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Schlußanträge unten: Generalanwalt beim EuGH, 15.05.2014

Rechtsprechung
   EuGH, 15.10.2014 - C-331/13   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2014,29625
EuGH, 15.10.2014 - C-331/13 (https://dejure.org/2014,29625)
EuGH, Entscheidung vom 15.10.2014 - C-331/13 (https://dejure.org/2014,29625)
EuGH, Entscheidung vom 15. Oktober 2014 - C-331/13 (https://dejure.org/2014,29625)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Europäischer Gerichtshof

    Nicula

    Vorlage zur Vorabentscheidung - Erstattung der von einem Mitgliedstaat unionsrechtswidrig erhobenen Steuern

  • Wolters Kluwer

    Erstattung unionsrechtswidrig erhobener Umweltsteuer für Kraftfahrzeuge; Vorabentscheidungsersuchen des rumänischen Tribunal Sibiu

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Erstattung unionsrechtswidrig erhobener Umweltsteuer für Kraftfahrzeuge; Schlussanträge des Generalanwalts zum Vorabentscheidungsersuchen des rumänischen Tribunal Sibiu

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Sonstiges (2)

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensmitteilung)

    Nicula

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)

    Vorabentscheidungsersuchen - Tribunal Sibiu - Auslegung der Art. 6 EUV, 110 AEUV sowie 17, 20 und 21 der Charta der Grundrechte der Europäischen Union - Grundsätze der Rechtssicherheit und des Verschlechterungsverbots - Erstattung einer mit dem Unionsrecht unvereinbaren ...

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (17)Zitiert selbst (9)

  • EuGH, 07.04.2011 - C-402/09

    Die durch rumänische Rechtsvorschriften eingeführte Umweltsteuer, der Fahrzeuge …

    Auszug aus EuGH, 15.10.2014 - C-331/13
    Rn. 11 Mit Urteil vom 3. Mai 2012 gab das Tribunal Sibiu der von Herrn Nicula bei ihm erhobenen Klage gegen die Administraţia Fondului pentru Mediu, der die Umweltsteuer zufloss, statt und verurteilte diese Behörde zur Erstattung der Steuer, da sie unter Verstoß gegen Art. 110 AEUV in dessen Auslegung durch den Gerichtshof im Urteil Tatu (C-402/09, EU:C:2011:219) eingeführt worden sei.

    Der Gerichtshof hat jedoch bereits entschieden, dass Art. 110 AEUV einer Steuer wie der durch die OUG Nr. 50/2008 eingeführten Umweltsteuer sowohl in der ursprünglichen als auch in den geänderten Fassungen der OUG entgegensteht (vgl. in diesem Sinne Urteile Tatu, EU:C:2011:219, Rn. 58 und 61, und Nisipeanu, C-263/10, EU:C:2011:466, Rn. 27 und 29).

    Der Gerichtshof hat daraus geschlossen, dass eine solche Maßnahme die Inbetriebnahme von in anderen Mitgliedstaaten erworbenen Gebrauchtfahrzeugen erschwert, ohne zugleich Käufern den Erwerb von Gebrauchtfahrzeugen desselben Alters und mit derselben Abnutzung auf dem inländischen Markt zu erschweren (vgl. in diesem Sinne Urteile Tatu, EU:C:2011:219, Rn. 55, 58 und 61, und Nisipeanu, EU:C:2011:466, Rn. 26, 27 und 29).

    Rn. 32 Rumänien hat auf die Urteile Tatu (EU:C:2011:219) und Nisipeanu (EU:C:2011:466) hin die OUG Nr. 9/2013 erlassen, die eine neue Steuer auf Kraftfahrzeuge eingeführt hat, nämlich die Umweltgebühr.

    Rn. 36 Daraus folgt, wie die Europäische Kommission ausgeführt hat, dass ein Erstattungssystem wie das im Ausgangsverfahren fragliche im Fall eines aus einem anderen Mitgliedstaat eingeführten Gebrauchtfahrzeugs zu einer Beschränkung oder sogar wie im Ausgangsverfahren zu einem vollständigen Wegfall der Verpflichtung zur Erstattung der unionsrechtswidrig erhobenen Umweltsteuer führt, was die vom Gerichtshof in den Urteilen Tatu (EU:C:2011:219) und Nisipeanu (EU:C:2011:466) festgestellte Diskriminierung fortbestehen lässt.

  • EuGH, 07.07.2011 - C-263/10

    Iulian Nisipeanu gegen Directia Generala a Finantelor Publice Gorj und andere.

    Auszug aus EuGH, 15.10.2014 - C-331/13
    Der Gerichtshof hat jedoch bereits entschieden, dass Art. 110 AEUV einer Steuer wie der durch die OUG Nr. 50/2008 eingeführten Umweltsteuer sowohl in der ursprünglichen als auch in den geänderten Fassungen der OUG entgegensteht (vgl. in diesem Sinne Urteile Tatu, EU:C:2011:219, Rn. 58 und 61, und Nisipeanu, C-263/10, EU:C:2011:466, Rn. 27 und 29).

