Rechtsprechung
| EuGH, 11.04.2019 - C-483/17 |
Volltextveröffentlichungen (7)
- Europäischer Gerichtshof
Tarola
Vorlage zur Vorabentscheidung - Unionsbürgerschaft - Freizügigkeit - Richtlinie 2004/38/EG - Recht, sich im Hoheitsgebiet der Mitgliedstaaten frei zu bewegen und aufzuhalten - Art. 7 Abs. 1 Buchst. a - Arbeitnehmer und Selbständige - Art. 7 Abs. 3 Buchst. c - Recht auf ...
- Europäischer Gerichtshof
Tarola
Vorlage zur Vorabentscheidung - Unionsbürgerschaft - Freizügigkeit - Richtlinie 2004/38/EG - Recht, sich im Hoheitsgebiet der Mitgliedstaaten frei zu bewegen und aufzuhalten - Art. 7 Abs. 1 Buchst. a - Arbeitnehmer und Selbständige - Art. 7 Abs. 3 Buchst. c - Recht auf ...
- Wolters Kluwer
Vorlage zur Vorabentscheidung - Unionsbürgerschaft - Freizügigkeit - Richtlinie 2004/38/EG - Recht, sich im Hoheitsgebiet der Mitgliedstaaten frei zu bewegen und aufzuhalten - Art. 7 Abs. 1 Buchst. a - Arbeitnehmer und Selbständige - Art. 7 Abs. 3 Buchst. c - Recht auf ...
- doev.de
Tarola - Aufrechterhaltung der Erwerbstätigeneigenschaft bei unfreiwilliger Arbeitslosigkeit
- Informationsverbund Asyl und Migration
RL 2004/38/EG Art. 7 Abs. 1 Bst. a, RL 2004/38/EG Art. 24 Abs. 1
Unionsbürger, Unionsrecht, Erwerbstätigeneigenschaft, Arbeitnehmer, Wanderarbeitnehmer, Arbeitslosigkeit, Sozialleistungen, Neculai Tarola, Irland - rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Sonstiges (2)
- Europäischer Gerichtshof (Verfahrensmitteilung)
Tarola
Vorlage zur Vorabentscheidung - Unionsbürgerschaft - Freizügigkeit - Richtlinie 2004/38/EG - Recht, sich im Hoheitsgebiet der Mitgliedstaaten frei zu bewegen und aufzuhalten - Art. 7 Abs. 1 Buchst. a - Arbeitnehmer und Selbständige - Art. 7 Abs. 3 Buchst. c - Recht auf ...
- Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)
Verfahrensgang
- Generalanwalt beim EuGH, 15.11.2018 - C-483/17
- EuGH, 11.04.2019 - C-483/17
Papierfundstellen
- NVwZ-RR 2019, 662
- DÖV 2019, 564
Wird zitiert von ... (53) Zitiert selbst (14)
- EuGH, 20.12.2017 - C-442/16
Einem Unionsbürger, der nach mehr als einem Jahr eine Erwerbstätigkeit als …
Auszug aus EuGH, 11.04.2019 - C-483/17
Rn. 39 Im vorliegenden Fall ergibt sich zunächst aus Art. 7 Abs. 1 Buchst. a in Verbindung mit Art. 7 Abs. 3 der Richtlinie 2004/38, dass die in Art. 7 Abs. 3 vorgesehene Aufrechterhaltung der Erwerbstätigeneigenschaft jedem Unionsbürger zuerkannt wird, der im Aufnahmemitgliedstaat eine Erwerbstätigkeit gleich welcher Art ausgeübt hat, d. h., gleich ob er eine Erwerbstätigkeit als Arbeitnehmer oder Selbständiger ausgeübt hat (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 20. Dezember 2017, Gusa, C-442/16, EU:C:2017:1004, Rn. 37 und 38).Rn. 44 Somit bleibt dem Unionsbürger, der im Aufnahmemitgliedstaat eine Erwerbstätigkeit als Arbeitnehmer oder Selbständiger ausgeübt hat, die Erwerbstätigeneigenschaft zeitlich unbegrenzt erhalten, wenn er erstens gemäß Art. 7 Abs. 3 Buchst. a der Richtlinie 2004/38 wegen einer Krankheit oder eines Unfalls vorübergehend arbeitsunfähig ist, zweitens gemäß Art. 7 Abs. 3 Buchst. b der Richtlinie über ein Jahr lang im Aufnahmemitgliedstaat eine Erwerbstätigkeit als Arbeitnehmer oder Selbständiger ausgeübt hat und dann unfreiwillig arbeitslos wird (Urteil vom 20. Dezember 2017, Gusa, C-442/16, EU:C:2017:1004, Rn. 29 bis 46), oder drittens gemäß Art. 7 Abs. 3 Buchst. d der Richtlinie eine Berufsausbildung begonnen hat.
Rn. 49 Diese Auslegung entspricht dem mit der Richtlinie 2004/38 in erster Linie verfolgten Ziel, das - wie in Rn. 23 des vorliegenden Urteils ausgeführt - darin besteht, das Freizügigkeits- und Aufenthaltsrecht aller Unionsbürger zu stärken, und dem speziell mit ihrem Art. 7 Abs. 3 verfolgten Ziel, das darin besteht, durch die Aufrechterhaltung der Erwerbstätigeneigenschaft das Aufenthaltsrecht der Personen zu sichern, die ihre Berufstätigkeit wegen eines Mangels an Arbeit aufgegeben haben, der auf von ihrem Willen unabhängigen Umständen beruht (…vgl. in diesem Sinne Urteile vom 15. September 2015, Alimanovic, C-67/14, EU:C:2015:597, Rn. 60…, vom 25. Februar 2016, García-Nieto u. a., C-299/14, EU:C:2016:114, Rn. 47, und vom 20. Dezember 2017, Gusa, C-442/16, EU:C:2017:1004, Rn. 42).
- EuGH, 25.07.2008 - C-127/08
DER NICHT DIE UNIONSBÜRGERSCHAFT BESITZENDE EHEGATTE EINES UNIONSBÜRGERS DARF …
Auszug aus EuGH, 11.04.2019 - C-483/17
Rn. 23 Wie aus den Erwägungsgründen 1 bis 4 der Richtlinie 2004/38 hervorgeht, soll sie die Ausübung des den Unionsbürgern unmittelbar aus Art. 21 Abs. 1 AEUV erwachsenden elementaren und persönlichen Rechts, sich im Hoheitsgebiet der Mitgliedstaaten frei zu bewegen und aufzuhalten, erleichtern und bezweckt insbesondere, dieses Recht zu stärken (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 25. Juli 2008, Metock u. a., C-127/08, EU:C:2008:449, Rn. 82, …und vom 5. Juni 2018, Coman u. a., C-673/16, EU:C:2018:385, Rn. 18 und die dort angeführte Rechtsprechung).Rn. 38 Schließlich dürfen in Anbetracht des Kontexts und der Ziele der Richtlinie 2004/38 deren Bestimmungen nicht eng ausgelegt und keinesfalls ihrer praktischen Wirksamkeit beraubt werden (…vgl. in diesem Sinne Urteile vom 11. Dezember 2007, Eind, C-291/05, EU:C:2007:771, Rn. 43, vom 25. Juli 2008, Metock u. a., C-127/08, EU:C:2008:449, Rn. 84, …und vom 5. Juni 2018, Coman u. a., C-673/16, EU:C:2018:385, Rn. 39).
