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   EuG, 10.03.1992 - T-9/89   

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EuG, 10.03.1992 - T-9/89 (https://dejure.org/1992,890)
EuG, Entscheidung vom 10.03.1992 - T-9/89 (https://dejure.org/1992,890)
EuG, Entscheidung vom 10. März 1992 - T-9/89 (https://dejure.org/1992,890)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • EU-Kommission

    Hüls AG gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften.

    Wettbewerb - Begriff der Vereinbarung und der abgestimmten Verhaltensweise - Kollektive Verantwortlichkeit.

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
  • Judicialis

    EWG Art. 85 Abs. 1; ; EWG Art. 190; ; Verordnung Nr. 17 des Rates vom 6. Februar 1962, Erste Durchführungsverordnung zu den Artikeln 85 und 86 des Vertrages Art. 15

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Sonstiges

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (38)Neu Zitiert selbst (39)

  • EuGH, 14.07.1972 - 48/69

    ICI / Kommission

    Auszug aus EuG, 10.03.1992 - T-9/89
    76 Jedenfalls wäre die Entscheidung auch nicht anders ausgefallen, wenn die endgültige Niederschrift über die Anhörungen verfügbar gewesen wäre (Urteil des Gerichtshofes vom 10. Juli 1980 in der Rechtssache 30/78, Distillers Company/Kommission, Slg. 1980, 2229, Randnr. 26, und Schlussanträge, S. 2290, sowie Urteil vom 14. Juli 1972 in der Rechtssache 48/69, ICI/Kommission, Slg. 1972, 619, Randnrn. 28 bis 32).

    269 In Randnummer 87 Absatz 1 der Entscheidung heisst es, das durch den Vertrag geschaffene getrennte Konzept der aufeinander abgestimmten Verhaltensweisen solle verhindern, daß Unternehmen sich der Anwendung des Artikels 85 Absatz 1 entzögen, indem sie in einer wettbewerbswidrigen Weise ohne eine endgültige Vereinbarung absprächen, sich zum Beispiel gegenseitig im voraus über ihr künftiges Verhalten in Kenntnis zu setzen, so daß jeder seine Geschäftspolitik in der Gewißheit regele, daß sich die Wettbewerber entsprechend verhielten (Urteil des Gerichtshofes vom 14. Juli 1972 in der Rechtssache 48/69, ICI/Kommission, Slg. 1972, 619).

    278 Die abgestimmte Verhaltensweise ergebe sich nach der Rechtsprechung des Gerichtshofes (Urteil vom 16. Dezember 1975 in den verbundenen Rechtssachen 40 bis 48, 50, 54 bis 56, 111, 113 und 114/73, a. a. O., Randnrn. 172 bis 180; Urteil vom 14. Juli 1972 in der Rechtssache 48/69, a. a. O., Schlussanträge, S. 674) aus dem Zusammenspiel einer Abstimmung (subjektives Merkmal) und eines entsprechenden Marktverhaltens (objektives Merkmal), zwischen denen ein ursächlicher Zusammenhang bestehen müsse.

    Die Kommission habe daher nicht davon ausgehen können, daß eine Abstimmung über eine Wettbewerbsbeschränkung allein für die Verwirklichung einer abgestimmten Verhaltensweise genüge (Urteil des Gerichtshofes vom 14. Juli 1972 in der Rechtssache 48/69, a. a. O., Randnr. 66).

    Der mit der Aufnahme des Begriffs "abgestimmte Verhaltensweise" in Artikel 85 verfolgte Gesetzeszweck sei nämlich, neben den Vereinbarungen Arten der Absprachen zu erfassen, die lediglich als tatsächliche Koordinierung oder als praktische Zusammenarbeit in Erscheinung träten, aber dennoch geeignet seien, den Wettbewerb zu verfälschen (Urteil des Gerichtshofes vom 14. Juli 1972 in der Rechtssache 48/69, a. a. O., Randnrn. 64 bis 66).

