Rechtsprechung
| EuGH, 27.06.2024 - C-201/19 P |
Volltextveröffentlichungen (3)
- Europäischer Gerichtshof
Servier u. a./ Kommission
Rechtsmittel - Wettbewerb - Pharmazeutische Erzeugnisse - Markt für Perindopril - Art. 101 AEUV - Kartelle - Potenzieller Wettbewerb - Bezweckte Einschränkung des Wettbewerbs - Strategie zur Verzögerung des Markteintritts von Perindopril-Generika - Vergleich zur gütlichen ...
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Rechtsmittel - Wettbewerb - Pharmazeutische Erzeugnisse - Markt für Perindopril - Art. 101 AEUV - Kartelle - Potenzieller Wettbewerb - Bezweckte Einschränkung des Wettbewerbs - Strategie zur Verzögerung des Markteintritts von Perindopril-Generika - Vergleich zur gütlichen ...
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Rechtsmittel - Wettbewerb - Pharmazeutische Erzeugnisse - Markt für Perindopril - Art. 101 AEUV - Kartelle - Potenzieller Wettbewerb - Bezweckte Einschränkung des Wettbewerbs - Strategie zur Verzögerung des Markteintritts von Perindopril-Generika - Vergleich zur gütlichen ...
Kurzfassungen/Presse
- Europäischer Gerichtshof
(Pressemitteilung)
Wettbewerb - Der Gerichtshof entscheidet über die Frage, ob auf dem Markt für Perindopril Kartelle gebildet wurden und eine beherrschende Stellung missbräuchlich ausgenutzt wurde
Sonstiges (2)
- Europäischer Gerichtshof (Verfahrensmitteilung)
Servier u.a./ Kommission
- Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)
Servier u.a./ Kommission
Verfahrensgang
Wird zitiert von ... (12) Zitiert selbst (41)
- EuGH, 30.01.2020 - C-307/18
Der Gerichtshof stellt klar, unter welchen Voraussetzungen eine Vereinbarung zur …
Auszug aus EuGH, 27.06.2024 - C-201/19
Rn. 51 Der Gerichtshof hat die Parteien aufgefordert, bis zum 4. Oktober 2021 schriftlich zu den Urteilen vom 30. Januar 2020, Generics (UK) u. a. (C-307/18, EU:C:2020:52), vom 25. März 2021, Lundbeck/Kommission (C-591/16 P, EU:C:2021:243), vom 25. März 2021, Sun Pharmaceutical Industries und Ranbaxy (UK)/Kommission (C-586/16 P, EU:C:2021:241), vom 25. März 2021, Generics (UK)/Kommission (C-588/16 P, EU:C:2021:242), vom 25. März 2021, Arrow Group und Arrow Generics/Kommission (C-601/16 P, EU:C:2021:244), und vom 25. März 2021, Xellia Pharmaceuticals und Alpharma/Kommission (C-611/16 P, EU:C:2021:245), Stellung zu nehmen.Rn. 70 Danach fällt das Verhalten von Unternehmen nur dann unter das generelle Verbot des Art. 101 Abs. 1 AEUV, wenn eine Vereinbarung zwischen Unternehmen, ein Beschluss einer Unternehmensvereinigung oder eine aufeinander abgestimmte Verhaltensweise, also eine Absprache, vorliegt (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 30. Januar 2020, Generics [UK] u. a., C-307/18, EU:C:2020:52, Rn. 31 und die dort angeführte Rechtsprechung).
Rn. 71 Letzteres setzt bei Vereinbarungen über horizontale Zusammenarbeit zwischen Unternehmen, die auf derselben Ebene der Produktions- oder Vertriebskette tätig sind, voraus, dass die Absprache zwischen Unternehmen erfolgt, die tatsächliche oder zumindest potenzielle Wettbewerber sind (Urteil vom 30. Januar 2020, Generics [UK] u. a., C-307/18, EU:C:2020:52, Rn. 32).
So wie sie vom Gerichtshof ausgelegt wird, unterscheidet diese Vorschrift also klar zwischen dem Begriff der bezweckten und dem der bewirkten Einschränkung des Wettbewerbs, für die jeweils verschiedene Beweisregeln gelten (Urteil vom 30. Januar 2020, Generics [UK] u. a., C-307/18, EU:C:2020:52, Rn. 63).
Rn. 79 Was die erste Stufe dieser Prüfung angeht, hat der Gerichtshof bereits entschieden, dass in dem besonderen Zusammenhang der Öffnung des Marktes für ein Arzneimittel für Generikahersteller bei der Prüfung der Frage, ob einer dieser Generikahersteller, auch wenn er auf einem Markt nicht vertreten ist, mit dem dort bereits vertretenen Hersteller des Originalpräparats in einem Verhältnis des potenziellen Wettbewerbs steht, zu bestimmen ist, ob für den Generikahersteller wirkliche und konkrete Möglichkeiten bestehen, in den Markt einzutreten und dem Hersteller des Originalpräparats Konkurrenz zu machen (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 30. Januar 2020, Generics [UK] u. a., C-307/18, EU:C:2020:52, Rn. 36 und die dort angeführte Rechtsprechung).
Zweitens ist zu prüfen, ob der Markteintritt eines solchen Generikaherstellers nicht auf unüberwindliche Marktzutrittsschranken stößt (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 30. Januar 2020, Generics [UK] u. a., C-307/18, EU:C:2020:52, Rn. 43 bis 45).
Entscheidend ist vielmehr, ob für den Generikahersteller zum maßgeblichen Zeitpunkt trotz des Bestehens des Patents reale und konkrete Möglichkeiten bestehen, in den Markt einzutreten (Urteil vom 30. Januar 2020, Generics [UK] u. a., C-307/18, EU:C:2020:52, Rn. 50).
Rn. 82 Die Feststellung, dass ein Generikahersteller und der Hersteller des Originalpräparats potenzielle Wettbewerber sind, kann durch weitere Elemente bestätigt werden, etwa den Abschluss einer Vereinbarung zwischen ihnen, wenn der Generikahersteller auf dem betreffenden Markt nicht vertreten war, oder das Vorliegen von Wertübertragungen an den Generikahersteller als Gegenleistung für die Verschiebung seines Markteintritts (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 30. Januar 2020, Generics [UK] u. a., C-307/18, EU:C:2020:52, Rn. 54 bis 56).
Hierzu ist im Einzelfall zu prüfen, ob der positive Nettosaldo der Wertübertragungen hoch genug war, um den Generikahersteller tatsächlich dazu zu bewegen, vom Eintritt in den betreffenden Markt abzusehen und somit mit dem Hersteller des Originalpräparats nicht in Leistungswettbewerb zu treten, wobei er nicht unbedingt höher gewesen sein muss als die Gewinne, die der Generikahersteller erzielt hätte, wenn er im Patentrechtsstreit obsiegt hätte (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 30. Januar 2020, Generics [UK] u. a., C-307/18, EU:C:2020:52, Rn. 84 bis 94).
Vergleiche, mit denen ein Generikahersteller, der in den Markt eintreten will, die Gültigkeit eines Patents des Herstellers eines Originalpräparats zumindest zeitweilig anerkennt und sich deshalb verpflichtet, das Patent nicht anzufechten und nicht in den Markt einzutreten, können den Wettbewerb daher einschränken (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 30. Januar 2020, Generics [UK] u. a., C-307/18, EU:C:2020:52, Rn. 81 und die dort angeführte Rechtsprechung).
Dies ist objektiv zu beurteilen, wozu eine eingehende Untersuchung der Verhaltensweise, ihrer Ziele sowie ihres wirtschaftlichen und rechtlichen Zusammenhangs erforderlich sein kann (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 30. Januar 2020, Generics [UK] u. a., C-307/18, EU:C:2020:52, Rn. 84 und 85, …und vom 25. März 2021, Lundbeck/Kommission, C-591/16 P, EU:C:2021:243, Rn. 131).
Die Kriterien, die das Gericht angewandt hat, entsprechen nämlich im Wesentlichen denen, die der Gerichtshof in den Rn. 36 bis 57 des Urteils vom 30. Januar 2020, Generics (UK) u. a. (C-307/18, EU:C:2020:52), angewandt hat.
Rn. 105 Was insbesondere die beiden Kriterien der Fähigkeit und der Absicht, in den betreffenden Markt einzutreten (…angefochtenes Urteil, Rn. 318), angeht, ist festzustellen, dass sie denen entsprechen, die der Gerichtshof insbesondere in Rn. 44 des Urteils vom 30. Januar 2020, Generics (UK) u. a. (C-307/18, EU:C:2020:52), angewandt hat, indem er darauf abgestellt hat, ob der Generikahersteller bei einem Arzneimittel mit einem gemeinfreien Wirkstoff trotz der Verfahrenspatente des Herstellers des Originalpräparats fest entschlossen und aus eigener Kraft in der Lage ist, in den Markt einzutreten.
Der Abschluss eines solchen Vergleichs stellt aber ein starkes Indiz dafür dar, dass sie Wettbewerber sind (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 30. Januar 2020, Generics [UK] u. a., C 307/18, EU:C:2020:52, Rn. 55 und die dort angeführte Rechtsprechung).
Ist ein Generikahersteller tatsächlich fest entschlossen und aus eigener Kraft in der Lage, in den Markt einzutreten, und, wie seine Maßnahmen zeigen, bereit, das Patent anzufechten und sich beim Eintritt in den Markt einer Verletzungsklage des Patentinhabers auszusetzen, steht das Verfahrenspatent der Einstufung des Generikaherstellers als potenzieller Wettbewerber des Herstellers des Originalpräparats nicht entgegen (Urteil vom 30. Januar 2020, Generics [UK] u. a., C-307/18, EU:C:2020:52, Rn. 46).
Rn. 112 Zu dem Vorbringen von Servier, das Gericht habe die einstweiligen Verfügungen eines nationalen Gerichts, mit dem einem Generikahersteller verboten worden sei, in den Markt für ein Arzneimittel mit einem gemeinfreien Wirkstoff einzutreten, zu Unrecht für nicht relevant erachtet, ist festzustellen, dass der Gerichtshof bereits darauf hingewiesen hat, dass solche Anordnungen für die Beurteilung der Frage, ob der Generikahersteller und der Inhaber des Patents potenzielle Wettbewerber sind, nur bedingt relevant sind, da es sich um eine Maßnahme des vorläufigen Rechtsschutzes handelt, die der Entscheidung über eine Patentverletzungsklage in keiner Weise vorgreift (Urteil vom 30. Januar 2020, Generics [UK] u. a., C-307/18, EU:C:2020:52, Rn. 53).
Das Vorabentscheidungsersuchen, auf das hin das Urteil vom 30. Januar 2020, Generics (UK) u. a. (C-307/18, EU:C:2020:52), ergangen sei, zeige, dass bei solchen Vergleichen die Einstufung als bezweckte Einschränkung des Wettbewerbs nach wie vor ungewiss und umstritten sei.
