Rechtsprechung
| EuG, 27.06.2012 - T-439/07 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- lexetius.com
Wettbewerb - Kartelle - Märkte für Reißverschlüsse und 'andere Verschlüsse' - Entscheidung, mit der ein Verstoß gegen Art. 81 EG festgestellt wird - Koordinierte Preiserhöhungen, Festsetzung von Mindestpreisen, Aufteilung der Kunden und der Märkte sowie Austausch ...
- Europäischer Gerichtshof
Coats Holdings / Kommission
Wettbewerb - Kartelle - Märkte für Reißverschlüsse und "andere Verschlüsse" - Entscheidung, mit der ein Verstoß gegen Art. 81 EG festgestellt wird - Koordinierte Preiserhöhungen, Festsetzung von Mindestpreisen, Aufteilung der Kunden und der Märkte sowie Austausch sonstiger ...
- EU-Kommission
Coats Holdings / Kommission
Wettbewerb - Kartelle - Märkte für Reißverschlüsse und ‚andere Verschlüsse‘ - Entscheidung, mit der ein Verstoß gegen Art. 81 EG festgestellt wird - Koordinierte Preiserhöhungen, Festsetzung von Mindestpreisen, Aufteilung der Kunden und der Märkte sowie ...
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Wettbewerb; Kartelle [Märkte für Reißverschlüsse und 'andere Verschlüsse']; Entscheidung, mit der ein Verstoß gegen Art. 81 EG festgestellt wird [Koordinierte Preiserhöhungen, Festsetzung von Mindestpreisen, Aufteilung der Kunden und der Märkte sowie Austausch sonstiger ...
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Anforderungen an den Nachweis einer Zuwiderhandlung gegen wettbewerbliche Regelungen; Grundsätze zur Gesamtwürdigung der dargelegten Indizien zum Beweis eines Wettbewerbsverstoßes durch die Europäische Kommission
Sonstiges (2)
- Europäischer Gerichtshof (Verfahrensmitteilung)
Klage, eingereicht am 4. Dezember 2007 - Coats Holdings / Kommission
- Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)
Teilweise Nichtigerklärung der Entscheidung C(2007) 4257 endg. der Kommission vom 19. September 2007 (Sache COMP/E-1/39.168 - PO/Hartkurzwaren: Reißverschlüsse) betreffend eine Absprache auf dem europäischen und dem Weltmarkt für Verbindungs- und Befestigungssysteme über ...
Wird zitiert von ... (11) Zitiert selbst (65)
- EuG, 08.07.2004 - T-67/00
Nippon Steel / Kommission
Auszug aus EuG, 27.06.2012 - T-439/07
725 bis 728, und vom 8. Juli 2004, JFE Engineering u. a./Kommission, T-67/00, T-68/00, T-71/00 und T-78/00, Slg. 2004, II-2501, Randnr. 187).Es reicht aus, dass das von der Kommission angeführte Indizienbündel bei seiner Gesamtwürdigung dieser Anforderung genügt (vgl. Urteil JFE Engineering u. a./Kommission, oben in Randnr. 39 angeführt, Randnr. 180 und die dort angeführte Rechtsprechung).
Rn. 45 Was den Beweiswert der verschiedenen Beweisstücke anbelangt, ist das allein maßgebliche Kriterium für die Beurteilung der von einer Partei beigebrachten Beweise deren Glaubhaftigkeit (vgl. Urteil des Gerichts vom 8. Juli 2004, Mannesmannröhren-Werke/Kommission, T-44/00, Slg. 2004, II-2223, Randnr. 84 und die dort angeführte Rechtsprechung; Urteile des Gerichts vom 8. Juli 2004, Dalmine/Kommission, T-50/00, Slg. 2004, II-2395, Randnr. 72, und JFE Engineering u. a./Kommission, oben in Randnr. 39 angeführt, Randnr. 273).
Große Bedeutung kommt insbesondere dem Umstand zu, dass ein Schriftstück in unmittelbarem Zusammenhang mit den Vorgängen (Urteile des Gerichts vom 11. März 1999, Ensidesa/Kommission, T-157/94, Slg. 1999, II-707, Randnr. 312, und vom 16. Dezember 2003, Nederlandse Federatieve Vereniging voor de Groothandel op Elektrotechnisch Gebied/Kommission, T-5/00 und T-6/00, Slg. 2003, II-5761, Randnr. 181) oder von einem unmittelbaren Zeugen dieser Vorgänge erstellt wurde (Urteil JFE Engineering u. a./Kommission, oben in Randnr. 39 angeführt, Randnr. 207).
Andernfalls wäre die der Kommission obliegende Beweislast für Verhaltensweisen, die den Art. 81 EG und 82 EG zuwiderlaufen, nicht tragbar und mit der ihr durch den Vertrag übertragenen Aufgabe, die richtige Anwendung dieser Bestimmungen zu überwachen, nicht zu vereinbaren (vgl. Urteil JFE Engineering u. a./Kommission, oben in Randnr. 39 angeführt, Randnr. 192 und die dort angeführte Rechtsprechung).
So sind Erklärungen, die den Interessen des Erklärenden zuwiderlaufen, grundsätzlich als besonders verlässliche Beweise anzusehen (Urteile des Gerichts JFE Engineering u. a./Kommission, oben in Randnr. 39 angeführt, Randnrn.
Drittens ist, da dieses Schriftstück spezielle Informationen enthält, die mit den in anderen Schriftstücken enthaltenen Informationen übereinstimmen, davon auszugehen, dass sich die Beweismittel gegenseitig verstärken können (vgl. in diesem Sinne Urteil JFE Engineering u. a./Kommission, oben in Randnr. 39 angeführt, Randnr. 275).
Rn. 186 Im Übrigen greifen das Ermessen der Kommission und die diesem von ihr selbst gezogenen Grenzen grundsätzlich nicht der Ausübung der dem Richter zustehenden Befugnis zu unbeschränkter Nachprüfung vor (Urteil JFE Engineering u. a./Kommission, oben in Randnr. 39 angeführt, Randnr. 538), die ihn ermächtigt, die von der Kommission verhängte Geldbuße aufzuheben, zu ermäßigen oder zu erhöhen (vgl. in diesem Sinne Urteil des Gerichtshofs vom 8. Februar 2007, Groupe Danone/Kommission, C-3/06 P, Slg. 2007, I-1331, Randnrn.
