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Weitere Entscheidungen unten: BGH, 28.05.2020 | BGH, 11.04.2019 | BGH, 10.11.2022

Rechtsprechung
   BGH, 27.03.2025 - I ZR 186/17   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2025,6104
BGH, 27.03.2025 - I ZR 186/17 (https://dejure.org/2025,6104)
BGH, Entscheidung vom 27.03.2025 - I ZR 186/17 (https://dejure.org/2025,6104)
BGH, Entscheidung vom 27. März 2025 - I ZR 186/17 (https://dejure.org/2025,6104)
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Volltextveröffentlichungen (15)

  • bundesgerichtshof.de PDF

    App-Zentrum III

  • rechtsinformationen.bund.de

    Lauterkeitsrechtlicher Unterlassungsanspruch gegen die Präsentation der unter dem Button "Sofort spielen" gegebenen Hinweise im Facebook-App-Zentrum - App-Zentrum III

  • rechtsprechung-im-internet.de

    App-Zentrum III

    Art 12 Abs 1 S 1 EUV 2016/679, Art 13 Abs 1 Buchst c EUV 2016/679, Art 13 Abs 1 Buchst e EUV 2016/679, Art 80 Abs 2 EUV 2016/679, § 5a Abs 1 UWG
    Lauterkeitsrechtlicher Unterlassungsanspruch gegen die Präsentation der unter dem Button "Sofort spielen" gegebenen Hinweise im Facebook-App-Zentrum - App-Zentrum III

  • IWW

    § 8 Abs. 1 UWG, § ... 3 Abs. 1 UWG, § 4 Nr. 11 UWG, § 3a UWG, § 28 Abs. 3 Satz 1, § 4, § 4a Abs. 1 Satz 1 und 2 BDSG, Art. 4 Abs. 1 Buchst. a der Richtlinie 95/46/EG, § 4a Abs. 1, 2, § 28 Abs. 3 Satz 1 BDSG, § 1 UKlaG, § 307 BGB, § 12 Abs. 1 Satz 2 UWG, § 545 Abs. 2 ZPO, Art. 5 Nr. 3 der Brüssel-I-VO, Art. 7 Nr. 2 Brüssel-Ia, Art. 60 Abs. 1 Buchst. a Brüssel-I-VO, Art. 63 Abs. 1 Buchst. a Brüssel-Ia, Art. 5 Nr. 3 Brüssel-I-VO, § 8 Abs. 3 Nr. 3 UWG, § 3 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 UKlaG, Art. 99 Abs. 2 DSGVO, § 2 Abs. 2 Nr. 13 UKlaG, Art. 80 Abs. 2 DSGVO, Art. 77 DSGVO, Art. 78, 79 DSGVO, Art. 79 DSGVO, Art. 80 Abs. 1 DSGVO, Art. 4 Nr. 1 DSGVO, Art. 12 Abs. 1 Satz 1, Art. 13 Abs. 1 Buchst. c und e DSGVO, § 8 Abs. 1 Satz 1 UWG, § 5a Abs. 2 UWG, § 5a Abs. 1 UWG, Art. 4 Abs. 1 Buchst. a Satz 1 der Richtlinie 95/46/EG, Art. 12 Abs. 1 Satz 1 DSGVO, Art. 13, 14 DSGVO, Art. 15 bis 22, Art. 34 DSGVO, Art. 13 Abs. 1 DSGVO, § 5a Abs. 2 Nr. 3 UWG, § 5a Abs. 1, 2 Nr. 3 UWG, § 5a Abs. 4 UWG, § 5b Abs. 4 UWG, Art. 7 Abs. 5 der Richtlinie 2005/29/EG, Anhangs II der Richtlinie 2005/29/EG, Art. 2 Buchst. f der Richtlinie 2000/31/EG, § 5a UWG, § 2 Abs. 1 Nr. 1 UWG, Art. 10 der Richtlinie 95/46/EG, Richtlinie 95/46/EG, Art. 1 der Richtlinie 95/46/EG, Art. 1 Abs. 1 DSGVO, Art. 1 Abs. 3 DSGVO, § 5a Abs. 1 Nr. 1 UWG, § 5a Abs. 1 Nr. 2 UWG, § 559 Abs. 1 Satz 1 ZPO, §§ 305 ff. BGB, § 307 Abs. 1 Satz 1 BGB, § 307 Abs. 1 Satz 2 BGB, § 307 Abs. 2 BGB, § 305 Abs. 1 Satz 1 BGB, § 305 Abs. 1 BGB, § 307 Abs. 1 BGB, § 307 Abs. 2 Nr. 1 BGB, §§ 291, 288 Abs. 1 Satz 2 BGB, § 97 Abs. 1 ZPO

  • Betriebs-Berater

    App-Zentrum III

  • kanzlei.biz

    App-Zentrum III

  • Verbraucherzentrale Bundesverband PDF

    Bundesgerichtshof-Urteil zu Datenschutzverstoß: vzbv gewinnt Verfahren gegen Meta

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de
  • rechtsportal.de

    Verstoß gegen die datenschutzrechtlichen Informationspflichten gemäß Art. 12 Abs. 1 Satz 1, Art. 13 Abs. 1 Buchst. c und e DSGVO ; Verstoß gegen Lauterkeitsrecht unter dem Gesichtspunkt des Vorenthaltens einer wesentlichen Information gemäß § 5a Abs. 1 UWG ; Wirtschaftliche ...

  • wrp (Wettbewerb in Recht und Praxis)(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Wettbewerbsrecht/Datenschutzrecht: App-Zentrum III

  • datenbank.nwb.de

    App-Zentrum III

Kurzfassungen/Presse (16)

  • bundesgerichtshof.de (Pressemitteilung)

    Verbraucherschutzverbände und Mitbewerber sind befugt, Verstöße gegen das Datenschutzrecht im Wege einer wettbewerbsrechtlichen Klage vor den Zivilgerichten zu verfolgen

  • MIR - Medien Internet und Recht (Kurzmitteilung)

    App-Zentrum & Lindenapotheke - Verbraucherschutzverbände und Mitbewerber können grundsätzlich befugt sein, Verstöße gegen die DSGVO wettbewerbsrechtlich zu verfolgen

    Kostenlosen MIR-Newsletter abonnieren - Anzeige
  • lto.de (Kurzinformation)

    Meta verliert vor dem BGH: Verbraucherschützer dürfen Datenschutz einklagen

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Die Datenschutzverstöße von Facebook - und die Klagebefugnis der Verbraucherverbände

  • Verbraucherzentrale Bundesverband (Kurzinformation)

    Bundesgerichtshof-Urteil zu Datenschutzverstoß: vzbv gewinnt Verfahren gegen Meta

  • beck-aktuell.de (Kurzinformation)

    Verbraucherschützer dürfen gegen Datenschutz-Verstöße klagen

  • computerundrecht.de (Kurzinformation)

    Verbraucherschutzverbände zu wettbewerbsrechtlichen Klagen wegen Verstößen gegen das Datenschutzrecht befugt

  • otto-schmidt.de (Kurzinformation)

    Verbraucherschutzverbände zu wettbewerbsrechtlichen Klagen wegen Verstößen gegen das Datenschutzrecht befugt

  • iprspr.mpipriv.de (Auszüge)

    EuGVVO 1215/2012 Art. 7; EuGVVO 1215/2012 Art. 63; EUGVVO 44/2001 Art. 5; EUGVVO 44/2001 Art. 60; ZPO § 545
    Zuständigkeit ---> Besonderer Deliktsgerichtsstand; Außervertragliche Schuldverhältnisse ---> Unerlaubte Handlungen, Gefährdungshaftung; Unlauterer Wettbewerb und Kartellrecht -->ab 2020--> ---> Lauterkeitsrecht

  • tp-presseagentur.de (Kurzinformation)

    Verbraucherschutzverbände und Mitbewerber sind befugt, Verstöße gegen das Datenschutzrecht im Wege einer wettbewerbsrechtlichen Klage vor den Zivilgerichten zu verfolgen

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Verbraucherschutzverbände und Mitbewerber können DSGVO-Verstöße wettbewerbsrechtlich verfolgen

  • bundesgerichtshof.de (Pressemitteilung - vor Ergehen der Entscheidung)

    Befugnis von Verbraucherschutzverbänden zur Verfolgung von Verstößen gegen das Datenschutzrecht

  • bundesgerichtshof.de (Pressemitteilung - vor Ergehen der Entscheidung)

    Verfahren gegen Facebook wegen Verstößen gegen Datenschutzrecht

  • bundesgerichtshof.de (Pressemitteilung - vor Ergehen der Entscheidung)

    Zulässigkeit der Datenübermittlung von Facebook an Betreiber kostenloser Computerspiele

  • bundesgerichtshof.de (Pressemitteilung - vor Ergehen der Entscheidung)
  • lto.de (Kurzinformation zum Verfahren - vor Ergehen der Entscheidung)

    Datenschutz-Verhandlung am BGH: Verbraucherschützer dürfen auf Klagerecht hoffen

Besprechungen u.ä.

  • lto.de (Kurzaufsatz mit Bezug zum Verfahren - vor Ergehen der Entscheidung)

    Einwilligung im Datenschutz: Was Nutzer wissen müssen

Sonstiges

  • wbs.legal (Sonstiges)

    Darf Facebook Daten an Betreiber kostenloser Computerspiele übermitteln?

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2025, 1958
  • ZIP 2025, 1426
  • GRUR 2025, 653
  • WM 2025, 984
 
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Wird zitiert von ... (22)Zitiert selbst (29)

  • EuGH, 28.04.2022 - C-319/20

    Verbraucherschutzverbände können gegen Verletzungen des Schutzes …

    Auszug aus BGH, 27.03.2025 - I ZR 186/17
    Rn. 9 Der Gerichtshof der Europäischen Union hat hierüber durch Urteil vom 28. April 2022 (C-319/20, GRUR 2022, 920 = WRP 2022, 684 - Meta Platforms Ireland) wie folgt entschieden:.

    Dies bestimmt sich danach, ob die maßgeblichen Bestimmungen des deutschen Rechts über die Klagebefugnis gemäß § 8 Abs. 3 Nr. 3 UWG und gemäß § 3 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 UKlaG mit den in Art. 80 Abs. 2 DSGVO geregelten Voraussetzungen vereinbar sind (vgl. EuGH, GRUR 2022, 920 [juris Rn. 49 und 62] - Meta Platforms Ireland;… BGH, GRUR 2023, 193 [juris Rn. 10] - App-Zentrum II).

    Rn. 29 bb) Der Gerichtshof der Europäischen Union hat entschieden, dass Art. 80 Abs. 2 DSGVO eine geeignete Grundlage für die Verfolgung von Verstößen gegen die Datenschutz-Grundverordnung durch Verbände nach dem Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb und dem Unterlassungsklagengesetz bilden kann (vgl. EuGH, GRUR 2022, 920 [juris Rn. 79] - Meta Platforms Ireland).

    Damit die in Art. 80 Abs. 2 DSGVO vorgesehene Verbandsklage erhoben werden kann, müssen die Mitgliedstaaten von der ihnen durch diese Bestimmung eingeräumten Möglichkeit Gebrauch machen, diese Art der Vertretung betroffener Personen in ihrem nationalen Recht vorzusehen (vgl. EuGH, GRUR 2022, 920 [juris Rn. 59] - Meta Platforms Ireland).

    Dieser Spielraum ist im Wege der Auslegung unter Berücksichtigung des Wortlauts des Art. 80 Abs. 2 DSGVO sowie der Systematik und der Ziele der Datenschutz-Grundverordnung zu ermitteln (vgl. EuGH, GRUR 2022, 920 [juris Rn. 62] - Meta Platforms Ireland).

    Dabei ist zu berücksichtigen, dass die in Art. 80 Abs. 2 DSGVO den Mitgliedstaaten eröffnete Möglichkeit, ein Verfahren einer Verbandsklage gegen den mutmaßlichen Verletzer des Schutzes personenbezogener Daten vorzusehen, an eine Reihe von Anforderungen an den persönlichen und sachlichen Anwendungsbereich geknüpft ist (EuGH, GRUR 2022, 920 [juris Rn. 63] - Meta Platforms Ireland).

    Der Kläger erfüllt als Verband zur Wahrung von Verbraucherinteressen die in Art. 80 Abs. 1 DSGVO an die Klagebefugnis einer Einrichtung, Organisation oder Vereinigung ohne Gewinnerzielungsabsicht zu stellenden Anforderungen (vgl. EuGH, GRUR 2022, 920 [juris Rn. 65 f. und 79] - Meta Platforms Ireland;… GRUR 2024, 1357 [juris Rn. 41] - Meta Platforms Ireland [Verbandsklage];… BGH, GRUR 2023, 193 [juris Rn. 16] - App-Zentrum II).

    Insoweit ist unschädlich, dass der Kläger seine Klage unabhängig von der konkreten Verletzung von Datenschutzrechten einer betroffenen Person und ohne Auftrag einer solchen Person erhoben hat (…vgl. BGH, GRUR 2020, 896 [juris Rn. 7] - App-Zentrum I;… GRUR 2023, 193 [juris Rn. 18] - App-Zentrum II; EuGH, GRUR 2022, 920 [juris Rn. 36] - Meta Platforms Ireland), sondern Gegenstand des Klagebegehrens allein die abstrakte Überprüfung der Präsentation des App-Zentrums durch die Beklagte am objektivrechtlichen Maßstab des Datenschutzrechts ist.

    Unter diesen Umständen kann die Benennung einer Kategorie oder Gruppe von Personen, die von einer solchen Verarbeitung betroffen sind, für die Erhebung einer solchen Verbandsklage ausreichen (vgl. EuGH, GRUR 2022, 920 [juris Rn. 68 f.] - Meta Platforms Ireland;… BGH, GRUR 2023, 193 [juris Rn. 18] - App-Zentrum II).

    Rn. 42 dd) Einer Klagebefugnis nach Maßgabe von Art. 80 Abs. 2 DSGVO steht außerdem nicht entgegen, dass der Kläger mit einem Verstoß gegen die Vorschriften zum Schutz der personenbezogenen Daten der Verbraucher zugleich einen Verstoß gegen andere Vorschriften zum Schutz der Verbraucher und zur Bekämpfung unlauterer Geschäftspraktiken beanstandet (vgl. EuGH, GRUR 2022, 920 [juris Rn. 66 und Rn. 77 bis 82] - Meta Platforms Ireland;… BGH, GRUR 2023, 193 [juris Rn. 19] - App-Zentrum II).

  • BGH, 10.11.2022 - I ZR 186/17

    BGH legt EuGH erneut eine Frage zur Klagebefugnis von Verbraucherschutzverbänden …

    Auszug aus BGH, 27.03.2025 - I ZR 186/17
    Rn. 11 Der Senat hat mit Beschluss vom 10. November 2022 (I ZR 186/17, GRUR 2023, 193 = WRP 2023, 189 - App-Zentrum II) erneut das Verfahren ausgesetzt und dem Gerichtshof der Europäischen Union zur Auslegung von Art. 80 Abs. 2 DSGVO die folgende Frage zur Vorabentscheidung vorgelegt:.

    Rn. 28 aa) Ausgehend vom Klagebegehren des Klägers, der als Verbraucherverband die Verletzung einer die Beklagte treffenden Informationspflicht über Zweck und Umfang einer Einwilligung des Nutzers in die Verarbeitung seiner personenbezogenen Daten geltend macht (…vgl. BGH, GRUR 2020, 896 [juris Rn. 19] - App-Zentrum I), hängt im Streitfall die Zulässigkeit der Klage davon ab, ob qualifizierten Einrichtungen nach Inkrafttreten der Datenschutz-Grundverordnung gemäß § 8 Abs. 3 Nr. 3 UWG und § 3 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 UKlaG die Befugnis zusteht, wegen Verstößen gegen diese Verordnung unabhängig von der konkreten Verletzung von Rechten einzelner betroffener Personen und ohne Auftrag einer betroffenen Person wegen Verstößen gegen das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb, ein Verbraucherschutzgesetz im Sinne von § 2 Abs. 2 Nr. 13 UKlaG und der Verwendung einer unwirksamen Allgemeinen Geschäftsbedingung gemäß § 1 UKlaG im Wege einer Klage vor den Zivilgerichten vorzugehen (…BGH, GRUR 2020, 896 [juris Rn. 17 und Rn. 55 bis 62] - App-Zentrum I; GRUR 2023, 193 [juris Rn. 11] - App-Zentrum II).

