Rechtsprechung
OLG Oldenburg, 30.04.2002 - 12 UF 202/01 |
Volltextveröffentlichungen (9)
- openjur.de
Geldwerte Vorteile für gegenüber einem neuen Lebenspartner erbrachte Versorgungsleistungen sind entgegen der Rechtsprechung des BGH nicht in eine Differenzberechnung einzustellen.
- openjur.de
Nachehelicher Unterhalt: Bewertung der gegenüber einem neuen Lebenspartner erbrachten Versorgungsleistungen für den Bedarf des Unterhaltspflichtigen
- Entscheidungsdatenbank Niedersachsen
Versorgungs- und Betreuungsleistungen als Vermögenswert; Anrechnungsmethode; Differenzmethode; Nichteheliche Lebensgemeinschaft; Anrechnung auf den Unterhaltsbedarf
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Versorgungs- und Betreuungsleistungen als Vermögenswert; Anrechnungsmethode; Differenzmethode; Nichteheliche Lebensgemeinschaft; Anrechnung auf den Unterhaltsbedarf
- Judicialis
BGB § 1578
- RA Kotz
Differenzmethode gilt nicht für Versorgungsleistungen in neuer Partnerschaft
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BGB § 1578
Anrechnung von geldwerten Vorteilen (Versorgungsleistungen) auf den Unterhaltsbedarf - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
- juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)
Versorgungsleistungen aus nachehelicher Partnerschaft voll auf Unterhaltsanspruch anrechnen
Verfahrensgang
- AG Bad Iburg, 12.11.2001 - 5 F 307/01
- OLG Oldenburg, 30.04.2002 - 12 UF 202/01
- BGH, 05.05.2004 - XII ZR 132/02
Papierfundstellen
- FamRZ 2002, 1488
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (17)
- BGH, 05.09.2001 - XII ZR 336/99
Bemessung des nachehelichen Unterhalts bei Versorgung eines neuen Partners durch …
Auszug aus OLG Oldenburg, 30.04.2002 - 12 UF 202/01
Abweichend von dem Urteil des Bundesgerichtshofs vom 05. September 2001 (FamRZ 2001, 1693) folgt der Senat dabei der Rechenweise des erstinstanzlichen Gerichts.Insbesondere verbietet sich die Gleichsetzung mit einem Einkommen aus einer Tätigkeit als Haushälterin (so BGH FamRZ 2001, 1693 [1694]).
Auch noch aus einem anderen Grund führt der vom BGH in seinem Urteil vom 05. September 2001 (FamRZ 2001, 1693) eingeschlagene Weg im Ergebnis zu keinem anderen Unterhaltsbedarf.
- BGH, 09.12.1987 - IVb ZR 97/86
Anwendung der Härtefallregelung auf Unterhaltsansprüche für Zeiten vor dem …
Auszug aus OLG Oldenburg, 30.04.2002 - 12 UF 202/01
Es handelt sich vielmehr um eine besondere Art anderweitiger Deckung des Unterhaltsbedarfs, "den unberücksichtigt zu lassen unbillig erschiene" (so BGH FamRZ 1987, 1011 [1013]; BGH FamRZ 1988, 259 [263]).Um ein derartiges Erwerbseinkommen oder einen mit einem solchen Einkommen vergleichbaren Vorteil geht es bei den Zuwendungen im Rahmen einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft aber gerade nicht (BGH FamRZ 1988, 259 [263]).
Aus guten Gründen hat der Bundesgerichtshof in ständiger Rechtsprechung bislang die Auffassung vertreten, dass es sich bei derartigen Versorgungsleistungen nicht um Einkünfte aus einer Erwerbstätigkeit, sondern um eine besondere Art anderweitiger Dekkung des Unterhaltsbedarfs handele (BGH FamRZ 1988, 259 [263]; FamRZ 1995, 343).
- BVerfG, 05.02.2002 - 1 BvR 105/95
Familienarbeit
Auszug aus OLG Oldenburg, 30.04.2002 - 12 UF 202/01
Demgemäß ist es folgerichtig, das Einkommen, welches der den Haushalt führenden Partner nach dem Scheitern der Ehe durch Aufnahme einer Erwerbstätigkeit erzielt, als ein an die Stelle früherer Haushaltstätigkeit getretenes Surrogat anzusehen (BVerfG Beschluß vom 05. Februar 2002, FamRZ 2002, 527; BGH NJW 2001, 2254).Denn Zeiten der Kindererziehung werden nach den gewandelten gesellschaftlichen Verhältnissen nur noch als Unterbrechung der Erwerbstätigkeit angesehen (BVerfG Beschluß vom 05. Februar 2002 FamRZ 2002, 527 [530]).
- BGH, 06.05.1987 - IVb ZR 61/86
Zurechnung von Einkünften wegen der Versorgung eines neuen Partners; …
Auszug aus OLG Oldenburg, 30.04.2002 - 12 UF 202/01
Während der Gegenwert der erbrachten Zuwendungen anfangs noch als Einkommen betrachtet wurde (vgl. BGH NJW 1980, 126), ist in späteren Entscheidungen klargestellt worden, dass es sich hierbei nicht um Einkünfte aus einer Erwerbstätigkeit handelt und auch eine Gleichsetzung mit Einkommen aus einer Erwerbstätigkeit nicht in Betracht kommt (BGH NJW 1987, 3129; BGH FamRZ 1988, 263).Zum einen besteht auf die Zuwendung - anders als beim Erwerbseinkommen - keinerlei Rechtsanspruch (vgl. hierzu BGH FamRZ 1980, 879 [880] BGH NJW 1987, 3129 [3130]).).
- OLG Köln, 06.08.2001 - 14 WF 107/01
Berücksichtigung von Erwerbseinkünften neben der Betreuung zweier minderjähriger …
Auszug aus OLG Oldenburg, 30.04.2002 - 12 UF 202/01
Hiernach sind die wirtschaftlichen Vorteile aus der neuen Beziehung der Klägerin nicht in eine Differenzberechnung einzustellen, sondern entsprechend der bisherigen höchstrichterlichen Rechtsprechung bedarfsmindernd anzurechnen (ebenso OLG Köln FamRZ 2002, 463; Scholz FamRZ 2001, 1064).Bei einem nach Auffassung des Senats entsprechend der bisherigen höchstrichterlichen Rechtsprechung ohne Einbeziehung der geldwerten Vorteile zu bestimmenden Bedarf sind die in Rede stehenden Vorteile daher im Wege des Abzugs auf den Unterhaltsanspruch anzurechnen (so auch Scholz FamRZ 2001, 1064; OLG Köln Beschluß v. 06. August 2001 NJW 2001, 3716; zustimmend Miesen FF Sonderheft 2001 S. 11).
- BGH, 25.06.1980 - IVb ZR 523/80
Unterhaltsbedürftigkeit einer geschiedenen Ehefrau bei Zusammenleben mit einem …
Auszug aus OLG Oldenburg, 30.04.2002 - 12 UF 202/01
Versorgungs und Betreuungsleistungen, die in einer eheähnlichen Gemeinschaft für einen neuen Partner erbracht werden, stellen nach gefestigter höchstrichterlicher Rechtsprechung einen Vermögenswert dar, dessen Gegenwert dem Bedürftigen im angemessenen Umfang auf den Unterhaltsbedarf anzurechnen ist (grundlegend BGH NJW 1980, 124, 126; BGH FamRZ 1980, 879).Zum einen besteht auf die Zuwendung - anders als beim Erwerbseinkommen - keinerlei Rechtsanspruch (vgl. hierzu BGH FamRZ 1980, 879 [880] BGH NJW 1987, 3129 [3130]).).
