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Rechtsprechung
   EuGH, 04.03.2021 - C-581/19   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2021,3784
EuGH, 04.03.2021 - C-581/19 (https://dejure.org/2021,3784)
EuGH, Entscheidung vom 04.03.2021 - C-581/19 (https://dejure.org/2021,3784)
EuGH, Entscheidung vom 04. März 2021 - C-581/19 (https://dejure.org/2021,3784)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Europäischer Gerichtshof

    Frenetikexito

    Vorlage zur Vorabentscheidung - Steuerrecht - Mehrwertsteuer - Richtlinie 2006/112/EG - Art. 2 Abs. 1 Buchst. c - Der Mehrwertsteuer unterliegende Leistungen - Befreiungen - Art. 132 Abs. 1 Buchst. c - Heilbehandlungen im Rahmen der Ausübung ärztlicher und arztähnlicher ...

  • Europäischer Gerichtshof

    Frenetikexito

    Vorlage zur Vorabentscheidung - Steuerrecht - Mehrwertsteuer - Richtlinie 2006/112/EG - Art. 2 Abs. 1 Buchst. c - Der Mehrwertsteuer unterliegende Leistungen - Befreiungen - Art. 132 Abs. 1 Buchst. c - Heilbehandlungen im Rahmen der Ausübung ärztlicher und arztähnlicher ...

  • degruyter.com(kostenpflichtig, erste Seite frei)

    Ernährungscoaching und Ernährungsberatung - Sportliche Aktivitäten und Aktivitäten in den Bereichen des körperlichen Wohlbefindens und der körperlichen Fitness - Begriffe "einheitlich komplexe Leistung", "Nebenleistung zur Hauptleistung" und "Selbständigkeit der ...

  • Owlit(Abodienst, Leitsatz frei)

    MwStSystRL Art. 2 Abs. 1 Buchst. c; MwStSystRL Art. 132 Abs. 1 Buchst. c
    Einheitliche Leistung und steuerfreie Heilbehandlungen

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • datenbank.nwb.de

    Vorlage zur Vorabentscheidung - Steuerrecht - Mehrwertsteuer - Richtlinie 2006/112/EG - Art. 2 Abs. 1 Buchst. c - Der Mehrwertsteuer unterliegende Leistungen - Befreiungen - Art. 132 Abs. 1 Buchst. c - Heilbehandlungen im Rahmen der Ausübung ärztlicher und arztähnlicher ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Sonstiges (4)

  • IWW (Verfahrensmitteilung)

    EGRL 112/2006 Art 2 Abs 1 Buchst c, EGRL 112/2006 Art 132 Abs 1 Buchst c
    Fitnesstraining, Gesundheitsdienstleistungen, Ernährung, Haupt- und Nebenleistung

  • Europäischer Gerichtshof (Vorlagefragen)

    Frenetikexito

  • Bundesfinanzhof (Verfahrensmitteilung)

    EGRL 112/2006 Art 2 Abs 1 Buchst c ; EGRL 112/2006 Art 132 Abs 1 Buchst c

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)

    FRENETIKEXITO

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (29)Zitiert selbst (24)

  • EuGH, 02.07.2020 - C-231/19

    Blackrock Investment Management (UK) - Vorlage zur Vorabentscheidung - …

    Auszug aus EuGH, 04.03.2021 - C-581/19
    Rn. 37 Nach der Rechtsprechung des Gerichtshofs ist bei einem wirtschaftlichen Vorgang, der ein Leistungsbündel darstellt, eine Gesamtbetrachtung erforderlich, um zu ermitteln, ob sich ihm eine oder mehrere Leistungen entnehmen lassen (…vgl. in diesem Sinne Urteil vom 25. Februar 1999, CPP, C-349/96, EU:C:1999:93, Rn. 28 und die dort angeführte Rechtsprechung), wobei jede Leistung in der Regel als eigene, selbständige Leistung zu betrachten ist, wie sich aus Art. 1 Abs. 2 Unterabs. 2 der Richtlinie 2006/112 ergibt (Urteil vom 2. Juli 2020, Blackrock Investment Management [UK], C-231/19, EU:C:2020:513, Rn. 23 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    Deshalb liegt eine einheitliche Leistung dann vor, wenn mehrere Einzelleistungen oder Handlungen des Steuerpflichtigen für den Kunden so eng miteinander verbunden sind, dass sie objektiv eine einzige untrennbare wirtschaftliche Leistung bilden, deren Aufspaltung wirklichkeitsfremd wäre (Urteil vom 2. Juli 2020, Blackrock Investment Management [UK], C-231/19, EU:C:2020:513, Rn. 23 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    Dabei dienen die einen, die intellektueller Art und von entscheidender Bedeutung sind, der Feststellung, ob die Einzelleistungen des in Rede stehenden Umsatzes untrennbar sind oder nicht (…Urteil vom 28. Februar 2019, Sequeira Mesquita, C-278/18, EU:C:2019:160, Rn. 30) und welcher wirtschaftliche Zweck mit dem Umsatz, gleich ob einheitlich oder nicht, verfolgt wird (Urteil vom 2. Juli 2020, Blackrock Investment Management [UK], C-231/19, EU:C:2020:513, Rn. 34).

    Rn. 40 Zweitens stellt ein wirtschaftlicher Vorgang dann eine einheitliche Leistung dar, wenn ein oder mehrere Teile als die Hauptleistung, andere Teile dagegen als Nebenleistungen anzusehen sind, die das steuerliche Schicksal der Hauptleistung teilen (Urteil vom 2. Juli 2020, Blackrock Investment Management [UK], C-231/19, EU:C:2020:513, Rn. 29 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    So ist eine Leistung als Nebenleistung zu einer Hauptleistung anzusehen, wenn sie für die Kundschaft keinen eigenen Zweck, sondern das Mittel darstellt, um die Hauptleistung des Leistungserbringers unter optimalen Bedingungen in Anspruch zu nehmen (Urteil vom 2. Juli 2020, Blackrock Investment Management [UK], C-231/19, EU:C:2020:513, Rn. 29 und die dort angeführte Rechtsprechung).

