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Rechtsprechung
   EuGH, 16.07.2026 - C-258/23   

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https://dejure.org/2026,21002
EuGH, 16.07.2026 - C-258/23 (https://dejure.org/2026,21002)
EuGH, Entscheidung vom 16.07.2026 - C-258/23 (https://dejure.org/2026,21002)
EuGH, Entscheidung vom 16. Juli 2026 - C-258/23 (https://dejure.org/2026,21002)
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Volltextveröffentlichung

  • Europäischer Gerichtshof

    Vorlage zur Vorabentscheidung - Wettbewerb - Kartelle - Missbrauch einer beherrschenden Stellung - Art. 101 und 102 AEUV - Durchführung durch die nationalen Wettbewerbsbehörden - Entscheidung einer nationalen Wettbewerbsbehörde, mit der eine Nachprüfung angeordnet wird - ...

Kurzfassungen/Presse (2)

  • otto-schmidt.de (Kurzinformation)

    Beschlagnahme geschäftlicher E-Mails bei wettbewerbsrechtlichen Ermittlungen

  • computerundrecht.de (Kurzinformation)

    Beschlagnahme geschäftlicher E-Mails bei wettbewerbsrechtlichen Ermittlungen

Sonstiges (2)

Verfahrensgang

Corona: Rechtsprechungsübersichten

 
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Wird zitiert von ...Zitiert selbst (41)

  • EuGH, 04.10.2024 - C-548/21

    Der Zugang der Polizei zu den auf einem Mobiltelefon gespeicherten …

    Auszug aus EuGH, 16.07.2026 - C-258/23
    Rn. 42 Insbesondere in der Erwägung, dass die Frage nach den Auswirkungen des Urteils vom 4. Oktober 2024, Bezirkshauptmannschaft Landeck (Versuchter Zugang zu auf einem Mobiltelefon gespeicherten personenbezogenen Daten) (C-548/21, EU:C:2024:830) für die Beantwortung der jeweils dritten Vorabentscheidungsfrage in den vorliegenden Rechtssachen die Aufmerksamkeit eines erweiterten Spruchkörpers verdiene, hat die Vierte Kammer des Gerichtshofs gemäß Art. 60 Abs. 3 der Verfahrensordnung den Gerichtshof ersucht, diese Rechtssachen an die Große Kammer zu verweisen.

    Außerdem kann der Gerichtshof auf unionsrechtliche Vorschriften eingehen, die das nationale Gericht in seinen Fragen nicht angeführt hat (…Urteile vom 20. März 1986, Tissier, C-35/85, EU:C:1986:143, Rn. 9, und vom 4. Oktober 2024, Bezirkshauptmannschaft Landeck [Versuchter Zugang zu auf einem Mobiltelefon gespeicherten personenbezogenen Daten], C-548/21, EU:C:2024:830, Rn. 60).

    Der Gerichtshof hat insoweit aus allem, was dieses Gericht vorgelegt hat, insbesondere aus der Begründung der Vorlageentscheidung, diejenigen Elemente des Unionsrechts herauszuarbeiten, die unter Berücksichtigung des Gegenstands des Rechtsstreits einer Auslegung bedürfen (Urteil vom 4. Oktober 2024, Bezirkshauptmannschaft Landeck [Versuchter Zugang zu auf einem Mobiltelefon gespeicherten personenbezogenen Daten], C-548/21, EU:C:2024:830, Rn. 61 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    Rn. 96 Zweitens ist in Bezug auf die Voraussetzung der Erforderlichkeit darauf hinzuweisen, dass diese erfüllt ist, wenn das mit den betreffenden Maßnahmen verfolgte Ziel nicht in zumutbarer Weise ebenso wirksam durch andere Mittel erreicht werden kann, die weniger stark in die Grundrechte der betroffenen Personen, insbesondere die in den Art. 7 und 8 der Charta verbürgten Rechte auf Achtung des Privatlebens und auf Schutz personenbezogener Daten, eingreifen (…Urteile vom 26. Januar 2023, Ministerstvo na vatreshnite raboti [Registrierung biometrischer und genetischer Daten durch die Polizei], C-205/21, EU:C:2023:49, Rn. 126, sowie vom 4. Oktober 2024, Bezirkshauptmannschaft Landeck [Versuchter Zugang zu auf einem Mobiltelefon gespeicherten personenbezogenen Daten], C-548/21, EU:C:2024:830, Rn. 88).

    Rn. 100 Drittens ist die Verhältnismäßigkeit einer Einschränkung der Ausübung der in den Art. 7 und 8 der Charta verankerten Rechte, die sich aus der Beschlagnahme von E-Mails ergibt, in dem Kontext zu beurteilen, in dem eine solche Einschränkung steht, wobei in jedem Einzelfall alle relevanten Gesichtspunkte des Einzelfalls zu gewichten sind (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 4. Oktober 2024, Bezirkshauptmannschaft Landeck [Versuchter Zugang zu auf einem Mobiltelefon gespeicherten personenbezogenen Daten], C-548/21, EU:C:2024:830, Rn. 89).

    Rn. 115 Da solche Geräte nämlich zugleich für private Zwecke und für berufliche bzw. geschäftliche Zwecke verwendet werden können, kann sich der Zugang zu ihnen je nach Inhalt dieser Geräte nicht nur auf Verkehrs- und Standortdaten erstrecken, sondern auch auf Fotos und den Verlauf der Navigation im Internet mit diesen Geräten oder sogar auf einen Teil des Inhalts der mit diesen Geräten geführten Kommunikation (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 4. Oktober 2024, Bezirkshauptmannschaft Landeck [Versuchter Zugang zu auf einem Mobiltelefon gespeicherten personenbezogenen Daten], C-548/21, EU:C:2024:830, Rn. 92).

    Der Zugang zu den in solchen Geräten gespeicherten Daten kann daher zu einem schwerwiegenden oder sogar besonders schwerwiegenden Eingriff in die durch die Art. 7 und 8 der Charta garantierten Grundrechte führen (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 4. Oktober 2024, Bezirkshauptmannschaft Landeck [Versuchter Zugang zu auf einem Mobiltelefon gespeicherten personenbezogenen Daten], C-548/21, EU:C:2024:830, Rn. 93 bis 95).

    Rn. 117 Um namentlich sicherzustellen, dass der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit in jedem Einzelfall durch eine Gewichtung aller relevanten Gesichtspunkte gewahrt wird, ist es von wesentlicher Bedeutung, dass der Zugang der zuständigen nationalen Behörden zu personenbezogenen Daten, wenn er die Gefahr eines schwerwiegenden oder sogar besonders schwerwiegenden Eingriffs in die Grundrechte der betroffenen Person mit sich bringt, von einer vorherigen Kontrolle durch ein Gericht oder eine unabhängige Verwaltungsstelle abhängig gemacht wird (Urteil vom 4. Oktober 2024, Bezirkshauptmannschaft Landeck [Versuchter Zugang zu auf einem Mobiltelefon gespeicherten personenbezogenen Daten], C-548/21, EU:C:2024:830, Rn. 102).

    Speziell im Fall der von einer Wettbewerbsbehörde durchgeführten Nachprüfung verlangt eine solche Kontrolle, dass das Gericht oder die Stelle in der Lage ist, für einen gerechten Ausgleich zwischen den berechtigten Interessen, die sich aus den Erfordernissen der Ermittlungen ergeben, und den Grundrechten auf Achtung des Privatlebens und den Schutz personenbezogener Daten der Personen, auf deren Daten zugegriffen wird, zu sorgen (vgl. in diesem Sinne und entsprechend Urteil vom 4. Oktober 2024, Bezirkshauptmannschaft Landeck [Versuchter Zugang zu auf einem Mobiltelefon gespeicherten personenbezogenen Daten], C-548/21, EU:C:2024:830, Rn. 103).

  • EuGH - C-260/23 (anhängig)

    SIBS - Sociedade Gestora de Participações Sociais u.a.

    Auszug aus EuGH, 16.07.2026 - C-258/23
    In den verbundenen Rechtssachen C-258/23 bis C-260/23.

    SIBS MB S. A. (C-260/23).

    Insbesondere betrafen diese Untersuchungen eine mögliche abgestimmte Verhaltensweise zwischen Unternehmen, die bei der Erbringung von Teleradiologiedienstleistungen an Krankenhäuser, die dem nationalen Gesundheitsdienst angehören, zu einer Preiserhöhung geführt hatte (Rechtssache C-258/23), eine potenzielle Absprache über die Preise für "Covid-19"-Tests, die von den portugiesischen Gesundheitsbehörden angefordert wurden (Rechtssache C-259/23), und den Verdacht des Missbrauchs einer beherrschenden Stellung im Bereich der Zahlungsabwicklung (Rechtssache C-260/23).

    Rn. 38 Mit Entscheidung vom 14. Juni 2023 hat der Präsident des Gerichtshofs gemäß Art. 54 Abs. 2 der Verfahrensordnung des Gerichtshofs beschlossen, die Rechtssachen C-258/23, C-259/23 und C-260/23 zu gemeinsamem schriftlichen und mündlichen Verfahren und zu gemeinsamem Urteil zu verbinden.

