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Schlußanträge unten: Generalanwalt beim EuGH, 30.11.1988

Rechtsprechung
   EuGH, 17.01.1989 - 293/87   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1989,960
EuGH, 17.01.1989 - 293/87 (https://dejure.org/1989,960)
EuGH, Entscheidung vom 17.01.1989 - 293/87 (https://dejure.org/1989,960)
EuGH, Entscheidung vom 17. Januar 1989 - 293/87 (https://dejure.org/1989,960)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • lexetius.com
  • Judicialis

    Beamtenstatut Art. 90; ; Beamtenstatut Art. 45

  • EU-Kommission PDF

    Vainker / Parlament

    Beamtenstatut, Artikel 90 und 91
    1 . Beamte - Klage gegen die Zurückweisung der Beschwerde - Zulässigkeit

  • EU-Kommission

    Vainker / Parlament

  • Wolters Kluwer

    Besoldung von Beamten des Europäischen Parlaments; Beförderungen von europäischen Beamten

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Beamtenstatut Art. 90; Beamtenstatut Art. 45
    1. Beamte - Klage gegen die Zurückweisung der Beschwerde - Zulässigkeit

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Sonstiges

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)

    Beamte - Artikel 45 des Statuts - Beförderung aufgrund einer Auslese - Verdienste.

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (134)Zitiert selbst (2)

  • EuGH, 24.03.1983 - 298/81

    Colussi / Parlament

    Auszug aus EuGH, 17.01.1989 - 293/87
    Er hat ferner entschieden, daß bei gleichen Qualifikationen und Verdiensten der Bewerber diese Merkmale sogar einen ausschlaggebenden Faktor bei der Entscheidung der Anstellungsbehörde darstellen können ( Urteil vom 24. März 1983 in der Rechtssache 298/81, Colussi/Europäisches Parlament, Slg. 1983, 1131 ).
  • EuGH, 14.07.1983 - 9/82

    Ohrgaard u.a. / Kommission

    Auszug aus EuGH, 17.01.1989 - 293/87
    Ferner hat der Gerichtshof festgestellt, daß das Dienstalter nur eines von mehreren Beurteilungskriterien darstellt und in keinem Fall den Vorrang vor den Verdiensten der Bewerber hat ( Urteil vom 14. Juli 1983 in der Rechtssache 9/82, Öhrgaard und Delvaux/Kommission, Slg. 1983, 2379 ).
  • EuG, 13.07.2018 - T-275/17

    Das Gericht der EU verurteilt das Europäische Parlament und die EIB, jeweils …

    Rn. 63 Nach ständiger Rechtsprechung bewirkt ein Aufhebungsantrag, der formal gegen die Entscheidung über die Zurückweisung einer Beschwerde gerichtet ist, in dem Fall, dass dieser Antrag keinen eigenständigen Gehalt hat, dass das Gericht mit der Maßnahme befasst wird, gegen die die Beschwerde gerichtet war (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 17. Januar 1989, Vainker/Parlament, 293/87, EU:C:1989:8, Rn. 8, …und vom 6. April 2006, Camós Grau/Kommission, T-309/03, EU:T:2006:110, Rn. 43).
  • EuG, 19.10.2006 - T-311/04

    Buendía Sierra / Kommission - Beamte - Beförderung - Beförderungsjahr 2003 - …

    Die Klageerhebung beim Gericht bewirkt daher selbst dann, wenn sie formal gegen die Zurückweisung der Beschwerde des Beamten gerichtet ist, dass das Gericht mit der beschwerenden Handlung befasst wird, gegen die die Beschwerde gerichtet war (Urteile des Gerichtshofes vom 17. Januar 1989 in der Rechtssache 293/87, Vainker/Parlament, Slg. 1989, 23, Randnr. 8, und vom 7. Februar 1990 in der Rechtssache C-343/87, Culin/Kommission, Slg. 1990, I-225, Randnr. 7; Urteile des Gerichts vom 16. Oktober 1996 in der Rechtssache T-36/94, Capitanio/Kommission, Slg. ÖD 1996, I-A-449 und II-1279, Randnr. 33, und vom 7. Juni 2005 in der Rechtssache T-375/02, Cavallaro/Kommission, Slg. 2005, II-0000, Randnr. 59).

    130 Die Verdienste sind somit das wesentliche Kriterium für Beförderungen; andere Kriterien wie das Lebensalter oder die Dienstzeit in der Besoldungsgruppe oder in der Dienststelle können nur zusätzlich berücksichtigt werden (Urteile des Gerichtshofes vom 14. Juli 1983 in der Rechtssache 9/82, Øhrgaard und Delvaux/Kommission, Slg. 1983, 2379, Randnr. 19, und Vainker/Parlament, oben in Randnr. 101 angeführt, Randnrn.

  • EuG, 24.04.2017 - T-584/16

    HF/ Parlament - Öffentlicher Dienst - Vertragsbedienstete für Hilfstätigkeiten - …

    Daher bewirkt die Erhebung einer Klage, selbst wenn sie formal gegen die Zurückweisung der Beschwerde gerichtet ist, dass das Gericht mit der beschwerenden Maßnahme befasst wird, gegen die die Beschwerde gerichtet ist (Urteil vom 17. Januar 1989, Vainker/Parlament, 293/87, EU:C:1989:8, Rn. 7 und 8), es sei denn, die Zurückweisung der Beschwerde hat eine andere Tragweite als die Maßnahme, gegen die sich die Beschwerde richtet (…Urteil vom 25. Oktober 2006, Staboli/Kommission, T-281/04, EU:T:2006:334, Rn. 26).