- EuGH, 07.01.2004 - C-204/00
DER GERICHTSHOF BESTÄTIGT IM WESENTLICHEN DAS URTEIL DES GERICHTS ERSTER INSTANZ …
Auszug aus EuG, 27.06.2012 - T-439/07
Rn. 42 Es ist auch zu berücksichtigen, dass die wettbewerbswidrigen Tätigkeiten heimlich ablaufen und deshalb in den meisten Fällen das Vorliegen einer wettbewerbswidrigen Verhaltensweise oder Vereinbarung aus einer Reihe von Koinzidenzen und Indizien abgeleitet werden muss, die bei einer Gesamtbetrachtung mangels einer anderen schlüssigen Erklärung den Beweis für eine Verletzung der Wettbewerbsregeln darstellen können (Urteil des Gerichtshofs vom 7. Januar 2004, Aalborg Portland u. a./Kommission, C-204/00 P, C-205/00 P, C-211/00 P, C-213/00 P, C-217/00 P und C-219/00 P, Slg. 2004, I-123, Randnrn.Ist die Teilnahme an solchen Zusammenkünften erwiesen, obliegt es diesem Unternehmen, Indizien vorzutragen, die zum Beweis seiner fehlenden wettbewerbswidrigen Einstellung bei der Teilnahme an den Zusammenkünften geeignet sind, und nachzuweisen, dass es seine Mitbewerber darauf hingewiesen hat, dass es an den Zusammenkünften mit einer anderen Zielsetzung als sie teilnahm (Urteile des Gerichtshofs vom 8. Juli 1999, Hüls/Kommission, C-199/92 P, Slg. 1999, I-4287, Randnr. 155, Kommission/Anic Partecipazioni, C-49/92 P, Slg. 1999, I-4125, Randnr. 96, und Aalborg Portland u. a./Kommission, oben in Randnr. 42 angeführt, Randnr. 81).
Rn. 44 Dieser Rechtsgrundsatz beruht auf der Erwägung, dass das Unternehmen, indem es an der fraglichen Sitzung teilnahm, ohne sich offen von deren Inhalt zu distanzieren, den anderen Teilnehmern Anlass zu der Annahme gab, dass es sich dem Ergebnis der Sitzung anschließen und entsprechend verhalten werde (Urteil Aalborg Portland u. a./Kommission, oben in Randnr. 42 angeführt, Randnr. 82).
Fügen sich die verschiedenen Handlungen wegen ihres identischen Zwecks der Verfälschung des Wettbewerbs innerhalb des Binnenmarkts in einen "Gesamtplan" ein, so ist die Kommission berechtigt, die Verantwortung für diese Handlungen anhand der Beteiligung an der Zuwiderhandlung als Ganzes aufzuerlegen (Urteil Aalborg Portland u. a./Kommission, oben in Randnr. 42 angeführt, Randnr. 258).
Rn. 160 Zur Beantwortung der Frage, wann die Beteiligung der Klägerin an der Zuwiderhandlung endete, ist vorab auf die ständige Rechtsprechung hinzuweisen, wonach es zum einen der Partei oder Behörde, die den Vorwurf einer Zuwiderhandlung gegen die Wettbewerbsregeln erhebt, obliegt, die Beweismittel beizubringen, die das Vorliegen der eine Zuwiderhandlung darstellenden Tatsachen rechtlich hinreichend beweisen, und wonach zum anderen das Unternehmen, das sich gegenüber der Feststellung einer Zuwiderhandlung auf eine Rechtfertigung berufen möchte, den Nachweis zu erbringen hat, dass die Voraussetzungen für diese Rechtfertigung erfüllt sind, so dass die genannte Behörde dann auf andere Beweismittel zurückgreifen muss (vgl. in diesem Sinne Urteile Baustahlgewebe/Kommission, oben in Randnr. 38 angeführt, Randnr. 58, und Aalborg Portland u. a./Kommission, oben in Randnr. 42 angeführt, Randnr. 78).
Rn. 168 Die Kommission könne sich nicht auf das Urteil Aalborg Portland u. a./Kommission (oben in Randnr. 42 angeführt) berufen.
Dagegen verlangt er nicht, dass diesen Unternehmen Gelegenheit gegeben wird, die von der Kommission vernommenen Zeugen im Verwaltungsverfahren selbst zu befragen (vgl. in diesem Sinne Urteil Aalborg Portland u. a./Kommission, oben in Randnr. 42 angeführt, Randnr. 200).
- EuG, 08.07.2008 - T-54/03
Lafarge / Kommission
Auszug aus EuG, 27.06.2012 - T-439/07
Denn jeder Versuch einer Irreführung der Kommission könnte die Aufrichtigkeit und Vollständigkeit der Kooperation des Antragstellers in Frage stellen und damit die Möglichkeit gefährden, dass er in den vollen Genuss der anwendbaren Mitteilung über Zusammenarbeit gelangt (vgl. in diesem Sinne Urteile des Gerichts vom 16. November 2006, Peróxidos Orgánicos/Kommission, T-120/04, Slg. 2006, II-4441, Randnr. 70, und vom 8. Juli 2008, Lafarge/Kommission, T-54/03, nicht in der amtlichen Sammlung veröffentlicht, Randnr. 58).211 und 212, vom 26. April 2007, Bolloré u. a./Kommission, T-109/02, T-118/02, T-122/02, T-125/02, T-126/02, T-128/02, T-129/02, T-132/02 und T-136/02, Slg. 2007, II-947, Randnr. 166, und Lafarge/Kommission, oben in Randnr. 47 angeführt, Randnr. 59).
Rn. 50 Nach ständiger Rechtsprechung kann nämlich eine Erklärung, die ein der Beteiligung an einem Kartell beschuldigtes Unternehmen abgibt und deren Richtigkeit von mehreren anderen beschuldigten Unternehmen bestritten wird, nicht als hinreichender Beweis für die Begehung einer Zuwiderhandlung durch diese anderen Unternehmen angesehen werden, wenn sie nicht durch andere Beweise untermauert wird (Urteile des Gerichts vom 25. Oktober 2005, Groupe Danone/Kommission, T-38/02, Slg. 2005, II-4407, Randnr. 285, Bolloré u. a./Kommission, oben in Randnr. 48 angeführt, Randnr. 167, und Lafarge/Kommission, oben in Randnr. 47 angeführt, Randnr. 293).