  • EuGH, 10.06.2010 - C-86/09

    Future Health Technologies - Mehrwertsteuer - Richtlinie 2006/112/EG - …

    Auszug aus EuGH, 04.03.2021 - C-581/19
    So bezieht sich der Wortlaut von Art. 132 Abs. 1 Buchst. c der Richtlinie 2006/112, nämlich "Heilbehandlungen im Bereich der Humanmedizin, die im Rahmen der Ausübung der von dem betreffenden Mitgliedstaat definierten ärztlichen und arztähnlichen Berufe durchgeführt werden", nicht auf die im Krankenhausbereich, in Zentren für ärztliche Heilbehandlung und Diagnostik und anderen Einrichtungen gleicher Art erbrachten Leistungen, die nach Art. 132 Abs. 1 Buchst. b der Richtlinie 2006/112 befreit sind, sondern auf ärztliche und arztähnliche Leistungen, die außerhalb dieses Rahmens, sei es in den Praxisräumen des Behandelnden, in der Wohnung des Patienten oder an einem anderen Ort, erbracht werden (…vgl. in diesem Sinne Urteile vom 10. September 2002, Kügler, C-141/00, EU:C:2002:473, Rn. 36, und vom 10. Juni 2010, Future Health Technologies, C-86/09, EU:C:2010:334, Rn. 36).

    Rn. 24 Außerdem ist darauf hinzuweisen, dass der Begriff "ärztliche Heilbehandlung" in Art. 132 Abs. 1 Buchst. b der Richtlinie 2006/112 und der Begriff "Heilbehandlung im Bereich der Humanmedizin" im Sinne des Art. 132 Abs. 1 Buchst. c dieser Richtlinie auf Leistungen abstellen, die der Diagnose, Behandlung und, so weit wie möglich, der Heilung von Krankheiten oder Gesundheitsstörungen dienen (Urteile vom 10. Juni 2010, Future Health Technologies, C-86/09, EU:C:2010:334, Rn. 37 und 38, …sowie vom 18. September 2019, Peters, C-700/17, EU:C:2019:753, Rn. 20 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    Rn. 25 Die "Heilbehandlung im Bereich der Humanmedizin" im Sinne dieser Bestimmung muss daher zwingend einen therapeutischen Zweck verfolgen, da dieser ausschlaggebend dafür ist, ob eine ärztliche oder arztähnliche Leistung von der Mehrwertsteuer zu befreien ist (…vgl. in diesem Sinne Urteil vom 5. März 2020, X [Mehrwertsteuerbefreiung für telefonische Beratungen], C-48/19, EU:C:2020:169, Rn. 27 und die dort angeführte Rechtsprechung), auch wenn daraus nicht zwangsläufig folgt, dass diese Zweckbestimmtheit in einem besonders engen Sinne zu verstehen ist (Urteile vom 10. Juni 2010, Future Health Technologies, C-86/09, EU:C:2010:334, Rn. 40 und die dort angeführte Rechtsprechung, …sowie vom 21. März 2013, PFC Clinic, C-91/12, EU:C:2013:198, Rn. 26).

  • EuGH, 18.01.2018 - C-463/16

    Stadion Amsterdam - Vorlage zur Vorabentscheidung - Steuerwesen - Mehrwertsteuer …

    Auszug aus EuGH, 04.03.2021 - C-581/19
    Rn. 39 Hierzu sind, wie die Generalanwältin in den Nrn. 22 bis 33 ihrer Schlussanträge ausgeführt hat, die charakteristischen Merkmale des in Rede stehenden Umsatzes zu bestimmen (…Urteile vom 29. März 2007, Aktiebolaget NN, C-111/05, EU:C:2007:195, Rn. 22, und vom 18. Januar 2018, Stadion Amsterdam, C-463/16, EU:C:2018:22, Rn. 30), in dem man die Sicht des Durchschnittsverbrauchers einnimmt (…Urteil vom 19. Juli 2012, Deutsche Bank, C-44/11, EU:C:2012:484, Rn. 21 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    Die anderen, die materieller Art sind und keine entscheidende Bedeutung haben (…vgl. in diesem Sinne Urteil vom 25. Februar 1999, CPP, C-349/96, EU:C:1999:93, Rn. 31), unterstützen gegebenenfalls die Analyse der erstgenannten Elemente; dazu gehören die getrennte (…Urteil vom 17. Januar 2013, BGŻ Leasing, C-224/11, EU:C:2013:15, Rn. 43) oder gemeinsame (…Urteil vom 8. Dezember 2016, Stock '94, C-208/15, EU:C:2016:936, Rn. 33) Zugänglichkeit der in Rede stehenden Leistungen oder eine einheitliche (…Beschluss vom 19. Januar 2012, Purple Parking und Airparks Services, C-117/11, nicht veröffentlicht, EU:C:2012:29, Rn. 34 und die dort angeführte Rechtsprechung) oder getrennte Abrechnung (Urteil vom 18. Januar 2018, Stadion Amsterdam, C-463/16, EU:C:2018:22, Rn. 27).

  • EuGH, 25.02.1999 - C-349/96

    CPP - Sechste Mehrwertsteuerrichtlinie - Gesamtheit von Dienstleistungen - …

    Auszug aus EuGH, 04.03.2021 - C-581/19
    Rn. 37 Nach der Rechtsprechung des Gerichtshofs ist bei einem wirtschaftlichen Vorgang, der ein Leistungsbündel darstellt, eine Gesamtbetrachtung erforderlich, um zu ermitteln, ob sich ihm eine oder mehrere Leistungen entnehmen lassen (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 25. Februar 1999, CPP, C-349/96, EU:C:1999:93, Rn. 28 und die dort angeführte Rechtsprechung), wobei jede Leistung in der Regel als eigene, selbständige Leistung zu betrachten ist, wie sich aus Art. 1 Abs. 2 Unterabs. 2 der Richtlinie 2006/112 ergibt (…Urteil vom 2. Juli 2020, Blackrock Investment Management [UK], C-231/19, EU:C:2020:513, Rn. 23 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    Die anderen, die materieller Art sind und keine entscheidende Bedeutung haben (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 25. Februar 1999, CPP, C-349/96, EU:C:1999:93, Rn. 31), unterstützen gegebenenfalls die Analyse der erstgenannten Elemente; dazu gehören die getrennte (…Urteil vom 17. Januar 2013, BGŻ Leasing, C-224/11, EU:C:2013:15, Rn. 43) oder gemeinsame (…Urteil vom 8. Dezember 2016, Stock '94, C-208/15, EU:C:2016:936, Rn. 33) Zugänglichkeit der in Rede stehenden Leistungen oder eine einheitliche (…Beschluss vom 19. Januar 2012, Purple Parking und Airparks Services, C-117/11, nicht veröffentlicht, EU:C:2012:29, Rn. 34 und die dort angeführte Rechtsprechung) oder getrennte Abrechnung (…Urteil vom 18. Januar 2018, Stadion Amsterdam, C-463/16, EU:C:2018:22, Rn. 27).

