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Schlußanträge unten: Generalanwalt beim EuGH, 22.01.1998

Rechtsprechung
   EuGH, 18.06.1998 - C-266/96   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1998,463
EuGH, 18.06.1998 - C-266/96 (https://dejure.org/1998,463)
EuGH, Entscheidung vom 18.06.1998 - C-266/96 (https://dejure.org/1998,463)
EuGH, Entscheidung vom 18. Juni 1998 - C-266/96 (https://dejure.org/1998,463)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • lexetius.com

    Freier Dienstleistungsverkehr - Seeschiffahrt - Ausschließliche Rechte von Unternehmen - Fest- und Losmachen der Schiffe in den Häfen - Festsetzung der Tarife

  • Judicialis

    EG-Vertrag Art. 3; ; EG-Vertrag Art. 5; ; EG-Vertrag Art. 30; ; EG-Vertrag Art. 59; ; EG-Vertrag Art. 85; ; EG-Vertrag Art. 86; ; EG-Vertrag Art. 90 Abs. 1; ; Verordnung (EWG) Nr. 4055/86

  • Europäischer Gerichtshof

    Corsica Ferries France / Gruppo Antichi Ormeggiatori del porto di Genova u.a.

    "Freier Dienstleistungsverkehr Seeschiffahrt Ausschließliche Rechte von Unternehmen Fest- und Losmachen der Schiffe in den Häfen Festsetzung der Tarife"

  • EU-Kommission PDF

    Corsica Ferries France / Gruppo Antichi Ormeggiatori del porto di Genova u.a.

    EG-Vertrag, Artikel 177
    1 Vorabentscheidungsverfahren - Anrufung des Gerichtshofes - Nichtstreitiges Verfahren - Vorlagebefugnis - Erfordernis, dem Gerichtshof hinreichende Angaben zum tatsächlichen und rechtlichen Zusammenhang zu machen

  • EU-Kommission

    Corsica Ferries France / Gruppo Antichi Ormeggiatori del porto di Genova u.a.

  • Wolters Kluwer

    Anwendung des Grundsatzes des freien Dienstleistungsverkehrs auf die Seeschiffahrt zwischen Mitgliedstaaten sowie zwischen Mitgliedstaaten und Drittländern; Ausschließliche Rechte von Unternehmen ; Fest- und Losmachen der Schiffe in den Häfen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    1. Vorabentscheidungsverfahren - Anrufung des Gerichtshofes - Nichtstreitiges Verfahren - Vorlagebefugnis - Erfordernis, dem Gerichtshof hinreichende Angaben zum tatsächlichen und rechtlichen Zusammenhang zu machen

Sonstiges

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)

    Vorabentscheidungsersuchen des Tribunale Genua - Auslegung von Artikel 30 EG-Vertrag, der Verordnung (EWG) Nr. 4055/86 des Rates vom 22. Dezember 1986 zur Anwendung des Grundsatzes des freien Dienstleistungsverkehrs auf die Seeschiffahrt zwischen Mitgliedstaaten und ...

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • Slg. 1998, I-3949
 
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Wird zitiert von ... (80)Zitiert selbst (15)

  • EuGH, 05.10.1995 - C-96/94

    Centro Servizi Spediporto / Spedizioni Marittima del Golfo

    Auszug aus EuGH, 18.06.1998 - C-266/96
    Eine Regelung wie die des Ausgangsverfahrens unterscheidet folglich nicht nach dem Ursprung der beförderten Waren und soll nicht den Warenhandel mit den anderen Mitgliedstaaten regeln; die beschränkenden Wirkungen, die sie auf dem freien Warenverkehr haben könnte, sind zu ungewiß und zu indirekt, als daß die in ihr aufgestellte Verpflichtung als geeignet angesehen werden könnte, den Handel zwischen den Mitgliedstaaten zu behindern (Urteile vom 14. Juli 1994 in der Rechtssache C-379/92, Peralta, Slg. 1994, I-3453, Randnr. 24, und vom 5. Oktober 1995 in der Rechtssache C-96/94, Centro Servizi Spediporto, Slg. 1995, I-2883, Randnr. 41).

