Rechtsprechung
BAG, 19.03.2015 - 8 AZR 119/14 |
Volltextveröffentlichungen (13)
- lexetius.com
Betriebsteilübergang - Massenentlassungsanzeige
- IWW
§ 613a BGB, § ... 17 KSchG, § 613a Abs. 1 BGB, Richtlinie 2001/23/EG, § 286 Abs. 1 Satz 1 ZPO, § 551 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 Buchst. b ZPO, § 134 BGB, § 17 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 KSchG, § 17 Abs. 3 Satz 2 KSchG, § 17 Abs. 1 Satz 2 KSchG, Richtlinie 98/59/EG, Art. 1 Abs. 1 letzter Satz der Richtlinie 98/59/EG, Art. 2 bis 4 der Richtlinie 98/59/EG, Art. 1, Art. 3 der Richtlinie 98/59/EG, Art. 3 Abs. 1 Satz 1 der Richtlinie 98/59/EG, Art. 267 Abs. 3 AEUV, §§ 91, 92 Abs. 1, § 97 ZPO
- openjur.de
- Bundesarbeitsgericht
Betriebsteilübergang - Massenentlassungsanzeige
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 613a BGB, EGRL 23/2001, Art 2 EGRL 59/98, § 17 Abs 1 S 1 Nr 1 KSchG, § 17 Abs 1 S 2 KSchG
Betriebsteilübergang - Massenentlassungsanzeige - Aufhebungsverträge als "andere Beendigungen" i.S.v. § 17 Abs 1 S 2 KSchG - Wolters Kluwer
Pflicht des Arbeitgebers zur Anzeige der beabsichtigten Aufhebung von Arbeitsverhältnissen gegenüber der Agentur für Arbeit
- bag-urteil.com
Betriebsteilübergang - Massenentlassungsanzeige - Aufhebungsverträge als "andere Beendigungen" i.S.v. § 17 Abs 1 S 2 KSchG
- Betriebs-Berater
Massenentlassungsanzeige bei Betriebsteilübergang - "andere Beendigungen" iSv. § 17 Abs. 1 Satz 2 KSchG
- Techniker Krankenkasse
- rewis.io
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Pflicht des Arbeitgebers zur Anzeige der beabsichtigten Aufhebung von Arbeitsverhältnissen gegenüber der Agentur für Arbeit
- datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (5)
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Massenentlassungsanzeige bei Betriebsteilübergang
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Betriebsteilübergang
- wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)
Massenentlassungsanzeige bei Betriebsteilübergang
- Betriebs-Berater (Leitsatz)
Betriebsteilübergang - Massenentlassungsanzeige - "andere Beendigungen" iSv. § 17 Abs. 1 Satz 2 KSchG
- etl-rechtsanwaelte.de (Kurzinformation)
Zur Frage eines Betriebsübergangs/Betriebsteilübergang im Sinne von § 613a BGB
Verfahrensgang
- ArbG Magdeburg, 15.11.2011 - 9 Ca 1041/11
- LAG Sachsen-Anhalt, 21.06.2013 - 6 Sa 444/11
- BAG, 19.03.2015 - 8 AZR 119/14
Papierfundstellen
- BB 2015, 2036
- BB 2017, 2491
- DB 2015, 2029
Wird zitiert von ... (9)
- BAG, 26.01.2017 - 6 AZR 442/16
§ 17 KSchG - Entlassungsbegriff bei Elternzeit
Diese Definition ist vom Gesetzgeber in § 17 Abs. 1 Satz 1 KSchG - mit von Art. 5 MERL gedeckten günstigeren Schwellenwerten (BAG 19. März 2015 - 8 AZR 119/14 - Rn. 42 f.) - in deutsches Recht umgesetzt worden. - BAG, 12.06.2019 - 1 AZR 154/17
Anwendung transformierter Normen bei mehreren Betriebsübergängen
aa) Ein Betriebs- oder Betriebsteilübergang iSv. § 613a Abs. 1 BGB iVm. der Betriebsübergangsrichtlinie liegt vor, wenn ein neuer Rechtsträger eine bestehende wirtschaftliche Einheit unter Wahrung ihrer Identität fortführt (vgl. nur EuGH 6. März 2014 - C-458/12 - [Amatori ua.] Rn. 30 mwN; BAG 19. März 2015 - 8 AZR 119/14 - Rn. 16 mwN) .Um eine solche Einheit handelt es sich bei jeder hinreichend strukturierten und selbstständigen Gesamtheit von Personen und Sachen zur Ausübung einer wirtschaftlichen Tätigkeit mit eigenem Zweck (EuGH 6. März 2014 - C-458/12 - [Amatori ua.] Rn. 31 mwN; BAG 19. März 2015 - 8 AZR 119/14 - Rn. 17 mwN) .
Die Wahrung deren Identität ist in diesem Fall anzunehmen, wenn der neue Betriebsinhaber nicht nur die betreffende Tätigkeit weiterführt, sondern auch einen nach Zahl und Sachkunde wesentlichen Teil des Personals übernimmt (EuGH 20. Januar 2011 - C-463/09 - [CLECE] Rn. 36 mwN; BAG 19. März 2015 - 8 AZR 119/14 - Rn. 19 mwN) .
