Rechtsprechung
| OLG Hamm, 12.12.2001 - 3 U 119/00 |
Volltextveröffentlichungen (8)
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- Judicialis
BGB § 847; ; BGB § ... 823; ; BGB § 831; ; EGInsO Art. 103 S. 1; ; KO § 4 Abs. 2; ; KO § 6 Abs. 2; ; KO § 47; ; VVG § 157; ; ZPO § 91; ; ZPO § 92; ; ZPO § 108; ; ZPO § 138; ; ZPO § 147; ; ZPO § 288; ; ZPO § 308; ; ZPO § 403; ; ZPO § 427; ; ZPO § 444; ; ZPO § 446; ; ZPO § 515 Abs. 3; ; ZPO § 708 Nr. 10; ; ZPO § 711
- streit-fem.de
Schmerzensgeld und Schadensersatz wegen ärztlichem Behandlungsfehler (Brustamputation)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Pflicht zur ordnungsgemäßen Aufbewahrung von Befundträgern
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Pflicht zur ordnungsgemäßen Aufbewahrung von Befundträgern; Beweislast im Arzthaftungsrecht ; Behandlungsfehler bei einer Brustkrebsoperation; Aufbewahrungspflicht
Verfahrensgang
- LG Essen, 21.02.2000 - 4 O 593/98
- OLG Hamm, 12.12.2001 - 3 U 119/00
Papierfundstellen
- NJW-RR 2003, 807
Wird zitiert von ... (6) Zitiert selbst (10)
- BGH, 13.01.1998 - VI ZR 242/96
Annahme eines groben Behandlungsfehlers bei der Befunderhebung
Auszug aus OLG Hamm, 12.12.2001 - 3 U 119/00
Bei einem Verstoß gegen die Befundsicherungs- oder Befunderhebungspflicht können dem Patienten Beweiserleichterungen, und zwar bis hin zur Beweislastumkehr zugute kommen (BGHZ 99, 391 = NJW 1987, 1482; 1996, 779; 1589; BGHZ 138, 1 = NJW 1998, 1780).Die Annahme eines groben Behandlungsfehlers setzt die Feststellung voraus, daß der Arzt eindeutig gegen bewährte ärztliche Behandlungsregeln oder gesicherte medizinische Erkenntnisse verstoßen und einen Fehler begannen hat, der aus objektiver Sicht nicht mehr verständlich erscheint, weil er einem Arzt schlechterdings nicht unterlaufen darf (BGHZ 138, 1, 6 = NJW 1998, 1780, 1781 = VersR 1998, 457, 458 m.w.N.; Senat, Urteil vom 06.12.1999 - 3 U 86/99 - VersR 2001, 593, 594).
Nur ausnahmsweise kann auch bei Annahme eines groben Behandlungsfehlers eine Beweislastumkehr ausgeschlossen sein, wenn es gänzlich unwahrscheinlich ist, daß der Fehler zum Schadenseintritt beigetragen hat (BGHZ 138, 1 = NJW 1998, 1780 = VersR 1998, 457).
- BGH, 21.11.1995 - VI ZR 341/94
Arzthaftung: Zur Pflicht des Krankenhausträgers, daß über den Verbleib von …
Auszug aus OLG Hamm, 12.12.2001 - 3 U 119/00
Bei einem Verstoß gegen die Befundsicherungs- oder Befunderhebungspflicht können dem Patienten Beweiserleichterungen, und zwar bis hin zur Beweislastumkehr zugute kommen (BGHZ 99, 391 = NJW 1987, 1482; 1996, 779; 1589; BGHZ 138, 1 = NJW 1998, 1780).Verletzt der Arzt die Pflicht zur ordnungsgemäßen Aufbewahrung von Befundträgern, kann dieser Verstoß beweiserleichternde Bedeutung haben (BGH NJW 1996, 779; 1589).
- BGH, 30.04.1996 - VI ZR 55/95
Schadensersatz und Schmerzensgeld: Haftung für die Verursachung eines …
Auszug aus OLG Hamm, 12.12.2001 - 3 U 119/00
Dabei weist der Senat darauf hin, daß die Gerichte nicht gemäß § 308 ZPO an die Begehrensvorstellungen der klagenden Partei gebunden sind, sondern diese bei einem unbezifferten Schmerzensgeldantrag auch deutlich überschreiten dürfen (BGHZ 132, 341 = NJW 1996, 2425; von Gerlach, VersR 2000, 525, Senat Urteil vom 24.01, 2001, NJW 2001, 3417).
- BGH, 01.10.1996 - VI ZR 10/96
Umkehr der Beweislast hinsichtlich der Kausalität eines groben Behandlungsfehlers
Auszug aus OLG Hamm, 12.12.2001 - 3 U 119/00
Beweiserleichterungen bis hin zur Umkehr der Beweislast sind erst dann ausgeschlossen, wenn ein jeglicher Ursachenzusammenhang äußerst unwahrscheinlich ist (BGH NJW 1997, 796 = VersR 1997, 362). - OLG Hamm, 24.01.2001 - 3 U 107/00
Schmerzensgeld nach Zahnextraktionen - jugendlicher Patient - Erhaltungsfähigkeit …
Auszug aus OLG Hamm, 12.12.2001 - 3 U 119/00
Dabei weist der Senat darauf hin, daß die Gerichte nicht gemäß § 308 ZPO an die Begehrensvorstellungen der klagenden Partei gebunden sind, sondern diese bei einem unbezifferten Schmerzensgeldantrag auch deutlich überschreiten dürfen (BGHZ 132, 341 = NJW 1996, 2425; von Gerlach, VersR 2000, 525, Senat Urteil vom 24.01, 2001, NJW 2001, 3417). - OLG Hamm, 06.12.1999 - 3 U 86/99
Ursachenzusammenhang zwischen der Fehlposition eines Nabelvenenkatheters und …
Auszug aus OLG Hamm, 12.12.2001 - 3 U 119/00
Die Annahme eines groben Behandlungsfehlers setzt die Feststellung voraus, daß der Arzt eindeutig gegen bewährte ärztliche Behandlungsregeln oder gesicherte medizinische Erkenntnisse verstoßen und einen Fehler begannen hat, der aus objektiver Sicht nicht mehr verständlich erscheint, weil er einem Arzt schlechterdings nicht unterlaufen darf (BGHZ 138, 1, 6 = NJW 1998, 1780, 1781 = VersR 1998, 457, 458 m.w.N.; Senat, Urteil vom 06.12.1999 - 3 U 86/99 - VersR 2001, 593, 594). - BGH, 03.02.1987 - VI ZR 56/86
Beweiserleichterungen und Beweislastumkehr bei Unterlassen medizinisch gebotener …
Auszug aus OLG Hamm, 12.12.2001 - 3 U 119/00
Bei einem Verstoß gegen die Befundsicherungs- oder Befunderhebungspflicht können dem Patienten Beweiserleichterungen, und zwar bis hin zur Beweislastumkehr zugute kommen (BGHZ 99, 391 = NJW 1987, 1482; 1996, 779; 1589; BGHZ 138, 1 = NJW 1998, 1780). - BGH, 15.11.1984 - IX ZR 157/83
Erstreckung der Zwangsverwaltung auf schuldnerfremde Zubehörstücke; Verletzung …
Auszug aus OLG Hamm, 12.12.2001 - 3 U 119/00
Es entspricht der ständigen höchst- und obergerichtlichen Rechtsprechung, daß derjenige, der den Verlust eines erheblichen Beweismittels zu verantworten hat, sich die etwaige Vereitelung der Beweisführung vorhalten lassen muß (BGH ZIP 1985, 312, 314 m.w.N., Senat Urteil vom 23.02.2000 - 3 U 133/99 -, NA-Beschluß des BGH vom 24.07.2001, VIZR 183/00, NJW-RR 2001, 1539). - OLG Hamm, 23.02.2000 - 3 U 133/99
Produkthaftung eines Medizinunternehmens für einen fehlerhaften Katheter
Auszug aus OLG Hamm, 12.12.2001 - 3 U 119/00
Es entspricht der ständigen höchst- und obergerichtlichen Rechtsprechung, daß derjenige, der den Verlust eines erheblichen Beweismittels zu verantworten hat, sich die etwaige Vereitelung der Beweisführung vorhalten lassen muß (BGH ZIP 1985, 312, 314 m.w.N., Senat Urteil vom 23.02.2000 - 3 U 133/99 -, NA-Beschluß des BGH vom 24.07.2001, VIZR 183/00, NJW-RR 2001, 1539). - OLG Hamm, 26.01.2000 - 3 U 100/99
Auswahl des Sachverständigen im Arzthaftungsprozeß
Auszug aus OLG Hamm, 12.12.2001 - 3 U 119/00
Zur Beantwortung einer medizinischen Beweisfrage ist auf die Fachkenntnisse des Sachverständigen aus dem betreffenden medizinischen Sachgebiet abzustellen (zuletzt Senat, Urteil vom 26.01.2000 - 3 U 100/99 -, NA-Beschluß des BGH vom 24.10.2000 - VI ZR 129/00 - VersR 2001, 249).