    Der Gerichtshof hat daraus geschlossen, dass eine solche Maßnahme die Inbetriebnahme von in anderen Mitgliedstaaten erworbenen Gebrauchtfahrzeugen erschwert, ohne zugleich Käufern den Erwerb von Gebrauchtfahrzeugen desselben Alters und mit derselben Abnutzung auf dem inländischen Markt zu erschweren (vgl. in diesem Sinne Urteile Tatu, EU:C:2011:219, Rn. 55, 58 und 61, und Nisipeanu, EU:C:2011:466, Rn. 26, 27 und 29).

    Rn. 32 Rumänien hat auf die Urteile Tatu (EU:C:2011:219) und Nisipeanu (EU:C:2011:466) hin die OUG Nr. 9/2013 erlassen, die eine neue Steuer auf Kraftfahrzeuge eingeführt hat, nämlich die Umweltgebühr.

    Rn. 36 Daraus folgt, wie die Europäische Kommission ausgeführt hat, dass ein Erstattungssystem wie das im Ausgangsverfahren fragliche im Fall eines aus einem anderen Mitgliedstaat eingeführten Gebrauchtfahrzeugs zu einer Beschränkung oder sogar wie im Ausgangsverfahren zu einem vollständigen Wegfall der Verpflichtung zur Erstattung der unionsrechtswidrig erhobenen Umweltsteuer führt, was die vom Gerichtshof in den Urteilen Tatu (EU:C:2011:219) und Nisipeanu (EU:C:2011:466) festgestellte Diskriminierung fortbestehen lässt.

  • EuGH, 19.07.2012 - C-591/10

    Littlewoods Retail u.a. - Zweite und Sechste Mehrwertsteuer-Richtlinie - …

    Auszug aus EuGH, 15.10.2014 - C-331/13
    Die Mitgliedstaaten sind also grundsätzlich verpflichtet, unionsrechtswidrig erhobene Abgaben zu erstatten (Urteile Littlewoods Retail u. a., C-591/10, EU:C:2012:478, Rn. 24, und Irimie, C-565/11, EU:C:2013:250, Rn. 20).

    Rn. 28 Der Gerichtshof hat außerdem bereits entschieden, dass der Einzelne, wenn ein Mitgliedstaat unter Verstoß gegen Vorschriften des Unionsrechts Steuern erhoben hat, Anspruch auf Erstattung nicht nur der zu Unrecht erhobenen Steuer, sondern auch der Beträge hat, die im unmittelbaren Zusammenhang mit dieser Steuer an diesen Staat gezahlt oder von diesem einbehalten worden sind (vgl. in diesem Sinne Urteile Littlewoods Retail u. a., EU:C:2012:478, Rn. 25, und Irimie, EU:C:2013:250, Rn. 21).

    Rn. 29 Der Grundsatz, dass die Mitgliedstaaten verpflichtet sind, die unionsrechtswidrig erhobenen Steuerbeträge zuzüglich Zinsen zu erstatten, ergibt sich aus dem Unionsrecht (Urteile Littlewoods Retail u. a., EU:C:2012:478, Rn. 26, und Irimie, EU:C:2013:250, Rn. 22).

  • EuGH, 18.04.2013 - C-565/11

    Irimie - Erstattung der von einem Mitgliedstaat unionsrechtswidrig erhobenen …

    Auszug aus EuGH, 15.10.2014 - C-331/13
    Die Mitgliedstaaten sind also grundsätzlich verpflichtet, unionsrechtswidrig erhobene Abgaben zu erstatten (Urteile Littlewoods Retail u. a., C-591/10, EU:C:2012:478, Rn. 24, und Irimie, C-565/11, EU:C:2013:250, Rn. 20).

    Rn. 28 Der Gerichtshof hat außerdem bereits entschieden, dass der Einzelne, wenn ein Mitgliedstaat unter Verstoß gegen Vorschriften des Unionsrechts Steuern erhoben hat, Anspruch auf Erstattung nicht nur der zu Unrecht erhobenen Steuer, sondern auch der Beträge hat, die im unmittelbaren Zusammenhang mit dieser Steuer an diesen Staat gezahlt oder von diesem einbehalten worden sind (vgl. in diesem Sinne Urteile Littlewoods Retail u. a., EU:C:2012:478, Rn. 25, und Irimie, EU:C:2013:250, Rn. 21).

    Rn. 29 Der Grundsatz, dass die Mitgliedstaaten verpflichtet sind, die unionsrechtswidrig erhobenen Steuerbeträge zuzüglich Zinsen zu erstatten, ergibt sich aus dem Unionsrecht (Urteile Littlewoods Retail u. a., EU:C:2012:478, Rn. 26, und Irimie, EU:C:2013:250, Rn. 22).

  • EuGH, 19.11.2009 - C-314/08

    Filipiak - Einkommensteuerrecht - Recht auf Abzug der Sozialversicherungsbeiträge …

    Auszug aus EuGH, 15.10.2014 - C-331/13
    Daher ist der Gerichtshof grundsätzlich gehalten, über ihm vorgelegte Fragen zu befinden, wenn diese die Auslegung des Unionsrechts betreffen (vgl. dazu Urteile Gouvernement de la Communauté française und gouvernement wallon, C-212/06, EU:C:2008:178, Rn. 28, Zurita García und Choque Cabrera, C-261/08 und C-348/08, EU:C:2009:648, Rn. 34, und Filipiak, C-314/08, EU:C:2009:719, Rn. 40).

