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Schlußanträge unten: Generalanwalt beim EuGH, 04.06.2015

Rechtsprechung
   EuGH, 06.10.2015 - C-650/13   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2015,27031
EuGH, 06.10.2015 - C-650/13 (https://dejure.org/2015,27031)
EuGH, Entscheidung vom 06.10.2015 - C-650/13 (https://dejure.org/2015,27031)
EuGH, Entscheidung vom 06. Oktober 2015 - C-650/13 (https://dejure.org/2015,27031)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Europäischer Gerichtshof

    Delvigne

    Vorlage zur Vorabentscheidung - Charta der Grundrechte der Europäischen Union - Art. 39 und 49 - Europäisches Parlament - Wahlen - Aktives Wahlrecht - Unionsbürgerschaft - Rückwirkung des milderen Strafgesetzes - Nationale Rechtsvorschriften, die bei einer vor dem 1. ...

  • Europäischer Gerichtshof

    Delvigne

    Vorlage zur Vorabentscheidung - Charta der Grundrechte der Europäischen Union - Art. 39 und 49 - Europäisches Parlament - Wahlen - Aktives Wahlrecht - Unionsbürgerschaft - Rückwirkung des milderen Strafgesetzes - Nationale Rechtsvorschriften, die bei einer vor dem 1. ...

  • doev.de PDF

    Delvigne - Lebenslängliche Aberkennung des Wahlrechts

  • ra.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (6)

  • Europäischer Gerichtshof PDF (Pressemitteilung)

    Unionsbürgerschaft - Ein Mitgliedstaat kann an der bei bestimmten Staatsangehörigen erfolgten Aberkennung des Wahlrechts für die Wahlen zum Europäischen Parlament auf Lebenszeit festhalten

  • verfassungsblog.de (Kurzinformation)

    Mörder, Wähler, Unionsbürger

  • lto.de (Kurzinformation)

    Europawahl - Wahlrecht darf auf Lebenszeit aberkannt bleiben

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Aberkennung des Wahlrechts für die Wahlen zum Europäischen Parlament

  • beck-aktuell.de (Kurzinformation)

    Wahlrecht für Wahlen zum Europäischen Parlament kann auf Lebenszeit aberkannt bleiben

  • juraforum.de (Kurzinformation)

    EU billigt Entzug des Wahlrechts auf Lebenszeit bei schweren Straftaten

Sonstiges (2)

  • Europäischer Gerichtshof (Vorlagefragen)

    Delvigne

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)

    Vorabentscheidungsersuchen - Tribunal d'instance de Bordeaux - Auslegung der Art. 49 und 39 der Charta der Grundrechte der Europäischen Union - Günstigere Strafvorschriften, die nicht auf Personen angewandt werden können, die vor Inkrafttreten dieser Strafvorschriften ...

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (42)Zitiert selbst (8)

  • EuGH, 26.02.2013 - C-617/10

    Åkerberg Fransson - Anwendungsbereich der Charta der Grundrechte, Grundsatz des …

    Auszug aus EuGH, 06.10.2015 - C-650/13
    Danach gilt sie für die Mitgliedstaaten ausschließlich bei der Durchführung des Unionsrechts (Urteil Åkerberg Fransson, C-617/10, EU:C:2013:105, Rn. 17).

    Rn. 26 Art. 51 Abs. 1 der Charta bestätigt die ständige Rechtsprechung des Gerichtshofs, nach der die in der Unionsrechtsordnung garantierten Grundrechte in allen unionsrechtlich geregelten Fallgestaltungen, aber nicht außerhalb derselben Anwendung finden (vgl. Urteile Åkerberg Fransson, C-617/10, EU:C:2013:105, Rn. 19, und Torralbo Marcos, C-265/13, EU:C:2014:187, Rn. 29).

    Rn. 27 Wird eine rechtliche Situation nicht vom Unionsrecht erfasst, ist der Gerichtshof also nicht zuständig, um über sie zu entscheiden, und die möglicherweise angeführten Bestimmungen der Charta können als solche keine entsprechende Zuständigkeit begründen (vgl. Urteile Åkerberg Fransson, C-617/10, EU:C:2013:105, Rn. 22, und Torralbo Marcos, C-265/13, EU:C:2014:187, Rn. 30 und die dort angeführte Rechtsprechung).

