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Rechtsprechung
   EuGH, 16.06.2005 - C-105/03   

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https://dejure.org/2005,182
EuGH, 16.06.2005 - C-105/03 (https://dejure.org/2005,182)
EuGH, Entscheidung vom 16.06.2005 - C-105/03 (https://dejure.org/2005,182)
EuGH, Entscheidung vom 16. Juni 2005 - C-105/03 (https://dejure.org/2005,182)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • HRR Strafrecht

    Rahmenbeschluss 2001/220/JI; Art. 34 Abs. 2 EU; Art. 35 EU; Art. 6 EMRK; Art. 8 EMRK; Art. 234 EG
    Unmittelbare Wirkung von Rahmenbeschlüssen (gemeinschaftsrechtskonforme bzw. unionsrechtskonforme Auslegung im Strafverfahren im Rahmen der dritten Säule; intergouvernementale Zusammenarbeit; teleologische Auslegung); polizeiliche und justizielle Zusammenarbeit in ...

  • lexetius.com

    Polizeiliche und justizielle Zusammenarbeit in Strafsachen - Artikel 34 EU und 35 EU - Rahmenbeschluss 2001/220/JI - Stellung des Opfers im Strafverfahren - Schutz gefährdeter Personen - Vernehmung Minderjähriger als Zeugen - Wirkungen eines Rahmenbeschlusses

  • Europäischer Gerichtshof

    Pupino

    Polizeiliche und justizielle Zusammenarbeit in Strafsachen - Artikel 34 EU und 35 EU - Rahmenbeschluss 2001/220/JI - Stellung des Opfers im Strafverfahren - Schutz gefährdeter Personen - Vernehmung Minderjähriger als Zeugen - Wirkungen eines Rahmenbeschlusses

  • EU-Kommission PDF

    Pupino

    Polizeiliche und justizielle Zusammenarbeit in Strafsachen - Artikel 34 EU und 35 EU - Rahmenbeschluss 2001/220/JI - Stellung des Opfers im Strafverfahren - Schutz gefährdeter Personen - Vernehmung Minderjähriger als Zeugen - Wirkungen eines Rahmenbeschlusses

  • EU-Kommission

    Pupino

    Justiz und Inneres

  • Wolters Kluwer

    Vorabentscheidungsersuchen nach Artikel 35 EU; Auslegung des Rahmenbeschlusses über die Stellung des Opfers im Strafverfahren; Verpflichtung zur gemeinschaftsrechtskonformen Auslegung durch Rahmenbeschlüsse; Schutz von misshandelten Kleinkindern im Aussageverfahren; ...

  • Judicialis

    EU Art. 34; ; EU Art. 35; ; Rahmenbeschluss 2001/220/JI

  • Juristenzeitung(kostenpflichtig)

    Unionsrecht und nationales Recht - der Fall Pupino

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Polizeiliche und justizielle Zusammenarbeit in Strafsachen - Artikel 34 EU und 35 EU - Rahmenbeschluss 2001/220/JI - Stellung des Opfers im Strafverfahren - Schutz gefährdeter Personen - Vernehmung Minderjähriger als Zeugen - Wirkungen eines Rahmenbeschlusses

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (5)

  • Europäischer Gerichtshof PDF (Pressemitteilung)

    Justiz und Inneres - DER GERICHTSHOF BEJAHT DIE ANWENDUNG DES GRUNDSATZES DER GEMEINSCHAFTSRECHTSKONFORMEN AUSLEGUNG DES NATIONALEN RECHTS IM RAHMEN DER POLIZEILICHEN UND JUSTIZIELLEN ZUSAMMENARBEIT IN STRAFSACHEN

  • Europäischer Gerichtshof (Leitsatz)

    Pupino

    Polizeiliche und justizielle Zusammenarbeit in Strafsachen - Artikel 34 EU und 35 EU - Rahmenbeschluss 2001/220/JI - Stellung des Opfers im Strafverfahren - Schutz gefährdeter Personen - Vernehmung Minderjähriger als Zeugen - Wirkungen eines Rahmenbeschlusses

