Rechtsprechung
| EuG, 29.06.1995 - T-36/91 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- Judicialis
EWG Art. 86
- EU-Kommission
Imperial Chemical Industries plc gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften.
Wettbewerb - Abgestimmte Verhaltensweise - Unschuldsvermutung - Verwaltungsverfahren - Verteidigungsrechte - Waffengleichheit - Akteneinsicht.
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Missbrauch der beherrschenden Stellung von Solvay auf dem Sodamarkt durch Ausgestaltung der Lieferverträge mit den Abnehmern; Verletzung der Verteidigungsrechte wegen Verweigerung der Akteneinsicht durch die Kommission; Mangelnde Übermittlung von die Verteidigung ...
Wird zitiert von ... (90) Zitiert selbst (27)
- EuG, 29.06.1995 - T-30/91
Solvay SA gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften. - Wettbewerb - …
Auszug aus EuG, 29.06.1995 - T-36/91
Die Entscheidung ist ebenfalls Gegenstand einer Klage von Solvay (T-30/91).33 In ihrer Klageschrift wirft die Klägerin der Kommission unter Hinweis auf ein Angriffsmittel, das Solvay in der Rechtssache T-30/91 geltend gemacht hat, ausserdem vor, gegen das Kollegialprinzip verstossen zu haben, da entgegen Artikel 4 der Geschäftsordnung der Kommission die Erörterung des Entscheidungsentwurfs nicht verschoben worden sei, obwohl zumindest ein Kommissionsmitglied darum gebeten habe, um die Akten, die ihm verspätet übermittelt worden seien, gebührend prüfen zu können.
Die Klägerin bezieht sich in diesem Zusammenhang auf die Schriftstücke, die nach ihrer Ansicht belegen, daß Solvay ihre Preise oft bekanntgegeben habe, um Aufträge von Unternehmen im Vereinigten Königreich für die Lieferung von Soda zu erhalten, und daß sie nach einer entsprechenden Anfrage von Rockware, einem im Vereinigten Königreich ansässigen Unternehmen, eine Preisstudie erstellt habe (Anlagen 12 und 13 der Klageschrift von Solvay in der Rechtssache T-30/91, die Solvay der Klägerin in Kopie übermittelt habe).
Vor Erlaß der Entscheidung habe Solvay der Klägerin keine Einsicht in die ihrer Klageschrift in der Rechtssache T-30/91 beigefügten Unterlagen gewährt, aus denen sich ergebe, daß sie ihre Preise bekanntgegeben habe, um Aufträge von den Unternehmen im Vereinigten Königreich zu erhalten.
55 Soweit die Klägerin auf Schriftstücke von Solvay und von Matthes & Weber Bezug nehme und vermute, daß diese für ihre Antwort auf die Mitteilung der Beschwerdepunkte sehr nützlich gewesen wären, sei die Feststellung angebracht, daß die Schriftstücke von Solvay, die in der Rechtssache T-30/91 ausführlich erörtert worden seien, keineswegs den Nachweis einer abgestimmten Verhaltensweise zwischen der Klägerin und Solvay widerlegten.
96 Deshalb ist es für die Verletzung der Verteidigungsrechte unerheblich, daß die Klägerin und Solvay in gewissem Umfang Schriftstücke ausgetauscht haben, und zwar zunächst im Verwaltungsverfahren, als die Klägerin tatsächlich einige Unterlagen Solvay übermittelte (vgl. Randnr. 12 des Urteils vom heutigen Tage, Rechtssache T-30/91, Solvay/Kommission, noch nicht in der amtlichen Sammlung veröffentlicht), und später insbesondere von dem Zeitpunkt an, von dem an die beiden Unternehmen auf dem relevanten Markt nicht mehr in Wettbewerb zueinander standen, d. h. Ende 1991.
- EuGH, 17.01.1984 - 43/82
VBVB und VBBB / Kommission EWG
Auszug aus EuG, 29.06.1995 - T-36/91
So sei das Urteil vom 17. Januar 1984 in den Rechtssachen 43/82 und 63/82 (VBVB und VBBB/Kommission, Slg. 1984, 19), wonach die Kommission nicht verpflichtet sei, ihre Akten den Betroffenen zugänglich zu machen, in einer Rechtssache ergangen, in der die streitige Entscheidung der Kommission vor Erlaß des Zwölften Berichts über die Wettbewerbspolitik ergangen sei.Das Urteil vom 3. Juli 1991 in der Rechtssache C-62/86 (Akzo/Kommission, Slg. 1991, I-3359, nachstehend: Akzo II), mit dem der Gerichtshof das Ergebnis im Urteil VBVB und VBBB/Kommission bestätigt habe, habe eine völlig andere Frage als die hier streitgegenständliche betroffen, nämlich die Frage des Zugangs zu einem internen Schriftstück, das insoweit selbst nach dem Zwölften Bericht über die Wettbewerbspolitik gegen jede Weitergabe geschützt gewesen sei.
51 Gegenüber dem Vorwurf der Klägerin, ihr sei nicht erlaubt worden, Einsicht in die in den Akten enthaltenen Geschäftsunterlagen zu nehmen, um zu überprüfen, ob einige von diesen Unterlagen sie entlasten könnten, verteidigt sich die Kommission ° unter Hinweis auf die Rechtsprechung des Gerichtshofes und des Gerichts (Urteile VBVB und VBBB/Kommission, Akzo II und Hercules/Kommission, a. a. O.) ° mit der Feststellung, es gebe keine grundsätzliche Verpflichtung zur Übermittlung ihrer Akten.
- EuGH, 13.02.1979 - 85/76
Hoffmann-La Roche / Kommission
Auszug aus EuG, 29.06.1995 - T-36/91
Der Gerichtshof habe wiederholt die Bedeutung der vertraulichen Behandlung jeder Information hervorgehoben, die die Kommission aufgrund der Verordnung Nr. 17 erlangt habe (Urteile vom 13. Februar 1979, Rechtssache 85/76, Hoffmann-La Roche/Kommission, Slg. 1979, 461, Randnr. 14, und vom 7. November 1985, Rechtssache 145/83, Adams/Kommission, Slg. 1985, 3539).Die tatsächliche Beachtung dieses allgemeinen Grundsatzes erfordert es, dem betroffenen Unternehmen bereits im Verwaltungsverfahren Gelegenheit zu geben, zum Vorliegen und zur Erheblichkeit der von der Kommission angeführten Tatsachen, Rügen und Umstände gebührend Stellung zu nehmen (Urteil Hoffmann-La Roche/Kommission, a. a. O., Randnrn. 9 und 11).