    Ausserdem stehe diese Auffassung nicht im Einklang mit der Rechtsprechung des Gerichtshofes zum Begriff der abgestimmten Verhaltensweise (Urteile vom 14. Juli 1972 in der Rechtssache 48/69, a. a. O., Randnr. 66, vom 16. Dezember 1975 in den verbundenen Rechtssachen 40 bis 48, 50, 54 bis 56, 111, 113 und 114/73, a. a. O., Randnr. 26, und vom 14. Juli 1981 in der Rechtssache 172/80, Zuechner, Slg. 1981, 2021, Randnr. 14).

  • EuGH - 99/63 (Verfahren ohne Entscheidung erledigt)

    Reynier / Kommission der EWG

    Auszug aus EuG, 10.03.1992 - T-9/89
    Diese letztere Möglichkeit steht mit dem Grundsatz der Wahrung der Verteidigungsrechte, den Artikel 4 der Verordnung Nr. 99/63 enthält, nicht im Widerspruch.

    57 Dies stelle einen Verstoß gegen den Grundsatz des rechtlichen Gehörs sowie gegen Artikel 4 der Verordnung (EWG) Nr. 99/63 der Kommission vom 25. Juli 1963 über die Anhörung nach Artikel 19 Absätze 1 und 2 der Verordnung Nr. 17 des Rates (ABl. 1963, S. 2268; im folgenden: Verordnung Nr. 99/63) dar, da die Kommission ihre Entscheidung nicht auf Beschwerdepunkte stützen dürfe, d. h. auf tatsächliche und rechtliche Gesichtspunkte, zu denen sich die beteiligten Unternehmen vor Erlaß der Entscheidung nicht hätten äussern können.

    Diese letztere Möglichkeit steht mit dem Grundsatz des rechtlichen Gehörs, den Artikel 4 der Verordnung Nr. 99/63 enthält, nicht im Widerspruch" (Urteil vom 29. Oktober 1980 in den verbundenen Rechtssachen 209 bis 215 und 218/78, a. a. O., Randnr. 68).

    69 Die Klägerin weist auf Artikel 9 Absatz 4 der Verordnung Nr. 99/63 hin, der wie folgt lautet: "Über die wesentlichen Erklärungen jeder angehörten Person wird eine Niederschrift angefertigt.

    70 Nach den Begründungserwägungen der Verordnung Nr. 99/63 sei der Beratende Ausschuß stets nach Abschluß der Untersuchung anzuhören, also nach Genehmigung der Niederschrift; die Beteiligung der Mitgliedstaaten an den Anhörungen könne die Übermittlung der endgültigen Niederschrift an den Beratenden Ausschuß nicht ersetzen.

    73 Die Kommission weist darauf hin, daß Artikel 9 Absatz 4 der Verordnung Nr. 99/63 keine Angaben darüber enthalte, welchen Stellen sie die vorläufige oder die endgültige Fassung der Niederschrift vorzulegen habe.

  • EuGH, 17.01.1984 - 43/82

    VBVB und VBBB / Kommission EWG

    Auszug aus EuG, 10.03.1992 - T-9/89
    Dies werde durch das von der Kommission angeführte Urteil des Gerichtshofes vom 17. Januar 1984 in den verbundenen Rechtssachen 43/82 und 63/82 (VBVB und VBBB/Kommission, Slg. 1984, 19, Randnr. 25; siehe auch Urteil vom 25. Oktober 1983 in der Rechtssache 107/82, a. a. O., Randnr. 27) bestätigt, wonach der Anspruch auf Übermittlung sich nicht auf interne Arbeitspapiere der Kommission erstrecke, jedoch die von ihr bei den Unternehmen sichergestellten Unterlagen erfasse.

    45 Die Kommission macht geltend, nach der neueren Rechtsprechung (Urteil des Gerichtshofes vom 17. Januar 1984 in den verbundenen Rechtssachen 43/82 und 63/82, a. a. O.) genüge es, daß den Parteien Zugang zu denjenigen Schriftstücken gewährt werde, auf die die Entscheidung gestützt sei.