  • EuGH, 17.01.2013 - C-224/11

    BGŻ Leasing - Mehrwertsteuer - Leasingleistung, die zusammen mit einer vom …

    Auszug aus EuGH, 04.03.2021 - C-581/19
    Rn. 36 Zu diesem Zweck ist darauf hinzuweisen, dass es zwar im Rahmen eines Verfahrens nach Art. 267 AEUV, das auf einer klaren Aufgabentrennung zwischen den nationalen Gerichten und dem Gerichtshof beruht, Sache der insbesondere für die Feststellung und Würdigung des Sachverhalts allein zuständigen nationalen Gerichte ist, zu ermitteln, ob eine Dienstleistung im Bereich des Ernährungscoachings, die unter Umständen wie den im Ausgangsverfahren in Rede stehenden erbracht wird, eine von den Dienstleistungen im Bereich des körperlichen Wohlbefindens und der körperlichen Fitness selbständige Dienstleistung darstellt oder nicht, und dazu alle endgültigen Tatsachenbeurteilungen vorzunehmen (…Urteil vom 19. Dezember 2018, Mailat, C-17/18, EU:C:2018:1038, Rn. 35 und die dort angeführte Rechtsprechung); jedoch kann der Gerichtshof diesen Gerichten alle Hinweise zur Auslegung des Unionsrechts geben, die für die Entscheidung der bei ihnen anhängigen Rechtssache von Nutzen sein können (Urteil vom 17. Januar 2013, BGŻ Leasing, C-224/11, EU:C:2013:15, Rn. 33).

    Die anderen, die materieller Art sind und keine entscheidende Bedeutung haben (…vgl. in diesem Sinne Urteil vom 25. Februar 1999, CPP, C-349/96, EU:C:1999:93, Rn. 31), unterstützen gegebenenfalls die Analyse der erstgenannten Elemente; dazu gehören die getrennte (Urteil vom 17. Januar 2013, BGŻ Leasing, C-224/11, EU:C:2013:15, Rn. 43) oder gemeinsame (…Urteil vom 8. Dezember 2016, Stock '94, C-208/15, EU:C:2016:936, Rn. 33) Zugänglichkeit der in Rede stehenden Leistungen oder eine einheitliche (…Beschluss vom 19. Januar 2012, Purple Parking und Airparks Services, C-117/11, nicht veröffentlicht, EU:C:2012:29, Rn. 34 und die dort angeführte Rechtsprechung) oder getrennte Abrechnung (…Urteil vom 18. Januar 2018, Stadion Amsterdam, C-463/16, EU:C:2018:22, Rn. 27).

  • EuGH, 21.03.2013 - C-91/12

    PFC Clinic - Mehrwertsteuer - Richtlinie 2006/112/EG - Befreiungen - Art. 132 …

    Auszug aus EuGH, 04.03.2021 - C-581/19
    Rn. 25 Die "Heilbehandlung im Bereich der Humanmedizin" im Sinne dieser Bestimmung muss daher zwingend einen therapeutischen Zweck verfolgen, da dieser ausschlaggebend dafür ist, ob eine ärztliche oder arztähnliche Leistung von der Mehrwertsteuer zu befreien ist (…vgl. in diesem Sinne Urteil vom 5. März 2020, X [Mehrwertsteuerbefreiung für telefonische Beratungen], C-48/19, EU:C:2020:169, Rn. 27 und die dort angeführte Rechtsprechung), auch wenn daraus nicht zwangsläufig folgt, dass diese Zweckbestimmtheit in einem besonders engen Sinne zu verstehen ist (…Urteile vom 10. Juni 2010, Future Health Technologies, C-86/09, EU:C:2010:334, Rn. 40 und die dort angeführte Rechtsprechung, sowie vom 21. März 2013, PFC Clinic, C-91/12, EU:C:2013:198, Rn. 26).

    So kann eine Tätigkeit in Abweichung von dem allgemeinen Grundsatz, dass jede Dienstleistung, die ein Steuerpflichtiger gegen Entgelt erbringt, der Mehrwertsteuer unterliegt (Urteile vom 21. März 2013, PFC Clinic, C-91/12, EU:C:2013:198, Rn. 23, …und vom 21. September 2017, Kommission/Deutschland, C-616/15, EU:C:2017:721, Rn. 49), nicht von der Steuer befreit werden, wenn sie den Zweck des Allgemeinwohls, der allen Befreiungen in Art. 132 der Richtlinie 2006/112 gemeinsam ist, nicht erfüllt.

  • EuGH, 05.03.2020 - C-48/19

    X (Mehrwertsteuerbefreiung für telefonische Beratungen) - Vorlage zur …

    Auszug aus EuGH, 04.03.2021 - C-581/19
    Rn. 25 Die "Heilbehandlung im Bereich der Humanmedizin" im Sinne dieser Bestimmung muss daher zwingend einen therapeutischen Zweck verfolgen, da dieser ausschlaggebend dafür ist, ob eine ärztliche oder arztähnliche Leistung von der Mehrwertsteuer zu befreien ist (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 5. März 2020, X [Mehrwertsteuerbefreiung für telefonische Beratungen], C-48/19, EU:C:2020:169, Rn. 27 und die dort angeführte Rechtsprechung), auch wenn daraus nicht zwangsläufig folgt, dass diese Zweckbestimmtheit in einem besonders engen Sinne zu verstehen ist (…Urteile vom 10. Juni 2010, Future Health Technologies, C-86/09, EU:C:2010:334, Rn. 40 und die dort angeführte Rechtsprechung, …sowie vom 21. März 2013, PFC Clinic, C-91/12, EU:C:2013:198, Rn. 26).

