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Schlußanträge unten: Generalanwalt beim EuGH, 27.02.2014

Rechtsprechung
   EuGH, 17.07.2014 - C-173/13   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2014,17077
EuGH, 17.07.2014 - C-173/13 (https://dejure.org/2014,17077)
EuGH, Entscheidung vom 17.07.2014 - C-173/13 (https://dejure.org/2014,17077)
EuGH, Entscheidung vom 17. Juli 2014 - C-173/13 (https://dejure.org/2014,17077)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • lexetius.com

    "Sozialpolitik - Art. 141 EG - Gleiches Entgelt für Männer und Frauen - Versetzung in den vorzeitigen Ruhestand mit sofortigem Pensionsanspruch - Verbesserung bei der Berechnung der Pension - Vergünstigungen, die im Wesentlichen Beamtinnen zugute kommen - Mittelbare ...

  • Europäischer Gerichtshof

    Leone

    Sozialpolitik - Art. 141 EG - Gleiches Entgelt für Männer und Frauen - Versetzung in den vorzeitigen Ruhestand mit sofortigem Pensionsanspruch - Verbesserung bei der Berechnung der Pension - Vergünstigungen, die im Wesentlichen Beamtinnen zugute kommen - Mittelbare ...

  • EU-Kommission

    Maurice Leone und Blandine Leone gegen Garde des Sceaux, ministre de la Justice et Caisse nationale de retraite des agents des collectivités locales.

    [fremdsprachig] Ersuchen um Vorabentscheidung: Cour administrative d'appel de Lyon - Frankreich.

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Europäischer Gerichtshof PDF (Pressemitteilung)

    SOPO - Die französische Regelung über bestimmte Vorteile von Beamten hinsichtlich des Ruhestands führt zu einer mittelbaren Diskriminierung aufgrund des Geschlechts

  • wordpress.com (Kurzinformation)

    Diskriminierung aufgrund des Geschlechts bei französischen Beamten

Sonstiges (2)

  • Europäischer Gerichtshof (Vorlagefragen)

    Leone und Leone

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)

    Vorabentscheidungsersuchen - Cour administrative d'appel de Lyon - Auslegung von Art. 157 AEUV - Mittelbare Diskriminierung zwischen Männern und Frauen - Ruhestand mit sofortigem Beginn der Zahlung der Rente, die Beamten ungeachtet des Geschlechts mit drei Kindern unter ...

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (14)Zitiert selbst (17)

  • EuGH, 29.11.2001 - C-366/99

    DER GERICHTSHOF SPRICHT SICH FÜR DIE GLEICHBEHANDLUNG VON BEAMTEN UND BEAMTINNEN …

    Auszug aus EuGH, 17.07.2014 - C-173/13
    Rn. 36 Zum anderen wurden die im Ausgangsverfahren in Rede stehenden nationalen Bestimmungen betreffend die Verbesserungen der Pension, auf die sich die zweite Frage bezieht, infolge des Urteils Griesmar (C-366/99, EU:C:2001:648) erlassen, aus dem sich ergibt, dass die zuvor geltende nationale Regelung gegen den in Art. 141 EG verankerten Grundsatz des gleichen Entgelts verstieß.

    Rn. 37 In diesem Urteil hat der Gerichtshof nämlich entschieden, dass sich hinsichtlich der von der früheren nationalen Regelung vorgesehenen Verbesserungen der Pension, deren Gewährung nur vom Kriterium der Erziehung von Kindern abhing, die Beamtinnen und Beamten im Hinblick auf dieses Kriterium in einer vergleichbaren Situation befanden, so dass diese Regelung, indem sie diese Verbesserung nur den Beamtinnen gewährte und die Beamten, die nachweisen konnten, dass sie die Erziehung ihrer Kinder wahrgenommen hatten, davon ausschloss, eine unmittelbare Diskriminierung aufgrund des Geschlechts eingeführt hatte, die Art. 141 EG widersprach (vgl. Urteil Griesmar, EU:C:2001:648, insbesondere Rn. 53 bis 58 und 67).

    Rn. 39 Zunächst ist darauf hinzuweisen, dass der Gerichtshof bereits entschieden hat, dass die aufgrund eines Systems wie des im Ausgangsverfahren in Rede stehenden französischen Beamtenpensionssystems gezahlten Pensionen unter den Begriff "Entgelt" im Sinne von Art. 141 EG fallen (vgl. in diesem Sinne Urteile Griesmar, EU:C:2001:648, Rn. 26 bis 38, und Mouflin, C-206/00, EU:C:2001:695, Rn. 22 und 23).

    Rn. 67 In diesem Zusammenhang ist außerdem darauf hinzuweisen, dass der Umfang dieser Verbesserung im Verhältnis zu derjenigen unverändert blieb, die die frühere Regelung über die Verbesserung kennzeichnete, die infolge des Urteils Griesmar (EU:C:2001:648) als Verstoß gegen Art. 141 EG angesehen wurde.

    Rn. 74 Schließlich ist im vorliegenden Fall zu berücksichtigen, dass, wie zuvor ausgeführt, der Erlass der im Ausgangsverfahren in Rede stehenden Regelung über die Verbesserung die Folge des sich aus dem Urteil Griesmar (EU:C:2001:648) ergebenden Erfordernisses ist, der Unvereinbarkeit der früheren Regelung über die Verbesserung mit dem Grundsatz des gleichen Entgelts abzuhelfen.

    Rn. 76 In diesem Urteil hat der Gerichtshof jedoch entschieden, dass diese frühere Regelung gegen den Gleichbehandlungsgrundsatz verstieß, soweit sie die Beamten, die nachweisen konnten, dass sie die Erziehung ihrer Kinder wahrgenommen hatten, von der Verbesserung ausschloss (Urteil Griesmar, EU:C:2001:648, Rn. 67).

