Rechtsprechung
| EuGH, 05.04.2017 - C-217/15, C-350/15 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- Europäischer Gerichtshof
Orsi
Vorlage zur Vorabentscheidung - Steuerrecht - Mehrwertsteuer - Richtlinie 2006/112/EG - Art. 2 und 273 - Nationale Rechtsvorschriften, die für ein- und denselben Sachverhalt (Nichtabführung der Mehrwertsteuer) eine verwaltungsrechtliche und eine strafrechtliche Sanktion ...
- IWW
- ra.de
- Owlit(Abodienst, Leitsatz frei)
EU-Grundrechte-Charta Art. 50
Grundrechtecharta der EU; Dualität von Verfahren und Sanktionen mit verwaltungs- und strafrechtlichem Charakter wg. ein und desselben Sachverhalts - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- Europäischer Gerichtshof (Tenor)
Orsi
Vorlage zur Vorabentscheidung - Steuerrecht - Mehrwertsteuer - Richtlinie 2006/112/EG - Art. 2 und 273 - Nationale Rechtsvorschriften, die für ein und denselben Sachverhalt (Nichtabführung der Mehrwertsteuer) eine verwaltungsrechtliche und eine strafrechtliche Sanktion ...
- noerr.com (Kurzinformation)
Verbot der Doppelbestrafung bei Steuervergehen
Sonstiges (2)
- Europäischer Gerichtshof (Verfahrensmitteilung)
Orsi
- Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)
Verfahrensgang
- Generalanwalt beim EuGH, 12.01.2017 - C-217/15
- EuGH, 05.04.2017 - C-217/15, C-350/15
Wird zitiert von ... (20) Zitiert selbst (7)
- EuGH, 26.02.2013 - C-617/10
Åkerberg Fransson - Anwendungsbereich der Charta der Grundrechte, Grundsatz des …
Auszug aus EuGH, 05.04.2017 - C-217/15
Rn. 15 Da das vorlegende Gericht nicht nur auf Art. 50 der Charta Bezug nimmt, sondern auch auf Art. 4 des Protokolls Nr. 7 zur EMRK, ist darauf hinzuweisen, dass die durch die EMRK anerkannten Grundrechte, wie Art. 6 Abs. 3 EUV bestätigt, zwar als allgemeine Grundsätze Teil des Unionsrechts sind und dass nach Art. 52 Abs. 3 der Charta die darin enthaltenen Rechte, die den durch die EMRK garantierten Rechten entsprechen, die gleiche Bedeutung und Tragweite haben, wie sie ihnen in der EMRK verliehen werden, doch stellt die EMRK, solange die Union ihr nicht beigetreten ist, kein Rechtsinstrument dar, das formell in die Unionsrechtsordnung übernommen wurde (Urteile vom 26. Februar 2013, Åkerberg Fransson, C-617/10, EU:C:2013:105, Rn. 44, …und vom 15. Februar 2016, N., C-601/15 PPU, EU:C:2016:84, Rn. 45 und die dort angeführte Rechtsprechung).Rn. 16 Zu Art. 50 der Charta ist festzustellen, dass steuerliche Sanktionen und Strafverfahren wegen Straftaten im Bereich der Mehrwertsteuer, die wie die in den Ausgangsverfahren in Rede stehenden eine genaue Erhebung dieser Steuer sicherstellen und Steuerhinterziehungen verhindern sollen, als Durchführung der Art. 2 und 273 der Richtlinie 2006/112 sowie von Art. 325 AEUV und somit als Durchführung des Unionsrechts im Sinne von Art. 51 Abs. 1 der Charta anzusehen sind (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 26. Februar 2013, Åkerberg Fransson, C-617/10, EU:C:2013:105, Rn. 24 bis 27, …und vom 8. September 2015, Taricco u. a., C-105/14, EU:C:2015:555, Rn. 49, 52 und 53).
Rn. 19 Diese Auslegung von Art. 50 der Charta wird durch die Erläuterungen zur Charta der Grundrechte (…ABl. 2007, C 303, S. 17) bestätigt, die bei deren Auslegung zu berücksichtigen sind (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 26. Februar 2013, Åkerberg Fransson, C-617/10, EU:C:2013:105, Rn. 20).
Rn. 20 Der Gerichtshof hat diese Rechtsprechung nach dem Inkrafttreten der Charta bestätigt (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 26. Februar 2013, Åkerberg Fransson, C-617/10, EU:C:2013:105, Rn. 34).
- EuGH, 15.02.2016 - C-601/15
Das Unionsrecht gestattet die Inhaftierung eines Asylbewerbers, wenn dies aus …
Auszug aus EuGH, 05.04.2017 - C-217/15
Rn. 15 Da das vorlegende Gericht nicht nur auf Art. 50 der Charta Bezug nimmt, sondern auch auf Art. 4 des Protokolls Nr. 7 zur EMRK, ist darauf hinzuweisen, dass die durch die EMRK anerkannten Grundrechte, wie Art. 6 Abs. 3 EUV bestätigt, zwar als allgemeine Grundsätze Teil des Unionsrechts sind und dass nach Art. 52 Abs. 3 der Charta die darin enthaltenen Rechte, die den durch die EMRK garantierten Rechten entsprechen, die gleiche Bedeutung und Tragweite haben, wie sie ihnen in der EMRK verliehen werden, doch stellt die EMRK, solange die Union ihr nicht beigetreten ist, kein Rechtsinstrument dar, das formell in die Unionsrechtsordnung übernommen wurde (…Urteile vom 26. Februar 2013, Åkerberg Fransson, C-617/10, EU:C:2013:105, Rn. 44, und vom 15. Februar 2016, N., C-601/15 PPU, EU:C:2016:84, Rn. 45 und die dort angeführte Rechtsprechung).Rn. 24 Schließlich ist, da das in Art. 50 der Charta enthaltene Recht dem in Art. 4 des Protokolls Nr. 7 zur EMRK vorgesehenen Recht entspricht, nach Art. 52 Abs. 3 der Charta sicherzustellen, dass die vorstehende Auslegung von Art. 50 das durch die EMRK garantierte Schutzniveau nicht verletzt (vgl. entsprechend Urteil vom 15. Februar 2016, N., C-601/15 PPU, EU:C:2016:84, Rn. 77).
- EuGH, 07.01.2004 - C-204/00
DER GERICHTSHOF BESTÄTIGT IM WESENTLICHEN DAS URTEIL DES GERICHTS ERSTER INSTANZ …
Auszug aus EuGH, 05.04.2017 - C-217/15
Nach dieser Rechtsprechung liegt jedenfalls dann kein Verstoß gegen diesen Grundsatz vor, wenn nicht dieselbe Person mehr als einmal wegen desselben rechtswidrigen Verhaltens mit einer Sanktion belegt wurde (vgl. in diesem Sinne u. a. Urteile vom 7. Januar 2004, Aalborg Portland u. a./Kommission, C-204/00 P, C-205/00 P, C-211/00 P, C-213/00 P, C-217/00 P und C-219/00 P, EU:C:2004:6, Rn. 338, …sowie vom 18. Dezember 2008, Coop de France bétail et viande u. a./Kommission, C-101/07 P und C-110/07 P, EU:C:2008:741, Rn. 127).
