Rechtsprechung
| EuGH, 26.10.2021 - C-109/20 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Europäischer Gerichtshof
PL Holdings
Vorlage zur Vorabentscheidung - Am 19. Mai 1987 unterzeichnetes Abkommen zwischen den Regierungen des Königreichs Belgien und des Großherzogtums Luxemburg einerseits und der Regierung der Volksrepublik Polen andererseits über die Förderung und den gegenseitigen Schutz ...
- Betriebs-Berater
Ungültige Schiedsklausel in Investiti- onsabkommen kann nicht durch inhalts- gleiche Ad-hoc-Schiedsvereinbarung ersetzt werden - PL Holdings
Kurzfassungen/Presse (3)
- Europäischer Gerichtshof
(Pressemitteilung)
DGEN - Das Unionsrecht verbietet einem Mitgliedstaat, eine Schiedsvereinbarung abzuschließen, die den gleichen Inhalt hat wie eine in einem zwischen Mitgliedstaaten abgeschlossenen Investitionsabkommen enthaltene ungültige Schiedsklausel
- beck-aktuell.de (Kurzinformation)
Ungültige Schiedsklausel in Investitionsabkommen ersetzende ad-hoc-Schiedsvereinbarung unionsrechtswidrig - Ungültige Schiedsklausel in Investitionsabkommen ersetzende ad-hoc-Schiedsvereinbarung unionsrechtswidrig
- juraforum.de (Kurzinformation)
Gerichtliche Überprüfbarkeit von Schiedssprüchen zu Investitionen
Besprechungen u.ä.
- lto.de (Entscheidungsbesprechung)
PL Holdings gegen Polen: Ersatzschiedsklauseln unwirksam: EuGH bleibt bei harter Linie
Sonstiges (2)
- Europäischer Gerichtshof (Verfahrensmitteilung)
PL Holdings
- Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)
Republiken Polen
Verfahrensgang
- Generalanwalt beim EuGH, 22.04.2021 - C-109/20
- EuGH, 26.10.2021 - C-109/20
Papierfundstellen
- NJW 2022, 768
- EuZW 2021, 1097
Wird zitiert von ... (30) Zitiert selbst (7)
- EuGH, 06.03.2018 - C-284/16
Die im Investitionsschutzabkommen zwischen den Niederlanden und der Slowakei …
Auszug aus EuGH, 26.10.2021 - C-109/20
a) unterrichten sie die Schiedsgerichte in gegenseitiger Zusammenarbeit und auf der Grundlage der Erklärung in Anhang C über die in Artikel 4 beschriebenen Rechtsfolgen des Urteils [vom 6. März 2018] in der Rechtssache Achmea [(C-284/16, EU:C:2018:158)] und.Es war zunächst der Auffassung, dass, selbst wenn das auf die Streitigkeit anwendbare Urteil vom 6. März 2018, Achmea (C-284/16, EU:C:2018:158), zur Ungültigkeit von Art. 9 des Investitionsabkommens und folglich des von der Republik Polen an die Investoren aus anderen Mitgliedstaaten gerichteten dauerhaften Angebots führe, Streitigkeiten im Zusammenhang mit diesem Abkommen durch eine Schiedsstelle entscheiden zu lassen, eine solche Ungültigkeit einen Mitgliedstaat und einen Investor eines anderen Mitgliedstaats nicht daran hindere, später ad hoc eine Schiedsvereinbarung zur Beilegung dieser Streitigkeit abzuschließen.
Sind die Art. 267 und 344 AEUV gemäß ihrer Auslegung im Urteil vom 6. März 2018, Achmea (C-284/16, EU:C:2018:158), dahin zu verstehen, dass - wenn ein Investitionsabkommen eine Schiedsklausel enthält, die ungültig ist, weil das Abkommen zwischen zwei Mitgliedstaaten geschlossen wurde - eine Schiedsvereinbarung ungültig ist, die zwischen einem Mitgliedstaat und einem Investor zustande kam, indem der Mitgliedstaat, nachdem der Investor ein Schiedsverfahren eingeleitet hat, freiwillig darauf verzichtet, die fehlende Zuständigkeit mit einer Einrede geltend zu machen?.
Schließlich machte sie, wenige Tage nachdem beim Gerichtshof das Vorabentscheidungsersuchen in der Rechtssache eingegangen war, in der das Urteil vom 6. März 2018, Achmea (C-284/16, EU:C:2018:158), ergangen ist, in ihrem Schriftsatz vom 27. Mai 2016 geltend, dass das Schiedsgericht nicht zuständig sei, über die im Ausgangsverfahren in Rede stehende Streitigkeit zu entscheiden, weil die Schiedsklausel in Art. 9 des Investitionsabkommens - die einzige Grundlage, auf die PL Holdings ihren Schiedsantrag gestützt habe - wegen Unvereinbarkeit mit dem Unionsrecht ungültig sei.
Rn. 44 Insoweit hat der Gerichtshof bereits entschieden, dass die Art. 267 und 344 AEUV dahin auszulegen sind, dass sie einer Bestimmung in einem zwischen zwei Mitgliedstaaten geschlossenen internationalen Abkommen entgegenstehen, nach der ein Investor eines dieser Mitgliedstaaten im Fall einer Streitigkeit über Investitionen in dem anderen Mitgliedstaat gegen diesen ein Verfahren vor einem Schiedsgericht, dessen Gerichtsbarkeit sich dieser Mitgliedstaat unterworfen hat, einleiten darf (Urteil vom 6. März 2018, Achmea, C-284/16, EU:C:2018:158, Rn. 60).
Rn. 46 Fest steht, dass die Schiedsklausel in Art. 9 des Investitionsabkommens ebenso wie die in der Rechtssache in Rede stehende, in der das Urteil vom 6. März 2018, Achmea (C-284/16, EU:C:2018:158), ergangen ist, dazu führen kann, dass eine Schiedsstelle über Streitigkeiten entscheidet, die die Anwendung oder die Auslegung des Unionsrechts betreffen können.
Somit ist diese Klausel nicht mit dem Grundsatz der loyalen Zusammenarbeit im Sinne von Art. 4 Abs. 3 Unterabs. 1 EUV vereinbar und verstößt gegen die u. a. in Art. 344 AEUV verankerte Autonomie des Unionsrechts (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 6. März 2018, Achmea, C-284/16, EU:C:2018:158, Rn. 58 und 59).
Rn. 47 Bekäme indes ein Mitgliedstaat, der Partei in einer Streitigkeit ist, die die Anwendung und Auslegung des Unionsrechts betreffen kann, die Möglichkeit, diese Streitigkeit bei einer Schiedsstelle, die dieselben Eigenschaften wie die Schiedsstelle hat, die in einer ungültigen Schiedsklausel in einem internationalen Abkommen wie dem in Rn. 44 des vorliegenden Urteils genannten vorgesehen ist, dadurch anhängig zu machen, dass er ad hoc eine Schiedsvereinbarung gleichen Inhalts wie die Schiedsklausel abschließt, hätte dies in Wirklichkeit eine Umgehung der Verpflichtungen zur Folge, die sich für diesen Mitgliedstaat aus den Verträgen und insbesondere aus Art. 4 Abs. 3 EUV sowie den Art. 267 und 344 AEUV gemäß ihrer Auslegung im Urteil vom 6. März 2018, Achmea (C-284/16, EU:C:2018:158), ergeben.
