Rechtsprechung
| EuGH, 04.03.2021 - C-362/19 P |
Volltextveröffentlichungen (5)
- Europäischer Gerichtshof
Kommission/ Fútbol Club Barcelona
Rechtsmittel - Staatliche Beihilfen - Beihilfe zugunsten bestimmter Profifußballvereine - Art. 107 Abs. 1 AEUV - Begriff "Vorteil" - Beihilferegelung - Verordnung (EU) 2015/1589 - Art. 1 Buchst. d - Ermäßigter Steuersatz - Einrichtungen ohne Gewinnerzielungsabsicht - ...
- Europäischer Gerichtshof
Kommission/ Fútbol Club Barcelona
Rechtsmittel - Staatliche Beihilfen - Beihilfe zugunsten bestimmter Profifußballvereine - Art. 107 Abs. 1 AEUV - Begriff "Vorteil" - Beihilferegelung - Verordnung (EU) 2015/1589 - Art. 1 Buchst. d - Ermäßigter Steuersatz - Einrichtungen ohne Gewinnerzielungsabsicht - ...
- Betriebs-Berater
Steuerprivilegierung als staatliche Behilfe
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Rechtsmittel - Staatliche Beihilfen - Beihilfe zugunsten bestimmter Profifußballvereine - Art. 107 Abs. 1 AEUV - Begriff "Vorteil" - Beihilferegelung - Verordnung (EU) 2015/1589 - Art. 1 Buchst. d - Ermäßigter Steuersatz - Einrichtungen ohne Gewinnerzielungsabsicht - ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (4)
- Europäischer Gerichtshof
(Pressemitteilung)
Staatliche Beihilfen - Der Gerichtshof hebt das Urteil des Gerichts auf, mit dem der Beschluss der Kommission, die für vier spanische Profifußballvereine geltende Steuerregelung als staatliche Beihilfe einzustufen, für nichtig erklärt wurde
- lto.de (Kurzinformation)
Begünstigung durch staatliche Beihilfen: FC Barcelona unterliegt vor EuGH
- beck-aktuell.de (Kurzinformation)
Staatliche Beihilfe - EuGH weist Klage des FC Barcelona ab
- tertius-online.de (Leitsatz/Kurzinformation/Zusammenfassung)
Sonstiges (2)
- Europäischer Gerichtshof (Verfahrensmitteilung)
Kommission/ Fútbol Club Barcelona
- Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)
Kommission/ Fútbol Club Barcelona
Verfahrensgang
- EuG, 26.02.2019 - T-865/16
- Generalanwalt beim EuGH, 15.10.2020 - C-362/19
- EuGH, 04.03.2021 - C-362/19 P
Wird zitiert von ... (57) Zitiert selbst (28)
- EuGH, 08.12.2011 - C-81/10
Der Gerichtshof bestätigt das Urteil des Gerichts, nach dem France Télécom in …
Auszug aus EuGH, 04.03.2021 - C-362/19
Rn. 25 Als Drittes vertritt die Kommission die Auffassung, aus den vorstehenden Ausführungen ergebe sich, dass das Gericht in den Rn. 72 bis 75 des angefochtenen Urteils ein falsches Verständnis des Urteils vom 8. Dezember 2011, France Télécom/Kommission (C-81/10 P, EU:C:2011:811), zugrunde gelegt habe.Rn. 35 Drittens weise die im vorliegenden Fall in Rede stehende Steuerregelung keinerlei Ähnlichkeit mit der im Urteil vom 8. Dezember 2011, France Télécom/Kommission (C-81/10 P, EU:C:2011:811), untersuchten Steuerregelung auf.
Rn. 44 Drittens ist das Königreich Spanien der Ansicht, das Urteil vom 8. Dezember 2011, France Télécom/Kommission (C-81/10 P, EU:C:2011:811), sei für den vorliegenden Fall nicht relevant.
Art. 107 Abs. 1 AEUV unterscheidet nämlich nicht nach den Gründen oder Zielen der staatlichen Maßnahmen, sondern beschreibt diese nach ihren Wirkungen (vgl. u. a. Urteil vom 8. Dezember 2011, France Télécom/Kommission, C-81/10 P, EU:C:2011:811, Rn. 17 und die dort angeführte Rechtsprechung).
Die fragliche Maßnahme ist demnach in ihrer Gesamtheit zu würdigen, wobei alle Merkmale zu berücksichtigen sind, die sie auszeichnen (…vgl. in diesem Sinne Urteile vom 15. November 2011, Kommission und Spanien/Government of Gibraltar und Vereinigtes Königreich, C-106/09 P und C-107/09 P, EU:C:2011:732, Rn. 98 und 101, sowie vom 8. Dezember 2011, France Télécom/Kommission, C-81/10 P, EU:C:2011:811, Rn. 18, 19 und 24).
Rn. 66 Folglich ist im Fall einer Beihilferegelung zu unterscheiden zwischen einerseits dem Erlass dieser Regelung und andererseits der Gewährung von Beihilfen auf der Grundlage der Regelung (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 8. Dezember 2011, France Télécom/Kommission, C-81/10 P, EU:C:2011:811, Rn. 22).
Rn. 86 Da sich jedoch im Fall einer solchen Beihilferegelung die von der Kommission nach Art. 107 Abs. 1 AEUV vorzunehmende Prüfung, wie sich aus den Rn. 66 und 68 bis 77 des vorliegenden Urteils ergibt, ausschließlich auf diese Regelung und nicht auf die später auf ihrer Grundlage gewährten Beihilfen bezieht, kann die Frage, ob die Regelung den durch sie Begünstigten einen Vorteil verschafft, nicht von der finanziellen Lage der Begünstigten zum Zeitpunkt der späteren Gewährung der Beihilfen abhängen, sondern muss, wie der Generalanwalt in Nr. 76 seiner Schlussanträge betont hat, in Bezug auf den Zeitpunkt des Erlasses der fraglichen Regelung im Wege einer Ex-ante-Analyse beurteilt werden (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 8. Dezember 2011, France Télécom/Kommission, C-81/10 P, EU:C:2011:811, Rn. 22).
Rn. 87 Wird die steuerliche Beihilferegelung auf jährlicher oder periodischer Basis angewandt, braucht die Kommission daher nur im Einklang mit der in den Rn. 58 bis 60 und 64 des vorliegenden Urteils dargelegten Rechtsprechung nachzuweisen, dass diese Beihilferegelung geeignet ist, den durch sie Begünstigten einen Vorteil zu verschaffen, indem sie prüft, ob die Regelung in der Gesamtbetrachtung, unter Berücksichtigung ihrer spezifischen Merkmale, zum Zeitpunkt ihres Erlasses zu einer Besteuerung führen kann, die niedriger ist als diejenige, die sich aus der Anwendung der allgemeinen Steuerregelung ergibt, ohne dass es darauf ankäme, dass die Kommission in Anbetracht dieser Merkmale nicht in der Lage ist, im Voraus für jedes Steuerjahr die genaue Höhe der Besteuerung zu ermitteln (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 8. Dezember 2011, France Télécom/Kommission, C-81/10 P, EU:C:2011:811, Rn. 19 und 24).
Rn. 104 Aus dem Vorstehenden ergibt sich im Übrigen, dass das Gericht ebenfalls einen Rechtsfehler begangen hat, als es in den Rn. 72 bis 75 des angefochtenen Urteils befand, dass die Unterschiede zwischen der sich aus der streitigen Maßnahme ergebenden Beihilferegelung und der Beihilferegelung, um die es im Urteil vom 8. Dezember 2011, France Télécom/Kommission (C-81/10 P, EU:C:2011:811), gegangen sei, der Übertragung der vom Gerichtshof insbesondere in den Rn. 19 bis 24 jenes Urteils getroffenen Feststellungen auf den vorliegenden Fall entgegenstünden.
