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Rechtsprechung
   EuGH, 21.01.2016 - C-515/14   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2016,297
EuGH, 21.01.2016 - C-515/14 (https://dejure.org/2016,297)
EuGH, Entscheidung vom 21.01.2016 - C-515/14 (https://dejure.org/2016,297)
EuGH, Entscheidung vom 21. Januar 2016 - C-515/14 (https://dejure.org/2016,297)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Europäischer Gerichtshof

    Kommission / Zypern

    Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Freizügigkeit - Arbeitnehmer - Art. 45 AEUV und 48 AEUV - Leistungen bei Alter - Ungleichbehandlung aufgrund des Alters - Beamte eines Mitgliedstaats, die das 45. Lebensjahr noch nicht vollendet haben und diesen Mitgliedstaat ...

  • Europäischer Gerichtshof

    Kommission / Zypern

    Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Freizügigkeit - Arbeitnehmer - Art. 45 AEUV und 48 AEUV - Leistungen bei Alter - Ungleichbehandlung aufgrund des Alters - Beamte eines Mitgliedstaats, die das 45. Lebensjahr noch nicht vollendet haben und diesen Mitgliedstaat ...

  • ra.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • Europäischer Gerichtshof PDF (Pressemitteilung)

    Freizügigkeit - Die zyprischen Rechtsvorschriften über Ansprüche auf Altersruhegeld, die Wanderarbeitnehmer gegenüber Arbeitnehmern, die Zypern nicht verlassen, benachteiligen, verstoßen gegen das Unionsrecht

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Benachteiligung von Wanderarbeitnehmern in Zypern

  • beck-aktuell.de (Kurzinformation)

    Wanderarbeitnehmer benachteiligende zyprische Regelungen zu Pensionsansprüchen verletzen Arbeitnehmerfreizügigkeit

Sonstiges (2)

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensmitteilung)

    Kommission / Zypern

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)

    Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Freizügigkeit - Arbeitnehmer - Art. 45 AEUV und 48 AEUV - Leistungen bei Alter - Ungleichbehandlung aufgrund des Alters - Beamte eines Mitgliedstaats, die das 45. Lebensjahr noch nicht vollendet haben und diesen Mitgliedstaat ...

Papierfundstellen

  • NZS 2016, 183
 
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Wird zitiert von ... (34)Zitiert selbst (23)

  • EuGH, 01.04.2008 - C-212/06

    BESTIMMTE ASPEKTE DES FLÄMISCHEN SYSTEMS DER PFLEGEVERSICHERUNG STEHEN IM …

    Auszug aus EuGH, 21.01.2016 - C-515/14
    Rn. 38 Die Mitgliedstaaten sind zwar weiterhin für die Ausgestaltung ihrer Systeme der sozialen Sicherheit zuständig, doch müssen sie dabei das Unionsrecht und insbesondere die Vertragsbestimmungen über die Freizügigkeit der Arbeitnehmer und die Niederlassungsfreiheit beachten (vgl. Urteil Gouvernement de la Communauté française und Gouvernement wallon, C-212/06, EU:C:2008:178, Rn. 43).

    In diesem Zusammenhang haben die Staatsangehörigen der Mitgliedstaaten insbesondere das unmittelbar aus dem Vertrag abgeleitete Recht, ihren Herkunftsmitgliedstaat zu verlassen, um sich zur Ausübung einer wirtschaftlichen Tätigkeit in das Gebiet eines anderen Mitgliedstaats zu begeben und sich dort aufzuhalten (vgl. u. a. Urteile Bosman, C-415/93, EU:C:1995:463, Rn. 94 und 95, Ritter-Coulais, C-152/03, EU:C:2006:123, Rn. 33, Gouvernement de la Communauté française und Gouvernement wallon, C-212/06, EU:C:2008:178, Rn. 44, Casteels C-379/09, EU:C:2011:131, Rn. 21, und Las, C-202/11, EU:C:2013:239, Rn. 19).

    Rn. 41 Wie der Gerichtshof wiederholt entschieden hat, würde der Zweck der Art. 45 AEUV und 48 AEUV verfehlt, wenn Wanderarbeitnehmer, die von ihrem Recht auf Freizügigkeit Gebrauch gemacht haben, die Vergünstigungen der sozialen Sicherheit verlieren würden, die ihnen allein die Rechtsvorschriften eines Mitgliedstaats sichern (vgl. u. a. Urteile Gouvernement de la Communauté française und Gouvernement wallon, C-212/06, EU:C:2008:178, Rn. 46, da Silva Martins, C-388/09, EU:C:2011:439, Rn. 74, und Mulders, C-548/11, EU:C:2013:249, Rn. 46).

    Es genügt, dass die begünstigende Maßnahme bestimmten Gruppen von Personen, die eine Berufstätigkeit in dem betreffenden Mitgliedstaat ausüben, zugutekommt (vgl. Urteil Gouvernement de la Communauté française und Gouvernement wallon, C-212/06, EU:C:2008:178, Rn. 50 und die dort angeführte Rechtsprechung).

  • EuGH, 30.06.2011 - C-388/09

    da Silva Martins - Vorabentscheidungsersuchen - Soziale Sicherheit - Verordnung …

    Auszug aus EuGH, 21.01.2016 - C-515/14
    Rn. 34 Der Gerichtshof hat bereits entschieden, dass Art. 48 AEUV, dessen Ziel in der Herstellung größtmöglicher Freizügigkeit für die Wanderarbeitnehmer besteht (vgl. Urteil da Silva Martins, C-388/09, EU:C:2011:439, Rn. 70 und die dort angeführte Rechtsprechung), u. a. impliziert, dass Wanderarbeitnehmer nicht deshalb Ansprüche auf Leistungen der sozialen Sicherheit verlieren oder geringere Leistungen erhalten dürfen, weil sie das ihnen durch den Vertrag verliehene Recht auf Freizügigkeit ausgeübt haben (…vgl. Urteile Nemec, C-205/05, EU:C:2006:705, Rn. 38, und Bouman, C-114/13, EU:C:2015:81, Rn. 39).