- BGH, 07.05.1974 - VI ZR 10/73
Umfang des Ersatzanspruchs wegen Beeinträchtigung in der Führung des Haushalts
Auszug aus OLG Oldenburg, 30.04.2002 - 12 UF 202/01
Hierzu gibt es im Schadensrecht eine gefestigte Rechtsprechung (vgl. BGHZ 50, 304; NJW 1974, 1651; BGH NJW-RR 1990, 34; SchulzBorck/Hofmann, Schadensersatz bei Ausfall von Hausfrauen und Müttern im Haushalt). - BGH, 10.10.1989 - VI ZR 247/88
Anspruch einer Patienten gegenüber ihrem Arzt auf Ersatz ihrer Kosten für den …
Auszug aus OLG Oldenburg, 30.04.2002 - 12 UF 202/01
Hierzu gibt es im Schadensrecht eine gefestigte Rechtsprechung (vgl. BGHZ 50, 304; NJW 1974, 1651; BGH NJW-RR 1990, 34; SchulzBorck/Hofmann, Schadensersatz bei Ausfall von Hausfrauen und Müttern im Haushalt). - BGH, 09.07.1968 - GSZ 2/67
Rechte des Ehemanns wegen Beeinträchtigung der verletzten Ehefrau in der …
Auszug aus OLG Oldenburg, 30.04.2002 - 12 UF 202/01
Hierzu gibt es im Schadensrecht eine gefestigte Rechtsprechung (vgl. BGHZ 50, 304; NJW 1974, 1651; BGH NJW-RR 1990, 34; SchulzBorck/Hofmann, Schadensersatz bei Ausfall von Hausfrauen und Müttern im Haushalt). - BGH, 11.01.1995 - XII ZR 236/93
Berücksichtigung einer Vergütung zu Gunsten eines neuen Partners
Auszug aus OLG Oldenburg, 30.04.2002 - 12 UF 202/01
Aus guten Gründen hat der Bundesgerichtshof in ständiger Rechtsprechung bislang die Auffassung vertreten, dass es sich bei derartigen Versorgungsleistungen nicht um Einkünfte aus einer Erwerbstätigkeit, sondern um eine besondere Art anderweitiger Dekkung des Unterhaltsbedarfs handele (BGH FamRZ 1988, 259 [263]; FamRZ 1995, 343). - BayObLG, 06.09.2000 - 3Z BR 214/00
Wertungskriterien für die Vergleichbarkeit einer Ausbildung mit einer …
- BGH, 10.01.2001 - XII ZR 41/00
Türkisches Recht - Nichtigkeit einer Ehe - Nochmalige Heirat - Auflösung einer …
- BGH, 23.04.1986 - IVb ZR 34/85
Aufnahme einer Erwerbstätigkeit nach der Scheidung
- KG, 01.02.2002 - 3 UF 184/01
Berücksichtigung von auf dem Versorgungsausgleich beruhenden Renten bei der …
- BGH, 21.12.1988 - IVb ZR 18/88
Alte Alimente auch bei neuer Liebe
- BGH, 23.09.1981 - IVb ZR 600/80
Voraussetzungen des Unterhaltsanspruchs eines Ehegatten; Zumutung einer …
- BGH, 20.05.1987 - IVb ZR 50/86
Abänderung eines Prozeßvergleichs über nachehelichen Unterhalt wegen Änderung der …
- BGH, 05.05.2004 - XII ZR 132/02
Zur unterhaltsrechtlichen Berücksichtigung von Versorgungsleistungen, die ein …
Das Berufungsgericht, dessen Entscheidung in FamRZ 2002, 1488 ff. veröffentlicht ist, hat die Revision wegen der Bewertung der Versorgungsleistungen für den neuen Lebenspartner im Wege der Anrechnungsmethode zugelassen. - OLG München, 23.05.2003 - 16 UF 783/03
Berücksichtigung der Haushaltsführung für einen neuen Lebensgefährten bei der …
Hieran wurde bereits vom OLG Oldenburg überzeugend Kritik geübt (OLG Oldenburg FamRZ 2002, 1488*), das Problem liegt deshalb dem BGH nochmals zur Entscheidung vor.
Rechtsprechung
BayObLG, 18.03.2002 - 3Z BR 22/02 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- Bt-Recht(Abodienst, Leitsatz frei)
Verlängerung der Betreuerbestellung, Wunsch eines willensschwachen Betreuten
- Judicialis
BGB § 1897 Abs. 4; ; BGB § 1908 d Abs. 1; ; FGG § 69 i Abs. 6 Satz 1
- rechtsportal.de
Verlängerung der Betreuerbestellung - Berücksichtigung der Wünsche des Betroffenen - Bestellung des Bruders trotz familiärer Spannungen
- juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- anwaltonline.com (Kurzinformation)
Verlängerung der Betreuerbestellung - Der Wunsch des Betroffenen ist beachtlich
Verfahrensgang
- AG Schwandorf - XVII 71/98
- LG Amberg - 32 T 1351/00
- LG Amberg - 32 T 1352/00
- LG Amberg - 32 T 1353/00
- BayObLG, 18.03.2002 - 3Z BR 22/02
- BayObLG, 05.02.2003 - 3Z BR 22/02
Papierfundstellen
- FGPrax 2002, 117
- FamRZ 2002, 1145 (Ls.)
Wird zitiert von ... (12) Neu Zitiert selbst (13)
- BayObLG, 14.06.1996 - 3Z BR 125/96
Berücksichtigung des Vorschlags eines Betroffenen, eine bestimmte Person zu …
Auszug aus BayObLG, 18.03.2002 - 3Z BR 22/02
Dem Vorschlag des Betroffenen ist grundsätzlich und unabhängig von seiner Geschäftsfähigkeit zu entsprechen, (…BayObLG aaO; BayObLGZ 1996, 136 f. = FamRZ 1996, 1374); auch bei einem willensschwachen Menschen ist sein natürlicher Wille grundsätzlich vorrangig zu beachten, erforderlich ist nur, dass der Betroffene einen ernsthaften, von seinem natürlichen Willen getragenen Wunsch geäußert hat (vgl. für Willensäußerungen geschäftsunfähiger Personen BayObLG BtPrax 1993, 171; FamRZ 1994, 530/531; BtPrax 2002, 36/37; OLG Hamm FamRZ 1996, 1372).Es muss die konkrete Gefahr (vgl. BayObLGZ 1996, 136 f.; BayObLG FamRZ 1997, 1360; BtPrax 2002, 36/37; OLG Brandenburg NJWE-FER 2001, 208) bestehen, dass der Vorgeschlagene die Betreuung des Betroffenen nicht zu dessen Wohl führen kann oder will.
- OLG Hamm, 29.05.2000 - 15 W 158/00
Maßgebliche Vorschriften bei Entscheidung über die Verlängerung der Betreuung
Auszug aus BayObLG, 18.03.2002 - 3Z BR 22/02
Diese Grundsätze gelten nicht nur bei der ersten Betreuerbestellung, sondern auch dann, wenn über die Verlängerung einer Betreuerbestellung zu entscheiden ist (vgl. § 1908d Abs. 1 Satz 1 BGB, § 69i Abs. 6 Satz 1, § 69 Abs. 1 Nr. 5 FGG; BayObLG NJWE-FER 2001, 234; OLG Hamm FGPrax 2000, 196;… Palandt/Didderichsen BGB 61. Aufl. § 1896 Rn. 24), da bei dieser Entscheidung überprüft wird, ob die Anordnung einer erneuten Betreuung erforderlich ist.Bei einer solchen Entscheidung über die Verlängerung der Betreuung sind hinsichtlich der Auswahl des Betreuers die Vorschriften über die Neubestellung, somit § 1897 BGB, und nicht diejenigen über die Entlassung (§ 1908b BGB) anzuwenden (vgl. BayObLG NJWE-FER 2001, 234 m. w. N.; OLG Hamm FGPrax 2000, 196).
- BayObLG, 25.07.1994 - 3Z BR 97/94
Erforderlichkeit der Bestellung eines Betreuers
Auszug aus BayObLG, 18.03.2002 - 3Z BR 22/02
Die Feststellungen der Kammer tragen die Aufrechterhaltung der Betreuung, da deren Voraussetzung nicht weggefallen, sondern weiterhin gegeben sind (§ 1908d Abs. 1 Satz 1, § 1896 Abs. 1 Satz 1, Abs. 2 Satz 1 BGB; vgl. BayObLGZ 1994, 209/211 f.).