    Schließlich machen die Gesellschaften des SIBS-Konzerns in der Rechtssache C-260/23 geltend, dass die vorgelegten Fragen für den Gegenstand dieses Rechtsstreits unerheblich seien; darin gehe es um die Beurteilung der Rechtmäßigkeit der fraglichen Maßnahmen nach portugiesischem Recht und nicht nach der Charta.

    In der Rechtssache C-260/23 machen die Gesellschaften des SIBS-Konzerns auch geltend, dass das Vorabentscheidungsersuchen zu einem Zeitpunkt gestellt worden sei, zu dem der Sachverhalt des Ausgangsverfahrens noch nicht festgestellt und nicht einmal erörtert worden sei.

  • EuGH, 17.12.2015 - C-419/14

    Die Übertragung des Know-hows, durch das der Betrieb der Erotik-Website …

    Auszug aus EuGH, 16.07.2026 - C-258/23
    Somit ist Art. 7 gemäß Art. 52 Abs. 3 der Charta die gleiche Bedeutung und Tragweite beizumessen wie Art. 8 Abs. 1 EMRK in seiner Auslegung durch die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (…vgl. in diesem Sinne Urteile vom 5. Oktober 2010, McB., C-400/10 PPU, EU:C:2010:582, Rn. 53…, vom 15. November 2011, Dereci u. a., C-256/11, EU:C:2011:734, Rn. 70, und vom 17. Dezember 2015, WebMindLicenses (C-419/14, EU:C:2015:832, Rn. 70).

    Rn. 68 Da die Überwachung des Telekommunikationsverkehrs eine Einschränkung der Ausübung des durch Art. 8 Abs. 1 EMRK garantierten Rechts darstellt, ist sie somit auch als Einschränkung der Ausübung des in Art. 7 der Charta verankerten Rechts anzusehen (Urteil vom 17. Dezember 2015, WebMindLicenses, C-419/14, EU:C:2015:832, Rn. 71).

    Rn. 69 Der Gerichtshof hat bereits festgestellt, dass Gleiches auch für eine Beschlagnahme von E-Mails gilt, die im Zuge von Nachprüfungen in beruflich genutzten Räumen bzw. Geschäftsräumen einer natürlichen Person oder von Räumen einer Handelsgesellschaft vorgenommen wird; auch sie stellt einen Eingriff in die Ausübung des durch Art. 8 Abs. 1 EMRK garantierten Rechts dar (Urteil vom 17. Dezember 2015, WebMindLicenses, C-419/14, EU:C:2015:832, Rn. 72).

    Rn. 83 Im vorliegenden Fall ist davon auszugehen, dass die Beschlagnahme von E-Mails bei Nachprüfungen in beruflich genutzten Räumen bzw. Geschäftsräumen einer natürlichen Person oder in Räumen einer Handelsgesellschaft eine Einschränkung der Ausübung des in Art. 7 der Charta verankerten Rechts auf Privatleben darstellt (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 17. Dezember 2015, WebMindLicenses, C-419/14, EU:C:2015:832, Rn. 72).

    Sowohl die Nachprüfung als auch die Beschlagnahme können daher nur dann mit diesen Bestimmungen vereinbar sein, wenn die nationalen Rechtsvorschriften und die nationale Praxis angemessene und ausreichende Garantien gegen Missbrauch und Willkür bieten (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 17. Dezember 2015, WebMindLicenses, C-419/14, EU:C:2015:832, Rn. 77).

  • EuGH - C-259/23 (anhängig)

    Synlabhealth II

    Auszug aus EuGH, 16.07.2026 - C-258/23
    Synlabhealth II S. A. (C-259/23).

    Insbesondere betrafen diese Untersuchungen eine mögliche abgestimmte Verhaltensweise zwischen Unternehmen, die bei der Erbringung von Teleradiologiedienstleistungen an Krankenhäuser, die dem nationalen Gesundheitsdienst angehören, zu einer Preiserhöhung geführt hatte (Rechtssache C-258/23), eine potenzielle Absprache über die Preise für "Covid-19"-Tests, die von den portugiesischen Gesundheitsbehörden angefordert wurden (Rechtssache C-259/23), und den Verdacht des Missbrauchs einer beherrschenden Stellung im Bereich der Zahlungsabwicklung (Rechtssache C-260/23).

    Rn. 38 Mit Entscheidung vom 14. Juni 2023 hat der Präsident des Gerichtshofs gemäß Art. 54 Abs. 2 der Verfahrensordnung des Gerichtshofs beschlossen, die Rechtssachen C-258/23, C-259/23 und C-260/23 zu gemeinsamem schriftlichen und mündlichen Verfahren und zu gemeinsamem Urteil zu verbinden.

    Sodann vertritt Synlabhealth II in der Rechtssache C-259/23 ebenfalls die Auffassung, dass im Vorabentscheidungsersuchen mehrere für das Verständnis des Ausgangsrechtsstreits wesentliche Tatsachen, die anwendbaren nationalen Vorschriften sowie der Zusammenhang zwischen diesen und den Bestimmungen des Unionsrechts, um deren Auslegung ersucht werde, nicht erwähnt würden.

    Rn. 56 Zweitens macht Synlabhealth II in der Rechtssache C-259/23 geltend, dass die Wettbewerbsbehörde im vorliegenden Fall die Grenzen der von der Staatsanwaltschaft erteilten Anordnung insoweit überschritten habe, als sie die Nachprüfungen und Beschlagnahmen in den Räumlichkeiten von Synlabhealth II vorgenommen habe, und dass Letztere unter Verstoß gegen die im portugiesischen Recht vorgesehenen Verfahrensanforderungen nicht zu den Vorlagefragen angehört worden sei, weshalb sie einen Rechtsbehelf gegen die Vorlageentscheidung eingelegt habe.

  • EuGH, 22.11.2022 - C-37/20

    Geldwäscherichtlinie: Die Bestimmung, dass die Angaben über die wirtschaftlichen …

    Auszug aus EuGH, 16.07.2026 - C-258/23
    Rn. 81 Zur Tragweite der in der Charta anerkannten Rechte ist darauf hinzuweisen, dass die in den Art. 7 und 8 der Charta verankerten Grundrechte keine uneingeschränkte Geltung beanspruchen können, sondern im Hinblick auf ihre gesellschaftliche Funktion gesehen werden müssen (…Urteile vom 21. Juni 2022, Ligue des droits humains, C-817/19, EU:C:2022:491, Rn. 112, und vom 22. November 2022, Luxembourg Business Registers, C-37/20 und C-601/20, EU:C:2022:912, Rn. 45).

    Rn. 92 Was viertens die Beachtung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit betrifft, verlangt nach ständiger Rechtsprechung die Verhältnismäßigkeit von Maßnahmen, aus denen sich ein Eingriff in die in den Art. 7 und 8 der Charta garantierten Grundrechte ergibt, dass nicht nur die Anforderungen an die Geeignetheit und Erforderlichkeit, sondern auch die Anforderung an die Angemessenheit dieser Maßnahmen im Hinblick auf das verfolgte Ziel erfüllt sein müssen (Urteil vom 22. November 2022, Luxembourg Business Registers, C-37/20 und C-601/20, EU:C:2022:912, Rn. 63 sowie die dort angeführte Rechtsprechung).

    Daher ist die Möglichkeit, eine Einschränkung der durch die Art. 7 und 8 der Charta garantierten Rechte zu rechtfertigen, zu beurteilen, indem die Schwere des mit einer solchen Einschränkung verbundenen Eingriffs bestimmt und geprüft wird, ob die mit dieser Einschränkung verfolgte dem Gemeinwohl dienende Zielsetzung in angemessenem Verhältnis zur Schwere des Eingriffs steht (Urteile vom 22. November 2022, Luxemburg Business Registers, C-37/20 und C-601/20, EU:C:2022:912, Rn. 64, …sowie vom 8. Dezember 2022, 0rde van Vlaamse Balies u. a., C-694/20, EU:C:2022:963, Rn. 41).

    Sie muss insbesondere angeben, unter welchen Umständen und unter welchen Voraussetzungen eine Maßnahme, die die Verarbeitung solcher Daten vorsieht, getroffen werden darf, damit gewährleistet ist, dass der Eingriff auf das absolut Notwendige beschränkt wird (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 22. November 2022, Luxembourg Business Registers, C-37/20 und C-601/20, EU:C:2022:912, Rn. 65 und die dort angeführte Rechtsprechung).

  • EGMR, 05.09.2017 - 61496/08

    E-Mails und Chats: Ausspähen von Arbeitnehmern verboten

    Auszug aus EuGH, 16.07.2026 - C-258/23
    Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat klargestellt, dass für die Feststellung, ob diese Begriffe anwendbar sind, die berechtigte Erwartung in Bezug auf den Schutz und die Achtung des Privatlebens ein wichtiges, aber nicht notwendigerweise entscheidendes Kriterium ist (vgl. EGMR, 5. September 2017, Bărbulescu/Rumänien, CE:ECHR:2017:0905JUD006149608, § 73 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    Insoweit wurde im Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte vom 5. September 2017, Bărbulescu/Rumänien (CE:ECHR:2017:0905JUD006149608, § 74), in dem es um von einem Arbeitsplatzcomputer aus versandte private Nachrichten ging, klargestellt, dass eine vom Arbeitgeber aufgestellte Regel, die den Arbeitnehmern vorschreibt, jegliche persönliche Aktivität am Arbeitsplatz zu unterlassen, und ihnen die Verwendung von Unternehmensressourcen zu persönlichen Zwecken untersagt, für die Einstufung als "Korrespondenz" im Sinne von Art. 8 Abs. 1 EMRK unerheblich ist.