    Dies bestimmt sich danach, ob die maßgeblichen Bestimmungen des deutschen Rechts über die Klagebefugnis gemäß § 8 Abs. 3 Nr. 3 UWG und gemäß § 3 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 UKlaG mit den in Art. 80 Abs. 2 DSGVO geregelten Voraussetzungen vereinbar sind (…vgl. EuGH, GRUR 2022, 920 [juris Rn. 49 und 62] - Meta Platforms Ireland; BGH, GRUR 2023, 193 [juris Rn. 10] - App-Zentrum II).

    Der Kläger erfüllt als Verband zur Wahrung von Verbraucherinteressen die in Art. 80 Abs. 1 DSGVO an die Klagebefugnis einer Einrichtung, Organisation oder Vereinigung ohne Gewinnerzielungsabsicht zu stellenden Anforderungen (…vgl. EuGH, GRUR 2022, 920 [juris Rn. 65 f. und 79] - Meta Platforms Ireland;… GRUR 2024, 1357 [juris Rn. 41] - Meta Platforms Ireland [Verbandsklage]; BGH, GRUR 2023, 193 [juris Rn. 16] - App-Zentrum II).

    Insoweit ist unschädlich, dass der Kläger seine Klage unabhängig von der konkreten Verletzung von Datenschutzrechten einer betroffenen Person und ohne Auftrag einer solchen Person erhoben hat (…vgl. BGH, GRUR 2020, 896 [juris Rn. 7] - App-Zentrum I; GRUR 2023, 193 [juris Rn. 18] - App-Zentrum II;… EuGH, GRUR 2022, 920 [juris Rn. 36] - Meta Platforms Ireland), sondern Gegenstand des Klagebegehrens allein die abstrakte Überprüfung der Präsentation des App-Zentrums durch die Beklagte am objektivrechtlichen Maßstab des Datenschutzrechts ist.

    Unter diesen Umständen kann die Benennung einer Kategorie oder Gruppe von Personen, die von einer solchen Verarbeitung betroffen sind, für die Erhebung einer solchen Verbandsklage ausreichen (…vgl. EuGH, GRUR 2022, 920 [juris Rn. 68 f.] - Meta Platforms Ireland; BGH, GRUR 2023, 193 [juris Rn. 18] - App-Zentrum II).

    Rn. 36 (b) Die von der Gestaltung des App-Zentrums angesprochenen Nutzer der Internetplattform Facebook, die an der Durchführung eines dort angebotenen Spiels interessiert waren und deshalb potentiell durch Betätigung des Buttons "Sofort spielen" ihre Einwilligung in die Verarbeitung ihrer personenbezogenen Daten erklären konnten, sind identifizierbare natürliche Personen im vorstehenden Sinne (BGH, GRUR 2023, 193 [juris Rn. 18] - App-Zentrum II).

    Gegenstand der Klageanträge ist der Vorwurf des Klägers, die Beklagte habe mit der beanstandeten Gestaltung ihres App-Zentrums die sich aus Art. 12 Abs. 1 Satz 1, Art. 13 Abs. 1 Buchst. c und e DSGVO ergebenden Verpflichtung verletzt, der betroffenen Person die Informationen über den Zweck der Datenverarbeitung und den Empfänger personenbezogener Daten in präziser, transparenter, verständlicher und leicht zugänglicher Form in einer klaren und einfachen Sprache zu übermitteln (…vgl. BGH, GRUR 2020, 896 [juris Rn. 30] - App-Zentrum I; GRUR 2023, 193 [juris Rn. 27] - App-Zentrum II).

    Rn. 42 dd) Einer Klagebefugnis nach Maßgabe von Art. 80 Abs. 2 DSGVO steht außerdem nicht entgegen, dass der Kläger mit einem Verstoß gegen die Vorschriften zum Schutz der personenbezogenen Daten der Verbraucher zugleich einen Verstoß gegen andere Vorschriften zum Schutz der Verbraucher und zur Bekämpfung unlauterer Geschäftspraktiken beanstandet (…vgl. EuGH, GRUR 2022, 920 [juris Rn. 66 und Rn. 77 bis 82] - Meta Platforms Ireland; BGH, GRUR 2023, 193 [juris Rn. 19] - App-Zentrum II).

  • BGH, 28.05.2020 - I ZR 186/17

    BGH legt EuGH die Frage vor, ob Verbraucherschutzverbände befugt sind, Verstöße …

    Auszug aus BGH, 27.03.2025 - I ZR 186/17
    Rn. 8 Mit Beschluss vom 28. Mai 2020 (I ZR 186/17, GRUR 2020, 896 = WRP 2020, 1182 - App-Zentrum I) hat der Senat das Verfahren ausgesetzt und dem Gerichtshof der Europäischen Union zur Klärung der Rechtslage unter Geltung der während des Revisionsverfahrens in Kraft getretenen und für die in die Zukunft wirkenden Unterlassungsanträge maßgeblichen Verordnung (EU) 2016/679 zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten, zum freien Datenverkehr und zur Aufhebung der Richtlinie 95/46/EG (Datenschutz-Grundverordnung, DSGVO) folgende Frage zur Auslegung von Kapitel VIII, insbesondere von Art. 80 Abs. 1 und 2 sowie Art. 84 Abs. 1 DSGVO zur Vorabentscheidung vorgelegt:.

    Rn. 25 2. Die vom Revisionsgericht ohne Bindung an die vom Berufungsgericht getroffenen tatsächlichen Feststellungen zu prüfende prozessuale Klagebefugnis (vgl. BGH, GRUR 2020, 896 [juris Rn. 32] - App-Zentrum I, mwN) liegt ebenfalls vor.

    Rn. 26 a) Der Kläger war vor Inkrafttreten der Datenschutz-Grundverordnung gemäß § 8 Abs. 3 Nr. 3 UWG sowie aus § 3 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 UKlaG befugt, die Klageanträge im Wege der Klage vor den Zivilgerichten zu verfolgen (vgl. BGH, GRUR 2020, 896 [juris Rn. 24 bis 28] - App-Zentrum I).

    Rn. 27 b) Diese ursprünglich bestehende prozessuale Klagebefugnis (vgl. BGH, GRUR 2020, 896 [juris Rn. 32] - App-Zentrum I, mwN) ist nicht mit Geltung der Datenschutz-Grundverordnung ab dem 25. Mai 2018 (Art. 99 Abs. 2 DSGVO) entfallen.

    Rn. 28 aa) Ausgehend vom Klagebegehren des Klägers, der als Verbraucherverband die Verletzung einer die Beklagte treffenden Informationspflicht über Zweck und Umfang einer Einwilligung des Nutzers in die Verarbeitung seiner personenbezogenen Daten geltend macht (vgl. BGH, GRUR 2020, 896 [juris Rn. 19] - App-Zentrum I), hängt im Streitfall die Zulässigkeit der Klage davon ab, ob qualifizierten Einrichtungen nach Inkrafttreten der Datenschutz-Grundverordnung gemäß § 8 Abs. 3 Nr. 3 UWG und § 3 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 UKlaG die Befugnis zusteht, wegen Verstößen gegen diese Verordnung unabhängig von der konkreten Verletzung von Rechten einzelner betroffener Personen und ohne Auftrag einer betroffenen Person wegen Verstößen gegen das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb, ein Verbraucherschutzgesetz im Sinne von § 2 Abs. 2 Nr. 13 UKlaG und der Verwendung einer unwirksamen Allgemeinen Geschäftsbedingung gemäß § 1 UKlaG im Wege einer Klage vor den Zivilgerichten vorzugehen (BGH, GRUR 2020, 896 [juris Rn. 17 und Rn. 55 bis 62] - App-Zentrum I;… GRUR 2023, 193 [juris Rn. 11] - App-Zentrum II).

    Insoweit ist unschädlich, dass der Kläger seine Klage unabhängig von der konkreten Verletzung von Datenschutzrechten einer betroffenen Person und ohne Auftrag einer solchen Person erhoben hat (vgl. BGH, GRUR 2020, 896 [juris Rn. 7] - App-Zentrum I;… GRUR 2023, 193 [juris Rn. 18] - App-Zentrum II;… EuGH, GRUR 2022, 920 [juris Rn. 36] - Meta Platforms Ireland), sondern Gegenstand des Klagebegehrens allein die abstrakte Überprüfung der Präsentation des App-Zentrums durch die Beklagte am objektivrechtlichen Maßstab des Datenschutzrechts ist.

    Gegenstand der Klageanträge ist der Vorwurf des Klägers, die Beklagte habe mit der beanstandeten Gestaltung ihres App-Zentrums die sich aus Art. 12 Abs. 1 Satz 1, Art. 13 Abs. 1 Buchst. c und e DSGVO ergebenden Verpflichtung verletzt, der betroffenen Person die Informationen über den Zweck der Datenverarbeitung und den Empfänger personenbezogener Daten in präziser, transparenter, verständlicher und leicht zugänglicher Form in einer klaren und einfachen Sprache zu übermitteln (vgl. BGH, GRUR 2020, 896 [juris Rn. 30] - App-Zentrum I;… GRUR 2023, 193 [juris Rn. 27] - App-Zentrum II).

    Rn. 49 (2) Das Berufungsgericht ist zutreffend davon ausgegangen, dass der Anwendbarkeit dieser im deutschen Recht geregelten datenschutzrechtlichen Bestimmung nicht entgegensteht, dass die Beklagte in Irland ansässig ist (vgl. BGH, GRUR 2020, 896 [juris Rn. 22] - App-Zentrum I).

    Diese Angabe stellt eine wegen des Verstoßes gegen die im Streitfall maßgebenden datenschutzrechtlichen Informationspflichten unangemessen benachteiligende und daher unwirksame Allgemeine Geschäftsbedingung dar (vgl. bereits BGH, GRUR 2020, 896 [juris Rn. 23] - App-Zentrum I).

  • EuGH, 11.07.2024 - C-757/22

    Meta Platforms Ireland (Action représentative) - Vorlage zur Vorabentscheidung - …

    Auszug aus BGH, 27.03.2025 - I ZR 186/17
    Rn. 12 Der Gerichtshof der Europäischen Union hat hierüber durch Urteil vom 11. Juli 2024 (C-757/22, GRUR 2024, 1357 = WRP 2024, 1049 - Meta Platforms Ireland [Verbandsklage]) wie folgt entschieden:.

    Der Kläger erfüllt als Verband zur Wahrung von Verbraucherinteressen die in Art. 80 Abs. 1 DSGVO an die Klagebefugnis einer Einrichtung, Organisation oder Vereinigung ohne Gewinnerzielungsabsicht zu stellenden Anforderungen (…vgl. EuGH, GRUR 2022, 920 [juris Rn. 65 f. und 79] - Meta Platforms Ireland; GRUR 2024, 1357 [juris Rn. 41] - Meta Platforms Ireland [Verbandsklage];… BGH, GRUR 2023, 193 [juris Rn. 16] - App-Zentrum II).

    Rn. 38 (a) Nach der Rechtsprechung des Gerichtshofs der Europäischen Union ist diese Voraussetzung erfüllt, wenn sich die Einrichtung darauf beruft, dass die Verletzung der Rechte dieser Person anlässlich einer Verarbeitung personenbezogener Daten geschieht und auf einer Missachtung der Pflicht beruht, die dem Verantwortlichen gemäß Art. 12 Abs. 1 Satz 1 und Art. 13 Abs. 1 Buchst. c und e der Verordnung obliegt, der betroffenen Person spätestens bei dieser Datenerhebung Informationen über den Zweck der Datenverarbeitung und die Empfänger der Daten in präziser, transparenter, verständlicher und leicht zugänglicher Form in einer klaren und einfachen Sprache zu übermitteln (EuGH, GRUR 2024, 1357 [juris Rn. 65] - Meta Platforms Ireland [Verbandsklage]).

    Rn. 41 Der Gerichtshof der Europäischen Union hat unter Bezugnahme auf die Ausführungen des Generalanwalts ausgeführt, dass die Datenverarbeitung, von der die Einrichtung meint, dass sie gegen die Bestimmungen der Datenschutz-Grundverordnung verstoße, existieren muss und somit nicht rein hypothetischer Natur sein darf (EuGH, GRUR 2024, 1357 [juris Rn. 44] - Meta Platforms Ireland [Verbandsklage] in Verbindung mit Rn. 48 der Schlussanträge des Generalanwalts in der Rechtssache C-757/22 vom 25. Januar 2024).

  • OLG Köln, 11.03.2016 - 6 U 121/15

    Wettbewerbswidrigkeit der Bereitstellung eines Kontaktformulars zur Eingabe …

    Auszug aus BGH, 27.03.2025 - I ZR 186/17
    Die Bestimmung setzt Art. 10 der Richtlinie 95/46/EG in nationales Recht um (…vgl. OLG Hamburg, WRP 2013, 1203 Rn. 40; OLG Köln, WRP 2016, 885 Rn. 24;… Schmitz in Spindler/Schmitz, TMG, 2. Aufl., § 13 Rn. 127) und ist daher richtlinienkonform auszulegen.

    Die Wahrung der Grundrechte der Betroffenen wird mithin nicht isoliert betrachtet, sondern mit Blick auf das Funktionieren des Binnenmarktes (vgl. OLG Köln, WRP 2016, 885 Rn. 26).

  • BGH, 26.10.2023 - I ZR 176/19

    Zur Zulässigkeit des Anbietens von Zigarettenpackungen durch …

    Auszug aus BGH, 27.03.2025 - I ZR 186/17
    Unter kommerzieller Kommunikation in diesem Sinne sind in Anlehnung an Art. 2 Buchst. f der Richtlinie 2000/31/EG über den elektronischen Geschäftsverkehr alle Formen der Kommunikation zu verstehen, die der unmittelbaren oder mittelbaren Förderung des Absatzes von Waren und Dienstleistungen oder des Erscheinungsbilds eines Unternehmens, einer Organisation oder einer natürlichen Person dienen, die eine Tätigkeit in Handel, Gewerbe oder Handwerk oder einen reglementierten Beruf ausübt (BGH, Urteil vom 26. Oktober 2023 - I ZR 176/19, GRUR 2023, 1704 [juris Rn. 22] = WRP 2024, 65 - Zigarettenausgabeautomat III, mwN).

    Daraus ergibt sich, dass Informationspflichten nicht unter den Begriff der kommerziellen Kommunikation fallen, wenn sie erst zum Zeitpunkt der Lieferung der bereits zuvor bestellten Ware erfüllt werden müssen (vgl. BGH…, Beschluss vom 10. Februar 2022 - I ZR 38/21, GRUR 2022, 500 [juris Rn. 66] = WRP 2022, 452 - Zufriedenheitsgarantie; BGH, GRUR 2023, 1704 [juris Rn. 24] - Zigarettenausgabeautomat III).

