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Schlußanträge unten: Generalanwalt beim EuGH, 24.09.2014

Rechtsprechung
   EuGH, 26.02.2015 - C-359/13   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2015,2672
EuGH, 26.02.2015 - C-359/13 (https://dejure.org/2015,2672)
EuGH, Entscheidung vom 26.02.2015 - C-359/13 (https://dejure.org/2015,2672)
EuGH, Entscheidung vom 26. Februar 2015 - C-359/13 (https://dejure.org/2015,2672)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Europäischer Gerichtshof

    Martens

    Vorlage zur Vorabentscheidung - Freizügigkeit - Art. 20 AEUV und 21 AEUV - Angehöriger eines Mitgliedstaats - Wohnort in einem anderen Mitgliedstaat - Studium in einem überseeischen Land oder Gebiet - Weitergewährung der Finanzierung einer Hochschulausbildung - ...

  • Europäischer Gerichtshof

    Martens

    Vorlage zur Vorabentscheidung - Freizügigkeit - Art. 20 AEUV und 21 AEUV - Angehöriger eines Mitgliedstaats - Wohnort in einem anderen Mitgliedstaat - Studium in einem überseeischen Land oder Gebiet - Weitergewährung der Finanzierung einer Hochschulausbildung - ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Wohnsitzerfordernis bei Weitergewährung der Finanzierung einer Hochschulausbildung außerhalb des Mitgliedstaates; Vorabentscheidungsersuchen des niederländischen Centrale Raad van Beroep

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Sonstiges (2)

  • Europäischer Gerichtshof (Vorlagefragen)

    Martens

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)

    Vorabentscheidungsersuchen " Centrale Raad van Beroep - Auslegung der Art. 20, 21 und 45 AEUV sowie von Art. 7 Abs. 2 der Verordnung (EWG) Nr. 1612/68 des Rates vom 15. Oktober 1968 über die Freizügigkeit der Arbeitnehmer innerhalb der Gemeinschaft (ABl. L 257, S. 2) - ...

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2015, 457
 
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Wird zitiert von ... (24)Zitiert selbst (8)

  • EuGH, 18.07.2013 - C-523/11

    Deutschland darf die über einen Zeitraum von einem Jahr hinausgehende Gewährung …

    Auszug aus EuGH, 26.02.2015 - C-359/13
    Rn. 20 Zunächst ist darauf hinzuweisen, dass Frau Martens als niederländische Staatsangehörige gemäß Art. 20 Abs. 1 AEUV Unionsbürgerin ist und sich daher, gegebenenfalls auch gegenüber ihrem Herkunftsmitgliedstaat, auf die mit der Unionsbürgerschaft verbundenen Rechte berufen kann (vgl. Urteile Morgan und Bucher, C-11/06 und C-12/06, EU:C:2007:626, Rn. 22, sowie Prinz und Seeberger, C-523/11 und C-585/11, EU:C:2013:524, Rn. 23 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    Rn. 21 Wie der Gerichtshof wiederholt entschieden hat, ist der Unionsbürgerstatus dazu bestimmt, der grundlegende Status der Staatsangehörigen der Mitgliedstaaten zu sein, der es denjenigen unter ihnen, die sich in der gleichen Situation befinden, erlaubt, im sachlichen Anwendungsbereich des AEU-Vertrags unabhängig von ihrer Staatsangehörigkeit und unbeschadet der insoweit ausdrücklich vorgesehenen Ausnahmen die gleiche rechtliche Behandlung zu genießen (Urteile D'Hoop, C-224/98, EU:C:2002:432, Rn. 28, sowie Prinz und Seeberger, EU:C:2013:524, Rn. 24 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    Rn. 22 In den Geltungsbereich des Unionsrechts fallen u. a. diejenigen Situationen, die sich auf die Ausübung der durch den Vertrag garantierten Grundfreiheiten beziehen, insbesondere auch die, in denen es um das durch Art. 21 AEUV verliehene Recht geht, sich im Hoheitsgebiet der Mitgliedstaaten frei zu bewegen und aufzuhalten (Urteile Morgan und Bucher, EU:C:2007:626, Rn. 23, sowie Prinz und Seeberger, EU:C:2013:524, Rn. 25 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    Rn. 23 Insoweit ist darauf hinzuweisen, dass die Mitgliedstaaten nach Art. 165 Abs. 1 AEUV zwar für die Lehrinhalte und die Gestaltung ihrer jeweiligen Bildungssysteme zuständig sind, doch müssen sie diese Zuständigkeit unter Beachtung des Unionsrechts und insbesondere der Bestimmungen des Vertrags über das durch Art. 21 Abs. 1 AEUV jedem Unionsbürger verliehene Recht ausüben, sich im Hoheitsgebiet der Mitgliedstaaten frei zu bewegen und aufzuhalten (Urteile Morgan und Bucher, EU:C:2007:626, Rn. 24, sowie Prinz und Seeberger, EU:C:2013:524, Rn. 26 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    Sieht ein Mitgliedstaat jedoch ein solches System vor, nach dem Studierende eine solche Förderung in Anspruch nehmen können, muss er dafür Sorge tragen, dass die Modalitäten der Bewilligung dieser Förderung das genannte Recht, sich im Hoheitsgebiet der Mitgliedstaaten frei zu bewegen und aufzuhalten, nicht in ungerechtfertigter Weise beschränken (vgl. in diesem Sinne Urteile Morgan und Bucher, EU:C:2007:626, Rn. 28, Prinz und Seeberger, EU:C:2013:524, Rn. 30, sowie Thiele Meneses, C-220/12, EU:C:2013:683, Rn. 25).

    Rn. 25 Hierzu geht aus einer ständigen Rechtsprechung hervor, dass eine nationale Regelung, die bestimmte eigene Staatsangehörige allein deswegen benachteiligt, weil sie von ihrer Freiheit, sich in einen anderen Mitgliedstaat zu begeben und dort aufzuhalten, Gebrauch gemacht haben, eine Beschränkung der Freiheiten darstellt, die Art. 21 Abs. 1 AEUV jedem Unionsbürger zuerkennt (Urteile Morgan und Bucher, EU:C:2007:626, Rn. 25, sowie Prinz und Seeberger, EU:C:2013:524, Rn. 27).

    Rn. 26 Die vom Vertrag auf dem Gebiet der Freizügigkeit der Unionsbürger gewährten Erleichterungen könnten nämlich nicht ihre volle Wirkung entfalten, wenn ein Staatsangehöriger eines Mitgliedstaats von ihrer Wahrnehmung durch Hindernisse abgehalten werden könnte, die seinem Aufenthalt in einem anderen Mitgliedstaat infolge einer Regelung seines Herkunftsstaats entgegenstehen, die ihn allein deshalb ungünstiger stellt, weil er von diesen Erleichterungen Gebrauch gemacht hat (vgl. in diesem Sinne Urteile Morgan und Bucher, EU:C:2007:626, Rn. 26, sowie Prinz und Seeberger, EU:C:2013:524, Rn. 28).

    Rn. 27 Dies gilt angesichts der mit Art. 6 Buchst. e AEUV und Art. 165 Abs. 2 zweiter Gedankenstrich AEUV verfolgten Ziele, u. a. die Mobilität von Lernenden und Lehrenden zu fördern, in besonderem Maß im Bereich der Bildung (vgl. Urteile D'Hoop, EU:C:2002:432, Rn. 32, Morgan und Bucher, EU:C:2007:626, Rn. 27, sowie Prinz und Seeberger, EU:C:2013:524, Rn. 29).

    Rn. 31 Die im Ausgangsverfahren in Rede stehende Regelung könnte dadurch, dass sie die weitere Finanzierung des Auslandsstudiums von der Drei-von-sechs-Jahren-Regel abhängig macht, angesichts der Auswirkungen, die die Ausübung der Freiheit, sich in einen anderen Mitgliedstaat zu begeben und dort aufzuhalten, auf die Möglichkeit haben kann, eine Finanzierung für eine Hochschulausbildung zu erhalten, einen Antragsteller allein deshalb benachteiligen, weil er von dieser Freiheit Gebrauch gemacht hat (vgl. in diesem Sinne Urteile D'Hoop, EU:C:2002:432, Rn. 30, Prinz und Seeberger, EU:C:2013:524, Rn. 32, sowie Thiele Meneses, EU:C:2013:683, Rn. 28).