Dies kann dann der Fall sein, wenn der Generikahersteller vom Hersteller des Originalpräparats Beträge erhält, mit denen tatsächlich Kosten oder Unannehmlichkeiten im Zusammenhang mit dem Rechtsstreit zwischen ihnen ausgeglichen werden oder mit denen die tatsächliche Lieferung von Waren oder Dienstleistungen an den Hersteller des Originalpräparats vergütet wird (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 30. Januar 2020, Generics [UK] u. a., C-307/18, EU:C:2020:52, Rn. 84 bis 86).
Rn. 164 Gehen mit einem zwischen einem Generikahersteller und dem Hersteller des Originalpräparats und Inhaber eines Patents geschlossenen Vergleich zur gütlichen Beilegung eines Rechtsstreits über die Gültigkeit des Patents Wertübertragungen durch den Hersteller des Originalpräparats an den Generikahersteller einher, ist demnach in einem ersten Schritt zu prüfen, ob der positive Nettosaldo der Wertübertragungen in vollem Umfang durch die Erforderlichkeit des Ausgleichs der Kosten oder Unannehmlichkeiten im Zusammenhang mit dem Rechtsstreit - wie etwa die Auslagen und Vergütungen der Rechtsanwälte des Generikaherstellers - oder die Erforderlichkeit der Vergütung von Waren oder Dienstleistungen, die der Generikahersteller nachweislich tatsächlich an den Hersteller des Originalpräparats geliefert bzw. ihm gegenüber erbracht hat, gerechtfertigt sein kann (…siehe oben, Rn. 163; vgl. in diesem Sinne Urteil vom 30. Januar 2020, Generics [UK] u. a., C-307/18, EU:C:2020:52, Rn. 92).
Hierzu ist zu prüfen, ob der positive Nettosaldo - einschließlich etwaiger gerechtfertigter Kosten - hoch genug ist, um den Generikahersteller tatsächlich dazu bewegen zu können, von einem Eintritt in den betreffenden Markt abzusehen, wobei der positive Nettosaldo nicht unbedingt höher sein muss als die Gewinne, die der Generikahersteller erzielt hätte, wenn er im Patentrechtsstreit obsiegt hätte (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 30. Januar 2020, Generics [UK] u. a., C-307/18, EU:C:2020:52, Rn. 87 bis 94).
Schritte wie die zur Erlangung einer Genehmigung für das Inverkehrbringen eines Generikums sind nämlich sowohl für den Nachweis, dass der Hersteller des Arzneimittels in der Lage ist, in den Markt einzutreten, als auch für den Nachweis, dass er die Absicht hat, dies zu tun, relevant (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 30. Januar 2020, Generics [UK] u. a., C-307/18, EU:C:2020:52, Rn. 44).
Wie bereits ausgeführt (…siehe oben, Rn. 165), ist, um festzustellen, ob die Wertübertragungen des Herstellers des Originalpräparats an den Generikahersteller die Gegenleistung dafür darstellen, dass dieser davon absieht, in den betreffenden Markt einzutreten, zu prüfen, ob der positive Nettosaldo dieser Wertübertragungen hoch genug ist, um den Generikahersteller tatsächlich dazu zu bewegen, von dem Markteintritt abzusehen, wobei der positive Nettosaldo nicht unbedingt höher sein muss als die Gewinne, die der Generikahersteller erzielt hätte, wenn er im Patentrechtsstreit obsiegt hätte (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 30. Januar 2020, Generics [UK] u. a., C-307/18, EU:C:2020:52, Rn. 87 bis 94).
Ist ein Generikahersteller tatsächlich fest entschlossen und aus eigener Kraft in der Lage, in den Markt einzutreten, und, wie seine Maßnahmen zeigen, bereit, das Patent anzufechten und sich beim Eintritt in den Markt einer Verletzungsklage des Patentinhabers auszusetzen, steht das Verfahrenspatent der Einstufung des Generikaherstellers als "potenzieller Wettbewerber" des Herstellers des Originalpräparats nicht entgegen (Urteil vom 30. Januar 2020, Generics [UK] u. a., C-307/18, EU:C:2020:52, Rn. 46).
Dies ist objektiv zu beurteilen, wozu eine eingehende Untersuchung der Verhaltensweise, ihrer Ziele sowie ihres wirtschaftlichen und rechtlichen Zusammenhangs erforderlich sein kann (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 30. Januar 2020, Generics [UK] u. a., C-307/18, EU:C:2020:52, Rn. 84 und 85, …und vom 25. März 2021, Lundbeck/Kommission, C-591/16 P, EU:C:2021:243, Rn. 131).
Dies ist objektiv zu beurteilen, wozu eine eingehende Untersuchung der Verhaltensweise, ihrer Ziele sowie ihres wirtschaftlichen und rechtlichen Zusammenhangs erforderlich sein kann (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 30. Januar 2020, Generics [UK] u. a., C-307/18, EU:C:2020:52, Rn. 84 und 85) und vom 25. März 2021, Lundbeck/Kommission, C-591/16 P, EU:C:2021:243, Rn. 131).
In Sektoren, in denen ausschließliche Rechte an Technologien bestehen, gehört die Anfechtung der Gültigkeit und Tragweite eines Patents nämlich zum normalen Wettbewerb (Urteil vom 30. Januar 2020, Generics [UK] u. a., C-307/18, EU:C:2020:52, Rn. 81).
Rn. 295 Außerdem berücksichtigt Servier bei ihrem Vorbringen nicht die oben in Rn. 83 dargestellte Rechtsprechung, wonach bei der Frage, ob ein Vergleich wie der Vergleich Serie/Teva eine bezweckte Einschränkung des Wettbewerbs darstellt, darauf abzustellen ist, ob die Wertübertragungen des Herstellers des Originalpräparats an den Generikahersteller die Gegenleistung dafür darstellen, dass dieser von einem Eintritt in den betreffenden Markt absieht (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 30. Januar 2020, Generics [UK] u. a., C-307/18, EU:C:2020:52, Rn. 87 bis 94).
In Sektoren, in denen ausschließliche Rechte an Technologien bestehen, gehört die Anfechtung der Gültigkeit und Tragweite eines Patents nämlich zum normalen Wettbewerb (Urteil vom 30. Januar 2020, Generics [UK] u. a., C-307/18, EU:C:2020:52, Rn. 81).
- EuGH, 25.03.2021 - C-591/16
Der Gerichtshof weist die Rechtsmittel mehrerer Arzneimittelhersteller zurück, …
Auszug aus EuGH, 27.06.2024 - C-201/19
Rn. 51 Der Gerichtshof hat die Parteien aufgefordert, bis zum 4. Oktober 2021 schriftlich zu den Urteilen vom 30. Januar 2020, Generics (UK) u. a. (C-307/18, EU:C:2020:52), vom 25. März 2021, Lundbeck/Kommission (C-591/16 P, EU:C:2021:243), vom 25. März 2021, Sun Pharmaceutical Industries und Ranbaxy (UK)/Kommission (C-586/16 P, EU:C:2021:241), vom 25. März 2021, Generics (UK)/Kommission (C-588/16 P, EU:C:2021:242), vom 25. März 2021, Arrow Group und Arrow Generics/Kommission (C-601/16 P, EU:C:2021:244), und vom 25. März 2021, Xellia Pharmaceuticals und Alpharma/Kommission (C-611/16 P, EU:C:2021:245), Stellung zu nehmen.Dies ist objektiv zu beurteilen, wozu eine eingehende Untersuchung der Verhaltensweise, ihrer Ziele sowie ihres wirtschaftlichen und rechtlichen Zusammenhangs erforderlich sein kann (…vgl. in diesem Sinne Urteile vom 30. Januar 2020, Generics [UK] u. a., C-307/18, EU:C:2020:52, Rn. 84 und 85, und vom 25. März 2021, Lundbeck/Kommission, C-591/16 P, EU:C:2021:243, Rn. 131).
Der Gerichtshof hat bereits entschieden, dass es insoweit nicht darauf ankommt, ob die Vorbereitungsmaßnahmen wie geplant abgeschlossen werden oder erfolgreich sind (Urteil vom 25. März 2021, Lundbeck/Kommission, C-591/16 P, EU:C:2021:243, Rn. 84).
Nach ständiger Rechtsprechung des Gerichtshofs können im Bereich der Verantwortlichkeit für eine Zuwiderhandlung gegen die Wettbewerbsregeln die tatsächlichen Gesichtspunkte, auf die sich eine Partei beruft, die andere Partei aber zu einer Erläuterung oder Rechtfertigung zwingen, da sonst der Schluss zulässig ist, dass den Anforderungen an die Beweislast genügt wurde (…Urteile vom 1. Juli 2010, Knauf Gips/Kommission, C-407/08 P, EU:C:2010:389, Rn. 80, und vom 25. März 2021, Lundbeck/Kommission, C-591/16 P, EU:C:2021:243, Rn. 79).
Die vorliegende Rechtssache unterscheide sich auch von der einen späteren Sachverhalt betreffenden Rechtssache, in der das Urteil vom 25. März 2021, Lundbeck/Kommission (C-591/16 P, EU:C:2021:243), ergangen sei und in der die betreffenden Vereinbarungen nicht wirklich dazu gedient hätten, einen Rechtsstreit beizulegen.
Es kommt allein auf die Wesensmerkmale der Vereinbarung an, aus denen auf eine etwaige besondere Beeinträchtigung des Wettbewerbs zu schließen ist, gegebenenfalls nach eingehender Prüfung der Vereinbarung, ihrer Ziele sowie ihres wirtschaftlichen und rechtlichen Zusammenhangs (…Urteile vom 25. März 2021, Sun Pharmaceutical Industries und Ranbaxy [UK]/Kommission, C-586/16 P, EU:C:2021:241, Rn. 85 bis 87, und vom 25. März 2021, Lundbeck/Kommission, C-591/16 P, EU:C:2021:243, Rn. 130 und 131).
Soll nicht jegliche Unterscheidung zwischen tatsächlichem und potenziellem Wettbewerb geleugnet werden, ist es entgegen dem Vorbringen von Servier für den Nachweis des Bestehens potenziellen Wettbewerbs nämlich nicht erforderlich, dass die Generikahersteller mit Sicherheit in den Markt eingetreten wären und ein solcher Eintritt erfolgreich gewesen wäre, sondern lediglich, dass sie über entsprechende reale und konkrete Möglichkeiten verfügt haben (Urteil vom 25. März 2021, Lundbeck/Kommission, C-591/16 P, EU:C:2021:243, Rn. 63).
Dies ist objektiv zu beurteilen, wozu eine eingehende Untersuchung der Verhaltensweise, ihrer Ziele sowie ihres wirtschaftlichen und rechtlichen Zusammenhangs erforderlich sein kann (…vgl. in diesem Sinne Urteile vom 30. Januar 2020, Generics [UK] u. a., C-307/18, EU:C:2020:52, Rn. 84 und 85, und vom 25. März 2021, Lundbeck/Kommission, C-591/16 P, EU:C:2021:243, Rn. 131).