    Nach dem Grundsatz der Verfahrensökonomie kann das Gericht jedoch entscheiden, dass über den Antrag, der sich gegen die Entscheidung richtet, mit der die Beschwerde zurückgewiesen wurde, nicht eigens zu entscheiden ist, wenn es feststellt, dass dieser Antrag keinen eigenständigen Gehalt hat und in Wirklichkeit mit dem Antrag zusammenfällt, der sich gegen die Entscheidung richtet, gegen die die Beschwerde eingelegt wurde (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 17. Januar 1989, Vainker/Parlament, 293/87, EU:C:1989:8, Rn. 8 und 9).

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   Generalanwalt beim EuGH, 30.11.1988 - 293/87   

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https://dejure.org/1988,17776
Generalanwalt beim EuGH, 30.11.1988 - 293/87 (https://dejure.org/1988,17776)
Generalanwalt beim EuGH, Entscheidung vom 30.11.1988 - 293/87 (https://dejure.org/1988,17776)
Generalanwalt beim EuGH, Entscheidung vom 30. November 1988 - 293/87 (https://dejure.org/1988,17776)
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Volltextveröffentlichung

  • EU-Kommission PDF

    Francois Vainker gegen Europäisches Parlament.

    Beamte - Artikel 45 des Statuts - Beförderung aufgrund einer Auslese - Verdienste

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Zitiert selbst (7)

  • EuGH, 20.03.1984 - 75/82

    Razzouk u.a. / Kommission

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 30.11.1988 - 293/87
    In der Rechtssache Razzouk/ Kommission (Urteil vom 20. März 1984 in den verbundenen Rechtssachen 75 und 117/82, Slg. 1984, 1509, 1527 und 1531), in der der Kläger Klage nur gegen die Entscheidung über die Zurückweisung seiner Beschwerde eingelegt hatte, hat der Gerichtshof jedoch folgendes ausgeführt:.
  • EuGH, 21.04.1983 - 282/81

    Ragusa / Kommission

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 30.11.1988 - 293/87
    17; Urteil vom 27. Januar 1983 in der Rechtssache 263/81, List/Kommission, Slg. 1983, 193, Randnr. 26; Urteil vom 21. April 1983 in der Rechtssache 282/81, Ragusa/Kommission, Slg. 1983, 1245, Randnr. 11.
  • EuGH, 06.02.1986 - 173/82

    Castille / Kommission

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 30.11.1988 - 293/87
    19. Ich habe zwar eine Entscheidung gefunden, in der der Gerichtshof nicht nur die angefochtene Maßnahme, eine Beurteilung, aufgehoben hat, sondern auch die ausdrückliche Entscheidung der Kommission, mit der die gegen diese Beurteilung gerichtete Beschwerde des Klägers aufgehoben wurde (Urteil vom 6. Februar 1986 in den verbundenen Rechtssachen 173/82, 157, 83 und 186/84, Castille/Kommission, Slg. 1986, 497, 527).
  • EuGH, 27.01.1983 - 263/81

    List / Kommission

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 30.11.1988 - 293/87
    17; Urteil vom 27. Januar 1983 in der Rechtssache 263/81, List/Kommission, Slg. 1983, 193, Randnr. 26; Urteil vom 21. April 1983 in der Rechtssache 282/81, Ragusa/Kommission, Slg. 1983, 1245, Randnr. 11.
  • EuGH, 12.10.1978 - 86/77

    Ditterich / Kommission

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 30.11.1988 - 293/87
    1 - Siehe Urteil vom 12. Oktober 1978 in der Rechtssache 86/77, Dittcricli/Konimission, Slg. 1978, 1855, Rnndnr.
  • EuGH, 24.03.1983 - 298/81

    Colussi / Parlament

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 30.11.1988 - 293/87
    Der Gerichtshof erkennt zwar an, "daß die Anstellungsbehörde bei der Bewertung des dienstlichen Interesses sowie der im Rahmen der Entscheidung nach Artikel 45 des Statuts zu berücksichtigenden Verdienste über ein weites Ermessen verfügt und daß sich der Gerichtshof in diesem Bereich auf die Frage beschränken muß, ob sich die Verwaltung im Hinblick auf die Wege und Mittel, durch die sie zu einer Beurteilung gelangen konnte, in nicht zu beanstandenden Grenzen gehalten und ihr Ermessen nicht offensichtlich fehlerhaft ausgeübt hat" (Urteil vom 24. März 1983 in der Rechtssache 298/81, Colussi/Parlament, Slg. 1983, 1131, Randnr. 20).
  • EuGH, 14.07.1983 - 9/82

    Ohrgaard u.a. / Kommission

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 30.11.1988 - 293/87
    "das Dienstalter nur eines von mehreren Beurteilungskriterien darstellt und in keinem Fall den Vorrang vor den Verdiensten der Bewerber hat" (Urteil vom 14. Juli 1983 in der Rechtssache 9/82, Øhrgaard und Delvaux/Kommission, Slg. 1983, 2379, Randnr. 19).
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