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Schlußanträge unten: Generalanwalt beim EuGH, 02.06.2016

Rechtsprechung
   EuGH, 19.10.2016 - C-148/15   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2016,33941
EuGH, 19.10.2016 - C-148/15 (https://dejure.org/2016,33941)
EuGH, Entscheidung vom 19.10.2016 - C-148/15 (https://dejure.org/2016,33941)
EuGH, Entscheidung vom 19. Oktober 2016 - C-148/15 (https://dejure.org/2016,33941)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • Europäischer Gerichtshof

    Deutsche Parkinson Vereinigung

    Vorlage zur Vorabentscheidung - Art. 34 und 36 AEUV - Freier Warenverkehr - Nationale Regelung - Verschreibungspflichtige Humanarzneimittel - Abgabe durch Apotheken - Festsetzung einheitlicher Preise - Mengenmäßige Einfuhrbeschränkung - Maßnahme gleicher Wirkung - ...

  • Europäischer Gerichtshof

    Deutsche Parkinson Vereinigung

    Vorlage zur Vorabentscheidung - Art. 34 und 36 AEUV - Freier Warenverkehr - Nationale Regelung - Verschreibungspflichtige Humanarzneimittel - Abgabe durch Apotheken - Festsetzung einheitlicher Preise - Mengenmäßige Einfuhrbeschränkung - Maßnahme gleicher Wirkung - ...

  • kanzlei.biz

    Deutsche arzneimittelrechtliche Preisbindung nicht mit Unionsrecht vereinbar

  • ra.de
  • degruyter.com(kostenpflichtig, erste Seite frei)
  • Verbraucherzentrale Bundesverband PDF
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Vorlage zur Vorabentscheidung - Art. 34 und 36 AEUV - Freier Warenverkehr - Nationale Regelung - Verschreibungspflichtige Humanarzneimittel - Abgabe durch Apotheken - Festsetzung einheitlicher Preise - Mengenmäßige Einfuhrbeschränkung - Maßnahme gleicher Wirkung - ...

  • rechtsportal.de

    AEUV Art. 34 ; AEUV Art. 36 ; AEUV Art. 267
    Einheitliche Apothekenabgabepreise für verschreibungspflichtige Humanarzneimittel

  • wrp (Wettbewerb in Recht und Praxis)(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Deutsche Parkinson Vereinigung/Wettbewerbszentrale

  • datenbank.nwb.de

    Freier Warenverkehr - Deutsche Preisbindung bei verschreibungspflichtigen Arzneimitteln verstößt gegen Unionsrecht

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (32)

  • Europäischer Gerichtshof PDF (Pressemitteilung)

    Freier Warenverkehr - Die deutsche Preisbindung bei verschreibungspflichtigen Arzneimitteln verstößt gegen das Unionsrecht

  • beckmannundnorda.de (Kurzinformation)

    Deutsche Preisbindung für verschreibungspflichtige Arzneimittel ist europarechtswidrig - Behinderung ausländischer Versandapotheken und des freien Warenverkehrs

  • ratgeberrecht.eu (Kurzinformation)

    Deutsche Preisbindung bei verschreibungspflichtigen Medikamenten gekippt

  • faz.net (Pressebericht, 19.10.2016)

    Das bedeutet das Medikamenten-Urteil für die Verbraucher

  • zeit.de (Pressebericht, 20.10.2016)

    Preisbindung für Medikamente: Bittere Pille für Apotheker

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Keine Preisbindung für holländische Versandapotheken

  • archive.is (Pressebericht, 19.10.2016)

    Medikamente: Das Ende der Apothekenpreise?

  • ip-rechtsberater.de (Kurzinformation)

    Preisbindung bei verschreibungspflichtigen Arzneimitteln verstößt gegen Unionsrecht

  • Betriebs-Berater (Leitsatz)

    Deutsche Preisbindung bei verschreibungspflichtigen Arzneimitteln verstößt gegen das Unionsrecht

  • beck-aktuell.de (Kurzinformation)

    EuGH kippt deutsche Preisbindung für verschreibungspflichtige Arzneimittel - EuGH kippt deutsche Preisbindung für verschreibungspflichtige Arzneimittel

  • sueddeutsche.de (Pressebericht, 20.10.2016)

    So geht es mit Medikamenten in Deutschland weiter

  • rechtsanwalt-werberecht.de (Kurzinformation und -anmerkung)

    Preisbindung für verschreibungspflichtige Arzneimittel aufgehoben - Die Rabattschlacht kann beginnen

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Deutsche Preisbindung bei verschreibungspflichtigen Arzneimitteln verstößt gegen EU-Recht

  • zl-legal.de (Kurzinformation)

    Preisbindung bei verschreibungspflichtigen Medikamenten europarechtswidrig - freier Preiswettbewerb für alle Apotheken

  • shopbetreiber-blog.de (Kurzinformation)

    Wird jetzt der Versandhandel mit Medikamenten verboten?

  • wettbewerbszentrale.de (Kurzinformation)

    Vereinbarkeit der arzneimittelrechtlichen Preisvorschriften mit dem primären Unionsrecht

  • noerr.com (Kurzinformation)

    Deutsche Arzneimittelpreisbindung verstößt gegen Unionsrecht

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Deutsche Preisbindung für verschreibungspflichtige Medikamente gekippt

  • st-sozien.de (Kurzinformation)

    Preisbindung für verschreibungspflichtige Medikamente europarechtswidrig

  • st-sozien.de (Kurzinformation)

    Preisbindung für verschreibungspflichtige Medikamente rechtswidrig

  • aerztezeitung.de (Pressemeldung, 17.03.2016)

    Rx-Boni: Arzneipreise

  • deutsche-apotheker-zeitung.de (Pressemeldung)

    Grenzüberschreitender Arzneimittel-Versand - Boni-Verbot gekippt

  • deutsche-apotheker-zeitung.de (Pressemeldung)

    Deutsche arzneimittelrechtliche Preisbindung nicht mit Unionsrecht vereinbar

  • medienrecht-krefeld.de (Kurzinformation)

    Verschreibungspflichtige Arzneimittel: Deutsche Preisbindung bei ist EU-rechtswidrig

  • bblaw.com (Kurzinformation)

    Preisbindung bei verschreibungspflichtigen Arzneimitteln ist EU-rechtswidrig

  • it-recht-kanzlei.de (Kurzinformation)

    Meinungsumschwung: Apotheker öffnen sich dem Medikamenten-Onlinehandel

  • onlinehaendler-news.de (Kurzinformation)

    Apotheken sehen Rot: Medikamentenpreise

  • heuking.de (Kurzinformation)

    Nationale Preisbindung für Medikamente im Versandhandel europarechtswidrig

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Alte Preisbindung gilt nicht für EU-Versandapotheken

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Deutsche Preisbindung bei verschreibungspflichtigen Arzneimitteln verstößt gegen Unionsrecht - Nationale Regelung stellt nicht gerechtfertigte Beschränkung des freien Warenverkehrs dar

  • deutsche-apotheker-zeitung.de (Pressebericht zum Verfahren - vor Ergehen der Entscheidung, 21.11.2015)

    Arzneimittelpreisrecht: Wird Rx-Boni-Verbot Bestand haben?

  • wettbewerbszentrale.de (Kurzinformation zum Verfahren - vor Ergehen der Entscheidung)

    Grundsatzfrage zur Geltung der Arzneimittelpreisbindung für holländische Apotheke

Besprechungen u.ä. (7)

  • zjs-online.com PDF (Entscheidungsbesprechung)

    Zur Zulässigkeit der deutschen Preisbindung für verschreibungspflichtige Arzneimittel im Hinblick auf die Warenverkehrsfreiheit des AEUV (Silke Schulz-Pabst; ZJS 2017, 370)

  • zeit.de (Essay mit Bezug zur Entscheidung)

    Arzneimittel: Ein Fest für die Gesundheit (VRiBGH Prof. Dr. Thomas Fischer; ZEIT ONLINE, 22.12.2016)

  • lto.de (Entscheidungsbesprechung)

    Preisbindung für Medikamente: Gerichtlicher Sieg, wirtschaftliche Niederlage?

  • Alpmann Schmidt | RÜ(Abo oder Einzelheftbestellung) (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)

    Art. 34, 36 AEUV
    Preisbindung von verschreibungspflichtigen Arzneimitteln ist unionsrechtswidrig (Doc Morris III)

  • rechtsanwalt-werberecht.de (Kurzinformation und -anmerkung)

    Preisbindung für verschreibungspflichtige Arzneimittel aufgehoben - Die Rabattschlacht kann beginnen

  • fgvw.de (Entscheidungsbesprechung)

    Deutsches Arzneimittelpreisrecht europarechtswidrig

  • verlag-rolf-schmidt.de (Fallbesprechung - aus Ausbildungssicht)

    Unvereinbarkeit der Preisbindung für verschreibungspflichtige Medikamente mit der Warenverkehrsfreiheit gem. Art. 34 AEUV

Sonstiges (5)

  • Europäischer Gerichtshof (Vorlagefragen)

    Deutsche Parkinson Vereinigung

  • wettbewerbszentrale.de (Äußerung von Verfahrensbeteiligten)

    Arzneimittelpreisbindung: Deutsche Parkinson Vereinigung gibt Unterlassungserklärung gegenüber Wettbewerbszentrale ab

  • Verbraucherzentrale Bundesverband (Äußerung von Verfahrensbeteiligten)

    Versandhandel als Ergänzung zu Vor-Ort-Apotheken erhalten

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)

    Vorlage zur Vorabentscheidung - Art. 34 und 36 AEUV - Freier Warenverkehr - Nationale Regelung - Verschreibungspflichtige Humanarzneimittel - Abgabe durch Apotheken - Festsetzung einheitlicher Preise - Mengenmäßige Einfuhrbeschränkung - Maßnahme gleicher Wirkung - ...

  • wettbewerbszentrale.de (Äußerung von Verfahrensbeteiligten - vor Ergehen der Entscheidung)

    Preisbindung für Arzneimittel: Prozessparteien, EU-Kommission und Bundesregierung stellen ihre Positionen dar

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2016, 3771
  • NVwZ 2016, 1793
  • GRUR 2016, 1312
  • GRUR Int. 2016, 1152
  • EuZW 2016, 958
  • NZS 2017, 182
  • MMR 2017, 436
 
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Wird zitiert von ... (125)Zitiert selbst (11)

  • EuGH, 23.12.2015 - C-333/14

    Das schottische Gesetz zur Einführung eines Mindestverkaufspreises pro …

    Auszug aus EuGH, 19.10.2016 - C-148/15
    Rn. 34 Zwar fällt das Ziel der Gewährleistung einer flächendeckenden sicheren und qualitativ hochwertigen Arzneimittelversorgung grundsätzlich unter Art. 36 AEUV, doch lässt sich eine Regelung, die eine durch den Vertrag gewährleistete Grundfreiheit wie den freien Warenverkehr beschränken kann, nur dann mit Erfolg rechtfertigen, wenn sie geeignet ist, die Verwirklichung des verfolgten legitimen Ziels zu gewährleisten, und nicht über das hinausgeht, was zur Erreichung dieses Ziels erforderlich ist (…vgl. in diesem Sinne Urteile vom 9. Dezember, 2010, Humanplasma, C-421/09, EU:C:2010:760, Rn. 34, und vom 23. Dezember 2015, Scotch Whisky Association u. a., C-333/14, EU:C:2015:845, Rn. 33).

    Die Rechtfertigungsgründe, auf die sich ein Mitgliedstaat berufen kann, müssen daher von einer Untersuchung zur Geeignetheit und Verhältnismäßigkeit der von diesem Mitgliedstaat erlassenen Maßnahme sowie von genauen Angaben zur Stützung seines Vorbringens begleitet sein (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 23. Dezember 2015, The Scotch Whisky Association u. a., C-333/14, EU:C:2015:845, Rn. 54 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    Rn. 36 Ein nationales Gericht muss somit, wenn es eine nationale Regelung darauf prüft, ob sie zum Schutz der Gesundheit und des Lebens von Menschen nach Art. 36 AEUV gerechtfertigt ist, mit Hilfe statistischer Daten, auf einzelne Punkte beschränkter Daten oder anderer Mittel objektiv prüfen, ob die von dem betreffenden Mitgliedstaat vorgelegten Beweise bei verständiger Würdigung die Einschätzung erlauben, dass die gewählten Mittel zur Verwirklichung der verfolgten Ziele geeignet sind, und ob es möglich ist, diese Ziele durch Maßnahmen zu erreichen, die den freien Warenverkehr weniger einschränken (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 23. Dezember 2015, The Scotch Whisky Association u. a., C-333/14, EU:C:2015:845, Rn. 59).

  • EuGH, 11.09.2008 - C-141/07

    Kommission / Deutschland - Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Maßnahmen …

    Auszug aus EuGH, 19.10.2016 - C-148/15
    Rn. 22 Es ist insoweit auf die ständige Rechtsprechung des Gerichtshofs hinzuweisen, nach der das in Art. 34 AEUV aufgestellte Verbot von Maßnahmen mit gleicher Wirkung wie mengenmäßige Beschränkungen jede Maßnahme der Mitgliedstaaten erfasst, die geeignet ist, die Einfuhren zwischen Mitgliedstaaten unmittelbar oder mittelbar, tatsächlich oder potenziell zu behindern (vgl. Urteil vom 9. September 2008, Kommission/Deutschland, C-141/07, EU:C:2008:492, Rn. 28 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    Rn. 29 Zunächst ist auf die ständige Rechtsprechung des Gerichtshofs hinzuweisen, nach der Art. 36 AEUV als Ausnahme vom Grundsatz des freien Warenverkehrs innerhalb der Union eng auszulegen ist (…vgl. in diesem Sinne Urteile vom 10. Januar 1985, Association des Centres distributeurs Leclerc und Thouars Distribution, 229/83, EU:C:1985:1, Rn. 30, vom 11. September 2008, Kommission/Deutschland, C-141/07, EU:C:2008:492, Rn. 50, …und vom 9. Dezember 2010, Humanplasma, C-421/09, EU:C:2010:760, Rn. 38).

  • EuGH, 09.12.2010 - C-421/09

    Humanplasma - Art. 28 EG und 30 EG - Nationale Regelung, die die Einfuhr von …

    Auszug aus EuGH, 19.10.2016 - C-148/15
    Rn. 29 Zunächst ist auf die ständige Rechtsprechung des Gerichtshofs hinzuweisen, nach der Art. 36 AEUV als Ausnahme vom Grundsatz des freien Warenverkehrs innerhalb der Union eng auszulegen ist (…vgl. in diesem Sinne Urteile vom 10. Januar 1985, Association des Centres distributeurs Leclerc und Thouars Distribution, 229/83, EU:C:1985:1, Rn. 30…, vom 11. September 2008, Kommission/Deutschland, C-141/07, EU:C:2008:492, Rn. 50, und vom 9. Dezember 2010, Humanplasma, C-421/09, EU:C:2010:760, Rn. 38).