    Rn. 81 Zunächst ist darauf hinzuweisen, dass die Art. L. 24 und R. 37 des Pensionsgesetzbuchs, die den vorzeitigen Ruhestand mit sofortigem Pensionsanspruch betreffen, wie die Bestimmungen über die im Ausgangsverfahren in Rede stehende Verbesserungsregelung erlassen wurden, um den Erkenntnissen aus dem Urteil Griesmar (EU:C:2001:648) Rechnung zu tragen.

    Rn. 101 Im vorliegenden Fall genügt insoweit der Hinweis, dass der Gerichtshof bereits entschieden hat, dass eine Maßnahme wie die im Ausgangsverfahren in Rede stehende Verbesserung keine Maßnahme darstellt, die von dieser Bestimmung des EG-Vertrags erfasst wird, da sie sich darauf beschränkt, den Beamten zum Zeitpunkt ihrer Versetzung in den Ruhestand eine Verbesserung beim Dienstalter zu gewähren, ohne den Schwierigkeiten abzuhelfen, auf die sie während ihrer beruflichen Laufbahn stoßen können, und nicht geeignet ist, die Nachteile, die diese Arbeitnehmer hinsichtlich ihrer Laufbahn hinzunehmen haben, dadurch auszugleichen, dass ihnen in dieser beruflichen Laufbahn geholfen und damit die volle Gleichstellung von Männern und Frauen im Arbeitsleben effektiv gewährleistet wird (vgl. in diesem Sinne Urteil Griesmar, EU:C:2001:648, Rn. 63 bis 65;… vgl. auch Urteile Kommission/Italien, C-46/07, EU:C:2008:618, Rn. 57 und 58, sowie Kommission/Griechenland, C-559/07, EU:C:2009:198, Rn. 66 bis 68).

  • EuGH, 20.10.2011 - C-123/10

    Brachner - Sozialpolitik - Gleichbehandlung von Männern und Frauen im Bereich der …

    Auszug aus EuGH, 17.07.2014 - C-173/13
    Eine solche Maßnahme ist mit dem Gleichbehandlungsgrundsatz nur dann vereinbar, wenn die von ihr bewirkte Ungleichbehandlung zwischen den beiden Arbeitnehmerkategorien durch Faktoren sachlich gerechtfertigt ist, die nichts mit einer Diskriminierung aufgrund des Geschlechts zu tun haben (vgl. u. a. Urteile Rinner-Kühn, 171/88, EU:C:1989:328, Rn. 12, Voß, EU:C:2007:757, Rn. 38, und Brachner, C-123/10, EU:C:2011:675, Rn. 70).

    Rn. 53 Nach der Rechtsprechung des Gerichtshofs ist das insbesondere der Fall, wenn die gewählten Mittel einem legitimen Ziel der Sozialpolitik dienen und zur Erreichung des mit der in Rede stehenden Regelung verfolgten Ziels geeignet und erforderlich sind (vgl. u. a. Urteile Seymour-Smith und Perez, EU:C:1999:60, Rn. 69 und die dort angeführte Rechtsprechung, sowie Brachner, EU:C:2011:675, Rn. 70 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    Rn. 54 Ferner können solche Mittel nur dann als zur Erreichung des geltend gemachten Ziels geeignet angesehen werden, wenn sie tatsächlich dem Anliegen gerecht werden, dieses Ziel zu erreichen, und in kohärenter und systematischer Weise angewandt werden (Urteile Hartlauer, C-169/07, EU:C:2009:141, Rn. 55, Georgiev, C-250/09 und C-268/09, EU:C:2010:699, Rn. 56, Fuchs und Köhler, C-159/10 und C-160/10, EU:C:2011:508, Rn. 85, sowie Brachner, EU:C:2011:675, Rn. 71).

    Rn. 55 Es ist Sache des betreffenden Mitgliedstaats, in seiner Eigenschaft als Urheber der möglicherweise diskriminierenden Vorschrift darzutun, dass diese einem legitimen Ziel der Sozialpolitik dient, dass dieses Ziel nichts mit einer Diskriminierung aufgrund des Geschlechts zu tun hat und dass er vernünftigerweise annehmen durfte, dass die gewählten Mittel zur Verwirklichung dieses Ziels geeignet seien (Urteil Brachner, EU:C:2011:675, Rn. 74 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    Rn. 56 Außerdem ergibt sich aus der Rechtsprechung des Gerichtshofs, dass es zwar letztlich Sache des für die Beurteilung des Sachverhalts und die Auslegung des innerstaatlichen Rechts allein zuständigen nationalen Gerichts ist, festzustellen, ob und in welchem Umfang die fragliche Rechtsvorschrift durch einen solchen objektiven Faktor gerechtfertigt ist, doch kann der Gerichtshof, der im Rahmen eines Vorabentscheidungsverfahrens die Fragen des vorlegenden Gerichts sachdienlich zu beantworten hat, auf der Grundlage der Akten des Ausgangsverfahrens und der vor ihm abgegebenen schriftlichen und mündlichen Erklärungen Hinweise geben, die dem vorlegenden Gericht die Entscheidung ermöglichen (vgl. u. a. Urteil Brachner, EU:C:2011:675, Rn. 72 und die dort angeführte Rechtsprechung).

