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   EuG, 13.07.2011 - T-59/07   

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EuG, 13.07.2011 - T-59/07 (https://dejure.org/2011,5380)
EuG, Entscheidung vom 13.07.2011 - T-59/07 (https://dejure.org/2011,5380)
EuG, Entscheidung vom 13. Juli 2011 - T-59/07 (https://dejure.org/2011,5380)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Europäischer Gerichtshof

    Polimeri Europa / Kommission

    Wettbewerb - Kartelle - Markt für Butadienkautschuk und Emulsionsstyrol-Butadienkautschuk - Entscheidung, mit der eine Zuwiderhandlung gegen Art. 81 EG festgestellt wird - Zurechenbarkeit der Zuwiderhandlung - Einheitliche Zuwiderhandlung - Nachweis des Vorliegens des ...

  • EU-Kommission PDF

    Polimeri Europa / Kommission

    Wettbewerb - Kartelle - Markt für Butadienkautschuk und Emulsionsstyrol-Butadienkautschuk - Entscheidung, mit der eine Zuwiderhandlung gegen Art. 81 EG festgestellt wird - Zurechnung des rechtswidrigen Verhaltens - Einheitliche Zuwiderhandlung - Nachweis des Bestehens des ...

  • EU-Kommission

    Polimeri Europa / Kommission

    Wettbewerb - Kartelle - Markt für Butadienkautschuk und Emulsionsstyrol-Butadienkautschuk - Entscheidung, mit der eine Zuwiderhandlung gegen Art. 81 EG festgestellt wird - Zurechnung des rechtswidrigen Verhaltens - Einheitliche Zuwiderhandlung - Nachweis des Bestehens des ...

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Europäischer Gerichtshof (Leitsatz)

    Polimeri Europa / Kommission

    Wettbewerb - Kartelle - Markt für Butadienkautschuk und Emulsionsstyrol-Butadienkautschuk - Entscheidung, mit der eine Zuwiderhandlung gegen Art. 81 EG festgestellt wird - Zurechenbarkeit der Zuwiderhandlung - Einheitliche Zuwiderhandlung - Nachweis des Vorliegens des ...

Sonstiges (2)

  • Europäischer Gerichtshof (Sonstiges)

    Polimeri Europa / Kommission

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)

    Nichtigerklärung der Entscheidung C(2006) 5700 endg. der Kommission vom 29. November 2006 in einem Verfahren nach Art. 81 EG und Art. 53 des EWR-Abkommens (Sache COMP/F/38.638 - Butadien-Kautschuk und Emulsionsstyrol-Butadienkautschuk) betreffend ein Kartell zur Festlegung ...

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (82)

  • EuG, 25.10.2005 - T-38/02

    DAS GERICHT BESTÄTIGT DIE ENTSCHEIDUNG DER KOMMISSION, MIT DER EINE

    Auszug aus EuG, 13.07.2011 - T-59/07
    Der Richter darf daher nicht zu dem Schluss kommen, dass die Kommission das Vorliegen der betreffenden Zuwiderhandlung rechtlich hinreichend nachgewiesen hat, wenn bei ihm noch Zweifel in dieser Hinsicht bestehen (Urteil des Gerichts vom 25. Oktober 2005, Groupe Danone/Kommission, T-38/02, Slg. 2005, II-4407, Randnr. 215).

    Ferner gehören horizontale Preisabsprachen nach ständiger Rechtsprechung zu den schwersten Verstößen gegen das Wettbewerbsrecht der Gemeinschaft und können daher für sich genommen als besonders schwere Verstöße eingestuft werden (vgl. in diesem Sinne Urteile des Gerichts vom 12. Juli 2001, Tate & Lyle u. a./Kommission, T-202/98, T-204/98 und T-207/98, Slg. 2001, II-2035, Randnr. 103, und Groupe Danone/Kommission, oben in Randnr. 160 angeführt, Randnr. 147).

    Daraus folgt, dass die Kommission bei der für die Bemessung der Geldbuße erforderlichen Beurteilung der Schwere einer Zuwiderhandlung sicherstellen muss, dass ihr Vorgehen vor allem in Bezug auf Zuwiderhandlungen, die die Verwirklichung der Ziele der Gemeinschaft besonders beeinträchtigen, abschreckende Wirkung hat (vgl. in diesem Sinne Urteil Musique Diffusion française u. a./Kommission, oben in Randnr. 231 angeführt, Randnrn. 105 und 106; Urteile des Gerichts vom 20. März 2002, ABB Asea Brown Boveri/Kommission, T-31/99, Slg. 2002, II-1881, Randnr. 166, und Groupe Danone/Kommission, oben in Randnr. 160 angeführt, Randnr. 169).

