Rechtsprechung
| EuGH, 17.10.1990 - C-10/89 |
Volltextveröffentlichungen (8)
- lexetius.com
- Judicialis
EWGV Art. 30; ; EWGV Art. 36; ; EWGV Art. 177; ; EWGV Art. 222
- EU-Kommission
CNL-SUCAL / HAG
EWG-Vertrag, Artikel 30 und 36
Freier Warenverkehr - Gewerbliches und kommerzielles Eigentum - Warenzeichenrecht - Gleichartige Erzeugnisse, die in verschiedenen Mitgliedstaaten durch gleiche oder verwechslungsfähige Warenzeichen geschützt sind, die zwei miteinander in keinerlei Beziehung stehenden ...
- EU-Kommission
CNL-SUCAL / HAG
- Wolters Kluwer
Gewerbliches und kommerzielles Eigentum ; Kaffee HAG; Geschützte Warenzeichen von gleichartigen Erzeugnissen in verschiedenen Mitgliedstaaten ; Einspruch des Warenzeicheninhabers in einem Mitgliedstaat gegen die Einfuhr des von dem anderen Unternehmen unter seinem ...
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Freier Warenverkehr - Gewerbliches und kommerzielles Eigentum - Warenzeichenrecht - Gleichartige Erzeugnisse, die in verschiedenen Mitgliedstaaten durch gleiche oder verwechslungsfähige Warenzeichen geschützt sind, die zwei miteinander in keinerlei Beziehung stehenden ...
- rechtsportal.de
Freier Warenverkehr - Gewerbliches und kommerzielles Eigentum - Warenzeichenrecht - Gleichartige Erzeugnisse, die in verschiedenen Mitgliedstaaten durch gleiche oder verwechslungsfähige Warenzeichen geschützt sind, die zwei miteinander in keinerlei Beziehung stehenden ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Sonstiges
- Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)
Freier Warenverkehr - Warenzeichenrecht.
Verfahrensgang
Papierfundstellen
- NJW 1991, 626
- GRUR Int. 1990, 960
- DB 1990, 2521
Wird zitiert von ... (74) Zitiert selbst (6)
- EuGH, 23.05.1978 - 102/77
Hoffman-La Roche / Centrafarm
Auszug aus EuGH, 17.10.1990 - C-10/89
Für die Bestimmung der genauen Reichweite dieses ausschließlichen Rechts des Warenzeicheninhabers ist die Hauptfunktion des Warenzeichens zu berücksichtigen, die darin besteht, dem Verbraucher oder Endabnehmer die Ursprungsidentität des gekennzeichneten Erzeugnisses zu garantieren, indem sie ihm ermöglicht, dieses Erzeugnis ohne Verwechslungsgefahr von Erzeugnissen anderer Herkunft zu unterscheiden ( siehe insbesondere Urteile vom 23. Mai 1978 in der Rechtssache 102/77, Hoffmann-La Roche/Centrafarm, Slg. 1978, 1139, Randnr. 7, und vom 10. Oktober 1978 in der Rechtssache 3/78, Centrafarm/American Home Products Corporation, Slg. 1978, 1823, Randnrn. - EuGH, 08.06.1971 - 78/70
Deutsche Grammophon / Metro SB
Auszug aus EuGH, 17.10.1990 - C-10/89
12 Nach ständiger Rechtsprechung lässt Artikel 36 Ausnahmen von dem fundamentalen Grundsatz des freien Warenverkehrs innerhalb des Gemeinsamen Marktes nur insoweit zu, als diese Ausnahmen zur Wahrung der Rechte gerechtfertigt sind, die den spezifischen Gegenstand dieses Eigentums ausmachen; der Inhaber eines gewerblichen Schutzrechts, das nach den Rechtsvorschriften eines Mitgliedstaats geschützt ist, kann sich folglich auf diese Vorschriften nicht berufen, um sich der Einfuhr oder dem Vertrieb eines Erzeugnisses zu widersetzen, das auf dem Markt eines anderen Mitgliedstaats von ihm selbst, mit seiner Zustimmung oder von einer rechtlich oder wirtschaftlich von ihm abhängigen Person rechtmässig in den Verkehr gebracht worden ist ( siehe insbesondere Urteile vom 8. Juni 1971 in der Rechtssache 78/70, Deutsche Grammophon Metro, Slg. 1971, 487; vom 31. Oktober 1974 in der Rechtssache 16/74, Centrafarm/Winthrop, Slg. 1974, 1183, und vom 9. Juli 1985 in der Rechtssache 19/84, Pharmon/Hoechst, Slg. 1985, 2281 ). - EuGH, 31.10.1974 - 16/74
Centrafarm BV u.a. / Winthorp BV
Auszug aus EuGH, 17.10.1990 - C-10/89
12 Nach ständiger Rechtsprechung lässt Artikel 36 Ausnahmen von dem fundamentalen Grundsatz des freien Warenverkehrs innerhalb des Gemeinsamen Marktes nur insoweit zu, als diese Ausnahmen zur Wahrung der Rechte gerechtfertigt sind, die den spezifischen Gegenstand dieses Eigentums ausmachen; der Inhaber eines gewerblichen Schutzrechts, das nach den Rechtsvorschriften eines Mitgliedstaats geschützt ist, kann sich folglich auf diese Vorschriften nicht berufen, um sich der Einfuhr oder dem Vertrieb eines Erzeugnisses zu widersetzen, das auf dem Markt eines anderen Mitgliedstaats von ihm selbst, mit seiner Zustimmung oder von einer rechtlich oder wirtschaftlich von ihm abhängigen Person rechtmässig in den Verkehr gebracht worden ist ( siehe insbesondere Urteile vom 8. Juni 1971 in der Rechtssache 78/70, Deutsche Grammophon Metro, Slg. 1971, 487; vom 31. Oktober 1974 in der Rechtssache 16/74, Centrafarm/Winthrop, Slg. 1974, 1183, und vom 9. Juli 1985 in der Rechtssache 19/84, Pharmon/Hoechst, Slg. 1985, 2281 ).