- OLG Köln, 17.03.2010 - 5 U 51/09
Umfang der ärztlichen Aufklärungspflicht bei prophylaktischer Mastektomie
So hat beispielsweise das OLG Hamm schon im Jahr 2001 einer 30-jährigen Patientin, der aufgrund fehlerhafter Krebsdiagnose beide Brüste (sowie Lymphknoten) entfernt wurden, im Hinblick auf die seelischen Belastungen und die lebenslangen Folgen der Entfernung ein Schmerzensgeld von sogar 125.000.- EUR zuerkannt (NJW-RR 2003, 807), dasselbe Gericht im selben Jahr einer schwer krebskranken jungen Frau, der beide Brüste entfernt wurden, die aber schon nach kurzer Zeit verstarb, ein Schmerzensgeld von 70.000.- EUR (VersR 2003, 1259), das OLG Düsseldorf einer ebenfalls erst 30-jährigen Patientin mit einem vorwerfbar zu spät erkannten Mammakarzinom, der deswegen eine Brust abgenommen werden musste, ein Schmerzensgeld von 30.000.- EUR. - BGH, 16.12.2003 - VI ZR 74/03
Verfahrensrecht - Erfolglose Nichtzulassungsbeschwerde
Die beweisrechtlichen Folgen sowohl des gänzlichen Fehlens als auch der Unvollständigkeit einer medizinisch gebotenen ärztlichen Dokumentation sind in der Rechtsprechung geklärt (vgl. u.a. Senatsurteile BGHZ 129, 6, 10; vom 28. Juni 1988 - VI ZR 217/87 - VersR 1989, 80; vom 23. März 1993 - VI ZR 26/92 - VersR 1993, 836; vom 27. September 1994 - VI ZR 284/93 - VersR 1995, 195; vom 21. November 1995 - VI ZR 341/94 - VersR 1996, 330; vom 13. Februar 1996 - VI ZR 402/94 - VersR 1996, 633 und vom 6. Juli 1999 - VI ZR 290/98 - VersR 1999, 1282; OLG Karlsruhe, Urteil vom 19. November 1993 - 7 U 95/89 - mit NA-Beschluß des BGH vom 18. Oktober 1994 - VI ZR 350/93 - AHRS 6445/101; OLG Hamm, Urteil vom 12. Dezember 2001 mit NA-Beschluß des BGH vom 8. Oktober 2002 - VI ZR 41/02 - NJW-RR 2003, 807). - LG Coburg, 14.04.2009 - 14 O 402/05
Arzthaftung: Schadensersatz und Schmerzensgeldanspruch wegen fehlerhafter …
Die Kammer orientiert sich insofern auch an der Entscheidung des OLG Hamm vom 12.12.2001, Gz. 3 U 119/00.
- AG Köln, 09.01.2014 - 130 C 65/13
Freistellungsanspruch von der Forderung eines Rechtsanwalts aus dem …
Im Hinblick auf vergleichbare Fälle, in denen den Geschädigten ähnlich hohe Schmerzensgeldbeträge zugesprochen wurden (vgl. LG Coburg, BeckRS 2010, 26 934, 130.000,00 EUR nach Brustamputation aufgrund eines ärztlichen Behandlungsfehlers und OLG Hamm NJW-RR 2003, 807, 128.000,00 EUR nach Brustamputation aufgrund ärztlicher Fehldiagnose) überschreitet der Ansatz von 150.000,00 EUR nicht den Beurteilungsspielraum des Anwalts. - OLG Hamm, 24.09.2003 - 3 U 80/02
Schmerzensgeld und Schadensersatz nach einer ärztlichen Heilbehandlung aufgrund …
Zum anderen ist zur Beantwortung einer medizinsichen Beweisfrage auf die Fachkenntnisse des Sachverständigen aus dem betreffenden medizinischen Sachgebiet abzustellen (Senat, Urteil vom 26.01.2000 - 3 U 100/99 - Nichtannahme-Beschluß des BGH 24.10.2000 - VI ZR 129/00 - Versicherungrecht 2001, 249; Senat Urteil vom 12.12.2001 - 3 U 119/00). - LG Kiel, 29.01.2010 - 8 O 42/07
Haftung des Arztes wegen fehlerhaftem Wechsel einer Hüftprothese
Selbst bei dem Verlust von aus therapeutischen Gründen aufzubewahrenden Befunden wird im Übrigen nach der Rechtsprechung eine Umkehr der Beweislast bezüglich des Vorliegens eines Behandlungsfehlers nur dann angenommen, wenn zugleich eine Wahrscheinlichkeit für einen Fehler spricht (BGHZ 132, 47 ff.;… BGH, NJW 1996, S. 21; OLG Hamm, NJW-RR 2003, S. 807 ff.).
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Rechtsprechung
| OLG Schleswig, 15.05.2001 - 6 U 84/99 |
Volltextveröffentlichungen (3)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer (Leitsatz)
Vorwurf der Nachahmung einer französischen TV Sendung durch deutschen Sender; Unterlassungsanspruch; Geltungsbereich des UrhRG; Anwendbarkeit deutschen materiellen Rechts; Definition schutzwürdiges Werk i.S.v. § 2 UrhRG; Schutz einzelner Elemente und die gesamte ...
Verfahrensgang
- LG Kiel - 12 O 168/99
- OLG Schleswig, 15.05.2001 - 6 U 84/99
- BGH, 26.06.2003 - I ZR 176/01
- BGH, 30.10.2003 - I ZR 176/01
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (6)
- OLG Düsseldorf, 15.09.1994 - 2 U 100/94
Auszug aus OLG Schleswig, 15.05.2001 - 6 U 84/99
Die Sendung "Kinderquatsch mit Michael" trägt einen anderen Sendetitel, wird von einem anderen Moderator geleitet (vgl. dazu OLG Düsseldorf, Urteil vom 15. September 1994, 2 U 100/94, JURIS- Ausdruck S. 6), hat ausweislich der vorgelegten Fotografien der Anlage K 10 (Bl. 48 bis 56 d. A.) sowie K 14 (Bl. 88 bis 89 d. A.) ein anderes Bühnenbild hinsichtlich Anordnung, Ausstattung und farblicher Gestaltung und hat außerdem keine bereits in der Sendung "L'école des fans" ausgestrahlten Liedbeiträge übernommen.Das Format einer TV-Show ist letztlich nichts anderes als die Gesamtheit aller ihrer charakteristischen Merkmale, die die Eigenart und damit Wiedererkennbarkeit und damit Zusammengehörigkeit einzelner Folgen begründen, so, wie sie vom Zuschauer in ihrer Gesamtheit aufgenommen werden (vgl. OLG Düsseldorf, 2 U 100/94, Urteil vom 15.09.1994, JURIS-Ausdruck S. 5;… Möhring/Nicolini-Lütje, a. a. O., § 88 RdNr. 6).
Ein "ergänzender" wettbewerblicher Leistungsschutz kommt nur in Ausnahmefällen in Betracht, nämlich dann, wenn ein wettbewerblich schützenswertes Leistungsergebnis vorliegt und bei der Übernahme besondere Umstände vorliegen, die die Handlungsweise, d. h. die Benutzung und Auswertung des fremden, nachgeahmten Arbeitsergebnisses als wettbewerbswidrig erscheinen lassen (vgl. OLG Düsseldorf, Urteil vom 15. September 1994, 2 U 100/94, JURIS-Ausdruck S. 4).
- OLG München, 15.03.1990 - 29 U 4346/89
Schutzfähigkeit eines Exposees zu einer Fernsehserie; Verletzung eines …
Auszug aus OLG Schleswig, 15.05.2001 - 6 U 84/99
Daraus folgt, dass die bloß abstrakte Idee eines Beitrages bzw. das bloße abstrakte Konzept einer Sendung als solches nicht urheberrechtlich geschützt sein kann (…vgl. OLG München NJW-RR 1993, S. 619; OLG München GRUR 1990 S 674 ; OLG München, Beschluss vom 21. Januar 1999 - 29 W 3422/98, Umdruck S. 11;… zur gleichgelagerten Frage bei wettbewerbsrechtlichem Leistungsschutz OLG Düsseldorf, a. a. O., JURIS-Ausdruck S. 5).Eine Schutzfähigkeit kommt erst in Betracht, wenn ein Mindestmaß an Originalität und konkreter Ausformung gegeben ist (…Schricker/Katzenberger, a. a. O. § 88 RdNr. 16;… Möhring/Nicolini-Lütje, a. a. O., § 88 RdNr. 6; OLG München GRUR 1990, S. 674 ;… OLG Düsseldorf, a. a. O., JURIS-Ausdruck S. 5; OLG München, Beschluss vom 21.01.1999, 29 W 3422/98, Umdruck S. 11).
