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Schlußanträge unten: Generalanwalt beim EuGH, 09.06.2016

Rechtsprechung
   EuGH, 21.12.2016 - C-201/15   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2016,47039
EuGH, 21.12.2016 - C-201/15 (https://dejure.org/2016,47039)
EuGH, Entscheidung vom 21.12.2016 - C-201/15 (https://dejure.org/2016,47039)
EuGH, Entscheidung vom 21. Dezember 2016 - C-201/15 (https://dejure.org/2016,47039)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Europäischer Gerichtshof

    AGET Iraklis

    Vorlage zur Vorabentscheidung - Richtlinie 98/59/EG - Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über Massenentlassungen - Art. 49 AEUV - Niederlassungsfreiheit - Charta der Grundrechte der Europäischen Union - Art. 16 - Unternehmerische Freiheit - Nationale ...

  • Europäischer Gerichtshof

    AGET Iraklis

    Vorlage zur Vorabentscheidung - Richtlinie 98/59/EG - Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über Massenentlassungen - Art. 49 AEUV - Niederlassungsfreiheit - Charta der Grundrechte der Europäischen Union - Art. 16 - Unternehmerische Freiheit - Nationale ...

  • ra.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • Europäischer Gerichtshof PDF (Pressemitteilung)

    Rechtsangleichung - Das Unionsrecht hindert einen Mitgliedstaat grundsätzlich nicht daran, unter bestimmten Umständen im Interesse des Schutzes der Arbeitnehmer und der Beschäftigung Massenentlassungen zu untersagen

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Massenentlassungen sind genehmigungsbedürftig

  • beck-aktuell.de (Kurzinformation)

    Nationale Regelungen dürfen Massenentlassungen untersagen

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    EuGH zur Zulässigkeit der Untersagung von Massenentlassungen - Gesetzliche Kriterien zur Untersagung geplanter Massenentlassung dürfen nicht allgemein und ungenau gefasst sein

Sonstiges (2)

  • Europäischer Gerichtshof (Vorlagefragen)

    AGET Iraklis

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)

    Vorlage zur Vorabentscheidung - Richtlinie 98/59/EG - Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über Massenentlassungen - Art. 49 AEUV - Niederlassungsfreiheit - Charta der Grundrechte der Europäischen Union - Art. 16 - Unternehmerische Freiheit - Nationale ...

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2017, 1723
  • EuZW 2017, 229
  • NZA 2017, 167
  • NZG 2017, 788
 
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Wird zitiert von ... (137)Zitiert selbst (37)

  • EuGH, 26.03.2009 - C-326/07

    Kommission / Italien - Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Art. 43 EG und …

    Auszug aus EuGH, 21.12.2016 - C-201/15
    Selbst unterstellt, dass die im Ausgangsverfahren in Rede stehende Regelung beschränkende Auswirkungen auf den freien Kapitalverkehr hätte, wären diese im Rahmen einer solchen Rechtssache die unvermeidliche Konsequenz einer eventuellen Beschränkung der Niederlassungsfreiheit und rechtfertigten keine eigenständige Prüfung im Hinblick auf Art. 63 AEUV (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 26. März 2009, Kommission/Italien, C-326/07, EU:C:2009:193, Rn. 39 und die dort angeführte Rechtsprechung, …sowie vom 8. November 2012, Kommission/Griechenland, C-244/11, EU:C:2012:694, Rn. 30).

    Wie sich jedoch aus ständiger Rechtsprechung ergibt, folgt, wenn Eingriffsbefugnisse eines Mitgliedstaats oder einer Behörde wie die Einspruchsbefugnisse, die im vorliegenden Fall der Minister innehat, keiner Bedingung unterliegen, abgesehen von einer allgemeinen Bezugnahme auf solche allgemein formulierten Kriterien, die keinen Hinweis darauf enthalten, unter welchen konkreten objektiven Umständen diese Befugnisse ausgeübt werden, daraus eine schwerwiegende Beeinträchtigung der betreffenden Freiheit, die, was wie im vorliegenden Fall Entscheidungen betrifft, auf deren grundlegenden Charakter im Leben eines Unternehmens bereits in Rn. 54 des vorliegenden Urteils hingewiesen worden ist, zum Ausschluss dieser Freiheit führen kann (…vgl. in diesem Sinne u. a. Urteile vom 4. Juni 2002, Kommission/Frankreich, C-483/99, EU:C:2002:327, Rn. 50 und 51, sowie vom 26. März 2009, Kommission/Italien, C-326/07, EU:C:2009:193, Rn. 51 und 52).

    Solche Kriterien, die nicht genau sind und somit nicht auf objektiven und nachprüfbaren Voraussetzungen beruhen, gehen daher über das hinaus, was zur Erreichung der angegebenen Ziele erforderlich ist, und können daher nicht den Anforderungen des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes genügen (…vgl. in diesem Sinne Urteile vom 4. Juni 2002, Kommission/Frankreich, C-483/99, EU:C:2002:327, Rn. 51 und 53, vom 26. März 2009, Kommission/Italien, C-326/07, EU:C:2009:193, Rn. 66 und 72, …sowie vom 8. November 2012, Kommission/Griechenland, C-244/11, EU:C:2012:694, Rn. 74 bis 77 und 86).