- EuG, 26.02.2019 - T-865/16
Das Gericht der EU erklärt den Beschluss der Kommission, die für vier spanische …
Auszug aus EuGH, 04.03.2021 - C-362/19
Rn. 1 Mit ihrem Rechtsmittel begehrt die Europäische Kommission die Aufhebung des Urteils des Gerichts der Europäischen Union vom 26. Februar 2019, Fútbol Club Barcelona/Kommission (T-865/16, im Folgenden: angefochtenes Urteil, EU:T:2019:113), mit dem das Gericht den Beschluss (EU) 2016/2391 der Kommission vom 4. Juli 2016 über die staatliche Beihilfe SA.29769 (2013/C) (ex 2013/NN) Spaniens zugunsten bestimmter Fußballvereine (…ABl. 2016, L 357, S. 1, im Folgenden: streitiger Beschluss) für nichtig erklärt hat.Rn. 108 Im vorliegenden Fall ist insbesondere angesichts des Umstands, dass die Nichtigkeitsklage des FCB in der Rechtssache T-865/16 auf Klagegründe gestützt ist, die vor dem Gericht streitig erörtert wurden und deren Prüfung keine weitere prozessleitende Maßnahme oder Beweisaufnahme erfordert, davon auszugehen, dass die Klage entscheidungsreif ist und endgültig über sie zu entscheiden ist (…vgl. entsprechend Urteil vom 8. September 2020, Kommission und Rat/Carreras Sequeros u. a., C-119/19 P und C-126/19 P, EU:C:2020:676, Rn. 130), soweit der Rechtsstreit noch beim Gerichtshof anhängig ist (…vgl. in diesem Sinne Urteil vom 1. Juli 2008, Chronopost und La Poste/UFEX u. a., C-341/06 P und C-342/06 P, EU:C:2008:375, Rn. 134).
Das Urteil des Gerichts der Europäischen Union vom 26. Februar 2019, Fútbol Club Barcelona/Kommission (T-865/16, EU:T:2019:113), wird aufgehoben, soweit damit dem zweiten Klagegrund stattgegeben und der Beschluss (EU) 2016/2391 der Kommission vom 4. Juli 2016 über die staatliche Beihilfe SA.29769 (2013/C) (ex 2013/NN) Spaniens zugunsten bestimmter Fußballvereine für nichtig erklärt wurde..
Die in der Rechtssache T-865/16 erhobene Klage des Fútbol Club Barcelona auf Nichtigerklärung des Beschlusses 2016/2391 wird abgewiesen..
- EuGH, 29.07.2019 - C-654/17
Bayerische Motoren Werke/ Kommission und Freistaat Sachsen - Rechtsmittel - …
Auszug aus EuGH, 04.03.2021 - C-362/19
Eine Partei kann daher vor dem Gerichtshof nicht erstmals ein Angriffs- oder Verteidigungsmittel vorbringen, das sie vor dem Gericht nicht vorgebracht hat, da ihr damit letztlich gestattet würde, den Gerichtshof, dessen Befugnisse bei Rechtsmitteln begrenzt sind, mit einem weiter reichenden Rechtsstreit zu befassen, als ihn das Gericht zu entscheiden hatte (vgl. u. a. Urteil vom 29. Juli 2019, Bayerische Motoren Werke und Freistaat Sachsen/Kommission, C-654/17 P, EU:C:2019:634, Rn. 69 sowie die dort angeführte Rechtsprechung).Rn. 91 Diese Anmeldepflicht ist somit unerlässlich, damit die Kommission die ihr durch die Art. 107 und 108 AEUV übertragene Überwachungsaufgabe im Bereich der staatlichen Beihilfen in vollem Umfang wahrnehmen und insbesondere in Ausübung ihrer diesbezüglichen ausschließlichen Zuständigkeit unter der Kontrolle der Unionsgerichte die Vereinbarkeit von Beihilfemaßnahmen mit dem Binnenmarkt gemäß Art. 107 Abs. 3 AEUV beurteilen kann (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 29. Juli 2019, Bayerische Motoren Werke und Freistaat Sachsen/Kommission, C-654/17 P, EU:C:2019:634, Rn. 79 und 146).
Insbesondere kann der Empfänger einer Beihilfe, wenn sie ohne vorherige Anmeldung bei der Kommission gewährt wurde, so dass sie gemäß Art. 108 Abs. 3 AEUV rechtswidrig ist, in diesem Moment kein berechtigtes Vertrauen in die Ordnungsmäßigkeit ihrer Gewährung haben (…Urteile vom 5. März 2019, Eesti Pagar, C-349/17, EU:C:2019:172, Rn. 98, sowie vom 29. Juli 2019, Bayerische Motoren Werke und Freistaat Sachsen/Kommission, C-654/17 P, EU:C:2019:634, Rn. 145).
- EuGH, 05.03.2019 - C-349/17
Eesti Pagar - Vorlage zur Vorabentscheidung - Staatliche Beihilfen - Verordnung …
Auszug aus EuGH, 04.03.2021 - C-362/19
Im Rahmen dieses Systems sind die Mitgliedstaaten zum einen verpflichtet, bei der Kommission alle Maßnahmen anzumelden, mit denen eine Beihilfe im Sinne von Art. 107 Abs. 1 AEUV eingeführt oder umgestaltet werden soll, und zum anderen, gemäß Art. 108 Abs. 3 AEUV solche Maßnahmen nicht durchzuführen, solange die Kommission nicht abschließend über sie entschieden hat (vgl. u. a. Urteil vom 5. März 2019, Eesti Pagar, C-349/17, EU:C:2019:172, Rn. 56 und die dort angeführte Rechtsprechung).Insbesondere kann der Empfänger einer Beihilfe, wenn sie ohne vorherige Anmeldung bei der Kommission gewährt wurde, so dass sie gemäß Art. 108 Abs. 3 AEUV rechtswidrig ist, in diesem Moment kein berechtigtes Vertrauen in die Ordnungsmäßigkeit ihrer Gewährung haben (Urteile vom 5. März 2019, Eesti Pagar, C-349/17, EU:C:2019:172, Rn. 98, …sowie vom 29. Juli 2019, Bayerische Motoren Werke und Freistaat Sachsen/Kommission, C-654/17 P, EU:C:2019:634, Rn. 145).
- EuGH, 01.07.2008 - C-341/06
Chronopost und La Poste / UFEX u.a. - Rechtsmittel - Ordnungsgemäßheit des …
Auszug aus EuGH, 04.03.2021 - C-362/19
Rn. 108 Im vorliegenden Fall ist insbesondere angesichts des Umstands, dass die Nichtigkeitsklage des FCB in der Rechtssache T-865/16 auf Klagegründe gestützt ist, die vor dem Gericht streitig erörtert wurden und deren Prüfung keine weitere prozessleitende Maßnahme oder Beweisaufnahme erfordert, davon auszugehen, dass die Klage entscheidungsreif ist und endgültig über sie zu entscheiden ist (…vgl. entsprechend Urteil vom 8. September 2020, Kommission und Rat/Carreras Sequeros u. a., C-119/19 P und C-126/19 P, EU:C:2020:676, Rn. 130), soweit der Rechtsstreit noch beim Gerichtshof anhängig ist (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 1. Juli 2008, Chronopost und La Poste/UFEX u. a., C-341/06 P und C-342/06 P, EU:C:2008:375, Rn. 134).Da das Gericht den ersten dieser Klagegründe zurückgewiesen hat, ohne dass der FCB oder das Königreich Spanien die Begründetheit des entsprechenden Teils des angefochtenen Urteils im Rahmen eines Anschlussrechtsmittels in Abrede stellten, wird jenes Urteil durch seine vom Gerichtshof verfügte Aufhebung nicht in Frage gestellt, soweit das Gericht den ersten Klagegrund zurückgewiesen hat (vgl. entsprechend Urteil vom 1. Juli 2008, Chronopost und La Poste/UFEX u. a., C-341/06 P und C-342/06 P, EU:C:2008:375, Rn. 138).