- EuGH, 05.06.2018 - C-673/16
Der Begriff "Ehegatte" im Sinne der unionsrechtlichen Bestimmungen über die …
Auszug aus EuGH, 11.04.2019 - C-483/17
Rn. 23 Wie aus den Erwägungsgründen 1 bis 4 der Richtlinie 2004/38 hervorgeht, soll sie die Ausübung des den Unionsbürgern unmittelbar aus Art. 21 Abs. 1 AEUV erwachsenden elementaren und persönlichen Rechts, sich im Hoheitsgebiet der Mitgliedstaaten frei zu bewegen und aufzuhalten, erleichtern und bezweckt insbesondere, dieses Recht zu stärken (…vgl. in diesem Sinne Urteile vom 25. Juli 2008, Metock u. a., C-127/08, EU:C:2008:449, Rn. 82, und vom 5. Juni 2018, Coman u. a., C-673/16, EU:C:2018:385, Rn. 18 und die dort angeführte Rechtsprechung).Rn. 38 Schließlich dürfen in Anbetracht des Kontexts und der Ziele der Richtlinie 2004/38 deren Bestimmungen nicht eng ausgelegt und keinesfalls ihrer praktischen Wirksamkeit beraubt werden (…vgl. in diesem Sinne Urteile vom 11. Dezember 2007, Eind, C-291/05, EU:C:2007:771, Rn. 43…, vom 25. Juli 2008, Metock u. a., C-127/08, EU:C:2008:449, Rn. 84, und vom 5. Juni 2018, Coman u. a., C-673/16, EU:C:2018:385, Rn. 39).
- EuGH, 15.09.2015 - C-67/14
Ein Mitgliedstaat kann Unionsbürger, die in diesen Staat zur Arbeitsuche …
Auszug aus EuGH, 11.04.2019 - C-483/17
Rn. 49 Diese Auslegung entspricht dem mit der Richtlinie 2004/38 in erster Linie verfolgten Ziel, das - wie in Rn. 23 des vorliegenden Urteils ausgeführt - darin besteht, das Freizügigkeits- und Aufenthaltsrecht aller Unionsbürger zu stärken, und dem speziell mit ihrem Art. 7 Abs. 3 verfolgten Ziel, das darin besteht, durch die Aufrechterhaltung der Erwerbstätigeneigenschaft das Aufenthaltsrecht der Personen zu sichern, die ihre Berufstätigkeit wegen eines Mangels an Arbeit aufgegeben haben, der auf von ihrem Willen unabhängigen Umständen beruht (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 15. September 2015, Alimanovic, C-67/14, EU:C:2015:597, Rn. 60…, vom 25. Februar 2016, García-Nieto u. a., C-299/14, EU:C:2016:114, Rn. 47, …und vom 20. Dezember 2017, Gusa, C-442/16, EU:C:2017:1004, Rn. 42). - EuGH, 27.11.2012 - C-370/12
Pringle - Stabilitätsmechanismus für die Mitgliedstaaten, deren Währung der Euro …
Auszug aus EuGH, 11.04.2019 - C-483/17
Die Entstehungsgeschichte einer Vorschrift des Unionsrechts kann ebenfalls relevante Anhaltspunkte für ihre Auslegung liefern (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 27. November 2012, Pringle, C-370/12, EU:C:2012:756, Rn. 135…, vom 3. Oktober 2013, 1nuit Tapiriit Kanatami u. a./Parlament und Rat, C-583/11 P, EU:C:2013:625, Rn. 50, …und vom 24. Juni 2015, T., C-373/13, EU:C:2015:413, Rn. 58). - EuGH, 03.10.2013 - C-583/11
Der Gerichtshof bestätigt den Beschluss des Gerichts über die Unzulässigkeit der …
Auszug aus EuGH, 11.04.2019 - C-483/17
Die Entstehungsgeschichte einer Vorschrift des Unionsrechts kann ebenfalls relevante Anhaltspunkte für ihre Auslegung liefern (…vgl. in diesem Sinne Urteile vom 27. November 2012, Pringle, C-370/12, EU:C:2012:756, Rn. 135, vom 3. Oktober 2013, 1nuit Tapiriit Kanatami u. a./Parlament und Rat, C-583/11 P, EU:C:2013:625, Rn. 50, …und vom 24. Juni 2015, T., C-373/13, EU:C:2015:413, Rn. 58). - EuGH, 19.09.2013 - C-140/12
Brey - Freizügigkeit - Unionsbürgerschaft - Richtlinie 2004/38/EG - Recht auf …
Auszug aus EuGH, 11.04.2019 - C-483/17
Rn. 36 Insoweit ist zunächst darauf hinzuweisen, dass nach ständiger Rechtsprechung aus den Anforderungen sowohl der einheitlichen Anwendung des Unionsrechts als auch des Gleichheitsgrundsatzes folgt, dass die Begriffe einer Vorschrift des Unionsrechts, die für die Ermittlung ihres Sinnes und ihrer Tragweite nicht ausdrücklich auf das Recht der Mitgliedstaaten verweist, in der Regel in der gesamten Union eine autonome und einheitliche Auslegung erhalten müssen (…Urteile vom 21. Dezember 2011, Ziolkowski und Szeja, C-424/10 und C-425/10, EU:C:2011:866, Rn. 32, und vom 19. September 2013, Brey, C-140/12, EU:C:2013:565, Rn. 49). - EuGH, 21.12.2011 - C-424/10
Der Erwerb des Rechts auf Daueraufenthalt wird nur durch einen Aufenthalt …
Auszug aus EuGH, 11.04.2019 - C-483/17
Rn. 36 Insoweit ist zunächst darauf hinzuweisen, dass nach ständiger Rechtsprechung aus den Anforderungen sowohl der einheitlichen Anwendung des Unionsrechts als auch des Gleichheitsgrundsatzes folgt, dass die Begriffe einer Vorschrift des Unionsrechts, die für die Ermittlung ihres Sinnes und ihrer Tragweite nicht ausdrücklich auf das Recht der Mitgliedstaaten verweist, in der Regel in der gesamten Union eine autonome und einheitliche Auslegung erhalten müssen (Urteile vom 21. Dezember 2011, Ziolkowski und Szeja, C-424/10 und C-425/10, EU:C:2011:866, Rn. 32, …und vom 19. September 2013, Brey, C-140/12, EU:C:2013:565, Rn. 49). - EuGH, 25.02.2016 - C-299/14
Der Gerichtshof bekräftigt, dass Staatsangehörigen anderer Mitgliedstaaten …
Auszug aus EuGH, 11.04.2019 - C-483/17
