Neue Kooperation: dejure.org × Doctrine bringen KI-Power für Aktenanalyse, Recherche und Texterstellung. Doctrine entdecken
×
Weitere Entscheidungen unten: EuGH, 07.03.1991 | Generalanwalt beim EuGH, 15.01.1991

Rechtsprechung
   EuGH, 17.10.1990 - C-10/89   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1990,275
EuGH, 17.10.1990 - C-10/89 (https://dejure.org/1990,275)
EuGH, Entscheidung vom 17.10.1990 - C-10/89 (https://dejure.org/1990,275)
EuGH, Entscheidung vom 17. Oktober 1990 - C-10/89 (https://dejure.org/1990,275)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1990,275) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (8)

  • lexetius.com
  • Judicialis

    EWGV Art. 30; ; EWGV Art. 36; ; EWGV Art. 177; ; EWGV Art. 222

  • EU-Kommission PDF

    CNL-SUCAL / HAG

    EWG-Vertrag, Artikel 30 und 36
    Freier Warenverkehr - Gewerbliches und kommerzielles Eigentum - Warenzeichenrecht - Gleichartige Erzeugnisse, die in verschiedenen Mitgliedstaaten durch gleiche oder verwechslungsfähige Warenzeichen geschützt sind, die zwei miteinander in keinerlei Beziehung stehenden ...

  • EU-Kommission

    CNL-SUCAL / HAG

  • Wolters Kluwer

    Gewerbliches und kommerzielles Eigentum ; Kaffee HAG; Geschützte Warenzeichen von gleichartigen Erzeugnissen in verschiedenen Mitgliedstaaten ; Einspruch des Warenzeicheninhabers in einem Mitgliedstaat gegen die Einfuhr des von dem anderen Unternehmen unter seinem ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Freier Warenverkehr - Gewerbliches und kommerzielles Eigentum - Warenzeichenrecht - Gleichartige Erzeugnisse, die in verschiedenen Mitgliedstaaten durch gleiche oder verwechslungsfähige Warenzeichen geschützt sind, die zwei miteinander in keinerlei Beziehung stehenden ...

  • rechtsportal.de

    Freier Warenverkehr - Gewerbliches und kommerzielles Eigentum - Warenzeichenrecht - Gleichartige Erzeugnisse, die in verschiedenen Mitgliedstaaten durch gleiche oder verwechslungsfähige Warenzeichen geschützt sind, die zwei miteinander in keinerlei Beziehung stehenden ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Sonstiges

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1991, 626
  • GRUR Int. 1990, 960
  • DB 1990, 2521
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (74)Zitiert selbst (6)

  • EuGH, 23.05.1978 - 102/77

    Hoffman-La Roche / Centrafarm

    Auszug aus EuGH, 17.10.1990 - C-10/89
    Für die Bestimmung der genauen Reichweite dieses ausschließlichen Rechts des Warenzeicheninhabers ist die Hauptfunktion des Warenzeichens zu berücksichtigen, die darin besteht, dem Verbraucher oder Endabnehmer die Ursprungsidentität des gekennzeichneten Erzeugnisses zu garantieren, indem sie ihm ermöglicht, dieses Erzeugnis ohne Verwechslungsgefahr von Erzeugnissen anderer Herkunft zu unterscheiden ( siehe insbesondere Urteile vom 23. Mai 1978 in der Rechtssache 102/77, Hoffmann-La Roche/Centrafarm, Slg. 1978, 1139, Randnr. 7, und vom 10. Oktober 1978 in der Rechtssache 3/78, Centrafarm/American Home Products Corporation, Slg. 1978, 1823, Randnrn.
  • EuGH, 08.06.1971 - 78/70

    Deutsche Grammophon / Metro SB

    Auszug aus EuGH, 17.10.1990 - C-10/89
    12 Nach ständiger Rechtsprechung lässt Artikel 36 Ausnahmen von dem fundamentalen Grundsatz des freien Warenverkehrs innerhalb des Gemeinsamen Marktes nur insoweit zu, als diese Ausnahmen zur Wahrung der Rechte gerechtfertigt sind, die den spezifischen Gegenstand dieses Eigentums ausmachen; der Inhaber eines gewerblichen Schutzrechts, das nach den Rechtsvorschriften eines Mitgliedstaats geschützt ist, kann sich folglich auf diese Vorschriften nicht berufen, um sich der Einfuhr oder dem Vertrieb eines Erzeugnisses zu widersetzen, das auf dem Markt eines anderen Mitgliedstaats von ihm selbst, mit seiner Zustimmung oder von einer rechtlich oder wirtschaftlich von ihm abhängigen Person rechtmässig in den Verkehr gebracht worden ist ( siehe insbesondere Urteile vom 8. Juni 1971 in der Rechtssache 78/70, Deutsche Grammophon Metro, Slg. 1971, 487; vom 31. Oktober 1974 in der Rechtssache 16/74, Centrafarm/Winthrop, Slg. 1974, 1183, und vom 9. Juli 1985 in der Rechtssache 19/84, Pharmon/Hoechst, Slg. 1985, 2281 ).
  • EuGH, 31.10.1974 - 16/74

    Centrafarm BV u.a. / Winthorp BV

    Auszug aus EuGH, 17.10.1990 - C-10/89
    12 Nach ständiger Rechtsprechung lässt Artikel 36 Ausnahmen von dem fundamentalen Grundsatz des freien Warenverkehrs innerhalb des Gemeinsamen Marktes nur insoweit zu, als diese Ausnahmen zur Wahrung der Rechte gerechtfertigt sind, die den spezifischen Gegenstand dieses Eigentums ausmachen; der Inhaber eines gewerblichen Schutzrechts, das nach den Rechtsvorschriften eines Mitgliedstaats geschützt ist, kann sich folglich auf diese Vorschriften nicht berufen, um sich der Einfuhr oder dem Vertrieb eines Erzeugnisses zu widersetzen, das auf dem Markt eines anderen Mitgliedstaats von ihm selbst, mit seiner Zustimmung oder von einer rechtlich oder wirtschaftlich von ihm abhängigen Person rechtmässig in den Verkehr gebracht worden ist ( siehe insbesondere Urteile vom 8. Juni 1971 in der Rechtssache 78/70, Deutsche Grammophon Metro, Slg. 1971, 487; vom 31. Oktober 1974 in der Rechtssache 16/74, Centrafarm/Winthrop, Slg. 1974, 1183, und vom 9. Juli 1985 in der Rechtssache 19/84, Pharmon/Hoechst, Slg. 1985, 2281 ).
  • EuGH, 03.07.1974 - 192/73