    Rn. 101 Darüber hinaus ist ebenfalls nach ständiger Rechtsprechung des Gerichtshofs der Umstand, dass die Ausübung eines solchen Einspruchsrechts der Nachprüfung durch die nationalen Gerichte unterworfen werden kann, zwar im Hinblick auf die Anwendung der Bestimmungen über die Niederlassungsfreiheit für den Schutz von Unternehmen notwendig, kann jedoch für sich allein nicht ausreichen, um der Unvereinbarkeit der beiden vorstehend genannten Kriterien für die Anwendung mit diesen Bestimmungen abzuhelfen (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 26. März 2009, Kommission/Italien, C-326/07, EU:C:2009:193, Rn. 54 und 72), da insbesondere die betreffende Regelung den nationalen Gerichten keine hinreichend genauen Kriterien liefert, um ihnen die Kontrolle der Ausübung des Ermessens der Verwaltungsbehörde zu gestatten (…vgl. in diesem Sinne Urteil vom 13. Mai 2003, Kommission/Spanien, C-463/00, EU:C:2003:272, Rn. 79).

  • EuGH, 11.12.2007 - C-438/05

    KOLLEKTIVE MASSNAHMEN, DIE DARAUF ABZIELEN, EIN AUSLÄNDISCHES UNTERNEHMEN ZUM …

    Auszug aus EuGH, 21.12.2016 - C-201/15
    Rn. 73 Dagegen zählt der Schutz der Arbeitnehmer zu den vom Gerichtshof anerkannten zwingenden Gründen des Allgemeininteresses (…vgl. u. a. Urteile vom 23. November 1999, Arblade u. a., C-369/96 und C-376/96, EU:C:1999:575, Rn. 36…, vom 13. Dezember 2005, SEVIC Systems, C-411/03, EU:C:2005:762, Rn. 28, sowie vom 11. Dezember 2007, International Transport Workers' Federation und Finnish Seamen's Union, C-438/05, EU:C:2007:772, Rn. 77).

    Rn. 76 Hinzuzufügen ist in Bezug auf die zwingenden Gründe des Allgemeininteresses, auf die in den Rn. 73 bis 75 des vorliegenden Urteils hingewiesen wird, dass die Union, wie sich aus Art. 3 Abs. 3 EUV ergibt, nicht nur einen Binnenmarkt errichtet, sondern sich auch für die nachhaltige Entwicklung Europas auf der Grundlage einer in hohem Maße wettbewerbsfähigen sozialen Marktwirtschaft einsetzt, die auf Vollbeschäftigung und sozialen Fortschritt abzielt, und u. a. den sozialen Schutz fördert (vgl. zum EG-Vertrag Urteil vom 11. Dezember 2007, International Transport Workers' Federation und Finnish Seamen's Union, C-438/05, EU:C:2007:772, Rn. 78).

    Rn. 77 Da die Union somit nicht nur eine wirtschaftliche, sondern auch eine soziale Zielrichtung hat, müssen die sich aus den Bestimmungen des Vertrags über den freien Waren-, Personen-, Dienstleistungs- und Kapitalverkehr ergebenden Rechte gegen die mit der Sozialpolitik verfolgten Ziele abgewogen werden, zu denen, wie aus Art. 151 Abs. 1 AEUV hervorgeht, die Förderung der Beschäftigung, die Verbesserung der Lebens- und Arbeitsbedingungen, um dadurch auf dem Wege des Fortschritts ihre Angleichung zu ermöglichen, ein angemessener sozialer Schutz, der soziale Dialog, die Entwicklung des Arbeitskräftepotenzials im Hinblick auf ein dauerhaft hohes Beschäftigungsniveau und die Bekämpfung von Ausgrenzungen zählen (vgl. in diesem Sinne zu den dem EG-Vertrag entsprechenden Bestimmungen Urteil vom 11. Dezember 2007, International Transport Workers' Federation und Finnish Seamen's Union, C-438/05, EU:C:2007:772, Rn. 79).

  • EuGH, 22.01.2013 - C-283/11

    Die Beschränkung der Kostenerstattung für die Kurzberichterstattung über …

    Auszug aus EuGH, 21.12.2016 - C-201/15
    Rn. 67 Der Gerichtshof hat nämlich bereits entschieden, dass der durch diese Bestimmung gewährte Schutz die Freiheit, eine Wirtschafts- oder Geschäftstätigkeit auszuüben, die Vertragsfreiheit und den freien Wettbewerb umfasst (Urteil vom 22. Januar 2013, Sky Österreich, C-283/11, EU:C:2013:28, Rn. 42).

    Rn. 85 Wenn, wie in Rn. 69 des vorliegenden Urteils festgestellt, die Schaffung einer solchen Rahmenregelung einen Eingriff in die Ausübung der unternehmerischen Freiheit und insbesondere der Vertragsfreiheit der Unternehmen im Verhältnis zu den von ihnen beschäftigten Arbeitnehmern darstellt, ist insoweit darauf hinzuweisen, dass nach ständiger Rechtsprechung des Gerichtshofs die unternehmerische Freiheit nicht schrankenlos erscheint, sondern im Zusammenhang mit ihrer gesellschaftlichen Funktion zu sehen ist (vgl. u. a. Urteil vom 22. Januar 2013, Sky Österreich, C-283/11, EU:C:2013:28, Rn. 45 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    Rn. 86 Auf der Grundlage dieser Rechtsprechung und angesichts des Wortlauts von Art. 16 der Charta, der sich von dem der anderen grundrechtlich geschützten Freiheiten, die in ihrem Titel II verankert sind, unterscheidet und dabei dem Wortlaut einiger Bestimmungen ihres Titels IV ähnelt, kann die unternehmerische Freiheit einer Vielzahl von Eingriffen der öffentlichen Gewalt unterworfen werden, die im allgemeinen Interesse die Ausübung der wirtschaftlichen Tätigkeit beschränken können (Urteil vom 22. Januar 2013, Sky Österreich, C-283/11, EU:C:2013:28, Rn. 46).