- OLG München, 21.01.1999 - 29 W 3422/98
Augenblix
Auszug aus OLG Schleswig, 15.05.2001 - 6 U 84/99
Daraus folgt, dass die bloß abstrakte Idee eines Beitrages bzw. das bloße abstrakte Konzept einer Sendung als solches nicht urheberrechtlich geschützt sein kann (…vgl. OLG München NJW-RR 1993, S. 619; OLG München GRUR 1990 S 674 ; OLG München, Beschluss vom 21. Januar 1999 - 29 W 3422/98, Umdruck S. 11;… zur gleichgelagerten Frage bei wettbewerbsrechtlichem Leistungsschutz OLG Düsseldorf, a. a. O., JURIS-Ausdruck S. 5).Eine Schutzfähigkeit kommt erst in Betracht, wenn ein Mindestmaß an Originalität und konkreter Ausformung gegeben ist (…Schricker/Katzenberger, a. a. O. § 88 RdNr. 16;… Möhring/Nicolini-Lütje, a. a. O., § 88 RdNr. 6;… OLG München GRUR 1990, S. 674 ;… OLG Düsseldorf, a. a. O., JURIS-Ausdruck S. 5; OLG München, Beschluss vom 21.01.1999, 29 W 3422/98, Umdruck S. 11).
- OLG München, 10.09.1992 - 6 U 2761/92
Auszug aus OLG Schleswig, 15.05.2001 - 6 U 84/99
Daraus folgt, dass die bloß abstrakte Idee eines Beitrages bzw. das bloße abstrakte Konzept einer Sendung als solches nicht urheberrechtlich geschützt sein kann (vgl. OLG München NJW-RR 1993, S. 619; OLG München GRUR 1990 S 674 ; OLG München, Beschluss vom 21. Januar 1999 - 29 W 3422/98, Umdruck S. 11;… zur gleichgelagerten Frage bei wettbewerbsrechtlichem Leistungsschutz OLG Düsseldorf, a. a. O., JURIS-Ausdruck S. 5).Der Moderator hat daher ebenso wie die Kinder keinen fertigen Text, sondern gestaltet die Sendung ganz nach seinen eigenen, spontanen Einfällen, wobei er auf die stets anderen und unvorhersehbaren Verhaltensweisen und Äußerungen seiner jungen Gäste reagiert (vgl. OLG München NJW-RR 1993, S. 619 ).
- BGH, 17.06.1992 - I ZR 182/90
"ALF"; Umfang des Schutzes eines urheberrechtlichen Verwertungsrechts; Rechte des …
Auszug aus OLG Schleswig, 15.05.2001 - 6 U 84/99
Inhaltlich entscheidet das Recht des Schutzlandes u. a. über die Entstehung eines Urheberrechts, und zwar insbesondere auch unter dem Aspekt der Werkqualität im Sinne von § 2 UrhRG (…vgl. Schricker-Katzenberger, a. a. O. RdNr. 129; BGH GRUR 1992, S. 697 ;… Möhring/Nicolini-Hartmann, UrhRG, 2. Aufl., 2000, vor §§ 120 ff. RdNr. 10 m. w. N.), wie auch über die primäre Inhaberschaft und Übertragbarkeit des Rechts (…Möhring/Nicolini-Hartmann, a. a. O., RdNr. 15, 16; BGH GRUR 1998 S. 427 ;… (Schricker-Katzenberger, a. a. O. RdNr 129; BGH GRUR 1988 S. 296 ). - BGH, 15.10.1987 - I ZR 96/85
GEMA-Vermutung IV; Vermutung für Wahrnehmung der Rechte an Spielfilmen durch die …
Auszug aus OLG Schleswig, 15.05.2001 - 6 U 84/99
Inhaltlich entscheidet das Recht des Schutzlandes u. a. über die Entstehung eines Urheberrechts, und zwar insbesondere auch unter dem Aspekt der Werkqualität im Sinne von § 2 UrhRG (…vgl. Schricker-Katzenberger, a. a. O. RdNr. 129;… BGH GRUR 1992, S. 697 ;… Möhring/Nicolini-Hartmann, UrhRG, 2. Aufl., 2000, vor §§ 120 ff. RdNr. 10 m. w. N.), wie auch über die primäre Inhaberschaft und Übertragbarkeit des Rechts (…Möhring/Nicolini-Hartmann, a. a. O., RdNr. 15, 16; BGH GRUR 1998 S. 427 ;… (Schricker-Katzenberger, a. a. O. RdNr 129; BGH GRUR 1988 S. 296 ).
- LSG Sachsen-Anhalt, 05.11.2009 - L 6 U 19/05 Wegen der Einzelheiten wird auf Blatt 32, 36 f., 48 und 53 ff. der beigezogenen Akte L 6 U 84/99 Bezug genommen.
Wegen der Einzelheiten des Inhalts der Aussagen wird auf Blatt 142 bis 144 der Akte L 6 U 84/99 Bezug genommen.
Hinsichtlich der weiteren Einzelheiten des Sach- und Streitstandes, insbesondere der Ergebnisse der Ermittlungen der Beklagten sowie des Sozialgerichts Stendal und des Landessozialgerichts Halle im vorangegangenen Verfahren wird auf die Prozessakte, die beigezogene Akte des Verfahrens S 10 U 52/98 bzw. L 6 U 84/99 und die Verwaltungsakte der Beklagten Bezug genommen.
- OLG Frankfurt, 02.04.2015 - 6 U 35/15
Keine Unternehmenskennzeichenverletzung durch beschreibende Verwendung des …
Zwar hat der Senat dies in einer früheren, einen vergleichbaren Fall betreffenden Entscheidung (vgl. Urt. v. 19.8.1999 - 6 U 84/99; MD 1999, 1344 - Hapimag) im Hinblick auf die Entscheidung "BMW/Deenik" des EuGH (WRP, 1999, 407) zumindest für möglich gehalten.
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Rechtsprechung
| OLG Köln, 14.10.2002 - 16 U 77/01 |
Volltextveröffentlichungen (9)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- Judicialis
CISG Art. 25; ; CISG Art. 49 Abs. 1a)
- UNILEX (Volltext/Auszüge)
- riw-online.de(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz/Auszüge frei)
Ausübung des Rechts auf Vertragsaufhebung nach CISG
- cisg-online.org
Art. 25; Art. 49(1)(a)
- rechtsportal.de
CISG Art. 25, 49 Abs. 1a
Voraussetzungen des Rechts auf Vertragsaufhebung - Wolters Kluwer
Aufhebung eines deutsch-italienischen Warenkaufvertrages
- juris (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Köln, 13.09.2001 - 2 O 135/01
- OLG Köln, 14.10.2002 - 16 U 77/01
Papierfundstellen
- BB 2003, 300
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (2)
- BGH, 03.04.1996 - VIII ZR 51/95
Aufhebung eines Vertrages wegen einer wesentlichen Vertragsverletzung; Lieferung …
Auszug aus OLG Köln, 14.10.2002 - 16 U 77/01
Die Rückabwicklung soll dem Käufer nur als letzte Möglichkeit zur Verfügung stehen, um auf eine Vertragsverletzung der anderen Partei zu reagieren, die so gewichtig ist, dass sie sein Erfüllungsinteresse im wesentlichen entfallen lässt (BGH NJW 1996, 2364 = MDR 1996, 778; Schweizerisches Bundesgericht Transportrecht-IHR 2000, 14; Lurger IHR 2001, 91, 96). - OLG Rostock, 27.07.1995 - 1 U 247/94
Auszug aus OLG Köln, 14.10.2002 - 16 U 77/01
Zur Höhe, für die nach überwiegender Meinung, insbesondere durchgängiger Rechtsprechung der Oberlandesgerichte die subsidiär geltenden nationalen Regelungen maßgeblich sind (vgl. z. B. OLG Rostock IPrax 2000, 230;… Schlechtriem/Bacher, a.a.O. Art. 78 Rdn. 27 ff. mit Nachweisen zum Meinungsstand), ist italienisches Recht anzuwenden.
