Last zu legen ist (BGH NJW 1981, 1214; 1986, 722).

    Dagegen kann die Annahme eines einseitigen Ausbrechens aus der Ehe nicht durch den allgemein gehaltenen Vortrag, die Parteien hätten sich auseinandergelebt und es habe keine intakte eheliche Lebensgemeinschaft mehr bestanden, ausgeschlossen werden (BGH NJW 1981, 1214).

    Entscheidend ist vielmehr, ob der andere Ehegatte durch sein Verhalten gezeigt hat, daß er ebenfalls nicht an der Fortsetzung der Ehe interessiert ist (BGH NJW 1981, 1214) oder daß ihn selbst ein ähnlich schweres Fehlverhalten trifft.

  • BGH, 25.09.1985 - IVb ZR 48/84

    Voraussetzungen des Anspruchs auf Trennungsunterhalt - Berechnung der Höhe des

    Auszug aus OLG Hamm, 16.11.2000 - 2 WF 471/00
    Es handelt sich auch um ein einseitiges Fehlverhalten im Sinne des § 1579 Nr. 6 BGB, solange die Klägerin nicht substantiiert darlegt, daß dem Beklagten ein ähnlich schweres Fehlverhalten zur Last zu legen ist (BGH NJW 1981, 1214; 1986, 722).
  • OLG Zweibrücken, 07.11.2008 - 2 UF 102/08

    Verwirkung durch Ausbruch aus intakter Ehe

    Entscheidend ist vielmehr, ob der andere Ehegatte durch sein Verhalten gezeigt hat, dass er ebenfalls nicht an der Fortsetzung der Ehe interessiert ist oder dass ihn selbst ein ähnlich schweres Fehlverhalten trifft (vgl. OLG Hamm FamRZ 2001, 1611).
  • OLG Karlsruhe, 18.02.2008 - 5 UF 156/07

    Verwirkung des Anspruchs auf Trennungsunterhalt wegen Aufnahme einer

    Ein Verwirkungstatbestand i.S.v. § 1579 Nr. 6 BGB ist gegeben, wenn sich ein Partner unter Verletzung der dem anderen geschuldeten ehelichen Treuepflicht von diesem abwendet und mit einem anderen Partner eine auf Dauer angelegte intime Beziehung eingeht (Palandt/Brudermüller, BGB , 67. Aufl., 2008, § 1579, Rn. 27; Wendl/Staudigl/Gerhardt, Das Unterhaltsrecht in der familiengerichtlichen Praxis, 6. Aufl. 2004, § 4 Rn. 72; OLG Frankfurt NJW 2006, 3286 ; OLG Hamm FamRZ 2001, 1611 ).

    Solche Entwicklungen geben einem Ehegatten, selbst wenn er subjektiv die Ehe bereits für gescheitert hält, noch nicht das Recht, seinerseits die eheliche Treuepflicht aufzukündigen, von dem anderen Partner aber weiterhin uneingeschränkt die Erfüllung seiner aus der Ehe herrührenden Unterhaltspflicht zu verlangen (OLGR Hamm 2001, 145; KG FamRZ 2006, 1542 ).

  • KG, 02.02.2006 - 19 UF 93/05

    Einseitige Abkehr von der ehelichen Lebensgemeinschaft: Verwirkung des Anspruchs

    Die Annahme eines einseitigen Ausbrechens aus der Ehe kann nicht durch den allgemein gehaltenen Vortrag ausgeschlossen werden, die Parteien hätten sich auseinandergelebt und es habe keine intakte eheliche Lebensgemeinschaft mehr bestanden (BGH, NJW 1981, 1214, 1215; OLG Hamm, OLGR 2001, 145).
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Rechtsprechung
   OLG Braunschweig, 08.06.2000 - 8 U 241/99   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2000,11042
OLG Braunschweig, 08.06.2000 - 8 U 241/99 (https://dejure.org/2000,11042)
OLG Braunschweig, Entscheidung vom 08.06.2000 - 8 U 241/99 (https://dejure.org/2000,11042)
OLG Braunschweig, Entscheidung vom 08. Juni 2000 - 8 U 241/99 (https://dejure.org/2000,11042)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 543 Abs. 1 ZPO ; § ... 240 S. 2 ZPO ; § 92 Abs. 1 ZPO ; § 97 Abs. 1 ZPO ; § 100 Abs. 1 ZPO ; § 708 Nr. 10 ZPO ; § 713 ZPO ; § 546 Abs. 2 S. 1 ZPO ; § 86 InsO ; § 4 Nr. 9a UStG; § 14 Abs. 2 S. 1 UStG; § 17 Abs. 1 UStG; § 29 Abs. 1 UStG; § 133 BGB ; § 157 BGB ; § 812 Abs. 1 S. 1 BGB ; § 421 BGB ; § 284 Abs. 1 BGB ; § 285 BGB ; § 288 Abs. 1 S. 2 BGB
    Ungerechtfertigte Bereicherung; Kaufpreis; Werklohn; Mehrwertsteuer; Umsatzsteuer; Rechtsgrund; Notarieller Vertrag; Vertragsauslegung; Grundstück; Notar

