Rechtsprechung
| EuGH, 24.02.2022 - C-389/20 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- Europäischer Gerichtshof
TGSS (Chômage des employés de maison)
Vorlage zur Vorabentscheidung - Gleichbehandlung von Männern und Frauen im Bereich der sozialen Sicherheit - Richtlinie 79/7/EWG - Art. 4 Abs. 1 - Verbot jeglicher Diskriminierung aufgrund des Geschlechts - Hausangestellte - Schutz bei Arbeitslosigkeit - Ausschluss - ...
- doev.de
CJ - Ausschluss Hausangestellter vom Schutz bei Arbeitslosigkeit
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Vorlage zur Vorabentscheidung - Gleichbehandlung von Männern und Frauen im Bereich der sozialen Sicherheit - Richtlinie 79/7/EWG - Art. 4 Abs. 1 - Verbot jeglicher Diskriminierung aufgrund des Geschlechts - Hausangestellte - Schutz bei Arbeitslosigkeit - Ausschluss - ...
Kurzfassungen/Presse (3)
- Europäischer Gerichtshof
(Pressemitteilung)
SOPO - Die spanische Regelung, mit der Hausangestellte - bei denen es sich fast ausschließlich um Frauen handelt - von Leistungen bei Arbeitslosigkeit ausgeschlossen werden, verstößt gegen das Unionsrecht
- beck-aktuell.de (Kurzinformation)
Ausschluss Hausangestellter von Leistungen bei Arbeitslosigkeit ist EU-rechtswidrig - Ausschluss Hausangestellter von Leistungen bei Arbeitslosigkeit ist EU-rechtswidrig
- juraforum.de (Kurzinformation)
Spanische Sonderregeln für Hausangestellte gerügt
Sonstiges (2)
- Europäischer Gerichtshof (Vorlagefragen)
TGSS (Chômage des employés de maison)
- Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)
Tesorería General de la Seguridad Social
Verfahrensgang
- Generalanwalt beim EuGH, 30.09.2021 - C-389/20
- EuGH, 24.02.2022 - C-389/20
Papierfundstellen
- NZA 2022, 843
Wird zitiert von ... (14) Zitiert selbst (17)
- EuGH, 21.01.2021 - C-843/19
INSS
Auszug aus EuGH, 24.02.2022 - C-389/20
Rn. 40 Was die Frage angeht, ob diese nationale Regelung eine mittelbare Diskriminierung enthält, ist erstens darauf hinzuweisen, dass dieser Begriff im Kontext der Richtlinie 79/7 genauso zu verstehen ist wie im Kontext der Richtlinie 2006/54 (…Urteile vom 8. Mai 2019, Villar Láiz, C-161/18, EU:C:2019:382, Rn. 37 und die dort angeführte Rechtsprechung, sowie vom 21. Januar 2021, INSS, C-843/19, EU:C:2021:55, Rn. 24).Es ist Sache des nationalen Gerichts, zu prüfen, ob dies im Ausgangsverfahren der Fall ist (…vgl. in diesem Sinne Urteil vom 8. Mai 2019, Villar Láiz, C-161/18, EU:C:2019:382, Rn. 38, und vom 21. Januar 2021, INSS, C-843/19, EU:C:2021:55, Rn. 25).
Rn. 42 Der Gerichtshof hat entschieden, dass das nationale Gericht, sollte es über statistische Daten verfügen, zum einen die Gesamtheit der Beschäftigten zu berücksichtigen hat, für die die nationale Regelung gilt, auf der die Ungleichbehandlung beruht, und zum anderen die Gruppe der in den Anwendungsbereich dieser Regelung fallenden weiblichen mit der der männlichen Arbeitskräfte daraufhin zu vergleichen hat, wie hoch in jeder Gruppe der Anteil der Personen ist, die von der angeblichen Ungleichbehandlung betroffen sind, und derjenigen, die es nicht sind (…vgl. in diesem Sinne Urteil vom 24. September 2020, YS [Betriebspensionen leitender Angestellter], C-223/19, EU:C:2020:753, Rn. 52 und die dort angeführte Rechtsprechung, sowie vom 21. Januar 2021, INSS, C-843/19, EU:C:2021:55, Rn. 26).
Rn. 43 Dazu hat das nationale Gericht zu beurteilen, inwieweit die ihm vorgelegten statistischen Daten zuverlässig sind und ob es sie berücksichtigen kann, d. h. insbesondere, ob sie nicht rein zufällige oder konjunkturelle Erscheinungen widerspiegeln und ob sie hinreichend aussagekräftig sind (…Urteil vom 24. September 2020, YS [Betriebspensionen leitender Angestellter], C-223/19, EU:C:2020:753, Rn. 51 und die dort angeführte Rechtsprechung, sowie vom 21. Januar 2021, INSS, C-843/19, EU:C:2021:55, Rn. 27).
Rn. 44 Vorliegend sind, wie der Generalanwalt in Nr. 58 seiner Schlussanträge ausgeführt hat, nicht nur die Mitglieder des Besonderen Systems für Hausangestellte zu berücksichtigen, sondern auch die Gesamtheit der Beschäftigten, die dem spanischen Allgemeinen System der sozialen Sicherheit unterliegen, in das die Mitglieder des Besonderen Systems integriert sind (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 21. Januar 2021, INSS, C-843/19, EU:C:2021:55, Rn. 28).
Dies wäre dann der Fall, wenn sie einem legitimen Ziel der Sozialpolitik dient und zur Erreichung dieses Ziels geeignet und erforderlich ist, wobei eine solche Regelung nur dann zur Erreichung des geltend gemachten Ziels geeignet ist, wenn sie tatsächlich dem Anliegen gerecht wird, dieses Ziel zu erreichen, und in kohärenter und systematischer Weise angewandt wird (…vgl. in diesem Sinne Urteile vom 20. Oktober 2011, Brachner, C-123/10, EU:C:2011:675, Rn. 70 und 71 und die dort angeführte Rechtsprechung, und vom 21. Januar 2021, INSS, C-843/19, EU:C:2021:55, Rn. 31 und 32 und die dort angeführte Rechtsprechung).
Rn. 52 In diesem Zusammenhang hat der Gerichtshof wiederholt entschieden, dass die Mitgliedstaaten zwar bei der Wahl der zur Verwirklichung ihrer sozial- und beschäftigungspolitischen Ziele geeigneten Maßnahmen über einen weiten Entscheidungsspielraum verfügen (…Urteile vom 20. Oktober 2011, Brachner, C-123/10, EU:C:2011:675, Rn. 73 und die dort angeführte Rechtsprechung, sowie vom 21. Januar 2021, INSS, C-843/19, EU:C:2021:55, Rn. 33), der betreffende Mitgliedstaat in seiner Eigenschaft als Urheber der mutmaßlich diskriminierenden Vorschrift jedoch darzutun hat, dass diese die in Rn. 48 des vorliegenden Urteils genannten Voraussetzungen erfüllt (…vgl. in diesem Sinne Urteile vom 20. Oktober 2011, Brachner, C-123/10, EU:C:2011:675, Rn. 74, …und vom 17. Juli 2014, Leone, C-173/13, EU:C:2014:2090, Rn. 55).
- EuGH, 24.09.2020 - C-223/19
YS (Betriebspensionen leitender Angestellter) - Vorlage zur Vorabentscheidung - …
Auszug aus EuGH, 24.02.2022 - C-389/20
Rn. 42 Der Gerichtshof hat entschieden, dass das nationale Gericht, sollte es über statistische Daten verfügen, zum einen die Gesamtheit der Beschäftigten zu berücksichtigen hat, für die die nationale Regelung gilt, auf der die Ungleichbehandlung beruht, und zum anderen die Gruppe der in den Anwendungsbereich dieser Regelung fallenden weiblichen mit der der männlichen Arbeitskräfte daraufhin zu vergleichen hat, wie hoch in jeder Gruppe der Anteil der Personen ist, die von der angeblichen Ungleichbehandlung betroffen sind, und derjenigen, die es nicht sind (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 24. September 2020, YS [Betriebspensionen leitender Angestellter], C-223/19, EU:C:2020:753, Rn. 52 und die dort angeführte Rechtsprechung, …sowie vom 21. Januar 2021, INSS, C-843/19, EU:C:2021:55, Rn. 26).Rn. 43 Dazu hat das nationale Gericht zu beurteilen, inwieweit die ihm vorgelegten statistischen Daten zuverlässig sind und ob es sie berücksichtigen kann, d. h. insbesondere, ob sie nicht rein zufällige oder konjunkturelle Erscheinungen widerspiegeln und ob sie hinreichend aussagekräftig sind (Urteil vom 24. September 2020, YS [Betriebspensionen leitender Angestellter], C-223/19, EU:C:2020:753, Rn. 51 und die dort angeführte Rechtsprechung, …sowie vom 21. Januar 2021, INSS, C-843/19, EU:C:2021:55, Rn. 27).
