Rechtsprechung
OLG Brandenburg, 17.11.2005 - 5 U 57/05 |
Volltextveröffentlichungen (7)
- openjur.de
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Löschung einer Hypothek mit der Überführung in Volkseigentum; Amortisationsbeiträge zur Kapitalrückzahlung bei der Tilgungshypothek als wiederkehrende Leistungen; Verjährung dinglicher Rechte aus der Hypothek; Zulässigkeit der Klage auf Duldung der Zwangsvollstreckung; ...
- OLG Brandenburg
- Judicialis
BGB § 195 n. F.; ; BGB § ... 197; ; BGB §§ 203 ff.; ; BGB § 209 Abs. 2 Nr. 1; ; BGB § 211 Abs. 2 a. F.; ; BGB § 212 a; ; BGB § 213; ; BGB § 288 Abs. 1; ; BGB § 288 Abs. 2; ; BGB § 497 Abs. 1 S. 2; ; BGB § 701; ; BGB § 875; ; BGB § 873; ; BGB § 891; ; BGB § 891 Abs. 1; ; BGB § 901 Abs. 1 S. 1; ; BGB § 902; ; BGB § 902 Abs. 1 S. 2; ; BGB § 1115; ; BGB § 1118 Abs. 1; ; BGB § 1138; ; BGB § 1145 Abs. 1; ; BGB § 1146; ; BGB § 1147; ; BGB § 1163 Abs. 1 S. 2; ; ZPO § 693 Abs. 2 a. F.; ; ZPO § 701; ; ZPO § 866; ; ZPO § 1147; ; EGBGB Art. 229 § 6 Abs. 3; ; EGBGB Art. 229 § 6 Abs. 4; ; EGBGB Art. 231 § 10 Abs. 1 S. 3; ; ZGB § 20 Abs. 3 S. 2; ; VermG § 7 Abs. 7; ; VermG § 18; ; VermG § 18 Abs. 1 a. F.; ; VermG § 18a; ; VermG § 18b; ; VermG § 34 Abs. 2 S. 1 a. F.; ; GBO § 38; ; ZVG § 10 Nr. 4; ; ZVG § 10 Nr. 8
- FIS Money Advice (Volltext/Auszüge)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Hypothek: Wirksame Bestellung - Löschung bei Umschreibung in Volkseigentum - Wiedereinsetzung in die frühere Rechtsposition - Verjährung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- zbb-online.com (Leitsatz)
BGB §§ 873, 875, 902
Tilgungsbeiträge im Hinblick auf eine Hypothek keine wiederkehrenden Leistungen i. S. v. § 902 Abs. 1 Satz 2 BGB
Verfahrensgang
- LG Potsdam, 29.04.2005 - 10 O 468/04
- OLG Brandenburg, 17.11.2005 - 5 U 57/05
Papierfundstellen
- WM 2006, 1906
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (2)
- BGH, 12.06.2001 - XI ZR 283/00
Zur Verjährung von "Uraltdarlehen" bei Enteignungsmaßnahmen der ehemaligen DDR …
Auszug aus OLG Brandenburg, 17.11.2005 - 5 U 57/05
Die Grundsätze der Entscheidung des BGH (NJW 2001, 2711) zu § 197 BGB seien auf den Streitfall nicht übertragbar.a) Der Bundesgerichtshof hat mit Urteil vom 12. Juni 2001 (XI ZR 283/00 - BGH NJW 2001, 2711) entschieden, dass bei Annuitätendarlehen der jeweilige Tilgungsanteil als Zuschlag zu den Zinsen im Sinne des § 197 BGB a. F. anzusehen ist und deshalb ebenfalls in vier Jahren verjährt.
Der Bundesgerichtshof hat vielmehr darauf abgestellt, dass bei länger als vier Jahren zurückliegenden Zinsrückständen die Feststellung des Bestandes der Forderung mit erheblichen Problemen verbunden ist (BGH NJW 2001, 2711).
- RG, 04.03.1903 - V 37/03
Eintragung von Amortisationsdarlehen.
Auszug aus OLG Brandenburg, 17.11.2005 - 5 U 57/05
Entgegen dem in § 902 Abs. 1 S. 1 BGB normierten Grundsatz handele es sich hier ebenfalls im Sinne des § 902 Abs. 1 S. 2 BGB um Rückstände auf wiederkehrende Leistungen, die grundsätzlich der Verjährung unterliegen; das ergebe sich auch aus der Entscheidung des Reichsgerichts vom 4. März 1903 (RGZ 54, 88 ff.).Diese Anteile, so das Reichsgericht (RGZ 54, 88, 93), würden in § 197 BGB und § 10 Nr. 4 und 8 ZVG als eine Art der regelmäßig wiederkehrenden Leistungen behandelt, die genannten Vorschriften differenzierten aber nicht zwischen Haupt- und Nebenleistungen.