  • faz.net (Pressebericht, 16.06.2005)

    Rahmenbeschlüsse der EU haben unmittelbare Wirkung

  • migrationsrecht.net (Leitsatz)
  • migrationsrecht.net (Kurzinformation)

    Gerichtsverfahren EuGH 16.6.2005 Az. C-105/03

Besprechungen u.ä. (3)

  • zis-online.com PDF (Entscheidungsbesprechung)

    Verfasst der EuGH die Union? (Privatdozent Dr. Peter Rackow, Göttingen; ZIS 2008, 526)

  • zaoerv.de PDF (Aufsatz mit Bezug zur Entscheidung)

    Verschmelzung der drei Säulen der EU durch europäisches Richterrecht? (Prof. Dr. Thomas Giegerich; ZaöRV 2007, 351)

  • zis-online.com PDF (Entscheidungsbesprechung)

    Der Rahmenbeschluss als Handlungsform der Europäischen Union und seine Rechtswirkungen (Dr. Stefan Lorenzmeier; ZIS 2006, 576)

Sonstiges (2)

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensmitteilung)
  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)

    Vorabentscheidungsersuchen des Tribunale di Firenze (GIP) - Auslegung der Artikel 2, 3 und 8 des Rahmenbeschlusses des Rates vom 15. März 2001 über die Stellung des Opfers im Strafverfahren - Zeugenvernehmung Minderjähriger - In den nationalen Rechtsvorschriften nicht ...

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2005, 2839
  • EuZW 2005, 433
  • StV 2006, 1
  • StV 2007, 1
  • DVBl 2005, 1189
 
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Wird zitiert von ... (183)Neu Zitiert selbst (6)

  • EGMR, 20.01.2005 - 30598/02

    ACCARDI ET AUTRES c. ITALIE

    Auszug aus EuGH, 16.06.2005 - C-105/03
    60 Das vorlegende Gericht hat sich zu vergewissern, dass - sofern das Beweissicherungsverfahren und die Anhörung unter den im italienischen Recht vorgesehenen besonderen Modalitäten im vorliegenden Fall möglich sind - die Anwendung dieser Maßnahmen unter Berücksichtigung der Verpflichtung zu rahmenbeschlusskonformer Auslegung des nationalen Rechts nicht dazu führt, dass das Strafverfahren gegen Frau Pupino insgesamt gesehen nicht mehr fair im Sinne von Artikel 6 der Konvention nach dessen Auslegung durch den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte ist (vgl. u. a. Urteile des EGMR vom 20. Dezember 2001, P. S./Deutschland, vom 2. Juli 2002, S. N./Schweden, Receuil des arrêts et décisions 2002-V, und vom 13. Februar 2004, Rachdad/Frankreich, sowie Entscheidung vom 20. Januar 2005, Accardi u. a./Italien, Req. 30598/02).
  • EuGH, 23.02.1995 - C-54/94

    Strafverfahren gegen Cacchiarelli und Stanghellini

    Auszug aus EuGH, 16.06.2005 - C-105/03
    22 Es steht fest, dass der im Rahmen eines Strafverfahrens wie des Ausgangsverfahrens tätige Ermittlungsrichter eine gerichtliche Funktion ausübt, so dass er als "Gericht eines Mitgliedstaats" im Sinne von Artikel 35 EU anzusehen ist (in diesem Sinne - zu Artikel 234 EG - auch Urteile vom 23. Februar 1995 in den Rechtssachen C-54/94 und C-74/94, Cacchiarelli und Stanghellini, Slg. 1995, I-391, und vom 12. Dezember 1996 in den Rechtssachen C-74/95 und C-129/95, X, Slg. 1996, I-6609), und dass der auf den Artikeln 31 EU und 34 EU beruhende Rahmenbeschluss zu den in Artikel 35 Absatz 1 EU genannten Rechtsakten gehört, über die der Gerichtshof im Wege der Vorabentscheidung entscheiden kann.
  • EuGH, 12.12.1996 - C-74/95