    Rn. 33 Somit ist festzustellen, dass die in Art. 2.14 Abs. 2 WSF 2000 vorgesehene Drei-von-sechs-Jahren-Regel auch dann eine Beschränkung des nach Art. 21 AEUV allen Unionsbürgern zustehenden Rechts auf Freizügigkeit und auf freien Aufenthalt darstellt, wenn sie unterschiedslos für niederländische Staatsangehörige und für andere Unionsbürger gilt (vgl. in diesem Sinne Urteil Prinz und Seeberger, EU:C:2013:524, Rn. 31).

    Nach der Rechtsprechung des Gerichtshofs ist eine Maßnahme verhältnismäßig, wenn sie zur Erreichung des verfolgten Ziels geeignet ist und nicht über das hinausgeht, was dazu notwendig ist (Urteile De Cuyper, C-406/04, EU:C:2006:491, Rn. 40 und 42, Morgan und Bucher, EU:C:2007:626, Rn. 33, sowie Prinz und Seeberger, EU:C:2013:524, Rn. 33).

    Rn. 37 Nach ständiger Rechtsprechung darf der von einem Mitgliedstaat verlangte Nachweis für die Geltendmachung des Bestehens eines tatsächlichen Bandes der Integration jedoch keinen zu starken Ausschlusscharakter haben, indem er einem Gesichtspunkt, der nicht zwangsläufig für den tatsächlichen und effektiven Grad der Verbundenheit des Antragstellers mit dem Mitgliedstaat repräsentativ ist, unangemessen hohe Bedeutung beimisst und jeden anderen repräsentativen Gesichtspunkt ausschließt (vgl. Urteile D'Hoop, EU:C:2002:432, Rn. 39, Prinz und Seeberger, EU:C:2013:524, Rn. 37, sowie Thiele Meneses, EU:C:2013:683, Rn. 36).

    Rn. 41 Die im Ausgangsverfahren in Rede stehende Regelung hat jedoch dadurch, dass sie eine Beschränkung des Rechts eines Unionsbürgers wie der Klägerin des Ausgangsverfahrens schafft, sich im Hoheitsgebiet der Mitgliedstaaten frei zu bewegen und aufzuhalten, ebenfalls einen zu starken Ausschlusscharakter, denn sie lässt die Berücksichtigung etwaiger anderer Verbindungen eines solchen Studierenden zum leistenden Mitgliedstaat, wie z. B. Staatsangehörigkeit, Schulausbildung, Familie, Beschäftigung, Sprachkenntnisse und sonstige soziale oder wirtschaftliche Bindungen, nicht zu (vgl. in diesem Sinne Urteil Prinz und Seeberger, EU:C:2013:524, Rn. 38).

  • EuGH, 23.10.2007 - C-11/06

    DAS BUNDESAUSBILDUNGSFÖRDERUNGSGESETZ BESCHRÄNKT DIE FREIZÜGIGKEIT DER …

    Auszug aus EuGH, 26.02.2015 - C-359/13
    Rn. 20 Zunächst ist darauf hinzuweisen, dass Frau Martens als niederländische Staatsangehörige gemäß Art. 20 Abs. 1 AEUV Unionsbürgerin ist und sich daher, gegebenenfalls auch gegenüber ihrem Herkunftsmitgliedstaat, auf die mit der Unionsbürgerschaft verbundenen Rechte berufen kann (vgl. Urteile Morgan und Bucher, C-11/06 und C-12/06, EU:C:2007:626, Rn. 22, sowie Prinz und Seeberger, C-523/11 und C-585/11, EU:C:2013:524, Rn. 23 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    Rn. 22 In den Geltungsbereich des Unionsrechts fallen u. a. diejenigen Situationen, die sich auf die Ausübung der durch den Vertrag garantierten Grundfreiheiten beziehen, insbesondere auch die, in denen es um das durch Art. 21 AEUV verliehene Recht geht, sich im Hoheitsgebiet der Mitgliedstaaten frei zu bewegen und aufzuhalten (Urteile Morgan und Bucher, EU:C:2007:626, Rn. 23, sowie Prinz und Seeberger, EU:C:2013:524, Rn. 25 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    Rn. 23 Insoweit ist darauf hinzuweisen, dass die Mitgliedstaaten nach Art. 165 Abs. 1 AEUV zwar für die Lehrinhalte und die Gestaltung ihrer jeweiligen Bildungssysteme zuständig sind, doch müssen sie diese Zuständigkeit unter Beachtung des Unionsrechts und insbesondere der Bestimmungen des Vertrags über das durch Art. 21 Abs. 1 AEUV jedem Unionsbürger verliehene Recht ausüben, sich im Hoheitsgebiet der Mitgliedstaaten frei zu bewegen und aufzuhalten (Urteile Morgan und Bucher, EU:C:2007:626, Rn. 24, sowie Prinz und Seeberger, EU:C:2013:524, Rn. 26 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    Sieht ein Mitgliedstaat jedoch ein solches System vor, nach dem Studierende eine solche Förderung in Anspruch nehmen können, muss er dafür Sorge tragen, dass die Modalitäten der Bewilligung dieser Förderung das genannte Recht, sich im Hoheitsgebiet der Mitgliedstaaten frei zu bewegen und aufzuhalten, nicht in ungerechtfertigter Weise beschränken (vgl. in diesem Sinne Urteile Morgan und Bucher, EU:C:2007:626, Rn. 28, Prinz und Seeberger, EU:C:2013:524, Rn. 30, sowie Thiele Meneses, C-220/12, EU:C:2013:683, Rn. 25).

    Rn. 25 Hierzu geht aus einer ständigen Rechtsprechung hervor, dass eine nationale Regelung, die bestimmte eigene Staatsangehörige allein deswegen benachteiligt, weil sie von ihrer Freiheit, sich in einen anderen Mitgliedstaat zu begeben und dort aufzuhalten, Gebrauch gemacht haben, eine Beschränkung der Freiheiten darstellt, die Art. 21 Abs. 1 AEUV jedem Unionsbürger zuerkennt (Urteile Morgan und Bucher, EU:C:2007:626, Rn. 25, sowie Prinz und Seeberger, EU:C:2013:524, Rn. 27).

    Rn. 26 Die vom Vertrag auf dem Gebiet der Freizügigkeit der Unionsbürger gewährten Erleichterungen könnten nämlich nicht ihre volle Wirkung entfalten, wenn ein Staatsangehöriger eines Mitgliedstaats von ihrer Wahrnehmung durch Hindernisse abgehalten werden könnte, die seinem Aufenthalt in einem anderen Mitgliedstaat infolge einer Regelung seines Herkunftsstaats entgegenstehen, die ihn allein deshalb ungünstiger stellt, weil er von diesen Erleichterungen Gebrauch gemacht hat (vgl. in diesem Sinne Urteile Morgan und Bucher, EU:C:2007:626, Rn. 26, sowie Prinz und Seeberger, EU:C:2013:524, Rn. 28).

    Rn. 27 Dies gilt angesichts der mit Art. 6 Buchst. e AEUV und Art. 165 Abs. 2 zweiter Gedankenstrich AEUV verfolgten Ziele, u. a. die Mobilität von Lernenden und Lehrenden zu fördern, in besonderem Maß im Bereich der Bildung (vgl. Urteile D'Hoop, EU:C:2002:432, Rn. 32, Morgan und Bucher, EU:C:2007:626, Rn. 27, sowie Prinz und Seeberger, EU:C:2013:524, Rn. 29).

    Nach der Rechtsprechung des Gerichtshofs ist eine Maßnahme verhältnismäßig, wenn sie zur Erreichung des verfolgten Ziels geeignet ist und nicht über das hinausgeht, was dazu notwendig ist (Urteile De Cuyper, C-406/04, EU:C:2006:491, Rn. 40 und 42, Morgan und Bucher, EU:C:2007:626, Rn. 33, sowie Prinz und Seeberger, EU:C:2013:524, Rn. 33).

  • EuGH, 24.10.2013 - C-220/12

    Thiele Meneses - Unionsbürgerschaft - Art. 20 AEUV und 21 AEUV - Recht, sich frei …

    Auszug aus EuGH, 26.02.2015 - C-359/13
    Sieht ein Mitgliedstaat jedoch ein solches System vor, nach dem Studierende eine solche Förderung in Anspruch nehmen können, muss er dafür Sorge tragen, dass die Modalitäten der Bewilligung dieser Förderung das genannte Recht, sich im Hoheitsgebiet der Mitgliedstaaten frei zu bewegen und aufzuhalten, nicht in ungerechtfertigter Weise beschränken (vgl. in diesem Sinne Urteile Morgan und Bucher, EU:C:2007:626, Rn. 28, Prinz und Seeberger, EU:C:2013:524, Rn. 30, sowie Thiele Meneses, C-220/12, EU:C:2013:683, Rn. 25).

