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Weitere Entscheidungen unten: Generalanwalt beim EuGH, 17.09.1987 | RG, 28.01.1886

Rechtsprechung
   EuGH, 21.06.1988 - 39/86   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1988,163
EuGH, 21.06.1988 - 39/86 (https://dejure.org/1988,163)
EuGH, Entscheidung vom 21.06.1988 - 39/86 (https://dejure.org/1988,163)
EuGH, Entscheidung vom 21. Juni 1988 - 39/86 (https://dejure.org/1988,163)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Judicialis

    EWG-Vertrag Art. 7 Abs. 1; ; EWG-Vertrag Art. 128; ; EWG-Vertrag Art. 177; ; Verordnung Nr. 1612/86 Art. 7 Abs. 2; ; BAföG § 1; ; BAföG § 7; ; BAföG § 8

  • EU-Kommission PDF

    Lair / Universität Hannover

    EWG-Vertrag, Artikel 7 und 128
    1 . EWG-Vertrag - Sachlicher Geltungsbereich - Förderung, die den Studenten für den Lebensunterhalt und die Ausbildung gewährt wird - Unanwendbarkeit der Bestimmungen des Vertrages - Grenzen - Gebühren für den Zugang zum Unterricht

  • EU-Kommission

    Lair / Universität Hannover

  • Wolters Kluwer

    Sachlicher Geltungsbereich des EWG-Vertrages; Förderung des Lebensunterhalts und der Ausbildung von Studenten; Gebühren für den Zugang zum Studium in anderen Mitgliedstaaten; Freizügigkeit von Arbeitnehmern; Begrif des Arbeitnehmers im Sinne des Gemeinschaftsrechts; ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Ausbildungsförderung als soziale Vergünstigung; Förderung zur Durchführung eines Hochschulstudiums; Diskriminierungsverbot bei Studentenförderung als soziale Vergünstigung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    1. EWG - Vertrag - Sachlicher Geltungsbereich - Förderung, die den Studenten für den Lebensunterhalt und die Ausbildung gewährt wird - Unanwendbarkeit der Bestimmungen des Vertrages - Grenzen - Gebühren für den Zugang zum Unterricht

Besprechungen u.ä. (2)

  • zaoerv.de PDF (Aufsatz mit Bezug zur Entscheidung)

    Diskriminierungsverbot, Unionsbürgerschaft und gleicher Zugang zu Sozialleistungen (Prof. Dr. iur. Kay Hailbronner; ZaöRV 64 (2004), 603-619)

  • Universität des Saarlandes (Aufsatz mit Bezug zur Entscheidung)

    Ausbildungsförderung für Studenten (Dr. Stefanie Armbrecht)

Sonstiges

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)

    Diskriminierungverbot - Zugang zum Hochschulunterricht - Ausbildungsförderung.

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1988, 2165
  • NVwZ 1988, 817 (Ls.)
  • FamRZ 1988, 885
 
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Wird zitiert von ... (115)Zitiert selbst (8)

  • EuGH, 23.03.1982 - 53/81

    Levin / Staatssecretaris van Justitie

    Auszug aus EuGH, 21.06.1988 - 39/86
    33 Die Personen, die im Aufnahmemitgliedstaat tatsächlich eine echte Berufstätigkeit im Sinne der Rechtsprechung des Gerichtshofes ( Urteile vom 23. März 1982 in der Rechtssache 53/81, Levin, Slg. 1982, 1035, und vom 3. Juni 1986 in der Rechtssache 139/85, Kempf, Slg. 1986, 1741 ) ausgeuebt haben, aber nicht mehr in einem Arbeitsverhältnis stehen, gelten gemäß bestimmten Vorschriften des Gemeinschaftsrechts gleichwohl als Arbeitnehmer.

    Aus der Rechtsprechung des Gerichtshofes ( siehe die Urteile vom 19. März 1964 in der Rechtssache 75/63, Unger, Slg. 1964, 381, und vom 23. März 1982 in der Rechtssache 53/81, Levin, Slg. 1982, 1035 ) ergibt sich, daß dieser Begriff des Arbeitnehmers gemeinschaftsrechtliche Bedeutung hat und daß seine Bestimmung nicht von den in den Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten definierten Kriterien abhängen kann.