    Strafverfahren gegen X

    Auszug aus EuGH, 16.06.2005 - C-105/03
    22 Es steht fest, dass der im Rahmen eines Strafverfahrens wie des Ausgangsverfahrens tätige Ermittlungsrichter eine gerichtliche Funktion ausübt, so dass er als "Gericht eines Mitgliedstaats" im Sinne von Artikel 35 EU anzusehen ist (in diesem Sinne - zu Artikel 234 EG - auch Urteile vom 23. Februar 1995 in den Rechtssachen C-54/94 und C-74/94, Cacchiarelli und Stanghellini, Slg. 1995, I-391, und vom 12. Dezember 1996 in den Rechtssachen C-74/95 und C-129/95, X, Slg. 1996, I-6609), und dass der auf den Artikeln 31 EU und 34 EU beruhende Rahmenbeschluss zu den in Artikel 35 Absatz 1 EU genannten Rechtsakten gehört, über die der Gerichtshof im Wege der Vorabentscheidung entscheiden kann.
  • EuGH, 03.05.2005 - C-387/02

    IN EINEM STRAFVERFAHREN WEGEN BILANZFÄLSCHUNG KÖNNEN SICH DIE BEHÖRDEN EINES

    Auszug aus EuGH, 16.06.2005 - C-105/03
    45 Nach diesen Grundsätzen darf die genannte Verpflichtung insbesondere nicht dazu führen, dass auf der Grundlage eines Rahmenbeschlusses unabhängig von einem zu seiner Durchführung erlassenen Gesetz die strafrechtliche Verantwortlichkeit derjenigen, die gegen die Vorschriften dieses Beschlusses verstoßen, festgelegt oder verschärft wird (vgl. zu Richtlinien der Gemeinschaft u. a. Urteil X, Randnr. 24, und Urteil vom 3. Mai 2005 in den Rechtssachen C-387/02, C-391/02 und C-403/02, Berlusconi u. a., Slg. 2005, I-0000, Randnr. 74).
  • EuGH, 07.09.1999 - C-355/97

    Beck und Bergdorf

    Auszug aus EuGH, 16.06.2005 - C-105/03
    Abgesehen von solchen Fällen ist der Gerichtshof grundsätzlich verpflichtet, über die ihm vorgelegten Fragen nach der Auslegung von Rechtsakten im Sinne von Artikel 35 Absatz 1 EU zu entscheiden (vgl. in Bezug auf Artikel 234 EG u. a. Urteile vom 7. September 1999 in der Rechtssache C-355/97, Beck und Bergedorf, Slg. 1999, I-4977, Randnr. 22, und vom 7. Juni 2005 in der Rechtssache C-17/03, VEMW u. a., Slg. 2005, I-0000, Randnr. 34).
  • EuGH, 07.06.2005 - C-17/03

    ERHÄLT EIN FRÜHERER MONOPOLIST ZUR ERFÜLLUNG VON VOR DER LIBERALISIERUNG DES

    Auszug aus EuGH, 16.06.2005 - C-105/03
    Abgesehen von solchen Fällen ist der Gerichtshof grundsätzlich verpflichtet, über die ihm vorgelegten Fragen nach der Auslegung von Rechtsakten im Sinne von Artikel 35 Absatz 1 EU zu entscheiden (vgl. in Bezug auf Artikel 234 EG u. a. Urteile vom 7. September 1999 in der Rechtssache C-355/97, Beck und Bergedorf, Slg. 1999, I-4977, Randnr. 22, und vom 7. Juni 2005 in der Rechtssache C-17/03, VEMW u. a., Slg. 2005, I-0000, Randnr. 34).
  • BGH, 29.08.2008 - 2 StR 587/07