    Rn. 26 Somit können Leistungen ärztlicher oder arztähnlicher Art, die zum Schutz, einschließlich der Aufrechterhaltung oder Wiederherstellung, der menschlichen Gesundheit erbracht werden, unter die in Art. 132 Abs. 1 Buchst. c der Richtlinie 2006/112 vorgesehene Steuerbefreiung fallen (Urteil vom 5. März 2020, X [Mehrwertsteuerbefreiung für telefonische Beratungen], C-48/19, EU:C:2020:169, Rn. 29 und die dort angeführte Rechtsprechung).

  • EuGH, 19.07.2012 - C-44/11

    Deutsche Bank - Richtlinie 2006/112/EG - Art. 56 Abs. 1 Buchst. e - Art. 135 Abs. …

    Auszug aus EuGH, 04.03.2021 - C-581/19
    Rn. 39 Hierzu sind, wie die Generalanwältin in den Nrn. 22 bis 33 ihrer Schlussanträge ausgeführt hat, die charakteristischen Merkmale des in Rede stehenden Umsatzes zu bestimmen (…Urteile vom 29. März 2007, Aktiebolaget NN, C-111/05, EU:C:2007:195, Rn. 22, …und vom 18. Januar 2018, Stadion Amsterdam, C-463/16, EU:C:2018:22, Rn. 30), in dem man die Sicht des Durchschnittsverbrauchers einnimmt (Urteil vom 19. Juli 2012, Deutsche Bank, C-44/11, EU:C:2012:484, Rn. 21 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • EuGH, 17.12.2020 - C-449/19

    Die Lieferung von Wärme durch eine Wohnungseigentümergemeinschaft an die …

    Auszug aus EuGH, 04.03.2021 - C-581/19
    Rn. 32 Diese Auslegung steht nicht im Widerspruch zum Grundsatz der steuerlichen Neutralität, der insbesondere nicht zulässt, dass zwei aus der Sicht des Verbrauchers gleiche oder gleichartige Lieferungen von Waren oder Erbringungen von Dienstleistungen, die dieselben Bedürfnisse des Verbrauchers befriedigen und deshalb miteinander in Wettbewerb stehen, hinsichtlich der Mehrwertsteuer unterschiedlich behandelt werden (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 17. Dezember 2020, WEG Tevesstraße, C-449/19, EU:C:2020:1038, Rn. 48 und die dort angeführte Rechtsprechung), da in Anbetracht des in Art. 132 Abs. 1 Buchst. c der Richtlinie 2006/112 verfolgten Ziels Dienstleistungen im Bereich des Ernährungscoachings, die mit einem therapeutischen Zweck erbracht werden, und Dienstleistungen im Bereich des Ernährungscoachings ohne diesen Zweck aus der Sicht des Verbrauchers nicht als gleich oder gleichartig angesehen werden können und nicht dieselben Bedürfnisse des Verbrauchers befriedigen.
  • EuGH, 22.10.1998 - C-308/96

    Madgett und Baldwin - Mehrwertsteuer - Artikel 26 der Sechsten …

    Auszug aus EuGH, 04.03.2021 - C-581/19
    Rn. 42 Das zweite Kriterium, das in Wirklichkeit ein Indiz für das erste darstellt, zielt auf die Berücksichtigung des jeweiligen Wertes jeder der Leistungen, aus denen sich der wirtschaftliche Vorgang zusammensetzt, wobei sich der eine im Verhältnis zum anderen als gering oder gar marginal herausstellt (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 22. Oktober 1998, Madgett und Baldwin, C-308/96 und C-94/97, EU:C:1998:496, Rn. 24).
  • EuGH, 29.03.2007 - C-111/05

    Aktiebolaget NN - Sechste Mehrwertsteuerrichtlinie - Lieferung von Gegenständen - …

  • EuGH, 19.12.2018 - C-17/18

    Mailat - Vorlage zur Vorabentscheidung - Steuer - Mehrwertsteuer - Richtlinie …

  • EuGH, 19.01.2012 - C-117/11

    Purple Parking und Airparks Services

  • EuGH, 08.12.2016 - C-208/15

    Stock '94 - Vorlage zur Vorabentscheidung - Mehrwertsteuer - Richtlinie …

  • EuGH, 28.02.2019 - C-278/18

    Sequeira Mesquita - Vorlage zur Vorabentscheidung - Mehrwertsteuer - Sechste …

  • EuGH, 08.10.2020 - C-657/19

    Finanzamt D - Vorlage zur Vorabentscheidung - Mehrwertsteuer - Richtlinie …

  • EuGH, 21.09.2017 - C-616/15

    Kommission/ Deutschland - Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Steuerwesen - …

  • EuGH, 18.09.2019 - C-700/17

    Peters - Vorlage zur Vorabentscheidung - Steuerwesen - Gemeinsames …

  • EuGH, 10.09.2002 - C-141/00

    Kügler - "Artikel 13 Teil A Absatz 1 Buchstaben c und g der Sechsten Richtlinie …

  • EuGH, 19.04.2018 - C-152/17

    Consorzio Italian Management e Catania Multiservizi - Vorlage zur …

  • EuGH, 03.12.2019 - C-414/18

    Iccrea Banca - Vorlage zur Vorabentscheidung - Richtlinie 2014/59/EU - …

  • EuGH, 27.06.2019 - C-597/17

    Belgisch Syndicaat van Chiropraxie u.a. - Vorlage zur Vorabentscheidung - …

  • EuGH, 13.03.2014 - C-464/12

    ATP PensionService - Sechste Mehrwertsteuerrichtlinie - Befreiungen - Art. 13 …

  • EuGH, 05.06.2019 - C-10/19

    Wilo Salmson France - Vorlage zur Vorabentscheidung - Art. 53 Abs. 2 und Art. 94 …

  • EuGH, 13.11.2025 - C-654/23

    Inteligo Media - Verarbeitung personenbezogener Daten und Schutz der Privatsphäre …

    Daher darf die Notwendigkeit einer solchen engen Auslegung nicht so verstanden werden, dass sie eine Auslegung dieser Begriffe erlaubt, die ihnen ihre praktische Wirksamkeit nähme (vgl. entsprechend Urteil vom 4. März 2021, Frenetikexito, C-581/19, EU:C:2021:167, Rn. 22 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • EuGH, 04.05.2023 - C-516/21