Rn. 121 Bei der eidesstattlichen Versicherung von Herrn M. F. vom 24. April 2006 handelt es sich um eine von einem Vertreter der Klägerin vorbereitete Erklärung, mit der ihre Verantwortlichkeit für die Zuwiderhandlung gemindert werden soll, was folglich nicht den Beweiswert der bei den Nachprüfungen gefundenen Unterlagen und der zu diesen abgegebenen Erklärungen verringern kann (Urteil Lafarge/Kommission, oben in Randnr. 47 angeführt, Randnr. 379).
Ebenso wenig kann dies jedoch den Beweiswert der bei den Nachprüfungen gefundenen Unterlagen und der zu diesen abgegebenen Erklärungen verringern (Urteil Lafarge/Kommission, oben in Randnr. 47 angeführt, Randnr. 379).
Rn. 175 Insoweit genügt es nämlich, dass die von der Kommission verwendeten Aussagen in den Unterlagen enthalten sind, die der Klägerin übermittelt wurden, die sie somit vor dem Unionsrichter anfechten kann (Urteil Lafarge/Kommission, oben in Randnr. 47 angeführt, Randnrn.
- EuG, 26.04.2007 - T-109/02
DAS GERICHT ERSTER INSTANZ BESTÄTIGT IM WESENTLICHEN DIE ENTSCHEIDUNG DER …
Auszug aus EuG, 27.06.2012 - T-439/07
211 und 212, vom 26. April 2007, Bolloré u. a./Kommission, T-109/02, T-118/02, T-122/02, T-125/02, T-126/02, T-128/02, T-129/02, T-132/02 und T-136/02, Slg. 2007, II-947, Randnr. 166, und Lafarge/Kommission, oben in Randnr. 47 angeführt, Randnr. 59).Rn. 50 Nach ständiger Rechtsprechung kann nämlich eine Erklärung, die ein der Beteiligung an einem Kartell beschuldigtes Unternehmen abgibt und deren Richtigkeit von mehreren anderen beschuldigten Unternehmen bestritten wird, nicht als hinreichender Beweis für die Begehung einer Zuwiderhandlung durch diese anderen Unternehmen angesehen werden, wenn sie nicht durch andere Beweise untermauert wird (Urteile des Gerichts vom 25. Oktober 2005, Groupe Danone/Kommission, T-38/02, Slg. 2005, II-4407, Randnr. 285, Bolloré u. a./Kommission, oben in Randnr. 48 angeführt, Randnr. 167, und Lafarge/Kommission, oben in Randnr. 47 angeführt, Randnr. 293).
Zweitens lässt das Datum auf diesem Schriftstück ("15.1.1977") die Annahme zu, dass es in der Zeit des Sachverhalts erstellt wurde (vgl. in diesem Sinne Urteil Bolloré u. a./Kommission, oben in Randnr. 48 angeführt, Randnr. 173).
Rn. 169 Die Umstände des vorliegenden Falles unterschieden sich von denen in der Rechtssache, in der das Urteil Bolloré u. a./Kommission (oben in Randnr. 48 angeführt, Randnrn. 86 bis 89) ergangen sei.
- EuG, 12.12.2007 - T-101/05
DAS GERICHT ERHÖHT DIE VON DER KOMMISSION WEGEN BETEILIGUNG AN EINEM KARTELL AUF …
Auszug aus EuG, 27.06.2012 - T-439/07
Rn. 143 Zudem kann sich der Begriff der einheitlichen Zuwiderhandlung nach ständiger Rechtsprechung auf die rechtliche Einstufung eines wettbewerbswidrigen Verhaltens beziehen, das in Vereinbarungen, aufeinander abgestimmten Verhaltensweisen und Beschlüssen von Unternehmensvereinigungen besteht (vgl. in diesem Sinne Urteile des Gerichts Limburgse Vinyl Maatschappij u. a./Kommission, oben in Randnr. 67 angeführt, Randnrn. 696 bis 698, vom 20. März 2002, HFB u. a./Kommission, T-9/99, Slg. 2002, II-1487, Randnr. 186, und vom 12. Dezember 2007, BASF und UCB/Kommission, T-101/05 und T-111/05, Slg. 2007, II-4949, Randnr. 159).Insoweit sind alle Umstände zu berücksichtigen, die diese Verbindung nachweisen oder in Frage stellen können, wie der Anwendungszeitraum, der Inhalt (einschließlich der verwendeten Methoden) und im Zusammenhang damit das Ziel der verschiedenen fraglichen Handlungen (vgl. in diesem Sinne Urteil BASF und UCB/Kommission, oben in Randnr. 143 angeführt, Randnrn. 179 bis 181).
Denn die Bejahung einer Mehrzahl von Zuwiderhandlungen kann die Verhängung mehrerer getrennter Geldbußen nach sich ziehen, jeweils innerhalb der durch Art. 15 Abs. 2 der Verordnung Nr. 17 und Art. 23 Abs. 2 der Verordnung Nr. 1/2003 festgesetzten Grenzen (Urteil BASF und UCB/Kommission, oben in Randnr. 143 angeführt, Randnr. 158).
- EuG, 16.11.2006 - T-120/04
Peróxidos Orgánicos / Kommission - Wettbewerb - Kartelle - Organische …
Auszug aus EuG, 27.06.2012 - T-439/07
Denn jeder Versuch einer Irreführung der Kommission könnte die Aufrichtigkeit und Vollständigkeit der Kooperation des Antragstellers in Frage stellen und damit die Möglichkeit gefährden, dass er in den vollen Genuss der anwendbaren Mitteilung über Zusammenarbeit gelangt (vgl. in diesem Sinne Urteile des Gerichts vom 16. November 2006, Peróxidos Orgánicos/Kommission, T-120/04, Slg. 2006, II-4441, Randnr. 70, und vom 8. Juli 2008, Lafarge/Kommission, T-54/03, nicht in der amtlichen Sammlung veröffentlicht, Randnr. 58).Rn. 137 Sodann hält es das Gericht für sachgerecht, den dritten Klagegrund betreffend das Fehlen von Nachweisen für eine einheitliche und fortgesetzte Zuwiderhandlung vor dem zweiten Klagegrund betreffend einen Verstoß gegen Art. 25 Abs. 5 der Verordnung Nr. 1/2003 zu prüfen, da die Zuwiderhandlungsdauer sowohl ein integraler und damit untrennbarer Bestandteil der Feststellung einer Zuwiderhandlung als auch eine der Voraussetzungen ist, die für die Verjährung der Verfolgung einer dauernden Zuwiderhandlung maßgebend sind (Urteil Peróxidos Orgánicos/Kommission, oben in Randnr. 47 angeführt, Randnr. 21).