    Van Zuylen / Hag AG

    Auszug aus EuGH, 17.10.1990 - C-10/89
    10 Unter Berücksichtigung der Ausführungen im Vorlagebeschluß und der Erörterungen vor dem Gerichtshof über die Bedeutung des Urteils des Gerichtshofes vom 3. Juli 1974 in der Rechtssache 192/73 ( Van Zuylen/HAG, Slg. 1974, 731 ) für die Beantwortung der Frage des vorlegenden Gerichts ist zunächst festzustellen, daß der Gerichtshof es für erforderlich hält, die in jenem Urteil vorgenommene Auslegung im Lichte der Rechtsprechung zu überprüfen, die inzwischen zur Frage des Verhältnisses zwischen dem gewerblichen und kommerziellen Eigentum und den allgemeinen Bestimmungen des Vertrages, insbesondere im Bereich des freien Warenverkehrs, ergangen ist.
  • EuGH, 09.07.1985 - 19/84

    Pharmon / Hoechst

    Auszug aus EuGH, 17.10.1990 - C-10/89
    12 Nach ständiger Rechtsprechung lässt Artikel 36 Ausnahmen von dem fundamentalen Grundsatz des freien Warenverkehrs innerhalb des Gemeinsamen Marktes nur insoweit zu, als diese Ausnahmen zur Wahrung der Rechte gerechtfertigt sind, die den spezifischen Gegenstand dieses Eigentums ausmachen; der Inhaber eines gewerblichen Schutzrechts, das nach den Rechtsvorschriften eines Mitgliedstaats geschützt ist, kann sich folglich auf diese Vorschriften nicht berufen, um sich der Einfuhr oder dem Vertrieb eines Erzeugnisses zu widersetzen, das auf dem Markt eines anderen Mitgliedstaats von ihm selbst, mit seiner Zustimmung oder von einer rechtlich oder wirtschaftlich von ihm abhängigen Person rechtmässig in den Verkehr gebracht worden ist ( siehe insbesondere Urteile vom 8. Juni 1971 in der Rechtssache 78/70, Deutsche Grammophon Metro, Slg. 1971, 487; vom 31. Oktober 1974 in der Rechtssache 16/74, Centrafarm/Winthrop, Slg. 1974, 1183, und vom 9. Juli 1985 in der Rechtssache 19/84, Pharmon/Hoechst, Slg. 1985, 2281 ).
  • EuGH, 10.10.1978 - 3/78

    Centrafarm

    Auszug aus EuGH, 17.10.1990 - C-10/89
    Für die Bestimmung der genauen Reichweite dieses ausschließlichen Rechts des Warenzeicheninhabers ist die Hauptfunktion des Warenzeichens zu berücksichtigen, die darin besteht, dem Verbraucher oder Endabnehmer die Ursprungsidentität des gekennzeichneten Erzeugnisses zu garantieren, indem sie ihm ermöglicht, dieses Erzeugnis ohne Verwechslungsgefahr von Erzeugnissen anderer Herkunft zu unterscheiden ( siehe insbesondere Urteile vom 23. Mai 1978 in der Rechtssache 102/77, Hoffmann-La Roche/Centrafarm, Slg. 1978, 1139, Randnr. 7, und vom 10. Oktober 1978 in der Rechtssache 3/78, Centrafarm/American Home Products Corporation, Slg. 1978, 1823, Randnrn.
  • EuGH, 29.09.1998 - C-39/97

    Canon Kabushiki Kaisha / Metro-Goldwyn-Mayer - Markenrecht - Verwechslungsgefahr …

    Außerdem besteht nach ständiger Rechtsprechung die Hauptfunktion der Marke darin, dem Verbraucher oder Endabnehmer die Ursprungsidentität der gekennzeichneten Ware oder Dienstleistung zu garantieren, indem sie ihm ermöglicht, diese Ware oder Dienstleistung ohne Verwechslungsgefahr von Waren oder Dienstleistungen anderer Herkunft zu unterscheiden; damit die Marke ihre Aufgabe als wesentlicher Bestandteil des Systems eines unverfälschten Wettbewerbs, das der Vertrag errichten will, erfüllen kann, muß sie die Gewähr bieten, daß alle Waren oder Dienstleistungen, die mit ihr versehen sind, unter der Kontrolle eines einzigen Unternehmens hergestellt oder erbracht worden sind, das für ihre Qualität verantwortlich gemacht werden kann (siehe u. a. Urteil vom 17. Oktober 1990 in der Rechtssache C-10/89, HAG II, Slg. 1990, I-3711, Randnrn.
  • EuGH, 12.11.2002 - C-206/01

    DER INHABER EINER MARKE MUSS DEREN BENUTZUNG DURCH EINEN DRITTEN VERHINDERN …

    In einem solchen System müssen die Unternehmen in der Lage sein, die Kunden durch die Qualität ihrer Waren oder ihrer Dienstleistungen an sich zu binden, was Kennzeichen voraussetzt, mit denen sich diese identifizieren lassen (vgl. u. a. Urteile vom 17. Oktober 1990 in der Rechtssache C-10/89, Hag GF, Slg. 1990, I-3711, Randnr. 13, und vom 4. Oktober 2001 in der Rechtssache C-517/99, Merz & Krell, Slg. 2001, I-6959, Randnr. 21).
  • Generalanwalt beim EuGH, 12.09.2017 - C-291/16