Rn. 49 Diese Auslegung entspricht dem mit der Richtlinie 2004/38 in erster Linie verfolgten Ziel, das - wie in Rn. 23 des vorliegenden Urteils ausgeführt - darin besteht, das Freizügigkeits- und Aufenthaltsrecht aller Unionsbürger zu stärken, und dem speziell mit ihrem Art. 7 Abs. 3 verfolgten Ziel, das darin besteht, durch die Aufrechterhaltung der Erwerbstätigeneigenschaft das Aufenthaltsrecht der Personen zu sichern, die ihre Berufstätigkeit wegen eines Mangels an Arbeit aufgegeben haben, der auf von ihrem Willen unabhängigen Umständen beruht (…vgl. in diesem Sinne Urteile vom 15. September 2015, Alimanovic, C-67/14, EU:C:2015:597, Rn. 60, vom 25. Februar 2016, García-Nieto u. a., C-299/14, EU:C:2016:114, Rn. 47, …und vom 20. Dezember 2017, Gusa, C-442/16, EU:C:2017:1004, Rn. 42). - EuGH, 19.06.2014 - C-507/12
Eine Frau, die ihre Erwerbstätigkeit oder Arbeitssuche wegen der körperlichen …
Auszug aus EuGH, 11.04.2019 - C-483/17
Rn. 26 Art. 7 Abs. 3 der Richtlinie 2004/38 bestimmt, dass für die Zwecke ihres Art. 7 Abs. 1 Buchst. a dem Unionsbürger, der seine Erwerbstätigkeit als Arbeitnehmer oder Selbständiger im Aufnahmemitgliedstaat nicht mehr ausübt, die Erwerbstätigeneigenschaft unter bestimmten Umständen, die - wie der Gerichtshof entschieden hat (Urteil vom 19. Juni 2014, Saint Prix, C-507/12, EU:C:2014:2007, Rn. 38) - in Abs. 3 nicht abschließend aufgezählt sind, dennoch erhalten bleibt, und zwar u. a., wenn er unfreiwillig arbeitslos wird. - EuGH, 24.06.2015 - C-373/13
T. - Vorlage zur Vorabentscheidung - Raum der Freiheit, der Sicherheit und des …
- EuGH, 11.12.2007 - C-291/05
Eind - Freizügigkeit - Arbeitnehmer - Aufenthaltsrecht eines Familienangehörigen, …
- EuGH, 07.10.2010 - C-162/09
Lassal - Vorabentscheidungsersuchen - Freizügigkeit - Richtlinie 2004/38/EG - …
- EuGH, 13.09.2018 - C-618/16
Prefeta - Vorlage zur Vorabentscheidung - Freizügigkeit - Art. 45 AEUV - …
- EuGH, 01.10.2019 - C-673/17
Planet49 - Setzen von Cookies erfordert aktive Einwilligung des Internetnutzers - …
Rn. 47 Insoweit folgt aus den Anforderungen sowohl der einheitlichen Anwendung des Unionsrechts als auch des Gleichheitsgrundsatzes, dass die Begriffe einer Vorschrift des Unionsrechts, die für die Ermittlung ihres Sinnes und ihrer Tragweite nicht ausdrücklich auf das Recht der Mitgliedstaaten verweist, in der Regel in der gesamten Union eine autonome und einheitliche Auslegung erhalten müssen (…Urteile vom 26. März 2019, SM [unter algerische Kafala gestelltes Kind], C-129/18, EU:C:2019:248, Rn. 50, und vom 11. April 2019, Tarola, C-483/17, EU:C:2019:309, Rn. 36). - BSG, 29.03.2022 - B 4 AS 2/21 R
Grundsicherung für Arbeitsuchende - Leistungsausschluss für Ausländer bei …
Sowohl der europäische Normgeber als auch der deutsche Gesetzgeber erachten Phasen der bloßen Arbeitsuche grundsätzlich nur bis zu einer Dauer von sechs Monaten für aufenthaltsrechtlich unschädlich (vgl dazu etwa EuGH vom 11.4.2019 - C-483/17 - Neculai Tarola, juris RdNr 40 ff). - BSG, 27.01.2021 - B 14 AS 25/20 R
Grundsicherung für Arbeitsuchende - Leistungsausschluss für Ausländer bei …
Der bloße Umstand der kurzen Dauer der Beschäftigung führt als solcher nicht dazu, dass die Tätigkeit vom Anwendungsbereich der Arbeitnehmerfreizügigkeit ausgeschlossen ist (EuGH vom 6.11.2003 - C-413/01 - Ninni-Orasche, EU:C:2003:600, Slg 2003, I-13187 RdNr 25;… EuGH vom 4.6.2009 - C-22/08, C-23/08, - Vatsouras, Koupatantze, EU:C:2009:344, SozR 4-6035 Art. 39 Nr. 5 RdNr 29; EuGH vom 1.10.2015 - C-432/14 - EU:C:2015:643 = ZESAR 2016, 222 RdNr 23 f; EuGH vom 11.4.2019 - C-483/17 - Neculai Tarola, EU:C:2019:309 = InfAuslR 2019, 232 RdNr 22 ff).
- EuGH, 12.03.2026 - C-477/24
Vorlage zur Vorabentscheidung - Unionsbürgerschaft - Recht, sich im Hoheitsgebiet …
Rn. 29 Nach der Rechtsprechung des Gerichtshofs garantiert Art. 7 Abs. 3 der Richtlinie 2004/38 jedem vorübergehend nicht erwerbstätigen Unionsbürger die Aufrechterhaltung seiner Erwerbstätigeneigenschaft und infolgedessen seines Rechts auf Aufenthalt im Aufnahmemitgliedstaat, indem er bei den Voraussetzungen dieser Aufrechterhaltung eine Abstufung vornimmt, die zum einen vom Grund seiner Untätigkeit, z. B. je nachdem, ob er wegen einer Krankheit oder eines Unfalls arbeitsunfähig ist, unfreiwillig arbeitslos ist oder sich in einer Berufsausbildung befindet, und zum anderen von der ursprünglichen Dauer seiner Erwerbstätigkeit im Aufnahmemitgliedstaat, d. h. je nachdem, ob diese Dauer länger oder kürzer als ein Jahr ist, abhängt (Urteil vom 11. April 2019, Tarola, C-483/17, EU:C:2019:309, Rn. 43).Rn. 30 Somit bleibt dem Unionsbürger, der im Aufnahmemitgliedstaat eine Erwerbstätigkeit als Arbeitnehmer oder Selbständiger ausgeübt hat, die Erwerbstätigeneigenschaft zeitlich unbegrenzt erhalten, wenn er erstens gemäß Art. 7 Abs. 3 Buchst. a der Richtlinie 2004/38 wegen einer Krankheit oder eines Unfalls vorübergehend arbeitsunfähig ist, zweitens gemäß Art. 7 Abs. 3 Buchst. b der Richtlinie über ein Jahr lang im Aufnahmemitgliedstaat eine Erwerbstätigkeit als Arbeitnehmer oder Selbständiger ausgeübt hat und dann unfreiwillig arbeitslos wird oder drittens gemäß Art. 7 Abs. 3 Buchst. d der Richtlinie eine Berufsausbildung begonnen hat (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 11. April 2019, Tarola, C-483/17, EU:C:2019:309, Rn. 44).