  • EuGH, 05.06.2018 - C-210/16

    Der Betreiber einer Facebook-Fanpage ist gemeinsam mit Facebook für die …

    Auszug aus BGH, 27.03.2025 - I ZR 186/17
    Rn. 51 Der Gerichtshof der Europäischen Union hat in seinem Urteil vom 5. Juni 2018 zu dem auch im Streitfall vorliegenden Verhältnis der in Irland ansässigen, für die Verarbeitung der im Streitfall maßgeblichen Daten verantwortlichen Beklagten zu ihrer in Deutschland ansässigen, lediglich für die Förderung des Verkaufs von Werbung in Deutschland zuständigen Schwestergesellschaft entschieden, dass die deutsche Schwestergesellschaft als Niederlassung der Beklagten im Sinne von Art. 4 Abs. 1 Buchst. a der Richtlinie 95/46/EG anzusehen ist und die von der in Irland ansässigen Beklagten durchgeführte Datenverarbeitung als "im Rahmen der Tätigkeit" der deutschen Niederlassung ausgeführt gilt (vgl. EuGH, Urteil vom 5. Juni 2018 - C-210/16, WRP 2018, 805 [juris Rn. 55 und 60] - Wirtschaftsakademie Schleswig-Holstein).
  • BGH, 15.05.2014 - III ZR 368/13

    Online-Buchung eines Lehrgangs in Naturheilverfahren: Anforderungen an eine …

    Auszug aus BGH, 27.03.2025 - I ZR 186/17
    Auch sonstige im Zusammenhang mit einer vertraglichen Beziehung stehende rechtserhebliche Erklärungen des Kunden sind der Überprüfung nach den §§ 305 ff. BGB zugänglich (BGH, Urteil vom 15. Mai 2014 - III ZR 368/13, NJW 2014, 2857 [juris Rn. 30]).
  • OLG Hamburg, 27.06.2013 - 3 U 26/12

    Bei einer fehlenden oder fehlerhaften Datenschutzerklärung liegt ein …

    Auszug aus BGH, 27.03.2025 - I ZR 186/17
    Die Bestimmung setzt Art. 10 der Richtlinie 95/46/EG in nationales Recht um (vgl. OLG Hamburg, WRP 2013, 1203 Rn. 40;… OLG Köln, WRP 2016, 885 Rn. 24;… Schmitz in Spindler/Schmitz, TMG, 2. Aufl., § 13 Rn. 127) und ist daher richtlinienkonform auszulegen.
  • BGH, 12.01.2023 - I ZR 49/22

    Unterwerfung durch PDF - Abgabe einer Unterlassungsverpflichtungserklärung durch …

    Auszug aus BGH, 27.03.2025 - I ZR 186/17
    Rn. 78 aa) Die Wiederholungsgefahr wird aufgrund der festgestellten Verletzungshandlung tatsächlich vermutet (vgl. BGH, Urteil vom 12. Januar 2023 - I ZR 49/22, GRUR 2023, 742 [juris Rn. 14] = WRP 2023, 709 - Unterwerfung durch PDF, mwN.).
  • BGH, 23.03.2023 - I ZR 17/22

    Aminosäurekapseln - Abmahnung wegen fehlender Grundpreisangabe beim Vertrieb von …

  • BGH, 29.05.2024 - I ZR 43/23

    Unlauterkeit des Angebots einer nicht vollständig gefüllten Produktverpackung …

  • BGH, 09.04.2014 - VIII ZR 404/12

    AGB-Kontrollklage gegen eine Kraftfahrzeugleasinggesellschaft: Abgrenzung …

  • BGH, 25.07.2024 - I ZR 143/23

    Anforderungen an die Werbung mit einer durchschnittlichen Sternebewertung

  • BGH, 10.02.2022 - I ZR 38/21

    Vorabentscheidungsersuchen an den EuGH: Fehlen subjektiver Anforderungen als …

  • BGH, 26.01.2023 - I ZR 111/22

    Verbandsklagebefugnis in Wettbewerbssachen im Übergangsfall: Anforderungen an die …

  • BGH, 29.05.2024 - I ZR 145/23

    Verwarnung aus Kennzeichenrecht III - Unberechtigte Schutzrechtsverwarnung aus …

  • BGH, 09.07.1998 - IX ZR 272/96

    Geltendmachung einer verjährten Forderung gegen den Bürgen; Präklusion von …

  • BGH, 13.07.2023 - I ZR 60/22

    Wettbewerbsverstoß eines Zahnarztes: Abrechnung eines Gewinnanteils gegenüber …

  • BGH, 11.07.2024 - I ZR 164/23

    nikotinhaltige Liquids - Kennzeichnung und Verpackung gefährlicher Stoffe und …

  • BGH, 21.11.2001 - XII ZR 162/99

    Berücksichtigung neuer Tatsachen in der Revisionsbegründung

  • BGH, 14.01.2016 - I ZR 65/14

    Facebook-Funktion "Freunde finden"

  • BGH, 29.04.2010 - Xa ZR 5/09

    Beförderungsbedingungen unwirksam, die den Flugschein bei Abweichung von der …

  • KG, 22.09.2017 - 5 U 155/14

    App-Zentrum - Datenschutz: Einwilligung in Datenweitergabe durch Anklicken eines …

  • LG Berlin, 28.10.2014 - 16 O 60/13

    Verbrauchereinwilligung in Übertragung personenbezogener Daten an einen …

  • BGH, 29.09.2016 - I ZR 160/15

    Servicepauschale - Gestaltung des Buchungsvorgangs für Flugdienste im Internet: …

  • BGH, 07.11.2019 - I ZR 222/17

    Kennzeichenschutz: Voraussetzungen für eine inländische relevante …

  • BGH, 21.11.2024 - I ZR 107/23

    DFL-Supercup - Unlauterer Wettbewerb: Mitbewerbereigenschaft eines Betreibers …

  • BGH, 09.07.2009 - Xa ZR 19/08

    Überprüfung eines Unterlassungsbegehrens eines missbräuchliche Klauseln in AGB in …

  • BGH, 14.10.2025 - VI ZR 431/24

    Zulässigkeit der Übermittlung sogenannter Positivdaten an SCHUFA

    Rn. 25 2. Der Kläger ist klagebefugt (vgl. BGH, Urteil vom 27. März 2025 - I ZR 186/17, GRUR 2025, 653 Rn. 25 ff. - App-Zentrum III) und aktivlegitimiert (…zur Doppelnatur des § 3 Abs. 1 UKlaG vgl. Köhler/Alexander in Köhler/Feddersen, UKlaG, 43. Aufl., § 3 Rn. 4 mwN).

    Die insoweit erforderliche Auslegung kann der Senat selbst vornehmen (…Senatsurteil vom 1. Oktober 2019 - VI ZR 156/18, VersR 2020, 105 Rn. 21; BGH, Urteile vom 27. März 2025 - I ZR 186/17, GRUR 2025, 653 Rn. 87 - App-Zentrum III;… vom 9. April 2014 - VIII ZR 404/12, BGHZ 200, 362 Rn. 23-25 mwN).

    Rn. 63 2. Soweit der Kläger geltend macht, die Beklagte verletze mit den angegriffenen Datenschutzhinweisen zur Übermittlung der Positivdaten ihre Informationspflichten aus Art. 13 Abs. 1 DSGVO, ergibt sich seine Klagebefugnis aus § 3 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 i.V.m. § 2 Abs. 1, Abs. 2 Nr. 13 UKlaG (vgl. dazu BGH, Urteil vom 27. März 2025 - I ZR 186/17, GRUR 2025, 653 Rn. 37 ff. - App-Zentrum III und EuGH…, Urteil vom 11. Juli 2024 - C-757/22, GRUR 2024, 1357 Rn. 65 zur Auslegung der Wendung "infolge einer Verarbeitung" in Art. 80 Abs. 2 DSGVO).

  • BGH, 16.07.2026 - I ZR 200/25

    Bestätigungsseite bei Online-Kündigung darf keine Informationen zu …

    Rn. 39 1. Neben der bereits durch den Verstoß gegen § 312k Abs. 2 Satz 3 BGB indizierten Wiederholungsgefahr (vgl. BGH, Urteil vom 27. März 2025 - I ZR 186/17, GRUR 2025, 653 [juris Rn. 96] = WRP 2025, 756 - App-Zentrum III), setzt der Unterlassungsanspruch auf Grundlage des § 2 Abs. 1 Satz 1 UKlaG voraus, dass er im Interesse des Verbraucherschutzes geltend gemacht wird.
  • BGH, 24.02.2026 - KZR 51/22

    Wikingerhof/Booking.com II

    Rn. 29 aa) Ist es - wie im Streitfall - zu einem Wettbewerbsverstoß gekommen, streitet eine tatsächliche Vermutung für die Wiederholungsgefahr (st. Rspr.;… vgl. nur BGH, Urteile vom 14. Januar 2016 - I ZR 65/14, GRUR 2016, 946 Rn. 52 - Freunde finden; vom 27. März 2025 - I ZR 186/17, GRUR 2025, 653 Rn. 78 - App-Zentrum III, jeweils mwN).
  • BGH, 21.10.2025 - EnZR 97/23

    Operative Gründe

    Rn. 40 cc) Die Wiederholungsgefahr wird aufgrund der festgestellten Verletzungshandlungen tatsächlich vermutet (…vgl. BGH, Urteile vom 6. Dezember 2012 - III ZR 173/12, BGHZ 196, 11 Rn. 12; vom 27. März 2025 - I ZR 186/17, GRUR 2025, 653 Rn. 78 - App-Zentrum III, jeweils mwN).
  • LG Berlin II, 02.12.2025 - 15 O 569/18

    Freunde-Finden-Funktion von Facebook / Meta rechtswidrig - Verarbeitung …

    Die Beklagte ist in Irland ansässig und hat somit ihren Sitz im Hoheitsgebiet eines anderen Mitgliedstaats (BGH, Urteil vom 27. März 2025 - I ZR 186/17 -, Rn. 22, juris).

    Zu den unerlaubten Handlungen gemäß Art. 7 Nr. 2 Brüssel-la-VO zählen auch unerlaubte Wettbewerbshandlungen, wie sie Gegenstand des Unterlassungsantrags zu 1.1 sind (BGH, Urteil vom 27. März 2025 - I ZR 186/17 -, Rn. 23, juris).

    Zur Begründung wird auf die Leitentscheidung des BGH verwiesen ((BGH, Urteil vom 27. März 2025 - I ZR 186/17 -, Rn. 26 - 27, juris unter Bezugnahme auf BGH, GRUR 2020, 896 [juris Rn. 24 bis 28] - App-Zentrum I).

    Der Bundesgerichtshof ist dem mit Urteil vom 27.03.2025 (BGH I ZR 186/17 - App-Zentrum III - juris, Tz. 33) gefolgt.

    Auch der BGH legt dieses Merkmal großzügig aus (vgl. BGH, Urteil vom 27. März 2025 - I ZR 186/17 -, Rn. 36, juris).

  • BGH, 20.11.2025 - I ZR 2/25

    Dem Gerichtshof der Europäischen Union werden zur Auslegung von Art. 8 Abs. 1 der …

    Rn. 14 Im Fall des Vorenthaltens einer für die geschäftliche Entscheidung eines Verbrauchers wesentlichen Information in Bezug auf kommerzielle Kommunikation ist die Unlauterkeit nicht nach § 3a UWG, sondern allein nach § 5a Abs. 1, § 5b Abs. 4 UWG zu beurteilen (…BGHZ 233, 193 [juris Rn. 23] - Knuspermüsli II; BGH, Urteil vom 27. März 2025 - I ZR 186/17, GRUR 2025, 653 [juris Rn. 61] = WRP 2025, 756 - App-Zentrum III).
  • BGH, 11.09.2025 - I ZR 14/23

    Bequemer Kauf auf Rechnung II

    Hierzu gehören nicht nur die Entscheidung über den Erwerb oder Nichterwerb eines Produkts, sondern auch damit unmittelbar zusammenhängende Entscheidungen wie das Betreten eines Geschäfts, das Aufsuchen eines Verkaufsportals im Internet oder der Aufruf der Internetseite eines Unternehmens, um sich näher mit dem Unternehmen oder seinem Produktangebot zu befassen (BGH…, Urteil vom 29. Mai 2024 - I ZR 43/23, GRUR 2024, 1041 [juris Rn. 64] = WRP 2024, 933 - Hydra Energy; Urteil vom 27. März 2025 - I ZR 186/17, GRUR 2025, 653 [juris Rn. 72] = WRP 2025, 756 - App-Zentrum III).
  • LG Düsseldorf, 06.02.2026 - 38 O 243/23

    1N Telecom GmbH

    Das schließt seine Befugnis ein, Verstöße gegen die Verordnung (EU) 2016/679 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 27. April 2016 zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten, zum freien Datenverkehr und zur Aufhebung der Richtlinie 95/46/EG (Datenschutz-Grundverordnung - DSGVO) wettbewerbsrechtlich zu verfolgen (vgl. BGH, Urteil vom 27. März 2025 - I ZR 186/17 - App-Zentrum III [unter B I 2 b]).

    Rn. 128 aa) Regelmäßig wird - soweit nicht §§ 5a Abs. 1, 5b Abs. 4 UWG oder ein anderer spezieller Unlauterkeitstatbestand eingreift - anhand von § 3a UWG geprüft, ob ein geschäftliches Handeln, das gegen datenschutzrechtliche Vorschriften verstößt, unlauter ist (vgl. nur BGH, Urteile vom 27. März 2025 - I ZR 186/17 - App-Zentrum III [unter B II 1 c aa]; I ZR 222/19 - Arzneimittelbestelldaten III [unter C III 1, 3 a und d, 4 und 5] und I ZR 223/19 - Arzneimittelbestelldaten II [unter B III 1, 3 a und d, 4 und 5]).

    Nicht dazu zählen mangels Förderung des Produktabsatzes oder des unternehmerischen Erscheinungsbilds grundsätzlich Informationspflichten, die anderen Zwecken dienen oder die (erst) im Zuge des Vertragsschlusses oder bei der Vertragsabwicklung zu erfüllen sind (vgl. BGH, Urteil vom 27. März 2025 - I ZR 186/17 - App-Zentrum III [unter B II 1 c cc (2) (a)]; Urteil vom 26. Oktober 2023 - I ZR 176/19 - Zigarettenausgabeautomat III [unter B I 1 c aa und bb]; Beschluss vom 10. Februar 2022 - I ZR 38/21 - Zufriedenheitsgarantie [unter B II 6 b bb (1)]).

    Rn. 244 Die Wesentlichkeit der Informationen ergibt sich jedoch aus den allgemeinen, zu § 5a Abs. 1 entwickelten Grundsätzen (vgl. dazu BGH, Urteil vom 27. März 2025 - I ZR 186/17 - App-Zentrum III [unter B II 1 c cc (2) (b)]).

  • BGH, 18.06.2026 - I ZR 125/25

    Haftung des Frachtführers für den durch Beschädigung des Gutes in der Zeit von …

    Leidet die tatgerichtliche Auslegung an solchen revisionsrechtlich beachtlichen Rechtsfehlern, bindet sie das Revisionsgericht nicht (vgl. BGH…, Urteil vom 17. März 2011 - I ZR 93/09, GRUR 2011, 946 [juris Rn. 17] = WRP 2011, 1302 - KD; Urteil vom 27. März 2025 - I ZR 186/17, GRUR 2025, 653 [juris Rn. 56] = WRP 2025, 756 - App Zentrum III, jeweils mwN).
  • OLG Karlsruhe, 27.08.2025 - 6 U 12/25

    Stromtarif-Vergleichsportal - Kennzeichnungspflicht bezahlter Werbung auf …

    Rn. 136 (a) Eine Information ist nicht allein schon deshalb wesentlich im Sinn von § 5a Abs. 1 UWG, weil sie für die geschäftliche Entscheidung des Verbrauchers von Bedeutung sein kann, sondern nur dann, wenn ihre Angabe unter Berücksichtigung der beiderseitigen Interessen vom Unternehmer erwartet werden kann und ihr für die geschäftliche Entscheidung des Verbrauchers zudem ein erhebliches Gewicht zukommt (…vgl. BGH, GRUR 2012, 1275 Rn. 36 - Zweigstellenbriefbogen;… GRUR 2017, 1265 Rn. 19 mwN - Preisportal; GRUR 2025, 653 Rn. 70 mwN - App-Zentrum III).

    Ob eine Information als wesentlich anzusehen ist, ist im Einzelfall unter Berücksichtigung aller Umstände zu beurteilen (…vgl. EuGH, Slg 2011, I-3903 Rn. 52, 58 - Ving Sverige;… BGH, GRUR 2014, 584 Rn. 11, 22 - Typenbezeichnung;… GRUR 2017, 1265 Rn. 19 - Preisportal;… GRUR 2024, 1345 Rn. 14 mwN - durchschnittliche Sternebewertung; GRUR 2025, 653 Rn. 70 - App-Zentrum III).

    Die Frage, ob eine Information für die geschäftliche Entscheidung insbesondere des Verbrauchers von besonderem Gewicht ist, richtet sich nach dem Erwartungs- und Verständnishorizont des Durchschnittsverbrauchers (…vgl. BGH, GRUR 2014, 584 Rn. 14 - Typenbezeichnung;… GRUR 2017, 1265 Rn. 19 mwN - Preisportal;… GRUR 2024, 1345 Rn. 13 mwN - durchschnittliche Sternebewertung; GRUR 2025, 653 Rn. 70 - App-Zentrum III).