  • EuGH, 13.02.1985 - 293/83

    Gravier / Ville de Liège

    Auszug aus EuGH, 21.06.1988 - 39/86
    12 Zunächst ist auf das Urteil vom 13. Februar 1985 in der Rechtssache 293/83 ( Gravier, Slg. 1985, 593 ) hinzuweisen, in dem der Gerichtshof entschieden hat, daß eine Ungleichbehandlung aus Gründen der Staatsangehörigkeit eine nach Artikel 7 EWG-Vertrag verbotene Diskriminierung darstellt, sofern sie in den Anwendungsbereich des Vertrages fällt, und daß die Voraussetzungen für den Zugang zur Berufsausbildung in diesen Anwendungsbereich fallen.
  • EuGH, 03.06.1986 - 139/85

    Kempf / Staatssecretaris van Justitie

    Auszug aus EuGH, 21.06.1988 - 39/86
    33 Die Personen, die im Aufnahmemitgliedstaat tatsächlich eine echte Berufstätigkeit im Sinne der Rechtsprechung des Gerichtshofes ( Urteile vom 23. März 1982 in der Rechtssache 53/81, Levin, Slg. 1982, 1035, und vom 3. Juni 1986 in der Rechtssache 139/85, Kempf, Slg. 1986, 1741 ) ausgeuebt haben, aber nicht mehr in einem Arbeitsverhältnis stehen, gelten gemäß bestimmten Vorschriften des Gemeinschaftsrechts gleichwohl als Arbeitnehmer.
  • EuGH, 27.03.1985 - 249/83

    Hoeckx / Openbaar Centrum voor Maatschappelijk Welzijn Kalmthout

    Auszug aus EuGH, 21.06.1988 - 39/86
    21 Wie der Gerichtshof dazu entschieden hat, ergibt sich aus der Gesamtheit der Vorschriften dieser Verordnung sowie aus ihrer Zielsetzung, daß zu den Vergünstigungen, die sie auf Arbeitnehmer ausdehnt, die Staatsangehörige anderer Mitgliedstaaten sind, alle Vergünstigungen gehören, die - ob sie an einen Arbeitsvertrag anknüpfen oder nicht - den inländischen Arbeitnehmern hauptsächlich wegen ihrer objektiven Arbeitnehmereigenschaft oder einfach wegen ihres Wohnorts im Inland gewährt werden und deren Ausdehnung auf die Arbeitnehmer, die Staatsangehörige eines anderen Mitgliedstaats sind, deshalb als geeignet erscheint, deren Mobilität innerhalb der Gemeinschaft zu erleichtern ( Urteile vom 27. März 1985 in den Rechtssachen 249/83, Höckx, Slg. 1985, 972, und 122/84, Scrivener, Slg. 1985, 1027 ).
  • EuGH, 02.02.1988 - 24/86

    Blaizot / Université de Liège u.a.

    Auszug aus EuGH, 21.06.1988 - 39/86
    Im Urteil vom 2. Februar 1988 in der Rechtssache 24/86 ( Blaizot, Slg. 1988, 379 ) hat der Gerichtshof festgestellt, daß Hochschulstudiengänge im allgemeinen die Voraussetzungen dafür erfuellen, als Berufsausbildung im Sinne des EWG-Vertrags angesehen zu werden.
  • EuGH, 09.07.1987 - 281/85

    Deutschland, Frankreich, Niederlande, Denmark und Vereinigtes Königreich / …

    Auszug aus EuGH, 21.06.1988 - 39/86
    Sie fällt nämlich zum einen in den Bereich der Bildungspolitik, die als solche nicht der Zuständigkeit der Gemeinschaftsorgane unterstellt worden ist ( s. das genannte Urteil vom 13. Februar 1985 ) und zum anderen in den der Sozialpolitik, die zur Zuständigkeit der Mitgliedstaaten gehört, soweit sie nicht Gegenstand besonderer Vorschriften des EWG-Vertrags ist ( siehe das Urteil vom 9. Juli 1987 in den verbundenen Rechtssachen 281, 283, 284, 285 und 287/85, Wanderungspolitik, Slg. 1987, 3203 ).
  • EuGH, 27.03.1985 - 122/84