  • EuGH, 09.11.2010 - C-92/09

    Die Rechtsvorschriften der Union über die Veröffentlichung von Informationen über …

    Auszug aus EuGH, 16.07.2026 - C-258/23
    Rn. 79 Insoweit ist zudem darauf hinzuweisen, dass das Recht auf Schutz personenbezogener Daten in engem Zusammenhang mit dem in Art. 7 der Charta verankerten Recht auf Achtung des Privat- und Familienlebens verbunden ist, das es ergänzt (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 9. November 2010, Volker und Markus Schecke und Eifert, C-92/09 und C-93/09, EU:C:2010:662, Rn. 47, …sowie vom 18. Dezember 2025, Storstockholms Lokaltrafik, C-422/24, EU:C:2025:980, Rn. 40).

    Rn. 82 Art. 52 Abs. 1 der Charta lässt nämlich Einschränkungen der Ausübung von Rechten wie denjenigen zu, die in den Art. 7 und 8 der Charta verankert sind, sofern diese Einschränkungen gesetzlich vorgesehen sind, den Wesensgehalt dieser Rechte und Freiheiten achten und unter Wahrung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit erforderlich sind und den von der Union anerkannten dem Gemeinwohl dienenden Zielsetzungen oder den Erfordernissen des Schutzes der Rechte und Freiheiten anderer tatsächlich entsprechen (Urteile vom 9. November 2010, Volker und Markus Schecke und Eifert, C-92/09 und C-93/09, EU:C:2010:662, Rn. 50, …sowie vom 8. Dezember 2022, Google [Auslistung eines angeblich unrichtigen Inhalts], C-460/20, EU:C:2022:962, Rn. 57).

  • EuGH, 21.12.2023 - C-333/21

    Wettbewerb

    Auszug aus EuGH, 16.07.2026 - C-258/23
    Zudem ist es nach Art. 94 Buchst. c der Verfahrensordnung unerlässlich, dass das Vorabentscheidungsersuchen eine Darstellung der Gründe enthält, aus denen das vorlegende Gericht Zweifel bezüglich der Auslegung oder der Gültigkeit bestimmter Vorschriften des Unionsrechts hat, und den Zusammenhang angibt, den das vorlegende Gericht zwischen diesen Vorschriften und der auf den Ausgangsrechtsstreit anwendbaren nationalen Regelung herstellt (Urteil vom 21. Dezember 2023, European Superleague Company, C-333/21, EU:C:2023:1011, Rn. 59 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    Rn. 50 Nicht nur müssen die Angaben in der Vorlageentscheidung nach ständiger Rechtsprechung dem Gerichtshof zweckdienliche Antworten ermöglichen, sondern auch den Regierungen der Mitgliedstaaten und den anderen Beteiligten die Möglichkeit geben, gemäß Art. 23 der Satzung des Gerichtshofs der Europäischen Union Erklärungen abzugeben (Urteil vom 21. Dezember 2023, European Superleague Company, C-333/21, EU:C:2023:1011, Rn. 60 und die dort angeführte Rechtsprechung).

  • EuGH, 17.07.2008 - C-303/06

    DAS GEMEINSCHAFTSRECHT SCHÜTZT EINEN ARBEITNEHMER, DER WEGEN EINER BEHINDERUNG …

    Auszug aus EuGH, 16.07.2026 - C-258/23
    Rn. 57 Zum ersten Argument ist darauf hinzuweisen, dass es Sache des nationalen Gerichts ist, darüber zu entscheiden, in welchem Verfahrensstadium es geboten ist, ein Vorabentscheidungsersuchen an den Gerichtshof zu richten (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 17. Juli 2008, Coleman, C-303/06, EU:C:2008:415, Rn. 29 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    Rn. 58 Wenn der Gerichtshof, wie hier, mit einem Ersuchen um Auslegung des Unionsrechts befasst ist, das nicht offensichtlich in keinem Zusammenhang mit den Gegebenheiten oder dem Gegenstand des Ausgangsrechtsstreits steht, und über die erforderlichen Angaben verfügt, um eine sachdienliche Antwort auf die ihm gestellten Fragen zu geben, muss er darauf antworten; er braucht nicht selbst den Sachverhalt zu prüfen, den das vorlegende Gericht zugrunde gelegt hat; ob dieser Sachverhalt zutrifft, wird vom vorlegenden Gericht später nachzuprüfen sein, falls sich dies als erforderlich erweisen sollte (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 17. Juli 2008, Coleman, C-303/06, EU:C:2008:415, Rn. 31 und die dort angeführte Rechtsprechung).

  • EuGH, 24.07.2023 - C-107/23

    Raum der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts

    Auszug aus EuGH, 16.07.2026 - C-258/23
    Daher ist der Gerichtshof grundsätzlich gehalten, über ihm vorgelegte Fragen zu befinden, wenn diese die Auslegung einer Vorschrift des Unionsrechts betreffen (Urteil vom 24. Juli 2023, Lin, C-107/23 PPU, EU:C:2023:606, Rn. 61 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    Der Gerichtshof kann die Beantwortung einer Vorlagefrage eines nationalen Gerichts nur dann ablehnen, wenn die erbetene Auslegung des Unionsrechts offensichtlich in keinem Zusammenhang mit den Gegebenheiten oder dem Gegenstand des Ausgangsrechtsstreits steht, das Problem hypothetischer Natur ist oder er nicht über die tatsächlichen und rechtlichen Angaben verfügt, die für eine zweckdienliche Beantwortung der ihm vorgelegten Fragen erforderlich sind (Urteil vom 24. Juli 2023, Lin, C-107/23 PPU, EU:C:2023:606, Rn. 62 und die dort angeführte Rechtsprechung).

  • EuGH, 18.06.2015 - C-583/13

    Deutsche Bahn u.a. / Kommission - Rechtsmittel - Wettbewerb - …

  • EuGH, 26.02.2013 - C-617/10

    Åkerberg Fransson - Anwendungsbereich der Charta der Grundrechte, Grundsatz des …

  • EuGH, 08.12.2022 - C-460/20

    Recht auf Löschung ("Recht auf Vergessenwerden"): Der Betreiber einer …

  • EuGH, 06.10.2020 - C-511/18

    La Quadrature du Net u.a. - Vorratsdatenspeicherung kann zulässig sein

  • EuGH, 21.06.2022 - C-817/19

    Fluggastdaten dürfen nur bei Terrorgefahr verarbeitet werden

  • EGMR, 16.12.1992 - 13710/88
  • EuGH, 21.12.2023 - C-124/21

    Wettbewerb

  • EGMR, 25.02.1993 - 10828/84

    FUNKE v. FRANCE

  • EuGH, 08.12.2022 - C-694/20

    Bekämpfung der aggressiven Steuerplanung: Die Verpflichtung des Rechtsanwalts, …

  • EuGH, 18.12.2025 - C-422/24

    Vorlage zur Vorabentscheidung - Schutz personenbezogener Daten - Verordnung (EU) …

  • EuGH, 17.02.2011 - C-52/09

    TeliaSonera Sverige - Vorabentscheidungsersuchen - Art. 102 AEUV - Missbrauch …

  • EuGH, 22.03.2022 - C-117/20

    Kumulierung von Verfolgungsmaßnahmen und Sanktionen strafrechtlicher Natur im …

  • EuGH, 03.04.2025 - C-710/23

    Ministerstvo zdravotnictví (Données relatives au représentant d'une personne …

  • EuGH, 15.11.2011 - C-256/11

    Dereci u.a. - Unionsbürgerschaft - Aufenthaltsrecht der Angehörigen von …

  • EGMR, 03.04.2007 - 62617/00

    Gerichtshof für Menschenrechte schützt private Nutzung des Internets

  • EuGH, 22.10.2002 - C-94/00

    Roquette Frères - "Wettbewerbsrecht - Artikel 14 Absätze 3 und 6 der Verordnung …

  • EuGH, 26.01.2023 - C-205/21

    Die systematische Erhebung biometrischer und genetischer Daten aller …

  • EuGH, 22.03.2022 - C-151/20

    Kumulierung von Verfolgungsmaßnahmen und Sanktionen strafrechtlicher Natur im …

  • EuGH, 05.10.2010 - C-400/10

    Das Verbringen eines Kindes in einen anderen Mitgliedstaat durch einen Elternteil …

  • EGMR, 16.10.2007 - 74336/01

    Rechtswidrige Durchsuchung einer Anwaltskanzlei zur Erlangung elektronisch …

  • Generalanwalt beim EuGH, 15.01.2020 - C-520/18

    Ordre des barreaux francophones und germanophone u.a. - Vorlage zur …

  • EuGH, 16.07.2020 - C-606/18

    Nexans France und Nexans/ Kommission - Rechtsmittel - Wettbewerb - Kartelle - …

  • EGMR, 14.03.2013 - 24117/08

    [ENG]

  • EuGH, 06.03.2025 - C-647/21

    Richterliche Unabhängigkeit: Die Entscheidung, einem Richter seine Rechtssachen …

  • EuGH, 20.03.1986 - 35/85

    Procureur de la République / Tissier

  • EuGH, 09.03.2023 - C-690/20

    The Court sets aside in part the judgments of the General Court and, …

  • Generalanwalt beim EuGH, 30.06.2022 - C-205/21

    Ministerstvo na vatreshnite raboti (Enregistrement de données biométriques et …

  • EGMR, 21.12.2010 - 29408/08

    [FRE]

  • EuGH - C-648/21 (anhängig)

    M.C. und M.F.