    47 Dagegen erfordert es die Wahrung der Verteidigungsrechte nicht, daß einem von einem Verfahren zur Anwendung von Artikel 85 Absatz 1 EWG-Vertrag betroffenen Unternehmen Gelegenheit gegeben wird, alle in den Akten der Kommission enthaltenen Schriftstücke zu kommentieren, da es keine Vorschrift gibt, die die Kommission dazu verpflichtet, den betroffenen Beteiligten den Inhalt ihrer Akten bekanntzugeben (Urteil des Gerichtshofes vom 17. Januar 1984 in den verbundenen Rechtssachen 43/82 und 63/82, a. a. O., Randnr. 25).

    88 Folglich können die Unternehmen aus dem Grundsatz der Wahrung der Verteidigungsrechte keinen Anspruch darauf ableiten, daß ihnen der Bericht des Anhörungsbeauftragten zur Kommentierung übermittelt wird (siehe Urteil des Gerichtshofes vom 17. Januar 1984 in den verbundenen Rechtssachen 43/82 und 63/82, a. a. O., Randnr. 25).

  • EuGH, 25.10.1983 - 107/82

    AEG / Kommission

    Auszug aus EuG, 10.03.1992 - T-9/89
    32 Dieser Grundsatz gelte auch für Beweismittel; diese dürften nicht zur Entscheidungsgrundlage gemacht werden, wenn sie nicht in den Beschwerdepunkten genannt worden seien (Urteil des Gerichtshofes vom 25. Oktober 1983 in der Rechtssache 107/82, AEG-Telefunken/Kommission, Slg. 1983, 3151, Randnr. 27).

    Diese Schriftstücke können deshalb nicht als gültige Beweismittel gegen das Unternehmen angesehen werden (Urteil des Gerichtshofes vom 25. Oktober 1983 in der Rechtssache 107/82, a. a. O., Randnr. 27, und zuletzt Urteil vom 3. Juli 1991 in der Rechtssache C-62/86, AKZO Chemie/Kommission, Slg. 1991, I-3359, Randnr. 21).

    Die Klägerin stützt diese Auffassung auf das Urteil vom 25. Oktober 1983 in der Rechtssache 107/82 (a. a. O., Randnr. 24), in dem der Gerichtshof festgestellt habe, daß es nicht Sache der Kommission sei, darüber zu entscheiden, ob ein Schriftstück oder ein Teil eines Schriftstücks der Verteidigung des betroffenen Unternehmens dienlich sein könne oder nicht.

    Dies werde durch das von der Kommission angeführte Urteil des Gerichtshofes vom 17. Januar 1984 in den verbundenen Rechtssachen 43/82 und 63/82 (VBVB und VBBB/Kommission, Slg. 1984, 19, Randnr. 25; siehe auch Urteil vom 25. Oktober 1983 in der Rechtssache 107/82, a. a. O., Randnr. 27) bestätigt, wonach der Anspruch auf Übermittlung sich nicht auf interne Arbeitspapiere der Kommission erstrecke, jedoch die von ihr bei den Unternehmen sichergestellten Unterlagen erfasse.

  • EuGH, 29.10.1980 - 218/78
    Auszug aus EuG, 10.03.1992 - T-9/89
    Sie habe sich streng an die Rechtsprechung (Urteil vom 29. Oktober 1980 in den verbundenen Rechtssachen 209 bis 215 und 218/78, Van Landewyck, Slg. 1980, 3125, Randnr. 68; Urteil vom 15. Juli 1970 in der Rechtssache 41/69, ACF Chemiefarma, Slg. 1970, 661, Randnrn. 91 bis 93) gehalten, wonach es durchaus zulässig sei, daß sie die Ergebnisse des Verwaltungsverfahrens dazu benutze, um ihre Argumente, auf die sie die aufrechterhaltenen Beschwerdepunkte stützt, in tatsächlicher oder rechtlicher Hinsicht neu zu ordnen oder zu ergänzen.

    Diese letztere Möglichkeit steht mit dem Grundsatz des rechtlichen Gehörs, den Artikel 4 der Verordnung Nr. 99/63 enthält, nicht im Widerspruch" (Urteil vom 29. Oktober 1980 in den verbundenen Rechtssachen 209 bis 215 und 218/78, a. a. O., Randnr. 68).