Rn. 51 Was zweitens das Vorliegen eines objektiven Rechtfertigungsgrundes im Sinne der in Rn. 48 des vorliegenden Urteils angeführten Rechtsprechung betrifft, so hat zwar letztlich das für die Beurteilung des Sachverhalts und die Auslegung des innerstaatlichen Rechts allein zuständige nationale Gericht festzustellen, ob und in welchem Umfang die im Ausgangsverfahren in Rede stehende nationale Bestimmung durch einen solchen objektiven Grund gerechtfertigt ist, doch kann der Gerichtshof, der im Rahmen eines Vorabentscheidungsverfahrens die Fragen des vorlegenden Gerichts sachdienlich zu beantworten hat, auf der Grundlage der Akten des Ausgangsverfahrens und der vor ihm abgegebenen schriftlichen und mündlichen Erklärungen Hinweise geben, die dem vorlegenden Gericht die Entscheidung ermöglichen (…Urteile vom 20. Oktober 2011, Brachner, C-123/10, EU:C:2011:675, Rn. 72 und die dort angeführte Rechtsprechung, sowie vom 24. September 2020, YS [Betriebspensionen leitender Angestellter], C-223/19, EU:C:2020:753, Rn. 58 und die dort angeführte Rechtsprechung).
- EuGH, 20.10.2011 - C-123/10
Brachner - Sozialpolitik - Gleichbehandlung von Männern und Frauen im Bereich der …
Auszug aus EuGH, 24.02.2022 - C-389/20
Dies wäre dann der Fall, wenn sie einem legitimen Ziel der Sozialpolitik dient und zur Erreichung dieses Ziels geeignet und erforderlich ist, wobei eine solche Regelung nur dann zur Erreichung des geltend gemachten Ziels geeignet ist, wenn sie tatsächlich dem Anliegen gerecht wird, dieses Ziel zu erreichen, und in kohärenter und systematischer Weise angewandt wird (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 20. Oktober 2011, Brachner, C-123/10, EU:C:2011:675, Rn. 70 und 71 und die dort angeführte Rechtsprechung, …und vom 21. Januar 2021, INSS, C-843/19, EU:C:2021:55, Rn. 31 und 32 und die dort angeführte Rechtsprechung).Rn. 51 Was zweitens das Vorliegen eines objektiven Rechtfertigungsgrundes im Sinne der in Rn. 48 des vorliegenden Urteils angeführten Rechtsprechung betrifft, so hat zwar letztlich das für die Beurteilung des Sachverhalts und die Auslegung des innerstaatlichen Rechts allein zuständige nationale Gericht festzustellen, ob und in welchem Umfang die im Ausgangsverfahren in Rede stehende nationale Bestimmung durch einen solchen objektiven Grund gerechtfertigt ist, doch kann der Gerichtshof, der im Rahmen eines Vorabentscheidungsverfahrens die Fragen des vorlegenden Gerichts sachdienlich zu beantworten hat, auf der Grundlage der Akten des Ausgangsverfahrens und der vor ihm abgegebenen schriftlichen und mündlichen Erklärungen Hinweise geben, die dem vorlegenden Gericht die Entscheidung ermöglichen (Urteile vom 20. Oktober 2011, Brachner, C-123/10, EU:C:2011:675, Rn. 72 und die dort angeführte Rechtsprechung, …sowie vom 24. September 2020, YS [Betriebspensionen leitender Angestellter], C-223/19, EU:C:2020:753, Rn. 58 und die dort angeführte Rechtsprechung).
Rn. 52 In diesem Zusammenhang hat der Gerichtshof wiederholt entschieden, dass die Mitgliedstaaten zwar bei der Wahl der zur Verwirklichung ihrer sozial- und beschäftigungspolitischen Ziele geeigneten Maßnahmen über einen weiten Entscheidungsspielraum verfügen (Urteile vom 20. Oktober 2011, Brachner, C-123/10, EU:C:2011:675, Rn. 73 und die dort angeführte Rechtsprechung, …sowie vom 21. Januar 2021, INSS, C-843/19, EU:C:2021:55, Rn. 33), der betreffende Mitgliedstaat in seiner Eigenschaft als Urheber der mutmaßlich diskriminierenden Vorschrift jedoch darzutun hat, dass diese die in Rn. 48 des vorliegenden Urteils genannten Voraussetzungen erfüllt (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 20. Oktober 2011, Brachner, C-123/10, EU:C:2011:675, Rn. 74, …und vom 17. Juli 2014, Leone, C-173/13, EU:C:2014:2090, Rn. 55).
- EuGH, 18.05.2021 - C-83/19
Wegen möglicher politischer Einflussnahme: EuGH besorgt über rumänische …
Auszug aus EuGH, 24.02.2022 - C-389/20
Daher ist der Gerichtshof grundsätzlich gehalten, über ihm vorgelegte Fragen zu befinden, wenn diese die Auslegung des Unionsrechts betreffen (Urteil vom 18. Mai 2021, Asociaţia "Forumul Judecătorilor din România" u. a., C-83/19, C-127/19, C-195/19, C-291/19, C-355/19 und C-397/19, EU:C:2021:393, Rn. 115 und die dort angeführte Rechtsprechung).Der Gerichtshof kann die Beantwortung einer Vorlagefrage eines nationalen Gerichts nur ablehnen, wenn die erbetene Auslegung des Unionsrechts offensichtlich in keinem Zusammenhang mit den Gegebenheiten oder dem Gegenstand des Ausgangsrechtsstreits steht, wenn das Problem hypothetischer Natur ist oder wenn der Gerichtshof nicht über die tatsächlichen und rechtlichen Angaben verfügt, die für eine zweckdienliche Beantwortung der ihm vorgelegten Fragen erforderlich sind (Urteil vom 18. Mai 2021, Asociaţia "Forumul Judecătorilor din România" u. a., C-83/19, C-127/19, C-195/19, C-291/19, C-355/19 und C-397/19, EU:C:2021:393, Rn. 116 und die dort angeführte Rechtsprechung).
Das Vorabentscheidungsverfahren setzt daher insbesondere voraus, dass bei den nationalen Gerichten tatsächlich ein Rechtsstreit anhängig ist, in dem sie eine Entscheidung erlassen müssen, bei der das im Vorabentscheidungsverfahren ergangene Urteil berücksichtigt werden kann (Urteil vom 18. Mai 2021, Asociaţia "Forumul Judecătorilor din România" u. a., C-83/19, C-127/19, C-195/19, C-291/19, C-355/19 und C-397/19, EU:C:2021:393, Rn. 117 und die dort angeführte Rechtsprechung).
- EuGH - C-127/19 (anhängig)
Asociatia "Forumul Judecatorilor Din România" und Asociatia Miscarea Pentru …
Auszug aus EuGH, 24.02.2022 - C-389/20
Daher ist der Gerichtshof grundsätzlich gehalten, über ihm vorgelegte Fragen zu befinden, wenn diese die Auslegung des Unionsrechts betreffen (Urteil vom 18. Mai 2021, Asociaţia "Forumul Judecătorilor din România" u. a., C-83/19, C-127/19, C-195/19, C-291/19, C-355/19 und C-397/19, EU:C:2021:393, Rn. 115 und die dort angeführte Rechtsprechung).Der Gerichtshof kann die Beantwortung einer Vorlagefrage eines nationalen Gerichts nur ablehnen, wenn die erbetene Auslegung des Unionsrechts offensichtlich in keinem Zusammenhang mit den Gegebenheiten oder dem Gegenstand des Ausgangsrechtsstreits steht, wenn das Problem hypothetischer Natur ist oder wenn der Gerichtshof nicht über die tatsächlichen und rechtlichen Angaben verfügt, die für eine zweckdienliche Beantwortung der ihm vorgelegten Fragen erforderlich sind (Urteil vom 18. Mai 2021, Asociaţia "Forumul Judecătorilor din România" u. a., C-83/19, C-127/19, C-195/19, C-291/19, C-355/19 und C-397/19, EU:C:2021:393, Rn. 116 und die dort angeführte Rechtsprechung).