Für den Betriebsübergang iSv. § 613a Abs. 1 Satz 1 BGB reicht es aus, wenn - wie vorliegend - die funktionelle Verknüpfung zwischen den übertragenen Produktionsfaktoren beibehalten und es dem Erwerber derart ermöglicht wird, diese Faktoren zu nutzen, um derselben oder einer gleichartigen wirtschaftlichen Tätigkeit nachzugehen (vgl. EuGH 12. Februar 2009 - C-466/07 - [Klarenberg] Rn. 50; BAG 19. März 2015 - 8 AZR 119/14 - Rn. 20 mwN) .
- LAG Düsseldorf, 30.08.2016 - 14 Sa 274/16
Aufgliederung eines Möbelhauses in verschiedene Einzelgesellschaften - …
a.) Ein Betriebsübergang oder Betriebsteilübergang im Sinne der § 613a Abs. 1 BGB in Verbindung mit der Richtlinie 2001/23/EG vom 12.03.2001 (ABl. EG L 82 vom 22.03.2001 S. 16) liegt vor, wenn ein neuer Rechtsträger eine bestehende wirtschaftliche Einheit unter Wahrung ihrer Identität fortführt (BAG, Urteil vom 19.03.2015 - 8 AZR 119/14 -, Rn. 16, juris; BAG…, Urteil vom 19.03.2015 - 8 AZR 150/14 -, Rn. 16, juris; BAG…, Urteil vom 18.09.2014 - 8 AZR 733/13 -, Rn. 18, juris; EuGH…, Urteil vom 06.03.2014 - C-458/12 - [Amatori ua.] Rn. 30, juris).Dies ist unabhängig davon, ob die übergegangene wirtschaftliche Einheit ihre Selbständigkeit innerhalb der Struktur des Erwerbers bewahrt oder nicht (BAG, Urteil vom 19.03.2015 - 8 AZR 119/14 -, Rn. 20, juris; EuGH…, Urteil vom 06.03.2014 - C-458/12 - [Amatori ua.] Rn. 31 ff., juris; EuGH…, Urteil vom 12.02.2009 - C-466/07 - [Klarenberg] Rn. 50, juris); es genügt, wenn die funktionelle Verknüpfung zwischen den übertragenen Produktionsfaktoren beibehalten und es dem Erwerber derart ermöglicht wird, diese Faktoren zu nutzen, um derselben oder einer gleichartigen wirtschaftlichen Tätigkeit nachzugehen (BAG, Urteil vom 19.03.2015 - 8 AZR 119/14 -, Rn. 20, juris; BAG…, Urteil vom 18.09.2014 - 8 AZR 733/13 -, Rn. 18, juris; BAG…, Urteil vom 20.03.2014 - 8 AZR 1/13 -, Rn. 18, juris; BAG…, Urteil vom 22.05.2014 - 8 AZR 1069/12 -, Rn. 26, juris; EuGH…, Urteil vom 12.02.2009 - C-466/07 - [Klarenberg] Rn. 53, juris).
aa) Den für das Vorliegen eines Übergangs maßgebenden Kriterien kommt je nach der ausgeübten Tätigkeit und je nach den Produktions- oder Betriebsmethoden unterschiedliches Gewicht zu (BAG, Urteil vom 19.03.2015 - 8 AZR 119/14 -, Rn. 18, juris; BAG…, Urteil vom 22.08.2013 - 8 AZR 521/12 -, Rn. 40 ff., juris; EuGH…, Urteil vom 15.12.2005 - C-232/04 und C-233/04 - [Güney-Görres und Demir] Rn. 35 juris).
Diese Umstände sind jedoch nur Teilaspekte der vorzunehmenden Gesamtbewertung und dürfen deshalb nicht isoliert betrachtet werden (BAG, Urteil vom 19.03.2015 - 8 AZR 119/14 -, Rn. 18, juris; BAG…, Urteil vom 19.03.2015 - 8 AZR 150/14 -, Rn. 18, juris; BAG…, Urteil vom 18.09.2014 - 8 AZR 733/13 -, Rn. 18, juris; EuGH…, Urteil vom 20.01.2011 - C-463/09 - [CLECE] Rn. 34 juris).
Notwendig aber auch ausreichend ist es, dass die funktionelle Verknüpfung zwischen den übertragenen Produktionsfaktoren beibehalten und es dem Erwerber derart ermöglicht wird, diese Faktoren zu nutzen, um derselben oder einer gleichartigen wirtschaftlichen Tätigkeit nachzugehen (BAG, Urteil vom 19.03.2015 - 8 AZR 119/14 -, Rn. 20, juris; BAG…, Urteil vom 18.09.2014 - 8 AZR 733/13 -, Rn. 18, juris; BAG…, Urteil vom 20.03.2014 - 8 AZR 1/13 -, Rn. 18, juris; BAG…, Urteil vom 22.05.2014 - 8 AZR 1069/12 -, Rn. 26, juris; EuGH…, Urteil vom 12.02.2009 - C-466/07 - [Klarenberg] Rn. 53, juris).
