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Rechtsprechung
   OLG Hamburg, 16.07.2001 - 2 Wx 116/00   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2001,3738
OLG Hamburg, 16.07.2001 - 2 Wx 116/00 (https://dejure.org/2001,3738)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 16.07.2001 - 2 Wx 116/00 (https://dejure.org/2001,3738)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 16. Juli 2001 - 2 Wx 116/00 (https://dejure.org/2001,3738)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Judicialis

    WEG § 45 Abs. 1; ; WEG § ... 23 Abs. 4; ; WEG § 43 ff.; ; WEG § 26; ; WEG § 25 Abs. 5; ; WEG § 28; ; WEG § 21 Abs. 3; ; WEG § 21 Abs. 4; ; WEG § 26 Abs. 1 S. 2; ; WEG § 47; ; WEG § 48 Abs. 3; ; FGG § 27; ; FGG § 29; ; FGG § 12

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Begriff der ordnungsgemäßen Verwaltung; Stimmrecht des Verwalters

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Wohnungseigentum; Verwalter; Kündigung; Eigentümerversammlung; Eigentuümerbeschluss; Verwaltervertrages; Stimmrecht; Abstimmung; Vertragstheorie

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Verwalter als Vertreter? Beschluss über Verwalterbestellung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • ZMR 2001, 997
 
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Wird zitiert von ... (13)Zitiert selbst (4)

  • BayObLG, 05.05.1993 - 2Z BR 29/93

    Anspruch auf gerichtliche Aufhebung einer Jahresabrechnung; Anforderungen an eine …

    Auszug aus OLG Hamburg, 16.07.2001 - 2 Wx 116/00
    Der Senat pflichtet der wohl herrschenden Meinung bei, wonach der Verwalter das Stimmrecht von Eigentümern, die er kraft Vollmacht vertritt, auch bei der Abstimmung über seine eigene Bestellung zum Verwalter ausüben darf (BayObLG WuM 1993, 488, 489;… Bärmann/Pick/Merle, 8. Aufl., § 26 Rz. 9).
  • OLG Düsseldorf, 18.01.1999 - 3 Wx 394/98

    Ermessens der Eigentümergemeinschaft bei der Vergabe von Arbeiten, die über eine …

    Auszug aus OLG Hamburg, 16.07.2001 - 2 Wx 116/00
    Dem Bemühen der Wohnungseigentümer, jeweils zumutbare praktikable Lösungen des Miteinander zu finden, ist dadurch Rechnung zu tragen, daß die Kontrolle auf Mißbrauchsfälle beschränkt und ein gewisser Beurteilungsspielraum der Beteiligten akzeptiert wird (vgl. etwa OLG Celle DWE 1994, 111 f., 113; OLG Düsseldorf WuM 1999, 352, 353; Senat 2 Wx 27/98 v. 13.03.00 und 2 Wx 103/98 v. 14.03.01).
  • OLG Hamburg, 13.03.2000 - 2 Wx 27/98

    Antrag auf Ungültigkeitserklärung eines Wohnungseigentümerbeschlusses ; Vorliegen …

    Auszug aus OLG Hamburg, 16.07.2001 - 2 Wx 116/00
    Dem Bemühen der Wohnungseigentümer, jeweils zumutbare praktikable Lösungen des Miteinander zu finden, ist dadurch Rechnung zu tragen, daß die Kontrolle auf Mißbrauchsfälle beschränkt und ein gewisser Beurteilungsspielraum der Beteiligten akzeptiert wird (vgl. etwa OLG Celle DWE 1994, 111 f., 113; OLG Düsseldorf WuM 1999, 352, 353; Senat 2 Wx 27/98 v. 13.03.00 und 2 Wx 103/98 v. 14.03.01).
  • OLG Hamburg, 14.03.2001 - 2 Wx 103/98

    Auslegung einer Gemeinschaftsordnung; Mehrheitsentscheidungen der …

    Auszug aus OLG Hamburg, 16.07.2001 - 2 Wx 116/00
    Dem Bemühen der Wohnungseigentümer, jeweils zumutbare praktikable Lösungen des Miteinander zu finden, ist dadurch Rechnung zu tragen, daß die Kontrolle auf Mißbrauchsfälle beschränkt und ein gewisser Beurteilungsspielraum der Beteiligten akzeptiert wird (vgl. etwa OLG Celle DWE 1994, 111 f., 113; OLG Düsseldorf WuM 1999, 352, 353; Senat 2 Wx 27/98 v. 13.03.00 und 2 Wx 103/98 v. 14.03.01).
  • BGH, 01.04.2011 - V ZR 96/10

    Wohnungseigentum: Erforderlichkeit der Einholung von Alternativangeboten vor der …

    Rn. 12 aa) Nach nahezu einhelliger Meinung ist die Einholung von Alternativangeboten anderer Verwalter und deren Übersendung an die Wohnungseigentümer nur bei einer Neubestellung (OLG Hamm, ZMR 2009, 58, 59;… Merle in Bärmann, WEG, 11. Aufl., § 26 Rn. 35;… MünchKomm-BGB/Engelhardt, 5. Aufl., § 26 WEG Rn. 5), nicht aber bei der Wiederbestellung des amtierenden Verwalters erforderlich (BayObLG, WuM 1993, 488, 489; OLG Hamburg, ZWE 2002, 483, 484 unter 3; OLG Schleswig, NJW-RR 2006, 1525, 1526 unter 2;… Bärmann/Pick, WEG, 19. Aufl., § 26 Rn. 22;… Jennißen in Jennißen, WEG, 2. Aufl., § 26 Rn. 55;… Niedenführ/Kümmel/Vandenhouten, WEG, 9. Aufl., § 26 Rn. 21;… Staudinger/Bub, BGB, Bearb. 2005, § 26 WEG Rn. 148; anders offenbar OLG Hamm, NZM 2003, 486, 487 unter 3).
  • OLG Schleswig, 20.01.2006 - 2 W 24/05

    Wohnungseigentum: Auslegung des Beschlussgegenstandes Neuwahl des Verwalters und …

    Dabei kann offen bleiben, ob der vom Landgericht genannte Umstand, einen Verwaltervertrag habe es nur in "einem faktischen Verhältnis mit ungesichertem Umfang" gegeben, schon deshalb unerheblich ist, weil in einem solchen Zweifelsfall ohne weiteres ein Verwaltervertrag mit dem Inhalt von Teil III § 20 Abs. 4 und 5 TE in Verbindung mit § 27 WEG zustande käme (HansOLG Hamburg ZMR 2001, 997, 998).

    Insbesondere bedarf es bei einer Wiederwahl des Verwalters grundsätzlich nicht der Unterbreitung von Alternativangeboten (HansOLG Hamburg ZMR 2001, 997, 998;… Weitnauer/Lüke a.a.O. § 26 Rn. 9).