    Rn. 41 Wie der Gerichtshof wiederholt entschieden hat, würde der Zweck der Art. 45 AEUV und 48 AEUV verfehlt, wenn Wanderarbeitnehmer, die von ihrem Recht auf Freizügigkeit Gebrauch gemacht haben, die Vergünstigungen der sozialen Sicherheit verlieren würden, die ihnen allein die Rechtsvorschriften eines Mitgliedstaats sichern (vgl. u. a. Urteile Gouvernement de la Communauté française und Gouvernement wallon, C-212/06, EU:C:2008:178, Rn. 46, da Silva Martins, C-388/09, EU:C:2011:439, Rn. 74, und Mulders, C-548/11, EU:C:2013:249, Rn. 46).

    Rn. 42 Ferner soll nach der Rechtsprechung des Gerichtshofs mit den Art. 45 AEUV bis 48 AEUV insbesondere verhindert werden, dass ein Arbeitnehmer, der von seinem Recht auf Freizügigkeit Gebrauch gemacht hat und in mehr als einem Mitgliedstaat beschäftigt war, ohne objektiven Grund schlechter gestellt wird als ein Arbeitnehmer, der seine gesamte berufliche Laufbahn in einem einzigen Mitgliedstaat zurückgelegt hat (vgl. Urteil da Silva Martins, C-388/09, EU:C:2011:439, Rn. 76).

  • EuGH, 16.12.2004 - C-293/03

    My - Beamte - Übertragung von Ruhegehaltsansprüchen - Anhang VIII Artikel 11 des …

    Auszug aus EuGH, 21.01.2016 - C-515/14
    Rn. 51 Die zyprische Regelung ist daher geeignet, die letztgenannte Gruppe von Beamten davon abzuhalten, Zypern zu verlassen, um eine Berufstätigkeit bei einem Unionsorgan auszuüben, weil diese Beamten mit der Annahme einer Stelle bei einem solchen Organ die Möglichkeit verlören, ein Altersruhegeld nach dem nationalen System der sozialen Sicherheit zu erhalten, auf das sie Anspruch gehabt hätten, wenn sie diese Stelle nicht angenommen hätten (vgl. in diesem Sinne Urteile My, C-293/03, EU:C:2004:821, Rn. 47, Rockler, C-137/04, EU:C:2006:106, Rn. 19, und Öberg, C-185/04, EU:C:2006:107, Rn. 16).

    Rn. 52 Abgesehen davon, dass diese Konsequenz ein nach Art. 45 AEUV verbotenes Hindernis darstellt, kann sie angesichts der Pflicht zur loyalen Zusammenarbeit und Unterstützung, die den Mitgliedstaaten gegenüber der Union obliegt und die in der Verpflichtung des Art. 4 Abs. 3 EUV, der Union die Erfüllung ihrer Aufgabe zu erleichtern, zum Ausdruck kommt, nicht hingenommen werden (vgl. in diesem Sinne Urteil My, C-293/03, EU:C:2004:821, Rn. 48).

  • EuGH, 15.12.1995 - C-415/93

    Union royale belge des sociétés de football association u.a. / Bosman u.a.

    Auszug aus EuGH, 21.01.2016 - C-515/14
    In diesem Zusammenhang haben die Staatsangehörigen der Mitgliedstaaten insbesondere das unmittelbar aus dem Vertrag abgeleitete Recht, ihren Herkunftsmitgliedstaat zu verlassen, um sich zur Ausübung einer wirtschaftlichen Tätigkeit in das Gebiet eines anderen Mitgliedstaats zu begeben und sich dort aufzuhalten (vgl. u. a. Urteile Bosman, C-415/93, EU:C:1995:463, Rn. 94 und 95, Ritter-Coulais, C-152/03, EU:C:2006:123, Rn. 33, Gouvernement de la Communauté française und Gouvernement wallon, C-212/06, EU:C:2008:178, Rn. 44, Casteels C-379/09, EU:C:2011:131, Rn. 21, und Las, C-202/11, EU:C:2013:239, Rn. 19).

    Eine solche Regelung beeinflusst unmittelbar den Zugang der zyprischen Beamten zum Arbeitsmarkt in den anderen Mitgliedstaaten als der Republik Zypern und ist somit geeignet, die Freizügigkeit der Arbeitnehmer zu behindern (vgl. in diesem Sinne Urteil Bosman, C-415/93, EU:C:1995:463, Rn. 98 bis 100 und 103).

  • EuGH, 26.04.2007 - C-195/04

    Kommission / Finnland - Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Öffentlicher …

    Auszug aus EuGH, 21.01.2016 - C-515/14
    Rn. 12 Es ist darauf hinzuweisen, dass nach ständiger Rechtsprechung des Gerichtshofs der Gegenstand der nach Art. 258 AEUV erhobenen Klage durch das in dieser Vorschrift vorgesehene vorprozessuale Verfahren umschrieben wird, weshalb die mit Gründen versehene Stellungnahme der Kommission und die Klage auf dieselben Rügen gestützt werden müssen, dass dieses Erfordernis aber nicht so weit gehen kann, dass sie in jedem Fall völlig übereinstimmend formuliert sein müssen, sofern nur der Streitgegenstand nicht erweitert oder geändert worden ist (vgl. insbesondere Urteile Kommission/Deutschland, C-433/03, EU:C:2005:462, Rn. 28, Kommission/Finnland, C-195/04, EU:C:2007:248, Rn. 18, und Kommission/Niederlande, C-576/10, EU:C:2013:510, Rn. 34).

    Rn. 13 Die Kommission kann somit ihre ursprünglichen Rügen in der Klageschrift präzisieren, sofern sie nicht den Streitgegenstand ändert (vgl. Urteil Kommission/Finnland, C-195/04, EU:C:2007:248, Rn. 18 und die dort angeführte Rechtsprechung).