Rn. 52 Schließlich ergibt sich sowohl aus dem Urteil vom 6. März 2018, Achmea (C-284/16, EU:C:2018:158), als auch aus den Grundsätzen des Vorrangs des Unionsrechts und der loyalen Zusammenarbeit nicht nur, dass die Mitgliedstaaten sich nicht verpflichten dürfen, dem Gerichtssystem der Union Streitigkeiten zu entziehen, die die Anwendung und Auslegung von Unionsrecht betreffen können, sondern auch, dass sie, sobald eine solche Streitigkeit aufgrund einer unionsrechtswidrigen Verpflichtung bei einer Schiedsstelle anhängig gemacht wird, verpflichtet sind, vor dieser Schiedsstelle oder vor dem zuständigen Gericht die Gültigkeit der Schiedsklausel oder der ad hoc abgeschlossenen Schiedsvereinbarung zu rügen, aufgrund deren diese Stelle angerufen wurde.
Beim Abschluss dieser Schiedsvereinbarung habe es noch keine Anzeichen für deren Unionsrechtswidrigkeit gegeben, da das Urteil des Gerichtshofs vom 6. März 2018, Achmea (C-284/16, EU:C:2018:158), erst nach den Schiedssprüchen vom 28. Juni und 28. September 2017 ergangen sei.
Rn. 64 Insoweit ergeben sich, wie von der Generalanwältin in Nr. 84 ihrer Schlussanträge ausgeführt, die Kriterien für die Auslegung der für die vorliegende Rechtssache einschlägigen Art. 267 und 344 AEUV unmittelbar aus dem Urteil vom 6. März 2018, Achmea (C-284/16, EU:C:2018:158), dessen zeitliche Wirkung der Gerichtshof nicht beschränkt hat.
Rn. 65 Würde einem Mitgliedstaat erlaubt, eine in einem zwischen Mitgliedsaaten geschlossenen internationalen Abkommen enthaltene Schiedsklausel dadurch zu ersetzen, dass er ad hoc eine Schiedsvereinbarung abschließt, um die Fortsetzung eines auf der Grundlage dieser Klausel eingeleiteten Schiedsverfahrens zu ermöglichen, hätte dies, wie in Rn. 47 des vorliegenden Urteils entschieden worden ist, nämlich eine Umgehung der Verpflichtungen zur Folge, die sich für diesen Mitgliedstaat aus den Verträgen und insbesondere aus Art. 4 Abs. 3 EUV sowie aus den Art. 267 und 344 AEUV gemäß ihrer Auslegung im Urteil vom 6. März 2018, Achmea (C-284/16, EU:C:2018:158), ergeben.
Rn. 66 Daher würde eine zeitliche Beschränkung der Wirkungen des vorliegenden Urteils in Wirklichkeit die Beschränkung der Wirkungen der vom Gerichtshof im Urteil vom 6. März 2018, Achmea (C-284/16, EU:C:2018:158), vorgenommenen Auslegung dieser Vorschriften bedeuten.
- EuGH, 23.04.2020 - C-401/18
Herst - Vorlage zur Vorabentscheidung - Gemeinsames Mehrwertsteuersystem - …
Auszug aus EuGH, 26.10.2021 - C-109/20
Dieser Grundsatz stellt die Gleichbehandlung der Mitgliedstaaten und der Einzelnen in Ansehung des Unionsrechts sicher und erfüllt damit die Anforderungen, die sich aus dem Grundsatz der Rechtssicherheit ergeben (Urteil vom 23. April 2020, Herst, C-401/18, EU:C:2020:295, Rn. 57 und die dort angeführte Rechtsprechung). - EuGH, 27.02.2018 - C-64/16
Die Kürzungen der Bezüge der Richter des portugiesischen Tribunal de Contas …
Auszug aus EuGH, 26.10.2021 - C-109/20
Rn. 45 Durch den Abschluss eines solchen Abkommens erklären sich die an diesem beteiligten Mitgliedstaaten nämlich damit einverstanden, Rechtsstreitigkeiten, die die Anwendung oder die Auslegung des Unionsrechts betreffen können, der Zuständigkeit ihrer eigenen Gerichte und damit dem System von gerichtlichen Rechtsbehelfen zu entziehen, dessen Schaffung ihnen Art. 19 Abs. 1 Unterabs. 2 EUV in den vom Unionsrecht erfassten Bereichen vorschreibt (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 27. Februar 2018, Associação Sindical dos Juízes Portugueses, C-64/16, EU:C:2018:117, Rn. 34).
- EuGH, 15.07.2021 - C-742/19
Der Gerichtshof legt genau die Fälle fest, in denen die Richtlinie über bestimmte …
Auszug aus EuGH, 26.10.2021 - C-109/20
Hierzu hat der Gerichtshof die ihm vorgelegten Fragen gegebenenfalls umzuformulieren (Urteil vom 15. Juli 2021, Ministrstvo za obrambo, C-742/19, EU:C:2021:597, Rn. 31 und die dort angeführte Rechtsprechung). - EuGH, 06.03.2018 - C-52/16
Es verstößt gegen das Unionsrecht, wenn Personen, die nicht in einem nahen …
Auszug aus EuGH, 26.10.2021 - C-109/20
Rn. 39 Insoweit ist darauf hinzuweisen, dass im Rahmen eines Verfahrens nach Art. 267 AEUV, das auf einer klaren Aufgabentrennung zwischen den nationalen Gerichten und dem Gerichtshof beruht, die gesamte Würdigung des Sachverhalts in die Zuständigkeit des nationalen Gerichts fällt (Urteil vom 6. März 2018, SEGRO und Horváth, C-52/16 und C-113/16, EU:C:2018:157, Rn. 98 sowie die dort angeführte Rechtsprechung). - EuGH, 02.09.2021 - C-741/19
République de Moldavie - Vorlage zur Vorabentscheidung - Vertrag über die …
Auszug aus EuGH, 26.10.2021 - C-109/20
Durch ein solches Abkommen kann folglich ausgeschlossen werden, dass diese Streitigkeiten in einer Weise entschieden werden, die die volle Wirksamkeit des Unionsrechts gewährleistet (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 2. September 2021, Komstroy, C-741/19, EU:C:2021:655, Rn. 59 und 60 sowie die dort angeführte Rechtsprechung). - EuGH - C-113/16 (anhängig)
Horváth
Auszug aus EuGH, 26.10.2021 - C-109/20
Rn. 39 Insoweit ist darauf hinzuweisen, dass im Rahmen eines Verfahrens nach Art. 267 AEUV, das auf einer klaren Aufgabentrennung zwischen den nationalen Gerichten und dem Gerichtshof beruht, die gesamte Würdigung des Sachverhalts in die Zuständigkeit des nationalen Gerichts fällt (Urteil vom 6. März 2018, SEGRO und Horváth, C-52/16 und C-113/16, EU:C:2018:157, Rn. 98 sowie die dort angeführte Rechtsprechung).