- OLG Hamburg, 25.01.2008 - 12 U 39/00
Internationaler Warenkauf: Anwendbarkeit des UN-Kaufrechtseinkommens bei Wahl …
Denn die Vertragsaufhebung soll wegen des mit ihr verbundenen Rückabwicklungsaufwandes nur als ultima ratio gewährt werden (…BGHZ aaO.; OGH IHR 2001, 42; OLG Köln IHR 2003, 15;… Münchener Kommentar zum Bürgerlichen Gesetzbuch [- P.Huber ] Bd. 3/I [5. Aufl. 2008] Art. 49 CISG Rn. 3;… Schlechtriem/Schwenzer [- Schlechtriem ] Art. 25 Rn. 21a;… Staudinger [- Magnus ] Art. 49 CISG Rn. 4).
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Rechtsprechung
| OLG Celle, 02.01.2003 - 9 U 139/02 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- openjur.de
Zulässigkeit der Gehörsrüge im Berufungsverfahren bei Statthaftigkeit der Nichtzulassungsbeschwerde
- Entscheidungsdatenbank Niedersachsen
§ 321a ZPO
Anwendbarkeit des § 321a Zivilprozessordnung (ZPO) im Berufungsverfahren ; Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör ; Fortführung des Prozesses nach Erlass des Urteils ; Statthaftigkeit der Nichtzulassungsbeschwerde nach § 544 ZPO; Gewährung individuellen Rechtsschutzes - Judicialis
ZPO § 321a
- rechtsportal.de
ZPO § 321a
Anwendung des § 321 a ZPO (rechtliches Gehör) im Berufungsverfahren - Wolters Kluwer (Leitsatz und Volltext)
Anwendbarkeit des § 321a Zivilprozessordnung (ZPO) im Berufungsverfahren ; Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör ; Fortführung des Prozesses nach Erlass des Urteils ; Statthaftigkeit der Nichtzulassungsbeschwerde nach § 544 ZPO; Gewährung individuellen Rechtsschutzes
- juris (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Bückeburg - 2 O 106/01
- OLG Celle, 02.01.2003 - 9 U 139/02
Papierfundstellen
- MDR 2003, 593
- MDR 2003, 593 (Volltext mit red. LS)
- BauR 2003, 927
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (1)
- BGH, 07.03.2002 - IX ZB 11/02
Zulässigkeit der weiteren Beschwerde zum BGH nach der in der seit dem 1.1.2002 …
Auszug aus OLG Celle, 02.01.2003 - 9 U 139/02
Mit der Einführung des Kriteriums 'Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung' in § 543 Abs. 2 Nr. 2 ZPO hat der Gesetzgeber Möglichkeiten für das Revisionsgericht geschaffen, im Einzelfall auch individuellen Rechtsschutz zu gewähren, und zwar auch in Fällen, in denen Verfahrensgrundrechte, insbesondere das Grundrecht auf rechtliches Gehör, verletzt sind (…vgl. dazu auch Müller a. a. O., 2745; BGH NJW 2002, 1577 l. Sp.).
- VerfG Brandenburg, 21.04.2005 - VfGBbg 16/05
Rechtliches Gehör; Subsidiarität; Vorabentscheidung
Die entsprechende Anwendbarkeit des § 321a ZPO in den Verfahren der zweiten Instanz wurde von den Oberlandesgerichten zwar uneinheitlich beurteilt (bejahend etwa: OLG Frankfurt a. M. NJW 2004, 165; OLG Celle (13. Senat) NJW 2003, 906; (9. Senat) MDR 2003, 593 [zitiert nach juris]; (2. Senat) MDR 2003, 1311 m.w.N. [zitiert nach juris]; verneinend etwa: Kammergericht, Beschluß vom 8. Dezember 2003 - 10 U 105/02 - OLG Rostock NJW 2003, 2105; OLG Karlsruhe MDR 2004, 593 [zitiert nach juris]; OLG Stuttgart JurBüro 2003, 487 [zitiert nach juris]; OLG Celle (11. Senat) BauR 2003, 1928 [zitiert nach juris]; (20. Senat) BauR 2003, 1428 m.w.N. [zitiert nach juris]), jedoch haben sich bislang weder das Brandenburgische Oberlandesgericht noch der Brandenburgische Dienstgerichtshof für Richter bei dem Brandenburgischen Oberlandesgericht zu dieser Frage - soweit ersichtlich - geäußert (vgl. auch Verfassungsgericht des Landes Brandenburg, Beschluß vom 27. Mai 2004 - VfGBbg 23/04 -, JMBl 2004, 71).
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Rechtsprechung
| OLG Dresden, 24.09.2002 - 19 W 232/02 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- Justiz Sachsen
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- Judicialis
WiPO § 43 Abs. 1; ; RPflG § 11 Abs. 1; ; ZPO § ... 3; ; ZPO § 91; ; ZPO § 91 Abs. 1 Satz 1; ; ZPO § 97 Abs. 1; ; ZPO § 104 Abs. 3; ; ZPO § 567; ; ZPO § 569; ; ZPO § 577 Abs. 2 a.F.; ; EGZPO § 26 Nr. 10; ; BGB § 315
- rechtsportal.de
Erstattungsfähigkeit eines Privatgutachtens
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Verfahrensrecht - Kosten eines Privatgutachtens erstattungsfähig?
- juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer (Leitsatz)
Erstattungsfähigkeit von Kosten eines Privatgutachtens bei fehlender Unabhängigkeit des Sachverständigen; Anforderungen an eine äußere Unabhängigkeit; Erforderlichkeit eines Gutachtens zur Herstellung der Waffengleichheit; Tätigkeit eines Sachverständigen in derselben ...
Verfahrensgang
- LG Leipzig, 28.12.2001 - 6 HKO 3874/97
- OLG Dresden, 24.09.2002 - 19 W 232/02
Papierfundstellen
- NJ 2003, 154
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (2)
- OLG Stuttgart, 14.09.1995 - 14 U 27/95
Schadensersatz der Kosten eines Privatgutachters im Rahmen des Schadensersatzes
Auszug aus OLG Dresden, 24.09.2002 - 19 W 232/02
Insbesondere bei prozessbegleitenden Gutachten, um die es hier geht, ist ein strenger Maßstab an die Notwendigkeit der Beauftragung eines Sachverständigen anzulegen (…Zöller-Herget, a.a.O.; OLG Koblenz, JurBüro 1992, 475; OLG Stuttgart, NJW-RR 1996, 255). - OLG Koblenz, 22.11.1991 - 14 W 623/91
Kostenfestsetzungsverfahren; Prüfungsgegenstand; Verbrauch des materiellen …
Auszug aus OLG Dresden, 24.09.2002 - 19 W 232/02
Insbesondere bei prozessbegleitenden Gutachten, um die es hier geht, ist ein strenger Maßstab an die Notwendigkeit der Beauftragung eines Sachverständigen anzulegen (…Zöller-Herget, a.a.O.; OLG Koblenz, JurBüro 1992, 475; OLG Stuttgart, NJW-RR 1996, 255).
- OLG Bamberg, 10.01.2008 - 4 W 148/07
Kostenfestsetzung: Erstattungsfähigkeit von Privatgutachterkosten
Zudem sei die Unabhängigkeit des Privatgutachters O. fraglich (OLG Dresden JurBüro 2003, 312).Die Klärung umstrittener Tatsachenfragen ist nicht Sache der Parteien, sondern des Gerichts in dem nach der Zivilprozessordnung hierfür vorgesehenen Beweisaufnahmeverfahren, so dass die Einholung eines Privatgutachtens nur ausnahmsweise notwendig ist, wobei ein strenger Maßstab - das Gutachten muss zur Abwehr des klägerischen Anspruchs zwingend erforderlich sein - anzulegen ist (vgl. auch OLGR Bamberg 2000, 268 und OLG Dresden JurBüro 2003, 312 m.w.N. ).
Ob vom Sachverständigen O. im Übrigen Unabhängigkeit zu fordern (vgl. OLG Dresden JurBüro 2003, 312) und diese anzunehmen ist, kann dahinstehe.
- OLG Stuttgart, 11.07.2007 - 8 W 265/07
Kostenfestsetzungsverfahren: Erstattungsfähigkeit der Kosten eines …
Rn. 20 Die in Bezug genommene Entscheidung des OLG Dresden (JurBüro 2003, 312) stellt darauf ab, dass es an der (äußeren) Unabhängigkeit des Sachverständigen fehlt, wenn er in derselben Sozietät wie der Prozessbevollmächtigte des Auftraggebers tätig ist.