  • EuGH, 18.04.2013 - C-548/11

    Mulders - Soziale Sicherheit - Verordnung (EWG) Nr. 1408/71 - Art. 1 Buchst. r - …

    Auszug aus EuGH, 21.01.2016 - C-515/14
    Rn. 40 Zwar kann das Primärrecht der Union einem Versicherten nicht garantieren, dass ein Umzug in einen anderen Mitgliedstaat hinsichtlich der sozialen Sicherheit, insbesondere in Bezug auf Leistungen bei Krankheit und Altersrenten, neutral ist, da ein solcher Umzug aufgrund der Unterschiede, die in diesem Bereich zwischen den Systemen und den Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten bestehen, für die betreffende Person je nach Einzelfall Vorteile oder Nachteile in Bezug auf den sozialen Schutz haben kann, doch ist nach ständiger Rechtsprechung eine nationale Regelung für den Fall, dass ihre Anwendung weniger vorteilhaft ist, nur mit dem Unionsrecht vereinbar, soweit u. a. diese nationale Regelung den betreffenden Erwerbstätigen im Vergleich zu Personen, die ihre gesamten Tätigkeiten in dem Mitgliedstaat ausüben, in dem diese Regelung gilt, nicht benachteiligt und nicht nur dazu führt, dass Beitragsleistungen erbracht werden, denen kein Anspruch auf Gegenleistungen gegenübersteht (vgl. Urteil Mulders, C-548/11, EU:C:2013:249, Rn. 45 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    Rn. 41 Wie der Gerichtshof wiederholt entschieden hat, würde der Zweck der Art. 45 AEUV und 48 AEUV verfehlt, wenn Wanderarbeitnehmer, die von ihrem Recht auf Freizügigkeit Gebrauch gemacht haben, die Vergünstigungen der sozialen Sicherheit verlieren würden, die ihnen allein die Rechtsvorschriften eines Mitgliedstaats sichern (vgl. u. a. Urteile Gouvernement de la Communauté française und Gouvernement wallon, C-212/06, EU:C:2008:178, Rn. 46, da Silva Martins, C-388/09, EU:C:2011:439, Rn. 74, und Mulders, C-548/11, EU:C:2013:249, Rn. 46).

  • EuGH, 28.04.1998 - C-158/96

    Kohll / Union des caisses de maladie - Freier Dienstleistungsverkehr - Erstattung …

    Auszug aus EuGH, 21.01.2016 - C-515/14
    Daher kann nicht ausgeschlossen werden, dass eine erhebliche Gefährdung des finanziellen Gleichgewichts des Systems der sozialen Sicherheit einen zwingenden Grund des Allgemeininteresses darstellt, der einen Verstoß gegen die Bestimmungen des Vertrags zum Recht auf Freizügigkeit der Arbeitnehmer rechtfertigen kann (vgl. in diesem Sinne Urteil Kohll, C-158/96, EU:C:1998:171, Rn. 41).
  • EuGH, 13.04.2010 - C-73/08

    Das Unionsrecht steht der Beschränkung der Einschreibung von nichtansässigen …

    Auszug aus EuGH, 21.01.2016 - C-515/14
    Anhand einer solchen objektiven, eingehenden und auf Zahlenangaben gestützten Untersuchung muss sich mittels zuverlässiger, übereinstimmender und beweiskräftiger Daten nachweisen lassen, dass das Gleichgewicht des Systems der sozialen Sicherheit tatsächlich gefährdet ist (vgl. u. a. Urteile Kommission/Belgien, C-254/05, EU:C:2007:319, Rn. 36, und Bressol u. a., C-73/08, EU:C:2010:181, Rn. 71).
  • EuGH, 17.03.2005 - C-109/04

    Kranemann - Artikel 48 EG-Vertrag (nach Änderung jetzt Artikel 39 EG) - …

    Auszug aus EuGH, 21.01.2016 - C-515/14
    Rn. 53 Was das von der Republik Zypern vorgetragene Argument betrifft, wonach die sich aus den Bestimmungen von Art. 27 des Gesetzes 97 (I)/1997 ergebende Beeinträchtigung der Freizügigkeit der Arbeitnehmer dadurch gerechtfertigt sei, dass Änderungen bei den Voraussetzungen für die Gewährung von Vergünstigungen der Sozialversicherung das Gleichgewicht des Systems gefährden könnten und dass diese Bestimmungen unter Wahrung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit das Gleichgewicht gewährleisten sollten, ist darauf hinzuweisen, dass, auch wenn rein wirtschaftliche Motive keinen zwingenden Grund des Allgemeininteresses darstellen können, der eine Beschränkung einer vom Vertrag garantierten Grundfreiheit rechtfertigen könnte (vgl. Urteile Verkooijen, C-35/98, EU:C:2000:294, Rn. 48, Kranemann, C-109/04, EU:C:2005:187, Rn. 34, und Thiele Meneses, C-220/12, EU:C:2013:683, Rn. 43), eine nationale Regelung ein gerechtfertigtes Hindernis für eine Grundfreiheit darstellen kann, wenn sie durch wirtschaftliche Überlegungen vorgegeben wird, mit denen ein im Allgemeininteresse liegendes Ziel verfolgt wird (…vgl. Urteil Essent u. a., C-105/12 bis C-107/12, EU:C:2013:677, Rn. 52).
  • EuGH, 06.06.2000 - C-35/98

    EIN MITGLIEDSTAAT DARF DIE GEWÄHRUNG EINER BEFREIUNG VON DER EINKOMMENSTEUER AUF …

    Auszug aus EuGH, 21.01.2016 - C-515/14
    Rn. 53 Was das von der Republik Zypern vorgetragene Argument betrifft, wonach die sich aus den Bestimmungen von Art. 27 des Gesetzes 97 (I)/1997 ergebende Beeinträchtigung der Freizügigkeit der Arbeitnehmer dadurch gerechtfertigt sei, dass Änderungen bei den Voraussetzungen für die Gewährung von Vergünstigungen der Sozialversicherung das Gleichgewicht des Systems gefährden könnten und dass diese Bestimmungen unter Wahrung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit das Gleichgewicht gewährleisten sollten, ist darauf hinzuweisen, dass, auch wenn rein wirtschaftliche Motive keinen zwingenden Grund des Allgemeininteresses darstellen können, der eine Beschränkung einer vom Vertrag garantierten Grundfreiheit rechtfertigen könnte (vgl. Urteile Verkooijen, C-35/98, EU:C:2000:294, Rn. 48, Kranemann, C-109/04, EU:C:2005:187, Rn. 34, und Thiele Meneses, C-220/12, EU:C:2013:683, Rn. 43), eine nationale Regelung ein gerechtfertigtes Hindernis für eine Grundfreiheit darstellen kann, wenn sie durch wirtschaftliche Überlegungen vorgegeben wird, mit denen ein im Allgemeininteresse liegendes Ziel verfolgt wird (…vgl. Urteil Essent u. a., C-105/12 bis C-107/12, EU:C:2013:677, Rn. 52).
  • EuGH, 22.10.2013 - C-105/12