Dies ist objektiv zu beurteilen, wozu eine eingehende Untersuchung der Verhaltensweise, ihrer Ziele sowie ihres wirtschaftlichen und rechtlichen Zusammenhangs erforderlich sein kann (…vgl. in diesem Sinne Urteile vom 30. Januar 2020, Generics [UK] u. a., C-307/18, EU:C:2020:52, Rn. 84 und 85) und vom 25. März 2021, Lundbeck/Kommission, C-591/16 P, EU:C:2021:243, Rn. 131).
- EuGH, 21.12.2023 - C-333/21
Wettbewerb
Auszug aus EuGH, 27.06.2024 - C-201/19
Rn. 72 Weiter muss - wie sich bereits aus dem Wortlaut von Art. 101 Abs. 1 AEUV ergibt - nachgewiesen werden, dass das Verhalten entweder eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezweckt oder eine solche Wirkung hat (Urteil vom 21. Dezember 2023, European Superleague Company, C-333/21, EU:C:2023:1011, Rn. 158).Die Erfahrung zeigt nämlich, dass solche Verhaltensweisen Minderungen der Produktion und Preiserhöhungen nach sich ziehen, die zu einer schlechten Verteilung der Ressourcen zulasten insbesondere der Verbraucher führen (…vgl. in diesem Sinne Urteile vom 19. März 2015, Dole Food und Dole Fresh Fruit Europe/Kommission, C-286/13 P, EU:C:2015:184, Rn. 115, und vom 21. Dezember 2023, European Superleague Company, C-333/21, EU:C:2023:1011, Rn. 159).
Der Begriff der bezweckten Einschränkung des Wettbewerbs ist eng auszulegen und kann nur auf bestimmte Arten von Vereinbarungen zwischen Unternehmen angewandt werden, die den Wettbewerb im Hinblick auf ihren Inhalt, die mit ihnen verfolgten Ziele und den wirtschaftlichen und rechtlichen Zusammenhang, in dem sie stehen, selbst hinreichend beeinträchtigen, um annehmen zu können, dass die Prüfung ihrer Wirkungen nicht erforderlich ist (…vgl. in diesem Sinne Urteile vom 26. November 2015, Maxima Latvija, C-345/14, EU:C:2015:784, Rn. 20, und vom 21. Dezember 2023, European Superleague Company, C-333/21, EU:C:2023:1011, Rn. 161 und 162 sowie die dort angeführte Rechtsprechung).
Dagegen ist es nicht erforderlich, die Auswirkungen dieses Verhaltens auf den Wettbewerb, seien sie real oder potenziell und negativ oder positiv, zu prüfen, und sie müssen erst recht nicht nachgewiesen werden (Urteil vom 21. Dezember 2023, European Superleague Company, C-333/21, EU:C:2023:1011, Rn. 166).
Dagegen sind der Umstand, dass die beteiligten Unternehmen ohne die Absicht, den Wettbewerb zu verhindern, einzuschränken oder zu verfälschen, gehandelt haben, und die Tatsache, dass sie bestimmte legitime Zwecke verfolgt haben, für die Anwendung von Art. 101 Abs. 1 AEUV nicht entscheidend (Urteil vom 21. Dezember 2023, European Superleague Company, C-333/21, EU:C:2023:1011, Rn. 167 und die dort angeführte Rechtsprechung).
Der Umstand, dass die beteiligten Unternehmen ohne die subjektive Absicht, den Wettbewerb zu verhindern, einzuschränken oder zu verfälschen, gehandelt haben, und der Umstand, dass sie bestimmte legitime Zwecke verfolgt haben, sind für die Anwendung von Art. 101 Abs. 1 AEUV aber nicht entscheidend (Urteil vom 21. Dezember 2023, European Superleague Company, C-333/21, EU:C:2023:1011, Rn. 167 und die dort angeführte Rechtsprechung).
Rn. 228 Soweit Servier geltend macht, dass die Vertragsparteien der Vergleiche Servier/Niche und Servier/Matrix keine wettbewerbswidrige Absicht gehabt hätten, ist festzustellen, dass der Umstand, dass die Unternehmen gehandelt haben, ohne die Absicht zu haben, den Wettbewerb zu verhindern, einzuschränken oder zu verfälschen, und der Umstand, dass sie bestimmte legitime Ziele verfolgt haben, für die Anwendung von Art. 101 Abs. 1 AEUV nicht entscheidend sind (…siehe oben, Rn. 157; Urteil vom 21. Dezember 2023, European Superleague Company, C-333/21, EU:C:2023:1011, Rn. 167 und die dort angeführte Rechtsprechung).
- EuGH, 20.11.2008 - C-209/07
Beef Industry Development und Barry Brothers - Wettbewerb - Art. 81 Abs. 1 EG - …
Auszug aus EuGH, 27.06.2024 - C-201/19
Rn. 75 Diese Unterscheidung liegt darin begründet, dass bestimmte Formen der Kollusion zwischen Unternehmen schon ihrer Natur nach als schädlich für das gute Funktionieren des normalen Wettbewerbs angesehen werden können (Urteile vom 20. November 2008, Beef Industry Development Society und Barry Brothers, C-209/07, EU:C:2008:643, Rn. 17, …und vom 14. März 2013, Allianz Hungária Biztosító u. a., C-32/11, EU:C:2013:160, Rn. 35).Das Urteil vom 20. November 2008, Beef Industry Development Society und Barry Brothers (C-209/07, EU:C:2008:643), sei, da es keinen Vergleich zur gütlichen Beilegung von Rechtsstreitigkeiten über Arzneimittelpatente betreffe, nicht einschlägig.
Rn. 274 Die Analogie, die das Gericht in Rn. 704 des angefochtenen Urteils zwischen dem Vergleich Servier/Teva und dem Sachverhalt, der dem Urteil vom 20. November 2008, Beef Industry Development Society und Barry Brothers (C-209/07, EU:C:2008:643), zugrunde liege, hergestellt habe, sei nicht begründet.
Rn. 279 Das Vorbringen von Servier ist daher, ohne dass darüber entschieden zu werden braucht, ob das Urteil vom 20. November 2008, Beef Industry Development Society und Barry Brothers (C-209/07, EU:C:2008:643), einschlägig ist, zurückzuweisen.
- EuG, 12.12.2018 - T-691/14
Servier u.a. / Kommission - Wettbewerb - Kartelle - Missbrauch einer …
Auszug aus EuGH, 27.06.2024 - C-201/19
Rn. 1 Mit ihrem Rechtsmittel begehren die Servier SAS, die Servier Laboratories Ltd und die Les Laboratoires Servier SAS die teilweise Aufhebung des Urteils des Gerichts der Europäischen Union vom 12. Dezember 2018, Servier u. a./Kommission (T-691/14, im Folgenden: angefochtenes Urteil, EU:T:2018:922), mit dem ihre Klage auf Nichtigerklärung des Beschlusses C(2014) 4955 final der Kommission vom 9. Juli 2014 in einem Verfahren zur Anwendung der Artikel 101 [AEUV] und 102 [AEUV] (Sache AT.39612 - Perindopril [Servier]) (im Folgenden: streitiger Beschluss), soweit er sie betrifft, und hilfsweise auf Herabsetzung der mit diesem Beschluss gegen sie verhängten Geldbuße teilweise abgewiesen wurde.Er hat gemäß Art. 61 Abs. 1 der Satzung des Gerichtshofs der Europäischen Union u. a. über den ersten Teil des neunten Klagegrundes, den Servier in der Rechtssache T-691/14 geltend gemacht hatte, endgültig entschieden.
Nach Auffassung des Gerichtshofs ist die Klage in der Rechtssache T-691/14, was dieses Vorbringen angeht, zur Entscheidung reif und ist endgültig über dieses Vorbringen zu entscheiden.
Nr. 5 des Tenors des Urteils des Gerichts der Europäischen Union vom 12. Dezember 2018, Servier u. a./Kommission (T-691/14, EU:T:2018:922), wird insoweit aufgehoben, als mit ihm die Rügen des von der Servier SAS, der Servier Laboratories Ltd und der Les Laboratoires Servier SAS hilfsweise geltend gemachten Klagegrundes betreffend die Dauer der Zuwiderhandlung und die Berechnung der Geldbuße für die in Art. 5 des Beschlusses C(2014) 4955 final der Kommission vom 9. Juli 2014 in einem Verfahren zur Anwendung der Artikel 101 [AEUV] und 102 [AEUV] (Sache AT.39612 - Perindopril [Servier]) genannte Zuwiderhandlung zurückgewiesen werden..
- EuGH, 22.10.2015 - C-194/14
AC-Treuhand / Kommission - Rechtsmittel - Wettbewerb - Kartelle - Europäische …
Auszug aus EuGH, 27.06.2024 - C-201/19
Rn. 387 Der Grundsatz der gesetzlichen Bestimmtheit von strafbaren Handlungen und Strafen darf folglich nicht so verstanden werden, dass er die schrittweise Klärung der Vorschriften über die strafrechtliche Verantwortlichkeit durch richterliche Auslegung von Fall zu Fall untersagt, vorausgesetzt, dass das Ergebnis zum Zeitpunkt der Begehung der Zuwiderhandlung insbesondere unter Berücksichtigung der Auslegung, die zu dieser Zeit in der Rechtsprechung zur fraglichen Rechtsvorschrift vertreten wurde, hinreichend vorhersehbar ist (Urteil vom 22. Oktober 2015, AC-Treuhand/Kommission, C-194/14 P, EU:C:2015:717, Rn. 41 und die dort angeführte Rechtsprechung).Von ihnen kann daher erwartet werden, dass sie die Risiken ihrer Tätigkeit besonders sorgfältig beurteilen (Urteil vom 22. Oktober 2015, AC-Treuhand/Kommission, C-194/14 P, EU:C:2015:717, Rn. 42 und die dort angeführte Rechtsprechung).
- EuGH, 23.01.2018 - C-179/16
Die Absprache zwischen den Arzneimittelherstellern Roche und Novartis, mit der …
Auszug aus EuGH, 27.06.2024 - C-201/19
Rn. 149 Kann eine solche Beschränkung nämlich nicht von der Hauptmaßnahme oder Haupttätigkeit unterschieden werden, ohne deren Bestehen oder Ziele zu gefährden, muss die Vereinbarkeit dieser Beschränkung mit Art. 101 AEUV zusammen mit der Vereinbarkeit der Hauptmaßnahme oder Haupttätigkeit, zu der sie eine Nebenabrede bildet, untersucht werden, und dies auch dann, wenn die Beschränkung als solche auf den ersten Blick unter das grundsätzliche Verbot des Art. 101 Abs. 1 AEUV zu fallen scheint (Urteil vom 23. Januar 2018, F. Hoffmann-La Roche u. a., C-179/16, EU:C:2018:25, Rn. 70).Dieses Ergebnis würde die praktische Wirksamkeit des in Art. 101 Abs. 1 AEUV ausgesprochenen Verbots beeinträchtigen (Urteil vom 23. Januar 2018, F. Hoffmann-La Roche u. a., C-179/16, EU:C:2018:25, Rn. 71).