Das Vorabentscheidungsverfahren setzt daher insbesondere voraus, dass bei den nationalen Gerichten tatsächlich ein Rechtsstreit anhängig ist, in dem sie eine Entscheidung erlassen müssen, bei der das im Vorabentscheidungsverfahren ergangene Urteil berücksichtigt werden kann (Urteil vom 18. Mai 2021, Asociaţia "Forumul Judecătorilor din România" u. a., C-83/19, C-127/19, C-195/19, C-291/19, C-355/19 und C-397/19, EU:C:2021:393, Rn. 117 und die dort angeführte Rechtsprechung).
- EuGH, 08.05.2019 - C-161/18
Die spanische Regelung über die Berechnung der Altersrenten von …
Auszug aus EuGH, 24.02.2022 - C-389/20
Rn. 40 Was die Frage angeht, ob diese nationale Regelung eine mittelbare Diskriminierung enthält, ist erstens darauf hinzuweisen, dass dieser Begriff im Kontext der Richtlinie 79/7 genauso zu verstehen ist wie im Kontext der Richtlinie 2006/54 (Urteile vom 8. Mai 2019, Villar Láiz, C-161/18, EU:C:2019:382, Rn. 37 und die dort angeführte Rechtsprechung, …sowie vom 21. Januar 2021, INSS, C-843/19, EU:C:2021:55, Rn. 24).Es ist Sache des nationalen Gerichts, zu prüfen, ob dies im Ausgangsverfahren der Fall ist (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 8. Mai 2019, Villar Láiz, C-161/18, EU:C:2019:382, Rn. 38, …und vom 21. Januar 2021, INSS, C-843/19, EU:C:2021:55, Rn. 25).
- EuGH, 16.10.2007 - C-411/05
Palacios de la Villa ./. Cortefiel: Gemeinschaftsrechtliche Unbedenklichkeit …
Auszug aus EuGH, 24.02.2022 - C-389/20
Rn. 58 Wie überdies vom Generalanwalt in Nr. 67 seiner Schlussanträge angeführt, hat der Gerichtshof diese Ziele als ein legitimes Ziel der Sozialpolitik (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 16. Oktober 2007, Palacios de la Villa, C-411/05, EU:C:2007:604, Rn. 64 bis 66, …und vom 2. April 2020, Comune di Gesturi, C-670/18, EU:C:2020:272, Rn. 36 und 37 und die dort angeführte Rechtsprechung) bzw. zwingende Gründe des Allgemeininteresses, die eine Beschränkung der vom Vertrag gewährleisteten Grundfreiheiten rechtfertigen können, anerkannt (…vgl. in diesem Sinne Urteile vom 16. April 2013, Las, C-202/11, EU:C:2013:239, Rn. 28 und die dort angeführte Rechtsprechung, …und vom 13. November 2018, Čepelnik, C-33/17, EU:C:2018:896, Rn. 44 und die dort angeführte Rechtsprechung). - EuGH, 13.11.2018 - C-33/17
Eine Regelung eines Mitgliedstaats, wonach einem inländischen …
Auszug aus EuGH, 24.02.2022 - C-389/20
Rn. 58 Wie überdies vom Generalanwalt in Nr. 67 seiner Schlussanträge angeführt, hat der Gerichtshof diese Ziele als ein legitimes Ziel der Sozialpolitik (…vgl. in diesem Sinne Urteile vom 16. Oktober 2007, Palacios de la Villa, C-411/05, EU:C:2007:604, Rn. 64 bis 66, …und vom 2. April 2020, Comune di Gesturi, C-670/18, EU:C:2020:272, Rn. 36 und 37 und die dort angeführte Rechtsprechung) bzw. zwingende Gründe des Allgemeininteresses, die eine Beschränkung der vom Vertrag gewährleisteten Grundfreiheiten rechtfertigen können, anerkannt (…vgl. in diesem Sinne Urteile vom 16. April 2013, Las, C-202/11, EU:C:2013:239, Rn. 28 und die dort angeführte Rechtsprechung, und vom 13. November 2018, Čepelnik, C-33/17, EU:C:2018:896, Rn. 44 und die dort angeführte Rechtsprechung). - EuGH, 16.04.2013 - C-202/11
Das Dekret der Flämischen Gemeinschaft, wonach alle Arbeitsverträge mit …
Auszug aus EuGH, 24.02.2022 - C-389/20
Rn. 58 Wie überdies vom Generalanwalt in Nr. 67 seiner Schlussanträge angeführt, hat der Gerichtshof diese Ziele als ein legitimes Ziel der Sozialpolitik (…vgl. in diesem Sinne Urteile vom 16. Oktober 2007, Palacios de la Villa, C-411/05, EU:C:2007:604, Rn. 64 bis 66, …und vom 2. April 2020, Comune di Gesturi, C-670/18, EU:C:2020:272, Rn. 36 und 37 und die dort angeführte Rechtsprechung) bzw. zwingende Gründe des Allgemeininteresses, die eine Beschränkung der vom Vertrag gewährleisteten Grundfreiheiten rechtfertigen können, anerkannt (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 16. April 2013, Las, C-202/11, EU:C:2013:239, Rn. 28 und die dort angeführte Rechtsprechung, …und vom 13. November 2018, Čepelnik, C-33/17, EU:C:2018:896, Rn. 44 und die dort angeführte Rechtsprechung). - EuGH, 26.06.2018 - C-451/16
MB (Geschlechtsumwandlung und Altersrente) - Vorlage zur Vorabentscheidung - …
Auszug aus EuGH, 24.02.2022 - C-389/20
Rn. 50 Wie nämlich der Generalanwalt in Nr. 47 seiner Schlussanträge ausgeführt hat, stellt die im Ausgangsverfahren in Rede stehende nationale Bestimmung, anders als in der Rechtssache, in der das von der spanischen Regierung angeführte Urteil vom 26. Juni 2018, MB (Geschlechtsumwandlung und Altersrente) (C-451/16, EU:C:2018:492), ergangen ist, keine unmittelbare Diskriminierung aufgrund des Geschlechts dar, die durch die fehlende Vergleichbarkeit der Situation der Hausangestellten mit der anderer Arbeitnehmer in Frage gestellt werden könnte. - EuGH, 14.12.1995 - C-444/93
Megner und Scheffel / Innungskrankenkasse Vorderpfalz
- EuGH, 02.04.2020 - C-670/18
Comune di Gesturi - Vorlage zur Vorabentscheidung - Sozialpolitik - Grundsatz der …
- EuGH, 17.07.2014 - C-173/13
Die französische Regelung über bestimmte Vorteile von Beamten hinsichtlich des …
- EuGH, 16.07.2020 - C-658/18
Governo della Repubblica italiana (Status der italienischen Friedensrichter) - …
- EuGH, 12.12.2019 - C-450/18
Die Rentenzulage, die Spanien Müttern gewährt, die eine Invaliditätsrente …
- EuGH, 28.10.2021 - C-319/19
Komisia za protivodeystvie na koruptsiyata i za otnemane na nezakonno pridobitoto …
- EuGH, 14.10.2021 - C-244/20
INSS (Pension de veuvage fondée sur le concubinage) - Vorlage zur …
- EuGH, 19.12.2024 - C-531/23
Arbeitszeitgestaltung: Arbeitgeber von Hausangestellten müssen ein System …
Rn. 23 Zum anderen weist das vorlegende Gericht darauf hin, dass sich aus dem Urteil vom 24. Februar 2022, TGSS (Arbeitslosigkeit von Hausangestellten) (C-389/20, EU:C:2022:120), ergebe, dass die Gruppe der Hausangestellten in Spanien überwiegend weiblich sei - sie bestehe nämlich zu 95 % aus Frauen.Sind die Art. 3, 5, 6 und 16, Art. 17 Abs. 4 Buchst. b sowie die Art. 19 und 22 der Richtlinie 2003/88 und Art. 31 Abs. 2 der Charta nach der Unionsrechtsprechung (Urteil vom 14. Mai 2019, CCOO, C-55/18, EU:C:2019:402), die Art. 20 und 21 der Charta, Art. 3 Abs. 2 EG, die Art. 1 und 4 der Richtlinie 2010/41, die Art. 1, 4 und 5 der Richtlinie 2006/54 und die Art. 2 und 3 der Richtlinie 2000/78, auch im Zusammenhang mit der Unionsrechtsprechung (Urteil vom 24. Februar 2022, TGSS [Arbeitslosigkeit von Hausangestellten], C-389/20, EU:C:2022:120), dahin auszulegen, dass sie einer Rechtsnorm wie Art. 9 Abs. 3 des Real Decreto (Königliches Dekret) 1620/2011 entgegenstehen, die den Arbeitgeber von der Verpflichtung zur Erfassung der Arbeitszeit der Arbeitnehmerin entbindet?.