Ob die übergegangene wirtschaftliche Einheit ihre Selbständigkeit innerhalb der Struktur des Erwerbers bewahrt oder nicht, ist hingegen nicht erheblich (BAG, Urteil vom 19.03.2015 - 8 AZR 119/14 -, Rn. 20, juris; EuGH…, Urteil vom 06.03.2014 - C-458/12 - [Amatori ua.] Rn. 31 ff., juris; EuGH…, Urteil vom 12.02.2009 - C-466/07 - [Klarenberg] Rn. 50, juris).
- BAG, 25.02.2020 - 1 ABR 39/18
Konzernbetriebsvereinbarung - Share Deal
Um eine solche Einheit handelt es sich bei jeder hinreichend strukturierten und selbständigen Gesamtheit von Personen und Sachen zur Ausübung einer wirtschaftlichen Tätigkeit mit eigenem Zweck (vgl. EuGH 13. Juni 2019 - C-664/17 - [Ellinika Nafpigeia] Rn. 60 mwN; BAG 19. März 2015 - 8 AZR 119/14 - Rn. 17 mwN) .cc) Für die Annahme eines identitätswahrenden Übergangs einer wirtschaftlichen Einheit reicht es, wenn die funktionelle Verknüpfung zwischen den übertragenen Produktionsfaktoren beibehalten und es dem Erwerber derart ermöglicht wird, diese Faktoren zu nutzen, um derselben oder einer gleichartigen wirtschaftlichen Tätigkeit nachzugehen (vgl. EuGH 12. Februar 2009 - C-466/07 - [Klarenberg] Rn. 53; BAG 19. März 2015 - 8 AZR 119/14 - Rn. 20 mwN) .
In tatsächlicher Hinsicht kommt den Tatsacheninstanzen hierbei ein Beurteilungsspielraum zu (vgl. BAG 19. März 2015 - 8 AZR 119/14 - Rn. 22 mwN) .
- LAG Schleswig-Holstein, 07.07.2016 - 5 Sa 414/15
Betriebsaufspaltung, Zuordnung, Arbeitnehmer, Betriebsübergang, Betriebsteil, …
Die Wahrung der Identität der wirtschaftlichen Einheit ist in diesem Fall anzunehmen, wenn der neue Betriebsinhaber nicht nur die betreffende Tätigkeit weiterführt, sondern auch einen nach Zahl und Sachkunde wesentlichen Teil des Personals übernimmt, das sein Vorgänger gezielt für diese Tätigkeit eingesetzt hat (…EuGH, Urt. v. 06.09.2011 - C-108/10 - [Scattolon], Rn. 49 ff., juris;… EuGH, Urt. v. 20.01.2011 - C-463/09 - [CLECE] Rn. 36, 39, juris;… BAG, Urt. v. 27.09.2007 - 8 AZR 941/06 -, Rn. 20, juris; BAG, Urt. v. 19.03.2015 - 8 AZR 119/14 - , Rn. 19, juris;… BAG, Urt. v. 10.11.2011 - 8 AZR 538/10 -, Rn. 18, juris).Dies ist unabhängig davon, ob die übergegangene wirtschaftliche Einheit ihre Selbständigkeit innerhalb der Struktur des Erwerbers bewahrt oder nicht; es genügt, wenn die funktionelle Verknüpfung zwischen den übertragenen Produktionsfaktoren beibehalten werden und es dem Erwerber derart ermöglicht wird, diese Faktoren zu nutzen, um derselben oder einer gleichartigen wirtschaftlichen Tätigkeit nachzugehen (…EuGH, Urt. v. 12.02.2009 - C-466/07 - [Klarenberg], Rn. 53, juris; BAG, Urt. v. 19.03.2015 - 8 AZR 119/14 -, Rn. 20, juris).