  • EuGH, 09.02.1999 - C-167/97

    Seymour-Smith und Perez - Männliche und weibliche Arbeitnehmer - Gleiches Entgelt …

    Auszug aus EuGH, 17.07.2014 - C-173/13
    Rn. 40 Nach ständiger Rechtsprechung steht der Grundsatz des gleichen Entgelts für Männer und Frauen nach Art. 141 EG nicht nur der Anwendung von Vorschriften entgegen, die unmittelbare Diskriminierungen aufgrund des Geschlechts enthalten, sondern auch der Anwendung von Vorschriften, die Ungleichbehandlungen von männlichen und weiblichen Arbeitnehmern aufgrund von Kriterien aufrechterhalten, die nicht auf dem Geschlecht beruhen, sofern sich diese Ungleichbehandlungen nicht mit objektiv gerechtfertigten Faktoren erklären lassen, die nichts mit einer Diskriminierung aufgrund des Geschlechts zu tun haben (vgl. u. a. Urteile Seymour-Smith und Perez, C-167/97, EU:C:1999:60, Rn. 52, sowie Voß, C-300/06, EU:C:2007:757, Rn. 25 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    Rn. 53 Nach der Rechtsprechung des Gerichtshofs ist das insbesondere der Fall, wenn die gewählten Mittel einem legitimen Ziel der Sozialpolitik dienen und zur Erreichung des mit der in Rede stehenden Regelung verfolgten Ziels geeignet und erforderlich sind (vgl. u. a. Urteile Seymour-Smith und Perez, EU:C:1999:60, Rn. 69 und die dort angeführte Rechtsprechung, sowie Brachner, EU:C:2011:675, Rn. 70 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    Rn. 59 Jedoch reichen allgemeine Behauptungen nicht aus, um darzutun, dass das Ziel einer nationalen Regelung wie der im Ausgangsverfahren in Rede stehenden nichts mit einer Diskriminierung aufgrund des Geschlechts zu tun hat, und um vernünftigerweise die Annahme zu begründen, dass die gewählten Mittel zur Verwirklichung dieses Ziels geeignet seien (vgl. in diesem Sinne u. a. Urteile Seymour-Smith und Perez, EU:C:1999:60, Rn. 76, sowie Nikoloudi, C-196/02, EU:C:2005:141, Rn. 52).

  • EuGH, 06.12.2007 - C-300/06

    DIE VERGÜTUNG VON MEHRARBEIT ZU EINEM NIEDRIGEREN SATZ ALS DEM, DER FÜR REGULÄRE …

    Auszug aus EuGH, 17.07.2014 - C-173/13
    Rn. 40 Nach ständiger Rechtsprechung steht der Grundsatz des gleichen Entgelts für Männer und Frauen nach Art. 141 EG nicht nur der Anwendung von Vorschriften entgegen, die unmittelbare Diskriminierungen aufgrund des Geschlechts enthalten, sondern auch der Anwendung von Vorschriften, die Ungleichbehandlungen von männlichen und weiblichen Arbeitnehmern aufgrund von Kriterien aufrechterhalten, die nicht auf dem Geschlecht beruhen, sofern sich diese Ungleichbehandlungen nicht mit objektiv gerechtfertigten Faktoren erklären lassen, die nichts mit einer Diskriminierung aufgrund des Geschlechts zu tun haben (vgl. u. a. Urteile Seymour-Smith und Perez, C-167/97, EU:C:1999:60, Rn. 52, sowie Voß, C-300/06, EU:C:2007:757, Rn. 25 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    Eine solche Maßnahme ist mit dem Gleichbehandlungsgrundsatz nur dann vereinbar, wenn die von ihr bewirkte Ungleichbehandlung zwischen den beiden Arbeitnehmerkategorien durch Faktoren sachlich gerechtfertigt ist, die nichts mit einer Diskriminierung aufgrund des Geschlechts zu tun haben (vgl. u. a. Urteile Rinner-Kühn, 171/88, EU:C:1989:328, Rn. 12, Voß, EU:C:2007:757, Rn. 38, und Brachner, C-123/10, EU:C:2011:675, Rn. 70).

  • EuGH, 08.09.2010 - C-46/08

    Carmen Media Group - Art. 49 EG - Freier Dienstleistungsverkehr - Inhaber einer …

    Auszug aus EuGH, 17.07.2014 - C-173/13
    Daher ist der Gerichtshof grundsätzlich gehalten, über ihm vorgelegte Fragen zu befinden, wenn diese die Auslegung des Unionsrechts betreffen (vgl. u. a. Urteil Carmen Media Group, C-46/08, EU:C:2010:505, Rn. 75 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    Rn. 31 Die Entscheidung über eine Vorlagefrage eines nationalen Gerichts kann nur dann abgelehnt werden, wenn offensichtlich ist, dass die erbetene Auslegung des Unionsrechts in keinem Zusammenhang mit der Realität oder dem Gegenstand des Ausgangsrechtsstreits steht, wenn das Problem hypothetischer Natur ist oder wenn der Gerichtshof nicht über die tatsächlichen und rechtlichen Angaben verfügt, die für eine sachdienliche Beantwortung der ihm vorgelegten Fragen erforderlich sind (vgl. u. a. Urteil Carmen Media Group, EU:C:2010:505, Rn. 76 und die dort angeführte Rechtsprechung).