    Es ist auch kein Grund ersichtlich, der gegen die Wiederwahl der Beteiligten zu 5. spricht (vgl. OLG Celle OLGR 2002, 75, 77; HansOLG Hamburg ZMR 2001, 997, 999;… Weitnauer/Lüke a.a.O. § 26 Rn. 18).

  • OLG Hamm, 20.07.2006 - 15 W 142/05

    Zur Stellung des Wohnungseigentümerverwalters als Stellvertreter

    Eindeutig bejaht worden ist diese Frage, soweit ersichtlich, bislang nur durch das Oberlandesgericht Hamburg (ZMR 2001, 997 = WuM 2002, 109 = OLGR 2002, 69; ebenso Müller, Prakt.
  • OLG Frankfurt, 05.02.2007 - 20 W 409/05

    Wohnungseigentumsverfahren: Zulässigkeit der sofortigen Beschwerde eines …

    Ohnehin bedürfte es bei einer Wiederwahl des Verwalters grundsätzlich nicht der Unterbreitung von Alternativangeboten (vgl. hierzu OLG Schleswig NZM 2006, 822; OLG Hamburg WuM 2002, 109;… Weitnauer/Lüke, WEG, 9. Aufl., § 26 Rz. 9).
  • LG Bamberg, 02.02.2024 - 41 S 1/23

    Wohnungseigentümerversammlung, Anfechtungsklage, Beschlussanfechtung, …

    Rn. 76 Bei einer Wiederwahl des Verwalters bedarf es grundsätzlich nicht der Unterbreitung von Alternativangeboten (vgl. OLG Schleswig, Beschluss vom 20.1. 2006 - 2 W 24/05, ZWE 2007, 51; HansOLG Hamburg ZMR 2001, 997, 998;… Weitnauer/Lüke a.a.O. § 26 Rn. 9).
  • LG Konstanz, 09.01.2008 - 62 T 134/07

    Wohnungseigentumsverfahren: Örtlich zuständiges Beschwerdegericht in …

    Die Überprüfung ist auf Missbrauchsfälle beschränkt; ein Beurteilungsspielraum der Wohnungseigentümer ist zu akzeptieren (OLG Düsseldorf, ZMR 2006, 144; OLG Hamburg ZWE 2002, 483).
  • LG Hamburg, 30.11.2011 - 318 S 201/10

    Wohnungseigentumsverfahren: Folgen der Nichtvorlage der Prozessvollmacht durch …

    Zwar teilt die Kammer die Rechtsauffassung des Amtsgerichts, dass vor der Beschlussfassung der Wohnungseigentümer über die Bestellung eines neuen Verwalters Angebote von mehreren Verwaltern eingeholt werden müssen (BGH NZM 2011, 515; so auch bereits HansOLG, ZWE 2002, 483; OLG Schleswig, NJW-RR 2006, 1525).
  • OLG Karlsruhe, 27.05.2002 - 14 Wx 91/01

    Wohnungseigentum: Abstimmung über die Entlastung des Verwalters in der …

    Zutreffend ist allerdings die Auffassung der Vorinstanzen, die Stimmabgabe des Unterbevollmächtigten für die 7 Hauptvollmachtgeber sei unwirksam gewesen: Zwar wäre - entgegen der Auffassung der Beschwerdeführer; die von ihnen herangezogene Entscheidung des OLG Hamburg ZMR 2001, S. 997 ff. = WuM 2002, S. 109 ff. besagt nichts anderes - der Verwalter gehindert gewesen, als Vertreter stimmberechtigter Wohnungseigentümer an der Abstimmung über seine eigene Entlastung teilzunehmen (allgemeine Meinung in Rechtsprechung und Literatur;… vgl. etwa OLG Zweibrücken, FGPrax 1998, S. 141 f., 142;… Merle, in: Bärmann/Pick/Merle, WEG, 8. Aufl. 2000, Rn. 121 zu § 25 und Rn. 115 zu § 28, jeweils m. w. N.).
  • AG Bad Segeberg, 08.12.2011 - 17 C 186/10

    Eigentümer haben auch über Einzelabrechnungen abgestimmt bei Vorliegen der …

    Es entspricht der ganz herrschenden und auch in der Sache zutreffenden Auffassung, dass für den Verwalter bei der Abstimmung über seine Bestellung oder Abberufung kein Stimmrechtsausschluss besteht (HansOLG Hamburg, Beschl. v. 16.07.2001 - 2 Wx 116/00, WuM 2002, 109 ff.;… OLG Köln, Beschl. v. 08.11.2006 - 16 Wx 165/06, NJW-RR 2007, 670 f., [...] Rn. 21;… OLG Schleswig, Beschl. v. 20.01.2006 - 2 W 24/05, NZM 2006, 822 , [...] Rn. 20;… OLG Hamm, Beschl. v. 20.07.2006 - 15 W 142/05, NJW-RR 2007, 161 , [...] Rn. 18;… Reichel-Scheer, [...]PK, 5. Aufl. 2010, § 25 WEG Rn. 109 f.).
  • LG Hamburg, 21.09.2011 - 318 S 123/11

    Verwalterwechsel in juristische Person: Neubestellung ?

    Angebote von mehreren Verwaltern müssen im Grundsatz vor der Beschlussfassung der Wohnungseigentümer über die Bestellung eines neuen Verwalters, nicht aber vor der Wiederbestellung des amtierenden Verwalters eingeholt werden (BGH NZM 2011, 515; so auch bereits HansOLG, ZWE 2002, 483; OLG Schleswig, NJW-RR 2006, 1525).
  • LG Saarbrücken, 20.08.2008 - 5 T 363/07

    Bezeichnung von Tagesordnungspunkten

  • LG Hamburg, 07.06.2017 - 318 S 88/15

    Wohnungseigentümergemeinschaft: Anfechtbarkeit eines …

  • LG Hamburg, 28.09.2011 - 318 S 123/11

    Auslagerung der amtierenden WEG-Verwaltung auf eine neu gegründete GmbH

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Rechtsprechung
   OLG Frankfurt, 10.10.2001 - 7 U 192/00   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2001,2972
OLG Frankfurt, 10.10.2001 - 7 U 192/00 (https://dejure.org/2001,2972)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 10.10.2001 - 7 U 192/00 (https://dejure.org/2001,2972)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 10. Oktober 2001 - 7 U 192/00 (https://dejure.org/2001,2972)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 1 Abs 1 MB/KK, § 4 Abs 2 MB/KK, § 138 BGB
    Private Krankenversicherung: Sittenwidrigkeit der Vereinbarung einer Fallpauschale mit dem privaten Klinikträger