    Finanzamt X () und machines fixés à demeure) - Vorlage zur Vorabentscheidung - …

    Rn. 16 Drittens weist das vorlegende Gericht darauf hin, dass sich aus dem Urteil vom 4. März 2021, Frenetikexito (C-581/19, EU:C:2021:167), ergebe, dass bei einem wirtschaftlichen Vorgang, der ein Leistungsbündel darstelle, eine Gesamtbetrachtung erforderlich sei, um zu ermitteln, ob sich ihm eine oder mehrere Leistungen entnehmen ließen, wobei jede Leistung in der Regel als eigene, selbständige Leistung zu betrachten sei, oder ob sie ein untrennbares Ganzes bildeten, das nicht künstlich aufgespalten werden dürfe.
  • BFH, 26.05.2021 - V R 22/20

    EuGH-Vorlage zu Betriebsvorrichtungen

    Rn. 40 Wie der EuGH zuletzt in seinem Urteil Frenetikexito vom 04.03.2021 - C-581/19 (EU:C:2021:167, Rz 37 ff.) unter Verweisung auf frühere Rechtsprechung entschieden hat, ist bei einem wirtschaftlichen Vorgang, der ein Leistungsbündel darstellt, eine Gesamtbetrachtung erforderlich, um zu ermitteln, ob sich ihm eine oder mehrere Leistungen entnehmen lassen, wobei jede Leistung in der Regel als eigene, selbständige Leistung zu betrachten ist.
  • BFH, 17.07.2024 - XI R 8/21

    Vorsteuerabzug bei Lieferung von Mieterstrom

    Rn. 21 cc) Ob die betreffende Leistung unter den Umständen des konkreten Falles eine einheitliche Leistung darstellt, haben im Rahmen der mit Art. 267 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union errichteten Zusammenarbeit die nationalen Gerichte festzustellen, die dazu alle endgültigen Tatsachenbeurteilungen vorzunehmen haben (vgl. EuGH-Urteile Frenetikexito vom 04.03.2021 - C-581/19, EU:C:2021:167, Rz 36; Dyrektor Krajowej lnformacji Skarbowej vom 20.04.2023 - C-282/22, EU:C:2023:312, Rz 31; s.a. EuGH-Urteil Finanzamt X () und machines fixés à demeure vom 04.05.2023 - C-516/21, EU:C:2023:372, Rz 38;… BFH-Beschluss vom 10.01.2024 - XI R 11/23 (XI R 34/20), BFH/NV 2024, 1021, Rz 33).

    Rn. 31 d) Der Hinweis des FA auf die Ausführungen der Generalanwältin Kokott in Rz 41 bis 42 ihrer Schlussanträge vom 22.10.2020 in der Rechtssache Frenetikexito vom 04.03.2021 - C-581/19, EU:C:2020:855 greift schon deshalb nicht durch, weil auch die Generalanwältin dort ausführt, dass untypische Mietnebenleistungen nur im Ausnahmefall den Charakter einer unselbständigen Nebenleistung aufweisen dürften.

  • BFH, 10.01.2024 - XI R 11/23

    EuGH-Vorlage zum Aufteilungsgebot beim ermäßigten Steuersatz bei unselbständiger …

    Rn. 33 d) Ob die betreffende Leistung unter den Umständen des konkreten Falles eine einheitliche Leistung darstellt, haben im Rahmen der mit Art. 267 AEUV errichteten Zusammenarbeit die nationalen Gerichte festzustellen, die dazu alle endgültigen Tatsachenbeurteilungen vorzunehmen haben (vgl. EuGH-Urteile Frenetikexito vom 04.03.2021 - C-581/19, EU:C:2021:167, Rz 36; Dyrektor Krajowej lnformacji Skarbowej vom 20.04.2023 - C-282/22, EU:C:2023:312, Rz 31; siehe auch --s.a.-- EuGH-Urteil Finanzamt X vom 04.05.2023 - C-516/21, EU:C:2023:372, Rz 38).
  • Generalanwalt beim EuGH, 19.12.2024 - C-427/23

    Határ Diszkont - Vorlage zur Vorabentscheidung - Mehrwertsteuer - …

    {FN:2} Vgl. zu diesen Fragen jüngst Urteile vom 4. März 2021, Frenetikexito (C-581/19, EU:C:2021:167), und vom 20. April 2023, Dyrektor Krajowej Informacji Skarbowej (C-282/22, EU:C:2023:312).

    Vgl. auch meine Schlussanträge in der Rechtssache Frenetikexito (C-581/19, EU:C:2020:855 Nrn. 14 bis 47, wo sich mehrere Verweise auf die Rechtsprechung finden).

    Vgl. auch meine Schlussanträge in der Rechtssache Frenetikexito (C-581/19, EU:C:2020:855, Nr. 16 ff. mit weiteren Nachweisen aus der Rechtsprechung).

    Vgl. auch meine Schlussanträge in der Rechtssache Frenetikexito (C-581/19, EU:C:2020:855, Nrn. 16 ff. mit weiteren Nachweisen aus der Rechtsprechung).

    {FN:22} Vgl. hierzu meine Schlussanträge in der Rechtssache Frenetikexito (C-581/19, EU:C:2020:855, Nr. 41 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    {FN:24} Vgl. meine Schlussanträge in der Rechtssache Frenetikexito (C-581/19, EU:C:2020:855, Nr. 39 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    {FN:25} Vgl. meine Schlussanträge in der Rechtssache Frenetikexito (C-581/19, EU:C:2020:855, Nr. 43 und die dort angeführte Rechtsprechung).

  • FG Münster, 13.03.2025 - 5 K 894/22

    Umsatzsteuer - Steuerbefreiung von Beförderungsleistungen durch …

    Nach der Rechtsprechung des EuGH darf jedoch im Interesse eines funktionierenden Mehrwertsteuersystems ein Umsatz, der eine wirtschaftlich einheitliche Leistung darstellt, nicht künstlich aufgespalten werden (EuGH-Urteile vom 25.2.1999 Rs. C-349/96 Card Protection Plan Ltd, HFR 1999, 421; vom 4.3.2021 Rs. C-581/19 Frenetikexito, BFH/NV 2021, 749;… BFH-Urteil vom 17.7.2024 XI R 8/21, BFH/NV 2024, 1397).

