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Rechtsprechung
   EuGH, 16.11.2000 - C-280/98 P   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2000,2472
EuGH, 16.11.2000 - C-280/98 P (https://dejure.org/2000,2472)
EuGH, Entscheidung vom 16.11.2000 - C-280/98 P (https://dejure.org/2000,2472)
EuGH, Entscheidung vom 16. November 2000 - C-280/98 P (https://dejure.org/2000,2472)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • lexetius.com

    Rechtsmittel - Wettbewerb - Artikel 85 Absatz 1 EG-Vertrag (jetzt Artikel 81 Absatz 1 EG) - Geldbuße - Festsetzung der Höhe - Begründung - Mildernde Umstände

  • Judicialis

    Entscheidung 94/601/EG der Kommission vom 13. Juli 1994; ; EG-Vertrag Art. 85 Abs. 1; ; EG-Vertrag Art. 172; ; EG Art. 81 Abs. 1; ; EG Art. 229; ; EG Art. 190; ; Verordnung Nr. 17 Art. 15 Abs. 2

  • Europäischer Gerichtshof

    Moritz J. Weig / Kommission

    "Rechtsmittel - Wettbewerb - Artikel 85 Absatz 1 EG-Vertrag (jetzt Artikel 81 Absatz 1 EG) - Geldbuße - Festsetzung der Höhe - Begründung - Mildernde Umstände"

  • EU-Kommission PDF

    Moritz J. Weig / Kommission

    EG-Vertrag, Artikel 172 und 190 [jetzt Artikel 229 EG und 253 EG]; Verordnung Nr. 17 des Rates, Artikel 17
    1 Wettbewerb - Geldbußen - Höhe - Angemessenheit - Gerichtliche Nachprüfung - Gesichtspunkte, die der Gemeinschaftsrichter berücksichtigen kann - Informationen, die in der Bußgeldentscheidung nicht enthalten und für deren Begründung nicht erforderlich sind - Einbeziehung

  • EU-Kommission

    Moritz J. Weig / Kommission

  • Wolters Kluwer

    Aufrechterhaltung konstanter Marktanteile; Geldbuße wegen eines Wettbewerbsverstoßes; Festsetzung der Höhe einer Geldbuße; Gemeinsamer Branchenplan zur Einschränkung des Wettbewerbs; Mildernde Umstände

  • Wolters Kluwer

    1 Wettbewerb - Geldbußen - Höhe - Angemessenheit - Gerichtliche Nachprüfung - Gesichtspunkte, die der Gemeinschaftsrichter berücksichtigen kann - Informationen, die in der Bußgeldentscheidung nicht enthalten und für deren Begründung nicht erforderlich sind - ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    1 Wettbewerb - Geldbußen - Höhe - Angemessenheit - Gerichtliche Nachprüfung - Gesichtspunkte, die der Gemeinschaftsrichter berücksichtigen kann - Informationen, die in der Bußgeldentscheidung nicht enthalten und für deren Begründung nicht erforderlich sind - Einbeziehung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Sonstiges

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)

    Rechtsmittel gegen das Urteil des Gerichts erster Instanz (Dritte erweiterte Kammer) vom 14. Mai 1998 in der Rechtssache T-317/94, Moritz J. Weig GmbH & Co. KG gegen Kommission, soweit das Gericht eine Klage auf Nichtigerklärung der Entscheidung 94/601/EG der Kommission vom 13. ...

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (28)Zitiert selbst (37)

  • EuG, 14.05.1998 - T-317/94

    Weig / Kommission

    Auszug aus EuGH, 16.11.2000 - C-280/98
    betreffend ein Rechtsmittel gegen das Urteil des Gerichts erster Instanz der Europäischen Gemeinschaften (Dritte erweiterte Kammer) vom 14. Mai 1998 in der Rechtssache T-317/94 (Weig/Kommission, Slg. 1998, II-1235) wegen Aufhebung dieses Urteils, anderer Verfahrensbeteiligter: Kommission der Europäischen Gemeinschaften, vertreten durch R. Lyal, Juristischer Dienst, als Bevollmächtigten im Beistand von Rechtsanwalt D. Schroeder, Köln, Zustellungsbevollmächtigter: C. Gómez de la Cruz, Juristischer Dienst, Centre Wagner, Luxemburg-Kirchberg, Beklagte im ersten Rechtszug,.