- OLG Brandenburg, 02.01.2001 - 9 Wx 21/00
Beachtlichkeit eines Vorschlags des Betreuten zur Person des Betreuers
Auszug aus BayObLG, 18.03.2002 - 3Z BR 22/02
Es muss die konkrete Gefahr (vgl. BayObLGZ 1996, 136 f.; BayObLG FamRZ 1997, 1360; BtPrax 2002, 36/37; OLG Brandenburg NJWE-FER 2001, 208) bestehen, dass der Vorgeschlagene die Betreuung des Betroffenen nicht zu dessen Wohl führen kann oder will. - BayObLG, 20.05.1999 - 3Z BR 150/99
Beschwerde des Betreuten gegen die Zuweisung eines weiteren Aufgabenkreises an …
Auszug aus BayObLG, 18.03.2002 - 3Z BR 22/02
Die Bestellung eines Betreuers von Amts wegen, also ohne Antrag des Betroffenen und gegen seinen Willen, setzt voraus, dass der Betroffene aufgrund seiner Krankheit oder Behinderung seinen Willen nicht frei bestimmen kann (vgl. BayObLG FamRZ 2000, 189). - OLG Köln, 19.03.1999 - 16 Wx 30/99
Auswahl des Betreuers
Auszug aus BayObLG, 18.03.2002 - 3Z BR 22/02
Es hat auch nicht festgestellt, dass die vorliegenden Umstände dem Wohl des Betroffenen deshalb zuwiderlaufen, weil er entweder persönlich unter den Spannungen der Geschwister leidet (vgl. OLG Köln NJWE-FER 1999, 123; FamRZ 2000, 188) oder weil die Regelung seiner wirtschaftlichen Verhältnisse wegen der Spannungen innerhalb der Familie nicht gewährleistet ist (vgl. BayObLG BtPrax 1994, 136/137). - OLG Köln, 16.03.1998 - 16 Wx 48/98
Berücksichtigung des Willens des Betreuten bei der Betreuerbestellung
Auszug aus BayObLG, 18.03.2002 - 3Z BR 22/02
Allgemeine Befürchtungen nachteiligen Handelns reichen ebenso wenig aus (OLG Zweibrücken BtPrax 1997, 164) wie die Möglichkeit, dass noch geeignetere Personen zur Verfügung stehen (BayObLG FamRZ 1999, 53; NJWE-FER 2001, 234; BtPrax 2002, 36/37; OLG Köln FamRZ 1999, 811). - BayObLG, 17.03.1994 - 3Z BR 16/94
Erhebliche Gefahr; Vermögen; Betreuter; Tatrichter; Würdigung; Tatsachen; …
Auszug aus BayObLG, 18.03.2002 - 3Z BR 22/02
Es hat auch nicht festgestellt, dass die vorliegenden Umstände dem Wohl des Betroffenen deshalb zuwiderlaufen, weil er entweder persönlich unter den Spannungen der Geschwister leidet (vgl. OLG Köln NJWE-FER 1999, 123; FamRZ 2000, 188) oder weil die Regelung seiner wirtschaftlichen Verhältnisse wegen der Spannungen innerhalb der Familie nicht gewährleistet ist (vgl. BayObLG BtPrax 1994, 136/137). - BayObLG, 18.11.1993 - 3Z BR 148/93
Weitere Beschwerde; Auswahl; Betreuer; Beschränkung; Zulässigkeit; Eignung; …
Auszug aus BayObLG, 18.03.2002 - 3Z BR 22/02
Dem Vorschlag des Betroffenen ist grundsätzlich und unabhängig von seiner Geschäftsfähigkeit zu entsprechen, (…BayObLG aaO; BayObLGZ 1996, 136 f. = FamRZ 1996, 1374); auch bei einem willensschwachen Menschen ist sein natürlicher Wille grundsätzlich vorrangig zu beachten, erforderlich ist nur, dass der Betroffene einen ernsthaften, von seinem natürlichen Willen getragenen Wunsch geäußert hat (vgl. für Willensäußerungen geschäftsunfähiger Personen BayObLG BtPrax 1993, 171; FamRZ 1994, 530/531; BtPrax 2002, 36/37; OLG Hamm FamRZ 1996, 1372). - BayObLG, 11.06.1997 - 3Z BR 54/97
Entlassung des Betreuers gegen den Willen des Betreuten - Persönliche Anhörung in …
Auszug aus BayObLG, 18.03.2002 - 3Z BR 22/02
Es muss die konkrete Gefahr (vgl. BayObLGZ 1996, 136 f.; BayObLG FamRZ 1997, 1360; BtPrax 2002, 36/37; OLG Brandenburg NJWE-FER 2001, 208) bestehen, dass der Vorgeschlagene die Betreuung des Betroffenen nicht zu dessen Wohl führen kann oder will. - BayObLG, 26.03.1998 - 4Z BR 33/98
Bestellung eines Betreuers auf Vorschlag des Betroffenen
- OLG Hamm, 30.05.1996 - 15 W 122/96
- OLG Zweibrücken, 03.03.1997 - 3 W 9/97
- OLG Schleswig, 14.04.2005 - 2 W 49/05
Betreuung, Betreuer, Betreuerauswahl
Soweit die Spannungen zwischen der Beteiligten zu 2. und dem Beteiligten zu 4. betroffen sind, sind bisher keine konkreten Tatsachen festgestellt, dass hierdurch bei einer Betreuung durch die Beteiligte zu 2. das Wohl der Betroffenen nachhaltig gefährdet wäre (vgl. BayObLG FGPrax 2002, 117, 118). - BayObLG, 21.01.2004 - 3Z BR 225/03
Betreuerauswahl entgegen dem Vorschlag des Betreuten bei Zuwiderlaufen gegen das …
Er ist nur dann nicht zu beachten, wenn die Bestellung des gewünschten Betreuers dem Wohl des Betroffenen widerspricht (BayObLG BtPrax 2002, 165).Die Nichtberücksichtigung des Vorschlages des Betroffenen setzt voraus, dass das Ergebnis der Abwägung deutlich gegen die Bestellung der vorgeschlagenen Person spricht (BayObLG BtPrax 2002, 165).
- BayObLG, 22.03.2004 - 3Z BR 53/04
Zuständigkeitswechsel nach Abschluss des Beschwerdeverfahrens in Betreuungssachen
Er ist nur dann nicht zu beachten, wenn die Bestellung des gewünschten Betreuers dem Wohl des Betroffenen widerspricht (BayObLG BtPrax 2002, 165).Die Nichtberücksichtigung des Vorschlags des Betroffenen setzt voraus, dass das Ergebnis der Abwägung deutlich gegen die Bestellung der vorgeschlagenen Person spricht (BayObLG BtPrax 2002, 165).
- OLG Frankfurt, 13.02.2006 - 20 W 484/05
Verlängerung einer Betreuung: Auswahlkriterien für den Betreuer
Dies bedeutet, dass das Gericht bei der Verlängerung der Betreuung, da es sich um eine Einheitsentscheidung handelt, nicht nur die Grundlagen der Betreuungsbedürftigkeit neu zu überprüfen hat, sondern auch hinsichtlich der Betreuerauswahl wie bei einer Erstentscheidung die Grundsätze des § 1987 BGB zu beachten sind (vgl. OLG Zweibrücken, FGPrax 2002, 112; BayObLG FGPrax 2002, 117 f). - OLG Schleswig, 12.12.2003 - 2 W 186/03
Verlängerung einer Betreuung: Auswahl des Betreuers
Bei dieser Einheitsentscheidung sind deshalb die Vorschriften für die Neubestellung eines Betreuers anzuwenden - insbesondere § 1897 BGB (ebenso in vergleichbaren Fällen: BayObLG NJW-FER 2001, 234 und BtPrax 2002, 165; OLG Hamm NJW-RR 2001, 797; OLG Zweibrücken BtPrax 2002, 87). - OLG Frankfurt, 13.02.2006 - 20 W 379/05
Betreuungsverlängerung: Maßstab für die Auswahl des Betreuers; Vorschlag des …
Das Gericht hat bei der Verlängerung der Betreuung, da es sich um eine Einheitsentscheidung handelt, nicht nur die Grundlagen der Betreuungsbedürftigkeit neu zu überprüfen, sondern auch hinsichtlich der Betreuerauswahl - wie bei einer Erstentscheidung - die Grundsätze des § 1987 BGB zu beachten (vgl. OLG Zweibrücken, FGPrax 2002, 112; BayObLG FGPrax 2002, 117 f). - BayObLG, 02.06.2004 - 3Z BR 65/04
Überprüfung einer Einwilligungsvorbehalts trotz Erledigung
Die Bestellung eines Betreuers von Amts wegen, also ohne Antrag des Betroffenen und gegen seinen Willen, setzt voraus, dass der Betroffene aufgrund seiner Krankheit oder Behinderung seinen Willen nicht frei bestimmen kann (vgl. BayObLG FamRZ 2000, 189; 2002, 1145). - BayObLG, 27.01.2003 - 3Z BR 217/02
Beschwerde gegen Betreuerbestellung oder Antrag auf Betreuerwechsel
Fordert der Betroffene nach Bestellung eines Betreuers oder nach Verlängerung einer Betreuung, die der Erstbestellung eines Betreuers insoweit gleichsteht (vgl. BayObLG FamRZ 1998, 921; NJWE-PER 2001, 234; FGPrax 2002, 117; OLG Hamm FGPrax 2000, 196; OLG Zweibrücken BtPrax 2002, 87;… Palandt/ Diederichsen BGB 62. Aufl. § 1896 Rn. 24), die Vornahme eines Betreuerwechsels, so kann dies als Beschwerde gegen die Ausgangsentscheidung, aber auch als Antrag auf Entlassung des bisherigen Betreuers (§ 1908b BGB) und Bestellung eines neuen Betreuers zu werten sein. - BayObLG, 13.11.2002 - 3Z BR 182/02
Wiedereinsetzung nach unvollständiger Rechtsmittelbelehrung - Beauftragung eines …
Diese Grundsätze gelten nicht nur bei der ersten Betreuerbestellung, sondern auch dann, wenn über die Aufhebung oder Verlängerung der Betreuung zu entscheiden ist (vgl. § 1908d Abs. 1 Satz 1 BGB; § 69i Abs. 6 Satz 1; BayObLG NJWE-FER 20011 234; FGPrax 2002, 117; OLG Hamm FGPrax 2000, 196;… Palandt/Diederichsen § 1896 Rn. 24). - BayObLG, 14.10.2002 - 3Z BR 172/02
Betreuung im strafrechtlichen Maßregelvollzug - Gesundheitsfürsorge
Diese Grundsätze gelten nicht nur bei der ersten Betreuerbestellung, sondern auch dann, wenn über die Aufhebung oder Verlängerung der Betreuung zu entscheiden ist (vgl. § 1908d Abs. 1 Satz 1 BGB; § 69i Abs. 6 Satz 1, § 69 Abs. 1 Nr. 5 FGG; OLG Hamm FGPrax 2000, 196; BayObLG NJWE-FER 2001, 234; FGPrax 2002, 117;… Palandt/Diederichsen § 1896 Rn. 24). - BayObLG, 08.03.2004 - 3Z BR 242/03
Kein Beschwerderecht des Betreuers bei Aufhebung der Betreuerbestellung
- BayObLG, 14.10.2002 - 3Z BR 173/02
Bestellung einer Betreuung mit dem Aufgabenkreis der Gesundheitsfürsorge bei …
Rechtsprechung
OLG Bamberg, 05.12.2001 - 3 U 134/01 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- IWW
- Wolters Kluwer
Haftung; Haftungsausschluss; Höhere Gewalt; Gastwirt; Wertsachen; Diebstahl
- Judicialis
ZPO § 543 Abs. 1; ; BGB § 701 Abs. 1; ; BGB § 701 Abs. 2; ; BGB § 702 Abs. 1 (a.F.); ; BGB § 702 Abs. 2; ; BGB § 702 Abs. 3; ; BGB § 702 Abs. 2 Nr. 2
- rechtsportal.de
- juris (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Bamberg, 21.02.2001 - 1 O 218/00
- OLG Bamberg, 05.12.2001 - 3 U 134/01
Wird zitiert von ...