    Beschränkungen des freien Kapitalverkehrs, die auf den Märkten für Elektrizität …

  • EuGH, 24.10.2013 - C-220/12

    Thiele Meneses - Unionsbürgerschaft - Art. 20 AEUV und 21 AEUV - Recht, sich frei …

  • EuGH, 16.02.2006 - C-137/04

    Rockler - Freizügigkeit der Arbeitnehmer - Beamte und sonstige Bedienstete der …

  • EuGH, 16.02.2006 - C-185/04

    Öberg - Freizügigkeit der Arbeitnehmer - Beamte und sonstige Bedienstete der …

  • EuGH, 07.06.2007 - C-254/05

    Kommission / Belgien - Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Art. 28 EG und …

  • EuGH, 21.02.2006 - C-152/03

    DIE DEUTSCHE REGELUNG, NACH DER DIE BERÜCKSICHTIGUNG "NEGATIVER EINKÜNFTE" AUS …

  • EuGH, 16.04.2013 - C-202/11

    Das Dekret der Flämischen Gemeinschaft, wonach alle Arbeitsverträge mit …

  • EuGH, 14.07.2005 - C-433/03

    Kommission / Deutschland

  • EuGH, 10.03.2011 - C-379/09

    Casteels - Freizügigkeit der Arbeitnehmer - Art. 45 AEUV und 48 AEUV - Soziale …

  • EuGH, 11.07.2013 - C-576/10

    Kommission / Niederlande - Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Richtlinie …

  • EuGH, 22.11.1995 - C-443/93

    Vougioukas / Idryma Koinonikon Asfalisseon

  • EuGH, 09.11.2006 - C-205/05

    Nemec - Soziale Sicherheit der Wanderarbeitnehmer und -selbständigen - Artikel 42 …

  • EuGH, 12.02.2015 - C-114/13

    Bouman - Vorlage zur Vorabentscheidung - Soziale Sicherheit - Verordnung (EWG) …

  • EuGH, 21.12.2023 - C-333/21

    Wettbewerb

    Rn. 252 In gleicher Weise wie bei Maßnahmen staatlichen Ursprungs obliegt dem Urheber der in Rede stehenden Maßnahmen nichtstaatlichen Ursprungs der Nachweis, dass diese beiden kumulativen Voraussetzungen erfüllt sind (vgl. entsprechend Urteile vom 21. Januar 2016, Kommission/Zypern, C-515/14, EU:C:2016:30, Rn. 54, …und vom 18. Juni 2020, Kommission/Ungarn [Transparenz von Vereinigungen], C-78/18, EU:C:2020:476, Rn. 77).
  • EuGH, 13.07.2016 - C-187/15

    Pöpperl - Vorlage zur Vorabentscheidung - Art. 45 AEUV - Freizügigkeit der …

    Rn. 22 In dieser Hinsicht ist darauf hinzuweisen, dass die Mitgliedstaaten zwar weiterhin für die Ausgestaltung ihrer Systeme der sozialen Sicherheit zuständig sind, doch müssen sie dabei das Unionsrecht und insbesondere die Bestimmungen des AEU-Vertrags über die Freizügigkeit der Arbeitnehmer und die Niederlassungsfreiheit beachten (…vgl. Urteile vom 1. April 2008, Gouvernement de la Communauté française und Gouvernement wallon, C-212/06, EU:C:2008:178, Rn. 43, sowie vom 21. Januar 2016, Kommission/Zypern, C-515/14, EU:C:2016:30, Rn. 38).

    In diesem Zusammenhang haben die Staatsangehörigen der Mitgliedstaaten insbesondere das unmittelbar aus dem Vertrag abgeleitete Recht, ihren Herkunftsmitgliedstaat zu verlassen, um sich zur Ausübung einer wirtschaftlichen Tätigkeit in das Gebiet eines anderen Mitgliedstaats zu begeben und sich dort aufzuhalten (…vgl. Urteile vom 15. Dezember 1995, Bosman, C-415/93, EU:C:1995:463, Rn. 94 und 95…, vom 1. April 2008, Gouvernement de la Communauté française und Gouvernement wallon, C-212/06, EU:C:2008:178, Rn. 44, sowie vom 21. Januar 2016, Kommission/Zypern, C-515/14, EU:C:2016:30, Rn. 39).

    Rn. 24 Zwar kann das Primärrecht der Union einem Versicherten nicht garantieren, dass ein Umzug in einen anderen Mitgliedstaat als seinen Herkunftsmitgliedstaat hinsichtlich der sozialen Sicherheit, insbesondere in Bezug auf Leistungen bei Krankheit und Altersrenten, neutral ist, da ein solcher Umzug aufgrund der Unterschiede, die in diesem Bereich zwischen den Systemen und den Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten bestehen, für die betreffende Person je nach Einzelfall Vorteile oder Nachteile in Bezug auf den sozialen Schutz haben kann, doch ist nach ständiger Rechtsprechung eine nationale Regelung für den Fall, dass ihre Anwendung weniger vorteilhaft ist, nur mit dem Unionsrecht vereinbar, soweit u. a. diese nationale Regelung den betreffenden Erwerbstätigen im Vergleich zu Personen, die ihre gesamten Tätigkeiten in dem Mitgliedstaat ausüben, in dem diese Regelung gilt, nicht benachteiligt und nicht nur dazu führt, dass Beitragsleistungen erbracht werden, denen kein Anspruch auf Gegenleistungen gegenübersteht (vgl. Urteil vom 21. Januar 2016, Kommission/Zypern, C-515/14, EU:C:2016:30, Rn. 40 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    Rn. 25 Wie der Gerichtshof wiederholt entschieden hat, würde der Zweck der Art. 45 und 48 AEUV verfehlt, wenn Wanderarbeitnehmer, die von ihrem Recht auf Freizügigkeit Gebrauch gemacht haben, die Vergünstigungen der sozialen Sicherheit verlieren würden, die ihnen allein die Rechtsvorschriften eines Mitgliedstaats sichern (…vgl. Urteile vom 1. April 2008, Gouvernement de la Communauté française und Gouvernement wallon, C-212/06, EU:C:2008:178, Rn. 46, sowie vom 21. Januar 2016, Kommission/Zypern, C-515/14, EU:C:2016:30, Rn. 41).