- EuGH, 31.03.1993 - 89/85
Ahlström / Kommission
Auszug aus EuG, 29.06.1995 - T-36/91
Wird diese Ungewißheit nicht verringert, liegt keine abgestimmte Verhaltensweise vor (vgl. Urteil des Gerichtshofes vom 31. März 1993, Rechtssache C-89/85, C-104/85, C-114/85, C-116/85, C-117/85, C-125/85 bis C-129/85, Ahlström Osakeyhtiö u. a./Kommission, Slg. 1993, I-1307, Randnrn.Für den Gerichtshof ist daher zu prüfen, ob das Parallelverhalten sich nicht unter Berücksichtigung der Art der Erzeugnisse, der Grösse und der Anzahl der Unternehmen sowie des Marktvolumens anders als durch eine Abstimmung erklären lässt, mit andern Worten, ob die einzelnen Elemente des Parallelverhaltens ein Bündel von ernsthaften, genauen und übereinstimmenden Indizien für eine vorherige Abstimmung darstellen (vgl. das vorgenannte Urteil Ahlström Osakeyhtiö u. a./Kommission, Randnrn.
- EuGH, 15.06.1976 - 51/75
EMI Records / CBS United Kingdom
Auszug aus EuG, 29.06.1995 - T-36/91
81 Die Kommission hat sich zur Rechtfertigung für die Heranziehung der früheren Absprachen als Beweismittel für das Vorliegen einer späteren Zuwiderhandlung auf das Urteil vom 15. Juli 1976 in der Rechtssache 51/75 (EMI Records, Slg. 1976, 811, Randnr. 30) berufen, in dem der Gerichtshof festgestellt hat, daß in einem Fall, in dem Kartelle ausser Kraft getreten sind, es für die Anwendbarkeit des Artikels 85 EWG-Vertrag ausreicht, daß über das formale Ausserkrafttreten hinaus die Kartellwirkungen fortbestehen.Somit können die dem Urteil EMI Records zugrunde liegenden Erwägungen, die die Kommission angeführt hat, für eine Lösung des vorliegenden Rechtsstreits nicht herangezogen werden.
- EuGH, 03.07.1991 - 62/86
AKZO / Kommission
Auszug aus EuG, 29.06.1995 - T-36/91
Das Urteil vom 3. Juli 1991 in der Rechtssache C-62/86 (Akzo/Kommission, Slg. 1991, I-3359, nachstehend: Akzo II), mit dem der Gerichtshof das Ergebnis im Urteil VBVB und VBBB/Kommission bestätigt habe, habe eine völlig andere Frage als die hier streitgegenständliche betroffen, nämlich die Frage des Zugangs zu einem internen Schriftstück, das insoweit selbst nach dem Zwölften Bericht über die Wettbewerbspolitik gegen jede Weitergabe geschützt gewesen sei.In seinem Urteil vom 24. Juni 1986 in der Rechtssache 53/85 (Akzo/Kommission, Slg. 1986, 1965, Randnr. 28, nachstehend: Akzo I) habe der Gerichtshof einem Beschwerdeführer das Recht abgesprochen, Unterlagen einzusehen, die Geschäftsgeheimnisse enthielten.
- EuGH, 25.10.1983 - 107/82
AEG / Kommission
Auszug aus EuG, 29.06.1995 - T-36/91
Die Klägerin verweist dazu auf das Urteil vom 29. Oktober 1980 in den Rechtssachen 209/78 bis 215/78 und 218/78 (Van Landewyck u. a./Kommission, Slg. 1980, 3125), mit dem der Kommission eine weitergehende Verpflichtung zur Mitteilung der für die Verteidigung erforderlichen Umstände auferlegt worden sei, auf das Urteil vom 25. Oktober 1983 in der Rechtssache 107/82 (AEG/Kommission, Slg. 1983, 3151), auf das Urteil vom 27. Juni 1991 in der Rechtssache C-49/88 (Al-Jubail Fertilizer und Saudi Arabian Fertilizer/Rat, Slg. 1991, I-3187) sowie auf die Schlussanträge des Generalanwalts Darmon zu diesem Urteil (Slg. 1991, I-3205) und schließlich auf die Urteile vom 17. Oktober 1989 in der Rechtssache 85/87 (Dow Benelux/Kommission, Slg. 1989, 3137), vom 18. Oktober 1989 in der Rechtssache 374/87 (Orkem/Kommission, Slg. 1989, 3283) und in der Rechtssache 27/88 (Solvay/Kommission, Slg. 1989, 3355).107 Die Würdigung des Gerichts steht nicht im Widerspruch zu dem Urteil AEG/Kommission (…a. a. O.).
- EuGH, 27.09.1988 - 89/85
Ahlström / Kommission
Auszug aus EuG, 29.06.1995 - T-36/91
Wird diese Ungewißheit nicht verringert, liegt keine abgestimmte Verhaltensweise vor (vgl. Urteil des Gerichtshofes vom 31. März 1993, Rechtssache C-89/85, C-104/85, C-114/85, C-116/85, C-117/85, C-125/85 bis C-129/85, Ahlström Osakeyhtiö u. a./Kommission, Slg. 1993, I-1307, Randnrn. - EuGH, 24.06.1986 - 53/85
AKZO Chemie / Kommission
Auszug aus EuG, 29.06.1995 - T-36/91
In seinem Urteil vom 24. Juni 1986 in der Rechtssache 53/85 (Akzo/Kommission, Slg. 1986, 1965, Randnr. 28, nachstehend: Akzo I) habe der Gerichtshof einem Beschwerdeführer das Recht abgesprochen, Unterlagen einzusehen, die Geschäftsgeheimnisse enthielten. - EuG, 01.04.1993 - T-65/89
BPB Industries Plc und British Gypsum Ltd gegen Kommission der Europäischen …
Auszug aus EuG, 29.06.1995 - T-36/91
Ausserdem ergebe sich aus dem Urteil des Gerichts vom 1. April 1993 in der Rechtssache T-65/89 (BPB Industries und British Gypsum/Kommission, Slg. 1993, II-389, Randnr. 35), daß das betroffene Unternehmen zur Begründung seiner Rüge der "unzureichenden Akteneinsicht" gewichtige Anhaltspunkte dafür nachweisen müsse, daß ein Schriftstück vorhanden sei und die Kommission dieses tatsächlich vorsätzlich geheimgehalten habe. - EuG, 17.12.1991 - T-7/89
SA Hercules Chemicals NV gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften. - …
- EuGH, 07.11.1985 - 145/83
Adams / Kommission
- EuGH, 19.05.1994 - C-36/92
SEP / Kommission
- EuG, 18.12.1992 - T-10/92
Cimenteries CBR SA u. a. gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften. - …
- EuGH, 27.09.1988 - 129/85
- EuGH, 27.09.1988 - 114/85
- EuGH, 27.09.1988 - 116/85
- EuGH, 27.09.1988 - 125/85
- EuG, 29.06.1995 - T-32/91
Solvay SA gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften. - Wettbewerb - …
- EuGH, 18.10.1989 - 374/87
Orkem / Kommission
- EuGH, 29.10.1980 - 209/78
Van Landewyck / Kommission
- EuGH, 15.06.1994 - C-137/92
Kommission / BASF u.a.