- EuGH, 26.11.2015 - C-345/14
Maxima Latvija - Vorlage zur Vorabentscheidung - Wettbewerb - Art. 101 Abs. 1 …
Auszug aus EuGH, 27.06.2024 - C-201/19
Rn. 74 Steht hingegen nicht fest, dass eine Vereinbarung, ein Beschluss einer Unternehmensvereinigung oder eine abgestimmte Verhaltensweise einen wettbewerbswidrigen Zweck hatte, muss, um nachzuweisen, dass der Wettbewerb tatsächlich spürbar verhindert, eingeschränkt oder verfälscht worden ist, geprüft werden, welche Wirkungen die Vereinbarung, der Beschluss oder die Verhaltensweise gehabt hat (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 26. November 2015, Maxima Latvija, C-345/14, EU:C:2015:784, Rn. 17).Der Begriff der bezweckten Einschränkung des Wettbewerbs ist eng auszulegen und kann nur auf bestimmte Arten von Vereinbarungen zwischen Unternehmen angewandt werden, die den Wettbewerb im Hinblick auf ihren Inhalt, die mit ihnen verfolgten Ziele und den wirtschaftlichen und rechtlichen Zusammenhang, in dem sie stehen, selbst hinreichend beeinträchtigen, um annehmen zu können, dass die Prüfung ihrer Wirkungen nicht erforderlich ist (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 26. November 2015, Maxima Latvija, C-345/14, EU:C:2015:784, Rn. 20, …und vom 21. Dezember 2023, European Superleague Company, C-333/21, EU:C:2023:1011, Rn. 161 und 162 sowie die dort angeführte Rechtsprechung).
- EuGH, 25.02.1986 - 193/83
Windsurfing International / Kommission
Auszug aus EuGH, 27.06.2024 - C-201/19
Nach der durch das Urteil vom 25. Februar 1986, Windsurfing International/Kommission (193/83, EU:C:1986:75, Rn. 26), begründeten Rechtsprechung hätte das Gericht einen solchen objektiven Umstand berücksichtigen müssen.In den Rn. 648 und 649 des angefochtenen Urteils habe das Gericht die durch das Urteil vom 25. Februar 1986, Windsurfing International/Kommission (193/83, EU:C:1986:75), begründete Rechtsprechung nicht beachtet und rechtsfehlerhaft angenommen, dass es nicht relevant sei, dass die Bestimmung über die Nichtanfechtung nicht für das Verfahren vor dem EPA gelte.
- EuGH, 06.12.2012 - C-441/11
Der Gerichtshof hebt in Bezug auf das Unternehmen Coppens das Urteil des Gerichts …
Auszug aus EuGH, 27.06.2024 - C-201/19
Somit ist die Kommission, wenn sich die verschiedenen Handlungen wegen ihres identischen Zwecks der Verfälschung des Wettbewerbs innerhalb des Binnenmarkts in einen "Gesamtplan" einfügen, berechtigt, die Verantwortung für diese Handlungen anhand der Beteiligung an der Zuwiderhandlung als Ganzes aufzuerlegen (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 6. Dezember 2012, Kommission/Verhuizingen Coppens, C-441/11 P, EU:C:2012:778, Rn. 41 die dort angeführte Rechtsprechung).Rn. 241 Ein Unternehmen, das sich durch eigene Handlungen, die den Begriff von auf ein wettbewerbswidriges Ziel gerichteten "Vereinbarungen" oder "aufeinander abgestimmten Verhaltensweisen" im Sinne von Art. 101 Abs. 1 AEUV erfüllten und zur Verwirklichung der Zuwiderhandlung in ihrer Gesamtheit beitragen sollten, an einer solchen einheitlichen und fortgesetzten Zuwiderhandlung beteiligt hat, kann somit für die gesamte Zeit seiner Beteiligung an der Zuwiderhandlung auch für das Verhalten anderer Unternehmen im Rahmen der Zuwiderhandlung zur Verantwortung gezogen werden (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 6. Dezember 2012, Kommission/Verhuizingen Coppens, C-441/11 P, EU:C:2012:778, Rn. 42 die dort angeführte Rechtsprechung).
- Generalanwalt beim EuGH, 27.03.2014 - C-67/13
CB / Kommission - Rechtsmittel - Kartelle - Markt für die Ausgabe von …
- EuGH, 25.03.2021 - C-586/16
Der Gerichtshof weist die Rechtsmittel mehrerer Arzneimittelhersteller zurück, …
- EuGH, 24.03.2022 - C-656/20
Hermann Albers/ Kommission - Rechtsmittel - Staatliche Beihilfen - Begriff der …
- EuGH, 30.06.1966 - 56/65
Société Technique Minière / Maschinenbau Ulm
- EuGH, 11.09.2014 - C-382/12
Der Gerichtshof bestätigt das Urteil des Gerichts und billigt damit die …
- EuGH, 19.03.2015 - C-286/13
Dole Food und Dole Fresh Fruit Europe / Kommission - Rechtsmittel - Wettbewerb - …
- EuGH, 14.03.2013 - C-32/11
Vereinbarungen zwischen Versicherungsgesellschaften und Kfz-Reparaturwerkstätten …
- EuGH, 28.03.1984 - 29/83
CRAM / Kommission
- EuGH, 17.11.1987 - 142/84
BAT und Reynolds / Kommission
- EuGH, 08.11.1983 - 96/82
IAZ / Kommission
- EuGH, 01.07.2010 - C-407/08
Der Gerichtshof erhält die gegen die Knauf Gips KG wegen ihres …
- EuGH, 22.11.2012 - C-89/11
Der Gerichtshof bestätigt, dass die E.ON Energie AG eine Geldbuße in Höhe von 38 …
- EuGH, 12.11.2014 - C-580/12
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- EuGH, 22.05.2008 - C-266/06
Evonik Degussa / Kommission und Rat - Rechtsmittel - Wettbewerb - Kartell - Markt …
- EuGH, 21.01.2016 - C-603/13
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- EuGH, 18.03.2021 - C-440/19
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- EuG, 03.03.2011 - T-110/07
Das Gericht setzt die Geldbußen einiger Mitglieder des Kartells über isolierte …
- EuGH, 14.05.2020 - C-607/18
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- EuGH, 26.01.2017 - C-644/13
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- EuGH, 16.02.2017 - C-94/15
Tudapetrol Mineralölerzeugnisse Nils Hansen / Kommission - Rechtsmittel - …
- EuGH, 16.02.2017 - C-90/15
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Kartell auf dem Markt für optische Laufwerke: Der Gerichtshof erklärt den …
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- EuGH, 25.03.2021 - C-611/16
Der Gerichtshof weist die Rechtsmittel mehrerer Arzneimittelhersteller zurück, …
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Alcogroup und Alcodis/ Kommission - Rechtsmittel - Wettbewerb - Kartelle - …
- EuGH, 25.03.2021 - C-601/16
Der Gerichtshof weist die Rechtsmittel mehrerer Arzneimittelhersteller zurück, …
- EuGH, 10.07.2019 - C-19/18
VG/ Kommission - Rechtsmittel - Schadensersatzklage gegen die Europäische …
- EuGH, 25.03.2021 - C-588/16
Generics (UK)/ Kommission - Rechtsmittel - Wettbewerb - Kartelle - …
- EuGH, 23.10.2025 - C-2/24
Rechtsmittel - Wettbewerb - Art. 101 AEUV - Kartelle - Markt für Modafinil - …
Rn. 61 Einleitend ist darauf hinzuweisen, dass nach der Rechtsprechung des Gerichtshofs Vergleiche, mit denen ein Generikahersteller, der in den Markt eintreten will, die Gültigkeit eines Patents des Herstellers eines Originalpräparats zumindest zeitweilig anerkennt und sich deshalb verpflichtet, das Patent nicht anzufechten und nicht in den betreffenden Markt einzutreten, eine Einschränkung des Wettbewerbs bewirken können, da in Sektoren, in denen ausschließliche Rechte an Technologien bestehen, die Anfechtung der Gültigkeit und Tragweite eines Patents zum normalen Wettbewerb gehört (…Urteile Generics [UK], Rn. 81, und vom 27. Juni 2024, Servier u. a./Kommission, C-201/19 P, EU:C:2024:552, Rn. 293).Rn. 62 Ein Generikahersteller kann nämlich nach Einschätzung seiner Erfolgsaussichten in dem Rechtsstreit zwischen ihm und dem Hersteller des betreffenden Originalpräparats durchaus beschließen, vom Eintritt in den betreffenden Markt abzusehen und mit dem Hersteller des Originalpräparats einen Vergleich zu schließen (Urteil vom 27. Juni 2024, Servier u. a./Kommission, C-201/19 P, EU:C:2024:552, Rn. 163 und die dort angeführte Rechtsprechung).
Dies kann dann der Fall sein, wenn der Generikahersteller vom Hersteller des Originalpräparats Beträge erhält, mit denen tatsächlich Kosten oder Unannehmlichkeiten im Zusammenhang mit dem Rechtsstreit zwischen ihnen ausgeglichen werden oder mit denen die tatsächliche Lieferung von Waren oder Dienstleistungen an den Hersteller des Originalpräparats vergütet wird (Urteil vom 27. Juni 2024, Servier u. a./Kommission, C-201/19 P, EU:C:2024:552, Rn. 163 und die dort angeführte Rechtsprechung).
Als sogenannte "umgekehrte" Zahlung des Herstellers des Originalpräparats an den Generikahersteller kann mithin allein die Übernahme solcher Kosten oder die Vergütung solcher gelieferten Waren oder erbrachten Dienstleistungen als im Hinblick auf die Anerkennung der Gültigkeit des Patents nachvollziehbar und damit wettbewerbsrechtlich gerechtfertigt angesehen werden (Urteil vom 27. Juni 2024, Servier u. a./Kommission, C-201/19 P, EU:C:2024:552, Rn. 164 und die dort angeführte Rechtsprechung).
Hierzu ist zu klären, ob der positive Nettosaldo - einschließlich etwaiger gerechtfertigter Kosten - hoch genug ist, um den Generikahersteller tatsächlich dazu bewegen zu können, von einem Eintritt in den betreffenden Markt abzusehen, wobei der positive Nettosaldo nicht unbedingt höher sein muss als die Gewinne, die der Generikahersteller erzielt hätte, wenn er im Patentrechtsstreit obsiegt hätte (Urteil vom 27. Juni 2024, Servier u. a./Kommission, C-201/19 P, EU:C:2024:552, Rn. 165 und die dort angeführte Rechtsprechung).
Rn. 68 Um zu klären, ob eine Vereinbarung als bezweckte Wettbewerbsbeschränkung eingestuft werden kann, sind folglich ihre einzelnen Klauseln nicht gesondert zu prüfen, sondern es ist zu bestimmen, in welchem Maß die Vereinbarung insgesamt betrachtet das reibungslose Funktionieren des Wettbewerbs auf dem betreffenden Markt wirtschaftlich beeinträchtigt (Urteil vom 27. Juni 2024, Servier u. a./Kommission, C-201/19 P, EU:C:2024:552, Rn. 294).