- BAG, 19.11.2019 - 1 AZR 386/18
Betriebsvereinbarung - Kündigung transformierter Normen
Damit wurde eine bestehende wirtschaftliche Einheit (zum Begriff vgl. etwa EuGH 6. März 2014 - C-458/12 - [Amatori ua.] Rn. 31 mwN; BAG 19. März 2015 - 8 AZR 119/14 - Rn. 17 mwN) auf die V AG übertragen und von dieser fortgeführt. - LAG Schleswig-Holstein, 05.11.2015 - 5 Sa 437/14
Betriebsaufspaltung, Zuordnung, Arbeitnehmer, Betriebsübergang, Betriebsteil, …
Die Wahrung der Identität der wirtschaftlichen Einheit ist in diesem Fall anzunehmen, wenn der neue Betriebsinhaber nicht nur die betreffende Tätigkeit weiterführt, sondern auch einen nach Zahl und Sachkunde wesentlichen Teil des Personals übernimmt, das sein Vorgänger gezielt für diese Tätigkeit eingesetzt hat (…EuGH, Urt. v. 06.09.2011 - C-108/10 - [Scattolon], Rn. 49 ff., juris;… EuGH, Urt. v. 20.01.2011 - C-463/09 - [CLECE] Rn. 36, 39, juris;… BAG, Urt. v. 27.09.2007 - 8 AZR 941/06 -, Rn. 20, juris; BAG, Urt. v. 19.03.2015 - 8 AZR 119/14 - , Rn. 19, juris;… BAG, Urt. v. 10.11.2011 - 8 AZR 538/10 -, Rn. 18, juris).Dies ist unabhängig davon, ob die übergegangene wirtschaftliche Einheit ihre Selbständigkeit innerhalb der Struktur des Erwerbers bewahrt oder nicht; es genügt, wenn die funktionelle Verknüpfung zwischen den übertragenen Produktionsfaktoren beibehalten und es dem Erwerber derart ermöglicht wird, diese Faktoren zu nutzen, um derselben oder einer gleichartigen wirtschaftlichen Tätigkeit nachzugehen (…EuGH, Urt. v. 12.02.2009 - C-466/07 - [Klarenberg], Rn. 53, juris; BAG, Urt. v. 19.03.2015 - 8 AZR 119/14 -, Rn. 20, juris).
- LAG Sachsen-Anhalt, 02.05.2019 - 3 Sa 176/15 Das hat das Bundesarbeitsgericht für die vorliegende Umstrukturierungsmaßnahme mit Urteil vom 19. März 2015 (8 AZR 119/14, Rn. 37 ff) im Revisionsverfahren gegen die Entscheidung des Landesarbeitsgerichts Sachsen-Anhalt vom 21. Juni 2013 - 6 Sa 444/11 - in Bezug auf die Massenentlassungsanzeigepflicht nach § 17 KSchG festgestellt.
Aufgrund der Kurzfristigkeit der Information und Umsetzung der Umstrukturierungsentscheidung, hat die Beklagte zwar einerseits eine angemessene Reaktion des Betriebsrats faktisch unmöglich gemacht hat, jedoch war andererseits wegen der Streitfrage, ob im Hinblick auf die Aufhebungsverträge überhaupt eine Betriebsänderung vorliegt und die Beklagte jedenfalls bis zur Entscheidung des BAG vom 19. März 2015 (8 AZR 119/14, Rn. 37 ff) vertretbar, wenn auch nicht überwiegend wahrscheinlich, davon ausgehen durfte, dass keine Betriebsänderung vorliegt, das betriebsverfassungswidrige Verhalten nicht so gewichtig, dass eine Erhöhung der Abfindung notwendig gewesen wäre, sodass es nicht mehr darauf ankommt, ob diese überhaupt möglich gewesen wäre.
- ArbG Hamburg, 23.02.2016 - 11 Ca 152/15
Beschäftigungsanspruch - Betriebsübergang - Umwandlung - Zuordnungsentscheidung - …
Vielmehr genügt es, wenn die funktionelle Verknüpfung zwischen den übertragenen Produktionsfaktoren beibehalten wird und es dem Erwerber derart möglich wird, diese Faktoren zu nutzen, um denselben oder einer anderen gleichartigen wirtschaftlichen Tätigkeit nachzugehen (EuGH Urteil vom 12.02.2009 - C-466/07, BAG vom 19.03.2015 - 8 AZR 119/14).
Rechtsprechung
BAG, 25.03.2015 - 5 AZR 458/13 |
Volltextveröffentlichungen (11)
- IWW
§§ 1, ... 3 Abs. 1, § 7 Abs. 1, Abs. 2 AGG, § 6 RTV, Anlage 1 VTV, § 7 Abs. 1 AGG, § 1 AGG, § 7 Abs. 2 AGG, § 151 BGB, §§ 133, 157 BGB, § 151 Satz 1 BGB, § 33 Abs. 1 AGG, § 7 Abs. 1 Halbs. 1 AGG, § 3 AGG, § 3 Abs. 1 Satz 1 AGG, § 6 Abs. 3 RTV, § 6 Abs. 4, Abs. 5 RTV, § 10 AGG, § 10 Satz 1 AGG, § 10 Satz 2 AGG, § 33 AGG, RL 2000/78/EG, Richtlinie 2000/78/EG, Art. 18 der Richtlinie 2000/78/EG, § 87 Abs. 1 Satz 1 Nr. 10, § 77 Abs. 3 BetrVG, Art. 267 Abs. 3 AEUV, § 19 RTV, §§ 291, 288 Abs. 1 Satz 2, § 187 Abs. 1 BGB, § 97 Abs. 1 ZPO
- openjur.de
- Bundesarbeitsgericht
AGG-widrige Stufenzuordnung - Vertrauensschutz
