Rechtsprechung
   OLG Celle, 31.01.2003 - 14 U 222/02   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2003,3447
OLG Celle, 31.01.2003 - 14 U 222/02 (https://dejure.org/2003,3447)
OLG Celle, Entscheidung vom 31.01.2003 - 14 U 222/02 (https://dejure.org/2003,3447)
OLG Celle, Entscheidung vom 31. Januar 2003 - 14 U 222/02 (https://dejure.org/2003,3447)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de

    Haftung bei Verkehrsunfall: Zusammenstoß auf Bürgersteig zwischen einem erwachsenen Radfahrer und einem rückwärts aus einer Hofeinfahrt herausfahrenden Pkw

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 7 StVG ; § 254 BGB ; § 2 StVO
    Verbotswidrig auf Bürgersteig fahrender erwachsener Radfahrer; Zusammenstoß mit Pkw; Aus Hofeinfahrt rückwärts herausfahrender Pkw ; Alleinhaftung des Radfahrers; Verschulden des Pkw-Fahrers; Zurücktreten der Betriebsgefahr des Pkw

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Verbotswidrig auf Bürgersteig fahrender erwachsener Radfahrer; Zusammenstoß mit Pkw; Aus Hofeinfahrt rückwärts herausfahrender Pkw ; Alleinhaftung des Radfahrers; Verschulden des Pkw-Fahrers; Zurücktreten der Betriebsgefahr des Pkw

  • Judicialis

    StVG § 7; ; BGB § 254; ; StVO § 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 254; StVG § 7; StVO § 2
    Zur Frage des Schadensersatzes bei einem Zusammenstoß eines verbotswidrig auf dem Bürgersteig fahrenden erwachsenen Radfahrers mit einem aus einer Hofeinfahrt herausfahrenden Pkw

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • verkehrslexikon.de (Leitsatz und Auszüge)

    Fahrradunfall - Radfahrer benutzt Gehweg

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    Radfahrerin auf dem Bürgersteig - Wer haftet, wenn sie mit einem aus dem Hof ausfahrenden Wagen zusammenstößt?

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 2003, 928
  • MDR 2003, 928 (Volltext mit red. LS)
 
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Wird zitiert von ... (12)Neu Zitiert selbst (8)

  • OLG Celle, 14.06.2001 - 14 U 89/00

    Schadensersatz; Verkehrsunfall; Radfahrer; Falsche Fahrtrichtung; Gehweg;

    Auszug aus OLG Celle, 31.01.2003 - 14 U 222/02
    Dass in einem solche Falle die bloße Betriebsgefahr des Unfallgegners vollständig zurücktritt, entspricht der Rechtsprechung des Senats (vgl. OLGR 2001, 224) und auch anderer Oberlandesgerichte (vgl. OLG München, ZfS 97, 171; OLG Hamm, NZV 1995, 152; OLG Karlsruhe, NJW-RR 1991, 547; OLG Schleswig, r + s 1991, 261; vgl. im Übrigen auch Grüneberg, Haftungsquoten bei Verkehrsunfällen, 5. Aufl., Rn. 381).

    Auch die daraus vom Landgericht gezogene Konsequenz, dass die Klägerin ihren Schaden in vollem Umfang selbst zu tragen hat, ist zutreffend und steht insbesondere im Einklang mit der Rechtsprechung des Senats (vgl. OLGR Celle 2001, 224), sodass auch der Hinweis der Berufungsbegründung, das Urteil sei von einem 'Proberichter' gefällt worden, völlig neben der Sache liegt.

  • BGH, 27.06.2000 - VI ZR 126/99

    Haftungsverteilung bei Kollision eines PKW mit einem Fußgänger

    Auszug aus OLG Celle, 31.01.2003 - 14 U 222/02
    Der Hinweis auf Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (NJW 2001, 152 und 2000, 3069) ist unerheblich.
  • OLG Hamm, 13.10.1994 - 27 U 153/93

    Haftungsverteilung bei Kollision eines aus einem Grundstück ausbiegenden

    Auszug aus OLG Celle, 31.01.2003 - 14 U 222/02
    Dass in einem solche Falle die bloße Betriebsgefahr des Unfallgegners vollständig zurücktritt, entspricht der Rechtsprechung des Senats (vgl. OLGR 2001, 224) und auch anderer Oberlandesgerichte (vgl. OLG München, ZfS 97, 171; OLG Hamm, NZV 1995, 152; OLG Karlsruhe, NJW-RR 1991, 547; OLG Schleswig, r + s 1991, 261; vgl. im Übrigen auch Grüneberg, Haftungsquoten bei Verkehrsunfällen, 5. Aufl., Rn. 381).
  • OLG Karlsruhe, 14.12.1990 - 10 U 117/90

    Haftungsverteilung bei Kollision eines aus einer Grundstückseinfahrt

    Auszug aus OLG Celle, 31.01.2003 - 14 U 222/02
    Dass in einem solche Falle die bloße Betriebsgefahr des Unfallgegners vollständig zurücktritt, entspricht der Rechtsprechung des Senats (vgl. OLGR 2001, 224) und auch anderer Oberlandesgerichte (vgl. OLG München, ZfS 97, 171; OLG Hamm, NZV 1995, 152; OLG Karlsruhe, NJW-RR 1991, 547; OLG Schleswig, r + s 1991, 261; vgl. im Übrigen auch Grüneberg, Haftungsquoten bei Verkehrsunfällen, 5. Aufl., Rn. 381).
  • OLG Hamburg, 18.10.1991 - 14 U 12/91

    Haftungsverteilung bei Kollision eines auf dem Gehweg fahrenden Radfahrers mit

    Auszug aus OLG Celle, 31.01.2003 - 14 U 222/02
    Die Klägerin verweist zur Haftungsverteilung auf eine Entscheidung des Hanseatischen Oberlandesgerichts (NZV 92, 281), übersieht dabei aber (wurde die Entscheidung gelesen?), dass die Mithaftung des Autofahrers unstreitig war.
  • BGH, 10.10.2000 - VI ZR 268/99

    Anforderung an die Sorgfaltspflicht eines Kraftfahrers gegenüber einem

    Auszug aus OLG Celle, 31.01.2003 - 14 U 222/02
    Der Hinweis auf Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (NJW 2001, 152 und 2000, 3069) ist unerheblich.
  • KG, 18.01.1993 - 12 U 6697/91

    Haftungsverteilung bei Kollision mit einem den Radweg in umgekehrter Richtung

    Auszug aus OLG Celle, 31.01.2003 - 14 U 222/02
    Auch der Hinweis auf eine Entscheidung des Kammergerichts (DAR 93, 257) ist schon deshalb verfehlt, weil es dabei um einen 8 Jahre alten und zudem vorfahrtsberechtigten Radfahrer ging, der einen Radweg in verkehrter Richtung benutzte, also um einen ganz anderen Sachverhalt.
  • OLG Schleswig, 19.06.1991 - 9 U 86/89
    Auszug aus OLG Celle, 31.01.2003 - 14 U 222/02
    Dass in einem solche Falle die bloße Betriebsgefahr des Unfallgegners vollständig zurücktritt, entspricht der Rechtsprechung des Senats (vgl. OLGR 2001, 224) und auch anderer Oberlandesgerichte (vgl. OLG München, ZfS 97, 171; OLG Hamm, NZV 1995, 152; OLG Karlsruhe, NJW-RR 1991, 547; OLG Schleswig, r + s 1991, 261; vgl. im Übrigen auch Grüneberg, Haftungsquoten bei Verkehrsunfällen, 5. Aufl., Rn. 381).
  • OLG Saarbrücken, 01.03.2011 - 4 U 355/10