Rn. 31 Dagegen bleibt dem Unionsbürger, der weniger als ein Jahr lang im Aufnahmemitgliedstaat eine Erwerbstätigkeit als Arbeitnehmer oder Selbständiger ausgeübt hat, gemäß Art. 7 Abs. 3 Buchst. c der Richtlinie 2004/38 die Erwerbstätigeneigenschaft nur für einen Zeitraum erhalten, dessen Dauer der Mitgliedstaat festlegen darf, wobei sie nicht weniger als sechs Monate betragen darf (Urteil vom 11. April 2019, Tarola, C-483/17, EU:C:2019:309, Rn. 45).
Rn. 34 Diese Auslegung entspricht auch der Rechtsprechung des Gerichtshofs, wonach der in Art. 7 Abs. 3 Buchst. c der Richtlinie genannte zweite Fall alle Situationen abdeckt, in denen ein Erwerbstätiger aus von seinem Willen unabhängigen Gründen gezwungen war, seine Erwerbstätigkeit im Aufnahmemitgliedstaat "vor Ablauf eines Jahres" zu beenden, unabhängig von der Art der ausgeübten Erwerbstätigkeit und der Art des hierzu geschlossenen Arbeitsvertrags (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 11. April 2019, Tarola, C-483/17, EU:C:2019:309, Rn. 48).
Rn. 35 Was als Drittes die mit der Richtlinie 2004/38 verfolgten Ziele betrifft, ist festzustellen, dass die Richtlinie in erster Linie das Ziel verfolgt, das Freizügigkeits- und Aufenthaltsrecht aller Unionsbürger zu stärken, und dass das speziell mit Art. 7 Abs. 3 verfolgte Ziel darin besteht, durch die Aufrechterhaltung der Erwerbstätigeneigenschaft das Aufenthaltsrecht der Personen zu sichern, die ihre Berufstätigkeit wegen eines Mangels an Arbeit aufgegeben haben, der auf von ihrem Willen unabhängigen Umständen beruht (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 11. April 2019, Tarola, C-483/17, EU:C:2019:309, Rn. 49 und die dort angeführte Rechtsprechung).
Rn. 36 Zudem zielt die Richtlinie 2004/38 darauf ab, einen angemessenen Ausgleich zwischen der Gewährleistung der Freizügigkeit von Unionsbürgern und der Garantie, dass den Systemen der sozialen Sicherheit des Aufnahmemitgliedstaats keine unangemessenen Belastungen auferlegt werden, herzustellen (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 11. April 2019, Tarola, C-483/17, EU:C:2019:309, Rn. 50).
Rn. 46 Wie aus den Erwägungsgründen 1 bis 4 der Richtlinie 2004/38 hervorgeht, soll sie zum anderen die Ausübung des den Unionsbürgern unmittelbar aus Art. 21 Abs. 1 AEUV erwachsenden elementaren und persönlichen Rechts, sich im Hoheitsgebiet der Mitgliedstaaten frei zu bewegen und aufzuhalten, erleichtern und bezweckt insbesondere, dieses Recht zu stärken (Urteil vom 11. April 2019, Tarola, C-483/17, EU:C:2019:309, Rn. 23 und die dort angeführte Rechtsprechung).
Rn. 50 Sollte das vorlegende Gericht hingegen nach den von ihm vorzunehmenden Überprüfungen feststellen, dass die für die Gewährung von Arbeitslosenunterstützung zuständige nationale Stelle die Bewilligung davon abhängig macht, dass sich die Personen in einer "unfreiwilligen Arbeitslosigkeit" im Sinne von Art. 7 Abs. 3 der Richtlinie 2004/38 befinden, d. h., dass die Beendigung der Erwerbstätigkeit als Arbeitnehmer oder Selbständiger aus von ihrem Willen unabhängigen Gründen oder Umständen erfolgte (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 11. April 2019, Tarola, C-483/17, EU:C:2019:309, Rn. 46 bis 49 und die dort angeführte Rechtsprechung), und dass diese Stelle tatsächlich überprüft, dass die Gründe oder Umstände vom Willen der Betroffenen unabhängig sind, so sollte die für die Ausstellung von Aufenthaltskarten zuständige nationale Behörde die Entscheidung über die Gewährung der Arbeitslosenunterstützung zumindest als Nachweis dafür berücksichtigen, dass sich die betreffende Person im Sinne dieser Vorschrift in einer "ordnungsgemäß bestätigten" unfreiwilligen Arbeitslosigkeit befindet.
- BSG, 09.03.2022 - B 7/14 AS 79/20 R
Grundsicherung für Arbeitsuchende - Leistungsausschluss für Ausländer bei …
Diese sei auf der Grundlage der Entscheidung des EuGH in der Rechtssache Tarola (Urteil vom 11.4.2019 - C-483/17) und des europarechtlichen Gebots des effet utile dadurch zu schließen, dass die einjährige Beschäftigung unter den Tatbestand des § 2 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 FreizügG/EU ("nach mehr als einem Jahr Tätigkeit") gefasst werde.Dabei kann auch die Entstehungsgeschichte einer Vorschrift des Unionsrechts relevante Anhaltspunkte für die Auslegung des zu ihrer Umsetzung erlassenen nationalen Rechts liefern (vgl EuGH vom 11.4.2019 - C-483/17 - Neculai Tarola, EU:C:2019:309 = ZAR 2017, 429 RdNr 37 mwN)..
- LSG Nordrhein-Westfalen, 19.11.2020 - L 19 AS 1204/20
Kein Arbeitnehmerstatus bei 100 Euro Gehalt für zehn Stunden Arbeit pro Monat
Vielmehr gilt für ihn lediglich die Regelung des § 2 Abs. 3 S. 2 FreizügG/EU, wonach die durch eine Erwerbstätigkeit erworbene Arbeitnehmereigenschaft i.S.v. § 2 Abs. 2 Nr. 1 FreizügG/EU bei unfreiwilliger und durch die zuständige Agentur für Arbeit bestätigter Arbeitslosigkeit nach weniger als einem Jahr Beschäftigung nur während der Dauer von sechs Monaten fortwirkt und nur solange ein Aufenthaltsrecht vermittelt (vgl. zur Zulässigkeit der Fortwirkung der Arbeitnehmereigenschaft auf die Dauer von sechs Monaten bei Beschäftigungen unter einem Jahr: EuGH, Urteil vom 11.04.2019 - C-483/17). - BFH, 22.04.2026 - III R 32/24
Ausschluss des Kindergeldanspruchs für nicht erwerbstätige EU-/EWR-Bürger nach …
Ein weiteres Ziel besteht darin, einen angemessenen Ausgleich zwischen der Gewährleistung der Freizügigkeit von Arbeitnehmern und der Garantie, dass den Systemen der sozialen Sicherheit des Aufnahmemitgliedstaats keine unangemessenen Belastungen auferlegt würden, herzustellen (EuGH-Urteil Neculai Tarola vom 11.04.2019 - C-483/17, ECLI:EU:C:2019:309, Rz 50).Hierzu hat der EuGH bereits mehrfach entschieden, wann ein Recht auf Freizügigkeit besteht, wenn keine ausreichenden Existenzmittel zur Verfügung stehen (z.B. EuGH-Urteile Brey vom 19.09.2013 - C-140/12, ECLI:EU:C:2013:565; Neculai Tarola vom 11.04.2019 - C-483/17, ECLI:EU:C:2019:309).
