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Schlußanträge unten: Generalanwalt beim EuGH, 24.11.2022

Rechtsprechung
   EuGH, 27.04.2023 - C-528/21   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2023,8661
EuGH, 27.04.2023 - C-528/21 (https://dejure.org/2023,8661)
EuGH, Entscheidung vom 27.04.2023 - C-528/21 (https://dejure.org/2023,8661)
EuGH, Entscheidung vom 27. April 2023 - C-528/21 (https://dejure.org/2023,8661)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Europäischer Gerichtshof

    M.D. (Interdiction d'entrée en Hongrie)

    Vorlage zur Vorabentscheidung - Einwanderungspolitik - Art. 20 AEUV - Genuss des Kernbestands der Rechte, die der Unionsbürgerstatus verleiht - Art. 47 der Charta der Grundrechte der Europäischen Union - Richtlinie 2008/115/EG - Gemeinsame Normen und Verfahren in den ...

  • doev.de PDF

    M. D. - Einreiseverbot; Gefahr für die nationale Sicherheit; Familienschutz

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Vorlage zur Vorabentscheidung - Einwanderungspolitik - Art. 20 AEUV - Genuss des Kernbestands der Rechte, die der Unionsbürgerstatus verleiht - Art. 47 der Charta der Grundrechte der Europäischen Union - Richtlinie 2008/115/EG - Gemeinsame Normen und Verfahren in den ...

Sonstiges (2)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (31)Zitiert selbst (29)

  • EuGH, 08.03.2022 - C-205/20

    Entsendung von Arbeitnehmern: Das nationale Gericht muss sich versichern, dass …

    Auszug aus EuGH, 27.04.2023 - C-528/21
    Rn. 94 Erstens kann sich der Einzelne nach ständiger Rechtsprechung des Gerichtshofs in all den Fällen, in denen die Bestimmungen einer Richtlinie inhaltlich unbedingt und hinreichend genau sind, vor nationalen Gerichten gegenüber dem Staat auf diese Bestimmungen berufen, wenn dieser die Richtlinie nicht fristgemäß oder nur unzulänglich in das nationale Recht umgesetzt hat (…Urteile vom 5. Oktober 2004, Pfeiffer u. a., C-397/01 bis C-403/01, EU:C:2004:584, Rn. 103, und vom 8. März 2022, Bezirkshauptmannschaft Hartberg-Fürstenfeld [Unmittelbare Wirkung], C-205/20, EU:C:2022:168, Rn. 17 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    Außerdem kann eine Bestimmung einer Richtlinie auch dann, wenn die Richtlinie den Mitgliedstaaten einen gewissen Gestaltungsspielraum beim Erlass der Durchführungsvorschriften lässt, als unbedingt und genau angesehen werden, wenn sie den Mitgliedstaaten unmissverständlich eine Verpflichtung zur Erreichung eines bestimmten Ergebnisses auferlegt, die im Hinblick auf die Anwendung der dort aufgestellten Regel durch keinerlei Bedingungen eingeschränkt ist (…Urteile vom 19. Januar 1982, Becker, 8/81, EU:C:1982:7, Rn. 25, und vom 8. März 2022, Bezirkshauptmannschaft Hartberg-Fürstenfeld [Unmittelbare Wirkung], C-205/20, EU:C:2022:168, Rn. 18 und 19 sowie die dort angeführte Rechtsprechung).

    Rn. 98 Insbesondere wenn ein Mitgliedstaat sein Ermessen durch den Erlass einer Regelung überschreitet, die nicht gewährleistet, dass die zuständige nationale Behörde den Gesundheitszustand des betreffenden Drittstaatsangehörigen sowie gegebenenfalls dessen familiäre Bindungen und das Wohl seines Kindes in gebührender Weise berücksichtigt, muss sich dieser Drittstaatsangehörige gegenüber einer solchen Regelung unmittelbar auf Art. 5 der Richtlinie berufen können (vgl. entsprechend Urteil vom 8. März 2022, Bezirkshauptmannschaft Hartberg-Fürstenfeld [Unmittelbare Wirkung], C-205/20, EU:C:2022:168, Rn. 30).

    Allerdings hat die Verpflichtung zur unionsrechtskonformen Auslegung des nationalen Rechts bestimmte Grenzen und darf insbesondere nicht als Grundlage für eine Auslegung contra legem des nationalen Rechts dienen (…Urteile vom 16. Juni 2005, Pupino, C-105/03, EU:C:2005:386, Rn. 47, und vom 8. März 2022, Bezirkshauptmannschaft Hartberg-Fürstenfeld [Unmittelbare Wirkung], C-205/20, EU:C:2022:168, Rn. 35 und 36 sowie die dort angeführte Rechtsprechung).

    Rn. 100 Es ist auch darauf hinzuweisen, dass ein nationales Gericht, das im Rahmen seiner Zuständigkeit die Bestimmungen des Unionsrechts anzuwenden hat und eine nationale Regelung nicht im Einklang mit den Anforderungen des Unionsrechts auslegen kann, nach dem Grundsatz des Vorrangs verpflichtet ist, für die volle Wirksamkeit der Anforderungen des Unionsrechts in dem bei ihm anhängigen Rechtsstreit Sorge zu tragen, indem es erforderlichenfalls jede - auch spätere - nationale Regelung oder Praxis, die einer Bestimmung des Unionsrechts mit unmittelbarer Wirkung entgegensteht, aus eigener Entscheidungsbefugnis unangewendet lässt, ohne dass es die vorherige Beseitigung dieser nationalen Regelung oder Praxis auf gesetzgeberischem Weg oder durch irgendein anderes verfassungsrechtliches Verfahren beantragen oder abwarten müsste (…Urteile vom 24. Juni 2019, Popławski, C-573/17, EU:C:2019:530, Rn. 58 und 61, sowie vom 8. März 2022, Bezirkshauptmannschaft Hartberg-Fürstenfeld [Unmittelbare Wirkung], C-205/20, EU:C:2022:168, Rn. 37 und die dort angeführte Rechtsprechung).

  • EuGH, 08.05.2018 - C-82/16

    K.A. u.a. ("Familienzusammenführung in Belgien") - Vorlage zur Vorabentscheidung …

    Auszug aus EuGH, 27.04.2023 - C-528/21
    Rn. 59 Die Weigerung, einem Drittstaatsangehörigen ein Aufenthaltsrecht zu gewähren, kann die praktische Wirksamkeit der Unionsbürgerschaft jedoch nur dann beeinträchtigen, wenn zwischen ihm und dem Unionsbürger, der sein Familienangehöriger ist, ein Abhängigkeitsverhältnis besteht, das dazu führen würde, dass der Unionsbürger gezwungen wäre, den betreffenden Drittstaatsangehörigen zu begleiten und das Gebiet der Union als Ganzes zu verlassen (Urteile vom 8. Mai 2018, K.A. u. a. [Familienzusammenführung in Belgien], C-82/16, EU:C:2018:308, Rn. 52, …und vom 5. Mai 2022, Subdelegación del Gobierno en Toledo [Aufenthalt eines Familienangehörigen - Unzureichende Existenzmittel], C-451/19 und C-532/19, EU:C:2022:354, Rn. 46 sowie die dort angeführte Rechtsprechung).

    Dies wäre dann der Fall, wenn zwischen M. D. und seinem minderjährigen Kind oder seiner Lebensgefährtin für die Zwecke der Anwendung von Art. 20 AEUV in seiner Auslegung durch den Gerichtshof ein Abhängigkeitsverhältnis bestünde, das das minderjährige Kind oder die Lebensgefährtin de facto dazu zwingen würde, ebenfalls das Unionsgebiet zu verlassen (vgl. u. a. Urteile vom 8. Mai 2018, K.A. u. a. [Familienzusammenführung in Belgien], C-82/16, EU:C:2018:308, Rn. 65 und 71 bis 75, …sowie vom 5. Mai 2022, Subdelegación del Gobierno en Toledo [Aufenthalt eines Familienangehörigen - Unzureichende Existenzmittel], C-451/19 und C-532/19, EU:C:2022:354, Rn. 56 sowie 64 bis 69).