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 1 AGG, § 3 Abs 1 S 1 AGG, § 7 Abs 1 AGG, § 7 Abs 2 AGG
AGG-widrige Stufenzuordnung - Vertrauensschutz - unechte Rückwirkung - Wolters Kluwer
Verfassungsmäßigkeit der unechten Rückwirkung der Regellösungen des AGG
- bag-urteil.com
AGG-widrige Stufenzuordnung - Vertrauensschutz - unechte Rückwirkung
- Betriebs-Berater
Vergütungsdifferenz wegen AGG-widriger Stufenzuordnung - Vertrauensschutz
- rewis.io
- rechtsportal.de
Verfassungsmäßigkeit der unechten Rückwirkung der Regellösungen des AGG
- datenbank.nwb.de
- juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (3)
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Altersdiskriminierende Stufenzuordnung in einer Vergütungsregelung
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Betriebliche Übung
- Betriebs-Berater (Leitsatz)
Vergütungsdifferenz wegen AGG-widriger Stufenzuordnung - Vertrauensschutz
Verfahrensgang
- ArbG Wilhelmshaven, 10.07.2012 - 1 Ca 75/12
- LAG Niedersachsen, 25.03.2013 - 8 Sa 1081/12
- BAG, 25.03.2015 - 5 AZR 458/13
Papierfundstellen
- NZA 2015, 1059
- BB 2015, 2036
Wird zitiert von ... (13)
- BAG, 20.02.2019 - 2 AZR 746/14
Kündigung des Chefarztes eines katholischen Krankenhauses wegen …
Sie sind auch dann an dieser Bestimmung zu messen, wenn sie zwar - wie hier - vor Inkrafttreten des AGG am 18. August 2006 abgeschlossen wurden, aber noch danach eine benachteiligende Wirkung entfalten (BAG 25. März 2015 - 5 AZR 458/13 - Rn. 24; 20. Juni 2013 - 2 AZR 295/12 - Rn. 37, BAGE 145, 296) . - BAG, 18.02.2016 - 6 AZR 700/14
Einkommenssicherung nach TV UmBw - Altersdiskriminierung
Nach Art. 16 Buchst. b der Richtlinie 2000/78/EG finden die Diskriminierungsverbote der Richtlinie auch auf tarifvertragliche Bestimmungen Anwendung (BAG 25. März 2015 - 5 AZR 458/13 - Rn. 41) .Eine "Anpassung nach oben" ist dennoch gerechtfertigt, wenn auf andere Weise die Diskriminierung nicht behoben werden kann, weil der Arbeitgeber den Begünstigten für die Vergangenheit die Leistung nicht mehr entziehen kann (BAG 25. März 2015 - 5 AZR 458/13 - Rn. 32; 20. März 2012 - 9 AZR 529/10 - Rn. 30, BAGE 141, 73;… 10. November 2011 - 6 AZR 148/09 - Rn. 20 ff., aaO) .
- BAG, 12.05.2016 - 6 AZR 365/15
Wegfall des Krankengeldzuschusses bei Erhalt einer Rente
Nach Art. 16 Buchst. b der Richtlinie 2000/78/EG, deren Umsetzung die Regelungen des AGG dienen, finden die Diskriminierungsverbote der Richtlinie auch auf tarifvertragliche Bestimmungen Anwendung (vgl. BAG 25. März 2015 - 5 AZR 458/13 - Rn. 41) .
- BAG, 19.02.2019 - 3 AZR 215/18
Hinterbliebenenversorgung - Spätehenklausel
Der zeitliche Geltungsbereich wird nur durch den Grundsatz des Vertrauensschutzes beschränkt ( BAG 25. März 2015 - 5 AZR 458/13 - Rn. 35 mwN) .Die mit der begrenzten Übergangsregelung in § 33 AGG einhergehende unechte Rückwirkung für Sachverhalte, die aus vor dem 18. August 2006 abgeschlossenen arbeitsvertraglichen Vereinbarungen resultieren, ist unter Beachtung des Grundsatzes des Vertrauensschutzes zulässig (BAG 25. März 2015 - 5 AZR 458/13 - Rn. 36) .
Das ist der Fall, wenn - wie hier - belastende Rechtsfolgen einer gesetzlichen Regelung erst nach ihrer Verkündung eintreten, tatbestandlich aber von einem bereits "ins Werk gesetzten" Sachverhalt ausgelöst werden ( BAG 25. März 2015 - 5 AZR 458/13 - Rn. 38 mwN ) .
Die Schutzwürdigkeit des Vertrauens in die Wirksamkeit einer Regelung bestimmt sich ua. danach, inwieweit vorhersehbar war, dass diese als (unions-)rechtswidrig eingeordnet würde (vgl. BAG 25. März 2015 - 5 AZR 458/13 - Rn. 39 f. mwN ; BVerfG 10. Dezember 2014 - 2 BvR 1549/07 - Rn. 25) .
Der Zweck des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes, in Umsetzung der Richtlinie 2000/78/EG Ungleichbehandlungen zu beseitigen, kann nur durch die Unwirksamkeit der Regelung in § 7 Abs. 4 VO 1992 erreicht werden (vgl. BAG 25. März 2015 - 5 AZR 458/13 - Rn. 41) .