  • EuGH, 16.06.2015 - C-62/14

    Das von der EZB im September 2012 angekündigte OMT-Programm ist mit dem …

    Auszug aus EuGH, 06.10.2015 - C-650/13
    Daher ist der Gerichtshof grundsätzlich gehalten, über ihm vorgelegte Fragen zu befinden, wenn diese die Auslegung des Unionsrechts betreffen (vgl. u. a. Urteile Kamberaj, C-571/10, EU:C:2012:233, Rn. 40 und die dort angeführte Rechtsprechung, sowie Gauweiler u. a., C-62/14, EU:C:2015:400, Rn. 24).

    Rn. 37 Die Zurückweisung des Vorabentscheidungsersuchens eines nationalen Gerichts ist somit nur möglich, wenn offensichtlich ist, dass die erbetene Auslegung des Unionsrechts in keinem Zusammenhang mit der Realität oder dem Gegenstand des Ausgangsrechtsstreits steht, wenn das Problem hypothetischer Natur ist oder wenn der Gerichtshof nicht über die tatsächlichen und rechtlichen Angaben verfügt, die für eine zweckdienliche Beantwortung der ihm vorgelegten Fragen erforderlich sind (vgl. Urteile Kamberaj, C-571/10, EU:C:2012:233, Rn. 42 und die dort angeführte Rechtsprechung, sowie Gauweiler u. a., C-62/14, EU:C:2015:400, Rn. 25).

  • EuGH, 12.09.2006 - C-145/04

    Spanien / Vereinigtes Königreich - Europäisches Parlament - Wahlen - Wahlrecht - …

    Auszug aus EuGH, 06.10.2015 - C-650/13
    Rn. 31 Zwar hat der Gerichtshof zu den Personen, die das aktive Wahlrecht für die Wahlen zum Europäischen Parlament haben, in den Urteilen Spanien/Vereinigtes Königreich (C-145/04, EU:C:2006:543, Rn. 70 und 78) sowie Eman und Sevinger (…C-300/04, EU:C:2006:545, Rn. 43 und 45) entschieden, dass Art. 1 Abs. 3 und Art. 8 des Akts von 1976 nicht ausdrücklich und genau bestimmen, wer dieses Recht hat, so dass beim derzeitigen Stand des Unionsrechts die einzelnen Mitgliedstaaten dafür zuständig sind, unter Beachtung des Unionsrechts die Personen zu bestimmen, denen es zusteht.

    Rn. 42 Zu Art. 20 Abs. 2 Buchst. b AEUV hat der Gerichtshof bereits entschieden, dass sich diese Bestimmung darauf beschränkt, das Verbot der Diskriminierung aufgrund der Staatsangehörigkeit auf die Ausübung des aktiven Wahlrechts bei den Wahlen zum Europäischen Parlament anzuwenden, indem sie vorsieht, dass jeder Unionsbürger mit Wohnsitz in einem Mitgliedstaat, dessen Staatsangehörigkeit er nicht besitzt, in dem Mitgliedstaat, in dem er seinen Wohnsitz hat, das aktive Wahlrecht für die genannten Wahlen besitzt, wobei für ihn dieselben Bedingungen gelten wie für die Angehörigen des betreffenden Staates (vgl. in diesem Sinne Urteil Spanien/Vereinigtes Königreich, C-145/04, EU:C:2006:543, Rn. 66).

  • EuGH, 24.04.2012 - C-571/10

    Das Unionsrecht steht einer nationalen oder regionalen Regelung entgegen, nach …

    Auszug aus EuGH, 06.10.2015 - C-650/13
    Daher ist der Gerichtshof grundsätzlich gehalten, über ihm vorgelegte Fragen zu befinden, wenn diese die Auslegung des Unionsrechts betreffen (vgl. u. a. Urteile Kamberaj, C-571/10, EU:C:2012:233, Rn. 40 und die dort angeführte Rechtsprechung, sowie Gauweiler u. a., C-62/14, EU:C:2015:400, Rn. 24).

    Rn. 37 Die Zurückweisung des Vorabentscheidungsersuchens eines nationalen Gerichts ist somit nur möglich, wenn offensichtlich ist, dass die erbetene Auslegung des Unionsrechts in keinem Zusammenhang mit der Realität oder dem Gegenstand des Ausgangsrechtsstreits steht, wenn das Problem hypothetischer Natur ist oder wenn der Gerichtshof nicht über die tatsächlichen und rechtlichen Angaben verfügt, die für eine zweckdienliche Beantwortung der ihm vorgelegten Fragen erforderlich sind (vgl. Urteile Kamberaj, C-571/10, EU:C:2012:233, Rn. 42 und die dort angeführte Rechtsprechung, sowie Gauweiler u. a., C-62/14, EU:C:2015:400, Rn. 25).