  • EuGH, 21.10.2010 - C-81/09

    Idryma Typou - Niederlassungsfreiheit - Freier Kapitalverkehr - …

    Auszug aus EuGH, 21.12.2016 - C-201/15
    Dies gilt nach ständiger Rechtsprechung auch, wenn eine solche Gesellschaft oder ein Angehöriger eines Mitgliedstaats eine Beteiligung am Kapital einer in einem anderen Mitgliedstaat niedergelassenen Gesellschaft erwirbt, die es ihr oder ihm ermöglicht, einen bestimmenden Einfluss auf die Entscheidungen dieser Gesellschaft auszuüben und deren Tätigkeiten zu bestimmen (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 21. Oktober 2010, Idryma Typou, C-81/09, EU:C:2010:622, Rn. 47 und die dort angeführte Rechtsprechung, …sowie vom 8. November 2012, Kommission/Griechenland, C-244/11, EU:C:2012:694, Rn. 21 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    Rn. 48 Nach ständiger Rechtsprechung betrifft der Begriff "Beschränkung" im Sinne von Art. 49 AEUV u. a. die Maßnahmen, die, selbst wenn sie hinsichtlich der Staatsangehörigkeit unterschiedslos angewandt werden, geeignet sind, die Ausübung der Niederlassungsfreiheit zu behindern oder weniger attraktiv zu machen (…vgl. u. a. Urteile vom 21. April 2005, Kommission/Griechenland, C-140/03, EU:C:2005:242, Rn. 27, und vom 21. Oktober 2010, Idryma Typou, C-81/09, EU:C:2010:622, Rn. 54.

    Rn. 58 Was Art. 63 AEUV über den freien Kapitalverkehr betrifft, fallen unter diese Bestimmung Direktinvestitionen in Form der Beteiligung an einem Unternehmen durch Besitz von Aktien, die die Möglichkeit verschafft, sich tatsächlich an der Verwaltung dieser Gesellschaft und deren Kontrolle zu beteiligen, sowie Portfolioinvestitionen, d. h. der Erwerb von Wertpapieren auf dem Kapitalmarkt allein in der Absicht einer Geldanlage, ohne auf die Verwaltung und Kontrolle des Unternehmens Einfluss nehmen zu wollen (vgl. Urteil vom 21. Oktober 2010, Idryma Typou, C-81/09, EU:C:2010:622, Rn. 48 und die dort angeführte Rechtsprechung).

  • EuGH, 08.11.2012 - C-244/11

    Die griechische Regelung über die vorherige Genehmigung des Erwerbs von …

    Auszug aus EuGH, 21.12.2016 - C-201/15
    Dies gilt nach ständiger Rechtsprechung auch, wenn eine solche Gesellschaft oder ein Angehöriger eines Mitgliedstaats eine Beteiligung am Kapital einer in einem anderen Mitgliedstaat niedergelassenen Gesellschaft erwirbt, die es ihr oder ihm ermöglicht, einen bestimmenden Einfluss auf die Entscheidungen dieser Gesellschaft auszuüben und deren Tätigkeiten zu bestimmen (…vgl. in diesem Sinne Urteile vom 21. Oktober 2010, Idryma Typou, C-81/09, EU:C:2010:622, Rn. 47 und die dort angeführte Rechtsprechung, sowie vom 8. November 2012, Kommission/Griechenland, C-244/11, EU:C:2012:694, Rn. 21 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    Selbst unterstellt, dass die im Ausgangsverfahren in Rede stehende Regelung beschränkende Auswirkungen auf den freien Kapitalverkehr hätte, wären diese im Rahmen einer solchen Rechtssache die unvermeidliche Konsequenz einer eventuellen Beschränkung der Niederlassungsfreiheit und rechtfertigten keine eigenständige Prüfung im Hinblick auf Art. 63 AEUV (…vgl. in diesem Sinne Urteile vom 26. März 2009, Kommission/Italien, C-326/07, EU:C:2009:193, Rn. 39 und die dort angeführte Rechtsprechung, sowie vom 8. November 2012, Kommission/Griechenland, C-244/11, EU:C:2012:694, Rn. 30).

    Solche Kriterien, die nicht genau sind und somit nicht auf objektiven und nachprüfbaren Voraussetzungen beruhen, gehen daher über das hinaus, was zur Erreichung der angegebenen Ziele erforderlich ist, und können daher nicht den Anforderungen des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes genügen (…vgl. in diesem Sinne Urteile vom 4. Juni 2002, Kommission/Frankreich, C-483/99, EU:C:2002:327, Rn. 51 und 53…, vom 26. März 2009, Kommission/Italien, C-326/07, EU:C:2009:193, Rn. 66 und 72, sowie vom 8. November 2012, Kommission/Griechenland, C-244/11, EU:C:2012:694, Rn. 74 bis 77 und 86).

  • EuGH, 18.01.2007 - C-385/05

    Confédération générale du travail u.a. - Sozialpolitik -Richtlinien 98/59/EG und …

    Auszug aus EuGH, 21.12.2016 - C-201/15
    Rn. 32 Auch wenn der Unionsgesetzgeber somit mit der Harmonisierung der Rechtsvorschriften über Massenentlassungen sowohl einen vergleichbaren Schutz der Rechte der Arbeitnehmer in den verschiedenen Mitgliedstaaten gewährleisten als auch die Belastungen, die für die Unternehmen in der Europäischen Union mit diesen Schutzvorschriften verbunden sind, einander angleichen wollte (…vgl. u. a. Urteil vom 9. Juli 2015, Balkaya, C-229/14, EU:C:2015:455, Rn. 32 und die dort angeführte Rechtsprechung), ergibt sich aus Art. 1 Abs. 1 und Art. 5 der Richtlinie 98/59 gleichwohl, dass diese insoweit ein Mindestmaß an Schutz in Bezug auf die Information und die Konsultation von Arbeitnehmern im Fall von Massenentlassungen schaffen soll und dass die Mitgliedstaaten die Möglichkeit behalten sollen, für die Arbeitnehmer günstigere einzelstaatliche Maßnahmen zu erlassen (vgl. u. a. Urteil vom 18. Januar 2007, Confédération générale du travail u. a., C-385/05, EU:C:2007:37, Rn. 44).