  • EGMR, 11.01.2024 - 42541/18

    TENA ARREGUI v. SPAIN

  • RG, 20.02.1899 - 2/99

    1. Steht die in einer Schlägerei von einem schuldhaft Mitbeteiligten begangene …

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   Generalanwalt beim EuGH, 23.10.2025 - C-258/23, C-259/23, C-260/23   

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Generalanwalt beim EuGH, Entscheidung vom 23.10.2025 - C-258/23, C-259/23, C-260/23 (https://dejure.org/2025,32551)
Generalanwalt beim EuGH, Entscheidung vom 23. Oktober 2025 - C-258/23, C-259/23, C-260/23 (https://dejure.org/2025,32551)
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Volltextveröffentlichung

  • Europäischer Gerichtshof

    Vorlage zur Vorabentscheidung - Zuwiderhandlung gegen die Wettbewerbsregeln - Beschlagnahme von Geschäftsunterlagen - Von der Staatsanwaltschaft erlassene Anordnung - Charta der Grundrechte - Art. 8 - Beeinträchtigung des Rechts auf Achtung personenbezogener Daten - ...

Kurzfassungen/Presse

  • Europäischer Gerichtshof PDF (Pressemitteilung)

    Wettbewerb - Nach Ansicht von Generalanwältin Medina ist für die Wahrung des Rechts auf Schutz personenbezogener Daten bei wettbewerbsrechtlichen Ermittlungen keine vorherige Genehmigung durch eine Justizbehörde erforderlich

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Zitiert selbst (45)

  • EuGH, 04.10.2024 - C-548/21

    Der Zugang der Polizei zu den auf einem Mobiltelefon gespeicherten …

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 23.10.2025 - C-258/23
    Rn. 3 Im Rahmen dieser ergänzenden Schlussanträge ersucht mich der Gerichtshof, zu prüfen, ob die Erkenntnisse aus dem Urteil Landeck bei der Beantwortung der Fragen des vorlegenden Gerichts in den vorliegenden Rechtssachen, insbesondere seiner dritten Vorlagefrage, zu berücksichtigen sind.

    Zu diesen Gesichtspunkten gehören nach dem Urteil Landeck{FN-VERWEIS:40} die Schwere der damit verbundenen Einschränkung der Ausübung des in Rede stehenden Grundrechts, die Bedeutung des mit dieser Einschränkung verfolgten, dem Gemeinwohl dienenden Ziels, die Verbindung zwischen dem Eigentümer der beschlagnahmten Unterlagen und der in Rede stehenden Zuwiderhandlung oder die Relevanz der Daten für die Feststellung des Sachverhalts{FN-VERWEIS:41}.

    Rn. 25 Meines Erachtens ist diese Situation jedoch nicht mit der vom Gerichtshof im Urteil Landeck geprüften Situation vergleichbar, in dem es um die Beschlagnahme des persönlichen Mobiltelefons einer natürlichen Person, die einer Straftat verdächtigt wurde, durch Polizeibehörden in einer Privatwohnung und um den "umfassenden und unkontrollierten Zugang"{FN-VERWEIS:47} zu allen darauf gespeicherten Daten ging.

    In Anbetracht ihrer Menge und Vielfalt{FN-VERWEIS:50} können alle diese Daten ein sehr detailliertes und tiefgehendes Bild fast aller Bereiche des Privatlebens der betroffenen Person liefern, insbesondere wenn sie - wie der Gerichtshof im Übrigen im Urteil Landeck{FN-VERWEIS:51} festgestellt hat - in ihrer Gesamtheit betrachtet werden.

    Rn. 30 Daraus folgt, dass im Unterschied zu den Feststellungen des Gerichtshofs im Urteil Landeck aus der Erhebung von Daten, die in zwischen Mitgliedern der Aufsichts- und Leitungsorgane sowie Mitarbeitern eines Unternehmens über dessen E-Mail-System ausgetauschten E-Mails und in den sich aus diesen E-Mails ergebenden Geschäftsunterlagen enthalten sind, grundsätzlich keine "sehr genauen" Schlüsse auf das Privatleben der betroffenen Person in dem von der Rechtsprechung geforderten Sinne gezogen werden können.

    Der Eingriff in das Recht auf Schutz personenbezogener Daten kann daher nicht als Eingriff mit einem hohen Schweregrad{FN-VERWEIS:57} und folglich - anders als in der Rechtssache, in der das Urteil Landeck{FN-VERWEIS:58} ergangen ist - erst recht nicht als besonders schwerwiegend angesehen werden.

    Daraus folgt, dass im Gegensatz zur Feststellung des Gerichtshofs im Urteil Landeck die Erhebung und der Zugang zu personenbezogenen Daten, die von einer wettbewerbsrechtlichen Untersuchung betroffen sind, a priori nicht darauf abzielen, die wettbewerbsrechtliche Verantwortung der natürlichen Person, auf die sich diese Daten beziehen, festzustellen, sondern nur die der juristischen Person, mit der diese natürliche Person in einem Beschäftigungsverhältnis steht{FN-VERWEIS:60}.

    Rn. 33 So muss erstens nach bereits bekannten Grundsätzen jede von den nationalen Wettbewerbsbehörden durchgeführte Untersuchung auf einen ordnungsgemäß begründeten Nachprüfungsbeschluss gestützt werden, der, wie im Übrigen im Urteil Landeck{FN-VERWEIS:63} ausgeführt wird, auf einem begründeten Verdacht beruhen muss, dass ein Unternehmen gegen die Wettbewerbsregeln des Vertrags verstoßen hat.

    Rn. 39 Wie in der Einleitung der vorliegenden Schlussanträge ausgeführt, hat der Gerichtshof im Urteil Landeck im Wesentlichen festgestellt, dass Art. 8 der Charta einer nationalen Regelung, die den zuständigen Behörden die Möglichkeit gibt, zum Zweck der Verhütung, Ermittlung, Feststellung und Verfolgung von Straftaten im Allgemeinen auf die auf einem Mobiltelefon gespeicherten Daten zuzugreifen, nicht entgegensteht, sofern die Ausübung dieser Möglichkeit, außer in hinreichend begründeten Eilfällen, u. a. einer vorherigen Kontrolle durch ein Gericht oder eine unabhängige Verwaltungsstelle unterworfen ist{FN-VERWEIS:77}.

    Rn. 42 Abgesehen von den Fällen, die u. a. die Beschlagnahme von E-Mails mit personenbezogenen Daten in der Privatwohnung einer Person oder die Beschlagnahme solcher Dokumente zur strafrechtlichen Verfolgung einer natürlichen Person - wie im Urteil Landeck - betreffen, bin ich jedoch nicht der Ansicht, dass Art. 8 der Charta eine vorherige Genehmigung als solche erfordert.

    Rn. 44 Was das Argument betrifft, dass die Einhaltung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit durch eine vorherige richterliche Genehmigung besser gewährleistet werden könnte, wie der Gerichtshof in seinem Urteil Landeck festgestellt hat, ist darüber hinaus anzumerken, dass die im Rahmen einer während des Untersuchungsverfahrens möglichen nachträglichen Kontrolle erfolgte Feststellung des nationalen Gerichts, dass die nationalen Wettbewerbsbehörden diesen Grundsatz durch die Nichteinhaltung von Verfahrensgarantien verletzt haben, die während der Untersuchung gesammelten Informationen in Frage stellen und damit zur vollständigen oder teilweisen Ungültigkeit des Untersuchungsverfahrens führen kann{FN-VERWEIS:85}.

    Rn. 47 Schließlich möchte ich darauf hinweisen, dass ich nach der in diesen ergänzenden Schlussanträgen vorgenommenen Analyse der Ansicht bin, dass die Erkenntnisse aus dem Urteil Landeck - insbesondere was das Erfordernis einer vorherigen Genehmigung betrifft - nicht auf wettbewerbsrechtliche Untersuchungen anwendbar sind, so dass vorliegend nicht entschieden werden muss, ob eine solche Genehmigung von einer Stelle wie der portugiesischen Staatsanwaltschaft erteilt werden kann.

    {FN:5} Urteil vom 4. Oktober 2024, Bezirkshauptmannschaft Landeck (Versuchter Zugang zu auf einem Mobiltelefon gespeicherten personenbezogenen Daten) (C-548/21, im Folgenden: Urteil Landeck, EU:C:2024:830).

    {FN:7} Urteil Landeck (Nr. 1 des Tenors).