    Dies kann der Fall sein, wenn der Drittstaatsangehörige eine tatsächliche, gegenwärtige und erhebliche Gefahr für die öffentliche Ordnung oder die öffentliche oder nationale Sicherheit darstellt (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 8. Mai 2018, K.A. u. a. [Familienzusammenführung in Belgien], C-82/16, EU:C:2018:308, Rn. 92 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    Wie sich sowohl aus ihrem Titel als auch aus ihrem Art. 1 ergibt, werden durch diese Richtlinie "gemeinsame Normen und Verfahren" geschaffen, die von jedem Mitgliedstaat bei der Rückführung illegal aufhältiger Drittstaatsangehöriger anzuwenden sind (Urteil vom 8. Mai 2018, K.A. u. a. [Familienzusammenführung in Belgien], C-82/16, EU:C:2018:308, Rn. 100 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    Rn. 76 Schließlich müssen die Mitgliedstaaten nach Art. 11 Abs. 1 der Richtlinie 2008/115 ein Einreiseverbot erlassen, wenn der Drittstaatsangehörige, gegen den eine Rückkehrentscheidung ergangen ist, seiner Rückkehrverpflichtung nicht nachgekommen ist oder wenn ihm keine Frist für die freiwillige Ausreise eingeräumt worden ist, was nach Art. 7 Abs. 4 dieser Richtlinie der Fall sein kann, wenn die betreffende Person eine Gefahr für die öffentliche Ordnung, die öffentliche Sicherheit oder die nationale Sicherheit darstellt (Urteil vom 8. Mai 2018, K.A. u. a. [Familienzusammenführung in Belgien], C-82/16, EU:C:2018:308, Rn. 86).

  • EuGH, 05.05.2022 - C-451/19

    Ein Abhängigkeitsverhältnis, das es rechtfertigen kann, dem …

    Auszug aus EuGH, 27.04.2023 - C-528/21
    Rn. 58 Insoweit hat der Gerichtshof bereits festgestellt, dass es ganz besondere Sachverhalte gibt, in denen einem Drittstaatsangehörigen, der Familienangehöriger eines Unionsbürgers ist, ein Aufenthaltsrecht eingeräumt werden muss, obwohl das für das Aufenthaltsrecht von Drittstaatsangehörigen geltende Sekundärrecht nicht anwendbar ist und der betreffende Unionsbürger sein Recht auf Freizügigkeit nicht ausgeübt hat, da sonst die Unionsbürgerschaft ihrer praktischen Wirksamkeit beraubt würde, wenn sich der Unionsbürger infolge der Verweigerung des Aufenthaltsrechts de facto gezwungen sähe, das Gebiet der Union als Ganzes zu verlassen, und ihm dadurch der tatsächliche Genuss des Kernbestands der Rechte, die ihm sein Status als Unionsbürger verleiht, verwehrt würde (…vgl. in diesem Sinne Urteile vom 8. März 2011, Ruiz Zambrano, C-34/09, EU:C:2011:124, Rn. 43 und 44, sowie vom 5. Mai 2022, Subdelegación del Gobierno en Toledo [Aufenthalt eines Familienangehörigen - Unzureichende Existenzmittel], C-451/19 und C-532/19, EU:C:2022:354, Rn. 45).

    Rn. 59 Die Weigerung, einem Drittstaatsangehörigen ein Aufenthaltsrecht zu gewähren, kann die praktische Wirksamkeit der Unionsbürgerschaft jedoch nur dann beeinträchtigen, wenn zwischen ihm und dem Unionsbürger, der sein Familienangehöriger ist, ein Abhängigkeitsverhältnis besteht, das dazu führen würde, dass der Unionsbürger gezwungen wäre, den betreffenden Drittstaatsangehörigen zu begleiten und das Gebiet der Union als Ganzes zu verlassen (…Urteile vom 8. Mai 2018, K.A. u. a. [Familienzusammenführung in Belgien], C-82/16, EU:C:2018:308, Rn. 52, und vom 5. Mai 2022, Subdelegación del Gobierno en Toledo [Aufenthalt eines Familienangehörigen - Unzureichende Existenzmittel], C-451/19 und C-532/19, EU:C:2022:354, Rn. 46 sowie die dort angeführte Rechtsprechung).

    Dies wäre dann der Fall, wenn zwischen M. D. und seinem minderjährigen Kind oder seiner Lebensgefährtin für die Zwecke der Anwendung von Art. 20 AEUV in seiner Auslegung durch den Gerichtshof ein Abhängigkeitsverhältnis bestünde, das das minderjährige Kind oder die Lebensgefährtin de facto dazu zwingen würde, ebenfalls das Unionsgebiet zu verlassen (…vgl. u. a. Urteile vom 8. Mai 2018, K.A. u. a. [Familienzusammenführung in Belgien], C-82/16, EU:C:2018:308, Rn. 65 und 71 bis 75, sowie vom 5. Mai 2022, Subdelegación del Gobierno en Toledo [Aufenthalt eines Familienangehörigen - Unzureichende Existenzmittel], C-451/19 und C-532/19, EU:C:2022:354, Rn. 56 sowie 64 bis 69).

    Ergibt sich das Abhängigkeitsverhältnis zwischen dem Drittstaatsangehörigen und einem minderjährigen Unionsbürger daraus, dass zwischen ihnen ein Eltern-Kind-Verhältnis besteht, sind auch das Alter und der Gesundheitszustand sowie die familiäre und wirtschaftliche Situation dieses minderjährigen Unionsbürgers zu berücksichtigen (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 5. Mai 2022, Subdelegación del Gobierno en Toledo [Aufenthalt eines Familienangehörigen - Unzureichende Existenzmittel], C-451/19 und C-532/19, EU:C:2022:354, Rn. 53 sowie die dort angeführte Rechtsprechung).

  • EuGH - C-532/19 (anhängig)

    Subdelegación del Gobierno en Toledo

    Auszug aus EuGH, 27.04.2023 - C-528/21
    Rn. 58 Insoweit hat der Gerichtshof bereits festgestellt, dass es ganz besondere Sachverhalte gibt, in denen einem Drittstaatsangehörigen, der Familienangehöriger eines Unionsbürgers ist, ein Aufenthaltsrecht eingeräumt werden muss, obwohl das für das Aufenthaltsrecht von Drittstaatsangehörigen geltende Sekundärrecht nicht anwendbar ist und der betreffende Unionsbürger sein Recht auf Freizügigkeit nicht ausgeübt hat, da sonst die Unionsbürgerschaft ihrer praktischen Wirksamkeit beraubt würde, wenn sich der Unionsbürger infolge der Verweigerung des Aufenthaltsrechts de facto gezwungen sähe, das Gebiet der Union als Ganzes zu verlassen, und ihm dadurch der tatsächliche Genuss des Kernbestands der Rechte, die ihm sein Status als Unionsbürger verleiht, verwehrt würde (…vgl. in diesem Sinne Urteile vom 8. März 2011, Ruiz Zambrano, C-34/09, EU:C:2011:124, Rn. 43 und 44, sowie vom 5. Mai 2022, Subdelegación del Gobierno en Toledo [Aufenthalt eines Familienangehörigen - Unzureichende Existenzmittel], C-451/19 und C-532/19, EU:C:2022:354, Rn. 45).