    Verurteilung wegen Untreue im Fall Siemens bestätigt

    Das vom Europäischen Gerichtshof aufgestellte Gebot gemeinschaftsrechtskonformer Auslegung nationalen Rechts (EuGH, Urt. vom 16. Juni 2005 - Rs. C-105/03, NJW 2005, 2839, 2840 f.) ist jedenfalls auf die hier maßgebliche Gemeinsame Maßnahme 98/742/JI nicht übertragbar (so auch Saliger/Gaede aaO 65 f.; Schuster/Rübenstahl wistra 2008, 201, 205 f.; aA Tiedemann in LK 11. Aufl. § 299 Rn. 55; Androulakis, Die Globalisierung der Korruptionsbekämpfung, 2007, S. 428 f.).
  • BVerfG, 15.12.2015 - 2 BvR 2735/14

    Gewährleistung einzelfallbezogenen Grundrechtsschutzes im Rahmen der

    Bei der Durchführung des Unionsrechts müssen sie die Unionsgrundrechte beachten (vgl. Art. 51 Abs. 1 GRCh; EuGH, Urteil vom 12. November 1969, Stauder, 29/69, Slg. 1969, S. 419, Rn. 7; Urteil vom 13. Juli 1989, Wachauf, 5/88, Slg. 1989, S. 2609, Rn. 19; Urteil vom 16. Juni 2005, Pupino, C-105/03, Slg. 2005, I-5285, Rn. 58 f.).

    Diese sind daher auch für die Auslegung (vgl. EuGH, Urteil vom 13. Dezember 1983, Kommission/Rat, C-218/82, Slg. 1983, S. 4063, Rn. 15; Urteil vom 16. Juni 2005, Pupino, C-105/03, Slg. 2005, I-5285, Rn. 58 ff.) und Rechtmäßigkeit (vgl. Art. 263, 267 Abs. 1 Buchstabe b AEUV; Art. 51 Abs. 1 GRCh; EuGH, Urteil vom 3. Mai 2007, Advocaten voor de Wereld, C-303/05, Slg. 2007, I-3633, Rn. 45; Urteil vom 26. Februar 2013, Melloni, C-399/11, EU:C:2013:107, Rn. 48 ff.) des Rahmenbeschlusses über den Europäischen Haftbefehl maßgeblich.

  • BGH, 31.03.2020 - XI ZR 198/19

    EuGH-Rechtsprechung zur Kaskadenverweisung ist für das deutsche Recht nicht

    Nach der ständigen Rechtsprechung des Gerichtshofs darf die Verpflichtung zur unionsrechtskonformen Auslegung nicht als Grundlage für eine Auslegung contra legem des nationalen Rechts dienen (EuGH, Urteil vom 16. Juni 2005 [Große Kammer] - C-105/03, "Pupino", Slg. 2005, I-5285 Rn. 47; Urteil vom 4. Juli 2006 [Große Kammer] - C-212/04, "Adeneler", Slg. 2006, I-6057 Rn. 110; Urteil vom 15. April 2008 [Große Kammer] - C-268/06, "Impact", Slg. 2008, I-2483 Rn. 100, 103; Urteil vom 24. Januar 2012 [Große Kammer] - C-282/10, "Dominguez", NJW 2012, 509 Rn. 25; Urteil vom 22. Januar 2019 [Große Kammer]- C-193/17, "Cresco Investigation", NZA 2019, 297 Rn. 74; Urteil vom 8. Mai 2019 - C-486/18, "Praxair MRC", NZA 2019, 1131 Rn. 38; Urteil vom 11. September 2019 - C-143/18, "Romano", WM 2019, 1919 Rn. 38; BVerfG, WM 2012, 1179, 1181; Senatsurteil vom 15. Oktober 2019 - XI ZR 759/17, WM 2019, 2164 Rn. 22 mwN).
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Rechtsprechung
   OLG Hamm, 07.03.2005 - 2 Ss 71/05 OLG   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2005,4834
OLG Hamm, 07.03.2005 - 2 Ss 71/05 OLG (https://dejure.org/2005,4834)
OLG Hamm, Entscheidung vom 07.03.2005 - 2 Ss 71/05 OLG (https://dejure.org/2005,4834)
OLG Hamm, Entscheidung vom 07. März 2005 - 2 Ss 71/05 OLG (https://dejure.org/2005,4834)
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Volltextveröffentlichungen (7)