    {FN:11} Vgl. zu einem ähnlichen Ansatz Urteil Landeck (…Rn. 60 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    {FN:39} Vgl. Urteil vom 30. April 2024, La Quadrature du Net u. a. (Personenbezogene Daten und Bekämpfung der Nachahmung) (…C-470/21, im Folgenden: Urteil Quadrature du Net, EU:C:2024:370, Rn. 107), und Urteil Landeck (…Rn. 89).

    {FN:40} Urteil Landeck (…Rn. 90).

    {FN:41} Auch wenn das Urteil Landeck die Auslegung der Richtlinie 2016/680 betraf, die sich insbesondere auf den Datenschutz im Rahmen strafrechtlicher Ermittlungen bezieht, sehe ich keinen Grund, warum dieselben Gesichtspunkte, die letztlich der Auslegung von Art. 8 der Charta in Verbindung mit ihrem Art. 52 Abs. 1 zugrunde liegen, nicht im Zusammenhang mit wettbewerbsrechtlichen Untersuchungen berücksichtigt werden sollten.

    {FN:42} Urteil Landeck (…Rn. 90).

    {FN:43} Vgl. Urteil vom 21. Dezember 2016, Tele2 Sverige und Watson u. a. (…C-203/15 und C-698/15, EU:C:2016:970, Rn. 99), sowie Urteil Landeck (…Rn. 93).

    {FN:44} Urteil Landeck (…Rn. 94).

    {FN:47} Urteil Landeck (…Rn. 26, 28 und 30).

    {FN:49} Vgl. in diesem Sinne Urteil Landeck (…Rn. 26).

    {FN:51} Urteil Landeck (…Rn. 26, 92 und 93).

    {FN:53} Vgl. in diesem Sinne Urteil Landeck (…Rn. 92), in dem der Gerichtshof im Wesentlichen festgestellt hat, dass die Beurteilung der Schwere des Zugangs zu personenbezogenen Daten selbst im Fall eines persönlichen Mobiltelefons abhängig davon vorzunehmen ist, "welche Entscheidungen die [B]ehörden treffen".

    Vgl. im Gegensatz dazu Urteil Landeck (…Rn. 92).

    {FN:58} Urteil Landeck (…Rn. 95).

    {FN:59} Zur Erinnerung: Im Urteil Landeck, das eine mutmaßliche Straftat im Bereich des Handels mit Suchtmitteln betraf, ist der Gerichtshof im Wesentlichen davon ausgegangen, dass die Bekämpfung von nicht notwendigerweise schwerer Kriminalität ein wichtiges dem Gemeinwohl dienendes Ziel darstellen kann, das es ermöglicht, einen schwerwiegenden oder besonders schwerwiegenden Eingriff als verhältnismäßig anzusehen.

    Vgl. Urteil Landeck (…Rn. 97).

    {FN:63} Vgl. hierzu Urteil Landeck (…Rn. 101).

    {FN:73} Vgl. in diesem Sinne Urteil Landeck (…Rn. 107).

    {FN:77} Urteil Landeck (Nr. 1 des Tenors).

    {FN:78} Urteil Landeck (…Rn. 102).

  • EuGH, 21.12.2016 - C-203/15

    Die Mitgliedstaaten dürfen den Betreibern elektronischer Kommunikationsdienste …

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 23.10.2025 - C-258/23
    {FN:13} Vgl. Urteil vom 21. Dezember 2016, Tele2 Sverige und Watson u. a. (C-203/15 und C-698/15, EU:C:2016:970, Rn. 129).

    {FN:29} Vgl. in diesem Sinne Urteile vom 8. April 2014, Digital Rights Ireland u. a. (…C-293/12 und C-594/12, EU:C:2014:238, Rn. 40), vom 21. Dezember 2016, Tele2 Sverige und Watson u. a. (C-203/15 und C-698/15, EU:C:2016:970, Rn. 101), und vom 21. Juni 2022, Ligue des droits humains (…C-817/19, EU:C:2022:491, Rn. 120), sowie Gutachten 1/15 (PNR-Abkommen EU-Kanada) vom 26. Juli 2017 (…EU:C:2017:592, Rn. 151).

    {FN:43} Vgl. Urteil vom 21. Dezember 2016, Tele2 Sverige und Watson u. a. (C-203/15 und C-698/15, EU:C:2016:970, Rn. 99), sowie Urteil Landeck (…Rn. 93).

  • EuGH, 26.01.2023 - C-205/21

    Die systematische Erhebung biometrischer und genetischer Daten aller …

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 23.10.2025 - C-258/23
    {FN:21} Vgl. Urteil vom 26. Januar 2023, Ministerstvo na vatreshnite raboti (Registrierung biometrischer und genetischer Daten durch die Polizei) (C-205/21, EU:C:2023:49, Rn. 65 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    {FN:36} Vgl. u. a. Urteil vom 26. Januar 2023, Ministerstvo na vatreshnite raboti (Registrierung biometrischer und genetischer Daten durch die Polizei) (C-205/21, EU:C:2023:49, Rn. 126 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    Vgl. auch Urteil vom 26. Januar 2023, Ministerstvo na vatreshnite raboti (Registrierung biometrischer und genetischer Daten durch die Polizei) (C-205/21, EU:C:2023:49, Rn. 62).

  • Generalanwalt beim EuGH, 26.02.2026 - C-496/23

    Generalanwalt Rantos schlägt vor, die Rechtsmittel von Meta Platforms Ireland im …

    {FN:70} C-258/23 bis C-260/23, EU:C:2024:537 und EU:C:2025:814.

    {FN:71} In dieser Hinsicht schließe ich mich der Würdigung an, die die Generalanwältin Medina in ihren Schlussanträgen in den verbundenen Rechtssachen Imagens Médicas Integradas u. a. (C-258/23 bis C-260/23, EU:C:2025:814, Nr. 39 bis 44) vorgenommen hat.

    {FN:72} Vgl. Schlussanträge der Generalanwältin Medina in den verbundenen Rechtssachen Imagens Médicas Integradas u. a. (C-258/23 bis C-260/23, EU:C:2025:814, Nr. 33 und die dort angeführte Rechtsprechung).

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Rechtsprechung
   Generalanwalt beim EuGH, 20.06.2024 - C-258/23, C-259/23, C-260/23   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2024,13725
Generalanwalt beim EuGH, 20.06.2024 - C-258/23, C-259/23, C-260/23 (https://dejure.org/2024,13725)
Generalanwalt beim EuGH, Entscheidung vom 20.06.2024 - C-258/23, C-259/23, C-260/23 (https://dejure.org/2024,13725)
Generalanwalt beim EuGH, Entscheidung vom 20. Juni 2024 - C-258/23, C-259/23, C-260/23 (https://dejure.org/2024,13725)
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Volltextveröffentlichung

  • Europäischer Gerichtshof

    Imagens Médicas Integradas

    Vorlage zur Vorabentscheidung - Zuwiderhandlung gegen die Wettbewerbsregeln - Anwendung der Art. 101 und 102 AEUV durch eine nationale Wettbewerbsbehörde - Beschlagnahme von E-Mails - Von der Staatsanwaltschaft erlassene Anordnung - Charta der Grundrechte der Europäischen ...

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (3)Zitiert selbst (52)

  • EuGH - C-260/23 (anhängig)

    SIBS - Sociedade Gestora de Participações Sociais u.a.

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 20.06.2024 - C-258/23
    Steht Art. 7 der Charta der Beschlagnahme von Geschäftsunterlagen entgegen, die sich aus der Kommunikation zwischen Mitgliedern der Aufsichts- und Leitungsorgane sowie Mitarbeitern von Unternehmen über E-Mail-Adressen ergeben, wenn es um die Untersuchung von nach Art. 101 AEUV (ex-Art. 81 EG) bzw. - in der Rechtssache C-260/23 - nach Art. 102 AEUV (ex-Art. 82 EG) verbotenen Vereinbarungen und Verhaltensweisen geht?.

    Rn. 19 Durch Entscheidung des Präsidenten des Gerichtshofs sind die Rechtssachen C-258/23, C-259/23 und C-260/23 zu gemeinsamem schriftlichen und mündlichen Verfahren und zu gemeinsamem Urteil verbunden worden.

    Der Vollständigkeit halber weise ich schließlich darauf hin, dass Synlabhealth in ihren schriftlichen Erklärungen eine Verletzung ihres Rechts auf Beteiligung am Verfahren vor dem Gerichtshof geltend macht, da ihr weder die Entscheidung des Präsidenten über die Verbindung der Rechtssache C-259/23 mit den Rechtssachen C-258/23 und C-260/23 noch die Vorabentscheidungsersuchen in den beiden letztgenannten Rechtssachen mitgeteilt worden seien.

    Rn. 28 In der Rechtssache C-260/23 macht SIBS zum einen geltend, dass das Vorabentscheidungsersuchen zu einem Zeitpunkt eingereicht worden sei, zu dem der Sachverhalt noch nicht festgestellt oder erörtert worden sei, und zum anderen, dass die gestellten Fragen für den Gegenstand des Rechtsstreits, der eine Beurteilung der Rechtmäßigkeit der fraglichen Maßnahmen nach portugiesischem Recht und nicht nach der Charta erfordere, nicht erheblich seien.