- OLG Karlsruhe, 27.01.2005 - 12 U 142/04
Unbeschränkte Gastwirtshaftung: Diebstahl von Schmuck und Bargeld aus einem …
Die Beweislast für die Voraussetzungen einer unbeschränkten Haftung des Gastwirts trägt der Ersatz begehrende Gast (…Palandt/Sprau, BGB, 64. Aufl., § 702 Rn. 5; OLG Bamberg OLGR 2002, 307 unter 2).
Rechtsprechung
OLG Nürnberg, 19.12.2001 - 12 U 2976/01 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- IWW
- Wolters Kluwer
Beratungsvertrag; Spekulative Auslandsanleihe; Hinweispflicht ; Ratingagenturen zur Risikoabschätzung; Umfang der Erfüllung
- Judicialis
BGB § 675
- FIS Money Advice (Volltext/Auszüge)
- rechtsportal.de
BGB § 675
- juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (5)
- IWW (Kurzinformation)
Anlagevermittlung - Mitteilung des Ratings gehört zur Beratung
- zbb-online.com (Leitsatz)
BGB § 675
Verletzung einer Beratungspflicht durch die Bank wegen Unterlassens eines Hinweises auf mögliche Ratingeinstufungen beim Erwerb einer hochspekulativen Auslandsanleihe - archive.org (Leitsatz)
BGB § 675
Inhalt eines Beratungsvertrages bei Erwerb einer hochspekulativen Auslandsanleihe - archive.org (Leitsatz und Auszüge)
- bank-kritik.de (Kurzinformation)
Die Risiken von Hochzinsanleihen
Verfahrensgang
- LG Nürnberg-Fürth, 26.07.2001 - 4 O 4097/00
- OLG Nürnberg, 19.12.2001 - 12 U 2976/01
Papierfundstellen
- ZIP 2002, 611
Wird zitiert von ... (3) Neu Zitiert selbst (5)
- BGH, 06.07.1993 - XI ZR 12/93
Beratungs- und Prüfungspflichten der Bank bei ausländischen Wertpapieren
Auszug aus OLG Nürnberg, 19.12.2001 - 12 U 2976/01
Mit der Übersendung der Liste vom 02.06.1999 hat der Beklagte einen konkreten Anlagevorschlag gemacht und damit stillschweigend das Angebot auf Abschluß seines Beratungsvertrages angenommen (vgl. BGH WM 93, 1455).Dabei sind entscheidend einerseits der Wissenstand des Kunden über Anlagegeschäfte der vorgesehenen Art und dessen Risikobereitschaft, wobei das vom Kunden vorgegebene Anlageziel zu berücksichtigen ist, andererseits die allgemeinen und die speziellen Risiken, die sich aus den besonderen Gegebenheiten des Anlageobjektes ergeben (BGHZ 123, 126, 128).
- BGH, 28.04.1992 - XI ZR 165/91
Schriftliches Verfahren nur bei Prozeßförderung - Aufklärungspflicht bei …
Auszug aus OLG Nürnberg, 19.12.2001 - 12 U 2976/01
Es besteht eine tatsächlicher Vermutung dafür, dass der Anleger sich aufklärungsrichtig verhalten hätte (BGH WM 1992 1892, 1893; BGH WM 1992, 1310, 1311). - BGH, 17.06.1991 - II ZR 171/90
Eigenhaftung des Vertreters; Verschulden bei der Anbahnung von …
Auszug aus OLG Nürnberg, 19.12.2001 - 12 U 2976/01
Ein solcher Sonderfall liegt lediglich dann vor, wenn der Vertreter durch sein Verhalten Einfluss auf die Entscheidung des anderen nimmt, also über das allgemeine Verhandlungsvertrauen hinaus eine zusätzliche, von ihm persönliche ausgehende Gewähr für die Seriosität und die Erfüllung des Geschäftes bietet (BGH NJW-RR 91, 1241, 1242 mit weiteren Nachweisen). - BGH, 28.09.1992 - II ZR 224/91
Verschulden bei Prospekthaftung
Auszug aus OLG Nürnberg, 19.12.2001 - 12 U 2976/01
Es besteht eine tatsächlicher Vermutung dafür, dass der Anleger sich aufklärungsrichtig verhalten hätte (BGH WM 1992 1892, 1893; BGH WM 1992, 1310, 1311). - OLG Braunschweig, 13.09.1993 - 3 U 175/92
Bank; Schadenersatz; Anleger; Aulandsanleihe; Solvenz
Auszug aus OLG Nürnberg, 19.12.2001 - 12 U 2976/01
DM-Auslandsanleihen sind nicht grundsätzlich aus sich heraus spekulative Papiere (OLG Braunschweig ZIP 93 1457, 1460, OLG Düsseldorf WM 94, 1468).
- OLG Celle, 07.05.2008 - 3 U 6/08
Verjährung von Schadensersatzansprüchen gegenüber einer Bank im Falle …
Der Kläger konnte nicht wissen, wie der Fonds sich im Einzelnen weiter entwickeln würde (s. a. OLG Koblenz, a. a. O.. OLG Nürnberg, 12 U 2976/01, Urteil v. 19. Dezember 2001). - OLG Saarbrücken, 08.03.2006 - 5 U 257/05
Darlegungs- und Beweislast bei Verletzung der Hinweis- und Aufklärungspflicht bei …
Der Fall ist nicht mit dem zu vergleichen, in dem es für einen Anteilskäufer nicht überschaubar ist, ob der Verkauf der Anteile sinnvoll ist oder durch weiteres Abwarten ein Schaden verringert werden kann (hierzu OLG Nürnberg, ZIP 2002, 611). - OLG Koblenz, 30.11.2004 - 3 U 241/04
Bankenhaftung aus Anlageberatung: Beratungs- und Informationspflichten einer Bank …
Denn für sie war nicht überschaubar, ob der Verkauf der Aktien zu diesem Zeitpunkt sinnvoll war, zumal die Mitarbeiterin der Beklagten ihr das Ausmaß des Risikos nicht offenbart, sondern bei ihr den Eindruck erweckt hatte, eine günstigere Kursentwicklung sei wahrscheinlich (vgl. dazu auch OLG Nürnberg/ZIP 2002, 611).
Rechtsprechung
OLG Köln, 02.11.2001 - 27 WF 194/01 |
Volltextveröffentlichungen (7)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- Wolters Kluwer
Sofortige Beschwerde; Zwangsgeld; Zwangshaft; Zulässigkeit; Begründetheit
- Judicialis
- rewis.io
- rechtsportal.de
ZPO § 888
Familienrecht und Zwangsvollstreckungsrecht: Nachweis der Nichtbeitreibbarkeit eines Zwangsgeldes - juris (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- AG Heinsberg, 14.09.2001 - 7 F 75/00
- AG Heinsberg, 18.09.2001 - 7 F 75/00
- OLG Köln, 02.11.2001 - 27 WF 194/01
Papierfundstellen
- FamRZ 2002, 895
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (1)
- OLG Zweibrücken, 03.08.1998 - 5 WF 69/98
Hinreichende Bestimmung eines Teilurteils zur Ermöglichung einer Vollstreckung
Auszug aus OLG Köln, 02.11.2001 - 27 WF 194/01
An den Nachweis der Nichtbeitreibbarkeit eines bereits verhängten Zwangsmittels sind nicht so strenge Maßstäbe anzulegen, dass die dem Gläubiger nach § 888 ZPO zur Durchsetzung seiner Ansprüche gesetzlich zuerkannten Zwangsmittel ihre Eignung zur raschen und unmittelbaren Einwirkung auf den Willen des Schuldners verlieren (OLG Düsseldorf, Juristisches Büro 1989, 278 ; OLG Zweibrücken, Beschl. vom 3.8.1998 - 5 WF 69/98 - KG NJW 1963, 2082).
- OLG Hamburg, 11.05.2005 - 5 W 44/05
Zwangsgeldbeschluss nach § 888 ZPO gegen Schweizer Schuldnerin
Dieses hat eingehend dargelegt, dass mit der Festsetzung von Zwangsgeld und Ersatzzwangshaft zur Durchsetzung eines auf Erteilung einer Auskunft gerichteten Titels noch nicht in die Hoheitsrechte eines ausländischen Staates eingegriffen wird, in dem der Schuldner wohnt bzw. seinen Sitz hat (ebenso für die Ersatzzwangshaft OLG Köln FamRZ 2002, 895; zustimmend zu der Entscheidung des OLG Köln vom 3.6.2002 : Stadler, IPRax 2003, 430 ). - OLG Köln, 03.06.2002 - 11 W 16/02
Verfahrensrecht; internationales Recht
a) Bei der Vollstreckung nach § 888 Abs. 1 ZPO wird ein staatlicher Zwang nur im Inland ausgeübt, auch wenn die zu erzwingende Handlung im Ausland vorzunehmen ist (…OLG Frankfurt, a.a.O.; OLG Nürnberg IPRspr. 1974/188;… OLG Stuttgart, a.a.O.;… Geimer, a.a.O., Rn. 400 f., 1221, 3226 f., 3228 f.;… Baumbach/Lauterbach/Hartmann, 60. Aufl., § 888 Rn. 2;… Stein/Jonas/Brehm, a.a.O., § 888 Rn. 8;… Thomas/Putzo, 23. Aufl., § 888 Rn. 9; vgl. jetzt auch OLG Köln, OLGR 2002, 67 f. = JMBl.NW 2002, 100 f., wonach das deutsche Gericht gegen den ausländischen Schuldner auch die Zwangshaft festsetzen kann).