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Rechtsprechung
| OLG Naumburg, 25.07.2002 - 4 U 62/02 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- Judicialis
DÜG § 1; ; VerbrKrG § 1 Abs. 1; ; VerbrKrG § ... 1 Abs. 2; ; VerbrKrG § 7 Abs. 4; ; VerbrKrG § 7 Abs. 1; ; VerbrKrG § 9 Abs. 1; ; VerbrKrG § 9 Abs. 2; ; VerbrKrG § 9 Abs. 1 S. 1; ; VerbrKrG § 9 Abs. 2 S. 2; ; BGB § 295; ; BGB § 294; ; BGB § 346; ; BGB § 347; ; BGB § 459; ; BGB § 462; ; BGB § 463; ; BGB § 467; ; BGB § 985; ; BGB § 990; ; BGB § 989; ; BGB § 286 Abs. 1; ; BGB § 249 S. 2; ; BGB § 346 S. 1; ; BGB § 348 S. 1; ; BGB § 459 Abs. 1; ; BGB § 459 Abs. 2; ; BGB § 361 a Abs. 2 S. 6; ; ZPO § 2; ; ZPO § 3; ; ZPO § 39; ; ZPO § 263; ; ZPO § 713; ; ZPO § 92 Abs. 2; ; ZPO § 97 Abs. 1; ; ZPO § 513 Abs. 2 n.F.; ; ZPO § 708 Nr. 10; ; ZPO § 524 Abs. 2 S. 1 n.F.; ; EGZPO § 26 Nr. 8
- rechtsportal.de
Rückabwicklung Pkw-Kaufvertrag bei direkter Zahlung finanzierender Bank den Verkäufer
- juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer (Leitsatz)
Verbraucherschutz; Rückabwicklung eines Kaufvertrages; Inzahlungnahme; Finanzierungsbank; Darlehen; Anspruch auf Rückzahlung des Gesamtkaufpreises
Verfahrensgang
- LG Dessau, 08.02.2002 - 8 O 1290/01
- OLG Naumburg, 25.07.2002 - 4 U 62/02
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (11)
- BGH, 30.11.1983 - VIII ZR 190/82
Rückabwicklung der Inzahlungnahme eines Gebrauchtwagens
Auszug aus OLG Naumburg, 25.07.2002 - 4 U 62/02
Der Grundgedanke des Abwicklungsverhältnisses nach dem Widerruf gemäß den Vorschriften des Verbraucherkreditgesetzes ist im Übrigen der, die Vertragsschließenden so zu stellen, als wenn der Vertrag nicht geschlossen worden wäre (vgl. auch BGH, NJW 1984, 429, 430; 1995, 518, 519 - zur Wandelung).Dies hat entsprechend den obigen Ausführungen zur Folge, dass der Kläger von der Beklagten nur die von ihm erbrachten Leistungen zurückverlangen könnte, also nur den der Beklagten in Zahlung gegebenen PKW (vgl. auch BGHZ 89, 126, 133).
- BGH, 28.11.1994 - VIII ZR 53/94
Zusicherung von Eigenschaften beim Neuwagenkauf; Umfang des großen …
Auszug aus OLG Naumburg, 25.07.2002 - 4 U 62/02
Der Grundgedanke des Abwicklungsverhältnisses nach dem Widerruf gemäß den Vorschriften des Verbraucherkreditgesetzes ist im Übrigen der, die Vertragsschließenden so zu stellen, als wenn der Vertrag nicht geschlossen worden wäre (vgl. auch BGH, NJW 1984, 429, 430; 1995, 518, 519 - zur Wandelung).Dies rechtfertigt es, dem Käufer im Fall des großen Schadensersatzanspruches gemäß § 463 BGB den auf den Kaufpreis angerechneten Geldbetrag für das in Zahlung gegebene Altfahrzeug zuzubilligen (BGH, WM 1993, 1374; NJW 1995, 518, 519).
- BGH, 04.04.1984 - VIII ZR 129/83
Schutzwirkung des AbzG hinsichtlich Dritter aus einem Kredit verpflichteter …
Auszug aus OLG Naumburg, 25.07.2002 - 4 U 62/02
Beide Verträge sind zwar rechtlich getrennt zustande gekommen, stellten aber vorliegend eine wirtschaftliche Einheit dar, denn sie bedingten sich wechselseitig und der eine erhielt seinen Sinn erst durch den anderen Vertrag; kein Geschäft wäre ohne das andere geschlossen worden (BGHZ 91, 37, 43; OLG Hamm, NJW-RR 1989, 369).
- BGH, 11.12.1986 - III ZR 268/85
Anspruch auf Herausgabe der Bürgschaftsurkunde - Entfallen der beiderseitigen …
Auszug aus OLG Naumburg, 25.07.2002 - 4 U 62/02
Dies gilt aber nur, soweit es um Kosten geht, die durch die Einleitung und Führung eines Prozesses ausgelöst werden, denn ihre Erstattung richtet sich nach prozessrechtlichen Grundsätzen (BGHZ 45, 251, 257 f.; WM 1987, 247, 248). - BGH, 11.10.1995 - VIII ZR 325/94
Umfang des Widerrufsrechts bei verbundenen Geschäften; Zeitpunkt des Zuflusses …
Auszug aus OLG Naumburg, 25.07.2002 - 4 U 62/02
Der Umstand, dass der Kläger den Darlehensvertrag erst nach Abschluss des Kaufvertrages unterschrieben hat, ändert an dem Vorliegen eines verbundenen Geschäftes nichts, denn die Parteien hatten bereits in dem Kaufvertrag die Finanzierung des Restkaufpreises durch ein Darlehen der P. Bank vereinbart (BGH, DAR 1996, 18, 19). - BGH, 18.05.1966 - Ib ZR 73/64
Abgabe von Gratisproben anderer Zahnprothesen-Pflegemittel ("Leodent") beim …
Auszug aus OLG Naumburg, 25.07.2002 - 4 U 62/02
Dies gilt aber nur, soweit es um Kosten geht, die durch die Einleitung und Führung eines Prozesses ausgelöst werden, denn ihre Erstattung richtet sich nach prozessrechtlichen Grundsätzen (BGHZ 45, 251, 257 f.; WM 1987, 247, 248). - BGH, 19.05.1993 - VIII ZR 155/92
Erfüllungsinteresse bei Zusicherung der Echtheit eines Gemäldes
Auszug aus OLG Naumburg, 25.07.2002 - 4 U 62/02
Dies rechtfertigt es, dem Käufer im Fall des großen Schadensersatzanspruches gemäß § 463 BGB den auf den Kaufpreis angerechneten Geldbetrag für das in Zahlung gegebene Altfahrzeug zuzubilligen (BGH, WM 1993, 1374; NJW 1995, 518, 519). - BGH, 25.03.1982 - III ZR 198/80
Einwendungsdurchgriff beim finanzierten Kauf
Auszug aus OLG Naumburg, 25.07.2002 - 4 U 62/02
Insbesondere zeigt die Zweckbindung des von der P. Bank gewährten Kredits, dass dieser der Finanzierung eines ganz bestimmten Kaufs, nämlich dem des streitgegenständlichen PKW diente (BGHZ 83, 301, 304). - BGH, 24.04.1985 - VIII ZR 73/84
Mietvertrag als verdecktes Abzahlungsgeschäft - Form des Widerrufs
Auszug aus OLG Naumburg, 25.07.2002 - 4 U 62/02
Die Höhe richtet sich nach der üblichen und angemessenen Miete für einen vergleichbaren PKW (BGH, NJW 1985, 1544, 1546 zu § 1 AbzG), aber vermindert um die in der Miete enthaltenen Gewinn- und Betriebskostenanteile (Köln, ZIP 1995, 21, 22). - OLG Köln, 05.12.1994 - 12 U 75/94
Voraussetzungen für die Anwendbarkeit des VerbrKrG beim Neuwagenkauf
Auszug aus OLG Naumburg, 25.07.2002 - 4 U 62/02
Die Höhe richtet sich nach der üblichen und angemessenen Miete für einen vergleichbaren PKW (BGH, NJW 1985, 1544, 1546 zu § 1 AbzG), aber vermindert um die in der Miete enthaltenen Gewinn- und Betriebskostenanteile (Köln, ZIP 1995, 21, 22). - OLG Hamm, 14.10.1988 - 11 U 135/87
- OLG Frankfurt, 06.02.2020 - 23 U 140/19
Ordnungsgemäßheit einer Widerrufsbelehrung zum Darlehensvertrag
Das Erstgericht verkenne die Entscheidungen des OLG Frankfurt am Main vom 16.01.2014 ( 11 SV 110/13 ), des OLG München vom 22.06.2017 (34 AR 97/17), des OLG Düsseldorf vom 30.06.2017 (I-17 U 144/16), des OLG Hamm vom 20.10.2018 (28 U 91/15), des OLG Naumburg vom 25.07.2002 (4 U 62/02) und des OLG Stuttgart vom 02.07.2019 (6 U 312/18).Das Erstgericht verkenne die Entscheidungen des OLG Frankfurt am Main vom 16.01.2014 ( 11 SV 110/13 ), des OLG München vom 22.06.2017 (34 AR 97/17), des OLG Düsseldorf vom 30.06.2017 (I-17 U 144/16), des OLG Hamm vom 20.10.2018 (28 U 91/15), des OLG Naumburg vom 25.07.2002 (4 U 62/02) und des OLG Stuttgart vom 02.07.2019 (6 U 312/18).