- EuGH, 17.09.2020 - C-212/19
Der Gerichtshof, der mit einer Auslegungsfrage in Bezug auf die Modalitäten der …
Auszug aus EuGH, 04.03.2021 - C-362/19
Viertens muss sie den Wettbewerb verfälschen oder zu verfälschen drohen (vgl. u. a. Urteil vom 17. September 2020, Compagnie des pêches de Saint-Malo, C-212/19, EU:C:2020:726, Rn. 38 und die dort angeführte Rechtsprechung).Rn. 58 Was die Voraussetzung betrifft, dass die fragliche Maßnahme dem durch sie Begünstigten einen Vorteil verschaffen muss, ist darauf hinzuweisen, dass ebenfalls nach ständiger Rechtsprechung des Gerichtshofs Maßnahmen gleich welcher Art, die mittelbar oder unmittelbar Unternehmen begünstigen können oder die als ein wirtschaftlicher Vorteil anzusehen sind, den das begünstigte Unternehmen unter normalen Marktbedingungen nicht erhalten hätte, als staatliche Beihilfen gelten (vgl. u. a. Urteil vom 17. September 2020, Compagnie des pêches de Saint-Malo, C-212/19, EU:C:2020:726, Rn. 39 und die dort angeführte Rechtsprechung).
- EuGH, 21.12.2016 - C-20/15
Nach Ansicht des Gerichtshofs hat das Gericht der EU einen Rechtsfehler begangen, …
Auszug aus EuGH, 04.03.2021 - C-362/19
Rn. 45 Viertens macht das Königreich Spanien geltend, das vom Gericht im angefochtenen Urteil verlangte Beweislastniveau sei nicht höher als das vom Gerichtshof in seiner Rechtsprechung verlangte, wie sie insbesondere aus dem Urteil vom 21. Dezember 2016, Kommission/World Duty Free Group u. a. (C-20/15 P und C-21/15 P, EU:C:2016:981, Rn. 54 und 123), deutlich werde.Rn. 60 Daraus folgt, dass nationale Maßnahmen, die einen Steuervorteil verschaffen und zwar nicht mit der Übertragung staatlicher Mittel verbunden sind, die Begünstigten aber finanziell besserstellen als die übrigen Steuerpflichtigen, den Empfängern einen selektiven Vorteil verschaffen können und daher staatliche Beihilfen im Sinne von Art. 107 Abs. 1 AEUV darstellen (vgl. u. a. Urteile vom 21. Dezember 2016, Kommission/World Duty Free Group u. a., C-20/15 P und C-21/15 P, EU:C:2016:981, Rn. 56, …sowie vom 19. Dezember 2018, A-Brauerei, C-374/17, EU:C:2018:1024, Rn. 21).
- EuGH, 18.07.2006 - C-519/04
DIE DOPINGKONTROLLREGELN DES INTERNATIONALEN OLYMPISCHEN KOMITEES UNTERLIEGEN DEM …
- EuGH, 19.12.2018 - C-374/17
A-Brauerei - Vorlage zur Vorabentscheidung - Staatliche Beihilfen - Art. 107 Abs. …
Auszug aus EuGH, 04.03.2021 - C-362/19
Rn. 60 Daraus folgt, dass nationale Maßnahmen, die einen Steuervorteil verschaffen und zwar nicht mit der Übertragung staatlicher Mittel verbunden sind, die Begünstigten aber finanziell besserstellen als die übrigen Steuerpflichtigen, den Empfängern einen selektiven Vorteil verschaffen können und daher staatliche Beihilfen im Sinne von Art. 107 Abs. 1 AEUV darstellen (…vgl. u. a. Urteile vom 21. Dezember 2016, Kommission/World Duty Free Group u. a., C-20/15 P und C-21/15 P, EU:C:2016:981, Rn. 56, sowie vom 19. Dezember 2018, A-Brauerei, C-374/17, EU:C:2018:1024, Rn. 21). - EuGH, 16.07.2015 - C-39/14
BVVG - Vorlage zur Vorabentscheidung - Staatliche Beihilfen - Art. 107 Abs. 1 …
Auszug aus EuGH, 04.03.2021 - C-362/19
Rn. 59 Der Begriff der "staatlichen Beihilfe" ist somit weiter als derjenige der "Subvention", da er nicht nur positive Leistungen wie Subventionen, Darlehen oder Beteiligungen am Kapital von Unternehmen erfasst, sondern auch Maßnahmen, die in verschiedener Form die Lasten verringern, die ein Unternehmen sonst zu tragen hätte, und die somit, ohne Subventionen im engeren Sinne darzustellen, diesen nach Art und Wirkung gleichstehen (vgl. u. a. Urteile vom 16. Juli 2015, BVVG, C-39/14, EU:C:2015:470, Rn. 26, …und vom 20. September 2017, Kommission/Frucona Košice, C-300/16 P, EU:C:2017:706, Rn. 20). - EuGH, 15.11.2011 - C-106/09
Eine Steuerregelung, die so konzipiert ist, dass Offshore-Unternehmen der …
- EuGH, 09.06.2011 - C-71/09
Die den Unternehmen in Venedig und Chioggia gewährten Sozialbeitrags-entlastungen …
- EuGH, 29.04.2004 - C-298/00
Italien / Kommission
- EuGH, 08.09.2020 - C-119/19
Kommission/ Carreras Sequeros u.a. - Rechtsmittel - Öffentlicher Dienst - Statut …
- EuGH, 01.06.2006 - C-442/03
P&O European Ferries (Vizcaya) / Kommission - Staatliche Beihilfen - Rechtsmittel …
- EuGH, 13.06.2013 - C-630/11
HGA u.a. / Kommission - Rechtsmittel - Staatliche Beihilfen mit regionaler …
- EuGH, 29.03.2012 - C-417/10
Die Einstellung von Steuerverfahren, die bei der Corte suprema di cassazione und …
- EuGH, 20.09.2017 - C-300/16
Kommission/ Frucona Košice - Rechtsmittel - Staatliche Beihilfen - Begriff …
- Generalanwalt beim EuGH, 26.03.2020 - C-119/19
Kommission/ Carreras Sequeros u.a. - Rechtsmittel - Beamtenrecht - Reform des …
- EuGH, 19.09.2018 - C-438/16
Der Gerichtshof entscheidet, dass das Gericht der EU erneut prüfen muss, ob die …
- EuGH, 05.10.1994 - C-47/91
Italien / Kommission
- EuGH, 25.06.1970 - 47/69
Frankreich / Kommission
- EuGH, 30.04.2020 - C-627/18
Nelson Antunes da Cunha - Vorlage zur Vorabentscheidung - Staatliche Beihilfen - …
- EuGH, 01.10.2015 - C-357/14
Electrabel und Dunamenti Erőmű / Kommission - Rechtsmittel - Staatliche …
- EuGH, 29.07.2019 - C-659/17
Azienda Napoletana Mobilità - Vorlage zur Vorabentscheidung - Staatliche …
- EuGH, 04.03.2020 - C-586/18
Buonotourist/ Kommission - Rechtsmittel - Wettbewerb - Staatliche Beihilfen - …
- EuGH, 24.10.2019 - C-35/19
Belgischer Staat (Indemnité pour personnes handicapées) - Vorlage zur …
- EuGH, 26.02.2020 - C-427/18
EAD/ Alba Aguilera u.a. - Rechtsmittel - Öffentlicher Dienst - Beamte und …
- EuGH, 10.09.2024 - C-465/20
Tax Rulings: Der Gerichtshof hebt das Urteil des Gerichts betreffend die …
Auch wenn Irland, ASI, AOI und das Großherzogtum Luxemburg die in diesen Randnummern des angefochtenen Urteils getroffenen Feststellungen nicht für richtig hielten, seien diese, weil sie nicht mit einem Anschlussrechtsmittel angegriffen worden seien, nunmehr rechtskräftig (Urteil vom 4. März 2021, Kommission/Fútbol Club Barcelona, C-362/19 P, EU:C:2021:169, Rn. 110).Rn. 267 Er ist deshalb der Auffassung, dass die Klagen entscheidungsreif sind und, soweit der Rechtsstreit noch bei ihm anhängig ist, endgültig über sie zu entscheiden ist (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 4. März 2021, Kommission/Fútbol Club Barcelona, C-362/19 P, EU:C:2021:169, Rn. 108 und die dort angeführte Rechtsprechung, …und vom 5. März 2024, Kočner/Europol, C-755/21 P, EU:C:2024:202, Rn. 112).