    Deshalb liegt eine einheitliche Leistung dann vor, wenn mehrere Einzelleistungen oder Handlungen des Steuerpflichtigen für den Leistungsempfänger so eng miteinander verbunden sind, dass sie objektiv eine einzige untrennbare wirtschaftliche Leistung bilden, deren Aufspaltung wirklichkeitsfremd wäre (vgl. EuGH-Urteile vom 4.3.2021 Rs. C-581/19 Frenetikexito, BFH/NV 2021, 749;… vom 2.7.2020 Rs. C-231/19, Blackrock Investment Management [UK], BFH/NV 2020, 1231;… BFH-Urteile vom 19.4.2012 V R 35/11, BFH/NV 2012, 1834;… vom 17.7.2024 XI R 8/21, BFH/NV 2024, 1397).

    Rn. 105 Ein wirtschaftlicher Vorgang stellt insbesondere dann eine einheitliche Leistung dar, wenn ein oder mehrere Teile als die Hauptleistung, andere Teile dagegen als Nebenleistungen anzusehen sind (EuGH-Urteile vom 27.10.2005 Rs. C-41/04 Levob Verzekeringen und OV Bank, HFR 2006, 95; vom 25.2.1999 Rs. C-349/96 Card Protection Plan, HFR 1999, 421; vom 4.3.2021 Rs. C-581/19 Frenetikexito, BFH/NV 2021, 749;… BFH-Urteil vom 19.4.2012 V R 35/11, BFH/NV 2012, 1834).

    Das zweite Kriterium zielt ab auf die Berücksichtigung des jeweiligen Wertes jeder der Leistungen, aus denen sich der wirtschaftliche Vorgang zusammensetzt, wobei sich der eine im Verhältnis zum anderen als gering oder gar marginal herausstellt (EuGH-Urteile vom 4.3.2021 Rs. C-581/19 Frenetikexito, BFH/NV 2021, 749; vom 25.3.2021 Rs. C-907/19 Q-GmbH, HFR 2021, 626;… vom 4.5.2023 Rs. C-516/21 Finanzamt X () und machines fixés à demeure, BFH/NV 2023, 943; vgl. auch BFH-Urteil vom 10.1.2024 XI R 11/23 (XI R 34/20), BStBl. II 2024, 601).

    Das bedeutet, dass bei einer Leistung, bei der ein oder mehrere Teile als die Hauptleistung, andere Teile dagegen als Nebenleistungen anzusehen sind, die Nebenleistung das umsatzsteuerliche Schicksal der Hauptleistung teilt (EuGH-Urteile vom 4.3.2021 Rs. C-581/19 Frenetikexito, BFH/NV 2021, 749, m.w.N.; vom 25.3.2021 Rs. C-907/19 Q-GmbH, HFR 2021, 626).

  • EuGH, 05.10.2023 - C-505/22

    Deco Proteste - Editores - Vorlage zur Vorabentscheidung - Steuerrecht - …

    Es ist davon auszugehen, dass eine einheitliche Leistung dann vorliegt, wenn mehrere Einzelleistungen oder Handlungen des Steuerpflichtigen für den Kunden so eng miteinander verbunden sind, dass sie objektiv eine einzige untrennbare wirtschaftliche Leistung bilden, deren Aufspaltung wirklichkeitsfremd wäre (Urteil vom 4. März 2021, Frenetikexito, C-581/19, EU:C:2021:167, Rn. 38 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    Die anderen, die materieller Art sind und keine entscheidende Bedeutung haben, unterstützen gegebenenfalls die Analyse der erstgenannten Elemente; dazu gehören die getrennte oder gemeinsame Zugänglichkeit der in Rede stehenden Leistungen oder eine einheitliche oder getrennte Abrechnung (Urteil vom 4. März 2021, Frenetikexito, C-581/19, EU:C:2021:167, Rn. 39 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    Rn. 22 Zweitens stellt ein wirtschaftlicher Vorgang dann eine einheitliche Leistung dar, wenn ein oder mehrere Teile als die Hauptleistung, andere Teile dagegen als Nebenleistungen anzusehen sind, die das steuerliche Schicksal der Hauptleistung teilen (Urteil vom 4. März 2021, Frenetikexito, C-581/19, EU:C:2021:167, Rn. 40 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    So ist eine Leistung als Nebenleistung zu einer Hauptleistung anzusehen, wenn sie für die Kundschaft keinen eigenen Zweck, sondern das Mittel darstellt, um die Hauptleistung des Leistungserbringers unter optimalen Bedingungen in Anspruch zu nehmen (Urteil vom 4. März 2021, Frenetikexito, C-581/19, EU:C:2021:167, Rn. 41 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    Rn. 24 Das zweite Kriterium, das in Wirklichkeit ein Indiz für das erste darstellt, zielt auf die Berücksichtigung des jeweiligen Werts jeder der Leistungen, aus denen sich der wirtschaftliche Vorgang zusammensetzt, wobei sich der eine im Verhältnis zum anderen als gering oder gar marginal herausstellt (Urteil vom 4. März 2021, Frenetikexito, C-581/19, EU:C:2021:167, Rn. 42 und die dort angeführte Rechtsprechung).

  • EuGH, 17.09.2026 - C-722/24

    Vorlage zur Vorabentscheidung - Elektrizitätsbinnenmarkt - Richtlinie (EU) …

    Rn. 47 Der Gerichtshof kann diesem Gericht jedoch alle Hinweise zur Auslegung des Unionsrechts geben, die für die Entscheidung der bei ihm anhängigen Rechtssachen von Nutzen sein können (Urteil vom 4. März 2021, Frenetikexito, C-581/19, EU:C:2021:167, Rn. 36 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • BFH, 13.11.2025 - V R 4/23

    Zur Umsatzbesteuerung von Leistungen eines gemeinnützigen Sportvereins

    Zum anderen kann sich eine einheitliche Leistung daraus ergeben, dass zwei oder mehrere Handlungen oder Einzelleistungen des Steuerpflichtigen für den Kunden so eng miteinander verbunden sind, dass sie objektiv einen einzigen untrennbaren wirtschaftlichen Vorgang bilden, dessen Aufspaltung wirklichkeitsfremd wäre (ständige Rechtsprechung, vgl. z.B. EuGH-Urteil Frenetikexito vom 04.03.2021 - C-581/19, EU:C:2021:167, Rz 37 bis 42; BFH-Urteile vom 14.02.2019 - V R 22/17, BFHE 264, 83, BStBl II 2019, 350, Rz 15 ff.;… vom 16.03.2023 - V R 17/21, BFH/NV 2023, 965, Rz 18; vom 18.01.2024 - V R 4/22, BFHE 283, 520, BStBl II 2025, 638, Rz 15, und vom 19.12.2024 - V R 10/22, zur amtlichen Veröffentlichung bestimmt, Rz 18).
  • Generalanwalt beim EuGH, 08.12.2022 - C-516/21