    Rn. 74 Das Gleiche gilt für die Förderung von Beschäftigung und Einstellungen, die, da sie u. a. die Arbeitslosigkeit verringern sollen, ein legitimes Ziel der Sozialpolitik darstellen (…vgl. in diesem Sinne Urteile vom 11. Januar 2007, ITC, C-208/05, EU:C:2007:16, Rn. 38 und 39, vom 18. Januar 2007, Confédération générale du travail u. a., C-385/05, EU:C:2007:37, Rn. 28, …sowie vom 13. Dezember 2012, Caves Krier Frères, C-379/11, EU:C:2012:798, Rn. 51).

    Rn. 81 Insoweit ist auch darauf hinzuweisen, dass, wie der Gerichtshof wiederholt hervorgehoben hat, die Mitgliedstaaten bei ihrer Wahl der geeigneten Maßnahmen zur Verwirklichung ihrer sozialpolitischen Ziele zwar über einen weiten Beurteilungsspielraum verfügen, dieser Beurteilungsspielraum jedoch keine Beeinträchtigung der Rechte rechtfertigen kann, die der Einzelne aus den Bestimmungen des Vertrags herleiten kann, in denen seine Grundfreiheiten verankert sind (…vgl. in diesem Sinne Urteile vom 11. Januar 2007, ITC, C-208/05, EU:C:2007:16, Rn. 39 und 40, vom 18. Januar 2007, Confédération générale du travail u. a., C-385/05, EU:C:2007:37, Rn. 28 und 29, …sowie vom 13. Dezember 2012, Caves Krier Frères, C-379/11, EU:C:2012:798, Rn. 51 und 52).

  • EuGH, 12.02.1985 - 284/83

    Dansk Metalarbejderforbund / Nielsen & Søn

    Auszug aus EuGH, 21.12.2016 - C-201/15
    Rn. 30 Daher greift weder die Richtlinie 98/59 noch zuvor die Richtlinie 75/129 in die freie Entscheidung des Arbeitgebers ein, Massenentlassungen vorzunehmen oder nicht (vgl. zur Richtlinie 75/129 Urteile vom 12. Februar 1985, Dansk Metalarbejderforbund und Specialarbejderforbundet i Danmark, 284/83, EU:C:1985:61, Rn. 10, …sowie vom 7. September 2006, Agorastoudis u. a., C-187/05 bis C-190/05, EU:C:2006:535, Rn. 35).

    Rn. 31 Die genannten Richtlinien enthalten nämlich keine Bestimmungen darüber, unter welchen Umständen der Arbeitgeber Massenentlassungen in Erwägung ziehen muss, und schränken seine Entscheidungsfreiheit hinsichtlich der Frage, ob und wann er einen Plan für Massenentlassungen aufstellen muss, in keiner Weise ein (vgl. zur Richtlinie 75/129 Urteil vom 12. Februar 1985, Dansk Metalarbejderforbund und Specialarbejderforbundet i Danmark, 284/83, EU:C:1985:61, Rn. 15).

    Dies gilt auch für die Freiheit der Wirtschaftsteilnehmer, mit den Arbeitnehmern Verträge zur Durchführung ihrer Tätigkeiten zu schließen, oder auch ihre Freiheit, die Tätigkeit ihrer Niederlassung von sich aus zu beenden, sowie für ihre Freiheit, unter Berücksichtigung u. a. von Faktoren wie der Einstellung oder Einschränkung der Tätigkeit des Unternehmens, der Abnahme der Nachfrage für das von ihnen hergestellte Erzeugnis oder auch aufgrund einer Neuordnung des Unternehmens, die in keiner Beziehung zu dessen Geschäftsvolumen steht, zu beurteilen, ob und wann Massenentlassungen vorzunehmen sind (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 12. Februar 1985, Dansk Metalarbejderforbund und Specialarbejderforbundet i Danmark, 284/83, EU:C:1985:61, Rn. 15, …sowie vom 8. Juni 1994, Kommission/Vereinigtes Königreich, C-383/92, EU:C:1994:234, Rn. 29 und 32).

  • EuGH, 30.04.2014 - C-390/12

    Pfleger u.a. - Art. 56 AEUV - Freier Dienstleistungsverkehr - Charta der …

    Auszug aus EuGH, 21.12.2016 - C-201/15
    Unter diesen Umständen können Ausnahmen für die betreffende nationale Regelung nur dann gelten, wenn sie im Einklang mit den Grundrechten steht, deren Wahrung der Gerichtshof zu sichern hat (…vgl. Urteile vom 18. Juni 1991, ERT, C-260/89, EU:C:1991:254, Rn. 43, und vom 30. April 2014, Pfleger u. a., C-390/12, EU:C:2014:281, Rn. 35).

    Nimmt ein Mitgliedstaat im Unionsrecht vorgesehene Ausnahmen in Anspruch, um eine Beschränkung einer durch den Vertrag garantierten Grundfreiheit zu rechtfertigen, muss dies daher als "Durchführung des Rechts der Union" im Sinne von Art. 51 Abs. 1 der Charta angesehen werden (vgl. Urteil vom 30. April 2014, Pfleger u. a., C-390/12, EU:C:2014:281, Rn. 36).