  • Judicialis

    ZPO § 543 Abs. 1; ; ZPO § ... 92; ; ZPO § 708 Nr. 10; ; ZPO § 711; ; ZPO § 713; ; BGB § 138 Abs. 1; ; BGB § 138; ; BGB § 612 Abs. 2; ; MB/KK 76 § 5 Abs. 2; ; MB/KK 76 § 1 Abs. 2; ; KHG § 17 Abs. 5; ; KHG § 17 Abs. 4; ; KHG § 22; ; KHG § 23; ; KHG § 25; ; BPflVO § 8 Abs. 7; ; SGB V § 108; ; AO § 67; ; KStG § 5 Nr. 9; ; GewStG § 20; ; UstG § 4 Nr. 16; ; UstG § 4 a; ; HBeihVO § 6 Nr. 6

  • rechtsportal.de
  • Wolters Kluwer (Leitsatz und Volltext)

    Fallpauschale; Vergleichsgrundlage; Private Krankenversicherung ; Sittenwidrigkeit; Krankheitskosten; Krankenhausleistungen

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • 123recht.net (Entscheidungsbesprechung, 4.11.2008)

    Erstattungsfähigkeit von Fallpauschalen privatwirtschaftlicher Kliniken in der privaten Krankenversicherung

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2002, 241
  • NJW-RR 2003, 792 (Ls.)
  • VersR 2002, 222
 
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Wird zitiert von ... (6)Zitiert selbst (6)

  • OLG Stuttgart, 30.11.2000 - 7 U 154/00

    Vergütungsabrede mit privatem Krankenhausträger - Sittenwidrigkeit - konkrete …

    Auszug aus OLG Frankfurt, 10.10.2001 - 7 U 192/00
    Das von der Beklagten für ihre Ansicht in Anspruch genommene Urteil des OLG Stuttgart vom 30.11.2000 ­ 7 U 154/00 ­ (veröffentlicht in VersR 01, 491 f.) verkenne, dass die Streithelferin berechtigt sei, ihre Kosten in einer umfassenden Fallpauschale zu kalkulieren.
  • BGH, 14.01.1998 - IV ZR 61/97

    Berechnung privatärztlicher stationärer Leistungen

    Auszug aus OLG Frankfurt, 10.10.2001 - 7 U 192/00
    Es trifft zwar zu, dass der Versicherer nicht mehr zu erstatten hat, als das Krankenhaus vereinbarungsgemäß von dem Versicherungsnehmer verlangen kann (vgl. BGH VersR 98, 350).
  • BGH, 01.07.1993 - V ZR 235/92

    Einheitliches Rechtsmittel der Hauptpartei und Streithelfer

    Auszug aus OLG Frankfurt, 10.10.2001 - 7 U 192/00
    Das von der Streithelferin eingelegte Rechtsmittel ist, wenn auch die Partei Rechtsmittel einlegt, als Erklärung des Streithelfers, die Partei auch im Rechtsmittelverfahren unterstützen zu wollen, zu verstehen (vgl. BGH NJW 93, 2944; BGHZ 76, 301; RGZ 147, 125).
  • OLG Köln, 13.07.1995 - 5 U 94/93

    Erstattung der Kosten für eine Zahnbehandlung durch eine private …

    Auszug aus OLG Frankfurt, 10.10.2001 - 7 U 192/00
    Bei den in der Rechtsprechung unter diesem Gesichtspunkt erörterten Fällen (OLG Köln VersR 95, 1177; R + S 98, 34) handelt es sich um zahnprothetische Behandlungen, bei denen sowohl die Kosten wie auch die Gleichwertigkeit des Teilerfolges zuverlässig prognostisch beurteilt werden können.
  • OLG Köln, 22.10.1997 - 5 U 94/97

    Medizinische Notwendigkeit implantologischer Leistungen

    Auszug aus OLG Frankfurt, 10.10.2001 - 7 U 192/00
    Bei den in der Rechtsprechung unter diesem Gesichtspunkt erörterten Fällen (OLG Köln VersR 95, 1177; R + S 98, 34) handelt es sich um zahnprothetische Behandlungen, bei denen sowohl die Kosten wie auch die Gleichwertigkeit des Teilerfolges zuverlässig prognostisch beurteilt werden können.
  • RG, 05.03.1935 - III B 3/35

    Kann der Nebenintervenient die Berufung beschränken, wenn die Hauptpartei zwar im …

    Auszug aus OLG Frankfurt, 10.10.2001 - 7 U 192/00
    Das von der Streithelferin eingelegte Rechtsmittel ist, wenn auch die Partei Rechtsmittel einlegt, als Erklärung des Streithelfers, die Partei auch im Rechtsmittelverfahren unterstützen zu wollen, zu verstehen (vgl. BGH NJW 93, 2944; BGHZ 76, 301; RGZ 147, 125).
  • BGH, 12.03.2003 - IV ZR 278/01

    Zur Erstattungsfähigkeit von Pauschalvergütungen reiner Privatkliniken in der …

    Das Oberlandesgericht hat ihr in diesem Umfang stattgegeben (VersR 2002, 222 mit Anm. Patt).
  • LG München I, 07.05.2002 - 13 S 534/02

    Anspruch auf Ausgleich stationärer Behandlungskosten; Ersatz der notwendigen …

    Wenn das OLG Frankfurt in seinem Urteil vom 10.10.2001 (Az.: 7 U 192/00) formuliere, dass die Unangemessenheit der Fallpauschale von der dort beklagten Versicherung nicht dargelegt sei, lasse dies nur den Schluss auf die Beweislast der Versicherung zu.

    Rn. 12 Damit übereinstimmend hat das Oberlandesgericht Frankfurt in seinem Urteil vom 10.10.2001 (NVersR 02, 71 = NJW-RR 02, 243 = VersR 02, 222) darauf abgehoben, dass die Beklagte "nicht substantiiert dargelegt habe, dass die vom Kläger in Anspruch genommene Heilbehandlung in einem anderen Krankenhaus bzw. oder mit einer anderen Methode zum selben Heilerfolg bei geringeren Kosten geführt hätte".

  • VG Minden, 20.04.2010 - 10 K 948/09

    Beihilfefähigkeit einer stationären Nasenoperation in einer Privatklinik wegen …

    Auf das im beigefügten Merkblatt erwähnte zur Fallpauschale ergangene Urteil des Oberlandesgerichts Frankfurt vom 10. Oktober 2001 - 7 U 192/00 -, das vom Bundesgerichtshof am 12. März 2003 - IV ZR 278/01 - bestätigt worden sei, werde verwiesen.
  • LG Osnabrück, 21.02.2003 - 9 S 537/02
    Rn. 13 Die Kammer folgt den Ausführungen des OLG Stuttgart in seinem Urteil vom 30.11.2000 (VersR 2001, 491); die - dagegen - in der Entscheidung des OLG Frankfurt vom 10.10.2001 (VersR 2002, 222) enthaltene Begründung hat die Kammer nicht überzeugt.
  • LG Osnabrück, 19.02.2003 - 9 S 537/02