- EuGH, 08.09.2015 - C-105/14
Indem das italienische Recht bei schwerem Mehrwertsteuerbetrug aufgrund einer zu …
Auszug aus EuGH, 05.04.2017 - C-217/15
Rn. 16 Zu Art. 50 der Charta ist festzustellen, dass steuerliche Sanktionen und Strafverfahren wegen Straftaten im Bereich der Mehrwertsteuer, die wie die in den Ausgangsverfahren in Rede stehenden eine genaue Erhebung dieser Steuer sicherstellen und Steuerhinterziehungen verhindern sollen, als Durchführung der Art. 2 und 273 der Richtlinie 2006/112 sowie von Art. 325 AEUV und somit als Durchführung des Unionsrechts im Sinne von Art. 51 Abs. 1 der Charta anzusehen sind (…vgl. in diesem Sinne Urteile vom 26. Februar 2013, Åkerberg Fransson, C-617/10, EU:C:2013:105, Rn. 24 bis 27, und vom 8. September 2015, Taricco u. a., C-105/14, EU:C:2015:555, Rn. 49, 52 und 53). - EuGH, 28.07.2016 - C-543/14
Ordre des barreaux francophones und germanophone u.a. - Mehrwertsteuer - …
Auszug aus EuGH, 05.04.2017 - C-217/15
Somit ist die Prüfung der Vorlagefrage allein anhand der durch die Charta garantierten Grundrechte vorzunehmen (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 28. Juli 2016, Conseil des ministres, C-543/14, EU:C:2016:605, Rn. 23 und die dort angeführte Rechtsprechung, …und vom 6. Oktober 2016, Paoletti u. a., C-218/15, EU:C:2016:748, Rn. 22). - EuGH, 18.12.2008 - C-101/07
Coop de France bétail und viande / Kommission - Rechtsmittel - Wettbewerb - …
Auszug aus EuGH, 05.04.2017 - C-217/15
Nach dieser Rechtsprechung liegt jedenfalls dann kein Verstoß gegen diesen Grundsatz vor, wenn nicht dieselbe Person mehr als einmal wegen desselben rechtswidrigen Verhaltens mit einer Sanktion belegt wurde (…vgl. in diesem Sinne u. a. Urteile vom 7. Januar 2004, Aalborg Portland u. a./Kommission, C-204/00 P, C-205/00 P, C-211/00 P, C-213/00 P, C-217/00 P und C-219/00 P, EU:C:2004:6, Rn. 338, sowie vom 18. Dezember 2008, Coop de France bétail et viande u. a./Kommission, C-101/07 P und C-110/07 P, EU:C:2008:741, Rn. 127). - EuGH, 06.10.2016 - C-218/15
Paoletti u.a. - Vorlage zur Vorabentscheidung - Art. 6 EUV - Art. 49 der Charta …
Auszug aus EuGH, 05.04.2017 - C-217/15
Somit ist die Prüfung der Vorlagefrage allein anhand der durch die Charta garantierten Grundrechte vorzunehmen (…vgl. in diesem Sinne Urteile vom 28. Juli 2016, Conseil des ministres, C-543/14, EU:C:2016:605, Rn. 23 und die dort angeführte Rechtsprechung, und vom 6. Oktober 2016, Paoletti u. a., C-218/15, EU:C:2016:748, Rn. 22).
- BGH, 27.07.2017 - I ZR 228/15
Volker Beck gegen Spiegel Online: EuGH-Vorlage zum Umfang des urheberrechtlichen …
Richtlinien der Europäischen Union sind dagegen allein anhand der durch die EU-Grundrechtecharta garantierten Grundrechte auszulegen, da die EMRK, solange die Union ihr nicht beigetreten ist, kein Rechtsinstrument darstellt, das förmlich in die Unionsrechtsordnung übernommen wurde (vgl. EuGH…, Urteil vom 26. Februar 2013 - C-617/10, NJW 2013, 1415 Rn. 44 - Åkerberg Fransson;… Urteil vom 15. Februar 2016 - C-601/15, NVwZ 2016, 1789 Rn. 45 bis 48;… Urteil vom 21. Dezember 2016 - C-203/15 und C-698/15, GRUR Int. 2017, 165 Rn. 127 bis 129; Urteil vom 5. April 2017 - C-217/15 und C-350/15, juris Rn. 15, jeweils mwN). - BGH, 01.06.2017 - I ZR 139/15
Urheberrechtlicher Schutz geheimer militärischer Lageberichte der Bundesregierung …
Richtlinien der Europäischen Union sind dagegen allein anhand der durch die EU-Grundrechtecharta garantierten Grundrechte auszulegen, da die EMRK, solange die Union ihr nicht beigetreten ist, kein Rechtsinstrument darstellt, das förmlich in die Unionsrechtsordnung übernommen wurde (vgl. EuGH…, Urteil vom 26. Februar 2013 - C-617/10, NJW 2013, 1415 Rn. 44 - Åkerberg Fransson;… Urteil vom 15. Februar 2016 - C-601/15, NVwZ 2016, 1789 Rn. 45 bis 48;… Urteil vom 21. Dezember 2016 - C-203/15 und C-698/15, GRUR Int. 2017, 165 Rn. 127 bis 129; Urteil vom 5. April 2017 - C-217/15 und C-350/15, juris Rn. 15, jeweils mwN). - EuGH, 20.03.2018 - C-524/15
Der Grundsatz ne bis in idem kann zum Schutz der finanziellen Interessen der …
Daher sind sie als Durchführung der Art. 2 und 273 der Richtlinie 2006/112 sowie von Art. 325 AEUV und somit als Durchführung des Unionsrechts im Sinne von Art. 51 Abs. 1 der Charta anzusehen (…vgl. in diesem Sinne Urteile vom 26. Februar 2013, Åkerberg Fransson, C-617/10, EU:C:2013:105, Rn. 27, sowie vom 5. April 2017, 0rsi und Baldetti, C-217/15 und C-350/15, EU:C:2017:264, Rn. 16).Rn. 24 Daher ist die Prüfung der Vorlagefrage anhand der durch die Charta verbürgten Grundrechte und insbesondere ihres Art. 50 vorzunehmen (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 5. April 2017, 0rsi und Baldetti, C-217/15 und C-350/15, EU:C:2017:264, Rn. 15 und die dort angeführte Rechtsprechung).
Rn. 34 Schon aus dem Wortlaut von Art. 50 der Charta geht hervor, dass er es verbietet, dieselbe Person mehr als einmal wegen derselben Straftat in einem Strafverfahren zu verfolgen oder zu bestrafen (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 5. April 2017, 0rsi und Baldetti, C-217/15 und C-350/15, EU:C:2017:264, Rn. 18).
Daher ist Art. 4 des Protokolls Nr. 7 zur EMRK bei der Auslegung von Art. 50 der Charta zu berücksichtigen (…vgl. in diesem Sinne Urteile vom 15. Februar 2016, N., C-601/15 PPU, EU:C:2016:84, Rn. 77, und vom 5. April 2017, 0rsi und Baldetti, C-217/15 und C-350/15, EU:C:2017:264, Rn. 24).
- BGH, 17.09.2024 - KRB 101/23
Verjährungsbeginn bei verbotenen Submissionsabsprachen
Die Sanktionierung sowohl der Leitungsperson als auch zugleich des Verbands verstößt - ohne dass es hierauf ankäme - auch nach unionsrechtlichen Maßgaben nicht gegen das Verbot der Doppelbestrafung (vgl. EuGH, Urteil vom 5. April 2017 - C-217/15, C-350/15, UR 2017, 421 Rn. 27 [kein "ne bis in idem" nach Art. 50 GRCh bei Ahnung der Gesellschaft und deren gesetzlichen Vertreters]). - Generalanwalt beim EuGH, 12.09.2017 - C-524/15
Menci - Charta der Grundrechte der Europäischen Union - Nationale …
{FN:8} Das Urteil in den beiden Rechtssachen Orsi und Baldetti (C-217/15 und C-350/15, EU:C:2017:264) wurde am 5. April 2017 verkündet.{FN:10} Rechtssachen C-217/15 und C-350/15, EU:C:2017:264.
{FN:71} Urteil Åkerberg Fransson, Rn. 44, Urteile vom 15. Februar 2016, N. (…C-601/15 PPU, EU:C:2016:84, Rn. 45), vom 28. Juli 2016, 0rdre des barreaux francophones et germanophone u. a. (…C-543/14, EU:C:2016:605, Rn. 23), vom 6. Oktober 2016, Paoletti u. a. (…C-218/15, EU:C:2016:748, Rn. 22), und vom 5. April 2017, 0rsi und Baldetti (C-217/15 und C-350/15, EU:C:2017:264, Rn. 15).
{FN:73} Urteil vom 5. April 2017, 0rsi und Baldetti (C-217/15 und C-350/15, EU:C:2017:264, Rn. 24); siehe entsprechend Urteil vom 15. Februar 2016, N. (…C-601/15 PPU, EU:C:2016:84, Rn. 77).
- EuGH, 20.03.2018 - C-537/16
Garlsson Real Estate u.a. - Vorlage zur Vorabentscheidung - Richtlinie 2003/6/EG …
Rn. 26 Daher ist die Prüfung der Vorlagefrage anhand der durch die Charta verbürgten Grundrechte und insbesondere ihres Art. 50 vorzunehmen (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 5. April 2017, 0rsi und Baldetti, C-217/15 und C-350/15, EU:C:2017:264, Rn. 15 und die dort angeführte Rechtsprechung).Rn. 36 Schon aus dem Wortlaut von Art. 50 der Charta geht hervor, dass er es verbietet, dieselbe Person mehr als einmal wegen derselben Straftat in einem Strafverfahren zu verfolgen oder zu bestrafen (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 5. April 2017, 0rsi und Baldetti, C-217/15 und C-350/15, EU:C:2017:264, Rn. 18).