    Scrivner / Centre public d'aide sociale de Chastre

    Auszug aus EuGH, 21.06.1988 - 39/86
    21 Wie der Gerichtshof dazu entschieden hat, ergibt sich aus der Gesamtheit der Vorschriften dieser Verordnung sowie aus ihrer Zielsetzung, daß zu den Vergünstigungen, die sie auf Arbeitnehmer ausdehnt, die Staatsangehörige anderer Mitgliedstaaten sind, alle Vergünstigungen gehören, die - ob sie an einen Arbeitsvertrag anknüpfen oder nicht - den inländischen Arbeitnehmern hauptsächlich wegen ihrer objektiven Arbeitnehmereigenschaft oder einfach wegen ihres Wohnorts im Inland gewährt werden und deren Ausdehnung auf die Arbeitnehmer, die Staatsangehörige eines anderen Mitgliedstaats sind, deshalb als geeignet erscheint, deren Mobilität innerhalb der Gemeinschaft zu erleichtern ( Urteile vom 27. März 1985 in den Rechtssachen 249/83, Höckx, Slg. 1985, 972, und 122/84, Scrivener, Slg. 1985, 1027 ).
  • EuGH, 06.06.1985 - 157/84

    Frascogna / Caisse des dépôts und consignations

    Auszug aus EuGH, 21.06.1988 - 39/86
    42 Folglich dürfen die Mitgliedstaaten die Gewährung der in Artikel 7 Absatz 2 der Verordnung Nr. 1612/68 vorgesehenen sozialen Vergünstigungen nicht einseitig von einem bestimmten Zeitraum der Berufstätigkeit abhängig machen ( siehe das Urteil vom 6. Juni 1985 in der Rechtssache 157/84, Frascogna, Slg. 1985, 1739 ).
  • EuGH, 09.03.1999 - C-212/97

    Centros - "Niederlassungsfreiheit - Errichtung einer Zweigniederlassung durch …

    24 Nach der Rechtsprechung des Gerichtshofes ist ein Mitgliedstaat zwar berechtigt, Maßnahmen zu treffen, die verhindern sollen, daß sich einige seiner Staatsangehörigen unter Mißbrauch der durch den EG-Vertrag geschaffenen Möglichkeiten der Anwendung des nationalen Rechts entziehen; die mißbräuchliche oder betrügerische Berufung auf Gemeinschaftsrecht ist nicht gestattet (vgl. u. a. im Bereich des freien Dienstleistungsverkehrs die Urteile vom 3. Dezember 1974 in der Rechtssache 33/74, Van Binsbergen, Slg. 1974, 1299, Randnr. 13; vom 3. Februar 1993 in der Rechtssache C-148/91, Veronica Omröp Organisatie, Slg. 1993, I-487, Randnr. 12; und vom 5. Oktober 1994 in der Rechtssache C-23/93, TV10, Slg. 1994, I-4795, Randnr. 21; auf dem Gebiet der Niederlassungsfreiheit Urteile vom 7. Februar 1979 in der Rechtssache 115/78, Knoors, Slg. 1979, 399, Randnr. 25; und vom 3. Oktober 1990 in der Rechtssache C-61/89, Bouchoucha, Slg. 1990, I-3551, Randnr. 14; auf dem Gebiet des freien Warenverkehrs Urteil vom 10. Januar 1985 in der Rechtssache 229/83, Leclerc u. a., Slg. 1985, 1, Randnr. 27; auf dem Gebiet der sozialen Sicherheit Urteil vom 2. Mai 1996 in der Rechtssache C-206/94, Paletta, Slg. 1996, I-2357, Randnr. 24; auf dem Gebiet der Freizuegigkeit der Arbeitnehmer Urteil vom 21. Juni 1988 in der Rechtssache 39/86, Lair, Slg. 1988, 3161, Randnr. 43; auf dem Gebiet der gemeinsamen Agrarpolitik Urteil vom 3. März 1993 in der Rechtssache C-8/92, General Milk Products, Slg. 1993, I-779, Randnr. 21; auf dem Gebiet des Gesellschaftsrechts Urteil vom 12. Mai 1998 in der Rechtssache C-367/96, Kefalas u. a., Slg. 1998, I-2843, Randnr. 20).
  • BSG, 27.01.2021 - B 14 AS 25/20 R

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Leistungsausschluss für Ausländer bei …