Rn. 273 Da das Gericht das Vorbringen von Irland, dass die Kommission die Kriterien des Vorteils und der Selektivität zu Unrecht zusammen geprüft habe, aus den in den Rn. 134 bis 138 des angefochtenen Urteils genannten Gründen zurückgewiesen hat und Irland diesen Teil des angefochtenen Urteils nicht mit einem Anschlussrechtsmittel angegriffen hat, lässt die Aufhebung durch den Gerichtshof das angefochtene Urteil, soweit das Gericht dieses Vorbringen der Kommission zurückgewiesen hat, unberührt (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 4. März 2021, Kommission/Fútbol Club Barcelona, C-362/19 P, EU:C:2021:169, Rn. 109, …und vom 23. November 2021, Rat/Hamas, C-833/19 P, EU:C:2021:950, Rn. 81).
Da Irland dies nicht getan hat, ist das angefochtene Urteil, soweit das Gericht sein Vorbringen zurückgewiesen hat, rechtskräftig (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 4. März 2021, Kommission/Fútbol Club Barcelona, C-362/19 P, EU:C:2021:169, Rn. 110, …und vom 23. November 2021, Rat/Hamas, C-833/19 P, EU:C:2021:950, Rn. 82).
- EuGH, 25.01.2022 - C-638/19
Das Gericht hat rechtsfehlerhaft die Zuständigkeit der Kommission verneint, die …
Mithin kann ein Rechtsmittelführer zulässigerweise ein Rechtsmittel einlegen, mit dem er Rechtsmittelgründe geltend macht, die sich aus dem angefochtenen Urteil selbst ergeben und mit denen dessen Stichhaltigkeit aus rechtlichen Erwägungen in Frage gestellt wird (Urteil vom 4. März 2021, Kommission/Fútbol Club Barcelona, C-362/19 P, EU:C:2021:169, Rn. 47 und die dort angeführte Rechtsprechung).Rn. 80 Dagegen kann der Gerichtshof, da seine Befugnisse auf die Beurteilung der rechtlichen Entscheidung über das im ersten Rechtszug erörterte Vorbringen beschränkt sind (Urteil vom 4. März 2021, Kommission/Fútbol Club Barcelona, C-362/19 P, EU:C:2021:169, Rn. 47 und die dort angeführte Rechtsprechung), im Rahmen des vorliegenden Rechtsmittels nicht über die Klagegründe und Argumente entscheiden, die das Gericht nicht geprüft hat, insbesondere diejenigen, die die Frage betreffen, ob die in Rede stehende Maßnahme in materieller Hinsicht eine staatliche Beihilfe im Sinne von Art. 107 Abs. 1 AEUV darstellt.
Art. 107 Abs. 1 AEUV unterscheidet nämlich nicht nach den Gründen oder Zielen der staatlichen Maßnahmen, sondern beschreibt diese nach ihren Wirkungen (Urteil vom 4. März 2021, Kommission/Fútbol Club Barcelona, C-362/19 P, EU:C:2021:169, Rn. 61 und die dort angeführte Rechtsprechung).
- EuGH, 09.07.2026 - C-360/25
Vorlage zur Vorabentscheidung - Staatliche Beihilfen - Art. 107 Abs. 1 AEUV - …
Erst im Stadium einer etwaigen Rückforderung der auf der Grundlage dieser Beihilferegelung gewährten Beihilfe muss die Kommission feststellen, ob die Regelung den durch sie Begünstigten - individuell betrachtet - tatsächlich einen Vorteil verschafft hat, da eine solche Rückforderung die Ermittlung des genauen Betrags der Beihilfe voraussetzt, von der die Begünstigten in jedem Steuerjahr tatsächlich profitiert haben (Urteil vom 4. März 2021, Kommission/Fútbol Club Barcelona, C-362/19 P, EU:C:2021:169, Rn. 87 und 88).Rn. 49 Die in der vorstehenden Randnummer dargelegten Erwägungen gelten sowohl dann, wenn die Kommission, wie in der Rechtssache, in der das Urteil vom 4. März 2021, Kommission/Fútbol Club Barcelona (C-362/19 P, EU:C:2021:169), ergangen ist, über das Vorliegen einer Beihilfe zu entscheiden hat, als auch dann, wenn das nationale Gericht, wie im vorliegenden Fall, prüfen muss, ob eine Beihilfe vorliegt, da die vom Gerichtshof in diesem Urteil angeführte Begründung gleichermaßen für das nationale Gericht gilt.
In beiden Fällen soll nämlich verhindert werden, dass Mitgliedstaaten, die unter Verstoß gegen ihre Pflicht aus Art. 108 Abs. 3 AEUV Beihilferegelungen einführen, ohne diese zuvor anzumelden, gegenüber denjenigen, die dieser Pflicht nachkommen, begünstigt werden, was der Fall wäre, wenn die Kommission oder das nationale Gericht zwecks Prüfung des Vorliegens einer Beihilferegelung verpflichtet wäre, anhand von Daten, die nach dem Erlass dieser Regelung erhoben wurden, zu ermitteln, ob der Vorteil tatsächlich eingetreten ist oder durch Nachteile ausgeglichen wurde (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 4. März 2021, Kommission/Fútbol Club Barcelona, C-362/19 P, EU:C:2021:169, Rn. 93).
- EuG, 22.10.2021 - T-510/20
Fachverband Spielhallen und LM/ Kommission - Staatliche Beihilfen - Steuerliche …
Rn. 49 Unter diesen Voraussetzungen ist darauf hinzuweisen, dass die Einstufung als staatliche Beihilfe im Sinne von Art. 107 Abs. 1 AEUV voraussetzt, dass vier kumulative Kriterien erfüllt sind, nämlich erstens, dass eine staatliche Maßnahme oder eine Maßnahme unter Inanspruchnahme staatlicher Mittel vorliegt, zweitens, dass diese Maßnahme geeignet ist, den Handel zwischen den Mitgliedstaaten zu beeinträchtigen, drittens, dass sie dem Begünstigten einen selektiven Vorteil gewährt, und viertens, dass sie den Wettbewerb verfälscht oder zu verfälschen droht (…Urteile vom 24. Juli 2003, Altmark Trans und Regierungspräsidium Magdeburg, C-280/00, EU:C:2003:415, Rn. 75, vom 4. März 2021, Kommission/Fútbol Club Barcelona, C-362/19 P, EU:C:2021:169, Rn. 57 und die dort angeführte Rechtsprechung, …sowie vom 14. Juli 2016, Deutschland/Kommission, T-143/12, EU:T:2016:406, Rn. 88 und die dort angeführte Rechtsprechung).Rn. 50 Vor allem setzt die Einstufung einer Maßnahme als staatliche Beihilfe im Sinne von Art. 107 Abs. 1 AEUV voraus, dass dem Begünstigten ein Vorteil gleich welcher Art verschafft wird (…vgl. in diesem Sinne Urteile vom 16. April 2015, Trapeza Eurobank Ergasias, C-690/13, EU:C:2015:235, Rn. 20 und die dort angeführte Rechtsprechung…, vom 30. Juni 2016, Belgien/Kommission, C-270/15 P, EU:C:2016:489, Rn. 34 und die dort angeführte Rechtsprechung, sowie vom 4. März 2021, Kommission/Fútbol Club Barcelona, C-362/19 P, EU:C:2021:169, Rn. 58 die dort angeführte Rechtsprechung).
Rn. 58 Obwohl bei der Prüfung der verschiedenen Elemente einer Maßnahme, die möglicherweise eine "staatliche Beihilfe" im Sinne von Art. 107 Abs. 1 AEUV beinhaltet, insbesondere die daraus resultierenden Vergünstigungen und Lasten zu berücksichtigen sind (vgl. Urteil vom 4. März 2021, Kommission/Fútbol Club Barcelona, C-362/19 P, EU:C:2021:169, Rn. 63 und die dort angeführte Rechtsprechung), haben die Kläger - wie die Kommission anmerkt - indessen die in Rn. 159 und Fn. 87 des angefochtenen Beschlusses enthaltene Feststellung (…siehe oben, Rn. 15 und 18) nicht beanstandet, nach der die Abzugsfähigkeit der Gewinnabschöpfung, die mindestens 75 % der Überschüsse erfasste, nicht geeignet gewesen sei, einem Spielbankunternehmen wie WestSpiel einen Vorteil zu verschaffen, da die Belastung, die diesem Unternehmen durch die Gewinnabschöpfung entstehe, stets und zwangsläufig viel größer als die Steuer sei, die für den der Gewinnabschöpfung entsprechenden Betrag zu entrichten gewesen wäre.