    Rn. 59 Die Weigerung, einem Drittstaatsangehörigen ein Aufenthaltsrecht zu gewähren, kann die praktische Wirksamkeit der Unionsbürgerschaft jedoch nur dann beeinträchtigen, wenn zwischen ihm und dem Unionsbürger, der sein Familienangehöriger ist, ein Abhängigkeitsverhältnis besteht, das dazu führen würde, dass der Unionsbürger gezwungen wäre, den betreffenden Drittstaatsangehörigen zu begleiten und das Gebiet der Union als Ganzes zu verlassen (…Urteile vom 8. Mai 2018, K.A. u. a. [Familienzusammenführung in Belgien], C-82/16, EU:C:2018:308, Rn. 52, und vom 5. Mai 2022, Subdelegación del Gobierno en Toledo [Aufenthalt eines Familienangehörigen - Unzureichende Existenzmittel], C-451/19 und C-532/19, EU:C:2022:354, Rn. 46 sowie die dort angeführte Rechtsprechung).

    Dies wäre dann der Fall, wenn zwischen M. D. und seinem minderjährigen Kind oder seiner Lebensgefährtin für die Zwecke der Anwendung von Art. 20 AEUV in seiner Auslegung durch den Gerichtshof ein Abhängigkeitsverhältnis bestünde, das das minderjährige Kind oder die Lebensgefährtin de facto dazu zwingen würde, ebenfalls das Unionsgebiet zu verlassen (…vgl. u. a. Urteile vom 8. Mai 2018, K.A. u. a. [Familienzusammenführung in Belgien], C-82/16, EU:C:2018:308, Rn. 65 und 71 bis 75, sowie vom 5. Mai 2022, Subdelegación del Gobierno en Toledo [Aufenthalt eines Familienangehörigen - Unzureichende Existenzmittel], C-451/19 und C-532/19, EU:C:2022:354, Rn. 56 sowie 64 bis 69).

    Ergibt sich das Abhängigkeitsverhältnis zwischen dem Drittstaatsangehörigen und einem minderjährigen Unionsbürger daraus, dass zwischen ihnen ein Eltern-Kind-Verhältnis besteht, sind auch das Alter und der Gesundheitszustand sowie die familiäre und wirtschaftliche Situation dieses minderjährigen Unionsbürgers zu berücksichtigen (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 5. Mai 2022, Subdelegación del Gobierno en Toledo [Aufenthalt eines Familienangehörigen - Unzureichende Existenzmittel], C-451/19 und C-532/19, EU:C:2022:354, Rn. 53 sowie die dort angeführte Rechtsprechung).

  • EuGH, 22.11.2022 - C-69/21

    Ein Drittstaatsangehöriger, der an einer schweren Krankheit leidet, darf nicht …

    Auszug aus EuGH, 27.04.2023 - C-528/21
    Wenn ein Drittstaatsangehöriger in den Anwendungsbereich dieser Richtlinie fällt, ist er grundsätzlich den darin vorgesehenen gemeinsamen Normen und Verfahren im Hinblick auf seine Rückführung zu unterwerfen, sofern sein Aufenthalt nicht gegebenenfalls legalisiert wurde (Urteil vom 22. November 2022, Staatssecretaris van Justitie en Veiligheid [Abschiebung - Medizinisches Cannabis], C-69/21, EU:C:2022:913, Rn. 52 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    Rn. 74 Art. 6 Abs. 1 der Richtlinie 2008/115 wiederum sieht vor, dass dann, wenn die Illegalität des Aufenthalts erwiesen ist, gegenüber jedem Drittstaatsangehörigen unbeschadet der Ausnahmen nach Art. 6 Abs. 2 bis 5 unter strikter Einhaltung der in Art. 5 der Richtlinie festgelegten Anforderungen eine Rückkehrentscheidung ergehen muss, in der unter den in Art. 3 Nr. 3 der Richtlinie genannten Drittländern dasjenige anzugeben ist, in das dieser Drittstaatsangehörige abzuschieben ist (Urteil vom 22. November 2022, Staatssecretaris van Justitie en Veiligheid [Abschiebung - Medizinisches Cannabis], C-69/21, EU:C:2022:913, Rn. 53 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    Rn. 89 Zweitens verpflichtet Art. 5 der Richtlinie 2008/115 - der eine allgemeine Regel darstellt, die für die Mitgliedstaaten verbindlich ist, sobald sie diese Richtlinie umsetzen (Urteil vom 22. November 2022, Staatssecretaris van Justitie en Veiligheid [Abschiebung - Medizinisches Cannabis], C-69/21, EU:C:2022:913, Rn. 55) - die Mitgliedstaaten, das Wohl des Kindes, die familiären Bindungen und den Gesundheitszustand des betreffenden Drittstaatsangehörigen gebührend zu berücksichtigen.

  • EuGH, 16.01.2018 - C-240/17

    E - Vorlage zur Vorabentscheidung - Drittstaatsangehöriger, der sich illegal im …

    Auszug aus EuGH, 27.04.2023 - C-528/21
    Rn. 64 Dagegen haben die ungarischen Behörden M. D. durch den Erlass des im Ausgangsverfahren in Rede stehenden Einreise- und Aufenthaltsverbots, dessen Wirkung einen europäischen Zuschnitt hat, jedes Recht auf Aufenthalt im Hoheitsgebiet sämtlicher Mitgliedstaaten genommen (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 16. Januar 2018, E, C-240/17, EU:C:2018:8, Rn. 42).

    Rn. 81 Aus dem Wortlaut von Art. 6 Abs. 2 der Richtlinie 2008/115 selbst ergibt sich aber, dass in einem solchen Fall der Mitgliedstaat, in dem sich der Drittstaatsangehörige illegal aufhält, verpflichtet ist, diesem gegenüber eine Rückkehrentscheidung zu erlassen, selbst wenn der Drittstaatsangehörige über ein Recht zum Aufenthalt in einem anderen Mitgliedstaat verfügt (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 16. Januar 2018, E, C-240/17, EU:C:2018:8, Rn. 48).

  • EuGH, 11.03.2021 - C-112/20

    Belgischer Staat (Retour du parent d'un mineur) - Vorlage zur Vorabentscheidung - …

    Auszug aus EuGH, 27.04.2023 - C-528/21
    Rn. 38 Das vorlegende Gericht weist u. a. darauf hin, dass der Gerichtshof in seinem Urteil vom 11. März 2021, État belge (Rückkehr des Elternteils eines Minderjährigen) (C-112/20, EU:C:2021:197), entschieden habe, dass Art. 5 der Richtlinie 2008/115 in Verbindung mit Art. 24 der Charta die Mitgliedstaaten verpflichte, vor Erlass einer mit einem Einreiseverbot verbundenen Rückkehrentscheidung das Wohl des Kindes gebührend zu berücksichtigen, selbst wenn es sich beim Adressaten der Entscheidung nicht um einen Minderjährigen, sondern um dessen Vater handelt.

    Rn. 90 Ferner ist klarzustellen, dass die Mitgliedstaaten gemäß diesem Art. 5 vor Erlass eines Einreiseverbots das Wohl des Kindes in gebührender Weise zu berücksichtigen haben, selbst wenn es sich beim Adressaten der Entscheidung nicht um einen Minderjährigen, sondern um dessen Vater handelt (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 11. März 2021, État belge [Rückkehr des Elternteils eines Minderjährigen], C-112/20, EU:C:2021:197, Rn. 43).

  • EuGH, 27.02.2020 - C-836/18

    Subdelegación del Gobierno en Ciudad Real (Ehegatte eines Unionsbürgers) - …

    Auszug aus EuGH, 27.04.2023 - C-528/21
    Rn. 57 Erstens ist darauf hinzuweisen, dass Art. 20 AEUV nationalen Maßnahmen entgegensteht, die bewirken, dass den Unionsbürgern der tatsächliche Genuss der Rechte verwehrt wird, die ihnen dieser Status verleiht (…Urteile vom 8. März 2011, Ruiz Zambrano, C-34/09, EU:C:2011:124, Rn. 42, und vom 27. Februar 2020, Subdelegación del Gobierno en Ciudad Real (Ehegatte eines Unionsbürgers), C-836/18, EU:C:2020:119, Rn. 37).

