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Rechtsprechung
   EuG, 16.12.2003 - T-5/00, T-6/00   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2003,2904
EuG, 16.12.2003 - T-5/00, T-6/00 (https://dejure.org/2003,2904)
EuG, Entscheidung vom 16.12.2003 - T-5/00, T-6/00 (https://dejure.org/2003,2904)
EuG, Entscheidung vom 16. Dezember 2003 - T-5/00, T-6/00 (https://dejure.org/2003,2904)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Europäischer Gerichtshof

    Nederlandse Federatieve Vereniging voor de Groothandel op Elektrotechnisch Gebied / Kommission

  • Europäischer Gerichtshof

    Technische Unie / Kommission

  • EU-Kommission PDF

    Nederlandse Federatieve Vereniging voor de Groothandel op Elektrotechnisch Gebied und Technische Unie BV gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften.

    Absprachen - Verkauf von elektrotechnischem Installationsmaterial in den Niederlanden - Nationale Großhändlervereinigung - Kollektive Ausschließlichkeitsvereinbarungen und Preisabsprachen - Geldbußen

  • EU-Kommission

    Nederlandse Federatieve Vereniging voor de Groothandel op Elektrotechnisch Gebied und Technische Uni

    Wettbewerb , Vorschriften für Unternehmen , Ausschließlichkeitsverträge

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Europäischer Gerichtshof (Kurzinformation)

    Nederlandse Federatieve Vereniging voor de Groothandel op Elektrotechnisch Gebied / Kommission

Sonstiges

  • Europäischer Gerichtshof (Sonstiges)

    Nederlandse Federatieve Vereniging voor de Groothandel op Elektrotechnisch Gebied / Kommission

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (46)Zitiert selbst (59)

  • EuG, 16.12.2003 - T-6/00

    Technische Unie / Kommission

    Auszug aus EuG, 16.12.2003 - T-5/00
    In den verbundenen Rechtssachen T-5/00 und T-6/00.

    Klägerin in der Rechtssache T-6/00,.

    Streithelferinnen in der Rechtssache T-5/00 und in der Rechtssache T-6/00,.

    Mit Klageschrift, die am selben Tag bei der Kanzlei des Gerichts eingegangen ist, hat TU die unter dem Aktenzeichen T-6/00 in das Register eingetragene Klage erhoben.

    Mit Schriftsätzen, die am 24. und 28. August 2000 bei der Kanzlei des Gerichts eingegangen sind, haben die CEF BV und die CEF UK gemeinsam beantragt, in den Rechtssachen T-6/00 und T-5/00 als Streithelferinnen zur Unterstützung der Anträge der Kommission zugelassen zu werden.

    Die CEF BV und die CEF UK (im Folgenden: Streithelferinnen) sind durch Beschluss des Präsidenten der Ersten Kammer des Gerichts vom 16. Oktober 2000 in den Rechtssachen T-5/00 und T-6/00 als Streithelferinnen zur Unterstützung der Anträge der Kommission zugelassen worden.

    Mit Schreiben, die am 21. März 2001 (T-5/00) und am 5. April 2001 (T-6/00) bei der Kanzlei des Gerichts eingegangen sind, haben sich die Klägerinnen fristgerecht zu den in beiden Rechtssachen am 8. Januar 2001 eingereichten Streithilfeschriftsätzen geäußert.

    Durch Beschluss des Präsidenten des Gerichts vom 7. Mai 2002 sind nach Anhörung der Verfahrensbeteiligten die Rechtssachen T-5/00 und T-6/00 gemäß Artikel 50 der Verfahrensordnung zu gemeinsamer mündlicher Verhandlung und Entscheidung verbunden worden.

    In der Rechtssache T-6/00 beantragt TU,.

    In den Rechtssachen T-5/00 und T-6/00 beantragt die Kommission,.

    In den Rechtssachen T-5/00 und T-6/00 beantragen die Streithelferinnen,.

    Die Kommission hat ihnen das Memorandum des Wirtschaftsministeriums vor der Anhörung übermittelt (vgl. Klageschrift T-5/00, Nr. 53, und Klageschrift T-6/00, Nr. 110).

    a) Zusammenhang zwischen beiden Zuwiderhandlungen (Rechtssache T-6/00).