- EuGH, 03.07.1974 - 192/73
Van Zuylen / Hag AG
Auszug aus EuGH, 17.10.1990 - C-10/89
10 Unter Berücksichtigung der Ausführungen im Vorlagebeschluß und der Erörterungen vor dem Gerichtshof über die Bedeutung des Urteils des Gerichtshofes vom 3. Juli 1974 in der Rechtssache 192/73 ( Van Zuylen/HAG, Slg. 1974, 731 ) für die Beantwortung der Frage des vorlegenden Gerichts ist zunächst festzustellen, daß der Gerichtshof es für erforderlich hält, die in jenem Urteil vorgenommene Auslegung im Lichte der Rechtsprechung zu überprüfen, die inzwischen zur Frage des Verhältnisses zwischen dem gewerblichen und kommerziellen Eigentum und den allgemeinen Bestimmungen des Vertrages, insbesondere im Bereich des freien Warenverkehrs, ergangen ist. - EuGH, 09.07.1985 - 19/84
Pharmon / Hoechst
Auszug aus EuGH, 17.10.1990 - C-10/89
12 Nach ständiger Rechtsprechung lässt Artikel 36 Ausnahmen von dem fundamentalen Grundsatz des freien Warenverkehrs innerhalb des Gemeinsamen Marktes nur insoweit zu, als diese Ausnahmen zur Wahrung der Rechte gerechtfertigt sind, die den spezifischen Gegenstand dieses Eigentums ausmachen; der Inhaber eines gewerblichen Schutzrechts, das nach den Rechtsvorschriften eines Mitgliedstaats geschützt ist, kann sich folglich auf diese Vorschriften nicht berufen, um sich der Einfuhr oder dem Vertrieb eines Erzeugnisses zu widersetzen, das auf dem Markt eines anderen Mitgliedstaats von ihm selbst, mit seiner Zustimmung oder von einer rechtlich oder wirtschaftlich von ihm abhängigen Person rechtmässig in den Verkehr gebracht worden ist ( siehe insbesondere Urteile vom 8. Juni 1971 in der Rechtssache 78/70, Deutsche Grammophon Metro, Slg. 1971, 487; vom 31. Oktober 1974 in der Rechtssache 16/74, Centrafarm/Winthrop, Slg. 1974, 1183, und vom 9. Juli 1985 in der Rechtssache 19/84, Pharmon/Hoechst, Slg. 1985, 2281 ). - EuGH, 10.10.1978 - 3/78
Centrafarm
Auszug aus EuGH, 17.10.1990 - C-10/89
Für die Bestimmung der genauen Reichweite dieses ausschließlichen Rechts des Warenzeicheninhabers ist die Hauptfunktion des Warenzeichens zu berücksichtigen, die darin besteht, dem Verbraucher oder Endabnehmer die Ursprungsidentität des gekennzeichneten Erzeugnisses zu garantieren, indem sie ihm ermöglicht, dieses Erzeugnis ohne Verwechslungsgefahr von Erzeugnissen anderer Herkunft zu unterscheiden ( siehe insbesondere Urteile vom 23. Mai 1978 in der Rechtssache 102/77, Hoffmann-La Roche/Centrafarm, Slg. 1978, 1139, Randnr. 7, und vom 10. Oktober 1978 in der Rechtssache 3/78, Centrafarm/American Home Products Corporation, Slg. 1978, 1823, Randnrn.
- EuGH, 29.09.1998 - C-39/97
Canon Kabushiki Kaisha / Metro-Goldwyn-Mayer - Markenrecht - Verwechslungsgefahr …
Außerdem besteht nach ständiger Rechtsprechung die Hauptfunktion der Marke darin, dem Verbraucher oder Endabnehmer die Ursprungsidentität der gekennzeichneten Ware oder Dienstleistung zu garantieren, indem sie ihm ermöglicht, diese Ware oder Dienstleistung ohne Verwechslungsgefahr von Waren oder Dienstleistungen anderer Herkunft zu unterscheiden; damit die Marke ihre Aufgabe als wesentlicher Bestandteil des Systems eines unverfälschten Wettbewerbs, das der Vertrag errichten will, erfüllen kann, muß sie die Gewähr bieten, daß alle Waren oder Dienstleistungen, die mit ihr versehen sind, unter der Kontrolle eines einzigen Unternehmens hergestellt oder erbracht worden sind, das für ihre Qualität verantwortlich gemacht werden kann (siehe u. a. Urteil vom 17. Oktober 1990 in der Rechtssache C-10/89, HAG II, Slg. 1990, I-3711, Randnrn. - EuGH, 12.11.2002 - C-206/01
DER INHABER EINER MARKE MUSS DEREN BENUTZUNG DURCH EINEN DRITTEN VERHINDERN …
In einem solchen System müssen die Unternehmen in der Lage sein, die Kunden durch die Qualität ihrer Waren oder ihrer Dienstleistungen an sich zu binden, was Kennzeichen voraussetzt, mit denen sich diese identifizieren lassen (vgl. u. a. Urteile vom 17. Oktober 1990 in der Rechtssache C-10/89, Hag GF, Slg. 1990, I-3711, Randnr. 13, und vom 4. Oktober 2001 in der Rechtssache C-517/99, Merz & Krell, Slg. 2001, I-6959, Randnr. 21). - Generalanwalt beim EuGH, 12.09.2017 - C-291/16
Generalanwalt Mengozzi präzisiert die Kriterien, die ausschlaggebend dafür sind, …
Rn. 42 Die vom Gerichtshof im Urteil vom 3. Juli 1974, Van Zuylen (192/73, EU:C:1974:72), vertretene Auffassung - die unter dem Blickwinkel der Wettbewerbsregeln durch das Urteil vom 18. Februar 1971, Sirena (…40/70, EU:C:1971:18, Rn. 11), vorweggenommen worden war und durch das Urteil vom 22. Juni 1976, Terrapin (Overseas) (…119/75, EU:C:1976:94, Rn. 6), bestätigt wurde{FN-VERWEIS:40} - wurde im Urteil vom 17. Oktober 1990, HAG GF (C-10/89, EU:C:1990:359), verworfen.Rn. 44 Die herkunftshinweisende Funktion der Marke wird im Urteil vom 17. Oktober 1990, HAG GF (C-10/89, EU:C:1990:359), das zentrale Element, anhand dessen der Umfang des Rechts aus der Marke sowie seine Grenzen zu beurteilen sind, während der Gerichtshof im Urteil vom 3. Juli 1974, Van Zuylen (192/73, EU:C:1974:72), dieser Funktion in seiner Begründung nur geringe Bedeutung zuerkannt hatte (siehe Nr. 41 der vorliegenden Schlussanträge).
Rn. 46 Der tatsächliche Kontext des Ausgangsverfahrens, das zu diesem Urteil führte, unterschied sich von demjenigen der Ausgangsverfahren, die zu den Urteilen vom 3. Juli 1974, Van Zuylen (192/73, EU:C:1974:72), und vom 17. Oktober 1990, HAG GF (C-10/89, EU:C:1990:359), führten, im Wesentlichen dadurch, dass die Aufspaltung der in Rede stehenden Marke nicht das Ergebnis eines hoheitlichen Rechtsakts, sondern einer freiwilligen Übertragung war, die im Rahmen eines Vergleichsverfahrens erfolgte.
Im Unterschied zu den Ausgangsverfahren, die zu den Urteilen vom 3. Juli 1974, Van Zuylen (192/73, EU:C:1974:72), und vom 17. Oktober 1990, HAG GF (C-10/89, EU:C:1990:359), führten, waren die betreffenden Waren nicht identisch mit den vom Inhaber der Marke in Deutschland hergestellten, sondern diesen nur ähnlich.
Rn. 50 Aufgrund dieser Erwägungen hat der Gerichtshof die gegenteiligen Argumente der Kommission und der importierenden Gesellschaft zurückgewiesen und die im Urteil vom 17. Oktober 1990, HAG GF (C-10/89, EU:C:1990:359), verankerte "Trennung der Märkte"{FN-VERWEIS:50} auf den Fall der freiwilligen Aufspaltung der Marke ausgedehnt.
Dieses Erfordernis, das in den Rn. 37 und 38 des Urteils vom 22. Juni 1994, 1HT Internationale Heiztechnik und Danzinger (C-9/93, EU:C:1994:261), sowie in Rn. 13 des Urteils vom 17. Oktober 1990, HAG GF (C-10/89, EU:C:1990:359), klar ausgedrückt wurde, knüpft an die Hauptfunktion der Marke als Hinweis auf die betriebliche Herkunft der damit versehenen Waren (oder Dienstleistungen) an.