    Krankenhauskosten, Sittenwidrigkeit

    Die Kammer folgt den Ausführungen des OLG Stuttgart in seinem Urteil vom 30.11.2000 (VersR 2001, 491); die - dagegen - in der Entscheidung des OLG Frankfurt vom 10.10.2001 (VersR 2002, 222) enthaltene Begründung hat die Kammer nicht überzeugt.
  • LG Osnabrück, 23.12.2002 - 9 S 537/02

    Private Krankenversicherung: Sittenwidrigkeit der zwischen Versicherungsnehmer …

    Rn. 17 Die Kammer folgt den Ausführungen des OLG Stuttgart in seinem Urteil vom 30.11.2000 (VersR 2001, 491); die - dagegen - in der Entscheidung des OLG Frankfurt vom 10.10.2001 (VersR 2002, 222) enthaltene Begründung hat die Kammer nicht überzeugt.
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Rechtsprechung
   OLG Rostock, 25.04.2002 - 1 U 108/00   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2002,7638
OLG Rostock, 25.04.2002 - 1 U 108/00 (https://dejure.org/2002,7638)
OLG Rostock, Entscheidung vom 25.04.2002 - 1 U 108/00 (https://dejure.org/2002,7638)
OLG Rostock, Entscheidung vom 25. April 2002 - 1 U 108/00 (https://dejure.org/2002,7638)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Judicialis

    BGB § 31; ; BGB § ... 179; ; BGB § 179 Abs. 1; ; BGB § 179 Abs. 3; ; BGB § 366; ; BGB § 823 Abs. 2; ; StGB § 266; ; StGB § 266 Abs. 1; ; StGB § 14 Abs. 1 Nr. 1; ; HGB § 15 Abs. 2 Satz 1; ; InsO § 80 Abs. 1; ; InsO § 103; ; ZPO § 92 Abs. 2; ; ZPO § 543 Abs. 2 Nr. 1 n.F.; ; ZPO § 708 Nr. 10; ; ZPO § 711 Satz 1 n.F.

  • IWW
  • rechtsportal.de

    Zur Entstehung eines Treueverhältnisses durch eine Abtretungsvereinbarung zwischen dem gesamtvertretungsberechtigten Geschäftsführer einer GmbH und einem Gläubiger

  • Wolters Kluwer

    Begründung eines Treueverhältnisses durch eine Abtretungsvereinbarung zwischen Schuldner und Gläubiger; Untreue durch stille Zession einer Forderung zur Sicherung einer Vergütung anstelle der Verwendung derselben für den Geschäftsgang einer GmbH; Wirksame Vertretung ...

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • IWW (Entscheidungsbesprechung)

    Haftung - Vertretung der GmbH nach dem Tode des weiteren Mitgeschäftsführers

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Zitiert selbst (9)

  • BGH, 11.07.1995 - VI ZR 409/94

    Geltendmachung eines Anspruchs auf Werklohn für durchgeführte Bauarbeiten gegen …

    Auszug aus OLG Rostock, 25.04.2002 - 1 U 108/00
    Nach der Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 11.07.1995 (NJW-RR 1995, 1369) ist es allerdings nicht zweifelhaft, daß die Abtretungsvereinbarung vom 09.09.1997 nach ihrem Inhalt ein Treueverhältnis im Sinne des § 266 StGB begründete, welches es dem Beklagten gebot, aus dem empfangenen Grundstücksverkaufserlös die volle Vergütung an die Klägerin auszukehren anstatt sie überwiegend im Geschäftsgang der W. GmbH zu verwenden.

    Hätte der Beklagte mit Vertretungsmacht gehandelt, hätte die Klägerin von der W. GmbH Auszahlung des vereinbarten Kauferlöses in Höhe ihrer vollen Vergütung (Erfüllung) oder, falls der Erlös - wie geschehen - unberechtigt in das Vermögen der W. GmbH gelangt wäre, von dieser gemäß § 31 BGB und vom Beklagten nach § 823 Abs. 2 BGB i. V. m. §§ 266, 14 Abs. 1 Nr. 1 StGB Schadensersatz wegen Nichterfüllung in gleicher Höhe verlangen können (vgl. BGH, NJW-RR 1995, 1369 [1370]).

  • BGH, 16.11.1987 - II ZR 92/87

    Duldungsvollmacht bei Gesamtvertretungsberechtigung in einer GmbH; Genehmigung …

    Auszug aus OLG Rostock, 25.04.2002 - 1 U 108/00
    Dieser Entschluß kann jedoch nicht allein durch den seine Vertretungsbefugnis überschreitenden Geschäftsführer gefaßt werden, sondern es muß noch eine entsprechende Willensentschließung des weiteren gesamtvertretungsberechtigten Geschäftsführers hinzukommen (BGH, NJW 1988, 1199 [1200]).

    Eine Genehmigung durch schlüssiges Verhalten setzt regelmäßig voraus, daß sich der Genehmigende der schwebenden Unwirksamkeit bewußt ist oder zumindest mit ihr gerechnet hat und daß in seinem Verhalten der Ausdruck des Willens zu sehen ist, das bisher als unverbindlich angesehene Geschäft verbindlich zu machen (BGH, NJW 1988, 1199 [1200]).

  • BGH, 10.07.2001 - VI ZR 206/00

    Rückabwicklung eines unwirksamen Überweisungsauftrags

    Auszug aus OLG Rostock, 25.04.2002 - 1 U 108/00
    Seine Handlung ist der Zedentin nicht zuzurechnen, weil der Beklagte keine Alleinvertretungsmacht hatte, sondern Gesamtvertretung galt (vgl. BGH, WM 2001, 1515 [1516]).

    Daß die Auszahlung an die Klägerin durch diese veranlaßt wurde oder mit ihrem Willen erfolgte (vgl. BGH, WM 2001, 1515 [1516]), ist weder vorgetragen noch ersichtlich.

  • BGH, 24.02.1988 - VIII ZR 145/87

    Umfang der Zusicherung "TÜV neu"; Haftung des Vertreters wegen …

    Auszug aus OLG Rostock, 25.04.2002 - 1 U 108/00
    Danach sind ihr die Vermögensnachteile zu ersetzen, die ihr dadurch entstanden sind, daß die Abtretungsvereinbarung nicht wirksam zustandegekommen ist und die Klägerin deshalb von der W. GmbH weder Erfüllung noch Schadensersatz wegen Nichterfüllung verlangen kann (vgl. BGH, NJW 1988, 1378 [1379];… Leptien, a.a.O.).
  • BGH, 21.11.1991 - VII ZR 4/90

    Umsatzsteuerpflicht von Schadensersatzleistungen wegen entgangenen Gewinns

    Auszug aus OLG Rostock, 25.04.2002 - 1 U 108/00
    Das ist etwa beim Ausgleich des entgangenen Gewinns der Fall (BGH, NJW-RR 1992, 411).
  • BGH, 20.01.1983 - VII ZR 32/82

