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Weitere Entscheidungen unten: EuGH, 15.06.1993 | Generalanwalt beim EuGH, 21.04.1993

Rechtsprechung
   EuGH, 18.10.1991 - C-213/91 R   

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https://dejure.org/1991,935
EuGH, 18.10.1991 - C-213/91 R (https://dejure.org/1991,935)
EuGH, Entscheidung vom 18.10.1991 - C-213/91 R (https://dejure.org/1991,935)
EuGH, Entscheidung vom 18. Oktober 1991 - C-213/91 R (https://dejure.org/1991,935)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Judicialis

    EWGV Art. 173; ; EWGV Art. 185; ; VO Nr. 1304/91/EWG Art. 1; ; VO Nr. 1035/72/EWG Art 14d

  • EU-Kommission PDF

    Abertal / Kommission

    EWG-Vertrag, Artikel 185; Verfahrensordnung des Gerichtshofes, Artikel 83 § 2
    Vorläufiger Rechtsschutz - Aussetzung des Vollzugs - Voraussetzungen - Schwerer und nicht wiedergutzumachender Schaden - Finanzieller Schaden

  • EU-Kommission

    Abertal / Kommission

  • Wolters Kluwer

    Durchführungsbestimmungen zu den Sondermaßnahmen für Schalenfrüchte und Johannisbrot ; Aussetzung des Vollzugs einer Verordnung der Kommission; Pauschalbeihilfe als Anreiz für die Gründung von Erzeugerorganisationen

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Vorläufiger Rechtsschutz - Aussetzung des Vollzugs - Voraussetzungen - Schwerer und nicht wiedergutzumachender Schaden - Finanzieller Schaden

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (37)

  • EuG, 22.12.2004 - T-201/04

    DER PRÄSIDENT DES GERICHTS ERSTER INSTANZ WEIST DEN ANTRAG VON MICROSOFT AUF …

    Mangels gegenteiliger Darlegungen aber ist ein solcher Schaden ein finanzieller Schaden, der - abgesehen von außergewöhnlichen Situationen, die hier nicht vorliegen - keinen irreparablen Schaden darstellt (Beschluss des Präsidenten des Gerichtshofes vom 18. Oktober 1991 in der Rechtssache C-213/91 R, Abertal u. a./Kommission, Slg. 1991, I-5109, Randnr. 24, Beschluss des Präsidenten des Gerichts vom 28. Mai 2001 in der Rechtssache T-53/01 R, Poste Italiane/Kommission, Slg. 2001, II-1479, Randnr. 119).
  • EuG, 15.11.2001 - T-151/01

    Duales System Deutschland / Kommission - "Verfahren des vorläufigen Rechtschutzes …

    Ein solcher Schaden kann nur unter außergewöhnlichen Umständen als ein nicht oder auch nur schwer wieder gutzumachender Schaden angesehen werden, da er Gegenstand eines späteren finanziellen Ausgleichs sein kann (Beschlüsse des Präsidenten des Gerichtshofes vom 18. Oktober 1991 in der Rechtssache C-213/91 R, Abertal u. a./Kommission, Slg. 1991, I-5109, Randnr. 24, und vom 11. April 2001 in der Rechtssache C-471/00 P(R), Kommission/Cambridge Healthcare Supplies, Slg. 2001, I-2865, Randnr. 113; Beschluss des Präsidenten des Gerichts vom 15. Juni 2001 in der Rechtssache T-339/00 R, Bactria Industriehygiene-Service/Kommission, Slg. 2001, II-0000, Randnr. 94).
  • EuG, 04.04.2002 - T-198/01

    Technische Glaswerke Ilmenau / Kommission

    96 Die Dringlichkeit des Erlasses einer einstweiligen Anordnung ist danach zu beurteilen, ob die Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes erforderlich ist, um zu verhindern, dass dem Antragsteller ein schwerer und nicht wieder gutzumachender Schaden entsteht (Beschluss des Präsidenten des Gerichtshofes vom 18. Oktober 1991 in der Rechtssache C-213/91 R, Abertal u. a./Kommission, Slg. 1991, I-5109, Randnr. 18; Beschlüsse BP Nederland u. a./Kommission, Randnr. 48, und Government of Gibraltar/Kommission, Randnr. 95).
  • EuG, 26.10.2001 - T-184/01

    IMS Health / Kommission - "Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes - …

    Im Hinblick auf die behaupteten finanziellen Verluste, die IMS entstehen könnten, weist sie u. a. unter Bezugnahme auf den Beschluss des Präsidenten des Gerichtshofes vom 18. Oktober 1991 in der Rechtssache C-213/91 R (Abertal/Kommission, Slg. 1991, I-5109, Randnr. 24) darauf hin, dass ein finanzieller Verlust grundsätzlich nicht als irreparabel anzusehen sei.
  • EuGH, 10.09.2013 - C-278/13