    Nach ständiger Rechtsprechung dürfen die Mitgliedstaaten jedoch aufgrund der Artikel 85 und 86 in Verbindung mit Artikel 5 EG-Vertrag keine Maßnahmen, und zwar auch nicht in Form von Gesetzen oder Verordnungen, treffen oder beibehalten, die die praktische Wirksamkeit der für die Unternehmen geltenden Wettbewerbsregeln aufheben könnten (Urteil Centro Servizi Spediporto, Randnr. 20, und die dort zitierte Rechtsprechung).

    Wie der Gerichtshof bereits entschieden hat, liegt eine Verletzung der Artikel 5 und 85 vor, wenn ein Mitgliedstaat gegen Artikel 85 verstoßende Kartellabsprachen vorschreibt oder erleichtert oder die Auswirkungen solcher Absprachen verstärkt oder wenn er seiner eigenen Regelung dadurch ihren staatlichen Charakter nimmt, daß er die Verantwortung für in die Wirtschaft eingreifende Entscheidungen privaten Wirtschaftsteilnehmern überträgt (Urteil Centro Servizi Spediporto, Randnr. 21, und die dort zitierte Rechtsprechung).

  • EuGH, 23.04.1991 - C-41/90

    Höfner und Elser / Macrotron

    Auszug aus EuGH, 18.06.1998 - C-266/96
    Was das Bestehen ausschließlicher Rechte angeht, so kann nach ständiger Rechtsprechung ein Unternehmen, das für einen wesentlichen Teil des Gemeinsamen Marktes mit einem gesetzlichen Monopol ausgestattet ist, als ein Unternehmen angesehen werden, das eine beherrschende Stellung im Sinne von Artikel 86 des Vertrages besitzt (Urteile vom 23. April 1991 in der Rechtssache C-41/90, Höfner und Elser, Slg. 1991, I-1979, Randnr. 28, vom 18. Juni 1991 in der Rechtssache C-260/89, ERT, Slg. 1991, I-2925, Randnr. 31, und Urteil Merci convenzionali porto di Genova, Randnr. 14, und Raso u. a., Randnr. 25).

    Die Schaffung einer beherrschenden Stellung durch die Gewährung ausschließlicher Rechte im Sinne von Artikel 90 Absatz 1 des Vertrages ist zwar als solche noch nicht mit Artikel 86 unvereinbar, doch verstößt ein Mitgliedstaat gegen die in diesen beiden Bestimmungen enthaltenen Verbote, wenn das betreffende Unternehmen durch die bloße Ausübung der ihm übertragenen ausschließlichen Rechte seine beherrschende Stellung mißbräuchlich ausnutzt oder wenn durch diese Rechte eine Lage geschaffen werden könnte, in der dieses Unternehmen einen solchen Mißbrauch begeht (Urteile Höfner und Elser, Randnr. 29, ERT, Randnr. 37, Merci convenzionali porto di Genova, Randnr. 17, und vom 5. Oktober 1994 in der Rechtssache C-323/93, Centre d'insémination de la Crespelle, Slg. 1994, I-5077, Randnr. 18, und Raso u. a., Randnr. 27).