    Die Moritz J. Weig GmbH & Co. KG hat mit Rechtsmittelschrift, die am 23. Juli 1998 bei der Kanzlei des Gerichtshofes eingegangen ist, gemäß Artikel 49 der EG-Satzung des Gerichtshofes ein Rechtsmittel gegen das Urteil des Gerichts erster Instanz vom 14. Mai 1998 in der Rechtssache T-317/94 (Weig/Kommission, Slg. 1998, II-1235; im Folgenden: angefochtenes Urteil) eingelegt, mit dem das Gericht die Entscheidung 94/601/EG der Kommission vom 13. Juli 1994 in einem Verfahren nach Artikel 85 EG-Vertrag (IV/C/33.833 - Karton) (…ABl. L 243, S. 1; im Folgenden: Entscheidung) teilweise für nichtig erklärte und die Klage im Übrigen abwies.

    für Recht erkannt und entschieden: 1. Punkt 3 des Tenors des Urteils des Gerichts erster Instanz vom 14. Mai 1998 in der Rechtssache T-317/94 (Weig/Kommission) wird aufgehoben.

  • EuG, 24.10.1991 - T-2/89

    Petrofina SA gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften. - Wettbewerb - …

    Auszug aus EuGH, 16.11.2000 - C-280/98
    189 Im vorliegenden Fall ist erstens davon auszugehen, dass die Randnummern 169 bis 172 der Entscheidung bei einer Auslegung im Licht der in der Entscheidung zu findenden eingehenden Darstellung der jedem ihrer Adressaten zur Last gelegten Sachverhalte ausreichende und sachgerechte Angaben zu den Gesichtspunkten enthalten, die bei der Beurteilung der Schwere und der Dauer der von den einzelnen Unternehmen begangenen Zuwiderhandlung herangezogen wurden (in diesem Sinne auch Urteil des Gerichts vom 24. Oktober 1991 in der Rechtssache T-2/89, Petrofina/Kommission, Slg. 1991, II-1087, Randnr. 264).

    Insoweit hat das Gericht in Randnummer 189 des angefochtenen Urteils folgende Auffassung vertreten: "[D]ie Randnummern 169 bis 172 der Entscheidung [enthalten] bei einer Auslegung im Licht der in der Entscheidung zu findenden eingehenden Darstellung der jedem ihrer Adressaten zur Last gelegten Sachverhalte ausreichende und sachgerechte Angaben zu den Gesichtspunkten ..., die bei der Beurteilung der Schwere und der Dauer der von den einzelnen Unternehmen begangenen Zuwiderhandlung herangezogen wurden (in diesem Sinne auch Urteil des Gerichts vom 24. Oktober 1991 in der Rechtssache T-2/89, Petrofina/Kommission, Slg. 1991, II-1087, Randnr. 264).

  • EuG, 14.05.1998 - T-347/94

    Mayr-Melnhof / Kommission

    Auszug aus EuGH, 16.11.2000 - C-280/98
    Sechzehn der achtzehn anderen beschuldigten Unternehmen sowie vier finnische Unternehmen, die als Mitglieder der Wirtschaftsvereinigung Finnboard gesamtschuldnerisch für die Zahlung der gegen diese festgesetzten Geldbuße haftbar gemacht wurden, erhoben ebenfalls Klage gegen die Entscheidung (Rechtssachen T-295/94, T-301/94, T-304/94, T-308/94 bis T-311/94, T-319/94, T-327/94, T-334/94, T-337/94, T-338/94, T-347/94, T-348/94, T-352/94 und T-354/94 sowie verbundene Rechtssachen T-339/94 bis T-342/94).

    Dies ergebe sich aus den Urteilen Enso Española/Kommission und Gruber + Weber/Kommission sowie den Urteilen vom 14. Mai 1998 in den Rechtssachen T-311/94 (BPB de Eendracht/Kommission, Slg. 1998, II-1129) und T-347/94 (Mayr-Melnhof/Kommission, Slg. 1998, II-1751).