    Kommission / Pilkington Group - Rechtsmittel - Verwaltungsverfahren - …

    Rn. 50 Ein finanzieller Schaden ist aber - abgesehen von außergewöhnlichen Situationen - nicht als irreparabel anzusehen, da in der Regel ein Ersatz in Geld den Geschädigten wieder in die Lage versetzen kann, in der er sich vor Eintritt des Schadens befand (vgl. u. a. Beschluss des Präsidenten des Gerichtshofs vom 18. Oktober 1991, Abertal u. a./Kommission, C-213/91 R, Slg. 1991, I-5109, Randnr. 24).
  • EuG, 30.06.1999 - T-13/99

    Pfizer Animal Health / Rat - "Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes - …

    Nach ständiger Rechtsprechung kann ein finanzieller Schaden nur unter besonderen Umständen als ein nicht oder auch nur schwer wiedergutzumachender Schaden angesehen werden, da er Gegenstand eines späteren finanziellen Ausgleichs sein kann (Beschluß des Präsidenten des Gerichtshofes vom 18. Oktober 1991 in der Rechtssache C-213/91 R, Abertal/Kommission, Slg. 1991, I-5109, Randnr. 24, und Beschluß des Gerichts vom 7. November 1995 in der Rechtssache T-168/95, Eridania Zuccherifici Nazionali u. a./Rat, Slg. 1995, II-2817, Randnr. 42).
  • EuGH, 14.12.2001 - C-404/01

    Kommission / Euroalliages u.a.

    69 Insoweit ist an die ständige Rechtsprechung zu erinnern, wonach ein Schaden finanzieller Art, abgesehen von außergewöhnlichen Umständen, nicht als irreparabel anzusehen ist, da in der Regel ein Ersatz in Geld den Geschädigten wieder in die Lage versetzen kann, in der er sich vor Eintritt des Schadens befand (vgl. insbesondere Beschluss vom 18. Oktober 1991 in der Rechtssache C-213/91 R, Abertal u. a./Kommission, Slg. 1991, I-5109, Randnr. 24).
  • EuG, 19.12.2001 - T-195/01

    Government of Gibraltar / Kommission - "Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes …

    Es steht fest, dass die Dringlichkeit eines Antrags auf einstweilige Anordnung danach zu beurteilen ist, ob eine vorläufige Entscheidung erforderlich ist, um zu verhindern, dass dem Antragsteller ein schwerer und nicht wieder gutzumachender Schaden entsteht (Beschluss des Präsidenten des Gerichtshofes vom 18. Oktober1991 in der Rechtssache C-213/91 R, Abertal u. a./Kommission, Slg. 1991, I-5109, Randnr. 18; Beschluss BP Nederland u. a./Kommission, Randnr. 48).
  • EuG, 03.12.2002 - T-181/02

    Neue Erba Lautex / Kommission - "Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes - …

    Die Dringlichkeit des Erlasses einer einstweiligen Anordnung ist danach zu beurteilen, ob die Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes erforderlich ist, um zu verhindern, dass dem Antragsteller ein schwerer und nicht wieder gutzumachender Schaden entsteht (Beschluss des Präsidenten des Gerichtshofes vom 18. Oktober 1991 in der Rechtssache C-213/91 R, Abertal u. a./Kommission, Slg. 1991, I-5109, Randnr. 18; Beschluss des Präsidenten des Gerichts vom 19. Dezember 2001 in den Rechtssachen T-195/01 R und T-207/01 R, Government of Gibraltar/Kommission, Slg. 2001, II-3915, Randnr. 95).
  • EuG, 30.06.1999 - T-70/99

    Alpharma / Rat - "Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes - Aussetzung des …

    Es entspricht ebenfalls ständiger Rechtsprechung, daß ein finanzieller Schaden nur unter besonderen Umständen als ein nicht oder auch nur schwer wiedergutzumachender Schaden angesehen werden kann, da er Gegenstand eines späteren finanziellen Ausgleichs sein kann (Beschluß des Präsidenten des Gerichtshofes vom 18. Oktober 1991 in der Rechtssache C-213/91 R, Abertal/Kommission, Slg. 1991, I-5109, Randnr. 24, und Beschluß des Gerichts vom7. November 1995 in der Rechtssache T-168/95, Eridania Zuccherifici Nazionali u. a./Rat, Slg. 1995, II-2817, Randnr. 42).
  • EuG, 25.06.2002 - T-34/02

    Le Levant 015 u.a. / Kommission - "Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes - …

  • EuG, 01.08.2001 - T-132/01

    Euroalliages u.a. / Kommission - Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes - …

  • EuG, 15.06.2001 - T-339/00

    Bactria / Kommission - "Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes - Verordnung …

  • EuG, 07.11.1995 - T-168/95

    Eridania Zuccherifici Nazionali SpA und andere gegen Rat der Europäischen Union. …