  • EuGH, 27.03.2014 - C-265/13

    Torralbo Marcos - Vorabentscheidungsersuchen - Charta der Grundrechte der …

    Auszug aus EuGH, 06.10.2015 - C-650/13
    Rn. 26 Art. 51 Abs. 1 der Charta bestätigt die ständige Rechtsprechung des Gerichtshofs, nach der die in der Unionsrechtsordnung garantierten Grundrechte in allen unionsrechtlich geregelten Fallgestaltungen, aber nicht außerhalb derselben Anwendung finden (vgl. Urteile Åkerberg Fransson, C-617/10, EU:C:2013:105, Rn. 19, und Torralbo Marcos, C-265/13, EU:C:2014:187, Rn. 29).

    Rn. 27 Wird eine rechtliche Situation nicht vom Unionsrecht erfasst, ist der Gerichtshof also nicht zuständig, um über sie zu entscheiden, und die möglicherweise angeführten Bestimmungen der Charta können als solche keine entsprechende Zuständigkeit begründen (vgl. Urteile Åkerberg Fransson, C-617/10, EU:C:2013:105, Rn. 22, und Torralbo Marcos, C-265/13, EU:C:2014:187, Rn. 30 und die dort angeführte Rechtsprechung).

  • EuGH, 09.11.2010 - C-92/09

    Die Rechtsvorschriften der Union über die Veröffentlichung von Informationen über …

    Auszug aus EuGH, 06.10.2015 - C-650/13
    Rn. 46 Art. 52 Abs. 1 der Charta lässt Einschränkungen der Ausübung von Rechten wie derjenigen zu, die in ihrem Art. 39 Abs. 2 verankert sind, sofern diese Einschränkungen gesetzlich vorgesehen sind, den Wesensgehalt dieser Rechte und Freiheiten achten und unter Wahrung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit erforderlich sind und den von der Union anerkannten dem Gemeinwohl dienenden Zielsetzungen oder den Erfordernissen des Schutzes der Rechte und Freiheiten anderer tatsächlich entsprechen (vgl. in diesem Sinne Urteile Volker und Markus Schecke und Eifert, C-92/09 und C-93/09, EU:C:2010:662, Rn. 50, sowie Lanigan, C-237/15 PPU, EU:C:2015:474, Rn. 55).
  • EuGH, 16.07.2015 - C-237/15

    Der Ablauf der Fristen, innerhalb deren über die Vollstreckung eines Europäischen …

    Auszug aus EuGH, 06.10.2015 - C-650/13
    Rn. 46 Art. 52 Abs. 1 der Charta lässt Einschränkungen der Ausübung von Rechten wie derjenigen zu, die in ihrem Art. 39 Abs. 2 verankert sind, sofern diese Einschränkungen gesetzlich vorgesehen sind, den Wesensgehalt dieser Rechte und Freiheiten achten und unter Wahrung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit erforderlich sind und den von der Union anerkannten dem Gemeinwohl dienenden Zielsetzungen oder den Erfordernissen des Schutzes der Rechte und Freiheiten anderer tatsächlich entsprechen (vgl. in diesem Sinne Urteile Volker und Markus Schecke und Eifert, C-92/09 und C-93/09, EU:C:2010:662, Rn. 50, sowie Lanigan, C-237/15 PPU, EU:C:2015:474, Rn. 55).
  • EuGH, 12.09.2006 - C-300/04

    Eman und Sevinger - Europäisches Parlament - Wahlen - Wahlrecht - Voraussetzungen …

    Auszug aus EuGH, 06.10.2015 - C-650/13
    Rn. 31 Zwar hat der Gerichtshof zu den Personen, die das aktive Wahlrecht für die Wahlen zum Europäischen Parlament haben, in den Urteilen Spanien/Vereinigtes Königreich (…C-145/04, EU:C:2006:543, Rn. 70 und 78) sowie Eman und Sevinger (C-300/04, EU:C:2006:545, Rn. 43 und 45) entschieden, dass Art. 1 Abs. 3 und Art. 8 des Akts von 1976 nicht ausdrücklich und genau bestimmen, wer dieses Recht hat, so dass beim derzeitigen Stand des Unionsrechts die einzelnen Mitgliedstaaten dafür zuständig sind, unter Beachtung des Unionsrechts die Personen zu bestimmen, denen es zusteht.
  • BVerfG, 31.05.2016 - 1 BvR 1585/13

    Die Verwendung von Samples zur künstlerischen Gestaltung kann einen Eingriff in …