Rn. 84 Erstens stellt dieser Standpunkt entgegen diesen Argumenten keine Infragestellung der Urteile vom 17. Oktober 1990, HAG GF (C-10/89, EU:C:1990:359), und vom 22. Juni 1994, 1HT Internationale Heiztechnik und Danzinger (C-9/93, EU:C:1994:261), dar.
Rn. 86 Dass der Erschöpfungsgrundsatz in einem solchen Fall zum Tragen kommt, steht nicht nur im Einklang mit den Urteilen vom 17. Oktober 1990, HAG GF (C-10/89, EU:C:1990:359), und vom 22. Juni 1994, 1HT Internationale Heiztechnik und Danzinger (C-9/93, EU:C:1994:261), sondern dient auch dem Ziel, das den Gerichtshof in diesen Urteilen geleitet hat, nämlich der Suche nach einem angemessenen Gleichgewicht zwischen den widerstreitenden Zielen des freien Warenverkehrs und dem Schutz der von der Marke gewährten Rechte.
{FN:41} Vgl. Urteil vom 17. Oktober 1990, HAG GF (C-10/89, EU:C:1990:359, Rn. 10).
{FN:42} Vgl. Urteil vom 17. Oktober 1990, HAG GF (C-10/89, EU:C:1990:359, Rn. 15).
{FN:43} Vgl. Urteil vom 17. Oktober 1990, HAG GF (C-10/89, EU:C:1990:359, Rn. 16).
{FN:44} Vgl. Urteil vom 17. Oktober 1990, HAG GF (C-10/89, EU:C:1990:359, Rn. 18).
{FN:56} Vgl. u. a. Urteile vom 9. Juli 1985, Pharmon (…19/84, EU:C:1985:304, Rn. 22), sowie vom 17. Oktober 1990, HAG GF (C-10/89, EU:C:1990:359, Rn. 12 und die dort angeführte Rechtsprechung).
{FN:61} Vgl. Urteil vom 17. Oktober 1990, HAG GF (C-10/89, EU:C:1990:359, Rn. 18).
- EuGH, 23.02.1999 - C-63/97
Markenrichtlinie - Nicht genehmigte Benutzung der Marke BMW in den Anzeigen einer …
Sie widerspricht damit dem spezifischen Gegenstand des Markenrechts, der nach der Rechtsprechung des Gerichtshofes u. a. darin besteht, den Inhaber vor Konkurrenten zu schützen, die die Stellung und den Ruf der Marke zu mißbrauchen suchen (u. a. Urteil vom 17. Oktober 1990 in der Rechtssache C-10/89, Hag II, Slg. 1990, I-3711, Randnr. 14).Ebenso wie Artikel 7 dient nämlich auch Artikel 6 der Richtlinie dazu, die grundsätzlichen Interessen des Markenschutzes einerseits und des freien Warenverkehrs sowie der Dienstleistungsfreiheit im Gemeinsamen Markt andererseits in der Weise in Einklang zu bringen, daß das Markenrecht seine Rolle als wesentlicher Teil eines Systems unverfälschten Wettbewerbs spielen kann, das der EG-Vertrag errichten und aufrechterhalten will (s. insbesondere Urteil Hag II, Randnr. 13).
- EuGH, 06.05.2003 - C-104/01
Libertel - "Marken - Rechtsangleichung - Richtlinie 89/104/EWG - Markenfähige …
Nach ständiger Rechtsprechung stellt das Markenrecht einen wesentlichen Bestandteil des Systems eines unverfälschten Wettbewerbs dar, das der EG-Vertrag schaffen und erhalten will (vgl. Urteile vom 17. Oktober 1990 in der Rechtssache C-10/89, HAG II, Slg. 1990, I-3711, Randnr. 13, und vom 23. Februar 1999 in der Rechtssache C-63/97, BMW, Slg. 1999, I-905, Randnr. 62). - EuGH, 11.07.1996 - C-427/93
Bristol-Myers Squibb u.a. / Paranova
7 bis 11, vom 17. Oktober 1990 in der Rechtssache C-10/89, HAG GF, Slg. 1990, I-3711, Randnr. 12, nachstehend: Urteil HAG II, und vom 22. Juni 1994 in der Rechtssache C-9/93, IHT Internationale Heiztechnik und Danziger, Slg. 1994, I-2789, Randnrn. - EuGH, 17.03.2005 - C-228/03
OHNE INHABER DER MARKE ZU SEIN, DARF EIN DRITTER DIESE BENUTZEN, UM AUF DIE …
In einem solchen System müssen die Unternehmen in der Lage sein, die Kunden durch die Qualität ihrer Waren oder ihrer Dienstleistungen an sich zu binden, was Kennzeichen voraussetzt, mit denen sich diese identifizieren lassen (vgl. u. a. Urteile vom 17. Oktober 1990 in der Rechtssache C-10/89, HAG GF, Slg. 1990, I-3711, Randnr. 13, vom 4. Oktober 2001 in der Rechtssache C-517/99, Merz & Krell, Slg. 2001, I-6959, Randnr. 21, und vom 12. November 2002 in der Rechtssache C-206/01, Arsenal Football Club, Slg. 2002, I-10273, Randnr. 47). - EuGH, 20.12.2017 - C-291/16
Die spanische Gesellschaft Schweppes kann sich der Einfuhr von …
Damit die Marke diese Aufgabe erfüllen kann, muss sie gewährleisten, dass alle mit ihr versehenen Waren unter der Kontrolle eines einzigen Unternehmens hergestellt wurden, dem sich die Verantwortung für ihre Qualität zuordnen lässt (Urteile vom 17. Oktober 1990, HAG GF, C-10/89, EU:C:1990:359, Rn. 13, …und vom 11. Juli 1996, Bristol-Myers Squibb u. a., C-427/93, C-429/93 und C-436/93, EU:C:1996:282, Rn. 43 und die dort angeführte Rechtsprechung).Um die genaue Reichweite dieses ausschließlichen Rechts des Markeninhabers zu bestimmen, ist die Hauptfunktion der Marke zu berücksichtigen, die darin besteht, dem Verbraucher oder Endabnehmer die Ursprungsidentität der gekennzeichneten Ware zu garantieren, indem sie es ihm ermöglicht, diese Ware ohne Verwechslungsgefahr von denen anderer Herkunft zu unterscheiden (Urteile vom 17. Oktober 1990, HAG GF, C-10/89, EU:C:1990:359, Rn. 14, …und vom 11. Juli 1996, Bristol-Myers Squibb u. a., C-427/93, C-429/93 und C-436/93, EU:C:1996:282, Rn. 44 und die dort angeführte Rechtsprechung).
Rn. 38 Die Hauptfunktion der Marke würde jedoch gefährdet, wenn der Inhaber sich einer ohne seine Zustimmung erfolgten Einfuhr einer identischen oder ähnlichen, mit einer identischen oder verwechslungsfähigen Marke versehenen und in einem anderen Mitgliedstaat durch einen Dritten, der keine wirtschaftliche Beziehung zum Markeninhaber hat, hergestellten und vertriebenen Ware nicht widersetzen dürfte (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 17. Oktober 1990, HAG GF, C-10/89, EU:C:1990:359, Rn. 15 und 16, …und vom 22. Juni 1994, 1HT Internationale Heiztechnik und Danzinger, C-9/93, EU:C:1994:261, Rn. 33 bis 37).