  • BGH, 06.05.2026 - VIII ZR 242/24

    Gas/Strom-Grundversorgung - und die nicht eingehaltene Ratenzahlungsvereinbarung

  • LG Düsseldorf, 04.04.2025 - 38 O 284/24

    ALDI SÜD Dienstleistungs-SE & Co. oHG

  • OLG Bamberg, 29.07.2026 - 3 UKl 13/25

    Meldeverfahren, Empfehlungssysteme, Abmahnkosten, Transparenzpflichten, …

  • BGH, 25.09.2025 - I ZR 11/20

    Kostenlose Registrierung

  • LG Berlin II, 23.02.2026 - 52 O 22/17

    Klage des Verbraucherzentrale Bundesverbands gegen WhatsApp

  • LG Düsseldorf, 17.07.2026 - 38 O 219/25

    Scheinbare Preisermäßigung verpflichtet zur Angabe des 30-Tagesbestpreises

  • OLG Hamburg, 22.12.2025 - 5 U 33/25
  • KG, 24.02.2026 - 5 U 69/25

    Vorenthalten wesentlicher Verbraucherinformationen durch Inkassodienstleister bei …

  • LG Düsseldorf, 28.11.2025 - 38 O 120/25
  • OLG Hamm, 22.01.2026 - 4 U 131/22
  • LG Düsseldorf, 12.01.2026 - 4b O 59/25

    Ausstellen von Medizinprodukten ohne CE-Kennzeichnung und ohne MP-VO-Konformität …

  • LG Düsseldorf, 27.03.2026 - 38 O 300/25
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Rechtsprechung
   BGH, 28.05.2020 - I ZR 186/17   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2020,12445
BGH, 28.05.2020 - I ZR 186/17 (https://dejure.org/2020,12445)
BGH, Entscheidung vom 28.05.2020 - I ZR 186/17 (https://dejure.org/2020,12445)
BGH, Entscheidung vom 28. Mai 2020 - I ZR 186/17 (https://dejure.org/2020,12445)
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Volltextveröffentlichungen (15)

  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsinformationen.bund.de

    Vorabentscheidungsersuchen: Klagemöglichkeit von Mitbewerbern oder berechtigten Verbänden vor Zivilgerichten wegen Verstoßes gegen Verordnung (EU) 2016/679 ohne konkrete Verletzung der Rechte Betroffener oder ohne Beauftragung durch Betroffene - App-Zentrum

  • rechtsprechung-im-internet.de

    Art 12 Abs 1 S 1 EUV 2016/679, Art 13 Abs 1 Buchst c EUV 2016/679, Art 13 Abs 1 Buchst e EUV 2016/679, Art 80 Abs 1 EUV 2016/679, Art 80 Abs 2 EUV 2016/679
    (Vorabentscheidungsersuchen: Klagemöglichkeit von Mitbewerbern oder berechtigten Verbänden vor Zivilgerichten wegen Verstoßes gegen Verordnung (EU) 2016/679 ohne konkrete Verletzung der Rechte Betroffener oder ohne Beauftragung durch Betroffene - App-Zentrum)

  • IWW

    Art. 80 Abs. 1, 2, Art. ... 84 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2016/679, Richtlinie 95/46/EG, Verordnung (EU) 2016/679, § 4 UKlaG, § 90 Abs. 6 Satz 1, Abs. 2 GWB, Art. 267 Abs. 1 Buchst. b, Abs. 3 AEUV, § 8 Abs. 1 UWG, § 3 Abs. 1 UWG, § 4 Nr. 11 UWG, § 3a UWG, § 28 Abs. 3 Satz 1, § 4a Abs. 1 Satz 1 und 2 BDSG, § 13 Abs. 1 TMG, Art. 4 Abs. 1 Buchst. a der Richtlinie 95/46 EG, § 4a Abs. 2 Satz 1 und 2 BDSG, §§ 4, 28 Abs. 3 BDSG, § 1 UKlaG, § 307 BGB, § 12 Abs. 1 Satz 2 UWG, § 8 Abs. 3 Nr. 3 UWG, § 3 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 UKlaG, § 2 Abs. 2 Satz 1 Nr. 11 UKlaG, § 13 Abs. 1 Satz 1 Halbsatz 1 TMG, § 13 TMG, § 2 Abs. 2 Satz 1 Nr. 11 Buchst. a UKlaG, Art. 4 Abs. 1 Buchst. a der Richtlinie 95/46/EG, § 3 UWG, § 8 Abs. 1, 3 Nr. 3 UWG, § 3 Abs. 1, Art. 10 Buchst. a der Richtlinie 95/46/EG, § 15 Abs. 3 TMG, Art. 12 bis 14 der Verordnung (EU) 2016/669, Art. 12 Abs. 1 Satz 1 der Verordnung (EU) 2016/679, § 3 Abs. 1 UKlaG, Art. 288 Abs. 2 Satz 1 AEUV, § 8 Abs. 3 UWG, § 3 UKlaG, Art. 80 Abs. 2 der Verordnung (EU) 2016/679, § 8 Abs. 3 Nr. 1 UWG, Art. 80 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2016/679, §§ 3a, 8 Abs. 3 Nr. 3 UWG, Richtlinie Nr. 95/46/EG, Art. 79 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2016/679, Art. 82 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2016/679, Richtlinie 2009/22/EG, § 2 Abs. 2 Satz 1 Nr. 11 und Satz 2 UKlaG, Verordnung (EU) 2016/669, § 3 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 UKlaG, § 1, § 8 Abs. 3 Nr. 2 bis 4 UWG, § 3 Abs. 1 Satz 1 UKlaG, Art. 4 Nr. 2 der Verordnung (EU) 2016/679, Art. 4 Nr. 1 der Verordnung (EU) 2016/679

  • JurPC

    App-Zentrum

  • Wolters Kluwer

    Weitergabe der Nutzerdaten an die jeweiligen Spielebetreiber auf der Grundlage dieser Ausgestaltung des sog. App-Zentrums als unlauter und Rechtsbruch (hier: Internetplattform Facebook); Befugnis zum Vorgehen gegen den Verletzer im Wege einer Klage vor den Zivilgerichten ...

  • Betriebs-Berater

    Facebook - Befugnis von Verbraucherschutzverbänden zur Verfolgung von Verstößen gegen das Datenschutzrecht - Vorabentscheidungsersuchen an den EuGH

  • degruyter.com(kostenpflichtig, erste Seite frei)
  • rechtsportal.de

    Weitergabe der Nutzerdaten an die jeweiligen Spielebetreiber auf der Grundlage dieser Ausgestaltung des sog. App-Zentrums als unlauter und Rechtsbruch (hier: Internetplattform Facebook); Befugnis zum Vorgehen gegen den Verletzer im Wege einer Klage vor den Zivilgerichten ...

  • wrp (Wettbewerb in Recht und Praxis)

    Datenschutzrecht/Wettbewerbsrecht: App-Zentrum

  • datenbank.nwb.de

    (Vorabentscheidungsersuchen: Klagemöglichkeit von Mitbewerbern oder berechtigten Verbänden vor Zivilgerichten wegen Verstoßes gegen Verordnung (EU) 2016/679 ohne konkrete Verletzung der Rechte Betroffener oder ohne Beauftragung durch Betroffene - App-Zentrum)

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (20)

  • bundesgerichtshof.de (Pressemitteilung)

    BGH legt EuGH die Frage vor, ob Verbraucherschutzverbände befugt sind, Verstöße gegen das Datenschutzrecht zu verfolgen

  • MIR - Medien Internet und Recht (Kurzmitteilung)

    Sind Verbraucherschutzverbände befugt, Verstöße gegen das Datenschutzrecht zu verfolgen? BGH legt Frage dem EuGH vor

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  • beckmannundnorda.de (Kurzinformation)

    BGH legt EuGH vor: Sind Verbraucherschutzverbände befugt Datenschutzverstöße zu verfolgen und Unterlassungsansprüche geltend zu machen ?

  • ra-plutte.de (Kurzinformation)

    Dürfen Verbraucherverbände Datenschutzverstöße abmahnen?

  • stroemer.de (Kurzinformation)

    Datenschutzverstöße abmahnbar?

  • lto.de (Kurzinformation)

    BGH legt EuGH vor: Wer darf wegen Datenschutzverstößen klagen?

  • lto.de (Kurzinformation)

    BGH erwägt Vorlage an den EuGH: Dürfen Verbraucherzentralen gegen Facebook klagen?

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Abmahnung von Datenschutzverstößen? - der EuGH soll's richten

  • ip-rechtsberater.de (Kurzinformation)

    EuGH-Vorlage zu Facebook: Dürfen Verbraucherschutzverbände Verstöße gegen das Datenschutzrecht verfolgen?

  • datev.de (Kurzinformation)

    EuGH-Vorlage: Sind Verbraucherschutzverbände befugt, Verstöße gegen das Datenschutzrecht zu verfolgen?

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Vorlage an EuGH, ob Verbraucherschutzverbände befugt sind, Datenschutzverstöße zu verfolgen

  • shopbetreiber-blog.de (Kurzinformation)

    Können Verbraucherschutzverbände DSGVO-Verstöße verfolgen?

  • bundesanzeiger-verlag.de (Kurzinformation)

    Vorlage zur Frage der Klagebefugnis unter dem UWG bei Verstößen gegen die DSGVO

  • bundesanzeiger-verlag.de (Kurzinformation)

    Klagebefugnis von Verbraucherverbänden bei Datenschutzverstößen?

  • bundesanzeiger-verlag.de (Kurzinformation)

    Keine Klagebefugnis von Verbraucherverbänden bei Datenschutzverstößen?

  • haufe.de (Kurzinformation)

    Aktive Einwilligung bei Werbe-Cookies erforderlich

  • e-recht24.de (Kurzinformation)

    Anfrage: Dürfen Verbraucherschützer gegen DSGVO-Verstöße klagen?

  • heuking.de (Kurzinformation)

    Dürfen Verbraucherschutzverbände Unternehmen wegen eines DSGVO Verstoßes verklagen?

  • it-recht-kanzlei.de (Kurzinformation)

    Vorlage der Frage, ob Verbraucherschutzverbände befugt sind, Verstöße gegen das Datenschutzrecht zu verfolgen sind

  • wbs.legal (Kurzinformation)

    Wer darf gegen Datenschutzverstöße klagen?

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 2020, 1196
  • GRUR 2020, 896
  • WM 2020, 1652
  • ZUM 2020, 890
 
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Wird zitiert von ... (16)Zitiert selbst (11)

  • EuGH, 29.07.2019 - C-40/17

    Der Betreiber einer Website, in der der "Gefällt mir"-Button von Facebook …

    Auszug aus BGH, 28.05.2020 - I ZR 186/17
    Als eine solche Einrichtung war der Kläger unter Geltung der Richtlinie 95/46/EG befugt, im Wege der Unterlassungsklage gemäß § 8 Abs. 1 und 3 Nr. 3 UWG in Verbindung mit § 3 Abs. 1, § 3a UWG Verstöße gegen das Datenschutzrecht (hier: Art. 10 Buchst. a der Richtlinie 95/46/EG, § 13 Abs. 1 Satz 1 Halbsatz 1 TMG) unter dem Gesichtspunkt des Rechtsbruchs als unzulässige geschäftliche Handlung zu verfolgen (vgl. EuGH, Urteil vom 29. Juli 2019 - C-40/17, GRUR 2019, 977 Rn. 63 = WRP 2019, 1146 - Fashion-ID).

    Dementsprechend geht auch der Generalanwalt des Gerichtshofs der Europäischen Union davon aus, dass aufgrund des Erlasses der Verordnung (EU) 2016/679, die die den Mitgliedstaaten die freie Wahl der Mittel zur Umsetzung lassende Richtlinie Nr. 95/46/EG ersetzt, nationale Vorschriften zur Durchführung der Verordnung grundsätzlich nur dann erlassen werden dürfen, wenn hierfür eine ausdrückliche Ermächtigung vorliegt (Schlussantrag des Generalanwalts Bobek vom 19. Dezember 2018 - C-40/17, juris Rn. 47).

  • BGH, 28.05.2020 - I ZR 7/16

    Einwilligung in die Speicherung von Cookies

    Auszug aus BGH, 28.05.2020 - I ZR 186/17
    Vor Inkrafttreten der Verordnung (EU) 2016/679 konnten qualifizierte Einrichtungen im Sinne von § 3 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 UKlaG mithin gemäß § 1 UKlaG im Wege der Unterlassungsklage gegen den Verwender einer Allgemeinen Geschäftsbedingung vorgehen, die nach § 307 BGB wegen Verletzung einer datenschutzrechtlichen Bestimmung unwirksam war (vgl. BGH, Beschluss vom 5. Oktober 2017 - I ZR 7/16, GRUR 2018, 96 Rn. 1 und Rn. 12 - Cookie-Einwilligung I).

    Zwar ist die Bestimmung des § 13 Abs. 1 TMG seitdem nicht mehr anwendbar (…vgl. Piltz in Gola, DS-GVO, 2. Aufl., Art. 95 Rn. 19;… Conrad/Hausen in Auer-Reinsdorff/Conrad, Handbuch IT- und Datenschutzrecht, 3. Aufl., § 36 Rn. 20 und 21;… Schmitz in Spindler/Schmitz, TMG, 2. Aufl., Vor § 11 Rn. 9 f.; Keppeler, MMR 2015, 779, 781; Jandt, ZD 2018, 405, 407;… vgl. auch den Regierungsentwurf eines Netzwerkdurchsetzungsgesetzes, BT-Drucks. 18/12356, S. 28; zur weiteren Anwendbarkeit der im Streitfall nicht maßgeblichen Bestimmung des § 15 Abs. 3 TMG vgl. BGH, Urteil vom 28. Mai 2020 - I ZR 7/16 - Cookie-Einwilligung II).

  • OLG Stuttgart, 27.02.2020 - 2 U 257/19

    Reifensofortverkauf - Verstoß gegen Datenschutzgrundverordnung mit Inserat auf …

    Auszug aus BGH, 28.05.2020 - I ZR 186/17
    Andere halten die in der Verordnung (EU) 2016/679 zur Rechtsdurchsetzung getroffenen Regelungen nicht für abschließend und daher die in § 8 Abs. 3 UWG genannten Mitbewerber, Verbände und Einrichtungen auch weiterhin für befugt, Unterlassungsansprüche unter dem Gesichtspunkt des Rechtsbruchs im Sinne von § 4 Nr. 11 UWG aF, § 3a UWG im Wege der Klage durchzusetzen (…vgl. OLG Hamburg, WRP 2018, 1510 [juris Rn. 54 bis 57]; OLG Stuttgart, WRP 2020, 509 [juris Rn. 40 bis 62]; Wolff, ZD 2018, 248, 251 f.; Schreiber, GRUR-Prax 2018, 371, 373; Baumgartner/Sitte, ZD 2018, 555, 559; Laoutoumai/Hoppe, K&R 2018, 533, 535;… Aßhoff, CR 2018, 720, 726 Rn. 38 ff.).

    Dem könnte zu entnehmen sein, dass die Verordnung (EU) 2016/679 die Verfolgung der Verletzung datenschutzrechtlicher Bestimmungen der Verordnung durch eine andere als die betroffene Person im Sinne von Art. 80 Abs. 2 der Verordnung nicht ausschließt (…OLG Hamburg, WRP 2018, 1510 [juris Rn. 56]; OLG Stuttgart, WRP 2020, 509 [juris Rn. 52 bis 60]).