    Haftung des Vertreters bei Inanspruchnahme des Vertretenen aufgrund …

    Auszug aus OLG Rostock, 25.04.2002 - 1 U 108/00
    Die Vertreterhaftung ist hier eröffnet, weil die W. GmbH durch die Abtretungsvereinbarung nicht wirksam verpflichtet wurde und deshalb aus dieser nicht vorrangig in Anspruch genommen werden kann (dazu: BGH, NJW 1983, 1308 [1309]).
  • BGH, 02.02.2000 - VIII ZR 12/99

    Fahrlässige Unkenntnis vom Fehlen der Vertretungsmacht

    Auszug aus OLG Rostock, 25.04.2002 - 1 U 108/00
    Gleichwohl ist anerkannt, daß eine Außerachtlassung der im Verkehr erforderlichen Sorgfalt nur dann vorliegt, wenn die Umstände des Falles den Vertragspartner veranlassen müssen, sich danach zu erkundigen, ob der Vertreter die zumindest stillschweigend behauptete Vertretungsmacht tatsächlich hat (BGH, NJW 2000, 1407 [1408]; NJW 1990, 387 [388];… Schilker, in: Staudinger, BGB, 13. Aufl., § 179 Rn. 19;… Schramm, a.a.O., § 179 Rn. 40).
  • BGH, 09.10.1989 - II ZR 16/89

    Eigenhaftung des vollmachtlos auftretenden GmbH-Gesellschafters beim Abschluß …

    Auszug aus OLG Rostock, 25.04.2002 - 1 U 108/00
    Gleichwohl ist anerkannt, daß eine Außerachtlassung der im Verkehr erforderlichen Sorgfalt nur dann vorliegt, wenn die Umstände des Falles den Vertragspartner veranlassen müssen, sich danach zu erkundigen, ob der Vertreter die zumindest stillschweigend behauptete Vertretungsmacht tatsächlich hat (BGH, NJW 2000, 1407 [1408]; NJW 1990, 387 [388];… Schilker, in: Staudinger, BGB, 13. Aufl., § 179 Rn. 19;… Schramm, a.a.O., § 179 Rn. 40).
  • BGH, 07.05.1991 - XII ZR 44/90

    Rechte des Vorbehaltsverkäufers bei Zahlungen auf Werklohnansprüche des Käufers

    Auszug aus OLG Rostock, 25.04.2002 - 1 U 108/00
    Teilgläubiger können Zahlungen im Verhältnis ihrer Forderungsteile verlangen (BGH, NJW 1991, 2629 [2630]).
  • OLG Schleswig, 15.12.2010 - 2 W 150/10

    Vertretungsberechtigung des einzigen verbliebenen von mehreren Geschäftsführern …

    Ebenfalls sehr problematisch ist die Situation, dass der "vorletzte" Geschäftsführer wegfällt, ohne dass dies auf einer Entscheidung der Gesellschafter beruht (etwa durch Tod, OLGR Rostock 2002, S. 341 ff.;… vgl. aber auch Buß, aaO., S. 376 f.).
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Rechtsprechung
   OLG Köln, 14.03.2002 - 7 U 112/01   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2002,4729
OLG Köln, 14.03.2002 - 7 U 112/01 (https://dejure.org/2002,4729)
OLG Köln, Entscheidung vom 14.03.2002 - 7 U 112/01 (https://dejure.org/2002,4729)
OLG Köln, Entscheidung vom 14. März 2002 - 7 U 112/01 (https://dejure.org/2002,4729)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • IWW
  • rechtsportal.de

    BGB § 726
    Auflösung der Gesellschaft, wenn das Erreichen des Gesellschaftszwecks unmöglich geworden ist

  • Wolters Kluwer

    Auslegung des Zwecks einer Gesellschaft; Unmöglichwerden der Erreichung des Gesellschaftszwecks; Auflösung der Gesellschaft; Anforderungen an die Unmöglichkeit; Durch Kapitalmangel begründete, offenbare Unmöglichkeit; Forderungen als unselbständige Rechnungsposten einer ...

  • ibr-online

    BGB-Gesellschaft - Auflösung einer BGB-Gesellschaft

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BB 2002, 1167 (Ls.)
  • DB 2002, 1823 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (0)Zitiert selbst (5)

  • BGH, 24.10.1994 - II ZR 231/93

    Umdeutung eines Leistungs- in ein Feststellungsbegehren im Rahmen der …

    Auszug aus OLG Köln, 14.03.2002 - 7 U 112/01
    Dies ist dann der Fall, wenn es nur noch um die Verteilung des letzten Aktivpostens geht oder wenn bereits vor Abschluss der Auseinandersetzung feststeht, dass einem Gesellschafter ein bestimmter Betrag in jedem Fall zusteht (vgl. etwa: BGH ZIP 1994, 1846 = WM 1995, 109 = NJW 1995, 188 und ZIP 1999, 1526 = WM 1999, 1827 = NJW 1999, 3557).

    3) Allerdings ist anerkannt, dass in dem wegen Fehlens der abschließenden Auseinandersetzungsrechnung verfrühten und deswegen derzeit unbegründeten Leistungsbegehren als Minus der Feststellungsantrag ohne weiteres enthalten ist, dass eine bestimmte, derzeit nicht isoliert einklagbare Forderung zu Gunsten des auf Leistung klagenden Gesellschafters in die zu erstellende Auseinandersetzungsrechnung eingestellt wird (vgl. etwa: BGH ZIP 1994, 1846 = WM 1995, 109 = NJW 1995, 188 und ZIP 2000, 1208 = NJW 2000, 2586).

  • BGH, 15.05.2000 - II ZR 6/99

    Ansprüche gegen einen Kommanditisten nach Ausscheiden aus der KG

    Auszug aus OLG Köln, 14.03.2002 - 7 U 112/01
    2) Ist wie im Streitfall eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts aufgelöst, so ist anerkannt (st. Rspr. vgl. etwa: BGHZ 37, 299 (304 f.) und aus neuerer Zeit: BGH ZIP 2000, 1208 = WM 2000, 1443 = NJW 2000, 2586), dass die früheren Gesellschafter grundsätzlich daran gehindert sind, ihre jeweiligen Ansprüche gegen die Gesellschaft oder gegeneinander isoliert geltend zu machen.

    3) Allerdings ist anerkannt, dass in dem wegen Fehlens der abschließenden Auseinandersetzungsrechnung verfrühten und deswegen derzeit unbegründeten Leistungsbegehren als Minus der Feststellungsantrag ohne weiteres enthalten ist, dass eine bestimmte, derzeit nicht isoliert einklagbare Forderung zu Gunsten des auf Leistung klagenden Gesellschafters in die zu erstellende Auseinandersetzungsrechnung eingestellt wird (vgl. etwa: BGH ZIP 1994, 1846 = WM 1995, 109 = NJW 1995, 188 und ZIP 2000, 1208 = NJW 2000, 2586).