Das nationale Gericht hat zu beurteilen, inwieweit die ihm vorgelegten statistischen Daten zuverlässig sind und ob sie sowohl die Gesamtheit der Beschäftigten berücksichtigen, für die die in Rede stehende nationale Regelung gilt, als auch den Anteil der Personen, die von der angeblichen Ungleichbehandlung betroffen sind, und derjenigen, die es nicht sind (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 24. Februar 2022, TGSS [Arbeitslosigkeit von Hausangestellten], C-389/20, EU:C:2022:120, Rn. 41 und 43 sowie die dort angeführte Rechtsprechung).
Rn. 54 Das nationale Gericht hat nicht nur die Gesamtheit der Beschäftigten zu berücksichtigen, für die die nationale Regelung gilt, auf der die Ungleichbehandlung beruht, sondern muss auch die Gruppe der in den Anwendungsbereich dieser Regelung fallenden weiblichen mit der der männlichen Arbeitskräfte daraufhin vergleichen, wie hoch in jeder Gruppe der Anteil der Personen ist, die von der angeblichen Ungleichbehandlung betroffen sind, und derjenigen, die es nicht sind (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 24. Februar 2022, TGSS [Arbeitslosigkeit von Hausangestellten], C-389/20, EU:C:2022:120, Rn. 42 und die dort angeführte Rechtsprechung).
Rn. 55 Im vorliegenden Fall scheint sich das vorlegende Gericht für die Annahme, dass die Klägerin des Ausgangsverfahrens Teil einer Gruppe von Arbeitnehmern mit deutlich überwiegendem Frauenanteil ist, auf das Urteil vom 24. Februar 2022, TGSS [Arbeitslosigkeit von Hausangestellten] (C-389/20, EU:C:2022:120), und die darin angeführten Statistiken zu stützen.
Dies wäre dann der Fall, wenn die fragliche Bestimmung einem legitimen Ziel der Sozialpolitik dient und zur Erreichung dieses Ziels geeignet und erforderlich ist, wobei eine solche Regelung nur dann zur Erreichung des geltend gemachten Ziels geeignet ist, wenn sie tatsächlich dem Anliegen gerecht wird, dieses Ziel zu erreichen, und in kohärenter und systematischer Weise angewandt wird (Urteil vom 24. Februar 2022, TGSS [Arbeitslosigkeit von Hausangestellten], C-389/20, EU:C:2022:120, Rn. 48 und die dort angeführte Rechtsprechung).
In einem derartigen Fall muss die Anwendung der in Rede stehenden Maßnahme zudem geeignet sein, die Verwirklichung des betreffenden Ziels zu gewährleisten, und darf nicht über das hinausgehen, was zu seiner Erreichung erforderlich ist, wobei eine solche Regelung nur dann zur Erreichung des geltend gemachten Ziels geeignet ist, wenn sie tatsächlich dem Anliegen gerecht wird, dieses Ziel zu erreichen, und in kohärenter und systematischer Weise angewandt wird (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 24. Februar 2022, TGSS [Arbeitslosigkeit von Hausangestellten], C-389/20, EU:C:2022:120, Rn. 48 und 51 sowie die dort angeführte Rechtsprechung).
Rn. 59 In diesem Zusammenhang hat der Gerichtshof wiederholt entschieden, dass die Mitgliedstaaten zwar bei der Wahl der zur Verwirklichung ihrer sozial- und beschäftigungspolitischen Ziele geeigneten Maßnahmen über einen weiten Entscheidungsspielraum verfügen, der betreffende Mitgliedstaat in seiner Eigenschaft als Urheber der mutmaßlich diskriminierenden Vorschrift jedoch darzutun hat, dass diese durch objektive Gründe gerechtfertigt ist, die nichts mit einer Diskriminierung aufgrund des Geschlechts zu tun haben (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 24. Februar 2022, TGSS [Arbeitslosigkeit von Hausangestellten], C-389/20, EU:C:2022:120, Rn. 52 und die dort angeführte Rechtsprechung).
- EuGH, 30.10.2025 - C-143/23
Mercedes-Benz Bank und Volkswagen Bank - Vorlage zur Vorabentscheidung - …
Der Einwand der Unanwendbarkeit dieser Bestimmung auf das Ausgangsverfahren betrifft daher vorliegend nicht die Zulässigkeit des Vorabentscheidungsersuchens, sondern den Inhalt der Fragen (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 24. Februar 2022, TGSS [Arbeitslosigkeit von Hausangestellten], C-389/20, EU:C:2022:120, Rn. 31 und die dort angeführte Rechtsprechung). - Generalanwalt beim EuGH, 16.11.2023 - C-184/22
KfH Kuratorium für Dialyse und Nierentransplantation - Vorlage zur …
In diesem Zusammenhang erscheint es mir sinnvoll, den Wortlaut eines jüngeren Urteils des Gerichtshofs zu zitieren, nämlich das Urteil vom 24. Februar 2022, TGSS (Arbeitslosigkeit von Hausangestellten) (C-389/20, EU:C:2022:120).
- EuGH, 02.02.2023 - C-208/21
Towarzystwo Ubezpieczeń Ż (Contrats types d'assurance trompeurs) - …
Das Vorabentscheidungsverfahren setzt daher insbesondere voraus, dass bei den nationalen Gerichten tatsächlich ein Rechtsstreit anhängig ist, in dem sie eine Entscheidung erlassen müssen, bei der das im Vorabentscheidungsverfahren ergangene Urteil berücksichtigt werden kann (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 24. Februar 2022, TGSS [Arbeitslosigkeit von Hausangestellten], C-389/20, EU:C:2022:120, Rn. 25 und die dort angeführte Rechtsprechung).Daher ist der Gerichtshof grundsätzlich gehalten, über ihm vorgelegte Fragen zu befinden, wenn diese die Auslegung des Unionsrechts betreffen (Urteil vom 24. Februar 2022, TGSS [Arbeitslosigkeit von Hausangestellten], C-389/20, EU:C:2022:120, Rn. 23 und die dort angeführte Rechtsprechung).
Der Gerichtshof kann die Beantwortung einer Vorlagefrage eines nationalen Gerichts nur ablehnen, wenn die erbetene Auslegung des Unionsrechts offensichtlich in keinem Zusammenhang mit den Gegebenheiten oder dem Gegenstand des Ausgangsrechtsstreits steht, wenn das Problem hypothetischer Natur ist oder wenn der Gerichtshof nicht über die tatsächlichen und rechtlichen Angaben verfügt, die für eine zweckdienliche Beantwortung der ihm vorgelegten Fragen erforderlich sind (Urteil vom 24. Februar 2022, TGSS [Arbeitslosigkeit von Hausangestellten], C-389/20, EU:C:2022:120, Rn. 24 und die dort angeführte Rechtsprechung).