  • EuGH, 25.07.1991 - C-76/90

    Säger / Dennemeyer

    Auszug aus EuGH, 18.06.1998 - C-266/96
    Nach ständiger Rechtsprechung verlangt Artikel 59 EG-Vertrag nicht nur die Beseitigung sämtlicher Diskriminierungen von Dienstleistungserbringern aufgrund ihrer Staatsangehörigkeit, sondern auch die Aufhebung aller Beschränkungen - selbst wenn sie unterschiedslos für einheimische Dienstleistungserbringer wie für solche anderer Mitgliedstaaten gelten -, die geeignet sind, die Tätigkeit von Dienstleistungserbringern, die in einem anderen Mitgliedstaat ansässig sind und dort rechtmäßig entsprechende Dienstleistungen erbringen, zu unterbinden oder zu behindern (Urteil vom 25. Juli 1991 in der Rechtssache C-76/90, Säger, Slg. 1991, I-4221, Randnr. 12, und vom 5. Juni 1997 in der Rechtssache C-398/95, SETTG, Slg. 1997, I-3091, Randnr. 16).
  • EuGH, 05.06.1997 - C-398/95

    Syndesmos ton en Elladi Touristikon kai Taxidiotikon Grafeion / Ypourgos Ergasias

    Auszug aus EuGH, 18.06.1998 - C-266/96
    Nach ständiger Rechtsprechung verlangt Artikel 59 EG-Vertrag nicht nur die Beseitigung sämtlicher Diskriminierungen von Dienstleistungserbringern aufgrund ihrer Staatsangehörigkeit, sondern auch die Aufhebung aller Beschränkungen - selbst wenn sie unterschiedslos für einheimische Dienstleistungserbringer wie für solche anderer Mitgliedstaaten gelten -, die geeignet sind, die Tätigkeit von Dienstleistungserbringern, die in einem anderen Mitgliedstaat ansässig sind und dort rechtmäßig entsprechende Dienstleistungen erbringen, zu unterbinden oder zu behindern (Urteil vom 25. Juli 1991 in der Rechtssache C-76/90, Säger, Slg. 1991, I-4221, Randnr. 12, und vom 5. Juni 1997 in der Rechtssache C-398/95, SETTG, Slg. 1997, I-3091, Randnr. 16).
  • EuGH, 18.06.1991 - C-260/89

    ERT / DEP - Fernsehmonopol verstößt nicht gegen Gemeinschaftsrecht, …

    Auszug aus EuGH, 18.06.1998 - C-266/96
    Was das Bestehen ausschließlicher Rechte angeht, so kann nach ständiger Rechtsprechung ein Unternehmen, das für einen wesentlichen Teil des Gemeinsamen Marktes mit einem gesetzlichen Monopol ausgestattet ist, als ein Unternehmen angesehen werden, das eine beherrschende Stellung im Sinne von Artikel 86 des Vertrages besitzt (Urteile vom 23. April 1991 in der Rechtssache C-41/90, Höfner und Elser, Slg. 1991, I-1979, Randnr. 28, vom 18. Juni 1991 in der Rechtssache C-260/89, ERT, Slg. 1991, I-2925, Randnr. 31, und Urteil Merci convenzionali porto di Genova, Randnr. 14, und Raso u. a., Randnr. 25).
  • EuGH, 10.12.1991 - C-179/90

    Merci Convenzionali Porto di Genova / Siderurgica Gabrielli

    Auszug aus EuGH, 18.06.1998 - C-266/96
    Angesichts des Umfangs des Verkehrs in diesen Häfen und ihrer Bedeutung für den innergemeinschaftlichen Handel kann dieser Markt als ein wesentlicher Teil des Gemeinsamen Marktes angesehen werden (Urteile vom 10. Dezember 1991 in der Rechtssache C-179/90, Merci convenzionali porto di Genova,Slg. 1991, I-5889, Randnr. 15, und vom 12. Februar 1998 in der Rechtssache C-163/96, Raso u. a., Slg. 1998, I-0000, Randnr. 26).
  • EuGH, 17.05.1994 - C-18/93