Rechtsprechung
OLG Celle, 06.12.2001 - 11 U 124/01 |
Volltextveröffentlichungen (8)
- openjur.de
Grob fahrlässige Schadensverursachung durch Mieter: Regreß des Gebäudeversicherers bei gegenseitigem Forderungsverzicht zwischen Vermieter und Mieter
- Entscheidungsdatenbank Niedersachsen
§ 67 VVG; § 407 BGB
Schadensersatzanspruch; Brandschaden; Gebäudeversicherung; Regressanspruch ; Mietvereinbarung; Forderungsübergang; Rechtshandlung gegenüber einem Altgläubiger - Wolters Kluwer
Schadensersatzanspruch; Brandschaden; Gebäudeversicherung; Regressanspruch ; Mietvereinbarung; Forderungsübergang; Rechtshandlung gegenüber einem Altgläubiger
- Judicialis
- VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)
VVG § 67; BGB § 407
Kein Ausschluss des Regresses des Versicherers gegen den Mieter durch eine nach dem Übergang der Forderung auf den Versicherer getroffene Vereinbarung zwischen den Mietvertragsparteien - rechtsportal.de
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
- juris (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Hannover, 28.03.2001 - 6 O 3806/00
- OLG Celle, 06.12.2001 - 11 U 124/01
Papierfundstellen
- VersR 2002, 884
Wird zitiert von ...
- OLG Brandenburg, 09.07.2009 - 12 U 203/08
Hausratversicherung: Geltungsbereich eines Abfindungsvergleichs zwischen …
Im Gegenteil spricht vielmehr alles dafür, dass - wie in dem vom OLG Celle (VersR 2002, 884) entschiedenen Fall - die Vertragsparteien an mögliche Regressansprüche der Klägerin nicht gedacht haben.
Rechtsprechung
OLG Hamm, 18.10.2000 - 13 U 115/00 |
Volltextveröffentlichungen (7)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- Wolters Kluwer
Schmerzensgeld; Abgeltungsumfang; Prozessvergleich; Verkehrssicherungspflicht; Schadensersatz
Verfahrensgang
- LG Münster, 30.03.2000 - 4 O 51/99
- OLG Hamm, 18.10.2000 - 13 U 115/00
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (7)
- BGH, 07.02.1995 - VI ZR 201/94
Schadensersatz und Schmerzensgeld: Haftung für die Verursachung eines …
Auszug aus OLG Hamm, 18.10.2000 - 13 U 115/00
Deshalb wären mit dem zuerkannten Schmerzensgeld alle Schadensfolgen abgegolten, die entweder bereits eingetreten und objektiv erkennbar waren oder deren Eintritt jedenfalls vorhergesehen und bei der Entscheidung berücksichtigt werden konnte (BGH NJW 1995, 1614 m.w.N.), wobei die Frage der Erkennbarkeit nicht nach der subjektiven Sicht der Parteien oder der Vollständigkeit der Erfassung des Streitstoffs durch das Gericht, sondern nach objektiven Gesichtspunkten, d.h. nach den Kenntnissen und Erfahrungen eines insoweit Sachkundigen, zu beurteilen wäre (BGH NJW 1998, 2300). - BGH, 19.05.1982 - IVb ZR 705/80
Bindungswirkung einer während der Trennung abgeschlossenen Vereinbarung über den …
Auszug aus OLG Hamm, 18.10.2000 - 13 U 115/00
Während der Vergleich als Vollstreckungstitel einer Auslegung nach den für die Urteilsauslegung geltenden Grundsätzen zugänglich ist (…Zöller/Stöber, ZPO, 21. Aufl., § 794, Rdn. 14 a, mißverständlich OLG Frankfurt, VersR 1995, 1961), gelten für ihn als privatrechtlichen Vertrag die Regeln des materiellen Rechts (BGH NJW 1982, 2072). - BGH, 31.03.1993 - XII ZR 234/91
Prozeßvergleich über Unterhalt als Gegenstand der Abänderungsklage
Auszug aus OLG Hamm, 18.10.2000 - 13 U 115/00
Dabei können Inhalt und Umfang der materiell rechtlichen Vereinbarung einerseits und des prozessualen Vertrages als Vollstreckungstitel andererseits auseinanderfallen (BGH NJW 1993, 1995, 1996).
- OLG Düsseldorf, 03.07.1995 - 1 U 134/94
Beschränkung des Schmerzensgeldes auf einen in der Vergangenheit liegenden …
Auszug aus OLG Hamm, 18.10.2000 - 13 U 115/00
Eine Begrenzung des Schmerzensgeldes auf den Zeitpunkt der mündlichen Verhandlung darf deshalb nur hinsichtlich der Zukunftsrisiken erfolgen (OLG Düsseldorf, NJW-RR 1996, 927). - OLG Frankfurt, 22.09.1994 - 1 U 57/93
Schadensersatz und Schmerzensgeld: Auslegung eines Teilvergleichs, Haftung für …
Auszug aus OLG Hamm, 18.10.2000 - 13 U 115/00
Eine gesonderte Bemessung des Schmerzensgeldes nach bestimmten Zeitabschnitten und eine Addition zu einem Gesamtbetrag sind unzulässig (OLG Oldenburg, NJW-RR 1988, 615; OLG Frankfurt, VersR 1995, 1061). - OLG Düsseldorf, 04.03.1998 - 2 Ss OWi 42/98
Auszug aus OLG Hamm, 18.10.2000 - 13 U 115/00
Deshalb wären mit dem zuerkannten Schmerzensgeld alle Schadensfolgen abgegolten, die entweder bereits eingetreten und objektiv erkennbar waren oder deren Eintritt jedenfalls vorhergesehen und bei der Entscheidung berücksichtigt werden konnte (BGH NJW 1995, 1614 m.w.N.), wobei die Frage der Erkennbarkeit nicht nach der subjektiven Sicht der Parteien oder der Vollständigkeit der Erfassung des Streitstoffs durch das Gericht, sondern nach objektiven Gesichtspunkten, d.h. nach den Kenntnissen und Erfahrungen eines insoweit Sachkundigen, zu beurteilen wäre (BGH NJW 1998, 2300). - OLG Oldenburg, 20.10.1987 - 12 U 36/87
Auszug aus OLG Hamm, 18.10.2000 - 13 U 115/00
Eine gesonderte Bemessung des Schmerzensgeldes nach bestimmten Zeitabschnitten und eine Addition zu einem Gesamtbetrag sind unzulässig (OLG Oldenburg, NJW-RR 1988, 615; OLG Frankfurt, VersR 1995, 1061).
- KG, 03.11.2003 - 12 U 102/03
Schadensersatz bei Kfz-Unfall: Kosten einer Akupunkturbehandlung nach …
Voraussetzung ist jedoch, dass die angewandte "Außenseitermethode" auf einem nach medizinischen Erkenntnissen nachvollziehbaren Ansatz beruht und bei einer ex amte Betrachtung zumindest eine gewisse Aussicht auf Erfolg (Heilung, Linderung, Verhinderung von weiterer Verschlechterung) verspricht, wobei es als sachgerecht erscheint, die Anforderungen an den möglichen Behandlungserfolg vom Grad der Schwere der Verletzung/Erkrankung und den damit verbundenen Leiden des Geschädigten abhängig zu machen (…vgl. OLG Karlsruhe a. a. O., sowie zu den Musterbedingungen der privaten Krankenversicherung BGH NJW 1993, 2369; NJW 1996, 3074; NJW 2003, 294; OLG Frankfurt, OLG-Report Frankfurt 2003, 42 ff.; vgl. auch OLG Hamm, OLG-Report 2002, 67). - LG Traunstein, 18.07.2016 - 7 O 3674/14
Zum Abgeltungsumfang des Schmerzensgeldes bei Vergleich mit Vorbehalt
Ob und gegebenenfalls inwieweit dem Kläger ein weiteres Schmerzensgeld zusteht, bestimmt sich zunächst nach dem Inhalt des am 09.08.2006 geschlossenen Vergleichs (vgl. OLG Hamm, r+s 2001, 505).
Rechtsprechung
OLG Naumburg, 16.08.2001 - 8 WF 174/01 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- Wolters Kluwer
Ehescheidung; Zugewinnausgleich; Vorzeitiger Zugewinn; Auskunftsverfahren; Betragsverfahren; Vorzeitiger Ausgleich
- Judicialis
ZPO § 114 ff.
- rechtsportal.de
ZPO §§ 114 ff.
Vorzeitiger Zugewinnausgleich - Zulässigkeit des Antrags - Auskunfts- und Betragsverfahren - juris (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- AG Haldensleben - 16 F 105/01
- OLG Naumburg, 16.08.2001 - 8 WF 174/01
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (1)
- OLG Celle, 29.11.1982 - 12 WF 333/82
Zulässigkeit eines Auskunftsbegehrens und Zahlung eines …
Auszug aus OLG Naumburg, 16.08.2001 - 8 WF 174/01
Wird auf vorzeitigen Ausgleich geklagt (§ 1385 BGB), so ist zunächst auf den entsprechenden Antrag durch Feststellungsurteil festzustellen, dass der Zugewinn vorzeitig auszugleichen ist; dies setzt eine Prüfung und Entscheidung der materiellen Voraussetzungen voraus (vgl. OLG Celle FamRZ 1983, 171;… Palandt / Brudermüller, § 1385 Rn. 1).