Rn. 62 Die Frage, ob die streitige Maßnahme den durch sie Begünstigten einen Vorteil verschafft und eine Beihilfe darstellt, ist jedoch nicht anhand von nach ihrem Erlass erhobenen Daten zu beurteilen, sondern in Bezug auf den Zeitpunkt ihres Erlasses im Wege einer Ex-ante-Analyse (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 4. März 2021, Kommission/Fútbol Club Barcelona, C-362/19 P, EU:C:2021:169, Rn. 86 und 93 und die dort angeführte Rechtsprechung).
Wenn dies bereits dann gilt, wenn die endgültige Feststellung des Vorteils vom späteren Eintreten zufälliger und variabler Umstände abhängt (Urteil vom 4. März 2021, Kommission/Fútbol Club Barcelona, C-362/19 P, EU:C:2021:169, Rn. 98 und 101), muss es erst recht in dem Fall gelten, dass die genannte Maßnahme wie im vorliegenden Fall nicht von solchen Umständen abhängt.
- EuGH, 23.11.2021 - C-833/19
Der Gerichtshof bestätigt die Rechtsakte des Rates, mit denen die Hamas auf der …
Rn. 78 Im vorliegenden Fall ist die von der Hamas im ersten Rechtszug erhobene Klage auf Nichtigerklärung der streitigen Rechtsakte entscheidungsreif, so dass endgültig über sie zu entscheiden ist, soweit der Rechtsstreit noch beim Gerichtshof anhängig ist (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 4. März 2021, Kommission/Fútbol Club Barcelona, C-362/19 P, EU:C:2021:169, Rn. 108).Rn. 81 Außerdem ist es unstreitig, dass die Hamas die Begründetheit des entsprechenden Teils des angefochtenen Urteils nicht im Rahmen eines Anschlussrechtsmittels in Abrede gestellt hat, so dass das angefochtene Urteil durch seine vom Gerichtshof verfügte Aufhebung nicht in Frage gestellt wird, soweit das Gericht diese Klagegründe zurückgewiesen hat (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 4. März 2021, Kommission/Fútbol Club Barcelona, C-362/19 P, EU:C:2021:169, Rn. 109).
In Ermangelung eines solchen Anschlussrechtsmittels ist das angefochtene Urteil rechtskräftig, soweit das Gericht die ersten sieben Klagegründe zurückgewiesen hat (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 4. März 2021, Kommission/Fútbol Club Barcelona, C-362/19 P, EU:C:2021:169, Rn. 110).
- EuGH, 05.03.2024 - C-755/21
Datenverarbeitung: Europol und der Mitgliedstaat, in dem aufgrund einer …
Rn. 112 Im vorliegenden Fall ist insbesondere angesichts des Umstands, dass die Klage des Rechtsmittelführers vor dem Gericht auf Klagegründe gestützt ist, die vor diesem streitig erörtert wurden und deren Prüfung keine weitere prozessleitende Maßnahme oder Beweisaufnahme erfordert, davon auszugehen, dass die Klage entscheidungsreif ist und endgültig über sie zu entscheiden ist, soweit der Rechtsstreit noch beim Gerichtshof anhängig ist (vgl. entsprechend Urteil vom 4. März 2021, Kommission/Fútbol Club Barcelona, C-362/19 P, EU:C:2021:169, Rn. 108 und die dort angeführte Rechtsprechung). - EuGH, 12.01.2023 - C-883/19
Wettbewerb im Bereich der Euro-Zinsderivate: Der Gerichtshof bestätigt die …
Rn. 190 Angesichts insbesondere des Umstands, dass diese Klagegründe Gegenstand einer kontradiktorischen Erörterung vor dem Gericht waren und ihre Prüfung keiner weiteren prozessleitenden Maßnahme oder Beweisaufnahme bedarf, ist der Gerichtshof der Ansicht, dass die Klage in der Rechtssache T-105/17 hinsichtlich dieser Klagegründe entscheidungsreif ist und endgültig über sie zu entscheiden ist (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 4. März 2021, Kommission/Fútbol Club Barcelona, C-362/19 P, EU:C:2021:169, Rn. 108). - EuGH, 06.10.2021 - C-51/19
World Duty Free Group/ Kommission - Rechtsmittel - Staatliche Beihilfen - Art. …
Rn. 56 Allerdings kann ein Rechtsmittelführer zulässigerweise ein Rechtsmittel einlegen, mit dem er vor dem Gerichtshof Rechtsmittelgründe und Argumente geltend macht, die sich aus dem angefochtenen Urteil selbst ergeben und mit denen dessen Stichhaltigkeit aus rechtlichen Erwägungen in Frage gestellt wird (…Urteile vom 29. November 2007, Stadtwerke Schwäbisch Hall u. a./Kommission, C-176/06 P, nicht veröffentlicht, EU:C:2007:730, Rn. 17, und vom 4. März 2021, Kommission/Fútbol Club Barcelona, C-362/19 P, EU:C:2021:169, Rn. 47). - EuGH, 17.11.2022 - C-331/20
Der Gerichtshof hebt die beiden Urteile des Gerichts auf, mit denen die Klagen …
Rn. 104 Zweitens umfasst der Begriff "Vorteil" im Sinne von Art. 107 Abs. 1 AEUV nicht nur positive Leistungen wie Subventionen, sondern auch Maßnahmen, die in verschiedener Form die Belastungen vermindern, die das oder die durch sie begünstigten Unternehmen normalerweise zu tragen hätten, und die daher Subventionen nach Art und Wirkung gleichstehen (…Urteile vom 15. März 1994, Banco Exterior de España, C-387/92, EU:C:1994:100, Rn. 13, und vom 4. März 2021, Kommission/Fútbol Club Barcelona, C-362/19 P, EU:C:2021:169, Rn. 59).Rn. 111 Drittens ist darauf hinzuweisen, dass in dem Fall, dass die Kommission in Bezug auf eine staatliche Maßnahme ein Verfahren eröffnet und nach dessen Abschluss einen Beschluss erlässt, in dem sie diese Maßnahme als "staatliche Beihilfe" einstuft, es ihr obliegt, in ihrem Beschluss den Beweis für das Vorliegen einer solchen Beihilfe zu erbringen, und damit u. a. den Beweis dafür, dass diese Maßnahme dem Unternehmen oder den Unternehmen, dem bzw. denen sie zugutekommt, einen Vorteil gewährt, indem sie sich nach Abschluss einer Untersuchung, die sorgfältig und unvoreingenommen zu führen ist, auf möglichst vollständige und verlässliche Informationen stützt (Urteil vom 4. März 2021, Kommission/Fútbol Club Barcelona, C-362/19 P, EU:C:2021:169, Rn. 62 und die dort angeführte Rechtsprechung).