    Haftung bei Kfz-Unfall: Verstoß gegen das fair-trial-Prinzip bei Anhörung nur

    Das Radfahren Erwachsener auf Gehwegen stellt daher nicht nur gegenüber Fußgängern, sondern auch gegenüber Fahrzeugführern, die Grundstücksein- und -ausfahrten über Gehwege befahren müssen, einen groben Verkehrsverstoß dar (OLG Celle MDR 2003, 928; OLG Karlsruhe NZV 91, 154; Hentschel a.a.O. Rz. 29 zu § 2 StVO mwNw.).
  • AG Hannover, 29.03.2011 - 562 C 13120/10

    Verpflichtung eines verbotswidrig auf dem Bürgersteig fahrenden erwachsenen

    Die bloße Betriebsgefahr des Pkw tritt in diesem Fall vollständig zurück (OLG Gelle, MDR 2003, Seite 928).
  • LG Erfurt, 14.03.2007 - 8 O 1790/06

    Volle Haftung eines erwachsenen Radfahrers bei zu schneller Fahrt auf Radweg und

    Dies Ergebnis entspricht im Übrigen gefestigter Rechtsprechung, wonach ein erwachsener Radfahrer, der widerrechtlich einen Gehweg befährt, und mit einem sich vorschriftsmäßig verhaltenden Kfz kollidiert, seinen Schaden allein und den des Gegners zu tragen hat (s. nur OLG Celle MDR 2003, 928 m.w.N.).
  • LG Berlin, 10.05.2011 - 41 O 41/11

    Verkehrsunfall - Mitverschulden eines den Gehweg in der falschen Richtung

    Bei der nach § 9 StVG, § 254 Abs. 1 BGB gebotenen Abwägung tritt die einfache Betriebsgefahr des Beklagtenfahrzeugs hinter dem groben Verschulden des Klägers zurück (vgl. angedeutet in KG Urteil vom 18.01.1993 - 12 U 6697/91 - DAR 1993, 257; und entschieden durch LG Dessau Urteil vom 19.08.2005 - 1 S 79/05 - NZV 2006, 149; AG Stralsund Urteil vom 12.03.2003 - 11 C 1283/02 - NZV 2003, 290; OLG Celle Beschluss vom 31.01.2003 - 14 U 222/02 - MDR 2003, 928; OLG München Urteil vom 18.07.1996 - 24 U 699/95 - ZfSch 1997, 171; OLG Hamm Urteil vom 13.10.1994 - 27 U 153/93 - NZV 1995, 142; OLG Karlsruhe Urteil vom 14.12.1990 - 10 U 117/90 - NZV 1991, 154; Hentschel/König, Straßenverkehrsrecht, 41. Aufl., StVO § 2 Rn. 29 m.w.N.).
  • OLG Düsseldorf, 17.11.2009 - 1 U 41/09

    Haftungsverteilung bei Kollision eines einen kombinierten Fuß-/Radweg mit

    Bei einer solchen Fallgestaltung fällt nach der Rechtsprechung des Senats die Betriebsgefahr des Kraftfahrzeuges grundsätzlich nicht mehr haftungsbegründend ins Gewicht mit der Folge einer Alleinhaftung des verbotswidrigfahrenden Radfahrers (Senat, Urteil vom 6. Juni 2005, Az.: I-1 U 240/04 mit Hinweis auf OLG Karlsruhe NZV 1991, 154; OLG Hamm NZV 1995, 152; OLG München ZfS 1997, 171; OLG Schleswig r+s 1991, 261; so auch OLG Celle MDR 2003, 928; LG Dessau NZV 2006, 149; LG Erfurth NZV 2007, 522; AG Darmstadt NZV 2009, 180).
  • AG Ingolstadt, 19.03.2008 - 15 C 2604/07

    Schadensersatz aus Verkehrsunfall: Unbefugte Gehwegbenutzung durch Fahrradfahrer

    Insbesondere tritt das mögliche leichte Verschulden der aus der Grundstücksausfahrt ausfahrenden Kraftfahrerin gegenüber dem grob verkehrswidrigen Verhalten des Radfahrers vollständig zurück (OLG Hamm, NZV 1995, 152; OLG Karlsruhe, NJW-RR 1991, 547; LG Dessau NZV 2006, 149; OLG Celle MDR 2003, 928; OLG München NJWE-VHR 1996, 211; Grüneberg, Haftungsquoten bei Verkehrsunfällen, 10. Auflage 2007, Rn. 381; a.A. LG Freiburg NZV 2008, 101: Haftung des Pkw-Fahrers zu 60 Prozent bei nicht angepasster Geschwindigkeit des Pkw-Fahrers und Unvermeidbarkeit der Kollision für den Radfahrer bei Benutzung nicht verkehrssicheren Fahrrads; OLG Hamburg NZV 1992, 281: Haftung des Pkw-Fahrers zu 70 Prozent; differenzierend Jagow/Burmann/Heß - Heß, Straßenverkehrsrecht, 20. Auflage 2008, § 2 Rn. 125).
  • LG Dessau, 19.08.2005 - 1 S 79/05

    Haftungsverteilung bei Kollision eines den Radweg gegen die Fahrtrichtung

    Liegen die Umstände jedoch derart, so tritt ein mögliches leichtes Verschulden des aus einer Grundstücksausfahrt ausfahrenden Kraftfahrers gegenüber dem grob verkehrswidrigen Verhalten des Radfahrers vollständig mit der Folge zurück, dass der Radfahrer selbst für den eingetretenen Schaden haftet (OLG Celle - 14 U 222/02, MDR 2003, 928; OLG München, Schadenspraxis 1996, 371 ; OLG Hamm, Schadenspraxis 1995, 231; OLG Karlsruhe, NJW-RR 1991, 547 ; Schleswig-Holsteinisches OLG, Recht und Schaden 1991, 261; LG Essen, Schadenspraxis 2002, 84; AG Marl, Schadenspraxis 2000, 155; AG Velbert, Schadenspraxis 1999, 301; AG Berlin_Mitte, Schadenspraxis 1998, 349; AG Augsburg, Schadenspraxis 1996, 74; AG Aschaffenburg, Schadenspraxis 1997, 462, AG Köln, VRS 85, 405 _ alle Zitate nach juris).
  • LG Kleve, 28.02.2014 - 5 S 126/13

    Alleinhaftung eines Radfahrers bei einem Verkehrsunfall im Fall des Fahrens auf

    Auch die Rechtsprechung hat in ähnlich gelagerten Fällen regelmäßig eine Alleinhaftung des Radfahrers angenommen (z.B.: OLG Celle, MDR 2003, 928; OLG Hamm, NZV 1995, 152; OLG München, ZfS 1997, 171; LG Dessau, NZV 2006, 149; vgl. auch Hentschel/König/Dauer, Straßenverkehrsrecht, § 2 StVO Rn. 29 m.N., sowie die Rechtsprechungsübersicht in: Grüneberg, Haftungsquoten bei Verkehrsunfällen, Rn. 381 ff.).
  • OLG Naumburg, 24.03.2010 - 1 U 124/09

    Schadenersatz aus einem Unfall: Ursachenzusammenhang zwischen dem Sturz eines

    - OLG Celle MDR 2003, 928.
  • OLG Frankfurt, 05.06.2012 - 4 U 88/11

    Verkehrsunfall: Zurücktreten eines geringen Verursachungsbeitrages des

    Dabei rechtfertigt allein die unstreitige Tatsache, dass die Klägerin die Busspur entgegen der Fahrrichtung befuhr, die Annahme eines grob verkehrswidrigen Verhaltens der Klägerin (vgl. OLG Celle, Urteil vom 31.01.2003, Az.: 14 U 222/02 m.w.N.).
  • LG Berlin, 12.02.2020 - 44 O 203/18

    Kollision zwischen Fahrzeug und von Gehweg auf Fahrbahn fahrenden Fahrrad

  • LG Kempten, 11.03.2015 - 53 S 1225/14
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Rechtsprechung
   OLG Düsseldorf, 18.10.2002 - 23 U 260/01   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2002,24029
OLG Düsseldorf, 18.10.2002 - 23 U 260/01 (https://dejure.org/2002,24029)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 18.10.2002 - 23 U 260/01 (https://dejure.org/2002,24029)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 18. Oktober 2002 - 23 U 260/01 (https://dejure.org/2002,24029)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer

    Unzulässige Vernehmung eines Zeugen über Inhalt eines Telefonats ; Heimliches Mithören ; Prozessuales Verwertungsverbot; Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts; Abwägung mit schutzwürdigen Interessen des Beweisführers; Absehen von schriftlicher Fixierung des ...