    60 Im vorliegenden Fall ergibt eine Prüfung der Mitteilung der gemeinsamen Beschwerdepunkte und des sie ergänzenden Schreibens vom 29. März 1985, die als Einheit zu betrachten sind (Urteil vom 29. Oktober 1980 in den verbundenen Rechtssachen 209 bis 215 und 218/78, a. a. O., Randnr. 72), daß der gegen die Klägerin erhobene, in den Randnummern 81 Absatz 1 und 3 und 83 Absatz 1 der Entscheidung im einzelnen aufgeführte Vorwurf, sie habe sich an einer "einzigen und fortdauernden Vereinbarung", an einer "umfassenden Rahmenvereinbarung" und an "Gesamtplänen" beteiligt, bereits in der Mitteilung der gemeinsamen Beschwerdepunkte erhoben worden war.

  • EuGH, 09.11.1983 - 322/81

    Michelin / Kommission

    Auszug aus EuG, 10.03.1992 - T-9/89
    46 Das Gericht weist darauf hin, daß der Klägerin zur Wahrung der Verteidigungsrechte Gelegenheit gegeben werden musste, zur Gesamtheit der Vorwürfe, die die Kommission in den an sie gerichteten Mitteilungen der Beschwerdepunkte erhoben hat, und zu den zur Stützung dieser Vorwürfe herangezogenen und von der Kommission in ihren Mitteilungen der Beschwerdepunkte erwähnten oder diesen als Anlagen beigefügten Beweismitteln in der von ihr für angemessen erachteten Weise Stellung zu nehmen (Urteil des Gerichtshofes vom 9. November 1983 in der Rechtssache 322/81, Michelin/Kommission, Slg. 1983, 3461, Randnr. 7).

    Die Wahrung der Verteidigungsrechte ist nämlich rechtlich hinreichend sichergestellt, wenn die bei der Ausarbeitung der endgültigen Entscheidung zusammenwirkenden Stellen korrekt über die Argumentation der Unternehmen informiert worden sind, die diese in Beantwortung der ihnen von der Kommission mitgeteilten Beschwerdepunkte und gegenüber den von der Kommission zur Erhärtung dieser Beschwerdepunkte vorgelegten Beweismitteln vorgetragen haben (Urteil des Gerichtshofes vom 9. November 1983 in der Rechtssache 322/81, a. a. O., Randnr. 7).

  • EuGH, 15.07.1970 - 41/69

    Chemiefarma / Kommission

    Auszug aus EuG, 10.03.1992 - T-9/89
    Sie habe sich streng an die Rechtsprechung (Urteil vom 29. Oktober 1980 in den verbundenen Rechtssachen 209 bis 215 und 218/78, Van Landewyck, Slg. 1980, 3125, Randnr. 68; Urteil vom 15. Juli 1970 in der Rechtssache 41/69, ACF Chemiefarma, Slg. 1970, 661, Randnrn. 91 bis 93) gehalten, wonach es durchaus zulässig sei, daß sie die Ergebnisse des Verwaltungsverfahrens dazu benutze, um ihre Argumente, auf die sie die aufrechterhaltenen Beschwerdepunkte stützt, in tatsächlicher oder rechtlicher Hinsicht neu zu ordnen oder zu ergänzen.

    291 Nach der Rechtsprechung des Gerichtshofes liegt eine Vereinbarung im Sinne von Artikel 85 Absatz 1 EWG-Vertrag schon dann vor, wenn die betreffenden Unternehmen ihren gemeinsamen Willen zum Ausdruck gebracht haben, sich auf dem Markt in einer bestimmten Weise zu verhalten (siehe Urteile vom 15. Juli 1970 in der Rechtssache 41/69, a. a. O., Randnr. 112, und vom 29. Oktober 1980 in den verbundenen Rechtssachen 209 bis 215 und 218/78, a. a. O., Randnr. 86).

  • EuGH - 212/86 (anhängig)

    ICI / Kommission

    Auszug aus EuG, 10.03.1992 - T-9/89
    Der Gerichtshof habe diese Auffassung im Beschluß vom 11. Dezember 1986 in der Rechtssache 212/86 R (ICI/Kommission, nicht in der amtlichen Sammlung veröffentlicht, Randnrn. 5 bis 8) bestätigt.