- BFH, 25.06.2026 - III R 16/23
Kein zwingender Ausschluss der Kindergeldberechtigung neu zugezogener …
Ein weiteres Ziel besteht darin, einen angemessenen Ausgleich zwischen der Gewährleistung der Freizügigkeit von Arbeitnehmern und der Garantie, dass den Systemen der sozialen Sicherheit des Aufnahmemitgliedstaats keine unangemessenen Belastungen auferlegt würden, herzustellen (EuGH-Urteil Neculai Tarola vom 11.04.2019 - C-483/17, ECLI:EU:C:2019:309, Rz 50). - BSG, 27.01.2021 - B 14 AS 42/19 R
Grundsicherung für Arbeitsuchende - Leistungsausschluss für Ausländer bei …
Der bloße Umstand der kurzen Dauer der Beschäftigung führt als solcher nicht dazu, dass die Tätigkeit vom Anwendungsbereich der Arbeitnehmerfreizügigkeit ausgeschlossen ist (EuGH vom 6.11.2003 - C 413/01 - Ninni-Orasche, EU:C:2003:600, Slg 2003, I-13187 RdNr 25;… EuGH vom 4.6.2009 - C-22/08, C-23/08 - Vatsouras, Koupatantze, EU:C:2009:344, SozR 4-6035 Art. 39 Nr. 5 RdNr 29; EuGH vom 1.10.2015 - C-432/14 - EU:C:2015:643 = ZESAR 2016, 222, RdNr 23 f; EuGH vom 11.4.2019 - C-483/17 - Neculai Tarola, EU:C:2019:309 = InfAuslR 2019, 232, RdNr 22 ff). - VGH Hessen, 16.04.2021 - 9 A 2282/19
Fortgeltung der Erwerbstätigeneigenschaft gemäß § 2 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 …
Ein Unionsbürger, der seine Erwerbstätigkeit als Arbeitnehmer oder Selbstständiger vorübergehend aufgegeben hat, kann die Erwerbstätigeneigenschaft nach Art. 7 Abs. 3 der Richtlinie 2004/38/EG und das damit verbundene Aufenthaltsrecht nach Art. 7 Abs. 1 dieser Richtlinie nur behalten, wenn er innerhalb eines angemessenen Zeitraums zur Wiedereingliederung in den Arbeitsmarkt des Aufnahmemitgliedstaats fähig ist und hierfür zur Verfügung steht (im Anschluss an EuGH, Urteil vom 11. April 2019 - C-483/17 -).Diese Rechtsfrage wurde durch die Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) in der Rechtssache Tarola geklärt: die Erwerbstätigeneigenschaft bleibt zeitlich unbeschränkt erhalten, sofern sich der Unionsbürger dem zuständigen Arbeitsamt zur Verfügung stellt (EuGH, Urteil vom 11. April 2019 - C-483/17 -, juris Rn. 27;… vgl. nunmehr auch Dienelt in: Bergmann/Dienelt, Ausländerrecht, 13. Auflage 2020, FreizügG/EU, § 2 Rn. 126; so auch Bayerisches Landessozialgericht…, Urteil vom 26. Februar 2019 - L 11 AS 899/18 -, juris Rn. 23 ff.; Hessisches Landessozialgericht…, Urteil vom 9. September 2020 - L 6 AS 126/18 -, juris Rn. 51 ).
Der Europäische Gerichtshof hat insoweit entschieden, "dass ein Unionsbürger, der seine Erwerbstätigkeit als Arbeitnehmer oder Selbständiger vorübergehend aufgegeben hat, die Erwerbstätigeneigenschaft nach Art. 7 Abs. 3 der Richtlinie 2004/38 und das damit verbundene Aufenthaltsrecht nach Art. 7 Abs. 1 der Richtlinie nur behalten kann, wenn er innerhalb eines angemessenen Zeitraums zur Wiedereingliederung in den Arbeitsmarkt des Aufnahmemitgliedstaats fähig ist und hierfür zur Verfügung steht" (vgl. EuGH, Urteile vom 11. April 2019 - C-483/17 -, juris Rn. 40…, vom 13. September 2018 - C-618/16 -, juris Rn. 37, …und vom 19. Juni 2014 - C-507/12 -, juris Rn. 38 ff.;… vgl. hierzu auch Dienelt in: Bergmann/Dienelt, a. a. O., § 2 Rn. 127, 153).
Daher soll das Aufenthaltsrecht von Unionsbürgern und ihren Familienangehörigen für eine Dauer von über drei Monaten bestimmten Bedingungen unterliegen (vgl. EuGH, Urteil vom 11. April 2019 - C-483/17 -, juris Rn. 3).