    Rn. 34 Zwar fällt das Ziel der Gewährleistung einer flächendeckenden sicheren und qualitativ hochwertigen Arzneimittelversorgung grundsätzlich unter Art. 36 AEUV, doch lässt sich eine Regelung, die eine durch den Vertrag gewährleistete Grundfreiheit wie den freien Warenverkehr beschränken kann, nur dann mit Erfolg rechtfertigen, wenn sie geeignet ist, die Verwirklichung des verfolgten legitimen Ziels zu gewährleisten, und nicht über das hinausgeht, was zur Erreichung dieses Ziels erforderlich ist (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 9. Dezember, 2010, Humanplasma, C-421/09, EU:C:2010:760, Rn. 34, …und vom 23. Dezember 2015, Scotch Whisky Association u. a., C-333/14, EU:C:2015:845, Rn. 33).

  • EuGH, 20.05.1976 - 104/75

    De Peijper

    Auszug aus EuGH, 19.10.2016 - C-148/15
    Wie der Gerichtshof bereits entschieden hat, verlangt nämlich ein wirksamer Schutz der Gesundheit und des Lebens von Menschen u. a., dass Arzneimittel zu angemessenen Preisen verkauft werden (vgl. Urteil vom 20. Mai 1976, de Peijper, 104/75, EU:C:1976:67, Rn. 25).
  • EuGH, 14.07.1994 - C-17/93

    Strafverfahren gegen Van der Veldt

    Auszug aus EuGH, 19.10.2016 - C-148/15
    Rn. 42 Zum Vorbringen des ZBUW und der deutschen Regierung, dass sich der Patient, der sich in einem gesundheitlich geschwächten Zustand befinde, nicht veranlasst sehen dürfe, erst eine Marktanalyse durchzuführen, um die Apotheke zu ermitteln, die das gesuchte Arzneimittel zum günstigsten Preis anbiete, ist darauf hinzuweisen, dass das Bestehen einer tatsächlichen Gefahr für die menschliche Gesundheit nicht anhand allgemeiner Überlegungen, sondern auf der Grundlage von relevanten wissenschaftlichen Untersuchungen zu beurteilen ist (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 14. Juli 1994, van der Veldt, C-17/93, EU:C:1994:299, Rn. 17).
  • EuGH, 11.12.2003 - C-322/01

    DAS NATIONALE VERBOT DES VERSANDHANDELS MIT ARZNEIMITTELN LÄUFT DEM …

    Auszug aus EuGH, 19.10.2016 - C-148/15
    Ein Verbot, das sich auf außerhalb des deutschen Hoheitsgebiets ansässige Apotheken stärker auswirkt, könnte jedoch geeignet sein, den Marktzugang für Waren aus anderen Mitgliedstaaten stärker zu behindern als für inländische Erzeugnisse und stellt daher eine Maßnahme mit gleicher Wirkung wie eine mengenmäßige Beschränkung im Sinne von Art. 34 AEUV dar (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 11. Dezember 2003, Deutscher Apothekerverband, C-322/01, EU:C:2003:664, Rn. 74 bis 76).
  • EuGH, 10.01.1985 - 229/83

    Leclerc / Au blé vert

    Auszug aus EuGH, 19.10.2016 - C-148/15
    Rn. 29 Zunächst ist auf die ständige Rechtsprechung des Gerichtshofs hinzuweisen, nach der Art. 36 AEUV als Ausnahme vom Grundsatz des freien Warenverkehrs innerhalb der Union eng auszulegen ist (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 10. Januar 1985, Association des Centres distributeurs Leclerc und Thouars Distribution, 229/83, EU:C:1985:1, Rn. 30…, vom 11. September 2008, Kommission/Deutschland, C-141/07, EU:C:2008:492, Rn. 50, …und vom 9. Dezember 2010, Humanplasma, C-421/09, EU:C:2010:760, Rn. 38).
  • EuGH, 05.06.2007 - C-170/04

    DAS VERBOT DER EINFUHR VON ALKOHOLISCHEN GETRÄNKEN DURCH PRIVATPERSONEN NACH …

    Auszug aus EuGH, 19.10.2016 - C-148/15
    Rn. 20 Zunächst ist darauf hinzuweisen, dass der freie Warenverkehr ein elementarer Grundsatz des AEU-Vertrags ist, der in dem Verbot mengenmäßiger Einfuhrbeschränkungen zwischen den Mitgliedstaaten sowie aller Maßnahmen gleicher Wirkung in Art. 34 AEUV seinen Ausdruck findet (Urteil vom 5. Juni 2007, Rosengren u. a., C-170/04, EU:C:2007:313, Rn. 31).
  • EuGH, 13.02.2014 - C-367/12

    Die in Österreich bei der Neuerrichtung von Apotheken angewandten demografischen …

    Auszug aus EuGH, 19.10.2016 - C-148/15
    Bei der Prüfung des Vorliegens einer Rechtfertigung stelle sich insbesondere die Frage, ob die in der neueren Zeit aufgekommene Möglichkeit auch der ländlichen Bevölkerung, Arzneimittel im Wege des Versandhandels beziehen zu können, die bisherige Rechtsprechung des Gerichtshofs, die sich insbesondere zuletzt aus dem Urteil vom 13. Februar 2014, Sokoll-Seebacher (C-367/12, EU:C:2014:68), ergebe, zumindest relativieren könnte.
  • EuGH, 12.11.2015 - C-198/14

    Visnapuu - Vorlage zur Vorabentscheidung - Art. 34 AEUV und 110 AEUV - Richtlinie …

    Auszug aus EuGH, 19.10.2016 - C-148/15
    Da sich dieses Niveau von einem Mitgliedstaat zum anderen unterscheiden kann, ist den Mitgliedstaaten ein Wertungsspielraum zuzuerkennen (vgl. Urteil vom 12. November 2015, Visnapuu, C-198/14, EU:C:2015:751, Rn. 118 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • EuGH, 28.03.1995 - C-324/93

    The Queen / Secretary of State for the Home Department, ex parte Evans Medical …

  • EuGH, 16.04.2026 - C-440/23

    Rückforderung von Online-Glücksspielverlusten bei fehlender nationaler Lizenz …

    während derselbe Mitgliedstaat - entgegen den Urteilen vom 19. Oktober 2016, Deutsche Parkinson Vereinigung (C-148/15, EU:C:2016:776, Rn. 35), vom 8. September 2010, Stoß u. a. (C-316/07, C-358/07 bis C-360/07, C-409/07 und C-410/07, EU:C:2010:504), und vom 13. November 2003, Lindman, C-42/02, EU:C:2003:613) - offenbar weder wissenschaftliche Belege dafür vorgelegt hat, dass von diesen Spielen spezifische Gefahren ausgingen, die für die Erreichung der mit seiner Regelung verfolgten Ziele von erheblicher Relevanz wären, insbesondere für die Verhinderung problematischen Glücksspiels, noch dafür, dass die Beschränkung des Verbots auf virtuelle Automatenspiele - im Gegensatz zu all den Glücksspielangeboten, die für virtuelle und physische Spielautomaten erlaubt sind - in Anbetracht dieser Gefahren als geeignet, zwingend und verhältnismäßig angesehen werden kann, um die Regelungsziele zu erreichen?.
  • BVerfG, 05.05.2020 - 2 BvR 859/15

    Beschlüsse der EZB zum Staatsanleihekaufprogramm kompetenzwidrig

    Bei der Prüfung, ob mengenmäßige Ein- oder Ausfuhrbeschränkungen oder Maßnahmen gleicher Wirkung nach Art. 36 AEUV gerechtfertigt sind, verlangt der Gerichtshof hier, dass mit Hilfe statistischer Daten, auf einzelne Punkte beschränkter Daten oder anderer Mittel objektiv geprüft wird, ob die von dem betreffenden Mitgliedstaat vorgelegten Nachweise bei verständiger Würdigung die Einschätzung erlauben, dass die gewählten Mittel zur Verwirklichung der verfolgten Ziele geeignet sind, und ob es möglich ist, diese Ziele durch Maßnahmen zu erreichen, die den freien Warenverkehr weniger einschränken (vgl. EuGH, Urteil vom 19. Oktober 2016, Deutsche Parkinson Vereinigung e.V./Zentrale zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs e.V., C-148/15, EU:C:2016:776, Rn. 36).
  • BGH, 17.07.2025 - I ZR 74/24

    Bonus auf verschreibungspflichtige Arzneimittel

    Die in § 78 Abs. 1 Satz 4 AMG in der bis zum 14. Dezember 2020 geltenden Fassung vorgesehene Erstreckung der arzneimittelrechtlichen Preisbindung auf Versandapotheken, die in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union ansässig sind, ist im Verhältnis zu jenen als Maßnahme mit gleicher Wirkung wie eine mengenmäßige Einfuhrbeschränkung im Sinne von Art. 34 AEUV unanwendbar (Anschluss an EuGH, Urteil vom 19. Oktober 2016 - C-148/15, GRUR 2016, 1312 = WRP 2017, 36 - Deutsche Parkinson Vereinigung).

    Infolge des Urteils des Gerichtshofs der Europäischen Union in der Rechtssache "Deutsche Parkinson Vereinigung" (EuGH, Urteil vom 19. Oktober 2016 - C-148/15, GRUR 2016, 1312 = WRP 2017, 36) bestehende Zweifel an der europarechtlichen Wirksamkeit der deutschen Arzneimittelpreisvorschriften seien unter Berücksichtigung des Parteivortrags im Rahmen des vorliegenden Verfahrens und der Stellungnahme der Bundesregierung vom 23. Dezember 2021 im Hinblick auf die dem Gesetzgeber zustehende weite Einschätzungsprärogative ausgeräumt.

    Rn. 23 2. Mit Urteil vom 19. Oktober 2016 hat der Gerichtshof der Europäischen Union in der Sache "Deutsche Parkinson Vereinigung" (EuGH, GRUR 2016, 1312) auf ein Vorabentscheidungsersuchen des Oberlandesgerichts Düsseldorf (OLG Düsseldorf, WRP 2015, 1018) entschieden, dass sich die im deutschen Recht vorgesehene Festlegung einheitlicher Abgabepreise auf in einem anderen Mitgliedstaat als der Bundesrepublik Deutschland ansässige Apotheken stärker auswirkt als auf im deutschen Hoheitsgebiet ansässige Apotheken.

    Eine solche Regelung stellt daher eine Maßnahme mit gleicher Wirkung wie eine mengenmäßige Einfuhrbeschränkung im Sinne von Art. 34 AEUV dar (vgl. EuGH, GRUR 2016, 1312 [juris Rn. 26 f.] - Deutsche Parkinson Vereinigung).

    Außerdem hat der Gerichtshof der Europäischen Union angenommen, dass das deutsche Arzneimittelpreisrecht, das für verschreibungspflichtige Humanarzneimittel einheitliche Apothekenabgabepreise festsetzt, nicht mit dem Schutz der Gesundheit und des Lebens von Menschen im Sinne von Art. 36 AEUV gerechtfertigt werden kann, da es nicht geeignet ist, die angestrebten Ziele zu erreichen (EuGH, GRUR 2016, 1312 [juris Rn. 46] - Deutsche Parkinson Vereinigung).

    Rn. 26 b) Die Beurteilung des Gerichtshofs der Europäischen Union im Vorabentscheidungsverfahren "Deutsche Parkinson Vereinigung" (EuGH, GRUR 2016, 1312) beruhte maßgeblich darauf, dass das vorlegende Gericht keine Feststellungen zu einer gleichmäßigen und flächendeckenden Arzneimittelversorgung der Bevölkerung in Deutschland einschließlich der ländlichen Gebiete und zur Bedeutung der arzneimittelrechtlichen Preisbindungsvorschriften in diesem Zusammenhang getroffen hatte (…vgl. BGH, GRUR 2017, 635 [juris Rn. 47 und 48] - Freunde werben Freunde; BGH…, Urteil vom 26. April 2018 - I ZR 121/17, GRUR 2018, 1271 [juris Rn. 28 bis 31] = WRP 2019, 61 - Applikationsarzneimittel;… Urteil vom 20. Februar 2020 - I ZR 5/19, GRUR 2020, 550 [juris Rn. 20] = WRP 2020, 581 - Sofort-Bonus II).

    Rn. 29 a) Nach der Rechtsprechung des Gerichtshofs der Europäischen Union stellt die deutsche Regelung zur arzneimittelrechtlichen Preisbindung in § 78 Abs. 1 Satz 4 AMG aF eine Maßnahme mit gleicher Wirkung wie eine mengenmäßige Einfuhrbeschränkung im Sinne des Art. 34 AEUV dar, da sie sich auf die Abgabe verschreibungspflichtiger Arzneimittel durch in anderen Mitgliedstaaten ansässige Apotheken stärker auswirkt als auf die Abgabe solcher Arzneimittel durch im Inland ansässige Apotheken (vgl. EuGH, GRUR 2016, 1312 [juris Rn. 27] - Deutsche Parkinson Vereinigung).

    Rn. 31 c) Als Ausnahme zum Grundsatz des freien Warenverkehrs innerhalb der Union ist Art. 36 AEUV eng auszulegen (…vgl. EuGH, GRUR Int. 1985, 190 [juris Rn. 30] - Leclerc/Au Blé Vert; EuGH…, Urteil vom 11. September 2008 - C-141/07, Slg. 2008, I-6935 = NJW 2008, 3693 [juris Rn. 50] - Kommission/Deutschland; EuGH, GRUR 2016, 1312 [juris Rn. 29] - Deutsche Parkinson Vereinigung).

    Insoweit ist anerkannt, dass auch das Erfordernis, die regelmäßige Versorgung des Landes für wichtige medizinische Zwecke, insbesondere eine sichere und qualitativ hochwertige Versorgung der Bevölkerung mit Arzneimitteln, sicherzustellen, nach Art. 36 AEUV eine Behinderung des Handelsverkehrs zwischen den Mitgliedstaaten rechtfertigen kann, da dieses Ziel unter den Schutz der Gesundheit und des Lebens von Menschen fällt (vgl. EuGH, GRUR 2016, 1312 [juris Rn. 31] - Deutsche Parkinson Vereinigung; EuGH…, Urteil vom 18. September 2019 - C-222/18, juris Rn. 68 - VIPA).