    Corsica Ferries / Corpo dei piloti del porto di Genova

    Auszug aus EuGH, 18.06.1998 - C-266/96
    Der Gerichtshof hat bereits entschieden, daß der Präsident eines italienischen Gerichts im Rahmen eines Mahnverfahrens nach der italienischen Zivilprozeßordnung eine richterliche Tätigkeit im Sinne des Artikels 177 EWG-Vertrag ausübt und daß die Anrufung des Gerichtshofes nach dieser Vorschrift nicht davon abhängt, ob das Verfahren, in dem das nationale Gericht die Vorlagefragen abfaßt, streitigen Charakter hat (Urteil vom 17. Mai 1994 in der Rechtssache C-18/93, Corsica Ferries, Slg. 1994, I-1783, Randnr. 12, und dort zitierte Rechtsprechung).
  • EuGH, 14.07.1994 - C-379/92

    Strafverfahren gegen Peralta

    Auszug aus EuGH, 18.06.1998 - C-266/96
    Eine Regelung wie die des Ausgangsverfahrens unterscheidet folglich nicht nach dem Ursprung der beförderten Waren und soll nicht den Warenhandel mit den anderen Mitgliedstaaten regeln; die beschränkenden Wirkungen, die sie auf dem freien Warenverkehr haben könnte, sind zu ungewiß und zu indirekt, als daß die in ihr aufgestellte Verpflichtung als geeignet angesehen werden könnte, den Handel zwischen den Mitgliedstaaten zu behindern (Urteile vom 14. Juli 1994 in der Rechtssache C-379/92, Peralta, Slg. 1994, I-3453, Randnr. 24, und vom 5. Oktober 1995 in der Rechtssache C-96/94, Centro Servizi Spediporto, Slg. 1995, I-2883, Randnr. 41).
  • EuGH, 23.10.1997 - C-157/94

    Kommission / Niederlande

    Auszug aus EuGH, 18.06.1998 - C-266/96
    Hierzu ist zu untersuchen, ob die Dienstleistung des Festmachens als eine Dienstleistung von allgemeinem wirtschaftlichem Interesse im Sinne dieser Bestimmung anzusehen ist, und, falls ja, ob erstens die Erfüllung dieser besonderen Aufgabe nur durch Dienstleistungen gesichert werden kann, für die ein die tatsächlichen Kosten der Dienstleistungen übersteigendes Entgelt zu entrichten ist und deren Tarife für die einzelnen Häfen unterschiedlich sind, und ob zweitens die Entwicklung des Handelsverkehrs nicht in einem Ausmaß beeinträchtigt wird, das dem Interesse der Gemeinschaft zuwiderläuft (vgl. in diesem Sinne das Urteil vom 23. Oktober 1997 in der Rechtssache C-157/94, Kommission/Niederlande, Slg. 1997, I-5699, Randnr. 32).
  • EuGH, 06.07.1995 - C-62/93

    BP Soupergaz / Griechischer Staat

    Auszug aus EuGH, 18.06.1998 - C-266/96
    Das Ersuchen eines nationalen Gerichts kann nur zurückgewiesen werden, wenn offensichtlich kein Zusammenhang zwischen der erbetenen Auslegung des Gemeinschaftsrechts und der Realität oder dem Gegenstand des Ausgangsverfahrens besteht (Urteile vom 6. Juli 1995 in der Rechtssache C-62/93, BP Soupergaz, Slg. 1995, I-1833, Randnr. 10, und vom 26. Oktober 1995 in der Rechtssache C-143/94, Furlanis, Slg. 1995, I-3633, Randnr. 12).
  • EuGH, 05.10.1994 - C-323/93

    Centre d'insémination de la Crespelle / Coopérative de la Mayenne

  • EuGH, 17.11.1993 - C-185/91

    Bundesanstalt für den Güterfernverkehr / Reiff

  • EuGH, 12.02.1998 - C-163/96

    Strafverfahren gegen Raso u.a.