- BGH, 27.07.2023 - I ZB 43/22
Zulässigkeit von Intra-EU-Investor-Staat-Schiedsverfahren bei dem ICSID auf …
Rn. 69 bb) Nach ebenfalls ständiger Rechtsprechung des Gerichtshofs der Europäischen Union sind die Art. 267 und 344 AEUV dahin auszulegen, dass sie einer Bestimmung in einem zwischen zwei Mitgliedstaaten geschlossenen internationalen Abkommen entgegenstehen, nach der ein Investor eines dieser Mitgliedstaaten im Fall einer Streitigkeit über Investitionen in dem anderen Mitgliedstaat gegen diesen ein Verfahren vor einem Schiedsgericht, dessen Gerichtsbarkeit sich dieser Mitgliedstaat unterworfen hat, einleiten darf (vgl. EuGH…, Urteil vom 6. März 2018 - C-284/16, SchiedsVZ 2018, 186 [juris Rn. 32, 60] - Achmea;… EuGH, SchiedsVZ 2022, 34 [juris Rn. 42 bis 46] - Komstroy; EuGH, Urteil vom 26. Oktober 2021 - C-109/20, EuZW 2021, 1097 [juris Rn. 44] - PL Holdings;… Urteil vom 25. Januar 2022 - C-638/19, RIW 2022, 219 [juris Rn. 138] - European Food;… Gutachten vom 16. Juni 2022 - C-1/20, juris Rn. 47 mit Rn. 20 - Modernisierter Vertrag über die Energiecharta;… Beschluss vom 21. September 2022 - C-333/19, BeckRS 2022, 26460 Rn. 33 - Romatsa).Rn. 80 Eine Anwendung des § 1032 Abs. 2 ZPO trägt darüber hinaus der Rechtsprechung des Gerichtshofs der Europäischen Union Rechnung, nach der die Mitgliedstaaten verpflichtet sind, sobald eine Streitigkeit aufgrund einer unionsrechtswidrigen Verpflichtung bei einer Schiedsstelle anhängig gemacht wird, vor dieser Schiedsstelle oder vor dem zuständigen Gericht die Gültigkeit der Schiedsklausel oder der ad hoc abgeschlossenen Schiedsvereinbarung zu rügen, aufgrund deren diese Stelle angerufen wurde (vgl. EuGH, EuZW 2021, 1097 [juris Rn. 52] - PL-Holdings).
Rn. 97 2. Nach der nunmehr ständigen Rechtsprechung des Gerichtshofs der Europäischen Union sind die Art. 267 und 344 AEUV dahin auszulegen, dass sie einer Bestimmung in einer internationalen Übereinkunft zwischen den Mitgliedstaaten entgegenstehen, nach der ein Investor eines dieser Mitgliedstaaten im Fall einer Streitigkeit über Investitionen in dem anderen Mitgliedstaat gegen diesen ein Verfahren vor einem Schiedsgericht einleiten darf, dessen Gerichtsbarkeit sich dieser Mitgliedstaat unterworfen hat, wenn eine entsprechende Schiedsregelung dazu führen kann, dass solche Investitionsstreitigkeiten nicht in einer Weise entschieden werden, die die volle Wirksamkeit des Unionsrechts gewährleistet (vgl. EuGH, EuZW 2021, 1097 [juris Rn. 44 f.] - PL Holdings;… RIW 2022, 219 [juris Rn. 138 f.] - European Food;… BeckRS 2022, 26460 Rn. 33 f. - Romatsa;… vgl. auch BGH, IWRZ 2022, 129 [juris Rn. 10, 20 f.]).
Die dort beanstandete ad-hoc-Schiedsvereinbarung zielte in Wirklichkeit auf die Umgehung der Verpflichtungen, die sich für den Mitgliedstaat aus Art. 4 Abs. 3 EUV sowie Art. 267, 344 AEUV gemäß ihrer Auslegung in der Entscheidung in der Rechtssache "Achmea" ergaben (vgl. EuGH, EuZW 2021, 1097 [juris Rn. 47, 56] - PL Holdings).
Rn. 126 ff) Soweit ein Eingriff in abgeschlossene Sachverhalte ohne Übergangsregelungen gerügt wird, ist dies die anerkannte Folge der ex-tunc-Auslegung des Unionsrechts durch den Gerichtshof der Europäischen Union (vgl. EuGH, EuZW 2021, 1097 [juris Rn. 58 bis 61] - PL Holdings, mwN;… vgl. auch BVerfGE 126, 286 [juris Rn. 83] mwN).
Der Senat hat bereits ausgeführt, dass den Investoren effektiver Rechtsschutz (Art. 2 Abs. 1 in Verbindung mit Art. 20 Abs. 3 GG; Art. 47 EU-Grundrechtecharta) nicht verwehrt wird (…vgl. BGH, SchiedsVZ 2019, 46 [juris Rn. 72]), sondern mit Blick auf den Grundsatz des gegenseitigen Vertrauens vielmehr vor den mitgliedstaatlichen Gerichten gewährt wird (vgl. EuGH, EuZW 2021, 1097 [juris Rn. 68] - PL Holdings; Cour d'Appel de Paris…, Urteil vom 19. April 2022 - Nr. 48/2022, RG-NR 20/13085 Rn. 92 bis 95;… vgl. auch BGH, IWRZ 2022, 129 [juris Rn. 41]; Langenfeld, EuR 2022, 399, 404;… van der Beck aaO S. 370, 373 mwN).