  • EuGH, 10.03.2009 - C-169/07

    DIE ÖSTERREICHISCHE REGELUNG ÜBER DIE ERRICHTUNG PRIVATER KRANKENANSTALTEN IST …

    Auszug aus EuGH, 17.07.2014 - C-173/13
    Rn. 54 Ferner können solche Mittel nur dann als zur Erreichung des geltend gemachten Ziels geeignet angesehen werden, wenn sie tatsächlich dem Anliegen gerecht werden, dieses Ziel zu erreichen, und in kohärenter und systematischer Weise angewandt werden (Urteile Hartlauer, C-169/07, EU:C:2009:141, Rn. 55, Georgiev, C-250/09 und C-268/09, EU:C:2010:699, Rn. 56, Fuchs und Köhler, C-159/10 und C-160/10, EU:C:2011:508, Rn. 85, sowie Brachner, EU:C:2011:675, Rn. 71).
  • EuGH, 21.07.2011 - C-159/10

    Fuchs und Köhler - Richtlinie 2000/78/EG - Art. 6 Abs. 1 - Verbot der …

    Auszug aus EuGH, 17.07.2014 - C-173/13
    Rn. 54 Ferner können solche Mittel nur dann als zur Erreichung des geltend gemachten Ziels geeignet angesehen werden, wenn sie tatsächlich dem Anliegen gerecht werden, dieses Ziel zu erreichen, und in kohärenter und systematischer Weise angewandt werden (Urteile Hartlauer, C-169/07, EU:C:2009:141, Rn. 55, Georgiev, C-250/09 und C-268/09, EU:C:2010:699, Rn. 56, Fuchs und Köhler, C-159/10 und C-160/10, EU:C:2011:508, Rn. 85, sowie Brachner, EU:C:2011:675, Rn. 71).
  • EuGH, 18.11.2010 - C-250/09

    Georgiev - Richtlinie 2000/78/EG - Art. 6 Abs. 1 - Verbot der Diskriminierung …

    Auszug aus EuGH, 17.07.2014 - C-173/13
    Rn. 54 Ferner können solche Mittel nur dann als zur Erreichung des geltend gemachten Ziels geeignet angesehen werden, wenn sie tatsächlich dem Anliegen gerecht werden, dieses Ziel zu erreichen, und in kohärenter und systematischer Weise angewandt werden (Urteile Hartlauer, C-169/07, EU:C:2009:141, Rn. 55, Georgiev, C-250/09 und C-268/09, EU:C:2010:699, Rn. 56, Fuchs und Köhler, C-159/10 und C-160/10, EU:C:2011:508, Rn. 85, sowie Brachner, EU:C:2011:675, Rn. 71).
  • EuGH, 10.03.2005 - C-196/02

    Nikoloudi - Sozialpolitik - Männliche und weibliche Arbeitnehmer - Artikel 119 …

    Auszug aus EuGH, 17.07.2014 - C-173/13
    Rn. 59 Jedoch reichen allgemeine Behauptungen nicht aus, um darzutun, dass das Ziel einer nationalen Regelung wie der im Ausgangsverfahren in Rede stehenden nichts mit einer Diskriminierung aufgrund des Geschlechts zu tun hat, und um vernünftigerweise die Annahme zu begründen, dass die gewählten Mittel zur Verwirklichung dieses Ziels geeignet seien (vgl. in diesem Sinne u. a. Urteile Seymour-Smith und Perez, EU:C:1999:60, Rn. 76, sowie Nikoloudi, C-196/02, EU:C:2005:141, Rn. 52).
  • EuGH, 24.02.1994 - C-343/92

    Roks u.a. / Bestuur van de Bedrijfsvereniging voor de Gezondheid, Geestelijke en …

    Auszug aus EuGH, 17.07.2014 - C-173/13
    Zwar verwehrt das Unionsrecht einem Mitgliedstaat nicht, so zu handeln, doch gilt dies nur, sofern bei den insoweit erlassenen Maßnahmen insbesondere der Grundsatz der Gleichbehandlung von Männern und Frauen beachtet wird (vgl. in diesem Sinne Urteil Roks u. a., C-343/92, EU:C:1994:71, Rn. 29 und 30).
  • EuGH, 26.03.2009 - C-559/07

    Kommission / Griechenland

  • EuGH, 13.11.2008 - C-46/07

    Kommission / Italien

  • EuGH, 13.07.1989 - 171/88

    Rinner-Kühn / FWW Spezial-Gebäudereinigung

  • EuGH, 05.10.2010 - C-173/09

    Elchinov - Soziale Sicherheit - Freier Dienstleistungsverkehr - …

  • EuGH, 07.09.2006 - C-310/04

    DER GERICHTSHOF ERKLÄRT DIE NEUE BEIHILFEREGELUNG FÜR BAUMWOLLE FÜR NICHTIG

  • EuGH, 18.03.2014 - C-363/12

    Z. - Vorabentscheidungsersuchen - Sozialpolitik - Richtlinie 2006/54/EG - …

  • EuGH, 13.12.2001 - C-206/00

    Mouflin - "Vorabentscheidungsersuchen - Sozialpolitik - Gleichbehandlung von …

  • EuGH, 08.05.2019 - C-486/18

    Die Berechnung der einem Arbeitnehmer in Elternurlaub zu zahlenden …

    Rn. 79 Nach ständiger Rechtsprechung des Gerichtshofs steht der Grundsatz des gleichen Arbeitsentgelts für Männer und Frauen nach Art. 157 AEUV nicht nur der Anwendung von Vorschriften entgegen, die unmittelbare Diskriminierungen aufgrund des Geschlechts enthalten, sondern auch der Anwendung von Vorschriften, die Ungleichbehandlungen von Arbeitnehmern und Arbeitnehmerinnen aufgrund von Kriterien aufrechterhalten, die nicht auf dem Geschlecht beruhen, sofern sich diese Ungleichbehandlungen nicht mit objektiv gerechtfertigten Faktoren erklären lassen, die nichts mit einer Diskriminierung aufgrund des Geschlechts zu tun haben (…vgl. in diesem Sinne Urteile vom 15. Dezember 1994, Helmig u. a., C-399/92, C-409/92, C-425/92, C-34/93, C-50/93 und C-78/93, EU:C:1994:415, Rn. 20, sowie vom 17. Juli 2014, Leone, C-173/13, EU:C:2014:2090, Rn. 40).