  • EuGH, 09.06.1994 - C-153/93

    Deutschland / Delta Schiffahrts- und Speditionsgesellschaft

  • EuGH, 26.10.1995 - C-143/94

    Furlanis costruzioni generali / Azienda nazionale autonoma strade

  • EuGH, 21.12.2023 - C-333/21

    Wettbewerb

    Rn. 58 Zudem ist unter Berücksichtigung der von einigen Beklagten des Ausgangsverfahrens angeführten Argumente darauf hinzuweisen dass es einem einzelstaatlichen Gericht sowohl im Rahmen eines Dringlichkeitsverfahrens wie eines Verfahrens zum Erlass von Sicherungsmaßnahmen oder anderer vorläufiger Anordnungen (…vgl. in diesem Sinne Urteile vom 24. Mai 1977, Hoffmann-La Roche, 107/76, EU:C:1977:89, Rn. 1 und 4, …sowie vom 13. April 2000, Lehtonen und Castors Braine, C-176/96, EU:C:2000:201, Rn. 20) als auch im Rahmen eines Verfahrens, das keinen streitigen Charakter hat (…vgl. in diesem Sinne Urteile vom 14. Dezember 1971, Politi, 43/71, EU:C:1971:122, Rn. 4 und 5, …sowie vom 2. September 2021, Finanzamt für Steuerstrafsachen und Steuerfahndung Münster, C-66/20, EU:C:2021:670, Rn. 37), freisteht, den Gerichtshof um eine Vorabentscheidung zu ersuchen, sofern alle in Art. 267 AEUV genannten Voraussetzungen erfüllt sind und das Ersuchen alle für seine Form und seinen Inhalt geltenden Erfordernisse einhält (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 18. Juni 1998, Corsica Ferries France, C-266/96, EU:C:1998:306, Rn. 23 und 24).
  • BGH, 06.10.2015 - KZR 17/14

    Zentralverhandlungsmandat für Presse-Grosso bestätigt - zentrales …

    Rn. 64 (5) Es kann dahinstehen, ob sich die den nationalen Gerichten bei der Anwendung von Art. 106 Abs. 2 AEUV übertragene Erforderlichkeitsprüfung auch auf die Frage erstreckt, ob dem nationalen Gesetzgeber zur Vermeidung der Gefährdung einer Dienstleistung von allgemeinem wirtschaftlichen Interesse ein die Geltung der Wettbewerbsregeln weniger beschränkendes Mittel zu Gebote steht (verneinend EuGH…, Urteil vom 23. Oktober 1997 - C-157/94, Slg. 1997, I-5699 Rn. 58 - Stromhandelsmonopol;… EuG, Slg. 2008, II-81 Rn. 268 - BUPA;… von Dannwitz aaO S. 87 f.; Edward/Hoskins, CML 1995, 157, 170 ff.; so in Verfahren, in denen - wie im Streitfall - neben dem Kläger nur das betraute Unternehmen beteiligt war, auch EuGH…, Urteil vom 19. Mai 1993 - C-320/91, Slg. 1993, I-2563 Rn. 16 ff. - Corbeau;… Urteil vom 27. April 1994 - C-393/92, Slg. 1994, I-1477 Rn. 49 f. - Almelo; Urteil vom 18. Juni 1998 - C-266/96, Slg. 1998, I-3949 Rn. 44 f. - Corsica Ferries II;… Slg. 2011, I-973 Rn. 77 ff. - AG 2R Prévoyance;… dazu Mestmäcker/Schweitzer in Immenga/Mestmäcker aaO Art. 106 Abs. 2 AEUV Rn. 110; abweichend EuGH…, Urteil vom 25. Juni 1998 - C-203/96, Slg. 1998, I-4075 Rn. 67 - Dusseldorp).
  • EuGH, 21.09.1999 - C-67/96

    Albany - Pflichtmitgliedschaft in einem Betriebsrentenfonds - Vereinbarkeit mit …

    53 und 54, und in der Rechtssache C-266/96, Corsica Ferries France, Slg. 1998, I-3949, Randnrn.
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Rechtsprechung
   Generalanwalt beim EuGH, 22.01.1998 - C-266/96   

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https://dejure.org/1998,19878
Generalanwalt beim EuGH, 22.01.1998 - C-266/96 (https://dejure.org/1998,19878)
Generalanwalt beim EuGH, Entscheidung vom 22.01.1998 - C-266/96 (https://dejure.org/1998,19878)
Generalanwalt beim EuGH, Entscheidung vom 22. Januar 1998 - C-266/96 (https://dejure.org/1998,19878)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Europäischer Gerichtshof

    Corsica Ferries France / Gruppo Antichi Ormeggiatori del porto di Genova u.a.