  • Wolters Kluwer

    Ungerechtfertigte Bereicherung; Kaufpreis; Werklohn; Mehrwertsteuer; Umsatzsteuer; Rechtsgrund; Notarieller Vertrag; Vertragsauslegung; Grundstück; Notar

  • Judicialis

    ZPO § 543 Abs. 1; ; ZPO § ... 240 S. 2; ; ZPO § 92 Abs. 1; ; ZPO § 97 Abs. 1; ; ZPO § 100 Abs. 1; ; ZPO § 708 Nr. 10; ; ZPO § 713; ; ZPO § 546 Abs. 2 S. 1; ; InsO § 86; ; UStG § 4 Nr. 9 a; ; UStG § 14 Abs. 2 S. 1; ; UStG § 17 Abs. 1; ; UStG § 14 Abs. 2; ; UStG § 29 Abs. 1; ; BGB § 133; ; BGB § 157; ; BGB § 812 Abs. 1 S. 1; ; BGB § 421; ; BGB § 284 Abs. 1; ; BGB § 285; ; BGB § 288 Abs. 1 S. 2

  • rechtsportal.de

    Rechtsfolgen des Irrtums beider Parteien über die Preisbildung (Umsatzsteuer)

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 14.01.2000 - V ZR 416/97

    Ergänzende Vertragsauslegung hinsichtlich der Pflicht zur Tragung der

    Auszug aus OLG Braunschweig, 08.06.2000 - 8 U 241/99
    Damit ist die vorliegende Regelungslücke im Wege ergänzender Vertragsauslegung zu schließen (BGH WM 1990, 1322, 1323; so auch für den umgekehrten Fall BGH, Urteil vom 14.Januar 2000, Aktenzeichen V ZR 416/97; a.A. OLG Düsseldorf, DB 1990, 39 f., das die Grundsätze über den Wegfall der Geschäftsgrundlage anwendet).
  • BGH, 21.06.1999 - II ZR 70/98

    Unterbrechung des Rechtsstreits durch Bestellung eines vorläufigen

    Auszug aus OLG Braunschweig, 08.06.2000 - 8 U 241/99
    Die Einsetzung des vorläufigen Insolvenzverwalters hat nicht zu einer Unterbrechung des Verfahrens gemäß § 240 S. 2 ZPO geführt, denn die Verwaltungs- und Verfügungsbefugnis über das Vermögen der Beklagten zu 2 ist nicht auf den vorläufigen Insolvenzverwalter übergegangen, wie es gemäß § 240 S. 2 ZPO vorausgesetzt ist (BGH NJW 1999, 2822; Zöller - Greger, ZPO, 21.Aufl., § 240 Rdnr. 5; 8 W 57/99 OLG Braunschweig).
  • BGH, 19.06.1990 - XI ZR 280/89

    Mißverhältnis von Leistung und Gegenleistung beim Gelegenheitsdarlehen eines

    Auszug aus OLG Braunschweig, 08.06.2000 - 8 U 241/99
    Damit ist die vorliegende Regelungslücke im Wege ergänzender Vertragsauslegung zu schließen (BGH WM 1990, 1322, 1323; so auch für den umgekehrten Fall BGH, Urteil vom 14.Januar 2000, Aktenzeichen V ZR 416/97; a.A. OLG Düsseldorf, DB 1990, 39 f., das die Grundsätze über den Wegfall der Geschäftsgrundlage anwendet).
  • BGH, 29.04.1982 - III ZR 154/80