Rn. 159 Die Zuwiderhandlungsdauer ist sowohl ein integraler und damit untrennbarer Bestandteil der Feststellung einer Zuwiderhandlung als auch eine der Voraussetzungen, die für die Verjährung der Verfolgung einer fortgesetzten Zuwiderhandlung maßgebend sind (Urteil Peróxidos Orgánicos/Kommission, oben in Randnr. 47 angeführt, Randnr. 21).
- EuG, 20.04.1999 - T-305/94
DAS GERICHT BESTÄTIGT IM GROSSEN UND GANZEN DIE ENTSCHEIDUNG DER KOMMISSION, MIT …
Auszug aus EuG, 27.06.2012 - T-439/07
Viertens liegt, wie das Gericht u. a. im Urteil vom 20. April 1999, Limburgse Vinyl Maatschappij u. a./Kommission (T-305/94 bis T-307/94, T-313/94 bis T-316/94, T-318/94, T-325/94, T-328/94, T-329/94 und T-335/94, Slg. 1999, II-931, Randnr. 715), bestätigt hat, eine Vereinbarung im Sinne von Art. 81 Abs. 1 EG schon dann vor, wenn die betreffenden Unternehmen ihren gemeinsamen Willen zum Ausdruck gebracht haben, sich auf dem Markt in einer bestimmten Weise zu verhalten.Rn. 143 Zudem kann sich der Begriff der einheitlichen Zuwiderhandlung nach ständiger Rechtsprechung auf die rechtliche Einstufung eines wettbewerbswidrigen Verhaltens beziehen, das in Vereinbarungen, aufeinander abgestimmten Verhaltensweisen und Beschlüssen von Unternehmensvereinigungen besteht (vgl. in diesem Sinne Urteile des Gerichts Limburgse Vinyl Maatschappij u. a./Kommission, oben in Randnr. 67 angeführt, Randnrn. 696 bis 698, vom 20. März 2002, HFB u. a./Kommission, T-9/99, Slg. 2002, II-1487, Randnr. 186, und vom 12. Dezember 2007, BASF und UCB/Kommission, T-101/05 und T-111/05, Slg. 2007, II-4949, Randnr. 159).
- EuGH, 29.05.1997 - C-299/95
Kremzow / Republik Österreich
Auszug aus EuG, 27.06.2012 - T-439/07
Rn. 172 Die Grundrechte gehören nach ständiger Rechtsprechung zu den allgemeinen Rechtsgrundsätzen, deren Wahrung der Unionsrichter zu sichern hat (Gutachten 2/94 des Gerichtshofs vom 28. März 1996, Slg. 1996, I-1759, Randnr. 33, und Urteil des Gerichtshofs vom 29. Mai 1997, Kremzow, C-299/95, Slg. 1997, I-2629, Randnr. 14).Hierbei kommt der EMRK besondere Bedeutung zu (Urteile des Gerichtshofs vom 15. Mai 1986, Johnston, 222/84, Slg. 1986, 1651, Randnr. 18, und Kremzow, Randnr. 14).
- EuGH, 17.12.1998 - C-185/95
DER GERICHTSHOF STELLT DIE ÜBERSCHREITUNG EINER "ANGEMESSENEN VERFAHRENSDAUER" …
Auszug aus EuG, 27.06.2012 - T-439/07
Rn. 38 Nach Art. 2 der Verordnung (EG) Nr. 1/2003 des Rates vom 16. Dezember 2002 zur Durchführung der in den Artikeln 81 [EG] und 82 [EG] niedergelegten Wettbewerbsregeln (…ABl. 2003, L 1, S. 1) sowie ständiger Rechtsprechung im Rahmen der Anwendung der Art. 81 EG und 82 EG hat die Kommission im Bereich des Wettbewerbsrechts bei Streitigkeiten über das Vorliegen einer Zuwiderhandlung die von ihr festgestellten Zuwiderhandlungen zu beweisen und die Beweismittel beizubringen, die das Vorliegen der eine Zuwiderhandlung darstellenden Tatsachen rechtlich hinreichend belegen (Urteile des Gerichtshofs vom 17. Dezember 1998, Baustahlgewebe/Kommission, C-185/95 P, Slg. 1998, I-8417, Randnr. 58, und vom 6. Januar 2004, BAI und Kommission/Bayer, C-2/01 P und C-3/01 P, Slg. 2004, I-23, Randnr. 62; Urteil des Gerichts vom 17. September 2007, Microsoft/Kommission, T-201/04, Slg. 2007, II-3601, Randnr. 688).Rn. 160 Zur Beantwortung der Frage, wann die Beteiligung der Klägerin an der Zuwiderhandlung endete, ist vorab auf die ständige Rechtsprechung hinzuweisen, wonach es zum einen der Partei oder Behörde, die den Vorwurf einer Zuwiderhandlung gegen die Wettbewerbsregeln erhebt, obliegt, die Beweismittel beizubringen, die das Vorliegen der eine Zuwiderhandlung darstellenden Tatsachen rechtlich hinreichend beweisen, und wonach zum anderen das Unternehmen, das sich gegenüber der Feststellung einer Zuwiderhandlung auf eine Rechtfertigung berufen möchte, den Nachweis zu erbringen hat, dass die Voraussetzungen für diese Rechtfertigung erfüllt sind, so dass die genannte Behörde dann auf andere Beweismittel zurückgreifen muss (vgl. in diesem Sinne Urteile Baustahlgewebe/Kommission, oben in Randnr. 38 angeführt, Randnr. 58, und Aalborg Portland u. a./Kommission, oben in Randnr. 42 angeführt, Randnr. 78).