  • EuGH, 18.07.2013 - C-426/11

    Alemo-Herron u.a. - Übergang von Unternehmen - Richtlinie 2001/23/EG - Wahrung …

    Auszug aus EuGH, 21.12.2016 - C-201/15
    Rn. 68 In Bezug auf die Vertragsfreiheit hat der Gerichtshof somit zu Tarifverhandlungen entschieden, dass Art. 16 der Charta u. a. bedeutet, dass es einem Unternehmen möglich sein muss, im Rahmen eines zum Vertragsabschluss führenden Verfahrens, an dem es beteiligt ist, seine Interessen wirksam geltend zu machen und die die Entwicklung der Arbeitsbedingungen seiner Arbeitnehmer bestimmenden Faktoren mit Blick auf seine künftige wirtschaftliche Tätigkeit auszuhandeln (Urteil vom 18. Juli 2013, Alemo-Herron u. a., C-426/11, EU:C:2013:521, Rn. 33).

    Rn. 87 Der Gerichtshof hat zwar bereits in Bezug auf eine nationale Regelung, nach der es bestimmten Unternehmen verwehrt war, in dem für die Entscheidung über Tarifverträge zuständigen Tarifverhandlungsorgan mitzuwirken, und sie daher auch keine Möglichkeit hatten, im Rahmen eines zu einem Vertragsschluss führenden Verfahrens ihre Interessen wirksam geltend zu machen oder die die Entwicklung der Arbeitsbedingungen ihrer Arbeitnehmer bestimmenden Faktoren mit Blick auf ihre künftige wirtschaftliche Tätigkeit auszuhandeln, entschieden, dass in einem solchen Fall die Vertragsfreiheit dieser Unternehmen erheblich reduziert ist, so dass eine solche Einschränkung den Wesensgehalt ihres Rechts auf unternehmerische Freiheit beeinträchtigen kann (Urteil vom 18. Juli 2013, Alemo-Herron u. a., C-426/11, EU:C:2013:521, Rn. 34 und 35).

  • EuGH, 11.01.2007 - C-208/05

    ITC - Freizügigkeit der Arbeitnehmer - Freier Dienstleistungsverkehr - Nationale …

    Auszug aus EuGH, 21.12.2016 - C-201/15
    Rn. 74 Das Gleiche gilt für die Förderung von Beschäftigung und Einstellungen, die, da sie u. a. die Arbeitslosigkeit verringern sollen, ein legitimes Ziel der Sozialpolitik darstellen (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 11. Januar 2007, ITC, C-208/05, EU:C:2007:16, Rn. 38 und 39…, vom 18. Januar 2007, Confédération générale du travail u. a., C-385/05, EU:C:2007:37, Rn. 28, …sowie vom 13. Dezember 2012, Caves Krier Frères, C-379/11, EU:C:2012:798, Rn. 51).

    Rn. 81 Insoweit ist auch darauf hinzuweisen, dass, wie der Gerichtshof wiederholt hervorgehoben hat, die Mitgliedstaaten bei ihrer Wahl der geeigneten Maßnahmen zur Verwirklichung ihrer sozialpolitischen Ziele zwar über einen weiten Beurteilungsspielraum verfügen, dieser Beurteilungsspielraum jedoch keine Beeinträchtigung der Rechte rechtfertigen kann, die der Einzelne aus den Bestimmungen des Vertrags herleiten kann, in denen seine Grundfreiheiten verankert sind (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 11. Januar 2007, ITC, C-208/05, EU:C:2007:16, Rn. 39 und 40…, vom 18. Januar 2007, Confédération générale du travail u. a., C-385/05, EU:C:2007:37, Rn. 28 und 29, …sowie vom 13. Dezember 2012, Caves Krier Frères, C-379/11, EU:C:2012:798, Rn. 51 und 52).

  • EuGH, 13.05.2003 - C-463/00

    DER GERICHTSHOF BEANSTANDET DIE SPANISCHEN UND BRITISCHEN REGELUNGEN ÜBER …

  • EuGH, 04.06.2002 - C-483/99

    Besondere Rechte des französischen Staates an der Société Nationale Elf-Aquitaine …

  • EuGH, 28.04.2009 - C-518/06

    Kommission / Italien - Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - …

  • EuGH, 23.02.2016 - C-179/14

    Bestimmte Aspekte der Regelungen der SZÉP-Freizeitkarte und des …

  • EuGH, 05.06.1997 - C-398/95

    Syndesmos ton en Elladi Touristikon kai Taxidiotikon Grafeion / Ypourgos Ergasias

  • EuGH, 13.12.2012 - C-379/11

    Die luxemburgische Regelung über Einstellungsbeihilfen läuft möglicherweise der …

  • EuGH, 08.06.1994 - C-383/92

    Kommission / Vereinigtes Königreich

  • EuGH, 10.12.2009 - C-323/08

    Rodríguez Mayor u.a. - Vorabentscheidungsverfahren - Schutz der Arbeitnehmer - …

  • EuGH, 26.02.2013 - C-617/10

    Åkerberg Fransson - Anwendungsbereich der Charta der Grundrechte, Grundsatz des …