    Generalanwalt Mengozzi präzisiert die Kriterien, die ausschlaggebend dafür sind, …

    Rn. 42 Die vom Gerichtshof im Urteil vom 3. Juli 1974, Van Zuylen (192/73, EU:C:1974:72), vertretene Auffassung - die unter dem Blickwinkel der Wettbewerbsregeln durch das Urteil vom 18. Februar 1971, Sirena (…40/70, EU:C:1971:18, Rn. 11), vorweggenommen worden war und durch das Urteil vom 22. Juni 1976, Terrapin (Overseas) (…119/75, EU:C:1976:94, Rn. 6), bestätigt wurde{FN-VERWEIS:40} - wurde im Urteil vom 17. Oktober 1990, HAG GF (C-10/89, EU:C:1990:359), verworfen.

    Rn. 44 Die herkunftshinweisende Funktion der Marke wird im Urteil vom 17. Oktober 1990, HAG GF (C-10/89, EU:C:1990:359), das zentrale Element, anhand dessen der Umfang des Rechts aus der Marke sowie seine Grenzen zu beurteilen sind, während der Gerichtshof im Urteil vom 3. Juli 1974, Van Zuylen (192/73, EU:C:1974:72), dieser Funktion in seiner Begründung nur geringe Bedeutung zuerkannt hatte (siehe Nr. 41 der vorliegenden Schlussanträge).

    Rn. 46 Der tatsächliche Kontext des Ausgangsverfahrens, das zu diesem Urteil führte, unterschied sich von demjenigen der Ausgangsverfahren, die zu den Urteilen vom 3. Juli 1974, Van Zuylen (192/73, EU:C:1974:72), und vom 17. Oktober 1990, HAG GF (C-10/89, EU:C:1990:359), führten, im Wesentlichen dadurch, dass die Aufspaltung der in Rede stehenden Marke nicht das Ergebnis eines hoheitlichen Rechtsakts, sondern einer freiwilligen Übertragung war, die im Rahmen eines Vergleichsverfahrens erfolgte.

    Im Unterschied zu den Ausgangsverfahren, die zu den Urteilen vom 3. Juli 1974, Van Zuylen (192/73, EU:C:1974:72), und vom 17. Oktober 1990, HAG GF (C-10/89, EU:C:1990:359), führten, waren die betreffenden Waren nicht identisch mit den vom Inhaber der Marke in Deutschland hergestellten, sondern diesen nur ähnlich.

    Rn. 50 Aufgrund dieser Erwägungen hat der Gerichtshof die gegenteiligen Argumente der Kommission und der importierenden Gesellschaft zurückgewiesen und die im Urteil vom 17. Oktober 1990, HAG GF (C-10/89, EU:C:1990:359), verankerte "Trennung der Märkte"{FN-VERWEIS:50} auf den Fall der freiwilligen Aufspaltung der Marke ausgedehnt.

    Dieses Erfordernis, das in den Rn. 37 und 38 des Urteils vom 22. Juni 1994, 1HT Internationale Heiztechnik und Danzinger (C-9/93, EU:C:1994:261), sowie in Rn. 13 des Urteils vom 17. Oktober 1990, HAG GF (C-10/89, EU:C:1990:359), klar ausgedrückt wurde, knüpft an die Hauptfunktion der Marke als Hinweis auf die betriebliche Herkunft der damit versehenen Waren (oder Dienstleistungen) an.

    Rn. 84 Erstens stellt dieser Standpunkt entgegen diesen Argumenten keine Infragestellung der Urteile vom 17. Oktober 1990, HAG GF (C-10/89, EU:C:1990:359), und vom 22. Juni 1994, 1HT Internationale Heiztechnik und Danzinger (C-9/93, EU:C:1994:261), dar.

    Rn. 86 Dass der Erschöpfungsgrundsatz in einem solchen Fall zum Tragen kommt, steht nicht nur im Einklang mit den Urteilen vom 17. Oktober 1990, HAG GF (C-10/89, EU:C:1990:359), und vom 22. Juni 1994, 1HT Internationale Heiztechnik und Danzinger (C-9/93, EU:C:1994:261), sondern dient auch dem Ziel, das den Gerichtshof in diesen Urteilen geleitet hat, nämlich der Suche nach einem angemessenen Gleichgewicht zwischen den widerstreitenden Zielen des freien Warenverkehrs und dem Schutz der von der Marke gewährten Rechte.

    {FN:41} Vgl. Urteil vom 17. Oktober 1990, HAG GF (C-10/89, EU:C:1990:359, Rn. 10).

    {FN:42} Vgl. Urteil vom 17. Oktober 1990, HAG GF (C-10/89, EU:C:1990:359, Rn. 15).

    {FN:43} Vgl. Urteil vom 17. Oktober 1990, HAG GF (C-10/89, EU:C:1990:359, Rn. 16).

    {FN:44} Vgl. Urteil vom 17. Oktober 1990, HAG GF (C-10/89, EU:C:1990:359, Rn. 18).

    {FN:56} Vgl. u. a. Urteile vom 9. Juli 1985, Pharmon (…19/84, EU:C:1985:304, Rn. 22), sowie vom 17. Oktober 1990, HAG GF (C-10/89, EU:C:1990:359, Rn. 12 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    {FN:61} Vgl. Urteil vom 17. Oktober 1990, HAG GF (C-10/89, EU:C:1990:359, Rn. 18).