- Generalanwalt beim EuGH, 25.10.2018 - C-469/17
Generalanwalt Szpunar ist der Ansicht, dass ein schlichter militärischer …
{FN:22} Vgl. Urteil vom 15. Februar 2016, N. (…C-601/15 PPU, EU:C:2016:84, Rn. 45 und 46 und die dort angeführte Rechtsprechung), bzw. Urteil vom 5. April 2017, 0rsi und Baldetti (C-217/15 und C-350/15, EU:C:2017:264, Rn. 15). - VG Wiesbaden, 27.06.2019 - 6 K 565/17
Red Notices und Freizügigkeit innerhalb der Europäischen Union
- EuGH, 12.11.2025 - C-475/24
Vorlage zur Vorabentscheidung - Steuerrecht - gemeinsames Mehrwertsteuersystem - …
Somit fallen Bestimmungen des nationalen Rechts über derartige Verfahren in den Anwendungsbereich der Charta (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 5. April 2017, 0rsi und Baldetti, C-217/15 und C-350/15, EU:C:2017:264, Rn. 16 und die dort angeführte Rechtsprechung).Schon aus dem Wortlaut von Art. 50 der Charta ergibt sich, dass dieser es verbietet, dieselbe Person mehr als einmal wegen derselben Straftat in einem Strafverfahren zu verfolgen oder zu bestrafen (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 5. April 2017, 0rsi und Baldetti, C-217/15 und C-350/15, EU:C:2017:264, Rn. 17 und 18).
Unter diesen Umständen dürfte Art. 50 der Charta auf den Ausgangsrechtsstreit nicht anwendbar sein (vgl. entsprechend Urteil vom 5. April 2017, 0rsi und Baldetti, C-217/15 und C-350/15, EU:C:2017:264, Rn. 22, 23 und 26).
- Generalanwalt beim EuGH, 04.03.2021 - C-357/19
Nach Ansicht von Generalanwalt Bobek sind Entscheidungen eines …
{FN:50} Urteile vom 26. Februar 2013, Åkerberg Fransson (…C-617/10, EU:C:2013:105, Rn. 26), vom 8. September 2015, Taricco u. a. (…C-105/14, EU:C:2015:555, Rn. 37 bis 40), vom 5. April 2017, 0rsi und Baldetti (C-217/15 und C-350/15, EU:C:2017:264, Rn. 16), vom 5. Dezember 2017, M.A.S. und M.B. (…C-42/17, EU:C:2017:936, Rn. 30 und 31), vom 2. Mai 2018, Scialdone (…C-574/15, EU:C:2018:295, Rn. 27), und vom 17. Januar 2019, Dzivev u. a. (…C-310/16, EU:C:2019:30, Rn. 25). - EuGH, 14.09.2017 - C-18/16
K. - Vorlage zur Vorabentscheidung - Normen für die Aufnahme von Personen, die …
- EuGH, 02.09.2021 - C-790/19
LG und MH (Autoblanchiment) - Vorlage zur Vorabentscheidung - Verhinderung der …
- EuGH, 30.04.2026 - C-544/24
Vorlage zur Vorabentscheidung - Gemeinsames Mehrwertsteuersystem - Richtlinie …
- Generalanwalt beim EuGH, 07.09.2017 - C-298/16
Ispas - Ersuchen um Vorabentscheidung - Steuerbescheide über geschuldete …
- Generalanwalt beim EuGH, 25.07.2018 - C-310/16
Dzivev u.a. - Vorlage zur Vorabentscheidung - Schutz der finanziellen Interessen …
- Generalanwalt beim EuGH, 13.07.2017 - C-574/15
Scialdone - Vorabentscheidungsersuchen - Mehrwertsteuer - Richtlinie 2006/112/EG …
- Generalanwalt beim EuGH, 11.07.2019 - C-469/18
Belgische Staat - Vorabentscheidungsersuchen - Besteuerung - Recht auf einen …
- Generalanwalt beim EuGH, 08.06.2023 - C-58/22
Parchetul de pe lângă Curtea de Apel Craiova - Ersuchen um Vorabentscheidung …
- Generalanwalt beim EuGH, 17.06.2021 - C-203/20
Generalanwältin Kokott: Europäischer Haftbefehl nach Aufhebung einer Amnestie …
- EuGH, 17.11.2025 - C-373/25
Roata
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Rechtsprechung
| EuGH, 01.02.2017 - C-430/15 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- Europäischer Gerichtshof
Tolley
Vorlage zur Vorabentscheidung - Soziale Sicherheit - Verordnung (EWG) Nr. 1408/71 - Pflegekomponente der Unterhaltsbeihilfe für Behinderte ("disability living allowance") - Gegen das Risiko "Alter" versicherte Person, die jede Berufstätigkeit endgültig eingestellt hat - ...
- ra.de
- juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Europäischer Gerichtshof (Tenor)
Tolley
Vorlage zur Vorabentscheidung - Soziale Sicherheit - Verordnung (EWG) Nr. 1408/71 - Pflegekomponente der Unterhaltsbeihilfe für Behinderte ("disability living allowance") - Gegen das Risiko "Alter" versicherte Person, die jede Berufstätigkeit endgültig eingestellt hat - ...
Sonstiges (2)
- Europäischer Gerichtshof (Verfahrensmitteilung)
Tolley
- Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)
Vorlage zur Vorabentscheidung - Soziale Sicherheit - Verordnung (EWG) Nr. 1408/71 - Pflegekomponente der Unterhaltsbeihilfe für Behinderte ("disability living allowance") - Gegen das Risiko "Alter" versicherte Person, die jede Berufstätigkeit endgültig eingestellt hat - ...
Verfahrensgang
- Generalanwalt beim EuGH, 05.10.2016 - C-430/15
- EuGH, 01.02.2017 - C-430/15
Papierfundstellen
- NZA 2017, 299
Wird zitiert von ... (15) Zitiert selbst (15)
- EuGH, 18.10.2007 - C-299/05
Kommission / Parlament und Rat - Nichtigkeitsklage - Soziale Sicherheit - …
Auszug aus EuGH, 01.02.2017 - C-430/15
Rn. 29 Die Regierung des Vereinigten Königreichs macht die Unzulässigkeit der ersten Vorlagefrage geltend und bringt zur Begründung zum einen vor, dass sie vor dem vorlegenden Gericht nicht erörtert worden sei, und zum anderen, dass sie mit einer in der Rechtssache, die zu dem Urteil vom 18. Oktober 2007, Kommission/Parlament und Rat (C-299/05, EU:C:2007:608), geführt habe, aufgeworfenen Frage identisch sei.Rn. 43 Sodann ist darauf hinzuweisen, dass eine Leistung dann eine Leistung der sozialen Sicherheit ist, wenn sie den Begünstigten aufgrund eines gesetzlich umschriebenen Tatbestands gewährt wird, ohne dass im Einzelfall eine in das Ermessen gestellte Prüfung des persönlichen Bedarfs erfolgt, und wenn sie sich auf eines der in Art. 4 Abs. 1 der Verordnung Nr. 1408/71 ausdrücklich aufgezählten Risiken bezieht (Urteil vom 18. Oktober 2007, Kommission/Parlament und Rat, C-299/05, EU:C:2007:608, Rn. 56 und die dort angeführte Rechtsprechung).
Rn. 46 In diesem Zusammenhang hat der Gerichtshof entschieden, dass Leistungen, die objektiv aufgrund eines gesetzlich umschriebenen Tatbestands gewährt werden und die darauf abzielen, den Gesundheitszustand und die Lebensbedingungen Pflegebedürftiger zu verbessern, im Wesentlichen eine Ergänzung der Leistungen der Krankenversicherung bezwecken und damit als "Leistungen bei Krankheit" im Sinne von Art. 4 Abs. 1 Buchst. a der Verordnung Nr. 1408/71 zu betrachten sind (…Urteile vom 5. März 1998, Molenaar, C-160/96, EU:C:1998:84, Rn. 23 bis 25, und vom 18. Oktober 2007, Kommission/Parlament und Rat, C-299/05, EU:C:2007:608, Rn. 61 und die dort angeführte Rechtsprechung).
Rn. 49 Darüber hinaus wird nicht in Abrede gestellt, dass die im Ausgangsverfahren in Rede stehende Leistung dieselben Merkmale aufweist und denselben Zweck verfolgt wie die DLA, die zur Zeit des Sachverhalts der Rechtssache galt, in der das Urteil vom 18. Oktober 2007, Kommission/Parlament und Rat (C-299/05, EU:C:2007:608), erging.