  • EuGH, 12.07.2012 - C-378/10

    Sieht ein Mitgliedstaat für inländische Gesellschaften die Möglichkeit einer …

  • EuGH, 13.12.2005 - C-411/03

    DIE GENERELLE ABLEHNUNG DER EINTRAGUNG EINER VERSCHMELZUNG VON GESELLSCHAFTEN IN …

  • EuGH, 29.11.2011 - C-371/10

    Das Unionsrecht steht grundsätzlich der Besteuerung der nicht realisierten …

  • EuGH, 18.06.1991 - C-260/89

    ERT / DEP - Fernsehmonopol verstößt nicht gegen Gemeinschaftsrecht, …

  • EuGH, 31.01.2013 - C-12/11

    Ein Luftfahrtunternehmen muss Fluggäste, deren Flug aufgrund außergewöhnlicher …

  • EuGH, 23.11.1999 - C-369/96

    Arblade - Freier Dienstleistungsverkehr - Vorübergehender Ortswechsel von …

  • EuGH, 04.06.2002 - C-367/98

    Diese nationalen Regelungen weichen von den Grundsätzen des freien …

  • EuGH, 21.04.2005 - C-140/03

    Kommission / Griechenland - Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats- Artikel 43 …

  • EuGH, 06.06.2000 - C-35/98

    EIN MITGLIEDSTAAT DARF DIE GEWÄHRUNG EINER BEFREIUNG VON DER EINKOMMENSTEUER AUF …

  • EuGH, 10.09.2009 - C-44/08

    Akavan Erityisalojen Keskusliitto u.a. - Vorabentscheidungsverfahren - Richtlinie …

  • EuGH, 10.07.1986 - 79/85

    Segers / Bedrijfsvereniging voor Bank- en Verzekeringswezen, Groothandel en Vrije …

  • EuGH, 25.10.2007 - C-464/05

    Geurts und Vogten - Art. 43 EG und 56 EG - Nationale Steuerregelung - …

  • EuGH, 13.12.2005 - C-446/03

    EINE REGELUNG ÜBER DEN KONZERNABZUG, DIE ES EINER MUTTERGESELLSCHAFT VERWEHRT, …

  • EuGH, 09.07.2015 - C-229/14

    Balkaya - Vorlage zur Vorabentscheidung - Richtlinie 98/59/EG - Art. 1 Abs. 1 …

  • EuGH, 27.01.2005 - C-188/03

    Junk

  • EuGH, 16.07.2009 - C-12/08

    Mono Car Styling - Vorabentscheidungsersuchen - Richtlinie 98/59/EG - Art. 2 und …

  • EuGH, 12.10.2004 - C-55/02

    Kommission / Portugal

  • EuGH, 07.09.2006 - C-187/05

    Agorastoudis u.a. - Massenentlassungen - Richtlinie 75/129/EWG - Artikel 1 Absatz …

  • BAG, 13.02.2020 - 6 AZR 146/19

    Kündigungen des Cockpit-Personals von Air Berlin wegen fehlerhafter …

    Rn. 32 1. Ziel der MERL ist der Schutz der Arbeitnehmer im Fall von Massenentlassungen (EuGH 21. Dezember 2016 - C-201/15 - [AGET Iraklis] Rn. 27;… 17. Dezember 1998 - C-250/97 - [Lauge ua.] Rn. 19; vgl. auch Erwägungsgrund 2 der MERL;… APS/Moll 5. Aufl. KSchG Vor §§ 17 - 26 Rn. 12).

    Die MERL regelt als bloß teilharmonisierende Richtlinie die materiell-rechtlichen Voraussetzungen für wirksame Massenentlassungen nicht, sondern behält diese dem nationalen Recht vor (vgl. EuGH 21. Dezember 2016 - C-201/15 - [AGET Iraklis] Rn. 33), das dabei unter Umständen wiederum Vorgaben des Unionsrechts berücksichtigen muss.

    Wann die Kündigungserklärung zugeht, ist nach nationalem Recht zu bestimmen (…BAG 13. Juni 2019 - 6 AZR 459/18 - Rn. 34; vgl. auch EuGH 21. Dezember 2016 - C-201/15 - [AGET Iraklis] Rn. 29 ff., Rn. 33).

    Mit einer solchen Möglichkeit, die für mehrere Betriebe eines Unternehmens beabsichtigten Entlassungen bei einer Zentralstelle anzuzeigen, ist zugleich sichergestellt, dass entgegen der Annahme des Beklagten ein wirksames Anzeigeverfahren nicht ausgeschlossen ist, also das nationale Verfahrensrecht, mit dem die Vorgaben der MERL ausgestaltet werden, die durch Art. 16 GRC geschützte unternehmerische Freiheit des Arbeitgebers, einen Betrieb zu schließen oder zu verkleinern, nicht unverhältnismäßig beschränkt (vgl. EuGH 21. Dezember 2016 - C-201/15 - [AGET Iraklis] Rn. 41).

    Hauptziel der MERL ist es, Massenentlassungen Konsultationen mit Arbeitnehmervertretern und die Unterrichtung der zuständigen Behörde vorangehen zu lassen (EuGH 21. Dezember 2016 - C-201/15 - [AGET Iraklis] Rn. 28;… 10. Dezember 2009 - C-323/08 - [Rodríguez Mayor ua.] Rn. 44).

    Praktische Wirksamkeit (vgl. zu diesem Erfordernis EuGH 21. Dezember 2016 - C-201/15 - [AGET Iraklis] Rn. 36) erlangt eine Sanktion dieser Missachtung jedoch erst dadurch, dass die Regelung in § 17 Abs. 1 KSchG auch als gesetzliches Verbot iSd. § 134 BGB verstanden wird, eine Kündigung vor Eingang der erforderlichen Massenentlassungsanzeige bei der örtlich zuständigen Arbeitsagentur zu erklären.