Verfahrensgang

  • AG Recklinghausen - 36 Ls 89/04
  • OLG Hamm, 07.03.2005 - 2 Ss 71/05 OLG

Papierfundstellen

  • NStZ 2009, 195
  • NStZ-RR 2005, 245
  • StV 2007, 1
 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (8)

  • OLG Brandenburg, 15.06.1999 - 2 Ss 34/99

    Jugendstrafe: Schwere der Schuld - Bemessung der Strafe - Erziehungsgedanke

    Auszug aus OLG Hamm, 07.03.2005 - 2 Ss 71/05
    Folglich sind neben einem straffreien Verhalten der Angeklagten vor der Tat vor allem auch eine positive Entwicklung nach der Tat zu berücksichtigen ( so auch BGH StV 1998, 332; StV 1988, 307; OLG Brandenburg StV 2001, 175).

    Grundsätzlich bestimmt im Einzelfall der Tatrichter das Verhältnis der Strafzwecke (BGH StV 1982, 335), wobei eine reine Schuldstrafe aber grundsätzlich unzulässig ist (OLG Brandenburg StV 2001, 175).

  • BGH, 20.01.1998 - 4 StR 656/97

    "Schwere der Schuld" im Jugendstrafrecht - Berücksichtigung von äusseren

    Auszug aus OLG Hamm, 07.03.2005 - 2 Ss 71/05
    Folglich sind neben einem straffreien Verhalten der Angeklagten vor der Tat vor allem auch eine positive Entwicklung nach der Tat zu berücksichtigen ( so auch BGH StV 1998, 332; StV 1988, 307; OLG Brandenburg StV 2001, 175).

    Auch dabei steht bei Heranwachsenden, soweit diese dem Jugendlichen gleichgestellt werden, der Erziehungsgedanke im Mittelpunkt (BGH StV 1988, 307; BGH StV 1998, 332).

  • OLG Köln, 07.05.1999 - Ss 177/99

    Jugendliche: Erziehungsgedanke und Strafzweck

    Auszug aus OLG Hamm, 07.03.2005 - 2 Ss 71/05
    Namentlich muss es Ausführungen dazu enthalten, welche erzieherischen Wirkungen von der Strafe ausgehen sollen (OLG Köln StV 1999, 667), ob - bei entsprechenden Anhaltspunkten - der Tat Ausnahmecharakter zukommt und ob die Verhängung der Jugendstrafe erforderlich ist (BGH StV 1996, 269).
  • BGH, 09.08.2000 - 3 StR 176/00

    Minder schwerer Fall des schweren Raubes; Besondere Schuldschwere als

    Auszug aus OLG Hamm, 07.03.2005 - 2 Ss 71/05
    So ist die verwirklichte Schuld mit dem Erziehungsgedanken miteinander abzuwägen (BGH NStZ-RR 2001, 215).
  • OLG Hamm, 18.12.2002 - 2 Ss 945/02

    Vereidigung, Absehen, Unterlassen der Entscheidung, Beanstandung, Herbeiführen

    Auszug aus OLG Hamm, 07.03.2005 - 2 Ss 71/05
    Der Begriff der "Schwere der Schuld" im Sinne des § 17 Abs. 2 JGG ist grundsätzlich immer bei Kapitalverbrechen anzunehmen (vgl. OLG Hamm, Senatsbeschluss vom 18. Dezember 2002 - 2 Ss 945/02 - m.w.N.).
  • OLG Hamm, 06.09.2004 - 2 Ss 234/04

    Jugendstrafe; Erforderlichkeit; Abwägung; Erziehungsgedanke; Strafzweck;