    Rn. 31 Die im Ausgangsverfahren in Rede stehende Regelung könnte dadurch, dass sie die weitere Finanzierung des Auslandsstudiums von der Drei-von-sechs-Jahren-Regel abhängig macht, angesichts der Auswirkungen, die die Ausübung der Freiheit, sich in einen anderen Mitgliedstaat zu begeben und dort aufzuhalten, auf die Möglichkeit haben kann, eine Finanzierung für eine Hochschulausbildung zu erhalten, einen Antragsteller allein deshalb benachteiligen, weil er von dieser Freiheit Gebrauch gemacht hat (vgl. in diesem Sinne Urteile D'Hoop, EU:C:2002:432, Rn. 30, Prinz und Seeberger, EU:C:2013:524, Rn. 32, sowie Thiele Meneses, EU:C:2013:683, Rn. 28).

    Rn. 36 Hierzu ist festzustellen, dass sowohl die Integration der Studierenden als auch der Wille, das Bestehen einer gewissen Verbindung zwischen der Gesellschaft des leistenden Mitgliedstaats und dem Empfänger einer Leistung wie der im Ausgangsverfahren in Rede stehenden zu überprüfen, objektive Erwägungen des Allgemeininteresses darzustellen vermögen, die es rechtfertigen können, dass die Freizügigkeit der Unionsbürger möglicherweise durch die Voraussetzungen für die Gewährung der Leistung berührt wird (vgl. in diesem Sinne Urteil Thiele Meneses, EU:C:2013:683, Rn. 34 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    Rn. 37 Nach ständiger Rechtsprechung darf der von einem Mitgliedstaat verlangte Nachweis für die Geltendmachung des Bestehens eines tatsächlichen Bandes der Integration jedoch keinen zu starken Ausschlusscharakter haben, indem er einem Gesichtspunkt, der nicht zwangsläufig für den tatsächlichen und effektiven Grad der Verbundenheit des Antragstellers mit dem Mitgliedstaat repräsentativ ist, unangemessen hohe Bedeutung beimisst und jeden anderen repräsentativen Gesichtspunkt ausschließt (vgl. Urteile D'Hoop, EU:C:2002:432, Rn. 39, Prinz und Seeberger, EU:C:2013:524, Rn. 37, sowie Thiele Meneses, EU:C:2013:683, Rn. 36).

    Rn. 38 Was den Grad der Verbundenheit des Empfängers einer Leistung mit dem betreffenden Mitgliedstaat angeht, hat der Gerichtshof zu Leistungen, die wie die im Ausgangsverfahren in Rede stehende nicht unionsrechtlich geregelt sind, entschieden, dass die Mitgliedstaaten ein weites Ermessen in Bezug auf die Festlegung der Kriterien zur Beurteilung einer solchen Verbundenheit haben (vgl. in diesem Sinne Urteile Gottwald, C-103/08, EU:C:2009:597, Rn. 34, sowie Thiele Meneses, EU:C:2013:683, Rn. 37).

  • EuGH, 11.07.2002 - C-224/98

    D'Hoop - "Unionsbürgerschaft - Grundsatz der Nichtdiskriminierung - Nationale …

    Auszug aus EuGH, 26.02.2015 - C-359/13
    Rn. 21 Wie der Gerichtshof wiederholt entschieden hat, ist der Unionsbürgerstatus dazu bestimmt, der grundlegende Status der Staatsangehörigen der Mitgliedstaaten zu sein, der es denjenigen unter ihnen, die sich in der gleichen Situation befinden, erlaubt, im sachlichen Anwendungsbereich des AEU-Vertrags unabhängig von ihrer Staatsangehörigkeit und unbeschadet der insoweit ausdrücklich vorgesehenen Ausnahmen die gleiche rechtliche Behandlung zu genießen (Urteile D'Hoop, C-224/98, EU:C:2002:432, Rn. 28, sowie Prinz und Seeberger, EU:C:2013:524, Rn. 24 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    Rn. 27 Dies gilt angesichts der mit Art. 6 Buchst. e AEUV und Art. 165 Abs. 2 zweiter Gedankenstrich AEUV verfolgten Ziele, u. a. die Mobilität von Lernenden und Lehrenden zu fördern, in besonderem Maß im Bereich der Bildung (vgl. Urteile D'Hoop, EU:C:2002:432, Rn. 32, Morgan und Bucher, EU:C:2007:626, Rn. 27, sowie Prinz und Seeberger, EU:C:2013:524, Rn. 29).

    Rn. 31 Die im Ausgangsverfahren in Rede stehende Regelung könnte dadurch, dass sie die weitere Finanzierung des Auslandsstudiums von der Drei-von-sechs-Jahren-Regel abhängig macht, angesichts der Auswirkungen, die die Ausübung der Freiheit, sich in einen anderen Mitgliedstaat zu begeben und dort aufzuhalten, auf die Möglichkeit haben kann, eine Finanzierung für eine Hochschulausbildung zu erhalten, einen Antragsteller allein deshalb benachteiligen, weil er von dieser Freiheit Gebrauch gemacht hat (vgl. in diesem Sinne Urteile D'Hoop, EU:C:2002:432, Rn. 30, Prinz und Seeberger, EU:C:2013:524, Rn. 32, sowie Thiele Meneses, EU:C:2013:683, Rn. 28).

    Rn. 37 Nach ständiger Rechtsprechung darf der von einem Mitgliedstaat verlangte Nachweis für die Geltendmachung des Bestehens eines tatsächlichen Bandes der Integration jedoch keinen zu starken Ausschlusscharakter haben, indem er einem Gesichtspunkt, der nicht zwangsläufig für den tatsächlichen und effektiven Grad der Verbundenheit des Antragstellers mit dem Mitgliedstaat repräsentativ ist, unangemessen hohe Bedeutung beimisst und jeden anderen repräsentativen Gesichtspunkt ausschließt (vgl. Urteile D'Hoop, EU:C:2002:432, Rn. 39, Prinz und Seeberger, EU:C:2013:524, Rn. 37, sowie Thiele Meneses, EU:C:2013:683, Rn. 36).

  • EuGH, 18.07.2006 - C-406/04

    DIE FREIZÜGIGKEIT UND DIE AUFENTHALTSFREIHEIT STEHEN EINER AUFENTHALTSKLAUSEL ALS …

    Auszug aus EuGH, 26.02.2015 - C-359/13
    Nach der Rechtsprechung des Gerichtshofs ist eine Maßnahme verhältnismäßig, wenn sie zur Erreichung des verfolgten Ziels geeignet ist und nicht über das hinausgeht, was dazu notwendig ist (Urteile De Cuyper, C-406/04, EU:C:2006:491, Rn. 40 und 42, Morgan und Bucher, EU:C:2007:626, Rn. 33, sowie Prinz und Seeberger, EU:C:2013:524, Rn. 33).
  • EuGH, 14.06.2012 - C-542/09

    Die niederländische Regelung, wonach die Finanzierung eines Auslandstudiums von …

    Auszug aus EuGH, 26.02.2015 - C-359/13
    Rn. 40 Insoweit ist darauf hinzuweisen, dass der Gerichtshof in Bezug auf die im Ausgangsverfahren in Rede stehende Regelung bereits festgestellt hat, dass die Anwendung der Drei-von-sechs-Jahren-Regel zu einer ungerechtfertigten Ungleichbehandlung von niederländischen Arbeitnehmern und in den Niederlanden wohnenden Wanderarbeitnehmern führt, da diese Regel, indem sie konkrete Zeiträume des Wohnens im Hoheitsgebiet des betreffenden Mitgliedstaats vorschreibt, einem Umstand den Vorzug gibt, der nicht zwangsläufig der einzige für den tatsächlichen Grad der Verbundenheit zwischen dem Betreffenden und dem Mitgliedstaat repräsentative Umstand ist, und daher einen zu starken Ausschlusscharakter hat (vgl. Urteil Kommission/Niederlande, C-542/09, EU:C:2012:346, Rn. 86 und 88).
  • EuGH, 01.10.2009 - C-103/08

    Gottwald - Freizügigkeit - Unionsbürgerschaft - Art. 12 EG - Zurverfügungstellung …

    Auszug aus EuGH, 26.02.2015 - C-359/13
    Rn. 38 Was den Grad der Verbundenheit des Empfängers einer Leistung mit dem betreffenden Mitgliedstaat angeht, hat der Gerichtshof zu Leistungen, die wie die im Ausgangsverfahren in Rede stehende nicht unionsrechtlich geregelt sind, entschieden, dass die Mitgliedstaaten ein weites Ermessen in Bezug auf die Festlegung der Kriterien zur Beurteilung einer solchen Verbundenheit haben (vgl. in diesem Sinne Urteile Gottwald, C-103/08, EU:C:2009:597, Rn. 34, sowie Thiele Meneses, EU:C:2013:683, Rn. 37).
  • EuGH, 22.05.2008 - C-499/06