    Rn. 26 Ferner soll nach der Rechtsprechung des Gerichtshofs mit den Art. 45 und 48 AEUV insbesondere verhindert werden, dass ein Arbeitnehmer, der von seinem Recht auf Freizügigkeit Gebrauch gemacht hat und in mehr als einem Mitgliedstaat beschäftigt war, ohne objektiven Grund schlechter gestellt wird als ein Arbeitnehmer, der seine gesamte berufliche Laufbahn in einem einzigen Mitgliedstaat zurückgelegt hat (…vgl. Urteile vom 30. Juni 2011, da Silva Martins, C-388/09, EU:C:2011:439, Rn. 76, sowie vom 21. Januar 2016, Kommission/Zypern, C-515/14, EU:C:2016:30, Rn. 42).

    Diese Regelung beeinflusst somit unmittelbar den Zugang der Beamten des Landes Nordrhein-Westfalen zum Arbeitsmarkt in anderen Mitgliedstaaten als der Bundesrepublik Deutschland und ist daher geeignet, die Freizügigkeit der Arbeitnehmer zu behindern (…vgl. in diesem Sinne Urteile vom 15. Dezember 1995, Bosman, C-415/93, EU:C:1995:463, Rn. 98 bis 100 und 103, sowie vom 21. Januar 2016, Kommission/Zypern, C-515/14, EU:C:2016:30, Rn. 47).

  • BAG, 23.02.2017 - 6 AZR 843/15

    Stufenzuordnung und Arbeitnehmerfreizügigkeit

    Ein grenzüberschreitender Bezug war auch in zwei jüngeren Vertragsverletzungsverfahren vorhanden, in denen Verstöße gegen die Arbeitnehmerfreizügigkeit bejaht wurden (vgl. EuGH 21. Januar 2016 - C-515/14 - [Kommission/Republik Zypern] Rn. 1;… 5. Februar 2015 - C-317/14 - [Kommission/Königreich Belgien] Rn. 22 f.).
  • EuGH, 21.12.2023 - C-680/21

    Freizügigkeit

    Rn. 142 In gleicher Weise wie bei Maßnahmen staatlichen Ursprungs obliegt dem Urheber von Maßnahmen nichtstaatlichen Ursprungs der Nachweis, dass diese beiden kumulativen Voraussetzungen erfüllt sind (vgl. entsprechend Urteile vom 21. Januar 2016, Kommission/Zypern, C-515/14, EU:C:2016:30, Rn. 54, …und vom 18. Juni 2020, Kommission/Ungarn [Transparenz von Vereinigungen], C-78/18, EU:C:2020:476, Rn. 77).
  • VG Düsseldorf, 26.02.2018 - 23 K 6871/13

    Nachversicherung für beamteten Lehrer, der in einen anderen Mitgliedstaat der EU …

    Rn. 38 EuGH, Urteil vom 21. Januar 2016 - C-515/14 (L1. ./. A. ) -, unter: curia.eu (…Rn. 45).
  • VG Augsburg, 12.10.2017 - Au 2 K 17.661

    Höhe des Altersgeldes mit Unionsrecht vereinbar

    Es geht vielmehr um die Versorgungsansprüche ausgeschiedener Berufssoldaten und die Frage, ob diese derart sind, dass sie in die öffentliche Verwaltung aufgenommene Personen davon abhalten können, von der unionsrechtlich gewährleisteten Arbeitnehmerfreizügigkeit Gebrauch zu machen (vgl. zum Ganzen auch: GenA Bobek, Schlussanträge v. 17.3.2016 - Rs. C-187/15 - Pöpperl - Rn. 40 unter Bezugnahme auf EuGH, U.v. 21.1.2016 - C-515/14 - Kommission/Zypern - juris Rn. 45, 47 und 51).

    In diesem Zusammenhang haben die Staatsangehörigen der Mitgliedstaaten insbesondere das unmittelbar aus dem Vertrag abgeleitete Recht, ihren Herkunftsmitgliedstaat zu verlassen, um sich zur Ausübung einer wirtschaftlichen Tätigkeit in das Gebiet eines anderen Mitgliedstaats zu begeben und sich dort aufzuhalten (…vgl. EuGH, U.v. 15.12.1995 - Rs. C-415/93 - Bosman - Rn. 94 f.;… U.v. 1.4.2008 - Rs. C-212/06 - Gouvernement de la Communauté française und Gouvernement wallon - Rn. 44; U.v. 21.1.2016 - Rs. C-515/14 - Kommission/Zypern - Rn. 39;… siehe zum Ganzen: EuGH, U.v. 13.7.2016 - Rs. C-187/15 - Pöpperl - juris Rn. 23).

    Rn. 40 Zwar kann das Primärrecht der Union einem Versicherten nicht garantieren, dass ein Umzug in einen anderen Mitgliedstaat als seinen Herkunftsmitgliedstaat hinsichtlich der sozialen Sicherheit, insbesondere in Bezug auf Leistungen bei Krankheit und Altersrenten, neutral ist, da ein solcher Umzug aufgrund der Unterschiede, die in diesem Bereich zwischen den Systemen und den Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten bestehen, für die betreffende Person je nach Einzelfall Vorteile oder Nachteile in Bezug auf den sozialen Schutz haben kann, doch ist nach ständiger Rechtsprechung eine nationale Regelung für den Fall, dass ihre Anwendung weniger vorteilhaft ist, nur mit dem Unionsrecht vereinbar, soweit u.a. diese nationale Regelung den betreffenden Erwerbstätigen im Vergleich zu Personen, die ihre gesamten Tätigkeiten in dem Mitgliedstaat ausüben, in dem diese Regelung gilt, nicht benachteiligt und nicht nur dazu führt, dass Beitragsleistungen erbracht werden, denen kein Anspruch auf Gegenleistungen gegenübersteht (vgl. EuGH, U.v. 21.1.2016 - Rs. C-515/14 - Kommission/Zypern - Rn. 40 m.w.N.;… siehe zum Ganzen: EuGH, U.v. 13.7.2016 - Rs. C-187/15 - Pöpperl - juris Rn. 24).