    Der Begriff des Wiederholungsfalls beziehe sich nicht notwendig auf die Feststellung der früheren Verhängung einer Geldbuße, sondern nur auf die Feststellung einer früheren Zuwiderhandlung (Urteil vom 25. Oktober 2005, Groupe Danone/Kommission, oben in Randnr. 160 angeführt).

    Die Kommission verfüge in Bezug auf die Feststellung und die Beurteilung der besonderen Merkmale eines Wiederholungsfalls über ein Ermessen und sei für eine solche Feststellung nicht an eine Verjährungsfrist gebunden (Urteil vom 8. Februar 2007, Groupe Danone/Kommission, oben in Randnr. 284 angeführt).

    Im Übrigen sei es ohne Bedeutung, dass die vorausgegangenen Zuwiderhandlungen die getrennten Geschäftsbereiche PVC und Polypropylen betroffen hätten (Urteil vom 25. Oktober 2005, Groupe Danone/Kommission, oben in Randnr. 160 angeführt) oder dass diese Geschäftsbereiche später an Dritte veräußert worden seien (vgl. u. a. Urteil Cascades/Kommission, oben in Randnr. 116 angeführt).

    Ein etwaiger Wiederholungsfall zählt zu den Gesichtspunkten, die bei der Prüfung der Schwere der betreffenden Zuwiderhandlung zu berücksichtigen sind (Urteile Aalborg Portland u. a./Kommission, oben in Randnr. 51 angeführt, Randnr. 91, und vom 8. Februar 2007, Groupe Danone/Kommission, oben in Randnr. 284 angeführt, Randnr. 26).

    Überdies wäre ein etwa erbrachter Nachweis mangelnder Auswirkungen auf den Markt unerheblich, da er keineswegs die tatsächliche Nichtanwendung der Vereinbarungen belegen würde (Urteil vom 25. Oktober 2005, Groupe Danone/Kommission, oben in Randnr. 160 angeführt, Randnr. 389).

  • EuG, 05.04.2006 - T-279/02

    Degussa / Kommission - Wettbewerb - Artikel 81 EG - Kartelle - Markt für

    Auszug aus EuG, 13.07.2011 - T-59/07
    Dieser Ansatz gehe fehl; insoweit sei namentlich auf das Urteil des Gerichts vom 5. April 2006, Degussa/Kommission (T-279/02, Slg. 2006, II-897, Randnrn. 223, 243 bis 254), zu verweisen.

    Schließlich verweist Polimeri auf das Urteil Degussa/Kommission (oben in Randnr. 214 angeführt), in dem das Gericht die Geldbuße um 15 % herabgesetzt habe, weil "nach den von der Kommission selbst getroffenen Feststellungen der Marktanteil der Kartellteilnehmer nach dem Markteintritt von Monsanto allmählich zurückging und gegen Ende der Zuwiderhandlung bei 60 % lag".

    Das Ermessen der Kommission bei der Festlegung des Erhöhungssatzes zu Abschreckungszwecken (Urteil Degussa/Kommission, oben in Randnr. 214 angeführt, Randnr. 317) sei nicht unbeschränkt.

    Polimeri verweist insbesondere auf das Urteil Degussa/Kommission (oben in Randnr. 214 angeführt) und fügt hinzu, das Bestehen einer Obergrenze (nämlich ein Multiplikator von 3), die im Übrigen in der Regelung nicht vorgesehen sei, dürfe jedenfalls nicht zu ihrem Nachteil gereichen.

    Zu dem von Polimeri erwähnten Urteil Degussa/Kommission (oben in Randnr. 214 angeführt) genügt der Hinweis, dass der von der Kommission in dieser Rechtssache angewandte Multiplikator zu Abschreckungszwecken dem von Unternehmen mit erheblich abweichendem Umsatz entsprach.

    Der dem Urteil Degussa/Kommission zugrunde liegende Sachverhalt ist daher mit dem Sachverhalt der vorliegenden Rechtssache nicht vergleichbar.

  • EuG, 08.07.2004 - T-67/00

    JFE Engineering / Kommission - Kartelle - Markt für nahtlose Stahlrohre - EFTA -

    Auszug aus EuG, 13.07.2011 - T-59/07
    So habe das Gericht entschieden, dass eine Erklärung, die ein der Beteiligung an einer Absprache beschuldigtes Unternehmen abgebe und deren Richtigkeit von mehreren anderen beschuldigten Unternehmen bestritten werde, nicht als hinreichender Beweis für die Begehung einer Zuwiderhandlung durch diese anderen Unternehmen angesehen werden könne, wenn sie nicht durch andere Beweismittel untermauert werde (Urteil des Gerichts vom 8. Juli 2004, JFE Engineering u. a./Kommission, T-67/00, T-68/00, T-71/00 und T-78/00, Slg. 2004, II-2501).