  • LG Stuttgart, 20.05.2019 - 35 O 68/18

    DSGVO-Verstöße wettbewerbsrechtlich nicht abmahnbar

    Auszug aus BGH, 28.05.2020 - I ZR 186/17
    Rn. 34 a) Eine Auffassung geht von einer abschließenden Regelung zur Durchsetzung der in der Verordnung (EU) 2016/679 enthaltenen datenschutzrechtlichen Bestimmungen in der Verordnung selbst aus; sie verneint deshalb eine wettbewerbsrechtliche Klagebefugnis von Mitbewerbern und nimmt eine Klagebefugnis von Verbänden nur unter den in Art. 80 der Verordnung geregelten Voraussetzungen an (…vgl. LG Bochum, WRP 2019, 1535 [juris Rn. 15];… LG Wiesbaden, ZD 2019, 367 [juris Rn. 39]; LG Stuttgart, WRP 2019, 1089 [juris Rn. 32 bis 35];… Köhler in Köhler/Bornkamm/Feddersen aaO § 3a Rn. 1.40a ff.; ders. in WRP 2018, 1269; 1272; ders. in WRP 2018, 1517;… ders. in WRP 2019, 1279, 1283 Rn. 33 bis 38 und Rn. 64; Spittka, GRUR-Prax 2019, 272, 273 f.;… Werkmeister in Gola, DS-GVO aaO Art. 80 Rn. 17;… Büscher/Hohlweck, UWG, § 3a Rn. 284; Ohly, GRUR 2019, 686, 688 f.; vgl. auch den vom Freistaat Bayern vorgeschlagenen Entwurf eines Gesetzes zur Anpassung zivilrechtlicher Vorschriften an die Datenschutz-Grundverordnung, BR-Drucks. 304/18).

    Rn. 49 b) Eine andere Auffassung lehnt eine solche Klagebefugnis generell ab (LG Stuttgart, WRP 2019, 1089 [juris Rn. 36];… Köhler, WRP 2018, 1269 Rn. 59 bis 54;… ders. in WRP 2019, 1279 Rn. 53 f.;… Frenzel in Paal/Pauly aaO Art. 82 Rn. 13;… Werkmeister in Gola, DS-GVO aaO Art. 80 Rn. 18; Spittka, GRUR-Prax 2019, 272, 274) oder verneint sie jedenfalls in Bezug auf die im Streitfall in Rede stehende Geltendmachung der Verletzung objektiven Datenschutzrechts (…vgl. Bergt in Kühling/Buchner aaO Art. 80 DS-GVO Rn. 14; Uebele, GRUR 2019, 694, 700).

  • EuGH, 05.06.2018 - C-210/16

    Der Betreiber einer Facebook-Fanpage ist gemeinsam mit Facebook für die …

    Auszug aus BGH, 28.05.2020 - I ZR 186/17
    Der Gerichtshof der Europäischen Union hat in seinem Urteil vom 5. Juni 2018 zu dem auch im Streitfall vorliegenden Verhältnis der in Irland ansässigen, für die Verarbeitung der im Streitfall maßgeblichen Daten verantwortlichen Beklagten zu ihrer in Deutschland ansässigen, lediglich für die Förderung des Verkaufs von Werbung in Deutschland zuständigen Schwestergesellschaft bereits entschieden, dass die deutsche Schwestergesellschaft als Niederlassung im Sinne von Art. 4 Abs. 1 Buchst. a der Richtlinie 95/46/EG anzusehen ist (C-210/16, WRP 2018, 805 Rn. 55 - Wirtschaftsakademie Schleswig-Holstein).
  • BGH, 05.10.2017 - I ZR 7/16

    Vorabentscheidungsersuchen an den EuGH zur Auslegung der Datenschutzrichtlinie …

    Auszug aus BGH, 28.05.2020 - I ZR 186/17
    Vor Inkrafttreten der Verordnung (EU) 2016/679 konnten qualifizierte Einrichtungen im Sinne von § 3 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 UKlaG mithin gemäß § 1 UKlaG im Wege der Unterlassungsklage gegen den Verwender einer Allgemeinen Geschäftsbedingung vorgehen, die nach § 307 BGB wegen Verletzung einer datenschutzrechtlichen Bestimmung unwirksam war (vgl. BGH, Beschluss vom 5. Oktober 2017 - I ZR 7/16, GRUR 2018, 96 Rn. 1 und Rn. 12 - Cookie-Einwilligung I).
  • BGH, 04.07.2019 - I ZR 149/18

    Zum Einwand des Rechtsmissbrauchs gegenüber der Deutschen Umwelthilfe

    Auszug aus BGH, 28.05.2020 - I ZR 186/17
    Die Frage, ob die Voraussetzungen des § 8 Abs. 3 Nr. 3 UWG erfüllt sind, ist deshalb vom Revisionsgericht ohne Bindung an die vom Berufungsgericht getroffenen tatsächlichen Feststellungen zu prüfen (vgl. BGH…, Urteil vom 13. September 2018 - I ZR 26/17, GRUR 2018, 1166 Rn. 12 = WRP 2018, 1452 - Prozessfinanzierer I; Urteil vom 4. Juli 2019 - I ZR 149/18, GRUR 2019, 966 Rn. 17 = WRP 2019, 1182 - Umwelthilfe).
  • BGH, 13.09.2018 - I ZR 26/17

    Wettbewerbsverstoß: Zulässigkeit einer von einem gewerblichen Prozessfinanzierer …

    Auszug aus BGH, 28.05.2020 - I ZR 186/17
    Die Frage, ob die Voraussetzungen des § 8 Abs. 3 Nr. 3 UWG erfüllt sind, ist deshalb vom Revisionsgericht ohne Bindung an die vom Berufungsgericht getroffenen tatsächlichen Feststellungen zu prüfen (vgl. BGH, Urteil vom 13. September 2018 - I ZR 26/17, GRUR 2018, 1166 Rn. 12 = WRP 2018, 1452 - Prozessfinanzierer I;… Urteil vom 4. Juli 2019 - I ZR 149/18, GRUR 2019, 966 Rn. 17 = WRP 2019, 1182 - Umwelthilfe).
  • LG Wiesbaden, 05.11.2018 - 5 O 214/18

    Anspruch auf Unterlassung der Erteilung unvollständiger Auskünfte nach Art. 15 …

    Auszug aus BGH, 28.05.2020 - I ZR 186/17
    Rn. 34 a) Eine Auffassung geht von einer abschließenden Regelung zur Durchsetzung der in der Verordnung (EU) 2016/679 enthaltenen datenschutzrechtlichen Bestimmungen in der Verordnung selbst aus; sie verneint deshalb eine wettbewerbsrechtliche Klagebefugnis von Mitbewerbern und nimmt eine Klagebefugnis von Verbänden nur unter den in Art. 80 der Verordnung geregelten Voraussetzungen an (…vgl. LG Bochum, WRP 2019, 1535 [juris Rn. 15]; LG Wiesbaden, ZD 2019, 367 [juris Rn. 39];… LG Stuttgart, WRP 2019, 1089 [juris Rn. 32 bis 35];… Köhler in Köhler/Bornkamm/Feddersen aaO § 3a Rn. 1.40a ff.; ders. in WRP 2018, 1269; 1272; ders. in WRP 2018, 1517;… ders. in WRP 2019, 1279, 1283 Rn. 33 bis 38 und Rn. 64; Spittka, GRUR-Prax 2019, 272, 273 f.;… Werkmeister in Gola, DS-GVO aaO Art. 80 Rn. 17;… Büscher/Hohlweck, UWG, § 3a Rn. 284; Ohly, GRUR 2019, 686, 688 f.; vgl. auch den vom Freistaat Bayern vorgeschlagenen Entwurf eines Gesetzes zur Anpassung zivilrechtlicher Vorschriften an die Datenschutz-Grundverordnung, BR-Drucks. 304/18).
  • KG, 22.09.2017 - 5 U 155/14

    App-Zentrum - Datenschutz: Einwilligung in Datenweitergabe durch Anklicken eines …

    Auszug aus BGH, 28.05.2020 - I ZR 186/17
    Die Berufung der Beklagten ist ohne Erfolg geblieben (KG, GRUR-RR 2018, 115).
  • LG Berlin, 28.10.2014 - 16 O 60/13

    Verbrauchereinwilligung in Übertragung personenbezogener Daten an einen …

  • BGH, 27.03.2025 - I ZR 186/17

    Verfahren gegen Facebook wegen Verstößen gegen Datenschutzrecht

    Rn. 8 Mit Beschluss vom 28. Mai 2020 (I ZR 186/17, GRUR 2020, 896 = WRP 2020, 1182 - App-Zentrum I) hat der Senat das Verfahren ausgesetzt und dem Gerichtshof der Europäischen Union zur Klärung der Rechtslage unter Geltung der während des Revisionsverfahrens in Kraft getretenen und für die in die Zukunft wirkenden Unterlassungsanträge maßgeblichen Verordnung (EU) 2016/679 zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten, zum freien Datenverkehr und zur Aufhebung der Richtlinie 95/46/EG (Datenschutz-Grundverordnung, DSGVO) folgende Frage zur Auslegung von Kapitel VIII, insbesondere von Art. 80 Abs. 1 und 2 sowie Art. 84 Abs. 1 DSGVO zur Vorabentscheidung vorgelegt:.

    Rn. 25 2. Die vom Revisionsgericht ohne Bindung an die vom Berufungsgericht getroffenen tatsächlichen Feststellungen zu prüfende prozessuale Klagebefugnis (vgl. BGH, GRUR 2020, 896 [juris Rn. 32] - App-Zentrum I, mwN) liegt ebenfalls vor.

    Rn. 26 a) Der Kläger war vor Inkrafttreten der Datenschutz-Grundverordnung gemäß § 8 Abs. 3 Nr. 3 UWG sowie aus § 3 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 UKlaG befugt, die Klageanträge im Wege der Klage vor den Zivilgerichten zu verfolgen (vgl. BGH, GRUR 2020, 896 [juris Rn. 24 bis 28] - App-Zentrum I).

    Rn. 27 b) Diese ursprünglich bestehende prozessuale Klagebefugnis (vgl. BGH, GRUR 2020, 896 [juris Rn. 32] - App-Zentrum I, mwN) ist nicht mit Geltung der Datenschutz-Grundverordnung ab dem 25. Mai 2018 (Art. 99 Abs. 2 DSGVO) entfallen.

    Rn. 28 aa) Ausgehend vom Klagebegehren des Klägers, der als Verbraucherverband die Verletzung einer die Beklagte treffenden Informationspflicht über Zweck und Umfang einer Einwilligung des Nutzers in die Verarbeitung seiner personenbezogenen Daten geltend macht (vgl. BGH, GRUR 2020, 896 [juris Rn. 19] - App-Zentrum I), hängt im Streitfall die Zulässigkeit der Klage davon ab, ob qualifizierten Einrichtungen nach Inkrafttreten der Datenschutz-Grundverordnung gemäß § 8 Abs. 3 Nr. 3 UWG und § 3 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 UKlaG die Befugnis zusteht, wegen Verstößen gegen diese Verordnung unabhängig von der konkreten Verletzung von Rechten einzelner betroffener Personen und ohne Auftrag einer betroffenen Person wegen Verstößen gegen das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb, ein Verbraucherschutzgesetz im Sinne von § 2 Abs. 2 Nr. 13 UKlaG und der Verwendung einer unwirksamen Allgemeinen Geschäftsbedingung gemäß § 1 UKlaG im Wege einer Klage vor den Zivilgerichten vorzugehen (BGH, GRUR 2020, 896 [juris Rn. 17 und Rn. 55 bis 62] - App-Zentrum I;… GRUR 2023, 193 [juris Rn. 11] - App-Zentrum II).

    Insoweit ist unschädlich, dass der Kläger seine Klage unabhängig von der konkreten Verletzung von Datenschutzrechten einer betroffenen Person und ohne Auftrag einer solchen Person erhoben hat (vgl. BGH, GRUR 2020, 896 [juris Rn. 7] - App-Zentrum I;… GRUR 2023, 193 [juris Rn. 18] - App-Zentrum II;… EuGH, GRUR 2022, 920 [juris Rn. 36] - Meta Platforms Ireland), sondern Gegenstand des Klagebegehrens allein die abstrakte Überprüfung der Präsentation des App-Zentrums durch die Beklagte am objektivrechtlichen Maßstab des Datenschutzrechts ist.

    Gegenstand der Klageanträge ist der Vorwurf des Klägers, die Beklagte habe mit der beanstandeten Gestaltung ihres App-Zentrums die sich aus Art. 12 Abs. 1 Satz 1, Art. 13 Abs. 1 Buchst. c und e DSGVO ergebenden Verpflichtung verletzt, der betroffenen Person die Informationen über den Zweck der Datenverarbeitung und den Empfänger personenbezogener Daten in präziser, transparenter, verständlicher und leicht zugänglicher Form in einer klaren und einfachen Sprache zu übermitteln (vgl. BGH, GRUR 2020, 896 [juris Rn. 30] - App-Zentrum I;… GRUR 2023, 193 [juris Rn. 27] - App-Zentrum II).

    Rn. 49 (2) Das Berufungsgericht ist zutreffend davon ausgegangen, dass der Anwendbarkeit dieser im deutschen Recht geregelten datenschutzrechtlichen Bestimmung nicht entgegensteht, dass die Beklagte in Irland ansässig ist (vgl. BGH, GRUR 2020, 896 [juris Rn. 22] - App-Zentrum I).

    Diese Angabe stellt eine wegen des Verstoßes gegen die im Streitfall maßgebenden datenschutzrechtlichen Informationspflichten unangemessen benachteiligende und daher unwirksame Allgemeine Geschäftsbedingung dar (vgl. bereits BGH, GRUR 2020, 896 [juris Rn. 23] - App-Zentrum I).

  • BGH, 07.05.2021 - V ZR 299/19

    Auswirkungen von § 9a Abs. 2 WEG auf die Prozessführungsbefugnis eines …

    Die Neuregelung ist - unbeschadet etwaiger Übergangsvorschriften - auch im Revisionsverfahren zu beachten (vgl. BGH, Beschluss vom 28. Mai 2020 - I ZR 186/17, WM 2020, 1652 Rn. 31 f. für die Verordnung (EU) 2016/679).
  • BGH, 10.11.2022 - I ZR 186/17

    BGH legt EuGH erneut eine Frage zur Klagebefugnis von Verbraucherschutzverbänden …

    Rn. 8 Mit Beschluss vom 28. Mai 2020 (I ZR 186/17, GRUR 2020, 896 = WRP 2020, 1182 - App-Zentrum I) hat der Senat das Verfahren ausgesetzt und dem Gerichtshof der Europäischen Union zur Klärung der Rechtslage unter Geltung der während des Revisionsverfahrens in Kraft getretenen und für die in die Zukunft wirkenden Unterlassungsanträge maßgeblichen Datenschutz-Grundverordnung folgende Frage zur Auslegung von Kapitel VIII, insbesondere von Art. 80 Abs. 1 und 2 sowie Art. 84 Abs. 1 DSGVO zur Vorabentscheidung vorgelegt:.

    Dies setzt voraus, dass qualifizierten Einrichtungen wie dem im Streitfall klagenden Verbraucherverband nach Inkrafttreten der Datenschutz-Grundverordnung gemäß § 8 Abs. 3 Nr. 3 UWG und § 3 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 UKlaG die Befugnis zusteht, wegen Verstößen gegen diese Verordnung unabhängig von der konkreten Verletzung von Rechten einzelner betroffener Personen und ohne Auftrag einer betroffenen Person unter den Gesichtspunkten des Rechtsbruchs gemäß § 3a UWG, des Verstoßes gegen ein Verbraucherschutzgesetz im Sinne von § 2 Abs. 2 Satz 1 Nr. 11 UKlaG oder der Verwendung einer unwirksamen Allgemeinen Geschäftsbedingung gemäß § 1 UKlaG im Wege einer Klage vor den Zivilgerichten vorzugehen (BGH, GRUR 2020, 896 [juris Rn. 17 bis 32 und Rn. 55 bis 62] - App-Zentrum I).

    Rn. 13 1. Der Senat ist in seinem Vorlagebeschluss vom 28. Mai 2020 davon ausgegangen, dass sich eine nach deutschem Recht gemäß § 8 Abs. 3 Nr. 3 UWG und § 3 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 UKlaG bestehende Klagebefugnis des Klägers wegen seines im Streitfall allein auf die objektiv-rechtliche Durchsetzung des Datenschutzrechts gerichteten Klagebegehrens den Bestimmungen des Kapitels VIII der Datenschutz-Grundverordnung nicht entnehmen lässt (vgl. BGH, GRUR 2020, 896 [juris Rn. 35] - App-Zentrum I).

    Der Senat hat vor diesem Hintergrund dem Gerichtshof der Europäischen Union im Wege des Vorabentscheidungsverfahrens die Frage vorgelegt, ob die Datenschutz-Grundverordnung in Bezug auf die Verbandsklagebefugnis eine abschließende Regelung trifft, die der Anwendbarkeit der Bestimmungen gemäß § 8 Abs. 3 Nr. 3 UWG und § 3 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 UKlaG im Streitfall entgegensteht (BGH, GRUR 2020, 896 [juris Rn. 33 bis 54] - App-Zentrum I).