- LG München II, 20.09.2007 - 9B O 6618/06 f) Auch hat der BGH in der Entscheidung vom 12.06.2001 ( NJW 2001, 2711 [BGH 12.06.2001 - XI ZR 283/00] ) unter Bezugnahme auf die Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts in BayVBl 1987, 23-26 = NVBZ 1988, 432, ausgeführt, dass bei Annuitätendarlehen § 197 BGB auch auf den Tilgungsanteil der Zinse- und Tilgungsraten Anwendung findet (vgl. auch OLG Brandenburg vom 17.11.2005, Az.: 5 U 57/05 , BeckRS 2006, 10048; OLG Celle vom 18.08.2004, Az.: 3 U 54/04 , BeckRS 2006, 00133, vgl. auch OLG Hamm, WM 1990, 924-928 und OLG R München 2006 629f).
Rechtsprechung
OLG Koblenz, 29.08.2005 - 12 U 422/04 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
- Wolters Kluwer
Schadensersatzanspruch aus einem Verkehrsunfall; Aktualisierung der Wartepflicht durch Sichtbehinderungen im Kreuzungsbereich und das Vernehmen des Motorengeräuschs durch den Wartepflichtigen; Schwerer Verschuldensvorwurf aus der Verletzung des Vorfahrtsrechts; ...
- Judicialis
StVO § 3 Satz 1; ; StVO § 40; ; ZPO § 529 Abs. 1 Nr. 1; ; ZPO § 540 Abs. 1 Nr. 1; ; StVG § 7; ; StVG § 17; ; BGB § 254; ; BGB § 823; ; PflichtVersG § 3 Nr. 1
- rechtsportal.de
Bemessung des Schadensersatzes bei Verletzung des Vorfahrtsrechts und überhöhte Fahrgeschwindigkeit des Vorfahrtberechtigten
- juris (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Koblenz, 01.03.2004 - 5 O 449/02
- OLG Koblenz, 29.08.2005 - 12 U 422/04
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (5)
- BGH, 11.01.2005 - VI ZR 352/03
Pflichten eines Kraftfahrers beim Linksabbiegen in der Dämmerung; Betriebsgefahr …
Auszug aus OLG Koblenz, 29.08.2005 - 12 U 422/04
An eine Verletzung des Vorfahrtrechts, für die im Ansatz auch ein Anscheinsbeweis spricht, knüpft schon grundsätzlich ein schwerer Verschuldensvorwurf an (BGH NJW 2005, 1351, 1352).Nach der Rechtsprechung kann die allgemeine Betriebsgefahr durch besondere Umstände erhöht sein, wobei als ein die Betriebsgefahr erhöhender Umstand namentlich eine fehlerhafte oder verkehrswidrige Fahrweise der bei dem Betrieb tätigen Personen in Betracht kommt (BGH NJW 2005, 1351, 1354).
- BGH, 10.02.2004 - VI ZR 218/03
Zurechnungszusammenhang bei Unfall aufgrund einer Sperrung der Autobahn
Auszug aus OLG Koblenz, 29.08.2005 - 12 U 422/04
a) Nach einer Verneinung des haftungsrechtlichen Zurechnungszusammenhangs im Rahmen der Verschuldenshaftung müssen allerdings nicht in jedem Fall bei der Prüfung der Betriebsgefahr die Verursachungsanteile nach §§ 7, 17 StVG abzuwägen sein (BGH NJW 2004, 1375, 1376).Auch insoweit kann eine wertende Betrachtung ergeben, dass eine Zurechnung zur Betriebsgefahr eines Kraftfahrzeuges bei einem im naturwissenschaftlichen Sinn auf den Betrieb zurückzuführenden Schaden zu verneinen ist (vgl. BGHZ 58, 162, 165 ff.; BGH NJW 2004, 1375, 1376).