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Rechtsprechung
| OLG Celle, 07.08.2003 - 11 W 61/03 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- openjur.de
Prozesskostenhilfeverfahren: Klagezustellung ohne Vorschuss vor Bescheidung des PKH-Antrages
- Entscheidungsdatenbank Niedersachsen
Gefahr eines nicht oder nur schwer zu ersetzenden Schadens; Zustellung einer Klage ohne vorherige Einzahlung des Gerichtskostenvorschusses; Gewährung von Prozesskostenhilfe
- Judicialis
GKG § 65 Abs. 7 Nr. 4; ; BGB n. F. § 204 Abs. 1 Nr. 14; ; BGB n. F. § 204 Abs. 2
- rechtsportal.de
Gefahr eines schwer zu ersetzenden Schadens bei laufenden Prozesskostenhilfeverfahren
- Wolters Kluwer (Leitsatz und Volltext)
Gefahr eines nicht oder nur schwer zu ersetzenden Schadens; Zustellung einer Klage ohne vorherige Einzahlung des Gerichtskostenvorschusses; Gewährung von Prozesskostenhilfe
- juris (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Hannover, 24.07.2003 - 20 O 169/03
- OLG Celle, 07.08.2003 - 11 W 61/03
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Rechtsprechung
| OLG Celle, 04.09.2003 - 11 U 286/02 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
- Entscheidungsdatenbank Niedersachsen
Zulässigkeit einer analogen Anwendung des § 321a Zivilprozessordnung (ZPO) für Berufungsverfahren bei unanfechtbaren Urteilen
- Wolters Kluwer
Zulässigkeit einer analogen Anwendung des § 321a Zivilprozessordnung (ZPO) für Berufungsverfahren bei unanfechtbaren Urteilen
- juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- rechtsportal.de (Leitsatz)
ZPO § 321a
Folge einer Gehörsverletzung im Berufungsverfahren
Verfahrensgang
- LG Lüneburg, 26.09.2002 - 7 O 222/94
- LG Lüneburg, 26.06.2003 - 7 O 222/94
- OLG Celle, 26.06.2003 - 11 U 286/02
- OLG Celle, 04.09.2003 - 11 U 286/02
Papierfundstellen
- BauR 2003, 1928
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (2)
- BVerfG, 30.04.2003 - 1 PBvU 1/02
Rechtsschutz gegen den Richter I
Auszug aus OLG Celle, 04.09.2003 - 11 U 286/02
Rn. 6 2. Wie sich aus der Entscheidung des Plenums des Bundesverfassungsgerichts vom 30. April 2003 - 1 PBvU 1/02 - ergibt, ist eine analoge Anwendung des § 321 a ZPO für Berufungsverfahren, deren Urteile unanfechtbar sind, weder geboten noch zulässig. - OLG Celle, 30.05.2003 - 20 U 76/02
Möglichkeit eines Abhilfeverfahrens bei nicht anfechtbaren …
Auszug aus OLG Celle, 04.09.2003 - 11 U 286/02
Der Senat verweist insoweit auf die Darstellung der Entstehungsgeschichte in dem Beschluss des OLG Celle vom 30. Mai 2003 - 20 U 76/02 (OLG-Report 2003, 316 f.).
- VerfG Brandenburg, 21.04.2005 - VfGBbg 16/05
Rechtliches Gehör; Subsidiarität; Vorabentscheidung
Die entsprechende Anwendbarkeit des § 321a ZPO in den Verfahren der zweiten Instanz wurde von den Oberlandesgerichten zwar uneinheitlich beurteilt (bejahend etwa: OLG Frankfurt a. M. NJW 2004, 165; OLG Celle (13. Senat) NJW 2003, 906; (9. Senat) MDR 2003, 593 [zitiert nach juris]; (2. Senat) MDR 2003, 1311 m.w.N. [zitiert nach juris]; verneinend etwa: Kammergericht, Beschluß vom 8. Dezember 2003 - 10 U 105/02 - OLG Rostock NJW 2003, 2105; OLG Karlsruhe MDR 2004, 593 [zitiert nach juris]; OLG Stuttgart JurBüro 2003, 487 [zitiert nach juris]; OLG Celle (11. Senat) BauR 2003, 1928 [zitiert nach juris]; (20. Senat) BauR 2003, 1428 m.w.N. [zitiert nach juris]), jedoch haben sich bislang weder das Brandenburgische Oberlandesgericht noch der Brandenburgische Dienstgerichtshof für Richter bei dem Brandenburgischen Oberlandesgericht zu dieser Frage - soweit ersichtlich - geäußert (vgl. auch Verfassungsgericht des Landes Brandenburg, Beschluß vom 27. Mai 2004 - VfGBbg 23/04 -, JMBl 2004, 71). - OLG Düsseldorf, 15.01.2004 - 24 U 36/03
Zulässigkeit der Gehörsrüge
Ob mit einer in der obergerichtlichen Rechtsprechung (OLG Sachsen-Anhalt NJW-RR 2003, 353; OLG Celle -13. ZS- NJW 2003, 906 und 2. -ZS- MDR 2003, 1311; OLG Thüringen NJW 2003, 3495; OLG Hamburg NJOZ 2003, 2867; und im Schrifttum (Müller NJW 2002, 2743, 2745;… Voßkuhle NJW 2003, 2193, 2198 Zöller/Gummer, ZPO, 24. Aufl., § 567 Rn 23;… MünchKomm/Lipp, ZPO, 2. Aufl., § 567 Rn. 13;… Thomas/Putzo/Reichhold, ZPO, 24. Aufl., § 321a Rn. 18;… Baumbach/Lauterbach/Hartmann/Albers, ZPO, 58. Aufl., Grundz § 567 Rn. 5; Schmidt MDR 2002 915, 918) vertretenen, aber sehr umstrittenen Ansicht (ablehnend OLG Oldenburg NJW 2003, 149; OLG Celle -20. ZS- OLGR Celle 2003, 316und 11. -ZS- OLGR Celle 2003, 437; OLG Rostock MDR 2003, 1012; OLG Stuttgart OLGR Stuttgart 2003, 364; OLG Bamberg OLGR Bamberg 2003, 264; OLG Karlsruhe, Beschluss v. 06.11.2003 zit. nach juris; Münch DStR 2002, 133; Greger NJW 2002, 3049, 3051;… Zöller/Vollkommer, aaO, § 321a Rn. 4;… Musielak ZPO, 3. Aufl., § 321a Rn. 1;… Hannich/Meyer-Seitz/Engers, ZPO-Reform 2002, § 321a Rn. 13) davon auszugehen ist, dass die auf Art. 103 Abs. 1 GG gestützte so genannte Rüge der Verletzung des rechtlichen Gehörs (als Gegenvorstellung) zulässig ist, kann dahingestellt bleiben.
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Rechtsprechung
| OLG Hamburg, 16.01.2003 - 5 U 61/02 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- Judicialis
UWG § 13 Abs. 5
- rechtsportal.de
UWG § 1; UWG § 13 Abs. 5; UWG § 3
Vertrauensschutz und Rechtsmissbrauch bei wettbewerbswidrigem Verhalten - juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer (Leitsatz)
Rechtsmissbräuchliche vorprozessuale Anspruchsverfolgung konzernverbundener Unternehmen ; Vertretung durch denselben Rechtsanwalt ; "Vernünftige Gründe" getrennter Anspruchsverfolgung ; Stehen auf der Aktivseite oder der Passivseite des Rechtsstreits ; ...
Verfahrensgang
- LG Hamburg, 07.05.2002 - 407 O 46/02
- OLG Hamburg, 16.01.2003 - 5 U 61/02
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (16)
- BGH, 17.01.2002 - I ZR 241/99
Mißbräuchliche Mehrfachabmahnung
Auszug aus OLG Hamburg, 16.01.2003 - 5 U 61/02
Zur rechtsmissbräuchlichen vorprozessualen Anspruchsverfolgung konzernverbundener Unternehmen bei der Vertretung durch denselben Rechtsanwalt (im Anschluss an: BGH WRP 02, 320 ff - Missbräuchliche Mehrfachabmahnung).Unbeschadet der in früheren Entscheidungen ("Missbräuchliche Mehrfachverfolgung" (BGH WRP 00, 1269), "Neu in Bielefeld I und II" (BGH WRP 00, 1266 ff), "Zeitlich versetzte Mehrfachverfolgung" (BGH WRP 02, 980) usw.) aufgestellten Rechtsgrundsätze, ist für die Entscheidung des vorliegenden Fall einschlägig die Entscheidung "Missbräuchliche Mehrfachabmahnung" (BGH WRP 02, 320 ff), in der der Bundesgerichtshof insbesondere die Kriterien für eine rechtmäßige vorprozessuale Anspruchsverfolgung als prozessuale Wirksamkeitsvoraussetzung für eine zulässige Klageerhebung konkretisiert hatte.