    Auszug aus OLG Hamm, 07.03.2005 - 2 Ss 71/05
    Nach der ständigen Rechtsprechung des Senats muss die Jugendstrafe überdies, wenn sie - wie hier - wegen der Schwere der Schuld verhängt wird, aus erzieherischen Gründen erforderlich sein ( so Senat, zuletzt noch Beschluss vom 6. September 2004 in 2 Ss 234/04 ).
  • BGH, 11.11.1960 - 4 StR 387/60

    "Schuldstrafe" nach § 17 JGG

    Auszug aus OLG Hamm, 07.03.2005 - 2 Ss 71/05
    Das äußere Tatgeschehen ist nur insoweit zu beachten, als es Schlüsse auf das Maß der persönlichen Schuld und aus der charakterlichen Haltung des Täters zulässt (vgl. BGHSt 15, 224; StV 1982, 335; BGH bei Böhm, NStZ 1989, 522; Sonnen, a.a.O., § 17 Rdnr. 22).
  • BGH, 07.10.2004 - 3 StR 136/04

    Jugendstrafe (schädliche Neigungen; Schwere der Schuld: Tatunrecht,

    Auszug aus OLG Hamm, 07.03.2005 - 2 Ss 71/05
    Diese kann sich vielmehr sowohl aus dem Gewicht der Tat als auch aus der in der Persönlichkeit des Jugendlichen/Heranwachsenden liegenden Beziehung zu seiner Tat (BGH, Beschluss vom 07.Oktober .2004 - 3 StR 136/04 -, abgedruckt in StV 2005, 66) ergeben.
  • LG Arnsberg, 22.06.2010 - 2 KLs 12/09

    Anforderungen an den Nachweis einer Täterschaft anhand von Zeugenaussagen und

    Mit zunehmendem Alter des Täters kommt dem Schuldgedanken größeres Gewicht zu (vgl. OLG Hamm, NStZ-RR 2005, 245; BGH NStZ-RR 1996, 120; BGH StV 2009, 93 BGH NStZ-RR 96, 120).
  • OLG Hamm, 09.03.2017 - 5 RVs 12/17

    Besondere Begründungsanforderungen an die Verhängung einer Jugendstrafe wegen

    Namentlich muss es Ausführungen dazu enthalten, welche erzieherischen Wirkungen von der Strafe ausgehen sollen und ob - bei entsprechenden Anhaltspunkten - der Tat Ausnahmecharakter hinzukommt und die Verhängung der Jugendstrafe erforderlich ist (zu vgl. OLG Hamm, NStZ-RR 2005, 245 f.).
  • AG Rudolstadt, 11.05.2017 - 312 Js 23002/16

    Jugendstrafsache: Anwendbarkeit des Jugendstrafrechts bei Gewaltakt eines

    Allgemein gilt, daß von dem Verbrechenscharakter der Tat nach Erwachsenenstrafrecht nicht bereits auf eine Schwere der Schuld geschlossen werden darf (vgl. OLG Hamm, NStZ-RR 2005, 245, 246; M/R/T/W-Laue, JGG, 2. Aufl., § 17 Rn. 25).
  • AG Rudolstadt, 05.12.2013 - 781 Js 21801/13

    Jugendstrafverfahren wegen unerlaubter Einfuhr von Betäubungsmitteln in nicht

    Allgemein gilt, daß von dem Verbrechenscharakter der Tat nach Erwachsenenstrafrecht nicht bereits auf eine Schwere der Schuld geschlossen werden darf (vgl. OLG Hamm, NStZ-RR 2005, 245, 246; M/R/T/W-Laue, JGG, 1. Aufl., § 17 Rn. 25).
  • LG Bochum, 16.12.2021 - 5 KLs 8/19
    Mit der Erforderlichkeit sind die verwirklichte Schuld und der Erziehungsgedanke miteinander abzuwägen, wobei mit zunehmendem Alter des Täters dem Schuldgedanken größeres Gewicht zukommt (vgl. OLG Hamm, NStZ-RR 2005, 245; BGH, NStZ-RR 1996, 120; BGH, StV 2009, 93).
  • LG Bochum, 18.10.2019 - 5 KLs 8/19
    Mit der Erforderlichkeit sind die verwirklichte Schuld und der Erziehungsgedanke miteinander abzuwägen, wobei mit zunehmendem Alter des Täters dem Schuldgedanken größeres Gewicht zukommt (vgl. OLG Hamm, NStZ-RR 2005, 245; BGH, NStZ-RR 1996, 120; BGH, StV 2009, 93).
  • AG Rudolstadt, 21.02.2012 - 771 Js 32122/11

