Rechtsprechung
| OLG Zweibrücken, 18.12.2003 - 4 U 36/03 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
- Judicialis
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BGB § 242; BGB § 894; BGB § 1018; BGB § 1019
Erlöschen einer Grunddienstbarkeit - ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Löschung einer Grunddienstbarkeit
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Erlöschen einer Grunddienstbarkeit durch Entfallen eines Wohnvorteils; Wesen einer Grunddienstbarkeit; Grundbucheintrag als maßgebendes Kriterium für den Inhalt einer Grunddienstbarkeit; Auslegung eines Grundbucheintrags
Verfahrensgang
- LG Kaiserslautern, 19.02.2003 - 2 O 714/02
- OLG Zweibrücken, 18.12.2003 - 4 U 36/03
Wird zitiert von ... (3) Zitiert selbst (1)
- BGH, 24.02.1984 - V ZR 177/82
Behauptungs- und Beweislast bei Streit über ein Leitungsrecht
Auszug aus OLG Zweibrücken, 18.12.2003 - 4 U 36/03
Eine Grunddienstbarkeit kann erlöschen, wenn infolge Veränderungen eines der betreffenden Grundstücke die Ausübung dauernd ausgeschlossen ist oder wenn der Vorteil für das herrschende Grundstück (§ 1019 BGB) infolge grundlegender Änderung der tatsächlichen Verhältnisse oder der rechtlichen Grundlage objektiv und endgültig weggefallen ist (BGH NJW 1984, 2157).
- AG Donaueschingen, 05.12.2017 - 2 C 32/17
Grunddienstbarkeit - Anspruch auf Löschung wenn obsolet?
Rn. 17 Eine Grunddienstbarkeit erlischt, wenn infolge Veränderung eines der betroffenen Grundstücke ihre Ausübung dauernd ausgeschlossen ist oder der Vorteil für das herrschende Grundstück (§ 1019 BGB) infolge grundlegender Änderung der tatsächlichen Verhältnisse oder der rechtlichen Grundlage objektiv und endgültig wegfällt (vgl. BGH, Urteil vom 18. Juli 2008 - V ZR 171/07;… Schöner/Stöber, Grundbuchrecht, 15. Aufl. 2012, Rn. 1188 m.w.N.;… Münchener Kommentar zum BGB, 7. Aufl. 2017, Rn. 75;… Toussaint in: jurisPK-BGB, 8. Aufl. 2017, § 894 BGB, Rn. 29;… OLG Nürnberg, Urt. v. 26.10.2012 - 2 U 50/11: OLG Zweibrücken, Urteil vom 18. Dezember 2003 - 4 U 36/03). - OLG Koblenz, 29.05.2006 - 12 U 186/05
Dienstbarkeit: Anspruch des Eigentümers eines dienenden Grundstücks gegen den …
Ein solcher Vorteil kann für das herrschende Grundstück aber schon darin bestehen, dass die Grunddienstbarkeit für seinen Eigentümer Annehmlichkeiten begründet, ästhetische Interessen wahrt und anderes mehr (PfzOLG Zweibrücken OLG-Report Zweibrücken 2004, 399 f.). - OLG Frankfurt, 10.12.2024 - 8 U 213/23
Grunddienstbarkeit (Bebauungsverbot) erlischt nach Aufhebung des Bebauungsplans!
Nach ständiger höchstrichterlicher Rechtsprechung erlischt die Grunddienstbarkeit allerdings dann, wenn der für das herrschende Grundstück erstrebte Vorteil (§ 1019 BGB) infolge grundlegender Änderung der tatsächlichen Verhältnisse oder der rechtlichen Grundlage objektiv und endgültig wegfällt (…vgl. Herrler, in: Grüneberg, Bürgerliches Gesetzbuch, 83. Aufl., 2024, § 1019 BGB, Rn. 1 m.w.N.; OLG Düsseldorf, Urteil vom 21.12.1994 — 9 U 115/94; OLG Zweibrücken, Urteil vom 18.12.2003 — 4 U 36/03; OLG Hamm, Urteil vom 26.01.2012 — 126 U 4/11; OLG München, Urteil vom 18.12.2019 — 7 U 898/129).Maßgeblich ist eine objektive Betrachtung unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalls, wobei zunächst von dem Grundbucheintrag und dem - zu dessen Auslegung nach § 874 BGB zu berücksichtigenden Inhalt der Eintragungsbewilligung auszugehen ist (vgl. OLG München…, Urteil vom 18.12.2019 - 7 U 898/19 - a.a.O., Rn. 49; OLG Zweibrücken, Urteil vom 18.12.2003 - 4 U 36/03 — a.a.O., Rn. 12).
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Rechtsprechung
| OLG Rostock, 11.09.2003 - 7 W 54/03 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- Judicialis
BGB § 728 Abs. 2; ; BGB § ... 892; ; InsO § 11 Abs. 2 Nr. 1; ; InsO § 32; ; InsO § 32 Abs. 1 Nr. 1; ; InsO § 32 Abs. 2 S. 1; ; InsO § 80; ; InsO § 81; ; InsO § 84 Abs. 1; ; GBO §§ 13 ff.; ; GBO § 39; ; GBO § 47; ; GBO § 78; ; KO § 113; ; KO § 209; ; KO § 213; ; KO § 214; ; ZPO § 736; ; KostO § 11 Abs. 1
- Deutsches Notarinstitut
BGB §§ 728 Abs. 2; 892; GBO § 47; InsO § 11 Abs. 2 Nr. 1; 32 Abs. 1 Nr. 1; 84 Abs. 1
Keine Eintragung eines Insolvenzvermerks in das Grundbuch einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts bei Insolvenzeröffnungüber das Vermögen eines Gesellschafters - Deutsche Zeitschrift für Wirtschafts- und Insolvenzrecht (Volltext/Leitsatz/Auszüge)
Insolvenzvermerk im Grundbuch
- rechtsportal.de
Eintragung eines Insolvenzvermerks im Grundbuch: Schuldner als Mitgesellschafter der als Eigentümerin eingetragenen GbR
- Wolters Kluwer
Antrag auf Eintragung eines Insolvenzvermerks; Eintragung der Eröffnung des Insolvenzverfahrens; Übergang der Verwaltungsbefugnis und Verfügungsbefugnis auf den Insolvenzverwalter
- juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Thüringer Oberlandesgericht (Leitsatz)
Gesellschafterinsolvenz bei Gesellschaftsgrundstück
Verfahrensgang
- LG Stralsund, 14.05.2003 - 2 T 424/02
- OLG Rostock, 11.09.2003 - 7 W 54/03
Papierfundstellen
- NJW-RR 2004, 260
- ZIP 2004, 44
- NZI 2003, 648
- Rpfleger 2004, 94
Wird zitiert von ... (9) Zitiert selbst (5)
- BGH, 14.02.1957 - VII ZR 250/56
Nachtbriefkasten. Wiedereinsetzung
Auszug aus OLG Rostock, 11.09.2003 - 7 W 54/03
Zur Insolvenzmasse gehört das Anteilsrecht des Schuldners als Mitgesellschafter an dem Gesellschaftsvermögen (BGHZ 23, 307, 314; noch zur - vergleichbaren - Rechtslage nach der KO).Nur für den Fall, dass der Konkurs über das Vermögen jedes einzelnen Gesellschafters eröffnet wurde, hielt der Bundesgerichtshof die Zugehörigkeit des Gesamthandsvermögens zu allen Konkursmassen für gegeben (vgl. BGHZ 23, 307, 314).