    Hierzu hat der Gerichtshof entschieden, daß dieser Bericht für die Kommission den Wert eines Gutachtens hat, daß sie in keiner Weise an ihn gebunden ist und daß der Bericht deshalb kein entscheidender Faktor ist, den der Gemeinschaftsrichter bei seiner Prüfung zu berücksichtigen hätte (bereits genannter Beschluß vom 11. Dezember 1986 in der Rechtssache 212/86 R, Randnrn. 5 bis 8).

  • EuG, 17.12.1991 - T-6/89

    Enichem Anic SpA gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften. - Wettbewerb -

    Auszug aus EuG, 10.03.1992 - T-9/89
    Dreizehn der vierzehn übrigen Adressaten dieser Entscheidung haben ebenfalls Nichtigkeitsklage erhoben (Rechtssachen T-1/89 bis T-4/89, T-6/89 bis T-8/89 und T-10/89 bis T-15/89).

    22 Mit Schreiben vom 9. Juli 1990 hat der Kanzler des Gerichts die Parteien gebeten, sich zu einer eventuellen Verbindung der Rechtssachen T-1/89 bis T-4/89 und T-6/89 bis T-15/89 zu gemeinsamem mündlichen Verfahren zu äussern.

  • EuG, 15.11.1990 - T-15/89

    Vertrauliche Behandlung von Teilen von Schriftsätzen oder der dazugehörigen

    Auszug aus EuG, 10.03.1992 - T-9/89
    Dreizehn der vierzehn übrigen Adressaten dieser Entscheidung haben ebenfalls Nichtigkeitsklage erhoben (Rechtssachen T-1/89 bis T-4/89, T-6/89 bis T-8/89 und T-10/89 bis T-15/89).

    22 Mit Schreiben vom 9. Juli 1990 hat der Kanzler des Gerichts die Parteien gebeten, sich zu einer eventuellen Verbindung der Rechtssachen T-1/89 bis T-4/89 und T-6/89 bis T-15/89 zu gemeinsamem mündlichen Verfahren zu äussern.

  • EuG, 15.11.1990 - T-4/89

    Vertrauliche Behandlung von Teilen von Schriftsätzen oder der dazugehörigen

  • EuG, 15.11.1990 - T-1/89

    Rhône-Poulenc SA und andere gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften. -

  • EuGH, 14.02.1978 - 27/76

    United Brands / Kommission

  • EuGH, 16.12.1975 - 40/73

    Suiker Unie u.a. / Kommission

  • EuGH, 13.07.1966 - 56/64

    Consten und Grundig / Kommission EWG

  • EuGH, 29.10.1980 - 209/78

    Van Landewyck / Kommission

  • EuGH, 28.03.1984 - 29/83

    CRAM / Kommission

  • EuGH, 14.07.1981 - 172/80

    Züchner / Bayerische Vereinsbank

  • EuGH, 08.11.1983 - 96/82

    IAZ / Kommission

  • EuGH, 03.07.1985 - 243/83

    Binon / AMP

  • EuGH, 13.03.1985 - 296/82

    Niederlande und Leeuwarder Papierwarenfabriek / Kommission

  • EuGH, 15.07.1970 - 45/69

    Boehringer Mannheim / Kommission

  • EuGH, 10.07.1980 - 30/78

    Distillers / Kommission

  • EuGH, 10.12.1985 - 240/82

    Stichting Sigarettenindustrie / Kommission

  • EuG, 27.02.1992 - T-79/89

    BASF AG und andere gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften. - Wettbewerb