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
dejure.org Übersicht EuGH

Rechtsprechung
   EuGH, 07.03.1991 - C-10/90, Masgio   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1991,541
EuGH, 07.03.1991 - C-10/90, Masgio (https://dejure.org/1991,541)
EuGH, Entscheidung vom 07.03.1991 - C-10/90, Masgio (https://dejure.org/1991,541)
EuGH, Entscheidung vom 07. März 1991 - C-10/90, Masgio (https://dejure.org/1991,541)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1991,541) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (8)

  • lexetius.com
  • Judicialis

    EWGV 1408/71 Art. 3 Abs. 1; ; EWGVtr Art. 7; ; EWGVtr Art. 48; ; EWGVtr Art. 49; ; EWGVtr Art. 50; ; EWGVtr Art. 51; ; RKG § 75 Abs. 1; ; RKG § 76a Abs. 2 S. 1; ; RVO § 1278 Abs. 1

  • EU-Kommission PDF

    Masgio / Bundesknappschaft

    EWG-Vertrag, Artikel 7 und 48 bis 51; Verordnung Nr. 1408/71 des Rates, Artikel 3 Absatz 1
    Soziale Sicherheit der Wanderarbeitnehmer - Gleichbehandlung - Nationale Vorschrift, die das Zusammentreffen einer Altersrente mit einer Unfallrente einschränkt - Anwendungsmodalitäten, die eine Benachteiligung der Arbeitnehmer bewirken, die ihre Tätigkeit in mehreren ...

  • EU-Kommission

    Masgio / Bundesknappschaft

  • Wolters Kluwer

    Allgemeines Verbot der Diskriminierung auf Grund der Staatsangehörigkeit; Abschaffung jeder auf der Staatsangehörigkeit beruhenden unterschiedlichen Behandlung der Arbeitnehmer der Mitgliedstaaten in Bezug auf Beschäftigung, Entlohnung und sonstige Arbeitsbedingungen als ...

  • Deutsche Rentenversicherung
  • rechtsportal.de

    Soziale Sicherheit der Wanderarbeitnehmer - Gleichbehandlung - Nationale Vorschrift, die das Zusammentreffen einer Altersrente mit einer Unfallrente einschränkt - Anwendungsmodalitäten, die eine Benachteiligung der Arbeitnehmer bewirken, die ihre Tätigkeit in mehreren ...

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Sonstiges

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)

    Soziale Sicherheit der Wanderarbeitnehmer - Nationale Antikumulierungsvorschriften - Gleichbehandlung - Auslegung der Artikel 7 und 48 bis 51 EWG-Vertrag sowie des Artikels 3 der Verordnung (EWG) Nr. 1408/71.

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA 1991, 446 (Ls.)
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (42)Zitiert selbst (10)

  • EuGH, 21.10.1975 - 24/75

    Petroni / ONTPS

    Auszug aus EuGH, 07.03.1991 - C-10/90
    18 So hat der Gerichtshof insbesondere entschieden (z. B. Urteil vom 21. Oktober 1975 in der Rechtssache 24/75, Petroni, Slg. 1975, 1149, Randnrn.
  • EuGH, 30.05.1989 - 305/87

    Kommission / Griechenland

    Auszug aus EuGH, 07.03.1991 - C-10/90
    12 Zur Beantwortung dieser Frage ist zunächst darauf hinzuweisen, daß nach der Rechtsprechung (Urteil vom 30. Mai 1989 in der Rechtssache 305/87, Kommission/Griechenland, Slg. 1989, 1461, Randnrn.
  • EuGH, 22.02.1990 - 228/88

    Bronzino / Kindergeldkasse

    Auszug aus EuGH, 07.03.1991 - C-10/90
    Ein solcher Verlust könnte nämlich den EG-Arbeitnehmer davon abhalten, von seinem Recht auf Freizuegigkeit Gebrauch zu machen, und würde somit die Freizuegigkeit beeinträchtigen (Urteile vom 22. Februar 1990 in der Rechtssache C-228/88, Bronzino, Randnr. 12, Slg. 1990, I-531, und in der Rechtssache C-12/89, Gatto, Randnr. 12, Slg. 1990, I-557).
  • EuGH, 22.02.1990 - C-12/89

    Gatto / Bundesanstalt für Arbeit

    Auszug aus EuGH, 07.03.1991 - C-10/90
    Ein solcher Verlust könnte nämlich den EG-Arbeitnehmer davon abhalten, von seinem Recht auf Freizuegigkeit Gebrauch zu machen, und würde somit die Freizuegigkeit beeinträchtigen (Urteile vom 22. Februar 1990 in der Rechtssache C-228/88, Bronzino, Randnr. 12, Slg. 1990, I-531, und in der Rechtssache C-12/89, Gatto, Randnr. 12, Slg. 1990, I-557).
  • EuGH, 12.10.1978 - 10/78

    Belbouab

    Auszug aus EuGH, 07.03.1991 - C-10/90
    16 Diese Bestimmungen sind im Lichte ihres Zwecks auszulegen; dieser besteht, insbesondere auf dem Gebiet der sozialen Sicherheit, in der Herstellung grösstmöglicher Freizuegigkeit der Wanderarbeitnehmer, die eine der Grundlagen der Gemeinschaft darstellt (so z. B. Urteil vom 12. Oktober 1978 in der Rechtssache 10/78, Belbouab, Slg. 1978, 1915, Randnr. 5; Urteil vom 25. Februar 1986 in der Rechtssache 284/84, Spruyt, Slg. 1986, 685, Randnr. 18; Urteil vom 2. Mai 1990 in der Rechtssache C-293/88, Winter-Lutzins, Slg. 1990, I-1623, Randnr. 13).
  • EuGH, 09.07.1980 - 807/79

    Gravina

    Auszug aus EuGH, 07.03.1991 - C-10/90
    11 und 13; Urteil vom 9. Juli 1980 in der Rechtssache 807/79, Gravina, Slg. 1980, 2205, Randnr. 6; Urteil vom 25. Februar 1986 in der Rechtssache Spruyt, a. a. O., Randnr. 19; Urteil vom 2. Mai 1990 in der Rechtssache Winter-Lutzins, a. a. O., Randnr. 14), daß der Zweck der Artikel 48 bis 51 verfehlt würde, wenn Wanderarbeitnehmer, die von ihrem Recht auf Freizuegigkeit Gebrauch gemacht haben, Vergünstigungen der sozialen Sicherheit verlören, die ihnen die Rechtsvorschriften eines Mitgliedstaats sichern.
  • EuGH, 25.02.1986 - 284/84