    Enteignung; Rückübereignung; Ergänzende Auslegung; Drohende Enteignung;

    Auszug aus OLG Braunschweig, 08.06.2000 - 8 U 241/99
    Bei einer erforderlichen Ergänzung des Vertragsinhalts ist darauf abzustellen, was die Parteien bei einer angemessenen Abwägung ihrer Interessen nach Treu und Glauben als redliche Vertragspartner vereinbart hätten, wenn sie den von ihnen nicht geregelten Fall bedacht hätten (BGH NJW-RR 1999, 923, 924; NJW 1982, 2184, 2185).
  • BGH, 01.02.1990 - VII ZR 176/88

    Wegfall der Geschäftsgrundlage eines Architektenvertrages bei Änderung der

    Auszug aus OLG Braunschweig, 08.06.2000 - 8 U 241/99
    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGH NJW-RR 1990, 601, 602 mit umfangreichen Nachweisen), kommt der ergänzenden Vertragsauslegung bei der Frage der Anpassung vertraglicher Verpflichtungen an die gegebenen tatsächlichen Umstände Vorrang vor der Anwendung der Grundsätze über den Wegfall der Geschäftsgrundlage zu, wenn der Vertrag, dessen Inhalt ggfs. durch Auslegung oder ergänzende Vertragsauslegung zu ermitteln ist, Regeln für, die eingetretene Leistungsstörung enthält.
  • BGH, 24.11.1998 - X ZR 21/97

    Deckelfaß

    Auszug aus OLG Braunschweig, 08.06.2000 - 8 U 241/99
    Bei einer erforderlichen Ergänzung des Vertragsinhalts ist darauf abzustellen, was die Parteien bei einer angemessenen Abwägung ihrer Interessen nach Treu und Glauben als redliche Vertragspartner vereinbart hätten, wenn sie den von ihnen nicht geregelten Fall bedacht hätten (BGH NJW-RR 1999, 923, 924; NJW 1982, 2184, 2185).
  • OLG Düsseldorf, 05.10.1989 - 8 U 4/89
    Auszug aus OLG Braunschweig, 08.06.2000 - 8 U 241/99
    Damit ist die vorliegende Regelungslücke im Wege ergänzender Vertragsauslegung zu schließen (BGH WM 1990, 1322, 1323; so auch für den umgekehrten Fall BGH, Urteil vom 14.Januar 2000, Aktenzeichen V ZR 416/97; a.A. OLG Düsseldorf, DB 1990, 39 f., das die Grundsätze über den Wegfall der Geschäftsgrundlage anwendet).
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Rechtsprechung
   OLG Dresden, 05.04.2001 - 9 U 3027/00   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2001,7562
OLG Dresden, 05.04.2001 - 9 U 3027/00 (https://dejure.org/2001,7562)
OLG Dresden, Entscheidung vom 05.04.2001 - 9 U 3027/00 (https://dejure.org/2001,7562)
OLG Dresden, Entscheidung vom 05. April 2001 - 9 U 3027/00 (https://dejure.org/2001,7562)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Wasserversorgungsvertrag; Versorgungsvertrag; Daseinsvorsorge; Vertragsschluss; Konkludent; Stillschweigend; Grundstückseigentümer; Sachherrschaft

  • Judicialis

    VZOG § 2; ; AVB WasserV § 30; ; AVB WasserV § 32; ; BGB § ... 151; ; BGB § 133; ; BGB § 177 Abs. 1; ; BGB §§ 164 ff.; ; AGBG § 27; ; AGBG § 27 S. 1 Nr. 2; ; ZPO § 91 Abs. 1 S. 1; ; ZPO § 708 Nr. 10; ; ZPO § 711; ; ZPO § 546 Abs. 2

  • rechtsportal.de

    Wasserversorgungsvertrag - Abschluss durch sozialtypisches Verhalten - keine tatsächliche Sachherrschaft der Grundstückseigentümer

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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (1)