- BGH, 25.03.2003 - VI ZR 161/02
Begriff der kritischen Verkehrssituation; Haftunsgverteilung bei Kollision …
Auszug aus OLG Koblenz, 29.08.2005 - 12 U 422/04
Der rechtliche Zusammenhang zwischen Geschwindigkeitsüberschreitung und Unfall ist nur zu bejahen, wenn bei Einhaltung der zulässigen Geschwindigkeit zum Zeitpunkt des Eintritts der kritischen Verkehrssituation der Unfall vermeidbar gewesen wäre (BGH NJW 2003, 1929, 1930). - BGH, 16.02.1972 - VI ZR 128/70
Ersatzfähigkeit von Schäden durch Umfahren der Unfallstelle
Auszug aus OLG Koblenz, 29.08.2005 - 12 U 422/04
Auch insoweit kann eine wertende Betrachtung ergeben, dass eine Zurechnung zur Betriebsgefahr eines Kraftfahrzeuges bei einem im naturwissenschaftlichen Sinn auf den Betrieb zurückzuführenden Schaden zu verneinen ist (vgl. BGHZ 58, 162, 165 ff.; BGH NJW 2004, 1375, 1376). - BGH, 13.02.1996 - VI ZR 126/95
Haftungsverteilung bei nicht nachgewiesenem Versagen des Grünpfeils für einen …
Auszug aus OLG Koblenz, 29.08.2005 - 12 U 422/04
Nach der Rechtsprechung dürfen bei der Ausgleichspflicht mehrerer Unfallbeteiligter gemäß § 17 StVG freilich nur bewiesene Umstände herangezogen werden; für Verschuldensvermutungen ist auch hier kein Raum (BGH VersR 1996, 513, 514).
- OLG München, 02.06.2021 - 10 U 7288/20
Höhe des Schmerzensgeldes (50.000 EUR) bei dauerhaften Schmerzen im Sprunggelenk …
Dies ist insbesondere in Fällen schwerer Verkehrsverstöße gegeben (vgl. BGH VersR 1960, 907; 1961, 232; 1962, 158; 1966, 1067; 1967, 286; OLG Koblenz, Urteil v. 29.08.2005, Az. 12 U 422/04 [Juris]; OLG Hamm, DAR 2001, 506; Senat, Urteil v. 16.05.2008, Az. 10 U 1701/07 [Juris]; Urteil v. 29.10.2010, Az. 10 U 2996/10 [Juris]). - LG Berlin, 16.03.2011 - 42 O 187/10
Verkehrsunfall - Beweis des ersten Anscheins bei Auffahrunfall
Die kritische Verkehrslage beginnt für einen Verkehrsteilnehmer dann, wenn die ihm erkennbare Verkehrssituation einen konkreten Anhaltspunkt dafür bietet, dass eine Gefahrensituation unmittelbar entstehen kann (vgl. OLG Koblenz, Urteil vom 29. August 2005 - 12 U 422/04 -).
Rechtsprechung
OLG Karlsruhe, 24.01.2006 - 5 WF 9/06 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- openjur.de
Prozesskostenhilfebewilligung für eine Unterhaltsklage trotz Vergleichs während des Prozesskostenhilfeprüfungsverfahrens
- Wolters Kluwer
Prozesskostenhilfebewilligung bei Erledigung der Hauptsache durch einen abgeschlossenen Vergleich vor einer Entscheidung über das Prozesskostenhilfegesuch
- Judicialis
- ra.de
- rechtsportal.de
ZPO § 118
Bewilligung von Prozesskostenhilfe bei Abschluss eines Vergleichs im PKH-Prüfungsverfahren - juris (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- AG Offenburg, 12.12.2005 - 3 F 138/05
- OLG Karlsruhe, 24.01.2006 - 5 WF 9/06
Papierfundstellen
- FamRZ 2006, 798
Wird zitiert von ... (3) Neu Zitiert selbst (2)
- BGH, 08.06.2004 - VI ZB 49/03
Umfang der Bewilligung von Prozesskostenhilfe im Erörterungstermin
Auszug aus OLG Karlsruhe, 24.01.2006 - 5 WF 9/06
Wird nur ein Prozesskostenhilfeprüfungsverfahren eingeleitet, so kann in der Tat dem Antragsteller nicht für das gesamte Prozesskostenhilfeverfahren Prozesskostenhilfe bewilligt werden (siehe hierzu BGH FamRZ 2004, 1708ff). - OLG Karlsruhe, 17.09.1987 - 16 WF 169/87
Rückwirkend; Prozeßkostenhilfe; Erfüllung; Anspruch
Auszug aus OLG Karlsruhe, 24.01.2006 - 5 WF 9/06
Obwohl die Erfolgsaussicht für die ursprüngliche Klage inzwischen weggefallen ist, kann dem Kläger gleichwohl Prozesskostenhilfe bewilligt werden, weil hier die Erfolgsaussicht nicht nach dem Zeitpunkt der Bewilligung der Prozesskostenhilfe, sondern nach der Situation bei Klageeinreichung zu beurteilen ist (ebenso OLG Karlsruhe FamRZ 1988, 737, 738).