    Eine Regelung, die eine durch den AEU-Vertrag gewährleistete Grundfreiheit wie den freien Warenverkehr beschränken kann, lässt sich allerdings nur dann mit Erfolg rechtfertigen, wenn sie geeignet ist, die Verwirklichung des verfolgten Ziels zu gewährleisten, und nicht über das hinausgeht, was zur Erreichung dieses Ziels erforderlich ist (…vgl. EuGH, NJW 2008, 3693 [juris Rn. 48] - Kommission/Deutschland; GRUR 2016, 1312 [juris Rn. 34] - Deutsche Parkinson Vereinigung; EuGH…, Urteil vom 18. September 2019 - C-222/18, juris Rn. 69 - VIPA).

    Rn. 38 Entgegen der Auffassung der Revision gibt es für eine Präklusion von Sachvortrag, der über den im Verfahren "Deutsche Parkinson Vereinigung" (EuGH, GRUR 2016, 1312) von den dortigen Parteien und der am Vorabentscheidungsverfahren beteiligten Bundesregierung gehaltenen Sachvortrag hinausgeht, keine Rechtsgrundlage.

    Im Streitfall kommt hinzu, dass die Vorabentscheidung des Gerichtshofs der Europäischen Union im Verfahren "Deutsche Parkinson Vereinigung" (EuGH, GRUR 2016, 1312) auf ungenügenden Feststellungen in jenem Verfahren beruht hatte, deren Nachholung nach der Rechtsprechung des Senats wiederholt als nicht ausgeschlossen erachtet wurde (…vgl. BGH, GRUR 2017, 635 [juris Rn. 47] - Freunde werben Freunde;… GRUR 2018, 1271 [juris Rn. 32] - Applikationsarzneimittel;… GRUR 2020, 550 [juris Rn. 20] - Sofort-Bonus II;… GRUR 2022, 391 [juris Rn. 64] - Gewinnspielwerbung II).

    Neben den Rechtfertigungsgründen, die ein Mitgliedstaat geltend machen kann, muss dieser eine Untersuchung zur Geeignetheit und Verhältnismäßigkeit der von ihm erlassenen beschränkenden Maßnahme vorlegen sowie genaue Angaben zur Stützung seines Vorbringens machen (vgl. EuGH…, Urteil vom 7. Juli 2005 - C-147/03, Slg. 2005, I-5969 = EuZW 2005, 465 [juris Rn. 63] - Kommission/Österreich;… EuGH, NJW 2016, 621 [juris Rn. 54] - Scotch Whisky Association u.a.; GRUR 2016, 1312 [juris Rn. 35] - Deutsche Parkinson Vereinigung).

    Diese Prüfung hat nach den Vorgaben des Gerichtshofs der Europäischen Union in der Vorabentscheidung "Deutsche Parkinson Vereinigung" mit Hilfe statistischer Daten, auf einzelne Punkte beschränkter Daten oder anderer Mittel zu geschehen (vgl. EuGH, GRUR 2016, 1312 [juris Rn. 36] - Deutsche Parkinson Vereinigung).

    Soweit der Gerichtshof der Europäischen Union neben einem Rückgriff auf statistische Daten die Möglichkeit eröffnet, den Beweis auch durch andere Mittel zu erbringen, müssen diese eine Aussagekraft aufweisen, die mit jener von statistischen Daten vergleichbar ist (vgl. EuGH, GRUR 2016, 1312 [juris Rn. 36] - Deutsche Parkinson Vereinigung; Drexel, EuZW 2019, 533, 536; Rixen, EuR 2017, 744, 750).

    Rn. 49 (3) Es kann offenbleiben, ob das Vorsorgeprinzip mit seinen Beweiserleichterungen auf einen Sachverhalt wie den vorliegenden Anwendung finden kann (ablehnend Schlussanträge des Generalanwalts in der Rechtssache C-148/15 vom 2. Juni 2016 Rn. 69 bis 71).

    Es gilt sowohl dann, wenn das Ausmaß eines Risikos unsicher ist, als auch dann, wenn zweifelhaft ist, ob ein Risiko überhaupt besteht (vgl. EuGH…, Urteil vom 12. Januar 2006 - C-504/04, Slg. 2006, I-679 = DVBl 2006, 501 [juris Rn. 39] - Agrarproduktion Staebelow;… Urteil vom 19. November 2020 - C-663/18, LMuR 2021, 21 [juris Rn. 92] - B S und C A [Vermarktung von Cannabidiol]; Schlussanträge des Generalanwalts in der Rechtssache C-148/15 vom 2. Juni 2016 Rn. 69).

    Deren Stellungnahme bezieht sich zudem ausschließlich auf die Neuregelung der Arzneimittelpreisbindung in § 129 Abs. 3 Satz 3 SGB V und bleibt insoweit - was die Preisbindungsregel des § 78 Abs. 1 Satz 4 AMG aF anbelangt - sogar noch hinter dem Vorbringen der Bundesregierung im Vorabentscheidungsverfahren "Deutsche Parkinson Vereinigung" (EuGH, GRUR 2016, 1312) zurück.

    Rn. 55 Den Feststellungen des Berufungsgerichts zum Marktanteil EU-ausländischer Apotheken am Rx-Markt in Deutschland lässt sich vielmehr entnehmen, dass sich der Marktanteil ausländischer Versandapotheken seit Jahren relativ stabil im Bereich von 1 % bewegt, und zwar sowohl im preisregulierten Zeitraum ab dem Jahr 2012 bis zur im Jahr 2016 ergangenen Entscheidung des Gerichtshofs der Europäischen Union im Vorabentscheidungsverfahren "Deutsche Parkinson Vereinigung" (EuGH, GRUR 2016, 1312) als auch im unregulierten Zeitraum ab dem Jahr 2016 bis zum Jahr 2020.

    Soweit die Bundesregierung hierfür auf die Ertragsrelevanz des Umsatzes mit verschreibungspflichtigen Arzneimitteln in der gesetzlichen Krankenversicherung abgestellt hat und ungestützt von einem Umsatzrückgang von 30 bis 60 % des Ertrags in der GKV-Arzneimittelversorgung ausgegangen ist, berücksichtigt dies nicht, dass die Zulassung des Preiswettbewerbs für ausländische Versandapotheken lediglich dem Nachteilsausgleich dient (vgl. EuGH, GRUR 2016, 1312 [juris Rn. 24] - Deutsche Parkinson Vereinigung).

    Es ist deshalb nicht ohne Weiteres ersichtlich, dass die stationären Apotheken ebenfalls derartige Rabatte gewähren müssten, um konkurrenzfähig zu bleiben (vgl. EuGH, GRUR 2016, 1312 [juris Rn. 24 und 39] - Deutsche Parkinson Vereinigung; Schlussanträge des Generalanwalts in der Rechtssache C-148/15 vom 2. Juni 2016 Rn. 47).

    Da sich der deutsche Gesetzgeber - anders als der überwiegende Teil der Mitgliedstaaten (…vgl. Anlage 2 zum Regierungsentwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Vor-Ort-Apotheken, BT-Drucks. 19/21732, S. 34) - ausdrücklich gegen ein unionsrechtlich an sich zulässiges Versandhandelsverbot im Bereich der verschreibungspflichtigen Arzneimittel entschieden hat (…vgl. Anlage 3 zum Regierungsentwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Vor-Ort-Apotheken, BT-Drucks. 19/21732, S. 37), ist schon aus Gründen der Kohärenz davon auszugehen, dass die Arzneimittelversorgung durch Versandapotheken ebenfalls in sicherer und qualitativ hochwertiger Weise erfolgt (zur Vereinbarkeit eines Versandhandelsverbots mit dem Unionsrecht vgl. EuGH…, Urteil vom 11. Dezember 2003 - C-322/01, Slg. 2003, I-14887 = GRUR 2004, 174 [juris Rn. 124] - Deutscher Apothekerverband;… zum Kohärenzerfordernis vgl. EuGH, ZUM 2023, 447 [juris Rn. 46] - Booky.fi; Schlussanträge des Generalanwalts in der Rechtssache C-148/15 vom 2. Juni 2016 Rn. 81; Drexel, EuZW 2019, 533, 535 mwN).

    Rn. 57 Die im Streitfall vorgelegten Unterlagen sprechen außerdem dafür, dass mehr Preiswettbewerb unter den Apotheken die gleichmäßige Versorgung mit Arzneimitteln dadurch fördern würde, dass Anreize zur Niederlassung in Gegenden gesetzt würden, in denen wegen der geringeren Zahl an Apotheken höhere Preise verlangt werden könnten (so schon EuGH, GRUR 2016, 1312 [juris Rn. 38] - Deutsche Parkinson Vereinigung).

    Rn. 59 (c) Den unbelegten Annahmen des Gesetzgebers, ein Einfordern von Wunschverschreibungen sei im Sinne der Therapiefreiheit zu verhindern und die Patienten seien vor den Gefahren eines Fehl- oder Mehrgebrauchs und dem "Zwang" zum Preisvergleich zu schützen (…vgl. Begründung des Regierungsentwurfs eines Zweiten Gesetzes zur Änderung arzneimittelrechtlicher und anderer Vorschriften, BT-Drucks. 17/9341, S. 66 f.) hat der Gerichtshof der Europäischen Union im Vorabentscheidungsverfahren "Deutsche Parkinson Vereinigung" bereits eine Absage erteilt (vgl. EuGH, GRUR 2016, 1312 [juris Rn. 41 bis 43]).

    Gleiches gilt für die auch im Streitfall geäußerten - ebenfalls nicht durch statistische Daten oder wissenschaftliche Untersuchungen untermauerten - Befürchtungen, durch die Zulassung eines Preiswettbewerbs könnte die Notfallversorgung in Deutschland nicht mehr zu gewährleisten sein, beziehungsweise ein Preiswettbewerb bei verschreibungspflichtigen Arzneimitteln könnte sich nachteilig auf die Wahrnehmung bestimmter Gemeinwohlverpflichtungen wie die Herstellung von Rezepturarzneimitteln und die Bereitstellung eines gewissen Vorrats und Sortiments an Arzneimitteln durch traditionelle Apotheken auswirken (vgl. EuGH, GRUR 2016, 1312 [juris Rn. 24, 39 und 40] - Deutsche Parkinson Vereinigung; Schlussanträge des Generalanwalts in der Rechtssache C-148/15 vom 2. Juni 2016 Rn. 47 und 54).

    Die unionsrechtlichen Anforderungen an die Rechtfertigung der als Maßnahme gleicher Wirkung anzusehenden arzneimittelrechtlichen Preisbindung gemäß § 78 Abs. 1 Satz 4 AMG aF und das hierfür geltende Beweismaß sind seit der Entscheidung "Deutsche Parkinson Vereinigung" (EuGH, GRUR 2016, 1312 [juris Rn. 34 bis 37]) geklärt.

    Unabhängig von dem Rechtsstandpunkt, den das Berufungsgericht einnehmen würde, hatte ein gewissenhafter und kundiger Prozessbeteiligter deshalb bereits in den vorangegangenen Tatsacheninstanzen hinreichende Veranlassung, zum Bestehen einer Gefahr für die Gesundheit der Bevölkerung durch eine Gefährdung der sicheren und flächendeckenden Arzneimittelversorgung statistische Daten, auf einzelne Punkte beschränkte Daten oder andere Mittel, deren Aussagekraft mit jener von statistischen Daten vergleichbar ist, vorzutragen (vgl. EuGH, GRUR 2016, 1312 [juris Rn. 36] - Deutsche Parkinson Vereinigung).

  • EuGH, 19.11.2020 - C-663/18

    Ein Mitgliedstaat darf die Vermarktung von in einem anderen Mitgliedstaat …

    Da sich dieses Niveau von einem Mitgliedstaat zum anderen unterscheiden kann, ist den Mitgliedstaaten ein Wertungsspielraum zuzuerkennen (Urteil vom 19. Oktober 2016, Deutsche Parkinson Vereinigung, C-148/15, EU:C:2016:776, Rn. 30).
  • OLG München, 12.04.2018 - 6 U 1679/17

    Fehlende Passivlegitimation einer Krankenkasse bei wettbewerbswidriger Werbung in …

    Ausgehend von der aktuellen Rechtsprechung des EuGH (Urteil vom 19.10.2016, Az.: C-148/15) könne § 7 HWG nur dann gegen das Unionsrecht verstoßen, wenn dieser Zuwendungen allein deshalb verbiete, weil sie gegen das Arzneimittelpreisrecht verstießen, weil dann bei zwischenstaatlichem Bezug die Warenverkehrsfreiheit nach Art. 34 AEUV verletzt würde, also die Regelungen in § 7 HWG denselben Zwecken dienen würden, wie das Arzneimittelpreisgesetz.

    Denn aus dem Kontext des EuGH-Urteils (vom 19.10.2016, Az.: C-148/15) lasse sich insgesamt eine Aussage zur Vereinbarkeit von § 7 Abs. 1 HWG mit der Warenverkehrsfreiheit nur dahingehend entnehmen, als darin spezifische nationale, an die Verletzung des deutschen Arzneimittelpreisrechts anknüpfende Verbote normiert seien.

    Die streitgegenständliche Werbung verstoße jedenfalls nicht gegen § 7 Abs. 1 Satz 1 HWG, weil die Ausnahme des § 7 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 a HWG einschlägig sei, wobei die Vorschrift infolge des EuGH-Urteils vom 19.10.2016, Az.: C-148/15, der europarechtskonformen Einschränkung bedürfe.

    Jedenfalls bedürfte § 7 Abs. 1 HWG in Ansehung des Urteils des EuGH vom 19.10.2016 (Az.: C-148/15), wonach EU-Versandapotheken wie DocM.

    Dies schon bzw. insbesondere deswegen nicht, weil die streitgegenständliche Werbung nicht gegen die hier im Ergebnis allein entscheidungserhebliche Preisbindung verstoße, nachdem aus dem EuGH-Urteil vom 19.10.2016 (Az.: C-148/15) unmittelbar folge, dass die in § 78 Abs. 1 Satz 4 AMG i.V.m. der AMPreisV normierte Preisbindung auf EUausländische Versandapotheken wie DocM.

    Die Bundesregierung habe im Rahmen ihrer Stellungnahme im Vorabentscheidungsverfahren vor dem EuGH C-148/15 (vgl. Anlagen BK 5, BK 6) die Vorsorgenotwendigkeit lediglich unterstellt, ohne aber belastbares Zahlen- und Datenmaterial zu liefern, das hierfür sprechen würde.

    Die Vorschrift des § 7 Abs. 1 Satz 1 HWG sei auch nicht in Ansehung des EuGH-Urteils vom 16.10.2016 (Az.: C-148/15 - Deutsche Parkinson-Vereinigung) europarechtskonform auszulegen und in ihrem Anwendungsbereich zu begrenzen.

    Die Entscheidung des EuGH (Az.: C-148/15) besage im Ergebnis lediglich, dass die Preisbindung für EUausländische Versandapotheken nicht auf das Argument der Sicherstellung einer gleichmäßigen und flächendeckenden Arzneimittelversorgung gestützt werden dürfe.