- EuGH, 17.10.1989 - 85/87
Dow Benelux / Kommission
- EuGH, 20.03.1985 - 264/82
Timex / Rat und Kommission
- EuGH, 27.06.1991 - 49/88
Al-Jubail Fertilizer Company u.a. / Rat
- EuG, 27.02.1992 - T-79/89
BASF AG und andere gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften. - Wettbewerb …
- EuGH, 18.10.1989 - 27/88
Solvay / Kommission
- EuG, 20.04.1999 - T-305/94
DAS GERICHT BESTÄTIGT IM GROSSEN UND GANZEN DIE ENTSCHEIDUNG DER KOMMISSION, MIT …
9 und 10, und vom 9. November 1983 in der Rechtssache 322/81, Michelin/Kommission, Slg. 1983, 3461, Randnr. 7; Urteile des Gerichts vom 10. Juli 1990 in der Rechtssache T-64/89, Automec/Kommission, Slg. 1990, II-367, Randnr. 46, und vom 29. Juni 1995 in der Rechtssache T-36/91, ICI/Kommission, Slg. 1995, II-1847, Randnr. 69).Nach Meinung von LVM und DSM entbindet auch die Möglichkeit für die Unternehmen, die Streitigkeit dem Gericht zu unterbreiten, die Kommission nicht davon, die Unternehmen vor Erlaß einer Entscheidung zu hören (Urteil vom 29. Juni 1995 in der Rechtssache T-36/91, ICI/Kommission, Randnr. 108).
Diese Klägerinnen bekräftigen in ihrer Erwiderung unter Berufung auf die Urteile des Gerichts vom 29. Juni 1995 in den Rechtssachen T-30/91 (Solvay/Kommission, Slg. 1995, II-1775) und T-36/91 (ICI/Kommission) ihren in der Klageschrift vertretenen Standpunkt, daß die begrenzte Akteneinsicht ein Verstoß gegen eine wesentliche Formvorschrift sei und sie in ihren Verteidigungsrechten verletzte.
Allein die Möglichkeit, daß entlastende Unterlagen vorhanden seien, genüge nämlich für die Feststellung einer Verletzung der Verteidigungsrechte, die vom Gericht im Rahmen seiner richterlichen Kontrolle nicht mehr geheilt werden könne (Urteile vom 29. Juni 1995 in den Rechtssachen T-30/91, Solvay/Kommission, Randnr. 98, und T-36/91, ICI/Kommission, Randnr. 108).
In ihrer Gegenerwiderung trägt die Kommission vor, daß die Urteile vom 29. Juni 1995 in den Rechtssachen T-30/91, Solvay/Kommission, und T-36/91, ICI/Kommission, bestätigten, daß ein uneingeschränktes Recht auf Akteneinsicht nicht bestehe.
Da die Umstände, die für die Urteile vom 29. Juni 1995 in den Rechtssachen T-30/91 und T-36/91 maßgebend gewesen seien - die Feststellung der Verstöße habe sich auf das Parallelverhalten und nicht auf unmittelbare Beweise gestützt, und den nach Artikel 85 EG-Vertrag betroffenen Unternehmen sei zusätzlich ein Mißbrauch ihrer beherrschenden Stellung vorgeworfen worden -, hier nicht vorlägen, spreche nichts dafür, daß sich in den nicht übermittelten Unterlagen eventuell entlastende Schriftstücke finden könnten.
Die tatsächliche Beachtung dieses allgemeinen Grundsatzes erfordert es, dem betroffenen Unternehmen bereits im Verwaltungsverfahren Gelegenheit zu geben, zum Vorliegen und zur Erheblichkeit der von der Kommission angeführten Tatsachen, Rügen und Umstände gebührend Stellung zu nehmen (Urteile des Gerichts vom 29. Juni 1995 in den Rechtssachen T-30/91, Solvay/Kommission, Randnr. 59, T-36/91, ICI/Kommission, Randnr. 69, T-37/91, ICI/Kommission, Randnr. 49, und die dort zitierte Rechtsprechung).
Im Rahmen eines nach der Verordnung Nr. 17 durchgeführten kontradiktorischen Verfahrens kann die Kommission nicht allein entscheiden, welche Schriftstücke der Verteidigung dienlich sind (Urteile vom 29. Juni 1995 in den Rechtssachen T-30/91, Solvay/Kommission, Randnr. 81, und T-36/91, ICI/Kommission, Randnr. 91).
Angesichts des allgemeinen Grundsatzes der Waffengleichheit kann nicht zugelassen werden, daß die Kommission allein entscheidet, ob sie Schriftstücke gegen die Klägerinnen verwendet, während diese keinen Zugang zu den Schriftstücken haben und somit die entsprechende Entscheidung, ob sie von ihnen für ihre Verteidigung Gebrauch machen sollen, nicht treffen können (Urteile vom 29. Juni 1995 in den Rechtssachen T-30/91, Solvay/Kommission, Randnr. 83, und T-36/91, ICI/Kommission, Randnr. 93).
Eine eventuelle Verletzung der Verteidigungsrechte stellt einen objektiven Tatbestand dar und hängt nicht von der Gut- oder Bösgläubigkeit der Beamten der Kommission ab (Urteile vom 29. Juni 1995 in den Rechtssachen T-30/91, Solvay/Kommission, Randnr. 84, und T-36/91, ICI/Kommission, Randnr. 94).
Eine solche im übrigen zufallsbedingte Zusammenarbeit zwischen Unternehmen kann die Kommission nicht von ihrer Pflicht entbinden, im Rahmen der Aufklärung eines wettbewerbsrechtlichen Verstoßes die Einhaltung der Verteidigungsrechte der betroffenen Unternehmen selbst zu gewährleisten (Urteile Solvay/Kommission in den Rechtssachen T-30/91, Randnrn. 85 und 86, und T-36/91, ICI/Kommission, Randnrn. 95 und 96).
Dieses Recht muß jedoch mit der Gewährleistung der Verteidigungsrechte in Einklang gebracht werden (Urteile vom 29. Juni 1995 in den Rechtssachen T-30/91, Solvay/Kommission, Randnr. 88 und T-36/91, ICI/Kommission, Randnr. 98).
Daher hätte die Kommission eine nichtvertrauliche Fassung der betreffendenSchriftstücke anfertigen oder anfertigen lassen oder, wenn dies zu schwierig gewesen wäre, ein hinreichend genaues Verzeichnis der betreffenden Schriftstücke erstellen können, um das Unternehmen in die Lage zu versetzen, in Kenntnis der Sachlage zu entscheiden, ob die angeführten Schriftstücke für seine Verteidigung von Bedeutung sein könnten (Urteile vom 29. Juni 1995 in den Rechtssachen T-30/91, Solvay/Kommission, Randnrn. 89 bis 95, und T-36/91, ICI/Kommission, Randnrn. 99 bis 105).