  • EuG, 14.05.1998 - T-311/94

    BPB de Eendracht NV, vormals Kartonfabriek de Eendracht NV, gegen Kommission der …

    Auszug aus EuGH, 16.11.2000 - C-280/98
    Sechzehn der achtzehn anderen beschuldigten Unternehmen sowie vier finnische Unternehmen, die als Mitglieder der Wirtschaftsvereinigung Finnboard gesamtschuldnerisch für die Zahlung der gegen diese festgesetzten Geldbuße haftbar gemacht wurden, erhoben ebenfalls Klage gegen die Entscheidung (Rechtssachen T-295/94, T-301/94, T-304/94, T-308/94 bis T-311/94, T-319/94, T-327/94, T-334/94, T-337/94, T-338/94, T-347/94, T-348/94, T-352/94 und T-354/94 sowie verbundene Rechtssachen T-339/94 bis T-342/94).

    Dies ergebe sich aus den Urteilen Enso Española/Kommission und Gruber + Weber/Kommission sowie den Urteilen vom 14. Mai 1998 in den Rechtssachen T-311/94 (BPB de Eendracht/Kommission, Slg. 1998, II-1129) und T-347/94 (Mayr-Melnhof/Kommission, Slg. 1998, II-1751).

  • EuG, 14.05.1998 - T-348/94

    Enso Española SA gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften. - Wettbewerb - …

    Auszug aus EuGH, 16.11.2000 - C-280/98
    Sechzehn der achtzehn anderen beschuldigten Unternehmen sowie vier finnische Unternehmen, die als Mitglieder der Wirtschaftsvereinigung Finnboard gesamtschuldnerisch für die Zahlung der gegen diese festgesetzten Geldbuße haftbar gemacht wurden, erhoben ebenfalls Klage gegen die Entscheidung (Rechtssachen T-295/94, T-301/94, T-304/94, T-308/94 bis T-311/94, T-319/94, T-327/94, T-334/94, T-337/94, T-338/94, T-347/94, T-348/94, T-352/94 und T-354/94 sowie verbundene Rechtssachen T-339/94 bis T-342/94).

    Dies sei in den Rechtssachen Buchmann/Kommission (Urteil vom 14. Mai 1998 in der Rechtssache T-295/94, Slg. 1998, II-813), Gruber + Weber/Kommission (Urteil vom 14. Mai 1998 in der Rechtssache T-310/94, Slg. 1998, II-1043) und Enso Española/Kommission (Urteil vom 14. Mai 1998 in der Rechtssache T-348/94, Slg. 1998, II-1875) geschehen.

  • EuG, 21.12.1994 - T-295/94

    Buchmann GmbH gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften. - Wettbewerb - …

    Auszug aus EuGH, 16.11.2000 - C-280/98
    Sechzehn der achtzehn anderen beschuldigten Unternehmen sowie vier finnische Unternehmen, die als Mitglieder der Wirtschaftsvereinigung Finnboard gesamtschuldnerisch für die Zahlung der gegen diese festgesetzten Geldbuße haftbar gemacht wurden, erhoben ebenfalls Klage gegen die Entscheidung (Rechtssachen T-295/94, T-301/94, T-304/94, T-308/94 bis T-311/94, T-319/94, T-327/94, T-334/94, T-337/94, T-338/94, T-347/94, T-348/94, T-352/94 und T-354/94 sowie verbundene Rechtssachen T-339/94 bis T-342/94).

    Dies sei in den Rechtssachen Buchmann/Kommission (Urteil vom 14. Mai 1998 in der Rechtssache T-295/94, Slg. 1998, II-813), Gruber + Weber/Kommission (Urteil vom 14. Mai 1998 in der Rechtssache T-310/94, Slg. 1998, II-1043) und Enso Española/Kommission (Urteil vom 14. Mai 1998 in der Rechtssache T-348/94, Slg. 1998, II-1875) geschehen.