Rn. 70 Insoweit ist, wenn sich der positive Nettosaldo der Wertübertragungen nicht vollständig mit der Notwendigkeit rechtfertigen lässt, mit dem Rechtsstreit über die Gültigkeit eines Patents zwischen einem Generikahersteller und einem Hersteller des Originalpräparats verbundene Kosten oder Unannehmlichkeiten auszugleichen, nach dem in der Rechtsprechung herangezogenen rechtlichen Kriterium für die Einstufung einer Vergleichsvereinbarung als bezweckte Wettbewerbsbeschränkung zu prüfen, ob die einzige Gegenleistung für die Wertübertragung, die der Generikahersteller vom Hersteller des Originalpräparats erhalten hat, groß genug ist, um den Generikahersteller tatsächlich zum Verzicht auf den Eintritt in den betreffenden Markt zu veranlassen (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 27. Juni 2024, Servier u. a./Kommission, C-201/19 P, EU:C:2024:552, Rn. 164 und 165 sowie die dort angeführte Rechtsprechung).
Rn. 84 Wie der Gerichtshof klargestellt hat, ist es nämlich für die Klärung der Frage, ob eine Vereinbarung als bezweckte Wettbewerbsbeschränkung eingestuft werden kann, insbesondere wegen des engen Zusammenhangs zwischen den Klauseln über die Nichtanfechtung, das Nichtinverkehrbringen und den Alleinbezug in einer Vergleichsvereinbarung geboten, nicht jede der wettbewerbsbeschränkenden Klauseln gesondert zu prüfen, sondern zu klären, ob die Vereinbarung insgesamt betrachtet das reibungslose Funktionieren des Wettbewerbs auf dem betreffenden Markt in einem Maß wirtschaftlich beeinträchtigt, das eine solche Einstufung rechtfertigt (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 27. Juni 2024, Servier u. a./Kommission, C-201/19 P, EU:C:2024:552, Rn. 294).
- EuGH, 26.02.2026 - C-401/22
Rechtsmittel - Wettbewerb - Kartelle - Luftfrachtmarkt - Beschluss der …
Somit ist die Kommission, wenn sich die verschiedenen Handlungen wegen ihres identischen Zwecks der Verfälschung des Wettbewerbs innerhalb des Binnenmarkts in einen "Gesamtplan" einfügen, berechtigt, die Verantwortung für diese Handlungen anhand der Beteiligung an der Zuwiderhandlung als Ganzes betrachtet aufzuerlegen (…vgl. in diesem Sinne Urteile vom 6. Dezember 2012, Kommission/Verhuizingen Coppens, C-441/11 P, EU:C:2012:778, Rn. 41 und die dort angeführte Rechtsprechung, und vom 27. Juni 2024, Servier u. a./Kommission, C-201/19 P, EU:C:2024:552, Rn. 240).Rn. 187 Ein Unternehmen, das sich durch eigene Handlungen, die den Begriff von auf ein wettbewerbswidriges Ziel gerichteten "Vereinbarungen" oder "aufeinander abgestimmten Verhaltensweisen" im Sinne von Art. 101 Abs. 1 AEUV erfüllten und zur Verwirklichung der Zuwiderhandlung in ihrer Gesamtheit beitragen sollten, an einer solchen einheitlichen und fortgesetzten Zuwiderhandlung beteiligt hat, kann somit für die gesamte Zeit seiner Beteiligung an der Zuwiderhandlung auch für das Verhalten anderer Unternehmen im Rahmen der Zuwiderhandlung zur Verantwortung gezogen werden (…vgl. in diesem Sinne Urteile vom 6. Dezember 2012, Kommission/Verhuizingen Coppens, C-441/11 P, EU:C:2012:778, Rn. 42 und die dort angeführte Rechtsprechung, und vom 27. Juni 2024, Servier u. a./Kommission, C-201/19 P, EU:C:2024:552, Rn. 241).
Die den Begriff "einheitliches Ziel" betreffende Voraussetzung bedeutet vielmehr, dass geprüft werden muss, ob es nicht die verschiedenen Verhaltensweisen, die Bestandteil der Zuwiderhandlung sind, kennzeichnende Gesichtspunkte gibt, die darauf hindeuten könnten, dass die von anderen beteiligten Unternehmen vorgenommenen Handlungen nicht das gleiche Ziel oder die gleiche wettbewerbswidrige Wirkung haben und sich daher nicht wegen ihres identischen Zwecks der Verfälschung des Wettbewerbs innerhalb des Binnenmarkts in einen "Gesamtplan" einfügen (…Urteile vom 26. Januar 2017, Villeroy & Boch/Kommission, C-644/13 P, EU:C:2017:59, Rn. 50 und die dort angeführte Rechtsprechung, und vom 27. Juni 2024, Servier u. a./Kommission, C-201/19 P, EU:C:2024:552, Rn. 242).
Rn. 191 Da diese Rechtsprechung erst jüngst vom Gerichtshof bestätigt worden ist - insbesondere in Rn. 242 des Urteils vom 27. Juni 2024, Servier u. a./Kommission (C-201/19 P, EU:C:2024:552) -, kann Cargolux mit dem oben in Rn. 183 dargestellten Vorbringen, dass es sich nicht um eine ständige Rechtsprechung handele und die Rechtsprechung überdies uneinheitlich sei, nicht durchdringen.
- EuGH, 16.07.2026 - C-280/25
Vorlage zur Vorabentscheidung - Schutz der finanziellen Interessen der …
Rn. 208 Hierzu ist zunächst festzustellen, dass ein solches Erfordernis der Vorhersehbarkeit einer notwendigen Klärung von Art. 325 Abs. 1 AEUV und Art. 2 Abs. 1 des SFI-Übereinkommens durch den Gerichtshof nicht entgegensteht, vorausgesetzt, dass das Ergebnis einer solchen Klärung hinreichend vorhersehbar ist (…vgl. entsprechend Urteile vom 28. Juni 2005, Dansk Rørindustri u. a./Kommission, C-189/02 P, C-202/02 P, C-205/02 P bis C-208/02 P und C-213/02 P, EU:C:2005:408, Rn. 217 und 218…, vom 22. Oktober 2015, AC-Treuhand/Kommission, C-194/14 P, EU:C:2015:717, Rn. 41, und vom 27. Juni 2024, Servier u. a./Kommission, C-201/19 P, EU:C:2024:552, Rn. 387).Von ihnen kann daher erwartet werden, dass sie die Risiken ihrer Tätigkeit besonders sorgfältig beurteilen (…vgl. in diesem Sinne Urteile vom 28. Juni 2005, Dansk Rørindustri u. a./Kommission, C-189/02 P, C-202/02 P, C-205/02 P bis C-208/02 P und C-213/02 P, EU:C:2005:408, Rn. 219…, vom 22. Oktober 2015, AC-Treuhand/Kommission, C-194/14 P, EU:C:2015:717, Rn. 42, und vom 27. Juni 2024, Servier u. a./Kommission, C-201/19 P, EU:C:2024:552, Rn. 388).
- EuGH, 26.02.2026 - C-403/22
Rechtsmittel - Wettbewerb - Kartelle - Luftfrachtmarkt - Beschluss der …
Somit ist die Kommission, wenn sich die verschiedenen Handlungen wegen ihres identischen Zwecks der Verfälschung des Wettbewerbs innerhalb des Binnenmarkts in einen "Gesamtplan" einfügen, berechtigt, die Verantwortung für diese Handlungen anhand der Beteiligung an der Zuwiderhandlung als Ganzes aufzuerlegen (…vgl. in diesem Sinne Urteile vom 6. Dezember 2012, Kommission/Verhuizingen Coppens, C-441/11 P, EU:C:2012:778, Rn. 41 und die dort angeführte Rechtsprechung, und vom 27. Juni 2024, Servier u. a./Kommission, C-201/19 P, EU:C:2024:552, Rn. 240).Rn. 297 Ein Unternehmen, das sich durch eigene Handlungen, die den Begriff von auf ein wettbewerbswidriges Ziel gerichteten "Vereinbarungen" oder "aufeinander abgestimmten Verhaltensweisen" im Sinne von Art. 101 Abs. 1 AEUV erfüllten und zur Verwirklichung der Zuwiderhandlung in ihrer Gesamtheit beitragen sollten, an einer solchen einheitlichen und fortgesetzten Zuwiderhandlung beteiligt hat, kann somit für die gesamte Zeit seiner Beteiligung an der Zuwiderhandlung auch für das Verhalten anderer Unternehmen im Rahmen der Zuwiderhandlung zur Verantwortung gezogen werden (…vgl. in diesem Sinne Urteile vom 6. Dezember 2012, Kommission/Verhuizingen Coppens, C-441/11 P, EU:C:2012:778, Rn. 42 und die dort angeführte Rechtsprechung, und vom 27. Juni 2024, Servier u.a. /Kommission, C-201/19 P, EU:C:2024:552, Rn. 241).
Die den Begriff "einheitliches Ziel" betreffende Voraussetzung bedeutet vielmehr, dass geprüft werden muss, ob es nicht die verschiedenen Verhaltensweisen, die Bestandteil der Zuwiderhandlung sind, kennzeichnende Gesichtspunkte gibt, die darauf hindeuten könnten, dass die von anderen beteiligten Unternehmen vorgenommenen Handlungen nicht das gleiche Ziel oder die gleiche wettbewerbswidrige Wirkung haben und sich daher nicht wegen ihres identischen Zwecks der Verfälschung des Wettbewerbs innerhalb des Binnenmarkts in einen "Gesamtplan" einfügen (…Urteile vom 26. Januar 2017, Villeroy & Boch/Kommission, C-644/13 P, EU:C:2017:59, Rn. 50 und die dort angeführte Rechtsprechung, und vom 27. Juni 2024, Servier u. a./Kommission, C-201/19 P, EU:C:2024:552, Rn. 242).
- Generalanwalt beim EuGH, 15.05.2025 - C-133/24
CD Tondela u. a. - Vorlage zur Vorabentscheidung - Wettbewerb - Art. 101 AEUV - …
{FN:40} Vgl. u. a. Urteile Generics (…Rn. 76), Lundbeck (…Rn. 129 bis 132) und vom 27. Juni 2024, Servier u. a./Kommission (C-201/19 P, EU:C:2024:552, Rn. 144).{FN:63} Vgl. Urteil Lundbeck (…Rn. 131) und Urteil vom 27. Juni 2024, Servier u. a./Kommission (C-201/19 P, EU:C:2024:552, Rn. 87, 144, 277 und 292).