    Rn. 14 Der Gerichtshof der Europäischen Union hat allerdings abweichend von der durch den Senat im Vorlagebeschluss vertretenen Ansicht (BGH, GRUR 2020, 896 [juris Rn. 37 sowie Rn. 60 und 62] - App-Zentrum I) entschieden, dass sich die Klagebefugnis des Klägers aus Art. 80 Abs. 2 DSGVO ergeben kann (…EuGH, GRUR 2022, 920 [juris Rn. 49] - Meta Platforms Ireland).

    Rn. 18 a) Allerdings steht der Klagebefugnis des Klägers nicht entgegen, dass er seine Klage unabhängig von der konkreten Verletzung von Datenschutzrechten einer betroffenen Person und ohne Auftrag einer solchen Person erhoben hat (vgl. BGH, GRUR 2020, 896 [juris Rn. 7] - App-Zentrum I;… EuGH, GRUR 2022, 920 [juris Rn. 36] - Meta Platforms Ireland).

    Gegenstand des Klagebegehrens ist zwar allein die abstrakte Überprüfung der Präsentation des App-Zentrums durch die Beklagte am objektivrechtlichen Maßstab des Datenschutzrechts (zum Klagebegehren im Streitfall vgl. BGH, GRUR 2020, 896 [juris Rn. 62] - AppZentrum I).

    Rn. 24 (2) Im Streitfall ist zu berücksichtigen, dass der Kläger die Verletzung einer die Beklagte treffenden Informationspflicht über Zweck und Umfang einer Einwilligung des Nutzers in die Verarbeitung seiner personenbezogenen Daten geltend macht (BGH, GRUR 2020, 896 [juris Rn. 19] - App-Zentrum I;… EuGH, GRUR 2022, 920 [juris Rn. 35] - Meta Platforms Ireland).

    Der Kläger hat seine Klage unabhängig von der konkreten Verletzung von Datenschutzrechten einer betroffenen Person und ohne Auftrag einer solchen Person erhoben (BGH, GRUR 2020, 896 [juris Rn. 7] - App-Zentrum I); EuGH, GRUR 2022, 920 [juris Rn. 36] - Meta Platforms Ireland).

    Rn. 27 (3) Nach Auffassung des Senats ist nicht eindeutig zu beantworten, ob die im Streitfall vorliegende Verletzung der sich aus Art. 12 Abs. 1 Satz 1, Art. 13 Abs. 1 Buchst. c und e DSGVO ergebenden Verpflichtung, der betroffenen Person die Informationen über den Zweck der Datenverarbeitung und den Empfänger personenbezogener Daten in präziser, transparenter, verständlicher und leicht zugänglicher Form in einer klaren und einfachen Sprache zu übermitteln (vgl. BGH, GRUR 2020, 896 [juris Rn. 30] - App-Zentrum I), unter den Begriff der Verarbeitung im Sinne von Art. 4 Nr. 2 DSGVO fällt.

  • LG München I, 25.04.2023 - 33 O 5976/22

    Unzulässige Übermittlung von sogenannten Positivdaten an Auskunfteien

    Zwar wurde zum Teil bezweifelt, dass die DSGVO Verbraucherschutzgesetz i.S.v. § 2 Abs. 2 Satz 1 Nr. 11 UKlaG sein kann, da fraglich erschien, ob die insoweit bestehende dynamische Verweisung auch künftige unionsrechtliche Bestimmungen wie die DSGVO erfasse und überdies die DSGVO auch nicht die kollektiven Interessen der Verbraucher, sondern (nur) die Grundrechte und Grundfreiheiten der Bürger schützen solle (Köhler, in: Köhler/Bornkamm/Feddersen, 40. Auflage, UKlaG § 2 Rn. 29, 29 a, 29 b, zum Meinungsstand m.w.Nachw.: BGH GRUR 2020, 896 - App-Zentrum).

    Rn. 61 Auf Vorlage des BGH (BGH GRUR 2020, 896 - App-Zentrum) entschied der EuGH schließlich, dass Art. 80 Abs. 2 DSGVO dahingehend auszulegen sei, dass Verbraucherverbände aufgrund des § 2 Abs. 2 Satz 1 Nr. 11 DSGOV gegen DSGVO - Verstöße nach Maßgabe des Art. 80 Abs. 2 DSGVO vorgehen können, sofern die betreffende Datenverarbeitung die Rechte identifizierter oder identifizierbarer natürlicher Personen aus dieser Verordnung beeinträchtigen kann (…EuGH GRUR-RS 2022, 8637 Rn. 67 ff. - Meta Platforms Ireland/Bundesverband).

  • BGH, 07.04.2022 - I ZR 143/19

    Knuspermüsli II - Wettbewerbsverstoß: Beurteilung der Unlauterkeit in Fällen der …

    Die Klagebefugnis muss als Sachurteilsvoraussetzung im Zeitpunkt der beanstandeten Wettbewerbshandlung bestanden haben (st. Rspr. zu § 8 Abs. 3 Nr. 2 UWG, vgl. nur BGH…, Urteil vom 13. Januar 2022 - I ZR 35/21, GRUR 2022, 490 Rn. 20 = WRP 2022, 441 - Influencer III, mwN) und auch im Revisionsverfahren noch fortbestehen (vgl. BGH, Beschluss vom 28. Mai 2020 - I ZR 186/17, GRUR 2020, 896 Rn. 32 = WRP 2020, 1182 - App-Zentrum, mwN).

    Das Revisionsgericht hat selbständig festzustellen, ob die Voraussetzungen für die Klagebefugnis erfüllt sind; es kann sich hierbei des Freibeweises bedienen (…zu § 8 Abs. 3 Nr. 2 UWG vgl. BGH, GRUR 2022, 490 Rn. 20 - Influencer III; zu § 8 Abs. 3 Nr. 3 UWG vgl. BGH, GRUR 2020, 896 Rn. 32 - App-Zentrum).

  • LG München I, 29.11.2022 - 33 O 14776/19

    Unzulässige Speicherung von Cookies in Endgeräten von Webseitennutzern

    Die DSGVO solle auch nicht die kollektiven Interessen der Verbraucher, sondern die Grundrechte und Grundfreiheiten der Bürger schützen (Köhler/Bornkamm/Feddersen/Köhler, 40. Aufl. 2022, UKlaG § 2 Rn. 29g., zum Meinungsstand m.w.Nachw.: BGH GRUR 2020, 896 - App-Zentrum).

    Rn. 87 Auf Vorlage des BGH (BGH GRUR 2020, 896 - App-Zentrum) entschied der EuGH jedoch den Streit in Bezug auf Verbraucherschutzverbände dahingehend, dass Art. 80 Abs. 2 der VO (EU) 2016/679 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 27.4.2016 zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten, zum freien Datenverkehr und zur Aufhebung der RL 95/46/EG (Datenschutz-Grundverordnung) dahin auszulegen sei, "dass er einer nationalen Regelung, nach der ein Verband zur Wahrung von Verbraucherinteressen gegen den mutmaßlichen Verletzer des Schutzes personenbezogener Daten ohne entsprechenden Auftrag und unabhängig von der Verletzung konkreter Rechte betroffener Personen Klage mit der Begründung erheben kann, dass gegen das Verbot der Vornahme unlauterer Geschäftspraktiken, ein Verbraucherschutzgesetz oder das Verbot der Verwendung unwirksamer Allgemeiner Geschäftsbedingungen verstoßen worden sei, nicht entgegensteht, sofern die betreffende Datenverarbeitung die Rechte identifizierter oder identifizierbarer natürlicher Personen aus dieser Verordnung beeinträchtigen kann." (…EuGH GRUR-RS 2022, 8637 Rn. 67 ff. - Meta Platforms Ireland/Bundesverband).

  • LG Frankfurt/Main, 26.05.2023 - 24 O 156/21

    Stromanbieter darf Kundendaten nicht anlasslos an die Schufa übermitteln

    Vor der Geltung der DSGVO war es im Anwendungsbereich des BDSG (a.F.) anerkannt, dass qualifizierte Einrichtungen wie der Kläger gemäß § 1 UKlaG im Wege der Unterlassungsklage gegen einen Verwender einer wegen der Verletzung einer datenschutzrechtlichen Bestimmung unwirksamen allgemeinen Geschäftsbedingung vorgehen konnten (vgl. BGH, Beschl. v. 28.05.2020 - I ZR 186/17 = GRUR 2020, 896 Rn. 28;… BGH GRUR 2018, 96 Rn. 1, 12 - Cookie-Einwilligung I).

    Der Bundesgerichtshof (BGH) hat aus diesem Grund mit Beschluss vom 28.05.2020 ein Verfahren (Az. I ZR 186/17 = GRUR 2020, 896 - App-Zentrum I) ausgesetzt und dem Gerichtshof der Europäischen Union (EuGH) diese Auslegungsfrage, insbesondere Art. 80 Abs. 2 DSGVO betreffend, zur Vorabentscheidung vorgelegt.

    Entgegen der Auffassung der Beklagten liegen die Voraussetzungen des persönlichen Anwendungsbereiches (im Sinne des Art. 80 Abs. 1 DSGVO) des Art. 80 Abs. 2 DSGVO bei einem Vorgehen von einem Verbraucherverband wie dem Kläger im Sinne des § 3 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 UKlaG vor (siehe dazu auch ohne weitere Begründung: BGH, Beschl. v. 10.11.2022, I ZR 186/17, S. 8, vorgelegt von der Klägerin, Bl. 256 d. A).

    80 Abs. 2 DSGVO steht dem § 3 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 UKlaG auch im Hinblick auf die darin geregelten und hier vorliegenden Voraussetzungen des sachlichen Anwendungsbereiches nicht entgegen (…vgl. EuGH, Urt. v. 28.04.2022, C-319/20 = GRUR-RS 2022, 8637 Rz. 68 ff.; BGH, Beschl. v. 10.11.2022, I ZR 186/17, S. 8, vorgelegt von der Klägerin, Bl. 257 d. A.).

    Unter diesen Umständen kann die Benennung einer Kategorie oder Gruppe von Personen, die von einer solchen Verarbeitung betroffen sind, für die Erhebung einer solchen Verbandklage ausreichen (…vgl. EuGH, Urt. v. 28.04.2022, C-319/20 = GRUR-RS 2022, 8637 Rz. 68 f.; BGH, Beschl. v. 10.11.2022, I ZR 186/17, S. 9 f., vorgelegt von der Klägerin, Bl. 257 f. d. A.).

    Der mit dem Gesagten aktivlegitimierte Kläger (siehe für die Doppelfunktion des § 3 Abs. 1 UKlaG nur: BGH, Beschl. v. 28.05.2020, I ZR 186/17 = GRUR 2020, 896;… MüKoZPO/Micklitz/Rott, 6. Aufl. 2022, UKlaG, § 3 Rz. 7;… Nomos-BR/Walker, UKlaG, 1. Aufl. 2016, § 3 Rn. 1) kann von der Beklagten aufgrund nicht widerlegter Wiederholungsgefahr die Unterlassung der AGB im tenorierten Umfang verlangen ( siehe 1. ) und hat gegen die Beklagte auch einen Anspruch auf die geltend gemachten Abmahnkosten ( siehe 2. ).

  • LG Berlin II, 02.12.2025 - 15 O 569/18

    Freunde-Finden-Funktion von Facebook / Meta rechtswidrig - Verarbeitung …

    Zur Begründung wird auf die Leitentscheidung des BGH verwiesen ((BGH, Urteil vom 27. März 2025 - I ZR 186/17 -, Rn. 26 - 27, juris unter Bezugnahme auf BGH, GRUR 2020, 896 [juris Rn. 24 bis 28] - App-Zentrum I).

    Insoweit ist unschädlich, dass der Kläger seine Klage unabhängig von der konkreten Verletzung von Datenschutzrechten einer betroffenen Person und ohne Auftrag einer solchen Person erhoben hat (vgl. BGH, GRUR 2020, 896 [juris Rn. 7] - App-Zentrum I;… GRUR 2023, 193 [juris Rn. 18] - App-Zentrum II;… EuGH, GRUR 2022, 920 [juris Rn. 36] - Meta Platforms Ireland), sondern Gegenstand des Klagebegehrens allein die abstrakte Überprüfung des Angebots "Freunde finden ist.

  • LG Berlin, 27.04.2023 - 93 O 167/20

    Werbecookies nur mit vorheriger ausdrücklicher Einwilligung des Nutzers zulässig …

    Die Kammer hat das Verfahren zunächst im Hinblick auf den Vorlagebeschluss des BGH vom 28.05.2020 (I ZR 186/17) an den Europäischen Gerichtshof ausgesetzt.
  • OLG München, 20.07.2023 - 29 U 680/22

    Werbung für ein Nahrungsergänzungsmittel zur Gewichtsabnahme

    Deren Voraussetzungen müssen daher nicht nur im Zeitpunkt der beanstandeten Wettbewerbshandlung bestanden haben; als Sachurteilsvoraussetzung sind sie darüber hinaus in jeder Lage des Verfahrens - und damit auch im Berufungsrechtszug - von Amts wegen zu prüfen, wobei sich das Gericht des Freibeweises bedienen kann (vgl. BGH GRUR 2020, 896 Rn. 32 - App-Zentrum;… BGH GRUR 2018, 1166, Rn. 12 - Prozessfinanzierer jeweils mwN).
  • OLG Brandenburg, 16.05.2023 - 6 U 47/21

    Wettbewerbsverstoß durch unzureichende Angaben zur Geltendmachung einer Garantie; …

  • OLG Koblenz, 11.02.2025 - 9 U 1090/24

    Auch Lidl muss Elektroschrott zurücknehmen

  • OLG Düsseldorf, 16.12.2021 - 20 U 1/20
  • LG Berlin, 15.06.2023 - 93 O 167/20

    Wettbewerbsverstoß im Internet: Verwendung plattformübergreifender …

  • LG Siegen, 25.01.2024 - 8 O 122/23

    Rückschnitt der Thujahecke: Wann Nachbarn Wildwuchs kürzen müssen

  • OLG Brandenburg, 07.05.2024 - 6 U 37/23

    Wettbewerbsrechtlicher Unterlassungs- und Abmahnanspruch gegen einen Veräußerer …

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Rechtsprechung
   BGH, 11.04.2019 - I ZR 186/17   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2019,8676
BGH, 11.04.2019 - I ZR 186/17 (https://dejure.org/2019,8676)
BGH, Entscheidung vom 11.04.2019 - I ZR 186/17 (https://dejure.org/2019,8676)
BGH, Entscheidung vom 11. April 2019 - I ZR 186/17 (https://dejure.org/2019,8676)
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Volltextveröffentlichungen (9)

Kurzfassungen/Presse (12)

  • bundesgerichtshof.de (Pressemitteilung)

    Bundesgerichtshof setzt Verfahren gegen Facebook wegen Verstößen gegen Datenschutzrecht bis zu einer Entscheidung des EuGH aus

  • ferner-alsdorf.de (Kurzinformation und Auszüge)

    DSGVO & UWG: Verfolgung nicht durch Verbände möglich?

  • ferner-alsdorf.de (Kurzinformation und Auszüge und Pressemitteilung)

    DSGVO & UWG: Verfolgung nicht durch Verbände möglich ist

  • MIR - Medien Internet und Recht (Kurzmitteilung)

    Warten auf den EuGH - Verfahren gegen Facebook wegen Datenschutzverstößen im "App-Zentrum" ausgesetzt

    Kostenlosen MIR-Newsletter abonnieren - Anzeige
  • lhr-law.de (Kurzinformation)

    Facebooks App-Zentrum: Rechtsstreit wegen Datenschutzverstößen aus

  • beckmannundnorda.de (Kurzinformation)

    BGH setzt Verfahren gegen Facebook wegen möglicher Datenschutzverstöße durch Weitergabe von Nutzer-Daten an Online-Spiele-Anbieter bis zur EuGH-Entscheidung zum Gefällt-Mir-Button aus

  • lto.de (Kurzinformation)

    BGH wartet EuGH-Urteil zu Facebook ab: Dürfen Verbraucherschützer auch Datenschutz?