- BAG, 20.06.2018 - 7 AZR 737/16
Auflösende Bedingung - Erwerbsminderung
Eine Rechtsnorm entfaltet echte Rückwirkung, wenn sie in einen abgeschlossenen Sachverhalt nachträglich eingreift (BAG 25. März 2015 - 5 AZR 458/13 - Rn. 38;… 27. März 2014 - 6 AZR 204/12 - Rn. 43, BAGE 147, 373) .Das ist der Fall, wenn belastende Rechtsfolgen erst nach ihrem Inkrafttreten eintreten, tatbestandlich aber von einem bereits "ins Werk gesetzten" Sachverhalt ausgelöst werden (…"tatbestandliche Rückanknüpfung", vgl. BVerfG 7. Juli 2010 - 2 BvL 14/02 ua. - Rn. 55, BVerfGE 127, 1; BAG 25. März 2015 - 5 AZR 458/13 - Rn. 38;… 27. März 2014 - 6 AZR 204/12 - Rn. 46, aaO) .
Der zu beachtende Vertrauensschutz geht nicht so weit, den normunterworfenen Personenkreis vor Enttäuschungen zu bewahren (BAG 25. März 2015 - 5 AZR 458/13 - Rn. 40) .
Vielmehr müssen besondere Momente der Schutzwürdigkeit hinzutreten (…vgl. BVerfG 7. Juli 2010 - 2 BvL 14/02 ua. - Rn. 57, BVerfGE 127, 1; BAG 25. März 2015 - 5 AZR 458/13 - Rn. 40) .
- BAG, 19.02.2019 - 3 AZR 198/18
Hinterbliebenenversorgung - Spätehenklausel
Der zeitliche Geltungsbereich wird nur durch den Grundsatz des Vertrauensschutzes beschränkt ( BAG 25. März 2015 - 5 AZR 458/13 - Rn. 35 mwN) .Die mit der begrenzten Übergangsregelung in § 33 AGG einhergehende unechte Rückwirkung für Sachverhalte, die aus vor dem 18. August 2006 abgeschlossenen arbeitsvertraglichen Vereinbarungen resultieren, ist unter Beachtung des Grundsatzes des Vertrauensschutzes zulässig (BAG 25. März 2015 - 5 AZR 458/13 - Rn. 36) .
Das ist der Fall, wenn - wie hier - belastende Rechtsfolgen einer gesetzlichen Regelung erst nach ihrer Verkündung eintreten, tatbestandlich aber von einem bereits "ins Werk gesetzten" Sachverhalt ausgelöst werden ( BAG 25. März 2015 - 5 AZR 458/13 - Rn. 38 mwN ) .
Die Schutzwürdigkeit des Vertrauens in die Wirksamkeit einer Regelung bestimmt sich ua. danach, inwieweit vorhersehbar war, dass diese als (unions-)rechtswidrig eingeordnet würde (vgl. BAG 25. März 2015 - 5 AZR 458/13 - Rn. 39 f. mwN ; BVerfG 10. Dezember 2014 - 2 BvR 1549/07 - Rn. 25) .
Der Zweck des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes, in Umsetzung der Richtlinie 2000/78/EG Ungleichbehandlungen zu beseitigen, kann nur durch die Unwirksamkeit der Regelung in § 5 Abs. 3 VO 1987 erreicht werden (vgl. BAG 25. März 2015 - 5 AZR 458/13 - Rn. 41) .
- BAG, 19.02.2019 - 3 AZR 219/18
Hinterbliebenenversorgung - Spätehenklausel
Der zeitliche Geltungsbereich wird nur durch den Grundsatz des Vertrauensschutzes beschränkt ( BAG 25. März 2015 - 5 AZR 458/13 - Rn. 35 mwN) .Die mit der begrenzten Übergangsregelung in § 33 AGG einhergehende unechte Rückwirkung für Sachverhalte, die aus vor dem 18. August 2006 abgeschlossenen arbeitsvertraglichen Vereinbarungen resultieren, ist unter Beachtung des Grundsatzes des Vertrauensschutzes zulässig ( BAG 25. März 2015 - 5 AZR 458/13 - Rn. 36) .
Das ist der Fall, wenn - wie hier - belastende Rechtsfolgen einer gesetzlichen Regelung erst nach ihrer Verkündung eintreten, tatbestandlich aber von einem bereits "ins Werk gesetzten" Sachverhalt ausgelöst werden ( BAG 25. März 2015 - 5 AZR 458/13 - Rn. 38 mwN ) .
Die Schutzwürdigkeit des Vertrauens in die Wirksamkeit einer Regelung bestimmt sich ua. danach, inwieweit vorhersehbar war, dass diese als (unions-)rechtswidrig eingeordnet würde (vgl. BAG 25. März 2015 - 5 AZR 458/13 - Rn. 39 f. mwN ; BVerfG 10. Dezember 2014 - 2 BvR 1549/07 - Rn. 25) .
Der Zweck des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes, in Umsetzung der Richtlinie 2000/78/EG Ungleichbehandlungen zu beseitigen, kann nur durch die Unwirksamkeit der Regelung in § 5 Abs. 3 VO 1976 erreicht werden (vgl. BAG 25. März 2015 - 5 AZR 458/13 - Rn. 41) .