    DIE ZAHLUNG EINER INVALIDITÄTSRENTE, DIE EIN MITGLIEDSTAAT ZIVILEN KRIEGS- ODER …

    Auszug aus EuGH, 26.02.2015 - C-359/13
    Rn. 32 Wie die Generalanwältin in Nr. 106 ihrer Schlussanträge ausgeführt hat, ist es dabei unerheblich, dass längere Zeit vergangen ist, seit die Klägerin des Ausgangsverfahrens von ihren Freizügigkeitsrechten Gebrauch gemacht hat (vgl. entsprechend Urteil Nerkowska, C-499/06, EU:C:2008:300, Rn. 47).
  • EuGH, 05.06.2018 - C-673/16

    Der Begriff "Ehegatte" im Sinne der unionsrechtlichen Bestimmungen über die …

    Rn. 41 Allerdings kann eine Beschränkung der Personenfreizügigkeit, die wie im Ausgangsverfahren von der Staatsangehörigkeit der Betroffenen unabhängig ist, nach ständiger Rechtsprechung gerechtfertigt sein, wenn sie auf objektiven Erwägungen des Allgemeininteresses beruht und in einem angemessenen Verhältnis zu dem mit dem nationalen Recht legitimerweise verfolgten Zweck steht (…vgl. in diesem Sinne Urteile vom 14. Oktober 2008, Grunkin und Paul, C-353/06, EU:C:2008:559, Rn. 29, vom 26. Februar 2015, Martens, C-359/13, EU:C:2015:118, Rn. 34, …sowie vom 2. Juni 2016, Bogendorff von Wolffersdorff, C-438/14, EU:C:2016:401, Rn. 48).

    Nach der Rechtsprechung des Gerichtshofs ist eine Maßnahme verhältnismäßig, wenn sie zur Erreichung des verfolgten Ziels geeignet ist und nicht über das hinausgeht, was dazu notwendig ist (Urteil vom 26. Februar 2015, Martens, C-359/13, EU:C:2015:118, Rn. 34 und die dort angeführte Rechtsprechung).

  • EuGH, 25.07.2018 - C-679/16

    A (Hilfe für eine schwerbehinderte Person) - Vorlage zur Vorabentscheidung - …

    Rn. 55 Dies vorausgeschickt ist darauf hinzuweisen, dass A als finnischer Staatsangehöriger gemäß Art. 20 Abs. 1 AEUV Unionsbürger ist und sich daher, gegebenenfalls auch gegenüber seinem Herkunftsmitgliedstaat, auf die mit der Unionsbürgerschaft verbundenen Rechte berufen kann (vgl. u. a. Urteil vom 26. Februar 2015, Martens, C-359/13, EU:C:2015:118, Rn. 20 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    Rn. 58 In diesem Zusammenhang hat der Gerichtshof darauf hingewiesen, dass die Mitgliedstaaten nach Art. 165 Abs. 1 AEUV zwar für die Lehrinhalte und die Gestaltung ihrer jeweiligen Bildungssysteme zuständig sind, sie diese Zuständigkeit aber unter Beachtung des Unionsrechts und insbesondere der Bestimmungen des Vertrags über das durch Art. 21 Abs. 1 AEUV jedem Unionsbürger verliehene Recht ausüben müssen, sich im Hoheitsgebiet der Mitgliedstaaten frei zu bewegen und aufzuhalten (Urteil vom 26. Februar 2015, Martens, C-359/13, EU:C:2015:118, Rn. 23 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    Sieht ein Mitgliedstaat jedoch ein solches System vor, nach dem Studenten eine solche Förderung in Anspruch nehmen können, muss er dafür Sorge tragen, dass die Modalitäten der Bewilligung dieser Förderung das genannte Recht, sich im Hoheitsgebiet der Mitgliedstaaten frei zu bewegen und aufzuhalten, nicht in ungerechtfertigter Weise beschränken (vgl. insbesondere Urteil vom 26. Februar 2015, Martens, C-359/13, EU:C:2015:118, Rn. 24).

    Rn. 60 Aus einer ständigen Rechtsprechung geht außerdem hervor, dass eine nationale Regelung, die bestimmte eigene Staatsangehörige allein deswegen benachteiligt, weil sie von ihrer Freiheit, sich in einen anderen Mitgliedstaat zu begeben und dort aufzuhalten, Gebrauch gemacht haben, eine Beschränkung der Freiheiten darstellt, die Art. 21 Abs. 1 AEUV jedem Unionsbürger zuerkennt (Urteil vom 26. Februar 2015, Martens, C-359/13, EU:C:2015:118, Rn. 25).

    Rn. 61 Die vom Vertrag auf dem Gebiet der Freizügigkeit der Unionsbürger gewährten Erleichterungen könnten nämlich nicht ihre volle Wirkung entfalten, wenn ein Staatsangehöriger eines Mitgliedstaats von ihrer Wahrnehmung durch Hindernisse abgehalten werden könnte, die seinem Aufenthalt in einem anderen Mitgliedstaat infolge einer Regelung seines Herkunftsstaats entgegenstehen, die ihn allein deshalb ungünstiger stellt, weil er von diesen Erleichterungen Gebrauch gemacht hat (vgl. u. a. Urteil vom 26. Februar 2015, Martens, C-359/13, EU:C:2015:118, Rn. 26).

    Rn. 62 Dies gilt angesichts der mit Art. 6 Buchst. e und Art. 165 Abs. 2 zweiter Gedankenstrich AEUV verfolgten Ziele, u. a. die Mobilität von Lernenden und Lehrenden zu fördern, in besonderem Maß im Bereich der Bildung (vgl. u. a. Urteil vom 26. Februar 2015, Martens, C-359/13, EU:C:2015:118, Rn. 27).

    Nach der Rechtsprechung des Gerichtshofs ist eine Maßnahme verhältnismäßig, wenn sie zur Erreichung des verfolgten Ziels geeignet ist und nicht über das hinausgeht, was dazu notwendig ist (vgl. in diesem Sinne insbesondere Urteil vom 26. Februar 2015, Martens, C-359/13, EU:C:2015:118, Rn. 34 sowie die dort angeführte Rechtsprechung).

  • Generalanwalt beim EuGH, 31.01.2018 - C-679/16

    A (Hilfe für eine schwerbehinderte Person) - Vorlage zur Vorabentscheidung - Art. …

    {FN:25} Vgl. in diesem Sinne Urteil vom 26. Februar 2015, Martens (C-359/13, EU:C:2015:118, Rn. 20 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    {FN:26} Vgl. in diesem Sinne Urteil vom 26. Februar 2015, Martens (C-359/13, EU:C:2015:118, Rn. 21 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    {FN:27} Vgl. in diesem Sinne Urteil vom 26. Februar 2015, Martens (C-359/13, EU:C:2015:118, Rn. 22 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    {FN:28} Vgl. Urteil vom 26. Februar 2015, Martens (C-359/13, EU:C:2015:118, Rn. 25 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    {FN:29} Vgl. u. a. die Sachverhalte, die den Urteilen vom 18. Juli 2013, Prinz und Seeberger (C-523/11 und C-585/11, EU:C:2013:524), vom 24. Oktober 2013, Elrick (C-275/12, EU:C:2013:684), sowie vom 26. Februar 2015, Martens (C-359/13, EU:C:2015:118), zugrunde lagen.

    {FN:31} Vgl. Urteil vom 26. Februar 2015, Martens (C-359/13, EU:C:2015:118, Rn. 26 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    {FN:32} Vgl. in diesem Sinne Urteil vom 26. Februar 2015, Martens (C-359/13, EU:C:2015:118, Rn. 34 und die dort angeführte Rechtsprechung).