    Rn. 41 Wie der Europäische Gerichtshof wiederholt entschieden hat, würde der Zweck der Art. 45 und 48 AEUV verfehlt, wenn Wanderarbeitnehmer, die von ihrem Recht auf Freizügigkeit Gebrauch gemacht haben, die Vergünstigungen der sozialen Sicherheit verlieren würden, die ihnen allein die Rechtsvorschriften eines Mitgliedstaats sichern (…vgl. EuGH, U.v.1.4.2008, Rs. C-212/06 - Gouvernement de la Communauté française und Gouvernement wallon - Rn. 46; U.v. 21.1.2016 - C-515/14 - Kommission/Zypern - Rn. 41;… siehe zum Ganzen: EuGH, U.v. 13.7.2016 - Rs. C-187/15 - Pöpperl - juris Rn. 25).

    Rn. 42 Ferner soll nach der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs mit den Art. 45 und 48 AEUV insbesondere verhindert werden, dass ein Arbeitnehmer, der von seinem Recht auf Freizügigkeit Gebrauch gemacht hat und in mehr als einem Mitgliedstaat beschäftigt war, ohne objektiven Grund schlechter gestellt wird als ein Arbeitnehmer, der seine gesamte berufliche Laufbahn in einem einzigen Mitgliedstaat zurückgelegt hat (…vgl. EuGH, U.v. 30.6.2011 - Rs. C-388/09 - Da Silva Martins - Rn. 76; U.v. 21.1.2016 - Rs. C-515/14 - Kommission/Zypern - Rn. 42;… siehe zum Ganzen: EuGH, U.v. 13.7.2016 - Rs. C-187/15 - Pöpperl - juris Rn. 26).

    Diese Regelung beeinflusst somit unmittelbar den Zugang der Beamten des Bundes zum Arbeitsmarkt in anderen Mitgliedstaaten als der Bundesrepublik Deutschland und ist daher geeignet, die Freizügigkeit der Arbeitnehmer zu behindern (…vgl. in diesem Sinne EuGH, U.v. 15.12.1995 - Rs. C-415/93 - Bosman - Rn. 98-100/103; U.v. 21.1.2016 - Rs. C-515/14 - Kommission/Zypern - Rn. 47;… siehe zum Ganzen: EuGH, U.v. 13.7.2016 - Rs. C-187/15 - Pöpperl - juris Rn. 27 f.).

  • VG Augsburg, 12.10.2017 - Au 2 K 17.397

    § 7 Abs. 1 S. 1 AltGG ist mit der Art. 3 GG und Art. 45 AEUV vereinbar

    Es geht vielmehr um die Versorgungsansprüche ausgeschiedener Berufssoldaten und die Frage, ob diese derart sind, dass sie in die öffentliche Verwaltung aufgenommene Personen davon abhalten können, von der unionsrechtlich gewährleisteten Arbeitnehmerfreizügigkeit Gebrauch zu machen (vgl. zum Ganzen auch GenA Bobek, Schlussanträge v. 17.3.2016 - Rs. C-187/15 - Pöpperl - juris Rn. 40 unter Bezugnahme auf EuGH, U.v. 21.1.2016 - C-515/14 - Kommission/Zypern - juris Rn. 45, 47 und 51).

    In diesem Zusammenhang haben die Staatsangehörigen der Mitgliedstaaten insbesondere das unmittelbar aus dem Vertrag abgeleitete Recht, ihren Herkunftsmitgliedstaat zu verlassen, um sich zur Ausübung einer wirtschaftlichen Tätigkeit in das Gebiet eines anderen Mitgliedstaats zu begeben und sich dort aufzuhalten (…vgl. EuGH, U.v. 15.12.1995 - Rs. C-415/93 - Bosman - juris Rn. 94 f.;… U.v. 1.4.2008 - Rs. C-212/06 - Gouvernement de la Communauté française und Gouvernement wallon - juris Rn. 44; U.v. 21.1.2016 - Rs. C-515/14 - Kommission/Zypern - juris Rn. 39;… U.v. 13.7.2016 - Rs. C-187/15 - Pöpperl - juris Rn. 23).

    Jedoch ist eine nationale Regelung für den Fall, dass ihre Anwendung weniger vorteilhaft ist, nur mit dem Unionsrecht vereinbar, soweit u.a. diese nationale Regelung den betreffenden Erwerbstätigen im Vergleich zu Personen, die ihre gesamten Tätigkeiten in dem Mitgliedstaat ausüben, in dem diese Regelung gilt, nicht benachteiligt und nicht nur dazu führt, dass Beitragsleistungen erbracht werden, denen kein Anspruch auf Gegenleistungen gegenübersteht (vgl. EuGH, U.v. 21.1.2016 - Rs. C-515/14 - Kommission/Zypern - juris Rn. 40 m.w.N.;… U.v. 13.7.2016 - Rs. C-187/15 - Pöpperl - juris Rn. 24).

    Rn. 34 Wie der Europäische Gerichtshof wiederholt entschieden hat, würde der Zweck der Art. 45 und 48 AEUV verfehlt, wenn Wanderarbeitnehmer, die von ihrem Recht auf Freizügigkeit Gebrauch gemacht haben, die Vergünstigungen der sozialen Sicherheit verlieren würden, die ihnen allein die Rechtsvorschriften eines Mitgliedstaats sichern (…vgl. EuGH, U.v. 1.4.2008, Rs. C-212/06 - Gouvernement de la Communauté française und Gouvernement wallon - juris Rn. 46; U.v. 21.1.2016 - C-515/14 - Kommission/Zypern - juris Rn. 41;… U.v. 13.7.2016 - Rs. C-187/15 - Pöpperl - juris Rn. 25).