    Eine solche Maßnahme ist mit dem Gleichbehandlungsgrundsatz nur dann vereinbar, wenn die von ihr bewirkte Ungleichbehandlung zwischen den beiden Arbeitnehmerkategorien durch objektive Faktoren gerechtfertigt ist, die nichts mit einer Diskriminierung aufgrund des Geschlechts zu tun haben (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 17. Juli 2014, Leone, C-173/13, EU:C:2014:2090, Rn. 41 und die dort angeführte Rechtsprechung).

  • Generalanwalt beim EuGH, 30.09.2021 - C-389/20

    Hausangestellte in Spanien: Die Regelung, wonach Hausangestellte - bei denen es …

    {FN:38} Vgl. Urteil vom 17. Juli 2014, Leone (C-173/13, EU:C:2014:2090, Rn. 53 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    {FN:39} Vgl. Urteil vom 17. Juli 2014, Leone (C-173/13, EU:C:2014:2090, Rn. 54 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    {FN:49} Vgl. Urteil vom 17. Juli 2014, Leone (C-173/13, EU:C:2014:2090, Rn. 54 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    {FN:50} Urteil vom 17. Juli 2014, Leone (C-173/13, EU:C:2014:2090, Rn. 55 und 56 sowie die dort angeführte Rechtsprechung).

    {FN:52} Urteil vom 17. Juli 2014, Leone (C-173/13, EU:C:2014:2090, Rn. 59 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    {FN:65} Urteil vom 17. Juli 2014, Leone (C-173/13, EU:C:2014:2090, Rn. 53).

    {FN:69} Vgl. insbesondere Urteil vom 17. Juli 2014, Leone (C-173/13, EU:C:2014:2090, Rn. 54 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    {FN:82} Vgl. insbesondere Urteil vom 17. Juli 2014, Leone (C-173/13, EU:C:2014:2090, Rn. 54 und die dort angeführte Rechtsprechung).

  • EuGH, 06.03.2018 - C-52/16

    Es verstößt gegen das Unionsrecht, wenn Personen, die nicht in einem nahen …

    Rn. 79 Zwar ist es letztlich Sache des für die Beurteilung des Sachverhalts und die Auslegung des innerstaatlichen Rechts allein zuständigen nationalen Gerichts, festzustellen, ob diese Erfordernisse im konkreten Fall erfüllt sind, doch kann der Gerichtshof, der im Rahmen eines Vorabentscheidungsverfahrens die Fragen des vorlegenden Gerichts sachdienlich zu beantworten hat, auf der Grundlage der Akten des Ausgangsverfahrens und der vor ihm abgegebenen schriftlichen und mündlichen Erklärungen Hinweise geben, die dem vorlegenden Gericht die Entscheidung ermöglichen können (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 17. Juli 2014, Leone, C-173/13, EU:C:2014:2090, Rn. 56 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • EuGH, 24.09.2020 - C-223/19

    YS (Betriebspensionen leitender Angestellter) - Vorlage zur Vorabentscheidung - …

    Rn. 56 Nach der Rechtsprechung des Gerichtshofs ist das insbesondere der Fall, wenn die gewählten Mittel einem legitimen Ziel der Sozialpolitik dienen und zur Erreichung des mit der in Rede stehenden Regelung verfolgten Ziels geeignet und erforderlich sind, wobei solche Mittel nur dann als zur Erreichung des geltend gemachten Ziels geeignet angesehen werden, wenn sie tatsächlich dem Anliegen gerecht werden, dieses Ziel zu erreichen, und in kohärenter und systematischer Weise angewandt werden (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 17. Juli 2014, Leone, C-173/13, EU:C:2014:2090, Rn. 53 und 54 sowie die dort angeführte Rechtsprechung).

    Rn. 58 Aus der Rechtsprechung des Gerichtshofs ergibt sich außerdem, dass es zwar letztlich Sache des für die Beurteilung des Sachverhalts und die Auslegung des innerstaatlichen Rechts allein zuständigen nationalen Gerichts ist, festzustellen, ob und in welchem Umfang die fragliche Rechtsvorschrift durch einen solchen objektiven Faktor gerechtfertigt ist, doch kann der Gerichtshof, der im Rahmen eines Vorabentscheidungsverfahrens die Fragen des vorlegenden Gerichts sachdienlich zu beantworten hat, auf der Grundlage der Akten des Ausgangsverfahrens und der vor ihm abgegebenen schriftlichen und mündlichen Erklärungen Hinweise geben, die dem vorlegenden Gericht die Entscheidung ermöglichen (Urteil vom 17. Juli 2014, Leone, C-173/13, EU:C:2014:2090, Rn. 56 und die dort angeführte Rechtsprechung).

  • EuGH, 29.06.2017 - C-579/15

    Popławski - Vorlage zur Vorabentscheidung - Polizeiliche und justizielle …

    Rn. 40 Der Gerichtshof, der im Rahmen eines Vorabentscheidungsverfahrens die Fragen des vorlegenden Gerichts sachdienlich zu beantworten hat, kann jedoch auf der Grundlage der Akten des Ausgangsverfahrens und der ihm unterbreiteten schriftlichen und mündlichen Erklärungen Hinweise geben, die geeignet sind, dem nationalen Gericht die Entscheidung zu ermöglichen (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 17. Juli 2014, Leone, C-173/13, EU:C:2014:2090, Rn. 56).
  • Generalanwalt beim EuGH, 16.02.2017 - C-74/16

    Nach Ansicht von Generalanwältin Kokott verstoßen Steuerbefreiungen für Schulen …