    Rn. 115 a) Innerstaatliche Rechtsvorschriften, die eine Richtlinie der Europäischen Union in deutsches Recht umsetzen, sind grundsätzlich nicht am Maßstab der Grundrechte des Grundgesetzes, sondern am Unionsrecht und damit auch den durch dieses gewährleisteten Grundrechten zu messen, soweit die Richtlinie den Mitgliedstaaten keinen Umsetzungsspielraum überlässt, sondern zwingende Vorgaben macht (vgl. BVerfGE 73, 339 ; 118, 79 ; 121, 1 ; 125, 260 ; 129, 186 ; 133, 277 ;… zur fortbestehenden Identitätskontrolle zuletzt BVerfG, Beschluss des Zweiten Senats vom 15. Dezember 2015 - 2 BvR 2735/14 -, NJW 2016, S. 1149 ); zu den Grenzen der Anwendbarkeit der Unionsgrundrechte EuGH, Urteil vom 10. Juli 2014, Hernández, C-198/13, EU:C:2014:2055, Rn. 35; Urteil vom 6. Oktober 2015, Delvigne, C-650/13, EU:C:2015:648, Rn. 27).
  • EuGH, 15.03.2022 - C-302/20

    Pressefreiheit: Die Offenlegung einer Insiderinformation über die bevorstehende …

    Rn. 59 Wie die Generalanwältin in Nr. 68 ihrer Schlussanträge ausgeführt hat, hängt die Frage, ob die Bestimmungen von Art. 21 der Verordnung Nr. 596/2014 in dem genannten Bereich weniger streng als die der Richtlinie 2003/6 und daher tatsächlich auf das Ausgangsverfahren anwendbar sind (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 6. Oktober 2015, Delvigne, C-650/13, EU:C:2015:648, Rn. 53), davon ab, wie dieser Artikel auszulegen ist.
  • Generalanwalt beim EuGH, 12.07.2018 - C-221/17

    Generalanwalt Mengozzi schlägt dem Gerichtshof vor, zu entscheiden, dass für …

    Rn. 64 Hierzu verweise ich ohne Anspruch auf Vollständigkeit nur auf das Urteil vom 6. Oktober 2015, Delvigne (C-650/13, EU:C:2015:648), das die Anwendung nationaler Rechtsvorschriften betraf, die dazu geführt hatten, dass einem wegen eines Verbrechens verurteilten Unionsbürger automatisch das aktive Wahlrecht zum Europäischen Parlament entzogen worden war.

    Rn. 91 Folglich bin ich angesichts sowohl des Urteils Delvigne (C-650/13, EU:C:2015:648) als auch des Urteils Rottmann (C-135/08, EU:C:2010:104) der Ansicht, dass in den Ausgangsverfahren die Prüfung der Verhältnismäßigkeit von Art. 15 Abs. 1 Buchst. c RWN abstrakt und jedenfalls unabhängig von den individuellen Folgen und Umständen vorzunehmen ist, die dazu führen würden, die Anwendung der vom nationalen Gesetzgeber gewählten Voraussetzungen für den Verlust der Staatsangehörigkeit auszuschließen.

    Im Einklang mit dem, was der Gerichtshof in Rn. 56, zweiter Satz, des Urteils Rottmann (C-135/08, EU:C:2010:104) ausgeführt hat, und mit der Kontrolle der Wahrung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit, die er im Urteil vom 6. Oktober 2015, Delvigne (C-650/13, EU:C:2015:648), vorgenommen hat, bin ich der Ansicht, dass die Möglichkeit, die mit dem Unionsbürgerstatus verbundenen Rechte wiederzuerlangen, zur Verhältnismäßigkeit der in der vorliegenden Rechtssache in Rede stehenden nationalen Rechtsvorschriften beiträgt.

    Rn. 105 So reizvoll sie auch sein mag und unabhängig von der Erörterung der Tragweite der Urteile Rottmann (C-135/08, EU:C:2010:104) und Delvigne (C-650/13, EU:C:2015:648), hat diese These doch meines Erachtens besonders gefährliche Konsequenzen, namentlich für die Verteilung der Zuständigkeiten zwischen den Mitgliedstaaten und der Union.

    {FN:19} Nach dem Vorbild der vom Gerichtshof im Urteil vom 6. Oktober 2015, Delvigne (C-650/13, EU:C:2015:648), vorgenommenen Prüfung.