  • EuGH, 19.11.2020 - C-454/19

    ZW - Vorlage zur Vorabentscheidung - Unionsbürgerschaft - Art. 21 AEUV - Recht, …

    Rn. 23 Im vorliegenden Fall ist zum einen daran zu erinnern, dass eine Unionsbürgerin wie ZW, die Staatsangehörige eines Mitgliedstaats ist und die sich in einen anderen Mitgliedstaat begeben hat, von ihrer Freizügigkeit Gebrauch gemacht hat, so dass ihre Situation in den Geltungsbereich des Unionsrechts fällt (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 26. Februar 2015, Martens, C-359/13, EU:C:2015:118, Rn. 22, …und vom 13. November 2018, Raugevicius, C-247/17, EU:C:2018:898, Rn. 27 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    Rn. 30 Eine nationale Regelung, durch die bestimmte Angehörige eines Mitgliedstaats allein deswegen benachteiligt werden, weil sie von ihrer Freiheit, sich in einen anderen Mitgliedstaat zu begeben und sich dort aufzuhalten, Gebrauch gemacht haben, stellt eine Beschränkung der Freiheiten dar, die Art. 21 Abs. 1 AEUV jedem Unionsbürger zuerkennt (…vgl. in diesem Sinne Urteile vom 14. Oktober 2008, Grunkin und Paul, C-353/06, EU:C:2008:559, Rn. 21, vom 26. Februar 2015, Martens, C-359/13, EU:C:2015:118, Rn. 25 und die dort angeführte Rechtsprechung, …sowie vom 8. Juni 2017, Freitag, C-541/15, EU:C:2017:432, Rn. 35).

  • OVG Rheinland-Pfalz, 17.03.2026 - 6 A 11483/25

    Unterhaltsvorschussleistungsanspruch bei Wohnsitz im EU-Ausland

    Nationale Regelungen, die eigene Staatsangehörige allein deswegen benachteiligen, weil sie von ihrer Freiheit, sich in einen anderen Mitgliedstaat zu begeben und dort aufzuhalten, Gebrauch gemacht haben, stellen eine Beschränkung des Freizügigkeitsrechts aus Art. 21 Abs. 1 AEUV dar (EuGH, Urteil vom 26. Februar 2015 - C-359/13 -, curia Rn. 25; Urteil vom 26. Februar 2015 - C-359/13 -, curia Rn. 26; BVerwG…, Beschluss vom 3. November 2023 - 6 B 5.23 -, juris Rn. 16).

    Rn. 34 Nach der Rechtsprechung des Gerichtshofs der Europäischen Union ist es ein legitimes Anliegen des nationalen Gesetzgebers, sich einer tatsächlichen Verbundenheit einer Person, die eine staatliche Leistung begehrt, zu vergewissern (vgl. EuGH…, Urteil vom 11. Juli 2002 - C-224/98 -, curia Rn. 38;… Urteil vom 26. Oktober 2006 - C-192/05 -, curia Rn. 34 f.;… Urteil vom 23. Oktober 2007 - C-11/06 u.a. -, curia Rn. 43;… Urteil vom 22. Mai 2008 - C-499/06 -, curia Rn. 37;… Urteil vom 1. Oktober 2009 - C-103/08, curia Rn. 32; Urteil vom 26. Februar 2015 - C-359/13 -, curia Rn. 36).

    Für den Grad der Verbundenheit des Empfängers einer Leistung mit der Gesellschaft des betroffenen Mitgliedstaates kommt dem Mitgliedstaat grundsätzlich ein weites Ermessen in Bezug auf die Festlegung der Kriterien zur Beurteilung einer solchen Verbundenheit zu (vgl. EuGH…, Urteil vom 26. Oktober 2006 - C-192/05 -, curia Rn. 36;… Urteil vom 1. Oktober 2009 - C-103/08 -, curia Rn. 34;… Urteil vom 24. Oktober 2013 - C-220/12 -, curia Rn. 37; Urteil vom 26. Februar 2015 - C-359/13 -, curia Rn. 38).

    Damit werde einem Gesichtspunkt eine unangemessen hohe Bedeutung beigemessen, der nicht zwangsläufig für den tatsächlichen und effektiven Grad der Verbundenheit des betreffenden Unionsbürgers repräsentativ sei und damit einen zu starken Ausschlusscharakter habe (vgl. EuGH…, Urteil vom 11. Juli 2002 - C-224/98 -, curia Rn. 39;… Urteil vom 26. Oktober 2006 - C-192/05 -, curia Rn. 38 f.;… Urteil vom 21. Juli 2011 - C-503/09 -, curia Rn. 95;… Urteil vom 4. Oktober 2012 - C-75/11 -, curia Rn. 62;… Urteil vom 20. Juni 2013 - C-20/12 -, curia Rn. 72 und Rn. 76;… Urteil vom 24. Oktober 2013 - C-220/12 -, curia Rn. 36 und Rn. 40; Urteil vom 26. Februar 2015 - C-359/13 -, curia Rn. 40).

    Über das Kriterium der Staatsangehörigkeit hinaus, welches nach Auffassung des Senats allerdings als ein bereits zur Eröffnung des Anwendungsbereichs des Freizügigkeitsrechts herangezogenes Merkmal zirkulär ist, sind dies der Zeitraum einer in dem betreffenden Mitgliedstaat verbrachten Schul-, Ausbildungs- oder Arbeitszeit, eine bereits bestehende Einbindung der Person in das System der sozialen Sicherheit des betreffenden Mitgliedstaates sowie auch andere Faktoren wie familiäre Beziehungen, Sprachkenntnisse und das Vorliegen sonstiger sozialer und wirtschaftlicher Bindungen, wenn diese eine ausreichende Verbundenheit mit der Gesellschaft des betreffenden Mitgliedstaates belegen (vgl. EuGH…, Urteil vom 23. Oktober 2007- C-11/06 u.a. -, curia Rn. 45 f.;… Urteil vom 22. Mai 2008 - C-499/06 -, curia Rn. 41 f.;… Urteil vom 21. Juli 2011 - C-503/09 -, curia Rn. 97 ff.;… Urteil vom 18. Juli 2013 - C-523/11 u.a. -, curia Rn. 38;… Urteil vom 24. Oktober 2013 - C-220/12 -, curia Rn. 38; Urteil vom 26. Februar 2015 - C-359/13 -, curia Rn. 41;… Urteil vom 25. Juli 2018 - C-679/16 -, curia Rn. 70).

  • EuGH, 01.10.2026 - C-131/25

    Vorlage zur Vorabentscheidung - Unionsbürgerschaft - Art. 18 und 21 AEUV - …

    (…vgl. in diesem Sinne Urteile Bressol u. a., Rn. 28, und vom 26. Februar 2015, Martens, C-359/13, EU:C:2015:118, Rn. 23 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • Generalanwalt beim EuGH, 04.05.2017 - C-566/15

    Nach Ansicht von Generalanwalt Saugmandsgaard Øe ist das deutsche …

    {FN:43} Vgl. in diesem Sinne Urteil vom 26. Februar 2015, Martens (C-359/13, EU:C:2015:118, Rn. 23).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 08.04.2024 - L 12 SO 87/22

    Ist der Ausschluss von Schulassistenzleistungen für Deutsche mit gewöhnlichem …

    Eine nationale Regelung, die bestimmte eigene Staatsangehörige allein deswegen benachteiligt, weil sie von ihrer Freiheit, sich in einen anderen Mitgliedstaat zu begeben und sich dort aufzuhalten, Gebrauch gemacht haben, stellt eine Beschränkung der Freiheiten dar, die Art. 21 AEUV jedem Unionsbürger verleiht (…EuGH Urteile vom 18.07.2006, De Cuyper, C-406/04, ECLI:EU:C:2006:491, Rn. 39; und vom 26.02.2015, Martens, C-359/13, ECLI:EU:C:2015:118, Rn. 25).

    Die vom Vertrag eröffneten Erleichterungen der Freizügigkeit könnten ihre volle Wirkung nicht entfalten, wenn ein Staatsangehöriger eines Mitgliedstaats von ihrer Wahrnehmung durch Hindernisse abgehalten werden könnte, die seinem Aufenthalt im Aufnahmemitgliedstaat infolge einer Regelung seines Herkunftsstaats entgegenstehen, die Nachteile daran knüpft, dass er von diesen Erleichterungen Gebrauch gemacht hat (EuGH Urteil vom 26.02.2015, Martens, C-359/13, ECLI:EU:C:2015:118, Rn. 26).