    Rn. 30 Das Berufen auf einen erlangten Arbeitnehmerstatus und ein (ua) darauf beruhendes Recht nach Art. 10 VO (EU) Nr. 492/2011 kann missbräuchlich sein, wenn EU-Ausländer die Freizügigkeit für Arbeitnehmer allein zu dem Zweck ausüben, in einem anderen Staat Sozialleistungen zu erhalten (vgl bereits EuGH vom 21.6.1988 - C-39/86 - Lair, EU:C:1988:322, Slg 1988, 3161 RdNr 43; EuGH vom 6.11.2003 - C-413/01 - Ninni-Orasche, EU:C:2003:600, Slg 2003, I-13187 RdNr 36;… vgl auch EuGH vom 6.10.2020 - C-181/19 - EU:C:2020:794 = ZESAR 2021, 43 RdNr 68 unter Hinweis auf EuGH vom 11.11.2014 - C-333/13 - Dano, EU:C:2014:2358, SozR 4-6065 Art. 4 Nr. 3; zu Beispielen für ein missbräuchliches Berufen auf Rechte aus § 2 Abs. 2 Nr. 1 FreizügG/EU im Aufenthaltsrecht OVG Nordrhein-Westfalen vom 28.3.2017 - 18 B 274/17; OVG Rheinland-Pfalz vom 20.9.2016 - 7 B 10406/16, 7 D 10407/16).
  • EuGH, 19.06.2014 - C-507/12

    Eine Frau, die ihre Erwerbstätigkeit oder Arbeitssuche wegen der körperlichen …

    Rn. 37 Somit hängen die Arbeitnehmereigenschaft im Sinne von Art. 45 AEUV und die sich aus ihr ergebenden Rechte nicht unbedingt vom tatsächlichen Bestehen oder Fortbestehen eines Arbeitsverhältnisses ab (vgl. in diesem Sinne Urteil Lair, 39/86, EU:C:1988:322, Rn. 31 und 36).
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Rechtsprechung
   Generalanwalt beim EuGH, 17.09.1987 - 39/86   

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https://dejure.org/1987,14483
Generalanwalt beim EuGH, 17.09.1987 - 39/86 (https://dejure.org/1987,14483)
Generalanwalt beim EuGH, Entscheidung vom 17.09.1987 - 39/86 (https://dejure.org/1987,14483)
Generalanwalt beim EuGH, Entscheidung vom 17. September 1987 - 39/86 (https://dejure.org/1987,14483)
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Volltextveröffentlichung

  • EU-Kommission PDF

    Sylvie Lair gegen Universität Hannover.

    Diskriminierungverbot - Zugang zum Hochschulunterricht - Ausbildungsförderung

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Zitiert selbst (10)

  • EuGH, 03.07.1974 - 9/74

    Casagrande / Landeshauptstadt München

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 17.09.1987 - 39/86
    Nach dem Urteil des Gerichtshofes in der Rechtssache 9/74 (Casagrande/Landeshauptstadt München, Slg. 1974, 773) zielt dies "nicht nur auf die Zulassungsbedingungen, sondern auch auf die allgemeinen.
  • EuGH, 11.04.1973 - 76/72

    Michel S. / Fonds national de reclassement social des handicapés

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 17.09.1987 - 39/86
    In diesem Zusammenhang spielt es keine Rolle, daß die fraglichen nationalen Rechtsvorschriften sich auf eine Kategorie von Inländern insgesamt und nicht nur auf inländische Arbeitnehmer oder ihre Kinder beziehen (Rechtssache 76/72, Michel S./Fonds national de reclassement social des handicapés, Slg. 1973, 457, 464).
  • EuGH, 03.07.1986 - 66/85

    Lawrie-Blum / Land Baden-Württemberg

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 17.09.1987 - 39/86
    In seinem Urteil vom 3. Juli 1986 in der Rechtssache 66/85 (Lawrie-Blum/Land Baden- Württemberg, Slg. 1986, 2121) hat der Gerichtshof präzisiert, das wesentliche Merkmal des Arbeitsverhältnisses bestehe darin, daß jemand während einer bestimmten Zeit für einen anderen nach dessen Weisung Leistungen erbringe, für die er als Gegenleistung eine Vergütung enthalte.
  • EuGH, 23.03.1982 - 53/81