- EuGH, 26.02.2026 - C-367/22
Luftfrachtkartell: Der Gerichtshof weist die Rechtsmittel von zwölf Fluggesel …
Somit ist die Kommission, wenn sich die verschiedenen Handlungen wegen ihres identischen Zwecks der Verfälschung des Wettbewerbs innerhalb des Binnenmarkts in einen "Gesamtplan" einfügen, berechtigt, die Verantwortung für diese Handlungen anhand der Beteiligung an der Zuwiderhandlung als Ganzes aufzuerlegen (…vgl. in diesem Sinne Urteil vom 6. Dezember 2012, Kommission/Verhuizingen Coppens, C-441/11 P, EU:C:2012:778, Rn. 41 und die dort angeführte Rechtsprechung, sowie Urteil vom 27. Juni 2024, Servier u. a./Kommission, C-201/19 P, EU:C:2024:552, Rn. 240).Rn. 152 Ein Unternehmen, das sich durch eigene Handlungen, die den Begriff von auf ein wettbewerbswidriges Ziel gerichteten "Vereinbarungen" oder "aufeinander abgestimmten Verhaltensweisen" im Sinne von Art. 101 Abs. 1 AEUV erfüllten und zur Verwirklichung der Zuwiderhandlung in ihrer Gesamtheit beitragen sollten, an einer solchen einheitlichen und fortgesetzten Zuwiderhandlung beteiligt hat, kann somit für die gesamte Zeit seiner Beteiligung an der Zuwiderhandlung auch für das Verhalten anderer Unternehmen im Rahmen der Zuwiderhandlung zur Verantwortung gezogen werden (…vgl. in diesem Sinne Urteil vom 6. Dezember 2012, Kommission/Verhuizingen Coppens, C-441/11 P, EU:C:2012:778, Rn. 42 und die dort angeführte Rechtsprechung, sowie Urteil vom 27. Juni 2024, Servier u. a./Kommission, C-201/19 P, EU:C:2024:552, Rn. 241).
- Generalanwalt beim EuGH, 15.10.2026 - C-627/24
Rechtsmittel - Verordnung (EU) 2022/1925 - Benennung von Torwächtern - …
{FN:31} Bytedance verweist hierzu auf die Urteile vom 21. Januar 2016, Galp Energía España u. a./Kommission (…C-603/13 P, EU:C:2016:38, Rn. 72), vom 9. Juni 2016, PROAS/Kommission (…C-616/13 P, EU:C:2016:415, Rn. 43), und vom 27. Juni 2024, Servier u. a./Kommission (C-201/19 P, EU:C:2024:552, Rn. 124). - Generalanwalt beim EuGH, 05.02.2026 - C-319/24
Rechtsmittel - Dumping - Einfuhren bestimmter Polyvinylalkohole mit Ursprung in …
{FN:66} Vgl. u. a. Urteil vom 27. Juni 2024, Servier u. a./Kommission (C-201/19 P, EU:C:2024:552, Rn. 60 und 61 sowie die dort angeführte Rechtsprechung). - Generalanwalt beim EuGH, 23.04.2026 - C-14/24
" Pourvoi - Concurrence - Abus de position dominante - Marché intérieur du gaz …
{FN:76} Voir, à cet égard, arrêt du 27 juin 2024, Servier e.a./Commission (C-201/19 P, EU:C:2024:552, point 240 et jurisprudence citée). - EuG, 23.07.2025 - T-1095/23
OT/ Rat - Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik - Restriktive Maßnahmen …
Ein solches Erfordernis stellt keine Umkehr der Beweislast dar, da es der Kläger ist, der sich auf die von ihm nachzuweisende Änderung seiner persönlichen Situation in Form der Veräußerung seiner Beteiligungen an den Gesellschaften des Konsortiums Alfa Group beruft (…vgl. entsprechend Urteile vom 11. September 2019, HX/Rat, C-540/18 P, nicht veröffentlicht, EU:C:2019:707, Rn. 50, und vom 27. Juni 2024, Servier u. a./Kommission, C-201/19 P, EU:C:2024:552, Rn. 124). - Generalanwalt beim EuGH, 30.01.2025 - C-529/23
Parlament/ TC - Institutionelles Recht - Kostenerstattungs- und …
- Generalanwalt beim EuGH, 27.03.2025 - C-2/24
Teva Pharmaceutical Industries und Cephalon/ Kommission - Rechtsmittel - …
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Rechtsprechung
| Generalanwalt beim EuGH, 14.07.2022 - C-201/19 P |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Europäischer Gerichtshof
Servier u. a./ Kommission
Rechtsmittel - Wettbewerb - Kartelle - Markt für das Herz-Kreislauf-Medikament Perindopril - Zwischen dem Hersteller eines Originalpräparats und Generikaherstellern geschlossene Vereinbarungen zur gütlichen Beilegung von Patentrechtsstreitigkeiten - Potenzieller ...
- rechtsportal.de
AEUV Art. 101
Wettbewerbsbeschränkung im Rahmen zwischen dem Hersteller eines Originalpräparats und Generikaherstellern geschlossener Vereinbarungen zur gütlichen Beilegung von Patentrechtsstreitigkeiten
Verfahrensgang
- EuG, 12.12.2018 - T-691/14
- Generalanwalt beim EuGH, 14.07.2022 - C-201/19 P
- Generalanwalt beim EuGH, 14.07.2022 - C-176/19
- EuGH, 27.06.2024 - C-176/19
- EuGH, 27.06.2024 - C-201/19
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (72)
- EuGH, 30.01.2020 - C-307/18
Der Gerichtshof stellt klar, unter welchen Voraussetzungen eine Vereinbarung zur …
Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 14.07.2022 - C-201/19
{FN:2} Urteil vom 30. Januar 2020 (C-307/18, im Folgenden: Urteil Generics [UK] u. a., EU:C:2020:52).{FN:45} Vgl. Urteil Generics (UK) u. a. (…Rn. 50) und meine Schlussanträge in der Rechtssache Generics (UK) u. a. (C-307/18, EU:C:2020:28, Nr. 83).
{FN:46} Vgl. Urteil Generics (UK) u. a. (…Rn. 48, 49, 51 und 52) sowie meine Schlussanträge in der Rechtssache Generics (UK) u. a. (C-307/18, EU:C:2020:28, Nrn. 67 bis 85).
{FN:48} Urteile Generics (UK) u. a. (…Rn. 42 bis 44, 46, 50 und 55 bis 57) sowie Lundbeck/Kommission (…Rn. 57, 74 bis 76 und 88); vgl. auch meine Schlussanträge in den Rechtssachen Generics (UK) u. a. (C-307/18, EU:C:2020:28, Nrn. 83 und 86 bis 88) und Lundbeck/Kommission (C-591/16 P, EU:C:2020:428, Nrn. 9, 78 und 79).
{FN:73} C-307/18, EU:C:2020:28, Rn. 126 ff.
{FN:74} Vgl. meine Schlussanträge in der Rechtssache Generics (UK) u. a. (C-307/18, EU:C:2020:28, Nrn. 124 bis 128 und 176).
{FN:77} Urteil Generics (UK) u. a. (…Rn. 107 bis 110); vgl. auch meine Schlussanträge in der Rechtssache Generics (UK) u. a. (C-307/18, EU:C:2020:28, Nrn. 168 bis 172).
{FN:79} Vgl. meine Schlussanträge in der Rechtssache Generics (UK) u. a. (C-307/18, EU:C:2020:28, Nr. 169).
{FN:81} Vgl. meine Schlussanträge in der Rechtssache Generics (UK) u. a. (C-307/18, EU:C:2020:28, Nrn. 124 bis 128 und 176).
{FN:116} Vgl. meine Schlussanträge in der Rechtssache Generics (UK) u. a. (C-307/18, EU:C:2020:28, Nrn. 113 und 114 sowie die dort angeführte Rechtsprechung).
- Generalanwalt beim EuGH, 22.01.2020 - C-307/18
Generalanwältin Kokott schlägt dem Gerichtshof vor, zu entscheiden, dass ein …
Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 14.07.2022 - C-201/19
{FN:45} Vgl. Urteil Generics (UK) u. a. (…Rn. 50) und meine Schlussanträge in der Rechtssache Generics (UK) u. a. (C-307/18, EU:C:2020:28, Nr. 83).{FN:46} Vgl. Urteil Generics (UK) u. a. (…Rn. 48, 49, 51 und 52) sowie meine Schlussanträge in der Rechtssache Generics (UK) u. a. (C-307/18, EU:C:2020:28, Nrn. 67 bis 85).
{FN:48} Urteile Generics (UK) u. a. (…Rn. 42 bis 44, 46, 50 und 55 bis 57) sowie Lundbeck/Kommission (…Rn. 57, 74 bis 76 und 88); vgl. auch meine Schlussanträge in den Rechtssachen Generics (UK) u. a. (C-307/18, EU:C:2020:28, Nrn. 83 und 86 bis 88) und Lundbeck/Kommission (C-591/16 P, EU:C:2020:428, Nrn. 9, 78 und 79).
{FN:73} C-307/18, EU:C:2020:28, Rn. 126 ff.
{FN:74} Vgl. meine Schlussanträge in der Rechtssache Generics (UK) u. a. (C-307/18, EU:C:2020:28, Nrn. 124 bis 128 und 176).
{FN:77} Urteil Generics (UK) u. a. (…Rn. 107 bis 110); vgl. auch meine Schlussanträge in der Rechtssache Generics (UK) u. a. (C-307/18, EU:C:2020:28, Nrn. 168 bis 172).
{FN:79} Vgl. meine Schlussanträge in der Rechtssache Generics (UK) u. a. (C-307/18, EU:C:2020:28, Nr. 169).
{FN:81} Vgl. meine Schlussanträge in der Rechtssache Generics (UK) u. a. (C-307/18, EU:C:2020:28, Nrn. 124 bis 128 und 176).
{FN:116} Vgl. meine Schlussanträge in der Rechtssache Generics (UK) u. a. (C-307/18, EU:C:2020:28, Nrn. 113 und 114 sowie die dort angeführte Rechtsprechung).
- EuG, 08.09.2016 - T-472/13
Lundbeck / Kommission - Wettbewerb - Kartelle - Markt für Antidepressiva mit dem …
Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 14.07.2022 - C-201/19
{FN:3} Urteile vom 25. März 2021 (C-591/16 P, im Folgenden: Urteil Lundbeck/Kommission, EU:C:2021:243), Sun Pharmaceutical Industries und Ranbaxy (UK)/Kommission (C-586/16 P, nicht veröffentlicht, EU:C:2021:241), Generics (UK)/Kommission (C-588/16 P, nicht veröffentlicht, EU:C:2021:242), Arrow Group und Arrow Generics/Kommission (C-601/16 P, nicht veröffentlicht, EU:C:2021:244), Xellia Pharmaceuticals und Alpharma/Kommission (C-611/16 P, EU:C:2021:245) sowie Merck/Kommission (C-614/16 P, nicht veröffentlicht, EU:C:2021:246).{FN:51} Urteil Lundbeck/Kommission (…Rn. 74 und 75).
{FN:57} Urteil Lundbeck/Kommission (…Rn. 78 und 79).
{FN:63} Vgl. in diesem Sinne Urteil Lundbeck/Kommission (…Rn. 67 ff.).