    {FN:29} - Vgl. dazu, statt vieler, Urteile vom 12. Dezember 1990, SARPP (…C-241/89, EU:C:1990:459, Rn. 8), vom 2. Dezember 2009, Aventis Pasteur (…C-358/08, EU:C:2009:744, Rn. 50), vom 17. Juli 2014, Leone (C-173/13, EU:C:2014:2090, Rn. 56 und 64), und vom 13. Juli 2016, Pöpperl (…C-187/15, EU:C:2016:550, Rn. 35).
  • EuGH, 05.05.2022 - C-405/20

    BVAEB - Vorlage zur Vorabentscheidung - Sozialpolitik - Art. 157 AEUV - Protokoll …

    Rn. 53 Insoweit ist darauf hinzuweisen, dass dies nach der Rechtsprechung des Gerichtshofs insbesondere dann der Fall ist, wenn die gewählten Mittel einem legitimen sozialpolitischen Ziel dienen und zur Erreichung des mit der in Rede stehenden Regelung verfolgten Ziels geeignet und erforderlich sind, wobei solche Mittel nur dann als zur Erreichung des geltend gemachten Ziels geeignet angesehen werden, wenn sie tatsächlich dem Anliegen gerecht werden, dieses Ziel zu erreichen, und wenn sie in kohärenter und systematischer Weise angewandt werden (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 17. Juli 2014, Leone, C-173/13, EU:C:2014:2090, Rn. 53 und 54 sowie die dort angeführte Rechtsprechung, …und vom 24. September 2020, YS [Betriebspensionen leitender Angestellter], C-223/19, EU:C:2020:753, Rn. 56).
  • EuGH, 24.02.2022 - C-389/20

    Die spanische Regelung, mit der Hausangestellte - bei denen es sich fast …

    Rn. 52 In diesem Zusammenhang hat der Gerichtshof wiederholt entschieden, dass die Mitgliedstaaten zwar bei der Wahl der zur Verwirklichung ihrer sozial- und beschäftigungspolitischen Ziele geeigneten Maßnahmen über einen weiten Entscheidungsspielraum verfügen (…Urteile vom 20. Oktober 2011, Brachner, C-123/10, EU:C:2011:675, Rn. 73 und die dort angeführte Rechtsprechung, …sowie vom 21. Januar 2021, INSS, C-843/19, EU:C:2021:55, Rn. 33), der betreffende Mitgliedstaat in seiner Eigenschaft als Urheber der mutmaßlich diskriminierenden Vorschrift jedoch darzutun hat, dass diese die in Rn. 48 des vorliegenden Urteils genannten Voraussetzungen erfüllt (…vgl. in diesem Sinne Urteile vom 20. Oktober 2011, Brachner, C-123/10, EU:C:2011:675, Rn. 74, und vom 17. Juli 2014, Leone, C-173/13, EU:C:2014:2090, Rn. 55).
  • EuGH, 12.12.2019 - C-450/18

    Die Rentenzulage, die Spanien Müttern gewährt, die eine Invaliditätsrente …

    Rn. 65 Diese Bestimmung kann jedoch nicht auf eine nationale Regelung wie Art. 60 Abs. 1 LGSS Anwendung finden, weil sich die streitige Rentenzulage darauf beschränkt, Frauen zu dem Zeitpunkt, zu dem ihnen eine Rente, insbesondere im Fall dauernder Invalidität, gewährt wird, einen Aufschlag zukommen zu lassen, ohne den Schwierigkeiten abzuhelfen, auf die sie während ihrer beruflichen Laufbahn stoßen können, und weil diese Zulage nicht geeignet ist, die Nachteile, die Frauen hinzunehmen haben, dadurch auszugleichen, dass ihnen in dieser beruflichen Laufbahn geholfen wird, und damit die volle Gleichstellung von Männern und Frauen im Arbeitsleben effektiv zu gewährleisten (…vgl. in diesem Sinne Urteile vom 29. November 2001, Griesmar, C-366/99, EU:C:2001:648, Rn. 65, und vom 17. Juli 2014, Leone, C-173/13, EU:C:2014:2090, Rn. 101).
  • EuGH, 12.09.2024 - C-579/22

    Anglo Austrian AAB/ EZB und Far East - Rechtsmittel - Wirtschafts- und …

    Rn. 29 Insoweit ist erstens hinsichtlich des Antrags auf Zuweisung der Rechtssache an die Große Kammer des Gerichtshofs vorab darauf hinzuweisen, dass keine Bestimmung der Satzung des Gerichtshofs der Europäischen Union oder seiner Verfahrensordnung die Behandlung eines Antrags dieser Art von einer anderen Partei des Verfahrens als einem Mitgliedstaat oder einem Unionsorgan im Rahmen eines Rechtsmittels vorsieht (vgl. entsprechend Urteil vom 17. Juli 2014, Leone, C-173/13, EU:C:2014:2090, Rn. 19).

    Rn. 30 Zwar kann nach Art. 60 Abs. 3 der Verfahrensordnung des Gerichtshofs der Spruchkörper, an den eine Rechtssache verwiesen worden ist, in jedem Verfahrensstadium beim Gerichtshof anregen, die Rechtssache an einen größeren Spruchkörper zu verweisen, aber es handelt sich dabei um eine Maßnahme, über die die Kammer, der die Rechtssache zugewiesen worden ist, grundsätzlich von Amts wegen und frei entscheidet (Urteil vom 17. Juli 2014, Leone, C-173/13, EU:C:2014:2090, Rn. 20).