    Finanzamt X () und machines fixés à demeure) - Vorlage zur Vorabentscheidung - …

  • EuGH, 20.04.2023 - C-282/22

    Dyrektor Krajowej lnformacji Skarbowej - Vorlage zur Vorabentscheidung - …

  • BFH, 26.01.2022 - XI R 19/19

    Zur umsatzsteuerrechtlichen Behandlung eines bei Überlassung von elektronischen …

  • BFH, 30.06.2022 - V R 36/20

    Steuerbarer und steuerpflichtiger Verzicht auf das Recht zur Privatliquidation

  • EuGH, 13.06.2024 - C-533/22

    Adient - Vorlage zur Vorabentscheidung - Steuerrecht - Gemeinsames …

  • BFH, 09.07.2025 - XI R 29/23

    Kostenloser erstmaliger Zugang zum E-Abo einer Zeitung in den Jahren 2009 bis …

  • BFH, 22.01.2025 - XI R 19/23

    Aufteilung eines einheitlichen Gesamtentgelts auf Liefergegenstände mit …

  • BFH, 19.12.2024 - V R 10/22

    Steuerbefreiung von in einem Krankenhaus erbrachten medizinischen Leistungen

  • BFH, 25.09.2024 - XI R 17/21

    Umsatzsteuerbefreiung für Haarwurzeltransplantationen bei Haarausfall (Alopezie)

  • BFH, 18.10.2023 - XI B 41/23

    Reichweite der Steuerbefreiung des § 4 Nr. 20 Buchst. a UStG im Falle des …

  • EuGH, 03.06.2021 - C-182/20

    Administraţia Judeţeană a Finanţelor Publice Suceava u.a. - …

  • Generalanwalt beim EuGH, 23.09.2021 - C-228/20

    I (Exonération de TVA des prestations hospitalières) - Vorlage zur …

  • EuGH, 04.07.2024 - C-179/23

    Credidam - Vorlage zur Vorabentscheidung - Mehrwertsteuer - Richtlinie …

  • EuGH, 18.04.2024 - C-89/23

    Companhia União de Crédito Popular - Vorlage zur Vorabentscheidung - Gemeinsames …

  • EuGH, 23.03.2021 - C-581/19

    Frenetikexito

  • EuGH, 13.01.2022 - C-513/20

    Termas Sulfurosas de Alcafache - Vorlage zur Vorabentscheidung - Gemeinsames …

  • Generalanwalt beim EuGH, 03.04.2025 - C-232/24

    Kosmiro - Vorlage zur Vorabentscheidung - Mehrwertsteuer - Richtlinie 2006/112/EG …

  • BFH, 01.02.2022 - V B 45/21

    Umsatzsteuer: Umsatzsteuerpflicht für die Erstellung von Lehrbriefen

  • FG Rheinland-Pfalz, 23.11.2021 - 3 K 1844/20

    Umsatzsteuerliche Beurteilung einer sog. "Unterverpachtung" von Waldflächen

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Rechtsprechung
   Generalanwalt beim EuGH, 22.10.2020 - C-581/19   

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https://dejure.org/2020,31717
Generalanwalt beim EuGH, 22.10.2020 - C-581/19 (https://dejure.org/2020,31717)
Generalanwalt beim EuGH, Entscheidung vom 22.10.2020 - C-581/19 (https://dejure.org/2020,31717)
Generalanwalt beim EuGH, Entscheidung vom 22. Oktober 2020 - C-581/19 (https://dejure.org/2020,31717)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Europäischer Gerichtshof

    Frenetikexito

    Vorabentscheidungsverfahren - Richtlinie 2006/112/EG - Gemeinsames Mehrwertsteuersystem - Mehrheit von Leistungen - Qualifikation als einheitlicher Umsatz - Komplexe Leistung - Nebenleistung zur Hauptleistung - Zwei selbständige Leistungen - Mehrwertsteuerbefreiung - ...

  • Europäischer Gerichtshof

    Frenetikexito

    Vorabentscheidungsverfahren - Richtlinie 2006/112/EG - Gemeinsames Mehrwertsteuersystem - Mehrheit von Leistungen - Qualifikation als einheitlicher Umsatz - Komplexe Leistung - Nebenleistung zur Hauptleistung - Zwei selbständige Leistungen - Mehrwertsteuerbefreiung - ...

  • rechtsportal.de

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (6)Zitiert selbst (55)

  • BFH, 17.07.2024 - XI R 8/21

    Vorsteuerabzug bei Lieferung von Mieterstrom

    Rn. 31 d) Der Hinweis des FA auf die Ausführungen der Generalanwältin Kokott in Rz 41 bis 42 ihrer Schlussanträge vom 22.10.2020 in der Rechtssache Frenetikexito vom 04.03.2021 - C-581/19, EU:C:2020:855 greift schon deshalb nicht durch, weil auch die Generalanwältin dort ausführt, dass untypische Mietnebenleistungen nur im Ausnahmefall den Charakter einer unselbständigen Nebenleistung aufweisen dürften.
  • Generalanwalt beim EuGH, 19.12.2024 - C-427/23

    Határ Diszkont - Vorlage zur Vorabentscheidung - Mehrwertsteuer - …

    Vgl. auch meine Schlussanträge in der Rechtssache Frenetikexito (C-581/19, EU:C:2020:855 Nrn. 14 bis 47, wo sich mehrere Verweise auf die Rechtsprechung finden).

    Vgl. auch meine Schlussanträge in der Rechtssache Frenetikexito (C-581/19, EU:C:2020:855, Nr. 16 ff. mit weiteren Nachweisen aus der Rechtsprechung).

    Vgl. auch meine Schlussanträge in der Rechtssache Frenetikexito (C-581/19, EU:C:2020:855, Nrn. 16 ff. mit weiteren Nachweisen aus der Rechtsprechung).