    Das Urteil des EuGH vom 19.10.2016 (Az.: C-148/15) könne keine Bindungswirkung für den vorliegenden Rechtsstreit entfalten.

    Ein weiteres Gutachten von Prof. Dr. U. M., C. B. und Dr. H. D. (Anlage BB 39) sei im Anschluss an das Urteil des EuGH vom 19.10.2016 (Az.: C-148/15) zu dem Ergebnis gelangt, dass infolge der Aufhebung der Preisbindung für ausländische Versandapotheken ein erhebliches Schließungsrisiko und eine große Gefahr für die flächendeckende und gleichmäßige Versorgung der Bevölkerung mit Arzneimitteln bestünden.

    Einen ersten Anhaltspunkt für die zukünftige Entwicklung des Marktes für verschreibungspflichtige Arzneimittel nach Aufhebung der Preisbindung für den Rx-Versandhandel gebe bereits die Entwicklung des Marktes nach dem Erlass des Urteils des EuGH vom 19.10.2016 (C-148/15).

    Vor diesem Hintergrund könne die Entscheidung des EuGH vom 19.10.2016 (C-148/15) mit den darin angestellten Anforderungen, die an den nationalen Gesetzgeber zur Begründung einer Grundsatzentscheidung im Gesundheitswesen gestellt würden, nur als Fremdkörper in der europäischen Rechtsprechung bewertet werden.

    Dass es sich bei dem im Urteil vom 19.10.2016 (C-148/15) angelegten Grundsätzen um einen Ausreißer und nicht um eine Änderung der Rechtsprechung des EuGH handele, werde auch durch die Entscheidung des EuGH vom 21.09.2017 (C-125/16, Anlage BB 50) bestätigt, in dem der EuGH keinen derart strengen Beweis gefordert habe, sondern im Einklang mit seiner ständigen Rechtsprechung den den Mitgliedsstaaten zuerkannten Wertungsspielraum nicht nur formal anerkannt, sondern auch konkret gewährt habe.

    Der EuGH habe in seiner Entscheidung vom 19.10.2016 (C-148/15) aufgrund der eingeschränkten Fragestellung des OLG Düsseldorf vollständig außer Acht gelassen, dass die Arzneimittelpreisbindung innerhalb des deutschen Gesundheitssystems neben einer flächendeckenden und gleichmäßigen Versorgung der Bevölkerung mit Arzneimitteln weitere Zwecke verfolge, nämlich auch die Gewährleistung eines funktionierenden Systems der sozialen Sicherheit im Hinblick auf die Gesundheit der Bevölkerung, insbesondere des finanziellen Gleichgewichts dieses Systems und den Schutz der Patienten durch einen einheitlichen Abgabepreis, flankierend zu § 7 HWG, um Gesundheitsgefahren zu vermeiden, die von finanziellen Fehlanreizen für verschreibungspflichtige Arzneimittel für jeden einzelnen Patienten ausgingen.

    Erst Recht nicht gewollt sei, wie es der Entscheidung des EuGH (C-148/15 Rn. 38) zu entnehmen sei, dass Patienten in einer Notlage oder aber aufgrund der Tatsache, dass sie in ländlichen Gebieten wohnten, höhere Preise bezahlen müssten.

    Sie könne sich nunmehr nicht auf der Grundlage des EuGH-Urteils (C-148/15) nach einer "Rosinentheorie" auf die Wirkungslosigkeit der Vereinbarung von § 2 b Abs. 2 GKG berufen.

    Dass es sich vorliegend nicht um grobe und eindeutige unschwer erkennbare Wettbewerbsverstöße handele, werde bereits eindrucksvoll dadurch dokumentiert, dass selbst nach Ergehen der Entscheidung des Gemeinsamen Senats (Beschluss vom 22.08.2012 - GmS 1/10), der widersprechenden EuGH-Rechtsprechung (Urteil vom 19.10.2016 - C-148/15) und einer diese in Frage stellende BGH-Rechtsprechung (Urteil vom 24.11.2016 - I ZR 163/15) die Parteien nach wie vor allein zweitinstanzlich auf mehreren hunderten von Seiten über das Vorliegen eines Verstoßes gegen die Arzneimittelpreisbindung stritten, wobei dies bereits im streitgegenständlichen Zeitpunkt 2014 streitig gewesen sei.

    B.V. als niederländische Versandhandelsapotheke im Streitfall vor dem Hintergrund der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs (Urteil vom 19.10.2016, Az. Az. C-148/15 - Deutsche Parkinson Vereinigung/Zentrale) den deutschen Arzneimittelpreisregelungen (§ 78 Abs. 2 S. 2, Abs. 3 S. 1 AMG, § 1 Abs. 1 AMPreisV) unterworfen ist, kann allerdings dahingestellt bleiben.

    (vgl. EuGH GRUR 2016, 1312 Rn. 25 - Deutsche Parkinson Vereinigung/Zentrale).

    Rn. 11 b) Die Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs mit Urteil vom 19.10.2016 (GRUR 2016, 1312 - Deutsche Parkinson Vereinigung/Zentrale) zur Unzulässigkeit der deutschen Regelungen zur Arzneimittelpreisbindung (§§§ 78 Abs. 2 S. 2, Abs. 3 S. 1 AMG, § 1 Abs. 1 AMPreisV) gegenüber in einem anderen Land ansässigen Versandapotheken ist auch im Rahmen der Prüfung der Ausnahmeregelung des § 7 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 a) HWG zu berücksichtigen (…vgl. BGH GRUR 2017, 635 Rn. 38 ff. -Freunde werben Freunde).

    Dies gebietet es aber, die Feststellungen des Europäischen Gerichtshofs, wonach die Regelungen der Arzneimittelpreisbindung gegenüber einer in einem anderen Mitgliedstaat ansässigen Versandapotheke einen Verstoß gegen die Warenverkehrsfreiheit begründen (GRUR 2016, 1312 - Deutsche Parkinson Vereinigung/Zentrale), auch im Rahmen der Prüfung des § 7 Abs. 1 S. 1.

    Rn. 12 c) Nach den Feststellungen des Europäischen Gerichtshofs mit Urteil vom 19.10.2016 (GRUR 2016, 1312 - Deutsche Parkinson Vereinigung/Zentrale) wirkt sich die im deutschen Recht vorgesehene Festlegung einheitlicher Abgabepreise auf in einem anderen Mitgliedstaat als der Bundesrepublik Deutschland ansässige Apotheken stärker aus, als auf die im deutschen Hoheitsgebiet ansässigen Apotheken.

    Eine solche Regelung stelle eine Maßnahme mit gleicher Wirkung wie eine mengenmäßige Einfuhrbeschränkung i. S. v. Art. 34 AEUV dar (EuGH GRUR 2016, 1312 Rn. 26, 27 - Deutsche Parkinson Vereinigung/Zentrale).

    Das deutsche Arzneimittelpreisrecht, das für verschreibungspflichtige Humanarzneimittel einheitliche Apothekenabgabepreise festsetzt, könne nicht mit dem Schutz der Gesundheit und des Lebens von Menschen iSv Art. 36 AEUV gerechtfertigt werden, da es nicht geeignet sei, die angestrebten Ziele zu erreichen (EuGH GRUR 2016, 1312 Rn. 46 - Deutsche Parkinson Vereinigung/Zentrale).

    Nach den Ausführungen des Bundesgerichtshofs (…BGH GRUR 2017, 635 Rn. 48 - Freunde werben Freunde) beruht die Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs vom 19.10.2016 (GRUR 2016, 1312 - Deutsche Parkinson Vereinigung/Zentrale) maßgeblich auf ungenügenden Feststellungen in jenem Verfahren.

    Auch wenn den zuständigen Mitarbeitern der Beklagten als Betriebskrankenkasse bei einer Werbung mit Preisrabatten für Arzneimittel infolge der für verschreibungspflichtige Arzneimittel grundsätzlich bestehenden Preisbindung eine besondere Sensibilisierung zu unterstellen ist, wäre die nach damaliger Rechtslage - also vor Erlass des Urteils des EuGH vom 19.10.2016, Az. C-148/15 - zu unterstellende Unzulässigkeit der hier streitgegenständlichen Werbung für einen mit dem Anzeigengeschäft betrauten Mitarbeiter nicht offensichtlich und unschwer erkennbar gewesen.

  • BGH, 06.06.2019 - I ZR 206/17

    Gewährung von Werbegaben durch Apotheken

    Die in § 7 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 HWG in Bezug genommenen Preisvorschriften des Arzneimittelgesetzes (§ 78 Abs. 2 und 3 AMG) sind bei rein innerstaatlichen Sachverhalten auch nach dem Urteil des Gerichtshofs der Europäischen Union in der Sache "Deutsche Parkinson Vereinigung/Zentrale" (Urteil vom 19. Oktober 2016 - C-148/15, GRUR 2016, 1312 = WRP 2017, 36) weder aus unionsrechtlichen Gründen noch aus verfassungsrechtlichen Gründen unanwendbar oder unwirksam (Ergänzung zu BGH, Urteil vom 29. November 2018 - I ZR 237/16, GRUR 2019, 203 = WRP 2019, 187 - Versandapotheke).

    Die Preisbindung wirke sich auf die Abgabe verschreibungspflichtiger Arzneimittel durch in anderen Mitgliedstaaten ansässige Apotheken stärker aus als auf die Abgabe solcher Arzneimittel durch im Inland ansässige Apotheken und könne den Marktzugang für Erzeugnisse aus anderen Mitgliedstaaten dadurch stärker behindern als für inländische Erzeugnisse (EuGH, Urteil vom 19. Oktober 2016 - C-148/15, GRUR 2016, 1312 Rn. 26 f. = WRP 2017, 36 - Deutsche Parkinson Vereinigung/Zentrale).

    Die Preisbindung könne nicht mit dem Schutz der Gesundheit und des Lebens von Menschen im Sinne des Art. 36 AEUV gerechtfertigt werden, weil keine hinreichenden Nachweise dafür vorlägen, dass die Festsetzung einheitlicher Apothekenabgabepreise für verschreibungspflichtige Humanarzneimittel die angestrebten Ziele erreichen könne (EuGH, GRUR 2016, 1312 Rn. 34 bis 46 - Deutsche Parkinson Vereinigung/Zentrale).

    Der Gerichtshof der Europäischen Union hat in der Sache "Deutsche Parkinson Vereinigung/Zentrale" zudem angenommen, dass sich die Arzneimittelpreisbindung im Hinblick auf die Besonderheiten des deutschen Marktes auf in Deutschland ansässige Apotheken weniger stark auswirkt als auf in anderen Mitgliedstaaten ansässige Apotheken, da diese für einen unmittelbaren Zugang zum deutschen Markt in besonderem Maße auf den Versandhandel angewiesen sind (EuGH, GRUR 2016, 1312 Rn. 25 f. - Deutsche Parkinson Vereinigung/Zentrale).

  • BGH, 18.11.2021 - I ZR 214/18

    Gewinnspielwerbung II - Wettbewerbsverstoß durch Versandapotheke: Werbung für das …

    Der freie Warenverkehr ist ein elementarer Grundsatz des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union, der in dem Verbot mengenmäßiger Einfuhrbeschränkungen zwischen den Mitgliedstaaten sowie aller Maßnahmen gleicher Wirkung in Art. 34 AEUV seinen Ausdruck findet (EuGH, Urteil vom 19. Oktober 2016 - C-148/15, GRUR 2016, 1312 Rn. 20 = WRP 2017, 36 - Deutsche Parkinson Vereinigung).

    Das in Art. 34 AEUV aufgestellte Verbot von Maßnahmen mit gleicher Wirkung wie mengenmäßige Beschränkungen erfasst jede Maßnahme der Mitgliedstaaten, die geeignet ist, die Einfuhren zwischen Mitgliedstaaten unmittelbar oder mittelbar, tatsächlich oder potenziell zu behindern (st. Rspr.; vgl. EuGH, GRUR 2016, 1312 Rn. 22 - Deutsche Parkinson Vereinigung, mwN).

    Rn. 54 (3) Diese Beurteilung steht nicht im Widerspruch zu der Entscheidung des Gerichtshofs der Europäischen Union "Deutsche Parkinson Vereinigung" (GRUR 2016, 1312).

    Er hat mit Blick auf diesen Umstand jedoch angenommen, der Preiswettbewerb könne für in einem anderen Mitgliedstaat ansässige Versandapotheken ein wichtigerer Wettbewerbsfaktor sein als für traditionelle stationäre Apotheken in Deutschland, weil es von einem solchen Preiswettbewerb abhänge, ob ausländische Versandapotheken einen unmittelbaren Zugang zum deutschen Markt fänden und auf diesem konkurrenzfähig blieben (EuGH, GRUR 2016, 1312 Rn. 24 - Deutsche Parkinson Vereinigung).

    Der Gerichtshof der Europäischen Union hat deshalb entschieden, dass die im deutschen Recht vorgesehene Festlegung einheitlicher Abgabepreise für verschreibungspflichtige Arzneimittel eine Maßnahme mit gleicher Wirkung wie eine mengenmäßige Einfuhrbeschränkung im Sinne von Art. 34 AEUV darstelle, weil sie sich auf in einem anderen Mitgliedstaat als der Bundesrepublik Deutschland ansässige Apotheken stärker auswirke als auf im deutschen Hoheitsgebiet ansässige Apotheken und dadurch der Marktzugang für Erzeugnisse aus anderen Mitgliedstaaten stärker behindert werden könnte als für inländische Erzeugnisse (EuGH, GRUR 2016, 1312 Rn. 26 f. - Deutsche Parkinson Vereinigung).

    Außerdem hat er angenommen, dass das deutsche Arzneimittelpreisrecht, das für verschreibungspflichtige Humanarzneimittel einheitliche Apothekenabgabepreise festsetzt, nicht mit dem Schutz der Gesundheit und des Lebens von Menschen im Sinne von Art. 36 AEUV gerechtfertigt werden könne, da es nicht geeignet sei, die angestrebten Ziele zu erreichen (EuGH, GRUR 2016, 1312 Rn. 46 - Deutsche Parkinson Vereinigung).

    Rn. 63 ee) Die Regelung des § 78 Abs. 1 Satz 4 AMG aF steht mit Art. 34 und 36 AEUV nicht in Einklang (vgl. EuGH, GRUR 2016, 1312 Rn. 24, 26 f. und 46 - Deutsche Parkinson Vereinigung), soweit damit ein absolutes Verbot eines Preiswettbewerbs geregelt wird (…EuGH, GRUR 2021, 1325 Rn. 44 - DocMorris).

    Sie lag zeitlich vor der Entscheidung des Gerichtshofs der Europäischen Union "Deutsche Parkinson Vereinigung" vom 19. Oktober 2016 (GRUR 2016, 1312), die dem Senat Veranlassung gegeben hat, im vorliegenden Verfahren ein Vorabentscheidungsersuchen an den Gerichtshof der Europäischen Union zu richten.