- BSG, 12.05.2021 - B 4 AS 34/20 R
Grundsicherung für Arbeitsuchende - Leistungsausschluss für Ausländer bei …
- LSG Sachsen, 06.12.2022 - L 4 AS 939/20
- BSG, 23.09.2025 - B 4 AS 8/24 R
Grundsicherung für Arbeitsuchende - Leistungsausschluss für Ausländer ohne …
- LSG Sachsen, 18.04.2023 - L 4 AS 821/21
- EuGH, 10.07.2019 - C-210/18
WESTbahn Management - Vorlage zur Vorabentscheidung - Verkehr - Einheitlicher …
- LSG Sachsen, 18.04.2023 - L 4 AS 822/21
- FG Hamburg, 06.08.2026 - 5 K 32/26
Kindergeld: Kein Kindergeld für eine nicht freizügigkeitsberechtigte Klägerin …
- LSG Sachsen, 21.11.2023 - L 4 AS 1149/19
Ausführungsbescheid; deutscher Arbeitsmarkt; freizügigkeitsberechtigt; …
- OVG Hamburg, 25.04.2024 - 6 Bf 133/23
Begriff des Familienangehörigen i.S.v. § 1 ABs. 2 Nr. 3c FreizügG/EU; …
- LSG Nordrhein-Westfalen, 15.12.2021 - L 12 AS 1561/21
Anspruch rumänischer Staatsangehöriger auf Leistungen der Grundsicherung für …
- LSG Nordrhein-Westfalen, 11.01.2024 - L 19 AS 1849/21
Antrag eines bulgarischen Staatsangehörigen auf Gewährung von …
- LSG Nordrhein-Westfalen, 14.06.2023 - L 12 AS 245/21
Anspruch polnischer Staatsangehöriger auf Leistungen der Grundsicherung für …
- Generalanwalt beim EuGH, 19.06.2019 - C-93/18
Bajratari - Vorlage zur Vorabentscheidung - Unionsbürgerschaft - Richtlinie …
- LSG Niedersachsen-Bremen, 20.10.2021 - L 8 SO 157/21
Vorläufige existenzsichernde Leistungen für Unionsbürger; Antrag auf …
- EuGH, 17.10.2019 - C-31/18
Elektrorazpredelenie Yug - Vorlage zur Vorabentscheidung - Richtlinie 2009/72/EG …
- Generalanwalt beim EuGH, 10.02.2021 - C-719/19
Staatssecretaris van Justitie en Veiligheid (Effets d'une décision d'éloignement) …
- LSG Berlin-Brandenburg, 19.12.2023 - L 4 AS 844/20
Leistungsausschluss - Unionsbürger - unverheiratete Kindesmutter - …
- EuGH, 22.02.2024 - C-491/21
Bürgerschaft: Es verstößt gegen Unionsrecht, wenn ein Mitgliedstaat einem seiner …
- VG München, 21.06.2023 - M 4 K 21.2606
Erfolgloser PKH Antrag für Klage gegen Verlustfeststellung des Rechts auf …
- LSG Hessen, 09.09.2020 - L 6 AS 126/18
- EuG, 11.05.2022 - T-913/16
Das Gericht bestätigt den Beschluss, mit dem die EZB den Erwerb einer …
- AG Lüdenscheid, 25.06.2025 - 93 C 11/25
Positivdaten, SCHUFA, Telekommunikationsvertrag, Berechtigtes Interesse
- LSG Berlin-Brandenburg, 21.03.2024 - L 4 AS 1070/20
Grundsicherung für Arbeitsuchende - Leistungsausschluss für Ausländer ohne …
- EuGH, 17.12.2020 - C-710/19
G. M. A. (Demandeur d'emploi)
- Generalanwalt beim EuGH, 02.07.2020 - C-441/19
Staatssecretaris van Justitie en Veiligheid (Retour d'un mineur non accompagné) - …
- Generalanwalt beim EuGH, 08.09.2022 - C-356/21
Generalanwältin Capeta: Der Abschluss eines Vertrags mit einem Selbständigen darf …
- VG Hannover, 12.01.2022 - 5 B 1754/21
Freizügigkeitsrecht; Niederlassungsfreiheit; rechtsmissbräuchlich; selbständige …
- LSG Sachsen-Anhalt, 25.05.2021 - L 2 AS 225/21
Grundsicherung für Arbeitsuchende - Leistungsausschluss für Ausländer bei …
- EuGH, 19.09.2019 - C-544/18
Dakneviciute - Vorlage zur Vorabentscheidung - Art. 49 AEUV - …
- Generalanwalt beim EuGH, 15.01.2026 - C-560/24
Vorlage zur Vorabentscheidung - Unionsbürgerschaft - Recht, sich im Hoheitsgebiet …
- EuGH, 14.11.2019 - C-255/18
State Street Bank International - Vorlage zur Vorabentscheidung - Richtlinie …
- Generalanwalt beim EuGH, 03.06.2021 - C-35/20
A (Franchissement de frontières en navire de plaisance) - Vorlage zur …
- Generalanwalt beim EuGH, 17.09.2020 - C-710/19
G. M. A. (Demandeur d'emploi) - Vorlage zur Vorabentscheidung - Freizügigkeit - …
- Generalanwalt beim EuGH, 27.04.2023 - C-491/21
Direcţia pentru Evidenţa Persoanelor şi Administrarea Bazelor de …
- Generalanwalt beim EuGH, 30.09.2021 - C-247/20
Commissioners for Her Majesty's Revenue and Customs (Assurance maladie complète) …
- Generalanwalt beim EuGH, 25.09.2025 - C-477/24
Deldwyn - Vorlage zur Vorabentscheidung - Unionsbürgerschaft - Recht auf …
- Generalanwalt beim EuGH, 16.05.2024 - C-512/22
Fininvest/ EZB u. a. - Rechtsmittel - Richtlinie 2013/36/EU - Aufsicht über …
- Generalanwalt beim EuGH, 27.02.2020 - C-754/18
Ryanair Designated Activity Company - Vorlage zur Vorabentscheidung - …
- Generalanwalt beim EuGH, 05.09.2019 - C-389/18
Brussels Securities - Vorlage zur Vorabentscheidung - Gemeinsames Steuersystem …
- SG Köln, 23.11.2021 - S 4 AS 3407/20
- SG Bremen, 11.03.2020 - S 26 AS 2522/16
- SG Freiburg, 11.11.2025 - S 7 AS 695/25
Grundsicherung für Arbeitsuchende - Leistungsausschluss für Ausländer bei …
- FG Köln, 28.04.2025 - 14 K 970/24
Kindergeld - Ausschluss des Kindergeldanspruchs für Freizügigkeitsberechtigte
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Rechtsprechung
| Generalanwalt beim EuGH, 15.11.2018 - C-483/17 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- Europäischer Gerichtshof
Tarola
Vorlage zur Vorabentscheidung - Unionsbürgerschaft - Freizügigkeit - Richtlinie 2004/38/EG - Recht, sich im Hoheitsgebiet der Mitgliedstaaten frei zu bewegen und aufzuhalten - Art. 7 Abs. 1 Buchst. a - Arbeitnehmer - Art. 7 Abs. 3 Buchst. c - Recht auf Aufenthalt für ...
- Europäischer Gerichtshof
Tarola
Vorlage zur Vorabentscheidung - Unionsbürgerschaft - Freizügigkeit - Richtlinie 2004/38/EG - Recht, sich im Hoheitsgebiet der Mitgliedstaaten frei zu bewegen und aufzuhalten - Art. 7 Abs. 1 Buchst. a - Arbeitnehmer - Art. 7 Abs. 3 Buchst. c - Recht auf Aufenthalt für ...
- Wolters Kluwer
Schlussanträge des Generalanwalts M. Szpunar vom 15. November 2018. Neculai Tarola gegen Minister for Social Protection. Vorabentscheidungsersuchen des Court of Appeal. Vorlage zur Vorabentscheidung - Unionsbürgerschaft - Freizügigkeit - Richtlinie 2004/38/EG - Recht, ...
- rechtsportal.de
Vorlage zur Vorabentscheidung - Unionsbürgerschaft - Freizügigkeit - Richtlinie 2004/38/EG - Recht, sich im Hoheitsgebiet der Mitgliedstaaten frei zu bewegen und aufzuhalten - Art. 7 Abs. 1 Buchst. a - Arbeitnehmer - Art. 7 Abs. 3 Buchst. c - Recht auf Aufenthalt für ...