- BVerfG, 23.07.2024 - 2 BvR 557/19
Erfolglose Verfassungsbeschwerden gegen die Aufhebung eines Schiedsspruches sowie …
Rn. 66 aa) Soweit die Beschwerdeführerin ausführt, dass der Gerichtshof der Europäischen Union seine ihm durch das Unionsrecht übertragenen Rechtsprechungskompetenzen überschritten habe, weil seine Auslegung der Art. 267, 344 AEUV nicht vom Wortlaut, der Systematik und dem Sinn und Zweck der genannten Vorschriften gedeckt sei, fehlt es an einer hinreichenden Auseinandersetzung mit der bereits zu dieser Frage ergangenen Rechtsprechung des Gerichtshofs (vgl. insbesondere EuGH…, Urteil vom 30. Mai 2006, Kommission/Irland, C-459/03, EU:C:2006:345, Rn. 123 ff., 146 ff.;… Gutachten vom 8. März 2011, Europäisches Patentgericht, 1/09, EU:C:2011:123, Rn. 63;… Gutachten vom 18. Dezember 2014, EMRK, 2/13, EU:C:2014:2454, Rn. 201 ff.) und der Folgerechtsprechung zum Achmea-Urteil (vgl. EuGH…, Urteil vom 2. September 2021, Komstroy, C-741/19, EU:C:2021:655, Rn. 42 ff.; Urteil vom 26. Oktober 2021, PL Holdings, C-109/20, EU:C:2021:875, Rn. 44 ff.;… Urteil vom 25. Januar 2022, Kommission/European Food u.a., C-638/19 P, EU:C:2022:50, Rn. 124 f.; 137 ff.;… Urteil vom 14. März 2024, Kommission/Vereinigtes Königreich, C-516/22, EU:C:2024:231, Rn. 80).Auch verbleiben den betroffenen Investoren die den Schiedssprüchen zugrundeliegenden materiellen Rechtspositionen, das heißt ihre nach dem jeweiligen Recht zukommenden gesetzlichen Schadensersatz- beziehungsweise Staatshaftungsansprüche, die sie weiterhin vor den zuständigen staatlichen Gerichten geltend machen können (vgl. EuGH, Urteil vom 26. Oktober 2021, PL Holdings, C-109/20, EU:C:2021:875, Rn. 68; BGH…, Beschluss vom 31. Oktober 2018 - I ZB 2/15 -, juris, Rn. 72).
Sollten Lücken tatsächlich bestehen, müssten diese innerhalb des Gerichtssystems der Mitgliedstaaten geschlossen werden, etwa durch Vertragsverletzungsverfahren vor dem Gerichtshof der Europäischen Union oder Individualbeschwerden vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (vgl. EuGH, Urteil vom 26. Oktober 2021, PL Holdings, C-109/20, EU:C:2021:875, Rn. 68).
Da der Gerichtshof der Europäischen Union keinen dahingehenden ausdrücklichen Ausspruch im Achmea-Urteil getroffen hat, lagen die Voraussetzungen für eine Beschränkung der Wirkungen des Vorabentscheidungsurteils nicht vor (vgl. EuGH, Urteil vom 26. Oktober 2021, PL Holdings,C-109/20, EU:C:2021:875, Rn. 64).
Rn. 86 Auch soweit die Beschwerdeführerin darauf abstellt, es hätte einer weiteren Vorlage bedurft, um zu klären, ob die zeitliche Wirkung des Achmea-Urteils nach der Defrenne-Rechtsprechung (vgl. EuGH…, Urteil vom 8. April 1976, Defrenne, 43/75, EU:C:1976:56, Rn. 69 ff.; zuletzt etwa EuGH…, Urteil vom 17. März 2021, Academia de Studii Economice din Bucureşti, C-585/19, EU:C:2021:210, Rn. 79 ff.; Urteil vom 26. Oktober 2021, PL Holdings, C-109/20, EU:C:2021:875, Rn. 59 ff.) begrenzt werden müsse, zeigt sie nicht auf, dass der Bundesgerichtshof eine Vorlagepflicht in unvertretbarer Weise missachtet hätte.
Die Beschwerdeführerin setzt sich nämlich schon nicht damit auseinander, dass eine Beschränkung der zeitlichen Wirkungen der Auslegung einer Bestimmung des Unionsrechts durch den Gerichtshof der Europäischen Union nur in dem Urteil selbst vorgenommen werden kann, in dem über die begehrte Auslegung entschieden wird (vgl. EuGH, Urteil vom 26. Oktober 2021, PL Holdings, C-109/20, EU:C:2021:875, Rn. 61 m.w.N.).
Die Folgerechtsprechung des Gerichtshofs bestätigt diese Einschätzung des Bundesgerichtshofs im Übrigen (vgl. EuGH, Urteil vom 26. Oktober 2021, PL Holdings, C-109/20, EU:C:2021:875, Rn. 57 ff.).
- EuGH, 26.04.2022 - C-368/20
Im Fall einer ernsthaften Bedrohung seiner öffentlichen Ordnung oder seiner …
Hierzu hat der Gerichtshof die ihm vorgelegten Fragen gegebenenfalls umzuformulieren (Urteil vom 26. Oktober 2021, PL Holdings, C-109/20, EU:C:2021:875, Rn. 34 und die dort angeführte Rechtsprechung).
- EuGH, 31.03.2022 - C-96/21
Online-Kauf von Eintrittskarten für Kultur- oder Sportveranstaltungen: Der …
Hierzu hat der Gerichtshof die ihm vorgelegten Fragen gegebenenfalls umzuformulieren (Urteil vom 26. Oktober 2021, PL Holdings, C-109/20, EU:C:2021:875, Rn. 34 und die dort angeführte Rechtsprechung). - BGH, 27.07.2023 - I ZB 75/22
Zulässigkeit von Intra-EU-Investor-Staat-Schiedsverfahren bei dem ICSID auf …
Rn. 70 bb) Nach ebenfalls ständiger Rechtsprechung des Gerichtshofs der Europäischen Union sind die Art. 267 und 344 AEUV dahin auszulegen, dass sie einer Bestimmung in einem zwischen zwei Mitgliedstaaten geschlossenen internationalen Abkommen entgegenstehen, nach der ein Investor eines dieser Mitgliedstaaten im Fall einer Streitigkeit über Investitionen in dem anderen Mitgliedstaat gegen diesen ein Verfahren vor einem Schiedsgericht, dessen Gerichtsbarkeit sich dieser Mitgliedstaat unterworfen hat, einleiten darf (vgl. EuGH…, Urteil vom 6. März 2018 - C-284/16, SchiedsVZ 2018, 186 [juris Rn. 32, 60] - Achmea;… EuGH, SchiedsVZ 2022, 34 [juris Rn. 42 bis 46] - Komstroy; EuGH, Urteil vom 26. Oktober 2021 - C-109/20, EuZW 2021, 1097 [juris Rn. 44] - PL Holdings;… Urteil vom 25. Januar 2022 - C-638/19, RIW 2022, 219 [juris Rn. 138] - European Food;… Gutachten vom 16. Juni 2022 - C-1/20, juris Rn. 47 mit Rn. 20 - Modernisierter Vertrag über die Energiecharta;… Beschluss vom 21. September 2022 - C-333/19, BeckRS 2022, 26460 Rn. 33 - Romatsa).Rn. 81 Eine Anwendung des § 1032 Abs. 2 ZPO trägt darüber hinaus der Rechtsprechung des Gerichtshofs der Europäischen Union Rechnung, nach der die Mitgliedstaaten verpflichtet sind, sobald eine Streitigkeit aufgrund einer unionsrechtswidrigen Verpflichtung bei einer Schiedsstelle anhängig gemacht wird, vor dieser Schiedsstelle oder vor dem zuständigen Gericht die Gültigkeit der Schiedsklausel oder der ad hoc abgeschlossenen Schiedsvereinbarung zu rügen, aufgrund deren diese Stelle angerufen wurde (vgl. EuGH, EuZW 2021, 1097 [juris Rn. 52] - PL-Holdings).