  • BGH, 24.11.2016 - I ZR 163/15

    Freunde werben Freunde - Wettbewerbsverstoß: Ausloben und Gewähren von …

    Rn. 42 (4) Die Bedeutung dieser Rechtsprechung ist angesichts des Urteils des Gerichtshofs der Europäischen Union vom 19. Oktober 2016 (C-148/15, GRUR 2016, 1312 = WRP 2017, 36 - Deutsche Parkinson Vereinigung/Zentrale) zweifelhaft.

    Eine solche Regelung stelle eine Maßnahme mit gleicher Wirkung wie eine mengenmäßige Einfuhrbeschränkung im Sinne von Art. 34 AEUV dar (EuGH, GRUR 2016, 1312 Rn. 26 f. - Deutsche Parkinson Vereinigung/Zentrale).

    Außerdem hat er angenommen, dass das deutsche Arzneimittelpreisrecht, das für verschreibungspflichtige Humanarzneimittel einheitliche Apothekenabgabepreise festsetzt, nicht mit dem Schutz der Gesundheit und des Lebens von Menschen im Sinne von Art. 36 AEUV gerechtfertigt werden könne, da es nicht geeignet sei, die angestrebten Ziele zu erreichen (EuGH, GRUR 2016, 1312 Rn. 46 - Deutsche Parkinson Vereinigung/Zentrale).

    Rn. 44 (6) Der Gerichtshof der Europäischen Union hat in seinem Urteil vom 19. Oktober 2016 angenommen, ein nationales Gericht müsse, wenn es eine nationale Regelung darauf prüfe, ob sie zum Schutz der Gesundheit und des Lebens von Menschen nach Art. 36 AEUV gerechtfertigt ist, mit Hilfe statistischer Daten, auf einzelne Punkte beschränkter Daten oder anderer Mittel objektiv prüfen, ob die von dem betreffenden Mitgliedstaat vorgelegten Beweise bei verständiger Würdigung die Einschätzung erlauben, dass die gewählten Mittel zur Verwirklichung der verfolgten Ziele geeignet sind, und ob es möglich ist, diese Ziele durch Maßnahmen zu erreichen, die den freien Warenverkehr weniger einschränken (EuGH, GRUR 2016, 1312 Rn. 35 f. - Deutsche Parkinson Vereinigung/Zentrale unter Hinweis auf EuGH, Urteil vom 23. Dezember 2015 - C-333/14, NJW 2016, 621 - Scotch Whisky Association, mwN).

    Rn. 46 (7) Bei dem vorliegenden Rechtsstreit handelt es sich jedoch - ebenso wie bei dem Verfahren, das dem Urteil des Gerichtshofs der Europäischen Union vom 19. Oktober 2016 (GRUR 2016, 1312 - Deutsche Parkinson Vereinigung/Zentrale) zugrunde lag - um ein zivilrechtliches Verfahren, bei dem entweder ein Wettbewerber oder wie im Streitfall die Klägerin als rechtsfähiger Verband im Sinne des § 8 Abs. 3 Nr. 2 UWG gegen die Beklagte wettbewerbsrechtliche Unterlassungsansprüche geltend macht.

    Im Gegenteil sprächen einige Unterlagen, auf die sich die Kommission stütze, dafür, dass mehr Preiswettbewerb unter den Apotheken die gleichmäßige Versorgung mit Arzneimitteln dadurch fördern würde, dass Anreize zur Niederlassung in Gegenden gesetzt würden, in denen wegen der geringeren Zahl an Apotheken höhere Preise verlangt werden könnten (EuGH, GRUR 2016, 1312 Rn. 33 ff.).

  • EuGH, 27.02.2025 - C-517/23

    Die Mitgliedstaaten dürfen Werbeaktionen für den Bezug unbestimmter …

    Rn. 20 Im Anschluss an das Urteil des Gerichtshofs vom 19. Oktober 2016, Deutsche Parkinson Vereinigung (C-148/15, EU:C:2016:776), hob das Landgericht Köln mit Urteilen vom 21. und vom 22. März 2017 vier der fünf einstweiligen Verfügungen auf, wobei die am 26. September 2013 erlassene Verfügung zum Anwerbesystem aufrechterhalten blieb.

    Rn. 61 Nach ständiger Rechtsprechung des Gerichtshofs erfasst das in Art. 34 AEUV aufgestellte Verbot von Maßnahmen mit gleicher Wirkung wie mengenmäßige Beschränkungen jede Maßnahme der Mitgliedstaaten, die geeignet ist, die Einfuhren zwischen Mitgliedstaaten unmittelbar oder mittelbar, tatsächlich oder potenziell zu behindern (…vgl. insbesondere Urteile vom 11. Juli 1974, Dassonville, 8/74, EU:C:1974:82, Rn. 5, vom 19. Oktober 2016, Deutsche Parkinson Vereinigung, C-148/15, EU:C:2016:776, Rn. 22, …und vom 15. Juli 2021, DocMorris, C-190/20, EU:C:2021:609, Rn. 34).

    Rn. 65 Zur zweiten Voraussetzung hat der Gerichtshof bereits entschieden, dass der Preiswettbewerb für Versandapotheken ein wichtigerer Wettbewerbsfaktor sein kann als für traditionelle Apotheken, weil es von ihm abhängt, ob Versandapotheken einen unmittelbaren Zugang zum deutschen Markt finden und auf diesem konkurrenzfähig bleiben können (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 19. Oktober 2016, Deutsche Parkinson Vereinigung, C-148/15, EU:C:2016:776, Rn. 24).

    Rn. 68 Eine solche Beschränkung lässt sich nur dann mit Erfolg rechtfertigen, wenn sie geeignet ist, die Verwirklichung des verfolgten legitimen Ziels zu gewährleisten, und nicht über das hinausgeht, was zur Erreichung dieses Ziels erforderlich ist (Urteil vom 19. Oktober 2016, Deutsche Parkinson Vereinigung, C-148/15, EU:C:2016:776, Rn. 34).

  • OLG München, 07.03.2024 - 6 U 1509/14

    Vorabentscheidungsersuchen, Nicht verschreibungspflichtige Arzneimittel, …

    Rn. 11 Mit Urteil vom 19.10.2016, Az. C-148/15, GRUR 2016, 1312, ECLI:ECLI:EU:C:2016:776 - Deutsche Parkinson Vereinigung, hat der Europäische Gerichtshof sodann im vom OLG Düsseldorf angestrengten Vorabentscheidungsverfahren entschieden, dass eine nationale Regelung, die vorsieht, dass für verschreibungspflichtige Humanarzneimittel einheitliche Apothekenabgabepreise festgesetzt werden, eine Maßnahme mit gleicher Wirkung wie eine mengenmäßige Einfuhrbeschränkung im Sinne von Art. 34 AEUV darstelle, da sich eine entsprechende Arzneimittelpreisbindung auf die Abgabe verschreibungspflichtiger Arzneimittel durch in anderen Mitgliedstaaten ansässige Apotheken stärker auswirke als auf die Abgabe solcher Arzneimittel durch im Inland ansässige Apotheken.

    Infolge des Urteils des Unionsgerichtshofs vom 19.10.2016 in der Rechtssache Rs. C-148/15 - Deutsche Parkinson Vereinigung (ECLI:ECLI:EU:C:2016:776 = GRUR 2016, 1312) bestehende Zweifel an der europarechtlichen Wirksamkeit der deutschen Arzneimittelpreisvorschriften sind unter Berücksichtigung des im Rahmen des vorliegenden Verfahrens erfolgten Parteivortrags und der Stellungnahme der Bundesregierung vom 23.12.2021 im Hinblick auf die dem Gesetzgeber zustehende, weite Einschätzungsprärogative ausgeräumt.

    Soweit der Europäische Gerichtshof in seinem Urteil vom 19.10.2016, Rs. C-148/15, ECLI:ECLI:EU:C:2016:776 - Deutsche Parkinson Vereinigung, entschieden hat, dass eine nationale Regelung, wonach für verschreibungspflichtige Humanarzneimittel einheitliche Apothekenabgabepreise festgesetzt werden, eine Maßnahme mit gleicher Wirkung wie eine mengenmäßige Einfuhrbeschränkung im Sinne des Art. 34 AEUV darstellt, da sie sich auf die Abgabe verschreibungspflichtiger Arzneimittel durch in anderen Mitgliedstaaten ansässige Apotheken stärker auswirkt als auf die Abgabe solcher Arzneimittel durch im Inland ansässige Apotheken, ist dies auf Grund des Anwendungsvorrangs des Europarechts und der Verbindlichkeit der dem Unionsgerichtshof gemäß Art. 267 AEUV zugewiesenen Auslegung zwar grundsätzlich hinzunehmen (…vgl. EuGH, Urt. v. 22.02.2022, Rs. C430/21, ECLI:ECLI:EU:C:2022:99 = BeckRS 2022, 2350, Rn. 52/55).

    Insbesondere sei nicht dargetan worden, inwiefern durch die Festlegung einheitlicher Preise für verschreibungspflichtige Arzneimittel eine bessere geografische Verteilung der traditionellen Apotheken in Deutschland sichergestellt werden könne (EuGH, Urt. v. 19.10.2016, Rs. C-148/15, ECLI:ECLI:EU:C:2016:776 = GRUR 2016, 1312 Rn. 37 - Deutsche Parkinson Vereinigung).

    Rn. 63 Insoweit ist in der Rechtsprechung des Unionsgerichtshofs anerkannt, dass das Ziel der Gewährleistung einer flächendeckenden sicheren und qualitativ hochwertigen Arzneimittelversorgung grundsätzlich dem nach Art. 36 AEUV privilegierten Schutz der Gesundheit und des Lebens von Menschen unterfällt und folglich Einschränkungen der Warenverkehrsfreiheit dem Grunde nach rechtfertigen kann, weil dieses Ziel dem Schutz der Gesundheit und des Lebens von Menschen dient (EuGH, Urt. v. 19.10.2016, Rs. C148/15, ECLI:ECLI:EU:C:2016:776 = GRUR 2016, 1312, Rn. 31, 34 - Deutsche Parkinson Vereinigung;… EuGH, Urt. v. 28.03.1995, Rs. C-324/93, ECLI:EU:C:1995:84, Rn. 37 - Evans Medical und Macfarlan Smith).

    Rn. 64 Allerdings lässt sich eine nationale Regelung, die eine durch den Vertrag gewährleistete Grundfreiheit wie den freien Warenverkehr beschränken kann, auch aus Gründen des Gesundheitsschutzes nur dann mit Erfolg rechtfertigen, wenn diese geeignet ist, die Verwirklichung des verfolgten legitimen Ziels zu gewährleisten, und nicht über das hinausgeht, was zur Erreichung dieses Ziels erforderlich ist (vgl. EuGH, Urt. v. 19.10.2016, Rs. C-148/15, ECLI:ECLI:EU:C:2016:776 = GRUR 2016, 1312 Rn. 34 - Deutsche Parkinson Vereinigung mit Verweis auf Urt. v. 09.12.2010, Rs. C-421/09, ECLI:EU:C:2010:760, Rn. 34 - Humanplasma …sowie Urt. v. 23.12.2015, Rs. C-333/14, ECLI:EU:C:2015:845, Rn. 33 - Scotch Whisky Association).

    Die Rechtfertigungsgründe, auf die sich ein Mitgliedstaat berufen kann, müssen daher von einer Untersuchung zur Geeignetheit und Verhältnismäßigkeit der von diesem Mitgliedstaat erlassenen Maßnahme sowie von genauen Angaben zur Stützung seines Vorbringens begleitet sein (EuGH, Urt. v. 19.10.2016, Rs. C-148/15, ECLI:ECLI:EU:C:2016:776 = GRUR 2016, 1312, Rn. 35 - Deutsche Parkinson Vereinigung;… Urt. v. 23.12.2015, Rs. C-333/14, ECLI:EU:C:2015:845, Rn. 54 - Scotch Whisky Association;… Urt. v. 26.04.2012, Rs. C-456/10, ECLI:ECLI:EU:C:2012:241, Rn. 50 - ANETT).

    Rn. 65 (2) Als denkbare Beweismittel kommen dabei entweder statistische Daten, auf einzelne Punkte beschränkte Daten oder andere Mittel in Betracht, welche das nationale Gericht seiner Prüfung dann dahingehend objektiv zu prüfen hat, ob die vorgelegten Beweise bei verständiger Würdigung die Einschätzung erlauben, dass die gewählten Mittel zur Verwirklichung des verfolgten Ziels geeignet sind, und ob es möglich ist, dieses Ziel durch Maßnahmen zu erreichen, die den freien Warenverkehr weniger einschränken (EuGH, Urt. v. 19.10.2016, Rs. C-148/15, ECLI:ECLI:EU:C:2016:776 = GRUR 2016, 1312, Rn. 35/36 - Deutsche Parkinson Vereinigung mit Verweis auf Urt. v. 23.12.2015, Rs. C333/14, ECLI:ECLI:EU:C:2015:845 = EuZW 2016, 230, Rn. 54 - Scotch Whisky Association).

    Nichts anderes folgt daraus, dass der Unionsgerichtshof auch in Sachen Deutsche Parkinson Vereinigung seine in ständiger Rechtsprechung wiederholte Formulierung zitiert, wonach die Ausnahmeregelung des Art. 36 AEUV eng auszulegen sei (EuGH, Urt. v. 19.10.2016, Rs. C-148/15, ECLI:ECLI:EU:C:2016:776 = GRUR 2016, 1312, Rn. 29 - Deutsche Parkinson Vereinigung).

    Zwar hat der Gerichtshof in dieser Entscheidung den Schlussanträgen des Generalanwalts folgend nicht ausdrücklich auf das Vorsorgeprinzip rekurriert (vgl. Schlussanträge, Generalanwalt M. S. vom 02.06.2016, Rs. C-148/15, ECLI:ECLI:EU:C:2016:394, Rn. 69).

    Ist mithin aber ein Preiswettbewerb beim Vertrieb verschreibungspflichtiger Medikamente an privatversicherte Kunden gewährleistet, kann die Möglichkeit einer Werbung mit Preisnachlässen entgegen der Entscheidung des Unionsgerichtshofs in Sachen Deutsche Parkinson Vereinigung nicht weiter als das "einzige Mittel" bezeichnet werden, welches EU-Versandapotheken zur Verfügung steht, um im Bereich des Vertriebs verschreibungspflichtiger Arzneimittel gegenüber nationalen Präsenzapotheken konkurrenzfähig zu sein (vgl. EuGH, Urt. v. 19.10.2016, Rs. C-148/15, ECLI:ECLI:EU:C:2016:776 = GRUR 2016, 1312, Rn. 24/25 - Deutsche Parkinson Vereinigung).