Rn. 39 Daran ändert auch die bloße Tatsache nichts, dass die Marke des Inhabers und die auf der Ware, deren Einfuhr der Inhaber verbieten lassen will, angebrachte Marke ursprünglich demselben Inhaber gehörten, unabhängig davon, ob die Aufspaltung der Marken auf einer Enteignung, also einer hoheitlichen Maßnahme, oder einer freiwilligen vertraglichen Übertragung beruht; jede dieser Marken muss aber, trotz ihres gemeinsamen Ursprungs, ab der Enteignung oder der Übertragung in ihrem jeweiligen räumlichen Rahmen unabhängig ihre Funktion erfüllt haben, die Herkunft der gekennzeichneten Waren aus nur einer Quelle zu garantieren (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 17. Oktober 1990, HAG GF, C-10/89, EU:C:1990:359, Rn. 17 und 18, …und vom 22. Juni 1994, 1HT Internationale Heiztechnik und Danzinger, C-9/93, EU:C:1994:261, Rn. 46 bis 48).
- Generalanwalt beim EuGH, 01.06.1994 - C-241/91
Radio Telefis Eireann (RTE) und Independent Television Publications Ltd (ITP) …
Vgl. hinsichtlich der Warenzeichen das Urteil des Gerichtshofes vom 17. Oktober 1990 in der Rechtssache C-10/89 (HAG GF, Slg. 1990,I-3711, Randnr. 13).( 22 ) Siehe namentlich Urteil des Gerichtshofes vom 17. Oktober 1990 in der Rechtssache C-10/89 (HAG GF, Slg. 1990, I-3711) und vgl. Schlußanträge des Generalanwalts Jacobs in derselben Rechtssache, Nr. 11.
( 28 ) Siehe namentlich Urteil des Gerichtshofes vom 17. Oktober 1990 in der Rechtssache C-10/89 (HAG GF, Slg. 1990, I-3711, Randnr. 14).
( 54 ) Siehe z. B. Urteile des Gerichtshofes vom 17. Oktober 1990 in der Rechtssache C-10/89 (HAG GF, Slg. 1990, I-3111, Randnr. 14), vom 17. Mai 1988 in der Rechtssache 158/86 (Warner Brothers, Slg. 1988, 2605, Randnr. 15), vom 9. Juli 1985 in der Rechtssache 1984 (Pharmon, Slg. 1985, 2281, Randnr. 26), vom 3. Dezember 1981 in der Rechtssache 1/81 (Pfizer, Slg. 1981, 2913, Randnrn. 7, 8 und 9), vom 14. Juli 1981 in der Rechtssache 187/80 (Merck, Slg. 1981, 2063, Randnr. 10), vom 10. Oktober 1978 in der Rechtssache 3/78 (Centrafarm, Slg. 1978, 1823, Randnr. 11) und vom 13. Mai 1978 in der Rechtssache 102/77 (Hoffmann-La Roche, Slg. 1978, 1139, Randnr. 7).
( 55 ) Siehe z. B. Randnr. 15 des Urteils HAG GF, Randnr. 23 des Urteils Pharmon, Randnrn.
( 56 ) Siehe z. B. Randnr. 16 des Urteils HAG GF, Randnr. 18 des Urteils Warner Brothers, Randnrn.
- BGH, 14.12.1999 - X ZR 61/98
Karate; Erschöpfung der Rechte aus einem Patent
Wenngleich nach der Rechtsprechung des EuGH der spezifische Gegenstand der Marke (vgl. dazu etwa: EuGH Slg. 1990, 3711, 3758 = GRUR Int. 1990, 960, 961 f. - HAG II;… Slg. 1996, 3457, 3532 = GRUR Int. 1996, 1144, 1148 - Bristol-Myers Squib) von dem spezifischen Gegenstand des Patents (vgl. dazu oben) zu unterscheiden ist, spricht auch der Wechsel von der internationalen zur nurmehr EU-weiten Erschöpfung im Markenrecht dagegen, im deutschen Patentrecht den Grundsatz der internationalen Erschöpfung zur Geltung zu bringen. - BGH, 02.06.2016 - I ZR 226/14
Vorabentscheidungsersuchen an den EuGH zur Auslegung der …
- Generalanwalt beim EuGH, 26.07.2017 - C-230/16
Nach Auffassung von Generalanwalt Wahl kann ein Anbieter von Luxuswaren seinen …
- EuGH, 11.07.1996 - C-71/94
Eurim-Pharm Arzneimittel / Beiersdorf u.a.
- Generalanwalt beim EuGH, 18.01.2001 - C-517/99
Merz & Krell
- EuGH, 11.11.1997 - C-349/95
Loendersloot
- EuGH, 22.06.1994 - C-9/93
IHT Internationale Heiztechnik / Ideal-Standard
- Generalanwalt beim EuGH, 06.11.2001 - C-273/00
Sieckmann
- EuGH, 12.10.1999 - C-379/97
Upjohn - "Markenrecht - Arzneimittel - Parallelimport - Ersetzung der Marke"
- Generalanwalt beim EuGH, 23.05.2007 - C-438/05
NACH DEM VORSCHLAG VON GENERALANWALT POIARES MADURO DÜRFEN GEWERKSCHAFTEN …
- BGH, 04.02.1993 - I ZR 42/91
Rechtsschutzbedürfnis für Klage auf Rücknahme einer Warenzeichenanmeldung - …
- OLG Düsseldorf, 15.10.2014 - U (Kart) 42/13
Kartellrechtswidrigkeit einer markenrechtlichen Abgrenzungsvereinbarung
- Generalanwalt beim EuGH, 03.02.2011 - C-403/08
Nach Ansicht von Generalanwältin Kokott verstoßen territoriale …
- Generalanwalt beim EuGH, 22.09.2009 - C-236/08
NACH AUFFASSUNG VON GENERALANWALT POIARES MADURO HAT GOOGLE KEINE MARKENRECHTE …
- EuG, 10.04.2003 - T-195/00
Travelex Global and Financial Services und Interpayment Services / Kommission
- EuG, 22.10.1997 - T-213/95
SCK und FNK / Kommission
- EuG, 10.07.1991 - T-69/89
Radio Telefis Eireann gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften. - …
- EuGH, 11.07.1996 - C-232/94
MPA Pharma / Rhône-Poulenc Pharma
- EuG, 15.11.2001 - T-151/01
Duales System Deutschland / Kommission - "Verfahren des vorläufigen Rechtschutzes …
- Generalanwalt beim EuGH, 31.01.2002 - C-363/99
Koninklijke KPN Nederland
- Generalanwalt beim EuGH, 13.11.2003 - C-371/02
Björnekulla Fruktindustrier
- EuG, 10.07.1991 - T-76/89
Independent Television Publications Ltd gegen Kommission der Europäischen …
- EuGH, 23.10.2003 - C-115/02
Rioglass und Transremar - "Freier Warenverkehr - Maßnahmen gleicher Wirkung - …
- Generalanwalt beim EuGH, 16.09.2021 - C-251/20
Gtflix Tv - Vorlage zur Vorabentscheidung - Justizielle Zusammenarbeit in …
- EuGH, 30.11.1993 - C-317/91
Deutsche Renault / AUDI
- Generalanwalt beim EuGH, 23.09.2021 - C-205/20
Bezirkshauptmannschaft Hartberg-Fürstenfeld (Effet direct) - Vorlage zur …
- Generalanwalt beim EuGH, 06.04.2006 - C-348/04
Boehringer Ingelheim u.a.