    B - Zur verspäteten Übermittlung bestimmter Schriftstücke (Rechtssache T-6/00).

    Ferner steht fest, dass die Beteiligten im Verwaltungsverfahren mit der Kommission vereinbart hatten, alle Beweismittel bis eine Woche vor dem Datum der Anhörung zu übermitteln (vgl. Anlage 3 der Klagebeantwortungen der Kommission in den Rechtssachen T-5/00 und T-6/00).

    D - Verstoß gegen den Grundsatz der "günstigen Auslegung" (Rechtssache T-6/00).

    Vorbringen der Parteien in der Rechtssache T-6/00.

    III - Zur Frage, ob die Zuwiderhandlungen TU zugerechnet werden können (Rechtssache T-6/00).

    Rechtssache T-6/00.

    Nach alledem sind die Klagen in den Rechtssachen T-5/00 und T-6/00 abzuweisen.

    In den Rechtssachen T-5/00 und T-6/00 haben die Streithelferinnen Anträge u. a. zu den Kosten in der Weise gestellt, dass sie sich dem Antrag der Kommission, der von ihnen unterstützten Partei, angeschlossen haben.

    Die Klägerin in der Rechtssache T-6/00 trägt ihre eigenen Kosten sowie die Kosten der Kommission und der Streithelferinnen.

  • EuGH, 16.12.1975 - 40/73

    Suiker Unie u.a. / Kommission

    Auszug aus EuG, 16.12.2003 - T-5/00
    Bei der abgestimmten Verhaltensweise im Sinne von Artikel 81 Absatz 1 EG handelt es sich um eine Form der Koordinierung zwischen Unternehmen, die zwar noch nicht bis zum Abschluss eines Vertrages im eigentlichen Sinn gediehen ist, jedoch bewusst eine praktische Zusammenarbeit zwischen ihnen an die Stelle des mit Risiken verbundenen Wettbewerbs treten lässt (vgl. Urteil des Gerichtshofes vom 16. Dezember 1975 in den Rechtssachen 40/73 bis 48/73, 50/73, 54/73 bis 56/73, 111/73, 113/73 und 114/73, Suiker Unie u. a./Kommission, Slg. 1975, 1663, Randnr. 26, und Urteil Ahlström Osakeyhtiö u. a./Kommission, Randnr. 63).

    Die Kriterien der Koordinierung und der Zusammenarbeit sind im Sinne des Grundgedankens der Wettbewerbsvorschriften des Vertrages zu verstehen, wonach jeder Wirtschaftsteilnehmer selbständig zu bestimmen hat, welche Politik er auf dem Gemeinsamen Markt zu betreiben gedenkt (vgl. Urteil Suiker Unie u. a./Kommission, Randnr. 173, Urteil des Gerichtshofes vom 14. Juli 1981 in der Rechtssache 172/80, Züchner, Slg. 1981, 2021, Randnr. 13, Urteil Ahlström Osakeyhtiö u. a./Kommission, Randnr. 63, und Urteil des Gerichtshofes vom 28. Mai 1998 in der Rechtssache C-7/95 P, Deere/Kommission, Slg. 1998, I-3111, Randnr. 86).

    Dieses Selbständigkeitspostulat nimmt den Wirtschaftsteilnehmern zwar nicht das Recht, sich dem festgestellten oder erwarteten Verhalten ihrer Konkurrenten auf intelligente Weise anzupassen; es steht jedoch streng jeder unmittelbaren oder mittelbaren Fühlungnahme zwischen Wirtschaftsteilnehmern entgegen, durch die entweder das Marktverhalten eines tatsächlichen oder potenziellen Wettbewerbers beeinflusst oder ein solcher Wettbewerber über das Marktverhalten, zu dem man selbst entschlossen ist oder das man in Erwägung zieht, ins Bild gesetzt wird, wenn die Fühlungnahme bezweckt oder bewirkt, dass Wettbewerbsbedingungen entstehen, die im Hinblick auf die Art der Waren oder der erbrachten Dienstleistungen, die Bedeutung und Zahl der beteiligten Unternehmen sowie den Umfang des in Betracht kommenden Marktes nicht dessen normalen Bedingungen entsprechen (in diesem Sinne auch Urteile Suiker Unie u. a./Kommission, Randnr. 174, Züchner, Randnr. 14, und Deere/Kommission, Randnr. 87).