- OLG Zweibrücken, 30.05.2001 - 3 W 3/01
Gesellschaft bürgerlichen Rechts - Grundstücksverkauf - Auflassungsvormerkung - …
Auszug aus OLG Rostock, 11.09.2003 - 7 W 54/03
Vielmehr ist das Grundbuchamt gehalten, nach den §§ 13 ff. GBO die Antragsberechtigung und damit auch die Vertretungsverhältnisse bei gemeinschaftlichen Antragstellern zu prüfen und zu beachten (vgl. OLG Zweibrücken, ZInsO 2001, 672 f). - LG Dessau, 20.11.2000 - 7 T 533/00
Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen eines Miterben; Verfügung …
Auszug aus OLG Rostock, 11.09.2003 - 7 W 54/03
Soweit eine Eintragung im hier begehrten Sinne in der Rechtsprechung teilweise für möglich gehalten wird (LG Hamburg, ZIP 1986, 1590; LG Dessau, ZInsO 2001, 626; LG Neubrandenburg, ZInsO 2001, 425), kann dem nicht gefolgt werden. - LG Hamburg, 24.09.1986 - 71 T 50/86
Eintragung eines Konkursvermerks in das Grundbuch nach Eröffnung des …
Auszug aus OLG Rostock, 11.09.2003 - 7 W 54/03
Soweit eine Eintragung im hier begehrten Sinne in der Rechtsprechung teilweise für möglich gehalten wird (LG Hamburg, ZIP 1986, 1590; LG Dessau, ZInsO 2001, 626; LG Neubrandenburg, ZInsO 2001, 425), kann dem nicht gefolgt werden. - LG Neubrandenburg, 28.03.2001 - 4 T 84/01
Insolvenzvermerk für Grundstück einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) bei …
Auszug aus OLG Rostock, 11.09.2003 - 7 W 54/03
Soweit eine Eintragung im hier begehrten Sinne in der Rechtsprechung teilweise für möglich gehalten wird (LG Hamburg, ZIP 1986, 1590; LG Dessau, ZInsO 2001, 626; LG Neubrandenburg, ZInsO 2001, 425), kann dem nicht gefolgt werden.
- LG Bonn, 04.02.2005 - 18 O 248/04
Auseinandersetzung der Gesellschaft bei Insolvenz
Die Auseinandersetzung vollzieht sich damit außerhalb des Insolvenzrechts (vgl.: BGH , Urteil v. 24.09.2001, Az.: II ZR 69-00 = DStR 2002, 288 f m.w.N.; BGH, Urteil vom 09.03.2000, Az.: IX ZR 355/98 = DStR 2000, 887 ff; OLG Rostock, NJW-RR 2004, 260 f.; OLG Zweibrücken, FGPrax 2001, 177, 178;… Bamberger/Roth - Timm/Schöne, BGB, § 728 Rn. 14;… Palandt/Sprau, 62 Aufl., § 733 Rn. 6;… MüKo-BGB/Ulmer, 4. Aufl., § 728 Rn. 38, 40;… MüKo- InsO/Stodolkowitz, § 84 Rn. 8; Kübler/Prütting, InsO, § 84 Rn.1, 33 m.w.N.; Berliner Praxlshandbuch lnsO,(Breutigam, Blersch, Goetsch), § 84 Rn.1, 4 f. (Blersch);… Jaeger, KO, 9. Aufl., § 16 Rn. 3, 15, 16). - OLG München, 02.07.2010 - 34 Wx 62/10
Grundbuchverfahren: Eintragungsfähigkeit eines Insolvenzvermerks für den …
Rn. 12 c) Dem kann nicht entgegen gehalten werden, dass Eigentümer nicht der Schuldner - zusammen mit anderen Gesellschaftern -, sondern die GbR ist (so aber OLG Rostock NZI 2003, 648; OLG Dresden NZI 2002, 687;… Demharter GBO 27. Aufl. § 38 Rn. 8). - OLG Dresden, 05.10.2011 - 17 W 828/11
Zulässigkeit eines Insolvenzvermerks hinsichtlich eines Gesellschafters einer als …
Der 3. Zivilsenat des Oberlandesgerichts Dresden hat die Eintragung eines Insolvenzvermerks im Jahre 2002 abgelehnt (ZInsO 2002, 1031 ; ebenso OLG Rostock Rpfleger 2004, 94 ).
- KG, 28.12.2010 - 1 W 409/10
Grundbuchverfahren auf Eigentumsumschreibung: Verfügungsbefugnis der …
Der Umstand, dass der Gesellschafter während des Insolvenzverfahrens über seinen Gesellschaftsanteil nicht mehr verfügen und deshalb Geschäftsführung und Vertretung der Gesellschaft nicht mehr selbst ausüben kann, stellt in dessen Person eine Verfügungsbeeinträchtigung dar (zur Frage, ob diese durch Insolvenzvermerk eintragungsfähig ist, vgl. OLG München, Beschluss vom 2. Juli 2010 - 34 Wx 62/10 - bei juris; OLG Rostock, NJW-RR 04, 260;… Wilsch in Hügel a.a.O., Insolvenzrecht und Grundbuchverfahren Rdn. 75 m.w.N.). - LG Duisburg, 07.04.2006 - 7 T 63/06
Insolvenzvermerk bei Gesamthandeigentum
Rn. 15 Vor allem in Teilen der neueren Rechtsprechung wird demgegenüber die Auffassung vertreten, die insolvenzrechtlichen Verfügungsbeschränkungen betreffend einen Schuldner, der an einer grundbesitzenden Gesellschaft des bürgerlichen Rechts beteiligt ist, könnten nach dem Wortlaut des § 32 Abs. 1 Nr. 1 InsoO nicht im Grundbuch vermerkt werden, weil das eingetragene Recht nicht dem Schuldner persönlich, sondern der Gesellschaft zustehe (vgl. OLG Dresden NZI 2002, 687; OLG Rostock NZI 2003, 648 f.; LG Leipzig Rechtspfleger 2000, 111; LG Frankenthal Zeitschrift für InsoO 2001, 1760 f., LG Neurupin Zeitschrift für InsoO 2002, 145). - OLG Naumburg, 29.10.2013 - 12 Wx 29/13
Grundbuchverfahren: Formerfordernisse für die Rücknahme des Eintragungsersuchens …
- OLG Frankfurt, 22.06.2010 - 20 W 231/10
Eintragung eines Insolvenzvermerks in das Grundbuch bei Insolvenz nur eines …
Die Eintragung des Insolvenzvermerkes wird in diesen Fällen teilweise unter Hinweis darauf abgelehnt, dass es sich um zwei verschiedene Vermögensmassen handelt und es deshalb an der nach § 39 GBO erforderlichen Voreintragung fehle (vgl. OLG Rostock NJW-RR 2004, 260; OLG Dresden NJW-RR 2003, 46;… Demharter, a.a.0., § 38 Rn. 8;… Bauer-von Oefele, Grundbuchrecht, § 38 Rn. 71). - LG Berlin, 24.03.2016 - 20 T 27/16
Grundbuchsache: Eintragung eines Insolvenzvermerks in der Insolvenz eines …
Rn. 3 Dem kann nicht entgegengehalten werden, dass Eigentümer nicht der Schuldner - zusammen mit anderen Gesellschaftern -, sondern die Gesellschaft bürgerlichen Rechts ist, so dass den von der Grundstücksgesellschaft bürgerlichen Rechts … & Partner zitierten Entscheidungen OLG Rostock, Beschluss vom 11. September 2003 - 7 W 54/03 -, ZIP 2004, 44, und OLG Dresden, Beschluss vom 17. September 2002 - 3 W 1149/02 -, ZIP 2003, 130, nicht zu folgen ist. - LG Kassel, 21.12.2007 - 3 T 668/07
Eintragung eines Insolvenzvermerks bei Grundstückseigentum des Schuldners im …
Rn. 7 So hat etwa das Oberlandesgericht Rostock (Beschluss vom 11.09.2003 - 7 W 54/03) die Eintragung eines solchen Insolvenzvermerks abgelehnt.
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Rechtsprechung
| OLG Karlsruhe, 26.03.2004 - 11 Wx 13/04 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- openjur.de
- Judicialis
- Deutsches Notarinstitut
BGB §§ 1904, 1896, 1901; FGG § 67 Abs. 1
Vormundschaftsgerichtliche Genehmigung bei Abbruch lebensverlängernder Maßnahmen
Kurzfassungen/Presse (3)
- Deutsches Notarinstitut (Kurzinformation/Zusammenfassung)
BGB §§ 1904, 1896, 1901; FGG § 67 Abs. 1
Vormundschaftsgerichtliche Genehmigung bei Abbruch lebensverlängernder Maßnahmen - anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)
Genehmigung eines Ernährungsabbruchs
- Wolters Kluwer (Leitsatz)
Entscheidung über eine lebenserhaltende oder lebensverlängernde Behandlung durch einen Betreuer mit vormundschaftsgerichtlicher Betreuung; Lebenserhaltende und lebensverlängernde Maßnahmen bei irreversiblem tödlichen Verlauf des Leidens eines Betroffenen ohne kurz ...