    Rn. 22 Der Gerichtshof hat jedoch auch entschieden, dass es ihm ausnahmsweise obliegt, zur Prüfung seiner eigenen Zuständigkeit die Umstände zu untersuchen, unter denen er vom nationalen Gericht angerufen wird (vgl. in diesem Sinne Urteil Filipiak, EU:C:2009:719, Rn. 41 und die dort angeführte Rechtsprechung).

  • EuGH, 22.10.2009 - C-261/08

    EIN MITGLIEDSTAAT KANN - MUSS ABER NICHT - EINEN DRITTSTAATSANGEHÖRIGEN …

    Auszug aus EuGH, 15.10.2014 - C-331/13
    Daher ist der Gerichtshof grundsätzlich gehalten, über ihm vorgelegte Fragen zu befinden, wenn diese die Auslegung des Unionsrechts betreffen (vgl. dazu Urteile Gouvernement de la Communauté française und gouvernement wallon, C-212/06, EU:C:2008:178, Rn. 28, Zurita García und Choque Cabrera, C-261/08 und C-348/08, EU:C:2009:648, Rn. 34, und Filipiak, C-314/08, EU:C:2009:719, Rn. 40).

    Rn. 23 In diesem Zusammenhang ist festzustellen, dass die Entscheidung über eine Vorlagefrage eines nationalen Gerichts nur dann abgelehnt werden kann, wenn die erbetene Auslegung des Unionsrechts offensichtlich in keinem Zusammenhang mit der Realität oder dem Gegenstand des Ausgangsrechtsstreits steht, wenn das Problem hypothetischer Natur ist oder wenn der Gerichtshof nicht über die tatsächlichen und rechtlichen Angaben verfügt, die für eine sachdienliche Beantwortung der ihm vorgelegten Fragen erforderlich sind (Urteil Zurita García und Choque Cabrera, EU:C:2009:648, Rn. 35).

  • EuGH, 01.04.2008 - C-212/06

    BESTIMMTE ASPEKTE DES FLÄMISCHEN SYSTEMS DER PFLEGEVERSICHERUNG STEHEN IM …

    Auszug aus EuGH, 15.10.2014 - C-331/13
    Daher ist der Gerichtshof grundsätzlich gehalten, über ihm vorgelegte Fragen zu befinden, wenn diese die Auslegung des Unionsrechts betreffen (vgl. dazu Urteile Gouvernement de la Communauté française und gouvernement wallon, C-212/06, EU:C:2008:178, Rn. 28, Zurita García und Choque Cabrera, C-261/08 und C-348/08, EU:C:2009:648, Rn. 34, und Filipiak, C-314/08, EU:C:2009:719, Rn. 40).
  • EuGH, 03.12.1998 - C-381/97

    Belgocodex - Erste und Sechste Mehrwertsteuerrichtlinie - Verpachtung und …

    Auszug aus EuGH, 15.10.2014 - C-331/13
    Können Art. 6 EUV, die Art. 17, 20 und 21 der Charta der Grundrechte der Europäischen Union und Art. 110 AEUV sowie die Grundsätze der Rechtssicherheit und des Verschlechterungsverbots, die beide im Unionsrecht niedergelegt sind und von der Rechtsprechung des Gerichtshofs (Urteile Belbouab, 10/78, EU:C:1978:181, und Belgocodex, C-381/97, EU:C:1998:589) bestätigt wurden, dahin ausgelegt werden, dass sie Vorschriften wie denen der OUG Nr. 9/2013 entgegenstehen?.
  • EuGH, 12.10.1978 - 10/78

    Belbouab

    Auszug aus EuGH, 15.10.2014 - C-331/13
    Können Art. 6 EUV, die Art. 17, 20 und 21 der Charta der Grundrechte der Europäischen Union und Art. 110 AEUV sowie die Grundsätze der Rechtssicherheit und des Verschlechterungsverbots, die beide im Unionsrecht niedergelegt sind und von der Rechtsprechung des Gerichtshofs (Urteile Belbouab, 10/78, EU:C:1978:181, und Belgocodex, C-381/97, EU:C:1998:589) bestätigt wurden, dahin ausgelegt werden, dass sie Vorschriften wie denen der OUG Nr. 9/2013 entgegenstehen?.
  • EuGH, 28.04.2022 - C-415/20

    Gräfendorfer Geflügel und Tiefkühlfeinkost - Vorlage zur Vorabentscheidung - …

    Rn. 64 Die genannten Ansprüche können mithin insbesondere auch dann geltend gemacht werden, wenn eine Abgabe oder eine Steuer vom Verwaltungsunterworfenen auf der Grundlage einer nationalen Regelung erhoben wurde, von der sich herausstellt, dass die gegen eine Bestimmung des Primär- oder Sekundärrechts der Union verstößt (…vgl. in diesem Sinne Urteile vom 8. März 2001, Metallgesellschaft u. a., C-397/98 und C-410/98, EU:C:2001:134, Rn. 82 bis 84 und 96, sowie vom 15. Oktober 2014, Nicula, C-331/13, EU:C:2014:2285, Rn. 27 bis 31), oder auch dann, wenn sich herausstellt, dass die nationale Behörde bei einer unionsrechtlich unzutreffenden Anwendung eines Unionsrechtsakts oder einer nationalen Regelung zur Durchführung oder zur Umsetzung eines Unionsrechtsakts vom Verwaltungsunterworfenen eine Abgabe erhoben hat (…vgl. in diesem Sinne Urteile vom 19. Juli 2012, Littlewoods Retail u. a., C-591/10, EU:C:2012:478, Rn. 10, 11 und 34, …sowie vom 9. September 2021, Hauptzollamt B [Fakultative Steuerermäßigung], C-100/20, EU:C:2021:716, Rn. 25 bis 36).