  • SG Saarbrücken, 12.11.2020 - S 23 KR 835/16

    Krankenversicherung - Arzneimittel - ausländische Apotheke mit Sitz in der EU - …

  • SG Saarbrücken, 12.11.2020 - S 23 KR 832/16

    Krankenversicherung - Arzneimittel - ausländische Apotheke mit Sitz in der EU - …

  • EuGH, 15.07.2021 - C-190/20

    DocMorris - Vorlage zur Vorabentscheidung - Verschreibungspflichtige …

  • BGH, 05.10.2017 - I ZR 172/16

    Zur wettbewerbsrechtlichen Zulässigkeit von Rabatten und Skonti im …

  • BVerwG, 09.07.2020 - 3 C 20.18

    Keine Geschenkzugaben bei Rezepteinlösung in der Apotheke

  • LVerfG Mecklenburg-Vorpommern, 10.10.2017 - LVerfG 7/16

    Die Beschränkung des aktiven und passiven Rechts zur Wahl der …

  • BGH, 13.07.2023 - I ZR 182/22

    Vorlage von Fragen an den EuGH über die Zulässigkeit von Gutscheinen oder …

  • BGH, 29.11.2018 - I ZR 237/16

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  • BGH, 26.04.2018 - I ZR 121/17

    Applikationsarzneimittel - Wettbewerbsverstoß: Schreiben einer niederländischen …

  • VG Karlsruhe, 04.04.2019 - 3 K 5393/17

    Untersagung des Verkaufs von Arzneimitteln mittels pharmazeutischer Videoberatung …

  • OLG Düsseldorf, 03.03.2022 - 20 U 86/19

    Ansprüche einer in den Niederlanden ansässigen Versandapotheke wegen Vollziehung …

  • BGH, 20.02.2020 - I ZR 214/18

    Vorlage an den EuGH: Teilnahme an einem Gewinnspiel durch Einreichung eines …

  • BGH, 06.11.2025 - I ZR 182/22

    Gutscheinwerbung II

  • BGH, 20.02.2020 - I ZR 5/19

    Sofort-Bonus II - Arzneimittelbewerbung mit Sofort-Bonus: Wettbewerbswidrigkeit …

  • Generalanwalt beim EuGH, 20.04.2023 - C-307/22

    FT (Copies du dossier médical) - Vorlage zur Vorabentscheidung - Schutz …

  • BGH, 06.06.2019 - I ZR 60/18

    Gewährung von Werbegaben durch Apotheken

  • OLG Karlsruhe, 29.05.2019 - 6 U 36/18

    Apothekenautomat - Wettbewerbsverstoß: Aufstellen von Apothekenautomaten; …

  • Generalanwalt beim EuGH, 12.06.2019 - C-222/18

    VIPA - Vorlage zur Vorabentscheidung - Richtlinie 2011/24/EU - Art. 3 Buchst. k - …

  • OLG Stuttgart, 24.05.2024 - 5 U 101/23

    Rückforderung von Verlusten aus Online-Glücksspielen

  • OLG Koblenz, 03.07.2019 - 9 U 1359/18

    lottohelden.de - Wettbewerbsverstoß: Zulässigkeit von Internet-Zweitlotterien in …

  • BFH, 06.06.2019 - V R 41/17

    EuGH-Vorlage zum Apothekenrabatt im Umsatzsteuerrecht

  • OLG Frankfurt, 02.11.2017 - 6 U 164/16

    Keine Brötchen vom Apotheker

  • BVerwG, 09.07.2020 - 3 C 21.18

    Keine Geschenkzugaben bei Rezepteinlösung in der Apotheke

  • VGH Baden-Württemberg, 21.10.2021 - 9 S 527/20

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  • EuGH, 08.06.2017 - C-296/15

    Medisanus - Vorlage zur Vorabentscheidung - Öffentliche Aufträge - …

  • OLG Stuttgart, 12.04.2024 - 5 U 149/23

    Rückforderungsanspruch gegen den Veranstalter mit Sitz auf Malta wegen …

  • Generalanwalt beim EuGH, 04.09.2025 - C-440/23

    European Lotto and Betting und Deutsche Lotto- und Sportwetten - Vorlage zur …

  • OLG Frankfurt, 26.07.2018 - 6 U 112/17

    Möglichkeit zur Teilnahme an einem Gewinnspiel als unzulässige Werbegabe zu einem …

  • OVG Sachsen-Anhalt, 11.07.2024 - 3 M 105/24

    Untersagung von Werbung für unerlaubtes Glücksspiel gegenüber einem …

  • EuGH, 18.09.2019 - C-222/18

    VIPA - Vorlage zur Vorabentscheidung - Grenzüberschreitende Gesundheitsversorgung …

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 02.07.2018 - 13 A 2289/16

    Apotheke darf keine Rezepte in einem Supermarkt sammeln

  • OVG Sachsen-Anhalt, 26.10.2023 - 3 M 72/23

    Vorläufiger Rechtsschutz gegen Anordnung des Payment-Blocking

  • OVG Hamburg, 20.10.2020 - 4 Bs 226/18

    Zur Rechtmäßigkeit des Abstandsgebots des hamburgischen Spielhallengesetzes

  • EuGH, 22.12.2022 - C-530/20

    Die lettische Regelung, die Werbung für Arzneimittel verbietet, die sich auf die …

  • LG Stendal, 14.03.2019 - 31 O 43/18

    Wettbewerbsverstoß: Nichtausweisung von Rabatten einer Versandapotheke auf den …

  • SG Saarbrücken, 14.03.2019 - S 20 KR 834/16

    Krankenversicherung - Arzneimittel - ausländische Apotheke mit Sitz in der EU - …

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 08.09.2017 - 13 A 2979/15

    Keine Zugabe von Kuschelsocken bei preisgebundenen Arzneimitteln

  • EuGH, 18.12.2025 - C-366/24

    Vorlage zur Vorabentscheidung - Binnenmarkt - Freier Dienstleistungsverkehr - …

  • BGH, 30.04.2020 - I ZR 123/19

    Wettbewerbsverstoß: Vertrieb von Arzneimitteln aus den Niederlanden mittels eines …

  • OLG Frankfurt, 15.05.2025 - 6 U 347/24

    Unzulässiger Rabatt für nicht verschreibungspflichtige Medikamente …

  • LSG Rheinland-Pfalz, 06.07.2017 - L 5 KR 105/16

    Umsatzsteuerpflicht von Versandapotheken aus dem Ausland

  • VG Wiesbaden, 31.10.2016 - 5 K 1467/14

    Die Beschränkung in § 10 a Abs. 3 GlüStV auf 20 Sportwetten Konzessionen ist …

  • Generalanwalt beim EuGH, 27.02.2020 - C-649/18

    A (Werbung und Online-Verkauf von Arzneimitteln) - Vorlage zur Vorabentscheidung …

  • OLG Stuttgart, 17.01.2025 - 5 U 107/24

    Rückforderung von Verlusten aus Online-Glücksspielen; Aktivlegitimation des …

  • KG, 13.03.2018 - 5 U 97/15

    Apothekengutschein, 1 EUR-Gutschein - Wettbewerbsverstoß: Gewähren eines 1 …

  • OLG Stuttgart, 07.10.2024 - 5 U 59/24

    Rückforderung von Verlusten aus Online-Glücksspielen; Schadensschätzung

  • BFH, 18.11.2021 - V R 4/21

    Anforderungen an Preisnachlässe als Entgeltminderung

  • OLG Düsseldorf, 16.05.2019 - 20 U 126/18

    Botox zu Niedrigpreisen angeboten: Wettbewerbswidrig oder europarechtskonform?

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 06.11.2024 - 4 A 2279/22

    Keine Wettvermittlungsstellen in der Nähe von Schulen sowie Kinder- und …

  • OVG Rheinland-Pfalz, 17.11.2022 - 7 A 10719/21

    Einreiseverweigerung an deutsch-französischer Grenze zu Beginn der …

  • VG Minden, 16.02.2023 - 3 K 990/22
  • BGH, 30.04.2020 - I ZR 122/19

    Wettbewerbsverstoß: Vertrieb von Arzneimitteln aus den Niederlanden mittels eines …

  • VG Münster, 07.11.2023 - 9 K 2936/22
  • VG Münster, 30.08.2017 - 5 L 1169/17
  • KG, 17.05.2024 - 21 W 5/24

    Anspruch eines Nutzers gegen die Betreiberin von Online-Glücksspielen auf Zahlung …

  • OVG Niedersachsen, 02.08.2017 - 13 ME 122/17

    Arzneimittelpreisbindung; Berufsausübung; Gleichbehandlung im Unrecht; …

  • Generalanwalt beim EuGH, 21.09.2017 - C-297/16

    CMVRO - Art. 49 AEUV - Richtlinie 2001/82/EG - Tierarzneimittel - Richtlinie …

  • OLG Stuttgart, 23.03.2017 - 2 U 113/16

    Zuzahlungsquittung - Wettbewerbsverstoß einer ausländischen Versandapotheke: …

  • KG, 25.02.2025 - 21 U 10/24

    Aussetzung des Rechtsstreits in Bezug auf Erstattung von Spieleinsätzen bei …

  • VG Münster, 07.11.2023 - 9 K 1044/22
  • OVG Saarland, 13.12.2018 - 1 B 248/18

    Duldung des Weiterbetriebs einer Spielhalle über den 30.6.2017 hinaus; …

  • BSG, 14.06.2023 - B 3 KR 8/22 R

    (Krankenversicherung - Versandapotheke mit Sitz in anderem Mitgliedstaat der …

  • EuGH, 19.01.2023 - C-147/21

    Der in der Union durch die Verordnung über Biozidprodukte erreichte …

  • BVerwG, 18.12.2018 - 3 B 40.17

    Revisionszulassung; Inländerdiskriminierung; zur Preisbindung von Arzneimitteln …

  • OLG Düsseldorf, 08.06.2017 - 20 U 38/16

    Wettbewerbswidrigkeit der Bewerbung des Erwerbs sogenannter …

  • VG Köln, 05.10.2022 - 24 K 1472/21

    Neues Glücksspielrecht: Wettbüros sind in der Nähe von Schulen unzulässig

  • LSG Saarland, 27.04.2022 - L 2 KR 22/19

    Krankenversicherung - Apotheke mit Sitz in anderem Mitgliedstaat der Europäischen …

  • EuGH, 08.10.2020 - C-602/19

    kohlpharma - Vorlage zur Vorabentscheidung - Art. 34 und 36 AEUV - Freier …

  • EuGH, 21.09.2017 - C-125/16

    Malta Dental Technologists Association und Reynaud - Vorlage zur …

  • LG München I, 11.05.2017 - 17 HKO 22516/14

    Unterlassungsanspruch gegen Krankenkasse wegen der Verbreitung einer Werbung für …

  • EuGH, 23.03.2023 - C-662/21

    Booky.fi - Vorlage zur Vorabentscheidung - Art. 34 und 36 AEUV - Freier …

  • OLG Hamm, 18.06.2019 - 4 U 18/19

    Werbung für Arzneimittel, Produktwerbung, Absatzwerbung, Unternehmenswerbung, …

  • OVG Saarland, 29.03.2019 - 1 A 398/17

    Untersagung von Wetten auf den Ausgang von in Deutschland konzessionierten …

  • OLG München, 07.11.2024 - 14 U 2342/24

    Nichtzulassungsbeschwerde, Vorabentscheidungsersuchen, Rückforderungsansprüche, …

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 08.09.2017 - 13 A 3027/15

    Keine Zugabe von Kuschelsocken bei preisgebundenen Arzneimitteln

  • VG Halle, 02.10.2024 - 7 B 142/24

    Payment Blocking - Ablehnung - Verfassungswidrigkeit und Unionsrechtswidrigkeit …

  • BGH, 30.04.2020 - I ZR 155/19

    Unbegründete Nichtzulassungsbeschwerde; Rechtfertigung eines Eingriffs in die …

  • BVerwG, 18.12.2018 - 3 B 41.17

    Verfassungsmäßigkeit der für inländische Apotheken geltenden Preisbindung für …

  • OVG Sachsen-Anhalt, 23.07.2025 - 3 M 56/25

    Sportwetten; Nebenbestimmungen zur glücksspielrechtlichen Erlaubnis; …

  • Generalanwalt beim EuGH, 03.07.2025 - C-366/24

    Amazon EU (Tarifs minimaux de livraison de livres) - Vorlage zur …

  • Generalanwalt beim EuGH, 20.05.2021 - C-178/20

    Pharma Expressz - Vorlage zur Vorabentscheidung - Freier Warenverkehr - …

  • OVG Niedersachsen, 28.06.2022 - 14 LA 1/22

    Apotheke; Bonusbon; Preisbindung; Verschreibungspflicht; Wegebon; Wertbon

  • VG Berlin, 19.06.2019 - 90 K 3.14
  • VG Lüneburg, 11.04.2017 - 6 B 19/17

    Apotheke; Bonus-Bon; Gutschein; verschreibungspflichtige Arzneimittel

  • BSG, 29.11.2016 - B 3 KR 21/16 B

    Sozialgerichtliches Verfahren - Nichtzulassungsbeschwerde - Begründung - …

  • OVG Berlin-Brandenburg, 25.09.2018 - 90 H 2.13

    Apotheker; Werbung mit Einkaufsgutscheinen für die Einlösung von Rezepten; …

  • OLG Braunschweig, 30.10.2024 - 9 U 78/23

    Schadensersatzanspruch aus ungerechtfertigter Bereicherung und unerlaubter …

  • VG Wiesbaden, 31.10.2016 - 5 K 1388/14

    Die Beschränkung in § 10 a Abs. 3 GlüStV auf 20 Sportwetten Konzessionen ist …

  • LG Köln, 22.03.2017 - 84 O 208/14
  • OLG Frankfurt, 21.11.2025 - 6 U 274/25

    Keine einstweilige Einstellung der Zwangsvollstreckung bei nicht offensichtlich …

  • Generalanwalt beim EuGH, 24.10.2024 - C-517/23

    Apothekerkammer Nordrhein - Vorabentscheidungsersuchen - Humanarzneimittel - …

  • BGH, 03.11.2016 - I ZR 35/16

    Wettbewerbsverstoß: Irreführende Internet-Werbung einer niederländischen …

  • EuGH, 21.12.2023 - C-96/22

    CDIL - Vorlage zur Vorabentscheidung - Freier Warenverkehr - Art. 34 AEUV - …

  • OVG Hamburg, 30.03.2023 - 4 Bs 171/22

    Untersagung des Betriebs einer Sportwettvermittlungsstelle

  • VG Köln, 05.10.2022 - 24 K 4215/21

    Neues Glücksspielrecht: Wettbüros sind in der Nähe von Schulen unzulässig

  • VGH Baden-Württemberg, 02.09.2024 - 6 S 2034/22

    Untersagung des Betriebs einer Annahmestelle für Sportwetten

  • LG Köln, 22.03.2017 - 84 O 90/13

    Köln - DocMorris-Ordnungsgeld aufgehoben

  • Generalanwalt beim EuGH, 01.12.2016 - C-296/15

    Medisanus - Vorabentscheidungsersuchen - Art. 267 AEUV - Gerichtseigenschaft - …

  • LG Frankfurt/Main, 05.12.2025 - 10 O 115/24

    Schluss mit Streichpreis-Werbung?