Verfahrensgang
- LG Heidelberg, 22.12.2003 - 2 T 71/03
- OLG Karlsruhe, 26.03.2004 - 11 Wx 13/04
Papierfundstellen
- NJW 2004, 1882
- FGPrax 2004, 228
- FamRZ 2004, 1319
Wird zitiert von ... (6) Zitiert selbst (3)
- BGH, 13.09.1994 - 1 StR 357/94
Zulässige Sterbehilfe vor Einsetzen des Sterbevorgangs durch Absetzen der …
Auszug aus OLG Karlsruhe, 26.03.2004 - 11 Wx 13/04
Der Bundesgerichtshof hat vielmehr unter Bezugnahme auf das Urteil des ersten Strafsenates vom 13. September 1994 (BGHSt 40, 257 = NJW 1995, 204-207) zwischen Hilfe beim Sterben, kurz: Sterbehilfe, und Hilfe zum Sterben oder Sterbehilfe im weiteren Sinn differenziert.Nach den weiteren Ausführungen des Bundesgerichtshofs sind dann jedoch an die Annahme des mutmaßlichen Willens erhöhte Anforderungen zu stellen gegenüber der Sterbehilfe im eigentlichen Sinn (vgl. BGHSt 40, 257 [260]).
Da auch die Möglichkeit einer Entsprechung im mutmaßlichen, nicht nur im explizit geäußerten Willen für den Abbruch lebenserhaltender Maßnahmen genügen kann, hätte es vorliegend für die Beurteilung des Willensmomentes weiterer Sachaufklärung bedurft, bei der frühere mündliche oder schriftliche Äußerungen der Betroffenen ebenso zu berücksichtigen sind wie ihre religiöse Überzeugung, ihre sonstigen persönlichen Wertvorstellungen, ihre altersbedingte Lebenserwartung oder das Erleiden von Schmerzen (BGHSt 40, 257 = NJW 1995, 204 ff.).
- BGH, 17.03.2003 - XII ZB 2/03
Zur vormundschaftsgerichtlichen Genehmigung von Betreuerentscheidungen im …
Auszug aus OLG Karlsruhe, 26.03.2004 - 11 Wx 13/04
a) Zutreffend ist das Landgericht zwar davon ausgegangen, dass der Bundesgerichtshof mit Beschluss vom 17. März 2003 (NJW 2003, 1588-1594) im Wege der richterlichen Rechtsfortbildung für die Verweigerung der Einwilligung des Betreuers in eine lebensverlängernde oder -erhaltende Behandlung oder Weiterbehandlung eines nicht einwilligungsfähigen Betroffenen eine vormundschaftsgerichtliche Prüfungszuständigkeit eröffnet hat.Dass der Bundesgerichtshof das Kriterium des unmittelbar bevorstehenden Todes nicht für maßgeblich erachtet, erhellt die Feststellung, dass das Vormundschaftsgericht der Entscheidung des Betreuers zustimmen müsse, wenn feststehe, dass die Krankheit des Betroffenen einen irreversiblen tödlichen Verlauf genommen habe und die ärztlicherseits angebotene Behandlung dem früher erklärten und fortgeltenden Willen des Betroffenen, hilfsweise dessen (individuell-) mutmaßlichen Willen widerspreche (vgl. BGH NJW 2003, 1588 [1593]).
Zwar hat der Bundesgerichtshof diesen Gesichtspunkt bei der Erörterung des vormundschaftsgerichtlichen Verfahrens unerörtert gelassen (vgl. BGH NJW 2003, 1588 [1593]), daraus kann jedoch nicht der Schluss gezogen werden, dass eine Verfahrenspflegerbestellung nicht erforderlich ist.
- OLG Karlsruhe, 29.10.2001 - 19 Wx 21/01
Sterbebegleitung - Einwilligung des Betreuers in Abbruch der künstlichen …
Auszug aus OLG Karlsruhe, 26.03.2004 - 11 Wx 13/04
Da es bei der Entscheidung über Abbruch oder Weiterführung lebenserhaltender Maßnahmen um einen massiven Eingriff in die Grundrechte des Betroffenen geht, der als erheblicher zu bewerten ist als der Eingriff in die persönliche Unversehrtheit des Betroffenen durch eine Sterilisation, ergibt sich bereits aus der Auslegung des § 67 Abs. 1 FGG ihre zwingende Notwendigkeit (vgl. OLG Karlsruhe FamRZ 2002, 488 ; Senat, Beschluss vom 27.11.2001 11 Wx 64/01).
- AG Siegen, 28.09.2007 - 33 XVII B 710
Patientenverfügung, Betreuer, Abbruch lebenserhaltender Maßnahmen, PEG-Sonde, …
Wie jeder noch handlungsfähige Patient hat auch der zur selbständigen Willensbekundung nicht mehr fähige Kranke das Recht, die Einwilligung in ärztliche Maßnahmen zu verweigern (BVerfGE 52, 131 (174), abweichendes Votum der Richter I3, Niebler und Steinberger; OLG Karlsruhe, FGPrax 2004, 228 (228f.); Höfling, Jus 2000, 111 (115); Hufen, ZRP 2003, 248 (251); Kutzer, FPR 2004, 683 (686); Landau, ZRP 2005, 50 (52)).Rn. 77 An die Feststellung dieser Werte im Zusammenhang mit der Ablehnung lebenserhaltender Maßnahmen sind erhöhte Anforderungen zu stellen (BGH, FGPrax 2003, 161 (164); OLG Karlsruhe, NJW 2002, 685 (686); FGPrax 2004, 228 (228)).
- LG Kleve, 31.05.2010 - 4 T 77/10
Lediglich Erteilung eines Negativattests durch Betreuungsgericht bei Abbruch …
Dass der Bundesgerichtshof das Kriterium des unmittelbar bevorstehenden Todes nicht für maßgeblich erachtet, erhellt die Feststellung, dass das Vormundschaftsgericht der Entscheidung des Betreuers zustimmen müsse, wenn feststehe, dass die Krankheit des Betroffenen einen irreversiblen tödlichen Verlauf genommen habe und die ärztlicherseits angebotene Behandlung dem früher erklärten und fortgeltenden Willen des Betroffenen, hilfsweise dessen (individuell-) mutmaßlichen Willen widerspreche (vgl. OLG Karlsruhe, NJW 2004, 1882 f. m.w.N, dort noch zum "alten Recht";… Palandt/Diederichsen, a.a.O., BGB, § 1901 a Rdnr. 7). - LG Waldshut-Tiengen, 20.02.2006 - 1 T 161/05
Betreuung: Voraussetzungen vormundschaftsgerichtlicher Genehmigung des Abbruchs …
Nicht erforderlich ist, dass der Tod in kurzer Zeit bevorsteht (OLG Karlsruhe NJW 04, 1882).
- LG Berlin, 30.01.2007 - 83 T 519/06
Betreuerentlassung: Eignungsmangel bei beabsichtigter Einstellung …
Dies gilt als Ausdruck des grundgesetzlich geschützten Selbstbestimmungsrechts (Art. 1 Abs. 1 und 2 Abs. 1 GG) des Betroffenen selbst dann, wenn der Abbruch oder die Nichtfortführung der lebenserhaltenden Maßnahmen unweigerlich den Tod des Betroffenen zur Folge hat (BGH NJW 1995, 204 ff.; 2003, 1588 ff.; 2005, 2385 f.; OLG Karlsruhe NJW 2004, 1882 f.; OLG Frankfurt/M. NJW 2006, 3436; Kammer NJW 2006, 3014 f.; LG Waldshut-Tiengen NJW 2006, 2270 ff.). - LG Berlin, 03.03.2006 - 83 T 595/05
Vormundschaftsgerichtliche Genehmigungsbedürftigkeit der Einwilligung eines …
Der BGH in Zivilsachen hat sich in seiner Grundsatzentscheidung vom 17. März 2003 (NJW 2003, 1588 ff. [BGH 17.03.2003 - XII ZB 2/03] , ebenso: BGH NJW 2005, 2385 ff. [BGH 08.06.2005 - XII ZR 177/03] ; OLG Karlsruhe FamRZ 2004, 1319 f. [OLG Karlsruhe 26.03.2004 - 11 Wx 13/04] ) dieser Rechtsauffassung angeschlossen. - AG Stuttgart-Bad Cannstatt, 27.04.2005 - 10 XVII 89/03
Betreuung im Bereich Gesundheitsfürsorge: Gerichtliche Genehmigung des Abbruchs …
Dass der Wachkomazustand der Betroffenen nicht in absehbarer Zeit zu ihrem Tode führt, steht einem Abbruch lebenserhaltender Maßnahmen nicht entgegen (Palandt, BGB, Vor § 1896 Rdnr 10; BGH, NJW 1995, 204; OLG Karlsruhe, NJW 2004, 1882).