    Levin / Staatssecretaris van Justitie

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 17.09.1987 - 39/86
    Obwohl unter die Vorschriften über die Freizügigkeit der Arbeitnehmer "nur die Ausübung tatsächlicher und echter Tätigkeiten [fällt], wobei solche Tätigkeiten außer Betracht bleiben, die einen so geringen Umfang haben, daß sie sich als völlig untergeordnet und unwesentlich darstellen", und obwohl diese Bestimmungen "nur die Freizügigkeit von Personen gewährleisten, die im Wirtschaftsleben tätig sind oder sein wollen", ist der Begriff "Arbeitnehmer" weit auszulegen (Rechtssache 53/81, Levin/Staatssecretaris van Justitie, Slg. 1982, 1035, 1050).
  • EuGH, 18.06.1987 - 316/85

    CPAS de Courcelles / Lebon

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 17.09.1987 - 39/86
    Dies hat der Gerichtshof kürzlich in seinem Urteil vom 18. Juni 1987 in der Rechtssache 316/85 (Centre public/Lebon, Slg. 1987, 2811) entschieden und dazu ausgeführt, ein Arbeitsuchender und die Kinder eines Arbeitnehmers hätten keine Ansprüche gemäß Artikel 7.
  • EuGH, 02.02.1988 - 24/86

    Blaizot / Université de Liège u.a.

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 17.09.1987 - 39/86
    Ich bin zu dem Ergebnis gekommen, daß "Berufsausbildung" an einer Universität stattfinden kann (siehe meine Schlußanträge in den Rechtssachen 293/85, Kommission/ Belgien Slg. 1988, 305, 328; und 24/86, Blaizot/Universität Lüttich u. a., Slg. 1988, 379, 395).
  • EuGH, 30.09.1975 - 32/75

    Christini / S.N.C.F.

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 17.09.1987 - 39/86
    Auf das Argument, der Kreis der durch Artikel 7 der Verordnung Begünstigten erstrecke sich nach der Rechtsprechung des Gerichtshofes auf ehemalige Arbeitnehmer und auf die Familie ehemaliger oder verstorbener Arbeitnehmer (siehe zum Beispiel die Rechtssache 32/75, Cristini/SNCF, Slg. 1975, 1085), haben die beiden Regierungen erwidert, derartige mittelbare Vergünstigungen würden aufgrund des Arbeitnehmereigenschaft des ehemaligen Arbeitnehmers gewährt.
  • EuGH, 14.01.1982 - 65/81

    Reina / Landeskreditbank Baden-Württemberg

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 17.09.1987 - 39/86
    So hat er in der Rechtssache 65/81 (Reina/Landeskreditbank Baden- Württemberg, Slg. 1982, 33), in der es um aus demographischen Gründen gewährte Darlehen an inländische Arbeitnehmer anläßlich der Geburt eines Kindes ging, ausgeführt, daß "unter den Begriff ,soziale Vergünstigung' des Artikels 7 Absatz 2 der Verordnung nicht nur aufgrund eines Rechtsanspruchs gewährte Vorteile, sondern auch solche Leistungen fallen, die auf Ermessensbasis erbracht werden".
  • EuGH, 02.02.1988 - 293/85

    Kommission / Belgien

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 17.09.1987 - 39/86
    Ich bin zu dem Ergebnis gekommen, daß "Berufsausbildung" an einer Universität stattfinden kann (siehe meine Schlußanträge in den Rechtssachen 293/85, Kommission/ Belgien Slg. 1988, 305, 328; und 24/86, Blaizot/Universität Lüttich u. a., Slg. 1988, 379, 395).
  • EuGH, 12.07.1984 - 261/83

    Castelli / ONTPS

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 17.09.1987 - 39/86
    Der Gerichtshof hat in einer Reihe von Fällen entschieden, daß dieser Begriff alle Vergünstigungen umfaßt, die - ob sie an einen Arbeitsvertrag anknüpfen oder nicht - den inländischen Arbeitnehmern wegen ihrer objektiven Arbeitnehmereigenschaft oder einfach wegen ihres Wohnsitzes im Inland gewährt werden (siehe die Rechtssache 261/83, Castelli/Office national des pensions pour travailleurs salariés, Slg. 1984, 3199).
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Rechtsprechung
   RG, 28.01.1886 - 39/86   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1886,445
RG, 28.01.1886 - 39/86 (https://dejure.org/1886,445)
RG, Entscheidung vom 28.01.1886 - 39/86 (https://dejure.org/1886,445)
RG, Entscheidung vom 28. Januar 1886 - 39/86 (https://dejure.org/1886,445)
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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • RGSt 13, 333
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