  • OLG Rostock, 05.03.2025 - 4 W 5/25

    Aussetzung des Verfahrens zur Rückzahlung verlorener Wetteinsätze bis zur …

  • EuGH, 01.12.2022 - C-409/21

    DELID - Vorlage zur Vorabentscheidung - Gemeinsame Agrarpolitik (GAP) - …

  • VG Köln, 05.10.2022 - 24 K 1475/21

    Neues Glücksspielrecht: Wettbüros sind in der Nähe von Schulen unzulässig

  • OLG München, 18.10.2024 - 14 W 122/24

    Sofortige Beschwerde, Aussetzung des Verfahrens, Gerichtshof der Europäischen …

  • VGH Baden-Württemberg, 02.09.2024 - 6 S 2034/20
  • LG Hamburg, 23.06.2026 - 406 HKO 120/24

    Gutscheinwerbung: OTC-Restbetrag bei Rezepten verboten

  • VG Berlin, 10.12.2024 - 4 K 372.22

    Glückspielrechtliches Mindestabstandsgebot für Wettvermittlungsstellen

  • Generalanwalt beim EuGH, 09.12.2021 - C-530/20

    EUROAPTIEKA - Vorlage zur Vorabentscheidung - Humanarzneimittel - Werbung für …

  • Generalanwalt beim EuGH, 06.04.2017 - C-65/16

    Istanbul Lojistik - Vorlage zur Vorabentscheidung - Internationaler …

  • Generalanwalt beim EuGH, 02.06.2022 - C-147/21

    CIHEF u.a. - Vorlage zur Vorabentscheidung - Angleichung der Rechtsvorschriften - …

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 31.03.2026 - 9 B 864/24

    Mittelbare Beeinträchtigung des Rechts einer Apotheke auf Teilhabe am Wettbewerb …

  • LG Stuttgart, 23.02.2017 - 44 O 6/17

    Apothekerin erwirkt einstweilige Verfügung - DocMorris muss Telefonnummer …

  • Generalanwalt beim EuGH, 12.11.2020 - C-400/19

    Kommission/ Ungarn (Marges bénéficiaires) - Vertragsverletzung eines …

  • LG Köln, 22.03.2017 - 84 O 220/13
  • OLG Brandenburg, 17.05.2024 - 12 W 9/24
  • SG Berlin, 10.12.2021 - S 208 KR 1782/21

    Kein vorbeugender Rechtsschutz für Versandapotheke Doc Morris gegen eventuelle …

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Rechtsprechung
   Generalanwalt beim EuGH, 02.06.2016 - C-148/15   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2016,12117
Generalanwalt beim EuGH, 02.06.2016 - C-148/15 (https://dejure.org/2016,12117)
Generalanwalt beim EuGH, Entscheidung vom 02.06.2016 - C-148/15 (https://dejure.org/2016,12117)
Generalanwalt beim EuGH, Entscheidung vom 02. Juni 2016 - C-148/15 (https://dejure.org/2016,12117)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Europäischer Gerichtshof

    Deutsche Parkinson Vereinigung

    Freier Warenverkehr - Art. 34 und 36 AEUV - Nationale Preisbindung für verschreibungspflichtige Arzneimittel - Maßnahme mit gleicher Wirkung wie eine mengenmäßige Beschränkung - Verkaufsmodalität - Rechtfertigung aus Gründen des Gesundheitsschutzes

  • rechtsportal.de

    Freier Warenverkehr - Art. 34 und 36 AEUV - Nationale Preisbindung für verschreibungspflichtige Arzneimittel - Maßnahme mit gleicher Wirkung wie eine mengenmäßige Beschränkung - Verkaufsmodalität - Rechtfertigung aus Gründen des Gesundheitsschutzes

  • rechtsportal.de

    AEUV Art. 34 ; AEUV Art. 36 ; AEUV Art. 267
    Einheitliche Apothekenabgabepreise für verschreibungspflichtige Humanarzneimittel

Kurzfassungen/Presse (3)

  • archive.is (Pressebericht, 02.06.2016)

    Preisbindung für Medikamente könnte fallen

  • beck-aktuell.de (Kurzinformation)

    EuGH-Generalanwalt - Preisbindung für verschreibungspflichtige Arzneimittel verstößt gegen EU-Recht

  • wettbewerbszentrale.de (Kurzinformation)

    Arzneimittelpreisbindung in Deutschland diskriminiert ausländische Apotheken

Besprechungen u.ä.

  • lto.de (Entscheidungsbesprechung)

    Preisbindung für verschreibungspflichtige Medikamente: Ein Eigentor für DocMorris?

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (7)Zitiert selbst (51)

  • EuGH, 19.05.2009 - C-171/07

    Apothekerkammer des Saarlandes u.a. - Niederlassungsfreiheit - Art. 43 EG - …

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 02.06.2016 - C-148/15
    {FN:7} - Urteil vom 19. Mai 2009, Apothekerkammer des Saarlandes u. a. (C-171/07 und C-172/07, EU:C:2009:316).

    Der Gerichtshof hat entschieden, dass das "Fremdbesitzverbot" mit den Vertragsbestimmungen über die Niederlassungsfreiheit vereinbar ist, vgl. Urteil vom 19. Mai 2009, Apothekerkammer des Saarlandes u. a. (C-171/07 und C-172/07, EU:C:2009:316, Rn. 61).

    Der Gerichtshof hat diese Rechtsprechung später auf die Niederlassungsfreiheit ausgedehnt, vgl. beispielsweise Urteile vom 19. Mai 2009, Apothekerkammer des Saarlandes u. a. (C-171/07 und C-172/07, EU:C:2009:316, Rn. 28), vom 1. Juni 2010, Blanco Pérez und Chao Gómez (…C-570/07 und C-571/07, EU:C:2010:300, Rn. 64), vom 5. Dezember 2013, Venturini u. a. (…C-159/12 bis C-161/12, EU:C:2013:791, Rn. 42), und vom 13. Februar 2014, Sokoll-Seebacher (…C-367/12, EU:C:2014:68, Rn. 25).

    Vgl. auch Urteile vom 19. Mai 2009, Apothekerkammer des Saarlandes u. a. (C-171/07 und C-172/07, EU:C:2009:316, Rn. 42), und vom 13. Februar 2014, Sokoll-Seebacher (…C-367/12, EU:C:2014:68, Rn. 39), in Bezug auf die Niederlassungsfreiheit sowie vom 16. Dezember 2010, Josemans (…C-137/09, EU:C:2010:774, Rn. 70), in Bezug auf die Dienstleistungsfreiheit.

    {FN:60} - Vgl. Urteil vom 19. Mai 2009, Apothekerkammer des Saarlandes u. a. (C-171/07 und C-172/07, EU:C:2009:316).

    {FN:61} - Vgl. Urteile vom 19. Mai 2009, Kommission/Italien (…C-531/06, EU:C:2009:315, Rn. 54), und vom 19. Mai 2009, Apothekerkammer des Saarlandes u. a. (C-171/07 und C-172/07, EU:C:2009:316, Rn. 30).

    {FN:62} - Vgl. Urteile vom 19. Mai 2009, Kommission/Italien (…C-531/06, EU:C:2009:315, Rn. 55), und vom 19. Mai 2009, Apothekerkammer des Saarlandes u. a. (C-171/07 und C-172/07, EU:C:2009:316, Rn. 31).

    {FN:63} - Vgl. Urteile vom 19. Mai 2009, Kommission/Italien (…C-531/06, EU:C:2009:315, Rn. 56), und vom 19. Mai 2009, Apothekerkammer des Saarlandes u. a. (C-171/07 und C-172/07, EU:C:2009:316, Rn. 32).

    {FN:64} - Vgl. Urteile vom 19. Mai 2009, Kommission/Italien (…C-531/06, EU:C:2009:315, Rn. 57), und vom 19. Mai 2009, Apothekerkammer des Saarlandes u. a. (C-171/07 und C-172/07, EU:C:2009:316, Rn. 33).

    {FN:65} - Vgl. Urteile vom 19. Mai 2009, Kommission/Italien (…C-531/06, EU:C:2009:315, Rn. 58), und vom 19. Mai 2009, Apothekerkammer des Saarlandes u. a. (C-171/07 und C-172/07, EU:C:2009:316, Rn. 34).

  • EuGH, 11.12.2003 - C-322/01

    DAS NATIONALE VERBOT DES VERSANDHANDELS MIT ARZNEIMITTELN LÄUFT DEM …

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 02.06.2016 - C-148/15
    {FN:6} - Urteil vom 11. Dezember 2003, Deutscher Apothekerverband (C-322/01, EU:C:2003:664).

    {FN:11} - Vgl. beispielsweise Urteile vom 11. Dezember 2003, Deutscher Apothekerverband (C-322/01, EU:C:2003:664, Rn. 66), und vom 15. November 2007, Kommission/Deutschland (…C-319/05, EU:C:2007:678, Rn. 80).

    {FN:26} - Vgl. Urteil vom 11. Dezember 2003, Deutscher Apothekerverband (C-322/01, EU:C:2003:664, Rn. 74).

    {FN:27} - Vgl. Urteil vom 11. Dezember 2003, Deutscher Apothekerverband (C-322/01, EU:C:2003:664, Rn. 74).

    Vgl. auch Urteile vom 7. März 1989, Schumacher (…215/87, EU:C:1989:111, Rn. 17), vom 16. April 1991, Eurim-Pharm (…C-347/89, EU:C:1991:148, Rn. 26), vom 10. November 1994, 0rtscheit (…C-320/93, EU:C:1994:379, Rn. 16), und vom 11. Dezember 2003, Deutscher Apothekerverband (C-322/01, EU:C:2003:664, Rn. 103).

    {FN:38} - Vgl. Urteile vom 11. Dezember 2003 in Deutscher Apothekerverband (C-322/01, EU:C:2003:664, Rn. 106), und vom 11. September 2008, Kommission/Deutschland (…C-141/07, EU:C:2008:492, Rn. 47), in Bezug auf die Warenverkehrsfreiheit.

    {FN:39} - Vgl. demgegenüber das deutsche Vorbringen zum Verbot des Versandhandels mit Arzneimitteln, Urteil Deutscher Apothekerverband (C-322/01, EU:C:2003:664, Rn. 80).

    {FN:75} - Urteil vom 11. Dezember 2003, Deutscher Apothekerverband (C-322/01, EU:C:2003:664, Rn. 119).

  • EuGH, 19.05.2009 - C-531/06

    Kommission / Italien - Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - …

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 02.06.2016 - C-148/15
    {FN:59} - Vgl. Urteil vom 19. Mai 2009, Kommission/Italien (C-531/06, EU:C:2009:315).

    {FN:61} - Vgl. Urteile vom 19. Mai 2009, Kommission/Italien (C-531/06, EU:C:2009:315, Rn. 54), und vom 19. Mai 2009, Apothekerkammer des Saarlandes u. a. (…C-171/07 und C-172/07, EU:C:2009:316, Rn. 30).

    {FN:62} - Vgl. Urteile vom 19. Mai 2009, Kommission/Italien (C-531/06, EU:C:2009:315, Rn. 55), und vom 19. Mai 2009, Apothekerkammer des Saarlandes u. a. (…C-171/07 und C-172/07, EU:C:2009:316, Rn. 31).

    {FN:63} - Vgl. Urteile vom 19. Mai 2009, Kommission/Italien (C-531/06, EU:C:2009:315, Rn. 56), und vom 19. Mai 2009, Apothekerkammer des Saarlandes u. a. (…C-171/07 und C-172/07, EU:C:2009:316, Rn. 32).

    {FN:64} - Vgl. Urteile vom 19. Mai 2009, Kommission/Italien (C-531/06, EU:C:2009:315, Rn. 57), und vom 19. Mai 2009, Apothekerkammer des Saarlandes u. a. (…C-171/07 und C-172/07, EU:C:2009:316, Rn. 33).

    {FN:65} - Vgl. Urteile vom 19. Mai 2009, Kommission/Italien (C-531/06, EU:C:2009:315, Rn. 58), und vom 19. Mai 2009, Apothekerkammer des Saarlandes u. a. (…C-171/07 und C-172/07, EU:C:2009:316, Rn. 34).

  • EuGH, 01.06.2010 - C-570/07

    Die demografischen und geografischen Begrenzungen, die die Regelung von Asturien …

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 02.06.2016 - C-148/15
    Der Gerichtshof hat diese Rechtsprechung später auf die Niederlassungsfreiheit ausgedehnt, vgl. beispielsweise Urteile vom 19. Mai 2009, Apothekerkammer des Saarlandes u. a. (…C-171/07 und C-172/07, EU:C:2009:316, Rn. 28), vom 1. Juni 2010, Blanco Pérez und Chao Gómez (C-570/07 und C-571/07, EU:C:2010:300, Rn. 64), vom 5. Dezember 2013, Venturini u. a. (…C-159/12 bis C-161/12, EU:C:2013:791, Rn. 42), und vom 13. Februar 2014, Sokoll-Seebacher (…C-367/12, EU:C:2014:68, Rn. 25).

    {FN:42} - Vgl. Schlussanträge von Generalanwalt Poiares Maduro in den verbundenen Rechtssachen Blanco Pérez und Chao Gómez (C-570/07 und C-571/07, EU:C:2009:587, Nr. 26): "[Es] scheint … keine dokumentierte Grundlage für die Annahme zu geben, dass ein intensiverer Wettbewerb die Apotheker veranlasst, die Qualität ihrer Leistungen zu verringern.

    {FN:66} - Vgl. Urteil vom 1. Juni 2010, Blanco Pérez und Chao Gómez (C-570/07 und C-571/07, EU:C:2010:300, Rn. 74).

    {FN:67} - Vgl. Urteil vom 1. Juni 2010, Blanco Pérez und Chao Gómez (C-570/07 und C-571/07, EU:C:2010:300, Rn. 75 und 76).

    Dagegen finden sich in den Schlussanträgen von Generalanwalt Poiares Maduro in diesen verbundenen Rechtssachen (C-570/07 und C-571/07, EU:C:2009:587) keine derartigen Feststellungen.