Rn. 53 Der Umstand, dass für die Gewährung der Pflegekomponente der DLA die Mobilitätseinschränkung einen erheblichen Zeitraum umfassen muss, ist nämlich nicht geeignet, den Zweck dieser Beihilfe zu ändern, der darin besteht, das Leben Pflegebedürftiger zu verbessern (vgl. entsprechend Urteil vom 18. Oktober 2007, Kommission/Parlament und Rat, C-299/05, EU:C:2007:608, Rn. 63).
- EuGH, 19.03.2015 - C-266/13
Kik - Vorlage zur Vorabentscheidung - Soziale Sicherheit - Verordnung (EWG) Nr. …
Auszug aus EuGH, 01.02.2017 - C-430/15
Rn. 59 Wenn eine Person in den nach Art. 2 der Verordnung Nr. 1408/71 definierten persönlichen Geltungsbereich dieser Verordnung fällt, ist somit die in ihrem Art. 13 Abs. 1 festgelegte Regel der Einheitlichkeit grundsätzlich anwendbar und bestimmen sich die anzuwendenden nationalen Rechtsvorschriften nach den Vorschriften des Titels II der Verordnung (Urteil vom 19. März 2015, Kik, C-266/13, EU:C:2015:188, Rn. 47).Rn. 61 Was insbesondere Art. 13 Abs. 2 Buchst. f der Verordnung Nr. 1408/71 betrifft, ist darauf hinzuweisen, dass die Beendigung der Anwendung der Rechtsvorschriften eines Mitgliedstaats eine Voraussetzung für die Anwendung dieser Bestimmung darstellt (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 19. März 2015, Kik, C-266/13, EU:C:2015:188, Rn. 51).
Somit ist es Sache der nationalen Rechtsvorschriften jedes Mitgliedstaats, diese Voraussetzungen festzulegen (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 19. März 2015, Kik, C-266/13, EU:C:2015:188, Rn. 51).
- Generalanwalt beim EuGH, 16.12.1997 - C-275/96
Anne Kuusijärvi gegen Riksförsäkringsverket. - Soziale Sicherheit - Verordnung …
Auszug aus EuGH, 01.02.2017 - C-430/15
Mit diesen Vorschriften sollen nicht nur die gleichzeitige Anwendung von Rechtsvorschriften mehrerer Mitgliedstaaten und die Schwierigkeiten, die sich daraus ergeben können, vermieden werden, sondern sie sollen auch verhindern, dass Personen, die in den Geltungsbereich der Verordnung Nr. 1408/71 fallen, der Schutz auf dem Gebiet der sozialen Sicherheit vorenthalten wird, weil keine nationalen Rechtsvorschriften auf sie anwendbar sind (Urteil vom 11. Juni 1998, Kuusijärvi, C-275/96, EU:C:1998:279, Rn. 28).Rn. 60 Art. 13 Abs. 2 der Verordnung soll nur festlegen, welche nationalen Rechtsvorschriften für Personen gelten, bei denen einer der in Art. 13 Abs. 2 Buchst. a bis f aufgeführten Fälle vorliegt (Urteil vom 11. Juni 1998, Kuusijärvi, C-275/96, EU:C:1998:279, Rn. 29).
Wie der Generalanwalt in Nr. 119 seiner Schlussanträge unter Bezugnahme auf die Schlussanträge des Generalanwalts Jacobs in der Rechtssache Kuusijärvi (C-275/96, EU:C:1997:613) ausgeführt hat, würde diese Bestimmung nämlich durch diese Auslegung ihren Zweck völlig verlieren, da hierdurch der durch Art. 22 Abs. 1 Buchst. b der Verordnung Nr. 1408/71 verliehene Anspruch mit Hilfe einer nationalen Wohnortvoraussetzung vereitelt werden könnte.
- EuGH, 16.07.2009 - C-208/07
von Chamier-Glisczinski - Soziale Sicherheit - Verordnung (EWG) Nr. 1408/71 - …
Auszug aus EuGH, 01.02.2017 - C-430/15
Rn. 71 Eingangs ist darauf hinzuweisen, dass Art. 19 ("Wohnort in einem anderen Mitgliedstaat als dem zuständigen Staat - Allgemeine Regelung") dieser Verordnung Arbeitnehmern und Selbständigen sowie ihren Familienangehörigen, die in einem anderen Mitgliedstaat wohnen und der ärztlichen Behandlung im Hoheitsgebiet des Mitgliedstaats ihres Wohnorts bedürfen, zulasten des zuständigen Staates einen Anspruch auf Sachleistungen vom Träger des Wohnortmitgliedstaats gewährleistet (Urteil vom 16. Juli 2009, von Chamier-Glisczinski, C-208/07, EU:C:2009:455, Rn. 42).Rn. 74 Was sodann Art. 22 Abs. 1 Buchst. b der Verordnung Nr. 1408/71 betrifft, so regelt er u. a. den Fall des Wohnortwechsels eines Arbeitnehmers oder Selbständigen während einer Krankheit in einen anderen Mitgliedstaat als den des zuständigen Trägers (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 16. Juli 2009, von Chamier-Glisczinski, C-208/07, EU:C:2009:455, Rn. 45).
- EuGH, 11.06.1998 - C-275/96
Kuusijärvi / Riksförsäkringsverket - Soziale Sicherheit - Verordnung (EWG) Nr. …
Auszug aus EuGH, 01.02.2017 - C-430/15
Mit diesen Vorschriften sollen nicht nur die gleichzeitige Anwendung von Rechtsvorschriften mehrerer Mitgliedstaaten und die Schwierigkeiten, die sich daraus ergeben können, vermieden werden, sondern sie sollen auch verhindern, dass Personen, die in den Geltungsbereich der Verordnung Nr. 1408/71 fallen, der Schutz auf dem Gebiet der sozialen Sicherheit vorenthalten wird, weil keine nationalen Rechtsvorschriften auf sie anwendbar sind (Urteil vom 11. Juni 1998, Kuusijärvi, C-275/96, EU:C:1998:279, Rn. 28).Rn. 60 Art. 13 Abs. 2 der Verordnung soll nur festlegen, welche nationalen Rechtsvorschriften für Personen gelten, bei denen einer der in Art. 13 Abs. 2 Buchst. a bis f aufgeführten Fälle vorliegt (Urteil vom 11. Juni 1998, Kuusijärvi, C-275/96, EU:C:1998:279, Rn. 29).
- EuGH, 15.01.2013 - C-416/10
Die Öffentlichkeit muss Zugang zu einer städtebaulichen Entscheidung über den …
Auszug aus EuGH, 01.02.2017 - C-430/15
Darum steht der Umstand, dass die Parteien des Ausgangsverfahrens vor dem vorlegenden Gericht ein unionsrechtliches Problem nicht aufgeworfen haben, der Anrufung des Gerichtshofs durch dieses Gericht nicht entgegen (Urteil vom 15. Januar 2013, Križan u. a., C-416/10, EU:C:2013:8, Rn. 64 und 65 und die dort angeführte Rechtsprechung).Rn. 31 Die Vorlage zur Vorabentscheidung beruht nämlich auf einem Dialog des einen mit dem anderen Gericht, dessen Aufnahme ausschließlich von der Beurteilung der Erheblichkeit und der Notwendigkeit der Vorlage durch das nationale Gericht abhängt (Urteil vom 15. Januar 2013, Križan u. a., C-416/10, EU:C:2013:8, Rn. 66).
- EuGH, 10.03.2011 - C-516/09
Borger - Soziale Sicherheit der Arbeitnehmer - Verordnung (EWG) Nr. 1408/71 - …
Auszug aus EuGH, 01.02.2017 - C-430/15
Rn. 38 Nach der Rechtsprechung des Gerichtshofs besitzt eine Person die Arbeitnehmereigenschaft - bzw. die Eigenschaft als Selbständiger - im Sinne der Verordnung Nr. 1408/71, wenn sie auch nur gegen ein einziges Risiko im Rahmen eines der in Art. 1 Buchst. a dieser Verordnung genannten allgemeinen oder besonderen Systeme der sozialen Sicherheit pflichtversichert oder freiwillig versichert ist, und zwar unabhängig vom Bestehen eines Arbeitsverhältnisses (Urteil vom 10. März 2011, Borger, C-516/09, EU:C:2011:136, Rn. 26 und die dort angeführte Rechtsprechung).Ob der persönliche Geltungsbereich der Verordnung Nr. 1408/71 eröffnet ist, hängt nämlich nicht von der Verwirklichung des gedeckten Risikos ab (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 10. März 2011, Borger, C-516/09, EU:C:2011:136, Rn. 30).