  • AG Bad Segeberg, 06.10.2011 - 17 C 336/10

    Instandsetzung einer durch einen Feuerwehreinsatz beschädigten Tür ist Pflicht

    Da es sich vorliegend um ein Angebot auf Abschluss eines Vertrages, also um eine empfangsbedürftige Willenserklärung handelt, ist für die Frage, an wen sich dieses Angebot richtet, darauf abzustellen, wie der Erklärungsempfänger das Angebot nach Treu und Glauben unter Berücksichtigung der Verkehrssitte verstehen musste (vgl. OLG Koblenz, Urt. v. 2.2.2006 - 6 U 1179/05; OLG Saarbrücken, Urt. v. 5.11.1993 - 4 U 75/93, NJW-RR 1994, 436; OLG Dresden, Urt. v. 5.4.2001 - 9 U 3027/00).
  • OLG Dresden, 05.04.2001 - 9 U 3037/00
    Urteil vom 05.04.2001, Az.: 9 U 3027/00.
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Rechtsprechung
   OLG Düsseldorf, 12.01.2000 - 8 W 53/99   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2000,6539
OLG Düsseldorf, 12.01.2000 - 8 W 53/99 (https://dejure.org/2000,6539)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 12.01.2000 - 8 W 53/99 (https://dejure.org/2000,6539)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 12. Januar 2000 - 8 W 53/99 (https://dejure.org/2000,6539)
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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

Verfahrensgang

  • LG Duisburg - 4 OH 39/99
  • OLG Düsseldorf, 12.01.2000 - 8 W 53/99

Papierfundstellen

  • NJW 2000, 3438
 
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Wird zitiert von ... (11)

  • BGH, 21.01.2003 - VI ZB 51/02

    Durchführung eines selbständigen Beweisverfahrens über Arzthaftungsansprüche

    Daraus dürfe aber nicht gefolgert werden, daß dieses den Vorrang habe und das selbständige Beweisverfahren verdränge (vgl. OLG Koblenz, MDR 2002, 352 f.; OLG Saarbrücken, VersR 2000, 891 f.; OLG Düsseldorf, NJW 2000, 3438 f.; OLG Karlsruhe, VersR 1999, 887 f.; OLG Düsseldorf, MDR 1998, 1241 f.; OLG Stuttgart, NJW 1999, 874 f.; OLG Schleswig, OLGR 2001, 279 f; Mohr in MedR 1996, 454 f.; Frahm/Nixdorf, Arzthaftungsrecht, 2. Aufl., Rdn. 232; Stegers, Schriftenreihe der Arbeitsgemeinschaft Medizinrecht im DAV, Bd. 3, 2001, 11 ff.; befürwortend für Indikationsbewertungen bei zahnprothetischen Leistungen Rinke/Balser in MedR 1999, 398 ff.).
  • OLG Oldenburg, 14.05.2008 - 5 W 31/08

    Anspruch auf Durchführung eines selbstständigen Beweisverfahrens zur Feststellung

    1.) Nach ganz herrschender Meinung ist das selbständige Beweisverfahren, insbesondere die Einholung eines Sachverständigengutachtens, auf Antrag des Patienten zur Feststellung eines von ihm behaupteten Behandlungsfehlers grundsätzlich zulässig (BGH NJW 2003, 1741. OLG Düsseldorf NJW 2000, 3438. OLG Koblenz OLGR 2005, 639. Martis/Winkhart, Arzthaftungsrecht, 2. Aufl., S. 396 m. w. N.).
  • OLG Düsseldorf, 11.01.2010 - 1 W 71/09

    Zulässigkeit eines selbständigen Beweisverfahrens mit dem Ziel gutachterlicher

    Zweckmäßig sei es, der Antragschrift die den umstrittenen Vorfall betreffende medizinische Dokumentation beizufügen (NJW 2000, 3438).

    Sollte sich demgegenüber, insbesondere auch nach Verwertung der Dokumentation der Antragsgegnerinnen, eine Fehlerhaftigkeit der Behandlungen herausstellen, besteht die nicht von vornherein auszuschließende Möglichkeit einer außergerichtlichen Klaglosstellung der Antragstellerin (vgl. OLG Düsseldorf - 8. Zivilsenat - NJW 2000, 3438, 3439).