    Vielmehr haben die zuständigen nationalen Behörden u. a. auf der Grundlage der Informationen, die der betreffende Drittstaatsangehörige und der betreffende Unionsbürger nach freiem Ermessen beibringen können müssen, und - sofern notwendig - nach Vornahme der erforderlichen Ermittlungen zu beurteilen, ob zwischen diesen beiden Personen ein solches Abhängigkeitsverhältnis besteht (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 27. Februar 2020, Subdelegación del Gobierno en Ciudad Real (Ehegatte eines Unionsbürgers), C-836/18, EU:C:2020:119, Rn. 53).

  • EuGH, 08.03.2011 - C-34/09

    Die Unionsbürgerschaft gebietet, dass ein Mitgliedstaat es Staatsangehörigen …

    Auszug aus EuGH, 27.04.2023 - C-528/21
    Rn. 57 Erstens ist darauf hinzuweisen, dass Art. 20 AEUV nationalen Maßnahmen entgegensteht, die bewirken, dass den Unionsbürgern der tatsächliche Genuss der Rechte verwehrt wird, die ihnen dieser Status verleiht (Urteile vom 8. März 2011, Ruiz Zambrano, C-34/09, EU:C:2011:124, Rn. 42, …und vom 27. Februar 2020, Subdelegación del Gobierno en Ciudad Real (Ehegatte eines Unionsbürgers), C-836/18, EU:C:2020:119, Rn. 37).

    Rn. 58 Insoweit hat der Gerichtshof bereits festgestellt, dass es ganz besondere Sachverhalte gibt, in denen einem Drittstaatsangehörigen, der Familienangehöriger eines Unionsbürgers ist, ein Aufenthaltsrecht eingeräumt werden muss, obwohl das für das Aufenthaltsrecht von Drittstaatsangehörigen geltende Sekundärrecht nicht anwendbar ist und der betreffende Unionsbürger sein Recht auf Freizügigkeit nicht ausgeübt hat, da sonst die Unionsbürgerschaft ihrer praktischen Wirksamkeit beraubt würde, wenn sich der Unionsbürger infolge der Verweigerung des Aufenthaltsrechts de facto gezwungen sähe, das Gebiet der Union als Ganzes zu verlassen, und ihm dadurch der tatsächliche Genuss des Kernbestands der Rechte, die ihm sein Status als Unionsbürger verleiht, verwehrt würde (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 8. März 2011, Ruiz Zambrano, C-34/09, EU:C:2011:124, Rn. 43 und 44, …sowie vom 5. Mai 2022, Subdelegación del Gobierno en Toledo [Aufenthalt eines Familienangehörigen - Unzureichende Existenzmittel], C-451/19 und C-532/19, EU:C:2022:354, Rn. 45).

  • EuGH, 05.10.2004 - C-397/01

    BEI RETTUNGSSANITÄTERN, DIE BEI EINEM RETTUNGSDIENST TÄTIG SIND, DARF DIE …

    Auszug aus EuGH, 27.04.2023 - C-528/21
    Rn. 94 Erstens kann sich der Einzelne nach ständiger Rechtsprechung des Gerichtshofs in all den Fällen, in denen die Bestimmungen einer Richtlinie inhaltlich unbedingt und hinreichend genau sind, vor nationalen Gerichten gegenüber dem Staat auf diese Bestimmungen berufen, wenn dieser die Richtlinie nicht fristgemäß oder nur unzulänglich in das nationale Recht umgesetzt hat (Urteile vom 5. Oktober 2004, Pfeiffer u. a., C-397/01 bis C-403/01, EU:C:2004:584, Rn. 103, …und vom 8. März 2022, Bezirkshauptmannschaft Hartberg-Fürstenfeld [Unmittelbare Wirkung], C-205/20, EU:C:2022:168, Rn. 17 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • EuGH, 19.06.2018 - C-181/16

    Die Mitgliedstaaten dürfen nach der Ablehnung eines Antrags auf internationalen …

  • EuGH, 19.01.1982 - 8/81

    Becker

  • EuGH, 19.12.2019 - C-752/18

    Um die Verantwortlichen des Freistaats Bayern dazu anzuhalten, in München …

  • EuGH, 03.06.2021 - C-546/19

    Westerwaldkreis - Vorlage zur Vorabentscheidung - Raum der Freiheit, der …

  • EuGH, 08.09.2010 - C-46/08

    Carmen Media Group - Art. 49 EG - Freier Dienstleistungsverkehr - Inhaber einer …

  • EuGH, 16.06.2005 - C-105/03

    DER GERICHTSHOF BEJAHT DIE ANWENDUNG DES GRUNDSATZES DER …

  • EuGH, 24.06.2019 - C-573/17

    Popławski - Vorlage zur Vorabentscheidung - Justizielle Zusammenarbeit in …

  • EuGH, 10.10.2013 - C-86/12

    Alokpa und Moudoulou - Unionsbürgerschaft - Art. 20 AEUV und 21 AEUV - Richtlinie …

  • EuGH, 13.09.2016 - C-304/14

    CS - Vorlage zur Vorabentscheidung - Unionsbürgerschaft - Art. 20 AEUV - …

  • EuGH, 06.10.2021 - C-487/19

    Nicht einvernehmliche Versetzungen von Richtern an andere Gerichte oder zwischen …

  • EuGH, 24.02.2021 - C-673/19

    M u.a. (Transfert vers un État membre) - Vorlage zur Vorabentscheidung - Asyl und …

  • EuGH, 29.07.2019 - C-556/17

    Torubarov - Vorlage zur Vorabentscheidung - Gemeinsame Politik im Bereich Asyl …

  • EuGH, 25.02.2021 - C-658/19

    Spanien wird zur Zahlung eines Pauschalbetrags in Höhe von 15 Millionen Euro und …

  • EuGH, 17.09.2020 - C-806/18

    JZ (Peine de prison en cas d'interdiction d'entrée) - Vorlage zur …

  • EuGH, 05.05.2021 - C-641/20

    CPAS de Liège - Vorlage zur Vorabentscheidung - Raum der Freiheit, der Sicherheit …

  • EuGH, 14.07.2022 - C-436/20

    ASADE - Vorlage zur Vorabentscheidung - Art. 49 und 56 AEUV - Rein interner …

  • EuGH, 08.11.2022 - C-704/20

    Das nationale Gericht hat von sich aus zu prüfen, ob eine gegen einen illegal …

  • EuGH, 20.10.2022 - C-825/21

    Centre public d'action sociale de Liège (Retrait ou suspension d'une décision de …

  • EuGH - C-39/21 (anhängig)

    Staatssecretaris van Justitie en Veiligheid (Examen d'office de la rétention)

  • EuGH, 08.05.2025 - C-130/24

    Stadt Wuppertal - Vorlage zur Vorabentscheidung - Unionsbürgerschaft - Art. 20 …

    Überdies gehe aus den Urteilen vom 22. Juni 2023, Staatssecretaris van Justitie en Veiligheid (Thailändische Mutter eines niederländischen minderjährigen Kindes) (…C-459/20, EU:C:2023:499, Rn. 30), und vom 27. April 2023, M. D. (Verbot der Einreise nach Ungarn) (C-528/21, EU:C:2023:341, Rn. 59), hervor, dass das durch Art. 20 AEUV anknüpfend an den Status des Unionsbürgers gewährte elementare persönliche Recht, sich vorbehaltlich der im AEU-Vertrag vorgesehenen Beschränkungen und Bedingungen und der Maßnahmen zu ihrer Durchführung im Hoheitsgebiet der Mitgliedstaaten frei zu bewegen und aufzuhalten, ohne ein Recht auf Einreise in das Unionsgebiet wertlos sei.