- BGH, 10.12.1991 - KVR 2/90
Kontrolle grenzüberschreitender Zusammenschlüsse
- Generalanwalt beim EuGH, 03.02.2011 - C-482/09
Budějovický Budvar - Richtlinie 89/104/EWG - Angleichung der …
- BPatG, 26.06.2002 - 29 W (pat) 15/02
Auslegung von Art. 4 Abs. 1 Buchstabe b der Ersten Richtlinie des Rates …
- Generalanwalt beim EuGH, 12.02.1998 - C-262/96
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Rechtsprechung
| EuGH, 07.03.1991 - C-10/90, Masgio |
Volltextveröffentlichungen (8)
- lexetius.com
- Judicialis
EWGV 1408/71 Art. 3 Abs. 1; ; EWGVtr Art. 7; ; EWGVtr Art. 48; ; EWGVtr Art. 49; ; EWGVtr Art. 50; ; EWGVtr Art. 51; ; RKG § 75 Abs. 1; ; RKG § 76a Abs. 2 S. 1; ; RVO § 1278 Abs. 1
- EU-Kommission
Masgio / Bundesknappschaft
EWG-Vertrag, Artikel 7 und 48 bis 51; Verordnung Nr. 1408/71 des Rates, Artikel 3 Absatz 1
Soziale Sicherheit der Wanderarbeitnehmer - Gleichbehandlung - Nationale Vorschrift, die das Zusammentreffen einer Altersrente mit einer Unfallrente einschränkt - Anwendungsmodalitäten, die eine Benachteiligung der Arbeitnehmer bewirken, die ihre Tätigkeit in mehreren ...
- EU-Kommission
Masgio / Bundesknappschaft
- Wolters Kluwer
Allgemeines Verbot der Diskriminierung auf Grund der Staatsangehörigkeit; Abschaffung jeder auf der Staatsangehörigkeit beruhenden unterschiedlichen Behandlung der Arbeitnehmer der Mitgliedstaaten in Bezug auf Beschäftigung, Entlohnung und sonstige Arbeitsbedingungen als ...
- Deutsche Rentenversicherung
- rechtsportal.de
Soziale Sicherheit der Wanderarbeitnehmer - Gleichbehandlung - Nationale Vorschrift, die das Zusammentreffen einer Altersrente mit einer Unfallrente einschränkt - Anwendungsmodalitäten, die eine Benachteiligung der Arbeitnehmer bewirken, die ihre Tätigkeit in mehreren ...
- juris (Volltext/Leitsatz)
Sonstiges
- Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)
Soziale Sicherheit der Wanderarbeitnehmer - Nationale Antikumulierungsvorschriften - Gleichbehandlung - Auslegung der Artikel 7 und 48 bis 51 EWG-Vertrag sowie des Artikels 3 der Verordnung (EWG) Nr. 1408/71.
Verfahrensgang
Papierfundstellen
- NZA 1991, 446 (Ls.)
Wird zitiert von ... (42) Zitiert selbst (10)
- EuGH, 21.10.1975 - 24/75
Petroni / ONTPS
Auszug aus EuGH, 07.03.1991 - C-10/90
18 So hat der Gerichtshof insbesondere entschieden (z. B. Urteil vom 21. Oktober 1975 in der Rechtssache 24/75, Petroni, Slg. 1975, 1149, Randnrn. - EuGH, 30.05.1989 - 305/87
Kommission / Griechenland
Auszug aus EuGH, 07.03.1991 - C-10/90
12 Zur Beantwortung dieser Frage ist zunächst darauf hinzuweisen, daß nach der Rechtsprechung (Urteil vom 30. Mai 1989 in der Rechtssache 305/87, Kommission/Griechenland, Slg. 1989, 1461, Randnrn. - EuGH, 22.02.1990 - 228/88
Bronzino / Kindergeldkasse
Auszug aus EuGH, 07.03.1991 - C-10/90
Ein solcher Verlust könnte nämlich den EG-Arbeitnehmer davon abhalten, von seinem Recht auf Freizuegigkeit Gebrauch zu machen, und würde somit die Freizuegigkeit beeinträchtigen (Urteile vom 22. Februar 1990 in der Rechtssache C-228/88, Bronzino, Randnr. 12, Slg. 1990, I-531, und in der Rechtssache C-12/89, Gatto, Randnr. 12, Slg. 1990, I-557).
- EuGH, 22.02.1990 - C-12/89
Gatto / Bundesanstalt für Arbeit
Auszug aus EuGH, 07.03.1991 - C-10/90
Ein solcher Verlust könnte nämlich den EG-Arbeitnehmer davon abhalten, von seinem Recht auf Freizuegigkeit Gebrauch zu machen, und würde somit die Freizuegigkeit beeinträchtigen (Urteile vom 22. Februar 1990 in der Rechtssache C-228/88, Bronzino, Randnr. 12, Slg. 1990, I-531, und in der Rechtssache C-12/89, Gatto, Randnr. 12, Slg. 1990, I-557). - EuGH, 12.10.1978 - 10/78
Belbouab
Auszug aus EuGH, 07.03.1991 - C-10/90
16 Diese Bestimmungen sind im Lichte ihres Zwecks auszulegen; dieser besteht, insbesondere auf dem Gebiet der sozialen Sicherheit, in der Herstellung grösstmöglicher Freizuegigkeit der Wanderarbeitnehmer, die eine der Grundlagen der Gemeinschaft darstellt (so z. B. Urteil vom 12. Oktober 1978 in der Rechtssache 10/78, Belbouab, Slg. 1978, 1915, Randnr. 5; Urteil vom 25. Februar 1986 in der Rechtssache 284/84, Spruyt, Slg. 1986, 685, Randnr. 18; Urteil vom 2. Mai 1990 in der Rechtssache C-293/88, Winter-Lutzins, Slg. 1990, I-1623, Randnr. 13). - EuGH, 09.07.1980 - 807/79
Gravina
Auszug aus EuGH, 07.03.1991 - C-10/90
11 und 13; Urteil vom 9. Juli 1980 in der Rechtssache 807/79, Gravina, Slg. 1980, 2205, Randnr. 6; Urteil vom 25. Februar 1986 in der Rechtssache Spruyt, a. a. O., Randnr. 19; Urteil vom 2. Mai 1990 in der Rechtssache Winter-Lutzins, a. a. O., Randnr. 14), daß der Zweck der Artikel 48 bis 51 verfehlt würde, wenn Wanderarbeitnehmer, die von ihrem Recht auf Freizuegigkeit Gebrauch gemacht haben, Vergünstigungen der sozialen Sicherheit verlören, die ihnen die Rechtsvorschriften eines Mitgliedstaats sichern. - EuGH, 25.02.1986 - 284/84