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Facebook-App-Zentrum - und der zögernde Bundesgerichtshof

  • tp-presseagentur.de (Kurzinformation)

    Aussetzung des Verfahrens gegen Facebook wegen Verstößen gegen Datenschutzrecht

  • e-recht24.de (Kurzinformation)

    Anfrage: Dürfen Verbraucherschützer gegen DSGVO-Verstöße klagen?

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    BGH setzt Facebook-Verfahren wegen Datenschutzverletzung bis zur EuGH-Entscheidung aus

  • datenbank.nwb.de (Tenor)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZIP 2024, 2754
 
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Wird zitiert von ... (3)

  • BAG, 10.09.2020 - 6 AZR 136/19

    Kündigungen des Cockpit-Personals von Air Berlin - Aussetzung wegen anhängiger …

    Die Möglichkeit der Aussetzung wird auch bejaht, wenn die Vorlage an den Gerichtshof in einem anderen Rechtsstreit erfolgt ist (…BAG 20. Mai 2010 - 6 AZR 481/09 (A) - Rn. 7 ff., BAGE 134, 307; BGH 11. April 2019 - I ZR 186/17 -).
  • OLG Köln, 17.12.2020 - 15 U 84/20

    Leasing

    Soweit eine entsprechende Anwendung des § 148 ZPO im Übrigen auch eine Aussetzung wegen eines laufenden Vorabentscheidungsverfahrens erlauben würde (etwa BGH v. 11.04.2019 - I ZR 186/17, BeckRS 2019, 6990), scheidet auch eine solche Aussetzung hier aus ähnlichen Gründen aus.
  • LG Köln, 10.01.2023 - 33 O 135/19
    Rn. 2 Die Aussetzung des Verfahrens ist in entsprechender Anwendung von § 148 ZPO auch ohne gleichzeitiges Vorabentscheidungsersuchen an den Europäischen Gerichtshof grundsätzlich zulässig, wenn die Entscheidung des Rechtsstreits von der Beantwortung derselben Frage abhängt, die bereits in einem anderen Rechtsstreit dem Europäischen Gerichtshof zur Vorabentscheidung vorgelegt wurde (vgl. BGH Beschl. v. 11.04.2019 - I ZR 186/17;… Saenger/Wöstmann, Zivilprozessordnung, ZPO § 148 Rn. 5).
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Rechtsprechung
   BGH, 10.11.2022 - I ZR 186/17   

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https://dejure.org/2022,30935
BGH, 10.11.2022 - I ZR 186/17 (https://dejure.org/2022,30935)
BGH, Entscheidung vom 10.11.2022 - I ZR 186/17 (https://dejure.org/2022,30935)
BGH, Entscheidung vom 10. November 2022 - I ZR 186/17 (https://dejure.org/2022,30935)
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Volltextveröffentlichungen (13)

  • bundesgerichtshof.de PDF

    App-Zentrum II

  • rechtsinformationen.bund.de

    Geltendmachung einer Rechtsverletzung "infolge einer Verarbeitung" im Sinne von Art. 80 Abs. 2 DSGVO - App-Zentrum II

  • rechtsprechung-im-internet.de

    EGRL 46/95, Art 12 Abs 1 S 1 EUV 2016/679, Art 13 Abs 1 Buchst c EUV 2016/679, Art 13 Abs 1 Buchst e EUV 2016/679, Art 80 Abs 2 EUV 2016/679
    Geltendmachung einer Rechtsverletzung "infolge einer Verarbeitung" im Sinne von Art. 80 Abs. 2 DSGVO - App-Zentrum II

  • IWW

    Art. 80 Abs. 2 der Verordnung (EU) 2016/679, Richtlinie 95/46/E... G, Art. 80 Abs. 2 DSGVO, Art. 12 Abs. 1 Satz 1 DSGVO, Art. 13 Abs. 1 Buchst. c und e DSGVO, § 4 UKlaG, Art. 80 Abs. 1, 2, Art. 84 Abs. 1 DSGVO, § 8 Abs. 3 Nr. 3 UWG, § 2 Abs. 2 Satz 1 Nr. 11 UKlaG, Art. 267 Abs. 1 Buchst. b, Abs. 3 AEUV, § 3 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 UKlaG, § 3a UWG, § 1 UKlaG, 2 DSGVO, Art. 80 Abs. 1 DSGVO, Art. 4 Nr. 1 DSGVO, Art. 4 Nr. 2 DSGVO, Art. 12 Abs. 1 Satz 1, Art. 13 Abs. 1 DSGVO, Art. 6 Abs. 1 Satz 1 Buchst. a DSGVO

  • Wolters Kluwer

    Geltendmachung einer Rechtsverletzung "infolge einer Verarbeitung" im Sinne von Art. 80 Abs. 2 DSGVO; Fehlende Erfüllung der Informationspflichten gemäß Art. 12 Abs. 1 Satz 1 DSGVO in Verbindung mit Art. 13 Abs. 1 Buchst. c und e DSGVO über den Zweck der Datenverarbeitung und ...

  • Betriebs-Berater

    App-Zentrum II

  • rechtsportal.de

    Dem Gerichtshof der Europäischen Union wird zur Auslegung von Art. 80 Abs. 2 der Verordnung (EU) 2016/679 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 27. April 2016 zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten, zum freien Datenverkehr und ...

  • rechtsportal.de

    Geltendmachung einer Rechtsverletzung 'infolge einer Verarbeitung' im Sinne von Art. 80 Abs. 2 DSGVO; Fehlende Erfüllung der Informationspflichten gemäß Art. 12 Abs. 1 Satz 1 DSGVO in Verbindung mit Art. 13 Abs. 1 Buchst. c und e DSGVO über den Zweck der ...

  • wrp (Wettbewerb in Recht und Praxis)

    Wettbewerbsrecht/Datenschutzrecht: App-Zentrum II

  • datenbank.nwb.de

    App-Zentrum II

Kurzfassungen/Presse (11)

  • bundesgerichtshof.de (Pressemitteilung)

    BGH legt EuGH erneut eine Frage zur Klagebefugnis von Verbraucherschutzverbänden bei Datenschutzverstößen durch Facebook vor

  • MIR - Medien Internet und Recht (Kurzmitteilung)

    Erneute Vorlage an den EuGH zur Klagebefugnis von Verbraucherschutzverbänden bei Datenschutzverstößen durch Facebook

    Kostenlosen MIR-Newsletter abonnieren - Anzeige
  • beckmannundnorda.de (Kurzinformation)

    BGH legt EuGH weitere Fragen zur Abmahnbefugnis bzw. Klagebefugnis von Verbraucherschutzverbänden bei DSGVO-Verstößen zur Entscheidung vor

  • lto.de (Kurzinformation)

    Klagebefugnis von Verbraucherschutzverbänden: Datenschutz-Streit wird erneut Fall für EuGH

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Datenschutzverstöße - und die Klagebefugnis von Verbraucherschutzverbänden

  • beck-aktuell.de (Kurzinformation)

    Datenschutzklage gegen Facebook - BGH ruft erneut den EuGH an

  • computerundrecht.de (Kurzinformation)

    Erneute EuGH-Vorlage zur Klagebefugnis von Verbraucherschutzverbänden bei Datenschutzverstößen durch Facebook

  • ip-rechtsberater.de (Kurzinformation)

    Erneute EuGH-Vorlage zur Klagebefugnis von Verbraucherschutzverbänden bei Datenschutzverstößen durch Facebook

  • akh-h.de (Kurzinformation)

    Datenschutzverstöße durch Facebook: BGH legt Frage zur Klärung dem EuGH vor

  • shopbetreiber-blog.de (Kurzinformation)

    Können Verbraucherschutzverbände gegen DSGVO-Verstöße klagen?

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Frage zur Klagebefugnis von Verbraucherschutzverbänden bei Datenschutzverstößen vorgelegt

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZIP 2023, 216
  • MDR 2023, 180
  • GRUR 2023, 193
  • WM 2023, 1701
  • K&R 2023, 142
 
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Wird zitiert von ... (8)Zitiert selbst (5)

  • EuGH, 28.04.2022 - C-319/20

    Verbraucherschutzverbände können gegen Verletzungen des Schutzes …

    Auszug aus BGH, 10.11.2022 - I ZR 186/17
    Rn. 9 Der Gerichtshof der Europäischen Union hat hierüber durch Urteil vom 28. April 2022 (C-319/20, GRUR 2022, 920 = WRP 2022, 684 - Meta Platforms Ireland) wie folgt entschieden:.

    Rn. 14 Der Gerichtshof der Europäischen Union hat allerdings abweichend von der durch den Senat im Vorlagebeschluss vertretenen Ansicht (…BGH, GRUR 2020, 896 [juris Rn. 37 sowie Rn. 60 und 62] - App-Zentrum I) entschieden, dass sich die Klagebefugnis des Klägers aus Art. 80 Abs. 2 DSGVO ergeben kann (EuGH, GRUR 2022, 920 [juris Rn. 49] - Meta Platforms Ireland).

    Damit die in Art. 80 Abs. 2 DSGVO vorgesehene Verbandsklage erhoben werden kann, müssen die Mitgliedstaaten von der ihnen durch diese Bestimmung eingeräumten Möglichkeit Gebrauch machen, diese Art der Vertretung betroffener Personen in ihrem nationalen Recht vorzusehen (vgl. EuGH, GRUR 2022, 920 [juris Rn. 59] - Meta Platforms Ireland).

    Dieser Spielraum ist im Wege der Auslegung unter Berücksichtigung des Wortlauts des Art. 80 Abs. 2 DSGVO sowie der Systematik und der Ziele der Datenschutz-Grundverordnung zu ermitteln (vgl. EuGH, GRUR 2022, 920 [juris Rn. 62] - Meta Platforms Ireland).

    Die in Art. 80 Abs. 2 DSGVO den Mitgliedstaaten eröffnete Möglichkeit, ein Verfahren einer Verbandsklage gegen den mutmaßlichen Verletzer des Schutzes personenbezogener Daten vorzusehen, ist an eine Reihe von Anforderungen an den persönlichen und sachlichen Anwendungsbereich geknüpft (EuGH, GRUR 2022, 920 [juris Rn. 63] - Meta Platforms Ireland).

    Der Kläger erfüllt als Verband zur Wahrung von Verbraucherinteressen die in Art. 80 Abs. 1 DSGVO an die Klagebefugnis einer Einrichtung, Organisation oder Vereinigung ohne Gewinnerzielungsabsicht zu stellenden Anforderungen (vgl. EuGH, GRUR 2022, 920 [juris Rn. 65 und 79] - Meta Platforms Ireland).

    Rn. 18 a) Allerdings steht der Klagebefugnis des Klägers nicht entgegen, dass er seine Klage unabhängig von der konkreten Verletzung von Datenschutzrechten einer betroffenen Person und ohne Auftrag einer solchen Person erhoben hat (…vgl. BGH, GRUR 2020, 896 [juris Rn. 7] - App-Zentrum I; EuGH, GRUR 2022, 920 [juris Rn. 36] - Meta Platforms Ireland).

    Unter diesen Umständen kann die Benennung einer Kategorie oder Gruppe von Personen, die von einer solchen Verarbeitung betroffen sind, für die Erhebung einer solchen Verbandsklage ausreichen (vgl. EuGH, GRUR 2022, 920 [juris Rn. 68 f.] - Meta Platforms Ireland).

    Rn. 19 b) Der Anwendung von Art. 80 Abs. 2 DSGVO steht außerdem nicht entgegen, dass der Kläger mit einem Verstoß gegen die Vorschriften zum Schutz der personenbezogenen Daten der Verbraucher zugleich einen Verstoß gegen andere Vorschriften zum Schutz der Verbraucher oder zur Bekämpfung unlauterer Geschäftspraktiken beanstandet (vgl. EuGH, GRUR 2022, 920 [juris Rn. 66 und Rn. 77 bis 82] - Meta Platforms Ireland).

    Rn. 24 (2) Im Streitfall ist zu berücksichtigen, dass der Kläger die Verletzung einer die Beklagte treffenden Informationspflicht über Zweck und Umfang einer Einwilligung des Nutzers in die Verarbeitung seiner personenbezogenen Daten geltend macht (…BGH, GRUR 2020, 896 [juris Rn. 19] - App-Zentrum I; EuGH, GRUR 2022, 920 [juris Rn. 35] - Meta Platforms Ireland).

    Rn. 25 Gegenstand der Klage ist die Präsentation von Spielen in dem auf der Internetplattform der Beklagten befindlichen "App-Zentrum" und der Hinweis, dass die Anwendung berechtigt sei, bestimmte personenbezogene Informationen des Nutzers in seinem Namen zu veröffentlichen (EuGH, GRUR 2022, 920 [juris Rn. 35] - Meta Platforms Ireland).

    Der Kläger hat seine Klage unabhängig von der konkreten Verletzung von Datenschutzrechten einer betroffenen Person und ohne Auftrag einer solchen Person erhoben (…BGH, GRUR 2020, 896 [juris Rn. 7] - App-Zentrum I); EuGH, GRUR 2022, 920 [juris Rn. 36] - Meta Platforms Ireland).

    Rn. 30 Für eine weite Auslegung dürfte außerdem das Ziel der Datenschutz-Grundverordnung sprechen, einen wirksamen Schutz der Grundfreiheiten und Grundrechte natürlicher Personen und insbesondere ein hohes Schutzniveau für das Recht jeder Person auf Schutz der sie betreffenden personenbezogenen Daten zu gewährleisten (vgl. EuGH, GRUR 2022, 920 [juris Rn. 73] - Meta Platforms Ireland).

    Rn. 34 Demgegenüber dürfte das Ziel der Datenschutz-Grundverordnung, einen wirksamen Schutz der Grundfreiheiten und Grundrechte natürlicher Personen und insbesondere ein hohes Schutzniveau für das Recht jeder Person auf Schutz der sie betreffenden personenbezogenen Daten zu gewährleisten (vgl. EuGH, GRUR 2022, 920 [juris Rn. 74] - Meta Platforms Ireland), dafür sprechen, eine Verbandsklagebefugnis auch auf eine Verletzung der sich aus Art. 12 Abs. 1 Satz 1, Art. 13 Abs. 1 Buchst. c und e DSGVO ergebenden Verpflichtung zu erstrecken, Informationen über den Zweck der Datenverarbeitung und den Empfänger personenbezogener Daten in präziser, transparenter, verständlicher und leicht zugänglicher Form in einer klaren und einfachen Sprache zu übermitteln.

  • BGH, 28.05.2020 - I ZR 186/17

    BGH legt EuGH die Frage vor, ob Verbraucherschutzverbände befugt sind, Verstöße …

    Auszug aus BGH, 10.11.2022 - I ZR 186/17
    Rn. 8 Mit Beschluss vom 28. Mai 2020 (I ZR 186/17, GRUR 2020, 896 = WRP 2020, 1182 - App-Zentrum I) hat der Senat das Verfahren ausgesetzt und dem Gerichtshof der Europäischen Union zur Klärung der Rechtslage unter Geltung der während des Revisionsverfahrens in Kraft getretenen und für die in die Zukunft wirkenden Unterlassungsanträge maßgeblichen Datenschutz-Grundverordnung folgende Frage zur Auslegung von Kapitel VIII, insbesondere von Art. 80 Abs. 1 und 2 sowie Art. 84 Abs. 1 DSGVO zur Vorabentscheidung vorgelegt:.

    Dies setzt voraus, dass qualifizierten Einrichtungen wie dem im Streitfall klagenden Verbraucherverband nach Inkrafttreten der Datenschutz-Grundverordnung gemäß § 8 Abs. 3 Nr. 3 UWG und § 3 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 UKlaG die Befugnis zusteht, wegen Verstößen gegen diese Verordnung unabhängig von der konkreten Verletzung von Rechten einzelner betroffener Personen und ohne Auftrag einer betroffenen Person unter den Gesichtspunkten des Rechtsbruchs gemäß § 3a UWG, des Verstoßes gegen ein Verbraucherschutzgesetz im Sinne von § 2 Abs. 2 Satz 1 Nr. 11 UKlaG oder der Verwendung einer unwirksamen Allgemeinen Geschäftsbedingung gemäß § 1 UKlaG im Wege einer Klage vor den Zivilgerichten vorzugehen (BGH, GRUR 2020, 896 [juris Rn. 17 bis 32 und Rn. 55 bis 62] - App-Zentrum I).