  • EuGH, 05.06.1973 - 81/72

    Kommission / Rat

  • EuGH, 20.03.1959 - 18/57

    Firma J. Nold KG, Kohlen-und Baustoffgrosshandlung, gegen Hohe Behörde der

  • EuGH, 30.01.1974 - 148/73

    Louwage / Kommission

  • EuGH, 15.07.1970 - 44/69

    Buchler & Co. / Kommission

  • EuGH, 14.07.1972 - 51/69

    Bayer AG / Kommission

  • EuGH, 14.07.1972 - 57/69

    ACNA / Kommission

  • EuGH, 03.07.1991 - 62/86

    AKZO / Kommission

  • EuG, 15.11.1990 - T-13/89

    Vertrauliche Behandlung von Teilen von Schriftsätzen oder der dazugehörigen

  • EuG, 15.11.1990 - T-8/89

    Vertrauliche Behandlung von Teilen von Schriftsätzen oder der dazugehörigen

  • EuG, 15.11.1990 - T-11/89

    Vertrauliche Behandlung von Teilen von Schriftsätzen oder der dazugehörigen

  • EuG, 10.03.1992 - T-10/89

    Hoechst AG gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften. - Wettbewerb -

  • EuG, 15.11.1990 - T-12/89

    Vertrauliche Behandlung von Teilen von Schriftsätzen oder der dazugehörigen

  • EuG, 15.11.1990 - T-2/89

    Vertrauliche Behandlung von Teilen von Schriftsätzen oder der dazugehörigen

  • EuG, 15.11.1990 - T-3/89

    Vertrauliche Behandlung von Teilen von Schriftsätzen oder der dazugehörigen

  • EuGH, 08.07.1999 - C-199/92

    Hüls / Kommission

    betreffend ein Rechtsmittel gegen das Urteil des Gerichts erster Instanz der Europäischen Gemeinschaften (Erste Kammer) vom 10. März 1992 in der Rechtssache T-9/89 (Hüls/Commission, Slg. 1992, II-499) wegen Aufhebung dieses Urteils, anderer Verfahrensbeteiligter: Kommission der Europäischen Gemeinschaften , vertreten durch Rechtsberater G. zur Hausen und B. Jansen, Juristischer Dienst, als Bevollmächtigte, Zustellungsbevollmächtigter: C. Gómez de la Cruz, Juristischer Dienst, Centre Wagner, Luxemburg-Kirchberg, Beklagte in der ersten Instanz,.

    Die Hüls AG hat mit Rechtsmittelschrift, die am 14. Mai 1992 bei der Kanzlei des Gerichtshofes eingegangen ist, gemäß Artikel 49 der EG-Satzung des Gerichtshofes ein Rechtsmittel gegen das Urteil des Gerichts erster Instanz vom 10. März 1992 in der Rechtssache T-9/89 (Hüls/Kommission, Slg. 1992, II-499; im folgenden: angefochtenes Urteil) eingelegt.

  • EuG, 15.11.1990 - T-1/89

    Rhône-Poulenc SA und andere gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften. -

    5 Die Klägerin in der Rechtssache T-9/89 hat mit einem am 12. Juli 1990 beim Gericht eingegangenen Schreiben beantragt, eine Reihe von Angaben in ihrer Klageschrift sowie eine Reihe von Anlagen dazu vertraulich zu behandeln.

    11 Da die Klägerinnen in ihren genannten Schreiben nicht oder nicht in ausreichendem Masse die vom Gericht verlangte "kurze Begründung" gegeben haben, hat das Gericht die Klägerinnen in den Rechtssachen T-2/89, T-9/89, T-11/89, T-12/89 und T-13/89 aufgefordert, "mitzuteilen, welche Angaben... sie im einzelnen vertraulich zu behandeln beantragen" und "ihren Antrag auf vertrauliche Behandlung für jede Angabe ( oder Art von Angaben )... unter Berücksichtigung der Tatsache, daß die betreffenden Angaben sich auf einen weit zurückliegenden Zeitraum beziehen, klar zu begründen ".

    16 In den Rechtssachen T-3/89, T-9/89 und T-11/89 blieben die Schreiben des Kanzlers des Gerichts vom 10. Oktober 1990 unbeantwortet.

    18 Die Klägerin in der Rechtssache T-9/89 hat mit am 16. Oktober 1990 beim Gericht eingegangenem Schreiben gebeten,.

    - in der Rechtssache T-9/89 die Anträge auf vertrauliche Behandlung der Seiten 40, 62 und 97 der Klageschrift, der Seite 2 der Anlage 26 der Klageschrift sowie der Anlagen 3O bis 35 der Klageschrift;.