Für die Feststellung einer Verletzung der Verteidigungsrechte genügt der Nachweis, daß die Nichtübermittlung der betreffenden Schriftstücke den Verfahrensablauf und den Inhalt der Entscheidung zuungunsten der Klägerin hat beeinflussen können (Urteile vom 29. Juni 1995 in den Rechtssachen T-30/91, Solvay/Kommission, Randnrn. 60 und 68, und T-36/91, ICI/Kommission, Randnrn. 70 und 78; vgl. auch für staatliche Beihilfen Urteil vom 11. November 1987, Frankreich/Kommission, Randnr. 13).
Wenn die Klägerinnen im Verwaltungsverfahren sich auf möglicherweise entlastende Schriftstücke hätten berufen können, hätten sie nämlich eventuell die Feststellungen des Kollegiums der Kommissionsmitglieder beeinflussen können (Urteile vom 29. Juni 1995 in den Rechtssachen T-30/91, Solvay/Kommission, Randnr. 98, und T-36/91, ICI/Kommission, Randnr. 108).
- EuGH, 07.01.2004 - C-204/00
DER GERICHTSHOF BESTÄTIGT IM WESENTLICHEN DAS URTEIL DES GERICHTS ERSTER INSTANZ …
Eine solche Vorgehensweise stehe in Widerspruch zu den Urteilen Hercules Chemicals/Kommission und Solvay/Kommission sowie den Urteilen des Gerichts vom 29. Juni 1995 in den Rechtssachen T-36/91 (ICI/Kommission, Slg. 1995, II-1847) und T-37/91 (ICI/Kommission, Slg. 1995, II-1901) und den Schlussanträgen von Generalanwalt Warner in der Rechtssache Distillers Company/Kommission (Urteil vom 10. Juli 1980 in der Rechtssache 30/78, Slg. 1980, 2229).116 Irish Cement, Italcementi, Buzzi Unicem und Cementir behaupten sodann, durch die Anwendung dieses willkürlichen Kriteriums habe das Gericht einen Rechtsfehler begangen und gegen die in den Urteilen Hercules Chemicals/Kommission, Solvay/Kommission und ICI/Kommission vom 29. Juni 1995 (T-36/91) herausgearbeiteten Grundsätze verstoßen.
- EuG, 30.09.2003 - T-191/98
DAS GERICHT ERSTER INSTANZ HEBT GELDBUSSEN IN REKORDHÖHE VON 273 MILLIONEN EURO …
Nach der Rechtsprechung ist nämlich anhand der besonderen Umstände jedes einzelnen Falles zu prüfen, ob eine Verletzung der Verteidigungsrechte vorliegt, da dies im Wesentlichen von den Rügen abhängt, die die Kommission bei der Feststellung einer den betroffenen Unternehmen zur Last gelegten Zuwiderhandlung geltend gemacht hat (Urteil des Gerichts vom 29. Juni 1995 in der Rechtssache T-36/91, ICI/Kommission, Slg. 1995, II-1847, Randnr. 70).Insbesondere kann angesichts des allgemeinen Grundsatzes der Waffengleichheit nicht akzeptiert werden, dass die Kommission allein darüber entscheiden kann, ob sie Schriftstücke gegen die Kläger verwendet, während die Kläger keinen Zugang zu den Schriftstücken erhalten und somit die entsprechende Entscheidung, ob sie von ihnen für ihre Verteidigung Gebrauch machen sollen, nicht treffen können (Urteile Solvay/Kommission, zitiert oben in Randnr. 334, Randnr. 83, und vom 29. Juni 1995 in der Rechtssache T-36/91, ICI/Kommission, zitiert oben in Randnr. 192, Randnr. 111).
Da die Frage, ob eine Verletzung der Verteidigungsrechte vorliegt, nach der Rechtsprechung anhand der besonderen Umstände jedes einzelnen Falles zu prüfen ist (Urteil vom 29. Juni 1995 in der Rechtssache T-36/91, ICI/Kommission, zitiert oben in Randnr. 192, Randnr. 70), kann unter diesen Umständen insoweit keine Verletzung des Rechts auf Akteneinsicht festgestellt werden (vgl. in diesem Sinne Urteil Baustahlgewebe/Kommission, zitiert oben in Randnr. 334, Randnr. 93).
Die Kommission sei verpflichtet, dem betroffenen Unternehmen Kopien von allen Schriftstücken, die der Verteidigung des Unternehmens dienlich seien oder dienlich sein könnten, unabhängig davon zugänglich zu machen, ob sie sich auf sie als belastendes Material stütze oder ob es sich um offensichtlich entlastendes Material handele (Urteile Solvay/Kommission, zitiert oben in Randnr. 334, vom 29. Juni 1995 in der Rechtssache T-36/91, ICI/Kommission, zitiert oben in Randnr. 192, und in der Rechtssache T-37/91, ICI/Kommission, zitiert oben in Randnr. 188).
Aus der Rechtsprechung (Urteile Solvay/Kommission, zitiert oben in Randnr. 334, und vom 29. Juni 1995 in der Rechtssache T-36/91, ICI/Kommission, zitiert oben in Randnr. 192) gehe hervor, dass die beschuldigten Unternehmen ein Recht auf Zugang zu allen im Besitz der Kommission befindlichen relevanten Schriftstücken hätten; eine Einschränkung ergebe sich insoweit nur aus dem Schutz der zu Recht für vertraulich erklärten Informationen.
Da nach der Rechtsprechung anhand der besonderen Umstände jedes einzelnen Falles zu prüfen ist, ob eine Verletzung der Verteidigungsrechte vorliegt (Urteil vom 29. Juni 1995 in der Rechtssache T-36/91, ICI/Kommission, zitiert oben in Randnr. 192, Randnr. 70), kann unter diesen Umständen insoweit keine Verletzung des Rechts auf Akteneinsicht festgestellt werden (vgl. in diesem Sinne Urteil Baustahlgewebe/Kommission, zitiert oben in Randnr. 334, Randnr. 93).
- EuG, 29.06.1995 - T-37/91
Imperial Chemical Industries plc gegen Kommission der Europäischen …
Im Rahmen der ersten Gruppe von Angriffsmitteln bezueglich der Ordnungsgemäßheit des Verwaltungsverfahrens verweist die Klägerin in ihrer Klageschrift auf ihr Vorbringen in der Rechtssache T-36/91 (ICI/Kommission) zur Anwendung des Artikels 85 des Vertrages.Sie bezieht sich zunächst auf ihr Vorbringen im Rahmen der Rechtssache T-36/91 (ICI/Kommission), die die Entscheidung 91/297/EWG vom 19. Dezember 1990 in einem Verfahren nach Artikel 85 EWG-Vertrag (…IV. 33.133-A, Soda ° Solvay, ICI, ABl. 1991, L 152, S. 1) betrifft, und zwar auf Nummer 2.8 ihrer in dieser Rechtssache eingereichten Klageschrift.