Rechtsprechung
OLG Naumburg, 19.07.2001 - 2 U 3/01 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- Wolters Kluwer
Beteiligungsvertrag; Bürgschaft; Zahlungsgarantie; Abgrenzung; Garantieversprechen
- Judicialis
Beteiligungsvertrag § 4; ; Beteiligungsvertrag § 2; ; Beteiligungsvertrag § 6; ; Beteiligungsvertrag § 6 Abs. 1; ; Beteiligungsvertrag § 6 Abs. 3; ; Beteiligungsvertrag § 6 Abs. 3 ... S. 2; ; BGB § 138 Abs. 1; ; BGB § 426 Abs. 1 S. 1; ; ZPO § 850 c; ; ZPO § 91 Abs. 1; ; ZPO § 708 Nr. 10; ; ZPO § 711; ; ZPO § 3; ; ZPO § 546 Abs. 2; ; GKG § 14 Abs. 1; ; GKG § 22 Abs. 1
- rechtsportal.de
Abgrenzung Garantie-Bürgschaft
- juris (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Magdeburg, 12.12.2000 - 10 O 1379/00
- OLG Naumburg, 19.07.2001 - 2 U 3/01
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (11)
- BGH, 27.01.2000 - IX ZR 198/98
Sittenwidrigkeit einer Bürgschaftsverpflichtung
Auszug aus OLG Naumburg, 19.07.2001 - 2 U 3/01
Gemäß § 138 Abs. 1 BGB ist eine Bürgschaft insbesondere dann nichtig, wenn der aus emotionaler Verbundenheit mit dem Hauptschuldner handelnde Bürge finanziell krass überfordert wird und die Bürgschaft sich auch aus Sicht eines vernünftig denkenden Gläubigers als wirtschaftlich sinnlos erweist (BGH NJW 2000, 1182, 1183).Davon ist bei nicht ganz geringfügigen Hauptschulden jedenfalls dann auszugehen, wenn der Bürge voraussichtlich nicht einmal die laufenden Zinsen der Hauptschuld aufzubringen vermag (BGH NJW 2000, 1182, 1184).
Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes sind stets nur eigene geldwerte Vorteile des krass überforderten Bürgen aus dem verbürgten Geschäft selbst als ein Umstand angesehen worden, der ein Handeln allein aus emotionaler Verbundenheit auszugleichen vermag (BGB NJW 2000, 1182, 1184; NJW 1999, 58, 59).
- BGH, 24.02.1994 - IX ZR 93/93
Wirksamkeit einer von Kindern zu Gunsten der Eltern geleisteten Bürgschaft
Auszug aus OLG Naumburg, 19.07.2001 - 2 U 3/01
a) Der Bürge ist krass überfordert, wenn die Verbindlichkeit, für die er einstehen soll, so hoch ist, dass bereits bei Vertragsschluss nicht zu erwarten ist, er werde - wenn sich das Risiko verwirklicht - die Forderung des Gläubigers wenigstens zu wesentlichen Teilen tilgen können (BGHZ 125, 206, 211; BGH MW 1998, 2327 f.). - BGH, 18.12.1997 - IX ZR 271/96
Sittenwidrigkeit von Bürgschaften für Kreditverbindlichkeiten einer GmbH
Auszug aus OLG Naumburg, 19.07.2001 - 2 U 3/01
Für den Kreditgeber bestehe keine Veranlassung, der Frage nachzugehen, aus welchen Gründen die Beteiligung an der Gesellschaft erfolge und die Haftung für deren Schulden übernommen werde (BGHZ 137, 329, 336 m.w.N.).
- BGH, 08.10.1998 - IX ZR 257/97
Wirksamkeit einer Ehegattenbürgschaft bei grassem Mißverhältnis zwischen Umfang …
Auszug aus OLG Naumburg, 19.07.2001 - 2 U 3/01
Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes sind stets nur eigene geldwerte Vorteile des krass überforderten Bürgen aus dem verbürgten Geschäft selbst als ein Umstand angesehen worden, der ein Handeln allein aus emotionaler Verbundenheit auszugleichen vermag (BGB NJW 2000, 1182, 1184; NJW 1999, 58, 59). - BGH, 13.06.1996 - IX ZR 172/95
Anwendbares Recht auf die Garantie einer Mindestausschüttung aus einer erworbenen …
Auszug aus OLG Naumburg, 19.07.2001 - 2 U 3/01
Ein selbständiges Garantieversprechen ist dementsprechend nach einhelliger Meinung grundsätzlich anzunehmen, wenn die Haftung unabhängig vom Bestehen einer Hauptforderung begründet werden soll (vgl. BGH NJW 1996, 2569), auch wenn sie häufig einem ähnlichen Sicherungszweck dient wie die Bürgschaft. - BGH, 16.12.1960 - II ZR 137/59
Rechtliche Natur des Garantievertrages - Umfang der Verpflichtung zur …
- RG, 28.09.1917 - III 150/17
Abgrenzung zwischen Garantievertrag, Schuldübernahme und Bürgschaft.
Auszug aus OLG Naumburg, 19.07.2001 - 2 U 3/01
aa) Das wesentliche Abgrenzungskriterium der Garantie im Verhältnis zur Bürgschaft ist der Verzicht des Garanten auf eine Akzessorietät zur Hauptschuld (vgl. RGZ 72, 138, 140; 83, 337, 339; 90, 415, 417; 103, 231, 237). - BGH, 21.02.1968 - Ib ZR 132/66
Garantieversprechen eines dem Vertragspartner in unanfechtbarer Weise …
Auszug aus OLG Naumburg, 19.07.2001 - 2 U 3/01
Auch eine Garantie für die Erfüllung der Verbindlichkeit eines Dritten ist als so genannte Zahlungsgarantie möglich (h. M., vgl. BGH WM 1961, 204; 1968, 680;… Horn, a. a. O. Rdn. 255 m. w. N.) und muss nicht als Bürgschaft angesehen werden. - RG, 29.10.1909 - II 661/08
Gewährleistung des Zedenten
- LSG Sachsen, 27.11.2003 - L 2 U 161/00
Auszug aus OLG Naumburg, 19.07.2001 - 2 U 3/01
bb) Im vorliegenden Fall ist - anders als in anderen bereits vom Senat entschiedenen Fällen (Urteil vom 18.05.2000 2 U 114/9; Urteil vom 18.05.2000 2 U 115/; Urteil vom 09.02.2001 2 U 161/00) - die getroffene Vereinbarung als Bürgschaft anzusehen. - RG, 28.11.1921 - VI 282/21
Die polnischen sog. Kriegs-Noten
Rechtsprechung
OLG Saarbrücken, 27.11.2001 - 4 U 96/01 - 24 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- Wolters Kluwer
Ablehnung der weiteren Arbeiten einer Baufirma an der als mangelhaft gerügten Gemeinschaftsanlage durch die Eigentümergemeinschaft ; Erteilung eines Hausverbotes gegenüber den von der Baufirma beauftragten Handwerkern; Kündigung eines Bauträgervertrages aus wichtigem ...
- Judicialis
MaBV § 3 II; ; BGB § 133; ; BGB § 157; ; BGB § 641; ; BGB § 649; ; BGB § 633 III; ; WEG § 21; ; ZPO § 91 I; ; ZPO § 708 Nr. 10; ; ZPO § 711; ; ZPO § 713
- rechtsportal.de
Voraussetzungen des werkvertraglichen Kündigungsrechts aus wichtigem Grund beim Bauträgervertrag
- ibr-online
Eingeschränktes werkvertragliches Kündigungsrecht
- juris (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Saarbrücken, 22.12.2000 - 9 O 443/99
- OLG Saarbrücken, 27.11.2001 - 4 U 96/01 - 24
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (3)
- BGH, 11.02.1999 - VII ZR 399/97
Abweisung der Klage wegen fehlender Prüffähigkeit der Schlußrechnung; Abrechnung …
Auszug aus OLG Saarbrücken, 27.11.2001 - 4 U 96/01
Die hiernach gebotene umfassende endgültige Abrechnung der Wohnanlage schließt weitere Ratenzahlungsforderungen ebenso aus wie die streitgegenständliche gesonderte Rückforderung solcher Vorauszahlungen (BGH, NJW 1999, 1867 [1869]; Saarl. OLG, Urteil v. 26.04.2000 - 1 U 706/99-179 [Bl. 131-140 d.A.];… Palandt/Sprau, BGB, 60. Aufl., § 641 Rn 5 m.w.Nachw.) mit der Folge, dass die strittigen Rest- oder Mängelbeseitigungsarbeiten an der Gemeinschaftsanlage nur im Rahmen dieser gebotenen Gesamtabrechnung zu klären sind und nicht zum Gegenstand zusätzlicher Nach- oder Rückforderungsprozesse gemacht werden können. - BGH, 22.12.2000 - VII ZR 310/99
Nichtigkeit einer Abschlagszahlungsvereinbarung im Bauträgervertrag bei einem …
Auszug aus OLG Saarbrücken, 27.11.2001 - 4 U 96/01
Denn der zur Berufung angefallene Klageanspruch auf Rückzahlung der beiden letzten Vorauszahlungen auf den in der notariellen Urkunde vom 29.04.1994 (Auszug Bl. 43-45 d.A.) vereinbarten Kaufpreis ist ungeachtet der Fälligkeitsregelung des seinerzeit geltenden § 3 II MaBV, der vertraglichen Fälligkeitsvereinbarung oder der Fälligkeitsbestimmung des § 641 BGB (BGH, MDR 2001, 503 [504] = NJW 2001, 818 [820]) schon deshalb ausgeschlossen, weil die beiderseitigen Ansprüche endgültig abzurechnen sind, nachdem die Eigentümergemeinschaft unstreitig weitere Arbeiten der Beklagten an der als mangelhaft gerügten Gemeinschaftsanlage abgelehnt und deren beauftragten Handwerkern Hausverbot erteilt hat (Bl. 4, 39, 127-129, 152-166, 174 d.A.):. - BGH, 21.11.1985 - VII ZR 366/83
Keine Kündigung des Erwerbers beim Bauträgervertrag ohne wichtigen Grund
Auszug aus OLG Saarbrücken, 27.11.2001 - 4 U 96/01
Soweit dieses werkvertragliche Kündigungsrecht beim Bauträgervertrag im Hinblick auf dessen Rechtsnatur und besondere Interessenlage eingeschränkt und in der Regel nur eine Kündigung aus wichtigem Grund zulässig ist (BGH, NJW 1986, 925 [926 f.] = BGHZ 96, 275 [277 ff.]), bestimmen deren Voraussetzungen sich nach den Umständen des Einzelfalles, die je nach den tatsächlichen Gegebenheiten und Auswirkungen auch geringere Anforderungen genügen lassen (BGH, NJW 1986, 925 [927]).