  • Judicialis

    GG Art. 1 Abs. 1; ; GG Art. 2 Abs. 1; ; ZPO § 286

  • rewis.io
  • rechtsportal.de

    GG Art. 1 Abs. 1; GG Art. 2 Abs. 1; ZPO § 286
    Zur Verwertbarkeit eines heimlich mitgehörten Telefongesprächs als Nachweis für Vergütungsvereinbarung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Anwaltskanzlei Lüben & Heiland (Leitsatz)

    Verwertung einer Zeugenaussage über ein heimlich mitgehörtes Telefonat

  • rechtsportal.de (Leitsatz)

    ZPO § 286 ; GG Art. 1 Abs. 1, Art. 2 Abs. 1
    Vernehmung eines Zeugen über den Inhalt eines mitgehörten Telefongesprächs

Verfahrensgang

  • LG Düsseldorf - 32 O 138/99
  • OLG Düsseldorf, 18.10.2002 - 23 U 260/01
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (13)

  • BGH, 13.10.1987 - VI ZR 83/87

    Abwehransprüche gegen widerrechtlich erlangte Beweismittel; Unzulässigkeit des

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 18.10.2002 - 23 U 260/01
    Das in Art. 2 Abs. 1 i.V. mit Art. 1 Abs. 1 GG verbürgte allgemeine Persönlichkeitsrecht umfasst auch das "Recht am gesprochenen Wort" und verbietet grundsätzlich nicht erst die Aufzeichnung privater Telefongespräche (vergl. BGH NJW 1988, 1016 f.; NJW 1998, 155; jeweils mwN.), sondern bereits das Mithören oder Mithörenlassen des Gesprächs ohne Kenntnis und Zustimmung des Gesprächspartners (BVerfG NJW 1992, 815; BGH NJW 1991, 1180; BAG NJW 1993, 1691 f.; NJW 1998, 1331, 1332).

    Dies gilt unabhängig davon, ob es sich um Telefonate privaten oder geschäftlichen Inhalts handelt, da das gesprochene Wort auch im Geschäftsverkehr von der Individualität des Sprechenden nicht zu trennen ist und es deshalb auch in diesem Bereich um den höchstpersönlichen Schutz des Individuums in der Gemeinschaft geht (BVerfG NJW 1992, 815, 816; BGH NJW 1988, 1016, 1017; BAG NJW 1998, 1331, 1332 f.).

    Die Verletzung dieses Rechts begründet ein prozessuales Verwertungsverbot, weil hierdurch der Grundrechtsverstoß perpetuiert würde (BGH NJW 1988, 1016 mwN.); dies schließt auch Vernehmung des mithörenden Dritten über den Gesprächsinhalt aus (BVerfG NJW 1992, 815, 816; BAG NJW 1993, 1691, 1693; NJW 1998, 1331, 1333; OLG Karlsruhe NJW 2000, 1577, 1578; aA. OLG Düsseldorf [22. Zivilsenat] NJW 2000, 1578 f.).

    Allerdings ist der Schutz des Persönlichkeitsrechts außerhalb der Intimsphäre als dem K.....bereich der privaten Lebensgestaltung nicht grenzenlos; ob die gerichtliche Verwertung derart erlangter Beweismittel rechtswidrig ist, bedarf vielmehr der Abwägung des gegen die Verwertung streitenden Persönlichkeitsrechts und eines dafür sprechenden Interesses des Beweisführers (BVerfG aaO.; BGH NJW 1988, 1016, 1017; NJW 1994, 2289, 2292 f.; jeweils mwN.).

    Dabei kann dem Interesse des Verletzers aber nur in besonderen Ausnahmefällen der Vorrang zu kommen (BGH NJW 1998, 155 mwN.); das allgemeine private Interesse, sich über den Inhalt eines Gesprächs für den Fall einer späteren Auseinandersetzung ein Beweismittel zu verschaffen und dieses dann in einem etwaigen Prozess zu verwenden, reicht dazu nicht aus (BGH NJW 1988, 1016, 1018 mwN.).

  • BAG, 29.10.1997 - 5 AZR 508/96

    Persönlichkeitsrechtsverletzung durch heimliches Mithörenlassen von

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 18.10.2002 - 23 U 260/01
    Das in Art. 2 Abs. 1 i.V. mit Art. 1 Abs. 1 GG verbürgte allgemeine Persönlichkeitsrecht umfasst auch das "Recht am gesprochenen Wort" und verbietet grundsätzlich nicht erst die Aufzeichnung privater Telefongespräche (vergl. BGH NJW 1988, 1016 f.; NJW 1998, 155; jeweils mwN.), sondern bereits das Mithören oder Mithörenlassen des Gesprächs ohne Kenntnis und Zustimmung des Gesprächspartners (BVerfG NJW 1992, 815; BGH NJW 1991, 1180; BAG NJW 1993, 1691 f.; NJW 1998, 1331, 1332).

    Dies gilt unabhängig davon, ob es sich um Telefonate privaten oder geschäftlichen Inhalts handelt, da das gesprochene Wort auch im Geschäftsverkehr von der Individualität des Sprechenden nicht zu trennen ist und es deshalb auch in diesem Bereich um den höchstpersönlichen Schutz des Individuums in der Gemeinschaft geht (BVerfG NJW 1992, 815, 816; BGH NJW 1988, 1016, 1017; BAG NJW 1998, 1331, 1332 f.).

    Die Verletzung dieses Rechts begründet ein prozessuales Verwertungsverbot, weil hierdurch der Grundrechtsverstoß perpetuiert würde (BGH NJW 1988, 1016 mwN.); dies schließt auch Vernehmung des mithörenden Dritten über den Gesprächsinhalt aus (BVerfG NJW 1992, 815, 816; BAG NJW 1993, 1691, 1693; NJW 1998, 1331, 1333; OLG Karlsruhe NJW 2000, 1577, 1578; aA. OLG Düsseldorf [22. Zivilsenat] NJW 2000, 1578 f.).

    Dies gilt erst recht dann, wenn sich der Beweisführer andere (insbesondere urkundliche) Beweismittel über die in einem späteren Rechtsstreit möglicherweise beweisbedürftigen Fragen hätte verschaffen können (vergl. BGH NJW 1991, 1180; BAG NJW 1998, 1331, 1333).

  • BVerfG, 19.12.1991 - 1 BvR 382/85

    Allgemeines Persönlichkeitsrecht: Recht am gesprochenen Wort - Mithören von

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 18.10.2002 - 23 U 260/01
    Das in Art. 2 Abs. 1 i.V. mit Art. 1 Abs. 1 GG verbürgte allgemeine Persönlichkeitsrecht umfasst auch das "Recht am gesprochenen Wort" und verbietet grundsätzlich nicht erst die Aufzeichnung privater Telefongespräche (vergl. BGH NJW 1988, 1016 f.; NJW 1998, 155; jeweils mwN.), sondern bereits das Mithören oder Mithörenlassen des Gesprächs ohne Kenntnis und Zustimmung des Gesprächspartners (BVerfG NJW 1992, 815; BGH NJW 1991, 1180; BAG NJW 1993, 1691 f.; NJW 1998, 1331, 1332).

    Dies gilt unabhängig davon, ob es sich um Telefonate privaten oder geschäftlichen Inhalts handelt, da das gesprochene Wort auch im Geschäftsverkehr von der Individualität des Sprechenden nicht zu trennen ist und es deshalb auch in diesem Bereich um den höchstpersönlichen Schutz des Individuums in der Gemeinschaft geht (BVerfG NJW 1992, 815, 816; BGH NJW 1988, 1016, 1017; BAG NJW 1998, 1331, 1332 f.).