Spruyt / Sociale Verzekeringsbank
Auszug aus EuGH, 07.03.1991 - C-10/90
16 Diese Bestimmungen sind im Lichte ihres Zwecks auszulegen; dieser besteht, insbesondere auf dem Gebiet der sozialen Sicherheit, in der Herstellung grösstmöglicher Freizuegigkeit der Wanderarbeitnehmer, die eine der Grundlagen der Gemeinschaft darstellt (so z. B. Urteil vom 12. Oktober 1978 in der Rechtssache 10/78, Belbouab, Slg. 1978, 1915, Randnr. 5; Urteil vom 25. Februar 1986 in der Rechtssache 284/84, Spruyt, Slg. 1986, 685, Randnr. 18; Urteil vom 2. Mai 1990 in der Rechtssache C-293/88, Winter-Lutzins, Slg. 1990, I-1623, Randnr. 13). - EuGH, 02.05.1990 - 293/88
Winter-Lutzins / Bestuur van de Sociale Verzekeringsbank
Auszug aus EuGH, 07.03.1991 - C-10/90
16 Diese Bestimmungen sind im Lichte ihres Zwecks auszulegen; dieser besteht, insbesondere auf dem Gebiet der sozialen Sicherheit, in der Herstellung grösstmöglicher Freizuegigkeit der Wanderarbeitnehmer, die eine der Grundlagen der Gemeinschaft darstellt (so z. B. Urteil vom 12. Oktober 1978 in der Rechtssache 10/78, Belbouab, Slg. 1978, 1915, Randnr. 5; Urteil vom 25. Februar 1986 in der Rechtssache 284/84, Spruyt, Slg. 1986, 685, Randnr. 18; Urteil vom 2. Mai 1990 in der Rechtssache C-293/88, Winter-Lutzins, Slg. 1990, I-1623, Randnr. 13). - EuGH, 05.05.1977 - 104/76
Jansen
Auszug aus EuGH, 07.03.1991 - C-10/90
17 In diesem Zusammenhang hat der Gerichtshof bereits festgestellt, daß die Artikel 48 bis 51 EWG-Vertrag sowie die zu ihrer Durchführung erlassenen gemeinschaftsrechtlichen Vorschriften, insbesondere die Verordnung Nr. 1408/71, bezwecken, zu verhindern, daß ein Arbeitnehmer, der von seinem Recht auf Freizuegigkeit Gebrauch gemacht hat und in mehr als einem Mitgliedstaat beschäftigt war, schlechter gestellt wird als ein Arbeitnehmer, der seine gesamte berufliche Laufbahn in einem einzigen Mitgliedstaat zurückgelegt hat (in diesem Sinne die Urteile vom 5. Mai 1977 in der Rechtssache 104/76, Jansen, Slg. 1977, 829, Randnr. 12, und vom 10. März 1983 in der Rechtssache 232/82, Baccini, Slg. 1983, 583, Randnr. 17). - EuGH, 10.03.1983 - 232/82
Baccini
Auszug aus EuGH, 07.03.1991 - C-10/90
17 In diesem Zusammenhang hat der Gerichtshof bereits festgestellt, daß die Artikel 48 bis 51 EWG-Vertrag sowie die zu ihrer Durchführung erlassenen gemeinschaftsrechtlichen Vorschriften, insbesondere die Verordnung Nr. 1408/71, bezwecken, zu verhindern, daß ein Arbeitnehmer, der von seinem Recht auf Freizuegigkeit Gebrauch gemacht hat und in mehr als einem Mitgliedstaat beschäftigt war, schlechter gestellt wird als ein Arbeitnehmer, der seine gesamte berufliche Laufbahn in einem einzigen Mitgliedstaat zurückgelegt hat (in diesem Sinne die Urteile vom 5. Mai 1977 in der Rechtssache 104/76, Jansen, Slg. 1977, 829, Randnr. 12, und vom 10. März 1983 in der Rechtssache 232/82, Baccini, Slg. 1983, 583, Randnr. 17).
- EuGH, 15.12.1995 - C-415/93
Union royale belge des sociétés de football association u.a. / Bosman u.a.
96 Bestimmungen, die einen Staatsangehörigen eines Mitgliedstaats daran hindern oder davon abhalten, sein Herkunftsland zu verlassen, um von seinem Recht auf Freizuegigkeit Gebrauch zu machen, stellen daher Beeinträchtigungen dieser Freiheit dar, auch wenn sie unabhängig von der Staatsangehörigkeit der betroffenen Arbeitnehmer Anwendung finden (vgl. auch Urteil vom 7. März 1991 in der Rechtssache C-10/90, Masgio, Slg. 1991, I-1119, Randnrn. - EuGH, 27.01.2000 - C-190/98
EIN ARBEITNEHMER, DER DEN ARBEITSVERTRAG KÜNDIGT, KANN NICHT UNTER BERUFUNG AUF …
Abschließend führt das Oberlandesgericht Linz aus, die Tragweite des Urteils Bosman für das Arbeitsrecht im allgemeinen sei insbesondere deshalb nicht klar erkennbar, weil der Gerichtshof darin weitreichende - auch nichtwirtschaftliche - Rechtfertigungsgründe anerkenne, aber zugleich auf die sehr allgemeinen Formulierungen in den Urteilen vom 7. März 1991 in der Rechtssache C-10/90 (Masgio, Slg. 1991, I-1119) und vom 31. März 1993 in der Rechtssache C-19/92 (Kraus, Slg. 1993, I-1663) verweise. - EuGH, 30.06.2011 - C-388/09
da Silva Martins - Vorabentscheidungsersuchen - Soziale Sicherheit - Verordnung …
Rn. 76 Ferner ergibt sich aus der Rechtsprechung, dass mit den Art. 45 AEUV bis 48 AEUV ebenso wie mit der zu ihrer Durchführung erlassenen Verordnung Nr. 1408/71 insbesondere verhindert werden soll, dass ein Arbeitnehmer, der von seinem Recht auf Freizügigkeit Gebrauch gemacht hat und in mehr als einem Mitgliedstaat beschäftigt war, ohne objektiven Grund schlechter gestellt wird als ein Arbeitnehmer, der seine gesamte berufliche Laufbahn in einem einzigen Mitgliedstaat zurückgelegt hat (vgl. in diesem Sinne u. a. Urteile vom 5. Mai 1977, Jansen, 104/76, Slg. 1977, 829, Randnr. 12, vom 7. März 1991, Masgio, C-10/90, Slg. 1991, I-1119, Randnrn.