- EuG, 08.07.2008 - T-53/03
BPB / Kommission - Wettbewerb - Kartelle - Gipsplattenmarkt - Entscheidung, mit …
Auszug aus EuG, 27.06.2012 - T-439/07
Rn. 41 Die Indizien, die die Kommission in der Entscheidung anführt, um einen Verstoß gegen Art. 81 Abs. 1 EG zu beweisen, sind nämlich nicht einzeln, sondern in ihrer Gesamtheit zu würdigen (vgl. Urteil des Gerichts vom 8. Juli 2008, BPB/Kommission, T-53/03, Slg. 2008, II-1333, Randnr. 185 und die dort angeführte Rechtsprechung).Rn. 141 Zunächst ist zu beachten, dass der Begriff der einheitlichen Zuwiderhandlung eine Situation erfasst, in der mehrere Unternehmen an einer Zuwiderhandlung, die aus einem fortgesetzten Verhalten bestand, mit dem ein einziges wirtschaftliches Ziel verfolgt wurde, nämlich die Verfälschung des Wettbewerbs, oder aber an einzelnen Zuwiderhandlungen beteiligt waren, die miteinander durch eine Übereinstimmung des Zwecks (ein und dieselbe Zielsetzung sämtlicher Bestandteile) und der Personen (Übereinstimmung der beteiligten Unternehmen, die sich der Beteiligung am gemeinsamen Zweck bewusst waren) verbunden waren (Urteil BPB/Kommission, oben in Randnr. 41 angeführt, Randnr. 257).
- EuGH, 09.11.1983 - 322/81
Michelin / Kommission
- EuGH, 28.06.2005 - C-189/02
DER GERICHTSHOF BESTÄTIGT DIE URTEILE DES GERICHTS ERSTER INSTANZ ZUR EXISTENZ …
- EuGH, 29.10.1980 - 209/78
Van Landewyck / Kommission
- EuGH, 28.03.1996 - Gutachten 2/94
Beitritt der Gemeinschaft zur Konvention zum Schutze der Menschenrechte und …
- EuGH, 07.06.1983 - 100/80
Musique Diffusion française / Kommission
- EuGH, 15.05.1986 - 222/84
Johnston / Chief Constable of the Royal Ulster Constabulary
- EuG, 06.10.1994 - T-83/91
Tetra Pak International SA gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften. - …
- EuG, 29.04.2004 - T-236/01
Das Gericht erster Instanz setzt die Geldbussen herab, die die Kommission mit …
- EuG, 20.03.2002 - T-9/99
HFB u.a. / Kommission
- EuGH, 08.02.2007 - C-3/06
DER GERICHTSHOF BESTÄTIGT DAS URTEIL DES GERICHTS, MIT DEM EIN …
- EuG, 10.03.1992 - T-11/89
Shell International Chemical Company Ltd gegen Kommission der Europäischen …
- EuGH, 18.05.2006 - C-397/03
Archer Daniels Midland und Archer Daniels Midland Ingredients / Kommission - …
- EuG, 15.06.2005 - T-71/03
DAS GERICHT BESTÄTIGT WEITGEHEND DIE ENTSCHEIDUNG DER KOMMISSION IN BEZUG AUF EIN …
- EuG, 08.07.2004 - T-44/00
DAS GERICHT ERSTER INSTANZ SETZT DIE GELDBUSSEN, DIE DIE EUROPÄISCHE KOMMISSION …
- EuG, 27.09.2006 - T-314/01
Avebe / Kommission - Wettbewerb - Kartelle - Natriumglukonat - Artikel 81 EG - …
- EuG, 25.10.2005 - T-38/02
DAS GERICHT BESTÄTIGT DIE ENTSCHEIDUNG DER KOMMISSION, MIT DER EINE …
- EuGH, 21.09.2006 - C-113/04
CEF City Electrical Factors und CEF Holdings / Nederlandse Federatieve Vereniging …
- EuG, 19.03.2003 - T-213/00
CMA CGM u.a. / Kommission
- EuG, 29.06.1995 - T-30/91
Solvay SA gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften. - Wettbewerb - …
- EuG, 21.10.2003 - T-368/00
DAS GERICHT BESTÄTIGT IM WESENTLICHEN DIE ENTSCHEIDUNG DER KOMMISSION ZUM …
- EuG, 16.12.2003 - T-5/00
Technische Unie / Kommission
- EuG, 08.07.2004 - T-50/00
Dalmine / Kommission
- EuG, 07.07.1994 - T-43/92
Dunlop Slazenger International Ltd gegen Kommission der Europäischen …
- EuGH, 07.06.1983 - 103/80
- EuG, 18.07.2005 - T-241/01
Scandinavian Airlines System / Kommission - Wettbewerb - Kartell - Luftfahrt - …
- EuG, 11.12.2003 - T-59/99
Ventouris / Kommission
- EuG, 11.03.1999 - T-157/94
Ensidesa / Kommission
- EuG, 19.05.2010 - T-18/05
IMI u.a. / Kommission - Wettbewerb - Kartelle - Kupfer-Installationsrohrbranche - …
- EuGH, 29.10.1980 - 218/78
- EuGH, 29.10.1980 - 215/78
- EuG, 15.11.1990 - T-1/89
Rhône-Poulenc SA und andere gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften. - …
- EuG, 19.05.2010 - T-19/05
Boliden u.a. / Kommission - Wettbewerb - Kartelle - …
- EuG, 16.12.2003 - T-6/00
Technische Unie / Kommission
- RFH, 04.04.1939 - V 1/38
- EuG, 17.09.2007 - T-201/04
Microsoft / Kommission - Wettbewerb - Missbrauch einer beherrschenden Stellung - …
- EuGH, 06.01.2004 - C-2/01
DER GERICHTSHOF BESTÄTIGT DAS URTEIL DES GERICHTS ÜBER EINE ANGEBLICHE …
- EuGH, 27.09.1988 - 89/85
Ahlström / Kommission
- EuGH, 08.07.1999 - C-49/92
Kommission / Anic Partecipazioni - "Rechtsmittel - Geschäftsordnung der …
- EuGH, 31.03.1993 - 89/85
Ahlström / Kommission
- EuGH, 28.03.1984 - 29/83
CRAM / Kommission
- EuGH, 08.07.1999 - C-199/92
Hüls / Kommission - Rechtsmittel - Verfahrensordnung des Gerichts - …
- EuGH, 08.07.1999 - C-235/92