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Rechtsprechung
| OLG Hamm, 09.06.2004 - 15 W 319/03 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- Deutsches Notarinstitut
KostO §§ 5, 8 Abs. 2, 16 Abs. 1, 156; BNotO § 19
Keine Amtspflichtverletzung bei unterbliebener Anforderung eines Kostenvorschusses - rechtsportal.de
Zur Frage der Amtspflichtverletzung eines Notars wegen fehlender Einforderung eines ausreichenden Vorschusses
- juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer (Leitsatz)
Amtspflichtverletzung wegen des Unterlassens der Einreichung eines ausreichenden Vorschusses bezüglich der Beurkundung eines Vertrages; Sinn und Zweck der Vorschusseinforderung; Gesamtschuldnerische Inanspruchnahme bezüglich der Kosten einer Beurkundung
Verfahrensgang
- LG Siegen, 25.06.2003 - 4 T 35/03
- OLG Hamm, 04.06.2004 - 15 W 319/03
- OLG Hamm, 09.06.2004 - 15 W 319/03
Wird zitiert von ... (4) Zitiert selbst (18)
- BGH, 13.07.1989 - III ZR 64/88
Verzugsschaden des Notars
Auszug aus OLG Hamm, 09.06.2004 - 15 W 319/03
Abgesehen von den in der Vorschrift genannten Ausnahmefällen steht es somit nicht im freien Belieben des Urkundsnotars, ob er von einer Vorschussanforderung absieht, vielmehr ist er hierzu verpflichtet (BGHZ 108, 268 = NJW 1989, 2615).Eine abweichende Beurteilung ist auch nicht im Hinblick auf die Entscheidung des Bundesgerichtshofs BGHZ 108, 268 geboten.
- BGH, 08.02.1989 - IVa ZR 98/87
Einbeziehung eines Vermächtnisses in die Bindung eines Erbvertrages; Anfechtung …
Auszug aus OLG Hamm, 09.06.2004 - 15 W 319/03
Bei der Auslegung eines Erbvertrags muss bei vertragsmäßigen Verfügungen der erklärte übereinstimmende Wille der Vertragsparteien ermittelt werden, §§ 133, 157 BGB (BGHZ 106, 359 = NJW 1989, 2885; BayObLGZ 1994, 313, 319 = NJW-RR 1995, 330; 1995, 120, 123 = NJW-RR 1995, 904; FamRZ 1997, 911); für die Auslegung einseitiger Verfügungen gelten dagegen die allgemeinen Grundsätze der Testamentsauslegung (§ 2299 Abs. 2 S. 1 BGB).Für diese Schlussfolgerung konnte das Landgericht zunächst den in der Rechtsprechung einhellig anerkannten Erfahrungssatz anführen, dass die Annahme einer vertragsmäßigen Zuwendung besonders nahe liegend ist, wenn in einem notariellen Vertrag einer Person etwas durch Verfügung von Todes wegen zugewendet wird, die an dem Vertrag selbst beteiligt ist (BGHZ 26, 204, 208 = NJW 1958, 498; 106, 359 = NJW 1989, 2885; BayObLG NJW-RR 1990, 200, 201; 2003, 293, 294;… MK/BGB-Musielak, 3. Aufl., § 2278, Rdnr.4).
- BayObLG, 11.11.2002 - 1Z BR 53/01
Auslegung eines Erbvertrages - gegenseitige Erbeinsetzung mit …
Auszug aus OLG Hamm, 09.06.2004 - 15 W 319/03
Gegenstand der Vertragsauslegung ist ebenfalls, ob eine Verfügung, die nicht ausdrücklich als vertragsmäßig getroffen bezeichnet ist, als vertragsmäßig gewollt anzusehen ist (BayObLG NJW-RR 2003, 293, 294;… Soergel/Wolf, BGB, 13. Aufl., § 2278 Rdnr. 5).Für diese Schlussfolgerung konnte das Landgericht zunächst den in der Rechtsprechung einhellig anerkannten Erfahrungssatz anführen, dass die Annahme einer vertragsmäßigen Zuwendung besonders nahe liegend ist, wenn in einem notariellen Vertrag einer Person etwas durch Verfügung von Todes wegen zugewendet wird, die an dem Vertrag selbst beteiligt ist (BGHZ 26, 204, 208 = NJW 1958, 498; 106, 359 = NJW 1989, 2885; BayObLG NJW-RR 1990, 200, 201; 2003, 293, 294;… MK/BGB-Musielak, 3. Aufl., § 2278, Rdnr.4).
- OLG Düsseldorf, 21.01.1986 - 10 W 179/85
Auszug aus OLG Hamm, 09.06.2004 - 15 W 319/03
Aus dieser Wahlfreiheit folgt, dass dem Gläubiger von einem Gesamtschuldner nicht entgegengehalten werden kann, er sei bei der Rechtsverfolgung gegenüber dem im Innenverhältnis allein haftenden Gesamtschuldner nicht mit dem erforderlichen Nachdruck vorgegangen (OLG Düsseldorf DNotZ 1986 763).Das wäre aber unvereinbar damit, dass der Notar nach §§ 5 Abs. 1 S. 1 KostO, 421 S. 1 BGB nach seinem Belieben von jedem Kostenschuldner die Notarkosten ganz oder zum Teil fordern kann, dies grundsätzlich auch dann, wenn der andere, im Innenverhältnis allein haftende Gesamtschuldner zahlungsunfähig geworden ist und der Notar ihn noch beizeiten möglicherweise mit Erfolg in Anspruch hätte nehmen können (vgl. OLG Düsseldorf DNotZ 1986, 763; BayObLG …
- OLG Schleswig, 09.01.2002 - 9 W 2/02
Unterbliebene Vorschusseinforderung durch Notar
Auszug aus OLG Hamm, 09.06.2004 - 15 W 319/03
OLG OLGR Schleswig 2002, 142; Assenmacher/Mathias KostO, 15. Aufl. S. 1077; Korintenberg/Lappe/Bengel/Reimann, KostO, 15. Aufl. § 8 Rd. 36). - BGH, 02.11.1989 - IX ZR 197/88
Schuldhafte Verkürzung der Zwangsverwaltungsmasse durch den Verwalter
Auszug aus OLG Hamm, 09.06.2004 - 15 W 319/03
Rechtlicher Geltungsgrund ist der objektive Erklärungswert der Willenserklärung des Erblassers aus der Sicht des Erklärungsempfängers (BGHZ 109, 171, 177 = NJW 1990, 454). - BGH, 08.01.1958 - IV ZR 219/57
Bindung durch Erbvertrag
Auszug aus OLG Hamm, 09.06.2004 - 15 W 319/03
Für diese Schlussfolgerung konnte das Landgericht zunächst den in der Rechtsprechung einhellig anerkannten Erfahrungssatz anführen, dass die Annahme einer vertragsmäßigen Zuwendung besonders nahe liegend ist, wenn in einem notariellen Vertrag einer Person etwas durch Verfügung von Todes wegen zugewendet wird, die an dem Vertrag selbst beteiligt ist (BGHZ 26, 204, 208 = NJW 1958, 498; 106, 359 = NJW 1989, 2885; BayObLG NJW-RR 1990, 200, 201; 2003, 293, 294;… MK/BGB-Musielak, 3. Aufl., § 2278, Rdnr.4). - BayObLG, 23.04.1997 - 1Z BR 140/96
Anfechtung des Erbvertrages bei Irrtum über Bindungswirkung - Beweiswürdigung …
Auszug aus OLG Hamm, 09.06.2004 - 15 W 319/03
Davon bleibt die Möglichkeit der Irrtumsanfechtung nach den §§ 2281 Abs. 1, 2078 Abs. 1 BGB unberührt, wenn die Ehegatten sich in einem Irrtum über die Bindungswirkung des Erbvertrages befunden haben sollten (BayObLG FamRZ 1997, 1430); eine solche Anfechtung ist hier nicht erklärt. - BayObLG, 16.03.1995 - 1Z BR 82/94
Anfechtung einer Erbschaftsannahme
Auszug aus OLG Hamm, 09.06.2004 - 15 W 319/03