    Rn. 13 1. Der Senat ist in seinem Vorlagebeschluss vom 28. Mai 2020 davon ausgegangen, dass sich eine nach deutschem Recht gemäß § 8 Abs. 3 Nr. 3 UWG und § 3 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 UKlaG bestehende Klagebefugnis des Klägers wegen seines im Streitfall allein auf die objektiv-rechtliche Durchsetzung des Datenschutzrechts gerichteten Klagebegehrens den Bestimmungen des Kapitels VIII der Datenschutz-Grundverordnung nicht entnehmen lässt (vgl. BGH, GRUR 2020, 896 [juris Rn. 35] - App-Zentrum I).

    Der Senat hat vor diesem Hintergrund dem Gerichtshof der Europäischen Union im Wege des Vorabentscheidungsverfahrens die Frage vorgelegt, ob die Datenschutz-Grundverordnung in Bezug auf die Verbandsklagebefugnis eine abschließende Regelung trifft, die der Anwendbarkeit der Bestimmungen gemäß § 8 Abs. 3 Nr. 3 UWG und § 3 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 UKlaG im Streitfall entgegensteht (BGH, GRUR 2020, 896 [juris Rn. 33 bis 54] - App-Zentrum I).

    Rn. 14 Der Gerichtshof der Europäischen Union hat allerdings abweichend von der durch den Senat im Vorlagebeschluss vertretenen Ansicht (BGH, GRUR 2020, 896 [juris Rn. 37 sowie Rn. 60 und 62] - App-Zentrum I) entschieden, dass sich die Klagebefugnis des Klägers aus Art. 80 Abs. 2 DSGVO ergeben kann (…EuGH, GRUR 2022, 920 [juris Rn. 49] - Meta Platforms Ireland).

    Rn. 18 a) Allerdings steht der Klagebefugnis des Klägers nicht entgegen, dass er seine Klage unabhängig von der konkreten Verletzung von Datenschutzrechten einer betroffenen Person und ohne Auftrag einer solchen Person erhoben hat (vgl. BGH, GRUR 2020, 896 [juris Rn. 7] - App-Zentrum I;… EuGH, GRUR 2022, 920 [juris Rn. 36] - Meta Platforms Ireland).

    Gegenstand des Klagebegehrens ist zwar allein die abstrakte Überprüfung der Präsentation des App-Zentrums durch die Beklagte am objektivrechtlichen Maßstab des Datenschutzrechts (zum Klagebegehren im Streitfall vgl. BGH, GRUR 2020, 896 [juris Rn. 62] - AppZentrum I).

    Rn. 24 (2) Im Streitfall ist zu berücksichtigen, dass der Kläger die Verletzung einer die Beklagte treffenden Informationspflicht über Zweck und Umfang einer Einwilligung des Nutzers in die Verarbeitung seiner personenbezogenen Daten geltend macht (BGH, GRUR 2020, 896 [juris Rn. 19] - App-Zentrum I;… EuGH, GRUR 2022, 920 [juris Rn. 35] - Meta Platforms Ireland).

    Der Kläger hat seine Klage unabhängig von der konkreten Verletzung von Datenschutzrechten einer betroffenen Person und ohne Auftrag einer solchen Person erhoben (BGH, GRUR 2020, 896 [juris Rn. 7] - App-Zentrum I); EuGH, GRUR 2022, 920 [juris Rn. 36] - Meta Platforms Ireland).

    Rn. 27 (3) Nach Auffassung des Senats ist nicht eindeutig zu beantworten, ob die im Streitfall vorliegende Verletzung der sich aus Art. 12 Abs. 1 Satz 1, Art. 13 Abs. 1 Buchst. c und e DSGVO ergebenden Verpflichtung, der betroffenen Person die Informationen über den Zweck der Datenverarbeitung und den Empfänger personenbezogener Daten in präziser, transparenter, verständlicher und leicht zugänglicher Form in einer klaren und einfachen Sprache zu übermitteln (vgl. BGH, GRUR 2020, 896 [juris Rn. 30] - App-Zentrum I), unter den Begriff der Verarbeitung im Sinne von Art. 4 Nr. 2 DSGVO fällt.

  • EuGH, 24.02.2022 - C-175/20

    Valsts ieņēmumu dienests (Traitement des données personnelles à des …

    Auszug aus BGH, 10.11.2022 - I ZR 186/17
    Diese Auslegung wird dadurch bestätigt, dass die Aufzählung der Vorgänge in der genannten Bestimmung nicht abschließend ist, was durch die Wendung "wie" zum Ausdruck kommt (EuGH, Urteil vom 24. Februar 2022 - C-175/20, K&R 2022, 260 [juris Rn. 35] - Valsts ieņemumu dienests).
  • KG, 22.09.2017 - 5 U 155/14

    App-Zentrum - Datenschutz: Einwilligung in Datenweitergabe durch Anklicken eines …

    Auszug aus BGH, 10.11.2022 - I ZR 186/17
    Die Berufung der Beklagten ist ohne Erfolg geblieben (KG, GRUR-RR 2018, 115).
  • LG Berlin, 28.10.2014 - 16 O 60/13

    Verbrauchereinwilligung in Übertragung personenbezogener Daten an einen …

    Auszug aus BGH, 10.11.2022 - I ZR 186/17
    Rn. 7 Das Landgericht hat die Beklagte antragsgemäß verurteilt (LG Berlin, ZD 2015, 133).
  • BGH, 27.03.2025 - I ZR 186/17

    Verfahren gegen Facebook wegen Verstößen gegen Datenschutzrecht

    Rn. 11 Der Senat hat mit Beschluss vom 10. November 2022 (I ZR 186/17, GRUR 2023, 193 = WRP 2023, 189 - App-Zentrum II) erneut das Verfahren ausgesetzt und dem Gerichtshof der Europäischen Union zur Auslegung von Art. 80 Abs. 2 DSGVO die folgende Frage zur Vorabentscheidung vorgelegt:.

    Rn. 28 aa) Ausgehend vom Klagebegehren des Klägers, der als Verbraucherverband die Verletzung einer die Beklagte treffenden Informationspflicht über Zweck und Umfang einer Einwilligung des Nutzers in die Verarbeitung seiner personenbezogenen Daten geltend macht (…vgl. BGH, GRUR 2020, 896 [juris Rn. 19] - App-Zentrum I), hängt im Streitfall die Zulässigkeit der Klage davon ab, ob qualifizierten Einrichtungen nach Inkrafttreten der Datenschutz-Grundverordnung gemäß § 8 Abs. 3 Nr. 3 UWG und § 3 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 UKlaG die Befugnis zusteht, wegen Verstößen gegen diese Verordnung unabhängig von der konkreten Verletzung von Rechten einzelner betroffener Personen und ohne Auftrag einer betroffenen Person wegen Verstößen gegen das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb, ein Verbraucherschutzgesetz im Sinne von § 2 Abs. 2 Nr. 13 UKlaG und der Verwendung einer unwirksamen Allgemeinen Geschäftsbedingung gemäß § 1 UKlaG im Wege einer Klage vor den Zivilgerichten vorzugehen (…BGH, GRUR 2020, 896 [juris Rn. 17 und Rn. 55 bis 62] - App-Zentrum I; GRUR 2023, 193 [juris Rn. 11] - App-Zentrum II).

    Dies bestimmt sich danach, ob die maßgeblichen Bestimmungen des deutschen Rechts über die Klagebefugnis gemäß § 8 Abs. 3 Nr. 3 UWG und gemäß § 3 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 UKlaG mit den in Art. 80 Abs. 2 DSGVO geregelten Voraussetzungen vereinbar sind (…vgl. EuGH, GRUR 2022, 920 [juris Rn. 49 und 62] - Meta Platforms Ireland; BGH, GRUR 2023, 193 [juris Rn. 10] - App-Zentrum II).

    Der Kläger erfüllt als Verband zur Wahrung von Verbraucherinteressen die in Art. 80 Abs. 1 DSGVO an die Klagebefugnis einer Einrichtung, Organisation oder Vereinigung ohne Gewinnerzielungsabsicht zu stellenden Anforderungen (…vgl. EuGH, GRUR 2022, 920 [juris Rn. 65 f. und 79] - Meta Platforms Ireland;… GRUR 2024, 1357 [juris Rn. 41] - Meta Platforms Ireland [Verbandsklage]; BGH, GRUR 2023, 193 [juris Rn. 16] - App-Zentrum II).

    Insoweit ist unschädlich, dass der Kläger seine Klage unabhängig von der konkreten Verletzung von Datenschutzrechten einer betroffenen Person und ohne Auftrag einer solchen Person erhoben hat (…vgl. BGH, GRUR 2020, 896 [juris Rn. 7] - App-Zentrum I; GRUR 2023, 193 [juris Rn. 18] - App-Zentrum II;… EuGH, GRUR 2022, 920 [juris Rn. 36] - Meta Platforms Ireland), sondern Gegenstand des Klagebegehrens allein die abstrakte Überprüfung der Präsentation des App-Zentrums durch die Beklagte am objektivrechtlichen Maßstab des Datenschutzrechts ist.

    Unter diesen Umständen kann die Benennung einer Kategorie oder Gruppe von Personen, die von einer solchen Verarbeitung betroffen sind, für die Erhebung einer solchen Verbandsklage ausreichen (…vgl. EuGH, GRUR 2022, 920 [juris Rn. 68 f.] - Meta Platforms Ireland; BGH, GRUR 2023, 193 [juris Rn. 18] - App-Zentrum II).

    Rn. 36 (b) Die von der Gestaltung des App-Zentrums angesprochenen Nutzer der Internetplattform Facebook, die an der Durchführung eines dort angebotenen Spiels interessiert waren und deshalb potentiell durch Betätigung des Buttons "Sofort spielen" ihre Einwilligung in die Verarbeitung ihrer personenbezogenen Daten erklären konnten, sind identifizierbare natürliche Personen im vorstehenden Sinne (BGH, GRUR 2023, 193 [juris Rn. 18] - App-Zentrum II).

    Gegenstand der Klageanträge ist der Vorwurf des Klägers, die Beklagte habe mit der beanstandeten Gestaltung ihres App-Zentrums die sich aus Art. 12 Abs. 1 Satz 1, Art. 13 Abs. 1 Buchst. c und e DSGVO ergebenden Verpflichtung verletzt, der betroffenen Person die Informationen über den Zweck der Datenverarbeitung und den Empfänger personenbezogener Daten in präziser, transparenter, verständlicher und leicht zugänglicher Form in einer klaren und einfachen Sprache zu übermitteln (…vgl. BGH, GRUR 2020, 896 [juris Rn. 30] - App-Zentrum I; GRUR 2023, 193 [juris Rn. 27] - App-Zentrum II).

    Rn. 42 dd) Einer Klagebefugnis nach Maßgabe von Art. 80 Abs. 2 DSGVO steht außerdem nicht entgegen, dass der Kläger mit einem Verstoß gegen die Vorschriften zum Schutz der personenbezogenen Daten der Verbraucher zugleich einen Verstoß gegen andere Vorschriften zum Schutz der Verbraucher und zur Bekämpfung unlauterer Geschäftspraktiken beanstandet (…vgl. EuGH, GRUR 2022, 920 [juris Rn. 66 und Rn. 77 bis 82] - Meta Platforms Ireland; BGH, GRUR 2023, 193 [juris Rn. 19] - App-Zentrum II).

  • LG München I, 25.04.2023 - 33 O 5976/22

    Unzulässige Übermittlung von sogenannten Positivdaten an Auskunfteien

    Diesem Ergebnis steht nicht die mit Beschluss des BGH vom 10.11.2022 (Az. I ZR 186/17 - App-Zentrum) erfolgte erneute Vorlage an den EuGH entgegen.
  • LG München I, 29.11.2022 - 33 O 14776/19

    Unzulässige Speicherung von Cookies in Endgeräten von Webseitennutzern

    Rn. 92 iv) Dem steht auch nicht die mit Beschluss des BGH vom 10.11.2022 (Az. I ZR 186/17 - App-Zentrum) erfolgte erneute Vorlage an den EuGH entgegen.
  • OLG Stuttgart, 23.09.2025 - 6 UKl 2/25

    App "Lidl Plus": Verletzung von Informationspflichten?

    Die danach erforderlichen Informationen über den Zweck der Datenverarbeitung und den Empfänger personenbezogener Daten, die in präziser, transparenter, verständlicher und leicht zugänglicher Form in einer klaren und einfachen Sprache zu erteilen sind, bieten dem Verbraucher die Grundlage für seine Entscheidung, ob er in die Verarbeitung seiner Daten einwilligt (vgl. BGH, EuGH-Vorlage vom 10. November 2022 - I ZR 186/17 -, Rn. 27 und 31, juris).
  • LG Berlin II, 19.06.2025 - 52 O 65/23

    Digitale Selbstauskünfte auf Immobilienportalen ohne aktive …

    Die Bestimmung des § 8 Abs. 3 Nr. 3 UWG regelt nicht nur die sachlich-rechtliche Anspruchsberechtigung, sondern auch die prozessuale Klagebefugnis (vgl. BGH, Beschluss vom 28.05.2020 - I ZR 186/17 - Rn. 32).

    Die Frage, ob eine Rechtsverletzung "infolge einer Verarbeitung" im Sinne von Art. 80 Abs. 2 DSGVO in Betracht zu ziehen sei, wenn ein Verband eine Klage auf die Verletzung von Informationspflichten nach Art. 12 und 13 DSGVO stütze, hat der EuGH auf die erneute Vorlage des BGH vom 10.11.2022 - I ZR 186/17 - mit Urteil vom 11.07.2024 - C-757/22 - bejaht.

  • LG Berlin II, 02.12.2025 - 15 O 569/18

    Freunde-Finden-Funktion von Facebook / Meta rechtswidrig - Verarbeitung …

    Insoweit ist unschädlich, dass der Kläger seine Klage unabhängig von der konkreten Verletzung von Datenschutzrechten einer betroffenen Person und ohne Auftrag einer solchen Person erhoben hat (…vgl. BGH, GRUR 2020, 896 [juris Rn. 7] - App-Zentrum I; GRUR 2023, 193 [juris Rn. 18] - App-Zentrum II;… EuGH, GRUR 2022, 920 [juris Rn. 36] - Meta Platforms Ireland), sondern Gegenstand des Klagebegehrens allein die abstrakte Überprüfung des Angebots "Freunde finden ist.
  • OLG Köln, 15.05.2026 - 6 UKl 3/25

    Daten als Preis - Beim Bezahlen mit Daten besteht keine Verpflichtung zur Angabe …

    Die danach erforderlichen Informationen über den Zweck der Datenverarbeitung und den Empfänger personenbezogener Daten, die in präziser, transparenter, verständlicher und leicht zugänglicher Form in einer klaren und einfachen Sprache zu erteilen sind, bieten dem Verbraucher die Grundlage für seine Entscheidung, ob er in die Verarbeitung seiner Daten einwilligt (vgl. BGH, EuGH-Vorlage vom 10. November 2022 - I ZR 186/17 -, Rn. 27 und 31, juris).
  • OLG Köln, 17.05.2023 - 15 W 19/23

    Zulässigkeit der Beschwerde gegen die Aussetzung des Rechtsstreits im Hinblick …

    In dem zugrunde liegenden Ausgangsverfahren hat der Bundesgerichtshof daraufhin mit Beschluss vom 10. November 2022 - I ZR 186/17 - erneut den Europäischen Gerichtshof angerufen und hat ihm nunmehr die Frage vorgelegt, ob eine Rechtsverletzung "infolge einer Verarbeitung" im Sinne von Art. 80 Abs. 2 DSGVO geltend gemacht wird, wenn ein Verband zur Wahrung von Verbraucherinteressen seine Klage darauf stützt, die Rechte einer betroffenen Person seien verletzt, weil die Informationspflichten gemäß Art. 12 Abs. 1 Satz 1 DSGVO in Verbindung mit Art. 13 Abs. 1 Buchstaben c und e DSGVO über den Zweck der Datenverarbeitung und den Empfänger der personenbezogenen Daten nicht erfüllt worden seien (GRUR 2023, 193).
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