Mit diesen Rahmenbedingungen entspricht der Sachverhalt praktisch demjenigen, den der BGH in der Entscheidung "Missbräuchliche Mehrfachabmahnung" (BGH WRP 02, 320 ff) entschieden und in diesem Rahmen befunden hat, dass die daraufhin erhobene Klage wegen des Wortlauts des § 13 Abs. 5 UWG ("kann nicht mehr geltend gemacht werden") sogar unzulässig ist.
- OLG Hamburg, 13.11.2002 - 5 U 35/02
Auszug aus OLG Hamburg, 16.01.2003 - 5 U 61/02
Selbst wenn die ins Feld geführten "vernünftigen Gründe" für die separate Anspruchsverfolgung möglicherweise nicht letztendlich über jeden vernünftigen Zweifel erhaben sein müssen, wie dies der Senat bereits in einer früheren Entscheidung (5 U 35/02, Urteil vom 13.11.2002) ausgeführt hat, ändert dies nichts daran, dass in jedem Fall solche Sachgründe zumindest bestehen müssen.Soweit der Senat in dem bereits zitierten Urteil vom 13.11.2002 in dem Rechtsstreit 5 U 35/02 davon ausgegangen ist, dass die getrennte Anspruchsverfolgung der dortigen Klägerin nicht den Schluss auf ein rechtsmissbräuchliches Vorgehen tragen konnte, lag dem dortigen Rechtsstreit eine deutlich abweichende Fallkonstellation zugrunde.
Es besteht ein erheblicher Unterschied insbesondere bei der Frage, ob dem angreifenden Wettbewerber eine Konzentration der Ansprüche auf Aktivseite (so der vorliegende Rechtsstreit) oder auf Passivseite (so das Verfahren 5 U 35/02, in dem ein Wettbewerbsverein drei Media-Märkte in Hamburg wegen derselben Werbung getrennt abgemahnt hatte) abzuverlangen ist.
- BGH, 29.06.2000 - I ZR 29/98
Filialenleiter
Auszug aus OLG Hamburg, 16.01.2003 - 5 U 61/02
Es genügt, dass nach der Lebenserfahrung der Eintritt eines Schadens in der Zukunft mit einiger Sicherheit zu erwarten ist; einer hohen Wahrscheinlichkeit dafür bedarf es nicht (BGH GRUR 00, 907, 911 - Filialleiterfehler; BGH GRUR 95, 744 - Feuer, Eis & Dynamit).Der Senat teilt die Auffassung der Beklagten nicht, dass - entsprechend den von dem Bundesgerichtshof in der Entscheidung "Falsche Herstellerpreisempfehlung" (BGH WRP 00, 1202, 1204) aufgestellten Grundsätzen - bei dem hier in Rede stehenden Wettbewerbsverstoß ein kalkulierbarer Schaden von vornherein so fernliegend ist, dass es der näheren Darlegung der Umstände bedurft hätte, die gleichwohl einen Schadenseintritt als wahrscheinlich erscheinen lassen (BGH WRP 00, 1266 ff - Neu in Bielefeld II; BGH GRUR 00, 907, 911 - Filialleiterfehler).
- BGH, 06.04.2000 - I ZR 114/98
Mehrfachverfolgung von Wettbewerbsverstößen; Wettbewerbsklagen von …
Auszug aus OLG Hamburg, 16.01.2003 - 5 U 61/02
Unbeschadet der in früheren Entscheidungen ("Missbräuchliche Mehrfachverfolgung" (BGH WRP 00, 1269), "Neu in Bielefeld I und II" (BGH WRP 00, 1266 ff), "Zeitlich versetzte Mehrfachverfolgung" (BGH WRP 02, 980) usw.) aufgestellten Rechtsgrundsätze, ist für die Entscheidung des vorliegenden Fall einschlägig die Entscheidung "Missbräuchliche Mehrfachabmahnung" (BGH WRP 02, 320 ff), in der der Bundesgerichtshof insbesondere die Kriterien für eine rechtmäßige vorprozessuale Anspruchsverfolgung als prozessuale Wirksamkeitsvoraussetzung für eine zulässige Klageerhebung konkretisiert hatte.Der Senat teilt die Auffassung der Beklagten nicht, dass - entsprechend den von dem Bundesgerichtshof in der Entscheidung "Falsche Herstellerpreisempfehlung" (BGH WRP 00, 1202, 1204) aufgestellten Grundsätzen - bei dem hier in Rede stehenden Wettbewerbsverstoß ein kalkulierbarer Schaden von vornherein so fernliegend ist, dass es der näheren Darlegung der Umstände bedurft hätte, die gleichwohl einen Schadenseintritt als wahrscheinlich erscheinen lassen (BGH WRP 00, 1266 ff - Neu in Bielefeld II; BGH GRUR 00, 907, 911 - Filialleiterfehler).
- BGH, 17.05.2001 - I ZR 216/99
Mitwohnzentrale.de
Auszug aus OLG Hamburg, 16.01.2003 - 5 U 61/02
Dabei ist zu berücksichtigen, dass derartige FAQs im Internet üblicherweise nicht mit gesteigerter Aufmerksamkeit gelesen, sondern eher "überflogen" werden, so dass auch ein nicht unerheblicher Teil der durchschnittlich informierten und verständigen Verbraucher, die das fragliche Werbeverhalten mit einer der Situation angemessenen Aufmerksamkeit verfolgen (BGH WRP 02, 1050, 1054 - Teilunterwerfung; BGH WRP 01, 1450, 1453 - Warsteiner III; BGH GRUR 00, 619 - Orient-Teppichmuster; BGH WRP 01, 1286, 1289 - Mitwohnzentrale.de; BGH GRUR 00, 820, 821 - Space-Fidelity-Peep-Show), einem Irrtum unterliegen können. - BGH, 06.07.1995 - I ZR 58/93
Eis & Dynamit I - Getarnte Werbung, Feuer
Auszug aus OLG Hamburg, 16.01.2003 - 5 U 61/02
Es genügt, dass nach der Lebenserfahrung der Eintritt eines Schadens in der Zukunft mit einiger Sicherheit zu erwarten ist; einer hohen Wahrscheinlichkeit dafür bedarf es nicht (BGH GRUR 00, 907, 911 - Filialleiterfehler; BGH GRUR 95, 744 - Feuer, Eis & Dynamit). - BGH, 06.04.2000 - I ZR 76/98
Mehrfachverfolgung von Wettbewerbsverstößen; Wettbewerbsklagen von …
Auszug aus OLG Hamburg, 16.01.2003 - 5 U 61/02
Unbeschadet der in früheren Entscheidungen ("Missbräuchliche Mehrfachverfolgung" (BGH WRP 00, 1269), "Neu in Bielefeld I und II" (BGH WRP 00, 1266 ff), "Zeitlich versetzte Mehrfachverfolgung" (BGH WRP 02, 980) usw.) aufgestellten Rechtsgrundsätze, ist für die Entscheidung des vorliegenden Fall einschlägig die Entscheidung "Missbräuchliche Mehrfachabmahnung" (BGH WRP 02, 320 ff), in der der Bundesgerichtshof insbesondere die Kriterien für eine rechtmäßige vorprozessuale Anspruchsverfolgung als prozessuale Wirksamkeitsvoraussetzung für eine zulässige Klageerhebung konkretisiert hatte. - BGH, 20.10.1999 - I ZR 167/97
Orient-Teppichmuster - Irreführung/Beschaffenheit; Mitgliederzahl; Bestimmtheit …
Auszug aus OLG Hamburg, 16.01.2003 - 5 U 61/02
Dabei ist zu berücksichtigen, dass derartige FAQs im Internet üblicherweise nicht mit gesteigerter Aufmerksamkeit gelesen, sondern eher "überflogen" werden, so dass auch ein nicht unerheblicher Teil der durchschnittlich informierten und verständigen Verbraucher, die das fragliche Werbeverhalten mit einer der Situation angemessenen Aufmerksamkeit verfolgen (BGH WRP 02, 1050, 1054 - Teilunterwerfung; BGH WRP 01, 1450, 1453 - Warsteiner III; BGH GRUR 00, 619 - Orient-Teppichmuster; BGH WRP 01, 1286, 1289 - Mitwohnzentrale.de; BGH GRUR 00, 820, 821 - Space-Fidelity-Peep-Show), einem Irrtum unterliegen können. - BGH, 19.09.2001 - I ZR 54/96
Warsteiner III; Ausräumung eines auf eine unrichtige geographische …
Auszug aus OLG Hamburg, 16.01.2003 - 5 U 61/02