- BAG, 09.12.2015 - 4 AZR 684/12
Teil-Unwirksamkeit eines Tarifvertrages wegen Altersdiskriminierung
aa) Nach § 7 Abs. 2 AGG führt ein Verstoß von Bestimmungen in Vereinbarungen gegen das Benachteiligungsverbot des § 7 Abs. 1 AGG zur Unwirksamkeit der betreffenden Regelung (BAG 14. Mai 2013 - 1 AZR 44/12 - Rn. 25, BAGE 145, 113; 25. März 2015 - 5 AZR 458/13 - Rn. 32; 14. Januar 2015 - 7 AZR 880/13 - Rn. 36; 16. November 2011 - 4 AZR 856/09 - Rn. 27; zum Ganzen und zur Methodik Schlachter Das Verbot der Altersdiskrimierung und der Gestaltungsspielraum der Tarifvertragsparteien S. 63 und 67 ff.) .a) Nach § 7 Abs. 2 AGG führt ein Verstoß gegen das Benachteiligungsverbot des Abs. 1 zur Unwirksamkeit der verbotswidrigen Regelung (BAG 16. November 2011 - 4 AZR 856/09 - Rn. 27; 23. März 2015 - 5 AZR 458/13 - Rn. 32) .
Besteht diese in einer Ausgrenzung der diskriminierten Arbeitnehmer aus dem Geltungsbereich einer vergleichbare Arbeitnehmer begünstigenden Regelung und sind bisher keine Maßnahmen zur Wiederherstellung der Gleichbehandlung getroffen, so dass die Regelung das einzig gültige Bezugssystem bleibt, ist regelmäßig auf die Angehörigen der durch diese Diskriminierung benachteiligten Gruppe die gleiche Regelung wie auf die begünstigten Arbeitnehmer anzuwenden, um die Benachteiligung zu beseitigen (vgl. nur BAG 25. März 2015 - 5 AZR 458/13 - Rn. 32 f. mwN; EuGH 19. Juni 2014 - C-501/12 - [Specht] Rn. 95; 22. Juni 2011 - C-399/09 - [Landtová] Rn. 51, Slg. 2011, I-5573; 26. Januar 1999 - C-18/95 - [Terhoeve] Rn. 57, Slg. 1999, I-345) .
- LAG Baden-Württemberg, 29.01.2016 - 17 Sa 84/15
Tarifliche Arbeitszeitverkürzung im Alter; Ungleichbehandlung wegen des Alters; …
Letzten Endes handelte es sich dann dabei im Bereich der Teilzeitbeschäftigten nämlich um nichts anderes als um ein bloßes Vergütungsmodell nach Lebensaltersstufen mit Erhöhungen des Tarifgehaltes ab 50, ab 53 und ab 55, das gegen das Verbot der Altersdiskriminierung verstößt (vgl. EuGH 8. September 2011 - C-297/10 und 298/10 - [Hennings und Mai] Slg 2011, I-7965; BAG 10. November 2011 - 6 AZR 481/09 - NZA-RR 2012, 100; 25. März 2015 - 5 AZR 458/13 - NZA 2015, 1059).Der Grundsatz der Gleichbehandlung kann - jedenfalls für die Vergangenheit - nur dadurch gewährleistet werden, dass den Angehörigen der benachteiligten Gruppe dieselben Vorteile gewährt werden, wie sie den Angehörigen der privilegierten Gruppe gewährt wurden (vgl. BAG 25. März 2015 - 5 AZR 458/13 - NZA 2015, 1059).
- OVG Nordrhein-Westfalen, 07.10.2019 - 6 A 2628/16
Keine Entschädigung für muslimische Lehrerinnen
vgl. BVerwG, Urteile vom 30. Oktober 2014 - 2 C 6.13 -, a. a. O. Rn. 54 und 57, sowie - 2 C 3.13 -, BVerwGE 150, 255 = juris Rn. 22, und vom 3. März 2011 - 5 C 16.10 -, BVerwGE 139, 135 = juris Rn. 11; BAG, Urteile vom 25. März 2015 - 5 AZR 458/13 -, NZA 2015, 1059 = juris Rn. 24, vom 17. Dezember 2009 - 8 AZR 670/08 -, NZA 2010, 383 = juris Rn. 30 ff., vom 24. September 2009 - 8 AZR 705/08 -, NZA 2010, 387 = juris Rn. 21, vom 14. Januar 2009 - 3 AZR 20/07 -, BAGE 129, 105 = juris Rn. 55, und vom 16. Dezember 2008 - 9 AZR 985/07 -, BAGE 129, 72 = juris Rn. 33; VG Bayreuth, Urteil vom 24. Mai 2016 - B 5 K 14.106 -, juris Rn. 24; s. auch … - LAG Hamburg, 11.01.2018 - 7 Sa 91/17
Tarifliche Kündigungsfrist - Kürzung - Sozialplan - Ungleichbehandlung
- LAG Hamburg, 11.01.2018 - 7 Sa 95/17