    Rn. 76 Daraus folgt, dass das Unionsrecht einer rechtlichen Regelung entgegensteht, die dieser Anforderung nicht entspricht und die deshalb eine wirksame Geltendmachung des unionsrechtlichen Erstattungs- und Zinsanspruchs nicht ermöglicht (…vgl. in diesem Sinne Urteile vom 18. April 2013, Irimie, C-565/11, EU:C:2013:250, Rn. 29, und vom 15. Oktober 2014, Nicula, C-331/13, EU:C:2014:2285, Rn. 38 und 39).

  • EuGH, 06.10.2015 - C-69/14

    Târșia - Vorlage zur Vorabentscheidung - Grundsätze der Äquivalenz und der …

    Rn. 14 Im Übrigen darf der Gerichtshof die Entscheidung über ein Ersuchen eines nationalen Gerichts nur dann verweigern, wenn die erbetene Auslegung des Unionsrechts offensichtlich in keinem Zusammenhang mit der Realität oder dem Gegenstand des Ausgangsrechtsstreits steht, wenn das Problem hypothetischer Natur ist oder wenn er nicht über die tatsächlichen und rechtlichen Angaben verfügt, die für eine zweckdienliche Beantwortung der ihm vorgelegten Fragen erforderlich sind (Urteile Nicula, C-331/13, EU:C:2014:2285, Rn. 23, und Verder LabTec, C-657/13, EU:C:2015:331, Rn. 29).

    Der Gerichtshof ist nämlich grundsätzlich gehalten, über ihm vorgelegte Fragen zu befinden, wenn sie die Auslegung des Unionsrechts betreffen (vgl. in diesem Sinne Urteile Transportes Urbanos y Servicios Generales, C-118/08, EU:C:2010:39, Rn. 25, und Nicula, C-331/13, EU:C:2014:2285, Rn. 21).

    Die Mitgliedstaaten sind also grundsätzlich verpflichtet, unionsrechtswidrig erhobene Abgaben zu erstatten (Urteile Littlewoods Retail u. a., C-591/10, EU:C:2012:478, Rn. 24, Irimie, C-565/11, EU:C:2013:250, Rn. 20, und Nicula, C-331/13, EU:C:2014:2285, Rn. 27).

  • BFH, 19.11.2019 - VII R 17/18

    Verzinsung von Stromsteuererstattungsansprüchen nach Unionsrecht

    Darunter fallen auch die Einbußen aufgrund der mangelnden Verfügbarkeit von Geldbeträgen infolge der vorzeitigen Fälligkeit der Steuer (EuGH-Urteile Littlewoods Retail u.a. vom 19.07.2012 - C-591/10, EU:C:2012:478, Rz 25, Höchstrichterliche Finanzrechtsprechung --HFR-- 2012, 1018; Zuckerfabrik Jülich vom 27.09.2012 - C-113/10, C-147/10 und C-234/10, EU:C:2012, 591, Rz 65, ZfZ 2013, 76; Irimie vom 18.04.2013 - C-565/11, EU:C:2013:250, Rz 21, HFR 2013, 659; Nicula vom 15.10.2014 - C-331/13, EU:C:2014:2285, Rz 28, ABlEU 2014 Nr. C 462, 7, und Wortmann vom 18.01.2017 - C-365/15, EU:C:2017:19, Rz 37 ff., ZfZ 2017, 42; vgl. auch Senatsurteil vom 22.09.2015 - VII R 32/14, BFHE 251, 291, Bundessteuerblatt --BStBl-- II 2016, 323).

    Diese Bedingungen müssen den Grundsätzen der Äquivalenz und der Effektivität entsprechen, das heißt sie dürfen nicht ungünstiger sein als bei ähnlichen Klagen, die auf Bestimmungen des innerstaatlichen Rechts gestützt sind, und sie dürfen nicht so ausgestaltet sein, dass sie die Ausübung der Rechte, die die Unionsrechtsordnung einräumt, praktisch unmöglich machen (EuGH-Urteile Littlewoods Retail u.a., EU:C:2012:478, HFR 2012, 1018, Rz 26 f.; Zuckerfabrik Jülich, EU:C:2012, 591, Rz 61 und 66, ZfZ 2013, 1210; Irimie, EU:C:2013:250, Rz 22 f., HFR 2013, 659; Nicula, EU:C:2014:2285, Rz 28, ABlEU 2014 Nr. C 462, 7, und Tarsia vom 06.10.2015 - C-69/14, EU:C:2015:662, Rz 25, Europäische Zeitschrift für Wirtschaftsrecht 2015, 917; vgl. auch Senatsurteil in BFHE 251, 291, BStBl II 2016, 323).