    Rn. 63 Nach alledem schlage ich dem Gerichtshof vor, die vom Tribunal da Concorrência, Regulação e Supervisão (Gericht für Wettbewerb, Regulierung und Aufsicht, Portugal) in jeder der verbundenen Rechtssachen C-258/23 bis C-260/23 gestellte jeweils dritte Vorlagefrage wie folgt zu beantworten:.

    {FN:16} Dasselbe Argument wird von SIBS in der Rechtssache C-260/23 vorgebracht.

  • EGMR, 16.12.1992 - 13710/88
    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 20.06.2024 - C-258/23
    Der Gerichtshof stützte sich auf die Urteile des EGMR vom 16. Dezember 1992, Niemietz/Deutschland (CE:ECHR:1992:1216JUD001371088, §§ 29 bis 31), vom 16. April 2002, Société Colas Est u. a./Frankreich (CE:ECHR:2002:0416JUD003797197, §§ 40 bis 41), und vom 2. April 2015, Vinci Construction und GTM Génie Civil et Services/Frankreich, (CE:ECHR:2015:0402JUD006362910, § 63); vgl. aus jüngerer Zeit Urteil des EGMR vom 4. April 2023, UAB Kesko Senukai Lettland/Lettland (CE:ECHR:2023:0404JUD001916219, § 109).

    {FN:32} Vgl. EGMR, Urteile vom 5. September 2017, Bărbulescu/Rumänien (CE:ECHR:2017:0905JUD006149608, §§ 72 und 73), und vom 16. Dezember 1992, Niemietz/Deutschland (CE:ECHR:1992:1216JUD001371088, § 32 a. E.).

    {FN:40} Vgl. EGMR, Urteil Niemitz/Deutschland, 16. Dezember 1992, (CE:ECHR:1992:1216JUD001371088, § 31); vgl. auch Urteil vom 18. Juni 2015, Deutsche Bahn u. a./Kommission (…C-583/13 P, EU:C:2015:404, Rn. 20).

    {FN:46} Vgl. EGMR, Urteil vom 16. Dezember 1992, Niemietz/Deutschland (CE:ECHR:1992:1216JUD001371088, § 31).

  • EGMR, 14.03.2013 - 24117/08

    [ENG]

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 20.06.2024 - C-258/23
    {FN:31} Vgl. EGMR, Urteil vom 14. März 2013, Bernh Larsen Holding AS u. a./Norwegen (CE:ECHR:2013:0314JUD002411708, § 106).

    {FN:44} Vgl. EGMR, Urteil vom 14. März 2013, Bernh Larsen Holding AS u. a./Norwegen (CE:ECHR:2013:0314JUD002411708, §§ 172 bis 175), in dem es um Überprüfungen ging, die zum Zweck der Steuerprüfung durchgeführt wurden.

    {FN:48} Vgl. EGMR, Urteil vom 16. April 2002, Cola Est u. a./Frankreich (CE:ECHR:2002:0416JUD003797197, §§ 48 und 49), sowie insbesondere zur Geschäftskorrespondenz Urteile vom 14. März 2013, Bernh Larsen Holding AS u. a./Norwegen (CE:ECHR:2013:0314JUD002411708, §§ 172 bis 174), vom 23. Juni 2022, Naumenco und Sia Rix Shippinc/Lettland (CE:ECHR:2022:0623JUD005080514, § 62) und vom 4. April 2023, Uab Kesko Senukai/Litauen (CE:ECHR:2023:0404JUD001916219, §§ 113 und 118 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    {FN:51} Vgl. EGMR, Urteil vom 14. März 2013, Bernh Larsen Holding AS u. a./Norwegen (CE:ECHR:2013:0314JUD002411708, § 174).

  • EGMR, 04.04.2023 - 19162/19

    UAB ,,KESKO SENUKAI LITHUANIA" v. LITHUANIA

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 20.06.2024 - C-258/23
    Der Gerichtshof stützte sich auf die Urteile des EGMR vom 16. Dezember 1992, Niemietz/Deutschland (CE:ECHR:1992:1216JUD001371088, §§ 29 bis 31), vom 16. April 2002, Société Colas Est u. a./Frankreich (CE:ECHR:2002:0416JUD003797197, §§ 40 bis 41), und vom 2. April 2015, Vinci Construction und GTM Génie Civil et Services/Frankreich, (CE:ECHR:2015:0402JUD006362910, § 63); vgl. aus jüngerer Zeit Urteil des EGMR vom 4. April 2023, UAB Kesko Senukai Lettland/Lettland (CE:ECHR:2023:0404JUD001916219, § 109).

    {FN:45} Vgl. EGMR, Urteil vom 4. April 2023, Uab Kesko Senukai/Litauen (ECLI:CE:ECHR:2023:0404JUD001916219, § 109 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    {FN:48} Vgl. EGMR, Urteil vom 16. April 2002, Cola Est u. a./Frankreich (CE:ECHR:2002:0416JUD003797197, §§ 48 und 49), sowie insbesondere zur Geschäftskorrespondenz Urteile vom 14. März 2013, Bernh Larsen Holding AS u. a./Norwegen (CE:ECHR:2013:0314JUD002411708, §§ 172 bis 174), vom 23. Juni 2022, Naumenco und Sia Rix Shippinc/Lettland (CE:ECHR:2022:0623JUD005080514, § 62) und vom 4. April 2023, Uab Kesko Senukai/Litauen (CE:ECHR:2023:0404JUD001916219, §§ 113 und 118 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    {FN:49} Vgl. EGMR, Urteil vom 4. April 2023, Uab Kesko Senukai/Litauen (CE:ECHR:2023:0404JUD001916219, §§ 113 und 117 sowie die dort angeführte Rechtsprechung).

  • EuGH, 24.07.2023 - C-107/23

    Raum der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 20.06.2024 - C-258/23
    {FN:57} Vgl. in diesem Sinne u. a. Urteil vom 24. Juli 2023, Lin (C-107/23 PPU, EU:C:2023:606, Rn. 115).

    Vgl. in diesem Sinne auch Urteil vom 24. Juli 2023, Lin (C-107/23 PPU, EU:C:2023:606, Rn. 110), und zuletzt Beschluss vom 9. Januar 2024, Unitatea Administrativ Teritorială Judeţul Braşov (…C-131/23, EU:C:2024:42, Rn. 81).

    {FN:68} Vgl. entsprechend Urteil vom 24. Juli 2023, Lin (C-107/23 PPU, EU:C:2023:606, Rn. 111 bis 124 und Nr. 1 des Tenors).

  • EuGH, 18.06.2015 - C-583/13

    Deutsche Bahn u.a. / Kommission - Rechtsmittel - Wettbewerb - …

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 20.06.2024 - C-258/23
    {FN:40} Vgl. EGMR, Urteil Niemitz/Deutschland, 16. Dezember 1992, (CE:ECHR:1992:1216JUD001371088, § 31); vgl. auch Urteil vom 18. Juni 2015, Deutsche Bahn u. a./Kommission (C-583/13 P, EU:C:2015:404, Rn. 20).

    {FN:50} Vgl. in diesem Sinne Urteil vom 18. Juni 2015, Deutsche Bahn u. a./Kommission (C-583/13 P, EU:C:2015:404, Rn. 32).

    {FN:55} Vgl. in diesem Sinne Urteil vom 18. Juni 2015, Deutsche Bahn u. a./Kommission (C-583/13 P, EU:C:2015:404, Rn. 29 bis 36); vgl. auch Urteil vom 6. September 2013, Deutsche Bahn u. a./Kommission (…T-289/11, T-290/11 und T-521/11, EU:T:2013:404, Rn. 74 bis 100); zur Möglichkeit, dass das Fehlen einer vorherigen gerichtlichen Kontrolle durch die Gesamtheit aller gegen die Nachprüfungsmaßnahmen der Kommission eröffneten Rechtsbehelfe ausgeglichen werden kann, vgl. auch Urteil vom 9. März 2023, Les Mousquetaires und ITM Entreprises/Kommission (…C-682/20 P, EU:C:2023:170, Rn. 57 ff.).

  • EuGH, 21.01.2021 - C-308/19

    Whiteland Import Export - Vorlage zur Vorabentscheidung - Wettbewerb - Von der …

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 20.06.2024 - C-258/23
    {FN:60} Vgl. entsprechend Urteil vom 21. Januar 2021, Whiteland Import Export (C-308/19, EU:C:2021:47, Rn. 35 bis 38).

    {FN:67} Vgl. Urteil vom 21. Januar 2021, Whiteland Import Export (C-308/19, EU:C:2021:47, Rn. 46).

    Vgl. ebenfalls entsprechend Urteil vom 21. Januar 2021, Whiteland Import Export (C-308/19, EU:C:2021:47, Rn. 53).