  • EuGH, 14.07.1981 - 172/80

    Züchner / Bayerische Vereinsbank

    Auszug aus EuG, 16.12.2003 - T-5/00
    Die Kriterien der Koordinierung und der Zusammenarbeit sind im Sinne des Grundgedankens der Wettbewerbsvorschriften des Vertrages zu verstehen, wonach jeder Wirtschaftsteilnehmer selbständig zu bestimmen hat, welche Politik er auf dem Gemeinsamen Markt zu betreiben gedenkt (vgl. Urteil Suiker Unie u. a./Kommission, Randnr. 173, Urteil des Gerichtshofes vom 14. Juli 1981 in der Rechtssache 172/80, Züchner, Slg. 1981, 2021, Randnr. 13, Urteil Ahlström Osakeyhtiö u. a./Kommission, Randnr. 63, und Urteil des Gerichtshofes vom 28. Mai 1998 in der Rechtssache C-7/95 P, Deere/Kommission, Slg. 1998, I-3111, Randnr. 86).

    Dieses Selbständigkeitspostulat nimmt den Wirtschaftsteilnehmern zwar nicht das Recht, sich dem festgestellten oder erwarteten Verhalten ihrer Konkurrenten auf intelligente Weise anzupassen; es steht jedoch streng jeder unmittelbaren oder mittelbaren Fühlungnahme zwischen Wirtschaftsteilnehmern entgegen, durch die entweder das Marktverhalten eines tatsächlichen oder potenziellen Wettbewerbers beeinflusst oder ein solcher Wettbewerber über das Marktverhalten, zu dem man selbst entschlossen ist oder das man in Erwägung zieht, ins Bild gesetzt wird, wenn die Fühlungnahme bezweckt oder bewirkt, dass Wettbewerbsbedingungen entstehen, die im Hinblick auf die Art der Waren oder der erbrachten Dienstleistungen, die Bedeutung und Zahl der beteiligten Unternehmen sowie den Umfang des in Betracht kommenden Marktes nicht dessen normalen Bedingungen entsprechen (in diesem Sinne auch Urteile Suiker Unie u. a./Kommission, Randnr. 174, Züchner, Randnr. 14, und Deere/Kommission, Randnr. 87).

  • Generalanwalt beim EuGH, 08.12.2005 - C-105/04

    CEF City Electrical Factors und CEF Holdings / Nederlandse Federatieve Vereniging …

    Die diesbezügliche Entscheidung der Kommission vom 26. Oktober 1999{FN-VERWEIS:2} (im Folgenden: die angefochtene Entscheidung) wurde vom Gericht erster Instanz mit Urteil vom 16. Dezember 2003 in den verbundenen Rechtssachen T-5/00 und T-6/00{FN-VERWEIS:3} (im Folgenden: das angefochtene Urteil) in vollem Umfang bestätigt.

    Nach Verbindung der beiden Rechtssachen T-5/00 und T-6/00 zu gemeinsamer mündlicher Verhandlung und Entscheidung hat das Gericht am 16. Dezember 2003 das angefochtene Urteil erlassen, in dem es.

    - das angefochtene Urteil in den verbundenen Rechtssachen T-5/00 und T-6/00, zumindest in der Rechtssache T-5/00, aufzuheben und durch erneute Entscheidung die an sie gerichtete Entscheidung der Kommission ganz oder zumindest teilweise aufzuheben, zumindest die der FEG auferlegte Geldbuße wesentlich herabzusetzen,.

    - hilfsweise, das angefochtene Urteil in den verbundenen Rechtssachen T-5/00 und T-6/00, zumindest das in der Rechtssache T-5/00, aufzuheben und die Rechtssache an das Gericht erster Instanz zurückzuverweisen und.

    1) Das Urteil des Gerichts erster Instanz der Europäischen Gemeinschaften vom 16. Dezember 2003 in den verbundenen Rechtssachen T-5/00 und T-6/00 wird aufgehoben.

    {FN:3} - Nederlandse Federatieve Vereniging voor de Groothandel op Elektrotechnisch Gebied u. a./Kommission, Slg. 2003, II-5761.