Verfahrensgang
- Generalanwalt beim EuGH, 15.11.2018 - C-483/17
- EuGH, 11.04.2019 - C-483/17
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (27)
- Generalanwalt beim EuGH, 26.07.2017 - C-442/16
Gusa - Vorlage zur Vorabentscheidung - Verordnung (EG) Nr. 883/2004 - Besondere …
Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 15.11.2018 - C-483/17
Vgl. Urteile vom 19. Juni 2014, Saint Prix (…C-507/12, EU:C:2014:2007, Rn. 27), und vom 20. Dezember 2017, Gusa (C-442/16, EU:C:2017:1004, Rn. 27, 37 und 38).Vgl. auch Schlussanträge von Generalanwalt Wathelet in der Rechtssache Gusa (C-442/16, EU:C:2017:607, Nrn. 62 bis 64).
{FN:22} Urteil vom 20. Dezember 2017, Gusa (C-442/16, EU:C:2017:1004, Rn. 40 und die dort angeführte Rechtsprechung).
Urteil vom 20. Dezember 2017, Gusa (C-442/16, EU:C:2017:1004, Rn. 42 und die dort angeführte Rechtsprechung).
{FN:26} Vgl. Schlussanträge von Generalanwalt Wathelet in der Rechtssache Gusa (C-442/16, EU:C:2017:607, Nrn. 51 und 52).
{FN:35} Was u. a. eine Person angeht, die ihre selbständige Erwerbstätigkeit aufgegeben hat, vgl. entsprechend Urteil vom 20. Dezember 2017, Gusa (C-442/16, EU:C:2017:1004, Rn. 43).
- EuGH, 15.09.2015 - C-67/14
Ein Mitgliedstaat kann Unionsbürger, die in diesen Staat zur Arbeitsuche …
Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 15.11.2018 - C-483/17
{FN:28} Urteil vom 15. September 2015, Alimanovic (C-67/14, EU:C:2015:597, Rn. 60).{FN:29} Urteil vom 15. September 2015, Alimanovic (C-67/14, EU:C:2015:597, Rn. 60).
{FN:31} Vgl. in diesem Sinne Urteil vom 15. September 2015, Alimanovic (C-67/14, EU:C:2015:597, Rn. 61).
{FN:42} Der Gerichtshof hat insoweit entschieden, dass "[diese Richtlinie], die ein abgestuftes System für die Aufrechterhaltung der Erwerbstätigeneigenschaft schafft, das das Aufenthaltsrecht und den Zugang zu Sozialleistungen sichern soll, … selbst verschiedene Faktoren [berücksichtigt], die die jeweiligen persönlichen Umstände der eine Sozialleistung beantragenden Person kennzeichnen, insbesondere die Dauer der Ausübung einer Erwerbstätigkeit" (Urteil vom 15. September 2015, Alimanovic, C-67/14, EU:C:2015:597, Rn. 60).
- EuGH, 20.12.2017 - C-442/16
Einem Unionsbürger, der nach mehr als einem Jahr eine Erwerbstätigkeit als …
Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 15.11.2018 - C-483/17
Vgl. Urteile vom 19. Juni 2014, Saint Prix (…C-507/12, EU:C:2014:2007, Rn. 27), und vom 20. Dezember 2017, Gusa (C-442/16, EU:C:2017:1004, Rn. 27, 37 und 38).{FN:22} Urteil vom 20. Dezember 2017, Gusa (C-442/16, EU:C:2017:1004, Rn. 40 und die dort angeführte Rechtsprechung).
Urteil vom 20. Dezember 2017, Gusa (C-442/16, EU:C:2017:1004, Rn. 42 und die dort angeführte Rechtsprechung).
{FN:35} Was u. a. eine Person angeht, die ihre selbständige Erwerbstätigkeit aufgegeben hat, vgl. entsprechend Urteil vom 20. Dezember 2017, Gusa (C-442/16, EU:C:2017:1004, Rn. 43).
- EuGH, 19.06.2014 - C-507/12
Eine Frau, die ihre Erwerbstätigkeit oder Arbeitssuche wegen der körperlichen …
Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 15.11.2018 - C-483/17
Vgl. auch Urteil vom 19. Juni 2014, Saint Prix (C-507/12, EU:C:2014:2007, Rn. 33 und die dort angeführte Rechtsprechung).Vgl. Urteile vom 19. Juni 2014, Saint Prix (C-507/12, EU:C:2014:2007, Rn. 27), und vom 20. Dezember 2017, Gusa (…C-442/16, EU:C:2017:1004, Rn. 27, 37 und 38).
{FN:15} Urteil vom 19. Juni 2014, Saint Prix (C-507/12, EU:C:2014:2007, Rn. 38).
{FN:16} Urteil vom 19. Juni 2014, Saint Prix (C-507/12, EU:C:2014:2007, Rn. 27).
- EuGH, 25.07.2008 - C-127/08
DER NICHT DIE UNIONSBÜRGERSCHAFT BESITZENDE EHEGATTE EINES UNIONSBÜRGERS DARF …
Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 15.11.2018 - C-483/17
{FN:20} Ich weise darauf hin, dass "[i]n Anbetracht des Kontexts und der Ziele der Richtlinie 2004/38 … deren Bestimmungen nicht eng ausgelegt und keinesfalls ihrer praktischen Wirksamkeit beraubt werden [dürfen]" (Urteile vom 25. Juli 2008, Metock u. a., C-127/08, EU:C:2008:449, Rn. 84, …sowie vom 18. Dezember 2014, McCarthy u. a., C-202/13, EU:C:2014:2450, Rn. 32).{FN:21} Urteile vom 25. Juli 2008, Metock u. a. (C-127/08, EU:C:2008:449, Rn. 82), vom 5. Mai 2011, McCarthy (…C-434/09, EU:C:2011:277, Rn. 28), sowie vom 19. September 2013, Brey (…C-140/12, EU:C:2013:565, Rn. 71).
- EuGH, 19.09.2013 - C-140/12
Brey - Freizügigkeit - Unionsbürgerschaft - Richtlinie 2004/38/EG - Recht auf …
Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 15.11.2018 - C-483/17
{FN:21} Urteile vom 25. Juli 2008, Metock u. a. (…C-127/08, EU:C:2008:449, Rn. 82), vom 5. Mai 2011, McCarthy (…C-434/09, EU:C:2011:277, Rn. 28), sowie vom 19. September 2013, Brey (C-140/12, EU:C:2013:565, Rn. 71).{FN:25} Urteile vom 21. Dezember 2011, Ziolkowski und Szeja (…C-424/10 und C-425/10, EU:C:2011:866, Rn. 40), vom 4. Oktober 2012, Kommission/Österreich (…C-75/11, EU:C:2012:605, Rn. 60), sowie vom 19. September 2013, Brey (C-140/12, EU:C:2013:565, Rn. 54).