  • Generalanwalt beim EuGH, 10.09.2019 - C-450/18

    Instituto Nacional de la Seguridad Social (Rentenzulage für Mütter) - Vorlage zur …

  • EuGH, 04.10.2024 - C-579/23

    Consortium des Charcutiers Corses - Rechtsmittel - Schutz von …

  • Generalanwalt beim EuGH, 27.01.2022 - C-405/20

    BVAEB - Vorlage zur Vorabentscheidung - Sozialpolitik - Art. 157 AEUV - Protokoll …

  • EGMR, 17.06.2021 - 12528/17

    QUINTANEL ET AUTRES c. FRANCE

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Rechtsprechung
   Generalanwalt beim EuGH, 27.02.2014 - C-173/13   

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https://dejure.org/2014,2737
Generalanwalt beim EuGH, 27.02.2014 - C-173/13 (https://dejure.org/2014,2737)
Generalanwalt beim EuGH, Entscheidung vom 27.02.2014 - C-173/13 (https://dejure.org/2014,2737)
Generalanwalt beim EuGH, Entscheidung vom 27. Februar 2014 - C-173/13 (https://dejure.org/2014,2737)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Europäischer Gerichtshof

    Leone

    Sozialpolitik - Art. 141 EG - Gleiches Entgelt für Männer und Frauen - Vorzeitiger Ruhestand mit sofortigem Pensionsanspruch - Verbesserung beim Dienstalter - Vergünstigungen, die bei Unterbrechung der Erwerbstätigkeit zur Kindererziehung unabhängig vom Geschlecht gewährt ...

  • EU-Kommission

    Leone und Leone

    Sozialpolitik - Art. 141 EG - Gleiches Entgelt für Männer und Frauen - Vorzeitiger Ruhestand mit sofortigem Pensionsanspruch - Verbesserung beim Dienstalter - Vergünstigungen, die bei Unterbrechung der Erwerbstätigkeit zur Kindererziehung unabhängig vom Geschlecht gewährt ...

  • Wolters Kluwer

    Gleichbehandlung von Frauen und Männern bei pensionsrechtlichen Vergünstigungen aufgrund Elternzeit; Schlussanträge des Generalanwalts zum Vorabentscheidungsersuchen der französischen Cour administrative d'appel de Lyon

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Europäischer Gerichtshof PDF (Pressemitteilung)

    SOPO - Nach Ansicht von Generalanwalt Jääskinen werden männliche Arbeitnehmer bei der Altersversorgung nicht allein dadurch diskriminiert, dass weibliche Arbeitnehmer wegen des obligatorischen Mutterschaftsurlaubs regelmäßig eine gesetzliche Voraussetzung betreffend die ...

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Schlussanträge des Generalanwalts in der Rechtssache C-173/13

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Zitiert selbst (17)

  • EuGH, 28.02.2013 - C-427/11

    Kenny u.a. - Art. 141 EG - Richtlinie 75/117/EWG - Gleiches Entgelt für Männer …

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 27.02.2014 - C-173/13
    {FN:28} - Vgl. Urteile vom 16. September 1999, Abdoulaye u. a. (…C-218/98, Slg. 1999, I-5723, Rn. 16), und vom 28. Februar 2013, Kenny u. a. (C-427/11, Rn. 19 ff.).

    {FN:46} - Vgl. u. a. Urteil Kenny u. a. (…Rn. 36 und 37 und die dort angeführte Rechtsprechung).

  • EuGH, 13.12.2001 - C-206/00

    Mouflin - "Vorabentscheidungsersuchen - Sozialpolitik - Gleichbehandlung von …

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 27.02.2014 - C-173/13
    {FN:18} - Vgl. zur seinerzeit in Art. L. 12 Buchst. b des Pensionsgesetzbuchs vorgesehenen Verbesserung beim Dienstalter Urteil vom 29. November 2001, Griesmar, (…C-366/99, Slg. 2001, I-9383, Rn. 25 ff.), und zum Recht auf Versetzung in den vorzeitigen Ruhestand mit sofortigem Pensionsanspruch gemäß dem damaligen Art. L. 24 Abs. 1 Nr. 3 Buchst. b des Pensionsgesetzbuchs Urteil vom 13. Dezember 2001, Mouflin (C-206/00, Slg. 2001, I-10201, Rn. 20 ff.).

    {FN:37} - Im Urteil Mouflin hat der Gerichtshof nämlich entschieden, dass der damals geltende Art. L. 24 des Pensionsgesetzbuchs gegen den Grundsatz des gleichen Entgelts verstieß, weil er das Recht auf Versetzung in den Ruhestand mit sofortigem Pensionsanspruch nur Beamtinnen gewährte, deren Ehegatte eine Behinderung oder eine unheilbare Krankheit hatte, die ihm die Ausübung einer Erwerbstätigkeit unmöglich machte, und somit Beamte, die sich in der gleichen Lage befanden, von diesem Recht ausschloss.

  • EuGH, 10.03.2005 - C-196/02

    Nikoloudi - Sozialpolitik - Männliche und weibliche Arbeitnehmer - Artikel 119 …

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 27.02.2014 - C-173/13
    {FN:21} - Vgl. u. a. Urteile vom 27. Mai 2004, Elsner-Lakeberg (…C-285/02, Slg. 2004, I-5861, Rn. 12), vom 10. März 2005, Nikoloudi (C-196/02, Slg. 2005, I-1789, Rn. 44 und 57), sowie vom 20. Oktober 2011, Brachner (…C-123/10, Slg. 2011, I-10003, Rn. 55 und 56).

    {FN:29} - Vgl. Urteil Nikoloudi (…Rn. 44 und 47).