- EuGH, 05.03.1998 - C-160/96
FREIZÜGIGKEIT
Auszug aus EuGH, 01.02.2017 - C-430/15
Rn. 46 In diesem Zusammenhang hat der Gerichtshof entschieden, dass Leistungen, die objektiv aufgrund eines gesetzlich umschriebenen Tatbestands gewährt werden und die darauf abzielen, den Gesundheitszustand und die Lebensbedingungen Pflegebedürftiger zu verbessern, im Wesentlichen eine Ergänzung der Leistungen der Krankenversicherung bezwecken und damit als "Leistungen bei Krankheit" im Sinne von Art. 4 Abs. 1 Buchst. a der Verordnung Nr. 1408/71 zu betrachten sind (Urteile vom 5. März 1998, Molenaar, C-160/96, EU:C:1998:84, Rn. 23 bis 25, …und vom 18. Oktober 2007, Kommission/Parlament und Rat, C-299/05, EU:C:2007:608, Rn. 61 und die dort angeführte Rechtsprechung). - EuGH, 30.06.2011 - C-388/09
da Silva Martins - Vorabentscheidungsersuchen - Soziale Sicherheit - Verordnung …
Auszug aus EuGH, 01.02.2017 - C-430/15
Rn. 54 Zudem hat der Gerichtshof entschieden, dass Leistungen wie die im Ausgangsverfahren in Rede stehende, die das Risiko der Pflegebedürftigkeit betreffen, Leistungen bei Krankheit im Sinne von Art. 4 Abs. 1 Buchst. a der Verordnung Nr. 1408/71 gleichzustellen sind, auch wenn sie, anders als die Leistungen bei Krankheit im eigentlichen Sinne, grundsätzlich nicht darauf angelegt sind, für kurze Zeit gezahlt zu werden, und insbesondere durch ihre Anwendungsmodalitäten Merkmale aufweisen können, die in der Sache in einem gewissem Maß den Zweigen Invalidität und Alter nahekommen (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 30. Juni 2011, da Silva Martins, C-388/09, EU:C:2011:439, Rn. 47 und 48). - EuGH, 18.07.2006 - C-406/04
DIE FREIZÜGIGKEIT UND DIE AUFENTHALTSFREIHEIT STEHEN EINER AUFENTHALTSKLAUSEL ALS …
Auszug aus EuGH, 01.02.2017 - C-430/15
Rn. 45 Für die Unterscheidung zwischen den verschiedenen Kategorien von Leistungen der sozialen Sicherheit ist das von der jeweiligen Leistung gedeckte Risiko zu berücksichtigen (Urteil vom 18. Juli 2006, De Cuyper, C-406/04, EU:C:2006:491, Rn. 27). - EuGH, 21.02.2013 - C-619/11
Dumont de Chassart - Soziale Sicherheit - Verordnung (EWG) Nr. 1408/71 - Art. 72, …
- EuGH, 31.05.1979 - 182/78
Pierik
- EuGH, 17.07.2014 - C-58/13
In einen Mitgliedstaat zurückzukehren, um dort den Rechtsanwaltsberuf unter der …
- EuGH, 07.06.2005 - C-543/03
ES GIBT AUSNAHMEN VON DEM GRUNDSATZ, DASS DER BESCHÄFTIGUNGSSTAAT VORRANGIG …
- EuGH, 03.03.1994 - C-332/92
Eurico Italia u.a. / Ente Nazionale Risi
- EuGH, 16.07.2020 - C-610/18
Arbeitgeber von im internationalen Güterkraftverkehr tätigen Lkw-Fahrern ist das …
Mit diesen Vorschriften sollen nämlich nicht nur die gleichzeitige Anwendung von Rechtsvorschriften mehrerer Mitgliedstaaten und die Schwierigkeiten, die sich daraus ergeben können, vermieden werden, sondern sie sollen auch verhindern, dass Personen, die in den Geltungsbereich einer dieser Verordnungen fallen, der Schutz auf dem Gebiet der sozialen Sicherheit vorenthalten wird, weil keine nationalen Rechtsvorschriften auf sie anwendbar sind (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 1. Februar 2017, Tolley, C-430/15, EU:C:2017:74, Rn. 58, …und vom 25. Oktober 2018, Walltopia, C-451/17, EU:C:2018:861, Rn. 41).Rn. 41 Wenn eine Person in den jeweils in Art. 2 der Verordnung Nr. 1408/71 und der Verordnung Nr. 883/2004 definierten persönlichen Geltungsbereich einer dieser Verordnungen fällt, ist somit die in Art. 13 Abs. 1 der Verordnung Nr. 1408/71 und Art. 11 Abs. 1 der Verordnung Nr. 883/2004 aufgestellte Regel der Einheitlichkeit grundsätzlich anwendbar, und die anzuwendenden nationalen Rechtsvorschriften bestimmen sich nach den Vorschriften des Titels II einer dieser Verordnungen (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 1. Februar 2017, Tolley, C-430/15, EU:C:2017:74, Rn. 59, …und vom 25. Oktober 2018, Walltopia, C-451/17, EU:C:2018:861, Rn. 42).
- EuGH, 15.10.2024 - C-144/23
KUBERA - Revisionsgericht darf Nichtzulassungsbeschwerde mit Bezug zum EU-Recht …
Des Weiteren ist es Sache dieses Gerichts, zu beurteilen, ob es im Interesse einer geordneten Rechtspflege liegt, das Vorabentscheidungsersuchen erst nach einer streitigen Verhandlung einzureichen (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 1. Februar 2017, Tolley, C-430/15, EU:C:2017:74, Rn. 32). - EuGH, 30.04.2020 - C-584/18
Die Weigerung, einen Fluggast zu befördern, weil dieser angeblich unzureichende …
Die nationalen Gerichte sind somit zur Vorlage berechtigt und gegebenenfalls verpflichtet, wenn sie von Amts wegen oder auf Anregung der Parteien feststellen, dass es für die Entscheidung des Rechtsstreits auf eine von Abs. 1 dieses Artikels erfasste Frage ankommt (…Urteile vom 16. Januar 1974, Rheinmühlen-Düsseldorf, 166/73, EU:C:1974:3, Rn. 3, und vom 1. Februar 2017, Tolley, C-430/15, EU:C:2017:74, Rn. 30 und die dort angeführte Rechtsprechung).Eine vorherige streitige Verhandlung gehört jedoch nicht zu den Voraussetzungen für die Durchführung des in Art. 267 AEUV vorgesehenen Verfahrens (Urteil vom 1. Februar 2017, Tolley, C-430/15, EU:C:2017:74, Rn. 32 und die dort angeführte Rechtsprechung).
Rn. 40 Somit steht der Umstand, dass eine unionsrechtliche Frage von den Parteien eines Rechtsstreits nicht zuvor vor dem nationalen Gericht erörtert wurde, einer Anrufung des Gerichtshofs bezüglich einer solchen Frage nicht entgegen (Urteil vom 1. Februar 2017, Tolley, C-430/15, EU:C:2017:74, Rn. 33).
- EuGH, 25.07.2018 - C-679/16
A (Hilfe für eine schwerbehinderte Person) - Vorlage zur Vorabentscheidung - …
Rn. 42 Was speziell die Pflegeversicherung betrifft, hat der Gerichtshof zwar im Wesentlichen entschieden, dass Leistungen in Bezug auf das Risiko der Pflegebedürftigkeit ungeachtet gewisser Besonderheiten den "Leistungen bei Krankheit" im Sinne von Art. 3 Abs. 1 der Verordnung Nr. 883/2004 gleichzustellen sind (…vgl. in diesem Sinne u. a. Urteile vom 5. März 1998, Molenaar, C-160/96, EU:C:1998:84, Rn. 23 bis 25…, vom 30. Juni 2011, da Silva Martins, C-388/09, EU:C:2011:439, Rn. 40 bis 45, und vom 1. Februar 2017, Tolley, C-430/15, EU:C:2017:74, Rn. 46).Rn. 45 Es wurde auch entschieden, dass Leistungen, die das Risiko der Pflegebedürftigkeit betreffen, allenfalls ergänzenden Charakter gegenüber "klassischen" Leistungen bei Krankheit haben, die im eigentlichen Sinne unter Art. 3 Abs. 1 Buchst. a der Verordnung Nr. 883/2004 fallen und nicht unbedingt integrierender Bestandteil davon sind (…vgl. u. a. Urteile vom 30. Juni 2011, da Silva Martins, C-388/09, EU:C:2011:439, Rn. 47, sowie vom 1. Februar 2017, Tolley, C-430/15, EU:C:2017:74, Rn. 46 und die dort angeführte Rechtsprechung).