  • EuGH, 07.06.1983 - 100/80

    Musique Diffusion française / Kommission

    Auszug aus EuGH, 16.11.2000 - C-280/98
    Folglich ist die Kommission dadurch, dass sie in der Vergangenheit für bestimmte Arten von Zuwiderhandlungen Geldbußen in bestimmter Höhe verhängt hat, nicht daran gehindert, dieses Niveau innerhalb der in der Verordnung Nr. 17 gezogenen Grenzen anzuheben, wenn dies erforderlich ist, um die Durchführung der gemeinschaftlichen Wettbewerbspolitik sicherzustellen (vgl. u. a. Urteil des Gerichtshofes vom 7. Juni 1983 in den Rechtssachen 100/80, 101/80, 102/80 und 103/80, MusiqueDiffusion française u. a./Kommission, Slg. 1983, 1825, Randnrn.
  • EuGH, 06.04.1995 - C-310/93

    BPB Industries und British Gypsum / Kommission

    Auszug aus EuGH, 16.11.2000 - C-280/98
    Die Kommission ist der Ansicht, nach der Rechtsprechung des Gerichtshofes sei der Antrag auf Überprüfung der vom Gericht neu festgesetzten Geldbuße unzulässig, da die Ausübung der Befugnis zu unbeschränkter Nachprüfung eine umfassende Bewertung aller Sachverhaltsumstände voraussetze, so dass sie im Rechtsmittelverfahren nicht möglich sei (vgl. Urteil Ferriere Nord/Kommission, Randnr. 31, und Urteil vom 6. April 1995 in der Rechtssache C-310/93 P, BPB Industries und British Gypsum/Kommission, Slg. 1995, I-865, Randnr. 34).
  • EuGH, 17.07.1997 - C-219/95

    Ferriere Nord / Kommission

    Auszug aus EuGH, 16.11.2000 - C-280/98
    Die Kommission trägt vor, nach der Rechtsprechung des Gerichtshofes (vgl. Urteil vom 17. Juli 1997 in der Rechtssache C-219/95 P, Ferriere Nord/Kommission, Slg. 1997, I-4411, Randnrn.
  • EuGH, 13.12.1984 - 106/83

    Sermide

    Auszug aus EuGH, 16.11.2000 - C-280/98
    287 Schließlich ist zum Vorbringen der Klägerin, dass sie im Verhältnis zu Stora benachteiligt worden sei, darauf hinzuweisen, dass ein Verstoß gegen den Grundsatz der Gleichbehandlung, der ein allgemeiner Grundsatz des Gemeinschaftsrechts ist, nach ständiger Rechtsprechung nur dann vorliegt, wenn vergleichbare Sachverhalte unterschiedlich oder unterschiedliche Sachverhalte gleich behandelt werden, sofern eine Differenzierung nicht objektiv gerechtfertigt ist (Urteile des Gerichtshofes vom 13. Dezember 1984 in der Rechtssache 106/83, Sermide, Slg. 1984, 4209, Randnr. 28, und vom 28. Juni 1990 in der Rechtssache C-174/89, Hoche, Slg. 1990, I-2681, Randnr. 25; im gleichen Sinne Urteil des Gerichts vom 15. März 1994 in der Rechtssache T-100/92, La Pietra/Kommission, Slg. ÖD 1994, II-275, Randnr. 50).
  • EuGH, 15.04.1997 - C-22/94

    Irish Farmers Association u.a. / Minister for Agriculture, Food und Forestry, …

  • EuGH, 16.09.1997 - C-362/95

    Blackspur DIY u.a. / Rat und Kommission

  • EuG, 10.03.1992 - T-12/89

    Solvay & Cie SA gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften. - Wettbewerb - …

  • EuG, 14.05.1998 - T-295/94

    WETTBEWERB

  • EuG, 14.05.1998 - T-310/94

    Gruber & Weber / Kommission

  • EuGH, 28.06.1990 - C-174/89

    Hoche / BALM

  • EuG, 15.03.1994 - T-100/92

    Giuseppe La Pietra gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften. - Beamte - …

  • EuG, 12.12.1991 - T-30/89

    Hilti AG gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften. - Wettbewerb - Bolzen …

  • EuGH, 25.03.1996 - C-137/95

    SPO u.a. / Kommission

  • EuG, 14.05.1998 - T-354/94

    Stora Kopparbergs Bergslags / Kommission

  • EuG, 14.05.1998 - T-352/94

    Mo Och Domsjö AB gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften. - Wettbewerb - …

  • EuG, 14.05.1998 - T-338/94

    Finnboard / Kommission

  • EuG, 14.05.1998 - T-327/94

    SCA Holding Ltd gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften. - Wettbewerb - …

  • EuG, 14.05.1998 - T-334/94

    Sarriò / Kommission

  • EuG, 14.05.1998 - T-339/94

    Metsä-Serla / Kommission

  • EuG, 02.07.1992 - T-61/89

    Dansk Pelsdyravlerforening gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften. - …