    Die Verletzung dieses Rechts begründet ein prozessuales Verwertungsverbot, weil hierdurch der Grundrechtsverstoß perpetuiert würde (BGH NJW 1988, 1016 mwN.); dies schließt auch Vernehmung des mithörenden Dritten über den Gesprächsinhalt aus (BVerfG NJW 1992, 815, 816; BAG NJW 1993, 1691, 1693; NJW 1998, 1331, 1333; OLG Karlsruhe NJW 2000, 1577, 1578; aA. OLG Düsseldorf [22. Zivilsenat] NJW 2000, 1578 f.).

  • BGH, 04.12.1990 - XI ZR 310/89

    Berücksichtigung des persönlichen Eindrucks bei der Beweiswürdigung; Belauschen

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 18.10.2002 - 23 U 260/01
    Das in Art. 2 Abs. 1 i.V. mit Art. 1 Abs. 1 GG verbürgte allgemeine Persönlichkeitsrecht umfasst auch das "Recht am gesprochenen Wort" und verbietet grundsätzlich nicht erst die Aufzeichnung privater Telefongespräche (vergl. BGH NJW 1988, 1016 f.; NJW 1998, 155; jeweils mwN.), sondern bereits das Mithören oder Mithörenlassen des Gesprächs ohne Kenntnis und Zustimmung des Gesprächspartners (BVerfG NJW 1992, 815; BGH NJW 1991, 1180; BAG NJW 1993, 1691 f.; NJW 1998, 1331, 1332).

    Dies gilt erst recht dann, wenn sich der Beweisführer andere (insbesondere urkundliche) Beweismittel über die in einem späteren Rechtsstreit möglicherweise beweisbedürftigen Fragen hätte verschaffen können (vergl. BGH NJW 1991, 1180; BAG NJW 1998, 1331, 1333).

  • BGH, 03.06.1997 - VI ZR 133/96

    Aufklärungspflicht des Berufungsgerichts

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 18.10.2002 - 23 U 260/01
    Das in Art. 2 Abs. 1 i.V. mit Art. 1 Abs. 1 GG verbürgte allgemeine Persönlichkeitsrecht umfasst auch das "Recht am gesprochenen Wort" und verbietet grundsätzlich nicht erst die Aufzeichnung privater Telefongespräche (vergl. BGH NJW 1988, 1016 f.; NJW 1998, 155; jeweils mwN.), sondern bereits das Mithören oder Mithörenlassen des Gesprächs ohne Kenntnis und Zustimmung des Gesprächspartners (BVerfG NJW 1992, 815; BGH NJW 1991, 1180; BAG NJW 1993, 1691 f.; NJW 1998, 1331, 1332).

    Dabei kann dem Interesse des Verletzers aber nur in besonderen Ausnahmefällen der Vorrang zu kommen (BGH NJW 1998, 155 mwN.); das allgemeine private Interesse, sich über den Inhalt eines Gesprächs für den Fall einer späteren Auseinandersetzung ein Beweismittel zu verschaffen und dieses dann in einem etwaigen Prozess zu verwenden, reicht dazu nicht aus (BGH NJW 1988, 1016, 1018 mwN.).

  • BGH, 27.01.1994 - I ZR 326/91

    "Indizienkette"; Anforderungen an die Würdigung vorgetragener Indiztatsachen;

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 18.10.2002 - 23 U 260/01
    Allerdings ist der Schutz des Persönlichkeitsrechts außerhalb der Intimsphäre als dem K.....bereich der privaten Lebensgestaltung nicht grenzenlos; ob die gerichtliche Verwertung derart erlangter Beweismittel rechtswidrig ist, bedarf vielmehr der Abwägung des gegen die Verwertung streitenden Persönlichkeitsrechts und eines dafür sprechenden Interesses des Beweisführers (BVerfG aaO.; BGH NJW 1988, 1016, 1017; NJW 1994, 2289, 2292 f.; jeweils mwN.).
  • BVerfG, 21.02.1990 - 1 BvR 1117/89

    Verstoß gegen den Grundsatz des rechtlichen Gehörs bei Zurückweisung neuer

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 18.10.2002 - 23 U 260/01
    Eine Verzögerung im Sinne der §§ 296, 528 ZPO a.F. liegt jedoch auch dann vor, wenn zwar der angetretene Beweis in der ersten Verhandlung erhoben werden könnte, im Falle der Führung des Beweises jedoch andere unter Beweis gestellte Behauptungen beweiserheblich werden und die Erhebung dieser (Folge-)Beweise zur einer Verzögerung des Rechtsstreits führen würde (BVerfGE 63, 177 = NJW 1983, 2187, 2188; BVerfGE 81, 264 = NJW 1990, 2373; BGHZ 83, 310, 312 = NJW 1982, 1535; BGHZ 86, 198, 203 = NJW 1983, 1495; BGH NJW 1986, 2257).
  • OLG Karlsruhe, 25.02.2000 - 10 U 221/99

    Zivilprozessrecht: Verwertungsverbot von unter Verletzung des

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 18.10.2002 - 23 U 260/01
    Die Verletzung dieses Rechts begründet ein prozessuales Verwertungsverbot, weil hierdurch der Grundrechtsverstoß perpetuiert würde (BGH NJW 1988, 1016 mwN.); dies schließt auch Vernehmung des mithörenden Dritten über den Gesprächsinhalt aus (BVerfG NJW 1992, 815, 816; BAG NJW 1993, 1691, 1693; NJW 1998, 1331, 1333; OLG Karlsruhe NJW 2000, 1577, 1578; aA. OLG Düsseldorf [22. Zivilsenat] NJW 2000, 1578 f.).
  • BGH, 26.03.1982 - V ZR 149/81

    Auslegung eines Grundstückskaufvertrages; Formularvertraglicher Vorbehalt einer

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 18.10.2002 - 23 U 260/01
    Eine Verzögerung im Sinne der §§ 296, 528 ZPO a.F. liegt jedoch auch dann vor, wenn zwar der angetretene Beweis in der ersten Verhandlung erhoben werden könnte, im Falle der Führung des Beweises jedoch andere unter Beweis gestellte Behauptungen beweiserheblich werden und die Erhebung dieser (Folge-)Beweise zur einer Verzögerung des Rechtsstreits führen würde (BVerfGE 63, 177 = NJW 1983, 2187, 2188; BVerfGE 81, 264 = NJW 1990, 2373; BGHZ 83, 310, 312 = NJW 1982, 1535; BGHZ 86, 198, 203 = NJW 1983, 1495; BGH NJW 1986, 2257).
  • BGH, 10.01.1983 - VIII ZR 244/81

    Verzögerung des Rechtsstreits durch Folgebeweise

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 18.10.2002 - 23 U 260/01
    Eine Verzögerung im Sinne der §§ 296, 528 ZPO a.F. liegt jedoch auch dann vor, wenn zwar der angetretene Beweis in der ersten Verhandlung erhoben werden könnte, im Falle der Führung des Beweises jedoch andere unter Beweis gestellte Behauptungen beweiserheblich werden und die Erhebung dieser (Folge-)Beweise zur einer Verzögerung des Rechtsstreits führen würde (BVerfGE 63, 177 = NJW 1983, 2187, 2188; BVerfGE 81, 264 = NJW 1990, 2373; BGHZ 83, 310, 312 = NJW 1982, 1535; BGHZ 86, 198, 203 = NJW 1983, 1495; BGH NJW 1986, 2257).
  • OLG Düsseldorf, 21.01.2000 - 22 U 127/99

    Verwertbarkeit mitgehörter Telefongespräche

  • BVerfG, 22.02.1983 - 1 BvR 537/82

    Anspruch auf rechtliches Gehör und Anwendung zivilprozessualer

  • BGH, 14.05.1986 - IVa ZR 178/85

    Rüge wegen der Nichtvernehmung eines vom Kläger zum Termin gestellten Zeugen

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Rechtsprechung
   OLG Stuttgart, 06.08.2002 - 12 U 76/02   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2002,5612
OLG Stuttgart, 06.08.2002 - 12 U 76/02 (https://dejure.org/2002,5612)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 06.08.2002 - 12 U 76/02 (https://dejure.org/2002,5612)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 06. August 2002 - 12 U 76/02 (https://dejure.org/2002,5612)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer

    Übernahme eines eventuellen künftigen Prozessmandats nur bei Abschluss einer Honorarvereinbarung; Hinweispflicht eines Rechtsanwalts gegenüber einer vermögenslosen Partei über eine Honorarvereinbarung; Umfang der Hinweispflicht; Überschreitung der gesetzlichen Gebühren; ...