Montecatini / Kommission - "Rechtsmittel - Geschäftsordnung der Kommission - …
- EuG, 15.03.2000 - T-25/95
DAS GERICHT SETZT DIE GEGEN DAS ZEMENTKARTELL VERHÄNGTEN GELDBUSSEN UM FAST 140 …
- EuGH, 27.09.1988 - 129/85
- EuGH, 27.09.1988 - 114/85
- EuGH, 27.09.1988 - 116/85
- EuGH, 27.09.1988 - 125/85
- EuGH, 28.03.1984 - 30/83
Verstoß gegen Wettbewerbsvorschriften ; Abstimmung von Verhaltensweisen auf dem …
- EuG, 15.03.2000 - T-87/95
Cementir / Kommission - Wettbewerb
- EuG, 21.01.1999 - T-185/96
Riviera Auto Service Etablissements Dalmasso SA, Garage des quatre vallées SA, …
- EuG, 12.09.2007 - T-36/05
Coats Holdings und Coats / Kommission
- EuG, 15.03.2000 - T-65/95
Italcementi / Kommission - Wettbewerb
- EuG, 15.03.2000 - T-71/95
Scancem (vormals Euroc) / Kommission - Wettbewerb
- EuG, 15.03.2000 - T-88/95
Blue Circle Industries / Kommission - Wettbewerb
- EuG, 15.03.2000 - T-68/95
Holderbank / Kommission - Wettbewerb
- EuG, 08.09.2016 - T-54/14
Goldfish u.a. / Kommission - Wettbewerb - Kartelle - Belgischer, deutscher, …
Hierzu muss sie hinreichend aussagekräftige und übereinstimmende Beweise beibringen, um nachzuweisen, dass die behauptete Zuwiderhandlung stattgefunden hat (vgl. Urteil vom 27. Juni 2012, Coats Holdings/Kommission, T-439/07, EU:T:2012:320, Rn. 38 und die dort angeführte Rechtsprechung).Es ist bereits entschieden worden, dass eine solche Umkehr der Beweislast nicht gegen die Unschuldsvermutung verstößt (vgl. Urteil vom 27. Juni 2012, Coats Holdings/Kommission, T-439/07, EU:T:2012:320, Rn. 39 und die dort angeführte Rechtsprechung).
Es reicht aus, dass das von der Kommission angeführte Indizienbündel bei seiner Gesamtwürdigung dieser Anforderung genügt (vgl. Urteil vom 27. Juni 2012, Coats Holdings/Kommission, T-439/07, EU:T:2012:320, Rn. 40 und die dort angeführte Rechtsprechung).
Rn. 93 Die Indizien, die die Kommission in ihrem Beschluss anführt, um einen Verstoß gegen Art. 101 Abs. 1 AEUV zu beweisen, sind nämlich nicht einzeln, sondern in ihrer Gesamtheit zu würdigen (vgl. Urteil vom 27. Juni 2012, Coats Holdings/Kommission, T-439/07, EU:T:2012:320, Rn. 41 und die dort angeführte Rechtsprechung).
Rn. 94 Ferner ist zu berücksichtigen, dass wettbewerbswidrige Tätigkeiten heimlich ablaufen und deshalb in den meisten Fällen das Vorliegen einer wettbewerbswidrigen Verhaltensweise oder Vereinbarung aus einer Reihe von Koinzidenzen und Indizien abgeleitet werden muss, die bei einer Gesamtbetrachtung mangels einer anderen schlüssigen Erklärung den Beweis für eine Verletzung der Wettbewerbsregeln darstellen können (vgl. Urteil vom 27. Juni 2012, Coats Holdings/Kommission, T-439/07, EU:T:2012:320, Rn. 42 und die dort angeführte Rechtsprechung).
Zudem wird durch die bloße Tatsache, dass eine Information von Unternehmen geliefert wurde, die Antrag auf Anwendung der Mitteilung über Zusammenarbeit von 2006 gestellt haben, der Beweiswert dieser Information nicht in Frage gestellt (vgl. Urteil vom 27. Juni 2012, Coats Holdings/Kommission, T-439/07, EU:T:2012:320, Rn. 45 und die dort angeführte Rechtsprechung).
Andernfalls wäre die der Kommission obliegende Beweislast für Verhaltensweisen, die den Art. 101 und 102 AEUV zuwiderlaufen, nicht tragbar und mit der ihr durch den AEU-Vertrag übertragenen Aufgabe, die richtige Anwendung dieser Bestimmungen zu überwachen, nicht zu vereinbaren (vgl. Urteil vom 27. Juni 2012, Coats Holdings/Kommission, T-439/07, EU:T:2012:320, Rn. 46 und die dort angeführte Rechtsprechung).
Denn jeder Versuch einer Irreführung der Kommission könnte die Aufrichtigkeit und Vollständigkeit der Kooperation des Antragstellers in Frage stellen und damit die Möglichkeit gefährden, dass er in den vollen Genuss der genannten Mitteilung gelangt (vgl. entsprechend Urteil vom 27. Juni 2012, Coats Holdings/Kommission, T-439/07, EU:T:2012:320, Rn. 47 und die dort angeführte Rechtsprechung).
So sind Erklärungen, die den Interessen des Erklärenden zuwiderlaufen, grundsätzlich als besonders verlässliche Beweise anzusehen (vgl. Urteil vom 27. Juni 2012, Coats Holdings/Kommission, T-439/07, EU:T:2012:320, Rn. 48 und die dort angeführte Rechtsprechung).
Rn. 99 Erklärungen, die im Rahmen von Anträgen auf Anwendung der Mitteilung über Zusammenarbeit von 2006 von den betreffenden Unternehmen abgegeben wurden, sind jedoch mit Vorsicht zu beurteilen und können im Allgemeinen nicht als besonders verlässliche Beweise angesehen werden, wenn sie nicht durch andere Beweismittel bestätigt werden (Urteil vom 27. Juni 2012, Coats Holdings/Kommission, T-439/07, EU:T:2012:320, Rn. 49).