    {FN:22} Vgl. hierzu meine Schlussanträge in der Rechtssache Frenetikexito (C-581/19, EU:C:2020:855, Nr. 41 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    {FN:24} Vgl. meine Schlussanträge in der Rechtssache Frenetikexito (C-581/19, EU:C:2020:855, Nr. 39 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    {FN:25} Vgl. meine Schlussanträge in der Rechtssache Frenetikexito (C-581/19, EU:C:2020:855, Nr. 43 und die dort angeführte Rechtsprechung).

  • Generalanwalt beim EuGH, 22.05.2025 - C-234/24

    Brose Prievidza - Vorlage zur Vorabentscheidung - Gemeinsames …

    {FN:14} Siehe meine Schlussanträge in der Rechtssache Frenetikexito (C-581/19, EU:C:2020:855, Nr. 16 und die dort zitierte Rechtsprechung).

    {FN:15} Siehe meine Schlussanträge in der Rechtssache Frenetikexito (C-581/19, EU:C:2020:855, Nr. 18); vgl. Urteil vom 4. September 2019, KPC Herning (…C-71/18, EU:C:2019:660, Rn. 44), in diesem Sinne auch Urteil vom 17. Januar 2013, BGŻ Leasing (…C-224/11, EU:C:2013:15, Rn. 42).

    {FN:18} Siehe meine Schlussanträge in der Rechtssache Frenetikexito (C-581/19, EU:C:2020:855, Nr. 34) sowie Urteile vom 18. Januar 2018, Stadion Amsterdam (…C-463/16, EU:C:2018:22, Rn. 23), vom 10. November 2016, Baštová (…C-432/15, EU:C:2016:855, Rn. 71), vom 21. Februar 2008, Part Service (…C-425/06, EU:C:2008:108, Rn. 52), vom 15. Mai 2001, Primback (…C-34/99, EU:C:2001:271, Rn. 45), und vom 25. Februar 1999, CPP (…C-349/96, EU:C:1999:93, Rn. 30).

    {FN:23} Siehe dazu auch meine Schlussanträge in der Rechtssache Frenetikexito (C-581/19, EU:C:2020:855, Nr. 22).

    {FN:29} Vgl. dazu ausführlich meine Schlussanträge in der Rechtssache Frenetikexito (C-581/19, EU:C:2020:855, Nrn. 44 ff.).

  • Generalanwalt beim EuGH, 06.03.2025 - C-808/23

    Vorabentscheidungsersuchen - Steuerrecht - Gemeinsames Mehrwertsteuersystem …

    {FN:11} Siehe meine Schlussanträge in der Rechtssache Frenetikexito (C-581/19, EU:C:2020:855, Nr. 16 und die dort zitierte Rechtsprechung).

    {FN:12} Siehe meine Schlussanträge in der Rechtssache Frenetikexito (C-581/19, EU:C:2020:855, Nr. 18); vgl. Urteil vom 4. September 2019, KPC Herning (…C-71/18, EU:C:2019:660, Rn. 44), in diesem Sinne auch Urteil vom 17. Januar 2013, BGŻ Leasing (…C-224/11, EU:C:2013:15, Rn. 42).

    {FN:14} Siehe meine Schlussanträge in der Rechtssache Frenetikexito (C-581/19, EU:C:2020:855, Nrn. 20 und 21).

    {FN:15} Siehe meine Schlussanträge in der Rechtssache Frenetikexito (C-581/19, EU:C:2020:855, Nr. 34) sowie Urteile vom 18. Januar 2018, Stadion Amsterdam (…C-463/16, EU:C:2018:22, Rn. 23), vom 10. November 2016, Baštová (…C-432/15, EU:C:2016:855, Rn. 71), vom 21. Februar 2008, Part Service (…C-425/06, EU:C:2008:108, Rn. 52), vom 15. Mai 2001, Primback (…C-34/99, EU:C:2001:271, Rn. 45), und vom 25. Februar 1999, CPP (…C-349/96, EU:C:1999:93, Rn. 30).

    {FN:20} Siehe dazu auch meine Schlussanträge in der Rechtssache Frenetikexito (C-581/19, EU:C:2020:855, Nr. 22).

  • Generalanwalt beim EuGH, 08.12.2022 - C-516/21

    Finanzamt X () und machines fixés à demeure) - Vorlage zur Vorabentscheidung - …

    {FN:33} Für eine ausführliche und systematische Analyse verweise ich hier auf die Schlussanträge der Generalanwältin Kokott in der Rechtssache Frenetikexito (C-581/19, EU:C:2020:855, Nrn. 20 ff.).

    {FN:35} Schlussanträge der Generalanwältin Kokott in der Rechtssache Frenetikexito (C-581/19, EU:C:2020:855, Nr. 25).

  • Generalanwalt beim EuGH, 25.09.2025 - C-409/24

    Vorlage zur Vorabentscheidung - Mehrwertsteuer - Richtlinie 2006/112/EG - …

    {FN:14} Diese Ausnahmen wurden in den Schlussanträgen der Generalanwältin Kokott in der Rechtssache Frenetikexito (C-581/19, EU:C:2020:855, Nrn. 21 ff.) ausführlich erläutert.
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Rechtsprechung
   EuGH, 23.03.2021 - C-581/19   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2021,6885
EuGH, 23.03.2021 - C-581/19 (https://dejure.org/2021,6885)
EuGH, Entscheidung vom 23.03.2021 - C-581/19 (https://dejure.org/2021,6885)
EuGH, Entscheidung vom 23. März 2021 - C-581/19 (https://dejure.org/2021,6885)
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Wird zitiert von ... (0)Zitiert selbst (1)

  • EuGH, 04.03.2021 - C-581/19

    Frenetikexito - Vorlage zur Vorabentscheidung - Steuerrecht - Mehrwertsteuer - …

    Auszug aus EuGH, 23.03.2021 - C-581/19
    Rn. 1 Le 4 mars 2021, 1a Cour (troisième chambre) a rendu l'arrêt Frenetikexito (C-581/19, EU:C:2021:167).

    1) Le point 33 de l'arrêt du 4 mars 2021, Frenetikexito (C-581/19, EU:C:2021:167), doit être rectifié comme suit :.

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