  • EuGH, 17.09.2026 - C-438/24

    Vorlage zur Vorabentscheidung - Art. 17 Abs. 1, Art. 39 und Art. 52 Abs. 1 der …

    Rn. 49 Art. 52 Abs. 1 der Charta lässt jedoch Einschränkungen der Ausübung von Rechten wie derjenigen zu, die in ihrem Art. 39 verankert sind, sofern diese Einschränkungen gesetzlich vorgesehen sind, den Wesensgehalt dieser Rechte achten, unter Wahrung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit erforderlich sind und den von der Union als legitim anerkannten, dem Gemeinwohl dienenden Zielsetzungen tatsächlich entsprechen (Urteil vom 6. Oktober 2015, Delvigne, C-650/13, EU:C:2015:648, Rn. 46 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    Rn. 55 Auch um die Repräsentativität der Mitglieder des Europäischen Parlaments zu gewährleisten, sind die Mitgliedstaaten nach Art. 39 Abs. 2 der Charta in Verbindung mit Art. 14 Abs. 3 EUV verpflichtet, dafür Sorge zu tragen, dass die Wahl der Mitglieder des Europäischen Parlaments allgemein, unmittelbar, frei und geheim erfolgt (Urteil vom 6. Oktober 2015, Delvigne, C-650/13, EU:C:2015:648, Rn. 32).

  • EuGH, 14.01.2021 - C-393/19

    Eine nationale Regelung, nach der ein für die Begehung eines schweren Schmuggels …

    Danach gilt sie für die Mitgliedstaaten ausschließlich bei der Durchführung des Unionsrechts (Urteil vom 6. Oktober 2015, Delvigne, C-650/13, EU:C:2015:648, Rn. 25 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    Rn. 31 Art. 51 Abs. 1 der Charta bestätigt die ständige Rechtsprechung des Gerichtshofs, nach der die in der Unionsrechtsordnung garantierten Grundrechte in allen unionsrechtlich geregelten Fallgestaltungen, aber nicht außerhalb derselben Anwendung finden (vgl. u. a. Urteil vom 6. Oktober 2015, Delvigne, C-650/13, EU:C:2015:648, Rn. 26 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    Rn. 32 Wird eine rechtliche Situation nicht vom Unionsrecht erfasst, ist der Gerichtshof also nicht zuständig, um über sie zu entscheiden, und die möglicherweise angeführten Bestimmungen der Charta können als solche keine entsprechende Zuständigkeit begründen (Urteil vom 6. Oktober 2015, Delvigne, C-650/13, EU:C:2015:648, Rn. 27 und die dort angeführte Rechtsprechung).

  • EuGH, 19.12.2019 - C-502/19

    A person elected to the European Parliament acquires the status of Member of that …

    Rn. 86 Dadurch trägt diese Immunität auch dazu bei, die Effektivität des in Art. 39 Abs. 2 der Charta der Grundrechte garantierten passiven Wahlrechts sicherzustellen, das in dieser den Ausdruck des in Art. 14 Abs. 3 EUV und in Art. 1 Abs. 3 des Akts von 1976 verankerten Grundsatzes der allgemeinen, unmittelbaren, freien und gleichen Wahl darstellt (vgl. entsprechend Urteil vom 6. Oktober 2015, Delvigne, C-650/13, EU:C:2015:648, Rn. 44), indem den Personen, die zu Mitgliedern des Europäischen Parlaments gewählt wurden, ermöglicht wird, die Schritte zu unternehmen, die notwendig sind, um ihr Mandat aufzunehmen.
  • Generalanwalt beim EuGH, 19.07.2016 - C-203/15

    Nach Ansicht von Generalanwalt Saugmandsgaard Øe kann eine generelle …

    {FN:34} - Vgl. insbesondere Urteile vom 17. Oktober 2013, Schwarz (…C-291/12, EU:C:2013:670, Rn. 35) (Eingriff durch eine europäische Verordnung), vom 27. Mai 2014, Spasic (…C-129/14 PPU, EU:C:2014:586, Rn. 57) (Eingriff durch das am 19. Juni 1990 in Schengen unterzeichnete und am 26. März 1995 in Kraft getretene Übereinkommen zur Durchführung des Übereinkommens von Schengen vom 14. Juni 1985 zwischen den Regierungen der Staaten der Benelux-Wirtschaftsunion, der Bundesrepublik Deutschland und der Französischen Republik betreffend den schrittweisen Abbau der Kontrollen an den gemeinsamen Grenzen), vom 6. Oktober 2015, Delvigne (C-650/13, EU:C:2015:648, Rn. 47) (Eingriff durch den Code électoral [französisches Wahlgesetzbuch] und den Code pénal [französisches Strafgesetzbuch]), und vom 17. Dezember 2015, Neptune Distribution (…C-157/14, EU:C:2015:823, Rn. 69) (Eingriff durch eine europäische Verordnung und eine europäische Richtlinie).
  • EuGH, 30.06.2016 - C-205/15