Rn. 102 3. Nach der nunmehr ständigen Rechtsprechung des Gerichtshofs der Europäischen Union sind die Art. 267 und 344 AEUV dahin auszulegen, dass sie einer Bestimmung in einer internationalen Übereinkunft zwischen den Mitgliedstaaten entgegenstehen, nach der ein Investor eines dieser Mitgliedstaaten im Fall einer Streitigkeit über Investitionen in dem anderen Mitgliedstaat gegen diesen ein Verfahren vor einem Schiedsgericht einleiten darf, dessen Gerichtsbarkeit sich dieser Mitgliedstaat unterworfen hat, wenn eine entsprechende Schiedsregelung dazu führen kann, dass solche Investitionsstreitigkeiten nicht in einer Weise entschieden werden, die die volle Wirksamkeit des Unionsrechts gewährleistet (vgl. EuGH, EuZW 2021, 1097 [juris Rn. 44 f.] - PL Holdings;… RIW 2022, 219 [juris Rn. 138 f.] - European Food;… BeckRS 2022, 26460 Rn. 33 f. - Romatsa;… vgl. auch BGH, IWRZ 2022, 129 [juris Rn. 10, 20 f.]).
Die dort beanstandete ad-hoc-Schiedsvereinbarung zielte in Wirklichkeit auf die Umgehung der Verpflichtungen, die sich für den Mitgliedstaat aus Art. 4 Abs. 3 EUV sowie Art. 267, 344 AEUV gemäß ihrer Auslegung in der Entscheidung in der Rechtssache "Achmea" ergaben (vgl. EuGH, EuZW 2021, 1097 [juris Rn. 47, 56] - PL Holdings).
Rn. 132 ff) Soweit ein Eingriff in abgeschlossene Sachverhalte ohne Übergangsregelungen gerügt wird, ist dies die anerkannte Folge der ex-tunc-Auslegung des Unionsrechts durch den Gerichtshof der Europäischen Union (vgl. EuGH, EuZW 2021, 1097 [juris Rn. 58 bis 61] - PL Holdings, mwN;… vgl. auch BVerfGE 126, 286 [juris Rn. 83] mwN).
Der Senat hat bereits ausgeführt, dass den Investoren effektiver Rechtsschutz (Art. 2 Abs. 1 in Verbindung mit Art. 20 Abs. 3 GG; Art. 47 EU-Grundrechtecharta) nicht verwehrt wird (…vgl. BGH, SchiedsVZ 2019, 46 [juris Rn. 72]), sondern mit Blick auf den Grundsatz des gegenseitigen Vertrauens vielmehr vor den mitgliedstaatlichen Gerichten gewährt wird (vgl. EuGH, EuZW 2021, 1097 [juris Rn. 68] - PL Holdings; Cour d'Appel de Paris…, Urteil vom 19. April 2022 - Nr. 48/2022, RG-NR 20/13085 Rn. 92 bis 95;… vgl. auch BGH, IWRZ 2022, 129 [juris Rn. 41]; Langenfeld, EuR 2022, 399, 404;… van der Beck aaO S. 370, 373 mwN).
- EuGH, 01.08.2025 - C-600/23
Fußball: Der Gerichtshof erkennt u. a. den Klubs und den Spielern das Recht auf …
Rn. 79 Im Gegenteil ist, anders als der Abschluss zum einen von Abkommen zwischen Mitgliedstaaten, mit denen verbindliche Schiedsmechanismen eingeführt werden, die der Zuständigkeit ihrer Gerichte Streitigkeiten entziehen, die sich auf die Auslegung oder Anwendung des Unionsrechts beziehen können, und zum anderen von Ad-hoc-Schiedsvereinbarungen, die die Fortsetzung von auf der Grundlage solcher Abkommen eingeleiteten Schiedsverfahren ermöglichen, der streng verboten ist (…vgl. in diesem Sinne Urteile vom 6. März 2018, Achmea, C-284/16, EU:C:2018:158, Rn. 54 und 55…, vom 2. September 2021, Republik Moldau, C-741/19, EU:C:2021:655, Rn. 59, und vom 26. Oktober 2021, PL Holdings, C-109/20, EU:C:2021:875, Rn. 44 und 45), die Inanspruchnahme eines Schiedsverfahrens durch Einzelne grundsätzlich möglich. - EuGH, 24.02.2022 - C-143/20
Der Gerichtshof klärt den Umfang der vorvertraglichen Mitteilungspflicht bei …
Rn. 61 Demzufolge sind zum einen die Vorlagefragen, da es nach ständiger Rechtsprechung im Rahmen des durch Art. 267 AEUV eingeführten Verfahrens der Zusammenarbeit zwischen den nationalen Gerichten und dem Gerichtshof Aufgabe des Gerichtshofs ist, gegebenenfalls durch Umformulierung der ihm vorgelegten Fragen dem nationalen Gericht eine für die Entscheidung des bei ihm anhängigen Rechtsstreits sachdienliche Antwort zu geben (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 26. Oktober 2021, PL Holdings, C-109/20, EU:C:2021:875, Rn. 34 und die dort angeführte Rechtsprechung), so zu verstehen, dass sie nur die Auslegung der Bestimmungen der Richtlinie 2002/83 und nicht die der Richtlinie 2009/138 betreffen. - BGH, 17.11.2021 - I ZB 16/21
Unzulässigkeit eines Schiedsgerichtsverfahrens in der Bundesrepublik Deutschland …
Rn. 10 a) Nach der Rechtsprechung des Gerichtshofs der Europäischen Union sind die Art. 267 und 344 AEUV dahin auszulegen, dass sie einer Bestimmung in einer internationalen Übereinkunft zwischen den Mitgliedstaaten entgegenstehen, nach der ein Investor eines dieser Mitgliedstaaten im Fall einer Streitigkeit über Investitionen in dem anderen Mitgliedstaat gegen diesen ein Verfahren vor einem Schiedsgericht einleiten darf, dessen Gerichtsbarkeit sich dieser Mitgliedstaat unterworfen hat (…EuGH, SchiedsVZ 2018, 186 Rn. 60 - Achmea; EuGH, Urteil vom 26. Oktober 2021 - C-109/20, EUR-Lex Rn. 44 - PL Holdings).Rn. 20 Der Gerichtshof der Europäischen Union hat für die strengere Behandlung von Schiedsgerichten aufgrund von Investitionsschutzabkommen zwischen Mitgliedstaaten im Vergleich zu Handelsschiedsgerichten darauf abgestellt, dass letztere auf der Privatautonomie beruhen, während erstere sich aus einem Vertrag herleiten, in dem Mitgliedstaaten übereingekommen sind, der Zuständigkeit ihrer eigenen Gerichte und damit dem System von gerichtlichen Rechtsbehelfen, dessen Schaffung ihnen Art. 19 Abs. 1 Unterabsatz 2 EUV in den vom Unionsrecht erfassten Bereichen vorschreibt, Rechtsstreitigkeiten zu entziehen, die die Anwendung und Auslegung des Unionsrechts betreffen können (…vgl. EuGH, SchiedsVZ 2018, 186 Rn. 55 f. - Achmea;… RIW 2021, 661 Rn. 59 f. - Komstroy; EuGH, Urteil vom 26. Oktober 2021 - C-109/20, EUR-Lex Rn. 45 - PL Holdings).