- OLG Stuttgart, 14.03.2007 - 16 UF 13/07
Sorgerecht: Zulässigkeit der gerichtlichen Anordnung eines Wechselmodells
Anders als in einem durch das Kammergericht Berlin entschiedenen Fall wird es vorliegend auch nicht einvernehmlich praktiziert (vgl. dazu KG, FamRZ 2006, 798). - OLG Celle, 04.01.2008 - 15 WF 241/07
Bestimmung einer Aufenthaltsregelung im Sinne eines Wechselmodells durch das …
Die Aufhebung eines praktizierten Wechselmodells kann im Einzelfall nicht gerechtfertigt sein (vgl. KG FamRZ 2006, 798. OLG Stuttgart FamRZ 2004, 1397). - KG, 04.02.2008 - 2 W 121/07
Prozesskostenhilfe: Bewilligung für eine Widerklageerweiterung nach Instanzende …
Ist hingegen die (Wider-)Klage noch nicht anhängig geworden und damit ohne Auswirkung auf die Kostenlast des Prozesses geblieben, würde die rückwirkende Bewilligung von Prozesskostenhilfe trotz Wegfalls der Möglichkeit, die Klage im vorliegenden Prozess noch zu erheben, auf eine unzulässige Gewährung von Prozesskostenhilfe für das (bloße) Prozesskostenhilfeverfahren hinaus laufen (vgl. OLG Karlsruhe FamRZ 2006, 798, 799;… ferner BGH FamRZ 2004, 1708, 1709 und Musielak/Fischer, ZPO, 5. Aufl., § 114 Rn 17).
Rechtsprechung
OLG Brandenburg, 23.12.2005 - 6 W 236/05 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- openjur.de
- Wolters Kluwer
Voraussetzung der Förderung eines Verfahrens durch den Berufungsbeklagten
- OLG Brandenburg
- Judicialis
RPflG § 11 Abs. 1; ; ZPO § 104 Abs. 3; ; ZPO § 567 Abs. 1; ; ZPO § 567 Abs. 2; ; ZPO § 569 Abs. 1; ; ZPO § 91 Abs. 1 Satz 1
- rechtsportal.de
Höhe der Prozessgebühr bei Antrag auf Zurückweisung der Berufung bei Nichtvorliegen der Berufungsbegründung
- juris (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Potsdam, 31.03.2005 - 1 O 372/01
- OLG Brandenburg, 23.12.2005 - 6 W 236/05
Papierfundstellen
- NJW-RR 2006, 1004
- MDR 2006, 1080
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (3)
- BGH, 03.06.2003 - VIII ZB 19/03
Erstattung von Anwaltskosten der Gegenpartei bei Zurücknahme der Berufung
Auszug aus OLG Brandenburg, 23.12.2005 - 6 W 236/05
Erst wenn ihm eine Berufungsbegründung vorliegt, kann der Berufungsbeklagte sich inhaltlich mit dem Antrag und mit der Begründung auseinandersetzen und durch einen entsprechenden Gegenantrag sowie dessen Begründung das Verfahren fördern (BGH NJW 2003, 2992, 2993). - OLG Nürnberg, 16.09.1994 - 3 W 2832/94
Anwaltsgebühren des Berufungsgegners bei Verwerfung des Rechtsmittels als …
Auszug aus OLG Brandenburg, 23.12.2005 - 6 W 236/05
Der Kläger kann sich nicht mit Erfolg auf die Entscheidung des OLG Nürnberg, JurBüro 1995, 473, berufen. - OLG Frankfurt, 10.06.1998 - 15 W 45/98
Auszug aus OLG Brandenburg, 23.12.2005 - 6 W 236/05
Der auf Zurückweisung des Rechtsmittels gerichtete Sachantrag ist voreilig gestellt, ihm lagen sachliche Überlegungen nicht zugrunde (so auch OLG Frankfurt, Beschluss vom 10.6.1998, 15 W 45/98, zitiert nach Juris).
- BGH, 02.07.2009 - V ZB 54/09
Ermäßigung der Verfahrensgebühr in Berufungsverfahren bei vorzeitiger Beendigung …
Hier ist indes eine andere Beurteilung geboten, weil es ausschließlich um die Zulässigkeit der Berufung ging und die Prozessbevollmächtigte der Beklagten mit Hinweis auf die versäumte Berufungsfrist den Sachantrag gestellt hat, die Berufung zu verwerfen (vgl. OLG Stuttgart JurBüro 2005, 366 f.; OLG Brandenburg NJW-RR 2006, 1004, 1005) . - LG Karlsruhe, 03.03.2009 - 11 T 82/09 Das ergibt sich bereits daraus, dass die Prozessbevollmächtigte der Beklagten mit Schriftsatz vom 01.10.2008 - mit Begründung - auf Verwerfung der Berufung nach § 522 Abs. 1 ZPO angetragen hat und dies nach dem Hinweis des Landgerichts Mannheim vom 23.09.2008 zur zweckentsprechenden Rechtsverteidigung notwendig war (vgl. OLG Brandenburg NJW-RR 2006, 1004 f.; OLG Stuttgart JurBüro 2005, 366 f.).