    Der Gerichtshof kann die Entscheidung über ein Vorabentscheidungsersuchen eines nationalen Gerichts nur dann ablehnen, wenn die erbetene Auslegung des Unionsrechts offensichtlich in keinem Zusammenhang mit den Gegebenheiten oder dem Gegenstand des Ausgangsrechtsstreits steht, das Problem hypothetischer Natur ist oder er nicht über die tatsächlichen und rechtlichen Angaben verfügt, die für eine zweckdienliche Beantwortung der ihm vorgelegten Fragen erforderlich sind (Urteil vom 27. April 2023, M. D. [Verbot der Einreise nach Ungarn], C-528/21, EU:C:2023:341, Rn. 49 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    Rn. 51 Diese Voraussetzung ist nämlich geeignet, den Wesensgehalt des durch das Unionsrecht zuerkannten abgeleiteten Aufenthaltsrechts eines drittstaatsangehörigen Familienangehörigen eines Unionsbürgers in den ganz besonderen Sachverhalten, die in den Rn. 27 bis 30 des vorliegenden Urteils angeführt sind, unmittelbar zu beeinträchtigen, da die Wahrnehmung eines solchen Aufenthaltsrechts zwangsläufig voraussetzt, dass der Drittstaatsangehörige in das Hoheitsgebiet des betreffenden Mitgliedstaats einreisen kann; folglich kann diese Voraussetzung auch dazu führen, dass dem Unionsbürger der tatsächliche Genuss des Kernbestands der Rechte, die ihm sein Status verleiht, verwehrt wird, wenn sie ihn aufgrund des zwischen diesen Personen bestehenden Abhängigkeitsverhältnisses de facto zwingt, das Gebiet der Union als Ganzes zu verlassen, um seinen Familienangehörigen - den der Voraussetzung unterliegenden Drittstaatsangehörigen - zu begleiten (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 27. April 2023, M. D. [Verbot der Einreise nach Ungarn], C-528/21, EU:C:2023:341, Rn. 60 und die dort angeführte Rechtsprechung, …sowie vom 22. Juni 2023, Staatssecretaris van Justitie en Veiligheid [Thailändische Mutter eines niederländischen minderjährigen Kindes], C-459/20, EU:C:2023:499, Rn. 27 und 31).

  • EuGH, 17.10.2024 - C-156/23

    Ararat - Vorlage zur Vorabentscheidung - Raum der Freiheit, der Sicherheit und …

    Schließlich hat Art. 5 dieser Richtlinie unmittelbare Wirkung, so dass sich ein Einzelner auf ihn berufen kann und er von den Verwaltungsbehörden und Gerichten der Mitgliedstaaten angewandt werden kann (Urteil vom 27. April 2023, M. D. [Verbot der Einreise nach Ungarn], C-528/21, EU:C:2023:341, Rn. 97).

    Rn. 47 Hierzu ergibt sich aus Art. 13 Abs. 2 der Richtlinie 2008/115, dass sowohl die nationalen Verwaltungsbehörden als auch die Justizbehörden, vor denen die Rechtmäßigkeit einer Entscheidung in Bezug auf die Rückkehr angefochten wird, diese Entscheidung überprüfen und gegebenenfalls die Abschiebung aufschieben können müssen (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 27. April 2023, M. D. [Verbot der Einreise nach Ungarn], C-528/21, EU:C:2023:341, Rn. 108).

    Rn. 48 Damit der durch Art. 47 der Charta gewährleistete und in Art. 13 Abs. 1 und 2 der Richtlinie 2008/115 konkretisierte Rechtsschutz wirksam ist, muss der Rechtsbehelf außerdem notwendigerweise aufschiebende Wirkung haben, wenn er gegen eine Rückkehrentscheidung eingelegt wird, durch deren Vollstreckung der betreffende Drittstaatsangehörige tatsächlich der Gefahr einer unmenschlichen oder erniedrigenden Behandlung ausgesetzt sein könnte (…vgl. in diesem Sinne Urteile vom 19. Juni 2018, Gnandi, C-181/16, EU:C:2018:465, Rn. 56…, vom 30. September 2020, CPAS de Liège, C-233/19, EU:C:2020:757, Rn. 46, und vom 27. April 2023, M. D. [Verbot der Einreise nach Ungarn], C-528/21, EU:C:2023:341, Rn. 109).

  • EuGH, 12.09.2024 - C-73/23

    Chaudfontaine Loisirs - Vorlage zur Vorabentscheidung - Steuerrecht - Gemeinsames …

    Rn. 58 Allerdings schließt der Umstand, dass die Mitgliedstaaten nach einer Richtlinienbestimmung über einen Gestaltungsspielraum verfügen, nicht aus, dass gerichtlich überprüft werden kann, ob die nationalen Behörden diesen Gestaltungspielraum überschritten haben (…vgl. in diesem Sinne Urteile vom 9. Oktober 2014, Traum, C-492/13, EU:C:2014:2267, Rn. 47…, vom 8. März 2022, Bezirkshauptmannschaft Hartberg-Fürstenfeld [Unmittelbare Wirkung], C-205/20, EU:C:2022:168, Rn. 30, und vom 27. April 2023, M. D. [Verbot der Einreise nach Ungarn], C-528/21, EU:C:2023:341, Rn. 98).
  • EuGH, 25.04.2024 - C-420/22

    Unionsbürgerschaft: Gegen den auf Verschlusssachen gestützten Entzug des …

    Rn. 58 Nach ständiger Rechtsprechung des Gerichtshofs steht Art. 20 AEUV nationalen Maßnahmen entgegen, die bewirken, dass den Unionsbürgern der tatsächliche Genuss der Rechte verwehrt wird, die ihnen dieser Status verleiht (Urteil vom 27. April 2023, M. D. [Verbot der Einreise nach Ungarn], C-528/21, EU:C:2023:341, Rn. 57 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    Rn. 60 Insoweit hat der Gerichtshof festgestellt, dass es ganz besondere Sachverhalte gibt, in denen einem Drittstaatsangehörigen, der Familienangehöriger eines Unionsbürgers ist, ein Aufenthaltsrecht eingeräumt werden muss, obwohl das für das Aufenthaltsrecht von Drittstaatsangehörigen geltende abgeleitete Unionsrecht nicht anwendbar ist und der betreffende Unionsbürger sein Recht auf Freizügigkeit nicht ausgeübt hat, da sonst die Unionsbürgerschaft ihrer praktischen Wirksamkeit beraubt würde, wenn sich der Unionsbürger infolge der Verweigerung des Aufenthaltsrechts de facto gezwungen sähe, das Gebiet der Union als Ganzes zu verlassen, und ihm dadurch der tatsächliche Genuss des Kernbestands der Rechte, die ihm dieser Status verleiht, verwehrt würde (Urteile vom 27. April 2023, M. D. [Verbot der Einreise nach Ungarn], C-528/21, EU:C:2023:341, Rn. 58, …und vom 22. Juni 2023, Staatssecretaris van Justitie en Veiligheid [Thailändische Mutter eines niederländischen minderjährigen Kindes], C-459/20, EU:C:2023:499, Rn. 24 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    Rn. 61 Die Weigerung, einem Drittstaatsangehörigen ein Aufenthaltsrecht zu gewähren, kann die praktische Wirksamkeit der Unionsbürgerschaft jedoch nur dann beeinträchtigen, wenn zwischen ihm und dem betroffenen Unionsbürger, der sein Familienangehöriger ist, ein Abhängigkeitsverhältnis besteht, das dazu führen würde, dass der Unionsbürger gezwungen wäre, den betreffenden Drittstaatsangehörigen zu begleiten und das Gebiet der Union als Ganzes zu verlassen (Urteile vom 27. April 2023, M. D. [Verbot der Einreise nach Ungarn], C-528/21, EU:C:2023:341, Rn. 59, …und vom 22. Juni 2023, Staatssecretaris van Justitie en Veiligheid [Thailändische Mutter eines niederländischen minderjährigen Kindes], C-459/20, EU:C:2023:499, Rn. 26 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    Rn. 70 Um die praktische Wirksamkeit von Art. 20 AEUV zu gewährleisten, obliegt es jedoch den nationalen Behörden, die über das Aufenthaltsrecht eines Drittstaatsangehörigen, der Familienangehöriger eines Unionsbürgers ist, zu entscheiden haben, u. a. auf der Grundlage der Informationen, die der betreffende Drittstaatsangehörige und der betreffende Unionsbürger nach freiem Ermessen beibringen können müssen, und - sofern notwendig - nach Vornahme der erforderlichen Ermittlungen zu beurteilen, ob zwischen diesen beiden Personen ein Abhängigkeitsverhältnis der in Rn. 60 des vorliegenden Urteils beschriebenen Art besteht (…vgl. in diesem Sinne Urteil vom 27. Februar 2020, Subdelegación del Gobierno en Ciudad Real [Ehegatte eines Unionsbürgers], C-836/18, EU:C:2020:119, Rn. 53, und vom 27. April 2023, M. D. [Verbot der Einreise nach Ungarn], C-528/21, EU:C:2023:341, Rn. 65).