{FN:66} Urteil Lundbeck/Kommission (…Rn. 129 ff.).
{FN:69} Urteil Lundbeck/Kommission (…Rn. 114, 115 und 137).
{FN:76} Vgl. Urteil vom 8. September 2016, Lundbeck/Kommission (T-472/13, EU:T:2016:449, Rn. 380 und die dort angeführte Rechtsprechung).
- EuGH, 28.06.2005 - C-189/02
DER GERICHTSHOF BESTÄTIGT DIE URTEILE DES GERICHTS ERSTER INSTANZ ZUR EXISTENZ …
Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 14.07.2022 - C-201/19
{FN:108} Urteile vom 17. Dezember 1998, Baustahlgewebe/Kommission (…C-185/95 P, EU:C:1998:608, Rn. 128), vom 28. Juni 2005, Dansk Rørindustri u. a./Kommission (C-189/02 P, C-202/02 P, C-205/02 P bis C-208/02 P und C-213/02 P, EU:C:2005:408, Rn. 244 bis 303), und vom 3. September 2009, Papierfabrik August Koehler u. a./Kommission (…C-322/07 P, C-327/07 P und C-338/07 P, EU:C:2009:500, Rn. 125).{FN:109} Urteile vom 17. Dezember 1998, Baustahlgewebe/Kommission (…C-185/95 P, EU:C:1998:608, Rn. 128), vom 28. Juni 2005, Dansk Rørindustri u. a./Kommission (C-189/02 P, C-202/02 P, C-205/02 P bis C-208/02 P und C-213/02 P, EU:C:2005:408, Rn. 244 und 303), sowie vom 3. September 2009, Papierfabrik August Koehler u. a./Kommission (…C-322/07 P, C-327/07 P und C-338/07 P, EU:C:2009:500, Rn. 125).
{FN:112} Urteile vom 17. Dezember 1998, Baustahlgewebe/Kommission (…C-185/95 P, EU:C:1998:608, Rn. 129), vom 28. Juni 2005, Dansk Rørindustri u. a./Kommission (C-189/02 P, C-202/02 P, C-205/02 P bis C-208/02 P und C-213/02 P, EU:C:2005:408, Rn. 245), vom 30. Mai 2013, Quinn Barlo u. a./Kommission (…C-70/12 P, nicht veröffentlicht, EU:C:2013:351, Rn. 57), und vom 26. Januar 2017, Villeroy & Boch Austria/Kommission (…C-626/13 P, EU:C:2017:54, Rn. 86).
{FN:113} Urteile vom 28. Juni 2005, Dansk Rørindustri u. a./Kommission (C-189/02 P, C-202/02 P, C-205/02 P bis C-208/02 P und C-213/02 P, EU:C:2005:408, Rn. 217 und 218), und vom 22. Oktober 2015, AC-Treuhand/Kommission (…C-194/14 P, EU:C:2015:717, Rn. 41).
- EuGH, 17.12.1998 - C-185/95
DER GERICHTSHOF STELLT DIE ÜBERSCHREITUNG EINER "ANGEMESSENEN VERFAHRENSDAUER" …
Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 14.07.2022 - C-201/19
{FN:53} Urteile vom 17. Dezember 1998, Baustahlgewebe/Kommission (C-185/95 P, EU:C:1998:608, Rn. 58), und vom 22. November 2012, E.ON Energie/Kommission (…C-89/11 P, EU:C:2012:738, Rn. 71).{FN:108} Urteile vom 17. Dezember 1998, Baustahlgewebe/Kommission (C-185/95 P, EU:C:1998:608, Rn. 128), vom 28. Juni 2005, Dansk Rørindustri u. a./Kommission (…C-189/02 P, C-202/02 P, C-205/02 P bis C-208/02 P und C-213/02 P, EU:C:2005:408, Rn. 244 bis 303), und vom 3. September 2009, Papierfabrik August Koehler u. a./Kommission (…C-322/07 P, C-327/07 P und C-338/07 P, EU:C:2009:500, Rn. 125).
{FN:109} Urteile vom 17. Dezember 1998, Baustahlgewebe/Kommission (C-185/95 P, EU:C:1998:608, Rn. 128), vom 28. Juni 2005, Dansk Rørindustri u. a./Kommission (…C-189/02 P, C-202/02 P, C-205/02 P bis C-208/02 P und C-213/02 P, EU:C:2005:408, Rn. 244 und 303), sowie vom 3. September 2009, Papierfabrik August Koehler u. a./Kommission (…C-322/07 P, C-327/07 P und C-338/07 P, EU:C:2009:500, Rn. 125).
{FN:112} Urteile vom 17. Dezember 1998, Baustahlgewebe/Kommission (C-185/95 P, EU:C:1998:608, Rn. 129), vom 28. Juni 2005, Dansk Rørindustri u. a./Kommission (…C-189/02 P, C-202/02 P, C-205/02 P bis C-208/02 P und C-213/02 P, EU:C:2005:408, Rn. 245), vom 30. Mai 2013, Quinn Barlo u. a./Kommission (…C-70/12 P, nicht veröffentlicht, EU:C:2013:351, Rn. 57), und vom 26. Januar 2017, Villeroy & Boch Austria/Kommission (…C-626/13 P, EU:C:2017:54, Rn. 86).
- EuG, 12.12.2018 - T-691/14
Servier u.a. / Kommission - Wettbewerb - Kartelle - Missbrauch einer …
Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 14.07.2022 - C-201/19
Nr. 5 des Tenors des Urteils des Gerichts der Europäischen Union vom 12. Dezember 2018, Servier u. a./Kommission (T-691/14, EU:T:2018:922), wird aufgehoben, soweit damit der Antrag auf Nichtigerklärung des Beschlusses C(2014) 4955 final der Kommission vom 9. Juli 2014 in einem Verfahren zur Anwendung der Artikel 101 und 102 AEUV (Sache AT.39612 - Perindopril [Servier]) insoweit zurückgewiesen wird, als damit als Zeitpunkt des Endes der in dessen Art. 5 Buchst. b bezeichneten Zuwiderhandlung für Irland, Belgien, Ungarn und die Tschechische Republik der 6. Mai 2009 berücksichtigt und in seinem Art. 7 Abs. 5 Buchst. b die gegen die Servier SAS und die Les Laboratoires Servier SAS wegen dieser Zuwiderhandlung verhängte Geldbuße dementsprechend festgesetzt wird.Nr. 6 des Tenors des Urteils vom 12. Dezember 2018, Servier u. a./Kommission (T-691/14, EU:T:2018:922), wird aufgehoben, soweit sie die Kosten der Servier SAS, der Servier Laboratories Ltd, der Les Laboratoires Servier SAS und der Europäischen Kommission im ersten Rechtszug betrifft, die sich auf die im ersten Rechtszug geltend gemachten Klagegründe beziehen, die vom vorliegenden Rechtsmittelverfahren betroffen sind.
{FN:4} Urteile des Gerichts der Europäischen Union vom 12. Dezember 2018, Servier u. a./Kommission (T-691/14, im Folgenden: angefochtenes Urteil, EU:T:2018:922) (angefochten mit dem vorliegenden Rechtsmittel und mit dem Rechtsmittel in der Rechtssache C-176/19 P, Kommission/Servier u. a.), Biogaran/Kommission (T-677/14, EU:T:2018:910) (Rechtsmittel C-207/19 P, Biogaran/Kommission), Teva UK u. a./Kommission (T-679/14, nicht veröffentlicht, EU:T:2018:919) (Rechtsmittel C-198/19 P, Teva UK u. a./Kommission), Lupin/Kommission (T-680/14, nicht veröffentlicht, EU:T:2018:908) (Rechtsmittel C-144/19 P, Lupin/Kommission), Mylan Laboratories und Mylan/Kommission (T-682/14, nicht veröffentlicht, EU:T:2018:907) (Rechtsmittel C-197/19 P, Mylan Laboratories und Mylan/Kommission), Krka/Kommission (T-684/14, nicht veröffentlicht, EU:T:2018:918) (Rechtsmittel C-151/19 P, Kommission/Krka), Niche Generics/Kommission (T-701/14, nicht veröffentlicht, EU:T:2018:921) (Rechtsmittel C-164/19 P, Niche Generics/Kommission) und Unichem Laboratories/Kommission (T-705/14, nicht veröffentlicht, EU:T:2018:915) (Rechtsmittel C-166/19 P, Unichem Laboratories/Kommission).
- EuGH, 14.10.2010 - C-280/08
Der Gerichtshof bestätigt die von der Kommission gegen die Deutsche Telekom wegen …
Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 14.07.2022 - C-201/19
{FN:52} Urteile vom 14. Oktober 2010, Deutsche Telekom/Kommission (C-280/08 P, EU:C:2010:603, Rn. 25), und vom 10. April 2014, Areva u. a./Kommission (…C-247/11 P und C-253/11 P, EU:C:2014:257, Rn. 114).{FN:97} Vgl. in diesem Sinne Urteile vom 2. April 1998, Kommission/Sytraval und Brink's France (…C-367/95 P, EU:C:1998:154, Rn. 63), und vom 14. Oktober 2010, Deutsche Telekom/Kommission (C-280/08 P, EU:C:2010:603, Rn. 130).
- EuGH, 07.01.2004 - C-204/00
DER GERICHTSHOF BESTÄTIGT IM WESENTLICHEN DAS URTEIL DES GERICHTS ERSTER INSTANZ …
Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 14.07.2022 - C-201/19
{FN:98} Vgl. in diesem Sinne Urteile vom 8. Juli 1999, Kommission/Anic Partecipazioni (…C-49/92 P, EU:C:1999:356, Rn. 81 bis 83), vom 7. Januar 2004, Aalborg Portland u. a./Kommission (C-204/00 P, C-205/00 P, C-211/00 P, C-213/00 P, C-217/00 P und C-219/00 P, EU:C:2004:6, Rn. 258), vom 19. Dezember 2013, Siemens u. a./Kommission (…C-239/11 P, C-489/11 P und C-498/11 P, nicht veröffentlicht, EU:C:2013:866, Rn. 248).{FN:106} Urteil vom 7. Januar 2004, Aalborg Portland u. a./Kommission (C-204/00 P, C-205/00 P, C-211/00 P, C-213/00 P, C-217/00 P und C-219/00 P, EU:C:2004:6, Rn. 365).
- EuGH, 18.07.2013 - C-501/11
Der Gerichtshof bestätigt die gegen die Schindler-Gruppe wegen ihrer Beteiligung …
Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 14.07.2022 - C-201/19
{FN:107} Vgl. in dieser Hinsicht meine Schlussanträge in den Rechtssachen Nederlandse Federatieve Vereniging voor de Groothandel op Elektrotechnisch Gebied/Kommission (C-105/04 P, EU:C:2005:751, Nr. 137) und Schindler Holding u. a./Kommission (C-501/11 P, EU:C:2013:248, Nr. 190); vgl. in diesem Sinne auch Urteile vom 18. Juli 2013, Schindler Holding u. a./Kommission (C-501/11 P, EU:C:2013:522, Rn. 155 und 156), und vom 24. Oktober 2013, Kone u. a./Kommission (…C-510/11 P, nicht veröffentlicht, EU:C:2013:696, Rn. 40 und 42).{FN:111} Urteile vom 22. November 2012, E.ON Energie/Kommission (…C-89/11 P, EU:C:2012:738, Rn. 126), und vom 18. Juli 2013, Schindler Holding u. a./Kommission (C-501/11 P, EU:C:2013:522, Rn. 165).