  • EuGH, 24.11.2016 - C-464/14

    SECIL - Vorlage zur Vorabentscheidung - Freier Kapitalverkehr - Art. 63 bis 65 …

    Rn. 166 Der Gerichtshof hat außerdem entschieden, dass der Einzelne, wenn ein Mitgliedstaat unter Verstoß gegen Vorschriften des Unionsrechts Steuern erhoben hat, Anspruch auf Erstattung nicht nur der zu Unrecht erhobenen Steuer, sondern auch der Beträge hat, die im unmittelbaren Zusammenhang mit dieser Steuer an diesen Staat gezahlt oder von diesem einbehalten worden sind (vgl. Urteil vom 15. Oktober 2014, Nicula, C-331/13, EU:C:2014:2285, Rn. 28 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • BFH, 15.11.2022 - VII R 29/21

    Verzinsung einer unionsrechtswidrig erhobenen Steuer

    Darunter fallen auch die Einbußen aufgrund der mangelnden Verfügbarkeit von Geldbeträgen infolge der vorzeitigen Fälligkeit der Steuer (EuGH-Urteile Littlewoods Retail u.a. vom 19.07.2012 - C-591/10, EU:C:2012:478, Rz 25, m.w.N., Höchstrichterliche Finanzrechtsprechung --HFR-- 2012, 1018; Zuckerfabrik Jülich vom 27.09.2012 - C-113/10 u.a., EU:C:2012:591, Rz 65, m.w.N., ZfZ 2013, 76; Irimie vom 18.04.2013 - C-565/11, EU:C:2013:250, HFR 2013, 659, Rz 21, m.w.N.; Nicula vom 15.10.2014 - C-331/13, EU:C:2014:2285, Rz 28, ABlEU 2014, Nr. C 462, 7; Wortmann vom 18.01.2017 - C-365/15, EU:C:2017:19, Rz 37 ff., ZfZ 2017, 42, und HUMDA vom 13.10.2022 - C-397/21, EU:C:2022:790, Rz 32; vgl. auch Senatsurteil vom 22.09.2015 - VII R 32/14, BFHE 251, 291, BStBl II 2016, 323).
  • Generalanwalt beim EuGH, 13.01.2022 - C-415/20

    Gräfendorfer Geflügel und Tiefkühlfeinkost - Vorlage zur Vorabentscheidung - …

    {FN:18} Vgl. Urteile vom 18. April 2013, Irimie (C-565/11, EU:C:2013:250), und vom 15. Oktober 2014, Nicula (C-331/13, EU:C:2014:2285).

    Vgl. hierzu auch Urteil vom 15. Oktober 2014, Nicula (C-331/13, EU:C:2014:2285, Rn. 37 und 38).

  • EuGH, 09.06.2016 - C-586/14

    Budișan - Vorlage zur Vorabentscheidung - Inländische Abgaben - Art. 110 …

    Rn. 39 Mit dem Unionsrecht unvereinbare Abgaben wie die in Rn. 35 des vorliegenden Urteils genannten sind allerdings zuzüglich Zinsen zu erstatten (…vgl. in diesem Sinne Urteile vom 18. April 2013, Irimie, C-565/11, EU:C:2013:250, Rn. 20 und 21, sowie vom 15. Oktober 2014, Nicula, C-331/13, EU:C:2014:2285, Rn. 27 und 28), und ihr Betrag ist daher nicht mehr als Teil des Marktwerts der von der betreffenden Abgabe erfassten Fahrzeuge anzusehen.

    Rn. 50 Der Gerichtshof hat es aber stillschweigend oder ausdrücklich abgelehnt, die Wirkungen sowohl von Urteilen, in denen die Unvereinbarkeit dieser Steuern mit dem Unionsrecht hervorgehoben wird (zur Umweltsteuer nach der OUG Nr. 50/2008 vgl. Urteile vom 7. April 2011, Tatu, C-402/09, EU:C:2011:219, …und vom 7. Juli 2011, Nisipeanu, C-263/10, nicht veröffentlicht, EU:C:2011:466, Rn. 34 bis 38;… zur Steuer auf Schadstoffemissionen nach dem Gesetz Nr. 9/2012 in seinen verschiedenen Fassungen vgl. Beschluss vom 3. Februar 2014, Câmpean und Ciocoiu, C-97/13 und C-214/13, nicht veröffentlicht, EU:C:2014:229, Rn. 37 bis 42, …und Urteil vom 14. April 2015, Manea, C-76/14, EU:C:2015:216, Rn. 56 bis 59), als auch von Urteilen, in denen ausgeführt wird, dass solche Steuern zuzüglich Zinsen hätten erstattet werden müssen (vgl. Urteile vom 18. April 2013, Irimie, C-565/11, EU:C:2013:250, und vom 15. Oktober 2014, Nicula, C-331/13, EU:C:2014:2285, Rn. 40 bis 42), zeitlich zu begrenzen.

  • Generalanwalt beim EuGH, 27.01.2016 - C-464/14

    SECIL - Vorlage zur Vorabentscheidung - Europa-Mittelmeer-Assoziationsabkommen - …

    {FN:61} - Urteil Nicula (C-331/13, EU:C:2014:2285, Rn. 27).

    {FN:62} - Urteil Nicula (C-331/13, EU:C:2014:2285, Rn. 28).