    - in der Rechtssache T-9/89 den Anträgen auf vertrauliche Behandlung der Seiten 40, 62 und 97 der Klageschrift, der Seite 2 der Anlage 26 der Klageschrift sowie der Anlagen 3O bis 35 der Klageschrift;.

  • EuG, 18.09.2001 - T-112/99

    M6 u.a. / Kommission

    Nach der Rechtsprechung (Urteile des Gerichts vom 17. Dezember 1991 in der Rechtssache T-7/89, Hercules Chemicals/Kommission, Slg. 1991, II-1711, und vom 10. März 1992 in der Rechtssache T-9/89, Hüls/Kommission, Slg. 1992, II-499) habe die Beklagte den Grundsatz der Rechtssicherheit verletzt, indem sie diese Regel im vorliegenden Fall nicht beachtet habe.
  • EuG, 06.03.2003 - T-228/99

    DAS GERICHT ERKLÄRT WEGEN UNZUREICHENDER BEGRÜNDUNG DIE ENTSCHEIDUNG DER

    Außerdem enthält diese Stellungnahme nach Ansicht des Gerichts nichts, was für die vom Gemeinschaftsrichter vorzunehmende Rechtmäßigkeitskontrolle ausschlaggebend wäre (siehe in diesem Sinne Beschlüsse des Gerichtshofes vom 11. Dezember 1986 in der Rechtssache 212/86, ICI/Kommission, nicht in der amtlichen Sammlung veröffentlicht, Randnrn. 5 bis 8, und vom 20. März 1991 in der Rechtssache C-308/90, Advanced Nuclear Fuels/Kommission, nicht in der amtlichen Sammlung veröffentlicht, Randnr. 12, Urteil des Gerichts vom 10. März 1992 in der Rechtssache T-9/89, Hüls/Kommission, Slg. 1992, II-499, Randnrn.
  • EuG, 20.03.2002 - T-9/99

    HFB u.a. / Kommission

    53 und 54, und vom 10. März 1992 in der Rechtssache T-9/89, Hüls/Kommission, Slg. 1992, II-499, Randnrn.
  • EuG, 20.04.1999 - T-305/94

    DAS GERICHT BESTÄTIGT IM GROSSEN UND GANZEN DIE ENTSCHEIDUNG DER KOMMISSION, MIT

    Enichem trägt ergänzend vor, das von der Kommission angeführte Urteil desGerichts vom 10. März 1992 in der Rechtssache T-9/89 (Hüls/Kommission, Slg.1992, II-499) lasse nicht den Schluß zu, daß die Anhörung desAnhörungsbeauftragten nicht in jedem Verfahren ein verbindlich vorgeschriebenerAbschnitt sei.
  • EuG, 08.07.2004 - T-67/00

    JFE Engineering / Kommission - Kartelle - Markt für nahtlose Stahlrohre - EFTA -

    Es entspreche ebenfalls ständiger Rechtsprechung, dass die Mitteilung der Beschwerdepunkte die Schlussfolgerungen enthalten müsse, die die Kommission aus den Tatsachen, Dokumenten und Rechtsargumenten ziehen wolle (Urteil des Gerichtshofes vom 3. Juli 1991 in der Rechtssache C-62/86, AKZO/Kommission, Slg. 1991, I-3359, Randnr. 29, Urteil Mo och Domsjö/Kommission, zitiert oben in Randnr. 425, Randnr. 63, und Urteil des Gerichts vom 10. März 1992 in der Rechtssache T-9/89, Hüls/Kommission, Slg. 1992, II-499, Randnr. 39); daran habe es aber hier gefehlt.
  • EuG, 15.12.1999 - T-132/96

    Freistaat Sachsen / Kommission

    267 f., sowie Urteil des Gerichts vom 10. März 1992 in der Rechtssache T-9/89, Hüls/Kommission, Slg. 1992, II-499, Randnrn.
  • EuG, 25.10.2005 - T-38/02