- EuGH, 10.12.1991 - C-179/90
Merci Convenzionali Porto di Genova / Siderurgica Gabrielli
12 und 13, und Urteil vom 7. März 1991 in der Rechtssache C-10/90, Masgio, Slg. 1991, I-1119, Randnr. 12). - BFH, 21.10.2010 - III R 5/09
EuGH-Vorlage zur Kindergeldberechtigung von polnischen Staatsangehörigen, die als …
Danach sollen die Art. 39 bis 42 EG (jetzt: Art. 45 bis 48 AEUV) sowie die zu ihrer Durchführung erlassenen gemeinschaftsrechtlichen Vorschriften wie insbesondere die VO Nr. 1408/71 verhindern, dass ein Arbeitnehmer von seinem Recht auf Freizügigkeit deshalb keinen Gebrauch macht, weil er dadurch Nachteile erleidet (z.B. EuGH-Urteile vom 21. Oktober 1975 C-24/75, Petroni, Slg. 1975, 1149 Rz 11 ff.; vom 7. März 1991 C-10/90, Masgio, Slg. 1991, I-1119 Rz 17 f.; vom 7. Mai 1998 C-113/96, Gomez Rodriguez, Slg. 1998, I-2461 Rz 22 ff.; vom 9. November 2006 C-205/05, Nemec, Slg. 2006, I-10745 Rz 37 ff.). - EuGH, 12.12.2002 - C-385/00
de Groot - "Freizügigkeit der Arbeitnehmer - Doppelbesteuerungsabkommen - …
Vorschriften, die einen Staatsangehörigen eines Mitgliedstaats daran hindern oder davon abhalten, sein Herkunftsland zu verlassen, um von seinem Recht auf Freizügigkeit Gebrauch zu machen, stellen daher eine Beschränkung dieser Freiheit dar, auch wenn sie unabhängig von der Staatsangehörigkeit der betroffenen Arbeitnehmer Anwendung finden (Urteile vom 7. März 1991 in der Rechtssache C-10/90, Masgio, Slg. 1991, I-1119, Randnrn. - BSG, 13.05.1998 - B 8 KN 17/96 R
KVdR - Beitragsbemessung - Beitrag von französischer Zusatzrente - ARCOM
§ 237 SGB V in der maßgeblichen Auslegung unter Berücksichtigung des sog Bruttoprinzips (dazu unten 2.) ist - obwohl die Bestimmung unabhängig von der Staatsangehörigkeit der betroffenen Versicherten Anwendung findet - geeignet, Wanderarbeitnehmer im Bereich der sozialen Sicherheit gegenüber Arbeitnehmern zu benachteiligen, die nur in einem Mitgliedsstaat beschäftigt waren (vgl EuGH vom 7. März 1991 - C-10/90 -, SozR 3-6050 Art. 3 Nr. 1); dies folgt schon daraus, daß diese Vorschrift über ihren Satz 2 auch auf § 229 Abs. 1 Satz 2 SGB V Bezug nimmt, wonach Zusatzrenten selbst dann als beitragspflichtige Einnahmen gelten, wenn sie aus dem Ausland bezogen werden.a) Das in Art. 6 EGVtr niedergelegte allgemeine Verbot der Diskriminierung aufgrund der Staatsangehörigkeit ist für Arbeitnehmer durch die Art. 48 bis 51 EGV sowie die aufgrund dieser Bestimmungen erlassenen Rechtsakte der Gemeinschaftsorgane, insbesondere die EWGV 1408/71, umgesetzt und konkretisiert worden (vgl dazu EuGH vom 7. März 1991 - C-10/90 - aaO S 3 f).
Dabei begegnet es keinen Bedenken, den aus dem Erwerbsleben ausgeschiedenen Kläger als Arbeitnehmer iS der Bestimmungen des EGVtr und der EWGV 1408/71 anzusehen (…EuGH vom 31. Mai 1979, Rs 182/78, Slg 1979, 1977, 1993 RdNr 4, SozR 6050 Art. 22 Nr. 4 zur für die ganze EWGV 1408/71 gültigen Definition in Art. 1 Buchst a; die Anwendbarkeit auf Rentner stillschweigend voraussetzend EuGH vom 7. März 1991 - C 10/90 - aaO).
Eine unmittelbare oder mittelbare (EuGH vom 2. August 1993 - C-259/91 ua -, Allué, Slg I-4309, 4333 RdNr 11, unter Bezugnahme auf Urteil vom 15. Januar 1986, Rs 41/84, Pinna, Slg 1986, 1 ) Diskriminierung des Klägers unter Verletzung der bezeichneten Bestimmungen des EGVtr und der EWGV 1408/71 wäre dann zu verneinen, wenn eine diskriminierende Vorschrift durch objektive, von der Staatsangehörigkeit des betroffenen Arbeitnehmers unabhängige Erwägungen gerechtfertigt ist und diese in einem angemessenen Verhältnis zu deren Zweck stehen (EuGH vom 23. Mai 1996, - C-237/94 -, Slg 1996, I-2617, 2638, RdNr 19; es gelten nur Gründe der öffentlichen Ordnung, Sicherheit und Gesundheit gem Art. 48 Abs. 3 EGV: EuGH vom 7. März 1991 - C-10/90 - Masgio, SozR 3-6050 Art. 3 Nr. 1 S 5).
- LSG Hessen, 26.04.2023 - L 6 AS 600/20
Anspruch rumänischer Staatsangehöriger auf Leistungen der Grundsicherung für …
Mit Art. 45 AEUV solle insofern nach der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs insbesondere verhindert werden, dass ein Arbeitnehmer, der von seinem Recht auf Freizügigkeit Gebrauch gemacht habe, ohne objektiven Grund schlechter gestellt werde als ein Arbeitnehmer, der seine gesamte berufliche Laufbahn in einem einzigen Mitgliedstaat zurückgelegt habe (vgl. EuGH, Urteil vom 7. März 1991 - C-10/90 - Masgio, EU:C:1991:107, Rn. 17, EuGH…, Urteil vom 21. Januar 2016 - C-515/14 - Kommission/Zypern, EU:C:2016:30, Rn. 42, EuGH…, Urteil vom 7. März 2018 - C-651/16 - DW, EU:C:2018:162, Rn. 23; EuGH…, Urteil vom 12. Mai 2021 - C-27/20, juris, Rn. 32). - EuGH, 26.01.1999 - C-18/95
Terhoeve - Freizügigkeit der Arbeitnehmer - Kombinierte Veranlagung der …
Bestimmungen, die einen Staatsangehörigen eines Mitgliedstaats daran hindern oder davon abhalten, sein Herkunftsland zu verlassen, um von seinem Recht auf Freizügigkeit Gebrauch zu machen, stellen daher Beeinträchtigungen dieser Freiheit dar, auch wenn sie unabhängig von der Staatsangehörigkeit der betroffenen Arbeitnehmer Anwendung finden (Urteil vom 7. März 1991 in der Rechtssache C-10/90, Masgio, Slg. 1991, I-1119, Randnrn. - EuGH, 15.06.2000 - C-302/98
Sehrer - "Freizügigkeit der Arbeitnehmer - Soziale Sicherheit - Von einem …
Insbesondere in Anbetracht des Urteils vom 7. März 1991 in der Rechtssache C-10/90 (Masgio, Slg. 1991, I-1119) bezweifelt das Bundessozialgericht jedoch, ob sich ein System mit dem Gemeinschaftsrecht vereinbaren läßt, bei dem ein im Ruhestand befindlicher Arbeitnehmer bezüglich seiner Zusatzrente nur deshalb einer doppelten Beitragspflicht für die Krankenversicherung unterliegt, weil er diese Rente aus einem anderen Mitgliedstaat bezieht.Bestimmungen, die einen Staatsangehörigen eines Mitgliedstaats daran hindern oder davon abhalten, sein Herkunftsland zu verlassen, um von seinem Recht auf Freizügigkeit Gebrauch zu machen, stellen daher Beeinträchtigungen dieser Freiheit dar, auch wenn sie unabhängig von der Staatsangehörigkeit der betroffenen Arbeitnehmer Anwendung finden (Urteile Masgio, Randnrn.