Tarifliche Kündigungsfrist - Kürzung - Sozialplan - Ungleichbehandlung
- LAG Hamburg, 11.01.2018 - 7 Sa 101/17
Tarifliche Kündigungsfrist - Kürzung - Sozialplan - Ungleichbehandlung
Rechtsprechung
BAG, 10.07.2015 - 10 AZB 23/15 |
Volltextveröffentlichungen (12)
- lexetius.com
Prozesskostenhilfe - Erfolgsaussichten - Rechtsbeschwerde
- IWW
§ 23 BBiG, § 11a Abs. 1 ArbGG, § 114 Abs. 1 Satz 1 ZPO, § 78 ArbGG, § 577 Abs. 5 ZPO, § 78 Satz 2 ArbGG, § 72 Abs. 2 ArbGG, § 72 Abs. 2 Nr. 1 ArbGG, § 574 Abs. 3 Satz 2 ZPO, § 23 Abs. 1 BBiG
- openjur.de
- Bundesarbeitsgericht
Prozesskostenhilfe - Erfolgsaussichten - Rechtsbeschwerde
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 11a Abs 1 ArbGG, § 72 Abs 2 ArbGG, § 78 S 2 ArbGG, § 114 Abs 1 S 1 ZPO, § 574 Abs 3 S 2 ZPO
Prozesskostenhilfe - Erfolgsaussichten - Rechtsbeschwerde - Wolters Kluwer
Zulassung der Rechtsbeschwerde im Prozesskostenhilfebewilligungsverfahren
- bag-urteil.com
Prozesskostenhilfe - Erfolgsaussichten - Rechtsbeschwerde
- Betriebs-Berater
Keine Vorwegentscheidung über zweifelhafte Rechtsfragen
- rewis.io
- rechtsportal.de
Zulassung der Rechtsbeschwerde im Prozesskostenhilfebewilligungsverfahren
- datenbank.nwb.de
- juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Rechtsbeschwerde im PKH-Verfahren
- Betriebs-Berater (Leitsatz)
Prozesskostenhilfe - Erfolgsaussichten - Zulassung der Rechtsbeschwerde
Verfahrensgang
- ArbG Zwickau, 21.01.2015 - 7 Ca 1907/14
- LAG Sachsen, 20.05.2015 - 4 Ta 29/15
- BAG, 10.07.2015 - 10 AZB 23/15
Papierfundstellen
- NZA 2015, 1279
- BB 2015, 2036
Wird zitiert von ... (5)
- BAG, 05.07.2016 - 8 AZB 1/16
Antrag auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe für eine einzulegende Berufung - …
Der Senat kann nicht nach § 78 ArbGG iVm. § 577 Abs. 5 ZPO (zu solch einem Fall BAG 10. Juli 2015 - 10 AZB 23/15 - Rn. 7) abschließend entscheiden, ob die Voraussetzungen für die Bewilligung von Prozesskostenhilfe vorliegen. - LAG Köln, 23.09.2015 - 12 Ta 220/15
Aufhebung der Bewilligung der Prozesskostenhilfe wegen Veränderung der …
Die maßgeblichen Verfahrensfragen haben hier zudem keine grundsätzliche Bedeutung, § 78 Satz 2, § 72 Abs. 2 ArbGG, § 574 Abs. 2 ZPO (vgl. zu den Zulassungsgründen BAG 10. Juli 2015 - 10 AZB 23/15 - Rn. 4; BGH 22. November 2011 - VIII ZB 81/11 -) . - LAG Köln, 03.03.2017 - 9 Ta 313/16
Prozesskostenhilfeantrag für beabsichtigte Kündigungsschutzklage; Erfolgsaussicht …
Die Erfolgsaussicht einer beabsichtigten Rechtsverfolgung ist vielmehr zu bejahen und Prozesskostenhilfe bei Vorliegen der persönlichen Voraussetzungen zu gewähren (vgl. BAG, Beschluss vom 10. Juli 2015 - 10 AZB 23/15 -, Rn. 4, juris). - LAG Hamm, 22.12.2015 - 14 Ta 468/15
Bewilligung der Prozesskostenhilfe für eine Schadensersatzklage wegen vorzeitiger …
Es ist daher unzulässig, in einem solchen Fall bei einer ungeklärten Rechtsfrage Prozesskostenhilfe zu verweigern (so aber Sächsisches Landesarbeitsgericht, 20. Mai 2015, 4 Ta 29/15 (1), juris; aufgehoben durch BAG, 10. Juli 2015, 10 AZB 23/15, NZA 2015, 1279). - LAG Köln, 18.11.2015 - 12 Ta 282/15
Anforderungen an das Verfahren vor Abhebung der Prozesskostenhilfe wegen …
Die maßgeblichen Verfahrensfragen haben hier zudem keine grundsätzliche Bedeutung, § 78 Satz 2, § 72 Abs. 2 ArbGG, § 574 Abs. 2 ZPO (vgl. zu den Zulassungsgründen BAG 10. Juli 2015 - 10 AZB 23/15 - Rn. 4; BGH 22. November 2011 - VIII ZB 81/11 -) .