Rechtsprechung
KG, 05.01.2006 - 1 W 258/05 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
- Wolters Kluwer
Maßgeblicher Entstehungstatbestand der Termingebühr im Zivilprozess
- Judicialis
- rechtsportal.de
Terminsgebühr bei Klagerücknahme und Verhandlung über die Kosten
- juris (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Berlin, 27.05.2005 - 19 O 547/04
- KG, 05.01.2006 - 1 W 258/05
Wird zitiert von ... (4)
- LG Saarbrücken, 30.05.2011 - 5 T 143/11
Kostenentscheidung: Anfall der Terminsgebühr des Beklagtenvertreters bei …
Dieser Umstand reicht für den Anfall der Terminsgebühr aus (…vgl. dazu OLG Köln a.a.O., juris Rdnr. 8, 10; OLG Stuttgart…, Beschluss vom 27.03.2009, Az 8 W 118/09, RVGreport 2009, 184, zitiert nach juris Rdnr. 8; OLG Köln…, Beschluss vom 16.10.2008, Az 17 W 252/08, zitiert nach juris Rdnr. 11; KG Berlin, Beschluss vom 05.01.2006, Az 1 W 258/05, KGR Berlin 2006, 281, zitiert nach juris Rdnr. 4;… Müller-Raabe/Mayer in Gerold/Schmidt, RVG, 19. Auflage, Teil G I Rdnr. 208, 209).Die angefallene Terminsgebühr ist aus dem vollen Streitwert der Hauptsache und nicht lediglich aus dem Kostenwert zu berechnen (vgl. LAG Baden-Württemberg…, Beschluss vom 02.08.2010, Az 5 T a 135/10, AGS 2010, 528 - 529, zitiert nach juris, Rdnr. 10; anderer Ansicht: KG Berlin, Beschluss vom 05.01.2006, Az 1 W 258/05, KGR Berlin, 2006, 281, zitiert nach juris, Rdnr. 4; LG Stuttgart…, Beschluss vom 27.03.2009, Az 8 W 118/09, RVGreport 2009, 184, zitiert nach juris Rdnr. 13).
- OLG Celle, 23.02.2023 - 24 W 2/23
Streitwertbeschwerde; Terminsgebühr; Gegenstandswert; Teilrücknahme der Klage; …
Da sich nach einer Teilrücknahme der Klage nachfolgende Gebühren jedenfalls dann nur noch aus der rechtshängig verbleibenden Hauptsache errechnen, wenn die Rücknahme dem Gericht in der Verhandlung bekannt ist (…Müller-Rabe aaO Rn. 322), richtet sich der für die Terminsgebühr maßgebliche Wert der anwaltlichen Tätigkeit in der mündlichen Verhandlung nach dem geringeren Wert der geänderten Anträge (vgl. KG, Beschluss vom 5. Januar 2006 - 1 W 258/05 , juris Rn. 4;… Müller-Rabe aaO Rn. 333). - OLG Stuttgart, 27.03.2009 - 8 W 118/09
Kostenentscheidung: Terminsteilnahme des Beklagtenvertreters nach Klagerücknahme; …
Das KG Berlin (KGR Berlin 2006, 281) lässt die Terminsgebühr bei wirksamer Klagerücknahme aus dem Kostenwert anfallen - unabhängig von der Kenntnis des Beklagtenvertreters. - OLG Frankfurt, 09.05.2023 - 6 WF 53/23
Entstehen einer Terminsgebühr nach Nr. 3104 VV RVG
Ob die Terminsgebühr aus einem Wert entsteht, der nur dem Kosteninteresse entspricht (vgl. OLG Stuttgart…, Beschluss vom 3. Februar 2021 - 8 W 343/19 -, Rn. 4, juris; KG Berlin, Beschluss vom 5. Januar 2006 - 1 W 258/05 -, Rn. 4, juris; Hansens RVGReport 2020, 225 (226)) oder dem Wert des Gegenstands der Hauptsache (…vgl. Gerold/Schmidt, RVG, 25. Aufl. 2021, Teil D Anhang VI Rn. 332, beck-online) kann hier dahingestellt bleiben.