    {FN:8} - Rechtssache T-5/00.

    {FN:9} - Rechtssache T-6/00.

    {FN:10} - In der Rechtssache T-6/00 beantragte die TU außerdem hilfsweise, die sie betreffende Feststellung von Verstößen gegen Artikel 81 EG in Artikel 3 der angefochtenen Entscheidung aufzuheben.

    {FN:11} - Beschlüsse des Präsidenten des Gerichts vom 14. Dezember 2000 in der Rechtssache T-5/00 R (FEG/Kommission, Slg. 2000, II-4121) und des Präsidenten des Gerichtshofes vom 23. März 2001 in der Rechtssache C-7/01 P(R) (FEG/Kommission, Slg. 2001, I-2559).

    {FN:12} - Beschluss vom 16. Oktober 2000 in den Rechtssachen T-5/00 und T-6/00.

    {FN:84} - Das Problem der Fluktuation von Personal hatte die FEG bereits im erstinstanzlichen Verfahren (Rechtssache T-5/00) in der Randnummer 46 ihrer Klageschrift sowie in der Randnummer 49 ihrer Erwiderungsschrift angesprochen, jedoch geht das Gericht hierauf in seinem angefochtenen Urteil mit keinem Wort ein, auch nicht indirekt in dessen Randnummern 86 bis 93.

  • Generalanwalt beim EuGH, 08.12.2005 - C-113/04

    CEF City Electrical Factors und CEF Holdings / Nederlandse Federatieve Vereniging …

    Die diesbezügliche Entscheidung der Kommission vom 26. Oktober 1999{FN-VERWEIS:2} (im Folgenden: die angefochtene Entscheidung) wurde vom Gericht erster Instanz mit Urteil vom 16. Dezember 2003 in den verbundenen Rechtssachen T-5/00 und T-6/00{FN-VERWEIS:3} (im Folgenden: das angefochtene Urteil) in vollem Umfang bestätigt.

    Nach Verbindung der beiden Rechtssachen T-5/00 und T-6/00 zu gemeinsamer mündlicher Verhandlung und Entscheidung hat das Gericht am 16. Dezember 2003 das angefochtene Urteil erlassen, in dem es.

    - das angefochtene Urteil in den verbundenen Rechtssachen T-5/00 und T-6/00, zumindest aber in der Rechtssache T-6/00, aufzuheben und die Rechtssache unter Berücksichtigung des Antrags im zweiten Gedankenstrich selbst endgültig zu entscheiden, hilfsweise das Urteil aufzuheben und die Rechtssache zur weiteren Entscheidung an das Gericht zurückzuverweisen;.

    1) Das Urteil des Gerichts erster Instanz der Europäischen Gemeinschaften vom 16. Dezember 2003 in den verbundenen Rechtssachen T-5/00 und T-6/00 wird aufgehoben.

    {FN:3} - Nederlandse Federatieve Vereniging voor de Groothandel op Elektrotechnisch Gebied u. a./Kommission, Slg. 2003, II-5761.

    {FN:8} - Rechtssache T-5/00.

    {FN:9} - Rechtssache T-6/00.

    {FN:10} - In der Rechtssache T-6/00 beantragte die TU außerdem hilfsweise, die sie betreffende Feststellung von Verstößen gegen Artikel 81 EG in Artikel 3 der angefochtenen Entscheidung aufzuheben.

    {FN:11} - Beschlüsse des Präsidenten des Gerichts vom 14. Dezember 2000 in der Rechtssache T-5/00 R (FEG/Kommission, Slg. 2000, II-4121) und des Präsidenten des Gerichtshofes vom 23. März 2001 in der Rechtssache C-7/01 P(R) (FEG/Kommission, Slg. 2001, I-2559).

    {FN:12} - Beschluss vom 16. Oktober 2000 in den Rechtssachen T-5/00 und T-6/00.

    {FN:85} - Das Problem der Fluktuation von Personal hatte die TU bereits im erstinstanzlichen Verfahren (Rechtssache T-6/00) in den Randnrn.