    Rn. 35 Ferner soll nach der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs mit den Art. 45 und 48 AEUV insbesondere verhindert werden, dass ein Arbeitnehmer, der von seinem Recht auf Freizügigkeit Gebrauch gemacht hat und in mehr als einem Mitgliedstaat beschäftigt war, ohne objektiven Grund schlechter gestellt wird als ein Arbeitnehmer, der seine gesamte berufliche Laufbahn in einem einzigen Mitgliedstaat zurückgelegt hat (…vgl. EuGH, U.v. 30.6.2011 - Rs. C-388/09 - Da Silva Martins - juris Rn. 76; U.v. 21.1.2016 - Rs. C-515/14 - Kommission/Zypern - juris Rn. 42;… U.v. 13.7.2016 - Rs. C-187/15 - Pöpperl - juris Rn. 26).

    Diese Regelung beeinflusst somit unmittelbar den Zugang der Beamten des Bundes zum Arbeitsmarkt in anderen Mitgliedstaaten als der Bundesrepublik Deutschland und ist daher geeignet, die Freizügigkeit der Arbeitnehmer zu behindern (…vgl. in diesem Sinne z.B. EuGH, U.v. 15.12.1995 - Rs. C-415/93 - Bosman - juris Rn. 98 ff.; U.v. 21.1.2016 - Rs. C-515/14 - Kommission/Zypern - juris Rn. 47;… U.v. 13.7.2016 - Rs. C-187/15 - Pöpperl - juris Rn. 27 f.).

  • VG Augsburg, 12.10.2017 - Au 2 K 17.820

    Vereinbarkeit des Altersgeldes für ausgeschiedene Berufssoldaten mit der …

    Es geht vielmehr um die Versorgungsansprüche ausgeschiedener Berufssoldaten und die Frage, ob diese derart sind, dass sie in die öffentliche Verwaltung aufgenommene Personen davon abhalten können, von der unionsrechtlich gewährleisteten Arbeitnehmerfreizügigkeit Gebrauch zu machen (vgl. zum Ganzen auch: GenA Bobek, Schlussanträge v. 17.3.2016 - Rs. C-187/15 - Pöpperl - Rn. 40 unter Bezugnahme auf EuGH, U.v. 21.1.2016 - C-515/14 - Kommission/Zypern - juris Rn. 45, 47 und 51).

    In diesem Zusammenhang haben die Staatsangehörigen der Mitgliedstaaten insbesondere das unmittelbar aus dem Vertrag abgeleitete Recht, ihren Herkunftsmitgliedstaat zu verlassen, um sich zur Ausübung einer wirtschaftlichen Tätigkeit in das Gebiet eines anderen Mitgliedstaats zu begeben und sich dort aufzuhalten (…vgl. EuGH, U.v. 15.12.1995 - Rs. C-415/93 - Bosman - Rn. 94 f.;… U.v. 1.4.2008 - Rs. C-212/06 - Gouvernement de la Communauté française und Gouvernement wallon - Rn. 44; U.v. 21.1.2016 - Rs. C-515/14 - Kommission/Zypern - Rn. 39;… siehe zum Ganzen: EuGH, U.v. 13.7.2016 - Rs. C-187/15 - Pöpperl - juris Rn. 23).

    Rn. 40 Zwar kann das Primärrecht der Union einem Versicherten nicht garantieren, dass ein Umzug in einen anderen Mitgliedstaat als seinen Herkunftsmitgliedstaat hinsichtlich der sozialen Sicherheit, insbesondere in Bezug auf Leistungen bei Krankheit und Altersrenten, neutral ist, da ein solcher Umzug aufgrund der Unterschiede, die in diesem Bereich zwischen den Systemen und den Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten bestehen, für die betreffende Person je nach Einzelfall Vorteile oder Nachteile in Bezug auf den sozialen Schutz haben kann, doch ist nach ständiger Rechtsprechung eine nationale Regelung für den Fall, dass ihre Anwendung weniger vorteilhaft ist, nur mit dem Unionsrecht vereinbar, soweit u.a. diese nationale Regelung den betreffenden Erwerbstätigen im Vergleich zu Personen, die ihre gesamten Tätigkeiten in dem Mitgliedstaat ausüben, in dem diese Regelung gilt, nicht benachteiligt und nicht nur dazu führt, dass Beitragsleistungen erbracht werden, denen kein Anspruch auf Gegenleistungen gegenübersteht (vgl. EuGH, U.v. 21.1.2016 - Rs. C-515/14 - Kommission/Zypern - Rn. 40 m.w.N.;… siehe zum Ganzen: EuGH, U.v. 13.7.2016 - Rs. C-187/15 - Pöpperl - juris Rn. 24).

    Rn. 41 Wie der Europäische Gerichtshof wiederholt entschieden hat, würde der Zweck der Art. 45 und 48 AEUV verfehlt, wenn Wanderarbeitnehmer, die von ihrem Recht auf Freizügigkeit Gebrauch gemacht haben, die Vergünstigungen der sozialen Sicherheit verlieren würden, die ihnen allein die Rechtsvorschriften eines Mitgliedstaats sichern (…vgl. EuGH, U.v.1.4.2008, Rs. C-212/06 - Gouvernement de la Communauté française und Gouvernement wallon - Rn. 46; U.v. 21.1.2016 - C-515/14 - Kommission/Zypern - Rn. 41;… siehe zum Ganzen: EuGH, U.v. 13.7.2016 - Rs. C-187/15 - Pöpperl - juris Rn. 25).

    Rn. 42 Ferner soll nach der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs mit den Art. 45 und 48 AEUV insbesondere verhindert werden, dass ein Arbeitnehmer, der von seinem Recht auf Freizügigkeit Gebrauch gemacht hat und in mehr als einem Mitgliedstaat beschäftigt war, ohne objektiven Grund schlechter gestellt wird als ein Arbeitnehmer, der seine gesamte berufliche Laufbahn in einem einzigen Mitgliedstaat zurückgelegt hat (…vgl. EuGH, U.v. 30.6.2011 - Rs. C-388/09 - Da Silva Martins - Rn. 76; U.v. 21.1.2016 - Rs. C-515/14 - Kommission/Zypern - Rn. 42;… siehe zum Ganzen: EuGH, U.v. 13.7.2016 - Rs. C-187/15 - Pöpperl - juris Rn. 26).