  • FG Hessen, 31.05.2023 - 7 K 998/20

    Verzinsung für zu Unrecht festgesetzte Einfuhrabgaben

    Diese Frage kann nunmehr als höchstrichterlich geklärt gelten, sodass der Senat auf die einschlägige Rechtsprechung des EuGH verweist (…EuGH, Urteile vom 18.04.2013, "Irimie", C-565/11, EU:C:2013:250, HFR 2013, 659 f., Rn. 26 ff.; vom 15.10.2014, "Nicula" C-331/13, EU:C:2014:2285, Rn. 38 f., vom 23.04.2020, "Sole-Mizo und Dalmandi Mezögazdasági", C-13/18 und C-126/18, EU:C:2020:292, HFR 2020, 658, Rn. 43, 49 ff.;… vom 28.04.2022, aaO, Rn. 75 ff.).
  • BFH, 09.07.2024 - VII R 35/23

    Anspruch eines Zuckerherstellers auf Erstattung von Produktionsabgaben

    Darunter fallen auch die Einbußen aufgrund der mangelnden Verfügbarkeit von Geldbeträgen infolge der vorzeitigen Fälligkeit der Steuer (EuGH-Urteile Littlewoods Retail u.a. vom 19.07.2012 - C-591/10, EU:C:2012:478, Rz 25, m.w.N.; Zuckerfabrik Jülich u.a. vom 27.09.2012 - C-113/10, C-147/10 und C-234/10, EU:C:2012:591, Rz 65, m.w.N.; Irimie vom 18.04.2013 - C-565/11, EU:C:2013:250, Rz 21, m.w.N.; Nicula vom 15.10.2014 - C-331/13, EU:C:2014:2285, Rz 28; Wortmann vom 18.01.2017 - C-365/15, EU:C:2017:19, Rz 37 ff. und HUMDA vom 13.10.2022 - C-397/21, EU:C:2022:790, Rz 32; vgl. auch Senatsurteil vom 22.09.2015 - VII R 32/14, BFHE 251, 291, BStBl II 2016, 323).
  • Generalanwalt beim EuGH, 10.02.2015 - C-76/14

    Manea - Freier Warenverkehr - Steuer auf Schadstoffemissionen, die für …

  • EuGH, 28.09.2023 - C-508/22

    Administrația Județeană a Finanțelor Publice Brașov …

  • Generalanwalt beim EuGH, 18.02.2016 - C-288/14

    Ciup - Vorlage zur Vorabentscheidung - Erstattung zu Unrecht erhobener Steuer - …

  • EuGH, 14.04.2015 - C-76/14

    Manea - Vorlage zur Vorabentscheidung - Inländische Abgaben - Art. 110 AEUV - Von …

  • Generalanwalt beim EuGH, 18.02.2016 - C-200/14

    Câmpean - Vorlage zur Vorabentscheidung - Erstattung zu Unrecht erhobener Steuer …

  • Generalanwalt beim EuGH, 23.04.2015 - C-69/14

    Târșia - Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten, die die Wiederaufnahme des …

  • EGMR, 02.04.2019 - 54494/11

    ALEXANDRU MIHAI POP c. ROUMANIE et 1 affaire

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   Generalanwalt beim EuGH, 15.05.2014 - C-331/13   

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Generalanwalt beim EuGH, 15.05.2014 - C-331/13 (https://dejure.org/2014,9850)
Generalanwalt beim EuGH, Entscheidung vom 15.05.2014 - C-331/13 (https://dejure.org/2014,9850)
Generalanwalt beim EuGH, Entscheidung vom 15. Mai 2014 - C-331/13 (https://dejure.org/2014,9850)
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Wird zitiert von ... (0)Zitiert selbst (33)

  • EuGH, 07.04.2011 - C-402/09

    Die durch rumänische Rechtsvorschriften eingeführte Umweltsteuer, der Fahrzeuge …

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 15.05.2014 - C-331/13
    Rn. 3 Im Urteil Tatu (EU:C:2011:219) hat der Gerichtshof diesen Artikel dahin ausgelegt, dass "er es einem Mitgliedstaat verbietet, eine Umweltsteuer einzuführen, die auf Kraftfahrzeuge bei deren erstmaliger Zulassung in diesem Mitgliedstaat erhoben wird, wenn diese steuerliche Maßnahme in der Weise ausgestaltet ist, dass sie die Inbetriebnahme von in anderen Mitgliedstaaten erworbenen Gebrauchtfahrzeugen in diesem Mitgliedstaat erschwert, ohne zugleich den Erwerb von Gebrauchtfahrzeugen desselben Alters und mit derselben Abnutzung auf dem inländischen Markt zu erschweren"{FN-VERWEIS:3}.

    Rn. 10 Mit dem verwaltungsgerichtlichen Urteil Nr. 1497/CA/2012 ließ das Tribunal Sibiu (Rumänien) die Klage gegen die Agenţia Fondului pentru Mediu (der die Steuer zufließt) zu und verurteilte diese zur Erstattung der Steuer, nachdem es auf der Grundlage des oben genannten Urteils Tatu (EU:C:2011:219) die Unvereinbarkeit der Umweltsteuer mit Art. 110 AEUV festgestellt hatte, und wies die Klage gegen die Administraţia Finanţelor Publice Sibiu (die die Steuer erhebt) ab.