Daher hat er eine die Zuständigkeit eines Schiedsgerichts ermöglichende Bestimmung in einem Investitionsschutzabkommen zwischen Mitgliedstaaten, die den in seiner Rechtsprechung aufgestellten Kriterien nicht genügt, als Verstoß gegen den in Art. 4 Abs. 3 Unterabsatz 1 EUV niedergelegten Grundsatz der loyalen Zusammenarbeit angesehen (…vgl. EuGH, SchiedsVZ 2018, 186 Rn. 57 f. - Achmea; EuGH, Urteil vom 26. Oktober 2021 - C-109/20, EUR-Lex Rn. 46 - PL Holdings).
Im Verhältnis zwischen Mitgliedstaaten tritt die Unwirksamkeit einer solchen Bestimmung - anders als im Verhältnis zu Drittstaaten (…vgl. EuGH, EuGRZ 2019, 191 Rn. 129 - CETA-Abkommen EU-Kanada) - bereits dann ein, wenn die Mitgliedstaaten ihren eigenen Gerichten durch ein Investitionsschutzabkommen Rechtsstreitigkeiten, die die Anwendung und Auslegung des Unionsrechts betreffen können, in einer Weise entziehen, die die volle Wirksamkeit des Unionsrechts nicht gewährleistet (…vgl. EuGH, SchiedsVZ 2018, 186 Rn. 55 f. - Achmea;… RIW 2021, 661 Rn. 59 f. - Komstroy; EuGH, Urteil vom 26. Oktober 2021 - C-109/20, EUR-Lex Rn. 45 - PL Holdings).
Die Grundsätze, nach denen die Wirksamkeit einer die Zuständigkeit eines Schiedsgerichts ermöglichenden Bestimmung in einem Investitionsschutzabkommen zwischen Mitgliedstaaten zu beurteilen sind, hat der Gerichtshof in seinem Urteil zur Rechtssache "Achmea" (SchiedsVZ 2018, 186) geklärt und erst unlängst in seinen Urteilen zu den Rechtssachen "Komstroy" (RIW 2021, 661) und "PL Holdings" (vom 26. Oktober 2021 - C-109/20, EUR-Lex) bestätigt.
- EuGH, 19.03.2026 - C-770/24
Vorlage zur Vorabentscheidung - Eisenbahnverkehr - Richtlinie 2012/34/EG - …
Rn. 62 Der Gerichtshof hat daher auf diese Lösung nur unter ganz bestimmten Umständen zurückgegriffen, namentlich, wenn eine Gefahr schwerwiegender wirtschaftlicher Auswirkungen bestand, die insbesondere mit der großen Zahl von Rechtsverhältnissen zusammenhingen, die in gutem Glauben auf der Grundlage der als gültig betrachteten Regelung eingegangen worden waren, und wenn sich herausstellte, dass die Einzelnen und die nationalen Behörden zu einem mit dem Unionsrecht unvereinbaren Verhalten veranlasst worden waren, weil eine objektive, bedeutende Unsicherheit hinsichtlich der Tragweite der Unionsbestimmungen bestand, zu der eventuell auch das Verhalten anderer Mitgliedstaaten oder der Europäischen Kommission beigetragen hatte (Urteil vom 26. Oktober 2021, PL Holdings, C-109/20, EU:C:2021:875, Rn. 60). - BVerfG, 31.07.2025 - 2 BvR 1277/23
Unzulässige Verfassungsbeschwerde gegen Beschluss des Bundesgerichthofs zu …
Nach der bisherigen Rechtsprechung des Gerichtshofs sind Schiedsklauseln in bilateralen Investitionsschutzabkommen zwischen Mitgliedstaaten der Europäischen Union sowie ad hoc vereinbarte Schiedsabreden wegen Verstoßes gegen den in Art. 267, 344 AEUV zum Ausdruck kommenden Grundsatz der Autonomie der Unionsrechtsordnung unionsrechtswidrig (…vgl. EuGH, Achmea, 06.03.2018, C-284/16, EU:C:2018:158, Rn. 59 f.; PL Holdings, 26.10.2021, C-109/20, EU:C:2021:875, Rn. 56).Rn. 101 (a) Mit Blick auf laufende Schiedsverfahren folgt aus der Rechtsprechung des Gerichtshofs (…vgl. oben Rn. 81) bislang lediglich, dass die Mitgliedstaaten, "sobald eine solche Streitigkeit aufgrund einer unionsrechtswidrigen Verpflichtung bei einer Schiedsstelle anhängig gemacht wird, verpflichtet sind, vor dieser Schiedsstelle oder vor dem zuständigen Gericht die Gültigkeit der Schiedsklausel oder der ad hoc abgeschlossenen Schiedsvereinbarung zu rügen, aufgrund deren diese Stelle angerufen wurde" (vgl. EuGH, PL Holdings, 26.10.2021, C-109/20, EU:C:2021:875, Rn. 52).
- BVerwG, 04.03.2026 - 1 C 4.25
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- BayObLG, 13.09.2024 - 101 Sch 146/23
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- EuGH, 25.01.2022 - C-638/19
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- BVerfG, 23.07.2024 - 2 BvR 141/22
Erfolglose Verfassungsbeschwerden gegen die Aufhebung eines Schiedsspruches sowie …
- EuGH, 02.06.2022 - C-617/20
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- BGH, 27.03.2025 - I ZB 64/24
Rechtsbeschwerde im Intra-EU-Investor-Staat-Schiedsverfahren im Streit um …
- LG Essen, 12.04.2024 - 2 O 447/22
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- BGH, 12.10.2023 - I ZB 12/23
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- EuGH, 10.03.2022 - C-177/20
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- EuGH, 16.12.2021 - C-203/20
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- EuGH, 30.04.2025 - C-278/24
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- Generalanwalt beim EuGH, 22.02.2024 - C-76/22
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Rechtsprechung
| Generalanwalt beim EuGH, 22.04.2021 - C-109/20 |
Volltextveröffentlichung
- Europäischer Gerichtshof
PL Holdings
Vorabentscheidungsersuchen - Investitionsabkommen von 1987 zwischen Polen, Luxemburg und Belgien - Bestimmung, die es einem Investor einer Vertragspartei bei einer Streitigkeit mit der anderen Vertragspartei ermöglicht, ein Schiedsgericht anzurufen - Unanwendbarkeit ...