- EuGH, 16.09.2021 - C-337/19
Multinationalen Unternehmen von Belgien durch Rulings gewährte Steuerbefreiungen: …
Sie müssen daher bei der Ausübung dieser Zuständigkeit davon absehen, Maßnahmen zu erlassen, die mit dem Binnenmarkt unvereinbare staatliche Beihilfen im Sinne von Art. 107 AEUV darstellen können (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 4. März 2021, Kommission/Fútbol Club Barcelona, C-362/19 P, EU:C:2021:169, Rn. 105 und die dort angeführte Rechtsprechung). - EuGH, 27.02.2024 - C-382/21
EUIPO/ The KaiKai Company Jaeger Wichmann - Rechtsmittel - Geistiges Eigentum - …
- EuGH, 02.02.2023 - C-649/20
Staatliche Beihilfen: Der Gerichtshof erklärt den Beschluss der Kommission …
- EuG, 06.04.2022 - T-508/19
Mead Johnson Nutrition (Asia Pacific) u.a./ Kommission - Staatliche Beihilfen - …
- VGH Bayern, 19.01.2023 - 8 N 22.287
Erfolglose Normenkontrolle gegen wasserrechtliche Veränderungssperre für ein …
- EuG, 27.09.2023 - T-12/15
Staatliche Beihilfen
- EuGH, 06.10.2021 - C-174/19
Scandlines Danmark und Scandlines Deutschland/ Kommission - Rechtsmittel - …
- EuG, 19.05.2021 - T-628/20
Der Fonds zur Stützung der Zahlungsfähigkeit der strategisch bedeutenden …
- EuGH, 26.09.2024 - C-790/21
Covestro Deutschland/ Kommission - Rechtsmittel - Staatliche Beihilfen - …
- Generalanwalt beim EuGH, 16.12.2021 - C-885/19
Steuervorbescheid (tax ruling): Generalanwalt Priit Pikamäe schlägt dem …
- BVerwG, 12.01.2024 - 10 BN 4.23
Festlegung einer Veränderungssperre für Neufestsetzung Wasserschutzgebiet
- EuGH, 26.09.2024 - C-792/21
AZ/ Kommission - Rechtsmittel - Staatliche Beihilfen - Beihilferegelung …
- EuGH, 06.07.2023 - C-212/21
EIB/ ClientEarth - Rechtsmittel - Umwelt - Übereinkommen von Aarhus - Verordnung …
- EuG, 02.10.2024 - T-624/15
European Food u. a./ Kommission - Staatliche Beihilfe - Art. 107 und 108 AEUV - …
- EuGH, 26.06.2025 - C-776/23
Der Gerichtshof bestätigt die Nichtigerklärung des Beschlusses der Kommission, …
- EuGH, 14.03.2024 - C-291/22
Genehmigungen für das Inverkehrbringen von Arzneimitteln: Die Europäische …
- BGH, 09.11.2021 - VIII ZR 97/20
Unzulässigkeit einer Nichtzulassungsbeschwerde mangels grundsätzlicher Bedeutung …
- EuGH, 04.05.2023 - C-389/21
Der Gerichtshof bestätigt den Beschluss der EZB, mit dem Crédit lyonnais …
- Generalanwalt beim EuGH, 09.11.2023 - C-465/20
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- EuGH, 06.10.2021 - C-50/19
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- EuGH, 06.10.2021 - C-55/19
Prosegur Compañía de Seguridad/ Kommission - Rechtsmittel - Staatliche Beihilfen …
- EuGH, 06.10.2021 - C-53/19
Banco Santander und Santusa/ Kommission - Rechtsmittel - Staatliche Beihilfen - …
- EuGH, 26.09.2024 - C-795/21
WEPA Hygieneprodukte und WEPA Deutschland/ Kommission - Rechtsmittel - Staatliche …
- EuGH, 27.01.2022 - C-238/20
Der Gerichtshof legt die Unionsrechtsbestimmungen für im Rahmen von Natura 2000 …
- EuGH, 26.09.2024 - C-794/21
Deutschland/ Infineon Technologies Dresden u. a. - Rechtsmittel - Staatliche …
- Generalanwalt beim EuGH, 08.06.2023 - C-457/21
Steuervorbescheide: Nach Ansicht von Generalanwältin Kokott hat die Kommission zu …
- EuGH, 26.02.2026 - C-403/22
Rechtsmittel - Wettbewerb - Kartelle - Luftfrachtmarkt - Beschluss der …
- OVG Sachsen-Anhalt, 26.04.2021 - 1 L 49/19
Abänderung eines Zuwendungsbescheids; Anerkennung von Beiträgen zur KZVK für das …
- EuGH, 04.10.2024 - C-721/22
Kommission/ PB - Rechtsmittel - Öffentliche Dienstleistungsaufträge - …
- EuGH, 28.10.2021 - C-915/19
Eco Fox - Vorlage zur Vorabentscheidung - Staatliche Beihilfen - Biodieselmarkt - …
- EuGH, 06.10.2021 - C-54/19
Axa Mediterranean/ Kommission - Rechtsmittel - Staatliche Beihilfen - Art. 107 …
- EuGH, 05.09.2024 - C-494/22
Kommission/ Tschechische Republik (Briquets de poche) - Rechtsmittel - …
- EuGH, 06.10.2021 - C-52/19
Banco Santander/ Kommission - Rechtsmittel - Staatliche Beihilfen - Art. 107 Abs. …
- Generalanwalt beim EuGH, 23.11.2023 - C-221/22
Kommission/ Deutsche Telekom - Rechtsmittel - Wettbewerb - Missbrauch einer …
- Generalanwalt beim EuGH, 29.09.2022 - C-649/20
Generalanwalt Pikamäe schlägt vor, das Urteil des Gerichts teilweise aufzuheben …
- EuGH, 29.01.2026 - C-811/23
Rechtsmittel - Handelspolitik - Handelspolitische Maßnahmen in Bezug auf …
- Generalanwalt beim EuGH, 29.04.2021 - C-647/19
Ja zum Nürburgring/ Kommission - Rechtsmittel - Staatliche Beihilfen - Beihilfen …
- Generalanwalt beim EuGH, 02.03.2023 - C-73/22
Grupa Azoty u.a./ Kommission - Rechtsmittel - Staatliche Beihilfen - Leitlinien …
- Generalanwalt beim EuGH, 21.05.2026 - C-459/24
Rechtsmittel - Staatliche Beihilfen - Schwedisches Steuerrecht - Risikosteuer - …
- EuG, 13.07.2022 - T-150/20
Tartu Agro/ Kommission - Staatliche Beihilfen - Landwirtschaft - Pachtvertag über …
- Generalanwalt beim EuGH, 25.05.2023 - C-831/21
Fachverband Spielhallen und LM/ Kommission - Rechtsmittel - Staatliche Beihilfen …
- EuGH, 22.11.2022 - C-478/22
Telefónica de España/ Kommission - Rechtsmittel - Vorläufiger Rechtsschutz - …
- Generalanwalt beim EuGH, 21.03.2024 - C-224/23
PBL und WA/ Kommission - Rechtsmittel - Staatliche Beihilfen - Mutmaßliche …
- Generalanwalt beim EuGH, 03.06.2021 - C-833/19
Rat/ Hamas - Rechtsmittel - Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik (GASP) - …
- EuGH, 26.03.2026 - C-58/25
Vorlage zur Vorabentscheidung - Staatliche Beihilfen - Begriff 'Beihilferegelung' …
- Generalanwalt beim EuGH, 07.04.2022 - C-211/20
Valencia Club de Fútbol/ Kommission - Rechtsmittel - Staatliche Beihilfen - …
- Generalanwalt beim EuGH, 09.09.2021 - C-238/20
Sātiņi-S - Vorlage zur Vorabentscheidung - Staatliche Beihilfen - …
- EuG, 10.11.2021 - T-678/20
Solar Electric u.a./ Kommission - Staatliche Beihilfen - Markt für aus …
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Rechtsprechung
| Generalanwalt beim EuGH, 15.10.2020 - C-362/19 P |
Volltextveröffentlichungen (3)
- Europäischer Gerichtshof
Kommission/ Fútbol Club Barcelona
Rechtsmittel - Staatliche Beihilfen - Beihilfe zugunsten bestimmter Profifußballvereine - Art. 107 Abs. 1 AEUV - Begriff "Vorteil" - Beihilferegelung - Vorzugssteuersatz nur für die zur Inanspruchnahme des Gemeinnützigkeitsstatus berechtigten Vereine - Weniger günstiger ...
- Europäischer Gerichtshof
Kommission/ Fútbol Club Barcelona
Rechtsmittel - Staatliche Beihilfen - Beihilfe zugunsten bestimmter Profifußballvereine - Art. 107 Abs. 1 AEUV - Begriff "Vorteil" - Beihilferegelung - Vorzugssteuersatz nur für die zur Inanspruchnahme des Gemeinnützigkeitsstatus berechtigten Vereine - Weniger günstiger ...
- rechtsportal.de
Rechtsmittel - Staatliche Beihilfen - Beihilfe zugunsten bestimmter Profifußballvereine - Art. 107 Abs. 1 AEUV - Begriff "Vorteil" - Beihilferegelung - Vorzugssteuersatz nur für die zur Inanspruchnahme des Gemeinnützigkeitsstatus berechtigten Vereine - Weniger günstiger ...