  • EuGH, 21.09.2006 - C-105/04

    CEF City Electrical Factors und CEF Holdings / Nederlandse Federatieve Vereniging …

    1 Mit ihrem Rechtsmittel beantragt die Nederlandse Federatieve Vereniging voor de Groothandel op Elektrotechnisch Gebied (im Folgenden: FEG), das Urteil des Gerichts erster Instanz der Europäischen Gemeinschaften vom 16. Dezember 2003 in den Rechtssachen T-5/00 und T-6/00 (Nederlandse Federatieve Vereniging voor de Groothandel op Elektrotechnisch Gebied und Technische Unie/Kommission, Slg. 2003, II-5761, im Folgenden: angefochtenes Urteil) aufzuheben oder es zumindest in Bezug auf die Rechtssache T-5/00 aufzuheben, in der das Gericht ihre Klage auf Nichtigerklärung der Entscheidung 2000/117/EG der Kommission vom 26. Oktober 1999 in einem Verfahren nach Artikel 81 EG-Vertrag (Sache IV/33.884 - Nederlandse Federatieve Vereniging voor de Groothandel op Elektrotechnisch Gebied und Technische Unie [FEG und TU]) (…ABl. 2000, L 39, S. 1, im Folgenden: streitige Entscheidung) abgewiesen hat.

    10 Mit Klageschrift, die am 14. Januar 2000 beim Gericht einging (T-5/00), erhob die FEG Klage mit dem Antrag, die streitige Entscheidung für nichtig zu erklären, hilfsweise, Artikel 5 Absatz 1 der Entscheidung für nichtig zu erklären, und höchst hilfsweise, die gegen sie verhängte Geldbuße auf 1 000 Euro herabzusetzen.

    - das angefochtene Urteil aufzuheben oder es zumindest insoweit aufzuheben, als es die Rechtssache T-5/00 betrifft, und die streitige Entscheidung ganz oder teilweise für nichtig zu erklären oder zumindest die gegen sie verhängte Geldbuße erheblich herabzusetzen;.

    - hilfsweise, das angefochtene Urteil aufzuheben oder es zumindest insoweit aufzuheben, als es die Rechtssache T-5/00 betrifft, und die Sache an das Gericht zurückzuverweisen;.

    Das Urteil des Gerichts erster Instanz der Europäischen Gemeinschaften vom 16. Dezember 2003 in den Rechtssachen T-5/00 und T-6/00 (Nederlandse Federatieve Vereniging voor de Groothandel op Elektrotechnisch Gebied und Technische Unie/Kommission) wird nur insoweit aufgehoben, als das Gericht es unterlassen hat, im Rahmen der Prüfung des Klagegrundes eines Verstoßes gegen den Grundsatz der angemessenen Verfahrensdauer darüber zu befinden, ob die der Kommission der Europäischen Gemeinschaften anzulastende übermäßig lange Dauer des gesamten Verwaltungsverfahrens einschließlich des Abschnitts vor der Mitteilung der Beschwerdepunkte geeignet war, die künftigen Verteidigungsmöglichkeiten der Nederlandse Federatieve Vereniging voor de Groothandel op Elektrotechnisch Gebied zu beeinträchtigen..

    Die in Zusammenhang mit dem ersten Rechtszug, der zum Urteil vom 16. Dezember 2003 in den Rechtssachen T-5/00 und T-6/00 (Nederlandse Federatieve Vereniging voor de Groothandel op Elektrotechnisch Gebied und Technische Unie/Kommission) geführt hat, entstandenen Kosten sind gemäß den in Punkt 2 des Tenors des genannten Urteils festgelegten Modalitäten von der Nederlandse Federatieve Vereniging voor de Groothandel op Elektrotechnisch Gebied zu tragen..

  • EuG, 10.04.2008 - T-271/03

    DAS GERICHT BESTÄTIGT DIE GEGEN DIE DEUTSCHE TELEKOM WEGEN DER ZWISCHEN 1998 UND …

    Rn. 252 Der Tenor der angefochtenen Entscheidung ist nämlich im Licht ihrer Gründe zu sehen (Urteil des Gerichts vom 16. Dezember 2003, Nederlandse Federatieve Vereniging voor de Groothandel op Elektrotechnisch Gebied und Technische Unie/Kommission, T-5/00 und T-6/00, Slg. 2003, II-5761, Randnr. 374).
  • EuG, 08.07.2008 - T-99/04