    Andernfalls wäre die der Kommission obliegende Beweislast für Verhaltensweisen, die gegen die Art. 81 EG und 82 EG verstoßen, nicht tragbar und mit der durch den EG-Vertrag der Kommission übertragenen Aufgabe der Überwachung der ordnungsgemäßen Anwendung dieser Bestimmungen unvereinbar (Urteile des Gerichts vom 20. April 1999, Limburgse Vinyl Maatschappij u. a./Kommission, "PVC II", T-305/94 bis T-307/94, T-313/94 bis T-316/94, T-318/94, T-325/94, T-328/94, T-329/94 und T-335/94, Slg. 1999, II-931, Randnr. 512, sowie JFE Engineering u. a./Kommission, oben in Randnr. 46 angeführt, Randnr. 192).

    Zudem haben im Namen von Unternehmen abgegebene Erklärungen einen nicht unwesentlichen Beweiswert, da sie mit erheblichen rechtlichen und wirtschaftlichen Risiken verbunden sind (vgl. in diesem Sinne Urteile JFE Engineering u. a./Kommission, oben in Randnr. 46 angeführt, Randnrn. 205 und 211, sowie Sumitomo Metal Industries und Nippon Steel/Kommission, oben in Randnr. 51 angeführt, Randnr. 103).

    Allerdings kann eine Erklärung, die ein der Beteiligung an einem Kartell beschuldigtes Unternehmen abgibt und deren Richtigkeit von mehreren anderen der Beteiligung an demselben Kartell beschuldigten Unternehmen bestritten wird, nicht als hinreichender Beweis für die Begehung einer Zuwiderhandlung durch diese anderen Unternehmen angesehen werden, wenn sie nicht durch andere Beweise untermauert wird (vgl. Urteil JFE Engineering u. a./Kommission, oben in Randnr. 46 angeführt, Randnr. 219).

    Insbesondere kann daraus, dass eine Person zugibt, eine Zuwiderhandlung begangen zu haben, und damit Tatsachen einräumt, die über die den fraglichen Unterlagen unmittelbar zu entnehmenden Tatsachen hinausgehen, a priori , sofern keine bestimmten Anhaltspunkte für das Gegenteil bestehen, der Schluss gezogen werden, dass sich der Betreffende entschlossen hat, die Wahrheit zu sagen (Urteil JFE Engineering u. a./Kommission, oben in Randnr. 46 angeführt, Randnr. 212).

    Im Übrigen müssten nach der Rechtsprechung Zweifel des Gerichts dem Unternehmen zugutekommen, an das sich die Entscheidung richte, mit der eine Zuwiderhandlung festgestellt werde (Urteil JFE Engineering u. a./Kommission, oben in Randnr. 46 angeführt, Randnr. 177).

  • EuGH, 11.12.2007 - C-280/06

    DIE VERANTWORTLICHKEIT FÜR EINE ZUWIDERHANDLUNG GEGEN DIE WETTBEWERBSREGELN KANN

    Auszug aus EuG, 13.07.2011 - T-59/07
    Hierzu ist darauf hinzuweisen, dass eine Einheit, die eine wirtschaftliche Tätigkeit ausübt, im Fall eines Verstoßes gegen die Wettbewerbsregeln nach dem Grundsatz der persönlichen Verantwortlichkeit für diese Zuwiderhandlung einzustehen hat (vgl. in diesem Sinne Urteile Kommission/Anic Partecipazioni, oben in Randnr. 50 angeführt, Randnr. 145, und Cascades/Kommission, oben in Randnr. 116 angeführt, Randnr. 78; vgl. ferner Urteil des Gerichtshofs vom 11. Dezember 2007, ETI u. a., C-280/06, Slg. 2007, I-10893, Randnr. 39).

    Eine solche Auferlegung der Sanktion ist insbesondere dann zulässig, wenn diese Einheiten der Kontrolle derselben Person unterstanden und sie somit in Anbetracht der zwischen ihnen auf wirtschaftlicher und organisatorischer Ebene bestehenden engen Bindungen im Wesentlichen dieselben geschäftlichen Leitlinien anwandten (Urteil ETI u. a., oben in Randnr. 123 angeführt, Randnr. 49).