- EuGH, 25.10.2018 - C-451/17
Walltopia - Vorlage zur Vorabentscheidung - Soziale Sicherheit - Verordnung (EG) …
Mit diesen Vorschriften sollen nicht nur die gleichzeitige Anwendung von Rechtsvorschriften mehrerer Mitgliedstaaten und die Schwierigkeiten, die sich daraus ergeben können, vermieden werden, sondern sie sollen auch verhindern, dass Personen, die in den Geltungsbereich dieser Verordnung fallen, der Schutz auf dem Gebiet der sozialen Sicherheit vorenthalten wird, weil keine nationalen Rechtsvorschriften auf sie anwendbar sind (vgl. entsprechend Urteil vom 1. Februar 2017, Tolley, C-430/15, EU:C:2017:74, Rn. 58 und die dort angeführte Rechtsprechung).Rn. 42 Wenn eine Person in den in Art. 2 der Verordnung Nr. 883/2004 definierten persönlichen Geltungsbereich dieser Verordnung fällt, ist somit die in Art. 11 Abs. 1 aufgestellte Regel der Einheitlichkeit grundsätzlich anwendbar, und die anzuwendenden nationalen Rechtsvorschriften bestimmen sich nach den Vorschriften des Titels II der Verordnung (vgl. entsprechend Urteil vom 1. Februar 2017, Tolley, C-430/15, EU:C:2017:74, Rn. 59 und die dort angeführte Rechtsprechung).
Rn. 43 Art. 11 Abs. 3 der Verordnung Nr. 883/2004 soll nur festlegen, welche nationalen Rechtsvorschriften vorbehaltlich der Art. 12 bis 16 der Verordnung für Personen gelten, bei denen einer der in Art. 11 Abs. 3 Buchst. a bis e aufgeführten Fälle vorliegt (vgl. entsprechend Urteil vom 1. Februar 2017, Tolley, C-430/15, EU:C:2017:74, Rn. 60 und die dort angeführte Rechtsprechung).
- Generalanwalt beim EuGH, 15.04.2021 - C-561/19
Generalanwalt Bobek: Der Gerichtshof sollte seine Rechtsprechung (die …
Vgl. auch unlängst z. B. Urteil vom 1. Februar 2017, Tolley (C-430/15, EU:C:2017:74, Rn. 32 und 33). - EuGH, 15.09.2022 - C-58/21
Rechtsanwaltskammer Wien - Vorlage zur Vorabentscheidung - Koordinierung der …
Rn. 50 Die Kollisionsnormen der Verordnung Nr. 883/2004 sollen nämlich nur festlegen, welche Rechtsvorschriften für Personen gelten, bei denen einer der in den Bestimmungen zur Festlegung der Kollisionsnormen aufgeführten Fälle vorliegt (…vgl. in diesem Sinne Urteile vom 26. Oktober 2016, Hoogstad, C-269/15, EU:C:2016:802, Rn. 37, und vom 1. Februar 2017, Tolley, C-430/15, EU:C:2017:74, Rn. 60).Rn. 51 Die Verordnung Nr. 883/2004 lässt somit unterschiedliche Systeme bestehen, die zu unterschiedlichen Forderungen gegen unterschiedliche Träger führen, gegen die dem betreffenden Leistungsberechtigten unmittelbare Ansprüche entweder allein nach dem nationalen Recht oder nach dem erforderlichenfalls durch Unionsrecht ergänzten nationalen Recht zustehen (…vgl. in diesem Sinne Urteile vom 21. Februar 2013, Dumont de Chassart, C-619/11, EU:C:2013:92, Rn. 40 und die dort angeführte Rechtsprechung, sowie vom 1. Februar 2017, Tolley, C-430/15, EU:C:2017:74, Rn. 57).
- Generalanwalt beim EuGH, 31.01.2018 - C-679/16
A (Hilfe für eine schwerbehinderte Person) - Vorlage zur Vorabentscheidung - Art. …
Dieser Ansatz ist durch das Urteil vom 1. Februar 2017, Tolley (C-430/15, EU:C:2017:74), nicht entkräftet worden, auf das sich die Kommission beruft, wenn sie geltend macht, dass der Gerichtshof in Rn. 53 dieses Urteils nur auf den Zweck - der darin bestehe, die Lebensbedingungen pflegebedürftiger Personen zu verbessern - der Pflegekomponente der in diesem Urteil in Rede stehenden Unterhaltsbeihilfe für Behinderte abgestellt habe.{FN:17} Vgl. u. a. Urteile vom 5. März 1998, Molenaar (…C-160/96, EU:C:1998:84, Rn. 24), vom 18. Oktober 2007, Kommission/Parlament und Rat (…C-299/05, EU:C:2007:608, Rn. 61), vom 30. Juni 2011, da Silva Martins (…C-388/09, EU:C:2011:439, Rn. 45), sowie vom 1. Februar 2017, Tolley (C-430/15, EU:C:2017:74, Rn. 46).
{FN:23} Vgl. Urteil vom 1. Februar 2017, Tolley (C-430/15, EU:C:2017:74, Rn. 15).
- EuGH, 19.06.2025 - C-785/23
Bulgarian posts - Vorlage zur Vorabentscheidung - Steuerrecht - Gemeinsames …
Folglich kann das Vorliegen einer gefestigten Rechtsprechung zu einer unionsrechtlichen Frage zwar den Gerichtshof zum Erlass eines Beschlusses nach Art. 99 seiner Verfahrensordnung veranlassen, vermag jedoch die Zulässigkeit einer Vorlage in Fällen, in denen ein nationales Gericht im Rahmen dieses Ermessens beschließt, den Gerichtshof nach Art. 267 AEUV anzurufen, in keiner Weise einzuschränken (…vgl. in diesem Sinne Urteile vom 26. November 2014, Mascolo u. a., C-22/13, C-61/13 bis C-63/13 und C-418/13, EU:C:2014:2401, Rn. 48 und 49 und die dort angeführte Rechtsprechung, sowie vom 1. Februar 2017, Tolley, C-430/15, EU:C:2017:74, Rn. 34 und die dort angeführte Rechtsprechung). - LG Erfurt, 27.04.2022 - 8 O 1519/20 Vielmehr darf ein nationales Gericht in jeder Lage (!) des Verfahrens den EuGH anrufen, d. h. selbst vor Rechtshängigkeit oder ohne eine mündliche Verhandlung (s. nur EuGH, Urteil vom 1. Februar 2017 - C-430/15 (Tolley), juris Rn. 32 m.w.N.).
- Generalanwalt beim EuGH, 20.05.2021 - C-748/19
Generalanwalt Bobek: Das Unionsrecht steht der in Polen praktizierten Abordnung …
- OLG Braunschweig, 28.04.2025 - 10 W 19/25
Aussetzung; sofortige Beschwerde; Vorabentscheidungsverfahren; Vorlage; …
- Generalanwalt beim EuGH, 18.06.2024 - C-144/23
KUBERA - Vorlage zur Vorabentscheidung - Art. 267 Abs. 3 AEUV - Vorlagepflicht …
- EuGH, 12.02.2019 - C-8/19
RH - Vorlage zur Vorabentscheidung - Eilvorabentscheidungsverfahren - Justizielle …
- LG Erfurt, 30.05.2022 - 8 O 1463/20
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Rechtsprechung
| Generalanwalt beim EuGH, 05.10.2016 - C-430/15 |
Volltextveröffentlichung
- Europäischer Gerichtshof
Tolley
Vorabentscheidungsersuchen - Soziale Sicherheit der Wandererwerbstätigen - Unterhaltsbeihilfe für Behinderte (Pflegekomponente) - Verordnung (EWG) Nr. 1408/71 - Art. 1 Buchst. a - Begriff "Arbeitnehmer oder Selbständiger" - Art. 4 Abs. 1 Buchst. a - Geldleistung bei ...
Verfahrensgang
- Generalanwalt beim EuGH, 05.10.2016 - C-430/15
- EuGH, 01.02.2017 - C-430/15
Wird zitiert von ... (0) Zitiert selbst (38)
- EuGH, 18.10.2007 - C-299/05
Kommission / Parlament und Rat - Nichtigkeitsklage - Soziale Sicherheit - …
Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 05.10.2016 - C-430/15
Rn. 42 Mit seiner ersten Frage möchte das vorlegende Gericht im Wesentlichen wissen, ob die Einstufung der Pflegekomponente der DLA als Leistung bei Krankheit im Sinne von Art. 4 Abs. 1 Buchst. a der Verordnung Nr. 1408/71, die sich aus dem Urteil Kommission/Parlament und Rat{FN-VERWEIS:16} ergibt, nicht zweifelhaft ist, weil sie ein Risiko langfristig und dauerhaft abdecken soll.Rn. 47 Im Urteil Kommission/Parlament und Rat{FN-VERWEIS:23} hat der Gerichtshof die Pflegekomponente der DLA im Wesentlichen deshalb als Leistung bei Krankheit eingestuft, weil sie bezweckt, dem behinderten Menschen so weit wie möglich zu helfen, bei Verrichtungen des täglichen Lebens seine Behinderung zu überwinden.