Verfahrensgang
- Generalanwalt beim EuGH, 22.04.2021 - C-109/20
- EuGH, 26.10.2021 - C-109/20
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (31)
- EuGH, 06.03.2018 - C-284/16
Die im Investitionsschutzabkommen zwischen den Niederlanden und der Slowakei …
Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 22.04.2021 - C-109/20
{FN:2} Urteil vom 6. März 2018 (C-284/16, EU:C:2018:158).{FN:9} Urteil vom 6. März 2018 (C-284/16, EU:C:2018:158).
{FN:10} Urteil vom 6. März 2018, Achmea (C-284/16, EU:C:2018:158, Rn. 60).
{FN:11} Urteil vom 6. März 2018, Achmea (C-284/16, EU:C:2018:158, Rn. 35 bis 37), mit weiteren Nachweisen.
{FN:12} Vgl. Urteile vom 30. Mai 2006, Kommission/Irland (MOX-Plant) (…C-459/03, EU:C:2006:345, Rn. 123), und vom 6. März 2018, Achmea (C-284/16, EU:C:2018:158, Rn. 32).
{FN:15} Urteil vom 6. März 2018, Achmea (C-284/16, EU:C:2018:158, Rn. 55).
{FN:26} Urteil vom 6. März 2018, Achmea (C-284/16, EU:C:2018:158, Rn. 45).
{FN:28} Gutachten 1/91 (EWR-Abkommen - I) vom 14. Dezember 1991 (…EU:C:1991:490, Rn. 34 und 35), 2/13 (Beitritt der Union zur EMRK) vom 18. Dezember 2014 (…EU:C:2014:2454, Rn. 184 und 223 bis 231) und 1/17 (CETA EU-Kanada) vom 30. April 2019 (…EU:C:2019:341, Rn. 123 bis 126) sowie Urteil vom 6. März 2018, Achmea (C-284/16, EU:C:2018:158, Rn. 40 bis 42).
{FN:29} Spanien weist allerdings zutreffend darauf hin, dass das Schiedsgericht im Zusammenhang mit der Feststellung seiner Zuständigkeit Art. 344 AEUV im Widerspruch zu dem späteren Urteil vom 6. März 2018, Achmea (C-284/16, EU:C:2018:158), ausgelegt hat [Partial Award PL Holdings S.à.r.l. v. Republic of Poland (…V 2014/163, Rn. 314 und 315)].
Siehe auch Urteile vom 26. Oktober 2006, Mostaza Claro (…C-168/05, EU:C:2006:675, Rn. 35), und vom 6. März 2018, Achmea (C-284/16, EU:C:2018:158, Rn. 54).
{FN:35} Urteil vom 6. März 2018, Achmea (C-284/16, EU:C:2018:158, Rn. 55).
Siehe auch Urteil vom 6. März 2018, Achmea (C-284/16, EU:C:2018:158, Rn. 34 und 58).
{FN:42} Urteile vom 6. März 2018, Achmea (C-284/16, EU:C:2018:158, Rn. 33), und vom 10. Dezember 2018, Wightman u. a. (…C-621/18, EU:C:2018:999, Rn. 45).
{FN:48} Urteil vom 27. Februar 1962, Kommission/Italien (…10/61, EU:C:1962:2, Rn. 22), vom 27. September 1988, Matteucci (…235/87, EU:C:1988:460, Rn. 21 und 22), und vom 20. Mai 2003, Ravil (…C-469/00, EU:C:2003:295, Rn. 37), sowie in diesem Sinne Urteil vom 6. März 2018, Achmea (C-284/16, EU:C:2018:158, Rn. 58).
- EuGH, 30.04.2019 - Gutachten 1/17
Der in dem Freihandelsabkommen zwischen der Europäischen Union und Kanada (CETA) …
Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 22.04.2021 - C-109/20
{FN:28} Gutachten 1/91 (EWR-Abkommen - I) vom 14. Dezember 1991 (…EU:C:1991:490, Rn. 34 und 35), 2/13 (Beitritt der Union zur EMRK) vom 18. Dezember 2014 (…EU:C:2014:2454, Rn. 184 und 223 bis 231) und 1/17 (CETA EU-Kanada) vom 30. April 2019 (EU:C:2019:341, Rn. 123 bis 126) sowie Urteil vom 6. März 2018, Achmea (…C-284/16, EU:C:2018:158, Rn. 40 bis 42).{FN:30} Vgl. Gutachten 1/17 (CETA EU-Kanada) vom 30. April 2019 (EU:C:2019:341, Rn. 121 bis 123).
{FN:46} Gutachten 1/17 (CETA EU-Kanada) vom 30. April 2019 (EU:C:2019:341, Rn. 117).
Vgl. auch Gutachten 1/17 (CETA EU-Kanada) vom 30. April 2019 (EU:C:2019:341, Rn. 169).
- EuGH, 30.05.2006 - C-459/03
INDEM ES IM RAHMEN DES SEERECHTSÜBEREINKOMMENS EIN VERFAHREN GEGEN DAS VEREINIGTE …
Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 22.04.2021 - C-109/20
{FN:12} Vgl. Urteile vom 30. Mai 2006, Kommission/Irland (MOX-Plant) (C-459/03, EU:C:2006:345, Rn. 123), und vom 6. März 2018, Achmea (…C-284/16, EU:C:2018:158, Rn. 32).{FN:13} Vgl. Urteil vom 30. Mai 2006, Kommission/Irland (MOX-Plant) (C-459/03, EU:C:2006:345, Rn. 127 und 128).
{FN:14} Urteil vom 30. Mai 2006, Kommission/Irland (MOX-Plant) (C-459/03, EU:C:2006:345).
{FN:41} Urteil vom 30. Mai 2006, Kommission/Irland (MOX-Plant) (C-459/03, EU:C:2006:345, Rn. 169).
- EuGH, 08.03.2011 - Gutachten 1/09
Gutachten nach Art. 218 Abs. 11 AEUV - Übereinkommensentwurf - Schaffung eines …
Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 22.04.2021 - C-109/20
Vgl. auch Gutachten 1/09 (Schaffung eines einheitlichen Patentgerichtssystems) vom 8. März 2011 (EU:C:2011:123, Rn. 80).{FN:43} Gutachten 1/09 (Schaffung eines einheitlichen Patentgerichtssystems) vom 8. März 2011 (EU:C:2011:123, Rn. 63).
{FN:45} Anders die Ausgangslage beim Gutachten 1/09 (Schaffung eines einheitlichen Patentgerichtssystems) vom 8. März 2011 (EU:C:2011:123, Rn. 86 und 87).