  • EuGH, 25.10.2017 - C-106/16

    Die Mitgliedstaaten können Gesellschaften, die ihren satzungsmäßigen Sitz in …

    Dasselbe gilt für den Schutz der Arbeitnehmer (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 21. Dezember 2016, AGET Iraklis, C-201/15, EU:C:2016:972, Rn. 73 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • EuGH, 16.05.2017 - Gutachten 2/15

    Freihandelsabkommen mit Singapur: Geteilte Zuständigkeit der EU und der …

    Rn. 146 Des Weiteren sind die Art. 9 und 11 AEUV zu berücksichtigen, wonach die Union "[b]ei der Festlegung und Durchführung ihrer Politik und ihrer Maßnahmen … den Erfordernissen im Zusammenhang mit der … Gewährleistung eines angemessenen sozialen Schutzes … Rechnung [trägt]" und "[d]ie Erfordernisse des Umweltschutzes … bei der Festlegung und Durchführung der Unionspolitiken und -maßnahmen insbesondere zur Förderung einer nachhaltigen Entwicklung einbezogen werden [müssen]" (vgl. entsprechend Urteil vom 21. Dezember 2016, AGET Iraklis, C-201/15, EU:C:2016:972, Rn. 78).
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Rechtsprechung
   Generalanwalt beim EuGH, 09.06.2016 - C-201/15   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2016,12934
Generalanwalt beim EuGH, 09.06.2016 - C-201/15 (https://dejure.org/2016,12934)
Generalanwalt beim EuGH, Entscheidung vom 09.06.2016 - C-201/15 (https://dejure.org/2016,12934)
Generalanwalt beim EuGH, Entscheidung vom 09. Juni 2016 - C-201/15 (https://dejure.org/2016,12934)
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Volltextveröffentlichung

  • Europäischer Gerichtshof

    AGET Iraklis

    Massenentlassungen - Richtlinie 98/59/EG - Art. 2 bis 5 - Art. 49 und 63 AEUV - Erfordernis einer von der zuständigen Verwaltungsbehörde erteilten vorherigen Genehmigung eines Antrags auf Vornahme von Massenentlassungen - Prüfung der Anträge anhand wirtschaftlicher Kriterien - ...

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Zitiert selbst (29)

  • Generalanwalt beim EuGH, 19.02.2013 - C-426/11

    Alemo-Herron u.a. - Übergang von Unternehmen - Wahrung von Ansprüchen der …

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 09.06.2016 - C-201/15
    Rn. 64 Zweitens - und dies schließt sich an den vorhergehenden Punkt an und gilt selbst in Fällen einer "überschießenden Umsetzung" - hatte der Gerichtshof unlängst im Urteil Alemo-Herron u. a. den Schutz der Arbeitnehmer und die Rechte des Arbeitgebers im Hinblick auf die Unionsvorschriften über die Sicherung der Rechte der Arbeitnehmer im Fall eines Unternehmensübergangs in ein Gleichgewicht zu bringen.

    {FN:10} - Insoweit ist der hier vorliegende Fall von den Sachverhalten der Urteile vom 16. Juli 2009, Mono Car Styling (…C-12/08, EU:C:2009:466, Rn. 35 und 36), und vom 18. Juli 2013, Alemo-Herron u. a. (C-426/11, EU:C:2013:521, Rn. 36), abzugrenzen.

    {FN:22} - Vgl. insoweit Urteil vom 18. Juli 2013, Alemo-Herron u. a. (C-426/11, EU:C:2013:521, Rn. 30 bis 32 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    {FN:32} - Urteil vom 18. Juli 2013 (C-426/11, EU:C:2013:521, Rn. 36) im Gegensatz zu den Schlussanträgen von Generalanwalt Cruz Villalón in jener Rechtssache (C-426/11, EU:C:2013:82, Nrn. 55 und 57).

  • EuGH, 18.07.2013 - C-426/11

    Alemo-Herron u.a. - Übergang von Unternehmen - Richtlinie 2001/23/EG - Wahrung …

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 09.06.2016 - C-201/15
    {FN:10} - Insoweit ist der hier vorliegende Fall von den Sachverhalten der Urteile vom 16. Juli 2009, Mono Car Styling (…C-12/08, EU:C:2009:466, Rn. 35 und 36), und vom 18. Juli 2013, Alemo-Herron u. a. (C-426/11, EU:C:2013:521, Rn. 36), abzugrenzen.

    {FN:22} - Vgl. insoweit Urteil vom 18. Juli 2013, Alemo-Herron u. a. (C-426/11, EU:C:2013:521, Rn. 30 bis 32 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    {FN:32} - Urteil vom 18. Juli 2013 (C-426/11, EU:C:2013:521, Rn. 36) im Gegensatz zu den Schlussanträgen von Generalanwalt Cruz Villalón in jener Rechtssache (C-426/11, EU:C:2013:82, Nrn. 55 und 57).

  • EuGH, 30.11.1995 - C-55/94

    Gebhard / Consiglio dell'Ordine degli Avvocati e Procuratori di Milano

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 09.06.2016 - C-201/15
    {FN:15} - Vgl. in diesem Sinne Urteil vom 30. November 1995, Gebhard (C-55/94, EU:C:1995:411, Rn. 23).

    {FN:23} - Vgl. Urteile vom 30. November 1995, Gebhard (C-55/94, EU:C:1995:411, Rn. 37), und in diesem Sinne vom 22. Oktober 2009, Kommission/Portugal (…C-438/08, EU:C:2009:651, Rn. 46).

  • EuGH, 21.10.2010 - C-81/09

    Idryma Typou - Niederlassungsfreiheit - Freier Kapitalverkehr - …

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 09.06.2016 - C-201/15
    {FN:12} - Urteil vom 21. Oktober 2010, 1dryma Typou (C-81/09, EU:C:2010:622, Rn. 47 und 48 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    {FN:13} - Urteil vom 21. Oktober 2010, 1dryma Typou (C-81/09, EU:C:2010:622, Rn. 49 und die dort angeführte Rechtsprechung).