  • EU-Kommission PDF

    Corsica Ferries France SA gegen Gruppo Antichi Ormeggiatori del porto di Genova Coop. arl, Gruppo Ormeggiatori del Golfo di La Spezia Coop. arl und Ministero dei Trasporti e della Navigazione.

    Freier Dienstleistungsverkehr - Seeschiffahrt - Ausschließliche Rechte von Unternehmen - Fest- und Losmachen der Schiffe in den Häfen - Festsetzung der Tarife

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • Slg. 1998, I-3949
 
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Wird zitiert von ...Zitiert selbst (65)

  • EuGH, 12.07.1979 - 244/78

    Union laitière normande / French Dairy Farmers

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 22.01.1998 - C-266/96
    Der Gerichtshof hat im Jahre 1979 im Urteil Union Laitière Normande hervorgehoben, daß "die Notwendigkeit, zu einer zweckdienlichen Auslegung des Gemeinschaftsrechts zu gelangen, es erforderlich macht, den rechtlichen Rahmen zu umreissen, in den sich die erbetene Auslegung einfügen soll"(25).

    Unter Hinweis auf seine Feststellungen im Urteil Union Laitière Normande hat er ausgeführt(27) :.

    (25) - Urteil vom 12. Juli 1979 in der Rechtssache 244/78 (Union Laitière Normande, Slg. 1979, 2663, Randnr. 5).

  • EuGH, 10.05.1995 - C-384/93

    Alpine Investments / Minister van Financiën

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 22.01.1998 - C-266/96
    Mit den Worten des Gerichtshofes in seinem Urteil Alpine Investments beeinflussen solche Vorschriften "unmittelbar den Zugang zum Dienstleistungsmarkt in den anderen Mitgliedstaaten.

    (61) - Urteil vom 10. Mai 1995 in der Rechtssache C-384/93 (Alpine Investments, Slg. 1995, I-1141, Randnr. 38).

  • EuGH, 12.12.1996 - C-3/95

    Reisebüro Broede / Sandker

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 22.01.1998 - C-266/96
    Wie der Gerichtshof in seinem Urteil Reisebüro Bröde festgestellt hat, machen sie zum einen die Erbringung der Dienstleistung im Bestimmungsstaat unmöglich, da sich der ausländische Dienstleistungserbringer dort nur ganz gelegentlich betätigt(59).

    (58) - Vgl. z. B. Urteil vom 12. Dezember 1996 in der Rechtssache C-3/95 (Reisebüro Bröde, Slg. 1996, I-6511, Randnr. 25).

  • Generalanwalt beim EuGH, 24.09.2019 - C-558/18

    Generalanwalt Tanchev: Der Gerichtshof sollte die Vorabentscheidungsersuchen zu …

    {FN:51} C-286/88, EU:C:1990:33, insbesondere Rn. 1 bis 5, 8 bis 10. Für weitere Erörterungen dieser Rechtssache und ihrer Rolle bei der Entwicklung der Rechtsprechung des Gerichtshofs zur Zulässigkeit von Vorlagen vgl. z. B. Schlussanträge des Generalanwalts Lenz in der Rechtssache Bosman u. a. (C-415/93, EU:C:1995:293, Nrn. 76 bis 80), des Generalanwalts Fennelly in der Rechtssache Corsica Ferries France (C-266/96, EU:C:1998:19, Nr. 19, Fn. 30) und des Generalanwalts Jacobs in der Rechtssache Centrosteel (C-456/98, EU:C:2000:137, Nr. 24).
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