  • EuGH, 19.09.2013 - C-5/12

    Betriu Montull - Sozialpolitik - Richtlinie 92/85/EWG - Schutz der Sicherheit und …

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 27.02.2014 - C-173/13
    {FN:41} - Zu den vom Gerichtshof anerkannten Besonderheiten und Zwecken dieses Urlaubs siehe insbesondere Urteil vom 19. September 2013, Betriu Montull (C-5/12, Rn. 49 ff. und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • EuGH, 13.11.2008 - C-46/07

    Kommission / Italien

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 27.02.2014 - C-173/13
    {FN:51} - Vgl. entsprechend zu einem unterschiedlichen gesetzlichen Renteneintrittsalter für Männer und Frauen Urteil von 13. November 2008, Kommission/Italien (C-46/07, Rn. 57 und 58).
  • EuGH, 17.10.1995 - C-450/93

    Kalanke ./. Freie Hansestadt Bremen - Frauenquote im öffentlichen Dienst

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 27.02.2014 - C-173/13
    {FN:31} - Zu den beruflichen Nachteilen von Frauen infolge der Mutterschaft und den hierdurch gerechtfertigten Ausgleichsleistungen siehe Urteile vom 12. Juli 1984, Hofmann (…184/83, Slg. 1984, 3047, Rn. 27), vom 17. Oktober 1995, Kalanke (C-450/93, Slg. 1995, I-3051, Rn. 18 ff.), sowie Abdoulaye u. a. (…Rn. 19).
  • EuGH, 01.12.2011 - C-145/10

    Eine Porträtfotografie genießt denselben urheberrechtlichen Schutz wie jedes …

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 27.02.2014 - C-173/13
    {FN:17} - Vgl. u. a. Urteile vom 23. März 2006, Enirisorse (…C-237/04, Slg. 2006, I-2843, Rn. 17 bis 19), vom 8. September 2009, Liga Portuguesa de Futebol Profissional und Bwin International (…C-42/07, Slg. 2009, I-7633, Rn. 41), sowie vom 1. Dezember 2011, Painer (C-145/10, Slg. 2011, I-12533, Rn. 46 ff. und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • EuGH, 08.09.2009 - C-42/07

    Beschränkung der Dienstleistungsfreiheit durch Internetglücksspiel-Verbote

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 27.02.2014 - C-173/13
    {FN:17} - Vgl. u. a. Urteile vom 23. März 2006, Enirisorse (…C-237/04, Slg. 2006, I-2843, Rn. 17 bis 19), vom 8. September 2009, Liga Portuguesa de Futebol Profissional und Bwin International (C-42/07, Slg. 2009, I-7633, Rn. 41), sowie vom 1. Dezember 2011, Painer (…C-145/10, Slg. 2011, I-12533, Rn. 46 ff. und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • EuGH, 27.05.2004 - C-285/02

    Elsner-Lakeberg

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 27.02.2014 - C-173/13
    {FN:21} - Vgl. u. a. Urteile vom 27. Mai 2004, Elsner-Lakeberg (C-285/02, Slg. 2004, I-5861, Rn. 12), vom 10. März 2005, Nikoloudi (…C-196/02, Slg. 2005, I-1789, Rn. 44 und 57), sowie vom 20. Oktober 2011, Brachner (…C-123/10, Slg. 2011, I-10003, Rn. 55 und 56).
  • EuGH, 23.03.2006 - C-237/04

    Enirisorse - Staatliche Beihilfen - Artikel 87 EG und 88 EG - Begriff der …

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 27.02.2014 - C-173/13
    {FN:17} - Vgl. u. a. Urteile vom 23. März 2006, Enirisorse (C-237/04, Slg. 2006, I-2843, Rn. 17 bis 19), vom 8. September 2009, Liga Portuguesa de Futebol Profissional und Bwin International (…C-42/07, Slg. 2009, I-7633, Rn. 41), sowie vom 1. Dezember 2011, Painer (…C-145/10, Slg. 2011, I-12533, Rn. 46 ff. und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • EuGH, 12.07.1984 - 184/83

    Hofmann / Barmer Ersatzkasse

  • EuGH, 29.11.2001 - C-366/99

    DER GERICHTSHOF SPRICHT SICH FÜR DIE GLEICHBEHANDLUNG VON BEAMTEN UND BEAMTINNEN …

  • EuGH, 20.10.2011 - C-123/10

    Brachner - Sozialpolitik - Gleichbehandlung von Männern und Frauen im Bereich der …

  • EuGH, 22.11.2012 - C-385/11

    Die spanischen Rechtsvorschriften über die beitragsbezogene Altersrente von …

  • EuGH, 16.09.1999 - C-218/98

    Abdoulaye u.a. - "Auslegung des Artikels 119 EG-Vertrag (die Artikel 117 bis 120 …

  • EuGH, 26.03.2009 - C-559/07

    Kommission / Griechenland

  • Generalanwalt beim EuGH, 15.12.2011 - C-572/10

    Amedee - Sozialpolitik - Zeitliche Anwendbarkeit (Barber-Protokoll) - Männliche …

  • Generalanwalt beim EuGH, 10.09.2019 - C-450/18

    Instituto Nacional de la Seguridad Social (Rentenzulage für Mütter) - Vorlage zur …

    {FN:3} Vgl. Urteil vom 17. Juli 2014 (C-173/13, EU:C:2014:2090).

    {FN:72} Vgl. Urteil vom 17. Juli 2014 (C-173/13, EU:C:2014:2090, Rn. 100 bis 103).

    {FN:77} Insoweit stimme ich mit den Schlussanträgen des Generalanwalts Jääskinen in der Rechtssache Amédée (C-572/10, EU:C:2011:846, Nrn. 58 und 59) und in der Rechtssache Leone (C-173/13, EU:C:2014:117, Nr. 57) überein.

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