- Generalanwalt beim EuGH, 07.09.1999 - C-34/98
Kommission / Frankreich
- BSG, 24.04.1997 - 13 RJ 33/96
Bezug einer französischen Invaliditätsrente, Berufs- oder Erwerbsunfähigkeit
- Generalanwalt beim EuGH, 29.09.1998 - C-90/97
Robin Swaddling gegen Adjudication Officer. - Soziale Sicherheit - …
- Generalanwalt beim EuGH, 04.05.1999 - C-262/97
Engelbrecht
- EuGH, 03.03.2011 - C-440/09
Tomaszewska - Soziale Sicherheit der Wanderarbeitnehmer - Art. 45 Abs. 1 der …
- Generalanwalt beim EuGH, 22.11.2001 - C-290/00
Duchon
- EuGH, 07.03.2018 - C-651/16
DW - Vorlage zur Vorabentscheidung - Soziale Sicherheit - Mutterschaftsgeld - …
- EuGH, 04.10.1991 - 349/87
Paraschi / Landesversicherungsanstalt Württemberg
- Generalanwalt beim EuGH, 23.05.2019 - C-703/17
Krah - Vorlage zur Vorabentscheidung - Freizügigkeit der Arbeitnehmer - Senior …
- Generalanwalt beim EuGH, 28.06.2007 - C-212/06
Gouvernement de la Communauté française und Gouvernement wallon - Freizügigkeit - …
- BSG, 24.06.1993 - 11 RAr 11/92
Saisonarbeit - Leistungsanspruch
- LSG Hessen, 01.10.2021 - L 6 AS 403/21
SGB II
- BSG, 16.06.1994 - 13 RJ 31/93
Anspruch auf eine Vormerkung von Pflichtbeitragszeiten wegen Kindererziehung - …
- Generalanwalt beim EuGH, 30.09.2009 - C-546/07
Kommission / Deutschland - Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Verstoß …
- EuGH, 12.05.2021 - C-27/20
CAF - Vorlage zur Vorabentscheidung - Freizügigkeit der Arbeitnehmer - …
- Generalanwalt beim EuGH, 11.11.2010 - C-379/09
Casteels - Art. 45 AEUV und 48 AEUV - Freizügigkeit der Arbeitnehmer - Soziale …
- Generalanwalt beim EuGH, 30.04.1998 - C-18/95
F.C. Terhoeve gegen Inspecteur van de Belastingdienst Particulieren/Ondernemingen …
- Generalanwalt beim EuGH, 09.02.1994 - C-18/93
Corsica Ferries Italia Srl gegen Corpo dei piloti del porto di Genova. - Pflicht …
- Generalanwalt beim EuGH, 20.06.2002 - C-385/00
de Groot
- Generalanwalt beim EuGH, 06.03.2003 - C-209/01
Schilling und Fleck-Schilling
- Generalanwalt beim EuGH, 11.07.2019 - C-398/18
Bocero Torrico - Vorlage zur Vorabentscheidung - Soziale Sicherheit der …
- Generalanwalt beim EuGH, 13.04.2000 - C-135/99
Elsen
- EuGH, 04.07.1991 - C-213/90
ASTI / Chambre des employés privés
- Generalanwalt beim EuGH, 02.02.1999 - C-360/97
Herman Nijhuis gegen Bestuur van het Landelijk instituut sociale verzekeringen.
- Generalanwalt beim EuGH, 08.02.2000 - C-302/98
Sehrer
- EuGH, 15.10.1991 - C-302/90
CAAMI und INAMI / Faux
- Generalanwalt beim EuGH, 17.02.2000 - C-124/99
Borawitz
- Generalanwalt beim EuGH, 07.09.1999 - C-169/98
Kommission / Frankreich
- Generalanwalt beim EuGH, 05.11.1991 - C-332/90
Volker Steen gegen Deutsche Bundespost. - Auf einen Mitgliedstaat beschränkter, …
- Generalanwalt beim EuGH, 16.02.1993 - C-45/92
Vito Canio Lepore und Nicolantonio Scamuffa gegen Office national des pensions. - …
- Generalanwalt beim EuGH, 14.01.1993 - C-165/91
Simon J. M. van Munster gegen Rijksdienst voor Pensioenen. - Soziale Sicherheit - …
- Generalanwalt beim EuGH, 08.05.1991 - C-213/90
Association de soutien aux travailleurs immigres (ASTI) gegen Chambre des …
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Rechtsprechung
| Generalanwalt beim EuGH, 15.01.1991 - C-10/90 |
Volltextveröffentlichung
- EU-Kommission
Maria Masgio gegen Bundesknappschaft.
Verfahrensgang
- BSG, 14.11.1989 - 8 RKn 10/88
- Generalanwalt beim EuGH, 15.01.1991 - C-10/90
- EuGH, 07.03.1991 - C-10/90
- EuGH, 30.05.1991 - C-19/90
- BSG - 8 RKn 4/91 (Verfahren ohne Entscheidung erledigt)
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (7)
- EuGH, 15.01.1986 - 41/84
Pinna / Caisse d'allocations familiales de la Savoie
Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 15.01.1991 - C-10/90
(6) Beispiele: Urteil vom 15. Januar 1986 in der Rechtssache 41/84, Pinna, Slg. 1986, 1; Urteil vom 7. Juni 1988 in der Rechtssache 20/85, Roviello, Slg. 1988, 2805.(7) Rechtssache 41/84, a. a. O., Randnr. 24.
(9) Rechtssache 41/84, a. a. O., Randnr. 23.
- EuGH, 07.06.1988 - 20/85
Roviello / Landesversicherungsanstalt Schwaben
Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 15.01.1991 - C-10/90
(6) Beispiele: Urteil vom 15. Januar 1986 in der Rechtssache 41/84, Pinna, Slg. 1986, 1; Urteil vom 7. Juni 1988 in der Rechtssache 20/85, Roviello, Slg. 1988, 2805.(11) Rechtssache 20/85, Roviello, a. a. O., Randrn.
- EuGH, 12.07.1979 - 237/78
Toia
Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 15.01.1991 - C-10/90
(10) Rechtssache 237/78, Slg. 1979, 2645, Randnr. 12.(12) Rechtssache 237/78, a. a. O., Randnr. 14.
- EuGH, 21.10.1975 - 24/75
Petroni / ONTPS
Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 15.01.1991 - C-10/90
(4) Urteil vom 5. Juli 1967 in der Rechtssache 1/67, Ciechelski, Slg. 1967, 239, 250; Urteil vom 21. Oktober 1975 in der Rechtssache 24/75, Petroni, Slg. 1975, 1149, Randnr. 11. - EuGH, 14.07.1977 - 8/77
Sagulo u.a.
Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 15.01.1991 - C-10/90
(3) Rechtssache 8/77, Slg. 1977, 1495, Randnr. 11. - EuGH, 16.12.1976 - 63/76
Inzirillo / Caisse allocations familiales Lyon
Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 15.01.1991 - C-10/90
(8) Urteil vom 16. Dezember 1976 in der Rechtssache 63/76, Inzirillo, Slg. 1976, 2057, Randnr. 14. - EuGH, 05.07.1967 - 1/67
Ciechelsky / Caisse regionale de sécurité sociale du Centre
Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 15.01.1991 - C-10/90
(4) Urteil vom 5. Juli 1967 in der Rechtssache 1/67, Ciechelski, Slg. 1967, 239, 250; Urteil vom 21. Oktober 1975 in der Rechtssache 24/75, Petroni, Slg. 1975, 1149, Randnr. 11.
- Generalanwalt beim EuGH, 17.12.1998 - C-262/96
Sürül
Vgl. auch die Schlußanträge von Generalanwalt Darmon vom 15. Januar 1991 in der Rechtssache C-10/90 (Masgio, Slg. 1991, I-1119, 1130, Nr. 10).Vgl. u. a. Urteil vom 7. März 1991 in der Rechtssache C-10/90 (Masgio, Slg. 1991, I-1119, Randnrn.
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