    Meines Erachtens sind somit, wie in den vorgenannten Rechtssachen Tatu (EU:C:2011:219), Nisipeanu (EU:C:2011:466), Druţu (EU:C:2011:478), Micşa (EU:C:2011:479), Vijulan (EU:C:2011:477) sowie Câmpean und Ciocoiu (EU:C:2014:229), Art. 110 AEUV, der diskriminierende Steuern verbietet, sowie der Grundsatz, dass jede unter Verstoß gegen das Unionsrecht, insbesondere Art. 110 AEUV, entrichtete Steuer an den Steuerpflichtigen zu erstatten ist, anwendbar.

    Rn. 34 Die rumänische Regierung macht geltend, die OUG Nr. 9/2013 genüge den Vorgaben des Urteils Tatu (EU:C:2011:219) in vollem Umfang.

    Rn. 35 Ferner entstehe die Pflicht zur Zahlung der Umweltgebühr bei den vor ihrer Einführung bereits auf dem inländischen Markt vorhandenen Fahrzeugen einschließlich der Fahrzeuge, für die die frühere Umweltsteuer nicht entrichtet worden sei, mit dem Zeitpunkt der ersten Umschreibung des Eigentums, wie die vorgenannten Urteile Tatu (EU:C:2011:219) und Nisipeanu (EU:C:2011:466) es verlangten.

    Rn. 37 Die Kommission vertritt die Ansicht, die mit der OUG Nr. 9/2013 eingeführte Regelung verstoße gegen Art. 110 AEUV, weil sie auf vor dem Inkrafttreten der OUG Nr. 9/2013 eingetretene steuerpflichtige Ereignisse zurückwirke und die vom Gerichtshof im Urteil Tatu (EU:C:2011:219) festgestellte Diskriminierung aufrechterhalte.

    Rn. 43 Meines Erachtens hatten die rumänischen Behörden daher, wie sich insbesondere aus dem vorgenannten Urteil Tatu (EU:C:2011:219) ergibt, faktisch die Wahl zwischen zwei Möglichkeiten, um ihren unionsrechtlichen Pflichten nachzukommen: Entweder die Umweltsteuer abzuschaffen und die als Umweltsteuer erhobenen und bereits gezahlten Beträge unter Einführung einer neuen, mit Art. 110 AEUV vereinbaren künftigen Steuer an die Steuerpflichtigen zurückzuerstatten, oder die Umweltsteuer unter einem beliebigen Namen beizubehalten, sie jedoch ebenfalls von den Fahrzeugeigentümern der in Rumänien bereits zugelassenen Fahrzeuge unmittelbar zu verlangen.

    Rn. 58 Die rumänische Regierung vertritt die Ansicht, dass Rumänien sich an die Vorgaben der Urteile Tatu (EU:C:2011:219) und Nisipeanu (EU:C:2011:466) gehalten habe, indem es Art. 4 Buchst. c der OUG Nr. 9/2013 eingeführt habe, mit dem die Erhebung der Umweltgebühr auf die bereits in Rumänien zugelassenen und von der Umweltsteuer befreiten Fahrzeuge erstreckt werde, und zwar ab der nächsten Umschreibung des Eigentums an diesen Fahrzeugen.

    Rn. 68 Die rumänische Regierung trägt vor, sie habe bei der Schaffung der fraglichen Besteuerungsregelung in gutem Glauben und in dem Willen gehandelt, die Urteile Tatu (EU:C:2011:219) und Nisipeanu (EU:C:2011:466) umzusetzen.

    Rn. 76 Was das Kriterium des guten Glaubens angeht, weist die rumänische Regierung darauf hin, dass die OUG Nr. 9/2013 mit dem Ziel erlassen worden sei, die Verpflichtungen Rumäniens aus Art. 110 AEUV so zu erfüllen, wie ihn der Gerichtshof in den Urteilen Tatu (EU:C:2011:219) und Nisipeanu (EU:C:2011:466) ausgelegt habe.

    Rn. 82 Jedenfalls hatte die rumänische Regierung, wie ich oben in Nr. 43 ausgeführt habe, im Anschluss an das Urteil Tatu (EU:C:2011:219) die Wahl, entweder die Umweltsteuer abzuschaffen und die als Umweltsteuer erhobenen und bereits gezahlten Beträge an die Steuerpflichtigen zu erstatten oder die Umweltsteuer unter einem beliebigen Namen beizubehalten, sie jedoch schnell und unmittelbar von den Eigentümern der in Rumänien bereits zugelassenen und daher von der Umweltsteuer befreiten Fahrzeuge zu verlangen.

    {FN:2} - Vgl. Urteile Tatu (C-402/09, EU:C:2011:219), Nisipeanu (C-263/10, EU:C:2011:466), Beschlüsse Druţu (C-438/10, EU:C:2011:478), Micşa (C-573/10, EU:C:2011:479), Vijulan (C-335/10, EU:C:2011:477) sowie Câmpean und Ciocoiu (C-97/13 und C-214/13, EU:C:2014:229).

    {FN:14} - EU:C:2011:219.

    {FN:17} - EU:C:2011:219, Rn. 38, und EU:C:2011:466, Rn. 20.

    {FN:18} - Vgl. Urteile Kommission/Dänemark (…C-47/88, EU:C:1990:449, Rn. 8 und 9) und Tatu (EU:C:2011:219, Rn. 34).

    {FN:19} - Urteil Tatu (EU:C:2011:219, Rn. 58).