    GEGEN EIN BERATUNGSUNTERNEHMEN, DAS ZUR DURCHFÜHRUNG EINES KARTELLS BEIGETRAGEN …

    Denn der Umstand, dass im Verfahren nach der Verordnung Nr. 17 erst mit der Mitteilung der Beschwerdepunkte eine förmliche Anschuldigung gegen die Betroffenen erhoben werde (Urteil des Gerichts vom 16. Dezember 2003, Nederlandse Federatieve Vereniging voor de Groothandel op Elektrotechnisch Gebied und Technische Unie/Kommission, T-5/00 und T-6/00, Slg. 2003, II-5761, Randnr. 79), sei nicht entscheidend und schließe es nicht aus, dass die Klägerin bereits während des Ermittlungsabschnitts zur "angeklagten Person" im Sinne von Art. 6 Abs. 3 EMRK in seiner Auslegung durch den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte geworden sei.
  • EuGH, 21.09.2006 - C-113/04

    CEF City Electrical Factors und CEF Holdings / Nederlandse Federatieve Vereniging …

    1 Mit ihrem Rechtsmittel beantragt die Technische Unie BV (im Folgenden: TU), das Urteil des Gerichts erster Instanz der Europäischen Gemeinschaften vom 16. Dezember 2003 in den Rechtssachen T-5/00 und T-6/00 (Nederlandse Federatieve Vereniging voor de Groothandel op Elektrotechnisch Gebied und Technische Unie/Kommission, Slg. 2003, II-5761, im Folgenden: angefochtenes Urteil) aufzuheben oder es zumindest in Bezug auf die Rechtssache T-6/00 aufzuheben, in der das Gericht ihre Klage auf Nichtigerklärung der Entscheidung 2000/117/EG der Kommission vom 26. Oktober 1999 in einem Verfahren nach Artikel 81 EG-Vertrag (Sache IV/33.884 - Nederlandse Federatieve Vereniging voor de Groothandel op Elektrotechnisch Gebied und Technische Unie [FEG und TU]) (…ABl. 2000, L 39, S. 1, im Folgenden: streitige Entscheidung) abgewiesen hat.

    11 Mit Klageschrift, die am selben Tag beim Gericht einging (T-5/00), erhob die FEG eine Klage mit dem gleichen Gegenstand wie TU.

    Das Urteil des Gerichts erster Instanz der Europäischen Gemeinschaften vom 16. Dezember 2003 in den Rechtssachen T-5/00 und T-6/00 (Nederlandse Federatieve Vereniging voor de Groothandel op Elektrotechnisch Gebied und Technische Unie/Kommission) wird nur insoweit aufgehoben, als das Gericht es unterlassen hat, im Rahmen der Prüfung des Klagegrundes eines Verstoßes gegen den Grundsatz der angemessenen Verfahrensdauer darüber zu befinden, ob die der Kommission der Europäischen Gemeinschaften anzulastende übermäßig lange Dauer des gesamten Verwaltungsverfahrens einschließlich des Abschnitts vor der Mitteilung der Beschwerdepunkte geeignet war, die künftigen Verteidigungsmöglichkeiten der Technische Unie BV zu beeinträchtigen..

    Die in Zusammenhang mit dem ersten Rechtszug, der zum Urteil vom 16. Dezember 2003 in den Rechtssachen T-5/00 und T-6/00 (Nederlandse Federatieve Vereniging voor de Groothandel op Elektrotechnisch Gebied und Technische Unie/Kommission) geführt hat, entstandenen Kosten sind gemäß den in Punkt 3 des Tenors des genannten Urteils festgelegten Modalitäten von der Technische Unie BV zu tragen..