Bei der Auslegung eines Erbvertrags muss bei vertragsmäßigen Verfügungen der erklärte übereinstimmende Wille der Vertragsparteien ermittelt werden, §§ 133, 157 BGB (BGHZ 106, 359 = NJW 1989, 2885; BayObLGZ 1994, 313, 319 = NJW-RR 1995, 330; 1995, 120, 123 = NJW-RR 1995, 904; FamRZ 1997, 911); für die Auslegung einseitiger Verfügungen gelten dagegen die allgemeinen Grundsätze der Testamentsauslegung (§ 2299 Abs. 2 S. 1 BGB). - BayObLG, 26.10.1994 - 1Z BR 159/93
Erlöschen des Testamentsvollstreckeramtes
Auszug aus OLG Hamm, 09.06.2004 - 15 W 319/03
Bei der Auslegung eines Erbvertrags muss bei vertragsmäßigen Verfügungen der erklärte übereinstimmende Wille der Vertragsparteien ermittelt werden, §§ 133, 157 BGB (BGHZ 106, 359 = NJW 1989, 2885; BayObLGZ 1994, 313, 319 = NJW-RR 1995, 330; 1995, 120, 123 = NJW-RR 1995, 904; FamRZ 1997, 911); für die Auslegung einseitiger Verfügungen gelten dagegen die allgemeinen Grundsätze der Testamentsauslegung (§ 2299 Abs. 2 S. 1 BGB). - BayObLG, 28.01.1998 - 1Z BR 162/97
Abgrenzung eines Erbvertrags von einer testamentarischen Verfügung
- BGH, 18.04.1956 - IV ZB 18/56
Vorbescheid im Erbscheinverfahren - §§ 2353, 2359 BGB, § 19 FGG
- BayObLG, 16.01.1997 - 1Z BR 84/96
Erbvertragliche Bestimmungen bei Alleinerbschaft des behinderten Sohnes aus …
- BayObLG, 16.06.1993 - 1Z BR 10/93
Voraussetzungen der Aufhebung auf Grund eines Verstoßes gegen Art. 103 GG …
- OLG Hamm, 16.03.1993 - 15 W 135/92
Zur Auslegung eines gemeinschaftlichen Testaments mit Wiederverheiratungsklausel
- OLG Hamm, 04.10.1993 - 8 U 124/93
Aufhebung einer Stiftung; Wirksamkeit der Bestellung eines Sachwalters; Begriff …
- BayObLG, 30.06.1987 - BReg. 3 Z 90/87
Mitwirken des Präsidenten des Landgerichts als Richter in …
- BayObLG, 30.10.1989 - 1a BReg.Z 19/88
Vertragsmäßige Verfügung von Todes wegen; Bindungswirkung des Erbvertrags; …
- KG, 21.10.2011 - 9 W 195/10
Notarkostenbeschwerdeverfahren: Rubrumsberichtigung bei unrichtiger …
Insoweit handelt es sich lediglich um eine das Innenverhältnis der nach §§ 2, 3 KostO zur Kostentragung Verpflichteten betreffende Regelung (OLG Hamm OLGR 2004, 399).Ein Kostenvorschuss dient ausschließlich dem Kostensicherungsinteresse des Notars, nicht dem Schutz der Urkundsbeteiligten (OLG Hamm OLGR 2004, 399).
- OLG Frankfurt, 22.02.2011 - 20 W 88/08
Notarkosten: Geschäftswert für die notarielle Beurkundung der Aufhebung eines …
Ob sich in diesen Fällen der Geschäftswert lediglich nach dem Gebäudewert richtet (so etwa OLG Celle FGPrax 2005, 84; LG Bonn Rpfleger 2003, 48;… wohl auch Oefele/Winkler, Handbuch des Erbbaurechts, 4. Aufl., Rz. 9.41; vgl. auch allgemein Bund Rpfleger 2005, 242 und JurBüro 2005, 268) oder dem nach § 19 KostO zu bemessenden Wert des Bauwerks und (höchstens) 80 % des Grundstückswerts (…so etwa Assenmacher/Mathias, KostO, 16. Aufl., Stichwort "Erbbaurecht", Ziffer 8;… Korintenberg/Schwarz, KostO, 18. Aufl., § 21 Rz. 36;… Filzek, KostO, 4. Aufl., § 21 Rz. 10;… Ingenstau/Hustedt, ErbbauRG, 9. Aufl., Anhang II. Rz. 39; Notarkasse, Streifzug durch die Kostenordnung, 7. Aufl., Rz. 497, 492 ff., und MittBayNot 2005, 171), kann für das vorliegende Verfahren offen bleiben. - OLG Frankfurt, 24.03.2011 - 20 W 55/08
Notarkosten: Verstoß gegen Zitiergebot nach § 154 II KostO
3 Z 179/91|OLG Köln; 08.01.1992; 17 W 512/91">Rpfleger 1992, 223; OLG Hamm MittBayNot 2005, 171; Senat OLGR Frankfurt 1998, 282, je zitiert nach juris). - LG Mönchengladbach, 12.01.2005 - 5 T 305/04
Amtspflichten des Notars beim Versand vollstreckbarer Ausfertigungen
8. Kostenrecht - Keine Verpflichtung des Notars zur Anforderung eines Kostenvorschusses (OLG Hamm, Beschluss vom 9.6. 2004 - 15 W 319/03 - mitgeteilt von Richter am OLG Helmut Engelhardt, Emsdetten) BNotO § 19 KostO §§ 5; 8 Abs. 2; 156 Der Kostenschuldner kann seiner gesamtschuldnerischen Inanspruchnahme auf die Kosten einer Beurkundung nicht mit Erfolg entgegenhalten, der Notar habe es versäumt, von dem anderen Urkundsbeteiligten, der im Innenverhältnis die Tragung der Notarkosten übernommen hat, einen Kostenvorschuss anzufordern.
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Rechtsprechung
| OLG Köln, 07.06.2004 - 16 Wx 83/04 |
Volltextveröffentlichungen (8)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- Judicialis
BGB § 1896 Abs. 1
- Bt-Recht
Mangelnde Fähigkeit, Schulden abzutragen, Erforderlichkeit der Betreuung
- RA Kotz
Betreuerbestellung: Anhörung des Betroffenen und Erkrankung
- rechtsportal.de
BGB § 1896 Abs. 1
Keine Betreuungsbedürftigkeit allein bei Unfähigkeit, regelmäßig Schulden zu tilgen - Wolters Kluwer
Voraussetzungen der Betreuerbestellung entgegen dem Willen des Betreuten; Bestellung eines Betreuers bei einem leichten hirnorganischen Psychosyndrom; Voraussetzungen der Einschränkung oder Aufhebung des Selbstbestimmungsrechts; Pflicht zur Anhörung des Betroffenen vor ...
- juris (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- AG Bergisch Gladbach - 4 XVII K 309/99
- LG Köln - 6 T 89/04
- OLG Köln, 07.06.2004 - 16 Wx 83/04
Papierfundstellen
- FamRZ 2006, 288 (Ls.)
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (1)
- OLG Köln, 16.04.1999 - 16 Wx 44/99
Notwendigkeit der Betreuerbestellung
Auszug aus OLG Köln, 07.06.2004 - 16 Wx 83/04
Voraussetzung ist, dass der Betroffene nicht imstande ist, seinen Willen unbeeinflusst von der Krankheit zu bilden und nach zutreffend gewonnenen Einsichten eigenverantwortlich zu handeln (vgl. OLG Köln FamRZ 2000, 908).
- AG Lübeck, 16.04.2012 - 4 XVII H 13700
Aufhebung einer Betreuung: Konsequente Ablehnung und "Unbetreubarkeit" des …
Voraussetzung ist insoweit, dass der Betroffene nicht imstande ist, seinen Willen unbeeinflusst von seiner Erkrankung zu bilden und nach zutreffend gewonnenen Einsichten unter Abwägung der für und wider die Betreuung sprechenden Gesichtspunkte eigenverantwortlich zu handeln (vgl. etwa OLG Köln, Beschluss vom 07.06.2004 - 16 Wx 83/04, Tz. 3; Schleswig-Holsteinisches OLG, Beschluss vom 01.09.2009 - 2 W 100/09, Tz. 22, zitiert jeweils nach juris).