  • BGH, 12.07.1999 - II ZR 4/98

    Abfindungsanspruch eines ausscheidenden BGB -Gesellschafters

    Auszug aus OLG Köln, 14.03.2002 - 7 U 112/01
    Dies ist dann der Fall, wenn es nur noch um die Verteilung des letzten Aktivpostens geht oder wenn bereits vor Abschluss der Auseinandersetzung feststeht, dass einem Gesellschafter ein bestimmter Betrag in jedem Fall zusteht (vgl. etwa: BGH ZIP 1994, 1846 = WM 1995, 109 = NJW 1995, 188 und ZIP 1999, 1526 = WM 1999, 1827 = NJW 1999, 3557).
  • BGH, 02.07.1962 - II ZR 204/60

    Rückständige Gewerbesteuer - § 110 HGB, subsidiäre Haftung der Mitgesellschafter, …

    Auszug aus OLG Köln, 14.03.2002 - 7 U 112/01
    2) Ist wie im Streitfall eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts aufgelöst, so ist anerkannt (st. Rspr. vgl. etwa: BGHZ 37, 299 (304 f.) und aus neuerer Zeit: BGH ZIP 2000, 1208 = WM 2000, 1443 = NJW 2000, 2586), dass die früheren Gesellschafter grundsätzlich daran gehindert sind, ihre jeweiligen Ansprüche gegen die Gesellschaft oder gegeneinander isoliert geltend zu machen.
  • BGH, 12.07.1982 - II ZR 157/81

    Auflösung der stillen Gesellschaft

    Auszug aus OLG Köln, 14.03.2002 - 7 U 112/01
    Vielmehr muss die Unmöglichkeit eine dauernde und überdies offenbar sein (vgl. etwa: BGHZ 84, 379 (381);… Erman-Westermann, BGB, 10. Aufl., § 726, Rn. 1;… MüKo-Ulmer, BGB, 3. Aufl., § 726, Rn.4).
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Rechtsprechung
   OLG Oldenburg, 10.05.2001 - 14 UF 6/01   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2001,3417
OLG Oldenburg, 10.05.2001 - 14 UF 6/01 (https://dejure.org/2001,3417)
OLG Oldenburg, Entscheidung vom 10.05.2001 - 14 UF 6/01 (https://dejure.org/2001,3417)
OLG Oldenburg, Entscheidung vom 10. Mai 2001 - 14 UF 6/01 (https://dejure.org/2001,3417)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de

    Nachehelicher Unterhalt: Befristung bei einseitigem schwerwiegenden Fehlverhalten der kinderbetreuenden unterhaltsberechtigten Ehefrau

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    1579 Nr. 6 BGB
    Nachehelicher Unterhalt; Verwirkung und Befristung eines nachehelichen Unterhaltsanspruchs; Unbilligkeit ; Schwerwiegendes Fehlverhalten

  • Judicialis

    BGB 1579 Nr. 6

  • RA Kotz (Volltext/Leitsatz)

    Nachehelicher Unterhaltsanspruch - Verwirkung und Befristung

  • rechtsportal.de

    BGB § 1579 BGB § 1579 Nr. 6
    Verwirkung und Befristung eines nachehelichen Unterhaltsanspruchs

  • Wolters Kluwer

    Nachehelicher Unterhalt; Verwirkung und Befristung eines nachehelichen Unterhaltsanspruchs; Unbilligkeit ; Schwerwiegendes Fehlverhalten

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2002, 243
 
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Wird zitiert von ... (0)Zitiert selbst (5)

  • BGH, 11.01.1984 - 2 StR 541/83

    Angemessenheit einer Notwehrhandlung - Notwehrhandlung einer schwangeren Frau …

    Auszug aus OLG Oldenburg, 10.05.2001 - 14 UF 6/01
    Da von der Klägerin zur Zeit wegen des Alters der Kinder (von nahezu ... bzw. ... Jahren) eine Erwerbstätigkeit nicht verlangt werden kann, erfordert der Gesichtspunkt der Wahrung der Kindesbelange, daß das Interesse des Beklagten am Fortfall seiner Unterhaltslast zurücktritt, denn die Kindesbelange sollen durch Ausschluß oder Einschränkung des Unterhalts nicht ernsthaft beeinträchtigt werden; es soll verhindert werden, daß der betreuende Elternteil aus wirtschaftlicher Not die Kinder zugunsten eigener Erwerbstätigkeit vernachlässigt oder zu Lasten der Kinder Kindesunterhalt für den eigenen Bedarf mitverwendet (vgl. BGH NJW 1984, 986).
  • BGH, 22.10.1997 - XII ZR 12/96

    Berücksichtigung von Wohnvorteilen bei der Berechnung des Unterhalts

    Auszug aus OLG Oldenburg, 10.05.2001 - 14 UF 6/01
    c) ein Wohnvorteil von mindestens 1.000, DM unter Berücksichtigung der verbrauchsunabhängigen Gebäudelasten (vgl. BGH FamRZ 98, 87; NJW 2000, 2439).
  • OLG Naumburg, 02.05.2001 - 14 UF 183/00

    Unterhaltspflicht - Darlegungs- und Beweislast für Leistungsunfähigkeit - …

    Auszug aus OLG Oldenburg, 10.05.2001 - 14 UF 6/01
    Versuche der Klägerin, im Wege einer einstweiligen Verfügung Unterhaltszahlungen für sich zu erreichen, scheiterten aus prozessualen Gründen (16 F 700/00 AG Wilhelmshaven; 14 UF 183/00 = 3 F 425/00 AG Jever).
  • BGH, 18.03.1981 - IVb ZR 544/80

    Erwerbsobliegenheit des unterhaltsberechtigten Ehegatten nach der Trennung

    Auszug aus OLG Oldenburg, 10.05.2001 - 14 UF 6/01
    Grundgedanke dieser Vorschrift ist die Widersprüchlichkeit des Verhaltens des Unterhaltsberechtigten, nämlich Lösung aus den ehelichen Bindungen bei gleichzeitiger Inanspruchnahme der ehelichen Solidarität durch ein Unterhaltsbegehren, Verletzung des Prinzips der Gegenseitigkeit, während vom Ehegatten Hilfe in Form einer Unterhaltszahlung verlangt wird (vgl. BGH FamRZ 1981, 439).
  • OLG Naumburg, 16.02.2001 - 14 UF 187/00

    Zum Nachrang des schuldrechtlichen Versorgungsausgleichs

    Auszug aus OLG Oldenburg, 10.05.2001 - 14 UF 6/01
    Ein Sorgerechtsstreit, in dem beide Parteien jeweils für sich das Sorgerecht begehrten, endete mit der Beibehaltung der gemeinsamen elterlichen Sorge und der Übertragung des Aufenthaltsbestimmungsrechts auf das Jugendamt des Landkreises Friesland (14 UF 187/00).
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Rechtsprechung
   OLG Zweibrücken, 21.02.2002 - 4 W 12/02   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2002,4387
OLG Zweibrücken, 21.02.2002 - 4 W 12/02 (https://dejure.org/2002,4387)
OLG Zweibrücken, Entscheidung vom 21.02.2002 - 4 W 12/02 (https://dejure.org/2002,4387)
OLG Zweibrücken, Entscheidung vom 21. Februar 2002 - 4 W 12/02 (https://dejure.org/2002,4387)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Judicialis