    Diese Regelung beeinflusst somit unmittelbar den Zugang der Beamten des Bundes zum Arbeitsmarkt in anderen Mitgliedstaaten als der Bundesrepublik Deutschland und ist daher geeignet, die Freizügigkeit der Arbeitnehmer zu behindern (…vgl. in diesem Sinne EuGH, U.v. 15.12.1995 - Rs. C-415/93 - Bosman - Rn. 98-100/103; U.v. 21.1.2016 - Rs. C-515/14 - Kommission/Zypern - Rn. 47;… siehe zum Ganzen: EuGH, U.v. 13.7.2016 - Rs. C-187/15 - Pöpperl - juris Rn. 27 f.).

  • Generalanwalt beim EuGH, 17.03.2016 - C-187/15

    Pöpperl - Art. 45 AEUV - Freizügigkeit der Arbeitnehmer - Beamte, die ihren …

    {FN:16} - Jüngst Urteil Kommission/Zypern (C-515/14, EU:C:2016:30, Rn. 38 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    {FN:17} - Urteile Kommission/Zypern (C-515/14, EU:C:2016:30, Rn. 39 und die dort angeführte Rechtsprechung) und Kommission/Belgien (…C-317/14, EU:C:2015:63, Rn. 22 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    {FN:25} - Urteil Kommission/Zypern (C-515/14, EU:C:2016:30, Rn. 45, 47 und 51 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    {FN:27} - Urteile Léger (…C-528/13, EU:C:2015:288, Rn. 58 und die dort angeführte Rechtsprechung), Kommission/Zypern (C-515/14, EU:C:2016:30, Rn. 54), Zentralbetriebsrat der gemeinnützigen Salzburger Landeskliniken Betriebs GmbH (…C-514/12, EU:C:2013:799, Rn. 36 und die dort angeführte Rechtsprechung) und Casteels (…C-379/09, EU:C:2011:131, Rn. 30 und die dort angeführte Rechtsprechung).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 18.11.2020 - 3 A 1194/18

    Streit um einen Anspruch auf Entschädigung von Vermögensnachteile wegen …

    Rn. 212 Vgl. EuGH, Urteil vom 21.01.2016 - C-515/14 -, juris.
  • EuGH, 07.03.2018 - C-651/16

    DW - Vorlage zur Vorabentscheidung - Soziale Sicherheit - Mutterschaftsgeld - …

  • EuGH, 21.12.2016 - C-503/14

    Kommission / Portugal - Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Art. 21, 45 und …

  • BAG, 23.02.2017 - 6 AZR 244/16

    Stufenzuordnung nach § 16 Abs. 2 TV-L - Zulässigkeit der Privilegierung der beim …

  • LSG Hessen, 26.04.2023 - L 6 AS 600/20

    Anspruch rumänischer Staatsangehöriger auf Leistungen der Grundsicherung für …

  • Generalanwalt beim EuGH, 06.12.2016 - C-690/15

    de Lobkowicz - Vorlage zur Vorabentscheidung - Freizügigkeit der Arbeitnehmer - …

  • EuGH, 06.10.2016 - C-466/15

    Adrien u.a. - Vorlage zur Vorabentscheidung - Freizügigkeit der Arbeitnehmer - An …

  • EuGH, 02.03.2023 - C-432/21

    Kommission/ Polen () und bonne pratique forestières) - Vertragsverletzung eines …

  • EuGH, 12.05.2021 - C-27/20

    CAF - Vorlage zur Vorabentscheidung - Freizügigkeit der Arbeitnehmer - …

  • Generalanwalt beim EuGH, 25.07.2018 - C-437/17

    Gemeinsamer Betriebsrat EurothermenResort Bad Schallerbach - Vorlage zur …

  • EuGH, 26.05.2016 - C-244/15

    Kommission / Griechenland - Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Steuerwesen …

  • EuGH, 10.05.2017 - C-690/15

    de Lobkowicz - Vorlage zur Vorabentscheidung - Beamter der Europäischen Union - …

  • LSG Hessen, 01.10.2021 - L 6 AS 403/21

    SGB II

  • EuG, 30.04.2019 - T-737/17

    Wattiau/ Parlament - Öffentlicher Dienst - Soziale Sicherheit - GKFS - Erstattung …

  • VGH Bayern, 11.10.2024 - 3 BV 22.769

    Ergänzende Versorgungsabfindung, Abschlag von 15%, Vordienstzeiten

  • LSG Bayern, 30.10.2019 - L 13 R 53/19

    Verschuldenskosten bei objektivem Missbrauch

  • Generalanwalt beim EuGH, 02.03.2023 - C-601/21

    Kommission/ Polen - Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Öffentliche …

  • VGH Bayern, 11.10.2024 - 3 BV 21.334

    Hochschulprofessor, Wechsel aus dem Bayerischen, Beamtenverhältnis in den …

  • VG Düsseldorf, 31.10.2022 - 23 K 4081/21
  • Generalanwalt beim EuGH, 16.09.2020 - C-218/19

    Onofrei - Vorlage zur Vorabentscheidung - Freizügigkeit - Niederlassungsfreiheit …

  • EuGH, 21.09.2016 - C-304/15

    Kommission / Vereinigtes Königreich - Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - …

  • VG Düsseldorf, 22.11.2016 - 2 K 4555/16

    Übernahme einer angestellten Lehrkraft in das Beamtenverhältnis auf Probe; …

  • VG Düsseldorf, 22.11.2016 - 2 K 6856/16

    Übernahme eines angestellten Lehrers in das Beamtenverhältnis auf Probe; …

  • VG Düsseldorf, 07.04.2016 - 2 K 6597/15

    Unzulässigkeit der unter die Bedingung einer positiven amtsärztlichen …

  • VG Düsseldorf, 31.03.2025 - 23 K 6711/22
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