- EuGH, 21.12.2011 - C-424/10
Der Erwerb des Rechts auf Daueraufenthalt wird nur durch einen Aufenthalt …
Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 15.11.2018 - C-483/17
{FN:25} Urteile vom 21. Dezember 2011, Ziolkowski und Szeja (C-424/10 und C-425/10, EU:C:2011:866, Rn. 40), vom 4. Oktober 2012, Kommission/Österreich (…C-75/11, EU:C:2012:605, Rn. 60), sowie vom 19. September 2013, Brey (…C-140/12, EU:C:2013:565, Rn. 54).{FN:27} Urteil vom 21. Dezember 2011, Ziolkowski und Szeja (C-424/10 und C-425/10, EU:C:2011:866, Rn. 38).
- EuGH, 05.05.2011 - C-434/09
EU-Bürger, die noch nie ihr Recht auf Freizügigkeit ausgeübt haben, können sich …
Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 15.11.2018 - C-483/17
{FN:21} Urteile vom 25. Juli 2008, Metock u. a. (…C-127/08, EU:C:2008:449, Rn. 82), vom 5. Mai 2011, McCarthy (C-434/09, EU:C:2011:277, Rn. 28), sowie vom 19. September 2013, Brey (…C-140/12, EU:C:2013:565, Rn. 71).{FN:24} Vgl. u. a. Urteil vom 5. Mai 2011, McCarthy (C-434/09, EU:C:2011:277, Rn. 33).
- Generalanwalt beim EuGH, 20.05.2014 - C-202/13
Nach Ansicht des Generalanwalts Maciej Szpunar darf ein Mitgliedstaat das Recht …
Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 15.11.2018 - C-483/17
{FN:20} Ich weise darauf hin, dass "[i]n Anbetracht des Kontexts und der Ziele der Richtlinie 2004/38 … deren Bestimmungen nicht eng ausgelegt und keinesfalls ihrer praktischen Wirksamkeit beraubt werden [dürfen]" (…Urteile vom 25. Juli 2008, Metock u. a., C-127/08, EU:C:2008:449, Rn. 84, sowie vom 18. Dezember 2014, McCarthy u. a., C-202/13, EU:C:2014:2450, Rn. 32).{FN:43} Vgl. insoweit - zum Begriff "Rechtsmissbrauch" - meine Schlussanträge in der Rechtssache McCarthy u. a. (C-202/13, EU:C:2014:345, Nrn. 108 bis 115).
- EuGH, 04.06.2009 - C-22/08
EIN ARBEITSUCHENDER, DER TATSÄCHLICHE VERBINDUNGEN MIT DEM ARBEITSMARKT EINES …
Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 15.11.2018 - C-483/17
In Bezug auf die Erwerbstätigeneigenschaft hat der Gerichtshof insbesondere die Auffassung vertreten, dass "[s]olche Tatsachenwürdigungen … allein in den Verantwortungsbereich des innerstaatlichen Gerichts [fallen]" (vgl. Urteil vom 4. Juni 2009, Vatsouras und Koupatantze, C-22/08 und C-23/08, EU:C:2009:344, Rn. 31).{FN:7} Nachdem der Gerichtshof darauf hingewiesen hat, dass als Arbeitnehmer "jeder anzusehen [ist], der eine tatsächliche und echte Tätigkeit ausübt, wobei Tätigkeiten außer Betracht bleiben, die einen so geringen Umfang haben, dass sie sich als völlig untergeordnet und unwesentlich darstellen", und "[d]as wesentliche Merkmal des Arbeitsverhältnisses … nach [seiner] Rechtsprechung darin [besteht], dass jemand während einer bestimmten Zeit für einen anderen nach dessen Weisung Leistungen erbringt, für die er als Gegenleistung eine Vergütung erhält", hat er darüber hinaus entschieden, dass der bloße Umstand, dass eine unselbständige Tätigkeit von kurzer Dauer ist, als solcher nicht dazu führt, dass diese Tätigkeit vom Anwendungsbereich des Art. 45 AEUV ausgeschlossen ist (vgl. Urteil vom 4. Juni 2009, Vatsouras und Koupatantze, C-22/08 und C-23/08, EU:C:2009:344, Rn. 26 und 29 sowie die dort angeführte Rechtsprechung).
- EuGH, 01.10.2015 - C-432/14
O - Vorlage zur Vorabentscheidung - Sozialpolitik - Grundsatz der …
- EuGH, 18.12.2014 - C-202/13
Das Vereinigte Königreich darf das Recht eines Drittstaatsangehörigen auf …
- EuGH, 04.10.2012 - C-75/11
Kommission / Österreich - Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - …
- EuGH, 13.09.2018 - C-618/16
Prefeta - Vorlage zur Vorabentscheidung - Freizügigkeit - Art. 45 AEUV - …
- EuGH, 03.07.1986 - 66/85
Lawrie-Blum / Land Baden-Württemberg
- EuGH, 23.03.1982 - 53/81
Levin / Staatssecretaris van Justitie
- EuGH, 08.06.2016 - C-479/14
Hünnebeck - Vorlage zur Vorabentscheidung - Freier Kapitalverkehr - Art. 63 AEUV …
- EuGH, 06.11.2003 - C-413/01
Ninni-Orasche - Freizügigkeit der Arbeitnehmer - Artikel 48 EG-Vertrag (nach …
- EuGH, 21.02.2013 - C-46/12
N. - Unionsbürgerschaft - Freizügigkeit der Arbeitnehmer - Grundsatz der …
- EuGH, 17.07.2008 - C-94/07
Raccanelli - Art. 39 EG - Begriff des "Arbeitnehmers" - Gemeinnützige …
- EuGH, 13.09.2017 - C-60/16
Khir Amayry - Vorlage zur Vorabentscheidung - Verordnung (EU) Nr. 604/2013 - …
- EuGH, 26.02.1992 - C-357/89
Raulin / Minister van Onderwijs en Wetenschappen
- EuGH, 26.02.1992 - C-3/90
Bernini / Minister van Onderwijs en Wetenschappen
- EuGH, 08.06.1999 - C-337/97
Meeusen - Verordnung (EWG) Nr. 1612/68 - Freizügigkeit - Begriff des …
- EuGH, 19.03.1964 - 75/63
M.K.H. Unger, Ehefrau von R. Hoekstra gegen Bestuur der Bedrijfsvereniging voor …
- EuGH, 17.11.1983 - 292/82
Merck Hauptzollamt Hamburg-Jonas
- EuGH, 22.12.2010 - C-116/10
Feltgen und Bacino Charter Company - Sechste Mehrwertsteuerrichtlinie - …
- Generalanwalt beim EuGH, 25.09.2025 - C-477/24
Deldwyn - Vorlage zur Vorabentscheidung - Unionsbürgerschaft - Recht auf …
{FN:73} Vgl. entsprechend Schlussanträge des Generalanwalts Szpunar in der Rechtssache Tarola (C-483/17, EU:C:2018:919, Nrn. 45 bis 49).
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