  • EuGH, 07.07.2011 - C-263/10

    Iulian Nisipeanu gegen Directia Generala a Finantelor Publice Gorj und andere.

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 15.05.2014 - C-331/13
    Meines Erachtens sind somit, wie in den vorgenannten Rechtssachen Tatu (EU:C:2011:219), Nisipeanu (EU:C:2011:466), Druţu (EU:C:2011:478), Micşa (EU:C:2011:479), Vijulan (EU:C:2011:477) sowie Câmpean und Ciocoiu (EU:C:2014:229), Art. 110 AEUV, der diskriminierende Steuern verbietet, sowie der Grundsatz, dass jede unter Verstoß gegen das Unionsrecht, insbesondere Art. 110 AEUV, entrichtete Steuer an den Steuerpflichtigen zu erstatten ist, anwendbar.

    Rn. 35 Ferner entstehe die Pflicht zur Zahlung der Umweltgebühr bei den vor ihrer Einführung bereits auf dem inländischen Markt vorhandenen Fahrzeugen einschließlich der Fahrzeuge, für die die frühere Umweltsteuer nicht entrichtet worden sei, mit dem Zeitpunkt der ersten Umschreibung des Eigentums, wie die vorgenannten Urteile Tatu (EU:C:2011:219) und Nisipeanu (EU:C:2011:466) es verlangten.

    Rn. 58 Die rumänische Regierung vertritt die Ansicht, dass Rumänien sich an die Vorgaben der Urteile Tatu (EU:C:2011:219) und Nisipeanu (EU:C:2011:466) gehalten habe, indem es Art. 4 Buchst. c der OUG Nr. 9/2013 eingeführt habe, mit dem die Erhebung der Umweltgebühr auf die bereits in Rumänien zugelassenen und von der Umweltsteuer befreiten Fahrzeuge erstreckt werde, und zwar ab der nächsten Umschreibung des Eigentums an diesen Fahrzeugen.

    Rn. 68 Die rumänische Regierung trägt vor, sie habe bei der Schaffung der fraglichen Besteuerungsregelung in gutem Glauben und in dem Willen gehandelt, die Urteile Tatu (EU:C:2011:219) und Nisipeanu (EU:C:2011:466) umzusetzen.

    Rn. 76 Was das Kriterium des guten Glaubens angeht, weist die rumänische Regierung darauf hin, dass die OUG Nr. 9/2013 mit dem Ziel erlassen worden sei, die Verpflichtungen Rumäniens aus Art. 110 AEUV so zu erfüllen, wie ihn der Gerichtshof in den Urteilen Tatu (EU:C:2011:219) und Nisipeanu (EU:C:2011:466) ausgelegt habe.

    Rn. 79 Zunächst ist darauf hinzuweisen, dass die rumänische Regierung bereits die zeitliche Begrenzung der Wirkungen des Urteils Nisipeanu (EU:C:2011:466) beantragt hatte.

    Mangels präziser Zahlen, die darauf schließen lassen, dass für die rumänische Wirtschaft die Gefahr schwerwiegender wirtschaftlicher Auswirkungen besteht, bin ich daher der Ansicht, dass - wie in der Rechtssache Nisipeanu (EU:C:2011:466) - die Voraussetzung des Vorliegens schwerwiegender Störungen nicht nachgewiesen ist.

    {FN:2} - Vgl. Urteile Tatu (C-402/09, EU:C:2011:219), Nisipeanu (C-263/10, EU:C:2011:466), Beschlüsse Druţu (C-438/10, EU:C:2011:478), Micşa (C-573/10, EU:C:2011:479), Vijulan (C-335/10, EU:C:2011:477) sowie Câmpean und Ciocoiu (C-97/13 und C-214/13, EU:C:2014:229).

    Die geänderten Fassungen der OUG Nr. 50/2008 wurden im Urteil Nisipeanu (EU:C:2011:466) sowie in den Beschlüssen Druţu (EU:C:2011:478), Micşa (EU:C:2011:479) und Vijulan (EU:C:2011:477) ebenfalls für unionsrechtswidrig erklärt.

    {FN:11} - Urteil Nisipeanu (EU:C:2011:466, Rn. 27 bis 29).

    {FN:15} - EU:C:2011:466.

    {FN:17} - EU:C:2011:219, Rn. 38, und EU:C:2011:466, Rn. 20.

  • EuGH, 05.10.2006 - C-290/05

    Nádasdi - Inländische Abgaben - Zulassungssteuer auf Kraftfahrzeuge - …

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 15.05.2014 - C-331/13
    {FN:12} - Urteil Nádasdi und Németh (EU:C:2006:652, Rn. 49).

    {FN:13} - EU:C:2006:652.

    {FN:16} - EU:C:2006:652, Rn. 49.

    Vgl. Urteile Vroege (…C-57/93, EU:C:1994:352, Rn. 21); Cooke (…C-372/98, EU:C:2000:558, Rn. 42); Skov und Bilka (…C-402/03, EU:C:2006:6, Rn. 51), Nádasdi und Németh (EU:C:2006:652, Rn. 63), Brzeziński (…C-313/05, EU:C:2007:33, Rn. 56), Kalinchev (…C-2/09, EU:C:2010:312, Rn. 50) und Santander Asset Management SGIIC u. a. (…C-338/11 bis C-347/11, EU:C:2012:286, Rn. 59).

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