Verfahrensgang
- EuG, 26.02.2019 - T-865/16
- Generalanwalt beim EuGH, 15.10.2020 - C-362/19 P
- EuGH, 04.03.2021 - C-362/19
Wird zitiert von ... (0) Zitiert selbst (34)
- EuGH, 08.12.2011 - C-81/10
Der Gerichtshof bestätigt das Urteil des Gerichts, nach dem France Télécom in …
Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 15.10.2020 - C-362/19
{FN:33} Vgl. in diesem Sinne Schlussanträge des Generalanwalts Jääskinen in der Rechtssache France Télécom/Kommission (C-81/10 P, EU:C:2011:554, Nr. 45).{FN:35} Urteil vom 8. Dezember 2011, France Télécom/Kommission (C-81/10 P, EU:C:2011:811, Rn. 17).
{FN:42} Vgl. in diesem Sinne Urteile vom 15. November 2011, Kommission/Government of Gibraltar und Vereinigtes Königreich (…C-106/09 P und C-107/09 P, EU:C:2011:732, Rn. 101), sowie vom 8. Dezember 2011, France Télécom/Kommission (C-81/10 P, EU:C:2011:811, Rn. 19 und 24).
{FN:47} Vgl. in diesem Sinne Urteil vom 8. Dezember 2011, France Télécom/Kommission (C-81/10 P, EU:C:2011:811, Rn. 22).
{FN:48} Urteil vom 8. Dezember 2011, France Télécom/Kommission (C-81/10 P, EU:C:2011:811, Rn. 22).
{FN:49} Vgl. in diesem Sinne Schlussanträge des Generalanwalts Jääskinen in der Rechtssache France Télécom/Kommission (C-81/10 P, EU:C:2011:554, Nrn. 48 und 51).
{FN:51} Vgl. in diesem Sinne Urteil vom 8. Dezember 2011, France Télécom/Kommission (C-81/10 P, EU:C:2011:811, Rn. 24;… vgl. hierzu auch Rn. 19).
{FN:52} Vgl. z. B. Urteil vom 8. Dezember 2011, France Télécom/Kommission (C-81/10 P, EU:C:2011:811, Rn. 19).
{FN:53} Vgl. in diesem Sinne Schlussanträge des Generalanwalts Jääskinen in der Rechtssache France Télécom/Kommission (C-81/10 P, EU:C:2011:554, Nrn. 48 bis 53).
{FN:57} Vgl. in diesem Sinne Schlussanträge des Generalanwalts Jääskinen in der Rechtssache France Télécom/Kommission (C-81/10 P, EU:C:2011:554, Nr. 54).
{FN:67} Wie es die Wahl der Geschäftspolitik des Begünstigten der Steuerbefreiung oder die Bestimmung von Steuersätzen durch die Gebietskörperschaften sein kann, wie in der Rechtssache, in der das Urteil vom 8. Dezember 2011, France Télécom/Kommission (C-81/10 P, EU:C:2011:811, vgl. insbesondere Rn. 20 bis 23), ergangen ist.
{FN:68} Vgl. in diesem Sinne Schlussanträge des Generalanwalts Jääskinen in der Rechtssache France Télécom/Kommission (C-81/10 P, EU:C:2011:554, Nr. 51).
{FN:69} Vgl. in diesem Sinne Urteil vom 8. Dezember 2011, France Télécom/Kommission (C-81/10 P, EU:C:2011:811, Rn. 19).
{FN:71} Vgl. entsprechend Urteil vom 8. Dezember 2011, France Télécom/Kommission (C-81/10 P, EU:C:2011:811, Rn. 50), wobei in diesem Fall auch eine als unbefristet konzipierte Steuersonderregelung vorgesehen war.
- EuGH, 15.11.2011 - C-106/09
Eine Steuerregelung, die so konzipiert ist, dass Offshore-Unternehmen der …
Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 15.10.2020 - C-362/19
{FN:30} Vgl. Urteil vom 15. November 2011, Kommission/Government of Gibraltar und Vereinigtes Königreich (C-106/09 P und C-107/09 P, EU:C:2011:732, Rn. 12, 100 und 108).{FN:34} Vgl. in diesem Sinne, neben der in Fn. 28 angeführten Rechtsprechung, Urteil vom 15. November 2011, Kommission/Government of Gibraltar und Vereinigtes Königreich (C-106/09 P und C-107/09 P, EU:C:2011:732, Rn. 93 und 103).
{FN:37} Vgl. u. a. Urteil vom 15. November 2011, Kommission/Government of Gibraltar und Vereinigtes Königreich (C-106/09 P und C-107/09 P, EU:C:2011:732, Rn. 87 und die dort angeführte Rechtsprechung).
{FN:41} Vgl. in diesem Sinne Urteil vom 15. November 2011, Kommission/Government of Gibraltar und Vereinigtes Königreich (C-106/09 P und C-107/09 P, EU:C:2011:732, Rn. 98).
{FN:42} Vgl. in diesem Sinne Urteile vom 15. November 2011, Kommission/Government of Gibraltar und Vereinigtes Königreich (C-106/09 P und C-107/09 P, EU:C:2011:732, Rn. 101), sowie vom 8. Dezember 2011, France Télécom/Kommission (…C-81/10 P, EU:C:2011:811, Rn. 19 und 24).
- Generalanwalt beim EuGH, 08.09.2011 - C-81/10
France Télécom / Kommission - Rechtsmittel - Staatliche Beihilfen für France …
Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 15.10.2020 - C-362/19
{FN:33} Vgl. in diesem Sinne Schlussanträge des Generalanwalts Jääskinen in der Rechtssache France Télécom/Kommission (C-81/10 P, EU:C:2011:554, Nr. 45).{FN:49} Vgl. in diesem Sinne Schlussanträge des Generalanwalts Jääskinen in der Rechtssache France Télécom/Kommission (C-81/10 P, EU:C:2011:554, Nrn. 48 und 51).
{FN:53} Vgl. in diesem Sinne Schlussanträge des Generalanwalts Jääskinen in der Rechtssache France Télécom/Kommission (C-81/10 P, EU:C:2011:554, Nrn. 48 bis 53).
{FN:57} Vgl. in diesem Sinne Schlussanträge des Generalanwalts Jääskinen in der Rechtssache France Télécom/Kommission (C-81/10 P, EU:C:2011:554, Nr. 54).
{FN:68} Vgl. in diesem Sinne Schlussanträge des Generalanwalts Jääskinen in der Rechtssache France Télécom/Kommission (C-81/10 P, EU:C:2011:554, Nr. 51).
- EuGH, 27.06.2017 - C-74/16
Die Steuerbefreiungen, in deren Genuss die katholische Kirche in Spanien kommt, …
Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 15.10.2020 - C-362/19
{FN:26} Vgl. u. a. Urteil vom 27. Juni 2017, Congregación de Escuelas Pías Provincia Betania (C-74/16, EU:C:2017:496, Rn. 65).{FN:27} Vgl. u. a. Urteil vom 27. Juni 2017, Congregación de Escuelas Pías Provincia Betania (C-74/16, EU:C:2017:496, Rn. 66 und die dort angeführte Rechtsprechung), sowie Urteil vom 21. Dezember 2016, Kommission/Aer Lingus und Ryanair Designated Activity (…C-164/15 P und C-165/15 P, EU:C:2016:990, Rn. 40 sowie die dort angeführte Rechtsprechung).
{FN:29} Vgl. Urteile vom 15. März 1994, Banco Exterior de España (…C-387/92, EU:C:1994:100, Rn. 14), und vom 27. Juni 2017, Congregación de Escuelas Pías Provincia Betania (C-74/16, EU:C:2017:496, Rn. 90).
- EuGH, 01.10.2015 - C-357/14
Electrabel und Dunamenti Erőmű / Kommission - Rechtsmittel - Staatliche …
Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 15.10.2020 - C-362/19
{FN:43} Vgl. Urteil vom 1. Oktober 2015, Electrabel und Dunamenti Erőmű/Kommission (C-357/14 P, EU:C:2015:642, Rn. 104).{FN:44} Vgl. in diesem Sinne entsprechend in Bezug auf die Anwendung des Kriteriums des privaten Kapitalgebers Urteil vom 1. Oktober 2015, Electrabel und Dunamenti Erőmű/Kommission (C-357/14 P, EU:C:2015:642, Rn. 103 und 105 sowie die dort angeführte Rechtsprechung).