  • Wolters Kluwer

    Belehrungsverpflichtung eines Rechtsanwaltes über die Höhe des Honorars betreffend Umfang und Schwierigkeit

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 02.07.1998 - IX ZR 63/97

    Zustandekommen eines Anwaltsvertrages; Pflicht zur Aufklärung über die Höhe des

    Auszug aus OLG Stuttgart, 06.08.2002 - 12 U 76/02
    Nach Ansicht des Bundesgerichtshofs (NJW 1998, 3486) schuldet ein Rechtsanwalt grundsätzlich keinen Hinweis auf die Gebührenhöhe, weil ein Mandant bei der Beauftragung eines Rechtsanwalts regelmäßig damit rechnen muss, zur Zahlung der gesetzlichen anwaltlichen Vergütung verpflichtet zu sein.
  • BGH, 10.06.1985 - III ZR 73/84

    Abgrenzung von Anwalts- und Vermittlungsmaklervertrag bei Beauftragung eines

    Auszug aus OLG Stuttgart, 06.08.2002 - 12 U 76/02
    Entscheidend ist, ob ein Rechtsanwalt nach den Umständen des Einzelfalls ein entsprechendes gebührenrechtliches Aufklärungsbedürfnis seines Mandanten erkennen konnte und musste (BGH a.a.O., NJW 1985, 2642, 2643).
  • OLG München, 04.12.1990 - 13 U 3085/90
    Auszug aus OLG Stuttgart, 06.08.2002 - 12 U 76/02
    Keiner Entscheidung bedarf, ob die Geltendmachung einer zusätzlichen Gebühr für die Einholung einer Deckungszusage der Rechtsschutzversicherung regelmäßig schon daran scheitert, dass es sich hierbei um einen zum Rechtsstreit gehörenden, nicht gesondert Vergütungspflichtigen Annex handelt (so OLG München JurBüro 1993, 163).
  • OLG Hamm, 31.03.2011 - 28 U 63/10

    Pflicht des Rechtsanwalts zur Einlegung der Beschwerde gegen eine überhöhte

    Einen durch die Pflichtverletzung verursachten Schadensersatzanspruch, der auf Befreiung vom Gebührenanspruch gerichtet ist, kann der Auftraggeber dem Gebührenanspruch des Anwalts nämlich unter dem Gesichtspunkt von Treu und Glauben gemäß § 242 BGB entgegenhalten (dolo agit, qui petit, quod statim redditurus est; BGH, Urteil vom 15. Juli 2010 - IX ZR 227/09, NJW 2011, 229, Rn. 7, 13; ebenso Senatsurteil vom 18. Oktober 2007 - 28 U 49/07, BeckRS 2008, 2062; OLG Stuttgart, OLGR 2003, 34, 35; Mennemeyer, aaO, Rn. 1010, 1448; Fahrendorf, aaO, Rn. 1757, m.w.N.; für Aufrechnung hingegen Vollkommer/Greger/Heinemann, aaO, § 12 Rn. 33; Teumer, VersR 2009, 333, 335).
  • OLG Brandenburg, 23.02.2006 - 2 U 1/05

    Amtshaftung wegen eines fehlerhaften Gewerbesteuermessbescheides des Finanzamtes:

    Ist der Mandant hingegen rechtskundig und verfügt er über Erfahrungen im Verkehr mit Rechtsanwälten und in Gebührenangelegenheiten, besteht eine Aufklärungspflicht des Rechtsanwalts im Regelfall nicht (KG a.a.O; ebenso OLG Frankfurt/Main DStR 2003, 1635; OLG Stuttgart AGS 2003, 68).
  • OLG Hamm, 29.09.2005 - 28 U 212/04

    Strenge Trennung und Unterscheidung der Pflichtenkreise des Prozessanwaltes und

    Das Einfordern eines Honorars, das im Wege des Schadensersatzes sogleich wieder zurückgezahlt werden müsste, verstößt vielmehr gegen Treu und Glauben, so dass der "DolopetitEinwand" das zu beanspruchende Honorar von vornherein auf die bei pflichtgemäßem Verhalten gerechtfertigte Höhe begrenzt (vgl. BGHZ 66, 302 [306]; BGHZ 116, 200 [203,204]; BGH in NJW 1988, 3013 [30115]; OLG Düsseldorf in NJW 2000, 1650 [1651]; MDR 2001, 113 m.w.N.; OLG Stuttgart in OLGR 2003, 34 [36 sub II. ]; siehe auch Borgmann, "Anwaltshaftung", 4. Aufl., Rdn. V, 128; aA Vollkommer/Heinemann, Anwaltshaftungsrecht, 2. Aufl., Rdn. 263 m.w.N. zum Meinungsstand).
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Rechtsprechung
   OLG Jena, 27.03.2002 - 4 U 663/01   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2002,7998
OLG Jena, 27.03.2002 - 4 U 663/01 (https://dejure.org/2002,7998)
OLG Jena, Entscheidung vom 27.03.2002 - 4 U 663/01 (https://dejure.org/2002,7998)
OLG Jena, Entscheidung vom 27. März 2002 - 4 U 663/01 (https://dejure.org/2002,7998)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • verkehrslexikon.de

    Umstellung der Klage als zulässige Klageänderung

  • Wolters Kluwer

    Persönliche Haftung von Gesellschaftern einer unrichtig firmierenden OHG für die Verbindlichkeiten der Gesellschaft; Haftung eines nachträglich eingetretenen Gesellschafters für sämtliche Verbindlichkeiten einer OHG; Wandlung einer Werkleistung bei erheblichen Mängeln; ...

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • gesellschaftsrechtskanzlei.com (Leitsatz/Kurzinformation)

    Gesellschafter, Gesellschaftsrecht, Gründung, Gründungshaftung, Haftung, Kapitalgesellschaft, Personengesellschaft

  • rechtsportal.de (Leitsatz)

    HGB § 128; BGB § 346 S. 2 (a.F.)
    Haftung der Gesellschafter einer OHG nach Scheitern der Eintragung als GmbH; Rechte des Bestellers bei Mängeln eingebauter Fenster; Abänderung der erstinstanzlichen Kostenentscheidung in der Berufungsinstanz

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2002, 970
  • MDR 2002, 892
  • DB 2002, 1494
  • BauR 2003, 260
  • NZG 2002, 571
  • ZfBR 2002, 791
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (7)

  • RG, 14.05.1935 - VII 354/34

    Kann der Besteller eines Werkes noch Schadensersatz wegen Nichterfüllung aus

    Auszug aus OLG Jena, 27.03.2002 - 4 U 663/01
    c) Dass die Kläger anstelle der ursprünglichen Werkleistung nunmehr Wertersatz zu leisten haben, bedeutet allerdings nicht, dass der Anspruch auf Wandlung wegfällt (RGZ 147, 390 [393]; Soergel in MünchKomm/BGB, 3. Aufl. 1997, § 634 Rz. 23).