Unter Bezugnahme auf die von ihr in der Rechtssache T-36/91 eingereichte Klagebeantwortung macht sie geltend, ihre Schlußfolgerungen hinsichtlich des Preisniveaus habe sie aus Unterlagen gezogen, die von der Klägerin selbst stammten und die der Mitteilung der gemeinsamen Beschwerdepunkte in dem Verfahren nach Artikel 85 des Vertrages beigefügt gewesen seien (die Schriftstücke mit dem Aktenzeichen II).
38 In der Sache verweist sie erneut auf ihr Vorbringen in der Rechtssache T-36/91.
43 Die vorliegende Klageschrift enthält eine kurze Darstellung der Rüge, daß die ° bereits in der Rechtssache T-36/91 beanstandete ° Weigerung der Kommission, der Klägerin "Akteneinsicht" zu gewähren, auch die Verteidigung der Klägerin gegen den Vorwurf der mißbräuchlichen Ausnutzung einer beherrschenden Stellung beeinträchtigt habe (S. 11 der Klageschrift).
47 Zu der Bezugnahme auf die in der Rechtssache T-36/91 eingereichten Schriftsätze ist jedoch festzustellen, daß die Rechtssachen T-36/91 und T-37/91 zwar nicht verbunden worden sind, die Parteien, Bevollmächtigten und Rechtsanwälte aber identisch sind, die beiden Klagen am selben Tag beim Gericht eingereicht worden sind, die beiden Rechtssachen vor derselben Kammer anhängig sind und demselben Berichterstatter zugeteilt worden sind und schließlich die angefochtenen Entscheidungen den gleichen Markt betreffen.
Darüber hinaus hat die Kommission dadurch, daß sie die wirtschaftlichen Gegebenheiten des Sodamarkts aufgrund der Durchführung getrennter Verfahren in der Mitteilung der Beschwerdepunkte voneinander getrennt behandelt hat, die Verteidigungsrechte der Klägerin in dem Verfahren nach Artikel 85 EWG-Vertrag verletzt, wie das Gericht in seinem Urteil vom heutigen Tag in der Rechtssache T-36/91 (ICI/Kommission, Randnrn. 69 bis 118) festgestellt hat.
In dieser besonderen Situation, die durch den engen Zusammenhang der beiden Rechtssachen gekennzeichnet ist, ist die Bezugnahme in der vorliegenden Klageschrift auf die in der Rechtssache T-36/91 eingereichte Klageschrift nach Auffassung des Gerichts zulässig.
Die Gründe, weshalb diese Angebote nicht zu Verkaufsabschlüssen geführt hätten, seien im Rahmen der Rechtssache T-36/91 dargestellt worden (S. 99 der vorliegenden Klageschrift, wo offenkundig auf die Ausführungen unter 4.1.1 ff. der Klageschrift T-36/91 verwiesen wird).
- EuG, 29.06.1995 - T-30/91
Solvay SA gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften. - Wettbewerb - …
Die Entscheidung ist ebenfalls Gegenstand einer Klage von ICI (T-36/91).21 Mit Beschluß vom 14. Juli 1993 hat der Präsident der Ersten Kammer die vorliegende Rechtssache und die Rechtssache T-36/91 zu gemeinsamem mündlichen Verfahren verbunden.
44 Im Rahmen der Rechtssache T-36/91, die mit der vorliegenden Rechtssache zu gemeinsamem mündlichen Verfahren verbunden worden ist, hat die Kommission erläutert, daß sie die bei ihren Nachprüfungen gefundenen Schriftstücke wie folgt geordnet habe:.
ICI hat darauf unter Nummer 8 ihrer in der Anhörung eingereichten Erklärungen (Anlage 5 der Klageschrift von ICI in der Rechtssache T-36/91, S. 14 bis 19) hingewiesen, und die Klägerin hat sich auf diese Stelle ausdrücklich bezogen (S. 1 des Schreibens vom 17. Oktober 1990).
89 Wie die Kommission auf eine Frage des Gerichts in der Rechtssache T-36/91 ausgeführt hat, verfügt sie in einem Fall wie dem vorliegenden über zwei Möglichkeiten.
Im übrigen hat die Kommission selbst das Schreiben von ICI in diesem Sinne ausgelegt, da sie in ihrem Antwortschreiben vom 24. April 1989 (vgl. Rechtssache T-36/91) ausdrücklich erklärte, daß diese Schriftstücke, wenn sie für die Feststellung einer Zuwiderhandlung von Belang seien, den betroffenen Unternehmen mitgeteilt werden müssten und nur die Informationen weggelassen würden, die wirkliche Geschäftsgeheimnisse beträfen.
- EuGH, 25.10.2011 - C-109/10
Der Gerichtshof hebt die Urteile des Gerichts auf und erklärt die Entscheidungen …
ICI beantragte die Nichtigerklärung der Entscheidungen 91/297 (Rechtssache T-36/91) und 91/300 (Rechtssache T-37/91).Rn. 17 Die Entscheidung 91/297 wurde mit den Urteilen vom 29. Juni 1995, Solvay/Kommission (T-30/91, Slg. 1995, II-1775) und ICI/Kommission (T-36/91, Slg. 1995, II-1847), wegen Verletzung der Verteidigungsrechte für nichtig erklärt, weil die Kommission im Verwaltungsverfahren keinen ausreichenden Zugang zu den Unterlagen insbesondere zu den Unterlagen, die der Verteidigung hätten dienlich sein können, gewährt hatte.
Gegen die Möglichkeit einer Heilung des Mangels des Verwaltungsverfahrens im Gerichtsverfahren führte das Gericht insbesondere in Randnr. 98 des Urteils Solvay/Kommission Folgendes an: "Wenn die Klägerin im Verwaltungsverfahren sich auf möglicherweise entlastende Schriftstücke hätte berufen können, hätte sie … eventuell die Feststellungen des Kollegiums der Kommissionsmitglieder zumindest insoweit beeinflussen können, als es um den Beweiswert des ihr vorgeworfenen passiven und parallelen Verhaltens seit Beginn und somit für die Dauer der Zuwiderhandlung ging." Sowohl im Urteil Solvay/Kommission als auch im Urteil ICI/Kommission befand das Gericht, dass die Kommission zumindest ein Verzeichnis der von den anderen Unternehmen stammenden Unterlagen hätte übermitteln müssen, um eine Überprüfung ihres genauen Inhalts und ihres Nutzens für die Verteidigung zu ermöglichen.
Rn. 69 Wie aber in Randnr. 17 des vorliegenden Urteils ausgeführt worden ist, hat das Gericht in den Urteilen vom 29. Juni 1995, Solvay/Kommission (T-30/91) und ICI/Kommission (T-36/91), zu der in Randnr. 12 des vorliegenden Urteils angeführten Entscheidung 91/297, die mit der streitigen Entscheidung zusammenhängt und Gegenstand der gleichen Mitteilung der Beschwerdepunkte war, festgestellt, dass jenes Verwaltungsverfahren mit dem Mangel einer Verletzung der Verteidigungsrechte behaftet war, weil die Kommission dem betroffenen Unternehmen keinen ausreichenden Zugang zu den Unterlagen, insbesondere zu den Unterlagen, die seiner Verteidigung hätten dienlich sein können, gewährt hatte.
