Strafprozeßordnung
2. Buch - Verfahren im ersten Rechtszug (§§ 151 - 295) |
2. Abschnitt - Vorbereitung der öffentlichen Klage (§§ 158 - 177) |
Bei Amtshandlungen an Ort und Stelle ist der Beamte, der sie leitet, befugt, Personen, die seine amtliche Tätigkeit vorsätzlich stören oder sich den von ihm innerhalb seiner Zuständigkeit getroffenen Anordnungen widersetzen, festnehmen und bis zur Beendigung seiner Amtsverrichtungen, jedoch nicht über den nächstfolgenden Tag hinaus, festhalten zu lassen.
aufklärung § 160aMaßnahmen bei zeugnisverweigerungs-
berechtigten Berufsgeheimnis-
trägern § 160bErörterung des Verfahrensstands mit den Verfahrens-
beteiligten § 161Allgemeine Ermittlungsbefugnis der Staatsanwaltschaft § 161aVernehmung von Zeugen und Sachverständigen durch die Staatsanwaltschaft § 162Ermittlungsrichter § 163Aufgaben der Polizei im Ermittlungsverfahren § 163aVernehmung des Beschuldigten § 163bMaßnahmen zur Identitäts-
feststellung § 163cFreiheitsentziehung zur Identitäts-
feststellung § 163dSpeicherung und Abgleich von Daten aus Kontrollen § 163eAusschreibung zur Beobachtung bei polizeilichen Kontrollen § 163fLängerfristige Observation § 163gAutomatische Kennzeichenerfassung § 164Festnahme von Störern § 165Richterliche Untersuchungs-
handlungen bei Gefahr im Verzug § 166Beweisanträge des Beschuldigten bei richterlichen Vernehmungen § 167Weitere Verfügung der Staatsanwaltschaft § 168Protokoll über richterliche Untersuchungs-
handlungen § 168aArt der Protokollierung; Aufzeichnungen § 168bProtokoll über ermittlungs-
behördliche Untersuchungs-
handlungen § 168cAnwesenheitsrecht bei richterlichen Vernehmungen § 168dAnwesenheitsrecht bei Einnahme eines richterlichen Augenscheins § 168eVernehmung von Zeugen getrennt von Anwesenheits-
berechtigten § 169Ermittlungsrichter des Oberlandesgerichts und des Bundesgerichtshofes § 169aVermerk über den Abschluss der Ermittlungen § 170Entscheidung über eine Anklageerhebung § 171Einstellungsbescheid § 172Beschwerde des Verletzten; Klageerzwingungs-
verfahren § 173Verfahren des Gerichts nach Antragstellung § 174Verwerfung des Antrags § 175Anordnung der Anklageerhebung § 176Sicherheitsleistung durch den Antragsteller § 177Kosten
Rechtsprechung zu § 164 StPO
22 Entscheidungen zu § 164 StPO in unserer Datenbank:
- BGH, 02.11.2011 - 2 StR 375/11
Irrtümliche Notwehr bei Tötung eines Polizeibeamten
- BGH, Ermittlungsrichter, 11.10.2018 - 5 BGs 48/18
Anwendung von unmittelbarem Zwang bei Durchsuchungsmaßnahmen
- OLG Hamm, 25.02.2016 - 3 RVs 11/16
Widerstand; Vollstreckungsbeamte; Diensthandlung
- BGH, Ermittlungsrichter, 29.04.2021 - 6 BGs 19/21
Zurückstellung der Benachrichtigung bei verdeckten Maßnahmen (Gefährdung des ...
- LG Frankfurt/Main, 26.02.2008 - 26 Qs 6/08
Strafrechtliches Ermittlungsverfahren: Präventive Ingewahrsamnahme eines ...
- OVG Niedersachsen, 11.01.2012 - 11 OB 408/11
Gerichtszuständigkeit für die Überprüfung einer vorübergehenden Untersagung des ...
- OLG Hamm, 11.01.2006 - 2 Ws 319/05
falsche Verdächtigung; Amtsträger; Beweiswürdigung; Nichteröffnung
- VGH Hessen, 24.02.2014 - 8 F 263/14
Polizeieinsatz bei der "Blockupy-Demonstration" am 1. Juni 2013 - Hessischer ...
- BVerfG, 17.04.2000 - 1 BvR 1331/99
Ausschluss eines Rechtsanwalts als Zeugenbeistand ist mangels gesetzlicher ...
- OLG Düsseldorf, 02.02.1999 - 1 Ws 717/98
Querverweise
Redaktionelle Querverweise zu § 164 StPO:
- Gerichtsverfassungsgesetz (GVG)
- Öffentlichkeit und Sitzungspolizei
- § 180