Der Vertreter von Frau Tolley macht zudem geltend, in der Rechtssache, in der das Urteil Kommission/Parlament und Rat{FN-VERWEIS:25} ergangen sei, sei es um die Trennlinie zwischen den Leistungen der sozialen Sicherheit und beitragsunabhängigen Sonderleistungen gegangen.
Im Urteil Kommission/Parlament und Rat{FN-VERWEIS:27} hat der Gerichtshof die Relevanz dieses Kriteriums verneint, da die Dauer der Erwerbsunfähigkeit, die von einer von ihm als Leistung bei Krankheit eingestuften Behindertenbeihilfe abgedeckt wurde, den Zweck der Leistung nicht abändern konnte.
Rn. 54 Zweitens: Der Gerichtshof hat zwar im Urteil Kommission/Parlament und Rat{FN-VERWEIS:30} den Unterschied zwischen Leistungen bei Krankheit und Leistungen bei Invalidität nicht ausdrücklich untersucht, hat dies aber im Urteil Molenaar{FN-VERWEIS:31} getan.
{FN:8} Urteil vom 18. Oktober 2007, Kommission/Parlament und Rat (C-299/05, EU:C:2007:608, Rn. 68).
{FN:16} Urteil vom 18. Oktober 2007 (C-299/05, EU:C:2007:608, Rn. 68).
{FN:23} Urteil vom 18. Oktober 2007 (C-299/05, EU:C:2007:608, Rn. 66 bis 68).
{FN:25} Urteil vom 18. Oktober 2007 (C-299/05, EU:C:2007:608).
{FN:27} Urteil vom 18. Oktober 2007 (C-299/05, EU:C:2007:608, Rn. 63).
{FN:30} Urteil vom 18. Oktober 2007 (C-299/05, EU:C:2007:608).
Vgl. auch in diesem Sinne Urteil vom 18. Oktober 2007, Kommission/Parlament und Rat (C-299/05, EU:C:2007:608, Rn. 61), und vom 30. Juni 2011, da Silva Martins (…C-388/09, EU:C:2011:439, Rn. 43 bis 48).
- EuGH, 11.06.1998 - C-275/96
Kuusijärvi / Riksförsäkringsverket - Soziale Sicherheit - Verordnung (EWG) Nr. …
Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 05.10.2016 - C-430/15
Rn. 107 Im Übrigen steht das Urteil Kuusijärvi{FN-VERWEIS:58} entgegen dem Vorbringen der Regierung des Vereinigten Königreichs nicht in Gegensatz zu dieser Auslegung.{FN:42} Vgl. in diesem Sinne Schlussanträge des Generalanwalts Jacobs in der Rechtssache Kuusijärvi (C-275/96, EU:C:1997:613, Nr. 65), und Schlussanträge des Generalanwalts Cruz Villalón in der Rechtssache Stewart (C-503/09, EU:C:2011:159, Nr. 47).
{FN:44} Wie Generalanwalt Jacobs in seinen Schlussanträgen in der Rechtssache Kuusijärvi (C-275/96, EU:C:1997:613, Nr. 54) angemerkt hat, "bedeutet … die Tatsache, dass die Rechtsvorschriften [des Staates, in dem eine Person zuletzt beschäftigt war,] keine Anwendung mehr finden, nicht unbedingt oder gar regelmäßig, dass diese Person gleichzeitig ihren Anspruch auf Weitergewährung [einer Leistung, die sie von diesem Staat bezogen hat,] verliert".
{FN:58} Urteil vom 11. Juni 1998 (C-275/96, EU:C:1998:279).
{FN:59} Urteil vom 11. Juni 1998, Kuusijärvi (C-275/96, EU:C:1998:279, Rn. 71).
{FN:66} Vgl. Urteil vom 11. Juni 1998, Kuusijärvi (C-275/96, EU:C:1998:279, Rn. 40).
{FN:70} Schlussanträge in der Rechtssache Kuusijärvi (C-275/96, EU:C:1997:613, Nr. 65).
- EuGH, 30.06.2011 - C-388/09
da Silva Martins - Vorabentscheidungsersuchen - Soziale Sicherheit - Verordnung …
Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 05.10.2016 - C-430/15
{FN:28} Urteil vom 30. Juni 2011 (C-388/09, EU:C:2011:439, Rn. 48).{FN:29} Urteil vom 30. Juni 2011, da Silva Martins (C-388/09, EU:C:2011:439, Rn. 48).
Vgl. auch in diesem Sinne Urteil vom 18. Oktober 2007, Kommission/Parlament und Rat (…C-299/05, EU:C:2007:608, Rn. 61), und vom 30. Juni 2011, da Silva Martins (C-388/09, EU:C:2011:439, Rn. 43 bis 48).
{FN:46} Der Gerichtshof hat bereits im Urteil da Silva Martins (Urteil vom 30. Juni 2011, C-388/09, EU:C:2011:439) über die Exportierbarkeit von solchen Leistungen zur Deckung des Risikos der Pflegebedürftigkeit entschieden, die der Betroffene zulasten des Trägers eines ersten Mitgliedstaats bezog, nachdem er seinen Wohnsitz in einen zweiten Mitgliedstaat verlegt hatte.
- EuGH, 06.10.1982 - 283/81
CILFIT / Ministero della Sanità
Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 05.10.2016 - C-430/15
{FN:17} Urteil vom 6. Oktober 1982 (283/81, EU:C:1982:335, Rn. 21).{FN:18} Vgl. insbesondere Urteile vom 6. Oktober 1982, Cilfit u. a. (283/81, EU:C:1982:335, Rn. 21), sowie vom 1. Oktober 2015, Doc Generici (…C-452/14, EU:C:2015:644, Rn. 43 und die dort angeführte Rechtsprechung).
{FN:20} Vgl. Urteile vom 6. Oktober 1982, Cilfit u. a. (283/81, EU:C:1982:335, Rn. 15) sowie vom 17. Juli 2014, Torresi (…C-58/13 und C-59/13, EU:C:2014:2088, Rn. 32).
- Generalanwalt beim EuGH, 17.03.2011 - C-503/09
Stewart - Soziale Sicherheit - Verordnung (EWG) Nr. 1408/71 - Leistungen bei …
Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 05.10.2016 - C-430/15
{FN:24} Urteil vom 21. Juli 2011 (C-503/09, EU:C:2011:500, Rn 37).{FN:26} Urteil vom 21. Juli 2011 (C-503/09, EU:C:2011:500, Rn 37 und 38).
{FN:42} Vgl. in diesem Sinne Schlussanträge des Generalanwalts Jacobs in der Rechtssache Kuusijärvi (C-275/96, EU:C:1997:613, Nr. 65), und Schlussanträge des Generalanwalts Cruz Villalón in der Rechtssache Stewart (C-503/09, EU:C:2011:159, Nr. 47).
- Generalanwalt beim EuGH, 16.12.1997 - C-275/96
Anne Kuusijärvi gegen Riksförsäkringsverket. - Soziale Sicherheit - Verordnung …
Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 05.10.2016 - C-430/15
{FN:42} Vgl. in diesem Sinne Schlussanträge des Generalanwalts Jacobs in der Rechtssache Kuusijärvi (C-275/96, EU:C:1997:613, Nr. 65), und Schlussanträge des Generalanwalts Cruz Villalón in der Rechtssache Stewart (C-503/09, EU:C:2011:159, Nr. 47).{FN:44} Wie Generalanwalt Jacobs in seinen Schlussanträgen in der Rechtssache Kuusijärvi (C-275/96, EU:C:1997:613, Nr. 54) angemerkt hat, "bedeutet … die Tatsache, dass die Rechtsvorschriften [des Staates, in dem eine Person zuletzt beschäftigt war,] keine Anwendung mehr finden, nicht unbedingt oder gar regelmäßig, dass diese Person gleichzeitig ihren Anspruch auf Weitergewährung [einer Leistung, die sie von diesem Staat bezogen hat,] verliert".
{FN:70} Schlussanträge in der Rechtssache Kuusijärvi (C-275/96, EU:C:1997:613, Nr. 65).