    Spruyt / Sociale Verzekeringsbank

    Auszug aus EuGH, 07.03.1991 - C-10/90
    16 Diese Bestimmungen sind im Lichte ihres Zwecks auszulegen; dieser besteht, insbesondere auf dem Gebiet der sozialen Sicherheit, in der Herstellung grösstmöglicher Freizuegigkeit der Wanderarbeitnehmer, die eine der Grundlagen der Gemeinschaft darstellt (so z. B. Urteil vom 12. Oktober 1978 in der Rechtssache 10/78, Belbouab, Slg. 1978, 1915, Randnr. 5; Urteil vom 25. Februar 1986 in der Rechtssache 284/84, Spruyt, Slg. 1986, 685, Randnr. 18; Urteil vom 2. Mai 1990 in der Rechtssache C-293/88, Winter-Lutzins, Slg. 1990, I-1623, Randnr. 13).
  • EuGH, 02.05.1990 - 293/88

    Winter-Lutzins / Bestuur van de Sociale Verzekeringsbank

    Auszug aus EuGH, 07.03.1991 - C-10/90
    16 Diese Bestimmungen sind im Lichte ihres Zwecks auszulegen; dieser besteht, insbesondere auf dem Gebiet der sozialen Sicherheit, in der Herstellung grösstmöglicher Freizuegigkeit der Wanderarbeitnehmer, die eine der Grundlagen der Gemeinschaft darstellt (so z. B. Urteil vom 12. Oktober 1978 in der Rechtssache 10/78, Belbouab, Slg. 1978, 1915, Randnr. 5; Urteil vom 25. Februar 1986 in der Rechtssache 284/84, Spruyt, Slg. 1986, 685, Randnr. 18; Urteil vom 2. Mai 1990 in der Rechtssache C-293/88, Winter-Lutzins, Slg. 1990, I-1623, Randnr. 13).
  • EuGH, 05.05.1977 - 104/76

    Jansen

    Auszug aus EuGH, 07.03.1991 - C-10/90
    17 In diesem Zusammenhang hat der Gerichtshof bereits festgestellt, daß die Artikel 48 bis 51 EWG-Vertrag sowie die zu ihrer Durchführung erlassenen gemeinschaftsrechtlichen Vorschriften, insbesondere die Verordnung Nr. 1408/71, bezwecken, zu verhindern, daß ein Arbeitnehmer, der von seinem Recht auf Freizuegigkeit Gebrauch gemacht hat und in mehr als einem Mitgliedstaat beschäftigt war, schlechter gestellt wird als ein Arbeitnehmer, der seine gesamte berufliche Laufbahn in einem einzigen Mitgliedstaat zurückgelegt hat (in diesem Sinne die Urteile vom 5. Mai 1977 in der Rechtssache 104/76, Jansen, Slg. 1977, 829, Randnr. 12, und vom 10. März 1983 in der Rechtssache 232/82, Baccini, Slg. 1983, 583, Randnr. 17).
  • EuGH, 10.03.1983 - 232/82

    Baccini

    Auszug aus EuGH, 07.03.1991 - C-10/90
    17 In diesem Zusammenhang hat der Gerichtshof bereits festgestellt, daß die Artikel 48 bis 51 EWG-Vertrag sowie die zu ihrer Durchführung erlassenen gemeinschaftsrechtlichen Vorschriften, insbesondere die Verordnung Nr. 1408/71, bezwecken, zu verhindern, daß ein Arbeitnehmer, der von seinem Recht auf Freizuegigkeit Gebrauch gemacht hat und in mehr als einem Mitgliedstaat beschäftigt war, schlechter gestellt wird als ein Arbeitnehmer, der seine gesamte berufliche Laufbahn in einem einzigen Mitgliedstaat zurückgelegt hat (in diesem Sinne die Urteile vom 5. Mai 1977 in der Rechtssache 104/76, Jansen, Slg. 1977, 829, Randnr. 12, und vom 10. März 1983 in der Rechtssache 232/82, Baccini, Slg. 1983, 583, Randnr. 17).
  • EuGH, 15.12.1995 - C-415/93

    Union royale belge des sociétés de football association u.a. / Bosman u.a.

    96 Bestimmungen, die einen Staatsangehörigen eines Mitgliedstaats daran hindern oder davon abhalten, sein Herkunftsland zu verlassen, um von seinem Recht auf Freizuegigkeit Gebrauch zu machen, stellen daher Beeinträchtigungen dieser Freiheit dar, auch wenn sie unabhängig von der Staatsangehörigkeit der betroffenen Arbeitnehmer Anwendung finden (vgl. auch Urteil vom 7. März 1991 in der Rechtssache C-10/90, Masgio, Slg. 1991, I-1119, Randnrn.
  • EuGH, 27.01.2000 - C-190/98

    EIN ARBEITNEHMER, DER DEN ARBEITSVERTRAG KÜNDIGT, KANN NICHT UNTER BERUFUNG AUF …

    Abschließend führt das Oberlandesgericht Linz aus, die Tragweite des Urteils Bosman für das Arbeitsrecht im allgemeinen sei insbesondere deshalb nicht klar erkennbar, weil der Gerichtshof darin weitreichende - auch nichtwirtschaftliche - Rechtfertigungsgründe anerkenne, aber zugleich auf die sehr allgemeinen Formulierungen in den Urteilen vom 7. März 1991 in der Rechtssache C-10/90 (Masgio, Slg. 1991, I-1119) und vom 31. März 1993 in der Rechtssache C-19/92 (Kraus, Slg. 1993, I-1663) verweise.
  • EuGH, 30.06.2011 - C-388/09

    da Silva Martins - Vorabentscheidungsersuchen - Soziale Sicherheit - Verordnung …