    Das LG hat (im Rahmen der Prüfung des Hilfsantrags) den Wert der Werkleistung der Beklagten unter Berücksichtigung der Ausführungen des Sachverständigen Sch. gem. § 287 ZPO auf 13.000 DM geschätzt und hiervon den Wert der vom Zeugen W. durchgeführten (teilweisen) Mängelbeseitigungskosten von 3.500 DM abgezogen (zur Abzugsfähigkeit von Verwendungen: RGZ 147, 390 [393]; Soergel in MünchKomm/BGB, 3. Aufl. 1997, § 634 Rz. 25), so dass i.E. ein an die Beklagten zu leistender Wertausgleich i.H.v. 9.500 DM verbleibt.

  • BGH, 09.03.1981 - II ZR 54/80

    Verpflichtung einer Vor-GmbH; Umfang der Versicherung über Einlageleistungen bei

    Auszug aus OLG Jena, 27.03.2002 - 4 U 663/01
    Zutreffend hat das LG Meiningen festgestellt, dass die Beklagten als Gesellschafter einer unter der unrichtigen Bezeichnung "F. GmbH i.G." firmierenden OHG persönlich für die Verbindlichkeiten der OHG haften (§ 128 HGB): Denn es ist allgemein anerkannt, dass sich eine Gesellschaft, die ursprünglich die Rechtsform der GmbH anstrebte, deren Eintragung in das Handelsregister jedoch endgültig scheiterte, ex lege in eine OHG umwandelt, wenn sie ein Handelsgewerbe betreibt (BGH BGHZ 22, 240 [245]; BGHZ 51, 30 [32] = MDR 1969, 293; v. 9.3.1981 - II ZR 54/80, BGHZ 80, 129 [142] = MDR 1981, 649 = GmbHR 1981, 114; OLG Jena v. 3.3.1999 - 2 U 540/98, GmbHR 1999, 772; Lutter/Hommelhoff, 15. Aufl., § 11 GmbHG Rz. 11).
  • BGH, 08.11.2001 - VII ZR 373/99

    Formularmäßiger Ausschluß der Wandelung in Bauträgerverträgen

    Auszug aus OLG Jena, 27.03.2002 - 4 U 663/01
    Dies ergibt sich aus dem generellen Bestreiten der Mangelhaftigkeit der Werkleistung, und zwar sowohl vor Erklärung der Wandlung (der Senat verweist im Anschluss an das LG insb. auf den gescheiterten Versuch der Zeugin P., den Beklagten zu 5) wegen der Mängel zur Rede zu stellen) als auch während des gesamten Rechtsstreits (dazu BGH v. 8.11.2001 - VII ZR 373/99, MDR 2002, 149 = BGHReport 2002, 148 = NJW 2002, 511 m.w.N.).
  • BGH, 27.06.1955 - II ZR 232/54

    Rechtsnatur eines Vertrages mit dem Kommanditisten über die Geschäftsführung;

    Auszug aus OLG Jena, 27.03.2002 - 4 U 663/01
    Dennoch ist es zulässig, eine fehlerhafte Kostenentscheidung (auch allein) mit der Anschlussberufung anzugreifen (BGH BGHZ 17, 392 [396âEURŠff.]; OLG Düsseldorf MDR 1990, 532; Zöller/Gummer, 22. Aufl. 2001, § 521 ZPO Rz. 24; Baumbach/Lauterbach u.a., 59. Aufl. 2001, § 521 ZPO Rz. 10 a.F.).
  • BGH, 24.10.1968 - II ZR 216/66

    Abwicklung einer Gründer-GmbH; Haftung der Gründer

    Auszug aus OLG Jena, 27.03.2002 - 4 U 663/01
    Zutreffend hat das LG Meiningen festgestellt, dass die Beklagten als Gesellschafter einer unter der unrichtigen Bezeichnung "F. GmbH i.G." firmierenden OHG persönlich für die Verbindlichkeiten der OHG haften (§ 128 HGB): Denn es ist allgemein anerkannt, dass sich eine Gesellschaft, die ursprünglich die Rechtsform der GmbH anstrebte, deren Eintragung in das Handelsregister jedoch endgültig scheiterte, ex lege in eine OHG umwandelt, wenn sie ein Handelsgewerbe betreibt (BGH BGHZ 22, 240 [245]; BGHZ 51, 30 [32] = MDR 1969, 293; v. 9.3.1981 - II ZR 54/80, BGHZ 80, 129 [142] = MDR 1981, 649 = GmbHR 1981, 114; OLG Jena v. 3.3.1999 - 2 U 540/98, GmbHR 1999, 772; Lutter/Hommelhoff, 15. Aufl., § 11 GmbHG Rz. 11).
  • BGH, 29.11.1956 - II ZR 282/55

    Nicht eingetragene GmbH als OHG

    Auszug aus OLG Jena, 27.03.2002 - 4 U 663/01
    Zutreffend hat das LG Meiningen festgestellt, dass die Beklagten als Gesellschafter einer unter der unrichtigen Bezeichnung "F. GmbH i.G." firmierenden OHG persönlich für die Verbindlichkeiten der OHG haften (§ 128 HGB): Denn es ist allgemein anerkannt, dass sich eine Gesellschaft, die ursprünglich die Rechtsform der GmbH anstrebte, deren Eintragung in das Handelsregister jedoch endgültig scheiterte, ex lege in eine OHG umwandelt, wenn sie ein Handelsgewerbe betreibt (BGH BGHZ 22, 240 [245]; BGHZ 51, 30 [32] = MDR 1969, 293; v. 9.3.1981 - II ZR 54/80, BGHZ 80, 129 [142] = MDR 1981, 649 = GmbHR 1981, 114; OLG Jena v. 3.3.1999 - 2 U 540/98, GmbHR 1999, 772; Lutter/Hommelhoff, 15. Aufl., § 11 GmbHG Rz. 11).
  • OLG Jena, 03.03.1999 - 2 U 540/98
    Auszug aus OLG Jena, 27.03.2002 - 4 U 663/01
    Zutreffend hat das LG Meiningen festgestellt, dass die Beklagten als Gesellschafter einer unter der unrichtigen Bezeichnung "F. GmbH i.G." firmierenden OHG persönlich für die Verbindlichkeiten der OHG haften (§ 128 HGB): Denn es ist allgemein anerkannt, dass sich eine Gesellschaft, die ursprünglich die Rechtsform der GmbH anstrebte, deren Eintragung in das Handelsregister jedoch endgültig scheiterte, ex lege in eine OHG umwandelt, wenn sie ein Handelsgewerbe betreibt (BGH BGHZ 22, 240 [245]; BGHZ 51, 30 [32] = MDR 1969, 293; v. 9.3.1981 - II ZR 54/80, BGHZ 80, 129 [142] = MDR 1981, 649 = GmbHR 1981, 114; OLG Jena v. 3.3.1999 - 2 U 540/98, GmbHR 1999, 772; Lutter/Hommelhoff, 15. Aufl., § 11 GmbHG Rz. 11).
  • OLG Oldenburg, 13.11.2019 - 5 U 108/18

    Schadensersatz wegen Falschbehandlung im Zusammenhang mit einer Geburt;

    Dabei gilt das Verschlechterungsverbot des § 528 ZPO nicht, da die Kostenentscheidung als von Amts wegen zu treffenden Nebenentscheidungen keinen Besitzstand vermittelt und es deshalb keines Antrages bedarf, sie - auch zum Nachteil des Berufungsführers - zu ändern (vgl. BGH NJW 1981, 1453 [BGH 24.11.1980 - VII ZR 208/79] ; MüKoZPO/Rimmelspacher Rn. 52, 59; Zöller-Heßler, ZPO, 32. Auflage Rn. 35; OLG Jena NJW-RR 2002, 970 [OLG Jena 27.03.2002 - 4 U 663/01] ; BeckOK ZPO/Wulf, 34. Ed. 1.9.2019, ZPO § 528 Rn. 19).
  • OLG Frankfurt, 15.03.2006 - 13 U 208/05