- EuGH, 05.03.1998 - C-160/96
FREIZÜGIGKEIT
Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 05.10.2016 - C-430/15
Rn. 54 Zweitens: Der Gerichtshof hat zwar im Urteil Kommission/Parlament und Rat{FN-VERWEIS:30} den Unterschied zwischen Leistungen bei Krankheit und Leistungen bei Invalidität nicht ausdrücklich untersucht, hat dies aber im Urteil Molenaar{FN-VERWEIS:31} getan.{FN:31} Urteil vom 5. März 1998 (C-160/96, EU:C:1998:84).
{FN:32} Urteil vom 5. März 1998, Molenaar (C-160/96, EU:C:1998:84, Rn. 22 bis 25).
- EuGH, 07.06.2005 - C-543/03
ES GIBT AUSNAHMEN VON DEM GRUNDSATZ, DASS DER BESCHÄFTIGUNGSSTAAT VORRANGIG …
Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 05.10.2016 - C-430/15
a) Ist die weite Definition des Arbeitnehmerbegriffs im Urteil Dodl und Oberhollenzer (C-543/03, EU:C:2005:364) für die Zwecke der Art. 19 bis 22 der Verordnung Nr. 1408/71 anzuwenden, wenn die Person vor ihrem Umzug in einen anderen Mitgliedstaat jede Berufstätigkeit eingestellt hat, ungeachtet der Unterscheidung in Titel III Kapitel 1 zwischen Arbeitnehmern und Selbständigen einerseits und Arbeitslosen andererseits?.Vgl. auch insbesondere Urteile vom 7. Juni 2005, Dodl und Oberhollenzer (C-543/03, EU:C:2005:364, Rn. 30), sowie vom 10. März 2011, Borger (…C-516/09, EU:C:2011:136, Rn. 28).
{FN:12} Beispielsweise hat der Gerichtshof im Urteil Dodl und Oberhollenzer (Urteil vom 7. Juni 2005, C-543/03, EU:C:2005:364, Rn. 32 bis 34) entschieden, dass Personen, die österreichische Familienleistungen beantragen, Arbeitnehmereigenschaft besitzen, wenn das nationale Gericht ihre Zugehörigkeit zur österreichischen Krankenversicherung bestätigt.
- EuGH, 07.07.2005 - C-227/03
van Pommeren-Bourgondiën - Soziale Sicherheit - Verordnung (EWG) Nr. 1408/71 …
Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 05.10.2016 - C-430/15
{FN:10} Die Voraussetzungen für die Zugehörigkeit zu einem System der sozialen Sicherheit bestimmen sich nach nationalem Recht (…vgl. insbesondere Urteile vom 12. Juli 1979, Brunori, 266/78, EU:C:1979:200, Rn. 5 und 6, vom 7. Juli 2005, van Pommeren-Bourgondiën, C-227/03, EU:C:2005:431, Rn. 33, …sowie vom 19. März 2015, Kik, C-266/13, EU:C:2015:188, Rn. 51).Zudem hindert der Grundsatz der Anwendung nur eines Rechts einen Arbeitnehmer, der im System der sozialen Sicherheit des Mitgliedstaats seines Wohnsitzes pflichtversichert ist, nicht daran, im System des Mitgliedstaats seiner letzten Beschäftigung in den Zweigen, in denen er nicht mehr pflichtversichert ist, freiwillig versichert zu bleiben (Urteil vom 7. Juli 2005, van Pommeren-Bourgondiën, C-227/03, EU:C:2005:431, Rn. 36 bis 38).
{FN:40} Vgl. insbesondere Urteil vom 7. Juli 2005, van Pommeren-Bourgondiën (C-227/03, EU:C:2005:431, Rn. 34 und die dort angeführte Rechtsprechung).
- EuGH, 12.06.2012 - C-611/10
Das Unionsrecht hindert einen Mitgliedstaat nicht daran, entsandten Arbeitnehmern …
Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 05.10.2016 - C-430/15
{FN:39} Jeder Mitgliedstaat verfügt jedoch über die Möglichkeit, unter bestimmten Umständen Leistungen der sozialen Sicherheit Arbeitnehmern zu gewähren, die dem System der sozialen Sicherheit eines anderen Mitgliedstaats angehören (…vgl. insbesondere Urteile vom 20. Mai 2008, Bosmann, C-352/06, EU:C:2008:290, Rn. 31, vom 12. Juni 2012, Hudzinski und Wawrzyniak, C-611/10 und C-612/10, EU:C:2012:339, Rn. 68, …sowie vom 11. September 2014, B., C-394/13, EU:C:2014:2199, Rn. 28).{FN:76} Vgl. in diesem Sinne Urteil vom 12. Juni 2012, Hudzinski und Wawrzyniak (C-611/10 und C-612/10, EU:C:2012:339, Rn. 57).
- EuGH, 16.07.2009 - C-208/07
von Chamier-Glisczinski - Soziale Sicherheit - Verordnung (EWG) Nr. 1408/71 - …
- EuGH, 20.05.2008 - C-352/06
Bosmann - Soziale Sicherheit - Familienbeihilfen - Aussetzung des …
- EuGH, 17.07.2014 - C-58/13
In einen Mitgliedstaat zurückzukehren, um dort den Rechtsanwaltsberuf unter der …
- EuGH, 21.07.2011 - C-503/09
Stewart - Soziale Sicherheit - Verordnung (EWG) Nr. 1408/71 - Art. 4, 10 und 10a …
- EuGH, 12.06.1986 - 302/84
Ten Holder / Nieuwe Algemene Bedrijfsvereniging
- EuGH, 10.03.2011 - C-516/09
Borger - Soziale Sicherheit der Arbeitnehmer - Verordnung (EWG) Nr. 1408/71 - …
- EuGH, 21.02.1991 - 140/88
Noij / Staatssecretaris van Financiën
- EuGH, 12.05.1998 - C-85/96
Martínez Sala / Freistaat Bayern - "Artikel 8a, 48 und 51 EG-Vertrag Begriff des …
- EuGH, 30.06.1966 - 61/65
Vaassen-Goebbels / Beambtenfonds voor het Mijnbedrijf
- EuGH, 27.03.1963 - 28/62
Da Costa en Schaake NV, Jacob Meijer NV, Hoechst-Holland NV gegen Niederländische …
- EuGH, 18.07.2006 - C-406/04
DIE FREIZÜGIGKEIT UND DIE AUFENTHALTSFREIHEIT STEHEN EINER AUFENTHALTSKLAUSEL ALS …
- EuGH, 14.10.2010 - C-345/09
van Delft u.a. (Fokkens) - Soziale Sicherheit - Verordnung (EWG) Nr. 1408/71 - …
- EuGH, 11.11.2004 - C-372/02
Adanez-Vega
- EuGH, 08.03.2001 - C-215/99
Jauch - "Soziale Sicherheit der Wanderarbeitnehmer - Österreichisches System der …
- EuGH, 08.07.2004 - C-502/01
Barth
- EuGH, 01.10.2015 - C-452/14
Doc Generici - Vorlage zur Vorabentscheidung - Art. 267 AEUV - Pflicht zur …
- EuGH, 21.02.2006 - C-286/03
DEM FAMILIENANGEHÖRIGEN EINES GRENZGÄNGERS, DER MIT DIESEM ZUSAMMENLEBT, DARF EIN …
- EuGH, 23.10.2003 - C-56/01
Inizan - "Soziale Sicherheit - Freier Dienstleistungsverkehr - In einem anderen …
- EuGH, 10.07.1986 - 60/85
Luijten / Raad van Arbeid
- EuGH, 11.09.2014 - C-394/13
B. - Vorabentscheidungsersuchen - Soziale Sicherheit der Wandererwerbstätigen - …
- EuGH, 21.02.2013 - C-619/11
Dumont de Chassart - Soziale Sicherheit - Verordnung (EWG) Nr. 1408/71 - Art. 72, …
- EuGH, 31.05.1979 - 182/78
Pierik
- EuGH, 03.05.2001 - C-347/98
Kommission / Belgien - "Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Soziale …
- EuGH, 21.02.1991 - 245/88
Daalmeijer / Sociale Verzekeringsbank
- EuGH, 10.03.1992 - C-215/90
Chief Adjudication Officer / Twomey
- Generalanwalt beim EuGH, 05.03.1991 - C-356/89
Roger Stanton Newton gegen Chief Adjudication Officer. - Soziale Sicherheit der …
- EuGH, 19.03.2015 - C-266/13
Kik - Vorlage zur Vorabentscheidung - Soziale Sicherheit - Verordnung (EWG) Nr. …
- EuGH, 12.07.1979 - 266/78
Brunori
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