Rechtsprechung
KG, 30.04.2002 - 18 UF 190/01 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- Wolters Kluwer
Klage auf Unterhalt gegen den barunterhaltspflichtigen Elternteil; Berechnung des tatsächlichen, durchschnittlichen Nettoeinkommens im einzelnen; Unterhaltsrechtliche Relevanz von Ansparabschreibungen und Lebensversicherungsverträgen bei einem Selbstständigen; Konkrete ...
- Judicialis
EStG § 7g Abs. 3; ; EStG § 7g Abs. 6; ; BGB § 288; ; ZPO § 97 Abs. 1; ; ZPO § 543 Abs. 1; ; ZPO § 708 Nr. 10; ; ZPO § 713; ; EGZPO § 26 Ziff. 9
- rechtsportal.de
BGB § 1601; BGB § 1610 Abs. 1
Zur Bemessung des Kindesunterhalts bei einem den Höchstsatz der Düsseldorfer Tabelle erheblich überschreitenden Nettoeinkommen des Unterhaltsverpflichteten - juris (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- AG Berlin-Tempelhof/Kreuzberg, 23.04.2001 - 149 F 3248/00
- KG, 30.04.2002 - 18 UF 190/01
Papierfundstellen
- FamRZ 2002, 1645 (Ls.)
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (3)
- BGH, 13.10.1999 - XII ZR 16/98
Bemessung von Kindesunterhalt
Auszug aus KG, 30.04.2002 - 18 UF 190/01
Die Parteien streiten in erster Linie über das Nettoeinkommen des Beklagten, dessen Einkommensverhältnisse als barunterhaltspflichtiger, nicht sorgeberechtigter Elternteil für die Lebensstellung des Klägers maßgeblich sind (BGH, FamRZ 2000, 358). - BGH, 19.11.1997 - XII ZR 1/96
Beschränkung der Zulassung der Revision; Gleichwertigkeit von Barunterhalt und …
Auszug aus KG, 30.04.2002 - 18 UF 190/01
Der Bundesgerichtshof hat zwar entschieden, daß der Grundsatz der Gleichwertigkeit von Barunterhalt und Betreuung dann nicht gilt, wenn der betreuende Elternteil in wesentlich günstigeren Einkommensverhältnissen lebt als der barunterhaltspflichtige (BGH FamRZ 1998, 286, 288). - BGH, 27.04.1983 - IVb ZR 378/81
Ausgleich durch Fremdbetreuung bedingten Mehrbedarfs; Berücksichtigung erhöhter …
Auszug aus KG, 30.04.2002 - 18 UF 190/01
Damit handelt es sich nicht um Bedarf des Klägers, sondern um berufsbedingte Aufwendungen seiner Mutter, für die diese grundsätzlich allein aufzukommen hat (BGH NJW 1983, 2082 m.w.N.).
- OLG München, 10.10.2019 - 26 UF 542/19
Familienrechtliche Auskunftspflicht
So kann beispielsweise die genaue Höhe des Einkommens Aufschluss darüber geben, welche Aufwendungen für Freizeitaktivitäten des Kindes noch von seinem angemessenen Bedarf gedeckt sind und welche bereits als Luxus zu bezeichnen sind (vgl. KG KGR Berlin 2002, 216).
Rechtsprechung
KG, 18.03.2002 - 20 U 10/01 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
Anspruch auf Schadensersatz wegen einer unerlaubten Handlung; Voraussetzungen für die Gewährung von Schmerzensgeld; Anforderungen an die gerichtliche Beweiswürdigung
- juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- rechtsportal.de (Leitsatz)
BGB § 823 Abs. 1 § 249; StGB § 218a
Haftung des Arztes für Nichterkennen von Schädigungen des ungeborenen Kindes; Umfang des Schadensersatzes
Verfahrensgang
- LG Berlin, 27.11.2000 - 6 O 466/98
- KG, 18.03.2002 - 20 U 10/01
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (15)
- BVerfG, 28.05.1993 - 2 BvF 2/90
Schwangerschaftsabbruch II
Auszug aus KG, 18.03.2002 - 20 U 10/01
Da der Gesetzgeber in Folge der durch die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG NJW 1993, 1751 ff.) erforderlichen Neuregelung der Zulässigkeit des Schwangerschaftsabbruchs die embryopatische Indikation aus dem Gesetz gestrichen hatte, hätte die Klägerin einen Schwangerschaftsabbruch lediglich aus medizinischen Gründen zum Schutz der Mutter gemäß § 218 a Abs. 2 StGB rechtmäßig abbrechen lassen können.Eine andere Interpretation ließe auch die verfassungsrechtliche Vorgabe des Bundesverfassungsgerichts zur Bestimmtheit der Regelung der Voraussetzungen einer embryopatischen Indikation (vgl. BVerfG NJW 1993, 1751 [1754, c) bb)]): "Für die Pflicht zum Austragen des Kindes folgt daraus, dass neben der hergebrachten medizinischen Indikation auch die kriminologische und - ihre hinreichend genaue Umgrenzung vorausgesetzt - die embryopatische Indikation als Ausnahmetatbestände vor der Verfassung Bestand haben können; für andere Notlagen gilt dies nur dann, wenn in ihrer Umschreibung die schwere des hier vorauszusetzenden sozialen oder psychisch-personalen Konflikts deutlich erkennbar wird, so dass - unter dem Gesichtspunkt der Unzumutbarkeit betrachtet - die Kongruenz mit den anderen Indikationsfällen gewahrt bleibt (vgl. auch BVerfGE 39, 1 (50) = NJW 1975, 573 (577))") nicht zu.
- BGH, 16.11.1993 - VI ZR 105/92
Schadensersatz und Schmerzensgeld: Arzthaftung, Fehlerhafte Beratung, …
Auszug aus KG, 18.03.2002 - 20 U 10/01
Während nach der alten Rechtslage zu § 218 a StGB in der Rechtsprechung; der durch die Geburt eines Kindes entstehende Unterhaltsaufwand bei Vorliegen der Voraussetzungen einer embryopatischen Indikation oder einer Notlagenindikation als zurechenbarer Schaden angesehen wurde (vgl. zur embryopatischen Indikation BGH NJW 1984, 658; BGH NJW 1994, 788; OLG Zweibrücken NJW-RR 2000, 235; zur Notlagenindikation BGH NJW 1985, 671 und 2752; BGH NJW 1995, 1609), ist dieser bei Vorliegen lediglich der Voraussetzungen der medizinische Indikation zum Schutz der Mutter wegen des (verfassungs- und gesetzeskonform auszulegenden) Schutzzwecks des Behandlungsvertrages grundsätzlich nicht zuerkannt worden (vgl. BGH NJW 1985, 2749 [2751 f.; B. I. 2]; vgl. auch BGH NJW 1995, 1609 [1610, II. 1. b) dd)]; vgl. ferner Steffen/Dressler, Arzthaftungsrecht, 7. Aufl., Rn. 294; Geiß/Greiner, B 161; Gehrlein NJW 2000, 1771 [1771 f.]).Ehe Entscheidungen des Bundesgerichtshofs beschäftigen sich mit der Rechtfertigung, dass nicht nur der erhöhte Pflegeaufwand bzw. "Mehrbedarf" sondern auch der weitere Unterhaltsaufwand für ein gesundes Kind zu zahlen ist, weil der schadensrechtliche Vergleich nicht die Geburt eines gesunden Kindes ist, sondern die Entscheidung der Eltern, dass das Kind nicht ausgetragen werden soll (vgl. BGHZ 124, 128 ff. = NJW 1994, 788 [790, 3.; 793, b)]; BGHZ 89, 95 ff. = NJW 1984, 658 [660; 5.]).