    DAS GERICHT BESTÄTIGT DIE ENTSCHEIDUNG DER KOMMISSION, MIT DER EINE

    Statt an den betreffenden Handlungen teilzunehmen, hätte es nämlich den zuständigen Behörden den auf es ausgeübten Zwang anzeigen und bei der Kommission Beschwerde nach Artikel 3 der Verordnung Nr. 17 erheben können (Urteile des Gerichts vom 10. März 1992 in der Rechtssache T-9/89, Hüls/Kommission, Slg. 1992, II-499, Randnrn.
  • EuG, 06.04.1995 - T-141/89

    Tréfileurope Sales SARL gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften. -

    Die Klägerin hätte nämlich, anstatt an diesen Sitzungen teilzunehmen, den auf sie ausgeuebten Druck bei den zuständigen Behörden zur Anzeige bringen und bei der Kommission eine Beschwerde nach Artikel 3 der Verordnung Nr. 17 einlegen können (vgl. Urteil des Gerichts vom 10. März 1992 in der Rechtssache T-9/89, Hüls/Kommission, Slg. 1992, II-499, Randnr. 128).
  • EuG, 15.03.2006 - T-15/02

    BASF / Kommission - Wettbewerb - Kartelle auf dem Gebiet der Vitaminprodukte -

  • EuG, 12.01.1995 - T-102/92

    VIHO Europe BV gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften. - Wettbewerb -

  • EuG, 11.03.1999 - T-141/94

    Thyssen Stahl / Kommission

  • EuG, 13.12.2001 - T-45/98

    Krupp Thyssen Stainless / Kommission

  • EuG, 08.10.1996 - T-24/93

    Compagnie maritime belge transports SA und Compagnie maritime belge SA,

  • EuG, 11.07.2007 - T-170/06

    DAS GERICHT ERKLÄRT DIE ENTSCHEIDUNG DER KOMMISSION FÜR NICHTIG, MIT DER DIE VON

  • EuG, 20.03.2002 - T-23/99

    LR AF 1998 / Kommission

  • EuG, 14.05.1998 - T-308/94

    Cascades / Kommission

  • EuG, 24.10.1991 - T-1/89

    Rhône-Poulenc SA gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften. - Wettbewerb -

  • EuG, 17.12.1991 - T-8/89

    DSM NV gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften. - Wettbewerb - Begriff

  • EuG, 11.03.1999 - T-134/94

    NMH Stahlwerke / Kommission

  • EuG, 11.03.1999 - T-156/94

    Aristrain / Kommission

  • EuG, 27.10.1994 - T-34/92

    Fiatagri UK Ltd und New Holland Ford Ltd gegen Kommission der Europäischen

  • EuG, 14.05.1998 - T-311/94

    BPB de Eendracht (früher Kartonfabriek de Eendracht) / Kommission

  • EuGH, 08.07.1999 - C-5/93

    DSM / Kommission

  • EuG, 07.07.1994 - T-43/92

    Dunlop Slazenger International Ltd gegen Kommission der Europäischen

  • EuG, 26.03.1992 - T-4/89

    BASF AG gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften. - Wettbewerb -

  • Generalanwalt beim EuGH, 15.09.1992 - C-195/91

    Bayer AG gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften. - Rechtsmittel -

  • EuG, 11.03.1999 - T-148/94

    Preussag / Kommission

  • EuG, 25.02.2003 - T-183/00

    Strabag Benelux / Rat

  • EuG, 17.06.1999 - T-82/96

    ARAP u.a. / Kommission

  • EuG, 14.05.1998 - T-310/94

    Gruber & Weber / Kommission

  • Generalanwalt beim EuGH, 13.12.1994 - C-310/93

    BPB Industries plc und British Gypsum Ltd gegen Kommission der Europäischen

  • Generalanwalt beim EuGH, 29.06.1993 - C-137/92

    Kommission der Europäischen Gemeinschaften gegen BASF AG, Limburgse Vinyl

  • EuG, 20.03.2002 - T-17/99

    KE KELIT / Kommission

  • EuG, 06.04.1995 - T-149/89

    Sotralentz SA gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften. - Wettbewerb -

  • EuG, 04.11.1992 - T-8/89

    DSM NV gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften. - Wettbewerb -

  • EuG, 06.04.1995 - T-152/89

    ILRO SpA gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften. - Wettbewerb -

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