  • EuGH, 16.12.2008 - C-210/06

    Cartesio - Ein Mitgliedstaat kann die Verlegung des Sitzes einer nach seinem …

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 09.06.2016 - C-201/15
    {FN:33} - Vgl. zu dieser Problematik Urteil vom 16. Dezember 2008, Cartesio (C-210/06, EU:C:2008:723, Rn. 113).
  • EuGH, 11.12.2007 - C-438/05

    KOLLEKTIVE MASSNAHMEN, DIE DARAUF ABZIELEN, EIN AUSLÄNDISCHES UNTERNEHMEN ZUM …

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 09.06.2016 - C-201/15
    {FN:26} - Vgl. Urteil vom 11. Dezember 2007, The International Transport Workers' Federation und The Finnish Seamen's Union (C-438/05, EU:C:2007:772, Rn. 77 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • EuGH, 06.09.2012 - C-544/10

    Wein darf nicht als "bekömmlich" vermarktet werden

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 09.06.2016 - C-201/15
    Vgl. auch Urteil vom 6. September 2012, Deutsches Weintor (C-544/10, EU:C:2012:526, Rn. 54 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • EuGH, 15.01.2014 - C-176/12

    Art. 27 der Charta der Grundrechte der Europäischen Union, der das Recht auf …

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 09.06.2016 - C-201/15
    {FN:28} - Urteil vom 15. Januar 2014 (C-176/12, EU:C:2014:2, Rn. 45).
  • EuGH, 06.12.2007 - C-298/05

    Columbus Container Services - Art. 43 EG und 56 EG - Einkommen- und …

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 09.06.2016 - C-201/15
    {FN:34} - Verblüffenderweise hat die Kommission im Gegensatz zur EFTA-Überwachungsbehörde (die sich zur Begründung ihrer Auffassung auf das Urteil vom 6. Dezember 2007, Columbus Container Services [C-298/05, EU:C:2007:754, Rn. 33], beruft) in der mündlichen Verhandlung zu dieser Problematik einerseits vorgetragen, die Niederlassungsfreiheit sei nicht beeinträchtigt, wenn ein Unternehmen daran gehindert werde, den Mitgliedstaat der Niederlassung zu verlassen, um anderenorts nach Gewinn zu streben.
  • EuGH, 30.04.2015 - C-80/14

    Der Gerichtshof erläutert den Begriff "Betrieb" bei Massenentlassungen

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 09.06.2016 - C-201/15
    {FN:38} - Vgl. Urteil vom 30. April 2015, USDAW und Wilson (C-80/14, EU:C:2015:291, Rn. 51 und 64 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • EuGH, 13.11.2012 - C-35/11

    Die Anwendung der im britischen Steuerrecht vorgesehenen Anrechnungsmethode auf …

  • EuGH, 24.03.2011 - C-400/08

    Ein Mitgliedstaat kann die Eröffnung großer Einzelhandelseinrichtungen nicht von …

  • EuGH, 27.04.2012 - C-159/12

    Venturini - Niederlassungsfreiheit - Art. 49 AEUV - Gesundheit der Bevölkerung - …

  • EuGH, 15.10.2015 - C-168/14

    Grupo Itevelesa u.a. - Vorlage zur Vorabentscheidung - Art. 49 AEUV und 51 AEUV - …

  • EuGH, 03.03.2011 - C-235/10

    Claes u.a. - Vorabentscheidungsersuchen - Sozialpolitik - Richtlinie 98/59/EG - …

  • EuGH, 13.12.2012 - C-379/11

    Die luxemburgische Regelung über Einstellungsbeihilfen läuft möglicherweise der …

  • EuGH, 22.10.2009 - C-438/08

    Kommission / Portugal - Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - …

  • EuGH, 25.10.2007 - C-464/05

    Geurts und Vogten - Art. 43 EG und 56 EG - Nationale Steuerregelung - …

  • EuGH, 18.11.1999 - C-200/98

    X und Y - Niederlassungsfreiheit - Geldleistung einer schwedischen Gesellschaft …

  • EuGH, 26.05.2016 - C-300/15

    Kohll und Kohll-Schlesser - Vorlage zur Vorabentscheidung - Art. 21 und 45 AEUV - …

  • EuG, 04.12.2013 - T-107/11

    ETF / Schuerings

  • EuG, 04.12.2013 - T-108/11

    ETF / Michel

  • EuGH, 09.07.2015 - C-229/14

    Balkaya - Vorlage zur Vorabentscheidung - Richtlinie 98/59/EG - Art. 1 Abs. 1 …

  • EuGH, 10.09.2009 - C-44/08

    Akavan Erityisalojen Keskusliitto u.a. - Vorabentscheidungsverfahren - Richtlinie …

  • EuGH, 16.07.2009 - C-12/08

    Mono Car Styling - Vorabentscheidungsersuchen - Richtlinie 98/59/EG - Art. 2 und …

  • EuGH, 15.02.2007 - C-270/05

    Athinaïki Chartopoiïa - Massenentlassungen - Richtlinie 98/59/EG des …

  • EuGH, 07.12.1995 - C-449/93

    Rockfon / Specialarbejderforbundet i Danmark, acting on behalf of Søren Nielsen …

  • EuGH, 13.03.2014 - C-375/12

    Bouanich - Vorabentscheidungsersuchen - Art. 63 AEUV - Freier Kapitalverkehr - …

  • EuGH, 07.09.2006 - C-187/05

    Agorastoudis u.a. - Massenentlassungen - Richtlinie 75/129/EWG - Artikel 1 Absatz …

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