  • EuG, 26.04.2007 - T-109/02

    DAS GERICHT ERSTER INSTANZ BESTÄTIGT IM WESENTLICHEN DIE ENTSCHEIDUNG DER …

    Danach muss das betroffene Unternehmen in die Lage versetzt werden, zum Vorliegen und zur Bedeutung der von der Kommission geltend gemachten Tatsachen, Beschwerdepunkte und Umstände angemessen Stellung zu nehmen (Urteil des Gerichts vom 16. Dezember 2003, Nederlandse Federatieve Vereniging voor de Groothandel op Elektrotechnisch Gebied und Technische Unie/Kommission, T-5/00 und T-6/00, Slg. 2003, II-5761, Randnr. 32 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • EuG, 15.06.2005 - T-71/03

    DAS GERICHT BESTÄTIGT WEITGEHEND DIE ENTSCHEIDUNG DER KOMMISSION IN BEZUG AUF EIN …

    399 Da der Endbetrag der gegen die Intech-Gesellschaften verhängten Geldbußen nach der in den Leitlinien festgelegten Methodik berechnet und die in Artikel 15 Absatz 2 der Verordnung Nr. 17 vorgesehene Obergrenze von 10 % nicht überschritten wurde (siehe oben, Randnrn. 392 und 393), war die Kommission nicht verpflichtet, bei den Intech-Gesellschaften und den übrigen betroffenen Unternehmen genau das gleiche Verhältnis zwischen diesem Betrag und der Gesamtgröße zu wählen (in diesem Sinn auch Urteil LR AF 1998/Kommission, oben in Randnr. 139 angeführt, Randnr. 278, und Urteil des Gerichts vom 16. Dezember 2003 in den Rechtssachen T-5/00 und T-6/00, Nederlandse Federatieve Vereniging voor de Groothandel op Elektrotechnisch Gebied und Technische Unie/Kommission, noch nicht in der amtlichen Sammlung veröffentlicht, Randnrn.
  • EuG, 11.07.2019 - T-582/15

    Silver Plastics und Johannes Reifenhäuser/ Kommission

    Solche Verweise auf Stellungnahmen, die während des Verwaltungsverfahrens auf die Mitteilung der Beschwerdepunkte abgegeben werden, genügen jedoch nicht den Anforderungen von Art. 76 Buchst. d der Verfahrensordnung (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 16. Dezember 2003, Nederlandse Federatieve Vereniging voor de Groothandel op Elektrotechnisch Gebied/Kommission, T-5/00 und T-6/00, EU:T:2003:342, Rn. 100).
  • EuG, 03.03.2011 - T-110/07

    Das Gericht setzt die Geldbußen einiger Mitglieder des Kartells über isolierte …

    Große Bedeutung kommt insbesondere dem Umstand zu, dass ein Schriftstück in unmittelbarem Zusammenhang mit den Vorgängen (Urteile des Gerichts vom 11. März 1999, Ensidesa/Kommission, T-157/94, Slg. 1999, II-707, Randnr. 312, und vom 16. Dezember 2003, Nederlandse Federatieve Vereniging voor de Groothandel op Elektrotechnisch Gebied und Technische Unie/Kommission, T-5/00 und T-6/00, Slg. 2003, II-5761, Randnr. 181) oder von einem unmittelbaren Zeugen dieser Vorgänge erstellt wurde (Urteil JFE Engineering u. a./Kommission, oben in Randnr. 49 angeführt, Randnr. 207).
  • EuG, 08.07.2008 - T-52/03

    Knauf Gips / Kommission - Wettbewerb - Kartelle - Gipsplattenmarkt - …

  • EuG, 30.09.2009 - T-161/05

    DAS GERICHT SETZT DIE GEGEN HOECHST WEGEN IHRES WETTBEWERBSWIDRIGEN VERHALTENS …

  • EuG, 14.03.2013 - T-587/08

    Fresh Del Monte Produce / Kommission - 'Wettbewerb - Kartelle - Bananenmarkt - …

  • EuG, 28.06.2016 - T-208/13

    Das Gericht der EU bestätigt die Rechtswidrigkeit der Wettbewerbsverbotsklausel …

  • EuG, 18.06.2008 - T-410/03

    DAS GERICHT SETZT DIE GEGEN HOECHST WEGEN IHRER BETEILIGUNG AN EINEM KARTELL AUF …

  • EuG, 11.07.2014 - T-541/08

    Sasol u.a. / Kommission - Wettbewerb - Kartelle - Markt für Paraffinwachse - …

  • EuG, 16.11.2006 - T-120/04

    Peróxidos Orgánicos / Kommission - Wettbewerb - Kartelle - Organische …

  • EuG, 16.06.2015 - T-655/11

    FSL u.a. / Kommission - Wettbewerb - Kartelle - Europäischer Markt für Bananen in …