    Dies kann der Fall sein, wenn der Drittstaatsangehörige eine tatsächliche, gegenwärtige und erhebliche Gefahr für die öffentliche Ordnung oder die öffentliche oder nationale Sicherheit darstellt (Urteil vom 27. April 2023, M. D. [Verbot der Einreise nach Ungarn], C-528/21, EU:C:2023:341, Rn. 67 und die dort angeführte Rechtsprechung).

  • Generalanwalt beim EuGH, 23.11.2023 - C-420/22

    NW (Informations classifiées) - Vorlage zur Vorabentscheidung - Raum der …

    {FN:27} C-528/21, EU:C:2023:341.

    {FN:30} Vgl. insbesondere Urteil vom 27. April 2023, M.D. (Verbot der Einreise nach Ungarn) (C-528/21, EU:C:2023:341, Rn. 67 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    {FN:31} Vgl. insbesondere Urteil vom 27. April 2023, M.D. (Verbot der Einreise nach Ungarn) (C-528/21, EU:C:2023:341, Rn. 68 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    {FN:32} Vgl. insbesondere Urteil vom 27. April 2023, M.D. (Verbot der Einreise nach Ungarn) (C-528/21, EU:C:2023:341, Rn. 69).

    {FN:33} Vgl. entsprechend Urteil vom 27. April 2023, M.D. (Verbot der Einreise nach Ungarn) (C-528/21, EU:C:2023:341, Rn. 70).

    {FN:41} Vgl. insbesondere Urteil vom 27. April 2023, M.D. (Verbot der Einreise nach Ungarn) (C-528/21, EU:C:2023:341, Rn. 89 und die dort angeführte Rechtsprechung).

  • EuGH, 12.09.2024 - C-741/22

    Casino de Spa u.a. - Vorlage zur Vorabentscheidung - Steuerrecht - Gemeinsames …

    Rn. 56 Allerdings schließt der Umstand, dass die Mitgliedstaaten nach einer Richtlinienbestimmung über einen Gestaltungsspielraum verfügen, nicht aus, dass gerichtlich überprüft werden kann, ob die nationalen Behörden diesen Gestaltungspielraum überschritten haben (…vgl. in diesem Sinne Urteile vom 9. Oktober 2014, Traum, C-492/13, EU:C:2014:2267, Rn. 47…, vom 8. März 2022, Bezirkshauptmannschaft Hartberg-Fürstenfeld [Unmittelbare Wirkung], C-205/20, EU:C:2022:168, Rn. 30, und vom 27. April 2023, M.D. [Verbot der Einreise nach Ungarn], C-528/21, EU:C:2023:341, Rn. 98).
  • EuGH, 24.07.2023 - C-107/23

    Raum der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts

    Rn. 66 Drittens genügt in Bezug auf die übrigen Bestimmungen des Unionsrechts, die in den drei Fragen des vorlegenden Gerichts angeführt werden, demgegenüber der Hinweis, dass sich der Einwand der Unanwendbarkeit einer Bestimmung des Unionsrechts auf das Ausgangsverfahren, sofern nicht offensichtlich ist, dass ihre Auslegung in keinem Zusammenhang mit den Gegebenheiten oder dem Gegenstand des Ausgangsverfahrens steht, nicht auf die Zulässigkeit des Vorabentscheidungsersuchens auswirkt, sondern den Inhalt der Fragen betrifft (…Urteile vom 19. Dezember 2019, Dobersberger, C-16/18, EU:C:2019:1110, Rn. 21, und vom 27. April 2023, M. D. [Verbot der Einreise nach Ungarn], C-528/21, EU:C:2023:341, Rn. 52).
  • EuGH, 23.04.2026 - C-446/24

    Vorlage zur Vorabentscheidung - Raum der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts …

    Vielmehr genügt es, dass dieses "Einreiseverbot" im Anschluss an die Entscheidung erlassen wurde, mit der der Aufnahmemitgliedstaat dem betreffenden Drittstaatsangehörigen aus demselben Grund sein Recht zum Aufenthalt in seinem Hoheitsgebiet entzogen hat (vgl. entsprechend Urteil vom 27. April 2023, M. D. [Verbot der Einreise nach Ungarn], C-528/21, EU:C:2023:341, Rn. 80).

    Dieses Instrument steht somit im Einklang mit dem Ziel der Richtlinie selbst, mit der, wie aus ihrem zweiten Erwägungsgrund hervorgeht, eine wirksame Rückkehr- und Rückübernahmepolitik festgelegt werden soll, die auf gemeinsamen Normen beruht, die gewährleisten, dass die betreffenden Personen unter vollständiger Achtung der Grundrechte auf menschenwürdige Weise zurückgeführt werden (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 27. April 2023, M. D. [Verbot der Einreise nach Ungarn], C-528/21, EU:C:2023:341, Rn. 72 und 77 sowie die dort angeführte Rechtsprechung).

  • Generalanwalt beim EuGH, 02.10.2025 - C-446/24

    Vorlage zur Vorabentscheidung - Einwanderungspolitik - Richtlinie 2008/115/EG - …

    {FN:27} Vgl. Urteil vom 27. April 2023, M. D. (Verbot der Einreise nach Ungarn) (C-528/21, EU:C:2023:341, Rn. 89 und 91).

    {FN:28} Vgl. in diesem Sinne Urteil vom 27. April 2023, M. D. (Verbot der Einreise nach Ungarn) (C-528/21, EU:C:2023:341, Rn. 92, zweiter Gedankenstrich).

    {FN:30} Zum Interesse, in Anbetracht des Ziels und der allgemeinen Systematik der Richtlinie 2008/115 davon auszugehen, dass diese auf ein Einreiseverbot anwendbar ist, da den Mitgliedstaaten nach dieser Richtlinie materiell- und verfahrensrechtliche Garantien zum Schutz der Grundrechte von Drittstaatsangehörigen auferlegt werden, vgl. Urteil vom 27. April 2023, M. D. (Verbot der Einreise nach Ungarn) (C-528/21, EU:C:2023:341, Rn. 77, 83 und 84).