  • EuG, 10.03.1992 - T-13/89

    Imperial Chemical Industries plc gegen Kommission der Europäischen …

  • EuG, 06.04.1995 - T-148/89

    Tréfilunion SA gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften. - Wettbewerb - …

  • EuG, 06.04.1995 - T-150/89

    G. B. Martinelli gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften. - Wettbewerb - …

  • EuG, 15.03.2000 - T-337/94

    Enso-Gutzeit / Kommission - Kostenfestsetzung

  • EuG, 14.05.1998 - T-304/94

    Europa Carton / Kommission

  • EuG, 11.12.1996 - T-49/95

    Van Megen Sports Group BV gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften. - …

  • EuG, 14.05.1998 - T-319/94

    Fiskeby Board AB gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften. - Wettbewerb - …

  • EuG, 17.02.1995 - T-308/94

    Cascades SA gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften. - Wettbewerb - …

  • EuG, 21.12.1994 - T-301/94

    Laakmann Karton GmbH gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften. - …

  • EuG, 06.04.1995 - T-147/89

    Société métallurgique de Normandie gegen Kommission der Europäischen …

  • EuG, 06.04.1995 - T-151/89

    Société des treillis et panneaux soudés gegen Kommission der Europäischen …

  • EuGH, 28.06.2005 - C-189/02

    DER GERICHTSHOF BESTÄTIGT DIE URTEILE DES GERICHTS ERSTER INSTANZ ZUR EXISTENZ …

    332 Das Gericht habe folglich gegen den Grundsatz der Gleichbehandlung verstoßen, da es gegenüber KE KELIT nicht in derselben Weise vorgegangen sei (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 16. November 2000 in der Rechtssache C-280/98 P, Weig/Kommission, Slg. 2000, I-9757, Randnr. 63).
  • EuGH, 10.07.2014 - C-295/12

    Der Gerichtshof weist das Rechtsmittel von Telefónica und Telefónica de España …

    Rn. 181 Das Gericht hat in Rn. 416 des angefochtenen Urteils rechtsfehlerfrei darauf hingewiesen, dass die Kommission bei der Berechnung des Betrags der wegen Verstoßes gegen das Wettbewerbsrecht verhängten Geldbuße ihrer Begründungspflicht genügt, wenn sie in ihrer Entscheidung die Beurteilungsgesichtspunkte angibt, die es ihr ermöglichten, Schwere und Dauer der Zuwiderhandlung zu ermitteln; sie ist nicht verpflichtet, Zahlenangaben zur Berechnungsweise der Geldbuße zu machen (vgl. Urteile Weig/Kommission, C-280/98 P, EU:C:2000:627, Rn. 43 bis 46;… Sarrió/Kommission, C-291/98 P, EU:C:2000:631, Rn. 73 bis 76, sowie Limburgse Vinyl Maatschappij u. a./Kommission, C-238/99 P, C-244/99 P, C-245/99 P, C-247/99 P, C-250/99 P bis C-252/99 P und C-254/99 P, EU:C:2002:582, Rn. 463 bis 464).

    Diese Befugnis ändert jedoch nichts am Umfang der Erfordernisse, die sich für die streitige Entscheidung aus der Begründungspflicht ergeben (vgl. in diesem Sinne Urteile Weig/Kommission, EU:C:2000:627, Rn. 47;… Sarrió/Kommission, EU:C:2000:631, Rn. 77, sowie Corus UK/Kommission, C-199/99 P, EU:C:2003:531, Rn. 149).

  • EuG, 12.12.2018 - T-691/14

    Servier u.a. / Kommission - Wettbewerb - Kartelle - Missbrauch einer …

    Nähere Angaben des Urhebers eines angefochtenen Beschlusses, die eine für sich bereits ausreichende Begründung ergänzen, fallen nicht unter die eigentliche Begründungspflicht, auch wenn sie für die innere Kontrolle der Gründe des Beschlusses durch den Unionsrichter nützlich sein können, da das Organ so die seinem Beschluss zugrunde liegenden Erwägungen erläutern kann (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 16. November 2000, Weig/Kommission, C-280/98 P, EU:C:2000:627, Rn. 45).
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