    BGB § 426 Abs. 1 Satz 1; ; BGB §§ 1569 ff.; ; ZPO § 114

  • rechtsportal.de

    BGB § 426 Abs. 1 S. 1 §§ 1569 ff.; ZPO § 114
    Voraussetzungen des Gesamtschuldnerausgleichs unter geschiedenen Eheleuten wegen eines zu Ehezeiten aufgenommenen Darlehens

  • juris (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Voraussetzungen des Gesamtschuldnerausgleichs unter geschiedenen Eheleuten wegen eines zu Ehezeiten aufgenommenen Darlehens; Regelung eines nachehelichen Unterhalts durch Vergleich; Berücksichtigung von Tilgungsleistungen bei Berechnung eines Unterhaltsanspruchs

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2002, 1341
 
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Wird zitiert von ... (2)Zitiert selbst (4)

  • BGH, 30.11.1994 - XII ZR 59/93

    Ausgleichsansprüche des die gemeinsamen Schulden der Ehepartner allein …

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 21.02.2002 - 4 W 12/02
    Aus dem vom Beklagten herangezogenen Urteil des Bundesgerichtshofs (NJW 1995, 652) lässt sich nichts gegen den angefochtenen Beschluss herleiten.
  • OLG München, 14.07.1995 - 21 U 5880/94

    Ausgleichszahlung nach Auszug?

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 21.02.2002 - 4 W 12/02
    Die Einzelrichterin hat die Erfolgsaussicht der Rechtsverteidigung des Beklagten gemäß § 114 ZPO zu Recht versagt, weil die Tilgungsleistungen bei der Berechnung des Unterhaltsanspruchs der Klägerin Berücksichtigung gefunden haben und es deshalb im Innenverhältnis allein dem Beklagten obliegt, das Darlehen zurückzuführen (vgl. OLG Köln NJW-RR 1994, 899 und 1995, 1281; OLG München FamRZ 1996, 291, 292).
  • OLG Köln, 24.10.1994 - 13 U 204/94

    Innenausgleich gemeinsamer Kreditverbindlichkeiten von Ehegatten nach Scheidung

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 21.02.2002 - 4 W 12/02
    Die Einzelrichterin hat die Erfolgsaussicht der Rechtsverteidigung des Beklagten gemäß § 114 ZPO zu Recht versagt, weil die Tilgungsleistungen bei der Berechnung des Unterhaltsanspruchs der Klägerin Berücksichtigung gefunden haben und es deshalb im Innenverhältnis allein dem Beklagten obliegt, das Darlehen zurückzuführen (vgl. OLG Köln NJW-RR 1994, 899 und 1995, 1281; OLG München FamRZ 1996, 291, 292).
  • OLG Köln, 04.11.1993 - 13 W 44/93

    Zum Ausgleichsanspruch von Ehegatten gemäß § 426 Abs. 1 S. 1 BGB bei Trennung

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 21.02.2002 - 4 W 12/02
    Die Einzelrichterin hat die Erfolgsaussicht der Rechtsverteidigung des Beklagten gemäß § 114 ZPO zu Recht versagt, weil die Tilgungsleistungen bei der Berechnung des Unterhaltsanspruchs der Klägerin Berücksichtigung gefunden haben und es deshalb im Innenverhältnis allein dem Beklagten obliegt, das Darlehen zurückzuführen (vgl. OLG Köln NJW-RR 1994, 899 und 1995, 1281; OLG München FamRZ 1996, 291, 292).
  • BGH, 26.09.2007 - XII ZR 90/05

    Berücksichtigung einer vom Unterhaltsschuldner getragenen Gesamtschuld; …

    Ist es zu einer Unterhaltsberechnung unter Berücksichtigung der Kreditraten gekommen, sei es einverständlich, sei es aber auch durch Urteil, so kann darin eine anderweitige Bestimmung gesehen werden, die Ausgleichsansprüche nach § 426 Abs. 1 Satz 1 BGB ausschließt (Senatsurteil vom 11. Mai 2005 - XII ZR 289/02 - FamRZ 2005, 1236, 1237; OLG Köln NJW-RR 1995, 1281, 1282; OLG München FamRZ 1996, 291, 292; OLG Zweibrücken FamRZ 2005, 910 und FamRZ 2002, 1341;… Wever Vermögensauseinandersetzung der Ehegatten außerhalb des Güterrechts 4. Aufl. Rdn. 330 und FamRZ 1996, 905, 908; Kleinle FamRZ 1997, 8, 10 f.;… Haußleiter/Schulz Vermögensauseinandersetzung bei Trennung und Scheidung 4. Aufl. Kap. 6 Rdn. 51; Schulz FPR 2006, 472, 474;… Scholz/Stein/Uecker Praxishandbuch Familienrecht Teil C Rdn. 51; Bosch FamRZ 2002, 366, 369;… Staudinger/Noack BGB 2005, § 426 Rdn. 224;… Palandt/Grüneberg aaO § 426 Rdn. 9 b).
  • OLG Karlsruhe, 04.11.2004 - 2 UF 46/04

    Zugewinnausgleich: Berücksichtigung des nur von einem Ehegatten gegen …

    Hierin liegt eine auch beim Gesamtschuldnerausgleich zu berücksichtigende Einigung der Parteien, nach der es im Innenverhältnis allein Sache des Unterhaltspflichtigen ist, das gemeinsame Darlehen zu tilgen bzw. zu bedienen (OLG Zweibrücken, FamRZ 2002, 1341; OLG Rostock, OLGR Rostock 2001, 500; OLG Hamm, FamRZ 1999, 1501).
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Rechtsprechung
   OLG Koblenz, 01.06.2001 - 10 U 1393/99   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2001,9491
OLG Koblenz, 01.06.2001 - 10 U 1393/99 (https://dejure.org/2001,9491)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 01.06.2001 - 10 U 1393/99 (https://dejure.org/2001,9491)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 01. Juni 2001 - 10 U 1393/99 (https://dejure.org/2001,9491)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Judicialis

    ZPO § 543 Abs. 1; ; ZPO § 97 Abs. 1; ; ZPO § 708 Nr. 10; ; ZPO § 713; ; AHB § 4 Nr. 15; ; AHB § 4 I 5; ; AHB § 1 Nr. 1; ; AGBG § 5

  • rechtsportal.de

    Umfang des Ausschlusses von Schäden durch "Erdrutschungen"; Veranlassung von Rettungskosten durch den Regulierungsbeauftragten

