(1) Zweck des Gesetzes ist es,
(2) Die in Absatz 1 genannten Ziele dienen auch der Sicherung und Umsetzung des Übereinkommens der Vereinten Nationen vom 13. Dezember 2006 über die Rechte von Menschen mit Behinderungen (BGBl. 2008 II S. 1419, 1420).
(3) Die Selbständigkeit und die unternehmerische Eigenverantwortung der Träger und Anbieter in Zielsetzung und Durchführung ihrer Aufgaben bleiben unberührt.
(4) Der staatlich zu gewährleistende Schutz volljähriger Menschen mit Pflege- und Unterstützungsbedarf oder mit Behinderungen in unterstützenden Wohnformen richtet sich nach dem Grad der strukturellen Abhängigkeit, der sich aus der individuellen Wohn-, Unterstützungs- und Pflegesituation der betroffenen Menschen ergibt.
Fassung aufgrund des Gesetzes zur Änderung des Landes-Behindertengleichstellungsgesetzes und anderer Gesetze vom 25.07.2023 (GBl. S. 270), in Kraft getreten am 29.07.2023.
und Aufbewahrungs-
pflichten der stationären Einrichtung § 13Anforderungen an die ambulant betreute Wohngemeinschaft § 14Anzeigepflicht der ambulant betreuten Wohngemeinschaft und der vollständig selbstverantworteten Wohngemeinschaft § 15Aufzeichnungs-
und Aufbewahrungs-
pflichten der ambulant betreuten Wohngemeinschaft § 16Verbot der Leistungsannahme in stationären Einrichtungen und ambulant betreuten Wohngemeinschaften § 17Überprüfung der Qualität in stationären Einrichtungen § 18Überprüfung der Qualität in ambulant betreuten Wohngemeinschaften § 19Bekanntgabe des Prüfberichts § 20Ordnungsrechtliche Maßnahmen § 21Beratung bei Mängeln § 22Anordnungen § 23Beschäftigungsverbot, kommissarische Leitung § 24Untersagung § 25Zusammenarbeit, Arbeits-
gemeinschaften § 26Interessenkollision und Qualifikation § 27Ordnungswidrigkeiten § 28Zuständigkeiten und Durchführung dieses Gesetzes § 29Rechtsverordnungen § 30Übergangsregelung § 31Befreiungen, Erprobungsregelungen § 32Anwendungs- und Auslegungsregelung § 33Bestandsschutz § 34Bericht
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Rechtsprechung zu § 1 WTPG
10 Entscheidungen zu § 1 WTPG in unserer Datenbank:
- BVerwG, 11.08.2020 - 3 BN 1.19
Streit um die Gesetzgebungskompetenz für den Erlass von Anforderungen an die ...
Zum selben Verfahren:
- VGH Baden-Württemberg, 21.11.2018 - 6 S 2579/16
Zuständigkeit der Länder für die personellen Anforderungen für stationäre ...
- VGH Baden-Württemberg, 21.11.2018 - 6 S 2579/16
- VG Karlsruhe, 05.08.2019 - 4 K 4037/19
Kontrolle eines Seniorenheimbetriebs; schriftlicher Nachweis über die Unterkunft ...
- VG Karlsruhe, 17.04.2026 - 2 K 9048/25
Ordnungsrechtliche Maßnahmen der Beratungs- und Prüfbehörde (bislang ...
- VGH Baden-Württemberg, 04.09.2023 - 6 S 1106/22
Befreiung von heimrechtlichen Mindeststandards; Zuständigkeit der Heimaufsicht; ...
- LAG Baden-Württemberg, 11.01.2019 - 9 Sa 57/18
Nachtzuschlag für Dauernachtwache im Pflegeheim
Zum selben Verfahren:
- LAG Baden-Württemberg, 11.01.2019 - 9 Sa 60/18
Nachtzuschlag für Dauernachtwache im Pflegeheim
- LAG Baden-Württemberg, 11.01.2019 - 9 Sa 60/18
- LAG Baden-Württemberg, 11.01.2019 - 9 Sa 58/18
Nachtzuschlag für Dauernachtwache im Pflegeheim
Zum selben Verfahren:
- LAG Baden-Württemberg, 11.01.2019 - 9 Sa 61/18
Nachtzuschlag für Dauernachtwache im Pflegeheim
- LAG Baden-Württemberg, 11.01.2019 - 9 Sa 61/18
- LAG Baden-Württemberg, 11.01.2019 - 9 Sa 59/18
Nachtzuschlag für Dauernachtwache im Pflegeheim