    Betäubungsmittel - unerlaubte Einfuhr in Mittäterschaft und Beihilfe zum

    Allgemein gilt, daß von dem Verbrechenscharakter der Tat nach Erwachsenenstrafrecht mit einer Mindeststrafe von zwei Jahren nicht bereits auf eine Schwere der Schuld geschlossen werden darf (vgl. OLG Hamm, NStZ-RR 2005, 245, 246; M/R/T/W-Laue, JGG, § 17 Rn. 25).
  • LG Bochum, 19.12.2018 - 5 KLs 36/18
    Mit der Erforderlichkeit sind die verwirklichte Schuld und der Erziehungsgedanke miteinander abwägen, wobei mit zunehmendem Alter des Täters dem Schuldgedanken größeres Gewicht zukommt (vgl. OLG Hamm, NStZ-RR 2005, 245; BGH, NStZ-RR 1996, 120; BGH, StV 2009, 93).
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Rechtsprechung
   LG Arnsberg, 31.01.2006 - 2 Qs 5/06 jug.   

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https://dejure.org/2006,18392
LG Arnsberg, 31.01.2006 - 2 Qs 5/06 jug. (https://dejure.org/2006,18392)
LG Arnsberg, Entscheidung vom 31.01.2006 - 2 Qs 5/06 jug. (https://dejure.org/2006,18392)
LG Arnsberg, Entscheidung vom 31. Januar 2006 - 2 Qs 5/06 jug. (https://dejure.org/2006,18392)
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Volltextveröffentlichungen (4)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ 2006, 525
  • NStZ 2009, 195
  • StV 2007, 1
 
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Wird zitiert von ... (2)

  • OLG Koblenz, 23.03.2016 - 2 Ws 150/16

    Sicherungshaftbefehl gegen einen ausländischen Jugendlichen nach

    Da eine mündliche Anhörung des Verurteilten und des Personensorgeberechtigten unterblieben ist, leidet der angefochtene Beschluss an einem Verfahrensfehler, der entgegen § 309 Abs. 2 StPO seine Aufhebung und die Zurückverweisung der Sache an die Jugendkammer erforderlich macht (LG Zweibrücken ZJJ 2012, 209; LG Arnsberg NStZ 2006, 525; Schatz aaO § 58 Rn. 23; vgl. zur unterbliebenen mündlichen Anhörung nach § 454 Abs. 1 Satz 3 StPO nur B GHR StPO § 454 Anhörung 1 und zur unterbliebenen mündlichen Anhörung nach § 453 Abs. 1 Satz 4 StPO OLG Koblenz, Beschlüsse 2 Ws 431-433/09 vom 16.09.2009 mwN und 1 Ws 459/02 vom 20.06.2002; OLG Hamburg, Beschluss 2 Ws 198, 199/14 vom 09.12.2014, juris; OLG München StV 2009, 540; OLG Zweibrücken, Beschluss 1 Ws 582/88 vom 26.10.1988, juris).
  • LG Arnsberg, 21.12.2009 - 2 Qs 98/09

    Gelegenheit zur mündlichen Anhörung, nachträgliche Entscheidungen über Weisungen

    Nur so lassen sich etwaige Missverständnisse ausschalten (vgl. LG Arnsberg, 2. Große Strafkammer, Beschluss vom 31.01.2006, 2 Qs 5/06 ).
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