  • EuG, 28.06.2016 - T-216/13

    Telefónica / Kommission - Wettbewerb - Kartelle - Portugiesischer und spanischer …

  • EuG, 27.09.2006 - T-322/01

    Roquette Frères / Kommission - Wettbewerb - Kartelle - Natriumglukonat - Artikel …

  • EuG, 15.07.2015 - T-389/10

    Das Gericht setzt die von der Kommission gegen drei Mitglieder des europäischen …

  • EuG, 16.06.2011 - T-240/07

    Heineken Nederland und Heineken / Kommission - Wettbewerb - Kartelle - …

  • EuG, 13.07.2011 - T-59/07

    Polimeri Europa / Kommission - Wettbewerb - Kartelle - Markt für …

  • Generalanwalt beim EuGH, 16.11.2006 - C-3/06

    Groupe Danone / Kommission - Rechtsmittel - Wettbewerb - Geldbuße - Artikel 15 …

  • EuG, 16.06.2011 - T-235/07

    Das Gericht setzt die Geldbußen herab, die gegen die Heineken NV und ihre …

  • EuG, 12.12.2014 - T-551/08

    H&R ChemPharm / Kommission - Wettbewerb - Kartelle - Markt für Paraffinwachse - …

  • EuG, 27.09.2012 - T-357/06

    Koninklijke Wegenbouw Stevin / Kommission - Wettbewerb - Kartelle - …

  • Generalanwalt beim EuGH, 26.11.2015 - C-609/13

    Duravit u.a. / Kommission - Rechtsmittel - Kartelle - Belgischer, deutscher, …

  • EuG, 12.12.2014 - T-544/08

    Hansen & Rosenthal und H&R Wax Company Vertrieb / Kommission - Wettbewerb - …

  • EuG, 12.12.2014 - T-550/08

    Tudapetrol Mineralölerzeugnisse Nils Hansen / Kommission - Wettbewerb - Kartelle …

  • EuG, 12.07.2011 - T-59/07

    Wettbewerb - Kartelle - Markt für Butadienkautschuk und …

  • EuG, 15.07.2015 - T-413/10

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  • Generalanwalt beim EuGH, 28.10.2004 - C-57/02

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  • EuG, 12.12.2014 - T-558/08

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  • EuG, 27.06.2012 - T-445/07

    Berning & Söhne / Kommission - Wettbewerb - Kartelle - Märkte für …

  • Generalanwalt beim EuGH, 26.11.2015 - C-613/13

    Kommission / Keramag Keramische Werke u.a. et Sanitec Europe - Rechtsmittel - …

  • EuG, 27.06.2012 - T-439/07

    Coats Holdings / Kommission - Wettbewerb - Kartelle - Märkte für Reißverschlüsse …

  • Generalanwalt beim EuGH, 26.11.2015 - C-625/13

    Villeroy & Boch / Kommission - Rechtsmittel - Kartelle - Belgischer, deutscher, …

  • EuG, 15.07.2015 - T-436/10

    HIT Groep / Kommission - Wettbewerb - Kartelle - Europäischer Markt für …

  • EuG, 01.07.2008 - T-276/04

    Compagnie maritime belge / Kommission - Wettbewerb - Missbrauch einer kollektiven …

  • EuG, 29.11.2005 - T-52/02

    SNCZ / Kommission - Wettbewerb - Artikel 81 EG - Kartell - Zinkphosphatmarkt - …

  • EuG, 09.12.2014 - T-91/10

    Lucchini / Kommission - Wettbewerb - Kartelle - Markt für Bewehrungsrundstahl in …

  • EuG, 16.06.2011 - T-191/06

    FMC Foret / Kommission - Wettbewerb - Kartelle - Wasserstoffperoxid und Perborat …

  • Generalanwalt beim EuGH, 26.11.2015 - C-636/13

    Roca Sanitario / Kommission - Rechtsmittel - Kartelle - Belgischer, deutscher, …

  • EuG, 15.07.2015 - T-45/10

    GEA Group / Kommission - Wettbewerb - Kartelle - Europäischer Markt für …

  • Generalanwalt beim EuGH, 26.11.2015 - C-644/13

    Villeroy und Boch / Kommission - Rechtsmittel - Kartelle - Belgischer, deutscher, …

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