  • EGMR, 05.09.2017 - 61496/08

    E-Mails und Chats: Ausspähen von Arbeitnehmern verboten

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 20.06.2024 - C-258/23
    In seinem Urteil vom 5. September 2017, Bărbulescu/Rumänien (CE:ECHR:2017:0905JUD006149608, § 74), in dem es um von einem Arbeitsplatzcomputer aus versandte private Nachrichten ging, hat der EGMR klargestellt, dass eine vom Arbeitgeber aufgestellte Regel, die den Arbeitnehmern vorschreibt, jegliche persönliche Aktivität am Arbeitsplatz zu unterlassen, und ihnen die persönliche Verwendung von Unternehmensressourcen untersagt, für die Einstufung als "Korrespondenz" im Sinne von Art. 8 Abs. 1 EMRK unerheblich ist.

    {FN:32} Vgl. EGMR, Urteile vom 5. September 2017, Bărbulescu/Rumänien (CE:ECHR:2017:0905JUD006149608, §§ 72 und 73), und vom 16. Dezember 1992, Niemietz/Deutschland (CE:ECHR:1992:1216JUD001371088, § 32 a. E.).

  • EuGH, 26.02.2013 - C-399/11

    Die Übergabe einer Person an die Justizbehörden eines anderen Mitgliedstaats zur …

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 20.06.2024 - C-258/23
    {FN:62} Vgl. in diesem Sinne Urteil vom 26. Februar 2013, Melloni (C-399/11, EU:C:2013:107, Rn. 60).

    {FN:63} Vgl. Urteil vom 26. Februar 2013, Melloni (C-399/11, EU:C:2013:107, Rn. 56).

  • EGMR, 16.04.2002 - 37971/97
    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 20.06.2024 - C-258/23
    Der Gerichtshof stützte sich auf die Urteile des EGMR vom 16. Dezember 1992, Niemietz/Deutschland (CE:ECHR:1992:1216JUD001371088, §§ 29 bis 31), vom 16. April 2002, Société Colas Est u. a./Frankreich (CE:ECHR:2002:0416JUD003797197, §§ 40 bis 41), und vom 2. April 2015, Vinci Construction und GTM Génie Civil et Services/Frankreich, (CE:ECHR:2015:0402JUD006362910, § 63); vgl. aus jüngerer Zeit Urteil des EGMR vom 4. April 2023, UAB Kesko Senukai Lettland/Lettland (CE:ECHR:2023:0404JUD001916219, § 109).

    {FN:48} Vgl. EGMR, Urteil vom 16. April 2002, Cola Est u. a./Frankreich (CE:ECHR:2002:0416JUD003797197, §§ 48 und 49), sowie insbesondere zur Geschäftskorrespondenz Urteile vom 14. März 2013, Bernh Larsen Holding AS u. a./Norwegen (CE:ECHR:2013:0314JUD002411708, §§ 172 bis 174), vom 23. Juni 2022, Naumenco und Sia Rix Shippinc/Lettland (CE:ECHR:2022:0623JUD005080514, § 62) und vom 4. April 2023, Uab Kesko Senukai/Litauen (CE:ECHR:2023:0404JUD001916219, §§ 113 und 118 und die dort angeführte Rechtsprechung).

  • EGMR, 02.10.2014 - 97/11

    DELTA PEKÁRNY A.S. c. RÉPUBLIQUE TCHÈQUE

  • EuGH, 30.01.2020 - C-538/18

    České dráhy/ Kommission - Rechtsmittel - Wettbewerb - Verordnung (EG) …

  • EuGH, 21.12.2016 - C-203/15

    Die Mitgliedstaaten dürfen den Betreibern elektronischer Kommunikationsdienste …

  • EuGH, 08.04.2014 - C-293/12

    Der Gerichtshof erklärt die Richtlinie über die Vorratsspeicherung von Daten für …

  • EuGH, 21.12.2023 - C-333/21

    Wettbewerb

  • EuGH, 29.07.2019 - C-516/17

    Die Nutzung eines geschützten Werks in der Berichterstattung über Tagesereignisse …

  • EuGH, 29.07.2019 - C-469/17

    Die Informationsfreiheit und die Pressefreiheit können außerhalb der in der …

  • EuGH, 21.06.2022 - C-817/19

    Fluggastdaten dürfen nur bei Terrorgefahr verarbeitet werden

  • EuGH, 17.07.2008 - C-303/06

    DAS GEMEINSCHAFTSRECHT SCHÜTZT EINEN ARBEITNEHMER, DER WEGEN EINER BEHINDERUNG …

  • EuGH, 26.07.2017 - Gutachten 1/15

    Gutachten gemäß Artikel 218 Absatz 11 AEUV - Gutachten nach Art. 218 Abs. 11 AEUV …

  • EuGH, 08.12.2022 - C-694/20

    Bekämpfung der aggressiven Steuerplanung: Die Verpflichtung des Rechtsanwalts, …

  • EuGH, 22.03.2022 - C-117/20

    Kumulierung von Verfolgungsmaßnahmen und Sanktionen strafrechtlicher Natur im …

  • EuGH, 14.06.2011 - C-360/09

    Pfleiderer - Wettbewerb - Verwaltungsverfahren - Im Rahmen eines nationalen …

  • EuGH, 17.12.2015 - C-419/14

    Die Übertragung des Know-hows, durch das der Betrieb der Erotik-Website …

  • EGMR, 03.04.2007 - 62617/00

    Gerichtshof für Menschenrechte schützt private Nutzung des Internets

  • EuGH, 22.03.2022 - C-151/20

    Kumulierung von Verfolgungsmaßnahmen und Sanktionen strafrechtlicher Natur im …

  • EGMR, 16.10.2007 - 74336/01

    Rechtswidrige Durchsuchung einer Anwaltskanzlei zur Erlangung elektronisch …

  • EuGH, 23.11.2017 - C-547/16

    Gasorba u.a. - Wettbewerb - Art. 101 AEUV - Vereinbarungen zwischen Unternehmen - …

  • EuGH, 01.02.2016 - C-698/15

    Davis u.a.

  • EuGH, 17.01.2019 - C-310/16

    Dzivev u.a. - Vorlage zur Vorabentscheidung - Mehrwertsteuer - Schutz der …

  • Generalanwalt beim EuGH, 27.01.2022 - C-817/19

    Generalanwalt Pitruzzella: Übermittlung sowie allgemeine und unterschiedslose …

  • EuG, 06.09.2013 - T-289/11

    Deutsche Bahn u.a. / Kommission - Wettbewerb - Verwaltungsverfahren - Beschluss, …

  • EuGH, 11.01.2024 - C-537/22

    Global Ink Trade - Vorlage zur Vorabentscheidung - Gemeinsames …

  • EuGH, 21.12.2023 - C-718/21

    Polnisches Justizsystem: Ein Spruchkörper der Kammer für außerordentliche …

  • EuGH, 18.01.2024 - C-128/21

    Lietuvos notarų rūmai u. a. - Vorlage zur Vorabentscheidung - …

  • EuGH, 24.09.2020 - C-601/18

    Prysmian und Prysmian Cavi e Sistemi/ Kommission - Rechtsmittel - Wettbewerb - …

  • EuGH, 16.07.2020 - C-606/18

    Nexans France und Nexans/ Kommission - Rechtsmittel - Wettbewerb - Kartelle - …

  • EGMR, 02.04.2015 - 63629/10

    VINCI CONSTRUCTION c. FRANCE et une autre affaire

  • EuGH, 07.02.2023 - C-688/21

    Verfahren zur genetischen Veränderung: Der Gerichtshof konkretisiert den Status …

  • EuGH, 06.10.2015 - C-61/14

    Orizzonte Salute - Vorlage zur Vorabentscheidung - Richtlinie 89/665/EWG - …

  • EuGH, 09.03.2023 - C-682/20

    The Court sets aside in part the judgments of the General Court and, …

  • EGMR, 19.01.2017 - 63638/14

    POSEVINI v. BULGARIA

  • EGMR - 30268/23 (anhängig)

    BALCAL v. TÜRKİYE and 27 other applications

  • EuGH, 25.01.2024 - C-389/22

    Croce Rossa Italiana u. a. - Vorlage zur Vorabentscheidung - Art. 267 AEUV - …

  • EuGH, 09.01.2024 - C-131/23

    Unitatea Administrativ Teritorială Judeţul Unitatea Administrativ …

  • EGMR, 23.06.2022 - 50805/14

    NAUMENKO AND SIA RIX SHIPPING v. LATVIA

  • EGMR, 11.01.2024 - 42541/18

    TENA ARREGUI v. SPAIN

  • EuG - T-290/11 (anhängig)

    Deutsche Bahn u.a. / Kommission

  • EuG - T-521/11 (anhängig)

    Deutsche Bahn u.a. / Kommission

  • EuGH, 03.04.2019 - C-617/17

    Powszechny Zakład Ubezpieczeń na Życie - Vorlage zur …

  • EuGH - C-195/24 (anhängig)

    Blueotter u. a.

  • EuGH - C-132/24 (anhängig)

    Apap u. a.

  • Generalanwalt beim EuGH, 23.10.2025 - C-258/23

    Nach Ansicht von Generalanwältin Medina ist für die Wahrung des Rechts auf Schutz …

    Rn. 48 Nach alledem schlage ich dem Gerichtshof vor, die vom Tribunal da Concorrência, Regulação e Supervisão (Gericht für Wettbewerb, Regulierung und Aufsicht, Portugal) in jeder der verbundenen Rechtssachen C-258/23 bis C-260/23 gestellte jeweils dritte Vorlagefrage wie folgt zu beantworten:.