  • EuGH, 24.11.1993 - C-267/91

    Strafverfahren gegen Keck und Mithouard

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 02.06.2016 - C-148/15
    {FN:15} - Vgl. Urteil vom 24. November 1993, Keck und Mithouard (C-267/91 und C-268/91, EU:C:1993:905, Rn. 16) (im Folgenden auch: Urteil Keck).

    {FN:16} - Vgl. Urteil vom 24. November 1993, Keck und Mithouard (C-267/91 und C-268/91, EU:C:1993:905, Rn. 17).

    {FN:21} - Dies ist eine Formulierung aus dem Urteil Keck, vgl. Urteil vom 24. November 1993, Keck und Mithouard (C-267/91 und C-268/91, EU:C:1993:905, Rn. 15).

    {FN:29} - Vgl. Urteil vom 24. November 1993, Keck und Mithouard (C-267/91 und C-268/91, EU:C:1993:905).

  • EuGH, 30.04.2009 - C-531/07

    DAS GEMEINSCHAFTSRECHT STEHT VORSCHRIFTEN WIE DER ÖSTERREICHISCHEN REGELUNG ÜBER …

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 02.06.2016 - C-148/15
    {FN:12} - Vgl. beispielsweise Urteile vom 16. Januar 2014, Juvelta (…C-481/12, EU:C:2014:11, Rn. 16), vom 10. Februar 2009, Kommission/Italien (…C-110/05, EU:C:2009:66, Rn. 33), und vom 30. April 2009, Fachverband der Buch- und Medienwirtschaft (C-531/07, EU:C:2009:276, Rn. 16).

    {FN:22} - Vgl. Urteil vom 30. April 2009, Fachverband der Buch- und Medienwirtschaft (C-531/07, EU:C:2009:276, Rn. 20).

    {FN:23} - Vgl. Urteil vom 30. April 2009, Fachverband der Buch- und Medienwirtschaft (C-531/07, EU:C:2009, Rn. 22).

    Vgl. beispielsweise Urteil vom 30. April 2009, Fachverband der Buch- und Medienwirtschaft (C-531/07, EU:C:2009:276, Rn. 22 und 34), auch wenn in jenem Fall (…Rn. 35 und 36) die fragliche Maßnahme nach Ansicht des Gerichtshofs wegen des zwingenden Erfordernisses des "Schutzes von Büchern als Kulturgut" unverhältnismäßig war.

  • EuGH, 27.04.2012 - C-159/12

    Venturini - Niederlassungsfreiheit - Art. 49 AEUV - Gesundheit der Bevölkerung - …

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 02.06.2016 - C-148/15
    Der Gerichtshof hat diese Rechtsprechung später auf die Niederlassungsfreiheit ausgedehnt, vgl. beispielsweise Urteile vom 19. Mai 2009, Apothekerkammer des Saarlandes u. a. (…C-171/07 und C-172/07, EU:C:2009:316, Rn. 28), vom 1. Juni 2010, Blanco Pérez und Chao Gómez (…C-570/07 und C-571/07, EU:C:2010:300, Rn. 64), vom 5. Dezember 2013, Venturini u. a. (C-159/12 bis C-161/12, EU:C:2013:791, Rn. 42), und vom 13. Februar 2014, Sokoll-Seebacher (…C-367/12, EU:C:2014:68, Rn. 25).

    {FN:50} - Vgl. Urteil vom 5. Dezember 2013, Venturini u. a. (C-159/12 bis C-161/12, EU:C:2013:791, Rn. 57).

    {FN:68} - Vgl. Urteil vom 5. Dezember 2013, Venturini u. a. (C-159/12 bis C-161/12, EU:C:2013:791, Rn. 60).

  • EuGH, 15.11.2007 - C-319/05

    KAPSELN MIT KNOBLAUCHEXTRAKT-PULVER SIND KEIN ARZNEIMITTEL

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 02.06.2016 - C-148/15
    {FN:11} - Vgl. beispielsweise Urteile vom 11. Dezember 2003, Deutscher Apothekerverband (…C-322/01, EU:C:2003:664, Rn. 66), und vom 15. November 2007, Kommission/Deutschland (C-319/05, EU:C:2007:678, Rn. 80).

    Vgl. auch Urteil vom 15. November 2007, Kommission/Deutschland (C-319/05, EU:C:2007:678, Rn. 88).

  • EuGH, 28.04.1998 - C-120/95

    GEMEINSCHAFTSANGEHÖRIGE KÖNNEN IN EINEM ANDEREN MITGLIEDSTAAT MEDIZINISCHE …

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 02.06.2016 - C-148/15
    {FN:35} - Vgl. Urteil vom 28. April 1998, Decker (C-120/95, EU:C:1998:167, Rn. 39 und 40).

    {FN:36} - Vgl. Urteil vom 28. April 1998, Decker (C-120/95, EU:C:1998:167, Rn. 39).

  • EuGH, 15.12.1993 - C-292/92

    Hünermund u.a. / Landesapothekerkammer Baden-Württemberg

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 02.06.2016 - C-148/15
    {FN:17} - Generalanwalt Tesauro brachte die unmittelbar vor dem Urteil Keck herrschende Stimmung gut zum Ausdruck, als er treffend und rhetorisch prägnant in seinen Schlussanträgen in der Rechtssache Hünermund u. a. (C-292/92, EU:C:1993:863, Nr. 1) fragte: "Ist Artikel [34 AEUV] eine Vorschrift zur Liberalisierung des innergemeinschaftlichen Handels, oder soll sie allgemein die freie Ausübung der Handelstätigkeit in den einzelnen Mitgliedstaaten fördern?".

    {FN:31} - Vgl. Urteile vom 15. Dezember 1993, Hünermund u. a. (C-292/92, EU:C:1993:932, Rn. 21), und vom 9. Februar 1995, Leclerc-Siplec (…C-412/93, EU:C:1995:26, Rn. 21).

  • EuGH, 06.12.2005 - C-453/03

    ABNA u.a. - Gesundheitspolizei - Mischfuttermittel - Genaue Angabe der …

  • EuGH, 13.02.2014 - C-367/12

    Die in Österreich bei der Neuerrichtung von Apotheken angewandten demografischen …

  • EuGH, 15.09.1994 - C-293/93

    Strafverfahren gegen Houtwipper

  • Generalanwalt beim EuGH, 30.09.2009 - C-570/07

    NACH ANSICHT VON GENERALANWALT POIARES MADURO VERSTOSSEN DIE RECHTSVORSCHRIFTEN …

  • Generalanwalt beim EuGH, 12.12.2002 - C-192/01

    Kommission / Dänemark

  • EuGH, 19.12.1961 - 7/61

    Kommission der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft gegen Italienische Republik.

  • EuGH, 12.06.2003 - C-112/00

    Sperrung der Brennerautobahn durch Demonstranten führt nicht zur Staatshaftung …

  • EuGH, 20.02.1979 - 120/78

    Cassis de Dijon (Rewe / Bundesmonopolverwaltung für Branntwein)

  • EuGH, 11.07.1974 - 8/74

    Dassonville - Maßnahme gleicher Wirkung wie mengenmäßige Einfuhrbeschränkungen

  • EuGH, 10.02.2009 - C-110/05

    Kommission / Italien - Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Art. 28 EG - …

  • EuGH, 16.12.2010 - C-137/09

    Das Verbot, Gebietsfremden den Zutritt zu niederländischen "Coffeeshops" zu …

  • EuGH, 23.12.2015 - C-333/14

    Das schottische Gesetz zur Einführung eines Mindestverkaufspreises pro …

  • EuGH, 26.04.2012 - C-456/10

    ANETT - Freier Warenverkehr - Art. 34 AEUV und 37 AEUV - Nationale Regelung, die …

  • EuGH, 02.12.2010 - C-108/09

    Die EU-Mitgliedstaaten dürfen den Vertrieb von Kontaktlinsen über das Internet …

  • EuGH, 28.04.1998 - C-158/96

    Kohll / Union des caisses de maladie - Freier Dienstleistungsverkehr - Erstattung …

  • EuGH, 11.09.2008 - C-141/07

    Kommission / Deutschland - Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Maßnahmen …

  • EuGH, 23.09.2003 - C-192/01

    Kommission / Dänemark - "Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Artikel 28 EG …

  • EuGH, 08.03.2001 - C-405/98

    Gourmet International Products - "Freier Warenverkehr - Artikel 30 und 36 …

  • EuGH, 05.05.1998 - C-180/96

    Vereinigtes Königreich / Kommission - Vorläufiger Rechtsschutz - Landwirtschaft - …

  • EuGH, 20.05.1976 - 104/75

    De Peijper

  • EuGH, 05.05.1998 - C-157/96

    DER GERICHTSHOF BESTÄTIGT DIE GÜLTIGKEIT DER DRINGLICHKEITSMASSNAHMEN GEGEN BSE

  • EuGH, 21.12.2011 - C-28/09

    Das Fahrverbot für Lastkraftwagen, die bestimmte Güter befördern, auf der …

  • EuGH, 09.09.2003 - C-236/01

    Monsanto Agricoltura Italie u.a. - "Verordnung (EG) Nr. 258/97 - Neuartige …

  • EuGH, 09.02.1995 - C-412/93

    Leclerc-Siplec / TF1 und M6

  • EuGH, 23.11.1989 - 145/88

    Torfaen Borough Council / B & Q PLC

  • EuGH, 07.03.1989 - 215/87

    Schumacher / Hauptzollamt Frankfurt am Main-Ost

  • EuGH, 02.06.1994 - C-69/93

    Punto Casa und PPV

  • EuGH, 08.11.1979 - 251/78

    Denkavit Futtermittel

  • EuGH, 16.01.2014 - C-481/12

    Juvelta - Freier Warenverkehr - Art. 34 AEUV - Mengenmäßige Einfuhrbeschränkungen …

  • EuGH, 10.11.1994 - C-320/93

    Ortscheit / Eurim-Pharm

  • EuGH, 12.01.2006 - C-504/04

    Agrarproduktion Staebelow - Gesundheitspolizei - Verhütung, Kontrolle und Tilgung …

  • EuGH, 14.07.1994 - C-17/93

    Strafverfahren gegen Van der Veldt

  • EuGH, 16.04.1991 - C-347/89

    Freistaat Bayern / Eurim-Pharm

  • EuGH, 16.12.1992 - C-169/91

    Rat of the City of Stoke-on-Trent und Norwich City Council / B & Q Plc

  • EuGH, 07.06.2007 - C-254/05

    Kommission / Belgien - Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Art. 28 EG und …

  • EuGH, 03.03.2011 - C-161/09

    Kakavetsos-Fragkopoulos - Freier Warenverkehr - Maßnahmen mit gleicher Wirkung …

  • Generalanwalt beim EuGH, 07.04.2005 - C-453/03

    GENERALANWALT A. TIZZANO TRÄGT SEINE AUFFASSUNG ZUR GÜLTIGKEIT DER …

  • Generalanwalt beim EuGH, 27.10.1993 - C-292/92

    Ruth Hünermund und andere gegen Landesapothekerkammer Baden-Württemberg. - Freier …

  • EuGH, 26.05.2005 - C-132/03

    Codacons und Federconsumatori - Verordnung (EG) Nr. 1139/98 - Artikel 2 Absatz 2 …

  • EuGH, 15.07.1964 - 6/64

    Costa / E.N.E.L.

  • EuGH, 05.02.1963 - 26/62

    Van Gend & Loos - Direkte Anwendbarkeit von Primärrecht

  • Generalanwalt beim EuGH, 06.02.2019 - C-591/17

    Generalanwalt Wahl schlägt dem Gerichtshof vor, die Klage Österreichs gegen die …

    Vgl. auch Schlussanträge des Generalanwalts Szpunar in der Rechtssache Deutsche Parkinson Vereinigung (C-148/15, EU:C:2016:394, Nrn. 20 ff.).
  • Generalanwalt beim EuGH, 28.02.2019 - C-377/17

    Kommission/ Deutschland - Vertragsverletzung - Dienstleistungen im Binnenmarkt - …

    {FN:28} Vgl. auch meine Schlussanträge in der Rechtssache Deutsche Parkinson Vereinigung (C-148/15, EU:C:2016:394, Nr. 18), in denen ich im Hinblick auf den freien Warenverkehr ausgeführt habe, dass Preisbindung ein Dorn im Auge eines jeden Wirtschaftsteilnehmers ist, der nicht am Markt präsent ist, wird doch der Wettbewerb im Wesentlichen vom Preis bestimmt, und dass dann, wenn man einem Wirtschaftsteilnehmer die Möglichkeit nimmt, einen bestimmten Preis zu unterbieten, man ihm einen Teil seiner Wettbewerbsfähigkeit nimmt.
  • Generalanwalt beim EuGH, 03.09.2020 - C-311/19

    BONVER WIN - Vorlage zur Vorabentscheidung - Dienstleistungsfreiheit - …

    {FN:72} Vgl. meine Schlussanträge in der Rechtssache Deutsche Parkinson Vereinigung (C-148/15, EU:C:2016:394, Rn. 23).

    Vgl. auch meine Schlussanträge in der Rechtssache Deutsche Parkinson Vereinigung (C-148/15, EU:C:2016:394, Rn. 21 ff.).

  • Generalanwalt beim EuGH, 03.07.2025 - C-366/24

    Amazon EU (Tarifs minimaux de livraison de livres) - Vorlage zur …

    {FN:44} Vgl. in diesem Sinne in Bezug auf den Fernabsatz von Arzneimitteln meine Schlussanträge in der Rechtssache Deutsche Parkinson Vereinigung (C-148/15, EU:C:2016:394, Nr. 35 ff.).
  • Generalanwalt beim EuGH, 20.05.2021 - C-178/20

    Pharma Expressz - Vorlage zur Vorabentscheidung - Freier Warenverkehr - …

    Vgl. in diesem Sinne meine Schlussanträge in der Rechtssache Deutsche Parkinson Vereinigung (C-148/15, EU:C:2016:394, Rn. 43, 53, 56 und 79).
  • Generalanwalt beim EuGH, 21.09.2016 - C-342/15

    Piringer - Richtlinie 77/249/EWG - Regelung eines Mitgliedstaats, nach der die …

    {FN:16} Vgl. Urteil vom 16. Dezember 2010, Josemans (…C-137/09, EU:C:2010:774, Rn. 70), sowie, in Bezug auf den freien Warenverkehr, meine Schlussanträge in der Rechtssache Deutsche Parkinson Vereinigung (C-148/15, EU:C:2016:394, Nrn. 48 ff.).
  • Generalanwalt beim EuGH, 14.10.2021 - C-452/20

    Agenzia delle dogane e dei monopoli und Ministero dell'Economia e delle Finanze - …

    {FN:22} Vgl. in diesem Sinne meine Schlussanträge in der Rechtssache Deutsche Parkinson Vereinigung (C-148/15, EU:C:2016:394, Nr. 69).
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