  • Generalanwalt beim EuGH, 10.05.2016 - C-182/15

    Petruhhin - Vorlage zur Vorabentscheidung - Unionsbürgerschaft - Art. 18 Abs. 1 …

    {FN:9} - Vgl. u. a. Urteil vom 26. Februar 2015, Martens (C-359/13, EU:C:2015:118, Rn. 21 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    {FN:11} - Vgl. u. a. Urteile vom 11. Juli 2002, D'Hoop (…C-224/98, EU:C:2002:432, Rn. 29 und die dort angeführte Rechtsprechung), vom 16. Dezember 2008, Huber (…C-524/06, EU:C:2008:724, Rn. 71 und die dort angeführte Rechtsprechung), vom 4. Oktober 2012, Kommission/Österreich (…C-75/11, EU:C:2012:605, Rn. 39 und die dort angeführte Rechtsprechung), sowie vom 26. Februar 2015, Martens (C-359/13, EU:C:2015:118, Rn. 22 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    {FN:15} - Vgl. u. a. zu nationalen Bestimmungen, die eine Entschädigung der Opfer von Gewalttaten vorsehen, die im Inland begangen wurden, Urteil vom 2. Februar 1989, Cowan (…186/87, EU:C:1989:47, Rn. 19), zu einer nationalen Regelung im Bereich des Straf- und Strafverfahrensrechts Urteil vom 24. November 1998, Bickel und Franz (…C-274/96, EU:C:1998:563, Rn. 17), zu nationalen Regeln über den Namen einer Person Urteile vom 2. Oktober 2003, Garcia Avello (…C-148/02, EU:C:2003:539, Rn. 25), und vom 12. Mai 2011, Runevič-Vardyn und Wardyn (…C-391/09, EU:C:2011:291, Rn. 63 und die dort angeführte Rechtsprechung), zu einem Zwangsvollstreckungsverfahren zur Schuldenbeitreibung Urteil vom 29. April 2004, Pusa (…C-224/02, EU:C:2004:273, Rn. 22), zu nationalen Regeln für direkte Steuern Urteil vom 12. Juli 2005, Schempp (…C-403/03, EU:C:2005:446, Rn. 19), zu nationalen Regeln für die Bestimmung von Wahlberechtigten und zur Wählbarkeit bei den Wahlen zum Europäischen Parlament Urteil vom 12. September 2006, Spanien/Vereinigtes Königreich (…C-145/04, EU:C:2006:543, Rn. 78), zur Festlegung der Bedingungen für den Erwerb und den Verlust der Staatsangehörigkeit Urteil vom 2. März 2010, Rottmann (…C-135/08, EU:C:2010:104, Rn. 39 und 41), zur Zuständigkeit der Mitgliedstaaten für die Ausgestaltung ihrer Systeme der sozialen Sicherheit Urteile vom 19. Juli 2012, Reichel-Albert (…C-522/10, EU:C:2012:475, Rn. 38 und die dort angeführte Rechtsprechung), sowie vom 4. Oktober 2012, Kommission/Österreich (…C-75/11, EU:C:2012:605, Rn. 47 und die dort angeführte Rechtsprechung), und zu den Lehrinhalten und der Gestaltung der Bildungssysteme der Mitgliedstaaten Urteil vom 26. Februar 2015, Martens (C-359/13, EU:C:2015:118, Rn. 23 und die dort angeführte Rechtsprechung).

  • VGH Bayern, 22.12.2015 - 11 B 15.1350

    Nutzungsuntersagung eines nicht im Inland zugelassenen Kraftfahrzeugs

    Besondere Regelungen für Studenten bestehen nicht, denn aus den Zielvorgaben des Art. 165 Abs. 2 Spiegelstrich 2 AEUV, die Mobilität von Lernenden und Lehrenden zu fördern, ergeben sich keine über Art. 20 und 21 AEUV hinausgehenden Rechte (vgl. EuGH, U.v. 26.2.2015 - C-359/13 - ABl C 138 S. 6).
  • Generalanwalt beim EuGH, 04.02.2016 - C-165/14

    Nach Ansicht von Generalanwalt Szpunar ist es nicht zulässig, einen …

  • EuGH, 26.05.2016 - C-300/15

    Kohll und Kohll-Schlesser - Vorlage zur Vorabentscheidung - Art. 21 und 45 AEUV - …

  • Generalanwalt beim EuGH, 11.02.2021 - C-535/19

    A (Soins de santé publics) - Vorlage zur Vorabentscheidung - Unionsbürgerschaft - …

  • EuGH, 16.01.2025 - C-277/23

    Erasmus +-Stipendium: Der einem Studierenden gezahlte Betrag darf bei der …

  • Generalanwalt beim EuGH, 04.07.2024 - C-277/23

    Ministarstvo financija (Bourse Erasmus+) - Vorlage zur Vorabentscheidung - …

  • BVerwG, 03.11.2023 - 6 B 5.23

    (Keine) Beschränkung des unionsrechtlichen Freizügigkeitsrechts durch …

  • LSG Hessen, 24.04.2018 - L 4 SO 67/18

    Sozialhilfe SGB XII

  • VG Stade, 25.08.2021 - 1 A 1451/17

    Ausländerjagdschein; Europarecht; Fortsetzungsfeststellungsklage; …

  • Generalanwalt beim EuGH, 14.04.2016 - C-115/15

    NA - Vorlage zur Vorabentscheidung - Art. 20 AEUV und 21 AEUV - Art. 13 Abs. 2 …

  • VG München, 30.07.2026 - M 7 K 23.6010

    Deutsche Staatsangehörige bedürfen für die Jagdscheinerteilung einer deutschen …

  • Generalanwalt beim EuGH, 16.02.2023 - C-488/21

    Generalanwältin Capeta: Die Mutter einer mobilen EU-Arbeitnehmerin kann eine …

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 22.05.2015 - 12 B 312/15

    Verpflichtung zur vorläufigen Bewilligung eines Bildungskredits und zur Übernahme …

  • Generalanwalt beim EuGH, 10.02.2021 - C-718/19

    Ordre des barreaux francophones und germanophone u.a. (Mesures préventives en vue …

  • Generalanwalt beim EuGH, 26.01.2016 - C-233/14

    Kommission / Niederlande - Freizügigkeit der Unionsbürger - Gleichbehandlung - …

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Rechtsprechung
   Generalanwalt beim EuGH, 24.09.2014 - C-359/13   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2014,26715
Generalanwalt beim EuGH, 24.09.2014 - C-359/13 (https://dejure.org/2014,26715)
Generalanwalt beim EuGH, Entscheidung vom 24.09.2014 - C-359/13 (https://dejure.org/2014,26715)
Generalanwalt beim EuGH, Entscheidung vom 24. September 2014 - C-359/13 (https://dejure.org/2014,26715)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Europäischer Gerichtshof

    Martens

    Finanzmittel für eine Hochschulausbildung in überseeischen Gebieten - Wohnsitzvoraussetzung - "Drei-von-sechs-Jahren-Regel" - Ehemaliger Grenzarbeitnehmer

  • Wolters Kluwer

    Finanzierung einer Hochschulausbildung in Übersee für unterhaltsberechtigte Tochter eines Grenzarbeitnehmers bei Beendigung der Beschäftigung im Mitgliedstaat; Schlussanträge der Generalanwältin zum Vorabentscheidungsersuchen des niederländischen Centrale Raad van Beroep

  • rechtsportal.de

    Finanzierung einer Hochschulausbildung in Übersee für unterhaltsberechtigte Tochter eines Grenzarbeitnehmers bei Beendigung der Beschäftigung im Mitgliedstaat; Schlussanträge der Generalanwältin zum Vorabentscheidungsersuchen des niederländischen Centrale Raad van Beroep

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Zitiert selbst (41)

  • EuGH, 14.06.2012 - C-542/09

    Die niederländische Regelung, wonach die Finanzierung eines Auslandstudiums von …

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 24.09.2014 - C-359/13
    {FN:2} - EU:C:2012:346.

    {FN:11} - EU:C:2012:346.

    {FN:18} - Urteil Kommission/Niederlande (EU:C:2012:346, Rn. 34, 35 und 48 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    {FN:26} - Siehe Urteil Kommission/Niederlande (EU:C:2012:346, Rn. 64).

    {FN:34} - Urteil Kommission/Niederlande (EU:C:2012:346, Rn. 32 und 33 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    {FN:35} - Urteil Kommission/Niederlande (EU:C:2012:346, Rn. 38 und die dort angeführte Rechtsprechung) (Hervorhebung nur hier).

    {FN:36} - Urteil Kommission/Niederlande (EU:C:2012:346, Rn. 38 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    {FN:37} - Urteil Kommission/Niederlande (EU:C:2012:346, Rn. 44).

    {FN:40} - Vgl. Urteil Kommission/Niederlande (EU:C:2012:346, Rn. 48 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    {FN:59} - Vgl. Urteil Kommission/Niederlande (EU:C:2012:346, Rn. 69).

    {FN:77} - Vgl. Nr. 36 meiner Schlussanträge in der Rechtssache Kommission/Niederlande (C-542/09, EU:C:2012:79), vgl. auch Rn. 49 des Urteils in jener Rechtssache (EU:C:2012:346).