Das Gericht hat deshalb die betreffenden Entscheidungen für nichtig erklärt und dazu u. a. ausgeführt, dass zum einen in Wettbewerbssachen die Akteneinsicht zu den Verfahrensgarantien gehört, die die Rechte der Verteidigung schützen sollen, und zum anderen ein genaues Verzeichnis der Unterlagen, aus denen die Akte besteht, erstellt werden muss, damit das betroffene Unternehmen die Zweckmäßigkeit eines Antrags auf Einsicht in bestimmte, möglicherweise seiner Verteidigung dienliche Schriftstücke beurteilen kann (Urteile vom 29. Juni 1995, Solvay/Kommission, T-30/91, Randnrn. 59 und 101, und ICI/Kommission, T-36/91, Randnrn. 69 und 111).
- EuG, 30.09.2003 - T-213/98
Nippon Yusen Kaisha / Kommission
Nach der Rechtsprechung ist nämlich anhand der besonderen Umstände jedes einzelnen Falles zu prüfen, ob eine Verletzung der Verteidigungsrechte vorliegt, da dies im Wesentlichen von den Rügen abhängt, die die Kommission bei der Feststellung einer den betroffenen Unternehmen zur Last gelegten Zuwiderhandlung geltend gemacht hat (Urteil des Gerichts vom 29. Juni 1995 in der Rechtssache T-36/91, ICI/Kommission, Slg. 1995, II-1847, Randnr. 70).Insbesondere kann angesichts des allgemeinen Grundsatzes der Waffengleichheit nicht akzeptiert werden, dass die Kommission allein darüber entscheiden kann, ob sie Schriftstücke gegen die Kläger verwendet, während die Kläger keinen Zugang zu den Schriftstücken erhalten und somit die entsprechende Entscheidung, ob sie von ihnen für ihre Verteidigung Gebrauch machen sollen, nicht treffen können (Urteile Solvay/Kommission, zitiert oben in Randnr. 334, Randnr. 83, und vom 29. Juni 1995 in der Rechtssache T-36/91, ICI/Kommission, zitiert oben in Randnr. 192, Randnr. 111).
Da die Frage, ob eine Verletzung der Verteidigungsrechte vorliegt, nach der Rechtsprechung anhand der besonderen Umstände jedes einzelnen Falles zu prüfen ist (Urteil vom 29. Juni 1995 in der Rechtssache T-36/91, ICI/Kommission, zitiert oben in Randnr. 192, Randnr. 70), kann unter diesen Umständen insoweit keine Verletzung des Rechts auf Akteneinsicht festgestellt werden (vgl. in diesem Sinne Urteil Baustahlgewebe/Kommission, zitiert oben in Randnr. 334, Randnr. 93).
Die Kommission sei verpflichtet, dem betroffenen Unternehmen Kopien von allen Schriftstücken, die der Verteidigung des Unternehmens dienlich seien oder dienlich sein könnten, unabhängig davon zugänglich zu machen, ob sie sich auf sie als belastendes Material stütze oder ob es sich um offensichtlich entlastendes Material handele (Urteile Solvay/Kommission, zitiert oben in Randnr. 334, vom 29. Juni 1995 in der Rechtssache T-36/91, ICI/Kommission, zitiert oben in Randnr. 192, und in der Rechtssache T-37/91, ICI/Kommission, zitiert oben in Randnr. 188).
Aus der Rechtsprechung (Urteile Solvay/Kommission, zitiert oben in Randnr. 334, und vom 29. Juni 1995 in der Rechtssache T-36/91, ICI/Kommission, zitiert oben in Randnr. 192) gehe hervor, dass die beschuldigten Unternehmen ein Recht auf Zugang zu allen im Besitz der Kommission befindlichen relevanten Schriftstücken hätten; eine Einschränkung ergebe sich insoweit nur aus dem Schutz der zu Recht für vertraulich erklärten Informationen.
Da nach der Rechtsprechung anhand der besonderen Umstände jedes einzelnen Falles zu prüfen ist, ob eine Verletzung der Verteidigungsrechte vorliegt (Urteil vom 29. Juni 1995 in der Rechtssache T-36/91, ICI/Kommission, zitiert oben in Randnr. 192, Randnr. 70), kann unter diesen Umständen insoweit keine Verletzung des Rechts auf Akteneinsicht festgestellt werden (vgl. in diesem Sinne Urteil Baustahlgewebe/Kommission, zitiert oben in Randnr. 334, Randnr. 93).
- EuGH, 08.07.1999 - C-199/92
Hüls / Kommission - Rechtsmittel - Verfahrensordnung des Gerichts - …
In den jeweils mit Urteil vom 29. Juni 1995 abgeschlossenen Rechtssachen T-30/91 (Solvay/Kommission, Slg. 1995, II-1775) und T-36/91 (ICI/Kommission, Slg. 1995, II-1847) (im folgenden: Soda-Sachen) habe die Kommission geltend gemacht, daß die von ICI nach Erlaß des PVC-Urteils des Gerichts in diesen Rechtssachen eingereichte Ergänzung der Erwiderung keinen Beweis für einen Verstoß der Kommission gegen ihre Geschäftsordnung enthalte und daß es sich bei dem Antrag von ICI auf eine Beweisaufnahme um ein neues Angriffsmittel handele. - EuGH, 25.10.2011 - C-110/10
Solvay / Kommission - Rechtsmittel - Wettbewerb - Sodamarkt in der Gemeinschaft - …
ICI beantragte die Nichtigerklärung der Entscheidungen 91/297 (Rechtssache T-36/91) und 91/300 (Rechtssache T-37/91).Rn. 17 Die Entscheidung 91/297 wurde mit den Urteilen vom 29. Juni 1995, Solvay/Kommission (T-30/91, Slg. 1995, II-1775) und ICI/Kommission (T-36/91, Slg. 1995, II-1847), wegen Verletzung der Verteidigungsrechte für nichtig erklärt, weil die Kommission im Verwaltungsverfahren keinen ausreichenden Zugang zu den Unterlagen insbesondere zu den Unterlagen, die der Verteidigung hätten dienlich sein können, gewährt hatte.