    Rn. 76 Ferner ergibt sich aus der Rechtsprechung, dass mit den Art. 45 AEUV bis 48 AEUV ebenso wie mit der zu ihrer Durchführung erlassenen Verordnung Nr. 1408/71 insbesondere verhindert werden soll, dass ein Arbeitnehmer, der von seinem Recht auf Freizügigkeit Gebrauch gemacht hat und in mehr als einem Mitgliedstaat beschäftigt war, ohne objektiven Grund schlechter gestellt wird als ein Arbeitnehmer, der seine gesamte berufliche Laufbahn in einem einzigen Mitgliedstaat zurückgelegt hat (vgl. in diesem Sinne u. a. Urteile vom 5. Mai 1977, Jansen, 104/76, Slg. 1977, 829, Randnr. 12, vom 7. März 1991, Masgio, C-10/90, Slg. 1991, I-1119, Randnrn.
  • EuGH, 10.12.1991 - C-179/90

    Merci Convenzionali Porto di Genova / Siderurgica Gabrielli

    12 und 13, und Urteil vom 7. März 1991 in der Rechtssache C-10/90, Masgio, Slg. 1991, I-1119, Randnr. 12).
  • BFH, 21.10.2010 - III R 5/09

    EuGH-Vorlage zur Kindergeldberechtigung von polnischen Staatsangehörigen, die als …

    Danach sollen die Art. 39 bis 42 EG (jetzt: Art. 45 bis 48 AEUV) sowie die zu ihrer Durchführung erlassenen gemeinschaftsrechtlichen Vorschriften wie insbesondere die VO Nr. 1408/71 verhindern, dass ein Arbeitnehmer von seinem Recht auf Freizügigkeit deshalb keinen Gebrauch macht, weil er dadurch Nachteile erleidet (z.B. EuGH-Urteile vom 21. Oktober 1975 C-24/75, Petroni, Slg. 1975, 1149 Rz 11 ff.; vom 7. März 1991 C-10/90, Masgio, Slg. 1991, I-1119 Rz 17 f.; vom 7. Mai 1998 C-113/96, Gomez Rodriguez, Slg. 1998, I-2461 Rz 22 ff.; vom 9. November 2006 C-205/05, Nemec, Slg. 2006, I-10745 Rz 37 ff.).
  • EuGH, 12.12.2002 - C-385/00

    de Groot - "Freizügigkeit der Arbeitnehmer - Doppelbesteuerungsabkommen - …

    Vorschriften, die einen Staatsangehörigen eines Mitgliedstaats daran hindern oder davon abhalten, sein Herkunftsland zu verlassen, um von seinem Recht auf Freizügigkeit Gebrauch zu machen, stellen daher eine Beschränkung dieser Freiheit dar, auch wenn sie unabhängig von der Staatsangehörigkeit der betroffenen Arbeitnehmer Anwendung finden (Urteile vom 7. März 1991 in der Rechtssache C-10/90, Masgio, Slg. 1991, I-1119, Randnrn.
  • BSG, 13.05.1998 - B 8 KN 17/96 R

    KVdR - Beitragsbemessung - Beitrag von französischer Zusatzrente - ARCOM

    § 237 SGB V in der maßgeblichen Auslegung unter Berücksichtigung des sog Bruttoprinzips (dazu unten 2.) ist - obwohl die Bestimmung unabhängig von der Staatsangehörigkeit der betroffenen Versicherten Anwendung findet - geeignet, Wanderarbeitnehmer im Bereich der sozialen Sicherheit gegenüber Arbeitnehmern zu benachteiligen, die nur in einem Mitgliedsstaat beschäftigt waren (vgl EuGH vom 7. März 1991 - C-10/90 -, SozR 3-6050 Art. 3 Nr. 1); dies folgt schon daraus, daß diese Vorschrift über ihren Satz 2 auch auf § 229 Abs. 1 Satz 2 SGB V Bezug nimmt, wonach Zusatzrenten selbst dann als beitragspflichtige Einnahmen gelten, wenn sie aus dem Ausland bezogen werden.

    a) Das in Art. 6 EGVtr niedergelegte allgemeine Verbot der Diskriminierung aufgrund der Staatsangehörigkeit ist für Arbeitnehmer durch die Art. 48 bis 51 EGV sowie die aufgrund dieser Bestimmungen erlassenen Rechtsakte der Gemeinschaftsorgane, insbesondere die EWGV 1408/71, umgesetzt und konkretisiert worden (vgl dazu EuGH vom 7. März 1991 - C-10/90 - aaO S 3 f).

    Dabei begegnet es keinen Bedenken, den aus dem Erwerbsleben ausgeschiedenen Kläger als Arbeitnehmer iS der Bestimmungen des EGVtr und der EWGV 1408/71 anzusehen (…EuGH vom 31. Mai 1979, Rs 182/78, Slg 1979, 1977, 1993 RdNr 4, SozR 6050 Art. 22 Nr. 4 zur für die ganze EWGV 1408/71 gültigen Definition in Art. 1 Buchst a; die Anwendbarkeit auf Rentner stillschweigend voraussetzend EuGH vom 7. März 1991 - C 10/90 - aaO).

    Eine unmittelbare oder mittelbare (EuGH vom 2. August 1993 - C-259/91 ua -, Allué, Slg I-4309, 4333 RdNr 11, unter Bezugnahme auf Urteil vom 15. Januar 1986, Rs 41/84, Pinna, Slg 1986, 1 ) Diskriminierung des Klägers unter Verletzung der bezeichneten Bestimmungen des EGVtr und der EWGV 1408/71 wäre dann zu verneinen, wenn eine diskriminierende Vorschrift durch objektive, von der Staatsangehörigkeit des betroffenen Arbeitnehmers unabhängige Erwägungen gerechtfertigt ist und diese in einem angemessenen Verhältnis zu deren Zweck stehen (EuGH vom 23. Mai 1996, - C-237/94 -, Slg 1996, I-2617, 2638, RdNr 19; es gelten nur Gründe der öffentlichen Ordnung, Sicherheit und Gesundheit gem Art. 48 Abs. 3 EGV: EuGH vom 7. März 1991 - C-10/90 - Masgio, SozR 3-6050 Art. 3 Nr. 1 S 5).