    Toma - Vorlage zur Vorabentscheidung - Charta der Grundrechte der Europäischen …

    Danach gilt sie für die Mitgliedstaaten bei der Durchführung des Rechts der Union; diese Bestimmung bestätigt die ständige Rechtsprechung des Gerichtshofs, nach der die in der Unionsrechtsordnung garantierten Grundrechte in allen unionsrechtlich geregelten Fallgestaltungen, aber nicht außerhalb derselben Anwendung finden (…Urteile vom 27. März 2014, Torralbo Marcos, C-265/13, EU:C:2014:187, Rn. 28 und 29, sowie vom 6. Oktober 2015, Delvigne, C-650/13, EU:C:2015:648, Rn. 25 und 26).

    Rn. 24 Fällt eine rechtliche Situation nicht in den Anwendungsbereich des Unionsrechts, ist der Gerichtshof somit für die Entscheidung über sie nicht zuständig, und die möglicherweise angeführten Bestimmungen der Charta können als solche keine entsprechende Zuständigkeit begründen (…vgl. Urteile vom 26. Februar 2013, Åkerberg Fransson, C-617/10, EU:C:2013:105, Rn. 22…, vom 27. März 2014, Torralbo Marcos, C-265/13, EU:C:2014:187, Rn. 30 und die dort angeführte Rechtsprechung, sowie vom 6. Oktober 2015, Delvigne, C-650/13, EU:C:2015:648, Rn. 27).

  • EuGH, 19.11.2024 - C-808/21

    Unionsbürgerschaft: Es verstößt gegen das Unionsrecht, Unionsbürgern mit Wohnsitz …

    Rn. 96 Diese Bestimmung stellt somit ein besonderes Verbot der Diskriminierung aus Gründen der Staatsangehörigkeit auf, das für die Ausübung des aktiven und passiven Wahlrechts bei Kommunalwahlen und bei Wahlen zum Europäischen Parlament gilt (…vgl. in diesem Sinne Urteile vom 12. September 2006, Spanien/Vereinigtes Königreich, C-145/04, EU:C:2006:543, Rn. 66…, vom 12. September 2006, Eman und Sevinger, C-300/04, EU:C:2006:545, Rn. 53, und vom 6. Oktober 2015, Delvigne, C-650/13, EU:C:2015:648, Rn. 42) und folglich für jede nationale Maßnahme, die eine die wirksame Ausübung dieser Rechte möglicherweise beeinträchtigende Ungleichbehandlung schafft.
  • Generalanwalt beim EuGH, 04.02.2016 - C-165/14

    Nach Ansicht von Generalanwalt Szpunar ist es nicht zulässig, einen …

    {FN:120} - Zum endgültigen Verlust des aktiven Wahlrechts im Zusammenhang mit einer strafrechtlichen Verurteilung vgl. Urteil Delvigne (C-650/13, EU:C:2015:648, Rn. 46 bis 48).
  • EuGH, 19.11.2024 - C-814/21

    Unionsbürgerschaft: Es verstößt gegen das Unionsrecht, Unionsbürgern mit Wohnsitz …

  • Generalanwalt beim EuGH, 12.10.2017 - C-664/15

    Protect Natur-, Arten- und Landschaftschutz Umweltorganisation - Umwelt - …

  • Generalanwalt beim EuGH, 08.02.2024 - C-633/22

    Erster Generalanwalt Szpunar: Eine offensichtliche Verletzung der …

  • EuGH, 15.09.2016 - C-439/14

    Star Storage - Vorlage zur Vorabentscheidung - Richtlinien 89/665/EWG und …

  • EGMR, 25.08.2026 - 30915/23

    ALEKSIEVA AND OTHERS v. BULGARIA

  • EuGH, 07.11.2019 - C-80/18

    UNESA - Vorlage zur Vorabentscheidung - Verursacherprinzip - Gemeinsame …

  • EuG, 02.04.2025 - T-297/23

    Timchenko/ Rat - Gemeinsame Außen - und Sicherheitspolitik - Restriktive …

  • EuG, 02.04.2025 - T-298/23

    Timchenko/ Rat - Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik - Restriktive Maßnahmen …