Gegen die Möglichkeit einer Heilung des Mangels des Verwaltungsverfahrens im Gerichtsverfahren führte das Gericht insbesondere in Randnr. 98 des Urteils Solvay/Kommission Folgendes an: "Wenn die Klägerin im Verwaltungsverfahren sich auf möglicherweise entlastende Schriftstücke hätte berufen können, hätte sie … eventuell die Feststellungen des Kollegiums der Kommissionsmitglieder zumindest insoweit beeinflussen können, als es um den Beweiswert des ihr vorgeworfenen passiven und parallelen Verhaltens seit Beginn und somit für die Dauer der Zuwiderhandlung ging." Sowohl im Urteil Solvay/Kommission als auch im Urteil ICI/Kommission befand das Gericht, dass die Kommission zumindest ein Verzeichnis der von den anderen Unternehmen stammenden Unterlagen hätte übermitteln müssen, um eine Überprüfung ihres genauen Inhalts und ihres Nutzens für die Verteidigung zu ermöglichen.
Rn. 66 Wie aber in Randnr. 17 des vorliegenden Urteils ausgeführt worden ist, hat das Gericht in den Urteilen vom 29. Juni 1995, Solvay/Kommission (T-30/91) und ICI/Kommission (T-36/91), zu der in Randnr. 12 des vorliegenden Urteils angeführten Entscheidung 91/297, die mit der streitigen Entscheidung zusammenhängt und Gegenstand der gleichen Mitteilung der Beschwerdepunkte war, festgestellt, dass jenes Verwaltungsverfahren mit dem Mangel einer Verletzung der Verteidigungsrechte behaftet war, weil die Kommission dem betroffenen Unternehmen keinen ausreichenden Zugang zu den Unterlagen, insbesondere zu den Unterlagen, die seiner Verteidigung hätten dienlich sein können, gewährt hatte.
Das Gericht hat deshalb die betreffenden Entscheidungen für nichtig erklärt und dazu u. a. ausgeführt, dass zum einen in Wettbewerbssachen die Akteneinsicht zu den Verfahrensgarantien gehört, die die Rechte der Verteidigung schützen sollen, und zum anderen ein genaues Verzeichnis der Unterlagen, aus denen die Akte besteht, erstellt werden muss, damit das betroffene Unternehmen die Zweckmäßigkeit eines Antrags auf Einsicht in bestimmte, möglicherweise seiner Verteidigung dienliche Schriftstücke beurteilen kann (Urteile vom 29. Juni 1995, Solvay/Kommission, T-30/91, Randnrn. 59 und 101, und ICI/Kommission, T-36/91, Randnrn. 69 und 111).
- EuGH, 08.07.1999 - C-235/92
Montecatini / Kommission - "Rechtsmittel - Geschäftsordnung der Kommission - …
In den jeweils mit Urteil vom 29. Juni 1995 abgeschlossenen Rechtssachen T-30/91 (Solvay/Kommission, Slg. 1995, II-1775) und T-36/91 (ICI/Kommission, Slg. 1995, II-1847) (im folgenden: Soda-Sachen) habe die Kommission geltend gemacht, daß die von ICI nach Erlaß des PVC-Urteils des Gerichts in diesen Rechtssachen eingereichte Ergänzung der Erwiderung keinen Beweis für einen Verstoß der Kommission gegen ihre Geschäftsordnung enthalte und daß es sich bei dem Antrag von ICI auf eine Beweisaufnahme um ein neues Angriffsmittel handele. - EuG, 06.03.2003 - T-228/99
DAS GERICHT ERKLÄRT WEGEN UNZUREICHENDER BEGRÜNDUNG DIE ENTSCHEIDUNG DER …
- EuG, 26.04.2007 - T-109/02
DAS GERICHT ERSTER INSTANZ BESTÄTIGT IM WESENTLICHEN DIE ENTSCHEIDUNG DER …
- EuG, 14.12.2005 - T-209/01
DAS GERICHT ERSTER INSTANZ BESTÄTIGT DAS VERBOT DER ÜBERNAHME VON HONEYWELL DURCH …
- EuG, 08.07.2004 - T-44/00
DAS GERICHT ERSTER INSTANZ SETZT DIE GELDBUSSEN, DIE DIE EUROPÄISCHE KOMMISSION …
- EuG, 25.10.2002 - T-5/02
DAS GERICHT ERKLÄRT DIE ENTSCHEIDUNG DER KOMMISSION, MIT DER DIESE DEN …
- EuG, 14.12.2005 - T-210/01
General Electric / Kommission - Nichtigkeitsklage - Wettbewerb - Entscheidung der …
- EuG, 27.09.2006 - T-314/01
Avebe / Kommission - Wettbewerb - Kartelle - Natriumglukonat - Artikel 81 EG - …
- Generalanwalt beim EuGH, 14.04.2011 - C-109/10
Solvay / Kommission - Rechtsmittel - Wettbewerb - Missbrauch einer …
- EuGH, 02.10.2003 - C-199/99
Corus UK / Kommission - "Rechtsmittel - Vereinbarungen und verabredete Praktiken …
- EuG, 05.10.2020 - T-249/17
Das Gericht erklärt die Nachprüfungsbeschlüsse der Kommission, die aufgrund des …
- EuG, 10.05.2001 - T-186/97
Elta / Kommission
- EuG, 16.12.2003 - T-5/00
Technische Unie / Kommission
- EuG, 20.03.2002 - T-23/99
LR AF 1998 / Kommission
- EuG, 25.10.2023 - T-136/19
Das Gericht erklärt den Beschluss der Kommission für nichtig, wonach die …
- Generalanwalt beim EuGH, 14.04.2011 - C-110/10
Solvay / Kommission - Rechtsmittel - Wettbewerb - Kartell (Art. 81 EG) - …
- Generalanwalt beim EuGH, 26.09.2002 - C-199/99
Corus UK / Kommission
- EuGH, 07.01.2004 - C-213/00
Italcementi - Fabbriche Riunite Cemento / Kommission
- EuGH, 07.01.2004 - C-217/00
Buzzi Unicem / Kommission
- EuGH, 07.01.2004 - C-219/00
Cementir - Cementerie del Tirreno / Kommission
- EuGH, 07.01.2004 - C-205/00
Irish Cement / Kommission
- EuGH, 07.01.2004 - C-211/00
Ciments français / Kommission
- EuGH, 08.07.1999 - C-245/92
Chemie Linz / Kommission - Rechtsmittel - Verfahrensordnung des Gerichts - …
- EuG, 08.09.2010 - T-29/05
Das Gericht setzt die gegen Deltafina wegen ihres wettbewerbswidrigen Verhaltens …
- EuG, 18.06.2008 - T-410/03
DAS GERICHT SETZT DIE GEGEN HOECHST WEGEN IHRER BETEILIGUNG AN EINEM KARTELL AUF …
- EuG, 19.02.1998 - T-42/96
Eyckeler & Malt / Kommission
- EuGH, 08.07.1999 - C-227/92
Hoechst / Kommission - Rechtsmittel - Verfahrensordnung des Gerichts - …
- EuG, 27.09.2012 - T-82/08