- BGH, 22.11.1983 - VI ZR 85/82
Unvollständige Beratung über Gefahr des Mongolismus
Auszug aus KG, 18.03.2002 - 20 U 10/01
Während nach der alten Rechtslage zu § 218 a StGB in der Rechtsprechung; der durch die Geburt eines Kindes entstehende Unterhaltsaufwand bei Vorliegen der Voraussetzungen einer embryopatischen Indikation oder einer Notlagenindikation als zurechenbarer Schaden angesehen wurde (vgl. zur embryopatischen Indikation BGH NJW 1984, 658; BGH NJW 1994, 788; OLG Zweibrücken NJW-RR 2000, 235; zur Notlagenindikation BGH NJW 1985, 671 und 2752; BGH NJW 1995, 1609), ist dieser bei Vorliegen lediglich der Voraussetzungen der medizinische Indikation zum Schutz der Mutter wegen des (verfassungs- und gesetzeskonform auszulegenden) Schutzzwecks des Behandlungsvertrages grundsätzlich nicht zuerkannt worden (vgl. BGH NJW 1985, 2749 [2751 f.; B. I. 2]; vgl. auch BGH NJW 1995, 1609 [1610, II. 1. b) dd)]; vgl. ferner Steffen/Dressler, Arzthaftungsrecht, 7. Aufl., Rn. 294; Geiß/Greiner, B 161; Gehrlein NJW 2000, 1771 [1771 f.]).Ehe Entscheidungen des Bundesgerichtshofs beschäftigen sich mit der Rechtfertigung, dass nicht nur der erhöhte Pflegeaufwand bzw. "Mehrbedarf" sondern auch der weitere Unterhaltsaufwand für ein gesundes Kind zu zahlen ist, weil der schadensrechtliche Vergleich nicht die Geburt eines gesunden Kindes ist, sondern die Entscheidung der Eltern, dass das Kind nicht ausgetragen werden soll (vgl. BGHZ 124, 128 ff. = NJW 1994, 788 [790, 3.; 793, b)]; BGHZ 89, 95 ff. = NJW 1984, 658 [660; 5.]).
- BVerfG, 25.02.1975 - 1 BvF 1/74
Schwangerschaftsabbruch I
Auszug aus KG, 18.03.2002 - 20 U 10/01
Eine andere Interpretation ließe auch die verfassungsrechtliche Vorgabe des Bundesverfassungsgerichts zur Bestimmtheit der Regelung der Voraussetzungen einer embryopatischen Indikation (vgl. BVerfG NJW 1993, 1751 [1754, c) bb)]): "Für die Pflicht zum Austragen des Kindes folgt daraus, dass neben der hergebrachten medizinischen Indikation auch die kriminologische und - ihre hinreichend genaue Umgrenzung vorausgesetzt - die embryopatische Indikation als Ausnahmetatbestände vor der Verfassung Bestand haben können; für andere Notlagen gilt dies nur dann, wenn in ihrer Umschreibung die schwere des hier vorauszusetzenden sozialen oder psychisch-personalen Konflikts deutlich erkennbar wird, so dass - unter dem Gesichtspunkt der Unzumutbarkeit betrachtet - die Kongruenz mit den anderen Indikationsfällen gewahrt bleibt (vgl. auch BVerfGE 39, 1 (50) = NJW 1975, 573 (577))") nicht zu. - BGH, 18.03.1980 - VI ZR 247/78
Fehlgeschlagene Unfruchtbarmachung
Auszug aus KG, 18.03.2002 - 20 U 10/01
Ein wegen der Lebensstellung der Eltern höherer Unterhaltsaufwand ist daher ebenso wenig ersatzfähig wie ein Verdienstausfall der Eltern (vgl. BGHZ 76, 259 ff. = NJW 1980, 1452 ff. = DRspr I (123) 240 b;… vgl. auch Palandt-Heinrichs, BGB , 59. Aufl., Vorbem v § 249 Rn. 48 c)). - BGH, 02.07.1996 - IX ZR 299/95
Kausalität eines Beratungsfehlers; Vermutung beratungsgerechten Verhaltens
Auszug aus KG, 18.03.2002 - 20 U 10/01
Auch wenn der Gesetzgeber die embryopatische Indikation mittelbar über die medizinische Indikation einordnen wollte (vgl. dazu Tröndle NJW 1996, 3009, 3014 [IV. 2. a)], 3015 [3. - BGH, 04.03.1997 - VI ZR 354/95
Umfang des Schadensersatzanspruchs wegen eines ärztlichen Kunstfehlers; …
Auszug aus KG, 18.03.2002 - 20 U 10/01
Als Schätzungsgrundlage für diesen Existenzsicherungsbetrag ist auf den Regelbedarf für nichteheliche Kinder nach der jeweiligen RegelunterhaltsVO abzustellen (vgl. BGH NJW 1997, 1638 [1640; b) u. c)]; OLG Oldenburg OLGR 1998, 78 [79]; OLG Karlsruhe OLGR 1999, 424 [426 f.]; Geiß-Greiner, Arzthaftpflichtrecht, 3. Aufl., Rn. 159). - BGH, 04.12.2001 - VI ZR 213/00
Zum Unterhaltsschaden der Eltern bei unterbliebenem Abbruch einer …
Auszug aus KG, 18.03.2002 - 20 U 10/01
Die Unzumutbarkeit der Schwangerschaft bzw. die Voraussetzungen für einen die Opfergrenze für die Schwangere überschreitenden Ausnahmetatbestand (vgl. dazu näher BGH NJW 2002, 886 [887, b) bb)]) sind damit nicht hinreichend dargelegt. - BGH, 25.06.1985 - VI ZR 270/83
Schadensersatz und Schmerzensgeld: Arzthaftung, Fehlerhafte Behandlung, …
Auszug aus KG, 18.03.2002 - 20 U 10/01
Während nach der alten Rechtslage zu § 218 a StGB in der Rechtsprechung; der durch die Geburt eines Kindes entstehende Unterhaltsaufwand bei Vorliegen der Voraussetzungen einer embryopatischen Indikation oder einer Notlagenindikation als zurechenbarer Schaden angesehen wurde (vgl. zur embryopatischen Indikation BGH NJW 1984, 658; BGH NJW 1994, 788; OLG Zweibrücken NJW-RR 2000, 235; zur Notlagenindikation BGH NJW 1985, 671 und 2752; BGH NJW 1995, 1609), ist dieser bei Vorliegen lediglich der Voraussetzungen der medizinische Indikation zum Schutz der Mutter wegen des (verfassungs- und gesetzeskonform auszulegenden) Schutzzwecks des Behandlungsvertrages grundsätzlich nicht zuerkannt worden (vgl. BGH NJW 1985, 2749 [2751 f.; B. I. 2]; vgl. auch BGH NJW 1995, 1609 [1610, II. 1. b) dd)]; vgl. ferner Steffen/Dressler, Arzthaftungsrecht, 7. Aufl., Rn. 294; Geiß/Greiner, B 161; Gehrlein NJW 2000, 1771 [1771 f.]). - BGH, 27.11.1984 - VI ZR 43/83
Ersatz der Unterhaltsaufwendungen für ihr Kind wegen fehlgeschlagener …
Auszug aus KG, 18.03.2002 - 20 U 10/01
Während nach der alten Rechtslage zu § 218 a StGB in der Rechtsprechung; der durch die Geburt eines Kindes entstehende Unterhaltsaufwand bei Vorliegen der Voraussetzungen einer embryopatischen Indikation oder einer Notlagenindikation als zurechenbarer Schaden angesehen wurde (vgl. zur embryopatischen Indikation BGH NJW 1984, 658; BGH NJW 1994, 788; OLG Zweibrücken NJW-RR 2000, 235; zur Notlagenindikation BGH NJW 1985, 671 und 2752; BGH NJW 1995, 1609), ist dieser bei Vorliegen lediglich der Voraussetzungen der medizinische Indikation zum Schutz der Mutter wegen des (verfassungs- und gesetzeskonform auszulegenden) Schutzzwecks des Behandlungsvertrages grundsätzlich nicht zuerkannt worden (vgl. BGH NJW 1985, 2749 [2751 f.; B. I. 2]; vgl. auch BGH NJW 1995, 1609 [1610, II. 1. b) dd)]; vgl. ferner Steffen/Dressler, Arzthaftungsrecht, 7. Aufl., Rn. 294; Geiß/Greiner, B 161; Gehrlein NJW 2000, 1771 [1771 f.]). - BGH, 07.07.1987 - VI ZR 193/86
Aufklärungspflicht des Arztes im Rahmen der Pränataldiagnostik; Voraussetzungen …
- OLG Düsseldorf, 26.07.1999 - 16 W 29/99
Vollstreckung des Anspruchs auf Erteilung eines Buchauszuges; Umfang des …
- OLG Oldenburg, 16.12.1997 - 5 U 65/97
Gerichtliche Unterrichtungspflicht bezüglich Krankenunterlagen im …
- LG Köln, 01.07.1998 - 25 O 240/95
Für ein nach pränatalem Diagnostikfehler geborenes behindertes Kind kann nur der …
- OLG Zweibrücken, 15.12.1998 - 5 U 10/96