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Rechtsprechung
| OLG Köln, 21.07.2004 - 13 U 205/03 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- FIS Money Advice (Volltext/Auszüge)
- rechtsportal.de
AGBG § 6 Abs. 3; BGB § 306 Abs. 3
Keine Gesamtnichtigkeit formularmäßiger Lohn-/Gehaltsabtretung trotz unwirksamer Verwertungsregelung - juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- zbb-online.com (Leitsatz)
AGBG § 6 Abs. 3; BGB § 306 Abs. 3
Keine Gesamtnichtigkeit formularmäßiger Lohn-/Gehaltsabtretung trotz unwirksamer Verwertungsregelung - Wolters Kluwer (Leitsatz)
Auskunftsanspruch nach Treu und Glauben; Rechtliche Sonderbeziehung; Unwirksamkeit einer Verwertungsregelung; Ergänzende Vertragsauslegung
Verfahrensgang
- LG Köln, 30.09.2003 - 3 O 47/03
- OLG Köln, 21.07.2004 - 13 U 205/03
Papierfundstellen
- WM 2005, 742
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (21)
- BGH, 27.11.1997 - GSZ 1/97
Großer Senat für Zivilsachen entscheidet über Freigabeklauseln bei …
Auszug aus OLG Köln, 21.07.2004 - 13 U 205/03
Dass eine fehlende oder unzureichende Freigaberegelung lediglich dazu führt, dass an deren Stelle ein ermessensunabhängiger Freigabeanspruch des Sicherungsgebers tritt, entspricht gefestigter Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGH, B. v. 27.11.1997 - GSZ 1 u. 2/97, WM 1998, 227, 230 = NJW 1998, 671 = BGHZ 137, 212;… Urt. v. 15.04.1998 - VIII ZR 246/95, NJW-RR 1998, 1123, 1124;… Urt. v. 05.05.1998 - XI ZR 234/95, NJW 1998, 2206, 2207).In seiner Entscheidung vom 27.11.1997 (GSZ 1 und 2/97, WM 1998, 227, 229 = NJW 1986, 671 = BGHZ 137, 212) hat der Große Senat für Zivilsachen des Bundesgerichtshofs dargelegt, dass jeder Vertrag über die Bestellung fiduziarischer Sicherheiten - und hierzu zählt auch die vorliegende Gehaltsabtretung - auch ohne ausdrückliche vertragliche Vereinbarung zwischen den Parteien ein Treuhandverhältnis begründet.
Aus der Natur des Vertrags als Treuhandvertrag sowie aus der Interessenlage der Parteien hat der Große Senat einen ermessensunabhängigen Freigabeanspruch des Sicherungsgebers gegen den Sicherungsnehmer für den Fall abgeleitet, dass der Sicherungsnehmer Sicherheiten bereits vor Vertragsbeendigung endgültig nicht mehr benötigt (BGH, aaO, WM 1998, 227, 229).
Seit der Entscheidung des Großen Senats für Zivilsachen vom 27.11.1997 (GSZ 1 und 2/97, WM 1998, 227) hatte der Bundesgerichtshof keine Gelegenheit mehr, sich mit den hier entscheidungserheblichen Fragen zu befassen.
- BGH, 22.06.1989 - III ZR 72/88
Formularmäßige Vereinbarung von Vollmachts- und Lohnabtretungsklauseln
Auszug aus OLG Köln, 21.07.2004 - 13 U 205/03
(aa) Freilich hat der Bundesgerichtshof - was auch das Landgericht nicht verkennt - mit Urteilen vom 07.07.1992 (XI ZR 274/91, NJW 1992, 2626) und vom 14.06.1994 (XI ZR 210/93, WM 1994, 1613 = NJW 1994, 2754) entschieden, dass eine Lohn- und Gehaltsabtretung in Allgemeinen Geschäftsbedingungen nur dann wirksam vereinbart werden kann, wenn darin auch die Voraussetzungen, unter denen der Verwender von der Zession Gebrauch machen darf, hinreichend eindeutig und in einer Weise bestimmt werden, die zu einem vernünftigen, schutzwürdige Belange des Kunden angemessen berücksichtigenden Interessenausgleich führen (s. auch das bereits zuvor in einem Verbandsklageverfahren ergangene Urt. des BGH v. 22.06.1989 - III ZR 72/88, BGHZ 108, 98, 104).In der Literatur wird hier zumeist gefordert, dass der Schuldner mit einem nicht nur geringfügigen Teil seiner Verpflichtung im Verzug ist (Kothe, ZIP 1988, 1225, 1237; ders., EWiR 1992, 835, 836; v. Westphalen in: Vertragsrecht und AGB-Klauselwerke, Stand Juni 2003, Lohn- und Gehaltsabtretungsklauseln Rz. 20, s. auch BGH, Urt. v. 22.06.1989 - III ZR 72/88, BGHZ 108, 98, 106).
Dabei kann an dieser Stelle offen bleiben, wie die sachlichen Voraussetzungen der Verwertung im einzelnen zu bestimmen sind (s. hierzu BGH, Urt. v. 22.06.1989 - III ZR 72/88, BGHZ 108, 98, 106; Kothe, ZIP 1988, 1225, 1237; ders., EWiR 1992, 835, 836;… v. Westphalen in: Vertragsrecht und AGB-Klauselwerke, Stand Juni 2003, Lohn- und Gehaltsabtretungsklauseln Rz. 20).
- BGH, 07.07.1992 - XI ZR 274/91
Unwirksame Abtretungsklausel in Kreditvertrag
Auszug aus OLG Köln, 21.07.2004 - 13 U 205/03
(aa) Freilich hat der Bundesgerichtshof - was auch das Landgericht nicht verkennt - mit Urteilen vom 07.07.1992 (XI ZR 274/91, NJW 1992, 2626) und vom 14.06.1994 (XI ZR 210/93, WM 1994, 1613 = NJW 1994, 2754) entschieden, dass eine Lohn- und Gehaltsabtretung in Allgemeinen Geschäftsbedingungen nur dann wirksam vereinbart werden kann, wenn darin auch die Voraussetzungen, unter denen der Verwender von der Zession Gebrauch machen darf, hinreichend eindeutig und in einer Weise bestimmt werden, die zu einem vernünftigen, schutzwürdige Belange des Kunden angemessen berücksichtigenden Interessenausgleich führen (s. auch das bereits zuvor in einem Verbandsklageverfahren ergangene Urt. des BGH v. 22.06.1989 - III ZR 72/88, BGHZ 108, 98, 104).Dem wird Ziff. 20 (2) der AGB-Banken in der bis 1993 geltenden Fassung nicht gerecht (BGH, Urt. v. 07.07.1992 - XI ZR 274/91, NJW 1992, 2626, 2627).
Denn in eher noch höherem Maße als der Pfandgeber hat der Schuldner bei einer stillen Zession ein dringendes, schützenswertes Interesse, rechtzeitig vor der Offenlegung und Einziehung benachrichtigt zu werden (so ausdrücklich BGH, Urt. v. 07.07.1992 - XI ZR 274/91, NJW 1992, 2626, 2627).
- BGH, 12.12.1995 - XI ZR 10/95
Auswirkungen der Unwirksamkeit der Verwertungsregelung auf eine Globalabtretung …
Auszug aus OLG Köln, 21.07.2004 - 13 U 205/03
Eine Feststellungsklage bleibt daher als Zwischenfeststellungsklage gem. § 256 Abs. 2 ZPO zulässig; der erhobene Feststellungsantrag ist daher als Zwischenfeststellungsantrag zu werten (vgl. zum Ganzen BGH, Urt. v. 27.11.1998 - V ZR 180/97, ZIP 1999, 447, s. auch BGH, Urt. v. 12.12.1995 - XI ZR 10/95, NJW 1996, 847).Vorliegend macht die Klägerin gegen die Beklagte einen Anspruch aus dem Gesichtspunkt der ungerechtfertigten Bereicherung (…aus § 816 Abs. 2 BGB nach erfolgter Genehmigung der an die nichtberechtigte Beklagte bewirkten Leistung - hierzu vgl. Lieb in: MüKo-BGB, 3. Auflage 1997, § 816 Rz. 63 mit weit. Nachw.) geltend, der grundsätzlich geeignet ist, die zur Auskunftserteilung verpflichtende rechtliche Sonderbeziehung zu begründen (vgl. BGH, Urt. v. 12.12.1995 - XI ZR 10/95, NJW 1996, 847, 848).