  • EuGH, 04.09.2025 - C-313/25

    Vorlage zur Vorabentscheidung - Eilvorabentscheidungsverfahren - …

    Wie auch der Grundsatz der Nichtzurückweisung müssen diese Belange in jedem Stadium des Rückkehrverfahrens gebührend Berücksichtigung finden, insbesondere beim Erlass einer Rückkehrentscheidung, einer Entscheidung über ein Einreiseverbot oder einer Abschiebungsmaßnahme (…vgl. in diesem Sinne Urteile vom 8. Mai 2018, K.A. u. a. [Familienzusammenführung in Belgien], C-82/16, EU:C:2018:308, Rn. 104…, vom 14. Januar 2021, Staatssecretaris van Justitie en Veiligheid [Rückkehr eines unbegleiteten Minderjährigen], C-441/19, EU:C:2021:9, Rn. 44…, vom 22. November 2022, Staatssecretaris van Justitie en Veiligheid [Abschiebung - Medizinisches Cannabis], C-69/21, EU:C:2022:913, Rn. 91, sowie vom 27. April 2023, M. D. [Verbot der Einreise nach Ungarn], C-528/21, EU:C:2023:341, Rn. 89 bis 91), oder auch bei der Inhaftnahme für die Zwecke der Abschiebung.
  • EuGH, 22.06.2023 - C-459/20

    Staatssecretaris van Justitie en Veiligheid (Mère thaïlandaise d'un enfant …

  • VG Düsseldorf, 22.11.2023 - 7 K 193/22

    Ausländer hat Anspruch auf nachträgliche Befristung eines ursprünglich …

  • VG Düsseldorf, 16.01.2024 - 8 K 8657/22

    Visum; Visumsverfahren; Nachholung; angemessener Zeitraum; Ausweisungsinteresse; …

  • EuGH, 19.12.2024 - C-244/24

    Vorübergehender Schutz für Vertriebene aus der Ukraine: Ein Mitgliedstaat, der …

  • VG Hamburg, 14.07.2023 - 8 A 490/21

    Klage einer irakischen Staatsangehörigen mit kurdischer Volks- und jesidischer …

  • VGH Hessen, 04.09.2023 - 3 D 1144/23

    Beschwerdeausschluss im asylrechtlichen Eilverfahren hier: Ablehnung eines …

  • Generalanwalt beim EuGH, 05.06.2025 - C-543/23

    Vorlage zur Vorabentscheidung - Sozialpolitik - Richtlinie 1999/70/EG - …

  • Generalanwalt beim EuGH, 13.07.2023 - C-382/21

    Generalanwältin Capeta: Eine internationale Übereinkunft, deren unmittelbare …

  • EuGH, 15.06.2023 - C-287/22

    Getin Noble Bank (Suspension de l'exécution d'un contrat de crédit) - Vorlage zur …

  • VGH Baden-Württemberg, 02.11.2025 - 11 S 644/25

    Ausweisung eines türkischen Staatsangehörigen mit assoziationsrechtlichem …

  • EuGH, 28.11.2024 - C-80/23

    Ministerstvo na vatreshnite raboti () und génétiques II) - Vorlage zur …

  • Generalanwalt beim EuGH, 23.04.2026 - C-414/25

    und Asylverfahren vereinbar, sofern die Rechte der Migranten vollständig gewahrt …

  • VG Karlsruhe, 10.08.2023 - 19 K 139/23

    Elektronische Zustellung an einen Rechtsanwalt; Ausweisung; Kontaktpflege mit den …

  • OVG Rheinland-Pfalz, 03.11.2025 - 13 A 11083/25

    Zuerkennung internationalen Schutzes in einem Mitgliedsstaat; Erlass einer …

  • Generalanwalt beim EuGH, 04.09.2025 - C-147/24

    Generalanwältin Tamara Capeta: Die Unionsbürgerschaft beinhaltet das Recht, die …

  • VGH Hessen, 15.12.2023 - 7 B 968/23

    Abschiebungsandrohung im Anwendungsbereich der Rückführungsrichtlinie (RL …

  • Generalanwalt beim EuGH, 01.08.2025 - C-313/25

    Generalanwalt Spielmann: Das Gericht, das die Rechtmäßigkeit der Inhaftnahme …

  • Generalanwalt beim EuGH, 30.01.2025 - C-636/23

    Al Hoceima - Vorlage zur Vorabentscheidung - Grenzkontrollen, Asyl und …

  • EuGH, 21.11.2024 - C-336/23

    HP - Hrvatska pošta - Vorlage zur Vorabentscheidung - Rechtsangleichung - …

  • Generalanwalt beim EuGH, 14.09.2023 - C-359/22

    Minister for Justice (Clause discrétionnaire - Recours) - Vorlage zur …

  • Generalanwalt beim EuGH, 05.09.2024 - C-387/24

    Bouskoura - Vorlage zur Vorabentscheidung - Eilvorabentscheidungsverfahren - Raum …

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Rechtsprechung
   Generalanwalt beim EuGH, 24.11.2022 - C-528/21   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2022,33301
Generalanwalt beim EuGH, 24.11.2022 - C-528/21 (https://dejure.org/2022,33301)
Generalanwalt beim EuGH, Entscheidung vom 24.11.2022 - C-528/21 (https://dejure.org/2022,33301)
Generalanwalt beim EuGH, Entscheidung vom 24. November 2022 - C-528/21 (https://dejure.org/2022,33301)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Europäischer Gerichtshof

    M.D. (Interdiction d'entrée en Hongrie)

    Vorlage zur Vorabentscheidung - Raum der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts - Grenzen, Asyl und Einwanderung - Im Hoheitsgebiet eines Mitgliedstaats illegal aufhältiger Drittstaatsangehöriger - Richtlinie 2008/115/EG - Einreise- und Aufenthaltsverbot ...

  • rechtsportal.de

    Vorlage zur Vorabentscheidung - Raum der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts - Grenzen, Asyl und Einwanderung - Im Hoheitsgebiet eines Mitgliedstaats illegal aufhältiger Drittstaatsangehöriger - Richtlinie 2008/115/EG - Einreise- und Aufenthaltsverbot ...

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (4)Zitiert selbst (32)

  • EuGH, 13.09.2016 - C-165/14

    Das Unionsrecht gestattet es nicht, einem für einen minderjährigen Unionsbürger …

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 24.11.2022 - C-528/21
    {FN:65} U. a. Urteile vom 13. September 2016, Rendón Marín (C-165/14, EU:C:2016:675, im Folgenden: Urteil Rendón Marín), vom 13. September 2016, CS (…C-304/14, EU:C:2016:674, Rn. 39), K.A. u. a. (…Rn. 92), Subdelegación del Gobierno en Ciudad Real (…Rn. 43 bis 45) und Subdelegación del Gobierno en Toledo (…Rn. 52).

    Vgl. z. B. Urteile Rendón Marín (…Rn. 81) und K.A. u. a. (…Rn. 90).

    {FN:69} Urteile Rendón Marín (…Rn. 82) und K.A. u. a. (…Rn. 91).

    Zwar sind nach wie vor die Mitgliedstaaten am ehesten in der Lage, die Bedrohung der öffentlichen Ordnung oder öffentlichen Sicherheit in ihrem Hoheitsgebiet zu beurteilen, doch fällt die Tragweite dieser Begriffe auch unter die Kontrolle durch die Unionsorgane: Urteile Rendón Marín (…Rn. 81) und Subdelegación del Gobierno en Toledo (…Rn. 78 ff.).

    {FN:70} So erstmals das Urteil Rendón Marín; K.A. u. a. (…Rn. 91 und Tenor 2 a. E.).

  • EuGH, 16.01.2018 - C-240/17

    E - Vorlage zur Vorabentscheidung - Drittstaatsangehöriger, der sich illegal im …

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 24.11.2022 - C-528/21
    {FN:41} Nach dem Urteil vom 16. Januar 2018, E (C-240/17, EU:C:2018:8, Rn. 37 und Tenor), steht es dem Staat zwar frei, das Konsultationsverfahren noch vor dem Erlass der der Ausschreibung zugrunde liegenden Rückkehrentscheidung einzuleiten, jedoch muss das Verfahren eingeleitet werden, sobald eine Ausschreibung erfolgt ist.

    {FN:42} Vgl. Urteil vom 16. Januar 2018, E (C-240/17, EU:C:2018:8).

    Tatsächlich ergeben sich diese Folgen aus der Entscheidung, auf der die Ausschreibung in das SIS II beruht, und nicht aus der Eingabe der Ausschreibung in das System: vgl. Urteil vom 16. Januar 2018, E (C-240/17, EU:C:2018:8, Rn. 43).