    Notarielle Grundschuldbestellungsurkunde mit vollstreckbarem Schuldanerkenntnis

    Ein Verstoß gegen das vom Berufungsgericht ansonsten zu beachtende Verbot der Schlechterstellung (Verbot der reformatio in peius) liegt nicht vor (vgl. unter vielen anderen Zöller-Gummer/Heßler a. a. O. Rn 31 sowie Baumbach-Lauberbach-Albers-Hartmann a. a. O. Rn 12, 35, jeweils zu § 528), weshalb das Berufungsgericht die erstinstanzliche Kostenentscheidung auch zum Nachteil des Berufungsführers abändern kann (vgl. in diesem Sinne auch Urteil des OLG Jena vom 27.03.2002 = NJW-RR 2002 Seite 970).
  • KG, 03.06.2004 - 8 U 8/04

    Gewerberaummiete: Mitvermietung von Nebenflächen; Ausweisung eines gesonderten

    Denn gemäß § 308 Abs. 2 ZPO hat das Gericht von Amts wegen über die Kosten des Rechtsstreits zu entscheiden, so dass insoweit eine Schlechterstellung möglich ist (Baumbach/Lauterbach/Albers, a.a.O., § 528 ZPO, Rdnr.12; Zöller/Gummer/Herget, a.a.O., § 528 ZPO, Rdnr.35; OLG Jena NJW-RR 2002, 970).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 29.08.2016 - L 17 U 287/16

    Vollstreckung von Beitragsforderungen; Vollstreckungsrechtsschutz; Einwendungen

    Das Rechtsmittelgericht überprüft die Kostenentscheidung der 1. Instanz von Amts wegen, es kann sie auch zum Nachteil des Rechtsmittelführers abändern (Bayer. LSG, Beschluss vom 07.01.2010, L 2 KN 22/06 P; OLG Jena, Urteil vom 27.03.2002, 4 U 663/01).
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Rechtsprechung
   OLG Zweibrücken, 29.08.2002 - 4 U 52/02   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2002,5813
OLG Zweibrücken, 29.08.2002 - 4 U 52/02 (https://dejure.org/2002,5813)
OLG Zweibrücken, Entscheidung vom 29.08.2002 - 4 U 52/02 (https://dejure.org/2002,5813)
OLG Zweibrücken, Entscheidung vom 29. August 2002 - 4 U 52/02 (https://dejure.org/2002,5813)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer

    Berücksichtigung neuer Tatsachen in der Berufungsinstanz; Außergerichtliche Vergleichsschließung unter auflösender Bedingung nicht rechtzeitiger Zahlung; Angebot zur Aufrechterhaltung eines Vergleichs ohne Bedingung des pünktlichen Zahlungseingangs; Schweigen als ...

  • Judicialis

    ZPO § 531 Abs. 2 Nr. 3 n.F.; ; BGB § 779; ; BGB § 158 Abs. 2; ; BGB § 151; ; BGB § 145

  • rechtsportal.de

    Berücksichtigung neuer Tatsachen in der Berufungsinstanz

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 14.02.1995 - XI ZR 65/94

    Schweigen auf ein Angebot als Annahme

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 29.08.2002 - 4 U 52/02
    Jedenfalls unter diesen Umständen ist ihn ihrem Schweigen eine stillschweigende Annahme zu sehen (vgl. dazu etwa BGH NJW 1995, 1281; Palandt/Heinrichs aaO § 148 Rdn. 3 jew. m.w.N.).
  • BGH, 07.10.1965 - II ZR 120/63

    Zahlung mit vordatiertem Scheck

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 29.08.2002 - 4 U 52/02
    Nach Ansicht der Klägerin ist diese Bedingung eingetreten, weil der Zusammenhang mit den übrigen Regelungen in Ziffer 1 des Vergleichs vom 22. Februar 2002 dafür spreche, dass hier abweichend vom gesetzlichen Grundsatz (vgl. dazu etwa BGHZ 44, 178/179; OLG Köln NJW-RR 1990, 284, 285; Palandt/Heinrichs, BGB 61. Aufl. § 270 Rdn. 6 m.w.N.) für die Rechtzeitigkeit der Zahlung nicht die Zahlungshandlung der Beklagten, sondern die Gutschrift der Zahlung als Leistungserfolg maßgebend sein sollte.
  • BGH, 19.06.1985 - VIII ZR 238/84

    Wirksamkeit des formularmäßigen Ausschlusses mündlicher Nebenabreden

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 29.08.2002 - 4 U 52/02
    Dahinstehen kann insbesondere, ob unter den gedrängten zeitlichen Umständen des hier vorliegenden Falles nicht jedenfalls ein Verschulden der Beklagten an einer nicht rechtzeitigen Zahlung zu fordern wäre, das hier zweifelhaft erscheint (vgl. für die vergleichbare Lage bei Verfallklauseln etwa BGH NJW 1957, 1759, 1760; BGH NJW 1985, 2329, 2330; Palandt/Heinrichs, BGB 61. Aufl. § 271 Rdn. 15).
  • BGH, 14.05.1986 - IVa ZR 146/85

    Formbedürftigkeit einer außergerichtlichen Verpflichtung zur Klagerücknahme

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 29.08.2002 - 4 U 52/02
    Hält sich der Kläger nicht an die Vereinbarung, so ist er im Prozess dem Einwand der Arglist ausgesetzt, und seine Klage ist durch Prozessurteil als unzulässig abzuweisen (vgl. dazu etwa BGH NJW 1964, 549, 560; BGH NJW-RR 1987, 307; Zöller/Greger aaO § 269 Rn. 3, jew. m.w.N.).
  • BGH, 18.12.1963 - IV ZR 263/63

    Revision in Ehesachen

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 29.08.2002 - 4 U 52/02
    Hält sich der Kläger nicht an die Vereinbarung, so ist er im Prozess dem Einwand der Arglist ausgesetzt, und seine Klage ist durch Prozessurteil als unzulässig abzuweisen (vgl. dazu etwa BGH NJW 1964, 549, 560; BGH NJW-RR 1987, 307; Zöller/Greger aaO § 269 Rn. 3, jew. m.w.N.).
  • BGH, 19.09.1957 - VII ZR 423/56

    Aufrechnung gegen Soforthilfedarlehen

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 29.08.2002 - 4 U 52/02
    Dahinstehen kann insbesondere, ob unter den gedrängten zeitlichen Umständen des hier vorliegenden Falles nicht jedenfalls ein Verschulden der Beklagten an einer nicht rechtzeitigen Zahlung zu fordern wäre, das hier zweifelhaft erscheint (vgl. für die vergleichbare Lage bei Verfallklauseln etwa BGH NJW 1957, 1759, 1760; BGH NJW 1985, 2329, 2330; Palandt/Heinrichs, BGB 61. Aufl. § 271 Rdn. 15).
  • OLG Köln, 11.01.1990 - 7 U 51/89

    Skontoabzug: Rechtzeitigkeit der Zahlung bei VOB-Vertrag

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 29.08.2002 - 4 U 52/02
    Nach Ansicht der Klägerin ist diese Bedingung eingetreten, weil der Zusammenhang mit den übrigen Regelungen in Ziffer 1 des Vergleichs vom 22. Februar 2002 dafür spreche, dass hier abweichend vom gesetzlichen Grundsatz (vgl. dazu etwa BGHZ 44, 178/179; OLG Köln NJW-RR 1990, 284, 285; Palandt/Heinrichs, BGB 61. Aufl. § 270 Rdn. 6 m.w.N.) für die Rechtzeitigkeit der Zahlung nicht die Zahlungshandlung der Beklagten, sondern die Gutschrift der Zahlung als Leistungserfolg maßgebend sein sollte.
  • OLG Zweibrücken, 05.06.2003 - 4 U 117/02