  • EuG, 16.01.2004 - T-369/03

    Arizona Chemical u.a. / Kommission - Vorläufiger Rechtsschutz - Richtlinie …

  • EuG, 11.10.2007 - T-120/07

    MB Immobilien Verwaltungs / Kommission - Vorläufiger Rechtsschutz - Staatliche …

  • EuG, 14.08.1998 - T-44/98

    Emesa Sugar / Kommission - "Assoziationsregelung der überseeischen Länder und …

  • EuG, 13.07.2006 - T-11/06

    Romana Tabacchi / Kommission - Vorläufiger Rechtsschutz - Antrag auf Aussetzung …

  • EuG, 10.02.2005 - T-291/04

    Enviro Tech Europe und Enviro Tech International / Kommission - Vorläufiger …

  • EuG, 14.08.1998 - T-43/98

    Emesa Sugar / Rat - "Assoziationsregelung der überseeischen Länder und Gebiete - …

  • EuG, 20.12.2001 - T-213/01

    Österreichische Postsparkasse / Kommission

  • EuG, 28.05.2001 - T-53/01

    Poste Italiane / Kommission - "Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes - Artikel …

  • EuG, 20.07.2000 - T-169/00

    Esedra / Kommission - "Öffentliche Dienstleistungsaufträge - Gemeinschaftliches …

  • EuG, 27.04.2010 - T-103/10

    Parlament / U

  • EuG, 02.08.2001 - T-111/01

    Saxonia Edelmetalle / Kommission - "Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes - …

  • EuG, 11.03.2013 - T-4/13

    Communicaid Group / Kommission - Vorläufiger Rechtsschutz - Ausschreibung …

  • EuG, 16.09.2003 - T-272/03

    Fernández Gómez / Kommission

  • EuG, 03.02.2004 - T-422/03

    Enviro Tech Europe und Enviro Tech International / Kommission - Vorläufiger …

  • EuG, 20.12.2001 - T-214/01

    Bank für Arbeit und Wirtschaft / Kommission - "Verfahren des vorläufigen …

  • EuG, 17.01.2001 - T-342/00

    Petrolessence und SG2R / Kommission - "Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes - …

  • EuG, 09.08.1999 - T-38/99

    Sociedade Agrícola dos Arinhos / Kommission - "Verfahren des vorläufigen …

  • EuG, 08.12.2000 - T-237/99

    BP Nederland u.a. / Kommission - "Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes - …

  • EuG, 06.12.2002 - T-275/02

    D / BEI - Beamtenstatut

  • EuGöD, 15.02.2011 - F-104/10

    de Pretis Cagnodo und Trampuz de Pretis Cagnodo / Kommission

  • EuG, 12.07.2002 - T-163/02

    Montan Gesellschaft Voss u.a. / Kommission - "Verfahren des vorläufigen …

  • EuG, 07.12.2001 - T-192/01

    Lior / Kommission - "Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes - Vertragliche …

  • EuG, 31.01.2001 - T-373/00

    Carmine Salvatore Tralli gegen Europäische Zentralbank. - Verfahren des …

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Rechtsprechung
   EuGH, 15.06.1993 - C-213/91   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1993,1533
EuGH, 15.06.1993 - C-213/91 (https://dejure.org/1993,1533)
EuGH, Entscheidung vom 15.06.1993 - C-213/91 (https://dejure.org/1993,1533)
EuGH, Entscheidung vom 15. Juni 1993 - C-213/91 (https://dejure.org/1993,1533)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • lexetius.com
  • Judicialis

    EWGV Art. 173; ; VO Nr. 1304/91/EWG Art. 1

  • EU-Kommission PDF

    Abertal / Kommission

    EWG-Vertrag, Artikel 173 Absatz 2; Verordnung Nr. 1304/91 der Kommission, Artikel 1
    Nichtigkeitsklage; Natürliche oder juristische Personen; Handlungen, die sie unmittelbar und individuell betreffen; Verordnung zur Änderung der Durchführungsbestimmungen zu den Beihilfen für Schalenfrüchte und Johannisbrot

  • EU-Kommission

    Abertal / Kommission

  • Wolters Kluwer

    Nichtigerklärung einer europäischen Verordnung; Durchführungsbestimmungen zu den Sondermaßnahmen für Schalenfrüchte und Johannisbrot ; Gemeinsame Marktorganisation für Obst und Gemüse ; Beihilfen für Schalenfrüchte und Johannisbrot

  • rechtsportal.de

    EWGV Art. 173; VO Nr. 1304/91/EWG Art. 1
    Nichtigkeitsklage - Natürliche oder juristische Personen - Handlungen, die sie unmittelbar und individuell betreffen - Verordnung zur Änderung der Durchführungsbestimmungen zu den Beihilfen für Schalenfrüchte und Johannisbrot

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Sonstiges

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)

    Beihilfen für Schalenfrüchte und Johannisbrot - Änderung der Durchführungsbestimmungen - Von Erzeugerorganisationen erhobene Nichtigkeitsklage - Zulässigkeit.