    {FN:81} - Vgl. Urteil Kommission/Niederlande (EU:C:2012:346, Rn. 49 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    {FN:83} - Vgl. Urteil Kommission/Niederlande (EU:C:2012:346, Rn. 50 und die dort angeführte Rechtsprechung).

  • EuGH, 18.07.2013 - C-523/11

    Deutschland darf die über einen Zeitraum von einem Jahr hinausgehende Gewährung …

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 24.09.2014 - C-359/13
    {FN:14} - Vgl. beispielsweise Urteil Prinz und Seeberger (C-523/11 und C-585/11, EU:C:2013:524, Rn. 26 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    {FN:15} - Vgl. beispielsweise die Urteile Morgan und Bucher (…C-11/06 und C-12/06, EU:C:2007:626, Rn. 28 und die dort angeführte Rechtsprechung), Prinz und Seeberger (EU:C:2013:524, Rn. 30 und die dort angeführte Rechtsprechung) und Elrick (…C-275/12, EU:C:2013:684, Rn. 25).

    {FN:89} - Vgl. beispielsweise Urteile Thiele Meneses (C-220/12, EU:C:2013:683), Elrick (EU:C:2013:684) sowie Prinz und Seeberger (EU:C:2013:524).

    {FN:90} - Vgl. beispielsweise Urteile Thiele Meneses (…EU:C:2013:683, Rn. 25), Elrick (…EU:C:2013:684, Rn. 25) sowie Prinz und Seeberger (EU:C:2013:524, Rn. 30 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    {FN:91} - Vgl. beispielsweise Urteile Thiele Meneses (…EU:C:2013:683, Rn. 27 und 28) sowie Prinz und Seeberger (EU:C:2013:524, Rn. 31 und 32).

    {FN:92} - Vgl. beispielsweise Urteile Thiele Meneses (…EU:C:2013:683, Rn. 35) sowie Prinz und Seeberger (EU:C:2013:524, Rn. 36 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    {FN:93} - Vgl. beispielsweise Urteile Thiele Meneses (…EU:C:2013:683, Rn. 35) sowie Prinz und Seeberger (EU:C:2013:524, Rn. 36 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    {FN:94} - Vgl. beispielsweise Urteile Thiele Meneses (…EU:C:2013:683, Rn. 38) sowie Prinz und Seeberger (EU:C:2013:524, Rn. 40).

    {FN:95} - Vgl. beispielsweise Urteile Thiele Meneses (…EU:C:2013:683, Rn. 38) sowie Prinz und Seeberger (EU:C:2013:524, Rn. 38).

    Vgl. beispielsweise auch die Urteile Morgan und Bucher (…EU:C:2007:626, Rn. 26 und die dort angeführte Rechtsprechung) sowie Prinz und Seeberger (EU:C:2013:524, Rn. 28).

  • EuGH, 24.10.2013 - C-220/12

    Thiele Meneses - Unionsbürgerschaft - Art. 20 AEUV und 21 AEUV - Recht, sich frei …

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 24.09.2014 - C-359/13
    {FN:89} - Vgl. beispielsweise Urteile Thiele Meneses (C-220/12, EU:C:2013:683), Elrick (EU:C:2013:684) sowie Prinz und Seeberger (EU:C:2013:524).

    {FN:90} - Vgl. beispielsweise Urteile Thiele Meneses (EU:C:2013:683, Rn. 25), Elrick (…EU:C:2013:684, Rn. 25) sowie Prinz und Seeberger (…EU:C:2013:524, Rn. 30 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    {FN:91} - Vgl. beispielsweise Urteile Thiele Meneses (EU:C:2013:683, Rn. 27 und 28) sowie Prinz und Seeberger (…EU:C:2013:524, Rn. 31 und 32).

    {FN:92} - Vgl. beispielsweise Urteile Thiele Meneses (EU:C:2013:683, Rn. 35) sowie Prinz und Seeberger (…EU:C:2013:524, Rn. 36 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    {FN:93} - Vgl. beispielsweise Urteile Thiele Meneses (EU:C:2013:683, Rn. 35) sowie Prinz und Seeberger (…EU:C:2013:524, Rn. 36 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    {FN:94} - Vgl. beispielsweise Urteile Thiele Meneses (EU:C:2013:683, Rn. 38) sowie Prinz und Seeberger (…EU:C:2013:524, Rn. 40).

    {FN:95} - Vgl. beispielsweise Urteile Thiele Meneses (EU:C:2013:683, Rn. 38) sowie Prinz und Seeberger (…EU:C:2013:524, Rn. 38).

  • EuGH, 20.03.2001 - C-33/99

    Fahmi und Esmoris Cerdeiro-Pinedo Amado - "Artikel 41 des Kooperationsabkommens …

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 24.09.2014 - C-359/13
    Im Urteil Fahmi und Esmoris Cerdeiro-Pinedo Amado (C-33/99, EU:C:2001:176) entschied der Gerichtshof, dass sie nicht aufgrund von Art. 7 Abs. 2 der Verordnung Nr. 1612/68 die Aufrechterhaltung einer sozialen Vergünstigung wie einer Studienfinanzierung beanspruchen konnte, da sie ihre Tätigkeit im Aufnahmemitgliedstaat beendet hatte und in ihren Herkunftsmitgliedstaat zurückgekehrt war (…Rn. 46 und 47).

    {FN:67} - Urteil Fahmi und Esmoris Cerdeiro-Pinedo Amado (EU:C:2001:176, Rn. 51).

    {FN:69} - Urteil Fahmi und Esmoris Cerdeiro-Pinedo Amado (EU:C:2001:176, Rn. 43).

    {FN:70} - Urteil Fahmi und Esmoris Cerdeiro-Pinedo Amado (EU:C:2001:176, Rn. 46 und 47).

    {FN:71} - Urteil Fahmi und Esmoris Cerdeiro-Pinedo Amado (EU:C:2001:176, Rn. 47).

    {FN:72} - Urteil Fahmi und Esmoris Cerdeiro-Pinedo Amado (EU:C:2001:176, Rn. 49).

  • EuGH, 18.07.2007 - C-212/05

    Hartmann - Grenzgänger - Verordnung (EWG) Nr. 1612/68 - Verlegung des Wohnsitzes …

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 24.09.2014 - C-359/13
    {FN:43} - Vgl. Urteil Hartmann (C-212/05, EU:C:2007:437, Rn. 17) (Hervorhebung nur hier), wo der Gerichtshof seinen Standpunkt im Urteil Ritter-Coulais (…C-152/03, EU:C:2006:123, Rn. 31 und 32) zusammenfasste.

    {FN:44} - Urteil Hartmann (EU:C:2007:437, Rn. 19).

    {FN:45} - Urteil Hartmann (EU:C:2007:437, Rn. 19 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    {FN:46} - Urteil Hartmann (EU:C:2007:437, Rn. 24 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    {FN:47} - Urteil Hartmann (EU:C:2007:437, Rn. 24 und die dort angeführte Rechtsprechung), vgl. auch beispielsweise Urteil Hendrix (…EU:C:2007:494, Rn. 47).

  • EuGH, 20.06.2013 - C-20/12

    Der Gerichtshof hat entschieden, dass die derzeitige luxemburgische Regelung, …

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 24.09.2014 - C-359/13
    Vgl. auch beispielsweise Urteil Giersch u. a. (C-20/12, EU:C:2013:411, Rn. 44).

    Vgl. beispielsweise auch Urteil Giersch u. a. (EU:C:2013:411, Rn. 45).

    {FN:39} - Vgl. beispielsweise Urteil Giersch u. a. (EU:C:2013:411, Rn. 37 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    {FN:87} - Vgl. beispielsweise Urteil Giersch u. a. (EU:C:2013:411, Rn. 37 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    {FN:96} - Vgl. beispielsweise auch die Urteile Giersch u. a. (EU:C:2013:411, Rn. 78) und Stewart (…C-503/09, EU:C:2011:500, Rn. 100).

  • EuGH, 01.04.2008 - C-212/06

    BESTIMMTE ASPEKTE DES FLÄMISCHEN SYSTEMS DER PFLEGEVERSICHERUNG STEHEN IM …

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 24.09.2014 - C-359/13
    {FN:27} - Vgl. beispielsweise Urteil Gouvernement de la Communauté française und Gouvernement wallon (C-212/06, EU:C:2008:178, Rn. 44 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    {FN:28} - Vgl. beispielsweise Urteil Gouvernement de la Communauté française und Gouvernement wallon (EU:C:2008:178, Rn. 45 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    {FN:29} - Vgl. beispielsweise Urteil Gouvernement de la Communauté française und Gouvernement wallon (EU:C:2008:178, Rn. 46 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    Vgl. ebenso beispielsweise Urteile Gouvernement de la Communauté française und Gouvernement wallon (EU:C:2008:178, Rn. 34 und die dort angeführte Rechtsprechung), Caves Krier Frères (…EU:C:2012:798, Rn. 25 und die dort angeführte Rechtsprechung) und Saint Prix (…C-507/12, EU:C:2014:2007, Rn. 34 und die dort angeführte Rechtsprechung).