Guardian Industries und Guardian Europe / Kommission - Wettbewerb - Kartelle - …
- Generalanwalt beim EuGH, 11.02.2003 - C-205/00
Irish Cement / Kommission
- EuG, 19.06.1996 - T-134/94
NMH Stahlwerke GmbH, Eurofer ASBL, Arbed SA, Cockerill-Sambre SA, Thyssen Stahl …
- EuG, 17.12.2009 - T-57/01
Solvay / Kommission - Wettbewerb - Missbrauch einer beherrschenden Stellung - …
- EuG, 28.04.1999 - T-221/95
Endemol / Kommission
- EuG, 25.06.2010 - T-66/01
Imperial Chemical Industries / Kommission - Wettbewerb - Missbrauch einer …
- EuG, 20.03.2002 - T-16/99
Lögstör Rör / Kommission
- EuG, 13.07.2011 - T-59/07
Polimeri Europa / Kommission - Wettbewerb - Kartelle - Markt für …
- EuG, 13.12.2001 - T-48/98
Acerinox / Kommission
- EuGH, 08.07.1999 - C-234/92
Shell / Kommission - Rechtsmittel - Verfahrensordnung des Gerichts - …
- EuG, 10.07.1997 - T-227/95
AssiDomän Kraft Products u.a. / Kommission
- Generalanwalt beim EuGH, 06.07.2010 - C-137/08
VB Pénzügyi Lízing - Richtlinie 93/13/EWG - Missbräuchliche Klauseln in …
- Generalanwalt beim EuGH, 25.10.2001 - C-250/99
Degussa / Kommission
- EuGH, 08.07.1999 - C-200/92
ICI / Kommission - Rechtsmittel - Verfahrensordnung des Gerichts - …
- Generalanwalt beim EuGH, 11.02.2003 - C-213/00
Italcementi - Fabbriche Riunite Cemento / Kommission
- EuG, 30.11.2000 - T-5/97
Industrie des poudres sphériques SA gegen Kommission der Europäischen …
- Generalanwalt beim EuGH, 26.09.2002 - C-194/99
Thyssen Stahl / Kommission
- EuG, 12.07.2011 - T-59/07
Wettbewerb - Kartelle - Markt für Butadienkautschuk und …
- EuG, 17.09.1998 - T-50/96
Primex Produkte Import-Export u.a. / Kommission
- Generalanwalt beim EuGH, 26.09.2002 - C-176/99
Arbed / Kommission
- EuG, 17.12.2009 - T-58/01
Solvay / Kommission - Wettbewerb - Kartelle - Sodamarkt in der Gemeinschaft - …
- EuG, 27.09.2012 - T-361/06
Ballast Nedam / Kommission - Wettbewerb - Kartelle - Niederländischer …
- Generalanwalt beim EuGH, 25.10.2001 - C-244/99
DSM und DSM Kunststoffen / Kommission
- EuG, 10.05.2001 - T-187/97
Nichtigkeitsklage - Einfuhr von Fernsehgeräten aus der Türkei - …
- EuG, 10.12.1997 - T-134/94
NMH Stahlwerke / Kommission - Verfahren - Verbindung - Artikel 23 des Protokolls …
- EuG, 10.12.1997 - T-157/94
Ensidesa / Kommission - Verfahren - Verbindung - Artikel 23 des Protokolls über …
- EuG, 10.12.1997 - T-148/94
Preussag / Kommission - Verfahren - Verbindung - Artikel 23 des Protokolls über …
- EuG, 10.12.1997 - T-136/94
Eurofer / Kommission - Verfahren - Verbindung - Artikel 23 des Protokolls über …
- EuG, 17.04.2024 - T-183/23
Schutz personenbezogener Daten - Beschwerde von Nutzern eines sozialen Netzwerks …
- EuG, 12.03.2020 - T-835/17
Eurofer/ Kommission - Dumping - Einfuhr warmgewalzter Flacherzeugnisse aus Eisen, …
- EuG, 10.12.1997 - T-137/94
ARBED / Kommission - Verfahren - Verbindung - Artikel 23 des Protokolls über die …
- EuG, 25.09.1997 - T-170/94
Shanghai Bicycle / Rat
- EuGH, 08.07.2004 - C-286/95
ICI / Kommission
- EuG, 19.05.1999 - T-175/95
BASF / Kommission
- Generalanwalt beim EuGH, 25.10.2001 - C-254/99
ICI / Kommission
- Generalanwalt beim EuGH, 15.07.1997 - C-199/92
Hüls AG gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften. - Rechtsmittel - …
- EuG, 11.07.1996 - T-161/94
Sinochem Heilongjiang gegen Rat der Europäischen Union. - Antidumping - …
- EuG, 13.09.2005 - T-53/02
Ricosmos / Kommission - Zollrecht - Externes gemeinschaftliches Versandverfahren …
- EuG, 27.09.2012 - T-362/06
Ballast Nedam Infra / Kommission - Wettbewerb - Kartelle - Niederländischer …
- EuG, 10.12.1997 - T-141/94
Thyssen Stahl / Kommission - Verfahren - Verbindung - Artikel 23 des Protokolls …
- EuG, 10.12.1997 - T-151/94
British Steel / Kommission - Verfahren - Verbindung - Artikel 23 des Protokolls …
- EuG, 10.12.1997 - T-147/94
Krupp Hoesch / Kommission - Verfahren - Verbindung - Artikel 23 des Protokolls …
- Generalanwalt beim EuGH, 11.02.2003 - C-217/00
Buzzi Unicem / Kommission
- Generalanwalt beim EuGH, 11.02.2003 - C-219/00
Cementir - Cementerie del Tirreno / Kommission
- EuG, 10.12.1997 - T-156/94
Aristrain / Kommission - Verfahren - Verbindung - Artikel 23 des Protokolls über …
- EuG, 18.03.1997 - T-178/95
Beamte - Neue Stelle beim Ausschuß Regionen - Stellenausschreibung - Ablehnung …
- EuGöD, 17.03.2015 - F-73/13
AX / EZB - Öffentlicher Dienst - Personal der EZB - Disziplinarverfahren - …
- EuG, 10.12.1997 - T-138/94
Cockerill-Sambre / Kommission - Verfahren - Verbindung - Artikel 23 des …
- EuG, 10.12.1997 - T-145/94
Unimétal / Kommission - Verfahren - Verbindung - Artikel 23 des Protokolls über …
- EuG, 05.03.1997 - T-96/95
Beamte auf Probe - Nichternennung nach Beendigung der Probezeit - Artikel 26, 34 …
- Generalanwalt beim EuGH, 15.07.1997 - C-245/92
Chemie Linz GmbH gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften. - Rechtsmittel …
- EuG, 16.05.2000 - T-121/99
Beamte - Disziplinarordnung - Entfernung aus dem Dienst - Verfahrensfristen - …
- Generalanwalt beim EuGH, 15.07.1997 - C-200/92
Imperial Chemical Industries plc (ICI) gegen Kommission der Europäischen …
- EuGH, 08.07.2004 - C-286 95 P-DEP
Bestimmung der Kosten eines Rechtsstreits vor dem Europäischen Gerichtshof im …
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