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (24)Zitiert selbst (2)

  • EuGH, 24.02.1987 - 26/86

    Deutz und Geldermann / Rat

    Auszug aus EuGH, 15.06.1993 - C-213/91
    17 Zur Frage, ob die Klägerinnen individuell betroffen sind, ist darauf hinzuweisen, daß nach ständiger Rechtsprechung der Umstand, daß sich die Personen, für die eine Maßnahme gilt, der Zahl nach oder sogar namentlich mehr oder weniger genau bestimmen lassen, keineswegs bedeutet, daß diese Personen als durch diese Maßnahme individuell betroffen anzusehen sind, sofern nur feststeht, daß die Maßnahme aufgrund eines objektiven Tatbestands rechtlicher oder tatsächlicher Art anwendbar ist, den sie bestimmt (vgl. z. B. Urteil vom 16. März 1978 in der Rechtssache 123/77, UNICME/Rat, Slg. 1978, 845, und Urteil vom 24. Februar 1987 in der Rechtssache 26/86, Deutz und Geldermann/Rat, Slg. 1987, 941).
  • EuGH, 16.03.1978 - 123/77

    UNICME / Rat

    Auszug aus EuGH, 15.06.1993 - C-213/91
    17 Zur Frage, ob die Klägerinnen individuell betroffen sind, ist darauf hinzuweisen, daß nach ständiger Rechtsprechung der Umstand, daß sich die Personen, für die eine Maßnahme gilt, der Zahl nach oder sogar namentlich mehr oder weniger genau bestimmen lassen, keineswegs bedeutet, daß diese Personen als durch diese Maßnahme individuell betroffen anzusehen sind, sofern nur feststeht, daß die Maßnahme aufgrund eines objektiven Tatbestands rechtlicher oder tatsächlicher Art anwendbar ist, den sie bestimmt (vgl. z. B. Urteil vom 16. März 1978 in der Rechtssache 123/77, UNICME/Rat, Slg. 1978, 845, und Urteil vom 24. Februar 1987 in der Rechtssache 26/86, Deutz und Geldermann/Rat, Slg. 1987, 941).
  • EuG, 11.09.2002 - T-13/99

    DAS GERICHT BESTÄTIGT DIE ENTSCHEIDUNG DES RATES, DIE VERWENDUNG BESTIMMTER …

    Dass sich die Rechtssubjekte, auf die eine Maßnahme zu einem bestimmten Zeitpunkt Anwendung findet, der Zahl nach oder sogar namentlich mehr oder weniger genau bestimmen lassen, bedeutet nämlich keineswegs, dass sie als durch diese Maßnahme individuell betroffen anzusehen sind, solange feststeht, dass diese Anwendung aufgrund einer objektiven rechtlichen oder tatsächlichen Situation erfolgt, die in dem fraglichen Rechtsakt umschrieben ist (Urteil des Gerichtshofes vom 15. Juni 1993 in der Rechtssache C-213/91, Abertal/Kommission, Slg. 1993, I-3177, Randnr. 17, und Beschluss des Gerichts vom 30. September 1997 in der Rechtssache T-122/96, Federolio/Kommission, Slg. 1997, II-1559, Randnr. 55).
  • EuG, 03.05.2002 - T-177/01

    IN DEM BEMÜHEN UM EINE STÄRKUNG DES RECHTSSCHUTZES FÜR BÜRGER/BÜRGERINNEN UND …

    Entgegen dem Vorbringen der Klägerin wenden sich diese Vorschriften abstrakt an unbestimmte Personengruppen und gelten für objektiv bestimmte Sachverhalte (vgl. u. a. Urteil des Gerichtshofes vom 15. Juni 1993 in der Rechtssache C-213/91, Abertal u. a./Kommission, Slg. 1993, I-3177, Randnr. 19, und Beschluss des Gerichts vom 29. Juni 1995 in der Rechtssache T-183/94, Cantina cooperativa fra produttori vitivinicoli di Torre di Mosto u. a./Kommission, Slg. 1995, II-1941, Randnr. 51).

    Dieser Umstand ist jedoch nicht geeignet, die Klägerin im Sinne der oben in Randnummer 27 genannten Rechtsprechung zu individualisieren, da die angefochtenen Vorschriften sie nur wegen ihrer objektiven Eigenschaft als Wittlingfischer, der in einem bestimmten Gebiet eine bestimmte Fangtechnik anwendet, ebenso wie jeden anderen Wirtschaftsteilnehmer betreffen, der sich tatsächlich oder potenziell in der gleichen Lage befindet (in diesem Sinne oben in Randnr. 23 zitiertes Urteil Abertal u. a./Kommission, Randnr. 20, und oben in Randnr. 14 zitiertes Urteil ACAV u. a./Rat, Randnr. 65).

  • EuG, 22.02.2000 - T-138/98

    ACAV u.a. / Rat

    Die angefochtene Verordnung des Rates betrifft nicht nur die Wirtschaftsteilnehmer eines einzigen Mitgliedstaats, sondern sie gilt, wie oben dargelegt, gleichermaßen für alle Schiffe, die die darin bezeichnete Fischereitätigkeit mit Treibnetzen tatsächlich ausüben oder ausüben könnten, und nicht nur für Wirtschaftsteilnehmer, die vor ihrem Erlaß womöglich in einer Liste der Schiffe gestanden hatten, die dafür eine Genehmigung des Mitgliedstaats, unter dessen Flagge sie fuhren, besaßen (in diesem Sinn Urteil des Gerichtshofes vom 15. Juni 1993 in der Rechtssache C-213/91, Abertal u. a./Kommission, Slg. 1993, I-3177, Randnr. 22).