Rn. 100 Nach ständiger Rechtsprechung kann nämlich eine Erklärung, die ein der Beteiligung an einem Kartell beschuldigtes Unternehmen abgibt und deren Richtigkeit von mehreren anderen beschuldigten Unternehmen bestritten wird, nicht als hinreichender Beweis für die Begehung einer Zuwiderhandlung durch diese anderen Unternehmen angesehen werden, wenn sie nicht durch andere Beweise untermauert wird (vgl. Urteil vom 27. Juni 2012, Coats Holdings/Kommission, T-439/07, EU:T:2012:320, Rn. 50 und die dort angeführte Rechtsprechung).
- EuG, 05.10.2020 - T-249/17
Das Gericht erklärt die Nachprüfungsbeschlüsse der Kommission, die aufgrund des …
Rn. 213 Es ist darauf hinzuweisen, dass nach ständiger Rechtsprechung zur Würdigung der Beweise für eine Zuwiderhandlung das allein maßgebliche Kriterium für die Beurteilung dieser Beweise deren Glaubhaftigkeit ist, wobei die Glaubhaftigkeit eines Schriftstücks und damit sein Beweiswert von seiner Herkunft, den Umständen seiner Entstehung, seinem Adressaten und davon abhängt, ob sein Inhalt vernünftig und glaubhaft ist, und dass große Bedeutung insbesondere dem Umstand zukommt, dass ein Schriftstück in unmittelbarem Zusammenhang mit den Vorgängen oder von einem unmittelbaren Zeugen dieser Vorgänge erstellt wurde (vgl. Urteile vom 27. Juni 2012, Coats Holdings/Kommission, T-439/07, EU:T:2012:320, Rn. 45 und die dort angeführte Rechtsprechung, …und vom 8. September 2016, Goldfish u. a./Kommission, T-54/14, EU:T:2016:455, Rn. 95 und die dort angeführte Rechtsprechung).In den meisten Fällen muss das Vorliegen einer wettbewerbswidrigen Verhaltensweise oder Vereinbarung aus einer Reihe von Koinzidenzen und Indizien abgeleitet werden, die bei einer Gesamtbetrachtung mangels einer anderen schlüssigen Erklärung den Beweis für eine Verletzung der Wettbewerbsregeln darstellen können (…Urteile vom 7. Januar 2004, Aalborg Portland u. a./Kommission, C-204/00 P, C-205/00 P, C-211/00 P, C-213/00 P, C-217/00 P und C-219/00 P, EU:C:2004:6, Rn. 55 bis 57, …und vom 25. Januar 2007, Sumitomo Metal Industries und Nippon Steel/Kommission, C-403/04 P und C-405/04 P, EU:C:2007:52, Rn. 51; vgl. in diesem Sinne auch Urteil vom 27. Juni 2012, Coats Holdings/Kommission, T-439/07, EU:T:2012:320, Rn. 42).
- EuG, 26.03.2025 - T-441/21
Kartell bei europäischen Staatsanleihen: Das Gericht bestätigt im Wesentlichen …
Rn. 310 Zum anderen darf sich die Kommission nach ständiger Rechtsprechung auf Chats aus der Zeit vor oder nach dem Zuwiderhandlungszeitraum stützen, um ein Gesamtbild zu erstellen, die vorbereitenden Schritte des Kartells zu zeigen und die Deutung bestimmter Beweise zu untermauern (…vgl. in diesem Sinne Urteile vom 8. Juli 2008, Lafarge/Kommission, T-54/03, nicht veröffentlicht, EU:T:2008:255, Rn. 428…, vom 2. Februar 2012, Denki Kagaku Kogyo und Denka Chemicals/Kommission, T-83/08, nicht veröffentlicht, EU:T:2012:48, Rn. 188, und vom 27. Juni 2012, Coats Holdings/Kommission, T-439/07, EU:T:2012:320, Rn. 60).Rn. 1294 Dies gilt umso mehr, als sich die Kommission nach ständiger Rechtsprechung auf Kontakte aus der Zeit vor oder nach dem Zeitraum der Zuwiderhandlung stützen darf, um ein Gesamtbild herzustellen und die Vorbereitungsphasen des Kartells aufzuzeigen und so die Deutung bestimmter Beweise zu untermauern (…vgl. in diesem Sinne Urteile vom 8. Juli 2008, Lafarge/Kommission, T-54/03, nicht veröffentlicht, EU:T:2008:255, Rn. 428…, vom 2. Februar 2012, Denki Kagaku Kogyo und Denka Chemicals/Kommission, T-83/08, nicht veröffentlicht, EU:T:2012:48, Rn. 188, und vom 27. Juni 2012, Coats Holdings/Kommission, T-439/07, EU:T:2012:320, Rn. 60).