    Abberufung eines GmbH-Mitgesellschafters als Geschäftsführer: Dauerhafte

    Ihre Berücksichtigung ist auch nach neuem Recht im Berufungsrechtszug noch möglich (vgl. Senat OLGR 2003, 34; Zöller/Gummer, ZPO 23. Aufl. § 531 Rdn. 22 m.w.N.).
  • OLG Rostock, 26.02.2008 - 1 U 20/08

    Berufung: Ausschließung neuer Angriffs- und Verteidigungsmittel

    Jederzeit zulässig sind damit nach Schluss der mündlichen Verhandlung aufgefundene oder entstandene Beweismittel (nova reperta und nova producta; vgl. OLG Zweibrücken, OLGR 2003, 34; OLG Saarbrücken; OLGR 2003, 239).
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Rechtsprechung
   OLG Köln, 18.03.2002 - 6 W 108/01   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2002,4728
OLG Köln, 18.03.2002 - 6 W 108/01 (https://dejure.org/2002,4728)
OLG Köln, Entscheidung vom 18.03.2002 - 6 W 108/01 (https://dejure.org/2002,4728)
OLG Köln, Entscheidung vom 18. März 2002 - 6 W 108/01 (https://dejure.org/2002,4728)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer

    Behauptung eines "Plagiats statt Marke"; Identifizierbarkeit eines Produkts; Diskriminierende Wirkung; Potential zur Herabsetzung der Geschäftsehre sowie zur Beeinträchtigung des wirtschaftlichen Erwerbs und Fortkommens; Abgrenzung zwischen Werturteilen und ...

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2002, 1341
  • NJW-RR 2002, 341
  • GRUR-RR 2003, 26
  • afp 2003, 335
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerfG, 09.10.1991 - 1 BvR 1555/88

    Bayer-Aktionäre

    Auszug aus OLG Köln, 18.03.2002 - 6 W 108/01
    Ein auf die genannten Gesichtspunkte gestützter Unterlassungsanspruch scheitert, weil die Antragsgegnerin sich in bezug auf den innerhalb des streitbefangenen Presseartikels erhobenen Plagiatsvorwurf jedenfalls auf das ihr nach Maßgabe von Art. 5 Abs. 1 Satz 1 GG zur Seite stehende Recht der freien Meinungsäußerung berufen kann (vgl. BverfG NJW 1992, 1439), ein etwaiger Eingriff in die nach § 823 BGB geschützten Rechtspositionen der Antragstellerin damit jedenfalls nicht widerrechtlich geschehen ist.

    Enthält die Meinungsäußerung erwiesen falsche oder bewusst unwahre Tatsachenbehauptungen, so wird daher regelmäßig das Grundrecht der Meinungsfreiheit hinter dem durch das grundrechtsbeschränkende Gesetz geschützten Rechtsgut zurückzutreten haben (BVerfG NJW 1992, 1439/1441).

    Allerdings ist in einem solchen Fall zu beachten, dass an die Wahrheitspflicht betreffend den tatsächlichen Gehalt keine Anforderungen gestellt werden dürfen, welche die Bereitschaft zum Gebrauch des Grundrechts herabsetzen und so insgesamt auf die Meinungsfreiheit einschnürend wirken können (BVerfG NJW 1992, 1439, 1440/1441).

  • BGH, 12.05.1987 - VI ZR 195/86

    Anforderungen an die Sorgfaltspflicht von Presseorganen; Abgrenzung zwischen

    Auszug aus OLG Köln, 18.03.2002 - 6 W 108/01
    Erst wenn bei einer Äußerung nicht mehr die Auseinandersetzung in der Sache, sondern die Herabsetzung der Person im Vordergrund steht, hat eine solche Äußerung als Schmähung regelmäßig hinter dem Persönlichkeitsrecht des Betroffenen zurückzutreten (BVerfG NJW 1996, 1131/1133; BVerfG NJW 1987, 2225/2226 - jeweils m.w.N.).

    Auch wenn der Presse insoweit besondere Sorgfaltspflichten hinsichtlich der Recherche des Wahrheitsgehaltes der von ihnen übermittelten Tatsachen auferlegt sind, dürfen diese Anforderungen nicht überspannt werden und kann ihr stets nur die mit ihren Mitteln einzuhaltende "pressemäßige" Sorgfalt abverlangt werden (BVerf NJW 1987, 2225/2226; BVerfGE 1996, 1131/1133).

  • BGH, 30.01.1996 - VI ZR 386/94

    Lohnkiller

    Auszug aus OLG Köln, 18.03.2002 - 6 W 108/01
    Erst wenn bei einer Äußerung nicht mehr die Auseinandersetzung in der Sache, sondern die Herabsetzung der Person im Vordergrund steht, hat eine solche Äußerung als Schmähung regelmäßig hinter dem Persönlichkeitsrecht des Betroffenen zurückzutreten (BVerfG NJW 1996, 1131/1133; BVerfG NJW 1987, 2225/2226 - jeweils m.w.N.).
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Rechtsprechung
   OLG Celle, 06.11.2002 - 7 U 229/01   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2002,8646
OLG Celle, 06.11.2002 - 7 U 229/01 (https://dejure.org/2002,8646)
OLG Celle, Entscheidung vom 06.11.2002 - 7 U 229/01 (https://dejure.org/2002,8646)
OLG Celle, Entscheidung vom 06. November 2002 - 7 U 229/01 (https://dejure.org/2002,8646)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de

    EU-Neuwagenkauf: Risikotragung des europäischen Vertragshändlers bei Einschaltung eines deutschen Agenten

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 362 BGB ; § 185 BGB ; § 433 BGB
    Re-Import; PKW-Kauf im Ausland über deutschen Kfz-Händler; Zahlungsmodalitäten beim Kauf eines Re-Import-Fahrzeugs; Insolvenzrisiko

  • IWW
  • Wolters Kluwer

    Re-Import; PKW-Kauf im Ausland über deutschen Kfz-Händler; Zahlungsmodalitäten beim Kauf eines Re-Import-Fahrzeugs; Insolvenzrisiko

  • Judicialis

    BGB § 362; ; BGB § 185; ; BGB § 433

  • rechtsportal.de

    BGB § 362 § 185 § 433
    Leistung an Dritte mit Erfüllungswirkung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • IWW (Kurzinformation)

    Autokauf - Kaufpreisforderung erlischt durch Zahlung an Vermittler

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...

  • OLG Hamm, 11.12.2012 - 28 U 42/12

    Autokauf; EU-Neuwagenkauf; Euro-Fahrzeug; EU-Import; Vermittlungsgeschäft

    Im Rahmen dieses Vermittlungsmodells kann anerkanntermaßen ein in Deutschland ansässiger Vermittler damit beauftragt werden, im Namen des Kunden ein Neufahrzeug im Ausland anzuschaffen, wobei der eigentliche Kaufvertrag dann zwischen dem Interessenten in Deutschland und dem Vertragshändler im EU-Ausland zustande kommt (OLG Hamm, Urt. 8 U 83/01 vom 12.11.2011 - unveröffentlicht - OLG Frankfurt NJW-RR 2005, 1222; OLG Celle, Urt. 7 U 229/01 vom 06.11.2002).
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Rechtsprechung
   OLG Celle, 30.01.2003 - 13 Verg 13/02   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2003,14139
OLG Celle, 30.01.2003 - 13 Verg 13/02 (https://dejure.org/2003,14139)
OLG Celle, Entscheidung vom 30.01.2003 - 13 Verg 13/02 (https://dejure.org/2003,14139)
OLG Celle, Entscheidung vom 30. Januar 2003 - 13 Verg 13/02 (https://dejure.org/2003,14139)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • VERIS(Abodienst, Leitsatz ggf. frei)
  • Reguvis VergabePortal - Veris(Abodienst, Leitsatz ggf. frei)
  • rechtsportal.de

    VOB/A § 21 § 24
    Rechtliche Folgen der nachträglichen Änderung eines Nebenangebots

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Unzulässige nachträgliche Änderung eines Nebenangebotes

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Verfahrensgang

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