    Wie der Gerichtshof außerdem in einer Nichtigkeitsklage gegen die Verordnung Nr. 345/92, die ein Verbot von Treibnetzen mit einer Länge von mehr als 2, 5 km enthielt, festgestellt hat, bedeutet der Umstand, daß die Personen, für die eine Maßnahme gilt, nach Zahl oder sogar Identität mehr oder weniger genau bestimmbar sind, keineswegs, daß diese als von der Maßnahme individuell betroffen anzusehen sind, sofern nur feststeht, daß die Maßnahme aufgrund eines durch sie bestimmten objektiven Tatbestands rechtlicher oder tatsächlicher Art anwendbar ist (Beschluß des Gerichts vom 24. Mai 1993 in der Rechtssache C-131/92, Arnaud u. a./Rat, Slg. 1993, I-2573, Randnr. 13; vgl. auch Urteil Abertal u. a./Kommission, Randnr. 23, und Beschluß des Gerichtshofes vom 18. Dezember 1997 in der Rechtssache C-409/96 P, Sveriges Betodlares und Henrikson/Kommission, Slg. 1997, I-7531, Randnr. 37).

    Außerdem lassen sich der Verordnung Nr. 1239/98 keine konkreten Umstände entnehmen, aufgrund deren man annehmen könnte, daß diese Maßnahmen eigens im Hinblick auf die besondere Lage der Kläger getroffen worden wären (Urteil Abertal u. a./Kommission, Randnr. 23).

  • Generalanwalt beim EuGH, 17.01.2013 - C-583/11

    Nach Ansicht von Generalanwältin Juliane Kokott hat das Gericht die Klage der …

    8 und 12), vom 15. Juni 1993, Abertal u. a./Kommission (C-213/91, Slg. 1993, I-3177, Randnrn.
  • EuG, 11.09.2002 - T-70/99

    Alpharma / Rat

    Dass sich die Rechtssubjekte, auf die eine Maßnahme zu einem bestimmten Zeitpunkt Anwendung findet, der Zahl nach oder sogar namentlich mehr oder weniger genau bestimmen lassen, bedeutet nämlich keineswegs, dass sie als durch diese Maßnahme individuell betroffen anzusehen sind, solange feststeht, dass diese Anwendung aufgrund einer objektiven rechtlichen oder tatsächlichen Situation erfolgt, die in dem fraglichen Rechtsakt umschrieben ist (Urteil des Gerichtshofes vom 15. Juni 1993 in der Rechtssache C-213/91, Abertal/Kommission, Slg. 1993, I-3177, Randnr. 17, und Beschluss des Gerichts vom 30. September 1997 in der Rechtssache T-122/96, Federolio/Kommission, Slg. 1997, II-1559, Randnr. 55).
  • EuG, 14.09.1995 - T-480/93

    Einführung von Schutzmaßnahmen bei Reis mit Ursprung in den Niederländischen …

    Daß die Identität der von diesen Handlungen betroffenen Unternehmen der Kommission im Zeitpunkt ihres Erlasses bekannt war, ändert nach ständiger Rechtsprechung nichts an ihrem Rechtssatzcharakter, soweit feststeht, daß sie kraft einer objektiven Rechts- oder Sachlage angewandt werden, die in der Handlung gemäß ihrer Zielrichtung festgelegt ist (vgl. zuletzt die Urteile des Gerichtshofes vom 24. November 1992 in den Rechtssachen C-15/91 und C-108/91, Buckl u. a./Kommission, Slg. 1992, I-6061, Randnr. 25, vom 15. Juni 1993 in der Rechtssache C-213/91, Abertal u. a./Kommission, Slg. 1993, I-3177, Randnr. 17, und vom 18. Mai 1994 in der Rechtssache C-309/89, Codorniu/Rat, Slg. 1994, I-1853, Randnr. 18, Beschluß des Gerichts vom 28. Oktober 1993 in der Rechtssache T-476/93, FRSEA und FNSEA/Rat, Slg. 1993, II-1187, Randnr. 19, und Urteil des Gerichts vom 21. Februar 1995 in der Rechtssache T-472/93, Campo Ebro u. a./Rat, Slg. 1995, II-421, Randnr. 32).
  • Generalanwalt beim EuGH, 06.10.2021 - C-348/20

    Nach Ansicht von Generalanwalt Bobek kann die Nord Stream 2 AG die Richtlinie, …

    Vgl. auch Urteile vom 6. November 1990, Weddel/Kommission (…C-354/87, EU:C:1990:371, Rn. 20 bis 22); und vom 15. Juni 1993, Abertal u. a./Kommission (C-213/91, EU:C:1993:238, Rn. 23).
  • EuG, 17.06.1998 - T-135/96