- BVerwG, 26.06.2025 - 2 C 15.24
Keine Anrechnung von Elternzeit als Wechselschichtdienst in Nordrhein-Westfalen
Die nationale Regelung muss durch objektive Gründe gerechtfertigt sein, die nichts mit einer Diskriminierung aufgrund des Geschlechts zu tun haben (vgl. etwa EuGH, Urteil vom 24. Februar 2022 - C-389/20 - juris Rn. 48 m. w. N.; jüngst EuGH…, Urteil vom 10. April 2025 - C-584/23 - Alcampo u. a., juris Rn. 33). - Generalanwalt beim EuGH, 06.06.2024 - C-314/23
Air Nostrum - Vorlage zur Vorabentscheidung - Verwirklichung des Grundsatzes der …
{FN:32} Vgl. u. a. Urteil vom 24. Februar 2022, TGSS (Arbeitslosigkeit von Hausangestellten ) (C-389/20, EU:C:2022:120, Rn. 49 und 50 und die dort angeführte Rechtsprechung), in dem der Gerichtshof die Auffassung vertreten hat, dass "geltend [gemacht wird], eine solche mittelbare Diskriminierung liege nicht vor, da die Situation der Hausangestellten mit der der anderen … Arbeitnehmer nicht vergleichbar sei.{FN:40} Vgl. u. a. Urteil vom 24. Februar 2022, TGSS (Arbeitslosigkeit von Hausangestellten) (C-389/20, EU:C:2022:120, Rn. 41 und die dort angeführte Rechtsprechung).
{FN:48} Vgl. in diesem Sinne Urteile vom 24. September 2020, YS (Betriebspensionen leitender Angestellter) (…C-223/19, EU:C:2020:753, Rn. 58), und vom 24. Februar 2022, TGSS (Arbeitslosigkeit von Hausangestellten) (C-389/20, EU:C:2022:120, Rn. 51 und die dort angeführte Rechtsprechung).
- BVerwG, 20.04.2023 - 2 C 1.22
Einstellungshöchstaltersgrenze für Beamte in Bremen
Soweit hierzu auf statistische Daten zurückgegriffen wird, hat das nationale Gericht zu beurteilen, inwieweit diese zuverlässig und hinreichend aussagekräftig sind (EuGH, Urteil vom 24. Februar 2022 - C-389/20 - Rn. 43 m. w. N.).Für diese Ausnahme verlangt der Gerichtshof der Europäischen Union in ständiger Rechtsprechung, dass die nationale Bestimmung durch objektive Gründe gerechtfertigt ist, die nichts mit einer Diskriminierung aufgrund des Geschlechts zu tun haben (vgl. zuletzt etwa EuGH, Urteil vom 24. Februar 2022 - C-389/20 - Rn. 48 m. w. N.).
- EuGH, 15.05.2025 - C-623/23
Melbán - Vorlage zur Vorabentscheidung - Sozialpolitik - Richtlinie 79/7/EWG - …
Daher ist der Gerichtshof grundsätzlich gehalten, über ihm vorgelegte Fragen zu befinden, wenn diese die Auslegung des Unionsrechts betreffen (Urteil vom 24. Februar 2022, TGSS [Arbeitslosigkeit von Hausangestellten], C-389/20, EU:C:2022:120, Rn. 23 und die dort angeführte Rechtsprechung).Der Gerichtshof kann die Beantwortung einer Vorlagefrage eines nationalen Gerichts nur ablehnen, wenn die erbetene Auslegung des Unionsrechts offensichtlich in keinem Zusammenhang mit den Gegebenheiten oder dem Gegenstand des Ausgangsrechtsstreits steht, das Problem hypothetischer Natur ist oder er nicht über die tatsächlichen und rechtlichen Angaben verfügt, die für eine zweckdienliche Beantwortung der ihm vorgelegten Fragen erforderlich sind (Urteil vom 24. Februar 2022, TGSS [Arbeitslosigkeit von Hausangestellten], C-389/20, EU:C:2022:120, Rn. 24 und die dort angeführte Rechtsprechung).
- ArbG Mannheim, 21.02.2024 - 2 Ca 192/23
Entgelterhöhung - Strukturerhöhung - Inflationsausgleichsprämie - …
Nach § 3 Abs. 2 AGG liegt eine mittelbare Benachteiligung vor, wenn dem Anschein nach neutrale Vorschriften, Kriterien oder Verfahren Personen wegen eines in § 1 AGG genannten Grundes gegenüber anderen Personen in besonderer Weise benachteiligen können, es sei denn, die betreffenden Vorschriften, Kriterien oder Verfahren sind durch ein rechtmäßiges Ziel sachlich gerechtfertigt und die Mittel sind zur Erreichung dieses Ziels angemessen und erforderlich (…BAG 28. Oktober 2021 - 8 AZR 371/20 - Rn. 23, juris;… BAG 29. September 2020 - 9 AZR 364/19 - Rn. 61, juris;… BAG 3. Juni 2020 - 3 AZR 226/19 - Rn. 24, juris; EuGH 24. Februar 2022 - C-389/20 - Rn. 40, juris;… EuGH 24. September 2020 - C-223/19 - Rn. 43 und 69, juris).Im Vergleich dieser Gruppen ist zu prüfen, ob die Träger eines Merkmals des § 1 AGG im oben genannten Sinn besonders benachteiligt sind (…BAG 27. Januar 2011 - 6 AZR 526/09 - Rn. 28, juris; vgl. für Gesetze auch die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs: EuGH 24. Februar 2022 - C-389/20 - Rn. 41 ff., juris;… EuGH 24. September 2020 - C-223/19 - Rn. 49 ff., 71, juris).
- EuGH, 30.06.2022 - C-625/20
INSS (Cumul de pensions d'invalidité professionnelle totale) - Vorlage zur …
Dies wäre der Fall, wenn sie einem legitimen Ziel der Sozialpolitik dient und zu dessen Erreichung geeignet und erforderlich ist, wobei sie nur dann als zur Erreichung des geltend gemachten Ziels geeignet angesehen werden kann, wenn sie tatsächlich dem Anliegen gerecht wird, es zu erreichen, und in kohärenter und systematischer Weise angewandt wird (Urteil vom 24. Februar 2022, TGSS [Arbeitslosigkeit von Hausangestellten], C-389/20, EU:C:2022:120, Rn. 48). - EuGH, 11.09.2025 - C-5/24
Vorlage zur Vorabentscheidung - Richtlinie 2000/78/EG - Gleichbehandlung in …
- LG Erfurt, 01.06.2023 - 8 O 1462/20
Unstatthaftigkeit der sofortigen Beschwerde gegen die Aussetzung des Verfahrens …
- EuGH, 27.11.2025 - C-746/24
Gryczara - Vorlage zur Vorabentscheidung - Verbraucherschutz - Richtlinie …
- OLG Jena, 09.12.2022 - 4 W 17/22
Zulässigkeit der Beschwerde gegen die Aussetzung des Verfahrens wegen eines …
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Rechtsprechung
| Generalanwalt beim EuGH, 30.09.2021 - C-389/20 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Europäischer Gerichtshof
TGSS (Chômage des employés de maison)
Vorlage zur Vorabentscheidung - Gleichbehandlung von Männern und Frauen im Bereich der sozialen Sicherheit - Richtlinie 79/7/EWG - Art. 4 Abs. 1 - Verbot jeglicher Diskriminierung aufgrund des Geschlechts - Hausangestellte - Schutz gegen das Risiko Arbeitslosigkeit - ...
- rechtsportal.de
Vorlage zur Vorabentscheidung - Gleichbehandlung von Männern und Frauen im Bereich der sozialen Sicherheit - Richtlinie 79/7/EWG - Art. 4 Abs. 1 - Verbot jeglicher Diskriminierung aufgrund des Geschlechts - Hausangestellte - Schutz gegen das Risiko Arbeitslosigkeit - ...