    Unter diesen Umständen hindert der Grundsatz der persönlichen Verantwortlichkeit nicht daran, dass die zunächst von der EniChem SpA begangene und dann von Polimeri fortgeführte Zuwiderhandlung insgesamt durch Verhängung einer Sanktion gegen Polimeri geahndet wird (vgl. in diesem Sinne Urteil ETI u. a., oben in Randnr. 123 angeführt, Randnr. 51).

    Sie machen nämlich deutlich, dass bei einer Sanktion gegen ein Unternehmen, das rechtlich fortbesteht, aber keine wirtschaftliche Tätigkeit mehr ausübt, die Gefahr besteht, dass sie keine Abschreckungswirkung hat, und dass ohne eine andere Möglichkeit, die Sanktion einer anderen Einheit als derjenigen, die die Zuwiderhandlung begangen hat, aufzuerlegen, Unternehmen Sanktionen einfach dadurch entgehen könnten, dass ihre Identität durch Umstrukturierungen, Übertragungen oder sonstige Änderungen rechtlicher oder organisatorischer Art verändert wird (vgl. in diesem Sinne Urteil ETI u. a., oben in Randnr. 123 angeführt, Randnrn.

  • EuG, 30.09.2003 - T-203/01

    Michelin / Kommission

    Auszug aus EuG, 13.07.2011 - T-59/07
    Somit habe die Kommission in der angefochtenen Entscheidung davon ausgehen dürfen, dass dasselbe Unternehmen bereits für die gleiche Art von Zuwiderhandlung mit einer Sanktion belegt worden sei (Urteil des Gerichts vom 30. September 2003, Michelin/Kommission, T-203/01, Slg. 2003, II-4071).

    Im Urteil Michelin/Kommission habe das Gericht die Erhöhung einer gegen eine andere Konzerngesellschaft, und zwar gegen eine Schwestergesellschaft des zuvor mit einer Sanktion belegten Unternehmens, verhängten Geldbuße wegen eines Wiederholungsfalls bestätigt.

    Der Begriff des Wiederholungsfalls wird in einigen nationalen Rechtsordnungen so verstanden, dass jemand neue Zuwiderhandlungen begeht, nachdem er wegen ähnlicher Zuwiderhandlungen mit einer Sanktion belegt worden war (Urteile des Gerichts vom 11. März 1999, Thyssen Stahl/Kommission, T-141/94, Slg. 1999, II-347, Randnr. 617, und Michelin/Kommission, oben in Randnr. 287 angeführt, Randnr. 284).

  • EuG, 18.06.2008 - T-410/03

    DAS GERICHT SETZT DIE GEGEN HOECHST WEGEN IHRER BETEILIGUNG AN EINEM KARTELL AUF

    Auszug aus EuG, 13.07.2011 - T-59/07
    Insoweit ist festzustellen, dass zu den Garantien, die die Gemeinschaftsrechtsordnung in Verwaltungsverfahren gewährt, insbesondere der Grundsatz der ordnungsgemäßen Verwaltung gehört, aus dem die Verpflichtung des zuständigen Organs folgt, sorgfältig und unparteiisch alle relevanten Gesichtspunkte des Einzelfalls zu untersuchen (Urteile des Gerichts vom 24. Januar 1992, La Cinq/Kommission, T-44/90, Slg. 1992, II-1, Randnr. 86, und vom 18. Juni 2008, Hoechst/Kommission, T-410/03, Slg. 2008, II-881, Randnr. 129).

    Im vorliegenden Fall wäre das Vorbringen von Polimeri jedoch jedenfalls als allgemeines Vorbringen anzusehen, aufgrund dessen nicht festgestellt werden kann, ob eine Verletzung der Verteidigungsrechte vorliegt, da dies anhand der besonderen Umstände jedes einzelnen Falles zu prüfen ist (vgl. in diesem Sinne Urteile Nederlandse Federatieve Vereniging voor de Groothandel op Elektrotechnisch Gebied/Kommission, oben in Randnr. 71 angeführt, Randnr. 59, und Hoechst/Kommission, oben in Randnr. 59 angeführt, Randnr. 228).

    Dieser Grundsatz verlangt insbesondere, dass die Mitteilung der Beschwerdepunkte, die die Kommission an ein Unternehmen richtet, gegen das sie eine Sanktion wegen Verstoßes gegen die Wettbewerbsregeln zu verhängen beabsichtigt, die wesentlichen diesem Unternehmen zur Last gelegten Gesichtspunkte wie den ihm vorgeworfenen Sachverhalt, dessen Einstufung und die von der Kommission herangezogenen Beweismittel enthält, damit sich das Unternehmen im Rahmen des Verwaltungsverfahrens, dessen Adressat es ist, sachgerecht äußern kann (vgl. Urteile Arbed/Kommission, Randnr. 20 und die dort angeführte Rechtsprechung, und Hoechst/Kommission, oben in Randnr. 59 angeführt, Randnr. 421).

  • EuGH, 08.07.1999 - C-49/92

    Kommission / Anic Partecipazioni

    Auszug aus EuG, 13.07.2011 - T-59/07
    In Bezug auf die Beweisführung für eine Zuwiderhandlung gegen Art. 81 Abs. 1 EG ist darauf hinzuweisen, dass es der Kommission obliegt, die von ihr festgestellten Zuwiderhandlungen zu beweisen und Beweise beizubringen, die geeignet sind, das Vorliegen der Tatsachen, die eine Zuwiderhandlung darstellen, rechtlich hinreichend zu belegen (Urteile des Gerichtshofs vom 17. Dezember 1998, Baustahlgewebe/Kommission, C-185/95 P, Slg. 1998, I-8417, Randnr. 58, und vom 8. Juli 1999, Kommission/Anic Partecipazioni, C-49/92 P, Slg. 1999, I-4125, Randnr. 86).

    Nach ständiger Rechtsprechung brauchen jedoch bei der Anwendung von Art. 81 Abs. 1 EG die konkreten Auswirkungen einer Vereinbarung nicht berücksichtigt zu werden, wenn sich ergibt, dass sie eine Einschränkung, Verhinderung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezweckt (Urteile des Gerichtshofs Kommission/Anic Partecipazioni, oben in Randnr. 50 angeführt, Randnrn.

    Hierzu ist darauf hinzuweisen, dass eine Einheit, die eine wirtschaftliche Tätigkeit ausübt, im Fall eines Verstoßes gegen die Wettbewerbsregeln nach dem Grundsatz der persönlichen Verantwortlichkeit für diese Zuwiderhandlung einzustehen hat (vgl. in diesem Sinne Urteile Kommission/Anic Partecipazioni, oben in Randnr. 50 angeführt, Randnr. 145, und Cascades/Kommission, oben in Randnr. 116 angeführt, Randnr. 78; vgl. ferner Urteil des Gerichtshofs vom 11. Dezember 2007, ETI u. a., C-280/06, Slg. 2007, I-10893, Randnr. 39).

  • EuG, 04.07.2006 - T-304/02

    Hoek Loos / Kommission - Wettbewerb - Kartelle - Niederländischer Markt für

    Auszug aus EuG, 13.07.2011 - T-59/07
    Für die Festlegung dieses Betrags sind u. a. verschiedene Umstände maßgeblich, die mit dem individuellen Verhalten des fraglichen Unternehmens zusammenhängen, etwa dem Vorliegen erschwerender oder mildernder Umstände (Urteil des Gerichts vom 4. Juli 2006, Hoek Loos/Kommission, T-304/02, Slg. 2006, II-1887, Randnrn. 82 und 85).

    Zudem ist hervorzuheben, dass die Kommission bei der Festlegung der Höhe der Geldbuße über ein Ermessen verfügt und nicht verpflichtet ist, eine genaue mathematische Formel anzuwenden (vgl. Urteil Hoek Loos/Kommission, oben in Randnr. 232 angeführt, Randnr. 68 und die dort angeführte Rechtsprechung).

  • EuG, 30.09.2009 - T-175/05

    Akzo Nobel u.a. / Kommission

    Auszug aus EuG, 13.07.2011 - T-59/07
    Im vorliegenden Fall hat die Kommission somit bei der Bestimmung der von ihr herangezogenen Multiplikatoren die unterschiedliche wirtschaftliche Fähigkeit der betroffenen Unternehmen beurteilungsfehlerfrei berücksichtigt (vgl. in diesem Sinne Urteil des Gerichts vom 30. September 2009, Akzo Nobel u. a./Kommission, T-175/05, nicht in der amtlichen Sammlung veröffentlicht, Randnr. 155).

    528 und 529, und vom 12. Dezember 2007, Akzo Nobel u. a./Kommission, oben in Randnr. 253 angeführt, Randnr. 90).

  • EuGH, 15.10.2002 - C-238/99

    Limburgse Vinyl Maatschappij (LVM) / Kommission

    Auszug aus EuG, 13.07.2011 - T-59/07
    122 und 123, vom 15. Oktober 2002, Limburgse Vinyl Maatschappij u. a./Kommission, C-238/99 P, C-244/99 P, C-245/99 P, C-247/99 P, C-250/99 P bis C-252/99 P und C-254/99 P, Slg. 2002, I-8375, Randnr. 491, und vom 25. Januar 2007, Dalmine/Kommission, C-407/04 P, Slg. 2007, I-829, Randnr. 84).

    Speziell in Bezug auf wettbewerbswidrige Vereinbarungen, die wie im vorliegenden Fall bei Zusammenkünften konkurrierender Unternehmen zustande kommen, hat der Gerichtshof bereits entschieden, dass eine Zuwiderhandlung gegen Art. 81 Abs. 1 EG vorliegt, wenn diese Zusammenkünfte die Einschränkung, Verhinderung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken und damit der künstlichen Regulierung des Marktes dienen (Urteile Limburgse Vinyl Maatschappij u. a./Kommission, Randnrn.

  • EuGH, 29.06.2006 - C-289/04

    Showa Denko / Kommission - Rechtsmittel - Wettbewerb - Kartell -

  • EuG, 20.03.2002 - T-9/99

    HFB u.a. / Kommission

  • EuGH, 25.01.2007 - C-407/04

    Dalmine / Kommission - Rechtsmittel - Wettbewerb - Kartell - Markt für nahtlose

  • EuG, 15.03.2006 - T-15/02

    BASF / Kommission - Wettbewerb - Kartelle auf dem Gebiet der Vitaminprodukte -

  • EuG, 14.05.1998 - T-352/94

    Mo och Domsjö / Kommission

  • EuG, 12.09.2007 - T-30/05

    Prym und Prym Consumer / Kommission - Wettbewerb - Kartelle - Europäischer Markt

  • EuG, 27.09.2006 - T-329/01

    Archer Daniels Midland / Kommission - Wettbewerb - Kartelle - Natriumglukonat -

  • EuG, 27.07.2005 - T-49/02

    Brasserie nationale / Kommission - Kartelle - Luxemburgischer Biermarkt -

  • EuG, 07.07.1994 - T-43/92

    Dunlop Slazenger International Ltd gegen Kommission der Europäischen

  • EuG, 20.03.2002 - T-31/99

    ABB Asea Brown Boveri / Kommission

  • EuGH, 16.02.2006 - C-111/04

    Adriatica di Navigazione / Kommission

  • EuG, 05.12.2006 - T-303/02

    Westfalen Gassen Nederland / Kommission - Wettbewerb - Kartelle -

  • EuG, 06.07.2000 - T-62/98

    DAS GERICHT BESTÄTIGT WEITGEHEND DIE REKORDGELDBUSSE GEGEN VOLKSWAGEN WEGEN

  • EuG, 26.04.2007 - T-109/02

    DAS GERICHT ERSTER INSTANZ BESTÄTIGT IM WESENTLICHEN DIE ENTSCHEIDUNG DER

  • EuG, 17.09.2007 - T-201/04

    Microsoft / Kommission - Wettbewerb - Missbrauch einer beherrschenden Stellung -

  • EuGH, 13.02.1979 - 85/76

    Hoffmann-La Roche / Kommission

  • EuGH, 10.09.2009 - C-97/08

    Akzo Nobel u.a. / Kommission - Rechtsmittel - Wettbewerb - Kartelle - Art. 81

  • EuGH, 16.12.1975 - 40/73

    Suiker Unie u.a. / Kommission

  • EuGH, 28.06.2005 - C-189/02

    DER GERICHTSHOF BESTÄTIGT DIE URTEILE DES GERICHTS ERSTER INSTANZ ZUR EXISTENZ

  • EuGH, 29.10.1980 - 209/78

    Van Landewyck / Kommission

  • EuGH, 07.06.1983 - 100/80

    Musique Diffusion française / Kommission

  • EuGH, 10.07.2008 - C-413/06

    DER GERICHTSHOF HEBT DAS URTEIL DES GERICHTS ERSTER INSTANZ ZUM

  • EuGH, 08.07.1999 - C-199/92

    Hüls / Kommission

  • EuG, 29.04.2004 - T-236/01

    Das Gericht erster Instanz setzt die Geldbussen herab, die die Kommission mit

  • EuGH, 15.07.1970 - 41/69

    Chemiefarma / Kommission

  • EuG, 14.12.2006 - T-259/02

    DAS GERICHT BESTÄTIGT IN WEITEN TEILEN DIE ENTSCHEIDUNG DER KOMMISSION, MIT DER

  • EuG, 15.03.2000 - T-25/95

    DAS GERICHT SETZT DIE GEGEN DAS ZEMENTKARTELL VERHÄNGTEN GELDBUSSEN UM FAST 140

  • EuG, 12.07.2001 - T-202/98

    Tate & Lyle / Kommission

  • EuGH, 08.02.2007 - C-3/06

    DER GERICHTSHOF BESTÄTIGT DAS URTEIL DES GERICHTS, MIT DEM EIN

  • EuG, 30.01.2007 - T-340/03

    DAS GERICHT BESTÄTIGT DIE GEGEN FRANCE TÉLÉCOM WEGEN DES MISSBRAUCHS EINER

  • EuG, 27.09.2006 - T-43/02

    Jungbunzlauer / Kommission - Wettbewerb - Kartelle - Zitronensäure - Artikel 81

  • EuGH, 21.09.2006 - C-167/04

    JCB Service / Kommission - Rechtsmittel - Kartelle - Artikel 81 EG -

  • EuGH, 02.04.1998 - C-367/95

    'Kommission / Sytraval und Brink''s France'

  • EuGH, 16.11.2000 - C-279/98

    Cascades / Kommission

  • EuGH, 16.11.2000 - C-291/98

    Sarrió / Kommission

  • EuGH, 03.09.2009 - C-534/07

    Prym und Prym Consumer / Kommission - Rechtsmittel - Wettbewerb - Kartelle -

  • EuG, 17.12.1991 - T-7/89

    SA Hercules Chemicals NV gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften. -

  • EuG, 08.07.2004 - T-44/00

    DAS GERICHT ERSTER INSTANZ SETZT DIE GELDBUSSEN, DIE DIE EUROPÄISCHE KOMMISSION

  • EuG, 12.12.2007 - T-112/05

    DAS GERICHT BESTÄTIGT DIE ENTSCHEIDUNG DER KOMMISSION, MIT DER GEGEN FÜNF

  • EuG, 11.03.1999 - T-141/94

    Thyssen Stahl / Kommission

  • EuG, 29.06.1995 - T-30/91

    Solvay SA gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften. - Wettbewerb -

  • EuG, 12.12.2007 - T-101/05

    DAS GERICHT ERHÖHT DIE VON DER KOMMISSION WEGEN BETEILIGUNG AN EINEM KARTELL AUF

  • EuG, 20.03.2002 - T-23/99

    LR AF 1998 / Kommission

  • EuGH, 02.10.2003 - C-176/99

    DER GERICHTSHOF WEIST SECHS DER ACHT VON STAHLUNTERNEHMEN UND IHRER

  • EuG, 28.01.1999 - T-14/96

    BAI / Kommission

  • EuG, 14.05.1998 - T-308/94

    Cascades / Kommission

  • EuG, 14.05.1998 - T-327/94

    SCA Holding / Kommission

  • EuG, 16.12.2003 - T-5/00

    Nederlandse Federatieve Vereniging voor de Groothandel op Elektrotechnisch Gebied

  • EuGH, 16.11.2000 - C-283/98

    Mo och Domsjö / Kommission - Prasymas priimti prejudicinį sprendima - Direktyva

  • EuG, 27.02.1997 - T-106/95

    Fédération française des sociétés d'assurances (FFSA), Union des sociétés

  • EuGH, 18.06.1986 - 142/84

    BAT und Reynolds / Kommission

  • EuG, 16.11.2006 - T-120/04

    Peróxidos Orgánicos / Kommission - Wettbewerb - Kartelle - Organische Peroxide -

  • EuG, 27.09.2006 - T-322/01

    Roquette Frères / Kommission - Wettbewerb - Kartelle - Natriumglukonat - Artikel

  • EuGH, 14.07.2005 - C-57/02

    Acerinox / Kommission - Rechtsmittel - EGKS-Vertrag - Kartelle -

  • EuG, 13.12.2001 - T-48/98

    Acerinox / Kommission

  • EuG, 29.06.1995 - T-36/91

    Imperial Chemical Industries plc gegen Kommission der Europäischen

  • EuG, 21.03.2002 - T-231/99

    Joynson / Kommission

  • EuG, 28.04.1993 - T-85/92

    Paul de Hoe gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften. - Beamte - Fehlen

  • EuG, 14.05.1998 - T-295/94

    WETTBEWERB

  • EuGH, 31.03.1992 - C-52/90

    Kommission / Dänemark

  • EuG, 07.11.1997 - T-84/96

    Cipeke / Kommission

  • EuG, 27.09.2006 - T-330/01

    Akzo Nobel / Kommission - Wettbewerb - Kartelle - Natriumglukonat - Artikel 81 EG

  • EuG, 24.01.1992 - T-44/90

    La Cinq SA gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften. - Wettbewerb -

  • EuG, 29.11.2005 - T-62/02

    Union Pigments / Kommission - Wettbewerb - Artikel 81 EG - Kartell -

  • EuG, 16.03.1993 - T-33/89

    David Blackman gegen Europäisches Parlament. - Beamte - Kosten für ärztliche

  • EuG, 06.12.2005 - T-48/02

    Brouwerij Haacht / Kommission - Wettbewerb - Kartelle - Geldbußen - Leitlinien

  • EuG, 14.02.2001 - T-62/99

    Sodima / Kommission

  • EuG, 19.05.2008 - T-144/04

    TF1 / Kommission - Nichtigkeitsklage - Entscheidung der Kommission, bestimmte

  • EuGH, 07.01.2004 - C-204/00

    DER GERICHTSHOF BESTÄTIGT IM WESENTLICHEN DAS URTEIL DES GERICHTS ERSTER INSTANZ

  • EuGH, 17.12.1998 - C-185/95

    DER GERICHTSHOF STELLT DIE ÜBERSCHREITUNG EINER "ANGEMESSENEN VERFAHRENSDAUER"

  • EuG, 20.04.1999 - T-305/94

    DAS GERICHT BESTÄTIGT IM GROSSEN UND GANZEN DIE ENTSCHEIDUNG DER KOMMISSION, MIT

  • EuGH, 25.01.2007 - C-403/04

    DER GERICHTSHOF BESTÄTIGT DAS URTEIL DES GERICHTS ÜBER EIN KARTELL VON

  • EuGH, 13.06.2013 - C-511/11

    Versalis / Kommission - Rechtsmittel - Kartelle - Markt für Butadienkautschuk und

    Mit ihrem Rechtsmittel beantragt die Versalis SpA, vormals Polimeri Europa SpA (im Folgenden: Versalis oder Rechtsmittelführerin), die vollständige oder teilweise Aufhebung des Urteils des Gerichts der Europäischen Union vom 13. Juli 2011, Polimeri Europa/Kommission (T-59/07, Slg. 2011, II-4687, im Folgenden: angefochtenes Urteil), mit dem das Gericht ihre Klage auf Nichtigerklärung der Entscheidung K(2006) 5700 endg.

    - das angefochtene Urteil ganz oder teilweise aufzuheben, soweit damit ihre Klage in der Rechtssache T-59/07 abgewiesen wurde, und dementsprechend.

    - hilfsweise, das angefochtene Urteil ganz oder teilweise aufzuheben, soweit das Gericht mit ihm ihre Klage in der Rechtssache T-59/07 abgewiesen hat, und die Rechtssache zur Entscheidung über die Begründetheit unter Berücksichtigung der Hinweise des Gerichtshofs an das Gericht zurückzuverweisen;.

    - der Kommission die Kosten des vorliegenden Verfahrens und die Kosten des Verfahrens in der Rechtssache T-59/07 aufzuerlegen und.

  • Generalanwalt beim EuGH, 17.07.2014 - C-93/13

    Kommission / Versalis und Eni - Rechtsmittel - Wettbewerb - Kartelle - Markt für

    43 - Vgl. Urteile des Gerichts Eni/Kommission (EU:T:2011:356, Rn. 161 bis 171) und Polimeri Europa/Kommission (T-59/07, EU:T:2011:361, Rn. 293 bis 303).

    48 - EU:T:2011:361.

    50 - Es ist festzustellen, dass das Gericht seinerseits entschieden hatte, dass die angefochtene Entscheidung keine hinreichend substantiierten und genauen Anhaltspunkte für die berechtigte Annahme enthalten habe, dass dasselbe Unternehmen erneut eine Zuwiderhandlung begangen habe, was nicht genau dasselbe ist; vgl. Urteile Eni/Kommission (EU:T:2011:356, Rn. 171) und Polimeri Europa/Kommission (EU:T:2011:361, Rn. 303).

  • Generalanwalt beim EuGH, 26.11.2015 - C-609/13

    Duravit u.a. / Kommission - Rechtsmittel - Kartelle - Belgischer, deutscher,

    Vgl. insoweit Urteile Lögstör Rör/Kommission (T-16/99, EU:T:2002:72, Rn. 45 bis 47), Bolloré u. a./Kommission (T-109/02, T-118/02, T-122/02, T-125/02, T-126/02, T-128/02, T-129/02, T-132/02 und T-136/02, EU:T:2007:115, Rn. 168) und Polimeri Europa/Kommission (T-59/07, EU:T:2011:361, Rn. 55).

    Vgl. auch Urteile Lögstör Rör/Kommission (T-16/99, EU:T:2002:72, Rn. 45 bis 47), Bolloré u. a./Kommission (T-109/02, T-118/02, T-122/02, T-125/02, T-126/02, T-128/02, T-129/02, T-132/02 und T-136/02, EU:T:2007:115, Rn. 168) sowie Polimeri Europa/Kommission (T-59/07, EU:T:2011:361, Rn. 55).

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