Diese Rechtsauffassung ist in den auch von der Berufung angezogenen Urteilen des Bundesgerichtshofs vom 17.01.1995 (XI ZR 192/93, NJW 1995, 1085, 1086), 27.06.1995 (XI ZR 8/94, NJW 1995, 2221, 2222), 21.11.1995 (XI ZR 255/94, NJW 1996, 388, 389) und 12.12.1995 (XI ZR 10/95, NJW 1996, 847) - die sämtlich andere Sachgestaltungen betrafen - zustimmend zitiert (…s. auch Lindacher in: Wolf/Horn/Lindacher, AGBG, 4. Auflage 2001, § 6 Rz. 57).
- BGH, 03.11.1999 - VIII ZR 269/98
Option zur Verlängerung eines Vertrages in AGB
Auszug aus OLG Köln, 21.07.2004 - 13 U 205/03
Eine ergänzende Vertragsauslegung bei unwirksamen Allgemeinen Geschäftsbedingungen kommt in Betracht, wenn - wie hier - dispositives Gesetzesrecht nicht existiert und die ersatzlose Streichung der inkriminierten Klausel keine angemessene, den typischen Interessen des AGB-Verwenders und seines Vertragspartners Rechnung tragende Lösung bietet (BGH, Urt. v. 03.11.1999 - VIII ZR 269/98, ZIP 2000, 314, 319 f.;… Basedow in: MüKo-BGB, 4. Auflage 2001, § 6 AGBG Rz. 24). - BGH, 30.05.1995 - XI ZR 78/94
Formularmäßige Abtretung einer Kapitallebensversicherung; Wirksamkeit einer …
Auszug aus OLG Köln, 21.07.2004 - 13 U 205/03
Der erste Fall betraf die offene Zession von Lebensversicherungsansprüchen und Ansprüchen gegen die kassenärztliche oder kassenzahnärztliche Vereinigung (BGH, Urt. v. 30.05.1995 - XI ZR 78/94, NJW 1995, 2219, 2220 f.), der zweite Fall die Lohnabtretung an die Finanzverwaltung, die sich - statt der Zession - selbst einen Vollstreckungstitel hätte schaffen können, und der aus diesem Grunde besonders lag (…BGH, Urt. v. 27.04.1995 - IX ZR 123/94, WM 1996, 1345, 1346). - BGH, 10.05.1994 - XI ZR 65/93
Wirksamkeit einer formularmäßigen Globalabtretung
Auszug aus OLG Köln, 21.07.2004 - 13 U 205/03
Hinzu kommt schließlich, dass - wie das Landgericht im Zusammenhang mit der Bewertung der fehlenden Freigabeklausel zurecht ausgeführt hat - die Annahme der Gesamtnichtigkeit in erster Linie weiteren (ungesicherten) Gläubigern des Sicherungsgebers nutzt, deren Schutz die gerichtliche Inhaltskontrolle Allgemeiner Geschäftsbedingungen aber gerade nicht bezweckt (BGH, Urt. v. 10.05.1994 - XI ZR 65/93, WM 1994, 1283, 1284). - BGH, 27.04.1995 - IX ZR 123/94
Anforderungen an die Wirksamkeit einer formularmäßigen Lohnabtretung; Erfordernis …
Auszug aus OLG Köln, 21.07.2004 - 13 U 205/03
Der erste Fall betraf die offene Zession von Lebensversicherungsansprüchen und Ansprüchen gegen die kassenärztliche oder kassenzahnärztliche Vereinigung (…BGH, Urt. v. 30.05.1995 - XI ZR 78/94, NJW 1995, 2219, 2220 f.), der zweite Fall die Lohnabtretung an die Finanzverwaltung, die sich - statt der Zession - selbst einen Vollstreckungstitel hätte schaffen können, und der aus diesem Grunde besonders lag (BGH, Urt. v. 27.04.1995 - IX ZR 123/94, WM 1996, 1345, 1346). - BGH, 10.10.1985 - 4 ARs 18/85
Vollstreckungshilfe der Türkei
Auszug aus OLG Köln, 21.07.2004 - 13 U 205/03
In seiner Entscheidung vom 27.11.1997 (GSZ 1 und 2/97, WM 1998, 227, 229 = NJW 1986, 671 = BGHZ 137, 212) hat der Große Senat für Zivilsachen des Bundesgerichtshofs dargelegt, dass jeder Vertrag über die Bestellung fiduziarischer Sicherheiten - und hierzu zählt auch die vorliegende Gehaltsabtretung - auch ohne ausdrückliche vertragliche Vereinbarung zwischen den Parteien ein Treuhandverhältnis begründet. - BGH, 03.04.1996 - VIII ZR 3/95
Auskunftspflicht des Handelsvertreters über Geschäfte mit Konkurrenzunternehmen; …
Auszug aus OLG Köln, 21.07.2004 - 13 U 205/03
Zwar nimmt die erhobene Auskunftsklage als Leistungsklage der Feststellungsklage regelmäßig das Feststellungsinteresse (vgl. BGH, Urt. v. 03.04.1996 - VIII ZR 3/95, NJW 1996, 2097, 2098, Greger in: Zöller, ZPO, 23. Auflage 2002, § 254 Rz. 2). - BGH, 05.05.1998 - XI ZR 234/95
Wirksamkeit einer formularmäßigen Globalabtretung ohne angemessene …
- BGH, 27.11.1998 - V ZR 180/97
Verfügung über ein Grundstück in Volkseigentum; Verbindung des Auskunfts- und …
- BGH, 13.06.1985 - I ZR 35/83
GEMA-Vermutung II; Geltung der GEMA-Vermutung für die musikalische Vertonung …
- BGH, 18.01.1996 - IX ZR 69/95
Formularmäßige Ausdehnung der Bürgschaft auf alle bestehenden und künftigen …
- BGH, 14.06.1994 - XI ZR 210/93
Wirksamkeit einer formularmäßigen Sicherungsabtretung von Lohn- und …
- BGH, 27.06.1995 - XI ZR 8/94
Wirksamkeit von Globalabtretungen und Sicherungsübereignungen nach AGB-Banken
- BGH, 24.06.1997 - XI ZR 288/96
Des Sicherungszwecks einer Grundschuld auf alle künftigen Forderungen
- BGH, 14.07.1987 - IX ZR 57/86
Auskunftsanspruch des Abtretungsempfänger gegen den Grundschuldgläubiger
- BGH, 17.01.1995 - XI ZR 192/93
Umdeutung einer mangels qualifizierter Freigabeklausel unwirksamen …
- BGH, 21.11.1995 - XI ZR 255/94
Vereinbarung einer Deckungsobergrenze bei einer Globalabtretung; Auswirkungen der …
- BGH, 15.04.1998 - VIII ZR 246/95
Rechtsfolgen der Unangemessenheit formularmäßger Bewertungs- und Freigabeklauseln
- BGH, 26.04.2005 - XI ZR 289/04
Formularmäßige Vereinbarung der Sicherungsabtretung von arbeitsvertraglichen …
Das Berufungsgericht, dessen Urteil in WM 2005, 742 veröffentlicht ist, hat zur Begründung seiner Entscheidung im wesentlichen ausgeführt:. - OLG Karlsruhe, 03.04.2014 - 9 U 118/11
Altrechtliche Grunddienstbarkeit nach Badischem Landrecht: Umfang der …
Rn. 46 aa) Die Geltendmachung von Rechten aus einer Grunddienstbarkeit kann gegen Treu und Glauben verstoßen, wenn in der Zeit nach der Begründung des Rechts erhebliche Veränderungen eingetreten sind, die dazu geführt haben, dass - auf Grund der Veränderung der Verhältnisse - die Beschränkungen durch die Dienstbarkeit für den Belasteten nicht mehr zumutbar erscheinen (vgl. BGH, DNotz 1959, 240; BGH, WM 1970, 193; OLG Zweibrücken, OLGR 2004, 399).