Kurzfassungen/Presse
- Europäischer Gerichtshof
(Pressemitteilung)
SOPO - Hausangestellte in Spanien: Die Regelung, wonach Hausangestellte - bei denen es sich fast ausschließlich um Frauen handelt - keinen Anspruch auf Leistungen wegen Arbeitslosigkeit haben, verstößt Generalanwalt Szpunar zufolge gegen das EU-Recht
Verfahrensgang
- Generalanwalt beim EuGH, 30.09.2021 - C-389/20
- EuGH, 24.02.2022 - C-389/20
Wird zitiert von ... (3) Zitiert selbst (53)
- EuGH, 08.05.2019 - C-161/18
Die spanische Regelung über die Berechnung der Altersrenten von …
Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 30.09.2021 - C-389/20
{FN:28} Urteile vom 8. Mai 2019, Villar Láiz (C-161/18, EU:C:2019:382, Rn. 37 und die dort angeführte Rechtsprechung), und vom 21. Januar 2021, INSS (…C-843/19, EU:C:2021:55, Rn. 24).{FN:29} Vgl. Urteile vom 8. Mai 2019, Villar Láiz (C-161/18, EU:C:2019:382, Rn. 38 und die dort angeführte Rechtsprechung), und vom 21. Januar 2021, INSS (…C-843/19, EU:C:2021:55, Rn. 25).
Vgl. insoweit Urteil vom 8. Mai 2019, Villar Láiz (C-161/18, EU:C:2019:382, Rn. 46).
Vgl. in diesem Sinn auch Urteil vom 8. Mai 2019, Villar Láiz (C-161/18, EU:C:2019:382, Rn. 39 und 45).
{FN:35} Zu Statistiken für das erste Trimester 2017 vgl. Urteil vom 8. Mai 2019, Villar Láiz (C-161/18, EU:C:2019:382, Rn. 42).
{FN:36} Vgl. in diesem Sinn Urteil vom 8. Mai 2019, Villar Láiz (C-161/18, EU:C:2019:382, Rn. 47).
{FN:37} Vgl. in diesem Sinn Urteile vom 8. Mai 2019, Villar Láiz (C-161/18, EU:C:2019:382, Rn. 37 und die dort angeführte Rechtsprechung), und vom 21. Januar 2021, INSS (…C-843/19, EU:C:2021:55, Rn. 24).
Vgl. auch Urteile vom 13. Mai 1986, Bilka-Kaufhaus (…170/84, EU:C:1986:204, Rn. 36), vom 13. Juli 1989, Rinner-Kühn (…171/88, EU:C:1989:328, Rn. 14), vom 24. Februar 1994, Roks u. a. (…C-343/92, EU:C:1994:71, Rn. 34), und vom 8. Mai 2019, Villar Láiz (C-161/18, EU:C:2019:382, Rn. 48).
{FN:47} Vgl. in diesem Sinn Urteil vom 8. Mai 2019, Villar Láiz (C-161/18, EU:C:2019:382, Rn. 47).
Vgl. auch Urteile vom 13. Mai 1986, Bilka-Kaufhaus (…170/84, EU:C:1986:204, Rn. 36), vom 13. Juli 1989, Rinner-Kühn (…171/88, EU:C:1989:328, Rn. 14), vom 24. Februar 1994, Roks u. a. (…C-343/92, EU:C:1994:71, Rn. 34), und vom 8. Mai 2019, Villar Láiz (C-161/18, EU:C:2019:382, Rn. 48).
- EuGH, 17.07.2014 - C-173/13
Die französische Regelung über bestimmte Vorteile von Beamten hinsichtlich des …
Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 30.09.2021 - C-389/20
{FN:38} Vgl. Urteil vom 17. Juli 2014, Leone (C-173/13, EU:C:2014:2090, Rn. 53 und die dort angeführte Rechtsprechung).{FN:39} Vgl. Urteil vom 17. Juli 2014, Leone (C-173/13, EU:C:2014:2090, Rn. 54 und die dort angeführte Rechtsprechung).
{FN:49} Vgl. Urteil vom 17. Juli 2014, Leone (C-173/13, EU:C:2014:2090, Rn. 54 und die dort angeführte Rechtsprechung).
{FN:50} Urteil vom 17. Juli 2014, Leone (C-173/13, EU:C:2014:2090, Rn. 55 und 56 sowie die dort angeführte Rechtsprechung).
{FN:52} Urteil vom 17. Juli 2014, Leone (C-173/13, EU:C:2014:2090, Rn. 59 und die dort angeführte Rechtsprechung).
{FN:65} Urteil vom 17. Juli 2014, Leone (C-173/13, EU:C:2014:2090, Rn. 53).
{FN:69} Vgl. insbesondere Urteil vom 17. Juli 2014, Leone (C-173/13, EU:C:2014:2090, Rn. 54 und die dort angeführte Rechtsprechung).
{FN:82} Vgl. insbesondere Urteil vom 17. Juli 2014, Leone (C-173/13, EU:C:2014:2090, Rn. 54 und die dort angeführte Rechtsprechung).
- EuGH, 21.01.2021 - C-843/19
INSS
Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 30.09.2021 - C-389/20
{FN:28} Urteile vom 8. Mai 2019, Villar Láiz (…C-161/18, EU:C:2019:382, Rn. 37 und die dort angeführte Rechtsprechung), und vom 21. Januar 2021, INSS (C-843/19, EU:C:2021:55, Rn. 24).{FN:29} Vgl. Urteile vom 8. Mai 2019, Villar Láiz (…C-161/18, EU:C:2019:382, Rn. 38 und die dort angeführte Rechtsprechung), und vom 21. Januar 2021, INSS (C-843/19, EU:C:2021:55, Rn. 25).
{FN:31} Vgl. Urteil vom 21. Januar 2021, INSS (C-843/19, EU:C:2021:55, Rn. 27 und die dort angeführte Rechtsprechung).
{FN:33} Vgl. insbesondere Urteile vom 24. September 2020, YS (Betriebspensionen leitender Angestellter) (…C-223/19, EU:C:2020:753, Rn. 52 und die dort angeführte Rechtsprechung), und vom 21. Januar 2021, INSS (C-843/19, EU:C:2021:55, Rn. 26).
{FN:34} Vgl. in diesem Sinn Urteil vom 21. Januar 2021, INSS (C-843/19, EU:C:2021:55, Rn. 28).
{FN:37} Vgl. in diesem Sinn Urteile vom 8. Mai 2019, Villar Láiz (…C-161/18, EU:C:2019:382, Rn. 37 und die dort angeführte Rechtsprechung), und vom 21. Januar 2021, INSS (C-843/19, EU:C:2021:55, Rn. 24).
{FN:44} Urteil vom 21. Januar 2021, INSS (C-843/19, EU:C:2021:55, Rn. 33 und die dort angeführte Rechtsprechung).
- EuGH, 09.02.1999 - C-167/97
Seymour-Smith und Perez - Männliche und weibliche Arbeitnehmer - Gleiches Entgelt …
Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 30.09.2021 - C-389/20
{FN:43} Vgl. insbesondere Urteile vom 14. Dezember 1995, Nolte (…C-317/93, EU:C:1995:438, Rn. 33), vom 14. Dezember 1995, Megner und Scheffel (…C-444/93, EU:C:1995:442, Rn. 29), vom 1. Februar 1996, Posthuma-van Damme und Oztürk, C-280/94, EU:C:1996:27, Rn. 26), vom 9. Februar 1999, Seymour-Smith und Perez (C-167/97, EU:C:1999:60, Rn. 74), und vom 20. Oktober 2011, Brachner (…C-123/10, EU:C:2011:675, Rn. 73).{FN:46} Urteile vom 9. Februar 1999, Seymour-Smith und Perez (C-167/97, EU:C:1999:60, Rn. 71), vom 20. März 2003, Kutz-Bauer (…C-187/00, EU:C:2003:168, Rn. 57), sowie vom 11. September 2003, Steinicke (…C-77/02, EU:C:2003:458, Rn. 63).
{FN:67} Vgl. in diesem Sinn Urteile vom 9. Februar 1999, Seymour-Smith und Perez (C-167/97, EU:C:1999:60, Rn. 76), vom 20. März 2003, Kutz-Bauer (…C-187/00, EU:C:2003:168, Rn. 58), vom 11. September 2003, Steinicke (…C-77/02, EU:C:2003:458, Rn. 64), sowie vom 5. März 2009, Age Concern England (…C-388/07, EU:C:2009:128, Rn. 51).