- EuG, 11.07.2019 - T-582/15
Silver Plastics und Johannes Reifenhäuser/ Kommission
Rn. 26 Auch ist zu berücksichtigen, dass die wettbewerbswidrigen Tätigkeiten heimlich ablaufen, dass es sich bei den von der Kommission entdeckten Schriftstücken normalerweise nur um lückenhafte und vereinzelte Belege handelt und dass deshalb in den meisten Fällen das Vorliegen einer wettbewerbswidrigen Verhaltensweise oder Vereinbarung aus einer Reihe von Koinzidenzen und Indizien abgeleitet werden muss, die bei einer Gesamtbetrachtung mangels einer anderen schlüssigen Erklärung den Beweis für eine Verletzung der Wettbewerbsregeln darstellen können (…vgl. in diesem Sinne Urteile vom 7. Januar 2004, Aalborg Portland u. a./Kommission, C-204/00 P, C-205/00 P, C-211/00 P, C-213/00 P, C-217/00 P und C-219/00 P, EU:C:2004:6, Rn. 55 bis 57…, vom 6. Dezember 2012, Kommission/Verhuizingen Coppens, C-441/11 P, EU:C:2012:778, Rn. 70 bis 72, und vom 27. Juni 2012, Coats Holdings/Kommission, T-439/07, EU:T:2012:320, Rn. 42). - EuG, 12.07.2018 - T-475/14
Prysmian und Prysmian cavi e sistemi/ Kommission - Wettbewerb - Kartelle - …
Rn. 211 In diesem Zusammenhang ist einerseits darauf hinzuweisen, dass die Kommission nicht daran gehindert ist, die vorbereitenden Schritte vor der eigentlichen Errichtung des Kartells zu berücksichtigen, um die zuvor bestehende wirtschaftliche Situation zu ermitteln, die die Errichtung des Kartells erklärte, oder um die jeweilige Rolle der Mitglieder des Kartells bei dessen Planung, Errichtung und Umsetzung festzustellen und zu bewerten (Urteil vom 27. Juni 2012, Coats Holdings/Kommission, T-439/07, EU:T:2012:320, Rn. 60). - EuG, 06.11.2024 - T-386/21
Die Banken Crédit agricole und Credit Suisse haben sich an einem Kartell im …
Rn. 471 Zum anderen kann sich die Kommission nach ständiger Rechtsprechung, um ein vollständiges Bild der Situation zu zeichnen und die Vorbereitungsphasen des Kartells aufzuzeigen, auf Kontakte aus der Zeit vor oder nach der Zuwiderhandlung stützen und so die Auslegung bestimmter Beweiselemente untermauern (…vgl. in diesem Sinne Urteile vom 8. Juli 2008, Lafarge/Kommission, T-54/03, nicht veröffentlicht, EU:T:2008:255, Rn. 428…, vom 2. Februar 2012, Denki Kagaku Kogyo und Denka Chemicals/Kommission, T-83/08, nicht veröffentlicht, EU:T:2012:48, Rn. 188, und vom 27. Juni 2012, Coats Holdings/Kommission, T-439/07, EU:T:2012:320, Rn. 60). - EuG, 12.07.2018 - T-445/14
ABB/ Kommission - Wettbewerb - Kartelle - Europäischer Markt für Stromkabel - …
Rn. 35 Il convient également de tenir compte du fait que les activités anticoncurrentielles se déroulent de manière clandestine, que les réunions se tiennent secrètement, que la documentation y afférente est réduite au minimum, que les pièces découvertes par la Commission ne sont normalement que fragmentaires et éparses, et que, partant, dans la plupart des cas, l'existence d'une pratique ou d'un accord anticoncurrentiel doit être inférée d'un certain nombre de coïncidences et d'indices qui, considérés ensemble, peuvent constituer, en l'absence d'une autre explication cohérente, la preuve d'une infraction aux règles de la concurrence (voir, en ce sens, arrêts du 7 janvier 2004, Aalborg Portland e.a./Commission, C-204/00 P, C-205/00 P, C-211/00 P, C-213/00 P, C-217/00 P et C-219/00 P, EU:C:2004:6, points 55 à 57 ; du 17 septembre 2015, Total Marketing Services/Commission, C-634/13 P, EU:C:2015:614, point 23 et jurisprudence citée, et du 27 juin 2012, Coats Holdings/Commission, T-439/07, EU:T:2012:320, point 42). - EuG, 12.07.2018 - T-438/14
Silec Cable und General Cable/ Kommission - Wettbewerb - Kartelle - Europäischer …
Rn. 64 Il convient également de tenir compte du fait que les activités anticoncurrentielles se déroulent de manière clandestine, que les réunions se tiennent secrètement, que la documentation y afférente est réduite au minimum, que les pièces découvertes par la Commission ne sont normalement que fragmentaires et éparses, et que, partant, dans la plupart des cas, l'existence d'une pratique ou d'un accord anticoncurrentiel doit être inférée d'un certain nombre de coïncidences et d'indices qui, considérés ensemble, peuvent constituer, en l'absence d'une autre explication cohérente, la preuve d'une infraction aux règles de la concurrence (voir, en ce sens, arrêts du 7 janvier 2004, Aalborg Portland e.a./Commission, C-204/00 P, C-205/00 P, C-211/00 P, C-213/00 P, C-217/00 P et C-219/00 P, EU:C:2004:6, points 55 à 57 ; du 17 septembre 2015, Total Marketing Services/Commission, C-634/13 P, EU:C:2015:614, point 26 et jurisprudence citée, et du 27 juin 2012, Coats Holdings/Commission, T-439/07, EU:T:2012:320, point 42). - EuG, 12.07.2018 - T-448/14
Hitachi Metals/ Kommission - Wettbewerb - Kartelle - Europäischer Markt für …
Rn. 119 Il convient également de tenir compte du fait que les activités anticoncurrentielles se déroulent de manière clandestine, que les réunions se tiennent secrètement, que la documentation y afférente est réduite au minimum, que les pièces découvertes par la Commission ne sont normalement que fragmentaires et éparses, et que, partant, dans la plupart des cas, l'existence d'une pratique ou d'un accord anticoncurrentiel doit être inférée d'un certain nombre de coïncidences et d'indices qui, considérés ensemble, peuvent constituer, en l'absence d'une autre explication cohérente, la preuve d'une infraction aux règles de la concurrence (voir, en ce sens, arrêts du 7 janvier 2004, Aalborg Portland e.a./Commission, C-204/00 P, C-205/00 P, C-211/00 P, C-213/00 P, C-217/00 P et C-219/00 P, EU:C:2004:6, points 55 à 57 ; du 17 septembre 2015, Total Marketing Services/Commission, C-634/13 P, EU:C:2015:614, point 26 et jurisprudence citée, et du 27 juin 2012, Coats Holdings/Commission, T-439/07, EU:T:2012:320, point 42). - EuG, 12.07.2018 - T-444/14
Teilweise Nichtigerklärung der Entscheidung C (2014) 2139 final der Kommission …
Rn. 74 À cet égard, d'une part, il y a lieu de rappeler que rien n'empêche la Commission de tenir compte des étapes préparatoires à la création proprement dite de l'entente, pour constater la situation économique ayant précédé et expliqué la création de l'entente ou afin d'établir et d'évaluer le rôle respectif que les membres de l'entente ont joué dans la conception, la création et la mise en œuvre de celle-ci (arrêt du 27 juin 2012, Coats Holdings/Commission, T-439/07, EU:T:2012:320, point 60). - EuG, 12.07.2018 - T-450/14
Sumitomo Electric Industries und J-Power Systems/ Kommission - Wettbewerb - …
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