  • EuGH, 03.06.2021 - C-546/19

    Westerwaldkreis - Vorlage zur Vorabentscheidung - Raum der Freiheit, der …

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 24.11.2022 - C-528/21
    Zu berücksichtigen ist jedoch, dass der Gerichtshof der entsprechenden Bestimmung der Richtlinie den Vorrang einräumt, die "nicht durch eine Empfehlung der Kommission geändert werden [kann], die nicht verbindlich ist": Urteil vom 3. Juni 2021, Westerwaldkreis (C-546/19, EU:C:2021:432, im Folgenden: Urteil Westerwaldkreis, Rn. 47).

    {FN:29} Die rechtliche Unmöglichkeit der Vollstreckung der Rückkehranordnung durch Abschiebung des illegal im Hoheitsgebiet aufhältigen Drittstaatsangehörigen stellt den Mitgliedstaat nicht von der Verpflichtung zum Erlass dieser Anordnung frei, ermöglicht ihm aber die Aufschiebung der Vollstreckung: Urteil Westerwaldkreis (…Rn. 54).

    {FN:37} Urteil Westerwaldkreis (…Rn. 54).

  • VGH Baden-Württemberg, 02.01.2023 - 12 S 1841/22

    Generalpräventive Ausweisung eines Drittstaatsangehörigen, zu dessen Gunsten das …

    Abgesehen davon, dass dem Rückkehr-Handbuch keine Verbindlichkeit gegenüber einer entsprechenden Bestimmung in der Richtlinie zukommt (vgl. EuGH…, Urteil vom 03.06.2021 - C-546/19, BZ -, juris Rn. 47; Schlussanträge des Generalanwalts vom 24.11.2022 - C-528/21, M.D. -, juris Rn. 42 i.V.m. FN 21), ist in der Rechtsprechung des Gerichtshofs der Europäischen Union geklärt, dass Art. 6 Abs. 1 Richtlinie 2008/115/EG dazu verpflichtet, in einer Rückkehrentscheidung dasjenige unter den in Art. 3 Nr. 3 Richtlinie 2008/115/EG abschließend aufgeführten Zielländer der Rückkehr anzugeben, in das der Drittstaatsangehörige abzuschieben ist, der Adressat der Rückkehrentscheidung ist (…EuGH, Urteile vom 22.11.2022 - C-69/21, X -, juris Rn. 53…, vom 24.02.2021 - C-673/19, M, A und T -, juris Rn. 32, 39, …und vom 14.05.2020 - C-924/19 PPU und C-925/19 PPU, FMS u.a. -, juris Rn. 115).

    Die Richtlinie 2008/115/EG und das an eine Rückkehrentscheidung anknüpfende Einreise- und Aufenthaltsverbot bezwecken, die Effizienz der Rückkehrpolitik der Union zu erhöhen (…vgl. EuGH, Urteile vom 14.01.2021 - C-441/19, TQ -, juris Rn. 79, …und vom 17.09.2020 - C-806/18, JZ -, juris Rn. 32; Schlussanträge des Generalanwalts vom 24.11.2022 - C-528/21, M.D. -, juris Rn. 51 ff.).

    Rn. 155 Die unionskonforme Anwendung des § 11 Abs. 1 und 2 AufenthG im Lichte der Rückführungsrichtlinie führt dazu, dass ein Einreise- und Aufenthaltsverbot mit einer Rückkehrentscheidung, die im nationalen Recht die Abschiebungsandrohung und nicht die Ausweisung darstellt (…BVerwG, Urteile vom 16.02.2022 - 1 C 6.21 -, juris Rn. 41…, vom 21.08.2018 - 1 C 22.17 -, juris Rn. 35…, vom 29.05.2018 - 1 C 17.1.7 -, juris Rn. 24;… Beschlüsse vom 06.05.2020 - 1 C 14.19 -, juris Rn. 14, …und vom 09.05.2019 - 1 C 14.19 -, juris Rn. 35; Fleuß, jurisPR-BVerwG 12/2022 Anm. 4 unter C.; siehe auch oben unter B. II.), einhergehen muss, also ein Einreiseverbot nicht ohne Rückkehrentscheidung bestehen darf (BVerwG…, Urteil vom 16.02.2022 - 1 C 6.21 -, juris Rn. 51, 55), auch wenn im umgekehrten Fall nach Art. 11 Richtlinie 2008/115/EG zu einer Rückkehrentscheidung nicht immer ein Einreise- und Aufenthaltsverbot erlassen werden muss, sondern nur in den Fällen ihres Art. 11 Abs. 1 UAbs. 1. Ein solches Verbot entfaltet seine Wirkungen erst ab dem Zeitpunkt, zu dem der Betreffende das Hoheitsgebiet tatsächlich verlässt (vgl. BVerwG…, Urteil vom 16.02.2022 - 1 C 6.21 -, juris Rn. 52 ff.;… EuGH, Urteile vom 03.06.2021 - C-546/19, BZ -, juris Rn. 50 ff., …und vom 26.07.2017 - C-225/16, Ouhrami -, juris Rn. 44 ff.; Schlussanträge des Generalanwalts vom 24.11.2022 - C-528/21, M.D. -, juris Rn. 56).

    Rn. 156 c) Auch wenn davon auszugehen ist, dass die Richtlinie 2008/115/EG kein exklusives Instrument der Gefahrenabwehr darstellt, sondern in Fällen, die nicht von der Rückführungsrichtlinie abschließend erfasst werden, nach einer nationalen Rechtsvorschrift ein Einreiseverbot verhängt werden kann (…vgl. hierzu Hoppe in: GK-AufenthG, Vor §§ 53 ff. Rn. 129 ff. ; Schlussanträge des Generalanwalts vom 24.11.2022 - C-528/21, M.D. -, juris Rn. 49 ff.), gibt es de lege lata keine eigenständige Ermächtigungsgrundlage für ein separates, rein national zu verfügendes Einreiseverbot; vielmehr gibt es nur eine einzige Regelung in § 11 AufenthG, mit der der Gesetzgeber - wie ausgeführt - aber die Umsetzung der Richtlinie 2008/115/EG bezweckt hat.

  • VG Karlsruhe, 27.02.2023 - 19 K 4230/21

    Abwägung von Ausweisungs- und Bleibeinteressen im Fall der Gefährdung der inneren …

    Auch in diesem Zusammenhang kann dahinstehen, ob es zutrifft, dass damit die unionsrechtlich eröffnete Möglichkeit, in Fällen, die nicht von der Rückführungsrichtlinie abschließend erfasst werden, nach einer nationalen Rechtsvorschrift ein Einreiseverbot zu verhängen (dazu GA Campos Sánchez-Bordona, Schlussanträge vom 24.11.2022 - C-528/21 - Rn. 59 ), nach der derzeitigen Konzeption des Aufenthaltsgesetzes national ausgeschlossen ist.
  • Generalanwalt beim EuGH, 23.04.2026 - C-414/25

    und Asylverfahren vereinbar, sofern die Rechte der Migranten vollständig gewahrt …

    {FN:16} Vgl.in diesem Sinne und entsprechend Urteil vom 27. April 2023, M. D. (Verbot der Einreise nach Ungarn) (C-528/21, EU:C:2023:341, Rn. 83 und 84).
  • Generalanwalt beim EuGH, 05.09.2024 - C-387/24

    Bouskoura - Vorlage zur Vorabentscheidung - Eilvorabentscheidungsverfahren - Raum …

    {FN:20} Vgl. Erwägungsgründe 16 und 17 der Rückführungsrichtlinie und Urteile vom 6. Oktober 2022, Politsei- ja Piirivalveamet (Inhaftnahme - Gefahr der Begehung einer Straftat) (…C-241/21, im Folgenden: Urteil Gefahr der Begehung einer Straftat, EU:C:2022:753, Rn. 30), und vom 27. April 2023, M. D. (Verbot der Einreise nach Ungarn) (C-528/21, EU:C:2023:341, Rn. 72).
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