  • Generalanwalt beim EuGH, 11.01.2024 - C-814/21

    Kommission/ Polen () und qualité de membre d'un parti politique) - …

  • Generalanwalt beim EuGH, 11.01.2024 - C-808/21

    Generalanwalt Richard de la Tour: Polen und die Tschechische Republik haben …

  • Generalanwalt beim EuGH, 01.06.2016 - C-166/15

    Ranks und Vasiļevičs - Vorlage zur Vorabentscheidung - Richtlinie …

  • EuGH, 29.07.2024 - C-185/23

    protectus - Vorlage zur Vorabentscheidung - Beschluss 2013/488/EU - …

  • Generalanwalt beim EuGH, 04.02.2025 - C-544/23

    BAJI Trans - Vorlage zur Vorabentscheidung - Verordnung (EWG) Nr. 3821/85 - …

  • EuG, 17.12.2025 - T-1113/23

    " Politique étrangère et de sécurité commune - Mesures restrictives prises eu …

  • EuG, 26.02.2025 - T-498/22

    Melnichenko/ Rat - Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik - Restriktive …

  • EuG, 03.06.2026 - T-1119/23
  • EuG, 03.06.2026 - T-1097/23
  • EuGH, 01.08.2025 - C-544/23

    Der Grundsatz der rückwirkenden Anwendung des milderen Strafgesetzes erstreckt …

  • Generalanwalt beim EuGH, 13.11.2025 - C-438/24

    Vorlage zur Vorabentscheidung - Europawahlen - Akt zur Einführung unmittelbarer …

  • Generalanwalt beim EuGH, 29.06.2023 - C-107/23

    Lin - Vorlage zur Vorabentscheidung - Schutz der finanziellen Interessen der …

  • Generalanwalt beim EuGH, 28.01.2016 - C-122/15

    C - Steuerrecht - Nationales Einkommensteuerrecht - Art. 21 Abs. 1 der Charta der …

  • Generalanwalt beim EuGH, 11.07.2019 - C-469/18

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  • EGMR, 21.07.2016 - 63849/09

    KULINSKI AND SABEV v. BULGARIA

  • EGMR, 06.12.2022 - 14581/20

    KALDA v. ESTONIA

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Rechtsprechung
   Generalanwalt beim EuGH, 04.06.2015 - C-650/13   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2015,12317
Generalanwalt beim EuGH, 04.06.2015 - C-650/13 (https://dejure.org/2015,12317)
Generalanwalt beim EuGH, Entscheidung vom 04.06.2015 - C-650/13 (https://dejure.org/2015,12317)
Generalanwalt beim EuGH, Entscheidung vom 04. Juni 2015 - C-650/13 (https://dejure.org/2015,12317)
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Volltextveröffentlichung

  • Europäischer Gerichtshof

    Delvigne

    Art. 10 EUV und 14 Abs. 3 EUV - Art. 20 Abs. 2 Buchst. b AEUV - Art. 223 Abs. 1 AEUV - Art. 39 und 49 der Charta der Grundrechte der Europäischen Union - Art 52 Abs. 1 der Charta der Grundrechte der Europäischen Union - Akt zur Einführung der Wahlen der Abgeordneten des Europäischen ...

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (2)Zitiert selbst (24)

  • EuGH, 26.02.2013 - C-617/10

    Åkerberg Fransson - Anwendungsbereich der Charta der Grundrechte, Grundsatz des …

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 04.06.2015 - C-650/13
    {FN:3} - Rechtssache C-617/10, EU:C:2013:105.

    {FN:9} - Rechtssache C-617/10, EU:C:2013:105.

    {FN:10} - Urteil Åkerberg Fransson (C-617/10, EU:C:2013:105, Rn. 19).

    {FN:11} - Urteil Åkerberg Fransson (C-617/10, EU:C:2013:105, Rn. 29).

    {FN:13} - Urteil Åkerberg Fransson (C-617/10, EU:C:2013:105, Rn. 23).

    {FN:16} - Urteil Åkerberg Fransson (C-617/10, EU:C:2013:105, Rn. 24).

    {FN:17} - Urteil Åkerberg Fransson (C-617/10, EU:C:2013:105, Rn. 25).

    {FN:18} - Urteil Åkerberg Fransson (C-617/10, EU:C:2013:105, Rn. 26).

    {FN:19} - Urteil Åkerberg Fransson (C-617/10, EU:C:2013:105, Rn. 26).

    {FN:27} - Schlussanträge Åkerberg Fransson (C-617/10, EU:C:2012:340, Nr. 40), Hervorhebung nur hier.