Dabei ist zu berücksichtigen, dass derartige FAQs im Internet üblicherweise nicht mit gesteigerter Aufmerksamkeit gelesen, sondern eher "überflogen" werden, so dass auch ein nicht unerheblicher Teil der durchschnittlich informierten und verständigen Verbraucher, die das fragliche Werbeverhalten mit einer der Situation angemessenen Aufmerksamkeit verfolgen (BGH WRP 02, 1050, 1054 - Teilunterwerfung; BGH WRP 01, 1450, 1453 - Warsteiner III; BGH GRUR 00, 619 - Orient-Teppichmuster; BGH WRP 01, 1286, 1289 - Mitwohnzentrale.de; BGH GRUR 00, 820, 821 - Space-Fidelity-Peep-Show), einem Irrtum unterliegen können. - BGH, 21.02.2002 - I ZR 281/99
Vanity-Nummer
Auszug aus OLG Hamburg, 16.01.2003 - 5 U 61/02
Dabei ist zu berücksichtigen, dass derartige FAQs im Internet üblicherweise nicht mit gesteigerter Aufmerksamkeit gelesen, sondern eher "überflogen" werden, so dass auch ein nicht unerheblicher Teil der durchschnittlich informierten und verständigen Verbraucher, die das fragliche Werbeverhalten mit einer der Situation angemessenen Aufmerksamkeit verfolgen (BGH WRP 02, 1050, 1054 - Teilunterwerfung; BGH WRP 01, 1450, 1453 - Warsteiner III; BGH GRUR 00, 619 - Orient-Teppichmuster; BGH WRP 01, 1286, 1289 - Mitwohnzentrale.de; BGH GRUR 00, 820, 821 - Space-Fidelity-Peep-Show), einem Irrtum unterliegen können. - BGH, 17.02.2000 - I ZR 239/97
Space Fidelity Peep-Show
- BGH, 29.10.1998 - I ZR 125/96
Cefallone
- BGH, 26.11.1987 - I ZR 123/85
"Gaby"; Zeichenmäßiger Gebrauch eines aus einem weiblichen Vornamen bestehenden …
- BGH, 20.12.2001 - I ZR 15/98
Zeitlich versetzte Mehrfachverfolgung
- LG Hamburg, 07.05.2002 - 407 O 46/02
- KG, 07.12.1999 - 5 U 5865/98
Schlussverkaufsfähigkeit von Kunstrasen
- OLG Frankfurt, 18.12.2007 - 5 U 177/06
Anfechtbarkeit von Entlastungsbeschlüssen für Vorstand und Aufsichtsrat einer …
Rn. 32 Zu Gunsten der Klägerin kann in vorliegendem Rechtsstreit unterstellt werden, dass die genannten Beschlüsse objektiv rechtswidrig und nichtig sind, weshalb ihrem Antrag, das Verfahren bis zur rechtskräftigen Entscheidung des Verfahrens 5 U 61/02 gemäß § 148 ZPO auszusetzen, wenn die hiesige Klage nicht schon unter dem Gesichtspunkt einer Auskunftspflichtverletzung Erfolg haben sollte, nicht zu entsprechen war.
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Rechtsprechung
| OLG München, 22.11.2002 - 21 U 2517/01 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- Judicialis
- rechtsportal.de
BGB § 242 § 611 § 675
Umfang der Pflichten eines Steuerberaters über das Mandat hinaus - juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer (Leitsatz)
Umfang der Pflichten eines Steuerberaters über das Mandat hinaus; Stillschweigender Abschluss eines Auskunftsvertrages, wenn kein Dauerberatungsvertrag besteht; Vertragliche Nebenpflicht auf Bewahrung des Vertragspartners vor Schaden; Hinweispflicht auf steuerliche ...
Verfahrensgang
- LG München II, 02.02.2001 - 5 O 981/00
- OLG München, 22.11.2002 - 21 U 2517/01
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (5)
- BGH, 20.11.1997 - IX ZR 62/97
Beratungspflichten des mit einem umfassenden Dauermandat betrauten steuerlichen …
Auszug aus OLG München, 22.11.2002 - 21 U 2517/01
Es kommt hier nicht entscheidend darauf an, ob der Beklagte in dem maßgebenden Zeitraum ein umfassendes Dauermandat (vgl. insoweit BGH NJW 1998, 1221) als steuerlicher Betreuer der Klägerin (Rechtsvorgängerin) gehabt hat.Dann aber ist es auch seine Aufgabe, die Klägerin über die steuerlich günstigste Art der Gestaltung zutreffend zu beraten, zumal da insoweit keine abgelegenen und besonders schwierigen Rechtsfragen zu beantworten waren (vgl. BGH NJW 1998, 1221/1222).
Einen Lebenssachverhalt in einer steuergünstigen Weise einzurichten, ist steuerrechtlich dann, aber auch nur dann nicht unzulässig, wenn damit tatsächlich - und nicht nur vorgespiegelt - die wirtschaftlichen Voraussetzungen geschaffen werden, an die der angestrebte Steuertatbestand anknüpft (BGH NJW 1998, 1221/1222).
- BGH, 16.02.1995 - IX ZR 15/94
Berechnung des Vertrauensschadens
Auszug aus OLG München, 22.11.2002 - 21 U 2517/01
Zumindest ist insoweit stillschweigend ein Auskunftsvertrag geschlossen worden, da die Auskunft für die Klägerin erkennbar von erheblicher Bedeutung war und der Beklagte für die Erteilung der Auskunft als besonders sachkundig erschien (vgl. BGH NJW-RR 1995, 619/620).Der Beklagte hätte der Klägerin anstelle eines ungeeigneten Umgehungstatbestandes vielmehr zu einer steuerlich zulässigen Lösung, wie die später vorgenommene Übertragung der Geschäftsanteile, raten, zumindest aber auf die Möglichkeit einer solchen Lösung hinweisen müssen, wenn er schon in dieser Hinsicht beratend tätig wird (vgl. BGH NJW-RR 1995, 619/620).
Der Beklagte hat die Klägerin so zu stellen, wie diese bei pflichtgemäßem Verhalten stünde (vgl. BGH NJW-RR 1995, 619/620).
- BGH, 26.01.1995 - IX ZR 10/94
Umfang der Prüfungspflicht des Steuerberaters bei einem auf bestimmte Aufgaben …
Auszug aus OLG München, 22.11.2002 - 21 U 2517/01
Die Aufgaben eines Steuerberaters richten sich nach Inhalt und Umfang des erteilten Mandats (BGHZ 128, 358/361).Der Steuerberater hat ferner im Rahmen seiner vertraglichen Nebenpflicht, den Mandanten vor Schaden zu bewahren (§ 242 BGB), den Mandanten dann auf eine auch außerhalb seines Auftrages liegende steuerliche Fehlentscheidung hinzuweisen, wenn sie für einen durchschnittlichen Berater auf den ersten Blick ersichtlich ist oder er aufgrund seines persönlichen Wissens die Sach- und Rechtslage positiv kennt (BGHZ 128, 358/362).
- BGH, 24.11.1976 - IV ZR 3/75
Ausbleiben einer Partei in der Revisionsinstanz - Vorliegen eines …
Auszug aus OLG München, 22.11.2002 - 21 U 2517/01
Obwohl das Urteil keinen vollstreckbaren Inhalt hat, ist die vorläufige Vollstreckbarkeit im Hinblick auf § 775 Nummer 1 ZPO auszusprechen (BGH JZ 1977, 232). - BGH, 19.12.1989 - XI ZR 29/89
Bauherrenmodell - Steuerberater - Beratungsvertrag - Auskunftsvertrag - …
Auszug aus OLG München, 22.11.2002 - 21 U 2517/01
Die vom BGH entwickelten Grundsätze zur Beweislast des wegen eines Beratungsfehlers in Anpruch Genommenen für das Verhalten des Beratenen im Falle zutreffender Beratung setzen allerdings voraus, dass es für den Beratenen nur eine bestimmte Möglichkeit "aufklärungsrichtigen" Verhaltens gab (BGH NJW-RR 1990, 918/920 mit weiteren Nachweisen).
- OLG Karlsruhe, 24.03.2005 - 14 U 87/02
Steuerberaterhaftung: Grenzen der Hinweispflicht des Steuerberaters auf …
Die Pflicht, auch außerhalb seines Auftrags auf steuerliche Fehlentscheidungen hinzuweisen, trifft den Steuerberater nämlich nur dann, wenn dies für einen durchschnittlichen Berater auf den ersten Blick ersichtlich ist (OLGR München 2003, S. 93 ff., 94 m. w. Nachweisen aus der Rechtsprechung des BGH).
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