  • LSG Hessen, 26.04.2023 - L 6 AS 600/20

    Anspruch rumänischer Staatsangehöriger auf Leistungen der Grundsicherung für …

    Mit Art. 45 AEUV solle insofern nach der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs insbesondere verhindert werden, dass ein Arbeitnehmer, der von seinem Recht auf Freizügigkeit Gebrauch gemacht habe, ohne objektiven Grund schlechter gestellt werde als ein Arbeitnehmer, der seine gesamte berufliche Laufbahn in einem einzigen Mitgliedstaat zurückgelegt habe (vgl. EuGH, Urteil vom 7. März 1991 - C-10/90 - Masgio, EU:C:1991:107, Rn. 17, EuGH…, Urteil vom 21. Januar 2016 - C-515/14 - Kommission/Zypern, EU:C:2016:30, Rn. 42, EuGH…, Urteil vom 7. März 2018 - C-651/16 - DW, EU:C:2018:162, Rn. 23; EuGH…, Urteil vom 12. Mai 2021 - C-27/20, juris, Rn. 32).
  • EuGH, 26.01.1999 - C-18/95

    Terhoeve - Freizügigkeit der Arbeitnehmer - Kombinierte Veranlagung der …

    Bestimmungen, die einen Staatsangehörigen eines Mitgliedstaats daran hindern oder davon abhalten, sein Herkunftsland zu verlassen, um von seinem Recht auf Freizügigkeit Gebrauch zu machen, stellen daher Beeinträchtigungen dieser Freiheit dar, auch wenn sie unabhängig von der Staatsangehörigkeit der betroffenen Arbeitnehmer Anwendung finden (Urteil vom 7. März 1991 in der Rechtssache C-10/90, Masgio, Slg. 1991, I-1119, Randnrn.
  • EuGH, 15.06.2000 - C-302/98

    Sehrer - "Freizügigkeit der Arbeitnehmer - Soziale Sicherheit - Von einem …

    Insbesondere in Anbetracht des Urteils vom 7. März 1991 in der Rechtssache C-10/90 (Masgio, Slg. 1991, I-1119) bezweifelt das Bundessozialgericht jedoch, ob sich ein System mit dem Gemeinschaftsrecht vereinbaren läßt, bei dem ein im Ruhestand befindlicher Arbeitnehmer bezüglich seiner Zusatzrente nur deshalb einer doppelten Beitragspflicht für die Krankenversicherung unterliegt, weil er diese Rente aus einem anderen Mitgliedstaat bezieht.

    Bestimmungen, die einen Staatsangehörigen eines Mitgliedstaats daran hindern oder davon abhalten, sein Herkunftsland zu verlassen, um von seinem Recht auf Freizügigkeit Gebrauch zu machen, stellen daher Beeinträchtigungen dieser Freiheit dar, auch wenn sie unabhängig von der Staatsangehörigkeit der betroffenen Arbeitnehmer Anwendung finden (Urteile Masgio, Randnrn.

  • Generalanwalt beim EuGH, 07.09.1999 - C-34/98

    Kommission / Frankreich

  • BSG, 24.04.1997 - 13 RJ 33/96

    Bezug einer französischen Invaliditätsrente, Berufs- oder Erwerbsunfähigkeit

  • Generalanwalt beim EuGH, 29.09.1998 - C-90/97

    Robin Swaddling gegen Adjudication Officer. - Soziale Sicherheit - …

  • Generalanwalt beim EuGH, 04.05.1999 - C-262/97

    Engelbrecht

  • EuGH, 03.03.2011 - C-440/09

    Tomaszewska - Soziale Sicherheit der Wanderarbeitnehmer - Art. 45 Abs. 1 der …

  • Generalanwalt beim EuGH, 22.11.2001 - C-290/00

    Duchon

  • EuGH, 07.03.2018 - C-651/16

    DW - Vorlage zur Vorabentscheidung - Soziale Sicherheit - Mutterschaftsgeld - …

  • EuGH, 04.10.1991 - 349/87

    Paraschi / Landesversicherungsanstalt Württemberg

  • Generalanwalt beim EuGH, 23.05.2019 - C-703/17

    Krah - Vorlage zur Vorabentscheidung - Freizügigkeit der Arbeitnehmer - Senior …

  • Generalanwalt beim EuGH, 28.06.2007 - C-212/06

    Gouvernement de la Communauté française und Gouvernement wallon - Freizügigkeit - …

  • BSG, 24.06.1993 - 11 RAr 11/92

    Saisonarbeit - Leistungsanspruch

  • LSG Hessen, 01.10.2021 - L 6 AS 403/21

    SGB II

  • BSG, 16.06.1994 - 13 RJ 31/93

    Anspruch auf eine Vormerkung von Pflichtbeitragszeiten wegen Kindererziehung - …

  • Generalanwalt beim EuGH, 30.09.2009 - C-546/07

    Kommission / Deutschland - Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Verstoß …

  • EuGH, 12.05.2021 - C-27/20

    CAF - Vorlage zur Vorabentscheidung - Freizügigkeit der Arbeitnehmer - …

  • Generalanwalt beim EuGH, 11.11.2010 - C-379/09

    Casteels - Art. 45 AEUV und 48 AEUV - Freizügigkeit der Arbeitnehmer - Soziale …

  • Generalanwalt beim EuGH, 30.04.1998 - C-18/95

    F.C. Terhoeve gegen Inspecteur van de Belastingdienst Particulieren/Ondernemingen …

  • Generalanwalt beim EuGH, 09.02.1994 - C-18/93

    Corsica Ferries Italia Srl gegen Corpo dei piloti del porto di Genova. - Pflicht …

  • Generalanwalt beim EuGH, 20.06.2002 - C-385/00

    de Groot

  • Generalanwalt beim EuGH, 06.03.2003 - C-209/01

    Schilling und Fleck-Schilling

  • Generalanwalt beim EuGH, 11.07.2019 - C-398/18

    Bocero Torrico - Vorlage zur Vorabentscheidung - Soziale Sicherheit der …

  • Generalanwalt beim EuGH, 13.04.2000 - C-135/99

    Elsen

  • EuGH, 04.07.1991 - C-213/90

    ASTI / Chambre des employés privés

  • Generalanwalt beim EuGH, 02.02.1999 - C-360/97

    Herman Nijhuis gegen Bestuur van het Landelijk instituut sociale verzekeringen.