  • Wolters Kluwer

    Ausschluß; Versicherungsfall; Ölverschmutzung; Allgemeine Geschäftsbedingungen; Schadensminderungspflicht

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (2)

  • OLG Koblenz, 19.05.2006 - 10 U 1415/05

    Eintrittspflicht der Teilkaskoversicherung: Rettungskostenersatz bei Unfall durch …

    Die Beklagte kann sich gegenüber dem damit gegebenen Anspruch des Klägers auf Ersatz seiner Rettungskosten nicht auf eine Leistungsfreiheit nach § 61 VVG berufen (zur Abhängigkeit des Rettungskostenersatzes vom entschädigungspflichtigen Versicherungsfall vgl. Senat, RuS 2001, S. 453).
  • OLG Saarbrücken, 08.09.2004 - 5 U 21/04

    Haftpflichtversicherung: Wirksamkeit einer Ausschlussklausel - hier: Risiko von …

    Der Ausschluss von Schäden durch "Erdrutschungen" aus der Haftpflichtdeckung erstreckt sich auch auf Rettungskosten zur Abwendung weiterer Schäden, da diese gem. §§ 62, 63 VVG das Bestehen bzw. unmittelbare Bevorstehen eines Versicherungsfalles voraussetzen (OLG Koblenz, RuS 2001, 453) und daher versicherungsvertraglich dessen Schicksal teilen.
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dejure.org Übersicht OLG Koblenz

Rechtsprechung
   OLG Celle, 10.01.2002 - 14 U 53/01   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2002,17645
OLG Celle, 10.01.2002 - 14 U 53/01 (https://dejure.org/2002,17645)
OLG Celle, Entscheidung vom 10.01.2002 - 14 U 53/01 (https://dejure.org/2002,17645)
OLG Celle, Entscheidung vom 10. Januar 2002 - 14 U 53/01 (https://dejure.org/2002,17645)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de

    PflVG § 3 Nr. 3 S. 3; ZPO § 323
    Anforderungen an eine anspruchsbejahende schriftliche Erklärung des Kfz-Haftpflichtversicherers; Nachforderung bei materiellen und immateriellen Zukunftsschäden

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Zitiert selbst (5)

  • BGH, 23.10.1984 - VI ZR 30/83

    Studenten-Vorlesungsstreik - § 249 BGB, Schadenszurechnung bei einem Unfall, der …

    Auszug aus OLG Celle, 10.01.2002 - 14 U 53/01
    Der Kläger hat dieses Anerkenntnis zumindest konkludent mit seinem Anwaltsschreiben vom 3. März 1989 angenommen, auch wenn er der Erklärung der Beklagten eine darüber hinaus, gehende Bedeutung beigemessen hat, sodass eine vergleichsähnliche Vereinbarung zwischen den Parteien zustande gekommen ist, durch die der Kläger auf die Erlangung eines gerichtlichen Feststellungsurteils und die Beklagte auf Einwendungen zum Grund für die Haftung auf ein weiteres Schmerzensgeld verzichtete (vgl. BGH, VersR 1985, 62, 63; 1986, 684, 685).

    Nach alledem hatte die Vereinbarung lediglich zur Folge, dass die immateriellen Ansprüche des Klägers wie bei einem Feststellungsurteil gemäß § 218 Abs. 1 BGB von der Verjährungseinrede der Versicherung aus § 852 Abs. 1 BGB befreit worden sind (vgl. BGH, VersR 1985, 62, 63; 1986, 684, 685).

  • BGH, 04.02.1986 - VI ZR 82/85

    Wirkung der Anerkennung von Forderungen einer AOK auf Erstattung der Aufwendungen …

    Auszug aus OLG Celle, 10.01.2002 - 14 U 53/01
    Der Kläger hat dieses Anerkenntnis zumindest konkludent mit seinem Anwaltsschreiben vom 3. März 1989 angenommen, auch wenn er der Erklärung der Beklagten eine darüber hinaus, gehende Bedeutung beigemessen hat, sodass eine vergleichsähnliche Vereinbarung zwischen den Parteien zustande gekommen ist, durch die der Kläger auf die Erlangung eines gerichtlichen Feststellungsurteils und die Beklagte auf Einwendungen zum Grund für die Haftung auf ein weiteres Schmerzensgeld verzichtete (vgl. BGH, VersR 1985, 62, 63; 1986, 684, 685).

    Nach alledem hatte die Vereinbarung lediglich zur Folge, dass die immateriellen Ansprüche des Klägers wie bei einem Feststellungsurteil gemäß § 218 Abs. 1 BGB von der Verjährungseinrede der Versicherung aus § 852 Abs. 1 BGB befreit worden sind (vgl. BGH, VersR 1985, 62, 63; 1986, 684, 685).

  • BGH, 05.12.1995 - VI ZR 50/95

    Anforderungen an eine anspruchsbejahende Entscheidung des Versicherers

    Auszug aus OLG Celle, 10.01.2002 - 14 U 53/01
    Demgemäß muss die Erklärung zu den Ansprüchen erschöpfend, umfassend und endgültig sein (BGH, VersR 1996, 369 ff.; 1992, 604 ff.; 1991.878 ff.).
  • BGH, 18.02.1997 - VI ZR 356/95

    Anforderung an schriftliche Entscheidung des Versicherers

    Auszug aus OLG Celle, 10.01.2002 - 14 U 53/01
    Eine solche liegt vor, wenn sich der Versicherer in Schriftform eindeutig und endgültig zu den geltend gemachten Ansprüchen erklärt; der Geschädigte soll nämlich zweifelsfreie Klarheit darüber erhalten, ob der Versicherer die angemeldeten Schadensersatzansprüche zu befriedigen bereit ist oder nicht (BGH, VersR 1997, 637 f.).
  • BGH, 28.01.1992 - VI ZR 114/91

    Hemmung der Verjährung von Ansprüchen gegen den Versicherer nach dem …

    Auszug aus OLG Celle, 10.01.2002 - 14 U 53/01
    Demgemäß muss die Erklärung zu den Ansprüchen erschöpfend, umfassend und endgültig sein (BGH, VersR 1996, 369 ff.; 1992, 604 ff.; 1991.878 ff.).
  • OLG Celle, 07.09.2011 - 14 U 60/11

    Auslegung des Begriffs der Entscheidung i.S.v. § 3 Nr. 3 S. 3 PflVG a.F.

    Der Senat hat sich dieser Rechtsprechung angeschlossen (Teilurteil vom 10. Januar 2002 - 14 U 53/01, OLGR 2002, 68, juris-Rdnr. 5): Eine solche positive Erklärung liegt vor, wenn sich der Versicherer in Schriftform eindeutig und endgültig zu den geltend gemachten Ansprüchen erklärt; der Geschädigte soll zweifelsfreie Klarheit darüber erhalten, ob der Versicherer die angemeldeten Schadensersatzansprüche zu befriedigen bereit ist oder nicht (vgl. BGH, VersR 1997, 637 f.).
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