Zur Notwendigkeit einer Prüfung, ob ein Vorteil vorliegt, in Bezug auf den Zeitpunkt der Entscheidung über die Gewährung der Beihilfe vgl. auch Urteil vom 1. Oktober 2015, Electrabel und Dunamenti Erőmű/Kommission (C-357/14 P, EU:C:2015:642, Rn. 104).
- EuGH, 19.12.2018 - C-374/17
A-Brauerei - Vorlage zur Vorabentscheidung - Staatliche Beihilfen - Art. 107 Abs. …
Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 15.10.2020 - C-362/19
{FN:25} Vgl. Urteile vom 21. Dezember 2016, Kommission/World Duty Free Group u. a. (…C-20/15 P und C-21/15 P, EU:C:2016:981, Rn. 53 und die dort angeführte Rechtsprechung), sowie vom 19. Dezember 2018, A-Brauerei (C-374/17, EU:C:2018:1024, Rn. 19).{FN:28} Vgl. Urteile vom 21. Dezember 2016, Kommission/World Duty Free Group u. a. (…C-20/15 P und C-21/15 P, EU:C:2016:981, Rn. 56 und die dort angeführte Rechtsprechung), sowie vom 19. Dezember 2018, A-Brauerei (C-374/17, EU:C:2018:1024, Rn. 21).
- EuGH, 21.12.2016 - C-20/15
Nach Ansicht des Gerichtshofs hat das Gericht der EU einen Rechtsfehler begangen, …
Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 15.10.2020 - C-362/19
{FN:25} Vgl. Urteile vom 21. Dezember 2016, Kommission/World Duty Free Group u. a. (C-20/15 P und C-21/15 P, EU:C:2016:981, Rn. 53 und die dort angeführte Rechtsprechung), sowie vom 19. Dezember 2018, A-Brauerei (…C-374/17, EU:C:2018:1024, Rn. 19).{FN:28} Vgl. Urteile vom 21. Dezember 2016, Kommission/World Duty Free Group u. a. (C-20/15 P und C-21/15 P, EU:C:2016:981, Rn. 56 und die dort angeführte Rechtsprechung), sowie vom 19. Dezember 2018, A-Brauerei (…C-374/17, EU:C:2018:1024, Rn. 21).
- EuGH, 03.04.2014 - C-559/12
Der Gerichtshof bestätigt, dass die implizite unbeschränkte Bürgschaft des …
Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 15.10.2020 - C-362/19
{FN:39} Vgl. Urteile vom 2. September 2010, Kommission/Scott (…C-290/07 P, EU:C:2010:480, Rn. 90), vom 3. April 2014, Frankreich/Kommission (C-559/12 P, EU:C:2014:217, Rn. 63), und vom 19. September 2018, Kommission/Frankreich und IFP Énergies nouvelles (…C-438/16 P, EU:C:2018:737, Rn. 110).{FN:55} Vgl. hierzu Schlussanträge des Generalanwalts Jääskinen in der Rechtssache Frankreich/Kommission (C-559/12 P, EU:C:2013:766, Nrn. 65 bis 67), dessen Analyse im Wesentlichen vom Gerichtshof in Rn. 103 des Urteils vom 3. April 2014, Frankreich/Kommission (C-559/12 P, EU:C:2014:217), bestätigt worden ist.
- EuGH, 21.12.2016 - C-164/15
Der Gerichtshof bestätigt, dass Irland von den Fluggesellschaften, die eine …
Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 15.10.2020 - C-362/19
{FN:27} Vgl. u. a. Urteil vom 27. Juni 2017, Congregación de Escuelas Pías Provincia Betania (…C-74/16, EU:C:2017:496, Rn. 66 und die dort angeführte Rechtsprechung), sowie Urteil vom 21. Dezember 2016, Kommission/Aer Lingus und Ryanair Designated Activity (C-164/15 P und C-165/15 P, EU:C:2016:990, Rn. 40 sowie die dort angeführte Rechtsprechung).Vgl. auch Urteil vom 21. Dezember 2016, Kommission/Aer Lingus und Ryanair Designated Activity (C-164/15 P und C-165/15 P, EU:C:2016:990, Rn. 41 sowie die dort angeführte Rechtsprechung).
- EuGH, 15.12.2005 - C-148/04
Unicredito Italiano - Staatliche Beihilfen - Entscheidung 2002/581/EG - …
Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 15.10.2020 - C-362/19
{FN:31} Vgl. Urteil vom 15. Dezember 2005, UniCredito Italiano (C-148/04, EU:C:2005:774, insbesondere Rn. 8 und 50).{FN:46} Vgl. Urteil vom 15. Dezember 2005, UniCredito Italiano (C-148/04, EU:C:2005:774, Rn. 67).
- EuGH, 15.05.2019 - C-706/17
Achema u.a. - Vorlage zur Vorabentscheidung - Staatliche Beihilfen - Begriff …
- EuGH, 19.09.2018 - C-438/16
Der Gerichtshof entscheidet, dass das Gericht der EU erneut prüfen muss, ob die …
- Generalanwalt beim EuGH, 21.11.2013 - C-559/12
Frankreich / Kommission - Rechtsmittel - La Poste - Öffentliche Einrichtung mit …
- EuG, 26.02.2019 - T-865/16
Das Gericht der EU erklärt den Beschluss der Kommission, die für vier spanische …
- EuGH, 05.03.2019 - C-349/17
Eesti Pagar - Vorlage zur Vorabentscheidung - Staatliche Beihilfen - Verordnung …
- EuGH, 14.02.1990 - 301/87
Frankreich / Kommission
- EuGH, 22.12.2008 - C-487/06
British Aggregates / Kommission - Rechtsmittel - Staatliche Beihilfe - …
- EuGH, 09.06.2011 - C-71/09
Die den Unternehmen in Venedig und Chioggia gewährten Sozialbeitrags-entlastungen …
- EuGH, 02.09.2010 - C-290/07
Kommission / Scott - Rechtsmittel - Staatliche Beihilfen - Vorzugspreis für den …
- EuGH, 15.03.1994 - C-387/92
Banco Exterior de España / Ayuntamiento de Valencia
- EuGH, 29.04.2004 - C-298/00
Italien / Kommission
- EuGH, 12.07.2012 - C-269/09
Kommission / Spanien - Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Art. 18 EG, 39 …
- EuGH, 01.06.2006 - C-442/03
P&O European Ferries (Vizcaya) / Kommission - Staatliche Beihilfen - Rechtsmittel …
- EuGH, 13.06.2013 - C-630/11
HGA u.a. / Kommission - Rechtsmittel - Staatliche Beihilfen mit regionaler …
- EuGH, 13.06.2013 - C-511/11
Versalis / Kommission - Rechtsmittel - Kartelle - Markt für Butadienkautschuk und …
- EuGH, 05.10.1994 - C-47/91
Italien / Kommission
- EuGH, 15.07.2004 - C-501/00
Spanien / Kommission
- EuGH, 25.06.1970 - 47/69
Frankreich / Kommission
- EuGH, 10.04.2014 - C-231/11
Der Gerichtshof gibt den Rechtsmitteln in den das Kartell auf dem Markt für …
- EuGH, 29.07.2019 - C-654/17
Bayerische Motoren Werke/ Kommission und Freistaat Sachsen - Rechtsmittel - …
- EuGH, 29.11.2007 - C-176/06
Stadtwerke Schwäbisch Hall u.a. / Kommission - Rechtsmittel - Beihilfe, die die …
- EuGH, 19.03.2020 - C-612/18
ClientEarth/ Kommission - Rechtsmittel - Zugang zu Dokumenten der Organe - …
- EuGH, 28.11.2018 - C-303/18
Le Pen/ Parlament - Rechtsmittel - Zulässigkeit - Europäisches Parlament - …
- EuGH, 28.05.2020 - C-309/19
Asociación de fabricantes de morcilla de Burgos/ Kommission - Rechtsmittel - Art. …
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