    UEAPME / Rat

    Entgegen der Auffassung der Klägerin könne davon nur dann gesprochen werden, wenn die Rechtswirkungen, die der angefochtene Rechtsakt gegenüber der Klägerin entfaltet haben solle, sich unmittelbar aus diesem Rechtsakt selbst ergäben und nicht die Folge eines späteren Beschlusses seien, der sich nicht notwendig oder automatisch aus dem angefochtenen Rechtsakt ergebe (vgl. die Schlußanträge von Generalanwalt Van Gerven in der durch Urteil des Gerichtshofes vom 15. Juni 1993 entschiedenen Rechtssache C-213/91, Abertal u. a./Kommission, Slg. 1993, I-3177, I-3183, Nr. 20).
  • EuG, 16.02.2005 - T-142/03

    Fost Plus / Kommission - Nichtigkeitsklage - Klage einer juristischen Person - …

    47 Diese Ausnahmen von der allgemeinen Regelung, die die Bestätigungsentscheidungen der Kommission gemäß Artikel 6 Absatz 6 der Richtlinie 94/62 darstellen, partizipieren am allgemeinen Charakter der Richtlinie, da sie sich abstrakt an unbestimmte Personengruppen wenden und für objektiv bestimmte Sachverhalte gelten (in diesem Sinne Urteil des Gerichtshofes vom 15. Juni 1993 in der Rechtssache C-213/91, Abertal u. a./Kommission, Slg. 1993, I-3177, Randnr. 19; Beschluss des Gerichts vom 11. Juli 2000 in der Rechtssache T-268/99, Fédération nationale d'agriculture biologique des régions de France u. a./Rat, Slg. 2000, II-2893, Randnrn.

    52 Die angefochtene Entscheidung betrifft die Klägerin nur aufgrund ihrer objektiven Eigenschaft als im Verpackungssektor tätiger Wirtschaftsteilnehmer und in der gleichen Weise wie jeden anderen Wirtschaftsteilnehmer, der sich tatsächlich oder potenziell in der gleichen Lage befindet (vgl. in diesem Sinne oben in Randnr. 47 zitiertes Urteil Abertal u. a./Kommission, Randnr. 20, und Beschluss des Gerichts vom 6. Mai 2003 in der Rechtssache T-45/02, DOW AgroSciences/Parlament und Rat, Slg. 2003, II-1973, Randnr. 43).

  • EuG, 07.11.1996 - T-298/94

    Roquette Frères SA gegen Rat der Europäischen Union. - Gemeinsame Agrarpolitik - …

    32 Darüber hinaus müsse ein Kausalzusammenhang zwischen der Kenntnis, die das Organ von der Lage der Klägerin habe, und der erlassenen Maßnahme bestehen (siehe Schlussanträge des Generalanwalts Van Gerven zu den Urteilen des Gerichtshofes vom 15. Juni 1993 in der Rechtssache C-213/91, Abertal/Kommission, Slg. 1993, I-3177, und in der Rechtssache C-264/91, Abertal/Rat, Slg. 1993, I-3265).

    33 In diesem Zusammenhang beruft die Kommission sich auch darauf, daß der Gerichtshof in den Urteilen Abertal/Kommission und Abertal/Rat (…a. a. O.), im Beschluß Arnaud u. a./Rat (…a. a. O.), sowie in den Beschlüssen vom 21. Juni 1993 in den Bananen betreffenden Rechtssachen (siehe Beschluß in der Rechtssache C-257/93, Van Parijs u. a./Rat und Kommission, Slg. 1993, I-3335) die Klagen nach der Feststellung für unzulässig erklärt habe, daß die angefochtenen Bestimmungen aufgrund eines objektiv bestimmten Tatbestands anwendbar seien und Rechtsfolgen für generell und abstrakt umschriebene Personengruppen zeitigten, auch wenn die Klägerinnen geltend gemacht hätten, daß sie einen geschlossenen Kreis von Wirtschaftsteilnehmern bildeten.

  • EuG, 19.09.2001 - T-54/00

    Federación de Cofradías de Pescadores de Guipúzcoa u.a. / Rat - "Fischerei - …

  • Generalanwalt beim EuGH, 26.10.2006 - C-441/05

    Roquette Frères - Berechtigung Einzelner, sich vor nationalen Gerichten auf die …

  • Generalanwalt beim EuGH, 29.09.2016 - C-158/14

    A u.a. - Art. 267 AEUV - Art. 263 Abs. 4 AEUV - Zulässigkeit einer Klage auf …

  • EuGH, 31.05.2001 - C-41/99

    Sadam Zuccherifici u.a. / Rat - "Rechtsmittel - Zucker - Verordnung (EG) Nr. …

  • EuG, 06.09.2004 - T-213/02

    SNF / Kommission

  • EuG, 15.12.1994 - T-489/93

    Unzulässigkeit einer Klage auf Nichtigerklärung der Verordnungen Nrn. 846/93, …

  • EuGH, 25.04.2002 - C-96/01

    Galileo und Galileo International / Rat - "Beförderung im Luftverkehr - …

  • Generalanwalt beim EuGH, 08.02.2001 - C-41/99

    Sadam Zuccherifici u.a. / Rat

  • EuG, 11.12.1996 - T-70/94

    Comafrica SpA und Dole Fresh Fruit Europa Ltd & Co. gegen Kommission der …

  • EuG, 08.08.2002 - T-155/02

    VVG International u.a. / Kommission - "Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes - …

  • EuG, 11.01.1995 - T-116/94

    Cassa nazionale di previdenza ed assistenza a favore degli avvocati e dei …

  • EuG, 29.06.1995 - T-183/94

    Cantina cooperative fra produttori vitivinicoli di Torre di Mosto u. a. gegen …

  • Generalanwalt beim EuGH, 17.10.1996 - C-241/95

    The Queen gegen Intervention Board for Agricultural Produce, ex parte Accrington …

  • EuG, 04.10.1996 - T-197/95

    Sveriges Betodlares Centralförening und Sven Åke Henrikson gegen Kommission der …

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Rechtsprechung
   Generalanwalt beim EuGH, 21.04.1993 - C-213/91   

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https://dejure.org/1993,20095
Generalanwalt beim EuGH, 21.04.1993 - C-213/91 (https://dejure.org/1993,20095)
Generalanwalt beim EuGH, Entscheidung vom 21.04.1993 - C-213/91 (https://dejure.org/1993,20095)
Generalanwalt beim EuGH, Entscheidung vom 21. April 1993 - C-213/91 (https://dejure.org/1993,20095)
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Volltextveröffentlichung

  • EU-Kommission PDF

    Abertal SAT Ltda und andere gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften.

    Beihilfen für Schalenfrüchte und Johannisbrot - Änderung der Durchführungsbestimmungen - Von Erzeugerorganisationen erhobene Nichtigkeitsklage - Zulässigkeit

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Zitiert selbst (18)

  • EuGH, 15.06.1993 - C-264/91

    Abertal / Rat

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 21.04.1993 - C-213/91
    Diese Schlussanträge betreffen zwei von der Abertal SAT Ltda und achtzehn weiteren spanischen Erzeugerorganisationen eingereichte zusammenhängende Klagen auf Nichtigerklärung einer Verordnung der Kommission (in der Rechtssache C-213/91) und einer Verordnung des Rates (in der Rechtssache C-264/91), durch die die Durchführungsbestimmungen zu den Beihilfen für Schalenfrüchte und Johannisbrot geändert wurden.

    Rechtssache C-264/91.

    In beiden Rechtssachen, C-213/91 und C-264/91, wird vom Beklagten, von der Kommission bzw. vom Rat gemäß Artikel 91 § 1 der Verfahrensordnung eine Einrede der Unzulässigkeit erhoben.

    Die Zulässigkeitsfrage in der Rechtssache C-264/91.

    Ich komme somit zu dem Ergebnis, daß die Nichtigkeitsklagen sowohl in der Rechtssache C-213/91 als auch in der Rechtssache C-264/91 unzulässig sind und daß die Klägerinnen die Kosten zu tragen haben.

  • EuGH, 17.06.1980 - 789/79

    Calpak / Kommission

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 21.04.1993 - C-213/91
    (16) ° Urteil vom 17. Juni 1980 in den verbundenen Rechtssachen 789/79 und 790/79 (Calpak/Kommission, Slg. 1980, 1949, Randnr. 7); wieder aufgenommen in zahlreichen späteren Entscheidungen, zuletzt im Beschluß vom 13. Juli 1988 in der Rechtssache 160/88 R (Fédération Européenne de la Santé Animale/Rat, Slg. 1988, 4121, Randnr. 26).

    (18) ° Zum Beispiel: Urteil vom 16. April 1970 in der Rechtssache 64/69 (Compagnie française commerciale/Kommission, Slg. 1970, 221), Urteil vom 5. Mai 1977 in der Rechtssache 101/76 (Koninklijke Scholten Honig NV/Rat und Kommission, Slg. 1977, 797), Urteil Calpak/Kommission, a. a. O., und Urteil vom 14. Februar 1985 in der Rechtssache 40/84 (Casteels/Kommission, Slg. 1985, 667).

    (27) ° Urteil Calpak/Kommission, a. a. O. (Fußnote 16), Randnr. 10.

  • EuGH, 15.07.1963 - 25/62

    Plaumann & Co. gegen Kommission der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft.