- EuGH, 26.06.2018 - C-451/16
MB (Geschlechtsumwandlung und Altersrente) - Vorlage zur Vorabentscheidung - …
Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 30.09.2021 - C-389/20
{FN:20} Urteil vom 26. Juni 2018 (C-451/16, EU:C:2018:492, Rn. 42).Vgl. insbesondere Urteil vom 26. Juni 2018, MB (Geschlechtsumwandlung und Ruhestandsrente) (C-451/16, EU:C:2018:492, Rn. 34, 38 und 39).
{FN:22} Vgl. Urteil vom 26. Juni 2018 (C-451/16, EU:C:2018:492, Rn. 48): "Somit wird nach der im Ausgangsverfahren fraglichen nationalen Regelung eine Person, die sich nach ihrer Eheschließung einer Geschlechtsumwandlung unterzogen hat, unmittelbar aufgrund des Geschlechts weniger günstig behandelt als eine Person, die ihr bei der Geburt eingetragenes Geschlecht beibehalten hat und verheiratet ist, obwohl sich diese Personen in einer vergleichbaren Situation befinden." Hervorhebung nur hier.
- EuGH, 20.10.2011 - C-123/10
Brachner - Sozialpolitik - Gleichbehandlung von Männern und Frauen im Bereich der …
Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 30.09.2021 - C-389/20
Vgl. insbesondere Urteile vom 20. Oktober 2011, Brachner (C-123/10, EU:C:2011:675, Rn. 56), vom 22. November 2012, Elbal Moreno (…C-385/11, EU:C:2012:746, Rn. 29), vom 14. April 2015, Cachaldora Fernández (…C-527/13, EU:C:2015:215, Rn. 28), und vom 9. November 2017, Espadas Recio (…C-98/15, EU:C:2017:833, Rn. 38).{FN:42} Vgl. insbesondere Urteile vom 2. Juli 1984, Hofmann (…184/83, EU:C:1984:273, Rn. 27) (zu sozialen Maßnahmen zur Gewährleistung des Schutzes der Frau bei Schwangerschaft und Mutterschaft), vom 7. Mai 1991, Kommission/Belgien (…C-229/89, EU:C:1991:187, Rn. 22) (zum sozialen Ziel, Mindestersatzeinkünfte zu gewährleisten), und vom 20. Oktober 2011, Brachner (C-123/10, EU:C:2011:675, Rn. 91) (zur Gewährung eines Einkommens in Höhe des sozialen Minimums als integrierender Bestandteil der Sozialpolitik).
{FN:43} Vgl. insbesondere Urteile vom 14. Dezember 1995, Nolte (…C-317/93, EU:C:1995:438, Rn. 33), vom 14. Dezember 1995, Megner und Scheffel (…C-444/93, EU:C:1995:442, Rn. 29), vom 1. Februar 1996, Posthuma-van Damme und Oztürk, C-280/94, EU:C:1996:27, Rn. 26), vom 9. Februar 1999, Seymour-Smith und Perez (…C-167/97, EU:C:1999:60, Rn. 74), und vom 20. Oktober 2011, Brachner (C-123/10, EU:C:2011:675, Rn. 73).
- EuGH, 11.09.2003 - C-77/02
Steinicke - "Sozialpolitik - Gleichbehandlung von Männern und Frauen - Regelung …
Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 30.09.2021 - C-389/20
Vgl. auch Urteil vom 11. September 2003, Steinicke (C-77/02, EU:C:2003:458, Rn. 62 und die dort angeführte Rechtsprechung).{FN:46} Urteile vom 9. Februar 1999, Seymour-Smith und Perez (…C-167/97, EU:C:1999:60, Rn. 71), vom 20. März 2003, Kutz-Bauer (…C-187/00, EU:C:2003:168, Rn. 57), sowie vom 11. September 2003, Steinicke (C-77/02, EU:C:2003:458, Rn. 63).
{FN:67} Vgl. in diesem Sinn Urteile vom 9. Februar 1999, Seymour-Smith und Perez (…C-167/97, EU:C:1999:60, Rn. 76), vom 20. März 2003, Kutz-Bauer (…C-187/00, EU:C:2003:168, Rn. 58), vom 11. September 2003, Steinicke (C-77/02, EU:C:2003:458, Rn. 64), sowie vom 5. März 2009, Age Concern England (…C-388/07, EU:C:2009:128, Rn. 51).
- EuGH, 09.11.2017 - C-98/15
Das System, das in Spanien zur Bestimmung der Grundlage für die Berechnung der …
Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 30.09.2021 - C-389/20
{FN:16} Im Rahmen der Richtlinie 79/7 vgl. u. a. Urteil vom 9. November 2017, Espadas Recio (C-98/15, EU:C:2017:833, Rn. 37 und die dort angeführte Rechtsprechung).{FN:24} Nach Ansicht der spanischen Regierung ergibt sich ein solcher Ansatz aus den Urteilen vom 14. April 2015, Cachaldora Fernández (…C-527/13, EU:C:2015:215, Rn. 31 und 33), und vom 9. November 2017, Espadas Recio (C-98/15, EU:C:2017:833, Rn. 41).
Vgl. insbesondere Urteile vom 20. Oktober 2011, Brachner (…C-123/10, EU:C:2011:675, Rn. 56), vom 22. November 2012, Elbal Moreno (…C-385/11, EU:C:2012:746, Rn. 29), vom 14. April 2015, Cachaldora Fernández (…C-527/13, EU:C:2015:215, Rn. 28), und vom 9. November 2017, Espadas Recio (C-98/15, EU:C:2017:833, Rn. 38).
- EuGH, 16.06.2015 - C-62/14
Das von der EZB im September 2012 angekündigte OMT-Programm ist mit dem …
Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 30.09.2021 - C-389/20
{FN:7} Vgl. insbesondere Urteile vom 16. Juni 2015, Gauweiler u. a. (C-62/14, EU:C:2015:400, Rn. 25), und vom 10. Dezember 2018, Wightman u. a. (…C-621/18, EU:C:2018:999, Rn. 27).{FN:9} Vgl. in diesem Sinn insbesondere Urteile vom 16. Juni 2015, Gauweiler u. a. (C-62/14, EU:C:2015:400, Rn. 25), und vom 10. Dezember 2018, Wightman u. a. (…C-621/18, EU:C:2018:999, Rn. 27).
- EuGH, 10.12.2018 - C-621/18
Wightman u.a. - Einseitige Rücknahme der EU-Austrittserklärung möglich
Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 30.09.2021 - C-389/20
{FN:7} Vgl. insbesondere Urteile vom 16. Juni 2015, Gauweiler u. a. (…C-62/14, EU:C:2015:400, Rn. 25), und vom 10. Dezember 2018, Wightman u. a. (C-621/18, EU:C:2018:999, Rn. 27).{FN:9} Vgl. in diesem Sinn insbesondere Urteile vom 16. Juni 2015, Gauweiler u. a. (…C-62/14, EU:C:2015:400, Rn. 25), und vom 10. Dezember 2018, Wightman u. a. (C-621/18, EU:C:2018:999, Rn. 27).