  • OLG Oldenburg, 08.07.2008 - 5 W 41/08

    Behauptung des Vorliegens eines ärztlichen Behandlungsfehlers oder der

    1.) Entgegen der Annahme des Landgerichts kann Gegenstand eines selbständigen Beweisverfahrens die Klärung der Behauptung sein, dass ein ärztlicher Behandlungsfehler vorliegt bzw. dass die Verletzung einer Person durch einen ärztlichen Behandlungsfehler verursacht worden ist (vgl. Stein/JonasLeipold, ZPO, 22.A., § 485 Rdnr. 24. Oberlandesgericht Düsseldorf, NJW 2000, S. 3438, 3439. Oberlandesgericht Stuttgart, NJW 1999, S. 874, 875. Bockey, NJW 2003, S. 3453, 3454. Frahm/Nixdorf, Arzthaftungsrecht, 3.A., Rdnr. 234. Mohr, MedR 1996, S. 454, 454).
  • OLG Koblenz, 14.12.2001 - 5 W 822/01

    Zulässigkeit eines selbstständigen Beweisverfahrens in Arzthaftungssachen;

    Die Frage, ob bei fehlender Zustimmung des Gegners (§ 485 Abs. 1 erste Alternative ZPO) in Arzthaftungssachen ein selbständiges Beweisverfahren zulässig ist (§ 485 Abs. 1 zweite Alternative und Abs. 2 ZPO) wird allerdings in Rechtsprechung (bejahend: OLG Saarbrücken, 13.5.1999, 1 W 125/99-16, NJW 2000, 3439 L, MDR 1999, 496, VersR 2000, 891; OLG Düsseldorf, 12.1.2000, 8 W 53/99, NJW 2000, 3438, OLGR 2001, 145; OLG Karlsruhe, VersR 1999, 887; OLG Düsseldorf, MDR 1998, 1241; OLG Stuttgart, 6.10.1998, 14 W 7/98, NJW 1999, 874, MDR 1999, 482, VersR 1999, 1018 L; OLG Düsseldorf, 18.9.1995, 8 W 23/95, MedR 1996, 132; OLG Schleswig, 19.12.2000, OLGR 2001, 279 f; verneinend: OLG Nürnberg MDR 1997, 501 und OLG Köln MDR 1998 224 mit Anm. Rehborn MDR 1998, 16 und Literatur (vgl. Mohr in MedR 1996, 454; Rinke/Balser in MedR 1999, 398; Schinnenburg in MedR 2000, 185, 187) kontrovers diskutiert.

    Zutreffend hat bereits das Oberlandesgericht Düsseldorf (NJW 2000, 3438) darauf hingewiesen, dass der Gesetzgeber weder nach dem Wortlaut noch nach der Entstehungsgeschichte des § 485 Abs. 2 ZPO Arzthaftungssachen aus dem Anwendungsbereich der Vorschrift ausgeklammert hat.

  • OLG Düsseldorf, 16.03.2009 - 1 W 11/09

    Rechtsschutzbedürfnis für ein selbständiges Beweisverfahren zur Sicherung von

    Ein solches Verfahren ist grundsätzlich auch bei der beabsichtigten Inanspruchnahme eines Arztes wegen eines angeblichen Behandlungsfehlers zulässig (OLG Düsseldorf - 8. Zivilsenat - NJW 2000, 3438 sowie MDR 1998, 1241).
  • OLG Saarbrücken, 15.06.2007 - 1 W 75/07

    Zur Zulässigkeit eines selbständigen Beweisverfahrens in Arzthaftungssache

    Vielmehr ist in Übereinstimmung mit der Rechtsprechung des BGH (vgl. BGH MDR 2003, 590 f. = BGH Rep 2003, 515 f.) sowie mehrerer Oberlandesgerichte (vgl. etwa OLG Koblenz MDR 2002, 352 f.; OLG Düsseldorf NJW 2000, 3438 f.; OLG Düsseldorf MDR 1998, 1241 f.; OLG Saarbrücken NJW 2000, 3439) und mit einer verbreiteten Auffassung in der rechtswissenschaftlichen Literatur (vgl. etwa Zöller-Herget a.a.O., Rdnr. 9 zu § 485 ZPO; Thomas-Putzo/Reichold a.a.O., Rdnr. 7 zu § 485 ZPO) davon auszugehen, dass in Arzthaftungssachen das rechtliche Interesse an einer Beweiserhebung im selbständigen Beweisverfahren nicht aus grundsätzlichen Erwägungen ohne Einzelfallprüfung verneint werden kann.
  • OLG Köln, 25.07.2002 - 5 W 86/02