  • EuGH, 19.06.2014 - C-507/12

    Eine Frau, die ihre Erwerbstätigkeit oder Arbeitssuche wegen der körperlichen …

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 24.09.2014 - C-359/13
    Vgl. ebenso beispielsweise Urteile Gouvernement de la Communauté française und Gouvernement wallon (…EU:C:2008:178, Rn. 34 und die dort angeführte Rechtsprechung), Caves Krier Frères (…EU:C:2012:798, Rn. 25 und die dort angeführte Rechtsprechung) und Saint Prix (C-507/12, EU:C:2014:2007, Rn. 34 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    {FN:52} - Vgl. beispielsweise Urteil Saint Prix (EU:C:2014:2007, Rn. 41 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    {FN:58} - Vgl. beispielsweise Urteile Saint Prix (EU:C:2014:2007, Rn. 35 und die dort angeführte Rechtsprechung) und Caves Krier Frères (…EU:C:2012:798, Rn. 26 und die dort angeführte Rechtsprechung).

  • EuGH, 11.09.2007 - C-287/05

    Hendrix - Soziale Sicherheit der Wanderarbeitnehmer - Art. 12 EG, 17 EG, 18 EG …

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 24.09.2014 - C-359/13
    {FN:38} - Vgl. beispielsweise die Erwägungsgründe 1 und 2 der Verordnung Nr. 1612/68. Zu Art. 7 Abs. 2 der Verordnung Nr. 1612/68 vgl. beispielsweise Urteil Hendrix (C-287/05, EU:C:2007:494, Rn. 53).

    Vgl. beispielsweise auch das Urteil Hendrix (EU:C:2007:494, Rn. 46): Herr Hendrix, ein niederländischer Staatsangehöriger, arbeitete und wohnte in den Niederlanden; er verlegte dann seinen Wohnsitz in einen anderen Mitgliedstaat und wechselte dann in den Niederlanden in ein anderes Beschäftigungsverhältnis.

    {FN:47} - Urteil Hartmann (…EU:C:2007:437, Rn. 24 und die dort angeführte Rechtsprechung), vgl. auch beispielsweise Urteil Hendrix (EU:C:2007:494, Rn. 47).

  • EuGH, 13.12.2012 - C-379/11

    Die luxemburgische Regelung über Einstellungsbeihilfen läuft möglicherweise der …

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 24.09.2014 - C-359/13
    {FN:19} - Zum Verhältnis zwischen Art. 21 AEUV und Art. 45 AEUV vgl. beispielsweise Urteil Caves Krier Frères (C-379/11, EU:C:2012:798, Rn. 30 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    Vgl. ebenso beispielsweise Urteile Gouvernement de la Communauté française und Gouvernement wallon (…EU:C:2008:178, Rn. 34 und die dort angeführte Rechtsprechung), Caves Krier Frères (EU:C:2012:798, Rn. 25 und die dort angeführte Rechtsprechung) und Saint Prix (…C-507/12, EU:C:2014:2007, Rn. 34 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    {FN:58} - Vgl. beispielsweise Urteile Saint Prix (…EU:C:2014:2007, Rn. 35 und die dort angeführte Rechtsprechung) und Caves Krier Frères (EU:C:2012:798, Rn. 26 und die dort angeführte Rechtsprechung).

  • EuGH, 31.05.2001 - C-43/99

    Leclere und Deaconescu - "Verordnungen (EWG) Nrn. 1408/71 und 1612/68 - …

  • EuGH, 24.10.2013 - C-275/12

    Elrick - Unionsbürgerschaft - Art. 20 AEUV und Art. 21 AEUV - Recht auf …

  • Generalanwalt beim EuGH, 21.02.2013 - C-523/11

    Nach Ansicht von Generalanwältin Sharpston stellt es eine Beschränkung des …

  • Generalanwalt beim EuGH, 15.02.2001 - C-43/99

    Leclere und Deaconescu

  • EuGH, 23.02.2010 - C-310/08

    Ein Elternteil, der die elterliche Sorge für ein Kind eines Wanderarbeitnehmers …

  • EuGH, 23.10.2007 - C-11/06

    DAS BUNDESAUSBILDUNGSFÖRDERUNGSGESETZ BESCHRÄNKT DIE FREIZÜGIGKEIT DER …

  • EuGH, 11.07.2002 - C-224/98

    D'Hoop - "Unionsbürgerschaft - Grundsatz der Nichtdiskriminierung - Nationale …

  • EuGH, 26.01.1999 - C-18/95

    Terhoeve - Freizügigkeit der Arbeitnehmer - Kombinierte Veranlagung der …

  • EuGH, 13.06.2013 - C-45/12

    Hadj Ahmed - Soziale Sicherheit der Wandererwerbstätigen - Verordnung (EWG) Nr. …

  • EuGH, 05.05.2011 - C-384/09

    Prunus und Polonium - Direkte Besteuerung - Freier Kapitalverkehr - Art. 64 AEUV …

  • Generalanwalt beim EuGH, 29.03.2007 - C-287/05

    Hendrix - Soziale Sicherheit - beitragsunabhängige Sonderleistungen - …

  • EuGH, 12.03.2014 - C-457/12

    S. und G. - Art. 20 AEUV, 21 Abs. 1 AEUV und 45 AEUV - Richtlinie 2004/38/EG - …

  • EuGH, 17.09.2002 - C-413/99

    Baumbast und R - "Freizügigkeit - Wanderarbeitnehmer - Aufenthaltsrechte der …

  • EuGH, 16.03.2010 - C-325/08

    Fußballvereine dürfen für von ihnen ausgebildete Nachwuchsspieler eine …

  • EuGH, 12.05.1998 - C-85/96

    Martínez Sala / Freistaat Bayern - "Artikel 8a, 48 und 51 EG-Vertrag Begriff des …

  • EuGH, 21.02.2006 - C-152/03

    DIE DEUTSCHE REGELUNG, NACH DER DIE BERÜCKSICHTIGUNG "NEGATIVER EINKÜNFTE" AUS …

  • EuGH, 21.06.1988 - 39/86

    Lair / Universität Hannover

  • EuGH, 23.02.2010 - C-480/08

    Teixeira - Freizügigkeit - Aufenthaltsrecht - Staatsangehörige eines …

  • EuGH, 26.02.1992 - C-357/89

    Raulin / Minister van Onderwijs en Wetenschappen

  • EuGH, 08.05.2013 - C-529/11

    Alarape and Tijani - Freizügigkeit - Verordnung (EWG) Nr. 1612/68 - Art. 12 - …

  • EuGH, 18.11.2008 - C-158/07

    Förster - Freizügigkeit - Studierender, der Angehöriger eines Mitgliedstaats ist …

  • EuGH, 21.06.1988 - 197/86

    Brown / Secretary of State for Scotland

  • EuGH, 08.06.1999 - C-337/97

    Meeusen - Verordnung (EWG) Nr. 1612/68 - Freizügigkeit - Begriff des …

  • EuGH, 14.10.2010 - C-345/09

    van Delft u.a. (Fokkens) - Soziale Sicherheit - Verordnung (EWG) Nr. 1408/71 - …

  • EuGH, 22.05.2008 - C-499/06

    DIE ZAHLUNG EINER INVALIDITÄTSRENTE, DIE EIN MITGLIEDSTAAT ZIVILEN KRIEGS- ODER …

  • EuGH, 21.07.2011 - C-503/09

    Stewart - Soziale Sicherheit - Verordnung (EWG) Nr. 1408/71 - Art. 4, 10 und 10a …

  • EuGH, 06.09.2012 - C-147/11

    Czop und Punakova - Verordnung (EWG) Nr. 1612/68 - Richtlinie 2004/38/EG - Recht …

  • EuGH, 13.11.1990 - C-308/89

    Di Leo / Land Berlin

  • EuGH, 31.05.1979 - 207/78

    Ministère public / Even

  • EuGH, 05.06.2014 - C-24/12

    X und TBG - Freier Kapitalverkehr - Beschränkungen - Ausschüttung von Dividenden …

  • Generalanwalt beim EuGH, 16.02.2012 - C-542/09

    Nach Ansicht von Generalanwältin Sharpston verstößt die niederländische Regelung, …

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