    {FN:2} Schlussanträge der Generalanwältin Medina in den verbundenen Rechtssachen IMI u. a. (C-258/23 bis C-260/23, im Folgenden: erste Schlussanträge, EU:C:2024:537).

  • Generalanwalt beim EuGH, 12.02.2026 - C-829/24

    Generalanwältin Kokott: Mit dem Erlass des Gesetzes zum Schutz der nationalen …

    {FN:122} Zu Hausbesuchen in den Geschäftsräumen von Unternehmen vgl. Urteil vom 18. Juni 2015, Deutsche Bahn u. a./Kommission (…C-583/13 P, EU:C:2015:404, Rn. 20); vgl. auch Schlussanträge des Generalanwalts Pitruzzella in der Rechtssache Casino, Guichard-Perrachon und AMC/Kommission (C-690/20 P, EU:C:2022:579, Nrn. 33 und 34 sowie die dort angeführte Rechtsprechung) und der Generalanwältin Medina in den verbundenen Rechtssachen Imagens Médicas Integradas u. a. (C-258/23 bis C-260/23, EU:C:2024:537, Nrn. 31 und 41 ff. sowie die dort angeführte Rechtsprechung).
  • Generalanwalt beim EuGH, 26.02.2026 - C-496/23

    Generalanwalt Rantos schlägt vor, die Rechtsmittel von Meta Platforms Ireland im …

    {FN:70} C-258/23 bis C-260/23, EU:C:2024:537 und EU:C:2025:814.
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Rechtsprechung
   EuGH - C-260/23   

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Wird zitiert von ... (6)

  • EuGH, 16.07.2026 - C-258/23

    Vorlage zur Vorabentscheidung - Wettbewerb - Kartelle - Missbrauch einer …

    In den verbundenen Rechtssachen C-258/23 bis C-260/23.

    SIBS MB S. A. (C-260/23).

    Insbesondere betrafen diese Untersuchungen eine mögliche abgestimmte Verhaltensweise zwischen Unternehmen, die bei der Erbringung von Teleradiologiedienstleistungen an Krankenhäuser, die dem nationalen Gesundheitsdienst angehören, zu einer Preiserhöhung geführt hatte (Rechtssache C-258/23), eine potenzielle Absprache über die Preise für "Covid-19"-Tests, die von den portugiesischen Gesundheitsbehörden angefordert wurden (Rechtssache C-259/23), und den Verdacht des Missbrauchs einer beherrschenden Stellung im Bereich der Zahlungsabwicklung (Rechtssache C-260/23).

    Rn. 38 Mit Entscheidung vom 14. Juni 2023 hat der Präsident des Gerichtshofs gemäß Art. 54 Abs. 2 der Verfahrensordnung des Gerichtshofs beschlossen, die Rechtssachen C-258/23, C-259/23 und C-260/23 zu gemeinsamem schriftlichen und mündlichen Verfahren und zu gemeinsamem Urteil zu verbinden.

    Schließlich machen die Gesellschaften des SIBS-Konzerns in der Rechtssache C-260/23 geltend, dass die vorgelegten Fragen für den Gegenstand dieses Rechtsstreits unerheblich seien; darin gehe es um die Beurteilung der Rechtmäßigkeit der fraglichen Maßnahmen nach portugiesischem Recht und nicht nach der Charta.

    In der Rechtssache C-260/23 machen die Gesellschaften des SIBS-Konzerns auch geltend, dass das Vorabentscheidungsersuchen zu einem Zeitpunkt gestellt worden sei, zu dem der Sachverhalt des Ausgangsverfahrens noch nicht festgestellt und nicht einmal erörtert worden sei.

  • Generalanwalt beim EuGH, 22.10.2026 - C-634/25
    {FN:49} Voir arrêts du 3 septembre 2026, Gândul Media Network (C-598/24, EU:C:2026:682, point 51 et jurisprudence citée), ainsi que, en ce sens, du 16 juillet 2026, 1magens Médicas Integradas e.a. (C-258/23 à C-260/23, EU:C:2026:585, point 81 et jurisprudence citée).

    {FN:50} Voir arrêt du 16 juillet 2026, 1magens Médicas Integradas e.a. (C-258/23 à C-260/23, EU:C:2026:585, point 82 et jurisprudence citée).

  • Generalanwalt beim EuGH, 20.06.2024 - C-258/23

    Imagens Médicas Integradas - Vorlage zur Vorabentscheidung - Zuwiderhandlung …

    Steht Art. 7 der Charta der Beschlagnahme von Geschäftsunterlagen entgegen, die sich aus der Kommunikation zwischen Mitgliedern der Aufsichts- und Leitungsorgane sowie Mitarbeitern von Unternehmen über E-Mail-Adressen ergeben, wenn es um die Untersuchung von nach Art. 101 AEUV (ex-Art. 81 EG) bzw. - in der Rechtssache C-260/23 - nach Art. 102 AEUV (ex-Art. 82 EG) verbotenen Vereinbarungen und Verhaltensweisen geht?.

    Rn. 19 Durch Entscheidung des Präsidenten des Gerichtshofs sind die Rechtssachen C-258/23, C-259/23 und C-260/23 zu gemeinsamem schriftlichen und mündlichen Verfahren und zu gemeinsamem Urteil verbunden worden.

    Der Vollständigkeit halber weise ich schließlich darauf hin, dass Synlabhealth in ihren schriftlichen Erklärungen eine Verletzung ihres Rechts auf Beteiligung am Verfahren vor dem Gerichtshof geltend macht, da ihr weder die Entscheidung des Präsidenten über die Verbindung der Rechtssache C-259/23 mit den Rechtssachen C-258/23 und C-260/23 noch die Vorabentscheidungsersuchen in den beiden letztgenannten Rechtssachen mitgeteilt worden seien.

    Rn. 28 In der Rechtssache C-260/23 macht SIBS zum einen geltend, dass das Vorabentscheidungsersuchen zu einem Zeitpunkt eingereicht worden sei, zu dem der Sachverhalt noch nicht festgestellt oder erörtert worden sei, und zum anderen, dass die gestellten Fragen für den Gegenstand des Rechtsstreits, der eine Beurteilung der Rechtmäßigkeit der fraglichen Maßnahmen nach portugiesischem Recht und nicht nach der Charta erfordere, nicht erheblich seien.

    Rn. 63 Nach alledem schlage ich dem Gerichtshof vor, die vom Tribunal da Concorrência, Regulação e Supervisão (Gericht für Wettbewerb, Regulierung und Aufsicht, Portugal) in jeder der verbundenen Rechtssachen C-258/23 bis C-260/23 gestellte jeweils dritte Vorlagefrage wie folgt zu beantworten:.

    {FN:16} Dasselbe Argument wird von SIBS in der Rechtssache C-260/23 vorgebracht.

  • Generalanwalt beim EuGH, 26.02.2026 - C-496/23

    Generalanwalt Rantos schlägt vor, die Rechtsmittel von Meta Platforms Ireland im …

    {FN:70} C-258/23 bis C-260/23, EU:C:2024:537 und EU:C:2025:814.

    {FN:71} In dieser Hinsicht schließe ich mich der Würdigung an, die die Generalanwältin Medina in ihren Schlussanträgen in den verbundenen Rechtssachen Imagens Médicas Integradas u. a. (C-258/23 bis C-260/23, EU:C:2025:814, Nr. 39 bis 44) vorgenommen hat.

    {FN:72} Vgl. Schlussanträge der Generalanwältin Medina in den verbundenen Rechtssachen Imagens Médicas Integradas u. a. (C-258/23 bis C-260/23, EU:C:2025:814, Nr. 33 und die dort angeführte Rechtsprechung).

  • Generalanwalt beim EuGH, 12.02.2026 - C-829/24

    Generalanwältin Kokott: Mit dem Erlass des Gesetzes zum Schutz der nationalen …

    {FN:122} Zu Hausbesuchen in den Geschäftsräumen von Unternehmen vgl. Urteil vom 18. Juni 2015, Deutsche Bahn u. a./Kommission (…C-583/13 P, EU:C:2015:404, Rn. 20); vgl. auch Schlussanträge des Generalanwalts Pitruzzella in der Rechtssache Casino, Guichard-Perrachon und AMC/Kommission (C-690/20 P, EU:C:2022:579, Nrn. 33 und 34 sowie die dort angeführte Rechtsprechung) und der Generalanwältin Medina in den verbundenen Rechtssachen Imagens Médicas Integradas u. a. (C-258/23 bis C-260/23, EU:C:2024:537, Nrn. 31 und 41 ff. sowie die dort angeführte Rechtsprechung).
  • EuGH, 29.08.2025 - C-261/23

    Tech-Fab Europe/ Hengshi Egypt Fiberglass Fabrics und Jushi Egypt for Fiberglass …

    En outre, de nombreuses rubriques figurant dans les factures envoyées aux membres de Tech-Fab Europe par les avocats de cette dernière se référeraient à d'autres affaires, qui ne seraient pas pertinentes aux fins de la détermination du montant des dépens récupérables dans l'affaire C-260/23 P.
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