- EuGH, 16.10.2007 - C-411/05
Palacios de la Villa ./. Cortefiel: Gemeinschaftsrechtliche Unbedenklichkeit …
- EuGH, 13.05.1986 - 170/84
Bilka / Weber von Hartz
- EuGH, 30.04.1996 - C-13/94
P ./. S und Cornwall County Council - Gleichbehandlung von Männern und Frauen - …
- EuGH, 13.07.1989 - 171/88
Rinner-Kühn / FWW Spezial-Gebäudereinigung
- EuGH, 20.03.2003 - C-187/00
Kutz-Bauer - Sozialpolitik - Gleichbehandlung von Männern und Frauen - Regelung …
- EuGH, 14.12.1995 - C-444/93
Megner und Scheffel / Innungskrankenkasse Vorderpfalz
- EuGH, 14.12.1995 - C-317/93
Nolte / Landesversicherungsanstalt Hannover
- EuGH, 24.02.1994 - C-343/92
Roks u.a. / Bestuur van de Bedrijfsvereniging voor de Gezondheid, Geestelijke en …
- EuGH, 22.11.2012 - C-385/11
Die spanischen Rechtsvorschriften über die beitragsbezogene Altersrente von …
- EuGH, 14.04.2015 - C-527/13
Das spanische Gesetz über die Berechnung von Berufsunfähigkeitsrenten ist mit dem …
- Generalanwalt beim EuGH, 09.07.2020 - C-463/19
Syndicat CFTC - Vorabentscheidungsersuchen - Sozialpolitik - Richtlinie …
- EuGH, 14.02.1995 - C-279/93
Finanzamt Köln-Altstadt / Schumacker: Deutsche Pendlerbesteuerung und EU-Recht
- EuGH, 15.01.2014 - C-176/12
Art. 27 der Charta der Grundrechte der Europäischen Union, der das Recht auf …
- EuGH, 12.02.1974 - 152/73
Sotgiu / Deutsche Bundespost
- EuGH, 08.05.2019 - C-486/18
Die Berechnung der einem Arbeitnehmer in Elternurlaub zu zahlenden …
- EuGH, 13.11.2018 - C-33/17
Eine Regelung eines Mitgliedstaats, wonach einem inländischen …
- EuGH, 31.03.1981 - 96/80
Jenkins / Kingsgate
- EuGH, 05.03.2009 - C-388/07
DER GERICHTSHOF STELLT KLAR, UNTER WELCHEN VORAUSSETZUNGEN DIE MITGLIEDSTAATEN …
- EuGH, 03.10.2019 - C-274/18
Schuch-Ghannadan - Vorlage zur Vorabentscheidung - Sozialpolitik - …
- EuGH, 02.04.2020 - C-830/18
Eine Maßnahme, die einem Bundesland erlaubt, die Übernahme der Schülerbeförderung …
- EuGH, 16.04.2013 - C-202/11
Das Dekret der Flämischen Gemeinschaft, wonach alle Arbeitsverträge mit …
- EuGH, 24.09.2020 - C-223/19
YS (Betriebspensionen leitender Angestellter) - Vorlage zur Vorabentscheidung - …
- EuGH, 16.07.2020 - C-658/18
Governo della Repubblica italiana (Status der italienischen Friedensrichter) - …
- EuGH, 06.10.2015 - C-69/14
Târșia - Vorlage zur Vorabentscheidung - Grundsätze der Äquivalenz und der …
- EuGH, 16.10.2019 - C-189/18
Glencore Agriculture Hungary - Vorlage zur Vorabentscheidung - Mehrwertsteuer - …
- EuGH, 11.05.1999 - C-309/97
PSYCHOTHERAPEUTEN MIT UNTERSCHIEDLICHER BERUFSAUSBILDUNG UND BERUFSBERECHTIGUNG …
- EuGH, 16.07.2015 - C-222/14
Die griechischen Rechtsvorschriften, nach denen Beamten, deren Ehefrauen nicht …
- EuGH, 12.07.1984 - 184/83
Hofmann / Barmer Ersatzkasse
- EuGH, 02.04.2020 - C-670/18
Comune di Gesturi - Vorlage zur Vorabentscheidung - Sozialpolitik - Grundsatz der …
- EuGH, 16.07.2009 - C-537/07
Gómez-Limón Sánchez-Camacho - Richtlinie 96/34/EG - Rahmenvereinbarung …
- EuGH, 29.11.2001 - C-366/99
DER GERICHTSHOF SPRICHT SICH FÜR DIE GLEICHBEHANDLUNG VON BEAMTEN UND BEAMTINNEN …
- EuGH, 30.03.2004 - C-147/02
Alabaster
- EuGH, 25.10.1988 - 312/86
Kommission / Frankreich
- EuGH, 30.09.2020 - C-233/19
CPAS de Liège - Vorlage zur Vorabentscheidung - Raum der Freiheit, der Sicherheit …
- EuGH, 26.03.2009 - C-559/07
Kommission / Griechenland
- EuGH, 07.05.1991 - C-229/89
Kommission / Belgien
- Generalanwalt beim EuGH, 10.09.2019 - C-450/18
Instituto Nacional de la Seguridad Social (Rentenzulage für Mütter) - Vorlage zur …
- EuGH, 01.02.1996 - C-280/94
Posthuma-van Damme und Oztürk
- Generalanwalt beim EuGH, 28.01.1981 - 96/80
J.P. Jenkins gegen Kingsgate (Clothing Productions) Ltd. - Gleiches Entgelt.
- EuGH, 10.05.1960 - 3/58
Barbara Erzbergbau AG und andere gegen Hohe Behörde der Europäischen Gemeinschaft …
- EuGH, 10.05.1960 - 26/58
Unmittelbare Anwendbarkeit des Grundsatzes der Nichtdiskriminierung im …
- EuGH, 10.05.1960 - 25/58
Unmittelbare Anwendbarkeit des Grundsatzes der Nichtdiskriminierung im …
- EuGH, 10.05.1960 - 18/58
Unmittelbare Anwendbarkeit des Grundsatzes der Nichtdiskriminierung im …
- Generalanwalt beim EuGH, 06.06.2024 - C-314/23
Air Nostrum - Vorlage zur Vorabentscheidung - Verwirklichung des Grundsatzes der …
Vgl. insoweit meine Schlussanträge in der Rechtssache TGSS (Arbeitslosigkeit von Hausangestellten) (C-389/20, EU:C:2021:777, Nr. 47).Vgl. auch meine Schlussanträge in der Rechtssache TGSS (Arbeitslosigkeit von Hausangestellten) (C-389/20, EU:C:2021:777, Nr. 47 und Fn. 21).
Vgl. meine Schlussanträge in der Rechtssache TGSS (Arbeitslosigkeit von Hausangestellten) (C-389/20, EU:C:2021:777, Nr. 78).
- Generalanwalt beim EuGH, 24.02.2022 - C-625/20
INSS (Cumul de pensions d'invalidité professionnelle totale) - Vorlage zur …
Während der Gerichtshof in der früheren Rechtsprechung eine "mittelbare Diskriminierung" dann als gegeben angesehen hat, "wenn eine nationale Maßnahme zwar neutral formuliert ist, in ihrer Anwendung aber wesentlich mehr Frauen als Männer benachteiligt" (Hervorhebung nur hier) (…vgl. insbesondere Urteile vom 20. Oktober 2011, Brachner, C-123/10, EU:C:2011:675, Rn. 56 und die dort angeführte Rechtsprechung, …sowie vom 22. November 2012, Elbal Moreno, C-385/11, EU:C:2012:746, Rn. 29), ist die Definition nach derzeitiger Rechtsprechung identisch mit derjenigen in Art. 2 Abs. 1 Buchst. b der Richtlinie 2006/54. Zum Wechsel der Formulierung vgl. Schlussanträge des Generalanwalts Szpunar in der Rechtssache TGSS (Arbeitslosigkeit von Hausangestellten) (C-389/20, EU:C:2021:777, Fn. 28).{FN:47} Vgl. Urteil vom 21. Januar 2021, INSS (…C-843/19, EU:C:2021:55, Rn. 27 und die dort angeführte Rechtsprechung), und Schlussanträge des Generalanwalts Szpunar in der Rechtssache TGSS (Arbeitslosigkeit von Hausangestellten) (C-389/20, EU:C:2021:777, Nr. 56).
- Generalanwalt beim EuGH, 13.03.2025 - C-715/23
Farmacija - Vorlage zur Vorabentscheidung - Rechtsangleichung - Verfahren zur …
{FN:14} Vgl. Urteile vom 10. Dezember 2018, Wightman u. a. (…C-621/18, EU:C:2018:999, Rn. 30), und vom 30. September 2020, CPAS de Liège (…C-233/19, EU:C:2020:757, Rn. 36 und die dort angeführte Rechtsprechung), sowie Schlussanträge des Generalanwalts Szpunar in der Rechtssache TGSS (Arbeitslosigkeit von Hausangestellten) (C-389/20, EU:C:2021:777, Nr. 28).
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