- EuGH, 22.11.2012 - C-89/11
Der Gerichtshof bestätigt, dass die E.ON Energie AG eine Geldbuße in Höhe von 38 …
Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 14.07.2022 - C-201/19
{FN:53} Urteile vom 17. Dezember 1998, Baustahlgewebe/Kommission (…C-185/95 P, EU:C:1998:608, Rn. 58), und vom 22. November 2012, E.ON Energie/Kommission (C-89/11 P, EU:C:2012:738, Rn. 71).{FN:111} Urteile vom 22. November 2012, E.ON Energie/Kommission (C-89/11 P, EU:C:2012:738, Rn. 126), und vom 18. Juli 2013, Schindler Holding u. a./Kommission (…C-501/11 P, EU:C:2013:522, Rn. 165).
- EuGH, 03.09.2009 - C-322/07
DIE ENTSCHEIDUNG DER KOMMISSION ÜBER EIN KARTELL AUF DEM MARKT DER …
- EuGH, 20.01.2016 - C-373/14
Toshiba Corporation / Kommission - Rechtsmittel - Wettbewerb - Kartelle - Art. …
- EuGH, 25.03.2021 - C-611/16
Der Gerichtshof weist die Rechtsmittel mehrerer Arzneimittelhersteller zurück, …
- Generalanwalt beim EuGH, 04.06.2020 - C-591/16
Generalanwältin Kokott schlägt dem Gerichtshof vor, die Geldbuße von fast 94 Mio. …
- EuGH, 25.03.2021 - C-586/16
Der Gerichtshof weist die Rechtsmittel mehrerer Arzneimittelhersteller zurück, …
- EuGH, 25.03.2021 - C-601/16
Der Gerichtshof weist die Rechtsmittel mehrerer Arzneimittelhersteller zurück, …
- EuGH, 25.03.2021 - C-588/16
Generics (UK)/ Kommission - Rechtsmittel - Wettbewerb - Kartelle - …
- EuG, 16.09.2013 - T-378/10
Masco u.a. / Kommission - Wettbewerb - Kartelle - Belgischer, deutscher, …
- EuG, 12.12.2018 - T-701/14
Niche Generics/ Kommission - Wettbewerb - Kartelle - Markt für das …
- EuGH, 25.03.2021 - C-614/16
Merck/ Kommission - Rechtsmittel - Wettbewerb - Kartelle - Pharmazeutische …
- EuG, 12.12.2018 - T-705/14
Unichem Laboratories/ Kommission - Wettbewerb - Kartelle - Markt für das …
- EuG, 12.12.2018 - T-679/14
Teva UK u.a./ Kommission - Wettbewerb - Kartelle - Markt für das …
- EuG, 12.12.2018 - T-682/14
Mylan Laboratories und Mylan/ Kommission - Wettbewerb - Kartelle - Markt für das …
- EuG, 12.12.2018 - T-680/14
Lupin/ Kommission - Wettbewerb - Kartelle - Markt für das …
- EuGH, 27.06.2024 - C-151/19
Der Gerichtshof entscheidet über die Frage, ob auf dem Markt für Perindopril …
- EuGH, 06.01.2004 - C-2/01
DER GERICHTSHOF BESTÄTIGT DAS URTEIL DES GERICHTS ÜBER EINE ANGEBLICHE …
- EuGH, 27.09.1988 - 89/85
Ahlström / Kommission
- EuGH, 08.07.1999 - C-49/92
Kommission / Anic Partecipazioni - "Rechtsmittel - Geschäftsordnung der …
- EuGH, 22.10.2015 - C-194/14
AC-Treuhand / Kommission - Rechtsmittel - Wettbewerb - Kartelle - Europäische …
- EuGH, 06.10.2009 - C-501/06
DIE KOMMISSION MUSS ERNEUT PRÜFEN, OB DIE ALLGEMEINEN VERKAUFSBEDINGUNGEN VON …
- EuGH, 31.03.1993 - 89/85
Ahlström / Kommission
- EuGH, 28.03.1984 - 29/83
CRAM / Kommission
- EuGH, 15.10.2002 - C-238/99
DSM und DSM Kunststoffen / Kommission
- EuGH, 25.03.2021 - C-591/16
Der Gerichtshof weist die Rechtsmittel mehrerer Arzneimittelhersteller zurück, …
- EuGH, 27.01.2021 - C-595/18
The Goldman Sachs Group/ Kommission - Rechtsmittel - Wettbewerb - Kartelle - …
- EuGH, 18.01.2017 - C-623/15
Der Gerichtshof bestätigt die gegen Toshiba und Panasonic/MTPD wegen ihrer …
- EuGH, 01.07.2010 - C-407/08
Der Gerichtshof erhält die gegen die Knauf Gips KG wegen ihres …
- EuGH, 02.04.1998 - C-367/95
Kommission / Sytraval und Brink's France - Rechtsmittel - Staatliche Beihilfen - …
- EuGH, 16.11.2000 - C-291/98
Sarrió / Kommission - "Rechtsmittel - Wettbewerb - Artikel 85 Absatz 1 EG-Vertrag …
- EuGH, 10.04.2014 - C-247/11
Areva u.a. / Kommission - Rechtsmittel - Wettbewerb - Kartell - Markt für …
- EuGH, 24.06.2015 - C-293/13
Fresh Del Monte Produce / Kommission und Commission / Fresh Del Monte Produce - …
- EuGH, 14.09.1999 - C-310/97
Kommission / AssiDomän Kraft Products u.a. - Rechtsmittel - Drittwirkung eines …
- EuGH, 19.12.2013 - C-239/11
Der Gerichtshof weist die das Kartell auf dem Markt für gasisolierte …
- EuG, 12.12.2018 - T-677/14
Das Gericht erklärt den Beschluss der Europäischen Kommission, mit dem Kartelle …
- EuG, 03.03.2011 - T-110/07
Das Gericht setzt die Geldbußen einiger Mitglieder des Kartells über isolierte …
- Generalanwalt beim EuGH, 18.04.2013 - C-501/11
Schindler Holding u.a. / Kommission - Rechtsmittel - Wettbewerb - Kartelle - Art. …
- EuG, 28.06.2016 - T-208/13
Das Gericht der EU bestätigt die Rechtswidrigkeit der Wettbewerbsverbotsklausel …
- EuGH, 16.06.2022 - C-697/19
Kartell auf dem Markt für optische Laufwerke: Der Gerichtshof erklärt den …
- EuGH, 24.10.2013 - C-510/11
Der Gerichtshof bestätigt die Geldbußen, die gegen die Kone-Gruppe wegen ihrer …
- EuG, 16.06.2015 - T-655/11
FSL u.a. / Kommission - Wettbewerb - Kartelle - Europäischer Markt für Bananen in …
- EuGH, 16.11.2000 - C-280/98
Moritz J. Weig / Kommission - "Rechtsmittel - Wettbewerb - Artikel 85 Absatz 1 …
- EuG, 28.06.2016 - T-216/13
Telefónica / Kommission - Wettbewerb - Kartelle - Portugiesischer und spanischer …
- EuG, 27.02.2014 - T-91/11
Das Gericht setzt die Geldbußen herab, die gegen InnoLux und LG Display wegen …
- EuGH, 26.01.2017 - C-626/13
Villeroy & Boch Austria / Kommission - Rechtsmittel - Wettbewerb - Kartelle - …
- EuGH, 06.10.2021 - C-50/19
Der Gerichtshof weist die Rechtsmittel gegen die Urteile des Gerichts zurück, mit …
- EuGH, 30.05.2013 - C-70/12
Rechtsmittel; Kartelle; Europäischer Markt für Methacrylate; Dauer der …
- EuGH, 27.09.1988 - 129/85
- Generalanwalt beim EuGH, 27.03.2014 - C-67/13
CB / Kommission - Rechtsmittel - Kartelle - Markt für die Ausgabe von …
- EuGH, 27.09.1988 - 125/85
- EuGH, 27.06.2024 - C-207/19
Der Gerichtshof entscheidet über die Frage, ob auf dem Markt für Perindopril …
- Generalanwalt beim EuGH, 08.12.2005 - C-105/04
CEF City Electrical Factors und CEF Holdings / Nederlandse Federatieve Vereniging …
- EuGH, 16.06.2022 - C-700/19
Kartell auf dem Markt für optische Laufwerke: Der Gerichtshof erklärt den …
- EuGH, 29.10.2015 - C-78/14
Kommission / ANKO - Rechtsmittel - Schiedsklausel - Siebtes Rahmenprogramm für …
- EuG, 27.02.2014 - T-128/11
LG Display und LG Display Taiwan / Kommission
- EuG, 12.12.2018 - T-684/14
KRKA/ Kommission - Wettbewerb - Kartelle - Markt für das …
- Generalanwalt beim EuGH, 03.06.2021 - C-697/19
Sony Corporation und Sony Electronics/ Kommission - Rechtsmittel - Wettbewerb - …
- EuGH, 27.06.2024 - C-197/19
Der Gerichtshof entscheidet über die Frage, ob auf dem Markt für Perindopril …
- EuG, 24.09.2019 - T-466/17
Printeos u.a./ Kommission - Wettbewerb - Kartelle - Markt für Standardumschläge …
- EuGH, 27.06.2024 - C-164/19
Der Gerichtshof entscheidet über die Frage, ob auf dem Markt für Perindopril …
- EuGH, 27.06.2024 - C-198/19
Der Gerichtshof entscheidet über die Frage, ob auf dem Markt für Perindopril …
- EuGH, 27.06.2024 - C-166/19
Der Gerichtshof entscheidet über die Frage, ob auf dem Markt für Perindopril …
- EuGH, 27.06.2024 - C-144/19
Der Gerichtshof entscheidet über die Frage, ob auf dem Markt für Perindopril …
- Generalanwalt beim EuGH, 12.03.2026 - C-160/24
" Pourvoi - Concurrence - Article 101 TFUE - Euro Interbank Offered Rates …
{FN:91} Voir, mutatis mutandis, conclusions de l'avocate générale Kokott dans l'affaire Servier e.a./Commission (C-201/19 P, EU:C:2022:577, point 257). - Generalanwalt beim EuGH, 12.03.2026 - C-191/24
" Pourvoi - Concurrence - Article 101 TFUE - Euro Interbank Offered Rates …
{FN:96} Voir, mutatis mutandis, conclusions de l'avocate générale Kokott dans l'affaire Servier e.a./Commission (C-201/19 P, EU:C:2022:577, point 257).
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