    {FN:29} - Urteil Åkerberg Fransson (C-617/10, EU:C:2013:105, Rn. 29).

  • EuGH, 18.12.1997 - C-309/96

    Annibaldi / Sindaco del Comune di Guidonia und Presidente Regione Lazio - …

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 04.06.2015 - C-650/13
    {FN:8} - So einerseits die Urteile Wachauf (C-5/88, EU:C:1989:321) und Bostock (C-2/92, EU:C:1994:116) und andererseits die Urteile ERT (C-260/89, EU:C:1991:254) und Familiapress (C-368/95, EU:C:1997:325), im Gegensatz zu den Urteilen Maurin (C-144/95, EU:C:1996:235), Kremzow (C-299/95, EU:C:1997:254) und Annibaldi (C-309/96, EU:C:1997:631).

    Der Gerichtshof führt sodann die Urteile ERT (…C-260/89, EU:C:1991:254, Rn. 42), Kremzow (…C-299/95, EU:C:1997:254, Rn. 15), Annibaldi (C-309/96, EU:C:1997:631, Rn. 13), Roquette Frères (…C-94/00, EU:C:2002:603, Rn. 25), Sopropé (…C-349/07, EU:C:2008:746, Rn. 34), Dereci u. a. (…C-256/11, EU:C:2011:734, Rn. 72) und Vinkov (…C-27/11, EU:C:2012:326, Rn. 58) an.

    {FN:20} - Urteil Annibaldi (C-309/96, EU:C:1997:631, Rn. 21 bis 23).

    {FN:22} - Urteil Siragusa (…C-206/13, EU:C:2014:126, Rn. 25) unter Bezugnahme auf die Urteile Annibaldi (C-309/96, EU:C:1997:631, Rn. 21 bis 23), Iida (…C-40/11, EU:C:2012:691, Rn. 79) und Ymeraga u. a. (…C-87/12, EU:C:2013:291, Rn. 41).

  • EuGH, 12.09.2006 - C-145/04

    Spanien / Vereinigtes Königreich - Europäisches Parlament - Wahlen - Wahlrecht - …

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 04.06.2015 - C-650/13
    {FN:28} - In diesem Punkt hat der Unionsbürgerstatus bedeutende Fortschritte gemacht im Hinblick auf seine Bestimmung, "der grundlegende Status der Angehörigen der Mitgliedstaaten zu sein, der es denjenigen unter ihnen, die sich in der gleichen Situation befinden, erlaubt, unabhängig von ihrer Staatsangehörigkeit und unbeschadet der insoweit ausdrücklich vorgesehenen Ausnahmen die gleiche rechtliche Behandlung zu genießen", auf die der Gerichtshof bereits in der Rechtssache Spanien/Vereinigtes Königreich (C-145/04, EU:C:2006:543, Rn. 74) hingewiesen hat.

    Wie Generalanwalt Tizzano in seinen Schlussanträgen in dieser Rechtssache (C-145/04, EU:C:2006:231, Nr. 68) ausgeführt hat, besagte damals überdies keine Gemeinschaftsbestimmung "offen und direkt, dass [das Wahlrecht bei den Europawahlen] zu denen gehört, die die Unionsbürger nach Artikel 17 Absatz 2 EG haben".

    {FN:37} - Rechtssache Spanien/Vereinigtes Königreich (C-145/04, EU:C:2006:543, Rn. 94).

  • Generalanwalt beim EuGH, 04.02.2016 - C-165/14

    Nach Ansicht von Generalanwalt Szpunar ist es nicht zulässig, einen …

    {FN:120} - Zum endgültigen Verlust des aktiven Wahlrechts im Zusammenhang mit einer strafrechtlichen Verurteilung vgl. Urteil Delvigne (C-650/13, EU:C:2015:648, Rn. 46 bis 48).

    {FN:122} - Vgl. entsprechend Schlussanträge von Generalanwalt Cruz Villalón in der Rechtssache Delvigne (C-650/13, EU:C:2015:363, Nrn. 115 und 116).

    {FN:125} - Vgl. entsprechend Schlussanträge von Generalanwalt Cruz Villalón in der Rechtssache Delvigne (C-650/13, EU:C:2015:363, Nrn. 115 und 116).

  • Generalanwalt beim EuGH, 09.07.2015 - C-201/14

    Bara u.a. - Vorlage zur Vorabentscheidung - Wirtschafts- und Währungspolitik - …

    {FN:10} - Vgl. hierzu meine Schlussanträge in der Rechtssache Delvigne (C-650/13, EU:C:2015:363, Nr. 54).
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