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 21.04.1993 - C-213/91
    (25) ° Urteil vom 15. Juli 1963 in der Rechtssache 25/62 (Plaumann/Kommission, Slg. 1963, 213, 238); wieder aufgenommen in zahlreichen späteren Urteilen, zuletzt im Beschluß vom 12. Juni 1992 in der Rechtssache C-29/92 (Asia Motor France/Kommission, Slg. 1992, I-3935, Randnr. 17).
  • EuGH, 17.01.1985 - 11/82

    Piraiki-Patraiki / Kommission

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 21.04.1993 - C-213/91
    (26) ° Urteil vom 1. Juli 1965 in den verbundenen Rechtssachen 106/63 und 107/63 (Töpfer/Kommission, Slg. 1965, 548, insbesondere 556); Urteil vom 23. November 1971 in der Rechtssache 62/70 (Bock/Kommission, Slg. 1971, 897, Randnr. 10); Urteil vom 17. Januar 1985 in der Rechtssache 11/82 (Piraiki Patraiki/Kommission, Slg. 1985, 207, Randnr. 31).
  • EuGH, 12.06.1992 - C-29/92

    Asia Motor France / Kommission

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 21.04.1993 - C-213/91
    (25) ° Urteil vom 15. Juli 1963 in der Rechtssache 25/62 (Plaumann/Kommission, Slg. 1963, 213, 238); wieder aufgenommen in zahlreichen späteren Urteilen, zuletzt im Beschluß vom 12. Juni 1992 in der Rechtssache C-29/92 (Asia Motor France/Kommission, Slg. 1992, I-3935, Randnr. 17).
  • EuGH, 24.11.1992 - C-15/91

    Buckl u.a. / Kommission

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 21.04.1993 - C-213/91
    (28) ° Urteil vom 11. Juli 1968 in der Rechtssache 6/68 (Zuckerfabrik Watenstedt/Rat, Slg. 1968, 612, 621); wieder aufgenommen in zahlreichen späteren Urteilen, zuletzt im Urteil vom 24. November 1992 in den verbundenen Rechtssache C-15/91 und C-108/91 (Buckl u. a./Kommission, Slg. 1992, I-6061, Randnr. 25).
  • EuGH, 05.05.1977 - 101/76

    Koniklijke Scholten Honig / Rat und Kommission

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 21.04.1993 - C-213/91
    (18) ° Zum Beispiel: Urteil vom 16. April 1970 in der Rechtssache 64/69 (Compagnie française commerciale/Kommission, Slg. 1970, 221), Urteil vom 5. Mai 1977 in der Rechtssache 101/76 (Koninklijke Scholten Honig NV/Rat und Kommission, Slg. 1977, 797), Urteil Calpak/Kommission, a. a. O., und Urteil vom 14. Februar 1985 in der Rechtssache 40/84 (Casteels/Kommission, Slg. 1985, 667).
  • EuGH, 01.07.1965 - 106/63

    Alfred Toepfer und Firma Getreide-Import-Gesellschaft gegen Kommission der …

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 21.04.1993 - C-213/91
    (26) ° Urteil vom 1. Juli 1965 in den verbundenen Rechtssachen 106/63 und 107/63 (Töpfer/Kommission, Slg. 1965, 548, insbesondere 556); Urteil vom 23. November 1971 in der Rechtssache 62/70 (Bock/Kommission, Slg. 1971, 897, Randnr. 10); Urteil vom 17. Januar 1985 in der Rechtssache 11/82 (Piraiki Patraiki/Kommission, Slg. 1985, 207, Randnr. 31).
  • EuGH, 31.03.1977 - 88/76

    Exportation des Sucres / Kommission

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 21.04.1993 - C-213/91
    (21) ° Die Klage einer natürlichen oder juristischen Person gegen eine Rechtshandlung (Verordnung), die nicht auf den Fall der klagenden Partei anwendbar ist, ist mangels Rechtsschutzinteresses unzulässig: Urteil vom 31. März 1977 in der Rechtssache 88/76 (Exportation des Sucres/Kommission, Slg. 1977, 709, Leitsatz 2, vgl. S. 726).
  • EuGH, 11.07.1968 - 6/68

    Zuckerfabrik Watenstedt GmbH / Rat

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 21.04.1993 - C-213/91
    (28) ° Urteil vom 11. Juli 1968 in der Rechtssache 6/68 (Zuckerfabrik Watenstedt/Rat, Slg. 1968, 612, 621); wieder aufgenommen in zahlreichen späteren Urteilen, zuletzt im Urteil vom 24. November 1992 in den verbundenen Rechtssache C-15/91 und C-108/91 (Buckl u. a./Kommission, Slg. 1992, I-6061, Randnr. 25).
  • EuGH, 23.11.1971 - 62/70

    Bock / Kommission

  • EuGH, 14.02.1985 - 40/84

    Casteels / Kommission

  • EuGH, 05.11.1986 - 117/86

    UFADE / Rat und Kommission

  • EuGH, 16.04.1970 - 64/69

    Compagnie française commerciale und financière / Kommission

  • EuGH, 31.03.1971 - 22/70

    Kommission / Rat

  • EuGH, 23.04.1986 - 294/83

    Les Verts / Parlament

  • EuGH, 27.09.1988 - 302/87

    Parlament / Rat

  • EuGH, 13.07.1988 - 160/88

    Fédération européenne de la santé animale u.a. / Rat

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