Bürgerliches Gesetzbuch
| Buch 2 - Recht der Schuldverhältnisse (§§ 241 - 853) |
| Abschnitt 8 - Einzelne Schuldverhältnisse (§§ 433 - 853) |
| Titel 5 - Mietvertrag, Pachtvertrag (§§ 535 - 597) |
| Untertitel 5 - Landpachtvertrag (§§ 585 - 597) |
1Wird bei der Übergabe eines Betriebs im Wege der vorweggenommenen Erbfolge ein zugepachtetes Grundstück, das der Landwirtschaft dient, mit übergeben, so tritt der Übernehmer anstelle des Pächters in den Pachtvertrag ein. 2Der Verpächter ist von der Betriebsübergabe jedoch unverzüglich zu benachrichtigen. 3Ist die ordnungsmäßige Bewirtschaftung der Pachtsache durch den Übernehmer nicht gewährleistet, so ist der Verpächter berechtigt, das Pachtverhältnis außerordentlich mit der gesetzlichen Frist zu kündigen.
Fassung aufgrund des Gesetzes zur Neugliederung, Vereinfachung und Reform des Mietrechts (Mietrechtsreformgesetz) vom 19.06.2001
Vorherige Gesetzesfassung
| Inkrafttreten | Änderungsgesetz | Ausfertigung | Fundstelle |
|---|---|---|---|
| 01.09.2001 | Gesetz zur Neugliederung, Vereinfachung und Reform des Mietrechts (Mietrechtsreformgesetz) | 19.06.2001 |
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Rechtsprechung zu § 593a BGB
43 Entscheidungen zu § 593a BGB in unserer Datenbank:
- VG Regensburg, 11.07.2019 - RN 5 K 18.1415
Keine unionsrechtliche Förderung bei missbräuchlicher künstlicher Gestaltung der ...
- BGH, 18.12.2025 - V ZB 8/25
Öffentlicher Glaube des Grundbuchs bei Vorwegnahme der Erbfolge
Zum selben Verfahren:
- OLG Frankfurt, 08.01.2025 - 20 W 236/24
Kein Ausschluss gutgläubigen Erwerbs nach § 892 BGB wegen Übergabevertrag unter ...
- OLG Frankfurt, 08.01.2025 - 20 W 236/24
- OLG Naumburg, 19.12.2024 - 2 U 39/24
Form des Landpachtvertrags bei Pachtvertrag mit GmbH & Co. KG; Option der ...
- BGH, 26.04.2002 - LwZR 10/01
Entschädigung für Aufgabe einer Milchreferenzmenge durch den früheren Pächter
- OLG Celle, 20.08.2014 - 7 U 2/14
Inhalt eines altrechtlichen Wegerechts zu landwirtschaftlichen Zwecken; ...
- OLG Celle, 05.09.2001 - 7 U 144/00
Benachrichtigungspflicht; Betriebsübergabe; Dritter; fristlose Kündigung; ...
- OLG Hamm, 13.03.2014 - 10 U 92/13
Schriftformerfordernis beim Landpachtvertrag
- OLG Koblenz, 19.02.2002 - 3 U 856/01
Schadenersatz; PVV; Pachtvertrag; Nutzungsmöglichkeit; Landwirtschaftliche ...
- OLG Brandenburg, 26.05.2011 - 5 U (Lw) 10/08
Anspruch auf Herausgabe landwirtschaftlicher Nutzflächen
Querverweise
Auf § 593a BGB verweisen folgende Vorschriften:
- Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)
- Recht der Schuldverhältnisse
- Einzelne Schuldverhältnisse
- Mietvertrag, Pachtvertrag
- Landpachtvertrag
- § 595 (Fortsetzung des Pachtverhältnisses)
- Einführungsgesetz BGB (EGBGB)
- Übergangsvorschriften aus Anlaß jüngerer Änderungen des Bürgerlichen Gesetzbuchs und dieses Einführungsgesetzes
- Art. 219 (Übergangsvorschrift zum Gesetz vom 8. November 1985 zur Neuordnung des landwirtschaftlichen Pachtrechts)
- Inkrafttreten und Übergangsrecht aus Anlaß der Einführung des Bürgerlichen Gesetzbuchs und dieses Einführungsgesetzes in dem in Artikel 3 des Einigungsvertrages genannten Gebiet
- Art. 232 (Zweites Buch. Recht der Schuldverhältnisse)