    Zivilprozessrechtliche Voraussetzungen des Anspruchs auf Durchführung eines

    Die vom Senat vertretene Auffassung wird von anderen Oberlandesgerichten nicht geteilt; diese halten vielmehr ein selbständiges Beweisverfahren auch in Arzthaftungsverfahren regelmäßig ohne besondere Voraussetzungen für zulässig (s. OLG Koblenz, MDR 2002, 352; OLG Schleswig, OLGR 2001, 279; OLD Düsseldorf, NJW 2000, 3438; OLG Saarbrücken, NJW 2000, 3439; OLG Stuttgart, NJW 1999, 874; OLG Karlsruhe, MDR 1999, 496).
  • OLG Hamm, 29.12.2003 - 3 W 34/03
    Demgemäß ist auch eine derartige Einschränkung von der Rechtsprechung, die auch schon vor der o. g. Entscheidung des Bundesgerichtshofs von der Zulässigkeit des selbstständigen Beweisverfahrens in Arzthaftungssachen ausging (vgl. etwa zuletzt OLG Düsseldorf, MDR 1998, S. 1241; NJW 2000, S. 3438; OLG Stuttgart, NJW 1999, S. 874; OLG Karlsruhe, VersR 1999, S. 887; OLG Saarbrücken, VersR 2000, S. 891; OLG Schleswig, OLGR 2001, S. 279; OLG Koblenz, MDR 2002, S. 352), nicht diskutiert worden.
  • OLG Zweibrücken, 24.01.2023 - 5 W 29/22

    Unrechtmäßige Zurückweisung einer Beweiserhebung durch einen Sachverständigen

    Die Gefahr, dass ein Sachverständiger auf ungesicherter tatsächlicher Grundlage ein Gutachten erstattet, besteht nicht nur in Arzthaftungssachen, sie kann vielmehr auch in anderen Rechtsstreitigkeiten, wie beispielsweise in Bausachen, bestehen (vgl. etwa OLG Karlsruhe, VersR 2003, 374, m.w.N.; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 12. Januar 2000 - 8 W 53/99 -, juris; OLG Stuttgart, Beschluss vom 6. Oktober 1998 - 14 W 7/98 -, Rn. 4, juris).
  • OLG Karlsruhe, 11.01.2002 - 13 W 178/01

    Zulässigkeit des selbstständigen Beweisverfahrens in Zahnarzthaftungssachen

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Rechtsprechung
   OLG Frankfurt, 13.03.2001 - 1 WF 292/00   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2001,9963
OLG Frankfurt, 13.03.2001 - 1 WF 292/00 (https://dejure.org/2001,9963)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 13.03.2001 - 1 WF 292/00 (https://dejure.org/2001,9963)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 13. März 2001 - 1 WF 292/00 (https://dejure.org/2001,9963)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer

    Fehlende Unterlagen über persönliche wirtschaftliche Verhältnisse; Nachreichung nach Beendigung der Instanz; Prozesskostenhilfeverfahren (PKH); Hinweispflicht; Gerichtliche Fürsorgepflicht; Verantwortungsbereich des Gerichts

  • hefam (Datenbank hessische Familiengerichte)

    ZPO 118 Abs. 2
    Unterlagen, fehlende; Hinweispflicht

  • Judicialis

    ZPO § 118 Abs. 2

  • rechtsportal.de

    ZPO § 118 Abs. 2
    Hinweispflicht des Gerichts bei fehlenden Unterlagen auf Seiten des Antragstellers nach § 118 Abs. 2 ZPO

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ...

  • OLG Frankfurt, 03.09.2004 - 1 WF 173/04
    In einem solchen Fall hat das Amtsgericht auch nicht die Pflicht, den angekündigten Eingang der Unterlagen zu überwachen und den Gesuchsteller gegebenenfalls daran zu erinnern (Senatsbeschluss vom 13.3.2001, 1 WF 292/00, OLG-Report 2001, 145).
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