  • Generalanwalt beim EuGH, 08.02.2000 - C-302/98

    Sehrer

  • EuGH, 15.10.1991 - C-302/90

    CAAMI und INAMI / Faux

  • Generalanwalt beim EuGH, 17.02.2000 - C-124/99

    Borawitz

  • Generalanwalt beim EuGH, 07.09.1999 - C-169/98

    Kommission / Frankreich

  • Generalanwalt beim EuGH, 05.11.1991 - C-332/90

    Volker Steen gegen Deutsche Bundespost. - Auf einen Mitgliedstaat beschränkter, …

  • Generalanwalt beim EuGH, 16.02.1993 - C-45/92

    Vito Canio Lepore und Nicolantonio Scamuffa gegen Office national des pensions. - …

  • Generalanwalt beim EuGH, 14.01.1993 - C-165/91

    Simon J. M. van Munster gegen Rijksdienst voor Pensioenen. - Soziale Sicherheit - …

  • Generalanwalt beim EuGH, 08.05.1991 - C-213/90

    Association de soutien aux travailleurs immigres (ASTI) gegen Chambre des …

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
dejure.org Übersicht EuGH

Rechtsprechung
   Generalanwalt beim EuGH, 15.01.1991 - C-10/90   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1991,21160
Generalanwalt beim EuGH, 15.01.1991 - C-10/90 (https://dejure.org/1991,21160)
Generalanwalt beim EuGH, Entscheidung vom 15.01.1991 - C-10/90 (https://dejure.org/1991,21160)
Generalanwalt beim EuGH, Entscheidung vom 15. Januar 1991 - C-10/90 (https://dejure.org/1991,21160)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1991,21160) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichung

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ...Zitiert selbst (7)

  • EuGH, 15.01.1986 - 41/84

    Pinna / Caisse d'allocations familiales de la Savoie

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 15.01.1991 - C-10/90
    (6) Beispiele: Urteil vom 15. Januar 1986 in der Rechtssache 41/84, Pinna, Slg. 1986, 1; Urteil vom 7. Juni 1988 in der Rechtssache 20/85, Roviello, Slg. 1988, 2805.

    (7) Rechtssache 41/84, a. a. O., Randnr. 24.

    (9) Rechtssache 41/84, a. a. O., Randnr. 23.

  • EuGH, 07.06.1988 - 20/85

    Roviello / Landesversicherungsanstalt Schwaben

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 15.01.1991 - C-10/90
    (6) Beispiele: Urteil vom 15. Januar 1986 in der Rechtssache 41/84, Pinna, Slg. 1986, 1; Urteil vom 7. Juni 1988 in der Rechtssache 20/85, Roviello, Slg. 1988, 2805.

    (11) Rechtssache 20/85, Roviello, a. a. O., Randrn.

  • EuGH, 12.07.1979 - 237/78

    Toia

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 15.01.1991 - C-10/90
    (10) Rechtssache 237/78, Slg. 1979, 2645, Randnr. 12.

    (12) Rechtssache 237/78, a. a. O., Randnr. 14.

  • EuGH, 21.10.1975 - 24/75

    Petroni / ONTPS

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 15.01.1991 - C-10/90
    (4) Urteil vom 5. Juli 1967 in der Rechtssache 1/67, Ciechelski, Slg. 1967, 239, 250; Urteil vom 21. Oktober 1975 in der Rechtssache 24/75, Petroni, Slg. 1975, 1149, Randnr. 11.
  • EuGH, 14.07.1977 - 8/77

    Sagulo u.a.

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 15.01.1991 - C-10/90
    (3) Rechtssache 8/77, Slg. 1977, 1495, Randnr. 11.
  • EuGH, 16.12.1976 - 63/76

    Inzirillo / Caisse allocations familiales Lyon

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 15.01.1991 - C-10/90
    (8) Urteil vom 16. Dezember 1976 in der Rechtssache 63/76, Inzirillo, Slg. 1976, 2057, Randnr. 14.
  • EuGH, 05.07.1967 - 1/67

    Ciechelsky / Caisse regionale de sécurité sociale du Centre

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 15.01.1991 - C-10/90
    (4) Urteil vom 5. Juli 1967 in der Rechtssache 1/67, Ciechelski, Slg. 1967, 239, 250; Urteil vom 21. Oktober 1975 in der Rechtssache 24/75, Petroni, Slg. 1975, 1149, Randnr. 11.
  • Generalanwalt beim EuGH, 17.12.1998 - C-262/96

    Sürül

    Vgl. auch die Schlußanträge von Generalanwalt Darmon vom 15. Januar 1991 in der Rechtssache C-10/90 (Masgio, Slg. 1991, I-1119, 1130, Nr. 10).

    Vgl. u. a. Urteil vom 7. März 1991 in der Rechtssache C-10/90 (Masgio, Slg. 1991, I-1119, Randnrn.

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
dejure.org Übersicht Generalanwalt beim EuGH
dejure.org nutzen ohne Ablenkung
Werbung abschalten. Jetzt buchen! Keine automatische Verlängerung.
Info zum PUR-Angebot
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht