Rechtsprechung
| BVerfG, 09.04.2003 - 1 BvR 1493/96, 1 BvR 1724/01 |
Volltextveröffentlichungen (12)
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- DFR
Biologischer Vater
- openjur.de
- Bundesverfassungsgericht
- Judicialis
BGB § 1592; ; BGB § ... 1592 Nr. 1; ; BGB § 1592 Nr. 2; ; BGB § 1593; ; BGB § 1600; ; BGB § 1600 Abs. 1; ; BGB § 1600 d; ; BGB § 1600 d Abs. 1; ; BGB § 1626 Abs. 3 Satz 2; ; BGB § 1634 a.F.; ; BGB § 1666; ; BGB § 1684; ; BGB § 1684 Abs. 1; ; BGB § 1685; ; BGB § 1711 a.F.; ; BGB § 1711 Abs. 1 a.F.; ; BGB § 1711 Abs. 2 a.F.; ; FGG § 63 a a.F.; ; BVerfGG § 34 a Abs. 2; ; BVerfGG § 95 Abs. 2; ; GG Art. 1; ; GG Art. 1 Abs. 1; ; GG Art. 2 Abs. 1; ; GG Art. 3 Abs. 1; ; GG Art. 3 Abs. 2; ; GG Art. 6 Abs. 1; ; GG Art. 6 Abs. 2; ; GG Art. 6 Abs. 2 Satz 1; ; GG Art. 6 Abs. 3; ; GG Art. 19 Abs. 4; ; GG Art. 20 Abs. 3; ; GG Art. 103 Abs. 1; ; EMRK Art. 6; ; EMRK Art. 8; ; EMRK Art. 8 Abs. 1; ; EMRK Art. 14
- Kanzlei Prof. Schweizer
Rechtliche Stellung eines biologischen Vaters
- Wolters Kluwer
Zulässigkeit einer Urteilsverfassungsbeschwerde - Verfahrensrechtliche Möglichkeiten des so genannten biologischen Vaters - Zulässigkeit einer Beschwerde des biologischen Vaters im umgangsrechtlichen Verfahren - Rechtmäßigkeit des Ausschlusses der Anfechtungsmöglichkeit ...
- Wolters Kluwer
Zulässigkeit einer Urteilsverfassungsbeschwerde - Verfahrensrechtliche Möglichkeiten des so genannten biologischen Vaters - Zulässigkeit einer Beschwerde des biologischen Vaters im umgangsrechtlichen Verfahren - Rechtmäßigkeit des Ausschlusses der Anfechtungsmöglichkeit ...
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Sorgerecht der Väter nicht ehelicher Kinder
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
GG Art. 6 Abs. 1
Rechtsstellung des sog. biologischen (leiblichen, aber nicht rechtlichen) Vaters - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (5)
- lexetius.com (Pressemitteilung)
Ausschluss des sog. biologischen Vaters vom Umgangsrecht und von der Berechtigung, die Vaterschaft eines anderen anzufechten, teilweise verfassungswidrig
- Bundesverfassungsgericht (Pressemitteilung)
Ausschluss des sog. biologischen Vaters vom Umgangsrecht und von der Berechtigung, die Vaterschaft eines anderen anzufechten, teilweise verfassungswidrig
- anwaltonline.com (Kurzinformation)
Ausschluss des biologischen Vaters vom Umgangsrecht und von der Berechtigung, die Vaterschaft eines anderen anzufechten, teilweise verfassungswidrig
- jurawelt.com (Pressemitteilung)
Ausschluss des sog. biologischen Vaters vom Umgangsrecht und von der Berechtigung, die Vaterschaft eines anderen anzufechten, teilweise verfassungswidrig
- datenbank.nwb.de (Leitsatz)
Familienrecht; verfassungswidrige Beschränkung der Rechte des biologischen Vaters
Besprechungen u.ä.
Verfahrensgang
- AG Köln, 25.01.1994 - 52 X 138/93
- LG Köln, 05.09.1995 - 1 T 657/94
- OLG Köln, 14.06.1996 - 16 Wx 105/96
- AG Leverkusen, 28.02.2001 - 30 (33) F 223/00
- OLG Köln, 30.08.2001 - 14 UF 119/01
- EGMR, 13.06.2002 - 58364/00
- BVerfG, 09.04.2003 - 1 BvR 1493/96, 1 BvR 1724/01
- BVerfG, 30.09.2003 - 1 BvR 1493/96
- EGMR, 15.05.2008 - 58364/00
Papierfundstellen
- BVerfGE 108, 82
- NJW 2003, 2151
- MDR 2003, 748
- NVwZ 2003, 1503 (Ls.)
- FamRZ 2003, 816
- FamRZ 2008, 2185 (Ls.)
- Rpfleger 2003, 417
Wird zitiert von ... (166) Zitiert selbst (28)
- BVerfG, 31.01.1989 - 1 BvL 17/87
Kenntnis der eigenen Abstammung
Auszug aus BVerfG, 09.04.2003 - 1 BvR 1493/96
Deshalb ist der Gesetzgeber gehalten, die Zuweisung der elterlichen Rechtsposition an der Abstammung des Kindes auszurichten (vgl. BVerfGE 79, 256 ).Im Hinblick auf den Schutz familiärer sozialer Beziehungen aus Art. 6 Abs. 1 GG und den Schutz der Intimsphäre aus Art. 2 Abs. 1 GG ist es ausreichend, aus bestimmten tatsächlichen Umständen und sozialen Situationen auf die Abstammung eines Kindes zu schließen und aufgrund dieser Vermutung die Zuweisung der rechtlichen Elternstellung vorzunehmen, wenn dies in aller Regel zu einem Zusammentreffen von leiblicher und rechtlicher Elternschaft führt (vgl. BVerfGE 79, 256 ).
Ebenso wie das Recht des Kindes auf Kenntnis der eigenen Abstammung in seinem Persönlichkeitsrecht begründet ist (vgl. BVerfGE 79, 256 ), betrifft auch der Wunsch eines Mannes lediglich nach Kenntnis, ob ein Kind von ihm abstammt, sein Selbstverständnis und die Möglichkeit, sich als Individuum nicht nur sozial, sondern auch genealogisch in eine Beziehung zu anderen zu stellen, und damit sein von Art. 2 Abs. 1 in Verbindung mit Art. 1 Abs. 1 GG geschütztes Recht.
Dabei ist nicht maßgeblich, ob die Kinder von den Eltern abstammen und ob sie ehelich oder nichtehelich geboren wurden (vgl. BVerfGE 10, 59 ; 18, 97 ; 79, 256 ).
- BVerfG, 29.07.1968 - 1 BvL 20/63
Adoption I
Auszug aus BVerfG, 09.04.2003 - 1 BvR 1493/96
Andererseits verdeutlicht dies, dass diejenigen, die einem Kind das Leben geben, von Natur aus grundsätzlich bereit und berufen sind, die Verantwortung für seine Pflege und Erziehung zu übernehmen (vgl. BVerfGE 24, 119 ).Mit dem Elternrecht ist von vornherein als dessen wesensbestimmender Bestandteil die Pflicht zur Pflege und Erziehung des Kindes verbunden (vgl. BVerfGE 24, 119 ; 52, 223 ; 61, 358 ).
Rn. 64 b) Der rechtliche Vater eines Kindes, der für dieses Elternverantwortung wahrnimmt, ist Träger des Elternrechts aus Art. 6 Abs. 2 Satz 1 GG und verliert dieses Recht sowie die damit verbundene Stellung als Vater nicht allein dadurch, dass sich ein anderer Mann als leiblicher Vater des Kindes herausstellt (vgl. BVerfGE 24, 119 ).
- BVerfG, 14.04.1987 - 1 BvR 332/86
Wechsel der Pflegeeltern
Auszug aus BVerfG, 09.04.2003 - 1 BvR 1493/96
Das Elternrecht basiert auf dieser Zuordnung, durch die es zugleich seine Ausrichtung erfährt: Es ist ein Recht, das jedem Elternteil zusteht, aber mit dem gleichwertigen Recht des anderen Elternteils korrespondiert (vgl. BVerfGE 99, 145 ), und das sich auf das Kind bezieht, zu dessen Wohl es auszuüben ist (vgl. BVerfGE 75, 201 ).Wenn aber das Elternrecht aus Art. 6 Abs. 2 Satz 1 GG Rechte nur zusammen mit Pflichten vermittelt, kann auch Inhaber dieses Rechts nur sein, wer zugleich die Elternverantwortung trägt, unabhängig davon, ob sich die Elternschaft allein auf Abstammung oder auf Rechtszuweisung gründet (vgl. BVerfGE 56, 363 ; 75, 201 ; 79, 203 ; 80, 286 ).
Die Trennung eines Kindes von einer bisherigen elterlichen Bezugsperson nimmt ihm ein wichtiges Stück Orientierung und berührt seine Selbstsicherheit und Selbstgewissheit (…vgl. Goldstein/Freud/Solnit, Jenseits des Kindeswohls, 1974/1991, S. 33 ff.; BVerfGE 75, 201 ).
- BVerfG, 06.02.2001 - 1 BvR 12/92
Unterhaltsverzichtsvertrag
Auszug aus BVerfG, 09.04.2003 - 1 BvR 1493/96
Rn. 63 Wenn Art. 6 Abs. 2 Satz 1 GG zuvörderst den Eltern die Verantwortung für das Kind überlässt, beruht dies auf der Erwägung, dass sie in gemeinsamer Ausübung dieser Verantwortung in aller Regel die Interessen ihres Kindes am besten wahrnehmen (vgl. BVerfGE 103, 89 ).Voraussetzung dafür, entsprechend dem Elternrecht Verantwortung für das Kind tragen zu können, ist insofern auch die soziale und personale Verbundenheit zwischen Eltern und Kind (vgl. BVerfGE 56, 363 ; 61, 358 ; 103, 89 ).
- BVerfG, 03.11.1982 - 1 BvL 25/80
Verfassungswidrigkeit des § 1671 Abs. 4 Satz 1 BGB
Auszug aus BVerfG, 09.04.2003 - 1 BvR 1493/96
Mit dem Elternrecht ist von vornherein als dessen wesensbestimmender Bestandteil die Pflicht zur Pflege und Erziehung des Kindes verbunden (vgl. BVerfGE 24, 119 ; 52, 223 ; 61, 358 ).Voraussetzung dafür, entsprechend dem Elternrecht Verantwortung für das Kind tragen zu können, ist insofern auch die soziale und personale Verbundenheit zwischen Eltern und Kind (vgl. BVerfGE 56, 363 ; 61, 358 ; 103, 89 ).
- BVerfG, 29.10.1998 - 2 BvR 1206/98
Gegenläufige Kindesrückführungsanträge
Auszug aus BVerfG, 09.04.2003 - 1 BvR 1493/96
Das Elternrecht basiert auf dieser Zuordnung, durch die es zugleich seine Ausrichtung erfährt: Es ist ein Recht, das jedem Elternteil zusteht, aber mit dem gleichwertigen Recht des anderen Elternteils korrespondiert (vgl. BVerfGE 99, 145 ), und das sich auf das Kind bezieht, zu dessen Wohl es auszuüben ist (vgl. BVerfGE 75, 201 ).Vielmehr ist das Kind in die Lage zu versetzen, gegebenenfalls mit Hilfe Dritter seine eigenen Interessen zu formulieren und in Rechtshandlungen umzusetzen (vgl. BVerfGE 72, 122 ; 99, 145 ).
- BVerfG, 07.03.1995 - 1 BvR 790/91
Adoption II
Auszug aus BVerfG, 09.04.2003 - 1 BvR 1493/96
Der Elternbegriff umfasst nach dem Sprachgebrauch auch die leiblichen Eltern eines Kindes, unabhängig vom Familienstand der Eltern und der Enge der Beziehung zwischen ihnen und dem Kind (vgl. BVerfGE 92, 158 ).Er kann dabei neben der Abstammung auch rechtlichen und sozialen Tatbeständen Bedeutung zumessen (vgl. BVerfGE 92, 158 ).
- BVerfG, 24.03.1981 - 1 BvR 1516/78
Nichteheliche Kinder
Auszug aus BVerfG, 09.04.2003 - 1 BvR 1493/96
Wenn aber das Elternrecht aus Art. 6 Abs. 2 Satz 1 GG Rechte nur zusammen mit Pflichten vermittelt, kann auch Inhaber dieses Rechts nur sein, wer zugleich die Elternverantwortung trägt, unabhängig davon, ob sich die Elternschaft allein auf Abstammung oder auf Rechtszuweisung gründet (vgl. BVerfGE 56, 363 ; 75, 201 ; 79, 203 ; 80, 286 ).Voraussetzung dafür, entsprechend dem Elternrecht Verantwortung für das Kind tragen zu können, ist insofern auch die soziale und personale Verbundenheit zwischen Eltern und Kind (vgl. BVerfGE 56, 363 ; 61, 358 ; 103, 89 ).
- BGH, 20.01.1999 - XII ZR 117/97
Voraussetzungen der gerichtlichen Feststellung der Vaterschaft
Auszug aus BVerfG, 09.04.2003 - 1 BvR 1493/96
Im Übrigen habe der Bundesgerichtshof (FamRZ 1999, S. 716) bereits ausgeführt, dass der Gesetzgeber die positive Vaterschaftsfeststellung bewusst auf die Fälle beschränkt habe, in denen keine anderweitige Vaterschaft besteht.Rn. 36 1. Hinsichtlich eines Anfechtungsrechts des biologischen Vaters hat der Bundesgerichtshof auf sein Urteil vom 20. Januar 1999 (FamRZ 1999, S. 716) Bezug genommen.
- BVerfG, 04.12.1974 - 1 BvL 14/73
Ehelichkeitsanfechtung
Auszug aus BVerfG, 09.04.2003 - 1 BvR 1493/96
Sie davor zu bewahren, ist ein gewichtiger Grund, an dem der Ausschluss des biologischen Vaters von der Anfechtung der bestehenden rechtlichen Vaterschaft nach § 1600 BGB zu messen ist (vgl. BVerfGE 38, 241 ).Es ist nahe liegend, dass der Gesetzgeber zum damaligen Zeitpunkt an die Konstellation, dass ein leiblicher, aber nicht rechtlicher Vater eine Beziehung zum Kind hat und diese aufrechtzuerhalten sucht, nicht gedacht hat, wurde doch angenommen, dass der Erzeuger eines nichtehelichen Kindes häufig kein eigenes Interesse an seinem Kind habe (vgl. BVerfGE 38, 241 zur Anfechtung der Ehelichkeit).
- OLG Köln, 30.08.2001 - 14 UF 119/01
Familienrecht; Eine positive Vaterschaftsfeststellungsklage des (angeblichen) …
- OLG Köln, 14.06.1996 - 16 Wx 105/96
- LG Köln, 05.09.1995 - 1 T 657/94
- BVerfG, 09.02.1982 - 1 BvR 845/79
Schülerberater
- BVerfG, 10.11.1998 - 2 BvR 1057/91
Familienlastenausgleich II
- BVerfG, 29.07.1959 - 1 BvR 205/58
Elterliche Gewalt
- BVerfG, 18.04.1989 - 2 BvR 1169/84
Volljährigenadoption I
- BVerfG, 30.05.1990 - 1 BvL 2/83
Kündigungsfristen für Arbeiter
- BVerfG, 08.03.1988 - 1 BvL 9/85
Gemeinsamer Familienname
- BVerfG, 16.10.1979 - 1 BvR 647/70
Schulgebet
- BVerfG, 18.06.1986 - 1 BvR 857/85
Minderjährigenbeschwerde
- BVerfG, 07.05.1991 - 1 BvL 32/88
Sorgerecht für nichteheliche Kinder
- BVerfG, 26.04.1994 - 1 BvR 1299/89
Ehelichkeitsanfechtung
- BVerfG, 30.06.1964 - 1 BvL 16/62
Zusammenveranlagung
- BVerfG, 08.06.1977 - 1 BvR 265/75
Unterhaltsleistungen Geschiedener
- BVerfG, 28.01.1970 - 1 BvR 719/68
Augstein
- BVerfG, 30.11.1988 - 1 BvR 37/85
Eintragung der Legitimation eines Kindes durch nachfolgende Ehe seiner Eltern in …
- BVerfG, 04.07.1989 - 1 BvR 537/87
Verfassungskonforme Auslegung des § 1579 Nr. 1 BGB
- BVerfG, 26.02.2008 - 2 BvR 392/07
Geschwisterbeischlaf
Die leibliche und seelische Entwicklung der Kinder findet in der Familie und der elterlichen Erziehung eine wesentliche Grundlage (vgl. BVerfGE 80, 81 ; 108, 82 ).Für das Kindeswohl spielen auch die in der Familie gegebenen Verwandschaftsverhältnisse, Rollenverteilungen und sozialen Zuordnungen eine wichtige Rolle (vgl. BVerfGE 24, 119 ; 108, 82 ).
- BVerfG, 21.07.2010 - 1 BvR 420/09
Elternrecht des Vaters
So sind Regeln und rechtsförmige Verfahren erforderlich, die auch für nichtehelich geborene Kinder klären, wer rechtlich als Vater des Kindes anzuerkennen und damit Rechtsträger des Elternrechts nach Art. 6 Abs. 2 GG ist (vgl. BVerfGE 92, 158 ; 108, 82 ).Hierdurch würde nicht nur dem väterlichen Elternrecht Rechnung getragen, sondern der Vater eines nichtehelichen Kindes würde auch mehr in die Pflicht zur Pflege und Erziehung seines Kindes genommen, die mit dem Elternrecht aus Art. 6 Abs. 2 GG verbunden ist (vgl. BVerfGE 108, 82 ; 121, 69 ).
- BVerfG, 09.04.2024 - 1 BvR 2017/21
Gesetzliche Regelungen über die Vaterschaftsanfechtung durch leibliche Väter sind …
Das gibt nicht zwingend vor, das Innehaben von Elternverantwortung und die Anzahl der Träger des Elterngrundrechts von vornherein auf zwei Elternteile zu beschränken; Träger können daher auch Mutter, leiblicher Vater und rechtlicher Vater nebeneinander sein (anders noch BVerfGE 108, 82 ; 133, 59 ).Aus Art. 6 Abs. 2 Satz 1 GG folgt aber schon aufgrund seiner Kindeswohlorientierung eine enge Begrenzung der Zahl der Elternteile (insoweit Fortführung von BVerfGE 108, 82 ).
Die Anfechtungsberechtigung nach § 1600 Abs. 1 Nr. 2 BGB wurde im Jahr 2004 in Umsetzung des Beschlusses des Bundesverfassungsgerichts vom 9. April 2003 - 1 BvR 1493/96 u.a. - (BVerfGE 108, 82) eingeführt.
In dieser Entscheidung hatte das Bundesverfassungsgericht klargestellt, dass Art. 6 Abs. 2 GG den leiblichen Vater, der nicht rechtlicher Vater ist, in seinem Interesse schützt, die Stellung des rechtlichen Vaters einzunehmen, und ihm damit grundsätzlich einen verfahrensrechtlichen Zugang zum Elternrecht gewährleistet (vgl. BVerfGE 108, 82 ).
Zudem muss der Gesetzgeber festlegen, welche Personen aus dem Kreis der Eltern im Sinne von Art. 6 Abs. 2 Satz 1 GG die Elternverantwortung gegenüber ihren Kindern tragen, über deren Einhaltung nach Art. 6 Abs. 2 Satz 2 GG die staatliche Gemeinschaft wacht (vgl. BVerfGE 108, 82 ; 133, 59 ; siehe auch BVerfGE 127, 132 ).
Als im Sinne von Art. 6 Abs. 2 Satz 1 GG natürliches Recht der Eltern hängt es nicht von einer Verleihung durch den Staat ab, sondern wird als vorgegebenes Recht von diesem anerkannt (vgl. BVerfGE 59, 360 ; 108, 82 ).
Strukturprägendes Merkmal des verfassungsrechtlichen Elternrechts aus Art. 6 Abs. 2 Satz 1 GG ist auch die im Grundsatz bestehende Verknüpfung von Elterngrundrecht und Elternverantwortung (vgl. BVerfGE 61, 358 ; 108, 82 ).
Das gilt unabhängig davon, ob die statusrechtliche Zuordnung als Eltern im Sinne von Art. 6 Abs. 2 Satz 1 GG auf leiblicher Abstammung (…Rn. 3) oder auf fachrechtlicher Zuweisung beruht (vgl. BVerfGE 79, 203 ; 80, 286 ; 108, 82 ; siehe auch BVerfGE 133, 59 ).
Das Elterngrundrecht umfasst einen grundsätzlichen Anspruch auf Einräumung der im Fachrecht geregelten rechtlichen Elternschaft (vgl. BVerfGE 108, 82 ; 133, 59 ;… siehe auch BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 25. September 2018 - 1 BvR 2814/17 -, Rn. 18).
Ebenso garantiert es den Eltern den Bestand der Elternschaft, und zwar auch dann, wenn diese nicht auf Abstammung, sondern auf fachrechtlicher Zuweisung beruht (vgl. BVerfGE 135, 48 ; siehe auch bereits BVerfGE 108, 82 ).
Dieser kann ein Elternverhältnis sowohl auf der Statusebene rechtlicher Elternschaft als auch bei dem Innehaben von Elternverantwortung durch eine entsprechende Zuordnung im Fachrecht begründen (vgl. BVerfGE 108, 82 ; 133, 59 ).
Rn. 38 Unabhängig von einer fachrechtlichen Zuordnungsregel sind jedenfalls die im herkömmlichen Sinn leiblichen Eltern des Kindes, also der Mann und die Frau, die das Kind durch Geschlechtsverkehr mit ihren Keimzellen gezeugt haben, wenn diese Frau anschließend das Kind geboren hat (…Rn. 3; vgl. BVerfGE 24, 119 ; 133, 59 ), Eltern im verfassungsrechtlichen Sinn; auf den Familienstand der Eltern und ihre konkrete soziale Beziehung zum Kind kommt es dabei nicht an (vgl. insoweit BVerfGE 92, 158 ; 108, 82 ).
Dem liegt die Vorstellung zugrunde, dass diejenigen Personen, die dem Kind "das Leben gegeben haben", von Natur aus bereit und berufen sind, die mit dem Elterngrundrecht notwendig verbundene Verantwortung für die Pflege und Erziehung des Kindes zu übernehmen (vgl. BVerfGE 24, 119 ; 108, 82 ).
Aus der im Verhältnis zwischen dem Kind und seinen Eltern maßgeblichen Kindeswohlorientierung des Elternrechts (vgl. BVerfGE 121, 69 ; 133, 59 ; 162, 378 ; stRspr) einerseits sowie aus dem darauf bezogenen staatlichen Wächteramt (Art. 6 Abs. 2 Satz 2 GG) andererseits folgt, dass grundsätzlich die Gewährleistungen des Elternrechts zugunsten von Eltern im Sinne von Art. 6 Abs. 2 Satz 1 GG mit dem Innehaben von Elternverantwortung verbunden sind (vgl. dazu BVerfGE 108, 82 ; siehe auch BVerfGE 133, 59 ).
Die zuvörderst den Eltern obliegende Pflicht zur Pflege und Erziehung des Kindes ist ein wesensbestimmender Bestandteil des Elterngrundrechts unabhängig davon, ob die verfassungsrechtliche Elternstellung auf Abstammung oder auf fachrechtlich begründeter Zuordnung beruht (vgl. BVerfGE 108, 82 m.w.N.).
Das gibt nicht zwingend vor, das Innehaben von Elternverantwortung und damit die Trägerschaft des Grundrechts aus Art. 6 Abs. 2 Satz 1 GG von vornherein auf zwei Elternteile zu beschränken (anders noch BVerfGE 108, 82 ; 133, 59 ).
Rn. 42 Jedenfalls leibliche Väter, deren Elternschaft im verfassungsrechtlichen Sinne aus der genetischen Verbindung mit dem Kind aufgrund natürlichen Zeugungsakts mit dessen Mutter folgt (…Rn. 3, 38), bei denen die Bereitschaft zur Übernahme von Elternverantwortung angenommen werden kann (vgl. insoweit BVerfGE 108, 82 ), sind im Ausgangspunkt Träger des Elterngrundrechts und können sich auf die Gewährleistungen des Art. 6 Abs. 2 Satz 1 GG stützen.
Rn. 43 Einem Nebeneinander von leiblichem und rechtlichem Vater, denen zusammen mit der Mutter Elternverantwortung für das Kind übertragen wird, stehen die Struktur des Elterngrundrechts prägende Merkmale, insbesondere dessen Ausrichtung auf das Kindeswohl, grundsätzlich nicht entgegen (siehe aber BVerfGE 108, 82 ).
Zwar folgt aus Art. 6 Abs. 2 Satz 1 GG schon aufgrund seiner Kindeswohlorientierung eine enge Begrenzung der Zahl der Elternteile (vgl. BVerfGE 108, 82 ).
Zum anderen dürfte es im Vergleich zu dem auf zwei Personen begrenzten Innehaben von Elternverantwortung häufig schwieriger sein, elterliches Versagen bei der Wahrnehmung der Pflicht zu Pflege und Erziehung den einzelnen Elternteilen so zuordnen zu können, dass der Staat das ihm im Interesse des Kindes überantwortete Wächteramt aus Art. 6 Abs. 2 Satz 2 GG kindeswohlorientiert gegenüber den jeweils einzelnen Elternteilen wahrnehmen kann (vgl. BVerfGE 108, 82 ).
Rn. 45 aa) (1) Entscheidet sich der Gesetzgeber wie im geltenden Fachrecht dazu, die rechtliche Elternschaft auf zwei Personen zu beschränken, ist er gehalten, die Elternschaft grundsätzlich an der Abstammung des Kindes (…Rn. 3, 38) auszurichten (vgl. BVerfGE 108, 82 ).
Allerdings ist es ihm bei Regelungen zur Begründung rechtlicher Vaterschaft erlaubt, dafür nicht eine Feststellung der leiblichen Abstammung im Einzelfall zu verlangen, sondern typisierend aus tatsächlichen Umständen, vor allem aus der sozialen Situation der Betroffenen, auf die Abstammung sowie damit auch auf die Bereitschaft zur rechtsverbindlichen Übernahme von Elternverantwortung zu schließen und daran die Zuordnung der rechtlichen Eltern auszurichten, wenn dies in der Regel zu dem Zusammentreffen von leiblicher und rechtlicher Elternschaft führt (vgl. BVerfGE 79, 256 ; 108, 82 ).
Entsprechendes gilt für die mit Zustimmung der Mutter erfolgende Anerkennung der Vaterschaft durch einen Mann (vgl. § 1592 Nr. 2, § 1595 Abs. 1 BGB), die zum Ausdruck bringt, dass dieser zur Übernahme von Elternverantwortung bereit ist (vgl. BVerfGE 108, 82 ).
Das Kind hat dann zwei Väter, die sich beide auf ihre durch Art. 6 Abs. 2 Satz 1 GG geschützte Elternschaft berufen können (vgl. BVerfGE 108, 82 ).
Schließt das Fachrecht - verfassungsrechtlich im Ausgangspunkt zulässig (…vgl. Sanders, Mehrelternschaft, 2018, S. 365;… Wapler, Kinderrechte und Kindeswohl, 2015, S. 187;… siehe auch Plettenberg, Vater, Vater, Mutter, Kind - Ein Plädoyer für die rechtliche Mehrelternschaft, 2016, S. 37), wenn auch nicht geboten (…Rn. 43) - eine rechtliche Vaterschaft von mehr als einem Vater aus, muss dem leiblichen Vater ein Verfahren zur Verfügung stehen, das ihm grundsätzlich die Erlangung der rechtlichen Vaterschaft ermöglicht (vgl. BVerfGE 108, 82 ).
Rn. 48 (b) Dabei fordert Art. 6 Abs. 2 Satz 1 GG trotz des Gebots der Ausrichtung rechtlicher Elternschaft als Statusverhältnis an der Abstammung nicht stets einen Vorrang leiblicher Vaterschaft vor einer bestehenden rechtlichen Vaterschaft (vgl. BVerfGE 108, 82 ;… siehe auch BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 25. September 2018 - 1 BvR 2814/17 -, Rn. 20 m.w.N.).
Frühzeitiges und umfassendes Bemühen um die rechtliche Vaterschaft erlaubt regelmäßig den Schluss, dass der leibliche Vater als einer der beiden Elternteile, die dem Kind das Leben gegeben haben, bereit ist, die Verantwortung für die Pflege und Erziehung des Kindes zu übernehmen (vgl. insoweit BVerfGE 108, 82 ).
Das allgemeine Persönlichkeitsrecht (Art. 2 Abs. 1 i.V.m. Art. 1 Abs. 1 GG) des Kindes als Ausprägung der freien Persönlichkeitsentfaltung (vgl. BVerfGE 159, 223 ) verlangt eine klare Zuweisung der Elternrolle (vgl. BVerfGE 108, 82 ).
Eine solche Zuordnung schafft personale und rechtliche Sicherheit für das Kind (vgl. BVerfGE 108, 82 ) vor allem dann, wenn die Zuordnung des Kindes zu seinen Eltern auf der Statusebene möglichst als dauerhaft ausgestaltet ist.
Dann fördert die Beendigung seiner Vaterschaft jedenfalls bei der geltenden Rechtslage zur Vaterschaftsanfechtung das Erreichen des Ziels, eine Übereinstimmung der leiblichen und rechtlichen Vaterschaft herbeizuführen (vgl. BVerfGE 108, 82 ; 117, 202 ).
Dieses Interesse ist aber nicht von Art. 6 Abs. 2 Satz 1 GG geschützt (vgl. BVerfGE 108, 82 ).
Rn. 55 (ee) Beschränkt der Gesetzgeber die rechtliche Elternschaft als Eltern-Kind-Zuordnung (Statusebene) auf zwei Elternteile, müssen Regelungen zur rechtlichen Elternschaft den durch Art. 6 Abs. 1 GG gewährten Schutz der Familie berücksichtigen (vgl. BVerfGE 108, 82 ; siehe auch BVerfGE 133, 59 ).
Der Schutz der Familie nach Art. 6 Abs. 1 GG reicht insofern über das Elternrecht des Art. 6 Abs. 2 Satz 1 GG hinaus, als er auch Familiengemeinschaften im weiteren Sinne wie etwa Pflege- (vgl. BVerfGE 68, 176 ; 79, 51 ) und Stieffamilien (vgl. BVerfGE 18, 97 ; 79, 256 ) einbezieht, die als "soziale Familien" vom Bestehen rechtlicher Elternschaft unabhängig sind (vgl. BVerfGE 99, 216 ; 108, 82 ; 133, 59 ; stRspr).
Schutzgegenstand ist nämlich jeweils die Beziehung des Kindes zu dem jeweiligen Elternteil (vgl. BVerfGE 78, 38 ; 108, 82 ).
Das Familiengrundrecht schützt dann das Interesse von Kind und Vater am Erhalt dieser sozial-familiären Beziehung (vgl. BVerfGE 108, 82 ).
Die für seine Entwicklung erforderliche Sicherheit des Kindes erstreckt sich nicht nur auf die rechtliche Zuordnung zu seinen Eltern auf der Statusebene, sondern bezieht sich auch auf die Gewissheit darüber, wer als Elternteil Verantwortung für es trägt (vgl. insoweit BVerfGE 108, 82 ).
Darüber hinaus bedarf es bei einer die Mutter und zwei rechtliche Väter umfassenden rechtlichen Elternschaft einer klaren und eindeutigen Zuweisung der jeweiligen Rechte und Pflichten gegenüber dem Kind auch deshalb, um personell festmachen zu können, wem gegenüber das staatliche Wächteramt des Art. 6 Abs. 2 Satz 2 GG auszuüben ist und gegen wen gegebenenfalls sorgerechtliche Maßnahmen (vgl. §§ 1666 ff. BGB) zu richten sind (vgl. BVerfGE 108, 82 ).
Mit der impliziten Beschränkung der rechtlichen Elternschaft auf zwei Elternteile verfolgt der Gesetzgeber, wie sich aus der Bezugnahme auf den Senatsbeschluss vom 9. April 2003 (BVerfGE 108, 82) ergibt (…vgl. BTDrucks 15/2253, S. 7, 11), das als solches verfassungsrechtlich nicht zu beanstandende Ziel, dem Kindeswohl möglicherweise nicht dienliche Kompetenzkonflikte und Streitigkeiten zwischen mehr als zwei Elternteilen zu vermeiden (vgl. auch BVerfGE 108, 82 ).
Einerseits will er ein Vaterschaftsanfechtungsrecht für leibliche Väter einführen (infolge von BVerfGE 108, 82 ff.).
Gleiches gilt für den Zweck, den Bestand einer stabilen sozialen Familie und den innerfamiliären Frieden insbesondere auch zugunsten des Kindes zu schützen (vgl. BVerfGE 108, 82 ; siehe zur Bedeutung der Stabilität der Eltern- sowie der Eltern-Kind-Beziehung auch BVerfGE 151, 101 - Stiefkindadoption).
Rn. 84 Das nicht unerhebliche Gewicht der Beeinträchtigung folgt zudem daraus, dass zur Übernahme von Elternverantwortung bereiten leiblichen Vätern als Trägern des Elterngrundrechts ein Anfechtungsrecht auch dann versagt bleibt, wenn nach einer ersten, wegen des damaligen Eingreifens der Negativvoraussetzung aus § 1600 Abs. 2 Alt. 1 BGB erfolglosen Anfechtung eine sozial-familiäre Beziehung des Kindes zu seinem rechtlichen Vater nicht mehr besteht (vgl. BVerfGE 108, 82 ).
Insbesondere fehlt es an der für die verfassungsrechtliche Elternverantwortung auch maßgeblichen Pflichtenkomponente (vgl. dazu BVerfGE 108, 82 m.w.N.).
Damit dient die Regelung der durch das Familiengrundrecht geschützten Freiheit, in der tatsächlichen Lebens- und Erziehungsgemeinschaft von Eltern und Kindern über die Art und Weise des Zusammenlebens selbst zu entscheiden (vgl. dazu BVerfGE 108, 82 ; 151, 101 ; 159, 223 ; stRspr).
Deshalb ist es im Ausgangspunkt verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden, wenn der leibliche Vater zum Schutz der rechtlich-sozialen Familie von der Vaterschaftsanfechtung grundsätzlich ausgeschlossen wird, sogar wenn er zuvor selbst eine sozial-familiäre Beziehung zum Kind aufgebaut hatte (vgl. BVerfGE 108, 82 ;… BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 25. September 2018 - 1 BvR 2814/17 -, Rn. 19 m.w.N.;… zur notwendigen Möglichkeit der Berücksichtigung vor allem dieses Umstandes vgl. Rn. 91).
Das Interesse des leiblichen Vaters am Erhalt der Beziehung zu seinem Kind ist in Nachwirkung des Schutzes der familiären Verbindung auch dann von Art. 6 Abs. 1 GG geschützt, wenn ihm die tatsächliche Verantwortungsübernahme für das Kind unmöglich gemacht wird (vgl. insoweit BVerfGE 108, 82 ).
Dieses Interesse ist aber durch Art. 6 Abs. 2 Satz 1 GG nicht geschützt (vgl. BVerfGE 108, 82 ).
Umgekehrt erhielte das Kind bei einer (erneuten) Vaterschaftsanfechtung durch den leiblichen Vater nach Wegfall der Negativvoraussetzung (§ 1600 Abs. 2 Alt. 1 BGB) eine rechtliche Zuordnung, die ihm in der Regel zwar auch kein familiäres Zusammenleben mit beiden Elternteilen vermittelte, aber die rechtliche Vaterschaft nunmehr mit seiner Abstammung in Deckung bringen würde (vgl. BVerfGE 108, 82 ).
Dem kommt grundsätzlich Bedeutung zu, weil aus einer Divergenz von rechtlicher Zuordnung und sozial-familiärer Beziehung Konflikte entstehen können, die dem Kindeswohl abträglich sein können und zudem dem Kind die Orientierung erschweren können, zu wem es gehört (vgl. BVerfGE 108, 82 ).
Die Entstehungsgeschichte spricht ebenfalls dafür, dass der Gesetzgeber in Umsetzung des durch den Beschluss des Senats vom 9. April 2003 (BVerfGE 108, 82 ) erteilten Regelungsauftrags allein die in § 1600 Abs. 2 Alt. 1 BGB genannte sozial-familiäre Beziehung zum Entscheidungskriterium gemacht hat (vgl. BGH…, Beschluss vom 15. November 2017 - XII ZB 389/16 -, Rn. 25 f.).
Er hat sich ausweislich der Gesetzesmaterialien dabei daran orientiert, dass das Elternrecht des rechtlichen Vaters Vorrang vor dem Verfahrensanspruch des leiblichen Vaters auf Erlangung der rechtlichen Vaterschaft (vgl. BVerfGE 108, 82 ) hat, wenn mit der rechtlichen Vaterschaft eine sozial-familiäre Beziehung zum Kind einhergeht (…vgl. BTDrucks 15/2253, S. 11).
Für diese Konstellation hatte der Senat in seinem vorgenannten Beschluss den Vorrang der sozial-familiären Beziehung im bestehenden Familienverband gegenüber dem Interesse des leiblichen Vaters an der rechtlichen Vaterschaft verfassungsrechtlich nicht beanstandet (vgl. BVerfGE 108, 82 ).
- BVerfG, 19.11.2021 - 1 BvR 781/21
Verfassungsbeschwerden betreffend Ausgangs- und Kontaktbeschränkungen im Vierten …
- BVerfG, 19.02.2013 - 1 BvL 1/11
Sukzessivadoption
Das Kindeswohl ist wesensbestimmender Bestandteil des Art. 6 Abs. 2 GG (vgl. BVerfGE 108, 82 ).Rn. 52 Die verfassungsrechtliche Anerkennung der Elternschaft zweier gleichgeschlechtlicher Personen hat das Bundesverfassungsgericht nicht mit der Feststellung ausschließen wollen, der Umstand, dass ein Kind nur von einem Elternpaar abstammen könne, lasse darauf schließen, dass der Verfassungsgeber nur einem Elternpaar das Elternrecht für ein Kind habe zuweisen wollen (vgl. BVerfGE 108, 82 ).
Beim Nebeneinander von zwei Vätern, denen zusammen mit der Mutter jeweils die gleiche grundrechtlich zugewiesene Elternverantwortung für das Kind zukäme, nähme die Schwierigkeit zu, elterliche Verantwortung personell festzumachen; zudem wären Rollenkonflikte und Kompetenzstreitigkeiten zwischen den Eltern gleichsam angelegt, die negativen Einfluss auf die Entwicklung des Kindes nehmen könnten (vgl. BVerfGE 108, 82 ).
Einfachrechtlich können biologische und rechtliche Vaterschaft etwa infolge der bürgerlichrechtlichen Vaterschaftsvermutung bei der ehelichen Geburt eines Kindes (§ 1592 Nr. 1 BGB) und infolge einer Vaterschaftsanerkennung (§ 1592 Nr. 2 BGB) auseinanderfallen; verfassungsrechtliche Elternschaft wird hier grundsätzlich auch dem "nur-rechtlichen Vater" zugesprochen (vgl. BVerfGE 108, 82 ).
Rn. 58 a) Träger des verfassungsrechtlichen Elternrechts können Personen sein, die in einem durch Abstammung (vgl. BVerfGE 108, 82 m.w.N.) oder durch einfachgesetzliche Zuordnung (vgl. BVerfGE 108, 82 m.w.N.) begründeten Elternverhältnis zum Kind stehen.
Zwar misst das Grundgesetz der sozialen Eltern-Kind-Beziehung verfassungsrechtliche Bedeutung bei: Konkurriert ein leiblicher Elternteil mit dem bisherigen rechtlichen Elternteil um die einfachrechtliche Zuweisung der Elternposition, kann das Bestehen einer sozial-familiären Beziehung zum Kind von Verfassungs wegen über diese Zuweisung entscheiden, weil auch die soziale und personale Verbundenheit zwischen Eltern und Kind Voraussetzung dafür ist, entsprechend dem Elternrecht Verantwortung für das Kind tragen zu können (vgl. BVerfGE 108, 82 m.w.N.).
Rn. 62 a) Die tatsächliche Lebens- und Erziehungsgemeinschaft von Eltern mit Kindern ist als Familie durch Art. 6 Abs. 1 GG geschützt (vgl. BVerfGE 79, 256 ; 108, 82 ).
Der Schutz der Familie nach Art. 6 Abs. 1 GG reicht insofern über das Elternrecht des Art. 6 Abs. 2 Satz 1 GG hinaus, als er auch Familiengemeinschaften im weiteren Sinne einbezieht (vgl. zur Pflegefamilie BVerfGE 68, 176 ; 79, 51 ; zur Stieffamilie BVerfGE 18, 97 ; 79, 256 ), die als "soziale Familien" vom Bestehen rechtlicher Elternschaft unabhängig sind (vgl. BVerfGE 68, 176 ; 79, 51 ; 80, 81 ; 99, 216 ; 108, 82 ).
Für den Schutz durch das Familiengrundrecht kommt es nicht darauf an, ob die Eltern miteinander verheiratet sind oder nicht; der Familienschutz schließt auch die nichteheliche Familie ein (vgl. BVerfGE 10, 59 ; 18, 97 ; 45, 104 ; 79, 256 ; 108, 82 ).
- BGH, 10.10.2018 - XII ZB 231/18
Ehefrau der Kindesmutter wird nicht aufgrund der Ehe zum rechtlichen …
Rn. 13 Die Vorschrift gehört zu den Abstammungsregeln der §§ 1591 ff. BGB, die die Eltern-Kind-Zuordnung zu einer Mutter und einem Vater zum Gegenstand haben (…vgl. Senatsbeschlüsse vom 29. November 2017 - XII ZB 459/16 - FamRZ 2018, 290 Rn. 11 ff. …und vom 6. September 2017 - XII ZB 660/14 - FamRZ 2017, 1885 Rn. 25 f.; BVerfG FamRZ 2003, 816, 818 f.; vgl. auch Reinhardt RPflStud 2018, 33, 34 f.).Die Vaterschaft kraft Ehe beruht mithin darauf, dass diese rechtliche Eltern-Kind-Zuordnung auch die tatsächliche Abstammung regelmäßig abbildet (vgl. etwa BVerfG FamRZ 2003, 816, 818;… BeckOGK/Balzer [Stand: 1. August 2018] BGB § 1592 Rn. 45; Britz StAZ 2016, 8, 12;… Jauernig/Budzikiewicz BGB 17. Aufl. § 1592 Rn. 1; Kaiser FamRZ 2017, 1889, 1895 f.; Helms StAZ 2018, 33, 34).
Diese Verfassungsnorm schützt die Familie als tatsächliche Lebens- und Erziehungsgemeinschaft von Eltern und Kindern unabhängig davon, ob die Kinder von den Eltern abstammen oder ob sie ehelich oder nichtehelich geboren wurden, und gewährt ein Recht auf familiäres Zusammenleben und auf Umgang (BVerfG FamRZ 2003, 816, 821; FamRZ 2010, 1621; FamRZ 2013, 521, 525 f.).
Grundrechtsträger sind insoweit nur die leiblichen oder rechtlichen Eltern eines Kindes (vgl. BVerfG FamRZ 2003, 816, 819 f.; FamRZ 2010, 1621).
- BVerfG, 13.02.2007 - 1 BvR 421/05
Vaterschaftsfeststellung
Die Möglichkeit, sich als Individuum nicht nur sozial, sondern auch genealogisch in eine Beziehung zu anderen zu setzen, wird deshalb vom Schutz des Persönlichkeitsrechts mit umfasst und begründet aus Art. 2 Abs. 1 in Verbindung mit Art. 1 Abs. 1 GG ein Recht des Kindes auf Kenntnis der eigenen Abstammung ebenso wie es einem Mann das Recht auf Kenntnis einräumt, ob ein Kind von ihm abstammt (vgl. BVerfGE 108, 82 ).Rn. 74 (3) Der Gesetzgeber ist zwar nicht verpflichtet, die rechtliche Anerkennung der Elternschaft stets von der Prüfung abhängig zu machen, von wem das Kind im Einzelfall abstammt (vgl. BVerfGE 108, 82 ).
Im Hinblick auf den Schutz familiärer sozialer Beziehungen aus Art. 6 Abs. 1 GG und den Schutz der Intimsphäre aus Art. 2 Abs. 1 GG ist es ausreichend, aus bestimmten tatsächlichen Umständen und sozialen Situationen, vor allem auch einer bestehenden Ehe, auf die Abstammung eines Kindes zu schließen und aufgrund dieser Vermutung die Zuweisung der rechtlichen Elternschaft vorzunehmen, wenn dies in aller Regel zu einem Zusammentreffen von leiblicher und rechtlicher Elternschaft führt (vgl. BVerfGE 108, 82 unter Bezugnahme auf 79, 256 ).
Sein Ziel wie seine Anforderungen sind nicht auf die Durchsetzung des Rechts auf Kenntnis der Abstammung aus Art. 2 Abs. 1 in Verbindung mit Art. 1 Abs. 1 GG beschränkt, sondern dienen der Umsetzung des in Art. 6 Abs. 2 Satz 1 GG enthaltenen Gebots, möglichst eine Übereinstimmung von biologischer und rechtlicher Vaterschaft zu erreichen (vgl. BVerfGE 108, 82 ).
Rn. 81 a) Damit steht hier, anders als bei der bloßen Kenntniserlangung über die Abstammung eines Kindes, dem von Art. 6 Abs. 2 Satz 1 GG geschützten Interesse des rechtlichen Vaters, sich von der Vaterschaft zu lösen, wenn sich herausstellt, dass er nicht der biologische Vater des Kindes ist, das von Art. 6 Abs. 1 GG geschützte Interesse eines Kindes am Erhalt seiner rechtlichen und sozialen familiären Zuordnung gegenüber (vgl. BVerfGE 38, 241 ; 108, 82 ).
Das betrifft auch die Mutter des Kindes, deren Interesse am Bestand der familiären rechtlichen Beziehungen ebenfalls von Art. 6 Abs. 1 GG geschützt ist (vgl. BVerfGE 108, 82 ).
- OLG Celle, 24.03.2021 - 21 UF 146/20
Verfassungsmäßigkeit der Unzulässigkeit der abstammungsrechtlichen Zuordnung …
Da die genetische Abstammung bzw. Zeugung des Kindes "weniger offenkundig" ist, wird die Zuordnung an äußerliche Kriterien bzw. "tatsächliche Umstände oder soziale Situationen" angeknüpft, die erkennbar eine große Wahrscheinlichkeit der genetischen Verbindung versprechen (BVerfGE 79, 256 ff. = FamRZ 1981, 255; BVerfGE 108, 82 ff. = FamRZ 2003, 816, 818 [Rn. 56];… Gernhuber/Coester-Waltjen, Familienrecht, 7. Aufl., § 52 Rn. 2, 27).Auch die begrenzte Möglichkeit des leiblichen, nicht rechtlichen Vaters, die bestehende rechtliche Vaterschaft nach § 1600 Abs. 1 Nr. 2 BGB unter den Voraussetzungen der Abs. 2 und 3 anfechten zu können, wenn eine sozial-familiäre Beziehung des Kindes zum rechtlichen Vater nicht besteht, stellt die gesetzliche Wertung für die Zuordnung des Mannes, der mit der Mutter des Kindes verheiratet ist oder mit deren Zustimmung die Vaterschaft anerkannt hat, nicht infrage, sondern will insbesondere zum Wohl des Kindes das bestehende Familiengefüge erhalten (BVerfGE 108, 82 ff. = FamRZ 2013, 816, 821 [Rn. 74 ff.]) und nicht auflösen.
Die den Eltern gegenüber ihrem Kind obliegende Pflicht zur Pflege und Erziehung ist als dessen wesensbestimmender Bestandteil mit ihrem Elternrecht verbunden (BVerfGE 24, 119 ff. = FamRZ 1968, 578, 584; BVerfGE 108, 82 ff. = FamRZ 2003, 816, 819 [Rn. 60]).
In erster Linie geht das Bundesverfassungsgericht davon aus, dass Träger des Elternrechts aus Art. 6 Abs. 2 Satz 1 GG die leiblichen Eltern sind (BVerfGE 79, 256 ff. = FamRZ 1989, 255; BVerfGE 108, 82 ff. = FamRZ 2003, 816, 819 [Rn. 60];… BeckOK/Uhle Art. 6 Rn. 58a f.;… Jestaedt/Reimer in: BK Art. 6 Rn. 214 ff;… Badura in: Maunz/Dürig/Herzog, Art. 6 Rn. 99;… Sachs/v.Coelln, 8. Aufl., Art. 6 Rn. 54;… Robbers in: v.Mangold/Klein/Starck, 7. Aufl., Art. 6 Rn. 163).
In seiner weiteren Rechtsprechung hat das Bundesverfassungsgericht auch den leiblichen, nicht rechtlichen Vater als Träger des Elternrechts den Schutz des Art. 6 Abs. 2 Satz 1 GG zugewiesen, allerdings im Hinblick auf eine hierzu in Konkurrenz tretende rechtlich Vaterschaft nur beschränkt (BVerfGE 108, 82 ff. = FamRZ 2003, 816 ff.).
Das Bundesverfassungsgericht hat daneben die von der Rechtsordnung anerkannte und gewährleistete Befugnis und Verantwortlichkeit der Eltern als tragenden Gesichtspunkt umschrieben, sodass vom personellen Schutzbereich des Elternrechts neben den leiblichen Eltern auch die rechtlichen Eltern erfasst sind, denen durch gesetzliche Regelungen Elternrechte zugewiesen sind (BVerfGE 108, 82 ff. = FamRZ 2003, 816, 819 [Rn. 60, 63];… Robbers in: v.Mangold/Klein/Starck, 8. Aufl., Art. 6 GG Rn. 166;… v.Münch/Heiderhoff, 7. Aufl., Art. 6 Rn. 112, 116 f.).
Zum anderen - und für den vorliegenden Zusammenhang von wesentlicher Bedeutung - kann hieraus gefolgert werden, "dass diejenigen, die einem Kind das Leben gegeben, von Natur aus grundsätzlich bereit und berufen sind, die Verantwortung für seine Pflege und Erziehung zu übernehmen (BVerfGE 108, 82 ff. = FamRZ 2003, 816, 818 [Rn. 55]; BVerfGE 24, 119, 150 = FamRZ 1968, 578, 585).
Daher mache "die Abstammung wie die sozial-familiäre Verantwortungsgemeinschaft gleichermaßen den Gehalt von Art. 6 Abs. 2 Satz 1 GG aus (BVerfGE 108, 82 ff. = FamRZ 2003, 816, 820 [Rn. 71]).
Rn. 86 Zugleich folgt aus dem zum Wohle des Kindes auszuübenden Elternrecht, dass dieses nur einem Elternpaar zugewiesen werden kann, denn die Ausübung elterlicher Verantwortung bedürfe einer klaren Zuweisung der Elternrolle (BVerfGE 108, 82 ff. = FamRZ 2003, 816, 819 [Rn. 59]).
Rn. 87 Dass den Eltern durch Art. 6 Abs. 2 Satz 1GG "zuvörderst" die Verantwortung für ihr Kind überlassen wird, beruht darauf, dass sie "in gemeinsamer Ausübung dieser Verantwortung in aller Regel die Interessen ihres Kindes am besten wahrnehmen werden." Um eine effektive Wahrnehmung der Elternverantwortung zu gewährleisten und Kompetenzkonflikte zu verhindern, muss daher die Zuweisung der Elternrechte im Sinne des sachlichen Schutzbereichs einfach gesetzlich klar geregelt werden (BVerfGE 108, 82 ff. = FamRZ 2003, 816, 819 [Rn. 62]).
In vergleichbarer Weise hatte das Bundesverfassungsgericht (BVerfGE 108, 82 ff. = FamRZ 2003, 816, 825 [Rn. 123, 71]) den Gesetzgeber verpflichtet, für den leiblichen, nicht rechtlichen Vater, der in den personellen Schutzbereich des Elternrechts einbezogen ist, gesetzliche Regelungen zur Einbeziehung in den Kreis der anfechtungsberechtigten Personen zu schaffen.
- BVerfG, 17.12.2013 - 1 BvL 6/10
Regelungen zur behördlichen Vaterschaftsanfechtung sind nichtig
Das Bundesverfassungsgericht entschied jedoch im Jahr 2003, es verstoße gegen Art. 6 Abs. 2 Satz 1 GG, dem biologischen, aber nicht rechtlichen Vater eines Kindes ausnahmslos das Anfechtungsrecht zu verweigern (BVerfGE 108, 82 ff.).Der Gesetzgeber hatte bei der Regelung der Anfechtung durch den biologischen Vater mit der Aufnahme dieses Negativmerkmals (§ 1600 Abs. 2 BGB) im Wesentlichen Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts zum Schutz der bestehenden rechtlichen Familie umgesetzt (vgl. BVerfGE 108, 82).
Das Negativmerkmal der sozial-familiären Beziehung zum rechtlichen Vater dient im Interesse des Kindes dem Schutz der bestehenden sozialen Familie (vgl. BVerfGE 108, 82 ).
- BGH, 24.03.2021 - XII ZB 364/19
Vaterschaftsanfechtung - Wann muss die Vater-Kind-Beziehung vorliegen?
Der Gesetzgeber kam damit einer Anordnung des Bundesverfassungsgerichts nach, die dieses in seiner Entscheidung vom 9. April 2003 (BVerfGE 108, 82 = FamRZ 2003, 816) getroffen hatte.Ihm sei vom Gesetzgeber die Möglichkeit zu eröffnen, die rechtliche Vaterposition zu erlangen, wenn dem der Schutz einer familiären Beziehung zwischen dem Kind und seinen rechtlichen Eltern nicht entgegenstehe (BVerfGE 108, 82 = FamRZ 2003, 816, 818).
Geht das Elternrecht des rechtlichen Vaters hingegen mit einer bestehenden sozial-familiären Beziehung einher, ist es nach der Grundsatzentscheidung des Bundesverfassungsgerichts gegenüber dem grundrechtlich geschützten Interesse des leiblichen Vaters, in die rechtliche Vaterstellung einrücken zu können, vorrangig (BVerfGE 108, 82 = FamRZ 2003, 816, 818).
- BVerfG, 26.03.2019 - 1 BvR 673/17
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- BFH, 05.12.2019 - II R 5/17
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- BVerfG, 10.06.2005 - 1 BvR 2790/04
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- BGH, 15.11.2017 - XII ZB 389/16
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- BSG, 18.04.2024 - B 5 R 10/23 R
Zuordnung der Kindererziehungszeit in der gesetzlichen Rentenversicherung zur …
- BGH, 06.12.2006 - XII ZR 164/04
Anfechtung der Vaterschaft des rechtlichen durch den leiblichen Vater
- BGH, 12.01.2005 - XII ZR 60/03
Anfechtung der Vaterschaft kann nicht auf heimlich eingeholten …
- BVerfG, 13.10.2008 - 1 BvR 1548/03
Verfassungsrechtliche Stellung, des biologischen, aber nicht rechtlichen Vaters …
- BVerfG, 25.09.2018 - 1 BvR 2814/17
Stattgebender Kammerbeschluss: Verfassungsrechtliche Anforderungen an die …
- FG Hessen, 15.12.2016 - 1 K 1507/16
§ 15 Abs. 1 Nr. 2 ErbStG
- BVerfG, 27.08.2010 - 2 BvR 130/10
Teilweise stattgebender Kammerbeschluss: Anforderungen an die Berücksichtigung …
- BGH, 18.10.2017 - XII ZB 525/16
Anfechtung der Vaterschaft durch den biologischen Vater
- BVerfG, 25.10.2005 - 2 BvR 524/01
Aufenthaltserlaubnis
- OVG Hamburg, 20.03.2018 - 1 Bs 25/18
Anspruch auf Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis; familiäre Einheit zwischen …
- OVG Berlin-Brandenburg, 30.01.2020 - 3 B 31.19
Anerkennung der Vaterschaft; Missbräuchlichkeit; Zustimmungserklärung der Mutter; …
- OLG Karlsruhe, 12.12.2006 - 2 UF 206/06
Umgangsrecht des biologischen Vaters
- BVerfG, 24.02.2015 - 1 BvR 562/13
Nichtannahmebeschluss: Keine verfassungsrechtlichen Bedenken gegen Ausschluss des …
- BVerfG, 19.05.2015 - 2 BvR 1170/14
Nichtannahmebeschluss: Keine Verletzung von Grundrechten und grundrechtsgleichen …
- BVerfG, 17.04.2024 - 2 BvR 244/24
Nichtannahmebeschluss: Art 6 Abs 1 GG schützt auch die tatsächliche Lebens- und …
- EGMR, 22.03.2012 - 45071/09
Leibliche Väter haben nur eingeschränkte Rechte
- OLG Hamm, 20.07.2016 - 12 UF 51/16
Sozial-familiäre; Vaterschaft
- EGMR, 22.03.2012 - 23338/09
Leibliche Väter haben nur eingeschränkte Rechte
- BVerfG, 10.08.2009 - 1 BvL 15/09
Richtervorlage zu § 9 Abs. 7 LPartG unzulässig
- BVerfG, 20.06.2017 - 2 BvR 345/17
Verlegung eines Strafgefangenen in eine andere Justizvollzugsanstalt …
- BGH, 06.12.2017 - XII ZB 371/17
Adoptionssache: Antrag auf Aufhebung der Adoption innerhalb der Dreijahresfrist; …
- OLG Celle, 27.11.2015 - 10 WF 303/15
Anforderungen an die Feststellung einer sozial-familiären Beziehung i.S. von § …
- BGH, 31.07.2024 - XII ZB 147/24
Notwendige Benachrichtigung des möglichen leiblichen Vaters über …
- BGH, 09.02.2005 - XII ZB 40/02
Recht des leiblichen, nicht aber juristischen Vaters auf Umfang mit dem Kind
- OLG Celle, 12.10.2020 - 21 WF 87/20
Zulässigkeit eines Antrags auf Feststellung der Vaterschaft zu einem …
- OLG Celle, 25.07.2022 - 21 UF 37/21
Feststellung einer biologischen Vaterschaft; Feststellungsinteresse des …
- BVerfG, 20.09.2006 - 1 BvR 1337/06
Anknüpfung des Umgangsrechts und Auskunftsrechts an die rechtliche Elternschaft; …
- EGMR, 05.06.2014 - 31021/08
Deutsche Mutter fordert vergeblich Kontakt zu adoptierten Töchtern
- BVerfG, 10.04.2025 - 1 BvR 842/24
Unzulässige Verfassungsbeschwerde betreffend die Versagung einer …
- OLG Frankfurt, 22.12.2020 - 8 UF 61/18
Übertragung der elterlichen Sorge auf ein Elternteil trotz Vorliegens einer …
- OLG Köln, 30.11.2009 - 16 Wx 94/09
Frau wird "Vater" im Sinne des Gesetzes
- OLG Frankfurt, 08.07.2019 - 1 UF 1/19
Sozial-familiäre Beziehung gem. § 1600 Abs. 2 BGB
- OVG Nordrhein-Westfalen, 14.07.2016 - 19 A 2/14
Ausstellung eines Staatsangehörigkeitsausweises für einen von einer indischen …
- BFH, 18.03.2004 - III R 24/03
Kosten eines Vaterschaftsfeststellungsprozesses als außergewöhnliche Belastung
- OLG Frankfurt, 01.04.2026 - 17 U 60/24
Auskunftsanspruch mittels künstlicher heterologer Insemination gezeugten Kindes …
- BAG, 18.03.2010 - 6 AZR 156/09
Kinderbezogener Ortszuschlag bei eingetragener Lebenspartnerschaft - mittelbare …
- BGH, 04.07.2007 - XII ZB 68/04
Beiladung des biologischen Vaters im Vaterschaftsanfechtungsprozess
- OLG Karlsruhe, 16.11.2010 - 5 UF 217/10
Umgangsrecht für ein in einer Lebenspartnerschaft geborenes Kind nach Trennung …
- BVerfG, 02.07.2010 - 1 BvR 666/10
Nichtannahmebeschluss: Verweigerung der Eintragung einer der Partnerinnen einer …
- BVerfG, 04.12.2013 - 1 BvR 1154/10
Beschränkte Möglichkeiten der Vaterschaftsanfechtung für den biologischen Vater …
- BGH, 27.06.2012 - XII ZR 89/10
Anfechtung der Vaterschaft: Verfassungsmäßigkeit des behördlichen …
- OLG Saarbrücken, 11.12.2017 - 6 UF 110/17
Zeugung eines Kindes im Wege heterologer Insemination: Kindeswohldienlichkeit der …
- VG Köln, 13.11.2013 - 10 K 2043/12
Keine deutsche Staatsangehörigkeit für Kind einer Leihmutter mit ungeklärter …
- OLG Dresden, 12.10.2011 - 21 UF 581/11
Umgang; Adoption; Geschwister
- BVerfG, 13.07.2022 - 1 BvR 580/22
Nichtannahmebeschluss: Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen …
- OLG Hamm, 17.03.2016 - 2 WF 31/16
Bezugsperson, sozial-familiäre Beziehung, Verlobter der Kindesmutter
- BVerfG, 10.12.2004 - 1 BvR 2320/98
Anwendung des Opferentschädigungsgesetzes auf die Tötung des sog. faktischen …
- BGH, 04.07.2007 - XII ZB 224/03
Rechtsstellung eines als Erzeuger des Kindes in Betracht kommenden Mannes im …
- BVerfG, 13.11.2008 - 1 BvR 1192/08
Rechtmäßigkeit der gegen den zumindest rechtlichen Vater angeordneten …
- BVerfG, 29.01.2020 - 1 BvR 2715/18
Nichtannahmebeschluss: Unzulässige Verfassungsbeschwerde bzgl eines kombinierten …
- OLG Köln, 27.08.2014 - 2 Wx 222/14
Eintragung der genetischen Mutter im Geburtenregister
- KG, 19.12.2019 - 13 UF 120/19
Sorgerechtsverfahren: Umgangsrecht des biologischen Vaters nach Stiefkindadoption …
- BVerfG, 31.08.2004 - 1 BvR 2073/03
Rechtstellung des biologischen, aber nicht rechtlichen Vaters eines Kindes
- OLG Köln, 17.05.2011 - 14 UF 160/10
Anfechtung der Vaterschaft durch einen Samenspender
- OLG München, 30.07.2015 - 31 Wx 425/14
Keine Namenstilgung nach Anerkennung durch biologischen Vater
- VG Neustadt, 02.10.2015 - 4 K 292/15
Adoptionsvermittlung - Stellung des Jugendamtes - Auskunftsrecht des leiblichen …
- OLG Dresden, 02.05.2018 - 3 W 292/18
- OLG Hamm, 04.01.2016 - 12 UF 145/15
Begriff der sozial-familiären Beziehung zwischen dem rechtlichen Vater und dem …
- BGH, 27.06.2012 - XII ZR 90/10
Vorlagefrage des BGH an das BVerfG: Verfassungsmäßigkeit der Regelung über die …
- BVerfG, 12.05.2006 - 1 BvR 254/06
Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Entscheidung in einem Räumungsprozess …
- VGH Baden-Württemberg, 29.06.2004 - 13 S 990/04
Abschiebungshindernis des mitsorgeberechtigten Vaters
- OLG Frankfurt, 16.01.2026 - 1 UF 77/25
Vorlagebeschluss zur Prüfung der Verfassungswidrigkeit von § 1748 Abs. 3 BGB
- OLG Frankfurt, 22.12.2020 - 8 UF 61/18B
- OLG Bremen, 07.02.2020 - 4 UF 131/19
Umgangsrecht der Geschwister eines Elternteils
- OLG Hamm, 14.02.2007 - 11 UF 210/06
Kann der vermeintliche Vater den für ein sog. "Kuckuckskind" geleisteten …
- OLG Frankfurt, 09.02.2006 - 2 UF 386/05
Zum Umgangs- und Informationsrecht des biologischen Vaters bei bestehender …
- OLG Bremen, 27.08.2012 - 4 UF 89/12
Umgangsrecht einer Tante des Kindes
- OLG Oldenburg, 11.03.2004 - 11 UF 11/04
Anspruch auf Feststellung der Nichtabstammung vom gesetzlichen Vater; Berechtigte …
- OLG Celle, 22.07.2011 - 15 UF 85/11
Rechtstellung des biologischen Vaters im Hinblick auf eine mögliche …
- OLG Karlsruhe, 21.03.2016 - 2 WF 31/16
Vaterschaftsanfechtung: Verfassungsmäßigkeit des Ausschlusses der Anfechtung …
- OLG Brandenburg, 14.10.2016 - 10 UF 17/16
Vaterschaftsanfechtung: Anfechtungsantrag des aus der Vaterrolle verdrängen …
- OLG Nürnberg, 12.05.2014 - 11 WF 1596/13
Entscheidung zur Auswahl des Vormunds: Beschwerdebefugnis der Pflegeeltern; …
- OLG Düsseldorf, 15.09.2003 - 8 UF 14/03
Umgangsrecht des biologischen Vaters
- OLG Celle, 24.11.2004 - 15 UF 2/04
Erstattungsanspruch eines mit der Kindesmutter nicht verheirateten Scheinvaters …
- VGH Baden-Württemberg, 22.11.2006 - 13 S 2157/06
Zum rechtlichen Ausreisehindernis für einen sog. de-facto-Vater als Bezugsperson
- EGMR, 18.03.2008 - 33375/03
H.-G. H. gegen Deutschland
- OLG Stuttgart, 21.03.2006 - 15 UF 4/06
Umgangsrecht der leiblichen Mutter nach Erteilung der Einwilligung zur Adoption
- OLG Brandenburg, 05.09.2011 - 9 UF 134/10
Vaterschaftsanfechtung: Fristbeginn für eine behördliche Anfechtung; Darlegungs- …
- BGH, 17.02.2010 - XII ZA 40/09
Vaterschaftsanfechtung bei sozial-familiärer Beziehung des Vaters mit seinem mit …
- AG München, 11.11.2021 - 542 F 6701/21
Verfassungskonforme Auslegung, Abstammungsrecht, Eltern-Kind-Verhältnis, …
- OLG Zweibrücken, 08.04.2021 - 6 UF 19/21
Berechtigung zur Anfechtung der Vaterschaft
- OLG Frankfurt, 09.01.2007 - 3 UF 124/06
Vaterschaftsanfechtung: Verfassungsmäßigkeit des Ausschlusses des …
- OLG Rostock, 30.10.2004 - 10 WF 76/04
Voraussetzungen des Umgangsrechts der Großeltern mit dem Enkelkind; …
- LG Saarbrücken, 15.04.2008 - 9 O 320/07
Schadensersatzanspruch aufgrund vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung wegen …
- BGH, 21.05.2010 - XII ZR 90/10
- OLG Schleswig, 23.03.2021 - 15 UF 148/20
Zeitpunkt der sozial-familiären Beziehung im Vaterschaftsanfechtungsverfahren; …
- OLG Karlsruhe, 28.08.2023 - 5 UF 125/22
Aufhebung des Aufnahmeverhältnisses wegen fehlender Beteiligung des potentiellen …
- OLG Nürnberg, 24.08.2018 - 11 WF 901/18
Keine Beschwerdebefugnis der Pflegeeltern gegen die Ablehnung der Entlassung des …
- OLG Zweibrücken, 08.03.2016 - 2 UF 9/16
Vaterschaftsfeststellungsverfahren des biologischen Vaters: Berufung der Mutter …
- OLG Nürnberg, 14.03.2014 - 11 WF 141/14
Bestellung des Jugendamtes zum Vormund eines minderjährigen Kindes: …
- VG Freiburg, 28.01.2010 - 4 K 817/08
Ausweisung: Beachtung bestehender familiärer Bindungen
- VG Stuttgart, 08.08.2007 - 2 K 3070/07
Schutz der Vater-Kind-Beziehung im Ausländerrecht
- OLG Brandenburg, 12.05.2015 - 10 UF 28/14
Voraussetzungen des Vaterschaftsanfechtungsrechts des biologischen Vaters
- OLG Celle, 26.07.2004 - 10 UF 147/04
Berechtigung zur Anfechtung der Vaterschaft durch den Mann der an Eides statt …
- OVG Hamburg, 17.06.2008 - 4 Bs 76/08
Ausländer; Abschiebung; Berücksichtigung eines Umgangsrechts mit leiblichem Kind
- OLG Dresden, 24.09.2020 - 21 UF 385/20
Beteiligung eines Vaterschaftsprätendenten am Adoptionsverfahren
- SG Hannover, 01.11.2016 - S 54 AS 697/16
Arbeitslosengeld II - Mehrbedarf - unabweisbarer laufender Bedarf - Kosten der …
- OLG Oldenburg, 28.06.2010 - 13 UF 12/10
Rechtstellung des biologischen Vaters gegenüber der Kindesmutter; Anspruch auf …
- KG, 12.12.2024 - 17 UF 135/23
Umgangsausschluss eines rechtlichen Vaters bei Vaterschaftsanerkennung gegen …
- VG Schleswig, 06.03.2018 - 11 B 35/18
Einstweiliger Rechtsschutz gegen Abschiebung
- OLG Nürnberg, 06.11.2012 - 11 UF 1141/12
Berechtigung des potentiellen leiblichen Vaters zur Vaterschaftsanfechtung; …
- OVG Niedersachsen, 19.12.2005 - 11 ME 359/05
Aufenthaltserlaubnis; Ausländer; ausländischer Elternteil; Ausübung; …
- KG, 03.11.2014 - 3 UF 65/14
Vaterschaftsanfechtungverfahren: Anfechtungsrecht des vermeintlichen biologischen …
- OVG Bremen, 20.09.2013 - 1 B 143/13
Duldungsanspruch und Erteilung einer humanitären Aufenthaltserlaubnis …
- VerfGH Bayern, 21.10.2008 - 113-VI-07
Erhebung eines Kurbeitrags von Eltern, die ihr Kind bei einem Klinikaufenthalt …
- OLG Karlsruhe, 21.01.2010 - 2 UF 69/08
Maßgeblicher Zeitpunkt für das Nichtbestehen einer sozial-familiären Beziehung …
- OLG Celle, 18.05.2004 - 21 UF 67/04
"Vorrang" der sozialen Familie; Umgangsrecht der vermeintlich leiblichen …
- VG Münster, 26.11.2019 - 8 L 1025/19
Verteilung Zuweisung landesintern
- OLG Bremen, 31.10.2006 - 4 WF 110/06
Erstreiten der Vaterschaft durch den leiblichen - aber nicht rechtlichen - Vater
- VGH Bayern, 16.08.2018 - 10 CE 18.1335
Anspruch auf Erteilung einer Duldung
- VG München, 20.06.2018 - M 25 E 18.1977
Tatsächlich gelebte Familiengemeinschaft
- OLG Hamm, 09.11.2010 - 2 WF 201/10
- OLG Saarbrücken, 07.01.2005 - 6 WF 91/04
Unterhaltsregress des Scheinvaters: Ausschluss einer Inzidentprüfung der …
- KG, 17.06.2025 - 1 W 386/22
Geschlechtsangabe im Geburtenregister bei transsexueller Elternschaft
- FG Sachsen-Anhalt, 14.02.2023 - 5 K 547/21
Zum Abzug privat veranlasster Zivilprozesskosten als außergewöhnliche Belastung
- VG Gelsenkirchen, 09.11.2016 - 15 K 400/15
Ausländischer Studienabschluss; Ehegatte; teleologische Reduktion
- VG Arnsberg, 15.12.2022 - 5 K 4118/19
- FG Schleswig-Holstein, 19.01.2007 - 3 V 235/06
Erbschaftsteuerliche Einordnung von eingetragenen Lebenspartnern in die …
- VG Frankfurt/Main, 30.06.2005 - 1 E 863/05
Aufenthaltserlaubnis, Sperrwirkung, Abschiebung, Ausreise, rechtliche …
- OVG Niedersachsen, 13.01.2010 - 4 ME 14/10
Sozial-familiäre Beziehung zwischen einem biologischem Vater und seinem Kind als …
- OLG Hamm, 03.07.2007 - 7 UF 288/06
Anspruch des rechtlichen Vaters auf Ersatz des Unterhalts vom biologischen Vater; …
- VG Frankfurt/Main, 01.12.2004 - 1 E 758/04
Aufenthaltserlaubnis; rechtsmissbräuchliche Anerkennungserklärung
- VG Cottbus, 19.12.2016 - 4 L 639/16
Eltern-Kind-Verhältnis, Duldung, Familienrechtsstreit, Umgangsrecht, Vaterschaft, …
- OLG Hamm, 01.10.2004 - 11 WF 173/04
Anspruch des tatsächlichen Vaters auf Erstattung von Unterhaltsleistungen gegen …
- VG München, 19.05.2021 - M 24 E 21.2595
Aussetzen einer Abschiebung wegen bevorstehender Vaterschaft und …
- AG Köln, 11.08.2010 - 315 F 226/09
Recht eines Samenspenders auf Vaterschaftsanfechtung nach Durchführung einer …
- VG München, 11.10.2010 - M 24 S 10.3117
Zuzug von Kindern aus ausländischer erster Ehe der Mutter, die in zweiter Ehe …
- SG Lüneburg, 03.11.2009 - S 7 AL 126/08
Wichtiger Grund für die grob fahrlässige Herbeiführung von Arbeitslosigkeit …
- VG Ansbach, 08.12.2020 - AN 11 E 20.02053
Kein Anspruch auf Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis
- VG Lüneburg, 15.01.2008 - 1 B 36/07
Wirkung, aufschiebende; Zweifel, ernstliche; Aufenthaltserlaubnis; Unmöglichkeit …
- VG Freiburg, 04.04.2007 - 4 K 515/07
Besonderer Ausweisungsschutz bei familiärer Lebensgemeinschaft
- OVG Nordrhein-Westfalen, 15.11.2004 - 18 B 1678/04
Anspruch auf Duldung aufgrund der Absicht einer erneuten Eheschließung mit einer …
- VG Stuttgart, 22.05.2020 - 11 K 345/20
Kein Aufenthaltsrecht eines biologischen Vaters ohne Vaterschaftsanfechtung
- VGH Bayern, 29.05.2015 - 21 C 15.30100
Landesinterne Umverteilung; Prozesskostenhilfe
- OVG Nordrhein-Westfalen, 05.01.2004 - 18 B 1284/03
Anhaltspunkte für die erforderliche Erziehungsgemeinschaft zwischen einem Vater …
- VG Darmstadt, 08.11.2006 - 8 G 1411/05
D (A), Abschiebungshindernis, inlandsbezogene Vollstreckungshindernisse, Schutz …
- OVG Hamburg, 25.08.2003 - 1 Bs 227/03
D (A), Aufenthaltserlaubnis, Schutz von Ehe und Familie, Eltern-Kind-Verhältnis, …
- VG München, 11.03.2022 - M 24 E 22.1432
Erfolgloser Eilantrag gegen Abschiebung
- VG München, 22.03.2012 - M 24 K 11.2138
Ausweisung wegen Ermessensdefizits rechtswidrig
- VG Frankfurt/Oder, 09.05.2008 - 5 L 282/07
D (A), Abschiebungshindernis, inlandsbezogene Vollstreckungshindernisse, Schutz …
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Rechtsprechung
| EuGH, 20.03.2003 - C-187/00 |
Volltextveröffentlichungen (10)
- lexetius.com
Sozialpolitik - Gleichbehandlung von Männern und Frauen - Regelung über Altersteilzeitarbeit - Richtlinie 76/207/EWG - Mittelbare Diskriminierung - Objektive Rechtfertigung
- Judicialis
Richtlinie 76/207/EWG
- Europäischer Gerichtshof
Kutz-Bauer
Sozialpolitik - Gleichbehandlung von Männern und Frauen - Regelung über Altersteilzeitarbeit - Richtlinie 76/207/EWG - Mittelbare Diskriminierung - Objektive Rechtfertigung
- EU-Kommission
Helga Kutz-Bauer gegen Freie und Hansestadt Hamburg.
Sozialpolitik - Gleichbehandlung von Männern und Frauen - Regelung über Altersteilzeitarbeit - Richtlinie 76/207/EWG - Mittelbare Diskriminierung - Objektive Rechtfertigung
- EU-Kommission
Helga Kutz-Bauer gegen Freie und Hansestadt Hamburg
Sozialvorschriften
- IWW
- Wolters Kluwer
Sozialpolitik; Gleichbehandlung von Männern und Frauen; Regelung über Altersteilzeitarbeit; Mittelbare Diskriminierung; Objektive Rechtfertigung
- Techniker Krankenkasse
- rechtsportal.de
Sozialpolitik - Gleichbehandlung von Männern und Frauen - Regelung über Altersteilzeitarbeit - Richtlinie 76/207/EWG - Mittelbare Diskriminierung - Objektive Rechtfertigung
- juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (3)
- nomos.de
, S. 4 (Kurzinformation)
Mittelbare Diskriminierung - Regelung über Altersteilzeitarbeit
- anwaltonline.com (Kurzinformation)
Das Altersteilzeitgesetz diskriminiert Frauen
- Europäischer Gerichtshof (Kurzinformation)
Kutz-Bauer
Sonstiges
- Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)
Vorabentscheidungsersuchen des Arbeitsgerichts Hamburg - Auslegung der Artikel 2 Absatz 1 und 5 Absatz 1 der Richtlinie 76/207/EWG des Rates vom 9. Februar 1976 zur Verwirklichung des Grundsatzes der Gleichbehandlung von Männern und Frauen hinsichtlich des Zugangs zur ...
Verfahrensgang
- ArbG Hamburg, 03.05.2000 - 11 Ca 355/99
- Generalanwalt beim EuGH, 05.02.2002 - C-187/00
- EuGH, 20.03.2003 - C-187/00
Papierfundstellen
- NJW 2003, 2151 (Ls.)
- EuZW 2003, 276
- NZA 2003, 506
- DVBl 2003, 792
- BB 2003, 1184
Wird zitiert von ... (102) Zitiert selbst (12)
- EuGH, 09.02.1999 - C-167/97
Seymour-Smith und Perez - Männliche und weibliche Arbeitnehmer - Gleiches Entgelt …
Auszug aus EuGH, 20.03.2003 - C-187/00
Hierzu ist in Anbetracht aller maßgeblichen Umstände und unter Prüfung der Frage, ob sich die mit den fraglichen Vorschriften verfolgten Ziele durch andere Mittel erreichen lassen, zu untersuchen, ob diese Ziele nichts mit einer Diskriminierung aufgrund des Geschlechts zu tun haben und ob die streitigen Vorschriften ein geeignetes Mittel zur Erreichung dieser Ziele sind (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 9. Februar 1999 in der Rechtssache C-167/97, Seymour-Smith und Perez, Slg. 1999, I-623, Randnr. 72).Da der Gerichtshof jedoch die Fragen des vorlegenden Gerichts sachdienlich zu beantworten hat, kann er auf der Grundlage der Akten des Ausgangsverfahrens und der vor ihm abgegebenen schriftlichen und mündlichen Erklärungen Hinweise geben, die dem vorlegenden Gericht die Entscheidung ermöglichen (vgl. Urteile Hill und Stapleton, Randnr. 36, und Seymour-Smith und Perez, C-167/97, Randnr. 68).
Der Gerichtshof hat anerkannt, dass die Mitgliedstaaten bei der Ausübung dieser Befugnis über einen weiten Beurteilungsspielraum verfügen (vgl. Urteil Seymour-Smith und Perez, Randnr. 74).
Jedoch darf der Beurteilungsspielraum, über den die Mitgliedstaaten im Bereich der Sozialpolitik verfügen, nicht dazu führen, dass ein tragender Grundsatz des Gemeinschaftsrechts wie der der Gleichbehandlung von männlichen und weiblichen Arbeitnehmern ausgehöhlt wird (vgl. Urteil Seymour-Smith und Perez, Randnr. 75).
52 und 56, und Urteil Seymour-Smith und Perez, Randnr. 40).
- EuGH, 07.02.1991 - C-184/89
Nimz / Freie und Hansestadt Hamburg
Auszug aus EuGH, 20.03.2003 - C-187/00
Die Beklagte begnügt sich zur zweiten Frage mit einem Hinweis auf das Urteil des Gerichtshofes vom 7. Februar 1991 in der Rechtssache C-184/89 (Nimz, Slg. 1991, I-297), in dem es ebenfalls darum gegangen sei, welche Folgen es habe, wenn ein nationales Gericht die Unvereinbarkeit einer Tarifvereinbarung mit einer gemeinschaftsrechtlichen Bestimmung - in der diesem Urteil zugrunde liegenden Rechtssache Artikel 119 EG-Vertrag (die Artikel 117 bis 120 EG-Vertrag sind durch die Artikel 136 EG bis 143 EG ersetzt worden) - feststelle.Der Gerichtshof hat außerdem entschieden, dass im Fall einer mittelbaren Diskriminierung durch eine Bestimmung eines Tarifvertrags die Angehörigen der dadurch benachteiligten Gruppe Anspruch auf die gleiche Behandlung wie die übrigen Arbeitnehmer haben (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 27. Juni 1990 in der Rechtssache C-33/89, Kowalska, Slg. 1990, I-2591, Randnr. 19, und Nimz, Randnr. 18).
Es wäre nämlich mit dem Wesen des Gemeinschaftsrechts unvereinbar, wenn dem nationalen Gericht die uneingeschränkte Befugnis abgesprochen würde, unmittelbar bei der ihm obliegenden Anwendung des Gemeinschaftsrechts Bestimmungen eines Tarifvertrags außer Anwendung zu lassen, die die volle Wirksamkeit der gemeinschaftsrechtlichen Vorschriften möglicherweise behindern (vgl. Urteil Nimz, Randnr. 20).
- EuGH, 17.06.1998 - C-243/95
Hill und Stapleton / The Revenue Commissioners und Department of Finance - …
Auszug aus EuGH, 20.03.2003 - C-187/00
Etwas anderes würde nur gelten, wenn die unterschiedliche Behandlung der beiden Gruppen von Arbeitnehmern durch objektive Faktoren gerechtfertigt wäre, die nichts mit einer Diskriminierung aufgrund des Geschlechts zu tun haben (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 13. Juli 1989 in der Rechtssache 171/88, Rinner Kühn, Slg. 1989, 2743, Randnr. 12, vom 6. Februar 1996 in der Rechtssache C-457/93, Lewark, Slg. 1996, I-243, Randnr. 31; vom 17. Juni 1998 in der Rechtssache C-243/95, Hill und Stapleton, Slg. 1998, I-3739, Randnr. 34, und vom 6. April 2000 in der Rechtssache C-226/98, Jørgensen, Slg. 2000, I-2447, Randnr. 29).Da der Gerichtshof jedoch die Fragen des vorlegenden Gerichts sachdienlich zu beantworten hat, kann er auf der Grundlage der Akten des Ausgangsverfahrens und der vor ihm abgegebenen schriftlichen und mündlichen Erklärungen Hinweise geben, die dem vorlegenden Gericht die Entscheidung ermöglichen (vgl. Urteile Hill und Stapleton, Randnr. 36, und Seymour-Smith und Perez, C-167/97, Randnr. 68).
Die Beklagte kann weder als Hoheitsträger noch als Arbeitgeber eine Diskriminierung, die aus der Regelung über Altersteilzeitarbeit folgt, allein damit rechtfertigen, dass die Beseitigung einer solchen Diskriminierung mit zusätzlichen Kosten verbunden wäre (vgl. in diesem Sinne Urteil Hill und Stapleton, Randnr. 40).
- EuGH, 26.02.1986 - 152/84
Marshall / Southampton und South-West Hampshire Area Health Authority
Auszug aus EuGH, 20.03.2003 - C-187/00
Artikel 5 Absatz 1 der Richtlinie 76/207, der hinsichtlich der Arbeitsbedingungen einschließlich der Entlassungsbedingungen jede Diskriminierung aufgrund des Geschlechts verbietet, ist, wie der Gerichtshof bereits festgestellt hat, hinreichend genau, um von einem Rechtsbürger dem Mitgliedstaat gegenüber in Anspruch genommen und von einem nationalen Gericht angewandt werden zu können, um die Anwendung jeder nationalen Bestimmung, die Artikel 5 Absatz 1 nicht entspricht, auszuschließen (vgl. Urteil vom 26. Februar 1986 in der Rechtssache 152/84, Marshall I, Slg. 1986, 723, Randnrn.Im Übrigen wäre ein Rechtsbürger wie die Klägerin in der Lage, Artikel 5 Absatz 1 der Richtlinie 76/207 gegenüber einem Hoheitsträger wie der Beklagten geltend zu machen (vgl. in diesem Sinne Urteile Marshall I, Randnr. 49, und vom 12. Juli 1990 in der Rechtssache C-188/89, Foster, Slg. 1990, I-3313, Randnrn.
- EuGH, 12.07.1990 - C-188/89
Foster u.a. / British Gas
Auszug aus EuGH, 20.03.2003 - C-187/00
Außerdem ist hervorzuheben, dass nach ständiger Rechtsprechung Bestimmungen einer Richtlinie, die inhaltlich als unbedingt und hinreichend genau erscheinen, vom Einzelnen vor den nationalen Gerichten dem Mitgliedstaat gegenüber geltend gemacht werden können (vgl. insbesondere Urteil vom 12. Juli 1990 in der Rechtssache C-188/89, Foster u. a., Slg. 1990, I-3313, Randnr. 16).Im Übrigen wäre ein Rechtsbürger wie die Klägerin in der Lage, Artikel 5 Absatz 1 der Richtlinie 76/207 gegenüber einem Hoheitsträger wie der Beklagten geltend zu machen (vgl. in diesem Sinne Urteile Marshall I, Randnr. 49, und vom 12. Juli 1990 in der Rechtssache C-188/89, Foster, Slg. 1990, I-3313, Randnrn.
- EuGH, 24.02.1994 - C-343/92
Roks u.a. / Bestuur van de Bedrijfsvereniging voor de Gezondheid, Geestelijke en …
Auszug aus EuGH, 20.03.2003 - C-187/00
Zum Argument der deutschen Regierung betreffend die zusätzlichen Belastungen, die sich ergäben, wenn weibliche Arbeitnehmer die im Ausgangsverfahren streitige Regelung in Anspruch nehmen könnten, obwohl sie einen ungekürzten Anspruch auf Altersrente erworben haben, ist daran zu erinnern, dass Haushaltserwägungen zwar sozialpolitischen Entscheidungen eines Mitgliedstaats zugrunde liegen und die Art oder das Ausmaß der sozialen Schutzmaßnahmen, die er treffen möchte, beeinflussen können; sie stellen als solche aber kein mit dieser Politik verfolgtes Ziel dar und können daher eine Diskriminierung eines der Geschlechter nicht rechtfertigen (Urteil vom 24. Februar 1994 in der Rechtssache C-343/92, Roks u. a., Slg. 1994, I-571, Randnr. 35).Würde man im Übrigen anerkennen, dass Haushaltserwägungen eine Ungleichbehandlung von Männern und Frauen rechtfertigen können, die andernfalls eine verbotene mittelbare Diskriminierung aufgrund des Geschlechts wäre, so hätte dies zur Folge, dass die Anwendung und die Tragweite einer so grundlegenden Regel des Gemeinschaftsrechts wie der Gleichheit von Männern und Frauen zeitlich und räumlich je nach dem Zustand der Staatsfinanzen der Mitgliedstaaten unterschiedlich sein könnten (Urteil Roks u. a., Randnr. 36).
- EuGH, 09.03.1978 - 106/77
Amministrazione delle finanze dello Stato / Simmenthal
Auszug aus EuGH, 20.03.2003 - C-187/00
Nach der Rechtsprechung des Gerichtshofes (siehe insbesondere das Urteil vom 9. März 1978 in der Rechtssache 106/77, Simmenthal, Slg. 1978, 629. - EuGH, 27.06.1990 - C-33/89
Kowalska / Freie und Hansestadt Hamburg
Auszug aus EuGH, 20.03.2003 - C-187/00
Der Gerichtshof hat außerdem entschieden, dass im Fall einer mittelbaren Diskriminierung durch eine Bestimmung eines Tarifvertrags die Angehörigen der dadurch benachteiligten Gruppe Anspruch auf die gleiche Behandlung wie die übrigen Arbeitnehmer haben (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 27. Juni 1990 in der Rechtssache C-33/89, Kowalska, Slg. 1990, I-2591, Randnr. 19, und Nimz, Randnr. 18). - EuGH, 13.07.1989 - 171/88
Rinner-Kühn / FWW Spezial-Gebäudereinigung
Auszug aus EuGH, 20.03.2003 - C-187/00
Etwas anderes würde nur gelten, wenn die unterschiedliche Behandlung der beiden Gruppen von Arbeitnehmern durch objektive Faktoren gerechtfertigt wäre, die nichts mit einer Diskriminierung aufgrund des Geschlechts zu tun haben (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 13. Juli 1989 in der Rechtssache 171/88, Rinner Kühn, Slg. 1989, 2743, Randnr. 12, vom 6. Februar 1996 in der Rechtssache C-457/93, Lewark, Slg. 1996, I-243, Randnr. 31; vom 17. Juni 1998 in der Rechtssache C-243/95, Hill und Stapleton, Slg. 1998, I-3739, Randnr. 34, und vom 6. April 2000 in der Rechtssache C-226/98, Jørgensen, Slg. 2000, I-2447, Randnr. 29). - EuGH, 06.02.1996 - C-457/93
Kuratorium für Dialyse und Nierentransplantation / Lewark
Auszug aus EuGH, 20.03.2003 - C-187/00
Etwas anderes würde nur gelten, wenn die unterschiedliche Behandlung der beiden Gruppen von Arbeitnehmern durch objektive Faktoren gerechtfertigt wäre, die nichts mit einer Diskriminierung aufgrund des Geschlechts zu tun haben (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 13. Juli 1989 in der Rechtssache 171/88, Rinner Kühn, Slg. 1989, 2743, Randnr. 12, vom 6. Februar 1996 in der Rechtssache C-457/93, Lewark, Slg. 1996, I-243, Randnr. 31; vom 17. Juni 1998 in der Rechtssache C-243/95, Hill und Stapleton, Slg. 1998, I-3739, Randnr. 34, und vom 6. April 2000 in der Rechtssache C-226/98, Jørgensen, Slg. 2000, I-2447, Randnr. 29). - EuGH, 06.04.2000 - C-226/98
Jørgensen - "Richtlinien 76/207/EWG und 86/613/EWG - Gleichbehandlung von Männern …
- EuGH, 30.03.1993 - C-328/91
Secretary of State for Social Security / Thomas u.a.
- EuGH, 22.04.2010 - C-486/08
Zentralbetriebsrat der Landeskrankenhäuser Tirols - Sozialpolitik - …
Rn. 22 Insoweit ist darauf hinzuweisen, dass sich nach ständiger Rechtsprechung Einzelne gegenüber dem Staat, insbesondere in dessen Eigenschaft als Arbeitgeber, immer dann auf die Bestimmungen einer Richtlinie berufen können, wenn sich diese als inhaltlich unbedingt und hinreichend genau darstellen (vgl. in diesem Sinne u. a. Urteile vom 20. März 2003, Kutz-Bauer, C-187/00, Slg. 2003, I-2741, Randnrn. - EuGH, 19.12.2024 - C-65/23
K GmbH (Traitement de données personnelles des employés) - Vorlage zur …
Die Rechtsprechung des Gerichtshofs zu anderen Rechtsakten des Unionsrechts, insbesondere die Urteile vom 7. Februar 1991, Nimz (C-184/89, EU:C:1991:50), und vom 20. März 2003, Kutz-Bauer (C-187/00, EU:C:2003:168), deute jedoch eher darauf hin, dass die Bestimmungen einer Kollektivvereinbarung, die in den Anwendungsbereich des Unionsrechts falle, diesem nicht zuwiderlaufen dürften und dass solche Bestimmungen gegebenenfalls unangewendet gelassen werden müssten. - BAG, 21.01.2021 - 8 AZR 488/19
Entgeltgleichheitsklage - Auskunft über das Vergleichsentgelt - Vermutung der …
Rn. 63 bb) Bloße allgemeine Behauptungen des Arbeitgebers genügen zur Widerlegung der Vermutung nicht (vgl. etwa EuGH 20. März 2003 - C-187/00 - [Kutz-Bauer] Rn. 58;… 17. Juni 1998 - C- 243/95 - [Hill und Stapleton] Rn. 38), der Arbeitgeber muss vielmehr einen Vortrag leisten, der eine wirksame Kontrolle und Nachprüfung durch die Gerichte ermöglicht.
- BAG, 26.01.2017 - 8 AZR 848/13
Benachteiligung iSd. AGG - Alter - Geschlecht - Auswahlverfahren - Entschädigung …
Es muss sich aber um ein objektives Ziel handeln, das selbst nichts mit einer Diskriminierung aufgrund des verbotenen Anknüpfungsgrundes nach § 1 AGG zu tun hat (vgl. etwa EuGH 20. März 2003 - C-187/00 - [Kutz-Bauer] Rn. 50 mwN, Slg. 2003, I-2741;… 17. Juni 1998 - C-243/95 - [Hill und Stapleton] Rn. 34 mwN, Slg. 1998, I-3739). - BAG, 22.09.2022 - 8 AZR 209/21
I. Der Gerichtshof der Europäischen Union wird gemäß Art. 267 AEUV um …
Zudem ist nach der Rechtsprechung des Gerichtshofs das nationale Gericht, das im Rahmen seiner Zuständigkeit die Unionsrechtsnormen anzuwenden hat, gehalten, für die volle Wirksamkeit dieser Normen Sorge zu tragen, indem es erforderlichenfalls jede entgegenstehende Bestimmung des nationalen Rechts aus eigener Entscheidungsbefugnis unangewendet lässt, ohne dass es die vorherige Beseitigung dieser Bestimmung auf gesetzgeberischem Wege oder durch irgendein anderes verfassungsrechtliches Verfahren beantragen oder abwarten müsste (vgl. EuGH 20. März 2003 - C-187/00, EU:C:2003:168 - [Kutz-Bauer] Rn. 73 mwN;… 7. Februar 1991 - C-184/89, EU:C:1991:50 - [Nimz] Rn. 19 mwN).Es wäre nämlich mit dem Wesen des Unionsrechts unvereinbar, wenn dem nationalen Gericht die uneingeschränkte Befugnis abgesprochen würde, unmittelbar bei der ihm obliegenden Anwendung des Unionsrechts Bestimmungen eines Tarifvertrags - oder ggf. einer Betriebsvereinbarung - außer Anwendung zu lassen, die die volle Wirksamkeit der unionsrechtlichen Vorschriften möglicherweise behindern (vgl. EuGH 20. März 2003 - C-187/00, EU:C:2003:168 - [Kutz-Bauer] Rn. 74;… 7. Februar 1991 - C-184/89, EU:C:1991:50 - [Nimz] Rn. 20).
- EuGH, 13.07.2016 - C-187/15
Pöpperl - Vorlage zur Vorabentscheidung - Art. 45 AEUV - Freizügigkeit der …
Rn. 35 Hingegen ist der Gerichtshof, der dazu aufgerufen ist, dem nationalen Gericht zweckdienliche Antworten zu geben, befugt, dem vorlegenden Gericht auf der Grundlage der Akten des Ausgangsverfahrens und der vor ihm abgegebenen schriftlichen und mündlichen Erklärungen Hinweise zu geben, die dem nationalen Gericht eine Entscheidung ermöglichen (Urteile vom 20. März 2003, Kutz-Bauer, C-187/00, EU:C:2003:168, Rn. 52…, vom 23. Oktober 2003, Schönheit und Becker, C-4/02 und C-5/02, EU:C:2003:583, Rn. 83, …sowie vom 26. September 2013, 0ttica New Line di Accardi Vincenzo, C-539/11, EU:C:2013:591, Rn. 49). - BAG, 20.03.2012 - 9 AZR 529/10
Urlaubsdauer - Altersdiskriminierung
Nach der Rechtsprechung des Gerichtshofs der Europäischen Union sind für den Fall, dass gesetzliche oder tarifvertragliche Regelungen eine mit der Richtlinie unvereinbare Diskriminierung vorsehen, die nationalen Gerichte gehalten, die Diskriminierung auf jede denkbare Weise und insbesondere dadurch auszuschließen, dass sie die Regelung für die nicht benachteiligte Gruppe auch auf die benachteiligte Gruppe anwenden, ohne die Beseitigung der Diskriminierung durch den Gesetzgeber, die Tarifvertragsparteien oder in anderer Weise abzuwarten (vgl. so bereits zur Richtlinie 76/207/EWG: EuGH 20. März 2003 - C-187/00 - [Kutz-Bauer] Rn. 75, Slg. 2003, I-2741). - BAG, 11.08.2016 - 8 AZR 4/15
Benachteiligung - Entschädigung - Rechtsmissbrauch
Es muss sich aber um ein objektives Ziel handeln, das selbst nichts mit einer Diskriminierung aufgrund des verbotenen Anknüpfungsgrundes nach § 1 AGG zu tun hat (vgl. etwa EuGH 20. März 2003 - C-187/00 - [Kutz-Bauer] Rn. 50 mwN, Slg. 2003, I-2741;… 17. Juni 1998 - C-243/95 - [Hill und Stapleton] Rn. 34 mwN, Slg. 1998, I-3739). - BAG, 15.12.2016 - 8 AZR 454/15
Mittelbare Benachteiligung - Rechtfertigung
Es muss sich aber um ein objektives Ziel handeln, das selbst nichts mit einer Diskriminierung aufgrund des verbotenen Anknüpfungsgrundes nach § 1 AGG zu tun hat (vgl. etwa EuGH 20. März 2003 - C-187/00 - [Kutz-Bauer] Rn. 50 mwN, Slg. 2003, I-2741;… 17. Juni 1998 - C-243/95 - [Hill und Stapleton] Rn. 34 mwN, Slg. 1998, I-3739). - EuGH, 22.06.2010 - C-188/10
Melki und Abdeli - Vorabentscheidungsersuchen - Art. 267 AEUV - Prüfung der …
Rn. 43 Zweitens hat der Gerichtshof bereits entschieden, dass das nationale Gericht, das im Rahmen seiner Zuständigkeit die Bestimmungen des Unionsrechts anzuwenden hat, gehalten ist, für die volle Wirksamkeit dieser Normen Sorge zu tragen, indem es erforderlichenfalls jede - auch spätere - entgegenstehende Bestimmung des nationalen Rechts aus eigener Entscheidungsbefugnis unangewandt lässt, ohne dass es die vorherige Beseitigung dieser Bestimmung auf gesetzgeberischem Wege oder durch irgendein anderes verfassungsrechtliches Verfahren beantragen oder abwarten müsste (vgl. u. a. Urteile Simmenthal, Randnrn. 21 und 24, vom 20. März 2003, Kutz-Bauer, C-187/00, Slg. 2003, I-2741, Randnr. 73, vom 3. Mai 2005, Berlusconi u. a., C-387/02, C-391/02 und C-403/02, Slg. 2005, I-3565, Randnr. 72, sowie vom 19. November 2009, Filipiak, C-314/08, Slg. 2009, I-0000, Randnr. 81). - BAG, 26.11.2025 - 5 AZR 118/23
Tarifliche Mehrarbeitszuschläge - Teilzeitarbeit
- ArbG Wesel, 11.08.2010 - 6 Ca 736/10
Diskriminierung durch Staffelung der Urlaubstage nach Altersgruppen
- EuGH, 23.04.2009 - C-378/07
Angelidaki u.a. - Richtlinie 1999/70/EG - Paragrafen 5 und 8 der …
- BAG, 11.08.2016 - 8 AZR 809/14
Benachteiligung wegen des Alters - Auswahlverfahren - Entschädigung - objektive …
- EuGH, 15.04.2008 - C-268/06
Impact - Richtlinie 1999/70/EG - Paragraf 4 und Paragraf 5 der Rahmenvereinbarung …
- BAG, 26.08.2026 - 5 AZR 122/25
Mehrarbeitszuschläge - Teilzeitbeschäftigte - Benachteiligung
- EuGH, 13.04.2010 - C-73/08
Das Unionsrecht steht der Beschränkung der Einschreibung von nichtansässigen …
- BAG, 26.11.2025 - 5 AZR 155/22
Tarifliche Mehrarbeitszuschläge - Teilzeitarbeit
- BAG, 19.05.2016 - 8 AZR 583/14
Benachteiligung wegen des Alters - Auswahlverfahren - Entschädigung - objektive …
- BAG, 19.05.2016 - 8 AZR 477/14
Benachteiligung wegen des Alters - Auswahlverfahren - Entschädigung - objektive …
- BAG, 15.11.2016 - 9 AZR 534/15
Urlaubsdauer - Altersdiskriminierung
- EuGH, 06.03.2014 - C-595/12
Der automatische Ausschluss einer Arbeitnehmerin von einem Ausbildungskurs wegen …
- BAG, 27.04.2004 - 9 AZR 18/03
Altersteilzeit - Beendigung nach § 9 Abs. 2 TV ATZ
- EuGH, 23.10.2003 - C-4/02
Schönheit - Sozialpolitik - Männliche und weibliche Arbeitnehmer - Gleiches …
- LAG Düsseldorf, 18.01.2011 - 8 Sa 1274/10
AGG-Verstoß bei nach Lebensalter gestaffelten Urlaubsansprüchen im Tarifvertrag
- BAG, 28.05.2013 - 3 AZR 266/11
Betriebliche Altersversorgung - Diskriminierung wegen Teilzeitarbeit und wegen …
- BAG, 14.05.2013 - 1 AZR 44/12
Betriebsvereinbarung - Rechtsfolgen eines Verstoßes gegen das Verbot der …
- BAG, 16.06.2005 - 6 AZR 108/01
Bewährungszeit - Anrechnung von Wochenurlaub
- EuGH, 14.06.2012 - C-542/09
Die niederländische Regelung, wonach die Finanzierung eines Auslandstudiums von …
- BAG, 28.04.2026 - 5 AZR 96/25
Mehrarbeitszuschläge - Teilzeitbeschäftigte - Benachteiligung
- LG Berlin, 28.01.2014 - 15 O 300/12
Kündigungsrecht und Preisanpassung in MMORPG-AGB - World of Warcraft
- BAG, 30.03.2004 - 1 ABR 61/01
Auskunftsanspruch des Betriebsrats über Struktur einer gemeinschaftsweit tätigen …
- BAG, 19.01.2011 - 3 AZR 29/09
Betriebliche Altersversorgung - mittelbare Diskriminierung
- EuGH, 21.06.2007 - C-231/06
Jonkman - Gleichbehandlung von Männern und Frauen - Gesetzliches System der …
- EuGH, 18.01.2007 - C-385/05
Confédération générale du travail u.a. - Sozialpolitik -Richtlinien 98/59/EG und …
- VG Berlin, 23.10.2012 - 7 K 425.12
Regelungen zur Besoldung der Beamten des Landes Berlin und das europarechtliche …
- LAG Nürnberg, 21.07.2026 - 7 SLa 272/25
Mehrarbeitszuschläge Teilzeitbeschäftigte (MTV SpedLog Bayern) - Diskriminierung …
- Generalanwalt beim EuGH, 01.04.2004 - C-19/02
Hlozek
- BAG, 18.11.2003 - 9 AZR 122/03
Benachteiligung behinderter Menschen bei Altersteilzeit
- Generalanwalt beim EuGH, 25.07.2018 - C-193/17
Cresco Investigation - Vorlage zur Vorabentscheidung - Gleichbehandlung in …
- BVerwG, 23.09.2010 - 2 C 27.09
Teilzeitbeschäftigung; Lehrer; Mehrarbeit; Ungleichbehandlung; ausgleichsfreie …
- EuGH, 10.03.2005 - C-196/02
Nikoloudi - Sozialpolitik - Männliche und weibliche Arbeitnehmer - Artikel 119 …
- EuGH, 18.11.2004 - C-284/02
Sass - Sozialpolitik - Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen - Artikel 141 EG - …
- LAG Baden-Württemberg, 15.05.2025 - 12 Sa 61/24
Unzulässige Benachteiligung befristet beschäftigter Arbeitnehmer - …
- EuGH, 24.10.2013 - C-220/12
Thiele Meneses - Unionsbürgerschaft - Art. 20 AEUV und 21 AEUV - Recht, sich frei …
- EuGH, 26.09.2013 - C-539/11
Die demografischen und geografischen Begrenzungen der italienischen Regelung …
- Generalanwalt beim EuGH, 30.09.2010 - C-236/09
Nach Ansicht von Generalanwältin Juliane Kokott ist es nicht mit den …
- EuGH, 30.09.2010 - C-104/09
Abhängig beschäftigte Väter haben unabhängig vom beruflichen Status der Mutter …
- LAG Düsseldorf, 26.06.2003 - 11 Sa 368/03
Hausmeister in Universitäten, Abeitszeit
- LAG München, 08.02.2011 - 7 Sa 887/10
Zahlung einer Sozialplanabfindung - Entschädigung nach § 15 AGG wegen …
- EuGH, 22.12.2010 - C-444/09
Gavieiro Gavieiro und Iglesias Torres - Sozialpolitik - Richtlinie 1999/70/EG - …
- BAG, 25.03.2015 - 5 AZR 458/13
AGG-widrige Stufenzuordnung - Vertrauensschutz
- Generalanwalt beim EuGH, 30.09.2021 - C-389/20
Hausangestellte in Spanien: Die Regelung, wonach Hausangestellte - bei denen es …
- LAG Baden-Württemberg, 29.01.2016 - 17 Sa 84/15
Tarifliche Arbeitszeitverkürzung im Alter - Ungleichbehandlung
- EuGH, 16.07.2009 - C-537/07
Gómez-Limón Sánchez-Camacho - Richtlinie 96/34/EG - Rahmenvereinbarung …
- Generalanwalt beim EuGH, 12.05.2005 - C-207/04
Vergani - Sozialpolitik - Gleichbehandlung von Arbeitnehmern und …
- Generalanwalt beim EuGH, 02.12.2004 - C-191/03
McKenna
- BSG, 13.06.2013 - B 13 R 110/11 R
Antrag auf Vorabentscheidung nach Art 267 AEUV - Altersrente wegen …
- Generalanwalt beim EuGH, 23.05.2007 - C-341/05
NACH AUFFASSUNG VON GENERALANWALT MENGOZZI KÖNNEN GEWERKSCHAFTEN DURCH KOLLEKTIVE …
- BAG, 25.08.2020 - 9 AZR 266/19
Tarifliche Ausgleichszahlung bei Inanspruchnahme vorgezogener Altersrente - …
- VG Frankfurt/Main, 21.04.2008 - 9 E 3856/07
Höchstaltersgrenze für die Einstellung in den mittleren feuerwehrtechnischen …
- EuGH, 11.09.2003 - C-77/02
Steinicke - "Sozialpolitik - Gleichbehandlung von Männern und Frauen - Regelung …
- BVerwG, 23.09.2010 - 2 C 28.09
Anspruch eines teilzeitbeschäftigten Lehrers auf zeitanteilige Besoldung für …
- Generalanwalt beim EuGH, 06.05.2010 - C-499/08
Ingeniørforeningen i Danmark - Richtlinie 2000/78/EG - Gleichbehandlung in …
- Generalanwalt beim EuGH, 08.10.2014 - C-523/13
Larcher - Vorabentscheidungsersuchen - Soziale Sicherheit der …
- Generalanwalt beim EuGH, 09.01.2008 - C-268/06
Impact - Befristete Beschäftigung - Richtlinie 1999/70/EG - Rahmenvereinbarung …
- LAG Baden-Württemberg, 15.05.2025 - 12 Sa 60/24
Unzulässige Benachteiligung befristet beschäftigter Arbeitnehmer - …
- VG Berlin, 12.12.2012 - 7 K 156.10
Vorlage an EuGH wegen altersdiskriminierender Richterbesoldung
- LAG Köln, 08.05.2012 - 12 Sa 1125/11
Mittelbare Benachteiligung durch stichtagsbezogene Beschränkung der Erweiterung …
- BAG, 25.03.2015 - 5 AZR 460/13
AGG-widrige Stufenzuordnung - Vertrauensschutz
- BAG, 25.03.2015 - 5 AZR 459/13
AGG-widrige Stufenzuordnung - Vertrauensschutz
- VG Berlin, 13.11.2012 - 7 K 215.12
Vorlage beim Gerichtshof der Europäischen Union; Verbot ungerechtfertigter …
- Generalanwalt beim EuGH, 04.12.2008 - C-378/07
Angelidaki u.a. - Befristete Beschäftigung - Richtlinie 1999/70/EG - …
- EuGH, 18.01.2006 - C-385/05
Änderung der Richtlinien zur Massenentlassung hinsichtlich kleiner Unternehmen; …
- LAG Hessen, 06.12.2005 - 4 Sa 617/05
Sozialplanleistung - Vorruhestandsgeld - Geschlechtsdiskriminierung
- LAG Hessen, 14.02.2008 - 14 Sa 682/06
Mittelbare Diskriminierung von Frauen durch § 30 des Manteltarifvertrags der …
- VG Berlin, 13.11.2012 - 7 K 323.12
Vorlage beim Gerichtshof der Europäischen Union; Verbot ungerechtfertigter …
- Generalanwalt beim EuGH, 18.05.2004 - C-313/02
Wippel
- VG Hamburg, 26.07.2004 - 8 E 3410/04
Altersteilzeit nach hamburgischen Landesrecht
- LAG Niedersachsen, 05.11.2025 - 2 SLa 105/25
Zutreffende Gruppenstufenzuordnung einer Postzustellerin im Rahmen des …
- Generalanwalt beim EuGH, 29.03.2007 - C-231/06
Jonkman - Sozialpolitik - Soziale Sicherheit der Arbeitnehmer - Gleichbehandlung …
- Generalanwalt beim EuGH, 22.05.2003 - C-4/02
Schönheit
- Generalanwalt beim EuGH, 16.09.2010 - C-356/09
Kleist - Sozialpolitik - Gleichbehandlung zwischen Männern und Frauen …
- Generalanwalt beim EuGH, 25.01.2018 - C-96/17
Vernaza Ayovi - Vorabentscheidungsersuchen - Sozialpolitik - Befristete …
- LAG Köln, 08.05.2012 - 12 Sa 692/11
Anspruch auf Übergangsversorgung; Verstoß gegen das Verbot der …
- Generalanwalt beim EuGH, 16.06.2011 - C-123/10
Brachner - Sozialpolitik - Richtlinie 79/7/EWG - Art. 4 - Gleichbehandlung von …
- Generalanwalt beim EuGH, 20.12.2017 - C-677/16
Montero Mateos - Vorabentscheidungsersuchen - Sozialpolitik - Befristete …
- Generalanwalt beim EuGH, 12.02.2004 - C-220/02
Österreichischer Gewerkschaftsbund
- Generalanwalt beim EuGH, 17.10.2019 - C-177/18
Baldonedo Martín - Vorlage zur Vorabentscheidung - Richtlinie 1999/70/EG - …
- Generalanwalt beim EuGH, 31.05.2018 - C-245/17
Viejobueno Ibánez und de la Vara González - …
- LAG Köln, 08.05.2012 - 12 Sa 1452/11
Mittelbare Benachteiligung durch stichtagsbezogene Beschränkung der Erweiterung …
- LAG Köln, 08.05.2012 - 12 Sa 1453/11
Mittelbare Benachteiligung durch stichtagsbezogene Beschränkung der Erweiterung …
- Generalanwalt beim EuGH, 03.04.2003 - C-77/02
Steinicke
- Generalanwalt beim EuGH, 22.05.2003 - C-5/02
Becker
- EuGH, 23.04.2009 - C-379/07
Giannoudi - Richtlinie 1999/70/EG - Paragrafen 5 und 8 der Rahmenvereinbarung …
- Generalanwalt beim EuGH, 04.12.2008 - C-379/07
Giannoudi - Befristete Beschäftigung - Richtlinie 1999/70/EG - Rahmenvereinbarung …
- VG Schleswig, 27.08.2004 - 11 A 103/04
Nichtgewährung eines Familienzuschlags i.R.e. Lebenspartnerschaft als …
- VG Cottbus, 23.08.2005 - 5 L 215/05
- VG Cottbus, 30.08.2005 - 5 L 238/05
- VG Berlin, 21.01.2022 - 12 K 88.21
- VG Berlin, 14.02.2022 - 12 K 155.21
- VG Minden, 17.01.2013 - 4 K 1687/10
Begriffliche Zurechnung der sich in Altersteilzeit befindenden Lehrkräften zu den …
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