- EuGH, 06.03.2007 - C-292/04
EIN MITGLIEDSTAAT DARF EINE STEUERGUTSCHRIFT NICHT NUR FÜR DIVIDENDEN EINER …
Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 22.04.2021 - C-109/20
{FN:62} Urteile vom 6. März 2007, Meilicke u. a. (C-292/04, EU:C:2007:132, Rn. 34), und vom 23. April 2020, Herst (…C-401/18, EU:C:2020:295, Rn. 54).{FN:63} Urteile vom 6. März 2007, Meilicke u. a. (C-292/04, EU:C:2007:132, Rn. 35), und vom 23. April 2020, Herst (…C-401/18, EU:C:2020:295, Rn. 56).
{FN:64} Urteile vom 6. März 2007, Meilicke u. a. (C-292/04, EU:C:2007:132, Rn. 36 und 37), und vom 23. April 2020, Herst (…C-401/18, EU:C:2020:295, Rn. 57).
- EuGH, 26.10.2006 - C-168/05
Mostaza Claro - Richtlinie 93/13/EWG - Missbräuchliche Klauseln in …
Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 22.04.2021 - C-109/20
Siehe auch Urteile vom 26. Oktober 2006, Mostaza Claro (C-168/05, EU:C:2006:675, Rn. 35), und vom 6. März 2018, Achmea (…C-284/16, EU:C:2018:158, Rn. 54).{FN:38} Urteile vom 26. Oktober 2006, Mostaza Claro (C-168/05, EU:C:2006:675, Rn. 39), und vom 6. Oktober 2009, Asturcom Telecomunicaciones (…C-40/08, EU:C:2009:615, Rn. 59), sowie Beschluss vom 16. November 2010, Pohotovosť (…C-76/10, EU:C:2010:685, Rn. 54).
{FN:58} Vgl. Urteil vom 26. Oktober 2006, Mostaza Claro (C-168/05, EU:C:2006:675, Rn. 36 bis 39).
- EuGH, 23.03.1982 - 102/81
Nordsee / Reederei Mond
Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 22.04.2021 - C-109/20
{FN:25} Vgl. Urteile vom 23. März 1982, Nordsee (102/81, EU:C:1982:107, Rn. 11), sowie vom 27. Januar 2005, Denuit und Cordenier (…C-125/04, EU:C:2005:69, Rn. 13).{FN:27} Urteile vom 23. März 1982, Nordsee (102/81, EU:C:1982:107, Rn. 11 bis 13), und vom 1. Juni 1999, Eco Swiss (…C-126/97, EU:C:1999:269, Rn. 34).
{FN:33} Urteil vom 23. März 1982, Nordsee (102/81, EU:C:1982:107, Rn. 14 und 15).
- EuGH, 23.04.2020 - C-401/18
Herst - Vorlage zur Vorabentscheidung - Gemeinsames Mehrwertsteuersystem - …
Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 22.04.2021 - C-109/20
{FN:62} Urteile vom 6. März 2007, Meilicke u. a. (…C-292/04, EU:C:2007:132, Rn. 34), und vom 23. April 2020, Herst (C-401/18, EU:C:2020:295, Rn. 54).{FN:63} Urteile vom 6. März 2007, Meilicke u. a. (…C-292/04, EU:C:2007:132, Rn. 35), und vom 23. April 2020, Herst (C-401/18, EU:C:2020:295, Rn. 56).
{FN:64} Urteile vom 6. März 2007, Meilicke u. a. (…C-292/04, EU:C:2007:132, Rn. 36 und 37), und vom 23. April 2020, Herst (C-401/18, EU:C:2020:295, Rn. 57).
- EuGH, 01.06.1999 - C-126/97
Eco Swiss - Wettbewerb - Anwendung des Artikels 81 EG (früher Artikel 85) von …
Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 22.04.2021 - C-109/20
Rn. 45 Später hat der Gerichtshof jedoch im Urteil Eco Swiss anerkannt, dass die Erfordernisse der Effizienz des Schiedsverfahrens es rechtfertigen, Schiedssprüche nur in beschränktem Umfang zu überprüfen und die Aufhebung eines Schiedsspruchs oder die Versagung seiner Anerkennung nur in außergewöhnlichen Fällen vorzusehen.{FN:27} Urteile vom 23. März 1982, Nordsee (…102/81, EU:C:1982:107, Rn. 11 bis 13), und vom 1. Juni 1999, Eco Swiss (C-126/97, EU:C:1999:269, Rn. 34).
{FN:34} Urteil vom 1. Juni 1999, Eco Swiss (C-126/97, EU:C:1999:269, Rn. 35 ff.).
- EuGH, 03.02.2021 - C-555/19
Das Verbot, im Rahmen bundesweit ausgestrahlter deutscher Fernsehprogramme …
Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 22.04.2021 - C-109/20
{FN:52} Urteile vom 17. Oktober 2013, Schaible (…C-101/12, EU:C:2013:661, Rn. 76 und 77), sowie vom 3. Februar 2021, Fussl Modestraße Mayr (C-555/19, EU:C:2021:89, Rn. 95).{FN:54} Urteil vom 3. Februar 2021, Fussl Modestraße Mayr (C-555/19, EU:C:2021:89, Rn. 97).
- EuGH, 12.06.2014 - C-377/13
Ascendi Beiras Litoral e Alta, Auto Estradas das Beiras Litoral e Alta - …
- EuGH, 27.09.1988 - 235/87
Matteucci / Communauté française de Belgium
- EuGH, 10.12.2018 - C-621/18
Wightman u.a. - Einseitige Rücknahme der EU-Austrittserklärung möglich
- EuGH, 18.12.2014 - Gutachten 2/13
Gutachten gemäß Artikel 218 Absatz 11 AEUV - Gutachten nach Art. 218 Abs. 11 AEUV …
- EuGH, 13.01.2004 - C-453/00
Kühne & Heitz NV - Rücknahme von Verwaltungsakten bei Verstoß gegen EU-Recht
- EuGH, 14.12.1991 - Gutachten 1/91
Entwurf eines Abkommens zwischen der Gemeinschaft einerseits und den Ländern der …
- EuGH, 17.10.1989 - 109/88
Handels- og Kontorfunktionærernes Forbund i Danmark / Dansk Arbejdsgiverforening, …
- EuGH, 17.10.2013 - C-101/12
Verpflichtung zur elektronischen Einzeltierkennzeichnung von Schafen und Ziegen …
- EuGH, 06.10.2009 - C-40/08
Asturcom Telecomunicaciones - Richtlinie 93/13/EWG - Verbraucherverträge - …
- EuGH, 05.07.2005 - C-376/03
D. - Steuerrecht - Vermögensteuer - Anspruch auf einen Freibetrag - …
- EuGH, 14.12.1995 - C-430/93
Van Schijndel / Stichting Pensioenfonds voor Fysiotherapeuten
- EuGH, 04.10.2012 - C-249/11
Byankov - Recht der Unionsbürger und ihrer Familienangehörigen, sich im …
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{FN:41} Vgl. hierzu auch Schlussanträge der Generalanwältin Kokott in der Rechtssache PL Holdings (C-109/20, EU:C:2021:321, Nrn. 43 bis 46).
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