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Rechtsprechung
| OLG Celle, 10.07.2003 - 11 U 321/02 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- openjur.de
Materielle Rechtskraft: Erneute Geltendmachung von Mängeln der Kaufsache durch die im Erstprozess unterlegene Partei
- Entscheidungsdatenbank Niedersachsen
§ 322 Abs. 1 ZPO; § 296 Abs. 2 ZPO; § 139 Abs. 5 ZPO; § 139 Abs. 4 S. 2 ZPO
Schadensersatz wegen Nichterfüllung ; Anspruch auf Rückabwicklung eines Kaufvertrages; Entgegenstehende Rechtskraft; Kontradiktorisches Gegenteil; Verletzung der Hinweispflicht des Gerichts - Judicialis
ZPO § 322 Abs. 1
- rechtsportal.de
ZPO § 322 Abs. 1
Keine Geltendmachung des Gegenteils der im Vorprozess festgestellten Rechtsfolge im Folgeprozess - entgegen stehende Rechtskraft - Wolters Kluwer (Leitsatz und Volltext)
Schadensersatz wegen Nichterfüllung ; Anspruch auf Rückabwicklung eines Kaufvertrages; Entgegenstehende Rechtskraft; Kontradiktorisches Gegenteil; Verletzung der Hinweispflicht des Gerichts
- juris (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Stade, 31.10.2002 - 4 O 85/02
- OLG Celle, 26.06.2003 - 11 U 321/02
- OLG Celle, 10.07.2003 - 11 U 321/02
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (4)
- BGH, 07.07.1993 - VIII ZR 103/92
Präklusion von Tatsachen bei Abrechnung eines gekündigten Factoringvertrags
Auszug aus OLG Celle, 10.07.2003 - 11 U 321/02
Dabei ist lediglich umstritten, ob es sich um eine Frage der entgegenstehenden Rechtskraft gem. § 322 Abs. 1 ZPO in Form des von der Rechtsprechung anerkannten (BGH, NJW 1993, S. 2684, 2685;… NJW 1995, S. 967, 968) kontradiktorischen Gegenteils und damit der Zulässigkeit (…Doderer, NJW 1991, S. 878 ff., 881; Rosenberg/Schwab/Gottwald, Zivilprozessrecht, § 154 II.1.) oder um ein Problem der Präklusion, die das Gericht an einer abweichenden Entscheidung hindert, und damit der Begründetheit (…Zöller/Vollkommer, 23. Auflage, vor § 322 ZPO, Rn. 25;… OLG München, BauR 1996, S. 428 ff.) handelt. - BGH, 07.12.2000 - I ZR 179/98
Erfordernis eines richterlichen Hinweises bei Aufgreifen einer Rechtsfrage durch …
Auszug aus OLG Celle, 10.07.2003 - 11 U 321/02
Nichts anderes ergibt sich aus der von dem Kläger zitierten Entscheidung des BGH (MDR 2001, S. 1009). - BGH, 11.11.1994 - V ZR 46/93
Umfang der Rechtskraft und Präklusion von Tatsachen durch anderweitige …
Auszug aus OLG Celle, 10.07.2003 - 11 U 321/02
Dabei ist lediglich umstritten, ob es sich um eine Frage der entgegenstehenden Rechtskraft gem. § 322 Abs. 1 ZPO in Form des von der Rechtsprechung anerkannten (…BGH, NJW 1993, S. 2684, 2685; NJW 1995, S. 967, 968) kontradiktorischen Gegenteils und damit der Zulässigkeit (…Doderer, NJW 1991, S. 878 ff., 881; Rosenberg/Schwab/Gottwald, Zivilprozessrecht, § 154 II.1.) oder um ein Problem der Präklusion, die das Gericht an einer abweichenden Entscheidung hindert, und damit der Begründetheit (…Zöller/Vollkommer, 23. Auflage, vor § 322 ZPO, Rn. 25;… OLG München, BauR 1996, S. 428 ff.) handelt. - OLG München, 30.05.1995 - 28 U 4457/94
Verjährung von Gewährleistungsansprüchen bei nur teilweiser Vereinbarung der …
Auszug aus OLG Celle, 10.07.2003 - 11 U 321/02
Dabei ist lediglich umstritten, ob es sich um eine Frage der entgegenstehenden Rechtskraft gem. § 322 Abs. 1 ZPO in Form des von der Rechtsprechung anerkannten (…BGH, NJW 1993, S. 2684, 2685;… NJW 1995, S. 967, 968) kontradiktorischen Gegenteils und damit der Zulässigkeit (…Doderer, NJW 1991, S. 878 ff., 881; Rosenberg/Schwab/Gottwald, Zivilprozessrecht, § 154 II.1.) oder um ein Problem der Präklusion, die das Gericht an einer abweichenden Entscheidung hindert, und damit der Begründetheit (…Zöller/Vollkommer, 23. Auflage, vor § 322 ZPO, Rn. 25; OLG München, BauR 1996, S. 428 ff.) handelt.
- OLG Koblenz, 06.04.2010 - 5 U 188/10
Umfang der Rechtskraft des Urteils im Mängelgewährleistungsprozess; …
Damit ist er insgesamt nicht mehr zu hören - auch soweit sich das Urteil daraus erklärt, dass zu Lasten des Beklagten Präklusionsvorschriften herangezogen wurden (OLGR Celle 2004, 399).
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Rechtsprechung
| OLG Köln, 23.06.2004 - 16 Wx 124/04 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- Judicialis
EGBGB Art. 10; ; PstG § 47
- rechtsportal.de
EGBGB Art. 10; PStG § 47
Unrichtige Beurkundung des Vornamens eines griechischen Kindes - juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- iprspr.mpipriv.de (Auszüge)
2250/1940 ZGB (Griechenland) Art. 1499 ff.; EGBGB Art. 10; PStG § 47
Freiwillige Gerichtsbarkeit --> Namens- und familienrechtliche Sachen-->; Natürliche Personen --> Namensrecht - Wolters Kluwer (Leitsatz)
Erwerb des Vornamens; Eintrag in das Geburtenbuch; Berichtigung auf Anordnung des Gerichts
Verfahrensgang
- AG Bonn - 36 III 6/04
- LG Bonn - 4 T 54/04
- OLG Köln, 23.06.2004 - 16 Wx 124/04
Papierfundstellen
- FamRZ 2005, 130 (Ls.)
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (2)
- BGH, 15.02.1984 - IVb ZB 701/81
Auswirkungen des Vaterschaftsanerkenntnisses eines Ausländers
Auszug aus OLG Köln, 23.06.2004 - 16 Wx 124/04
Dies ist seit der IPR-Reform (Gesetz zur Neuregelung des IPR vom 25.07.1986, BGBl. I S. 1142) in Art. 10 Abs. 1 EGBGB normiert, entsprach aber auch schon zuvor der herrschenden Meinung (vgl. etwa BGHZ 90, 129 ff. = StAZ 1984, 194). - BGH, 21.10.1987 - IVb ZB 141/86
Berichtigung von Unterschriften in Personenstandsbüchern
Auszug aus OLG Köln, 23.06.2004 - 16 Wx 124/04
Nach § 47 Abs. 1 PStG kann ein - wie vorliegend - abgeschlossener Eintrag in das Geburtenbuch auf Anordnung des Gerichts grundsätzlich nur dann berichtigt werden, wenn zur Überzeugung des Gerichts feststeht, dass er von Anfang an unrichtig gewesen ist (vgl. BGH StAZ 1988, 10 ff. = NJW 1988, 1469, 1470; BayObLG StAZ 1996, 41; OLG Frankfurt a.M. StAZ 1996, 330, 331).
- LG Saarbrücken, 17.09.2010 - 5 T 13/10
Personenstandsrecht: Anspruch auf Berichtigung des Geburtenbuchs wegen …
Rn. 14 Nach § 47 Abs. 1 PStG kann ein abgeschlossener Eintrag in das Geburtenbuch auf Anordnung des Gerichts grundsätzlich nur dann berichtigt werden, wenn zur Überzeugung des Gerichts feststeht, dass er von Anfang an unrichtig war (vgl. BGH, NJW 1988, 1469; OLG Köln, Beschluss vom 23.06.2004 - AZ 16 Wx 124/04; AG Bremen, Beschluss vom 14.01.2007 - Az 48 III 160/06; OLG München, Beschluss vom 23.12.2008 - Az 31 Wx 105/08).Ist dies nicht der Fall, so ist der Geburtseintrag einer Berichtigung zugänglich (vgl. AG Bremen, Beschluss vom 14.01.2007 - AZ 48 III 160/06; OLG Köln, Beschluss vom 23.06.2004 - Az 16 Wx 124/04).
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